1. Kapitel.

Freiland.

Freiland.

Ein sociales Zukunftsbild

von

Theodor Hertzka.

Vierte durchgesehene Auflage.

Dresden und Leipzig.

E. Pierson's Verlag.

Alle Rechte vorbehalten.

Vorrede zur vierten Auflage.

Auch die dritte Auflage ist vergriffen, kaum daß sie die Presse zu

verlassen vermochte, und so übergebe ich denn meinen Lesern diese

vierte. Möge sie vereint mit ihren Vorgängerinnen dahin wirken, daß der

Gedanke, dem ich in den nachfolgenden Blättern Worte leihe, möglichst

rasch zur That werde.

_Wien_ im August 1890.

Theodor Hertzka.

Inhalt.

Erstes Buch.

1. Kapitel 3

2. Kapitel 9

3. Kapitel 21

4. Kapitel 34

5. Kapitel 47

6. Kapitel 58

7. Kapitel 69

Zweites Buch.

8. Kapitel 79

9. Kapitel 94

10. Kapitel 105

11. Kapitel 110

12. Kapitel 127

Drittes Buch.

13. Kapitel 143

14. Kapitel 155

15. Kapitel 169

16. Kapitel 181

17. Kapitel 192

18. Kapitel 200

19. Kapitel 209

20. Kapitel 222

21. Kapitel 240

22. Kapitel 251

Viertes Buch.

23. Kapitel 267

24. Kapitel 283

25. Kapitel 295

26. Kapitel 307

27. Kapitel 321

Schlußwort 334

Erstes Buch.

1. Kapitel.

Um die Mitte des Monats Juli des Jahres 18.. war in den angesehensten

Zeitungen Europas und Amerikas folgende Ankündigung zu lesen:

»Internationale freie Gesellschaft.

Eine Anzahl von Männern aus allen Teilen der civilisierten Welt hat sich

zu dem Zwecke vereinigt, einen praktischen Versuch zur Lösung des

socialen Problems ins Werk zu setzen.

Diese Lösung suchen und finden dieselben in der Schaffung eines

Gemeinwesens auf Grundlage vollkommenster Freiheit und wirtschaftlicher

Gerechtigkeit zugleich, d. i. eines solchen, welches, bei unbedingter

Wahrung des individuellen Selbstbestimmungsrechtes, jedem Arbeitenden

den ganzen und ungeschmälerten Genuß der Früchte seiner eigenen Arbeit

gewährleistet.

Zum Zwecke der Gründung eines solchen Gemeinwesens soll auf bisher

herrenlosem aber fruchtbarem und zur Besiedelung wohlgeeignetem Gebiete

ein größerer Landstrich besetzt werden.

Auf diesem ihrem Gebiete wird die freie Gesellschaft keinerlei Eigentum

an Grund und Boden anerkennen, ebensowenig dasjenige eines Einzelnen,

als ein solches der Gesamtheit.

Behufs Bearbeitung des Bodens, wie überhaupt zum Zwecke jeglicher

Produktion, werden sich Associationen bilden, deren jede sich nach

eigenem Gutdünken selber verwalten und den Ertrag ihrer Produktion unter

ihre eigenen Mitglieder je nach deren Leistung verteilen wird. Jedermann

hat das Recht, sich einer beliebigen Association anzuschließen und

dieselbe nach freier Willkür zu verlassen.

Die Arbeitskapitalien werden den Produzenten zinslos von

Gesellschaftswegen zur Verfügung gestellt, müssen jedoch von denselben

zurückerstattet werden.

Arbeitsunfähige und Frauen haben das Recht auf auskömmlichen Unterhalt

von Gesellschaftswegen.

Die zu obigen Zwecken, sowie zu sonstigen gemeinnützigen Ausgaben

erforderlichen Geldmittel werden durch eine auf das Reineinkommen

jeglicher Produktion gelegte Abgabe beschafft.

Die Internationale freie Gesellschaft verfügt derzeit schon über eine

Mitgliederzahl und über Kapitalien, die zur Durchführung ihres Planes --

wenn auch nur in bescheidenem Maßstabe -- ausreichen. Da sie jedoch

einerseits der Ansicht ist, daß der Erfolg ihres Versuches desto

sicherer und durchgreifender ausfallen muß, mit je größeren Mitteln

derselbe ins Werk gesetzt wird, andererseits etwaigen Gesinnungsgenossen

Gelegenheit geboten werden soll, sich an dem Unternehmen zu beteiligen,

so tritt sie hiermit vor die Öffentlichkeit und giebt bekannt, daß

Anfragen oder Mitteilungen, welcher Art immer, an das Bureau der

Gesellschaft: Haag, Boschstraße 57 zu richten sind. Auch wird die

Internationale freie Gesellschaft am 20. Oktober l. J. im Haag eine

öffentliche Versammlung abhalten, in welcher die letzten Beschlüsse vor

praktischer Inangriffnahme des Werkes gefaßt werden sollen.

Für den geschäftsführenden Ausschuß der

Internationalen freien Gesellschaft.

_Karl Strahl._

Freiland: Ein sociales Zukunftsbild · 第 1 / 29 题