I. Obductions-Protokoll,

betreffend

die Todesart des Pöhlmann'schen Kindes.

(Siehe 44. Fall. S. 59.)

Verhandelt ~Berlin~, den 27. September 18--.

Zur Besichtigung und Obduction des am 24. September auf dem Wege nach

Stralau in einem Korbe gefundenen Kindes, hatten die Unterzeichneten

sich heute nach dem Obductionshause der Königl. Charité begeben,

woselbst sie antrafen:

1) }

2) } Zeugen;

3) }

4) den Geh. Medicinal-Rath u. s. w. Herrn Dr. _Casper_;

5) den _Chir. forens._ Herrn _Wernecke_.

Es wurde hierauf zur Obduction des Leichnams geschritten, welche

Folgendes ergab:

A. Aeussere Besichtigung.

1) Der männliche, 2 Fuss 7 Zoll lange, gegen 2 Jahre alte, ziemlich

abgemagerte Körper hat nur sparsame blonde Haare, blaue Augen und

noch nicht vollständig durchgebrochene Zähne, hinter welchen die

Zunge liegt.

2) Die allgemeine Farbe ist die gewöhnliche Leichenfarbe, und die

Bauchdecken sind von der Verwesung grünlich gefärbt. Leichenstarre

ist nicht vorhanden.

3) Mit Ausnahme der Nase, an welcher sich etwas angetrockneter

Schleim befindet, und der beiden Hände, an welchen etwas trockener

Darmkoth sichtbar, ist der Körper sehr rein.

4) Der After ist geschlossen und in ihm, wie in den übrigen

natürlichen Höhlen, fremde Körper nicht zu entdecken.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 118 / 161 题