~Schuss in das Rückenmark.~
Am 16. October 1848 waren scandalöse Excesse unter den Kanalarbeitern
im Köpnikerfelde in Berlin vorgefallen, die bald, wie es damals so
gewöhnlich war, die ganze Stadt in Allarm setzten, und eine Berufung
der Bürgerwehr zur Folge hatten. Von den Aufständischen wurde zu den
Waffen gegriffen, und eine grosse Barrikade errichtet; es kam zum
blutigen Kampfe, und dieser lieferte ~elf~ Erschossene auf unsern
gerichtlichen Obductionstisch. Um die grosse Arbeit zu bewältigen,
wurde zwischen uns und der Gerichtsdeputation verabredet, in diesen
Fällen ausnahmsweise nur die Eine _resp._ Höhle zu öffnen, in welche
der Schuss eingedrungen, die _causa mortis_ also zu vermuthen war.
Unter jenen elf Erschossenen war der Eine, und nur dieser, in Erfüllung
seiner Pflicht einen ehrenvollen Tod gestorben, der allgemein geachtete
Bürgerwehrmann _F._, der beim Erstürmen der Barrikade, die er bereits
bis zur Hälfte erstiegen hatte, von unten und hinten her den tödtlichen
Schuss bekam. Die Kugel war in der Gegend des siebenten Halswirbels
eingedrungen, und hatte die drei letzten Halswirbel zerschmettert,
und das Rückenmark zerrissen. Am rechten Unterkieferwinkel war der
Schuss hinausgegangen, und zeigte sich hier eine, etwas eckige, nur
silbergroschengrosse Oeffnung, die auf eine Spitzkugel schliessen
liess. Die Ränder der Wunde waren ~nicht sugillirt~, was der
augenblicklich durch Zerreissung des Rückenmarks erfolgte Tod
erklärt, ein abermaliger Beweis für die Richtigkeit meiner frühern
Behauptung[6], dass Wunden am Lebenden von denen, erst dem Leichnam
zugefügten, nicht immer so leicht zu unterscheiden sind, wie man
gewöhnlich annimmt.