betreffend
ausgegrabene Knochen eines neugebornen Kindes.
Verhandelt ~Charlottenburg~, den 28. Mai 18--.
In Sachen, betreffend die Ermittelung der Todesart des Kindes, dessen
Gebeine am 16. d. M. im Garten des Kaufmanns _Peitzer_ vergraben
aufgefunden, verfügten sich heute die unterzeichneten Gerichtspersonen
nach dem Krankenhause, woselbst sie antrafen:
u. s. w.