Abb. 18. Haartracht der Mendi.]

Die Leitung des Kultus liegt in der Regel in den Händen des

Familienoberhauptes oder des Dorfhäuptlings; vielfach ist sie aber

auch Sache einer besonderen Gruppe von Menschen, der +Priester+

oder +Medizinmänner+ (Abbild. 37, 41, 43 u. 44). Ihnen fällt ferner

die Aufgabe zu, Regen zu erzeugen beziehungsweise abzuwehren, und

Krankheiten zu heilen (Abb. 42), oder diejenigen Personen ausfindig

zu machen, die Trockenheit oder Krankheit verursacht haben. Vielfach

bedienen sich diese Männer wirklicher Medizinen, deren gute Wirkung

sie durch Erfahrung kennen gelernt haben, häufiger jedoch zahlreicher

Zaubermittel, die aus den verschiedensten Bestandteilen zusammengesetzt

sind, Teilen von Pflanzen und Tieren, auch vom menschlichen Körper,

die oft zu Asche verbrannt und zu Brei gerührt dem Kranken entweder

eingegeben oder auf die leidenden Körperteile gestrichen werden, auch,

in ein Säckchen genäht oder in ein Ziegen- oder Antilopenhorn (Abb. 45)

sowie in kleine Kalabassen gefüllt, als Amulette zu tragen verordnet

werden. Der Glaube an die Wirksamkeit dieser Mittelchen hängt mit den

fetischistischen Anschauungen der Neger zusammen. Dieser Glaube an die

Geister hat auch zur natürlichen Folge, daß man bestimmten Männern

und Frauen die Fähigkeit, mit übernatürlichen Wesen zu verkehren, in

höherem Grade zuschreibt als ihren Mitmenschen, wodurch sie imstande

sein sollen, Unglück, sogar den Tod über diese zu bringen, wenn sie

sich der Hilfe solcher Geister bedienen. Aufgabe der Priester ist es

nun auch, diese Zauberer (Abb. 46) ausfindig zu machen, desgleichen

Verbrecher und Diebe, sowie die Zukunft vorauszusagen. Die der Zauberei

Beschuldigten müssen sich natürlich einem +Gottesurteil+ unterwerfen,

das in ganz Westafrika in dem Hinunterschlucken eines Gifttrankes vor

versammelter Menge besteht. Gibt der Angeschuldigte den Trank wieder

von sich, dann wird dies als ein Zeichen seiner Unschuld angesehen, er

wird gleichsam zur Entschädigung mit einem Gelage und Tanz gefeiert;

der Ankläger hat seinerseits die Kosten dafür zu tragen und an den

unschuldig Verdächtigten eine Buße zu zahlen. Wird der Angeklagte nach

dem Genusse des Giftes krank, ohne aber wirklich zu sterben, dann

betrachtet man ihn mit einem gewissen Argwohn und verweist ihn aus dem

Dorfe; naht sich ihm aber schließlich der Tod, dann gilt er für gewiß

überführt, und die Medizinmänner pflegen dann oft das Erwünschte,

nämlich sein Ende, herbeizuführen. Bei geringeren Verbrechen besteht

das Ordal darin, daß der Verdächtigte aus einem Gefäß mit siedendem

Öl einen Ring herausgreifen muß. In Nigeria wird ein eigentümliches

Verfahren angewendet, um gestohlene Sachen ausfindig zu machen, das bis

zu einem gewissen Grade an ein Gottesurteil erinnert. Man tut in ein

Gefäß eine kleine Schüssel mit Muschelgeld und anderen Abzeichen des

Akekultus hinein und läßt es von einem Mädchen auf dem Kopfe in der

Ortschaft umhertragen; der Besitzer des verloren gegangenen Eigentums

geht mit und klingelt seinen Verlust aus, wobei er singt: „Den, welcher

mein Huhn (zum Beispiel) genommen hat, mögen die Götter töten, wenn

er es mir nicht zurückbringt.“ Gewissen Klassen von Medizinmännern

bleibt es überlassen, Zauberer und Hexen sowohl ausfindig zu machen

als auch zu bestrafen. Bei den Grebo in Nigeria besteht ein besonderer

Bund, der Kwi-iru, dessen Zweck die Bestrafung solcher Personen

ist, die anderen durch einen Fetisch Unglück zufügen. Das Haupt des

„Geheimbundes von Kindern heimgegangener Geister“, worunter allerdings

nur Erwachsene verstanden werden, oder der Vater dieser Vereinigung

ist nur den Mitgliedern bekannt; wenn er öffentlich erscheint,

ist er gut vermummt, so daß er von niemand erkannt werden kann. Die

Mitglieder des Kwi-iru wirken für gewöhnlich des Nachts; wo sie gerade

einen vermutlichen Missetäter antreffen, da nehmen sie ihn gefangen und

zwingen ihn am anderen Morgen, die Probe zu bestehen.

[Illustration:

Phot. _Dr._ Mansfeld.

Die Sitten der Völker, Dritter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 54 / 203 题