Vor seinem Fortgang pflegt das junge Paar noch einen „Ehrentanz“ zu
tanzen, und zwar um drei brennende Lichter herum, die entweder auf dem
Fußboden stehen oder von drei Mädchen gehalten werden. Es darf aber
auf keinen Fall eins der Lichter von den Tanzenden ausgelöscht werden,
da es sonst Unglück in der Ehe geben würde. Eine Weiterbildung dieser
Sitte ist der bekannte Fackeltanz, wie er bei Hochzeiten im Hause der
Hohenzollern aufgeführt wird.
Die Hochzeit endet in Norddeutschland mit dem sogenannten +Kehraus+,
einer Polonäse, bei der die mit allen möglichen Wirtschaftsgegenständen
bewaffneten Gäste nach einer bekannten Melodie durch das ganze Haus und
auch durch die Ställe ziehen, wonach sie in frühern Zeiten schließlich
mit einem Besen tatsächlich ausgekehrt wurden.
[Illustration: Abb. 350. Hessische Bauernhochzeit.
Nach einer Originalzeichnung von A. v. Roeßler.
Den Neuvermählten wird auf dem Wege nach ihrem neuen Heim der Weg
versperrt; erst nachdem der Bräutigam sich durch ein Trinkgeld
losgekauft hat, kann der Zug seinen Weg fortsetzen.]
[Illustration:
Mit Erlaubnis des Schlesischen Museums für Kunstgewerbe und
Altertümer in Breslau.
Bauernhochzeit in Oberschlesien.