Zum Schlusse

noch einige Worte an unsere hohen Kammern.

Die Waldungen sind ein kostbares Geschenk der Natur, auf welches,

als auf einen sehr wichtigen Bestandtheil des Nationalvermögens, die

allgemeine Aufmerksamkeit bisher noch lange nicht rege genug war,

um über den Zustand der Wälder bei den verschiedenen europäischen

Stationen, über dessen Verhältniß zur Volksmenge, und ihre großen

Einflüsse auf die Bewohner eines Landes gehörig aufgeklärt zu sein.

In Deutschland, wie insbesondere in Bayern, wo man an sonstigem

Brennmateriale nicht reich, durch seine klimatischen Verhältnisse

zu starkem Holzverbrauche genöthigt, und für seine Industrie

hierauf besonders angewiesen ist, bildet ein gewisser Holzreichthum

die Grundlage des Wohlstandes, und ist ein absolutes und zwar

das wichtigste Lebensbedürfniß, nicht blos, weil da alle für das

gesellschaftliche Leben unentbehrlichen Gebäude, Maschinen und

Werkzeuge sowohl, als auch Landbau, Fabriken, Manufakturen, Handwerke

und Gewerbe ohne Holz weder entstehen noch bestehen können, sondern

weil sogar die Existenz und Subsistenz der Menschen selbst, ihre

Kultur, ihre Civilisirung, ihr Wohlstand vorzüglich von zureichenden

nicht zu kostspieligen Holzvorräthen, d. i. von hinlänglich vielen oder

großen wohlbewirthschafteten Waldungen abhängen.

Aber auch auf die klimatischen Verhältnisse eines Landes sind die

Wälder, was durch Erfahrung und Wissenschaft nachgewiesen ist,

vom wesentlichsten Einflusse. Sie wirken[27] mildernd ein auf die

Uebergänge in der Temperatur, mäßigen Nässe und Trockenheit, mindern

die Heftigkeit der Regengüsse, verhindern als natürliche Behälter des

niedergefallenen Wassers einerseits verheerende Ueberschwemmungen

(der Schrecken Frankreichs und Italiens), anderseits erhalten sie den

Reichthum der Quellen, und entziehen der atmosphärischen Luft die dem

animalischen Leben besonders feindlichen Stoffe, schützen gegen die

sengende Gluth der Sonnenstrahlen, hauchen erfrischende Dünste aus für

Menschen, Thiere und Pflanzen, und tragen außerordentlich viel zur

malerischen Schönheit und Annehmlichkeit eines Landes bei. —

Die meisten dieser Einflüsse der Waldungen, die sonach auch für die

menschliche Gesundheit Bedürfniß sind, knüpfen sich ebensowohl an die

Quantität (Flächenausdehnung), wie auch an ihre Beschaffenheit und ihre

Lage.

Gerade diejenigen Waldungen, die — auf den Höhen gelegen — diese

Vortheile vorzugsweise gewähren, sind es aber, die, wenn sie einmal

devastirt oder abgetrieben wurden, entweder gar nicht mehr oder nur

äußerst schwer nach Menschenaltern wieder ersetzt werden können, da

Wind und Wasser den ihnen nöthigen Baugrund zu entführen pflegen,

und die Produktionskraft des unbeschützten Bodens durch unbehinderte

atmosphärische Einwirkung fortwährend geschwächt wird. Wehe dem Volke,

welches mit frevelhaftem Leichtsinne diese kostbaren Güter zerstört.

Unfruchtbarkeit des Landes, Armuth, Dürftigkeit und Krankheiten der

Bewohner würden die Folgen sein! —

Zur Bestätigung des Gesagten blicken wir uns nur in andern Ländern um.

Die jetzigen Steppen an der Wolga und dem Don im östlichen und

südlichen Rußland waren fruchtbare Auen, so lange die Wälder bestanden,

das Land wurde dürr und unfruchtbar, als man die Wälder ausgerodet

hatte. Noch viele andere Länder[28], Aegypten, Syrien, Persien,

Griechenland, viele Gegenden Italiens, Siciliens, Spaniens, Englands,

Schottlands und Jütlands, anderer von geringerer Größe gar nicht zu

gedenken, haben durch gänzliche oder theilweise Entwaldung in allen

jenen Beziehungen ausnehmend viel und unwiederbringlich verloren. Es

war dies selbst in solchen Ländern der Fall, die ihres warmen Klimas

halber ein Holzbedürfniß wenig oder gar nicht kannten. England hat

von seinem unermeßlichen Steinkohlenreichthume, auf den es hin seine

Waldungen fast gänzlich der Verwüstung preis gab, keinen Gewinn, da nun

fast vier Zehntheile seiner Grundfläche völlig unangebaut liegen, und

zwei Zehntheile hievon auch gar nicht mehr anbaufähig sind. —

Wenn nun einestheils der große Nutzen der Waldungen eingesehen,

anderntheils aber auch die Gefahren, die mit dem gänzlichen oder

theilweisen unersetzlichen Verluste derselben verbunden wären,

anerkannt werden, so wird hieraus auch die gebieterische Nothwendigkeit

abzuleiten sein, +daß diesem Gegenstande von Seiten unserer hohen

Kammern fortan eine größere Beachtung zugewendet werde+. Leider haben

wir zu beklagen, daß dies bisher fast in ganz Deutschland entweder

gar nicht oder nur sehr oberflächlich und stiefmütterlich geschehen

ist; die Zustände der Waldungen in vielen Gegenden Deutschlands, und

die unerlaubten, sich immer noch steigernden Eingriffe in dieselben

aber mahnen mit Ernst an die endliche Erfüllung dieser Pflicht. Die

Waldvegetation, +im Großen überblickt+, ist unzweifelhaft schon an

und für sich im Sinken begriffen. Die Eiche schwindet immer mehr,

will nur noch an einzelnen Orten unter besonderer Pflege fortkommen

und gedeihen; die Buche in weitläufigen Beständen stirbt häufig vor

der Zeit ab, die Tanne, ja sogar die Fichte verschwindet vielfach,

und vorhandene Kiefernbestände verkrüppeln schon in der Jugend. Diese

Erscheinungen sind Folge längst erfolgter Einflüsse der Menschen auf

unsere Waldungen. Was sollen aber nun die Folgen jener Einwirkungen

sein, die gegenwärtig unter unseren Augen, und wie sie mit treuer

Wahrheitsliebe die gegenwärtige Schrift geschildert hat, stattfinden?

Ist es deßhalb nicht um so nöthiger, +mit allen zu Gebote stehenden

Mitteln+ allen unglücklichen Eventualitäten jetzt noch vorzubeugen? —

Die Devastation unserer Waldungen schreitet seit einer Reihe von

Jahren unaufhaltsam und allmählig, aber sicher fort. Wer will es

auf sich nehmen, im Angesichte der über uns schwebenden Gefahr das

Gegentheil zu behaupten? — Wollen wir so gewissenlos sein, unsern

Nachkommen durch unverzeihlichen Leichtsinn oder auch nur durch eine

verderbliche Passivität, in vielen Provinzen unseres gesegneten

Deutschlandes, so namenloses Unglück, wie wir es geschildert haben, zu

bereiten? Werden unsere Wälder z. B. am Taunus, an der Bergstraße, der

Odenwald, der Spessart und Pfälzerwald &c. &c. devastirt, so würde der

Weinbau und die Fruchtbarkeit der dortigen gesegneten Länderstriche

vernichtet sein.

In Bayern speziell, wo der Flor der Landwirthschaft ohne die wohltätige

Mit- und Einwirkung der Forstwirthschaft gar nicht gedacht werden

kann, haben wir alle Ursache, auf Erhaltung und Pflege der vorhandenen

Wälder die sorgsamste Rücksicht zu nehmen, und zwar nicht sowohl wegen

der stattfindenden zerstörenden Angriffe auf die Forste, als auch

wegen der großen Masse von Privatwaldungen, die daselbst 2,808,660

Tagwerke oder 39 Prozente der ganzen Waldfläche ausmachen.[29] Durch

den Umstand, daß so ungeheuere Waldflächen (in früheren Zeiten

größtentheils Gemeindewaldungen) in die Hände der Privaten kamen, ist

das Nationaleinkommen unberechenbar vermindert worden.

Die Natur der Landwirthschaft bringt es mit sich, daß, während ein

günstiger Waldertrag durch das Vorhandensein eines entsprechenden

Holzkapitales in demselben bedingt ist, gerade in der Absorbirung

dieses Kapitales für den Besitzer eine besondere Versuchung liegt,

den Werth des Waldbesitzes, und wenn es sich um die Gemeinde handelt,

hiemit Credit und Vermögen derselben ohne verhältnißmäßigen Gewinn zu

gefährden, und die vielseitigen Forderungen und Interessen der Zukunft

einem augenblicklichen Bedürfnisse der Gegenwart zu opfern. Ein Theil

der Gemeindewaldungen, insbesondere aber fast alle Privatwaldungen,

sind auf diese Weise weit unter ihr Ertragsvermögen gesunken. Von

letzteren verdient ein großer Theil längst nicht mehr den Namen

Wald; ein anderer Theil hievon ist ausgerodet und liegt öde. Diese

Ausrodungen werden aber immer noch fortgesetzt, weil die Erträge dieser

Privatwaldungen an vielen Orten fast gleich Null sind, ferner weil das

Waldeigenthum des Privaten nicht mehr gehörig gesichert ist, und weil

die Kosten für eine besondere Beschützung mit dem Einkommen des kleinen

Privatwaldbesitzers in gar keinem Verhältnisse stehen.

An der Zeit ist es, daß solche sprechende Thatsachen von den

gesetzgebenden Körpern beachtet und in Erwägung gezogen werden. Sehr

ist es indessen zu bedauern, und es ist von den nachtheiligsten

Folgen, daß in der Regel die Forstwirthschaft in den hohen Kammern

(abgesehen von den Organen der Staatsregierung) selten oder gar nicht

vertreten ist. Sollte es nicht in einem Lande, wie Bayern, wo fast

ein Drittheil der ganzen Fläche zum Waldlande zählt, wo soviel Wohl

und Wehe von der Beschaffenheit, Bewirthschaftung und Verwaltung

desselben abhängig ist, notwendig und räthlich sein, Stimmen zur

Vertretung der forstwirthschaftlichen und zur Vereinbarung dieser mit

den landwirthschaftlichen Interessen zum wahren Nutzen und Frommen des

Landes zu hören? —

Wer anders ist berufen, und wer anders soll seine Stimme erheben,

wenn unsere Waldungen, wie dermalen, bedroht sind, wenn Forstmänner

es nicht thun? — Ist dieses nicht Pflicht jedes Forstbeamten, wenn er

ein gewissenhafter treuer Staatsdiener sein will? — Eine einseitige

Ansicht kann aber nie zum Guten führen, und sollte namentlich da nicht

den Ausschlag geben, wo Entscheidungen, wie beim Forstwesen, in ihren

Folgen so namenloses Unheil zu bereiten im Stande wären. —

Kein Kammermitglied, welches nicht spezielle Kenntnisse und Erfahrungen

im Gebiete des Forstwesens hat, kann in diesem Fache, so sehr es

auch sonst mit reichen, gemeinnützigen und praktischen Kenntnissen

ausgerüstet sein mag, ein kompetentes, auf alle Verhältnisse und für

alle Lokalitäten passendes Urtheil abgeben. Es wird dies sogar für die

mit allen statistischen Behelfen versehene Staatsregierung, selbst

mit Beihülfe ihrer technischen Beamten, immerhin sehr schwer sein.

Hieraus leitet sich die Nothwendigkeit ab, daß das Wort dieser obersten

technischen Beamten um so mehr gehört und beachtet werden muß, je

weniger die Forstwirthschaft selbst in den hohen Kammern repräsentirt

sein wird.

In keinem Falle, am wenigsten aber in Forstsachen, würde es gut sein,

wenn jedes Mitglied die in seiner Heimath gewonnenen Ansichten und

Kenntnisse bei +allgemeinen+ Gesetzen zur Geltung bringen wollte,

es müßten, wie uns die Erfahrung schon gelehrt hat, hieraus die

nachtheiligsten Folgen entspringen. Ja wenn wir einen Staat ~ex

fundamento~ aufzubauen hätten, dann möchten gut bewährte Ansichten

und Erfahrungen von großem Nutzen sein, so aber müssen wir uns an das

Bestehende, an die unendlich verschiedenen Verhältnisse binden.

Niemals dürfen die Gesetze, wie dies leider oft zu geschehen pflegt,

die Wirksamkeit der Beamten lähmen, es muß vielmehr denselben durch

diese Gesetze ein hinlänglicher Raum zu einem, den speziellen

Verhältnissen anpassenden, selbstständigen und gewissenhaften Handel,

wofür sie strengstens verantwortlich wären, belassen werden. Nur mit

dem Begriffe der Selbstständigkeit ist jener der Verantwortlichkeit zu

vereinbaren.

Möchten die hier vorgetragenen Verhältnisse und Zustände von den

hohen Kammern, die wir hier vertrauungsvoll um deren Beihülfe bitten,

gewürdiget werden, möge es diesem und der hohen Staatsregierung

gefallen, zur Sicherung des bedrohten Waldeigenthumes baldmöglichst

weise väterliche Fürsorge zu gewähren. Ein großes und wohlthuendes

Geschenk könnten die gesetzgebenden Körper dem ganzen Lande machen,

wenn in Bälde ein vollständiges Forstgesetz berathen und in Vollzug

gesetzt würde, wornach besonders die Gemeinde-, dann aber auch die

Privatwaldungen (was nach Ausweis obiger Zahlen bei uns in Bayern

unbedingt nöthig ist) unter strenge Aufsicht des Staates gestellt wären.

Wenn nebenbei noch eine einfache, neu gekräftigte Forstverwaltung ins

Leben getreten, und wenn man, was über kurz oder lang zur Erhaltung

der Waldungen in ganz Deutschland geschehen muß, von dem zu weit

ausgebildeten fiskalischen Systeme abgekommen und zu milderen Formen in

dieser Beziehung gelangt ist, erst dann wird der ausübende Forstbeamte

mit großem Nutzen im Lande wirken können. Er wird, soweit es im

Bereiche der Möglichkeit, in seiner Kraft liegt, und soweit es seine

Pflicht erlaubt, Alles aufbieten, die Noth der Armen zu lindern,

und wohlthuend ins bürgerliche Leben einzugreifen. Nur erst dann,

wenn dieses geschieht, wird sich das Volk mit diesem so wichtigen

Staatsverwaltungszweige wieder aussöhnen, und sich nicht mehr, wie

bisher, dem Walde, dem Forstbeamten und Allem, was Forstwesen heißt,

mit Haß und Bitterkeit entgegenstellen. —

Der Verfasser schließt hier mit der Versicherung, daß seine Absichten

nur wohlmeinend waren. Möchten die Erfolge nicht minder gut sein! —

[Illustration]

[1] Man bittet, solches +nicht+ überschlagen zu wollen.

[2] Diese Preisfrage fand in ganz Deutschland den lebhaftesten Anklang.

Unter 656 Bewerbern waren 547 aus Bayern, 101 aus anderen deutschen

Staaten und sogar 8 aus nicht deutschen Staaten. Hierunter sollen sehr

viele und in der That mehrere ausgezeichnete, gediegene Bearbeitungen

gewesen sein; die gekrönte Preisschrift ist bekanntlich die des

Freiherrn von Holzschuher. Ohne die jedenfalls erworbenen Verdienste

dieses Herrn auch nur im Geringsten hiemit schmälern zu wollen, muß man

sich doch die Bemerkung hier erlauben, daß hiemit noch lange nicht der

Nagel, bezüglich der vorliegenden Frage, auf den Kopf getroffen wurde.

[3] Es ist Thatsache, daß sich im vorigen Jahrhunderte vorzugsweise

bei manchen Höfen (Frankreich, England und selbst einigen deutschen

Hofhaltungen) eine Mißachtung des christlichen Glaubens kund gab,

welche nothwendigerweise nach und nach, und von Stufe zu Stufe sich den

untern Klassen mittheilte. Die Frage nun, ob diese Thatsache wesentlich

zur Vernichtung des religiösen Sinnes im Volke beigetragen habe, sei

dahingestellt. Soviel ist aber gewiß, daß sich dieser Fehler bereits

gerächt hat.

[4] Der Verfasser bedauert sehr, aus Mangel der nöthigen Behelfe nicht

ähnliche Belege aus den jenseitigen sieben Kreisen des Königreiches

mittheilen zu können.

[5] Hiemit sei jedoch nicht gesagt und behauptet, daß auch die kleinste

Hinwegnahme der Waldstreu schadhaft sei. Es kann diese Nutzung vielmehr

recht gut stattfinden, wenn sie nur in bestimmten Grenzen — nach für

Land- und Forstwirthschaft billigen Grundsätzen — ausgeübt wird. —

[6] Die Bürgermeister werden bekanntlich aus den von den Bürgern

gewählten Gemeinderäthen durch die kgl. Regierung bestimmt. Es sind

dies also meistens mit Haus und Gütern ansässige Männer, die mit den

übrigen Ortseinwohnern theils verwandt sind, theils mit denselben in

Geschäftsverbindungen stehen, und deßhalb auch die Gesetze nicht in

dem Maße handhaben können, als solches täglich nothwendiger wird, und

als es der vom Staate besoldete und unabhängige Beamte zu thun im

Stande wäre. Wenn zufällig auch noch Bürgermeister diese Stelle gerne

begleiten, so ist überdies ein Grund für dieselben mehr vorhanden,

sich mit ihren Gemeindegliedern gut zu halten, da außerdem dieselben

nicht mehr in den Gemeinderath gewählt, und sie hiedurch ihres Amtes

verlustig werden.

[7] Wegen der Schwierigkeit des authentisch zu liefernden Beweises. Es

ist dieser auch nöthig, da nach dem Code penal die Todesstrafe über

den Brandstifter (gleichviel, welcher Art auch die Brandstiftung sei)

verhängt werden muß.

[8] Freilich setzt dieses voraus, daß — neben einem selbstständigen

Oberforst-Collegium am Ministerium — auch am Sitze jeder Regierung

ein dort selbstständiges Forst-Collegium bestehe, und daß unsere

Forstverwaltung, mit Ausschluß des finanziellen Theiles, also in

der Hauptsache dem Ministerium des Innern unterstellt sei. Nur zu

leicht, und ohne daß er es nur ahnt, wird der Forstmann bei uns zum

Finanzmanne, und geht in diesem Sinne oft viel weiter, +als er selbst

glaubt, und als es selbst die oberen Behörden haben wollen+.

[9] Die kgl. bayerische Staatsregierung hat durch ihre erlassene

Verfügung über die Forstprodukten-Abgabe vom 19. August 1849 bereits

hiemit den Anfang gemacht. Mehr aber muß noch geschehen, wenn den Armen

geholfen, und wenn hiemit die Erhaltung und bessere Pflege unserer

Wälder angestrebt werden soll. Ohne Opfer ist dieses aber nicht möglich.

[10] Mit dem von Mehreren aufgestellten Grundsatze, daß nämlich durch

zu geringe Forsttaxen Einzelne, die mehr Holz verbrauchen, auf Kosten

der übrigen Staatsangehörigen begünstiget würden, indem der Ausfall in

der Staatskasse durch anderweitige allgemeine Steuern wieder gedeckt

werden müsse, kann sich der Verfasser nicht unbedingt einverstanden

erklären. Nur bei den +viel+ Holz konsumirenden Fabriken und

Eisenwerken möchte diese Behauptung ihre Richtigkeit haben, keineswegs

aber bei einem anderen Verbrauche, insbesondere bei den kleinen

Gewerben, die für’s bürgerliche Leben unentbehrlich sind. Geringe

Brennholzpreise tragen zur Begründung und Erhöhung des allgemeinen

Wohlstandes wesentlich bei. Das hiemit erzielte höhere Einkommen wird

+auf direktem Wege+ auch höhere Steuern abwerfen. Die Staatsregierung

würde also schon auf diese Weise entschädiget, und insbesondere ihre

Kraft, die nur eine Folge des Wohlstandes und der Kraft der Nation sein

kann, hiedurch erhöht werden. Bei geringen Brennholzpreisen wird sich

ein Staat immer besser als bei hohen Preisen dieses unentbehrlichen

Materials befinden.

[11] Vertragsmäßige Rechte will man natürlich nicht beeinträchtiget

wissen.

[12] Wird auch die Vertheilung durch die Curatelbehörde angeordnet, so

werden in vielen Ortschaften durch die Gemeinderäthe, die immer zu den

Wohlhabendsten gehören, so viele Unkosten als Steuern, Verwaltungs- und

Kulturkosten &c. &c. auf das Klafter Brennholz geschlagen, daß es der

gering bemittelte Mann (von dem Armen gar nicht zu sprechen) unmöglich

nehmen und bezahlen kann. Die Versteigerung, die hiemit beabsichtiget

wird, ist dann immer das Ende vom Liede.

Der Verfasser ist der Ansicht, daß, so lange es sich um den wirklichen

Bedarf der eigenen Gemeinde handelt, bei Gabholz-Vertheilungen nichts

als die Fabrikationskosten dem Empfänger aufzubürden wären. —

[13] Im vorigen Jahre erschien im Cotta’schen Verlage zu Stuttgart

und Tübingen eine Abhandlung von Gustav Walz, Direktor der land- und

forstwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim, „über die Waldstreu“,

welche in ihrem ersten Theile lehrreiche Aufschlüsse über den

Standpunkt der Landwirthschaft in dieser Beziehung ertheilt, und

erkennen läßt, wie weit deren Kultur hinter dem jetzigen Stande der

Wissenschaft dermalen noch zurücksteht. — Pag. 68 sagt derselbe

wörtlich:

„Ja, nur durch die vier Mittel, das Ausführen des frischen Düngers,

allgemeine Anlage von Wässerungswiesen, tiefere Bearbeitung des Bodens

und Bestellung des Sommerfeldes vor Winter, könnte leicht, vielleicht

mit Ausnahme der am meisten Weinbau treibenden Distrikte und der

rauhesten Gegenden, die +Waldstreu bei der jetzigen Bevölkerung völlig

entbehrt werden+, während das Düngermaterial aus den Waldungen zum

Theil für spätere noch zahlreichere Generationen reservirt werden

könnte; denn wenn sich in diesen nach und nach mehr Humus ansammelt, so

können sie später bei kraftvollem Boden auch noch mehr Streu entbehren,

als jetzt.“

In dem zweiten Theile dieser seiner Abhandlung kömmt Herr Walz

hingegen auch auf die Verbindlichkeit der Forstwirthschaft zurück, die

Landwirthschaft, soweit dies unbeschadet der nöthigen Holzproduktion

geschehen könne, mit Waldstreu zu unterstützen.

Ohne sich auf die Ausführung dieses Themas, wobei übrigens der

Praktiker so Manches zu erörtern vermüßiget sein dürfte, selbst

einzulassen, will sich der Verfasser hier nur die Bemerkung erlauben,

daß bei uns in Bayern +diese+ Verbindlichkeit der Forstwirthschaft

der Landwirthschaft gegenüber, wo letztere es erfordert, bezüglich

der quantitativen Abgabe der Waldstreu selbst, vollständig erfüllt

wird, daß demohngeachtet aber außerdem noch die Waldungen in vielen

Gegenden +fortwährend+ auf eine exzessive, bedauerliche Weise im Wege

des Frevels ihres so bedürftigen Streuwerkes beraubt, und hiemit, bei

ihrer schon kümmerlichen Existenz, der Devastation mit Riesenschritten

zugeführt werden. Wo kann da — solchen Thatsachen gegenüber — von

Mangel an gutem Willen, die Landwirthschaft zu unterstützen, noch die

Rede sein.

[14] Noch andere Länder in Deutschland leiden an ähnlichen Gebrechen;

so auch das jenseitige Bayern, in welchem noch eine Masse alter

Forstordnungen und Mandate, von den ehemaligen kleinen Gebietstheilen

herrührend, Geltung haben, und für welches die Regierung vor mehreren

Jahren, die Dringlichkeit und Nothwendigkeit der Abhülfe einsehend,

schon zweimal den Entwurf eines allgemeinen Forstgesetzes in Vorlage

brachte, ohne daß jedoch die Berathung in den Kammern erfolgte.

[15] Art. 40. Gefängnißstrafe von wenigstens vierzehn Tagen tritt statt

der Geldbuße ein:

1) gegen Frevler, welche in Anwendung der obigen Artikel 18, 20 und

23 wegen einer oder mehrerer Entwendungen im Laufe eines Jahres nach

ihrer ersten rechtskräftig gewordenen Verurtheilung zu mehr als

18 Gulden Werths- und Schadensersatz verurtheilt worden sind, und

sich in demselben Jahre wiederum eine oder mehrere Entwendungen der

Art haben zu Schulden kommen lassen, woraus die Verbindlichkeit zu

Ersatz von Werth und Schaden im Betrage von wenigstens drei Gulden

entspringt; begehen solche Frevler nach stattgehabter Verurtheilung zu

Gefängnißstrafe binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an

wieder ein oder mehrere Frevel der Art, wegen welcher sie für Werth-

und Schadensersatz zu wenigstens 6 Gulden zu verurtheilen sind, so

trifft sie wiederholt Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6 Monaten.

2) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres nach ihrer ersten

rechtskräftig gewordenen Verurtheilung wegen Entwendungen der oben

Ziffer 1 bezeichneten Art (Art. 18, 20 und 23 des gegenwärtigen

Gesetzes), jedoch abgesehen von dem Betrage des Werthes und

Schadensersatzes bereits achtmal verurtheilt worden sind und

neuerdings im Laufe desselben Jahres wegen einer oder mehrerer solcher

Entwendungen der Bestrafung unterliegen.

Begeht ein solcher zu Gefängnißstrafe verurtheilter Gewohnheitsfrevler

binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an wiederholt Frevel

der bezeichneten Art, so wird er für den fünften in jenen Zeitraum

fallenden Frevel gleichfalls in Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6

Monaten statt der Geldbuße verurtheilt.

3) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres bereits dreimal bestraft

sind, weil sie die Gegenstände des Frevels in Forstprodukten jeder Art

zum Gewerbbetrieb oder zum Handel sich zugeeignet (Art. 10, Ziff. 10),

oder wirklich verkauft oder sonst veräußert haben. (Art. 39, Ziff. 2

gegenwärtigen Gesetzes) und in demselben Jahre entweder in der einen

oder andern Beziehung straffällig werden.

Wer in Anwendung dieser Bestimmungen zu Gefängnißstrafe verurtheilt

worden ist, und innerhalb Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an

in der einen oder der andern der im vorhergehenden Absatze angegebenen

Beziehung wieder straffällig wird, soll wiederholt zur Gefängnißstrafe

von 31 Tagen bis zu 6 Monaten verurtheilt werden.

[16] Bei Fortzählung der Rückfälle würde man die unsere Wälder

ruinirenden Gewohnheitsfrevler eher kennen lernen, wie dermalen, wo

alle in einem Monate begangenen Frevel in ein Urtheil (ein Rückfall)

zusammengefaßt, und die über den Zeitraum eines Jahres hinausfallenden

Rückfälle gar nicht mehr gezählt werden.

[17] Als Belege, wie rücksichtslos solche Armuthszeugnisse ausgestellt

werden, +sobald es sich um Bezahlung von Forststrafen handelt+, mag

dienen, daß erst in neuester Zeit einem Manne, der zwei Ochsen im Felde

verwendet, dabei sein Einkommen zu 280 fl. und überdies noch 10 fl.

Kapitalrente angegeben hatte, wegen einer Forststrafe von nur einigen

Kreuzern ein solches Armuthszeugniß ausgestellt wurde. Diese Beispiele

sind aber, wie alle Einnehmer allenthalben bestätigen, zahlreich.

[18] Sehr zu beklagen ist es, und die traurigsten Folgen wird es haben,

daß jetzt selbst Kinder der ordentlichen Schule entzogen, und mit den

verdorbensten Subjekten zusammen eingesperrt werden. Die civilrechtlich

verantwortlichen Personen, die diese Kinder zum Freveln anhalten, gehen

aber leer hiebei aus und lachen sich die Fäuste voll. Wie anders war in

dieser Beziehung doch die Wirkung der früheren Gesetze.

[19] In +einzelnen+ Kantonen, wo +sehr viele Forstfrevler+ zur Anzeige

gebracht werden, sind die Gerichtsschreiber und Forstgerichtsboten

gegen die in anderen Kantonen für ihre Arbeiten, zum Nachtheile dieses

zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fondes, zu gut bezahlt. Mehrere

solcher Beamten beziehen hiedurch dermalen die zwei- und dreifache

Besoldung eines Revierförsters. Es sollte demnach, je nach der Anzahl

der in einem Kantone zur Anzeige kommenden Frevel, bei Bestimmung

dieser Gebühren ein Unterschied gemacht, oder doch unüberschreitbare

Grenzen hiebei festgesetzt werden.

[20] Wir haben eine Klasse Menschen, für die es kein wirksameres

Strafmittel, als körperliche Züchtigung giebt. Es mag dies noch so

vormärzlich klingen, so ist und bleibt es doch Wahrheit, die jeder

einsichtsvolle Mann, der mit dieser Klasse in tägliche Berührung kömmt,

und welcher Partei er auch immerhin angehören mag, nur bestätigen wird.

Um Alles in der Welt möchte der Verfasser auch Leute nicht auf diese

Weise gestraft wissen, die nur einen Funken noch von Sittlichkeit, Ehre

und Menschenwürde hätten, sondern nur jene, die alle Menschenrechte und

Satzungen höhnen, und alles Ehr-, Schaam- und Rechtsgefühles baar sind.

Für solche Menschen wäre es das beste und wohlfeilste Strafmittel,

welches, so lange es auch noch dauern mag, für diese über kurz oder

lang wird angewendet werden müssen, wenn nicht die Zahl der Zuchthäuser

verdreifacht und die grasseste Pöbelherrschaft heraufbeschworen werden

will.

[21] Hierauf erfolgte von einem fränkischen Forstmanne folgende

wörtliche Erwiederung: „Das Institut der Forstgehülfen wird

allerdings, da in dieser Anstalt viele Anomalien zu erkennen

sind, den wesentlichsten Reformen unterliegen müssen. Schon die

Unterkunft dieser Personen ist mit großen Behinderungen verknüpft,

da sich die Forstdomänen-Gebäude in der Regel nur an dem Sitze der

Revierverwalter vorfinden, und in entlegenen Ortschaften oder Weilern

keine brauchbare Wohnungen für dislocirte Gehülfen vorhanden sind. So

werden schon Verlegenheiten aller Art bereitet und anderseits kann dem

Forstverwalter +billiger Weise+ die Verpflegung der Gehülfen nicht

zugemuthet werden.“ — Die Forstgehülfen sollen ausschließend zum

Forstschutze verwendet werden. Denke man sich einen solchen, jahrelang

dauernden Zustand! Haben sich diese Männer durch Erziehung oder

öffentlichen Unterricht auf Gymnasien, Hochschulen oder Forstakademien

eine tüchtige Bildung angeeignet, so muß ihnen der Fortschritt

zum moralischen Bedürfniß werden. Allein, wenn sie sich blos dem

Waldschutze hingeben sollen, das Loos eines gewöhnlichen Waldhüters

theilen müssen, so ist ihre Bestimmung keine ehrebringende, sie sind

durch dieselbe ausgemerzt aus der Reihe der Gebildeten. Der frühere

Eifer für das Studium erkaltet wie ein verglimmender Brand, mit ihm

erstirbt, was Herz und Gemüth erwärmt; der Hang zum Herumschlendern

wird durch Gewohnheit erzeugt, der Mensch findet und erkennt sich nicht

mehr, seine bessere Hälfte ist zu Grabe getragen, die Poesie des Lebens

zur nackten Prosa geworden — und es ist eine verlorne Zeit!

Für solche junge Männer wäre es eine edlere Bestimmung, sich in

Wirkungskreisen, wo Nahrung für Geist und Thatkraft ist, zu bewegen,

sie nur allein zur Assistenz bei den Forstgeschäften zu verwenden.

Ihre seitherige Funktion wird mit besserem Erfolge durch Aufseher aus

der Klasse der Landleute bekleidet werden können. Solche Aufseher,

schlichte, abgehärtete Leute, ohne Ansprüche oder Bedürfnisse,

involviren dem Staate keine wesentlichen Verpflichtungen. Bei einem

mäßigen Gehalte finden sie ihre Subsistenz, mit Hilfe ihres Einkommens

aus einem kleinen Grundbesitze gesichert und ihr Lebenswandel, ihr

Fleiß entscheidet über die Dauer der Verwendung. Die gewünschte Anstalt

der „Schutzförster“ möchte denn doch den Staatsfond stärker in Anspruch

nehmen, als dies seither der Fall gewesen, sonst ist die Idee sehr

praktikabel.

+Jedenfalls wäre vordersamst der massenhafte Andrang zur Forstparthie,

wodurch diese mehr verliert, als gewinnt, zu beschränken, um die

augenfällige nothwendige Umformung des Gehülfen-Instituts anzubahnen.+

Dennoch giebt es immer noch Leute, die dem Fortbestehen dieses

Instituts in seiner jetzigen Gestaltung standhaft das Wort reden; diese

Leute gehören freilich einer verwitterten Zeit an, haben nichts gelernt

und sehen jede Neuerung mit schelem Auge an. Die Staatsregierung wird

indessen der Sache gewiß auf den Grund sehen, sobald nur einmal die

Anregung gegeben ist. — ~Salvo meliori!~

+Ein Forstmann aus Franken.+

[22] Nicht als ~Cicero pro domo~, sondern im Interesse des Dienstes

spricht der Verfasser hier die Ansicht aus, daß die Jagden in

Staatswaldungen dem betreffenden Verwaltungspersonale gegen eine mäßige

Veranschlagung überlassen werden sollten. Zu bekannt ist es, wie

vortheilhaft dieses auf die Beschützung der Waldungen und den Dienst

überhaupt einwirken würde. Durch das bisherige Verpachtungs-System, und

die Jagdverwaltung in Regie (welch’ letztere immer noch vorzuziehen

wäre) wurde ein viel höherer Betrag, als es jener bei Ueberlassung der

Jagd an das Lokalpersonal sein würde, schwerlich ~pro aerario~ erzielt;

dagegen aber würden die Forstbeamten dem Jagdwesen faktisch immer mehr

hiedurch entfremdet, und die Wilddieberei nahm hiemit fortwährend

überhand. Niemals wirken die Jagdpächter mit Erfolg gegen den

Wilddiebstahl. Kann es nun dem Forstschutzbeamten zugemuthet werden,

oder, wenn man es ihm zumuthet, wird es auch geschehen, daß er sein

Leben wegen einem Rehbocke zu Gunsten des Jagdpächters in die Schanze

schlägt? — Schon die in Deutschland geschaffenen neuen Jagdgesetze

werden hiezu drängen, wenn das Wild, wenigstens in den Staatswaldungen,

noch erhalten, und nicht gänzlich durch Habsucht (der meisten Pächter)

vertilgt werden soll.

[23] Ohne den Seminarien, die mehr auf Erweiterung des Wissens, als auf

religiöse sittliche Bildung berechnet zu sein scheinen, zu nahe treten

zu wollen, so muß doch für Nachdenkende hier noch erwähnt werden, daß

man, was Thatsache ist, in Würtemberg, so auch bei uns und anderwärts,

so lange gute Schulen und Lehrer hatte, bis die Seminarien daselbst

errichtet wurden, und die praktische Ausbildung der Lehrer in und unter

dem Volke aufhörte. Haben doch gelehrte Schulmänner in der neuesten

Zeit Vorschläge gemacht, die Lehrer auf den Universitäten zu bilden.

Dies hieße in der That das Pferd beim Schwanze aufzäumen. Müßten solche

Lehrer nicht alsdann noch weit höhere Ansprüche zu machen berechtiget

sein? — Müßten sie sich in den Dörfern und bei Ertheilung des

Unterrichtes von gewöhnlichen Elementar-Gegenständen nicht unglücklich

und zu einem solchen Geduld und Ausdauer erfordernden Lehramte ganz

untauglich fühlen? — Solche paradoxe Ideen bezeichnen ganz treffend,

auf welche Abwege die Bildung der Lehrer in unserer Zeit zu gerathen

droht.

[24] In den Werktagschulen befinden sich dermalen nicht weniger als 500

Kinder daselbst. Man kann demnach mit gutem Grunde hier fragen, wohin

soll dieses führen? —

[25] Nach statistischen Erhebungen sind in Folge der Leichtigkeit

der Ansässigmachung in 9 Jahren, und zwar von 1835 bis 1843 3200

Personen in die Pfalz eingewandert. Weit größer ist aber die Zahl

armer wirklicher Einwohner, die von anderen Gegenden in die Waldorte

umgezogen sind, und noch jährlich dahin übersiedeln, um, wie oben

erwähnt, sich ihre nöthigen Subsistenzmittel aus dem Walde daselbst zu

verschaffen.

[26] Was auch Andere dagegen einzuwenden belieben, so kann doch der

Verfasser seine aus praktischer Anschauung gewonnene Ueberzeugung

nicht ändern, daß die Fortschaffung der verdorbensten Individuen durch

Auswanderung — nöthigenfalls auf Staats- und Gemeindekosten — von den

besten Folgen sein würde. Oft finden sich nur Einzelne, oft auch 10

bis 12 solcher liederlichen und unverbesserlichen Subjekte in einer

großen Gemeinde vor, wo sie dann beständiges Unheil durch Wort und That

anrichten. Würden diese entfernt, so wäre hiermit nicht nur eine große

materielle Erleichterung für die Gemeinde selbst schon erzielt, sondern

es würden auch hiermit die moralischen Nachtheile beseitiget, die

durch deren böses Beispiel und die hieraus entspringende Mehrung ihres

Gleichen nothwendigerweise eintreten müssen.

[27] Nach den authentischen Erfahrungen und Nachweisungen der

berühmtesten Naturforscher und anerkannter forstlicher Autoritäten

geschildert.

[28] Berghaus Dr. H. Allgemeine Länder- und Völkerkunde, 2.ter Theil,

Seite 309. Stuttgart 1837.

[29] Der Staat hat nur 36,6 Prozente. Die standes- und gutsherrlichen

Waldungen betragen 8,5, und die Waldungen der Gemeinden, Stiftungen und

Körperschaften 15.9 Prozente.

Das Proletariat und die Waldungen, mit besonderer Berücksichtigung der bayerischen Rhein-Pfalz. · 第 16 / 16 题