Abb. 443. Gäste von einer rumänischen Hochzeit

im Ochsengefährt auf dem Wege von der Kirche.]

Die eigentliche +Hochzeit+ beginnt in der Regel an einem Montag; an

diesem Tage nämlich senden die Brauteltern die Ausstattung in das

künftige Heim ihrer Tochter. Am folgenden Tage wird die Braut durch

ihre Freundinnen ins Bad geleitet. Am Mittwoch empfängt ihre Mutter

die weiblichen Verwandten des Schwiegersohnes und stellt ihnen ihre

Tochter vor. Diese küßt ihrer Schwiegermutter die Hände und nimmt

neben ihr Platz. Eine ältere Frau steckt letzterer ein Stück Zucker

in den Mund und reicht es darauf der Schwiegertochter als Sinnbild

der angenehmen Beziehungen zwischen beiden. Darauf verabschieden sich

die Verwandten und gehen nach Hause, kehren aber gegen Abend noch

einmal zurück, um der Zeremonie des Hennafärbens beizuwohnen, die

unter großer Feierlichkeit mit Musikbegleitung vorgenommen wird. Am

Donnerstag begibt sich die junge Frau in die Wohnung ihres Gatten; beim

Verlassen des Elternhauses legt ihr der Vater einen Gürtel um, während

er wie auch die Mutter über das Scheiden der Tochter Tränen vergießen.

Bei ihrer Ankunft begrüßt der junge Ehemann seine Braut, zieht sich

dann aber in die Männergemächer zurück, währenddessen die Frauen die

Brautgeschenke besichtigen; darauf begibt er sich in die Moschee. Erst

nach dem fünften Gebet darf er den Harem betreten und seine Frau zum

ersten Male von Angesicht zu Angesicht sehen, nachdem zuvor eine alte

Frau ihr den Schleier abgenommen hat. Ehe diese sich zurückzieht und

das junge Paar allein läßt, hat sie noch eine eigentümliche Zeremonie

vorzunehmen, nämlich den beiden Eheleuten einen Spiegel vorzuhalten und

gleichzeitig deren Köpfe gegeneinander zu halten, so daß ihre Bilder im

Spiegel dicht nebeneinander erscheinen. Mit dem Tage der Hochzeit hört

für die junge Frau fast jeglicher Verkehr mit der Außenwelt auf; der

Mann kann ihr verbieten, die eheliche Wohnung ohne seine Erlaubnis zu

verlassen, ebenso ihr den Empfang von fremden Frauen in ihrem eigenen

Hause untersagen. Auch die Erziehung der Kinder steht dem Vater zu,

doch hat die Mutter das Recht, Knaben bis zum siebenten und Mädchen

bis zum neunten Jahre zu beaufsichtigen und zu pflegen. Die Frau ist

verpflichtet, ihrem Mann überallhin zu folgen, sofern der neue Wohnsitz

nicht weiter als drei Tagereisen entfernt ist. Wenn ein Mann mit

mehreren Frauen verheiratet ist -- der Koran erlaubt deren bis vier,

indessen wird nur in den seltensten Fällen von dieser Vergünstigung

Gebrauch gemacht; gegen neunzig Prozent der Türken leben in Einehe

--, so muß er alle gleich behandeln, gleichviel wie lange die Ehe

mit den einzelnen Frauen besteht oder ob diese Mohammedanerinnen,

Christinnen oder Jüdinnen sind. Der Gatte setzt selbständig die Zeit

fest, die er bei jeder seiner Frauen zubringt; er darf aber keine von

ihnen besonders bevorzugen und bei keiner über die festgesetzte Zeit

hinaus verweilen. Geht er auf Reisen, so darf er sich nach Belieben von

einer seiner Frauen begleiten lassen, ohne daß die zurückbleibenden

berechtigt wären, dies als Zurücksetzung aufzufassen.

[Illustration:

Phot. The Illustrations Bureau.

Abb. 444. Vom Begräbnis eines Patriarchen.

Der Tote wird in vollem Ornat durch die Straßen getragen. Andere

Verstorbene bringt man im offenen Sarge, das Gesicht unverhüllt, zum

Friedhof.]

Die +Begräbnisgebräuche+ der Griechen sind im großen und ganzen

dieselben wie sie bei den slawischen Völkern geschildert wurden. Die

Beerdigung findet meist schon ein bis zwei Tage nach dem Tode statt.

In dem Augenblick, wo die Leiche das Haus verläßt, wird ein Krug

mit Wasser ausgegossen. In Mazedonien tut man dies auch, wenn ein

Leichenzug bei einem Hause vorüberkommt; dabei ruft man aus: „Möge Gott

ihm seine Sünden vergeben, damit sie uns nicht erreichen.“ Offenbar

handelt es sich bei diesem Brauch um eine Abwehrmaßnahme. Bei den

Rumänen (Abb. 437) erfordert es die Sitte, daß, wenn jemand im Sterben

liegt, man ihm eine Wachskerze in die Hand gibt; ist er selbst nicht

mehr imstande, sie zu halten, dann muß ein Verwandter oder Freund

ihm diesen Liebesdienst erweisen. Die Leiche wird mit heißem Wasser

gewaschen. Das Leichenwasser darf aber nicht achtlos fortgeschüttet

werden; man muß es vielmehr sorgfältig an einem Baum ausgießen und die

Stelle mit dem Gefäß bedecken, in dem es gekocht wurde. Es gilt für

Sünde, über eine solche Stelle hinwegzuschreiten. -- In Griechenland

trägt man die Leiche offen ohne Sargdeckel zum Friedhof; der Deckel

wird dem Sarge aufrecht vorangetragen (Abb. 444). Bei den Griechen und

Albaniern werden die Knochen einige Zeit nach dem Tode, im allgemeinen

aber nach drei Jahren, ausgegraben und in kleineren Särgen von neuem

beigesetzt. Stirbt ein Albanier im Ausland, so werden seine Gebeine

in die Heimat übergeführt, wenigstens aber, wenn das Zurückbringen

der ganzen Leiche Schwierigkeiten macht, einige wenige Knochen. Auch

Seelensabbate sind den Griechen bekannt, an denen die Kirche feierliche

Gedenkgottesdienste veranstaltet; sie finden am Pfingstsamstag statt.

An diesem Tage begibt sich die ganze Bevölkerung in großen Scharen

zu den Friedhöfen, um zu beten. Das türkische Begräbnis erfolgt nach

mohammedanischer Sitte. Die nur mit einem Tuch bedeckte Leiche wird auf

einem Brett zur Grabstätte getragen.

[Illustration:

Phot. F. Hedges Butler.

Abb. 445. Lappenniederlassung.

Jedes Dorf enthält auch ein Dampfbad, wo die ganze Familie badet; nach

dem heißen Bade wälzt man sich zur Abhärtung im Schnee.]

Die übrigen in Europa vertretenen Stämme:

Lappen, Finnen, Basken, Zigeuner.

+Die Lappen.+ Das Gebiet, das wir als Lappland bezeichnen, liegt über

den nördlichen Polarkreis hinaus, teils in Rußland, teils in Norwegen

und Schweden. Seine Bewohner sind wahrscheinlich mongolischer Herkunft;

sie zeichnen sich durch eine äußerst kleine Gestalt -- beim Manne

geht sie kaum über hundertfünfzig Zentimeter hinaus --, im Verhältnis

zum übrigen Körper kurze, meist krumme Beine und lange Arme, breite

Backenknochen, breite, platte Nase, schiefstehende Augen, schwarze

Haare und schmutziggelbe Gesichtsfarbe aus. Im allgemeinen kann man sie

als äußerst häßlich bezeichnen. Doch begegnet man unter ihnen hin und

wieder auch Personen, besonders Mädchen, mit hellblauen Augen, blonden

Haaren, schöner Gesichtsfarbe und edleren, europäisch anmutenden Zügen.

Es handelt sich da um eine Folge der zahlreichen Mischungen zwischen

Lappen und Norwegerinnen. Nicht selten nämlich gehen norwegische

Mädchen armer Herkunft Ehen mit reichen Lappen ein. Es gibt unter

diesen manche wohlhabende; einige Familien nennen gegen fünftausend

Renntiere ihr Eigentum. Der umgekehrte Fall, daß ein norwegischer

Bursche eine Lappin heiratet, dürfte äußerst selten eintreten, da die

lappischen Mädchen gewiß nichts Verlockendes an sich haben.

Männer und Frauen sind fast gleich +gekleidet+ (Abb. 448). Sie tragen

Beinkleider aus Fell, die in hohen Pelzstiefeln stecken, ein Wams

und eine mit einer Troddel geschmückte Spitzmütze. Die Küstenlappen

pflegen während des Sommers an Stelle der sonst üblichen Gewänder aus

Renntierfellen solche aus blauem Tuch von demselben Schnitt zu tragen,

die meist mit reicher roter Stickerei versehen sind.

Ebenso einfach wie ihre Kleidung ist die +Behausung+ der Lappen.

Sie leben in Zelten (Abb. 445 und 447), die im Innern des Landes im

Winter mit dicken Renntierfellen behängt werden, im Sommer dagegen

nur aus einem leichten Stangengerüst aufgebaut und mit Birkenrinde

oder Rasenstücken bedeckt sind. Oben an der Spitze des Zeltes befindet

sich ein Abzugsloch für den Rauch, unten in der Mitte die Feuerstätte.

Um sie herum lagert sich auf Renntierfellen als Bettstatt die ganze

Familie; Eltern, Kinder und Verwandte schlafen sämtlich gemeinsam in

diesem einzigen Raum.

Die +Nahrung+ der Lappen besteht in der Hauptsache aus der Milch

der Renntiere, der sie eine Art Brot aus Sauerampfer beimengen.

Der Sauerampfer wird im Sommer gesammelt, breiartig eingekocht, in

flachen, fladenartigen Broten getrocknet und für den Winterbedarf

aufbewahrt. Renntierfleisch wird nur sehr selten genossen, meistens

nur, wenn ein verunglücktes Tier geschlachtet werden muß. Die Renntiere

machen den ganzen Reichtum der Lappen aus und bilden ihren wertvollen

Handelsartikel, den sie bei ihrem Aufenthalt an der Küste gegen

mancherlei Bedarfsgegenstände austauschen. -- Männer und Frauen sind

eifrig dem Genusse des +Tabakrauchens+ ergeben.

[Illustration:

Phot. Borg Mesch.

Die Sitten der Völker, Dritter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 190 / 203 题