Am 9. Februar 1920 kommt endlich Herr Mollard, der so heiß Ersehnte,
nach dem besonders unsere politischen Gegner so oft und mit eigenen
Gedanken gerufen hatten.
Auch Belgien verspricht die Entsendung eines neuen bevollmächtigten
Ministers.
Am 15. Februar begrüßt Großherzogin Charlotte den Präsidenten Poincaré
in Diedenhofen. Die Zusammenkunft der beiden Staatsoberhäupter ist
äußerst herzlich. Die Regierung ist durch Herrn Reuter vertreten. In
seiner Begleitung befinden sich die beiden Generaldirektoren Liesch
und Welter.
Damit geben sich endlich auch die zähesten Zweifler geschlagen. Das
freie Großherzogtum, so merken sie, wird mit seinem Herrscherhaus in
Unabhängigkeit weiter bestehen.
Trotz aller Liebesschwüre aber ließ Frankreich im Mai 1920 der
luxemburgischen Regierung melden, für den Augenblick sei es nicht in
der Lage, mit uns in einen wirtschaftlichen Anschluß zu treten und es
rate, vorerst eine wirtschaftliche Einigung mit Belgien zu tätigen.
Das bedeutete für Belgien den Gewinn aus der am 8. April 1920
beschlossenen Frankfurter Waffengemeinschaft mit Frankreich.
Luxemburg dagegen wurde wieder einmal die beschämende Gewißheit, daß
im Spiel der Politik der Kleine und Schwache besten Falles eine Ziffer
ist. Wir wurden regelrecht über unsern Kopf hinweg vergeben.
Was war Luxemburg im entscheidenden Augenblicke für Frankreich? Ein
Köder für die belgische Freundschaft, ein Tauschding für die belgische
Hilfe.
Was ist Luxemburg für Belgien? Eine Befriedigung der nationalen
Eitelkeit, ein zukünftiges Ziel des uneingestandenen nationalen
Ehrgeizes.
Wem verdankt Luxemburg letzten Grundes seinen heutigen Fortbestand?
Der Eifersucht zwischen Belgien und Frankreich, die es keiner dem
andern gönnen.
Daß wir es zur richtigen Stunde verstanden, diese Eifersucht zu
nutzen, darin liegt unser bescheidenes Verdienst.
Unsere Stärke ruhte gerade in dem steten Bewußtsein unserer Schwäche
und im zähen Willen zum Leben.
Wilsons Evangelium, dessen freudige Entgegennahme durch die Schwachen
und die treue Unterstützung gleichgesinnter Neutralen, vor allem
Hollands, brachte und verbürgte uns das Heil!
* * * * *
Am 23. Juli setzten die wirtschaftlichen Besprechungen mit Belgien
wieder ein und wurden beiderseits rasch gefördert.
Als der Abschluß nach Jahresfrist zur Tatsache wurde, gehörte ich der
Regierung nicht mehr an.
Ich mußte das mir gegebene Wort endlich einlösen. Ich fürchtete im
stillen, meine Anwesenheit dürfte auf die Dauer für die Rechtspartei
eine Verlegenheit werden. Immer wieder rechtfertigte die Kammerlinke
ihren planmäßigen Widerstand gegen die parlamentarische Mehrheit mit
dem Hinweis auf die „wortbrüchigen" Minister. Diese unversöhnliche
und stets gleich begründete Gegnerschaft stellte mich vor eine neue
Verantwortung: Es mußte etwas geschehen, das es ermöglichte, diese
Herren auf die Aufrichtigkeit ihrer Behauptungen festzunageln.
Sogar die Bildung eines Koalitionsministeriums wurde von den Führern
der Rechtspartei wieder in Betracht gezogen. Nach Neujahr 1921
kam es deswegen zu einer Fühlungnahme mit den Liberalen und der
Nationalpartei.
Sämtliche Regierungsmitglieder ersuchten, zur Förderung der
Besprechungen und Verhandlungen von ihren Personen ganz abzusehen.
Ich machte mir zu diesem Zwischenspiel meine eigenen Gedanken.
Die Rechtspartei, so sagte ich mir, muß sich doch in besonderer
Verlegenheit spüren, sonst könnte sie mit den altbekannten Gegnern
einen schon einmal schmählich mißlungenen Versuch nicht noch einmal
wagen wollen. Kein Gewitzigter würde dem unter solchen Umständen
neugezimmerten Burgfrieden Vertrauen entgegenbringen.
Die Verhandlungen scheiterten, denn es konnte wegen der einen und
andern innerpolitischen Frage zu keiner Einigung zwischen rechts und
links kommen.
In mir aber reifte der unabänderliche Entschluß. Herr Reuter und
die übrigen Freunde erhoben wieder die alten Bedenken. Mich selbst
bekümmerte eigentlich nur die durch meinen Rücktritt erschütterte
Stellung von Hrn. Generaldirektor Liesch.
Die nächsten Wochen brachten den großen Streik der Industriearbeiter.
Auch die Rücksicht auf den Verlauf der wirtschaftlichen Verhandlungen
mit Belgien gebot, mit der Ausführung meines Entschlusses noch etwas
zu warten.
Dann erkrankte Herr Reuter und es war eine weitere Verzögerung geboten.
Als ich aber am 23. März die Kammer verlassen hatte, stand bei mir
sicher, daß es auf Nimmerwiederkehr war.
Während des letzten Jahres war es mir erfreulicherweise ermöglicht
worden, den einen und andern Gedanken, der mir am Herzen lag, im
Bereiche meiner Zuständigkeit zu verwirklichen.
Auf das ~Lehrergehältergesetz vom 6. Mai 1920~, das unserer
Lehrerschaft endlich eine anständige Besoldung sicherte und mir in der
sparsamkeitswütigen Gegenwart noch immer in bestimmten Kreisen verargt
wird, bin ich stolz. Ich hoffe, damit dem Werke der Volkserziehung
gedient zu haben.
Die wichtigsten durch dieses Gesetz erzielten Fortschritte lassen
sich andeuten wie folgt: 1) Einreihung der Lehrerschaft in die
Staatsbeamtengehältergruppen; 2) Auszahlung der Lehrergehälter durch
den Staat; 3) Würdigere Besoldung in den Grenzen eines für die
verschiedenen Gruppen festen Mindest- und Höchstgehalts; 4) drei
Gehaltsklassen statt vier.
Durch diese Neuerungen wurden die meisten der seit länger als einem
halben Jahrhundert stets lauter sich äußernden Lehrerwünsche im
wesentlichen erfüllt.
„Mit der Annahme dieses Gesetzes, so erklärte ich am 10. Oktober 1919,
geschieht es zum letzten Mal, daß ein Gesetz über die Aufbesserung
der Staatsbeamtengehälter durch ein Sondergesetz zugunsten unserer
Lehrerschaft ergänzt werden muß. In Zukunft werden die Lehrergehälter
in den Rahmen der Beamtengehälterordnung eingefügt und sind demselben
Rhythmus unterworfen ..."
„..... Die neuen Gehälter umfassen nur noch drei Gruppen. Die vierte
Gehaltsgruppe fällt fort ....
„Die Lehrer der heutigen vierten Gehaltsklasse haben dieselbe Mühe
und die nämliche Verantwortung wie ihre begünstigteren Amtsgenossen
der größeren Ortschaften; sie wirken sogar unter viel ungünstigeren
Verhältnissen. Nur aus der Ferne und von außen dürfen sie jene
Schulpaläste bewundern, den Stolz und die Zier so mancher unserer
Städte, die von der Schönheit durchsonnt sind und, allen Forderungen
der neueren Gesundheitslehre entsprechend, zum heiteren Schulheim
eingerichtet wurden. Sie hingegen bewohnen das bescheidene kleine
Dorfschulhaus, das noch allzuhäufig nicht einmal sämtlichen
Vorschriften der Dienstordnung entspricht. In dem kleinen Dorf, in
dem verlorenen Weiler müssen sich Lehrer und Lehrerin ganz anders
vertraut machen mit der den Dingen innewohnenden Schwermut, mit dem
Jammer des Alltagsdaseins, mit der Kleinlichkeit und der Härte des
Landlebens. Sie müssen sich bis zur Übersättigung nähren von dem
wilden Honig der Einsamkeit, der auf die Dauer zu einer aufregenden,
gefährlichen Giftspeise werden kann. Nur schwer erhalten sich diese
Einsamen in beständiger Berührung mit den Stärkeströmen des Lebens.
In der zersetzenden und beklemmenden Luft seiner Umgebung kann sich
der Lehrer des kleinen Dorfes nur behaupten mit Einsetzung aller Kraft
seines seelischen Stolzes und seiner geistigen Sehnsucht.
Auch seine Lehrertätigkeit drückt ihn schwerer als den begünstigteren
Amtsgenossen. Diesem unterstehen häufig nur drei, zwei, ja nur eine
Klasse. Seine Schule jedoch begreift gewöhnlich der Schulgänge
sieben. Die seinem Eifer anvertrauten Kinder aber muß er an dieselben
Quellen heran-, zu denselben Erfolgen emporleiten. Die Zahl der Kinder
mag häufig nicht gar groß sein. Dafür ist diese Schülerschaft auch
gewöhnlich undankbarer, weil unter ihr die Begabungen spärlicher
vertreten sind als in den bevölkerteren Stadtschulen.
„Grade diesen bescheidenen Dienern einer erhabenen Sache gebührt daher
eine besondere Entschädigung. Sie erhalten diese in der Abschaffung
der 4. Gehaltsklasse ....
„Mit dem besseren Gehalt kommt ihnen zugleich das Gefühl einer
stärkeren Unabhängigkeit, wie es ihrer Würde gebührt .....
„.... Wir geben ihnen viel, weil ihnen viel geschuldet wird. Reich
aber werden sie damit noch nicht. Wo wäre überhaupt der Beamte, dem
es möglich gewesen, sich im alleinigen Staatsdienst zu bereichern!
Und sollte sogar der eine und andere unserer Lehrer zu einem gewissen
Wohlstand gelangen, so ist das noch lange kein Unglück.
„Diese Aufbesserung der untersten Lehrergehälter ist zudem
vielleicht das wirksamste Mittel zur Steuer der Lehrerlandflucht.
Diese Landflucht ist nur zu begreiflich. Mit seinem Verzug in eine
bedeutendere Ortschaft entflieht der Lehrer der Vereinsamung. Der
neue Wirkungskreis sichert ihm, außer dem bessern Gehalt, kostbarere
Nebenbezüge, nützliche Bekanntschaften und Verbindungen, günstigere
Verhältnisse zum Unterricht oder zur Anstellung seiner Kinder. Infolge
dieser Aufbesserung grade zu seinen Gunsten läßt sich der gute
Landlehrer leichter ans Dorf fesseln. Weniger als sonst bestimmen ihn
äußere, aber doppelt zwingende Gründe zum Verlassen der Ortschaft, wo
er Wurzel gefaßt hatte, zum Verlassen der Kinder, die ihm liebgeworden
sind. Ich kenne Lehrer, die sich ihrer durch äußere Notwendigkeit
gebotenen Landflucht schämen, als hätten sie Fahnenflucht begangen.
„.... Tüchtige Lehrkräfte tun der Landschule vielleicht noch mehr not
als den städtischen Schulen. In den stärkeren Stadtschulen wechselt
das Kind verschiedentlich den Lehrer und wird so der Mittelmäßigkeit
eines Einzelnen weniger entscheidend ausgeliefert als in der kleinen
Dorfschule, wo der Schüler ganz in die Hände des einzigen Lehrers
gegeben ist. Grade in den gemischten Schulen ist der Lehrer, ist die
Lehrerin so recht die Vorsehung der Kinder.
„Die genügende Besoldung wird es dem Lehrer auch ermöglichen, seine
ungeschmälerte Tätigkeit in den Dienst seines Amtes zu stellen.
Er braucht sich nicht mehr wie bisher nach Nebenbeschäftigungen
umzusehen, die, mehr oder minder ergiebig, mehr oder minder würdig,
mit seinem Hauptberufe weniger zu tun haben. So kann er dem Werke des
Unterrichts und der Erziehung seine Hauptkräfte widmen. Unsere Kinder
und unser Volk werden daraus den größten Nutzen schöpfen....
„Die Lehrergehälter werden zukünftig vom Staate bezahlt, dem die
Gemeinden ein Drittel der Ausgabe rückvergüten.
„Der Freund des Volksunterrichts und seiner Lehrerschaft wird auch
diesen Wandel mit Freuden begrüßen....
„An dem Tage, wo der Staat den Volksunterricht als obligatorisch und
unentgeltlich erklärte, setzte er sich an die Stelle der Familienväter
und der Gemeinde; er übernahm damit Verpflichtungen, die er den Mut
haben muß ganz zu erfüllen.... Diese Erfüllung sollte sogar die
edelste seiner Sorgen bilden....
„.... Die neue Besoldungsweise macht den Lehrer nicht ohne weiteres
zum Staatsbeamten. Nein, seine Stellung und deren Pflichten sind
derart, daß er unter der Aufsicht und dem Einfluß der Gemeindebehörden
verbleiben muß....
„.... Die neue Ordnung erlaubt aber dem Gemeinderat keinen Einfluß
mehr auf die Feststellung der Lehrergehälter. Damit wird der Lehrer
viel unabhängiger, von dem launischen Spiel der Lokalpolitik, und das
wieder zum Heil seiner Erziehertätigkeit....
„..... Manche der wesentlichen Verfügungen unseres Gesetzes brechen
mit der Überlieferung und leiten eine Entwicklung ein. Zu deren
Verwirklichung bestimmte mich nicht der eitle Wunsch, um jeden Preis
den Neuerer zu spielen, sondern die tiefe Liebe zu dem hohen Werke
des öffentlichen Unterrichts und zu dessen treuen Dienern, die seine
Wohltaten über das Land verbreiten.
Zugleich wollte ich damit Rechnung tragen den Bedürfnissen der Zeit
und den Bestrebungen der Gegenwart.
„Auch in den Nachbarländern steht die Aufbesserung der Lehrergehälter
auf der Tagesordnung. Ließen wir uns von diesen Staaten überholen,
so wären wir übelberaten. Wohl sind diese Länder ungleich mächtiger
als wir, aber ihr Nationalvermögen wurde auch in ganz anderm Maße vom
Schicksal mitgenommen. Ein kleines Volk vor allem muß es sich als
Pflicht auferlegen, an der Spitze des Fortschrittes zu schreiten,
und das dank der hohen Gesinnung, mit der es an die Lösung einer im
Kern so friedlichen Frage, wie es die Förderung des öffentlichen
Unterrichts ist, herantritt. Auf diesem Wege besonders huldigt ein
kleines Volk auf eigene Weise dem guten Geiste, der trotz allem die
Geschicke der Menschheit leitet. Damit besonders bekundet es ein neues
Mal sein Recht auf Dasein und kränzt seine Schwäche mit dem Schimmer
der Schönheit....
„.... Mit der Empfehlung dieser Gesetzesvorlage wollen wir
ausschließlich dem Wohl des Volkes dienen. Wir wollen den Erziehern
unserer Kinder die Wohltaten einer festen und geziemenden Besoldung
sichern. Das Gespensterbild vom „hungrigen Schulmeister" soll für
immer im Nebel der Vergangenheit zerrinnen....
„.... Dem Manne, der Frau, die mit Wort und Beispiel die Geister
befruchten, die Herzen bilden und so die Seele des Vaterlandes formen,
diesem Mann und dieser Frau soll es ermöglicht werden, an ihr Tagewerk
zu schreiten hohen Hauptes, ledig im Geiste der schweren Lebenssorgen,
die den Blick trüben und die Stirn furchen, die der Stimmung wehren
und jeden Schwung erdrosseln. Wir wollen ihnen Liebe einflößen zu
ihrem Amte, das so häufig undankbar und also doppelter Ermutigung wert
ist. Unsern Kindern erwachsen daraus die besten Früchte.
Ohne Liebe zum Werk kann auf keinem Felde menschlicher Betätigung
das Große erstehen. Ohne diese Liebe gibt es vor allem keinen guten
Lehrer. Nirgends schöner als in der Schule ist es die Liebe, die
lebendig macht, denn sie läßt die Geister innig zusammenwachsen, denn
sie bleibt die große Freudenspenderin. Die Freude aber trägt den
hellen Tag auch in den ärmsten Schulsaal, die Freude ist die Sonne,
die den Samen zum Keimen bringt.
„Erhalten wir also unsern Lehrern und Lehrerinnen die Freude am Amt
und es ist damit die Sache des öffentlichen Unterrichts zum großen
Teil gewonnen." -- --
* * * * *
In der Stunde, wo ich diese Worte redete, dachte ich nicht im
entferntesten daran, daß ich eines Tages an der Spitze unserer
inländischen Lehrerschaft stehen könnte. Es gereicht mir heute zur
doppelten Genugtuung, daß ich damals so handeln durfte, und ich
habe aus meiner Rede vom 10. Oktober 1919 sowie aus meinen längeren
Erklärungen vom 12. März 1920, wo es galt, das in erster Lesung von
der Kammer genehmigte Gesetz, das in den Augen des Staatsrates keine
Gnade gefunden hatte, ein neues Mal zu verteidigen, auch heute noch
kein Wort fortzunehmen.
Eines allerdings bedauere ich immer: daß es mir bei der einzigen
Gelegenheit nicht möglich war, das bedeutsame Werk so ganz nach
persönlichem Wunsch zu gestalten. Meinem Gefühl nach müßten, genau
so wie unsere Mittelschulprofessoren, sämtliche Volksschullehrer
das nämliche staatliche Grundgehalt beziehen. Der letzte
Öslingsschulmeister dient an seiner Stelle dem Ganzen grade so ganz
wie der vornehmste Stadtlehrer und zwar, wie ich es verschiedentlich
hervorgehoben habe, unter sogar schwierigeren und entmutigenderen
Verhältnissen.
Gleicher Lohn daher für alle, soweit es dabei auf die Pflicht des
Staates ankommt. Die Ortszulagen allein würden das Grundgehalt der in
bedeutenderen Ortschaften wirkenden Kollegen verschieben.
Soweit durfte ich 1919 nicht gehen. Ich entschloß mich widerstrebend
für die Beibehaltung der drei Lehrergruppen. Nach der Seite mußte
also das wohlüberlegte Werk ein Torso bleiben. Der Zukunft bleibt es
vorbehalten, auch hier dem gerechten Empfinden zum vollen Rechte zu
verhelfen.
Im mittleren Unterricht konnte ich, bei der ungünstigen Zeitlage, nur
die eine und andere Verwaltungsmaßregel treffen, die bezeugt, daß ich
meinen als Professor aufrichtig vertretenen Grundsätzen treu blieb und
das alte Standesgefühl hoch hielt.
Wie diese Treue der Erinnerung auch im Ausland nicht immer als
selbstverständlich und alltäglich hingenommen wird, beweist der
folgende kleine Vorfall:
Im Sommer 1920 besuchte ich zugunsten der an deutschen Hochschulen
studierenden Luxemburger die Unterrichtsministerien in Berlin und
München.
In München traf ich den bekannten Pädagogen, meinen lieben, am 29.
Januar 1925 allzufrüh geschiedenen Freund ~Dr. Xaver Thalhofer~.
Wir tauschten unsere letztjährigen Erlebnisse und Erfahrungen aus und
ich erzählte unter anderm, was ich vor einiger Zeit auch zugunsten
unserer höheren Lehrerschaft verfügt hatte.
Eben ging an unserm Tisch ein Herr vorbei, der meinen Nachbarn
freundlich grüßte. Dr. Thalhofer ruft ihn an, wendet sich mit einem
raschen: „Sie gestatten doch!" mir zu, stellt mir seinen Freund,
einen Schulmann, vor, und meint mit pathetischer Geberde: „Erlaube,
daß ich dich mit einem Manne bekannt mache, der seinesgleichen nicht
hat. Denk dir, Mensch! Dieser Luxemburger war Oberlehrer, er ist nun
Unterrichtsminister und er hat als solcher wirklich etwas für seine
früheren Kollegen getan. Das ist doch unerhört, wie!" Der Angeredete
bestätigte lachend und verneigte sich tief.
Weitere Reformen oder Neuerungen, auch auf dem Gebiete der
öffentlichen Gesundheitspflege, wurden in Angriff genommen und zum
Teil bis an den Abschluß weitergeführt.
Ich spürte mich bei jedem dieser Werke auf eigene Verantwortung
gestellt. Wenn auch von einer Partei in meiner Regierungsstellung
abhängig, hielt ich mich immer über den Parteien und ich könnte mich
auch nie in ein anderes Verhältnis finden.
Der innere Friede der Heimat lag mir besonders am Herzen. Einem
gewissermaßen einmütigen Willen unserer Bevölkerung durfte auf die
Dauer niemand sein Recht versagen.
In diesem Sinne wurde die Gesetzesnovelle vom 2. August 1921,
wodurch der so heiß umstrittene Artikel 22 des Schulgesetzes vom
10. August 1912 seine volle Ausführungsmöglichkeit erhalten sollte,
von mir vorbereitet. Unser neuernannter Bischof, Msgr. Nommesch,
hatte mir gegenüber den Wunsch geäußert, die Spannung zwischen
Kirche und Staat gehoben zu sehen, und erklärte, uns in den Grenzen
seiner Kräfte entgegenzukommen. Seinen aufrichtigen Worten edler
Versöhnlichkeit gebührte Vertrauen. Ich erachtete es als meine
Pflicht, staatlicherseits das Nötige zu veranlassen, um das durch den
Gesetzgeber von 1912 gegebene Versprechen zu halten, und arbeitete die
Novelle aus. Sie wurde einige Monate später von meinem Nachfolger zur
Annahme gebracht.
Staat und Kirche haben sich bei dieser friedlichen Beilegung eines
überflüssigen Zwistes nichts vergeben. Unsere Volksschule aber wurde
damit dem innerpolitischen Parteihader, hoffen wir für immer, entzogen.
* * * * *
Endlich hatten sich die Führer in Rechtspartei und Regierung mit einem
Umbau des Ministeriums vertraut gemacht und suchten neue Männer.
Da Herr Pescatore zugleich mit Hrn. Liesch und mir austreten wollte,
stand der Weg zur Bildung einer einheitlichen Rechtsregierung offen.
Damit wurden klare Verhältnisse geschaffen und die Steuerung ganz den
Händen anvertraut, die imstande waren, das nach harten Stürmen wieder
seetüchtig aufgetakelte Schifflein mit eigener Kraft und zielbewußt
vollends in den Hafen zu lotsen.
Am 15. April 1921 bewilligte uns ein großherzoglicher Beschluß den
erbetenen Abschied.