In Norddeutschland ist es üblich, dem Hochzeitstage den +Polterabend+
vorausgehen zu lassen, zu dem bereits die Hochzeitsgäste und sonstige
Bekannte sich einzufinden und teilweise auch schon ihre Geschenke
zu überreichen pflegen. Die Bezeichnung Polterabend rührt von dem
großen Lärm her, den die Leute der Nachbarschaft, meistens Kinder,
durch Zusammenwerfen von alten Töpfen und Scherben vor der Haustür
zu machen pflegen, oder auch von dem Peitschengeknalle und Schießen
von seiten der jungen Burschen. Es steckt in dieser Sitte wieder
ein gut Stück heidnischen Aberglaubens, nämlich das Austreiben oder
Bannen dämonischer Mächte, die den die Ehe Eingehenden Schaden bringen
könnten. Noch deutlicher beweist dies die in Bayern übliche Sitte,
an dem Abend vor der Hochzeit die bösen Geister unter entsetzlichem
Gepolter, vom Keller bis zum Boden hinauf, und unter Gemurmel
althergebrachter Bannformeln, durch Beklopfen der Wände, Umhersprengen
von Wasser und sorgfältiges Verschließen aller Öffnungen des Hauses
aus diesem zu vertreiben beziehungsweise von ihm fernzuhalten. --
In Schottland bringt man am Abend vor der Hochzeit ein mit Salz
angefülltes Nachtgeschirr in die Wohnung des angehenden jungen Paars
und schüttet einen Teil seines Inhaltes auf den Boden aus zum Schutz
gegen den bösen Blick.
Am +Hochzeitstage+ legen Braut und Bräutigam (Abb. 338) in den
ländlichen Gegenden, wo die alten Trachten noch zu Ehren bestehen,
diese an, meistens die kostbaren Gewänder ihrer Vorfahren, die man für
solche feierliche Gelegenheiten in den Truhen aufbewahrt hat (Abb. 339,
340 und 342). Wohl überall ist es Sitte, daß der Bräutigam sich an die
linke Seite seines Rockes einen Myrten- oder Rosmarinstrauß steckt und
die Braut, falls sie noch jungfräulich ist, sich einen Myrtenkranz
und einen Schleier auf den Kopf setzt. In vielen Gegenden trägt sie
einen zu diesem Zweck besonders bereitgehaltenen wertvollen Kopfputz
in Gestalt einer reich gestickten Haube oder einer Krone, die mit
Flittergold, Perlen, Blumen und bunten Bändern geschmückt ist (hierzu
die farbige Kunstbeilage sowie Abb. 343 und 344). An den +Brautkranz+
knüpft sich auch wieder mancherlei Aberglaube. Er darf von einem
anderen jungen Mädchen nicht aufgesetzt werden, denn sonst verlobt sich
dieses nicht. Ebensowenig darf die junge Frau ihn an ihrem Ehrentage
vor zwölf Uhr nachts ablegen, weil es sonst in der Ehe Unglück gäbe.
In England besteht der Glaube, daß sie auch das Brautkleid nicht vor
der Hochzeit anziehen dürfe; in Yorkshire ist es ihr untersagt, es
bei Kerzenlicht zu besehen. Einige Gebräuche am Hochzeitstage sind
als Überreste früherer Raubehe zu deuten, so zum Beispiel, wenn der
Bräutigam sich die Braut, die sich versteckt hat, erst suchen muß, oder
wenn diese sich sträubt, bevor sie ihrem Zukünftigen zum Traualtar
folgt.
[Illustration:
Phot. Hohlwein & Gircke, Berlin.