betreffend
die Todesart des Pöhlmann'schen Kindes.
(Siehe 44. Fall. S. 59.)
Verhandelt ~Berlin~, den 27. September 18--.
Zur Besichtigung und Obduction des am 24. September auf dem Wege nach
Stralau in einem Korbe gefundenen Kindes, hatten die Unterzeichneten
sich heute nach dem Obductionshause der Königl. Charité begeben,
woselbst sie antrafen:
1) }
2) } Zeugen;
3) }
4) den Geh. Medicinal-Rath u. s. w. Herrn Dr. _Casper_;
5) den _Chir. forens._ Herrn _Wernecke_.
Es wurde hierauf zur Obduction des Leichnams geschritten, welche
Folgendes ergab:
A. Aeussere Besichtigung.
1) Der männliche, 2 Fuss 7 Zoll lange, gegen 2 Jahre alte, ziemlich
abgemagerte Körper hat nur sparsame blonde Haare, blaue Augen und
noch nicht vollständig durchgebrochene Zähne, hinter welchen die
Zunge liegt.
2) Die allgemeine Farbe ist die gewöhnliche Leichenfarbe, und die
Bauchdecken sind von der Verwesung grünlich gefärbt. Leichenstarre
ist nicht vorhanden.
3) Mit Ausnahme der Nase, an welcher sich etwas angetrockneter
Schleim befindet, und der beiden Hände, an welchen etwas trockener
Darmkoth sichtbar, ist der Körper sehr rein.
4) Der After ist geschlossen und in ihm, wie in den übrigen
natürlichen Höhlen, fremde Körper nicht zu entdecken.