Unter den dreiundvierzig Fällen von tödtlichen Verletzungen, also
fast der Hälfte aller in dieser Centurie, kamen uns, genau wie in der
ersten, achtmal Tödtung durch die Verletzungen der verschiedensten
Organe veranlasst durch ~Ueberfahren~ vor. Ich wiederhole, hier
wie überall, nicht die Bemerkungen, die ich bei Gelegenheit jeder
einzelnen Todesart in der früheren Sammlung mitgetheilt habe, und will
deshalb in Betreff des Uebergefahrenwerdens nur Folgendes zu dem früher
Gesagten hinzufügen. Abgesehen von denjenigen Fällen von Selbstmördern,
die sich durch eine Locomotive überfahren liessen, und von denen ich
ausseramtlich mehrere zu sehen Gelegenheit hatte, habe ich meinerseits
nicht in einem einzigen Falle ein eigentliches Zermalmtwerden des
Körpers oder einzelner Theile, der Brust, des Kopfes u. s. w.
beobachtet, vielmehr war, wie man sehen wird, auch in den folgenden
acht, wie in den früheren acht Fällen, der Tod durch Erschütterung,
Gefäss- oder Eingeweide-Ruptur, oder durch Brüche einzelner Knochen,
oder durch Quetschung einzelner Theile erfolgt.