I. Durch Ueberfahren.

Unter den dreiundvierzig Fällen von tödtlichen Verletzungen, also

fast der Hälfte aller in dieser Centurie, kamen uns, genau wie in der

ersten, achtmal Tödtung durch die Verletzungen der verschiedensten

Organe veranlasst durch ~Ueberfahren~ vor. Ich wiederhole, hier

wie überall, nicht die Bemerkungen, die ich bei Gelegenheit jeder

einzelnen Todesart in der früheren Sammlung mitgetheilt habe, und will

deshalb in Betreff des Uebergefahrenwerdens nur Folgendes zu dem früher

Gesagten hinzufügen. Abgesehen von denjenigen Fällen von Selbstmördern,

die sich durch eine Locomotive überfahren liessen, und von denen ich

ausseramtlich mehrere zu sehen Gelegenheit hatte, habe ich meinerseits

nicht in einem einzigen Falle ein eigentliches Zermalmtwerden des

Körpers oder einzelner Theile, der Brust, des Kopfes u. s. w.

beobachtet, vielmehr war, wie man sehen wird, auch in den folgenden

acht, wie in den früheren acht Fällen, der Tod durch Erschütterung,

Gefäss- oder Eingeweide-Ruptur, oder durch Brüche einzelner Knochen,

oder durch Quetschung einzelner Theile erfolgt.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 4 / 161 题