73. Fall.

~Geronnenes Blut bei einem todtgebornen Kinde.~

Das aufgefundene männliche Kind war am Kopf schon schwarzgrau, am

übrigen Körper grün von Verwesung; die Lungen waren aber auch hier

noch sehr frisch. Sie wogen mit dem Herzen 4-1/2 und ohne Herz nur

3 Loth, was schon auf Todtgeburt schliessen liess. Dabei aber war

das weite Hinabragen des Zwerchfelles in die Bauchhöhle auffallend,

wenngleich ich bei dieser Gelegenheit über den ~Stand des Zwerchfelles~

bemerken muss, dass zwar in der Regel vor dem Statt gehabten Athmen

das Zwerchfell zwischen der 4ten und 5ten Rippe, bei lebend gebornen

Kindern aber zwischen der 6ten und 7ten steht, dass aber in nicht gar

zu seltenen Fällen fast das umgekehrte Verhältniss gefunden wird,

indem namentlich bei starken Gasansammlungen in den Därmen das

Zwerchfell leicht (auch bei lebend gewesenen Kindern) in die Brusthöhle

hinaufgedrängt wird, und dann wie bei Todtgebornen erscheint. -- Bei

dem Kinde dieses Falles waren ferner die Lungen hellbraun und füllten

die Brust wenig aus. Der hellröthlich gestreifte Rand des untern

Lappens der rechten Lunge aber liess Athmung vermuthen. Die genau

angestellte Athemprobe bestätigte indess diese Vermuthung nicht.

Das Kind war unzweifelhaft todtgeboren. Nichtsdestoweniger war die

Nabelschnur von ~geronnenem~ Blute strotzend angefüllt, ein neuer

Beweis, wie wenig Werth auf das Kriterium der Sugillationen für die

Athemprobe zu legen ist.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 87 / 161 题