Nach einem Gemälde von Franz v. Defregger.]

In Norddeutschland ist es üblich, dem Hochzeitstage den +Polterabend+

vorausgehen zu lassen, zu dem bereits die Hochzeitsgäste und sonstige

Bekannte sich einzufinden und teilweise auch schon ihre Geschenke

zu überreichen pflegen. Die Bezeichnung Polterabend rührt von dem

großen Lärm her, den die Leute der Nachbarschaft, meistens Kinder,

durch Zusammenwerfen von alten Töpfen und Scherben vor der Haustür

zu machen pflegen, oder auch von dem Peitschengeknalle und Schießen

von seiten der jungen Burschen. Es steckt in dieser Sitte wieder

ein gut Stück heidnischen Aberglaubens, nämlich das Austreiben oder

Bannen dämonischer Mächte, die den die Ehe Eingehenden Schaden bringen

könnten. Noch deutlicher beweist dies die in Bayern übliche Sitte,

an dem Abend vor der Hochzeit die bösen Geister unter entsetzlichem

Gepolter, vom Keller bis zum Boden hinauf, und unter Gemurmel

althergebrachter Bannformeln, durch Beklopfen der Wände, Umhersprengen

von Wasser und sorgfältiges Verschließen aller Öffnungen des Hauses

aus diesem zu vertreiben beziehungsweise von ihm fernzuhalten. --

In Schottland bringt man am Abend vor der Hochzeit ein mit Salz

angefülltes Nachtgeschirr in die Wohnung des angehenden jungen Paars

und schüttet einen Teil seines Inhaltes auf den Boden aus zum Schutz

gegen den bösen Blick.

Am +Hochzeitstage+ legen Braut und Bräutigam (Abb. 338) in den

ländlichen Gegenden, wo die alten Trachten noch zu Ehren bestehen,

diese an, meistens die kostbaren Gewänder ihrer Vorfahren, die man für

solche feierliche Gelegenheiten in den Truhen aufbewahrt hat (Abb. 339,

340 und 342). Wohl überall ist es Sitte, daß der Bräutigam sich an die

linke Seite seines Rockes einen Myrten- oder Rosmarinstrauß steckt und

die Braut, falls sie noch jungfräulich ist, sich einen Myrtenkranz

und einen Schleier auf den Kopf setzt. In vielen Gegenden trägt sie

einen zu diesem Zweck besonders bereitgehaltenen wertvollen Kopfputz

in Gestalt einer reich gestickten Haube oder einer Krone, die mit

Flittergold, Perlen, Blumen und bunten Bändern geschmückt ist (hierzu

die farbige Kunstbeilage sowie Abb. 343 und 344). An den +Brautkranz+

knüpft sich auch wieder mancherlei Aberglaube. Er darf von einem

anderen jungen Mädchen nicht aufgesetzt werden, denn sonst verlobt sich

dieses nicht. Ebensowenig darf die junge Frau ihn an ihrem Ehrentage

vor zwölf Uhr nachts ablegen, weil es sonst in der Ehe Unglück gäbe.

In England besteht der Glaube, daß sie auch das Brautkleid nicht vor

der Hochzeit anziehen dürfe; in Yorkshire ist es ihr untersagt, es

bei Kerzenlicht zu besehen. Einige Gebräuche am Hochzeitstage sind

als Überreste früherer Raubehe zu deuten, so zum Beispiel, wenn der

Bräutigam sich die Braut, die sich versteckt hat, erst suchen muß, oder

wenn diese sich sträubt, bevor sie ihrem Zukünftigen zum Traualtar

folgt.

[Illustration:

Phot. Hohlwein & Gircke, Berlin.

Die Sitten der Völker, Dritter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 154 / 203 题