noch einige Worte an unsere hohen Kammern.
Die Waldungen sind ein kostbares Geschenk der Natur, auf welches,
als auf einen sehr wichtigen Bestandtheil des Nationalvermögens, die
allgemeine Aufmerksamkeit bisher noch lange nicht rege genug war,
um über den Zustand der Wälder bei den verschiedenen europäischen
Stationen, über dessen Verhältniß zur Volksmenge, und ihre großen
Einflüsse auf die Bewohner eines Landes gehörig aufgeklärt zu sein.
In Deutschland, wie insbesondere in Bayern, wo man an sonstigem
Brennmateriale nicht reich, durch seine klimatischen Verhältnisse
zu starkem Holzverbrauche genöthigt, und für seine Industrie
hierauf besonders angewiesen ist, bildet ein gewisser Holzreichthum
die Grundlage des Wohlstandes, und ist ein absolutes und zwar
das wichtigste Lebensbedürfniß, nicht blos, weil da alle für das
gesellschaftliche Leben unentbehrlichen Gebäude, Maschinen und
Werkzeuge sowohl, als auch Landbau, Fabriken, Manufakturen, Handwerke
und Gewerbe ohne Holz weder entstehen noch bestehen können, sondern
weil sogar die Existenz und Subsistenz der Menschen selbst, ihre
Kultur, ihre Civilisirung, ihr Wohlstand vorzüglich von zureichenden
nicht zu kostspieligen Holzvorräthen, d. i. von hinlänglich vielen oder
großen wohlbewirthschafteten Waldungen abhängen.
Aber auch auf die klimatischen Verhältnisse eines Landes sind die
Wälder, was durch Erfahrung und Wissenschaft nachgewiesen ist,
vom wesentlichsten Einflusse. Sie wirken[27] mildernd ein auf die
Uebergänge in der Temperatur, mäßigen Nässe und Trockenheit, mindern
die Heftigkeit der Regengüsse, verhindern als natürliche Behälter des
niedergefallenen Wassers einerseits verheerende Ueberschwemmungen
(der Schrecken Frankreichs und Italiens), anderseits erhalten sie den
Reichthum der Quellen, und entziehen der atmosphärischen Luft die dem
animalischen Leben besonders feindlichen Stoffe, schützen gegen die
sengende Gluth der Sonnenstrahlen, hauchen erfrischende Dünste aus für
Menschen, Thiere und Pflanzen, und tragen außerordentlich viel zur
malerischen Schönheit und Annehmlichkeit eines Landes bei. —
Die meisten dieser Einflüsse der Waldungen, die sonach auch für die
menschliche Gesundheit Bedürfniß sind, knüpfen sich ebensowohl an die
Quantität (Flächenausdehnung), wie auch an ihre Beschaffenheit und ihre
Lage.
Gerade diejenigen Waldungen, die — auf den Höhen gelegen — diese
Vortheile vorzugsweise gewähren, sind es aber, die, wenn sie einmal
devastirt oder abgetrieben wurden, entweder gar nicht mehr oder nur
äußerst schwer nach Menschenaltern wieder ersetzt werden können, da
Wind und Wasser den ihnen nöthigen Baugrund zu entführen pflegen,
und die Produktionskraft des unbeschützten Bodens durch unbehinderte
atmosphärische Einwirkung fortwährend geschwächt wird. Wehe dem Volke,
welches mit frevelhaftem Leichtsinne diese kostbaren Güter zerstört.
Unfruchtbarkeit des Landes, Armuth, Dürftigkeit und Krankheiten der
Bewohner würden die Folgen sein! —
Zur Bestätigung des Gesagten blicken wir uns nur in andern Ländern um.
Die jetzigen Steppen an der Wolga und dem Don im östlichen und
südlichen Rußland waren fruchtbare Auen, so lange die Wälder bestanden,
das Land wurde dürr und unfruchtbar, als man die Wälder ausgerodet
hatte. Noch viele andere Länder[28], Aegypten, Syrien, Persien,
Griechenland, viele Gegenden Italiens, Siciliens, Spaniens, Englands,
Schottlands und Jütlands, anderer von geringerer Größe gar nicht zu
gedenken, haben durch gänzliche oder theilweise Entwaldung in allen
jenen Beziehungen ausnehmend viel und unwiederbringlich verloren. Es
war dies selbst in solchen Ländern der Fall, die ihres warmen Klimas
halber ein Holzbedürfniß wenig oder gar nicht kannten. England hat
von seinem unermeßlichen Steinkohlenreichthume, auf den es hin seine
Waldungen fast gänzlich der Verwüstung preis gab, keinen Gewinn, da nun
fast vier Zehntheile seiner Grundfläche völlig unangebaut liegen, und
zwei Zehntheile hievon auch gar nicht mehr anbaufähig sind. —
Wenn nun einestheils der große Nutzen der Waldungen eingesehen,
anderntheils aber auch die Gefahren, die mit dem gänzlichen oder
theilweisen unersetzlichen Verluste derselben verbunden wären,
anerkannt werden, so wird hieraus auch die gebieterische Nothwendigkeit
abzuleiten sein, +daß diesem Gegenstande von Seiten unserer hohen
Kammern fortan eine größere Beachtung zugewendet werde+. Leider haben
wir zu beklagen, daß dies bisher fast in ganz Deutschland entweder
gar nicht oder nur sehr oberflächlich und stiefmütterlich geschehen
ist; die Zustände der Waldungen in vielen Gegenden Deutschlands, und
die unerlaubten, sich immer noch steigernden Eingriffe in dieselben
aber mahnen mit Ernst an die endliche Erfüllung dieser Pflicht. Die
Waldvegetation, +im Großen überblickt+, ist unzweifelhaft schon an
und für sich im Sinken begriffen. Die Eiche schwindet immer mehr,
will nur noch an einzelnen Orten unter besonderer Pflege fortkommen
und gedeihen; die Buche in weitläufigen Beständen stirbt häufig vor
der Zeit ab, die Tanne, ja sogar die Fichte verschwindet vielfach,
und vorhandene Kiefernbestände verkrüppeln schon in der Jugend. Diese
Erscheinungen sind Folge längst erfolgter Einflüsse der Menschen auf
unsere Waldungen. Was sollen aber nun die Folgen jener Einwirkungen
sein, die gegenwärtig unter unseren Augen, und wie sie mit treuer
Wahrheitsliebe die gegenwärtige Schrift geschildert hat, stattfinden?
Ist es deßhalb nicht um so nöthiger, +mit allen zu Gebote stehenden
Mitteln+ allen unglücklichen Eventualitäten jetzt noch vorzubeugen? —
Die Devastation unserer Waldungen schreitet seit einer Reihe von
Jahren unaufhaltsam und allmählig, aber sicher fort. Wer will es
auf sich nehmen, im Angesichte der über uns schwebenden Gefahr das
Gegentheil zu behaupten? — Wollen wir so gewissenlos sein, unsern
Nachkommen durch unverzeihlichen Leichtsinn oder auch nur durch eine
verderbliche Passivität, in vielen Provinzen unseres gesegneten
Deutschlandes, so namenloses Unglück, wie wir es geschildert haben, zu
bereiten? Werden unsere Wälder z. B. am Taunus, an der Bergstraße, der
Odenwald, der Spessart und Pfälzerwald &c. &c. devastirt, so würde der
Weinbau und die Fruchtbarkeit der dortigen gesegneten Länderstriche
vernichtet sein.
In Bayern speziell, wo der Flor der Landwirthschaft ohne die wohltätige
Mit- und Einwirkung der Forstwirthschaft gar nicht gedacht werden
kann, haben wir alle Ursache, auf Erhaltung und Pflege der vorhandenen
Wälder die sorgsamste Rücksicht zu nehmen, und zwar nicht sowohl wegen
der stattfindenden zerstörenden Angriffe auf die Forste, als auch
wegen der großen Masse von Privatwaldungen, die daselbst 2,808,660
Tagwerke oder 39 Prozente der ganzen Waldfläche ausmachen.[29] Durch
den Umstand, daß so ungeheuere Waldflächen (in früheren Zeiten
größtentheils Gemeindewaldungen) in die Hände der Privaten kamen, ist
das Nationaleinkommen unberechenbar vermindert worden.
Die Natur der Landwirthschaft bringt es mit sich, daß, während ein
günstiger Waldertrag durch das Vorhandensein eines entsprechenden
Holzkapitales in demselben bedingt ist, gerade in der Absorbirung
dieses Kapitales für den Besitzer eine besondere Versuchung liegt,
den Werth des Waldbesitzes, und wenn es sich um die Gemeinde handelt,
hiemit Credit und Vermögen derselben ohne verhältnißmäßigen Gewinn zu
gefährden, und die vielseitigen Forderungen und Interessen der Zukunft
einem augenblicklichen Bedürfnisse der Gegenwart zu opfern. Ein Theil
der Gemeindewaldungen, insbesondere aber fast alle Privatwaldungen,
sind auf diese Weise weit unter ihr Ertragsvermögen gesunken. Von
letzteren verdient ein großer Theil längst nicht mehr den Namen
Wald; ein anderer Theil hievon ist ausgerodet und liegt öde. Diese
Ausrodungen werden aber immer noch fortgesetzt, weil die Erträge dieser
Privatwaldungen an vielen Orten fast gleich Null sind, ferner weil das
Waldeigenthum des Privaten nicht mehr gehörig gesichert ist, und weil
die Kosten für eine besondere Beschützung mit dem Einkommen des kleinen
Privatwaldbesitzers in gar keinem Verhältnisse stehen.
An der Zeit ist es, daß solche sprechende Thatsachen von den
gesetzgebenden Körpern beachtet und in Erwägung gezogen werden. Sehr
ist es indessen zu bedauern, und es ist von den nachtheiligsten
Folgen, daß in der Regel die Forstwirthschaft in den hohen Kammern
(abgesehen von den Organen der Staatsregierung) selten oder gar nicht
vertreten ist. Sollte es nicht in einem Lande, wie Bayern, wo fast
ein Drittheil der ganzen Fläche zum Waldlande zählt, wo soviel Wohl
und Wehe von der Beschaffenheit, Bewirthschaftung und Verwaltung
desselben abhängig ist, notwendig und räthlich sein, Stimmen zur
Vertretung der forstwirthschaftlichen und zur Vereinbarung dieser mit
den landwirthschaftlichen Interessen zum wahren Nutzen und Frommen des
Landes zu hören? —
Wer anders ist berufen, und wer anders soll seine Stimme erheben,
wenn unsere Waldungen, wie dermalen, bedroht sind, wenn Forstmänner
es nicht thun? — Ist dieses nicht Pflicht jedes Forstbeamten, wenn er
ein gewissenhafter treuer Staatsdiener sein will? — Eine einseitige
Ansicht kann aber nie zum Guten führen, und sollte namentlich da nicht
den Ausschlag geben, wo Entscheidungen, wie beim Forstwesen, in ihren
Folgen so namenloses Unheil zu bereiten im Stande wären. —
Kein Kammermitglied, welches nicht spezielle Kenntnisse und Erfahrungen
im Gebiete des Forstwesens hat, kann in diesem Fache, so sehr es
auch sonst mit reichen, gemeinnützigen und praktischen Kenntnissen
ausgerüstet sein mag, ein kompetentes, auf alle Verhältnisse und für
alle Lokalitäten passendes Urtheil abgeben. Es wird dies sogar für die
mit allen statistischen Behelfen versehene Staatsregierung, selbst
mit Beihülfe ihrer technischen Beamten, immerhin sehr schwer sein.
Hieraus leitet sich die Nothwendigkeit ab, daß das Wort dieser obersten
technischen Beamten um so mehr gehört und beachtet werden muß, je
weniger die Forstwirthschaft selbst in den hohen Kammern repräsentirt
sein wird.
In keinem Falle, am wenigsten aber in Forstsachen, würde es gut sein,
wenn jedes Mitglied die in seiner Heimath gewonnenen Ansichten und
Kenntnisse bei +allgemeinen+ Gesetzen zur Geltung bringen wollte,
es müßten, wie uns die Erfahrung schon gelehrt hat, hieraus die
nachtheiligsten Folgen entspringen. Ja wenn wir einen Staat ~ex
fundamento~ aufzubauen hätten, dann möchten gut bewährte Ansichten
und Erfahrungen von großem Nutzen sein, so aber müssen wir uns an das
Bestehende, an die unendlich verschiedenen Verhältnisse binden.
Niemals dürfen die Gesetze, wie dies leider oft zu geschehen pflegt,
die Wirksamkeit der Beamten lähmen, es muß vielmehr denselben durch
diese Gesetze ein hinlänglicher Raum zu einem, den speziellen
Verhältnissen anpassenden, selbstständigen und gewissenhaften Handel,
wofür sie strengstens verantwortlich wären, belassen werden. Nur mit
dem Begriffe der Selbstständigkeit ist jener der Verantwortlichkeit zu
vereinbaren.
Möchten die hier vorgetragenen Verhältnisse und Zustände von den
hohen Kammern, die wir hier vertrauungsvoll um deren Beihülfe bitten,
gewürdiget werden, möge es diesem und der hohen Staatsregierung
gefallen, zur Sicherung des bedrohten Waldeigenthumes baldmöglichst
weise väterliche Fürsorge zu gewähren. Ein großes und wohlthuendes
Geschenk könnten die gesetzgebenden Körper dem ganzen Lande machen,
wenn in Bälde ein vollständiges Forstgesetz berathen und in Vollzug
gesetzt würde, wornach besonders die Gemeinde-, dann aber auch die
Privatwaldungen (was nach Ausweis obiger Zahlen bei uns in Bayern
unbedingt nöthig ist) unter strenge Aufsicht des Staates gestellt wären.
Wenn nebenbei noch eine einfache, neu gekräftigte Forstverwaltung ins
Leben getreten, und wenn man, was über kurz oder lang zur Erhaltung
der Waldungen in ganz Deutschland geschehen muß, von dem zu weit
ausgebildeten fiskalischen Systeme abgekommen und zu milderen Formen in
dieser Beziehung gelangt ist, erst dann wird der ausübende Forstbeamte
mit großem Nutzen im Lande wirken können. Er wird, soweit es im
Bereiche der Möglichkeit, in seiner Kraft liegt, und soweit es seine
Pflicht erlaubt, Alles aufbieten, die Noth der Armen zu lindern,
und wohlthuend ins bürgerliche Leben einzugreifen. Nur erst dann,
wenn dieses geschieht, wird sich das Volk mit diesem so wichtigen
Staatsverwaltungszweige wieder aussöhnen, und sich nicht mehr, wie
bisher, dem Walde, dem Forstbeamten und Allem, was Forstwesen heißt,
mit Haß und Bitterkeit entgegenstellen. —
Der Verfasser schließt hier mit der Versicherung, daß seine Absichten
nur wohlmeinend waren. Möchten die Erfolge nicht minder gut sein! —
[Illustration]
[1] Man bittet, solches +nicht+ überschlagen zu wollen.
[2] Diese Preisfrage fand in ganz Deutschland den lebhaftesten Anklang.
Unter 656 Bewerbern waren 547 aus Bayern, 101 aus anderen deutschen
Staaten und sogar 8 aus nicht deutschen Staaten. Hierunter sollen sehr
viele und in der That mehrere ausgezeichnete, gediegene Bearbeitungen
gewesen sein; die gekrönte Preisschrift ist bekanntlich die des
Freiherrn von Holzschuher. Ohne die jedenfalls erworbenen Verdienste
dieses Herrn auch nur im Geringsten hiemit schmälern zu wollen, muß man
sich doch die Bemerkung hier erlauben, daß hiemit noch lange nicht der
Nagel, bezüglich der vorliegenden Frage, auf den Kopf getroffen wurde.
[3] Es ist Thatsache, daß sich im vorigen Jahrhunderte vorzugsweise
bei manchen Höfen (Frankreich, England und selbst einigen deutschen
Hofhaltungen) eine Mißachtung des christlichen Glaubens kund gab,
welche nothwendigerweise nach und nach, und von Stufe zu Stufe sich den
untern Klassen mittheilte. Die Frage nun, ob diese Thatsache wesentlich
zur Vernichtung des religiösen Sinnes im Volke beigetragen habe, sei
dahingestellt. Soviel ist aber gewiß, daß sich dieser Fehler bereits
gerächt hat.
[4] Der Verfasser bedauert sehr, aus Mangel der nöthigen Behelfe nicht
ähnliche Belege aus den jenseitigen sieben Kreisen des Königreiches
mittheilen zu können.
[5] Hiemit sei jedoch nicht gesagt und behauptet, daß auch die kleinste
Hinwegnahme der Waldstreu schadhaft sei. Es kann diese Nutzung vielmehr
recht gut stattfinden, wenn sie nur in bestimmten Grenzen — nach für
Land- und Forstwirthschaft billigen Grundsätzen — ausgeübt wird. —
[6] Die Bürgermeister werden bekanntlich aus den von den Bürgern
gewählten Gemeinderäthen durch die kgl. Regierung bestimmt. Es sind
dies also meistens mit Haus und Gütern ansässige Männer, die mit den
übrigen Ortseinwohnern theils verwandt sind, theils mit denselben in
Geschäftsverbindungen stehen, und deßhalb auch die Gesetze nicht in
dem Maße handhaben können, als solches täglich nothwendiger wird, und
als es der vom Staate besoldete und unabhängige Beamte zu thun im
Stande wäre. Wenn zufällig auch noch Bürgermeister diese Stelle gerne
begleiten, so ist überdies ein Grund für dieselben mehr vorhanden,
sich mit ihren Gemeindegliedern gut zu halten, da außerdem dieselben
nicht mehr in den Gemeinderath gewählt, und sie hiedurch ihres Amtes
verlustig werden.
[7] Wegen der Schwierigkeit des authentisch zu liefernden Beweises. Es
ist dieser auch nöthig, da nach dem Code penal die Todesstrafe über
den Brandstifter (gleichviel, welcher Art auch die Brandstiftung sei)
verhängt werden muß.
[8] Freilich setzt dieses voraus, daß — neben einem selbstständigen
Oberforst-Collegium am Ministerium — auch am Sitze jeder Regierung
ein dort selbstständiges Forst-Collegium bestehe, und daß unsere
Forstverwaltung, mit Ausschluß des finanziellen Theiles, also in
der Hauptsache dem Ministerium des Innern unterstellt sei. Nur zu
leicht, und ohne daß er es nur ahnt, wird der Forstmann bei uns zum
Finanzmanne, und geht in diesem Sinne oft viel weiter, +als er selbst
glaubt, und als es selbst die oberen Behörden haben wollen+.
[9] Die kgl. bayerische Staatsregierung hat durch ihre erlassene
Verfügung über die Forstprodukten-Abgabe vom 19. August 1849 bereits
hiemit den Anfang gemacht. Mehr aber muß noch geschehen, wenn den Armen
geholfen, und wenn hiemit die Erhaltung und bessere Pflege unserer
Wälder angestrebt werden soll. Ohne Opfer ist dieses aber nicht möglich.
[10] Mit dem von Mehreren aufgestellten Grundsatze, daß nämlich durch
zu geringe Forsttaxen Einzelne, die mehr Holz verbrauchen, auf Kosten
der übrigen Staatsangehörigen begünstiget würden, indem der Ausfall in
der Staatskasse durch anderweitige allgemeine Steuern wieder gedeckt
werden müsse, kann sich der Verfasser nicht unbedingt einverstanden
erklären. Nur bei den +viel+ Holz konsumirenden Fabriken und
Eisenwerken möchte diese Behauptung ihre Richtigkeit haben, keineswegs
aber bei einem anderen Verbrauche, insbesondere bei den kleinen
Gewerben, die für’s bürgerliche Leben unentbehrlich sind. Geringe
Brennholzpreise tragen zur Begründung und Erhöhung des allgemeinen
Wohlstandes wesentlich bei. Das hiemit erzielte höhere Einkommen wird
+auf direktem Wege+ auch höhere Steuern abwerfen. Die Staatsregierung
würde also schon auf diese Weise entschädiget, und insbesondere ihre
Kraft, die nur eine Folge des Wohlstandes und der Kraft der Nation sein
kann, hiedurch erhöht werden. Bei geringen Brennholzpreisen wird sich
ein Staat immer besser als bei hohen Preisen dieses unentbehrlichen
Materials befinden.
[11] Vertragsmäßige Rechte will man natürlich nicht beeinträchtiget
wissen.
[12] Wird auch die Vertheilung durch die Curatelbehörde angeordnet, so
werden in vielen Ortschaften durch die Gemeinderäthe, die immer zu den
Wohlhabendsten gehören, so viele Unkosten als Steuern, Verwaltungs- und
Kulturkosten &c. &c. auf das Klafter Brennholz geschlagen, daß es der
gering bemittelte Mann (von dem Armen gar nicht zu sprechen) unmöglich
nehmen und bezahlen kann. Die Versteigerung, die hiemit beabsichtiget
wird, ist dann immer das Ende vom Liede.
Der Verfasser ist der Ansicht, daß, so lange es sich um den wirklichen
Bedarf der eigenen Gemeinde handelt, bei Gabholz-Vertheilungen nichts
als die Fabrikationskosten dem Empfänger aufzubürden wären. —
[13] Im vorigen Jahre erschien im Cotta’schen Verlage zu Stuttgart
und Tübingen eine Abhandlung von Gustav Walz, Direktor der land- und
forstwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim, „über die Waldstreu“,
welche in ihrem ersten Theile lehrreiche Aufschlüsse über den
Standpunkt der Landwirthschaft in dieser Beziehung ertheilt, und
erkennen läßt, wie weit deren Kultur hinter dem jetzigen Stande der
Wissenschaft dermalen noch zurücksteht. — Pag. 68 sagt derselbe
wörtlich:
„Ja, nur durch die vier Mittel, das Ausführen des frischen Düngers,
allgemeine Anlage von Wässerungswiesen, tiefere Bearbeitung des Bodens
und Bestellung des Sommerfeldes vor Winter, könnte leicht, vielleicht
mit Ausnahme der am meisten Weinbau treibenden Distrikte und der
rauhesten Gegenden, die +Waldstreu bei der jetzigen Bevölkerung völlig
entbehrt werden+, während das Düngermaterial aus den Waldungen zum
Theil für spätere noch zahlreichere Generationen reservirt werden
könnte; denn wenn sich in diesen nach und nach mehr Humus ansammelt, so
können sie später bei kraftvollem Boden auch noch mehr Streu entbehren,
als jetzt.“
In dem zweiten Theile dieser seiner Abhandlung kömmt Herr Walz
hingegen auch auf die Verbindlichkeit der Forstwirthschaft zurück, die
Landwirthschaft, soweit dies unbeschadet der nöthigen Holzproduktion
geschehen könne, mit Waldstreu zu unterstützen.
Ohne sich auf die Ausführung dieses Themas, wobei übrigens der
Praktiker so Manches zu erörtern vermüßiget sein dürfte, selbst
einzulassen, will sich der Verfasser hier nur die Bemerkung erlauben,
daß bei uns in Bayern +diese+ Verbindlichkeit der Forstwirthschaft
der Landwirthschaft gegenüber, wo letztere es erfordert, bezüglich
der quantitativen Abgabe der Waldstreu selbst, vollständig erfüllt
wird, daß demohngeachtet aber außerdem noch die Waldungen in vielen
Gegenden +fortwährend+ auf eine exzessive, bedauerliche Weise im Wege
des Frevels ihres so bedürftigen Streuwerkes beraubt, und hiemit, bei
ihrer schon kümmerlichen Existenz, der Devastation mit Riesenschritten
zugeführt werden. Wo kann da — solchen Thatsachen gegenüber — von
Mangel an gutem Willen, die Landwirthschaft zu unterstützen, noch die
Rede sein.
[14] Noch andere Länder in Deutschland leiden an ähnlichen Gebrechen;
so auch das jenseitige Bayern, in welchem noch eine Masse alter
Forstordnungen und Mandate, von den ehemaligen kleinen Gebietstheilen
herrührend, Geltung haben, und für welches die Regierung vor mehreren
Jahren, die Dringlichkeit und Nothwendigkeit der Abhülfe einsehend,
schon zweimal den Entwurf eines allgemeinen Forstgesetzes in Vorlage
brachte, ohne daß jedoch die Berathung in den Kammern erfolgte.
[15] Art. 40. Gefängnißstrafe von wenigstens vierzehn Tagen tritt statt
der Geldbuße ein:
1) gegen Frevler, welche in Anwendung der obigen Artikel 18, 20 und
23 wegen einer oder mehrerer Entwendungen im Laufe eines Jahres nach
ihrer ersten rechtskräftig gewordenen Verurtheilung zu mehr als
18 Gulden Werths- und Schadensersatz verurtheilt worden sind, und
sich in demselben Jahre wiederum eine oder mehrere Entwendungen der
Art haben zu Schulden kommen lassen, woraus die Verbindlichkeit zu
Ersatz von Werth und Schaden im Betrage von wenigstens drei Gulden
entspringt; begehen solche Frevler nach stattgehabter Verurtheilung zu
Gefängnißstrafe binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an
wieder ein oder mehrere Frevel der Art, wegen welcher sie für Werth-
und Schadensersatz zu wenigstens 6 Gulden zu verurtheilen sind, so
trifft sie wiederholt Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6 Monaten.
2) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres nach ihrer ersten
rechtskräftig gewordenen Verurtheilung wegen Entwendungen der oben
Ziffer 1 bezeichneten Art (Art. 18, 20 und 23 des gegenwärtigen
Gesetzes), jedoch abgesehen von dem Betrage des Werthes und
Schadensersatzes bereits achtmal verurtheilt worden sind und
neuerdings im Laufe desselben Jahres wegen einer oder mehrerer solcher
Entwendungen der Bestrafung unterliegen.
Begeht ein solcher zu Gefängnißstrafe verurtheilter Gewohnheitsfrevler
binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an wiederholt Frevel
der bezeichneten Art, so wird er für den fünften in jenen Zeitraum
fallenden Frevel gleichfalls in Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6
Monaten statt der Geldbuße verurtheilt.
3) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres bereits dreimal bestraft
sind, weil sie die Gegenstände des Frevels in Forstprodukten jeder Art
zum Gewerbbetrieb oder zum Handel sich zugeeignet (Art. 10, Ziff. 10),
oder wirklich verkauft oder sonst veräußert haben. (Art. 39, Ziff. 2
gegenwärtigen Gesetzes) und in demselben Jahre entweder in der einen
oder andern Beziehung straffällig werden.
Wer in Anwendung dieser Bestimmungen zu Gefängnißstrafe verurtheilt
worden ist, und innerhalb Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an
in der einen oder der andern der im vorhergehenden Absatze angegebenen
Beziehung wieder straffällig wird, soll wiederholt zur Gefängnißstrafe
von 31 Tagen bis zu 6 Monaten verurtheilt werden.
[16] Bei Fortzählung der Rückfälle würde man die unsere Wälder
ruinirenden Gewohnheitsfrevler eher kennen lernen, wie dermalen, wo
alle in einem Monate begangenen Frevel in ein Urtheil (ein Rückfall)
zusammengefaßt, und die über den Zeitraum eines Jahres hinausfallenden
Rückfälle gar nicht mehr gezählt werden.
[17] Als Belege, wie rücksichtslos solche Armuthszeugnisse ausgestellt
werden, +sobald es sich um Bezahlung von Forststrafen handelt+, mag
dienen, daß erst in neuester Zeit einem Manne, der zwei Ochsen im Felde
verwendet, dabei sein Einkommen zu 280 fl. und überdies noch 10 fl.
Kapitalrente angegeben hatte, wegen einer Forststrafe von nur einigen
Kreuzern ein solches Armuthszeugniß ausgestellt wurde. Diese Beispiele
sind aber, wie alle Einnehmer allenthalben bestätigen, zahlreich.
[18] Sehr zu beklagen ist es, und die traurigsten Folgen wird es haben,
daß jetzt selbst Kinder der ordentlichen Schule entzogen, und mit den
verdorbensten Subjekten zusammen eingesperrt werden. Die civilrechtlich
verantwortlichen Personen, die diese Kinder zum Freveln anhalten, gehen
aber leer hiebei aus und lachen sich die Fäuste voll. Wie anders war in
dieser Beziehung doch die Wirkung der früheren Gesetze.
[19] In +einzelnen+ Kantonen, wo +sehr viele Forstfrevler+ zur Anzeige
gebracht werden, sind die Gerichtsschreiber und Forstgerichtsboten
gegen die in anderen Kantonen für ihre Arbeiten, zum Nachtheile dieses
zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fondes, zu gut bezahlt. Mehrere
solcher Beamten beziehen hiedurch dermalen die zwei- und dreifache
Besoldung eines Revierförsters. Es sollte demnach, je nach der Anzahl
der in einem Kantone zur Anzeige kommenden Frevel, bei Bestimmung
dieser Gebühren ein Unterschied gemacht, oder doch unüberschreitbare
Grenzen hiebei festgesetzt werden.
[20] Wir haben eine Klasse Menschen, für die es kein wirksameres
Strafmittel, als körperliche Züchtigung giebt. Es mag dies noch so
vormärzlich klingen, so ist und bleibt es doch Wahrheit, die jeder
einsichtsvolle Mann, der mit dieser Klasse in tägliche Berührung kömmt,
und welcher Partei er auch immerhin angehören mag, nur bestätigen wird.
Um Alles in der Welt möchte der Verfasser auch Leute nicht auf diese
Weise gestraft wissen, die nur einen Funken noch von Sittlichkeit, Ehre
und Menschenwürde hätten, sondern nur jene, die alle Menschenrechte und
Satzungen höhnen, und alles Ehr-, Schaam- und Rechtsgefühles baar sind.
Für solche Menschen wäre es das beste und wohlfeilste Strafmittel,
welches, so lange es auch noch dauern mag, für diese über kurz oder
lang wird angewendet werden müssen, wenn nicht die Zahl der Zuchthäuser
verdreifacht und die grasseste Pöbelherrschaft heraufbeschworen werden
will.
[21] Hierauf erfolgte von einem fränkischen Forstmanne folgende
wörtliche Erwiederung: „Das Institut der Forstgehülfen wird
allerdings, da in dieser Anstalt viele Anomalien zu erkennen
sind, den wesentlichsten Reformen unterliegen müssen. Schon die
Unterkunft dieser Personen ist mit großen Behinderungen verknüpft,
da sich die Forstdomänen-Gebäude in der Regel nur an dem Sitze der
Revierverwalter vorfinden, und in entlegenen Ortschaften oder Weilern
keine brauchbare Wohnungen für dislocirte Gehülfen vorhanden sind. So
werden schon Verlegenheiten aller Art bereitet und anderseits kann dem
Forstverwalter +billiger Weise+ die Verpflegung der Gehülfen nicht
zugemuthet werden.“ — Die Forstgehülfen sollen ausschließend zum
Forstschutze verwendet werden. Denke man sich einen solchen, jahrelang
dauernden Zustand! Haben sich diese Männer durch Erziehung oder
öffentlichen Unterricht auf Gymnasien, Hochschulen oder Forstakademien
eine tüchtige Bildung angeeignet, so muß ihnen der Fortschritt
zum moralischen Bedürfniß werden. Allein, wenn sie sich blos dem
Waldschutze hingeben sollen, das Loos eines gewöhnlichen Waldhüters
theilen müssen, so ist ihre Bestimmung keine ehrebringende, sie sind
durch dieselbe ausgemerzt aus der Reihe der Gebildeten. Der frühere
Eifer für das Studium erkaltet wie ein verglimmender Brand, mit ihm
erstirbt, was Herz und Gemüth erwärmt; der Hang zum Herumschlendern
wird durch Gewohnheit erzeugt, der Mensch findet und erkennt sich nicht
mehr, seine bessere Hälfte ist zu Grabe getragen, die Poesie des Lebens
zur nackten Prosa geworden — und es ist eine verlorne Zeit!
Für solche junge Männer wäre es eine edlere Bestimmung, sich in
Wirkungskreisen, wo Nahrung für Geist und Thatkraft ist, zu bewegen,
sie nur allein zur Assistenz bei den Forstgeschäften zu verwenden.
Ihre seitherige Funktion wird mit besserem Erfolge durch Aufseher aus
der Klasse der Landleute bekleidet werden können. Solche Aufseher,
schlichte, abgehärtete Leute, ohne Ansprüche oder Bedürfnisse,
involviren dem Staate keine wesentlichen Verpflichtungen. Bei einem
mäßigen Gehalte finden sie ihre Subsistenz, mit Hilfe ihres Einkommens
aus einem kleinen Grundbesitze gesichert und ihr Lebenswandel, ihr
Fleiß entscheidet über die Dauer der Verwendung. Die gewünschte Anstalt
der „Schutzförster“ möchte denn doch den Staatsfond stärker in Anspruch
nehmen, als dies seither der Fall gewesen, sonst ist die Idee sehr
praktikabel.
+Jedenfalls wäre vordersamst der massenhafte Andrang zur Forstparthie,
wodurch diese mehr verliert, als gewinnt, zu beschränken, um die
augenfällige nothwendige Umformung des Gehülfen-Instituts anzubahnen.+
Dennoch giebt es immer noch Leute, die dem Fortbestehen dieses
Instituts in seiner jetzigen Gestaltung standhaft das Wort reden; diese
Leute gehören freilich einer verwitterten Zeit an, haben nichts gelernt
und sehen jede Neuerung mit schelem Auge an. Die Staatsregierung wird
indessen der Sache gewiß auf den Grund sehen, sobald nur einmal die
Anregung gegeben ist. — ~Salvo meliori!~
+Ein Forstmann aus Franken.+
[22] Nicht als ~Cicero pro domo~, sondern im Interesse des Dienstes
spricht der Verfasser hier die Ansicht aus, daß die Jagden in
Staatswaldungen dem betreffenden Verwaltungspersonale gegen eine mäßige
Veranschlagung überlassen werden sollten. Zu bekannt ist es, wie
vortheilhaft dieses auf die Beschützung der Waldungen und den Dienst
überhaupt einwirken würde. Durch das bisherige Verpachtungs-System, und
die Jagdverwaltung in Regie (welch’ letztere immer noch vorzuziehen
wäre) wurde ein viel höherer Betrag, als es jener bei Ueberlassung der
Jagd an das Lokalpersonal sein würde, schwerlich ~pro aerario~ erzielt;
dagegen aber würden die Forstbeamten dem Jagdwesen faktisch immer mehr
hiedurch entfremdet, und die Wilddieberei nahm hiemit fortwährend
überhand. Niemals wirken die Jagdpächter mit Erfolg gegen den
Wilddiebstahl. Kann es nun dem Forstschutzbeamten zugemuthet werden,
oder, wenn man es ihm zumuthet, wird es auch geschehen, daß er sein
Leben wegen einem Rehbocke zu Gunsten des Jagdpächters in die Schanze
schlägt? — Schon die in Deutschland geschaffenen neuen Jagdgesetze
werden hiezu drängen, wenn das Wild, wenigstens in den Staatswaldungen,
noch erhalten, und nicht gänzlich durch Habsucht (der meisten Pächter)
vertilgt werden soll.
[23] Ohne den Seminarien, die mehr auf Erweiterung des Wissens, als auf
religiöse sittliche Bildung berechnet zu sein scheinen, zu nahe treten
zu wollen, so muß doch für Nachdenkende hier noch erwähnt werden, daß
man, was Thatsache ist, in Würtemberg, so auch bei uns und anderwärts,
so lange gute Schulen und Lehrer hatte, bis die Seminarien daselbst
errichtet wurden, und die praktische Ausbildung der Lehrer in und unter
dem Volke aufhörte. Haben doch gelehrte Schulmänner in der neuesten
Zeit Vorschläge gemacht, die Lehrer auf den Universitäten zu bilden.
Dies hieße in der That das Pferd beim Schwanze aufzäumen. Müßten solche
Lehrer nicht alsdann noch weit höhere Ansprüche zu machen berechtiget
sein? — Müßten sie sich in den Dörfern und bei Ertheilung des
Unterrichtes von gewöhnlichen Elementar-Gegenständen nicht unglücklich
und zu einem solchen Geduld und Ausdauer erfordernden Lehramte ganz
untauglich fühlen? — Solche paradoxe Ideen bezeichnen ganz treffend,
auf welche Abwege die Bildung der Lehrer in unserer Zeit zu gerathen
droht.
[24] In den Werktagschulen befinden sich dermalen nicht weniger als 500
Kinder daselbst. Man kann demnach mit gutem Grunde hier fragen, wohin
soll dieses führen? —
[25] Nach statistischen Erhebungen sind in Folge der Leichtigkeit
der Ansässigmachung in 9 Jahren, und zwar von 1835 bis 1843 3200
Personen in die Pfalz eingewandert. Weit größer ist aber die Zahl
armer wirklicher Einwohner, die von anderen Gegenden in die Waldorte
umgezogen sind, und noch jährlich dahin übersiedeln, um, wie oben
erwähnt, sich ihre nöthigen Subsistenzmittel aus dem Walde daselbst zu
verschaffen.
[26] Was auch Andere dagegen einzuwenden belieben, so kann doch der
Verfasser seine aus praktischer Anschauung gewonnene Ueberzeugung
nicht ändern, daß die Fortschaffung der verdorbensten Individuen durch
Auswanderung — nöthigenfalls auf Staats- und Gemeindekosten — von den
besten Folgen sein würde. Oft finden sich nur Einzelne, oft auch 10
bis 12 solcher liederlichen und unverbesserlichen Subjekte in einer
großen Gemeinde vor, wo sie dann beständiges Unheil durch Wort und That
anrichten. Würden diese entfernt, so wäre hiermit nicht nur eine große
materielle Erleichterung für die Gemeinde selbst schon erzielt, sondern
es würden auch hiermit die moralischen Nachtheile beseitiget, die
durch deren böses Beispiel und die hieraus entspringende Mehrung ihres
Gleichen nothwendigerweise eintreten müssen.
[27] Nach den authentischen Erfahrungen und Nachweisungen der
berühmtesten Naturforscher und anerkannter forstlicher Autoritäten
geschildert.
[28] Berghaus Dr. H. Allgemeine Länder- und Völkerkunde, 2.ter Theil,
Seite 309. Stuttgart 1837.
[29] Der Staat hat nur 36,6 Prozente. Die standes- und gutsherrlichen
Waldungen betragen 8,5, und die Waldungen der Gemeinden, Stiftungen und
Körperschaften 15.9 Prozente.