Freiland.
Freiland.
Ein sociales Zukunftsbild
von
Theodor Hertzka.
Vierte durchgesehene Auflage.
Dresden und Leipzig.
E. Pierson's Verlag.
Alle Rechte vorbehalten.
Vorrede zur vierten Auflage.
Auch die dritte Auflage ist vergriffen, kaum daß sie die Presse zu
verlassen vermochte, und so übergebe ich denn meinen Lesern diese
vierte. Möge sie vereint mit ihren Vorgängerinnen dahin wirken, daß der
Gedanke, dem ich in den nachfolgenden Blättern Worte leihe, möglichst
rasch zur That werde.
_Wien_ im August 1890.
Theodor Hertzka.
Inhalt.
Erstes Buch.
1. Kapitel 3
2. Kapitel 9
3. Kapitel 21
4. Kapitel 34
5. Kapitel 47
6. Kapitel 58
7. Kapitel 69
Zweites Buch.
8. Kapitel 79
9. Kapitel 94
10. Kapitel 105
11. Kapitel 110
12. Kapitel 127
Drittes Buch.
13. Kapitel 143
14. Kapitel 155
15. Kapitel 169
16. Kapitel 181
17. Kapitel 192
18. Kapitel 200
19. Kapitel 209
20. Kapitel 222
21. Kapitel 240
22. Kapitel 251
Viertes Buch.
23. Kapitel 267
24. Kapitel 283
25. Kapitel 295
26. Kapitel 307
27. Kapitel 321
Schlußwort 334
Erstes Buch.
1. Kapitel.
Um die Mitte des Monats Juli des Jahres 18.. war in den angesehensten
Zeitungen Europas und Amerikas folgende Ankündigung zu lesen:
»Internationale freie Gesellschaft.
Eine Anzahl von Männern aus allen Teilen der civilisierten Welt hat sich
zu dem Zwecke vereinigt, einen praktischen Versuch zur Lösung des
socialen Problems ins Werk zu setzen.
Diese Lösung suchen und finden dieselben in der Schaffung eines
Gemeinwesens auf Grundlage vollkommenster Freiheit und wirtschaftlicher
Gerechtigkeit zugleich, d. i. eines solchen, welches, bei unbedingter
Wahrung des individuellen Selbstbestimmungsrechtes, jedem Arbeitenden
den ganzen und ungeschmälerten Genuß der Früchte seiner eigenen Arbeit
gewährleistet.
Zum Zwecke der Gründung eines solchen Gemeinwesens soll auf bisher
herrenlosem aber fruchtbarem und zur Besiedelung wohlgeeignetem Gebiete
ein größerer Landstrich besetzt werden.
Auf diesem ihrem Gebiete wird die freie Gesellschaft keinerlei Eigentum
an Grund und Boden anerkennen, ebensowenig dasjenige eines Einzelnen,
als ein solches der Gesamtheit.
Behufs Bearbeitung des Bodens, wie überhaupt zum Zwecke jeglicher
Produktion, werden sich Associationen bilden, deren jede sich nach
eigenem Gutdünken selber verwalten und den Ertrag ihrer Produktion unter
ihre eigenen Mitglieder je nach deren Leistung verteilen wird. Jedermann
hat das Recht, sich einer beliebigen Association anzuschließen und
dieselbe nach freier Willkür zu verlassen.
Die Arbeitskapitalien werden den Produzenten zinslos von
Gesellschaftswegen zur Verfügung gestellt, müssen jedoch von denselben
zurückerstattet werden.
Arbeitsunfähige und Frauen haben das Recht auf auskömmlichen Unterhalt
von Gesellschaftswegen.
Die zu obigen Zwecken, sowie zu sonstigen gemeinnützigen Ausgaben
erforderlichen Geldmittel werden durch eine auf das Reineinkommen
jeglicher Produktion gelegte Abgabe beschafft.
Die Internationale freie Gesellschaft verfügt derzeit schon über eine
Mitgliederzahl und über Kapitalien, die zur Durchführung ihres Planes --
wenn auch nur in bescheidenem Maßstabe -- ausreichen. Da sie jedoch
einerseits der Ansicht ist, daß der Erfolg ihres Versuches desto
sicherer und durchgreifender ausfallen muß, mit je größeren Mitteln
derselbe ins Werk gesetzt wird, andererseits etwaigen Gesinnungsgenossen
Gelegenheit geboten werden soll, sich an dem Unternehmen zu beteiligen,
so tritt sie hiermit vor die Öffentlichkeit und giebt bekannt, daß
Anfragen oder Mitteilungen, welcher Art immer, an das Bureau der
Gesellschaft: Haag, Boschstraße 57 zu richten sind. Auch wird die
Internationale freie Gesellschaft am 20. Oktober l. J. im Haag eine
öffentliche Versammlung abhalten, in welcher die letzten Beschlüsse vor
praktischer Inangriffnahme des Werkes gefaßt werden sollen.
Für den geschäftsführenden Ausschuß der
Internationalen freien Gesellschaft.
_Karl Strahl._