im Ochsengefährt auf dem Wege von der Kirche.]
Die eigentliche +Hochzeit+ beginnt in der Regel an einem Montag; an
diesem Tage nämlich senden die Brauteltern die Ausstattung in das
künftige Heim ihrer Tochter. Am folgenden Tage wird die Braut durch
ihre Freundinnen ins Bad geleitet. Am Mittwoch empfängt ihre Mutter
die weiblichen Verwandten des Schwiegersohnes und stellt ihnen ihre
Tochter vor. Diese küßt ihrer Schwiegermutter die Hände und nimmt
neben ihr Platz. Eine ältere Frau steckt letzterer ein Stück Zucker
in den Mund und reicht es darauf der Schwiegertochter als Sinnbild
der angenehmen Beziehungen zwischen beiden. Darauf verabschieden sich
die Verwandten und gehen nach Hause, kehren aber gegen Abend noch
einmal zurück, um der Zeremonie des Hennafärbens beizuwohnen, die
unter großer Feierlichkeit mit Musikbegleitung vorgenommen wird. Am
Donnerstag begibt sich die junge Frau in die Wohnung ihres Gatten; beim
Verlassen des Elternhauses legt ihr der Vater einen Gürtel um, während
er wie auch die Mutter über das Scheiden der Tochter Tränen vergießen.
Bei ihrer Ankunft begrüßt der junge Ehemann seine Braut, zieht sich
dann aber in die Männergemächer zurück, währenddessen die Frauen die
Brautgeschenke besichtigen; darauf begibt er sich in die Moschee. Erst
nach dem fünften Gebet darf er den Harem betreten und seine Frau zum
ersten Male von Angesicht zu Angesicht sehen, nachdem zuvor eine alte
Frau ihr den Schleier abgenommen hat. Ehe diese sich zurückzieht und
das junge Paar allein läßt, hat sie noch eine eigentümliche Zeremonie
vorzunehmen, nämlich den beiden Eheleuten einen Spiegel vorzuhalten und
gleichzeitig deren Köpfe gegeneinander zu halten, so daß ihre Bilder im
Spiegel dicht nebeneinander erscheinen. Mit dem Tage der Hochzeit hört
für die junge Frau fast jeglicher Verkehr mit der Außenwelt auf; der
Mann kann ihr verbieten, die eheliche Wohnung ohne seine Erlaubnis zu
verlassen, ebenso ihr den Empfang von fremden Frauen in ihrem eigenen
Hause untersagen. Auch die Erziehung der Kinder steht dem Vater zu,
doch hat die Mutter das Recht, Knaben bis zum siebenten und Mädchen
bis zum neunten Jahre zu beaufsichtigen und zu pflegen. Die Frau ist
verpflichtet, ihrem Mann überallhin zu folgen, sofern der neue Wohnsitz
nicht weiter als drei Tagereisen entfernt ist. Wenn ein Mann mit
mehreren Frauen verheiratet ist -- der Koran erlaubt deren bis vier,
indessen wird nur in den seltensten Fällen von dieser Vergünstigung
Gebrauch gemacht; gegen neunzig Prozent der Türken leben in Einehe
--, so muß er alle gleich behandeln, gleichviel wie lange die Ehe
mit den einzelnen Frauen besteht oder ob diese Mohammedanerinnen,
Christinnen oder Jüdinnen sind. Der Gatte setzt selbständig die Zeit
fest, die er bei jeder seiner Frauen zubringt; er darf aber keine von
ihnen besonders bevorzugen und bei keiner über die festgesetzte Zeit
hinaus verweilen. Geht er auf Reisen, so darf er sich nach Belieben von
einer seiner Frauen begleiten lassen, ohne daß die zurückbleibenden
berechtigt wären, dies als Zurücksetzung aufzufassen.
[Illustration:
Phot. The Illustrations Bureau.
Abb. 444. Vom Begräbnis eines Patriarchen.
Der Tote wird in vollem Ornat durch die Straßen getragen. Andere
Verstorbene bringt man im offenen Sarge, das Gesicht unverhüllt, zum
Friedhof.]
Die +Begräbnisgebräuche+ der Griechen sind im großen und ganzen
dieselben wie sie bei den slawischen Völkern geschildert wurden. Die
Beerdigung findet meist schon ein bis zwei Tage nach dem Tode statt.
In dem Augenblick, wo die Leiche das Haus verläßt, wird ein Krug
mit Wasser ausgegossen. In Mazedonien tut man dies auch, wenn ein
Leichenzug bei einem Hause vorüberkommt; dabei ruft man aus: „Möge Gott
ihm seine Sünden vergeben, damit sie uns nicht erreichen.“ Offenbar
handelt es sich bei diesem Brauch um eine Abwehrmaßnahme. Bei den
Rumänen (Abb. 437) erfordert es die Sitte, daß, wenn jemand im Sterben
liegt, man ihm eine Wachskerze in die Hand gibt; ist er selbst nicht
mehr imstande, sie zu halten, dann muß ein Verwandter oder Freund
ihm diesen Liebesdienst erweisen. Die Leiche wird mit heißem Wasser
gewaschen. Das Leichenwasser darf aber nicht achtlos fortgeschüttet
werden; man muß es vielmehr sorgfältig an einem Baum ausgießen und die
Stelle mit dem Gefäß bedecken, in dem es gekocht wurde. Es gilt für
Sünde, über eine solche Stelle hinwegzuschreiten. -- In Griechenland
trägt man die Leiche offen ohne Sargdeckel zum Friedhof; der Deckel
wird dem Sarge aufrecht vorangetragen (Abb. 444). Bei den Griechen und
Albaniern werden die Knochen einige Zeit nach dem Tode, im allgemeinen
aber nach drei Jahren, ausgegraben und in kleineren Särgen von neuem
beigesetzt. Stirbt ein Albanier im Ausland, so werden seine Gebeine
in die Heimat übergeführt, wenigstens aber, wenn das Zurückbringen
der ganzen Leiche Schwierigkeiten macht, einige wenige Knochen. Auch
Seelensabbate sind den Griechen bekannt, an denen die Kirche feierliche
Gedenkgottesdienste veranstaltet; sie finden am Pfingstsamstag statt.
An diesem Tage begibt sich die ganze Bevölkerung in großen Scharen
zu den Friedhöfen, um zu beten. Das türkische Begräbnis erfolgt nach
mohammedanischer Sitte. Die nur mit einem Tuch bedeckte Leiche wird auf
einem Brett zur Grabstätte getragen.
[Illustration:
Phot. F. Hedges Butler.
Abb. 445. Lappenniederlassung.
Jedes Dorf enthält auch ein Dampfbad, wo die ganze Familie badet; nach
dem heißen Bade wälzt man sich zur Abhärtung im Schnee.]
Die übrigen in Europa vertretenen Stämme:
Lappen, Finnen, Basken, Zigeuner.
+Die Lappen.+ Das Gebiet, das wir als Lappland bezeichnen, liegt über
den nördlichen Polarkreis hinaus, teils in Rußland, teils in Norwegen
und Schweden. Seine Bewohner sind wahrscheinlich mongolischer Herkunft;
sie zeichnen sich durch eine äußerst kleine Gestalt -- beim Manne
geht sie kaum über hundertfünfzig Zentimeter hinaus --, im Verhältnis
zum übrigen Körper kurze, meist krumme Beine und lange Arme, breite
Backenknochen, breite, platte Nase, schiefstehende Augen, schwarze
Haare und schmutziggelbe Gesichtsfarbe aus. Im allgemeinen kann man sie
als äußerst häßlich bezeichnen. Doch begegnet man unter ihnen hin und
wieder auch Personen, besonders Mädchen, mit hellblauen Augen, blonden
Haaren, schöner Gesichtsfarbe und edleren, europäisch anmutenden Zügen.
Es handelt sich da um eine Folge der zahlreichen Mischungen zwischen
Lappen und Norwegerinnen. Nicht selten nämlich gehen norwegische
Mädchen armer Herkunft Ehen mit reichen Lappen ein. Es gibt unter
diesen manche wohlhabende; einige Familien nennen gegen fünftausend
Renntiere ihr Eigentum. Der umgekehrte Fall, daß ein norwegischer
Bursche eine Lappin heiratet, dürfte äußerst selten eintreten, da die
lappischen Mädchen gewiß nichts Verlockendes an sich haben.
Männer und Frauen sind fast gleich +gekleidet+ (Abb. 448). Sie tragen
Beinkleider aus Fell, die in hohen Pelzstiefeln stecken, ein Wams
und eine mit einer Troddel geschmückte Spitzmütze. Die Küstenlappen
pflegen während des Sommers an Stelle der sonst üblichen Gewänder aus
Renntierfellen solche aus blauem Tuch von demselben Schnitt zu tragen,
die meist mit reicher roter Stickerei versehen sind.
Ebenso einfach wie ihre Kleidung ist die +Behausung+ der Lappen.
Sie leben in Zelten (Abb. 445 und 447), die im Innern des Landes im
Winter mit dicken Renntierfellen behängt werden, im Sommer dagegen
nur aus einem leichten Stangengerüst aufgebaut und mit Birkenrinde
oder Rasenstücken bedeckt sind. Oben an der Spitze des Zeltes befindet
sich ein Abzugsloch für den Rauch, unten in der Mitte die Feuerstätte.
Um sie herum lagert sich auf Renntierfellen als Bettstatt die ganze
Familie; Eltern, Kinder und Verwandte schlafen sämtlich gemeinsam in
diesem einzigen Raum.
Die +Nahrung+ der Lappen besteht in der Hauptsache aus der Milch
der Renntiere, der sie eine Art Brot aus Sauerampfer beimengen.
Der Sauerampfer wird im Sommer gesammelt, breiartig eingekocht, in
flachen, fladenartigen Broten getrocknet und für den Winterbedarf
aufbewahrt. Renntierfleisch wird nur sehr selten genossen, meistens
nur, wenn ein verunglücktes Tier geschlachtet werden muß. Die Renntiere
machen den ganzen Reichtum der Lappen aus und bilden ihren wertvollen
Handelsartikel, den sie bei ihrem Aufenthalt an der Küste gegen
mancherlei Bedarfsgegenstände austauschen. -- Männer und Frauen sind
eifrig dem Genusse des +Tabakrauchens+ ergeben.
[Illustration:
Phot. Borg Mesch.