Wir haben hier diesmal nicht weniger als 19 Fälle von Erschossenen
zu verzeichnen, die fast sämmtlich das Frühjahr und der Sommer des
Jahres 1848 geliefert haben, und von denen die Mehrzahl bei den
verschiedenen Strassenaufläufen am Zeughause, dem Köpnikerfelde u. s.
w., die Minderzahl bei den Schiessübungen der Bürgerwehr (!) oder durch
zweifelhaften Selbstmord ihren Tod gefunden hatten. Die eigentlichen
»Barrikadenhelden« sind hier nicht eingerechnet, denn in den Tagen des
18. März ruhte das Schwert der Themis in der Scheide! Keine einzige
dieser Leichen ist gerichtlich secirt, vielmehr sind sie alle nur
besichtigt worden, bei welcher Gelegenheit auch mir Veranlassung ward,
meine Erfahrungen über Schusswunden im Grossen zu bereichern!
Die Erfindung der ~Spitzkugeln~ hat auch für die gerichtliche
Medicin ein Interesse. Ob sie als Projectil sicherer, d. h. leichter
tödtend sind, müssen anderweitige Versuche, Schiessübungen gegen
verschiedenartiges Material u. s. w. erwiesen haben. Aber ihre an
der Oberfläche des Leichnams ersichtliche Wirkung ist, wenigstens in
vielen Fällen, eine ganz andere, als die von runden Kugeln, Schroot
oder gehacktem Blei, denn man findet in vielen solchen Fällen nur
eine ganz unerhebliche, kleine äussere Schussöffnung, durch die die
Spitzkugel eindrang, nach welcher man die Zerstörungen, welche man
im Inneren findet, nicht sollte vermuthen können. In einem Falle war
dies besonders auffallend. Der _denatus_ musste durch einen Schuss
getödtet worden sein. Aber der Leichnam wurde gewendet und wieder
gewendet, und nirgends fand sich eine Verletzung. Endlich zeigte sich
an der innern Fläche des rechten Oberarms in der Nähe der Achselhöhle
eine ~erbsengrosse~ Oeffnung ohne verbrannte Wundränder. Hier war
die Spitzkugel, wahrscheinlich während der Arm aufgehoben war,
eingedrungen. (S. 21. Fall.)
Wieder bin ich in der Lage, gegen Tradition und Doctrin auftreten zu
müssen. Nichts ist leichter, wird gelehrt und geschrieben, als die
Stellen, wo die Kugel oder das Schroot eindrangen und hinausgingen,
am Leichnam zu bestimmen. Jene, die Eingangsstelle, hat nach innen
gestülpte, diese, der Ausgang, nach aussen aufgeworfene Ränder. Nach
dieser Doctrin lässt sich dann auch in zweifelhaften Fällen eine
Vermuthung, ein Gutachten aufstellen, über die Richtung, aus welcher
der tödtende Schuss gekommen sei, über die Stellung, in welcher
der Thäter sich befunden haben musste. In einem, mir neuerlichst
vorgekommenen Ermordungsfalle, in welchem ich als Sachverständiger
requirirt worden war, hatten die Obducenten, die ich deshalb nicht
tadeln will, nach diesem Kriterium sehr bestimmt angegeben, dass der
Schuss in den Kopf von hinten und unten gekommen sein musste. Aber
leider! ist der ganze Lehrsatz nicht richtig. Die Beschaffenheit der
Wundränder hängt, ausser von dem Eindringen der Kugel, auch noch
von andern Umständen ab. Beobachtungen an einer grossen Anzahl von
Erschossenen, bei welchen, nach den Umständen, über die Stellung, die
der Erschossene im Augenblicke der Verwundung gehabt hatte, gar kein
Zweifel obwalten konnte, da die Tödtung, eben bei Strassenaufläufen
oder hinter Barrikaden, vor Zeugen stattgefunden, haben mich darüber
ausser Zweifel gesetzt. Wenn z. B. die Kugel bei einem sehr fetten
Menschen, und an einer besonders fettreichen Stelle, z. B. an
den Bauchdecken, eindringt, so quillt sehr bald das Fett aus der
Schussöffnung hervor, und man findet sie wulstig und nichts weniger
als eingestülpt. In andern Fällen ist es der Verwesungsprocess, der
die Ränder beider Oeffnungen, wenn zwei vorhanden, aufbläht, und sie
sind dann aus diesem Grunde als Ein- und Ausgangsöffnung nicht von
einander zu unterscheiden. Dazu kommt endlich, dass oft die weichen
Bedeckungen an Eingangs- wie Ausgangsstellen so zerfetzt und zerrissen
sind -- wofür gleich der folgende Fall ein Beispiel liefert -- dass
auch schon deshalb von einer Umstülpung der Ränder der Wunde keine Rede
sein kann. Ich rathe deshalb in Fällen, wie der obige, zu Vorsicht im
Urtheile, und deducirte in eben diesem Falle dem Schwurgericht, gegen
die Behauptung der Obducenten, dass aus den hier entwickelten Gründen
sich über die Stellung des Mörders beim Schusse um so weniger etwas
Bestimmtes oder selbst nur Wahrscheinliches angeben lasse, als der Kopf
ganz zerfetzt und zerschmettert gefunden worden war, die Beschaffenheit
der Wundränder also vollends sich gar nicht genauer hatte ermitteln
lassen. Bei Spitzkugelschüssen vollends, die nur geringere Quetschung
der Weichtheile veranlassen, getraue ich mir, nach dem, was ich
gesehen, nicht, mit Sicherheit die Eingangs- von der Ausgangsstelle zu
unterscheiden.