I. +vor Allem+:

=Es werde dafür gesorgt, daß jeder Staatsangehörige — sei er arm oder

reich — seine bemessenen wirklichen Bedürfnisse an Forstprodukten,

soweit dies ohne Gefährdung der Waldungen geschehen kann, auf legale

Weise zu befriedigen im Stande ist.=

Die Lösung dieser Aufgabe ist freilich eine schwierige, jedoch könnte

diese Befriedigung, soweit solche im Interesse der Staatsangehörigen

und der Waldungen liegt, sicherlich stattfinden, wenn die nöthigen

Maßregeln ergriffen, und in Ausführung gebracht würden. Als solche

bezeichnet man:

~a~) In einer +neuen+ Gemeindeordnung werde die Frage vorgesehen

und beantwortet, auf welche Weise die sämmtlichen Armen und minder

bemittelten Einwohner einer Gemeinde in Zukunft mit Brennmaterial

versorgt werden sollen. — Diesem Gegenstande wurde bisher, obschon

solcher ein unentbehrliches Lebensbedürfniß betrifft, und obschon

der materielle und sittliche Zustand einer, oft der größeren Anzahl

der Gemeindeglieder hievon wesentlich abhängig ist, keine besondere

Aufmerksamkeit geschenkt, und zwar aus dem Grunde, weil keine

zureichende gesetzlichen Bestimmungen deßhalb bestehen, weil ferner

von Seite der Gemeinden die Wichtigkeit dieser Sache zu wenig gekannt

wurde, oder weil denselben zu einem wohlthätigen, erfolgreichen

Eingreifen in dieser Beziehung die Mittel abgiengen.

Die nächste Folge hievon war aber, daß der Arme auf eigene Faust seine

Bedürfnisse im Wege des Frevels zu befriedigen suchen mußte. Es blieb

ihm ja kein anderer Ausweg übrig.

Gerade aber die häufig vorkommende gänzliche Nichtbeachtung der in

dieser Richtung schuldigen Pflicht von Seite der Gemeinde-Corporationen

gegen ihre armen Mitbürger, und eine unzureichende Beihülfe von Seite

des Staates sind aber, wie schon angedeutet, hauptsächlich Veranlassung

der raschen und verderblichen Waldfrevel-Mehrung.

Abgesehen von der sittlichen Verderbniß, so wird, lenkt man auch

heute auf den rechten Weg ein, doch geraume Zeit dahin gehen, diese

in Fleisch und Blut übergegangene Frevelsucht und die eingewurzelten

desfallsigen Ansichten wieder auszumärzen.

Wenn übrigens auch diese Krankheit dann noch einige Zeit in gewissem

Grade fortdauernd sein würde, so muß dies für den Arzt um so mehr

Veranlassung sein, keinen Augenblick zu zögern und die wirksamsten

Mittel zur Hebung derselben in Anwendung zu bringen.

Mit Recht kann wohl der Gemeinde zugemuthet werden, daß sie, soweit

es in deren Kräften steht, für Unterhaltung der armen Angehörigen,

insbesondere mit Brennmaterial, zu sorgen, oder hiezu beizutragen

habe. Wie weit dies zu geschehen habe, und in wie weit der Staat

hiemit zu belasten sei, dies muß nach reiflicher Berathung durch die

gesetzgebenden Körper genau begrenzt und festgesetzt werden. Wenn aber

diese Pflicht der Gemeinde zuerkannt wird, so muß ihr auch das Recht

eingeräumt werden, der +verschuldeten+ gänzlichen Verarmung ihrer

Angehörigen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vorzubeugen, und

sich hiegegen dadurch zu schützen, daß sie der maßlosen Verschwendung

und Liederlichkeit ihrer Proletarier +selbstständig+, ohne erst als

Kläger wie bisher auftreten zu müssen, ein Ziel setzen darf. Es ist

dies kein Eingriff in die persönliche Freiheit solcher Individuen,

sondern es ist eine nothwendige Folge des Verhältnisses zwischen den

Ernährten und den Versorgenden. Unsere Bestimmungen über das Armenwesen

sind — den bestehenden Verhältnissen gegenüber — nicht mehr zureichend

und bedürfen in der That (namentlich in dieser Beziehung) einer

tief eingreifenden Aenderung. Fast täglich kann man ja wahrnehmen,

daß milde Gaben in unrechte Hände wandern, um da zur Fröhnung des

Müßigganges und gar des Lasters verwendet zu werden, währenddem der

noch fleißige Bürger im Schweiße und mit aller Kraftanstrengung sein

Brod verdienen, und obendrein noch zur Erhaltung solcher liederlichen

Subjekte beitragen muß. Dies heißt in der That noch zur gänzlichen

Verderbniß unserer materiellen, insbesondere aber der sittlichen

Zustände emsig beitragen und aufmuntern.

Die nähere Ausführung dieses würde übrigens zu weit ablenken, weßhalb

man wieder auf seinen Gegenstand in Nachstehendem zurückkömmt.

~b~) Das Einsammeln von Stock-, Raff- und Leseholz in Staats- und

Gemeindewaldungen wäre baldthunlichst zu ordnen. Im jenseitigen

Baiern besteht, soviel man weiß, längst die Einrichtung, daß nur die

notorisch Armen zugelassen und mit Leseholzscheinen versehen werden.

Anders ist es in der Pfalz, wo eine solche Ausscheidung zur Zeit noch

nicht stattgefunden hat und wo die mehr Bemittelten und selbst ganz

wohlhabende reiche Bürger in den Städten und auf dem Lande sich nicht

mehr entblöden, diese Wohlthat mit den Armen zu theilen. Den ersteren

stehen aber mehr Arbeitskräfte und immerhin Gespanne zu Gebote, wodurch

natürlich den Armen wenig oder gar nichts mehr — nur das Freveln —

übrig bleibt.

Dieser Mißstand verdient in der That alle Beachtung — schon deßhalb,

weil durch dieses Gehenlassen die Ansicht fast allenthalben bei

den Wohlhabenden eingewurzelt ist, daß sie, wie sie sich äußern,

gleichmäßig hiezu berechtiget seien.

Wenn es auch gerade nicht nöthig ist, besondere Leseholzscheine

auszustellen, so ist es doch dringendes Bedürfniß, daß alljährlich

durch den versammelten Gemeinderath und in Beisein des einschlägigen

Forstverwalters Namensverzeichnisse der in der That bedürftigen

Individuen mit +strenger+ Ausscheidung aller Uebrigen aufgenommen,

alphabetisch geordnet und dem Schutzpersonale zur Ueberwachung

eingehändigt werden.

Wo Berechtigungen aber auf diese Sortimente bestehen, da müssen

solche zwar vor Allem geschützt werden; ist hingegen das Maß dieser

Berechtigungen erfüllt, so sollte die Mitbenützung dieser Sortimente

von Seite der umwohnenden Armen nicht unnöthig beschränkt werden.

Bezüglich der Gemeindewaldungen könnte wohl schwerlich dem

wohlhabenderen und reichen Gemeindegliede rechtlich verboten werden,

diese Nutzung im Communalwalde mit den Armen zu theilen; demohngeachtet

muß aber auch daselbst diese Maßregel konsequent durchgeführt und

zu dem Ende besondere Gemeinderathsbeschlüsse gefaßt werden. Das

Interesse der Gemeinden, der Sittlichkeit, und vor Allem die pflegliche

Behandlung und Schonung des Gemeindewaldes erfordert solches unbedingt.

Was endlich die Stockholznutzung betrifft, so hat solche fast

allenthalben die Ausdehnung noch nicht, deren sie fähig wäre. Im

Staats- und Gemeindewalde sollte von der Verwaltung die Fabrikation

dieses Sortimentes durch Holzhauer, wo es nur äußerst thunlich und

unschädlich wäre, mit aller Thätigkeit betrieben und dasselbe nur um

die Fabrikationskosten an minder bemittelte Bürger und an die ganz

Armen, bei welch’ Letzteren die Gewinnungskosten aus disponiblen Armen-

oder Gemeindefonds bestritten werden müßten, abgegeben werden. Eine

große Quantität von diesem Holze könnte jährlich auf diese Weise zum

allgemeinen Nutzen und zur Schonung der Wälder noch verwendet werden.

Der Forstbeamte soll überhaupt suchen, Alles das im Walde zum Besten

des Landmannes und Bürgers benützen zu lassen, was durch seine

Hinwegnahme den Wald in seiner Existenz und pfleglich nachhaltigen

Behandlung nicht gefährdet. Derjenige ist noch lange nicht ein guter

Forstbeamter, der in den Theorien der Haupt- und Nebenwissenschaften

tüchtig ausgebildet ist, sondern er muß auch eine zu seinem Wirken erst

befähigende praktische Bildung sich aneignen. Er muß den besonderen

Charakter der Bewohner, ihre Sitten und Bedürfnisse, sowie auch die

lokalen Waldverhältnisse studieren, und hienach, nach forst- und

staatswirthschaftlichen Rücksichten entscheiden, was unschädlich

abgelassen werden kann und soll.

Entweder der Forstbeamte ist hiezu nicht befähigt, dann soll er an

solche Stellen nicht gelangen, oder wenn er befähigt und verantwortlich

ist, dann muß er +in allen Fällen+ nicht an den starren Buchstaben

einer Verordnung gebunden sein, die niemals, so gut sie im Allgemeinen

sein mag, an alle Orte und in alle Verhältnisse passen kann. Da

kann etwas zulässig und von den besten Folgen sein, was dort wieder

unpraktisch und von den nachtheiligsten Wirkungen sein würde. Es

ist deßhalb auch eine reine Unmöglichkeit, daß +Alles+ bei der

Forstverwaltung genau vorgeschrieben werde; es muß vielmehr der

ausübende und desfalls +verantwortliche+ Forstbeamte einen bestimmten

freien Wirkungskreis haben, sonst wird derselbe eine reine Maschine,

was mit dem größten Nachtheile in allen Beziehungen verbunden ist.

Der in seinem Berufskreise möglichst selbstständige Beamte greift

dagegen mit Lust und Freude an, seine Schöpfungen spornen ihn zu neuer

Thätigkeit, und ermuntern ihn, seine Kräfte bis an sein Lebensende in

treuer Anhänglichkeit seinem Berufe zu widmen.

~c~) Durch Abgabe geringer Brennholzsortimente, durch Vermehrung der

Brennholz-Magazine, durch Verabreichung von Surrogaten (wo solches

thunlich ist), als Kohlen und Torf, wird, da das Einsammeln des Raff-,

Stock- und Leseholzes bei weitem nicht zureicht, für die Befriedigung

der Bedürfnisse der Armen und minder Bemittelten weiter gesorgt werden

müssen.

Fast allenthalben sind in jeder Gemeinde jetzt eine große Anzahl armer

Leute, die schlechterdings nicht im Stande sind, auch nur einen Kreuzer

für Brennmaterial auszugeben; viele andere sind wieder da, die nur

wenig hiefür ausgeben, also ihren Bedarf nur theilweise durch einen

geregelten billigen Ankauf befriedigen können.

Diese ganz Armen und die der gänzlichen Verarmung nahe Stehenden sind

es, die trotz allen Strafen aus Dürftigkeit freveln müssen. Diese

Klasse ist es auch, die unser Mitleid und die Fürsorge der Regierung in

Anspruch zu nehmen berechtiget ist.

Wer ein Menschenfreund ist, wessen Herz noch für das Leiden Anderer

fühlend schlägt, der komme und sehe sich jetzt bei dem ohnedies so

harten Winter des Jahres 1849–50 in den Hütten der Armen um. In

nothdürftige dünne Kleider gehüllt, sitzen sie mit bleichen Gesichtern

da; der bessere Theil verzweifelt an der Zukunft, der andere Theil

aber macht seinem Grolle in Verwünschungen und Drohungen Luft. Die

Kartoffeln sind in der Hälfte des Winters fast ganz oder anderwärts

schon gänzlich verzehrt. Brod vermögen sie trotz aller Wohlfeilheit, da

alle Verdienste stocken, und wegen des strengen Frostes nicht einmal

Holz in den Waldungen gefällt werden kann, nicht zu kaufen. Sowohl bei

Tage als größtentheils auch bei Nacht muß das Feuer, da die schlechten

— den Namen oft nicht verdienenden —Betten sie nicht vor Kälte zu

schützen vermögen, unterhalten werden.

Muß — fragt man — bei einem solchen Zustande nicht Menschengefühl mit

der Pflicht des Beamten in Collision kommen, müssen da nicht alle

edleren Gefühle erstickt werden, wenn er, so lange nicht für die

Bedürfnisse dieser Armen auf die eine oder die andere Art gesorgt

ist, unbarmherzig gegen dieselben einschreiten muß? — Wird bei den

unteren Volksklassen durch eine in dieser Beziehung unzureichende

Fürsorge und Abhülfe nicht alles Vertrauen zur Regierung und ihren

Beamten untergraben; wird dagegen nicht Geringschätzung, Bitterkeit

und Haß gegen Forstbeamte und gegen Alles, was zum Forstwesen gehört,

hervorgerufen? — Antwort ja! — Die Forstgeschichte der Neuzeit weist es

nach.

In der That thut es dringend noth, daß hier geholfen werde. So

mannigfaltig die Hülfe nun sein kann, so beruht sie doch im

Wesentlichen darauf, daß sowohl die Gemeinde, +als insbesondere auch

der Staat+, keine Opfer scheuen darf, um den Zweck zu erreichen.[9] Der

Bedarf der armen Familien an Brennmaterial muß vor Allem im Frühjahre

rechtzeitig erhoben, und hierauf nach Abzug des zu veranschlagenden

Raff- und Leseholzes +unter möglichster Mitwirkung der Gemeinden+

dadurch gedeckt werden, daß das noch fehlende Quantum an geringen

Sortimenten, als Reisig-, Stock-, Ast- und Weichholz, an dieselben

theils um ganz geringe Preise[10], theils auch nur gegen Ersatz des

Hauerlohnes, zu dessen Bestreitung bei den ganz Armen besondere Fonds

gebildet werden müßten, +unter gehöriger Controle+ für den kommenden

Winter abgegeben werde. —

Nichts anderes als unsere hohen Brandholzpreise sind schuld, daß sich

die Gewerbsfrevler so furchtbar, wie gegenwärtig, vermehrt haben. Der

bessere Bürger würde sich auch außerdem gewiß nicht als bereitwilliger

Abnehmer herbeigelassen haben.

Die Abgaben müssen aber, wie gesagt, +rechtzeitig+ und nicht etwa zur

Zeit des Bedarfes in Mitte des Winters und im grünen Zustande des

Holzes erfolgen.

Außer den Abgaben aus regulären Hieben sollten die Armen auch durch

Verabfolgung kleiner zufälliger Brandholzergebnisse zu jeder Jahreszeit

und durch Abgabe von Torf, Braun- und Steinkohlen, soweit dies möglich

ist, unterstützt werden.

Würde der Staat eine in der angedeuteten Weise geregelte Abgabe und

hiemit eine gründliche Abhülfe (~Conditio, sine qua non~) ins Leben

rufen, so wäre gegründete Aussicht vorhanden, daß hiedurch und durch

Anwendung der übrigen Maßregeln der Waldfrevel aller Jener, die aus

Noth ihn verüben, eingestellt, und daß alsdann auch eine kräftigere

Jurisdiktion, mit allem Rechte gefordert, ins Leben treten werde, auf

welch’ letzteren wichtigen Gegenstand man später zurückzukommen gedenkt.

Die Größe des vom Staate und von den Gemeinden zu bringenden Opfers

darf uns nicht abhalten, das Verlangte zu thun. Es handelt sich ja um

Erhaltung unserer Waldungen und um Verbesserung der materiellen und

sittlichen Zustände vieler Tausende von Staatsangehörigen.

Betrachten wir übrigens die Sache beim Lichte, so ist das Opfer

bei einer geregelten Abgabe noch bei weitem nicht so groß, als die

Verluste waren, die durch die bisherigen, ohne Rücksicht auf die

Waldstandsverhältnisse begangenen verderblichen Forstfrevel erlitten

wurden.

+Der Staat entschließe sich nur einmal+, =unter Zuziehung und

Mitwirkung der Gemeinden= +soviel freiwillig an die Armen und

Minderbemittelten verabfolgen zu lassen, als bisher von diesen+

gefrevelt wurde. Der Erfolg wird ein mehr als günstiger, ein gewisser

sein.

Die Versteigerungen von Brandholz anlangend, so dürften solche,

mit Ausnahme jener aus den Waldungen der Gemeinden, welche nach

+vollständiger Deckung ihres eigenen Lokalbedarfes+ in die Verhältnisse

der Privatwaldbesitzer bezüglich der Forstprodukten-Verwerthung

eintreten, nur mit großer Vorsicht und reiflicher Erwägung aller

lokalen Verhältnisse zu geschehen haben. Angenommen auch, es sei die

Nachfrage zu groß, das Material aber nicht hinreichend, so verdienen

doch die Armen und minder Bemittelten eher den Vorzug, als die

Wohlhabenderen, welche sich zu anderen Feuerungen einrichten können,

oder welche auch von größerer Entfernung ihren Holzbedarf anzuziehen

vermögen. Da, wo, wie in großen Waldkomplexen, viel Brandholz zum

Verkaufe kömmt, wo das Bedürfniß der Armen und minder Bemittelten

gedeckt ist, da ist freilich kein staatswirthschaftlicher Grund

vorhanden, die Versteigerungen der Brennhölzer nicht vorzunehmen, und

auf diese Weise die Staatseinnahmen zu verkürzen; im andern Falle kömmt

aber der ärmere Bewohner, auch wenn der Holzhändler ausgeschlossen

wird, immer zu kurz, und muß bei dem besten Willen, zum Frevel seine

Zuflucht nehmen.

Ein förmlicher Handel mit Brennholz sollte aber, da hiedurch die Preise

desselben, durch je mehr Hände es kömmt, um so mehr steigen müssen,

gänzlich verboten, oder nur in jenen Waldgegenden geduldet werden,

wo der Lokalbedarf aller Staatsangehörigen ganz gedeckt, wo großer

Holzüberfluß ist, und wo der Weg des Handels hiezu dient, solches in

entferntere holzarme Gegenden zu verbringen.

In verschiedenen Gegenden des Pfälzer-Waldes hat sich dieser Handel im

Allgemeinen nicht günstig auf den Volkswohlstand, noch weniger günstig

aber für die Waldungen gezeigt. Eine Masse solcher Leute, die sich zu

dem Zwecke ein Pferd und einen Karren angeschafft haben, geben sich,

um Etwas zu treiben, wie sie sich ausdrücken, mit diesem Handel ab.

Sie steigern, da sie 3 bis 4 Monate Zeit zur Zahlung haben, um höhere

Preise das Brennholz, als es die übrigen einheimischen Consumenten

+bei gleicher Begünstigung+ zu erstehen vermögen. Dieses gesteigerte

Holz wird dann in entferntere Gegenden fortgefahren, und sogleich

(nöthigenfalls selbst unter dem Ankaufspreise) versilbert, wodurch

diese Leute immer Geld in die Hand bekommen. — Bis zur Herankunft

des Zahlungstermines wird dann wieder eine andere Versteigerung

benützt, und durch den abermaligen Verkauf des letzteren Holzes das

Erstere bezahlt. Daß ein solches Verfahren in seinen Consequenzen nur

nachtheilig sein muß, wird gewiß nicht zu verkennen sein.

Vor noch nicht langer Zeit kamen die Bauern aus der vorderen Pfalz

über 10 Stunden weit her in die Waldgegenden, und ersteigerten selbst

ihr benöthigtes Brandholz. Seitdem aber dieser Freihandel im Gange

ist, läßt sich gar keiner mehr sehen; es wird vielmehr unsere wie jene

Gegend von diesen Händlern mit Holz überflutet, wovon aber natürlich

ein großer Theil Rechtholz, +noch mehr aber gefreveltes Holz ist+.

Diese Weise des Handels wird, wenn hier kein Einhalt geschieht, zu

einer Art von Vagantenleben ausarten, und unsere Waldungen, worin

sie zum gekauften Holze nothwendigerweise freveln müssen, um hiebei

bestehen zu können, immer mehr bedrohen.

Eine unabweisliche Nothwendigkeit ist es auch, daß all’ diese ~gratis~

oder gegen Geld abgegebenen oder versteigerten Brennhölzer, wie dieses

anderwärts, z. B. im Spessarte, längst eingeführt ist, jedes Scheit und

jeder Prügel für sich mit einem — je nach der Bestimmung des Holzes

— besonderen Waldeisen angeschlagen werden, um auch die Verwendung

gehörig kontroliren zu können.

Die viel Holz konsumirenden Eisenwerke, Glashütten &c. sollten aber

ihr benöthigtes Kohlholz nur in den weiter gelegenen inneren wenig

bevölkerten Waldungen angewiesen erhalten; dagegen sollte in den

bevölkerten Gegenden, so lange der Lokalbedarf nicht gedeckt ist,

eine solche Abgabe nicht stattfinden. Die Bedürfnisse einer ganzen

Gegend stehen über jenen des Einzelnen, und zwar schon deßhalb, weil

erstere nur den eigenen Hausbedarf berühren, und weil +zur Zeit+ bei

uns kein national-ökonomischer Grund vorliegt, solche Werke auf Kosten

der übrigen Staatsangehörigen zu begünstigen. Jene Zeiten, wo solche

Etablissements wegen des Holzabsatzes in waldreichen Gegenden gesucht

und auf jede mögliche Weise gehoben wurden, sind vorüber.[11]

Was die Anlegung von Magazinen betrifft, so wäre es allerdings

wünschenswerth, wenn solche in waldarmen Gegenden vervielfältiget,

überhaupt wenn jene Gemeinden, die ihren Bedarf nicht vollständig aus

eigenen Waldungen decken können, sich mit einem gewissen Vorrathe von

Brennholz oder Torf und Steinkohlen versehen würden, um die Armen

hiemit zu unterstützen, und auch ihren wohlhabenderen Gemeindegliedern

möglichst wohlfeiles Brennmaterial zu verschaffen. Wenn auch der

zerrüttete Finanzzustand so vieler Gemeinden zur Zeit einer so

wohlthätig einwirkenden Einrichtung vielseitig entgegenstehen mag, so

muß demohngeachtet aber auf Einführung derselben gedrungen, und das

Mögliche versucht werden.

Als Beleg, wie wohlthätig die Versorgung der ärmeren Volksklassen mit

Brennmaterial auf den Waldschutz und die Sittlichkeit einzuwirken

vermag, sei es vergönnt, hier ein Beispiel aus dem praktischen Leben

anzuführen: —

In dem Städtchen Obermoschel, dem nördlichsten Kantons-Hauptorte der

Pfalz, war der Forstfrevel, wie überall, wo es arme Leute giebt, (und

wo giebt es jetzt deren keine?) sehr frequent, so daß die dortige

Einnehmerei jedes Jahr einen Ausstand von 900 bis 1000 Gulden für

Forststrafen hatte. Alle hiegegen angewandten Mittel erwiesen sich auch

hier als unzureichend — als Palliative, bis vor wenigen Jahren eine

kleine Zahl wohlgesinnter, dortiger Bürger den Entschluß faßte, auf

ihre Rechnung daselbst eine Steinkohlengrube zu eröffnen, und deren Bau

zu betreiben.

Es geschah dies nicht aus Spekulation, sondern lediglich nur zu dem

Zwecke, um eine Anzahl Arbeiter fortwährend zu beschäftigen, und

den Armen Gelegenheit zu geben, sich für die kleinsten Geldbeträge

Brennmaterial anschaffen zu können. — Es wurde hiebei die Einrichtung

getroffen, daß nur die Gewinnungs- und geringen Verwaltungskosten durch

den Absatz gedeckt werden, ferner, daß nur Arme und gering Bemittelte

von diesen Kohlen bekommen; selbst die Theilhaber enthalten sich

jeder Aneignung bis in die Zeiten des Sommers, wo sie den wirklichen

Ueberschuß um gleiche Preise unter sich vertheilen.

Die Kohlen selbst sind freilich nicht von der besten Qualität,

demohngeachtet zum Brand aber recht gut. Immerhin hat diese in der

That patriotische Handlung bereits reichliche Früchte getragen. Der

Arme, der sonst 3 bis 4 Tage in der Woche brauchte, um im Walde sich

das nöthige Brennholz zu holen, wobei es ohne Frevel daselbst und

nebenbei im Felde nicht abging bleibt jetzt zu Hause an der Arbeit,

weil er sich ohne Mühe und für wenige Kreuzer auf die ganze Woche mit

Brennmaterial versehen kann. Es sind hiedurch die Forstfrevel daselbst

seit 3 Jahren so in Abnahme gekommen, daß die Ausstände an Strafen

hiefür jährlich nur noch 70 bis 75 Gulden betragen.

Schon oben ist gesagt worden, daß Forstfrevel, so lange es Menschen und

Wälder geben wird, immerhin zu gewärtigen sind; allein die Minderung

der jetzigen massenhaften und zerstörenden Waldfrevel liegt in unserer

Gewalt, insoferne wir den angedeuteten Weg betreten. Das aus dem

praktischen Leben angeführte Beispiel wird die Richtigkeit der hier

niedergelegten Ansichten faktisch erweisen.

~d~) +Kleines Nutz- und Werkholz werde an die Holz konsumirenden

kleinen Gewerbe um eine ganz geringe Taxe abgegeben.+ Es muß diese Taxe

vorerst um so geringer sein, als die Frevelsucht in einer Gegend mehr

eingewurzelt ist, und als mehr Gewerbsfrevler daselbst vorhanden sind.

Ist ferner noch Vorsorge getroffen, daß auch der gering bemittelte

Mann sein benöthigtes +Bau-+ und +Nutzholz+ um geringe Preise mit

Bewilligung längerer Zahlungsfristen und nöthigenfalls sogar, bei

nachgewiesener gänzlicher Vermögenlosigkeit, durch Anschaffungen aus

Gemeinde- und Armenfonds erhalten kann, wird ferner der zum eigenen

Bedarfe steigernde Inländer vor der Beeinträchtigung auswärtiger

Steigerer geschützt, dann hat der Staat Alles gethan, was man bezüglich

des Bau- und Nutzholzes billigerweise verlangen kann. Es hat mit diesen

Sortimenten eine ganz andere Bewandtniß, als mit dem für Jedermann

unentbehrlichen Brennholze, und eine unnöthige Minderung der Bau- und

Nutzholzpreise würde ebensowenig staatswirthschaftlich sein, als es

dermalen die mit der jetzigen Produktionskraft der meisten Consumenten

in keinem Verhältnisse stehenden hohen Brennholzpreise sind. Immerhin

ist es ein Zeichen von Handel und Wandel, von dem blühenden Zustande

der Industrie in einem Lande, wenn ansehnliche Preise für die Bau- und

Nutzhölzer erzielt werden.

Nur eines Umstandes glaubt man hier noch erwähnen zu sollen, daß

nämlich der Handel mit Bau- und Nutzhölzern durch die in Masse

vorhandenen oben schon erwähnten, fast mittellosen, kleinen Händler

in der That einen großen Stoß erlitten hat. Zahlreich, wie sie sind,

laufen sie auf allen Versteigerungen umher, jeder steigert etwas

weniges und jeder bürgt für den Anderen. Die bisherigen größeren

soliden Händler werden hiedurch aber zu so hohen Preisen getrieben,

daß sie hiebei unmöglich bestehen können, währenddem die Anderen, die

in der Regel nicht viel zu verlieren haben, sich für ihre bezahlten

hohen Preise im Walde, wo ihr gesteigertes Holz liegt, reichlich durch

Frevel zu entschädigen suchen, was nicht immer durch’s Schutzpersonal

zu verhindern, oder rechtzeitig zu entdecken ist.

Solide Handlungshäuser, die rechtlich und redlich verfahren, müssen

auf diese Weise, wie es wirklich schon mehrfach vorgekommen ist,

gänzlich verfallen. Hier wäre wohl die Frage zu beantworten, ob eine

Beschränkung der Concurrenz bei Bau- und Nutzholzversteigerungen

im staatswirthschaftlichen Interesse geboten sei oder nicht? — Der

Verfasser ist der Ansicht, daß in Gegenden, wo solche Erscheinungen

vorkommen, alle Jene, gegen welche +gegründeter+ Verdacht des Frevels

und Mißbrauchs hiebei vorliegt, unbedingt zurückgewiesen werden sollten.

Zu welchem Zustande wird es bei uns führen, wenn Hunderte und abermals

Hunderte, wie jetzt, mit Brenn-, Bau- und Nutzholz Handel treiben

wollen, wo es doch am Tage liegt, auf +welche Weise ein solcher+ Handel

betrieben wird? — Selbst Leute, die ganz anderen Beruf haben, fangen

jetzt, wie z. B. bemittelte Schullehrer, mit Holz zu handeln an.

~e~) +Das in den Gemeindewaldungen anfallende Brennholz werde fortan

ohne alle Rücksichten als Gabholz in den Gemeinden zur Befriedigung des

eigenen Bedarfes vertheilt.+ Schon die Verordnung vom 21. August 1816

bestimmt ausdrücklich, daß dieses geschehen solle, und daß nur im Falle

des Ueberschusses nach gedecktem Lokalbedarfe, oder wenn der Schlag

zu sehr entfernt liege, die Versteigerung nach ertheilter Genehmigung

eintreten dürfe. Durch Vorwände aller Art, hauptsächlich in den

Geldverlegenheiten der Gemeinden bestehend, wird aber diese väterliche

Anordnung illusorisch gemacht. Die Versteigerung ist zur Regel, und die

Vertheilung zur Ausnahme geworden, welcher Umstand in der That viel

zur eingerissenen Devastation der Waldungen und zur Entsittlichung des

Armen beigetragen hat.

Der Letztere sieht recht gut ein, daß die Gemeinde-Ausgaben nicht

gleichheitlich, sondern nach dem Vermögensverhältnisse bestritten

werden sollten, daß er folglich durch die eingeführten Versteigerungen

und durch diese Art der Deckung von Gemeinde-Ausgaben gegen die

reicheren Einwohner, die aus dem Grunde immer auf Versteigerung

dringen[12] offenbar verkürzt werde. Es läßt sich ein solches

Verfahren weder vom rechtlichen noch vom sittlichen Standpunkte aus

rechtfertigen; noch weniger kann es aber der Forstmann billigen, da

für den Entgang nothwendigerweise der Wald wieder in Anspruch genommen

wird. —

Bei den Versteigerungen der in den ordentlichen Schlägen jährlich und

etatsmäßig anfallenden Brenn- und anderen Holzsortimenten bleibt es

aber nicht einmal, sondern es werden von so vielen Gemeinden außerdem

noch außerordentliche Hiebe beantragt, und unter der Bedingung der

Einsparung fast immer genehmiget. In früheren Jahren wurden, um

Schulhäuser und Straßen zu bauen, oder andere Ausgaben zu decken,

die schönsten Hochwaldbestände niedergehauen und der Nieder-, selten

Mittelwaldbetrieb hierauf eingeführt. Man schmeichelte sich, durch

Erzeugung des hier sehr gangbaren und gesuchten Artikels — der

Eichenlohrinde — sich noch eine reichlichere Geldquelle zu verschaffen,

aber an Befriedigung der Brennholz- und Streubedürfnisse dachte man

nicht. Jetzt, aber freilich zu spät, sieht man den Fehler ein. Viele

solcher Bestände sind hiedurch, durch Frevel, und den immerwährenden

Streu-Entzug so herabgekommen, daß sie zur Zeit ihrer Haubarkeit jetzt

oft nur 1 Klafter und noch weniger per Tagwerk abwerfen, und den Namen

eines Schälwaldes oder überhaupt eines Waldes kaum mehr verdienen.

Fest steht es, daß durch diese Minderung der Waldproduktion in den

Communalwaldungen der Pfalz, die, nebenbei gesagt, 42,2 Prozent der

ganzen Waldfläche daselbst ausmachen, jedenfalls 10,000 Klafter Holz

jährlich weniger, als es früher bei gleichen Flächen der Fall war,

geschlagen werden können.

Durch die fortdauernden außerordentlichen Hiebe aber wird, abgesehen

vom Zuwachs-Verluste, oft mehrere Jahre lang, da man alles Holz

versteigert, die Gelegenheit zur Vertheilung, überhaupt zu einem

rechtlichen Erwerbe des Brandholzes abgeschnitten. Zu was soll

ein so konsequent fortgesetztes Verfahren noch führen? — Wenn die

Gemeindewaldungen einen Schatz der Gemeinde bilden, so ist es ja vor

Allem nöthig, sich denselben auch zu bewahren. Die Gemeinde verfährt

hier auf dieselbe Weise, wie ein Landmann, der, um eine augenblickliche

Ausgabe zu decken, den ganzen Vorrath seiner Ernte verkauft, ohne auf

den Hunger und das Bedürfniß seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.

Noch schlimmer ist übrigens die Gemeinde daran, da auf solche Weise die

Abnahme des Waldkapitales selbst nicht gründlicher betrieben werden

kann.

~f~) +Eine möglichst ausgedehnte Streuabgabe aus den Waldungen ist eine

unabweisliche Anforderung der Zeit an unsere Forstwirthschaft.+

Wer nur einigermaßen mit den landwirthschaftlichen Zuständen, mit der

großen Noth der unteren Volksklassen vertraut ist, wird die eiserne

Nothwendigkeit des wirklich unabwendbaren Waldstreubedarfes nicht in

Abrede stellen.

Zahlreich sind die Gegenden in Bayern und in Deutschland überhaupt,

wo die Felder gar nicht gedüngt und bebaut werden könnten, wenn aus

dem Walde keine Streu verabgabt werden würde, weil aus Futtermangel

fast alles erzogene Stroh vom Vieh aufgezehrt wird, und nichts zum

Einstreuen übrig bleibt. Aber auch die Waldungen bedürfen dieser ihrer

Produkte zum Schutze und zur Nahrung, ja es ist gerade deren Existenz

hievon abhängig und Bedingung derselben, daß die Entziehung der

Waldstreu nicht über Maß stattfinde. Schon seit vielen Jahren war diese

Frage zwischen der Land- und Forstwirthschaft ein Stein des Anstoßes;

die beiderseitigen Interessen stehen hier einander gegenüber, welche

Collision übrigens in dem Maße sich noch vermehren dürfte, als die

Population, die Verarmung, und die maß- und ziellose Güterzertrümmerung

zunehmen wird. Die Aufgabe der Forstverwaltung ist daher offenbar, da

in der That die Subsistenz zahlreicher Familien hievon abhängt, daß die

Streuabgabe in solchen Gegenden gewissenhaft und unverkürzt, +soweit

es der pflegliche Fortbestand der Waldungen und die ununterbrochene

Nachhaltigkeit derselben nur immerhin erlaubt+, an die Landwirthschaft

abgelassen werde, daß aber auch die Verwaltung alsdann das einmal

erkannte und zulässige Maximum nicht überschreiten, und sich in ihren

Handlungen nicht Schwankungen überlassen soll, wodurch das Vertrauen

zu einer gerechten Wirthschaftsführung untergraben, das Personal

blosgestellt, und eine verderbliche Lauheit im Dienste hervorgerufen

wird.

Ferner ist es Aufgabe, daß das Volk über die verschiedenen Streumittel

und deren Anwendung unterrichtet, und daß endlich den maßlosen

Angriffen alsdann auch mit aller Energie entgegengetreten werde. Der

ungebildete gewöhnliche Landmann fragt nicht darnach, ob der Wald zu

Grunde geht, und ob die nach uns Kommenden auch noch etwas haben oder

nicht. Es liegt in der Natur der Sache, daß er solche Meditationen

nicht anstellt, daß ihn, der nur für sich und seine Kinder zu sorgen

hat, die Hab- und Genußsucht im Vereine mit einer ungeeigneten,

zwecklosen, und sehr oft verschwenderischen Anwendung der Waldstreu,

über die Grenzen der möglichen Befriedigung weit hinausführt.

In vielen Gegenden herrscht z. B. der Mißbrauch, daß eine große Masse

von Waldstreu gar nicht gestreut, sondern aus dem Walde sogleich auf

den Düngerhaufen geworfen, und da zur mehreren Düngerbereitung blos

mit Jauche, die auf allen Dorfwegen umherfließt, angefeuchtet wird.

An andern, und zwar sehr vielen Orten wird von den ärmeren Bauern das

nicht zum Futter nothwendige Stroh aus Noth verkauft, hingegen die

nöthige Streu aus dem Walde geholt. Aber nicht nur arme, sondern auch

wohlhabende Bauern, ganz abgesehen von den Berechtigten, scheuen sich

nicht, das Nämliche zu thun. Fast überall werden die in der Nähe der

Ortschaften liegenden Waldungen +alljährlich+ im Frevel der Streu

beraubt, und erst dann, wenn hier nichts mehr zu haben ist, geht der

Frevler in die tiefer gelegenen Waldtheile. Selbst Leute, die in

Letzteren zum Streuholen angewiesen sind, helfen die Vorwaldungen,

nur der Bequemlichkeit wegen, erst sauber auskehren, ehe sie in

die geöffneten Waldorte gehen. Zu was soll ein solches konsequent

fortgesetztes Thun und Treiben führen? —

Oben hat man bereits schon dargethan, welche furchtbare Verwüstungen

der Wälder durch diese Streufrevel verübt, und in welch’ traurigen

Zustand viele hundert Tausende von Tagwerken hiedurch schon versetzt

wurden. Keine ängstlich angestellte Berechnung, keine ungegründete

Befürchtung, sondern reine Wahrheit ist es, die selbst von

verständigen, weiter sehenden Landwirthen bereits anerkannt wird,

daß bei dem voraussichtlich +für jetzt noch weitergreifenden Uebel+

in einem kurzen Zeitraume ein großer Theil unserer Waldungen in ihren

Hauptbeständen der Art vernichtet sein wird, daß sie nur noch als

Krüppelbestände figuriren werden und selbst die Möglichkeit, ihren

Zweck zu erreichen, in Frage gestellt sein wird. Was nützen da die

beste Wirthschaft, die gelungensten und ausgedehntesten Kulturen, wenn

der Frevel wieder Alles zerstört.

Es ist schon erwähnt worden, daß ein Theil der Holzproduktion

durch diese Streuabgaben aus national-ökonomischen Rücksichten der

Landwirthschaft zum Opfer gebracht wird; wo aber letztere ohne alle

Rücksichten, +ohne ihre eigenen Hülfsmittel in bessere Anwendung

zu bringen, und ohne sich überhaupt auf eine fähige höhere Stufe

der Ausbildung aufzuschwingen+, so große Ansprüche macht, daß die

Forstwirthschaft nicht einmal kümmerlich dabei bestehen kann, da waltet

Unverstand und Gesetzlosigkeit, oder die bestehenden Gesetze und deren

Handhabung sind nicht hinreichend, die Waldungen vor Devastation zu

beschützen. —

Vor Allem thut aber, da der Landmann in der Regel an seinen alten

Gewohnheiten festhält, da er nur durch Noth zum Fortschritte getrieben

wird, und überdies eher zum bequemeren Nehmen als zur Selbsterzeugung

seiner Düngstoffe geneigt ist, Belehrung desselben noth.[13] Es muß

derselbe einsehen lernen, daß auch der tiefste Brunnen auszuschöpfen

ist, daß die Waldungen, je mehr sie ruinirt worden, um so weniger im

Stande sein werden, die Streu- und Holzbedürfnisse zu befriedigen, und

daß hiemit durch ihn selbst am totalen Verfalle der Landwirthschaft,

an der Unfruchtbarmachung ganzer Länderstriche fleißig gearbeitet wird.

Die Revolutionsjahre 1848 und 1849 haben durch die maßlosen Streufrevel

(größtentheils zum Verkaufe) die traurigsten Folgen für viele

Waldungen gehabt. Ganze Distrikte und Abtheilungen derselben wurden

auf diese Weise der Streu beraubt. Was haben da die aufgestellten

Streunutzungspläne noch für eine Bedeutung? — Was insbesondere jene

von Gemeindewaldungen, die hier und da (sehr mit Unrecht) noch viel

weniger genau eingehalten werden? — Auf Kosten der Waldungen darf

und soll sich der Forstbeamte nicht populär machen; es ist dies eine

unverantwortliche Pflichtverletzung, um so mehr, als die Gemeinde

gewöhnlich nicht bemessen kann, wie hoch sie ohne Gefährdung ihres

Waldes die Ansprüche auf Rechstreu steigern darf.

Im verhängnißvollen Frühjahre 1848 mußten im Drange der Verhältnisse

überdies auch auf dem Dienstwege, auf seinerzeitige Einsparungen

hinweisend, große Zugeständnisse, die die Kräfte der Waldungen weit

überstiegen, und eine nachhaltige Nutzung gefährdeten, gemacht werden.

Wo ist aber dermalen bei den täglich noch gesteigert werdenden

Ansprüchen an eine Verkürzung der früheren regelmäßigen Bezüge zu

denken? —

Die bayerische Staatsregierung hat durch die schon allegirte Verordnung

vom 19. August 1849, die Forstprodukten-Abgabe aus Staatswaldungen

betreffend, Alles gethan, was forstwirthschaftlich bezüglich der Abgabe

von Waldstreu und der übrigen Forstnebennutzungen geschehen kann.

So sehr auch die landesväterliche Fürsorge hieraus zu erkennen

ist, so wäre es aber doch nicht nur wünschenswerth, sondern auch

dringend nöthig, daß die Streu, wie auch die übrigen unentbehrlichen

Forstnebennutzungen, an die nicht berechtigten, wirklichen Armen, zum

eigenen, wohl bemessenen, Bedarfe +ganz umsonst+ abgelassen, im übrigen

aber hiefür eine ganz niedere Taxe bei den Abgaben an den bedürftigen,

kleinen Bauernstand zu Grunde gelegt würde.

Diese Maßregel ist unabwendbar, um unsere Waldungen erhalten zu können.

Was nützen sonst alle Zugeständnisse, was die möglichst weit gehenden

Streunutzungspläne, wenn der Arme die Streu bezahlen soll? — Letzteres

kann derselbe nicht, und somit wäre er, wenn er seinen eigenen Bedarf

nicht auf rechtmäßige Weise zu befriedigen vermag, gezwungen, auf dem

Wege des Frevels und der Wälder-Devastation auch ferner zu beharren. —

* * * * *

Auf eine andere als die angegebene Weise wird es nicht möglich sein,

der begonnenen allgemeinen Wälderzerstörung in +der Hauptsache+ zu

begegnen. Nicht die Strafgesetzgebung allein vermag, wie die Erfahrung

uns lehrt, und wie bereits schon erwähnt wurde, das eingerissene Uebel

zu bekämpfen, und die den Wäldern und hiemit der Gesammtbevölkerung

drohenden Gefahren zu beseitigen. Je freigebiger, innerhalb der Grenzen

der Billigkeit und Möglichkeit, eine Regierung bei Verablassung dieser

unentbehrlichen Lebensbedürfnisse verfährt, in gleichem Verhältnisse

und um so sicherer wird auch ein Erfolg zu erwarten sein.

+Wenig Forststrafprotokolle und den Wald erhalten, das ist die

Hauptsache, das ist unsere Aufgabe.+

Das Proletariat und die Waldungen, mit besonderer Berücksichtigung der bayerischen Rhein-Pfalz. · 第 9 / 16 题