I. Hungertod.

Wohl habe ich den merkwürdigen Fall einer fortgesetzten freiwilligen

Enthaltung von aller und jeder Nahrung bei einem körperlich und

geistig ganz Gesunden, ein absolutes, ~zehn Tage und Nächte~ hindurch

fortgesetztes Hungern erlebt, auf welche schreckliche Weise ein

verurtheilter Verbrecher sich den Tod geben wollte, und habe den Fall

früher bereits ausführlich bekannt gemacht[27]. Aber dieser Mensch

erreichte seinen Zweck nicht, fing am elften Tage wieder an, Nahrung

anzunehmen, und erholte sich sehr rasch. Aber auch anderweitig ist

mir niemals Gelegenheit geworden, die seltenste aller unnatürlichen

Todesarten, den Hungertod, in der Leiche beobachten zu können, denn

auch der unten folgende letzte Fall in dieser Centurie war nur ein

angeblicher Hungertod, und nur Einmal, vor siebenundzwanzig Jahren,

ist mir derselbe in den Akten vorgekommen, und hat mir, als damaligem

Mitgliede des hiesigen Provinzial-Medicinal-Collegii, Veranlassung

zu einem Gutachten gegeben. Der ebenso traurige, als seltene, ja

unerhörte Fall betraf eine Frau, welche ihr Arzt, ein zur inneren

Praxis nicht berechtigter Wundarzt (!), eine Inunctionskur hatte

brauchen lassen, und die derselbe so leichtsinnig geleitet hatte, dass

Verwachsungen der Kiefer entstanden, und die unglückliche Patientin den

eigentlichen und wirklichen Hungertod starb! Mein verehrter Freund und

College, Herr Geh. Ober-Medicinal-Rath Dr. _Barez_, hat, als damaliger

gerichtlicher Stadtphysikus von Berlin, die amtsärztliche Obduction der

Leiche ausgeführt, und mir freundlichst das Obductions-Protokoll zur

Mittheilung an diesem Ort auf meinen Wunsch eingehändigt. Die Section

ist mit der grössten Genauigkeit ausgeführt worden, und hat Folgendes

als die wesentlichsten Ergebnisse geliefert.

Der Leichnam war sehr abgezehrt. Der Unterkiefer ragte stark vor dem

Oberkiefer hervor, und konnte nur mit grosser Gewalt ein klein wenig

von demselben entfernt werden. Die meisten Zähne fehlten in beiden

Kiefern. Nachdem in den Mundwinkeln bis zu den Ohren eingeschnitten

war, zeigte es sich, dass im Unterkiefer noch sechs Backzähne vorhanden

waren, die aber nicht vertikal, sondern ~horizontal~ standen. Vier von

diesen Zähnen waren so locker, dass sie sich leicht ausziehen liessen.

Im Oberkiefer steckten noch vier Zähne, von denen drei gleichfalls

ganz locker waren. In der Gegend des dritten rechten Backzahns im

Unterkiefer war die Beinhaut und die Schleimhaut der Mundhöhle schwarz

von Farbe, und der obere Rand des Unterkiefers war, nachdem das Periost

abgeschabt worden, rauh anzufühlen. Der Ober- und Unterkiefer waren

rechts durch eine abnorme, feste und starke Membran verbunden. Links

war diese widernatürliche Verwachsung zwar auch vorhanden, aber weniger

beträchtlich. Die Zunge war mit den unter ihr liegenden Weichtheilen

völlig verwachsen, und bildete mit denselben nur Eine Masse, so dass

die Zungenspitze durchaus nicht in die Höhe gehoben werden konnte (!!).

Der vordere Theil der Zunge war einen Zoll lang von der Schleimhaut

entblösst, und das Muskelfleisch lag nackt da. Was nun die eigentliche

innere Besichtigung betrifft, so war der Magen so weit verengert,

dass sein _Lumen_ kaum dem des Colons gleich kam. Uebrigens war er

ganz normal beschaffen. Sein Inhalt bestand in einem Esslöffel voll

gelblich-trüber Flüssigkeit ohne auffallenden Geruch. Der Dünndarm

war gleichfalls so verengt, dass sein Durchmesser kaum die Hälfte des

gewöhnlichen betrug. Seine Farbe war die gewöhnliche, was auch von

den dicken Därmen gilt, die gleichfalls sehr verengt waren. Der ganze

Darmkanal war völlig leer. Die Leber war blass und missfarben, sehr

blutleer, und ihr Gewebe etwas härter als gewöhnlich, die Gallenblase

voll dunkler Galle. Die Milz war klein, welk, mürbe, blutleer, zum

Theil mit dem Bauchfell verwachsen. Die übrigen Unterleibsorgane waren

normal. In Brust- und Kopfhöhle war nur Anhämie hervorzuheben; das

wenige Blut im Herzen war schwarz und dickflüssig.

Das war also ein wirklicher Hungertod, und die Sections-Resultate

stimmen auch, wie man sieht, genau mit denjenigen überein, die von den

wenigen bekannt gewordenen Fällen berichtet worden sind. Beiläufig

bemerke ich, dass der fahrlässige Wundarzt zu Festungsstrafe und zum

gänzlichen Verluste des Rechtes zur Praxis verurtheilt worden ist.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 109 / 161 题