Die Leitung des Kultus liegt in der Regel in den Händen des
Familienoberhauptes oder des Dorfhäuptlings; vielfach ist sie aber
auch Sache einer besonderen Gruppe von Menschen, der +Priester+
oder +Medizinmänner+ (Abbild. 37, 41, 43 u. 44). Ihnen fällt ferner
die Aufgabe zu, Regen zu erzeugen beziehungsweise abzuwehren, und
Krankheiten zu heilen (Abb. 42), oder diejenigen Personen ausfindig
zu machen, die Trockenheit oder Krankheit verursacht haben. Vielfach
bedienen sich diese Männer wirklicher Medizinen, deren gute Wirkung
sie durch Erfahrung kennen gelernt haben, häufiger jedoch zahlreicher
Zaubermittel, die aus den verschiedensten Bestandteilen zusammengesetzt
sind, Teilen von Pflanzen und Tieren, auch vom menschlichen Körper,
die oft zu Asche verbrannt und zu Brei gerührt dem Kranken entweder
eingegeben oder auf die leidenden Körperteile gestrichen werden, auch,
in ein Säckchen genäht oder in ein Ziegen- oder Antilopenhorn (Abb. 45)
sowie in kleine Kalabassen gefüllt, als Amulette zu tragen verordnet
werden. Der Glaube an die Wirksamkeit dieser Mittelchen hängt mit den
fetischistischen Anschauungen der Neger zusammen. Dieser Glaube an die
Geister hat auch zur natürlichen Folge, daß man bestimmten Männern
und Frauen die Fähigkeit, mit übernatürlichen Wesen zu verkehren, in
höherem Grade zuschreibt als ihren Mitmenschen, wodurch sie imstande
sein sollen, Unglück, sogar den Tod über diese zu bringen, wenn sie
sich der Hilfe solcher Geister bedienen. Aufgabe der Priester ist es
nun auch, diese Zauberer (Abb. 46) ausfindig zu machen, desgleichen
Verbrecher und Diebe, sowie die Zukunft vorauszusagen. Die der Zauberei
Beschuldigten müssen sich natürlich einem +Gottesurteil+ unterwerfen,
das in ganz Westafrika in dem Hinunterschlucken eines Gifttrankes vor
versammelter Menge besteht. Gibt der Angeschuldigte den Trank wieder
von sich, dann wird dies als ein Zeichen seiner Unschuld angesehen, er
wird gleichsam zur Entschädigung mit einem Gelage und Tanz gefeiert;
der Ankläger hat seinerseits die Kosten dafür zu tragen und an den
unschuldig Verdächtigten eine Buße zu zahlen. Wird der Angeklagte nach
dem Genusse des Giftes krank, ohne aber wirklich zu sterben, dann
betrachtet man ihn mit einem gewissen Argwohn und verweist ihn aus dem
Dorfe; naht sich ihm aber schließlich der Tod, dann gilt er für gewiß
überführt, und die Medizinmänner pflegen dann oft das Erwünschte,
nämlich sein Ende, herbeizuführen. Bei geringeren Verbrechen besteht
das Ordal darin, daß der Verdächtigte aus einem Gefäß mit siedendem
Öl einen Ring herausgreifen muß. In Nigeria wird ein eigentümliches
Verfahren angewendet, um gestohlene Sachen ausfindig zu machen, das bis
zu einem gewissen Grade an ein Gottesurteil erinnert. Man tut in ein
Gefäß eine kleine Schüssel mit Muschelgeld und anderen Abzeichen des
Akekultus hinein und läßt es von einem Mädchen auf dem Kopfe in der
Ortschaft umhertragen; der Besitzer des verloren gegangenen Eigentums
geht mit und klingelt seinen Verlust aus, wobei er singt: „Den, welcher
mein Huhn (zum Beispiel) genommen hat, mögen die Götter töten, wenn
er es mir nicht zurückbringt.“ Gewissen Klassen von Medizinmännern
bleibt es überlassen, Zauberer und Hexen sowohl ausfindig zu machen
als auch zu bestrafen. Bei den Grebo in Nigeria besteht ein besonderer
Bund, der Kwi-iru, dessen Zweck die Bestrafung solcher Personen
ist, die anderen durch einen Fetisch Unglück zufügen. Das Haupt des
„Geheimbundes von Kindern heimgegangener Geister“, worunter allerdings
nur Erwachsene verstanden werden, oder der Vater dieser Vereinigung
ist nur den Mitgliedern bekannt; wenn er öffentlich erscheint,
ist er gut vermummt, so daß er von niemand erkannt werden kann. Die
Mitglieder des Kwi-iru wirken für gewöhnlich des Nachts; wo sie gerade
einen vermutlichen Missetäter antreffen, da nehmen sie ihn gefangen und
zwingen ihn am anderen Morgen, die Probe zu bestehen.
[Illustration:
Phot. _Dr._ Mansfeld.