74. Fall.

~Bestimmung des Alters einer in Fettwachs übergegangenen Frucht.~

Ein nicht gewöhnlicher Fall! Die unverehelichte _L._ hatte heimlich

geboren, und das Kind beseitigt. Sie räumte ein, schon früher einmal

und dann auch jetzt, d. h. vor etwa 3 Wochen, ein Kind geboren zu

haben, das jedoch nicht älter als 3 bis 4 Monate alt gewesen sei.

Ich hatte die Wahrheit dieser Aussage durch Exploration der _L._

festzustellen, was, wie man sieht, seine Schwierigkeiten hatte, da

schon eine frühere Entbindung vorangegangen war. Die Brüste zeigten

noch Tropfen einer ~fetten~ Milch. Die bekannte runzlich-fleckigte

Beschaffenheit der Bauchhaut konnte für die vorliegende Frage nichts

beweisen. Von Lochien fand sich noch eine schwache Andeutung, aber

der Muttermund, welcher Einrisse hatte, war noch jetzt von der

Grösse eines Silbergroschens geöffnet. Nach diesem Befunde musste

ich urtheilen, dass die _L._ allerdings vor einigen Wochen geboren

habe, dass aber aus der fetten Beschaffenheit der Milch, und aus der

noch jetzt nicht völlig erfolgten Schliessung des _Os uteri_ mit

höchster Wahrscheinlichkeit zu folgern sei, dass das geborne Kind

mehr als 4 Monate alt gewesen sein müsse. Kurze Zeit darauf wurde

das Kind in dem Keller verscharrt gefunden und uns zur Obduction

übergeben. Es war bereits ganz in Auflösung und theilweise sogar schon

in Fettwachsbildung übergegangen, alle Höhlen waren geöffnet, die

auseinandergefallenen Schädelknochen lagen neben der Leiche, das Gehirn

war ausgeflossen. Aber nach der Beschaffenheit der wohl erhaltenen

linken Ober- und Unter-Extremität, welche letztere 8 Zoll lang und noch

sehr feist und gerundet war, nach dem Gewichte der Frucht, das, trotz

der Verwesung, aber mit der noch anklebenden Erde, noch 7 Pfund betrug,

nach der Länge endlich, die, so weit sie noch festzustellen war,

annähernd 19 Zoll betrug, mussten wir urtheilen, dass die Frucht gewiss

über 4 Monate alt, und dass sie höchst wahrscheinlich sogar reif, oder

wenigstens der Reife nahe gewesen sei. So wurde durch den Leichenbefund

auch unser Urtheil über die Untersuchung der Mutter bestätigt.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 88 / 161 题