XXIII.

Am 9. Februar 1920 kommt endlich Herr Mollard, der so heiß Ersehnte,

nach dem besonders unsere politischen Gegner so oft und mit eigenen

Gedanken gerufen hatten.

Auch Belgien verspricht die Entsendung eines neuen bevollmächtigten

Ministers.

Am 15. Februar begrüßt Großherzogin Charlotte den Präsidenten Poincaré

in Diedenhofen. Die Zusammenkunft der beiden Staatsoberhäupter ist

äußerst herzlich. Die Regierung ist durch Herrn Reuter vertreten. In

seiner Begleitung befinden sich die beiden Generaldirektoren Liesch

und Welter.

Damit geben sich endlich auch die zähesten Zweifler geschlagen. Das

freie Großherzogtum, so merken sie, wird mit seinem Herrscherhaus in

Unabhängigkeit weiter bestehen.

Trotz aller Liebesschwüre aber ließ Frankreich im Mai 1920 der

luxemburgischen Regierung melden, für den Augenblick sei es nicht in

der Lage, mit uns in einen wirtschaftlichen Anschluß zu treten und es

rate, vorerst eine wirtschaftliche Einigung mit Belgien zu tätigen.

Das bedeutete für Belgien den Gewinn aus der am 8. April 1920

beschlossenen Frankfurter Waffengemeinschaft mit Frankreich.

Luxemburg dagegen wurde wieder einmal die beschämende Gewißheit, daß

im Spiel der Politik der Kleine und Schwache besten Falles eine Ziffer

ist. Wir wurden regelrecht über unsern Kopf hinweg vergeben.

Was war Luxemburg im entscheidenden Augenblicke für Frankreich? Ein

Köder für die belgische Freundschaft, ein Tauschding für die belgische

Hilfe.

Was ist Luxemburg für Belgien? Eine Befriedigung der nationalen

Eitelkeit, ein zukünftiges Ziel des uneingestandenen nationalen

Ehrgeizes.

Wem verdankt Luxemburg letzten Grundes seinen heutigen Fortbestand?

Der Eifersucht zwischen Belgien und Frankreich, die es keiner dem

andern gönnen.

Daß wir es zur richtigen Stunde verstanden, diese Eifersucht zu

nutzen, darin liegt unser bescheidenes Verdienst.

Unsere Stärke ruhte gerade in dem steten Bewußtsein unserer Schwäche

und im zähen Willen zum Leben.

Wilsons Evangelium, dessen freudige Entgegennahme durch die Schwachen

und die treue Unterstützung gleichgesinnter Neutralen, vor allem

Hollands, brachte und verbürgte uns das Heil!

* * * * *

Am 23. Juli setzten die wirtschaftlichen Besprechungen mit Belgien

wieder ein und wurden beiderseits rasch gefördert.

Als der Abschluß nach Jahresfrist zur Tatsache wurde, gehörte ich der

Regierung nicht mehr an.

Ich mußte das mir gegebene Wort endlich einlösen. Ich fürchtete im

stillen, meine Anwesenheit dürfte auf die Dauer für die Rechtspartei

eine Verlegenheit werden. Immer wieder rechtfertigte die Kammerlinke

ihren planmäßigen Widerstand gegen die parlamentarische Mehrheit mit

dem Hinweis auf die „wortbrüchigen" Minister. Diese unversöhnliche

und stets gleich begründete Gegnerschaft stellte mich vor eine neue

Verantwortung: Es mußte etwas geschehen, das es ermöglichte, diese

Herren auf die Aufrichtigkeit ihrer Behauptungen festzunageln.

Sogar die Bildung eines Koalitionsministeriums wurde von den Führern

der Rechtspartei wieder in Betracht gezogen. Nach Neujahr 1921

kam es deswegen zu einer Fühlungnahme mit den Liberalen und der

Nationalpartei.

Sämtliche Regierungsmitglieder ersuchten, zur Förderung der

Besprechungen und Verhandlungen von ihren Personen ganz abzusehen.

Ich machte mir zu diesem Zwischenspiel meine eigenen Gedanken.

Die Rechtspartei, so sagte ich mir, muß sich doch in besonderer

Verlegenheit spüren, sonst könnte sie mit den altbekannten Gegnern

einen schon einmal schmählich mißlungenen Versuch nicht noch einmal

wagen wollen. Kein Gewitzigter würde dem unter solchen Umständen

neugezimmerten Burgfrieden Vertrauen entgegenbringen.

Die Verhandlungen scheiterten, denn es konnte wegen der einen und

andern innerpolitischen Frage zu keiner Einigung zwischen rechts und

links kommen.

In mir aber reifte der unabänderliche Entschluß. Herr Reuter und

die übrigen Freunde erhoben wieder die alten Bedenken. Mich selbst

bekümmerte eigentlich nur die durch meinen Rücktritt erschütterte

Stellung von Hrn. Generaldirektor Liesch.

Die nächsten Wochen brachten den großen Streik der Industriearbeiter.

Auch die Rücksicht auf den Verlauf der wirtschaftlichen Verhandlungen

mit Belgien gebot, mit der Ausführung meines Entschlusses noch etwas

zu warten.

Dann erkrankte Herr Reuter und es war eine weitere Verzögerung geboten.

Als ich aber am 23. März die Kammer verlassen hatte, stand bei mir

sicher, daß es auf Nimmerwiederkehr war.

Während des letzten Jahres war es mir erfreulicherweise ermöglicht

worden, den einen und andern Gedanken, der mir am Herzen lag, im

Bereiche meiner Zuständigkeit zu verwirklichen.

Auf das ~Lehrergehältergesetz vom 6. Mai 1920~, das unserer

Lehrerschaft endlich eine anständige Besoldung sicherte und mir in der

sparsamkeitswütigen Gegenwart noch immer in bestimmten Kreisen verargt

wird, bin ich stolz. Ich hoffe, damit dem Werke der Volkserziehung

gedient zu haben.

Die wichtigsten durch dieses Gesetz erzielten Fortschritte lassen

sich andeuten wie folgt: 1) Einreihung der Lehrerschaft in die

Staatsbeamtengehältergruppen; 2) Auszahlung der Lehrergehälter durch

den Staat; 3) Würdigere Besoldung in den Grenzen eines für die

verschiedenen Gruppen festen Mindest- und Höchstgehalts; 4) drei

Gehaltsklassen statt vier.

Durch diese Neuerungen wurden die meisten der seit länger als einem

halben Jahrhundert stets lauter sich äußernden Lehrerwünsche im

wesentlichen erfüllt.

„Mit der Annahme dieses Gesetzes, so erklärte ich am 10. Oktober 1919,

geschieht es zum letzten Mal, daß ein Gesetz über die Aufbesserung

der Staatsbeamtengehälter durch ein Sondergesetz zugunsten unserer

Lehrerschaft ergänzt werden muß. In Zukunft werden die Lehrergehälter

in den Rahmen der Beamtengehälterordnung eingefügt und sind demselben

Rhythmus unterworfen ..."

„..... Die neuen Gehälter umfassen nur noch drei Gruppen. Die vierte

Gehaltsgruppe fällt fort ....

„Die Lehrer der heutigen vierten Gehaltsklasse haben dieselbe Mühe

und die nämliche Verantwortung wie ihre begünstigteren Amtsgenossen

der größeren Ortschaften; sie wirken sogar unter viel ungünstigeren

Verhältnissen. Nur aus der Ferne und von außen dürfen sie jene

Schulpaläste bewundern, den Stolz und die Zier so mancher unserer

Städte, die von der Schönheit durchsonnt sind und, allen Forderungen

der neueren Gesundheitslehre entsprechend, zum heiteren Schulheim

eingerichtet wurden. Sie hingegen bewohnen das bescheidene kleine

Dorfschulhaus, das noch allzuhäufig nicht einmal sämtlichen

Vorschriften der Dienstordnung entspricht. In dem kleinen Dorf, in

dem verlorenen Weiler müssen sich Lehrer und Lehrerin ganz anders

vertraut machen mit der den Dingen innewohnenden Schwermut, mit dem

Jammer des Alltagsdaseins, mit der Kleinlichkeit und der Härte des

Landlebens. Sie müssen sich bis zur Übersättigung nähren von dem

wilden Honig der Einsamkeit, der auf die Dauer zu einer aufregenden,

gefährlichen Giftspeise werden kann. Nur schwer erhalten sich diese

Einsamen in beständiger Berührung mit den Stärkeströmen des Lebens.

In der zersetzenden und beklemmenden Luft seiner Umgebung kann sich

der Lehrer des kleinen Dorfes nur behaupten mit Einsetzung aller Kraft

seines seelischen Stolzes und seiner geistigen Sehnsucht.

Auch seine Lehrertätigkeit drückt ihn schwerer als den begünstigteren

Amtsgenossen. Diesem unterstehen häufig nur drei, zwei, ja nur eine

Klasse. Seine Schule jedoch begreift gewöhnlich der Schulgänge

sieben. Die seinem Eifer anvertrauten Kinder aber muß er an dieselben

Quellen heran-, zu denselben Erfolgen emporleiten. Die Zahl der Kinder

mag häufig nicht gar groß sein. Dafür ist diese Schülerschaft auch

gewöhnlich undankbarer, weil unter ihr die Begabungen spärlicher

vertreten sind als in den bevölkerteren Stadtschulen.

„Grade diesen bescheidenen Dienern einer erhabenen Sache gebührt daher

eine besondere Entschädigung. Sie erhalten diese in der Abschaffung

der 4. Gehaltsklasse ....

„Mit dem besseren Gehalt kommt ihnen zugleich das Gefühl einer

stärkeren Unabhängigkeit, wie es ihrer Würde gebührt .....

„.... Wir geben ihnen viel, weil ihnen viel geschuldet wird. Reich

aber werden sie damit noch nicht. Wo wäre überhaupt der Beamte, dem

es möglich gewesen, sich im alleinigen Staatsdienst zu bereichern!

Und sollte sogar der eine und andere unserer Lehrer zu einem gewissen

Wohlstand gelangen, so ist das noch lange kein Unglück.

„Diese Aufbesserung der untersten Lehrergehälter ist zudem

vielleicht das wirksamste Mittel zur Steuer der Lehrerlandflucht.

Diese Landflucht ist nur zu begreiflich. Mit seinem Verzug in eine

bedeutendere Ortschaft entflieht der Lehrer der Vereinsamung. Der

neue Wirkungskreis sichert ihm, außer dem bessern Gehalt, kostbarere

Nebenbezüge, nützliche Bekanntschaften und Verbindungen, günstigere

Verhältnisse zum Unterricht oder zur Anstellung seiner Kinder. Infolge

dieser Aufbesserung grade zu seinen Gunsten läßt sich der gute

Landlehrer leichter ans Dorf fesseln. Weniger als sonst bestimmen ihn

äußere, aber doppelt zwingende Gründe zum Verlassen der Ortschaft, wo

er Wurzel gefaßt hatte, zum Verlassen der Kinder, die ihm liebgeworden

sind. Ich kenne Lehrer, die sich ihrer durch äußere Notwendigkeit

gebotenen Landflucht schämen, als hätten sie Fahnenflucht begangen.

„.... Tüchtige Lehrkräfte tun der Landschule vielleicht noch mehr not

als den städtischen Schulen. In den stärkeren Stadtschulen wechselt

das Kind verschiedentlich den Lehrer und wird so der Mittelmäßigkeit

eines Einzelnen weniger entscheidend ausgeliefert als in der kleinen

Dorfschule, wo der Schüler ganz in die Hände des einzigen Lehrers

gegeben ist. Grade in den gemischten Schulen ist der Lehrer, ist die

Lehrerin so recht die Vorsehung der Kinder.

„Die genügende Besoldung wird es dem Lehrer auch ermöglichen, seine

ungeschmälerte Tätigkeit in den Dienst seines Amtes zu stellen.

Er braucht sich nicht mehr wie bisher nach Nebenbeschäftigungen

umzusehen, die, mehr oder minder ergiebig, mehr oder minder würdig,

mit seinem Hauptberufe weniger zu tun haben. So kann er dem Werke des

Unterrichts und der Erziehung seine Hauptkräfte widmen. Unsere Kinder

und unser Volk werden daraus den größten Nutzen schöpfen....

„Die Lehrergehälter werden zukünftig vom Staate bezahlt, dem die

Gemeinden ein Drittel der Ausgabe rückvergüten.

„Der Freund des Volksunterrichts und seiner Lehrerschaft wird auch

diesen Wandel mit Freuden begrüßen....

„An dem Tage, wo der Staat den Volksunterricht als obligatorisch und

unentgeltlich erklärte, setzte er sich an die Stelle der Familienväter

und der Gemeinde; er übernahm damit Verpflichtungen, die er den Mut

haben muß ganz zu erfüllen.... Diese Erfüllung sollte sogar die

edelste seiner Sorgen bilden....

„.... Die neue Besoldungsweise macht den Lehrer nicht ohne weiteres

zum Staatsbeamten. Nein, seine Stellung und deren Pflichten sind

derart, daß er unter der Aufsicht und dem Einfluß der Gemeindebehörden

verbleiben muß....

„.... Die neue Ordnung erlaubt aber dem Gemeinderat keinen Einfluß

mehr auf die Feststellung der Lehrergehälter. Damit wird der Lehrer

viel unabhängiger, von dem launischen Spiel der Lokalpolitik, und das

wieder zum Heil seiner Erziehertätigkeit....

„..... Manche der wesentlichen Verfügungen unseres Gesetzes brechen

mit der Überlieferung und leiten eine Entwicklung ein. Zu deren

Verwirklichung bestimmte mich nicht der eitle Wunsch, um jeden Preis

den Neuerer zu spielen, sondern die tiefe Liebe zu dem hohen Werke

des öffentlichen Unterrichts und zu dessen treuen Dienern, die seine

Wohltaten über das Land verbreiten.

Zugleich wollte ich damit Rechnung tragen den Bedürfnissen der Zeit

und den Bestrebungen der Gegenwart.

„Auch in den Nachbarländern steht die Aufbesserung der Lehrergehälter

auf der Tagesordnung. Ließen wir uns von diesen Staaten überholen,

so wären wir übelberaten. Wohl sind diese Länder ungleich mächtiger

als wir, aber ihr Nationalvermögen wurde auch in ganz anderm Maße vom

Schicksal mitgenommen. Ein kleines Volk vor allem muß es sich als

Pflicht auferlegen, an der Spitze des Fortschrittes zu schreiten,

und das dank der hohen Gesinnung, mit der es an die Lösung einer im

Kern so friedlichen Frage, wie es die Förderung des öffentlichen

Unterrichts ist, herantritt. Auf diesem Wege besonders huldigt ein

kleines Volk auf eigene Weise dem guten Geiste, der trotz allem die

Geschicke der Menschheit leitet. Damit besonders bekundet es ein neues

Mal sein Recht auf Dasein und kränzt seine Schwäche mit dem Schimmer

der Schönheit....

„.... Mit der Empfehlung dieser Gesetzesvorlage wollen wir

ausschließlich dem Wohl des Volkes dienen. Wir wollen den Erziehern

unserer Kinder die Wohltaten einer festen und geziemenden Besoldung

sichern. Das Gespensterbild vom „hungrigen Schulmeister" soll für

immer im Nebel der Vergangenheit zerrinnen....

„.... Dem Manne, der Frau, die mit Wort und Beispiel die Geister

befruchten, die Herzen bilden und so die Seele des Vaterlandes formen,

diesem Mann und dieser Frau soll es ermöglicht werden, an ihr Tagewerk

zu schreiten hohen Hauptes, ledig im Geiste der schweren Lebenssorgen,

die den Blick trüben und die Stirn furchen, die der Stimmung wehren

und jeden Schwung erdrosseln. Wir wollen ihnen Liebe einflößen zu

ihrem Amte, das so häufig undankbar und also doppelter Ermutigung wert

ist. Unsern Kindern erwachsen daraus die besten Früchte.

Ohne Liebe zum Werk kann auf keinem Felde menschlicher Betätigung

das Große erstehen. Ohne diese Liebe gibt es vor allem keinen guten

Lehrer. Nirgends schöner als in der Schule ist es die Liebe, die

lebendig macht, denn sie läßt die Geister innig zusammenwachsen, denn

sie bleibt die große Freudenspenderin. Die Freude aber trägt den

hellen Tag auch in den ärmsten Schulsaal, die Freude ist die Sonne,

die den Samen zum Keimen bringt.

„Erhalten wir also unsern Lehrern und Lehrerinnen die Freude am Amt

und es ist damit die Sache des öffentlichen Unterrichts zum großen

Teil gewonnen." -- --

* * * * *

In der Stunde, wo ich diese Worte redete, dachte ich nicht im

entferntesten daran, daß ich eines Tages an der Spitze unserer

inländischen Lehrerschaft stehen könnte. Es gereicht mir heute zur

doppelten Genugtuung, daß ich damals so handeln durfte, und ich

habe aus meiner Rede vom 10. Oktober 1919 sowie aus meinen längeren

Erklärungen vom 12. März 1920, wo es galt, das in erster Lesung von

der Kammer genehmigte Gesetz, das in den Augen des Staatsrates keine

Gnade gefunden hatte, ein neues Mal zu verteidigen, auch heute noch

kein Wort fortzunehmen.

Eines allerdings bedauere ich immer: daß es mir bei der einzigen

Gelegenheit nicht möglich war, das bedeutsame Werk so ganz nach

persönlichem Wunsch zu gestalten. Meinem Gefühl nach müßten, genau

so wie unsere Mittelschulprofessoren, sämtliche Volksschullehrer

das nämliche staatliche Grundgehalt beziehen. Der letzte

Öslingsschulmeister dient an seiner Stelle dem Ganzen grade so ganz

wie der vornehmste Stadtlehrer und zwar, wie ich es verschiedentlich

hervorgehoben habe, unter sogar schwierigeren und entmutigenderen

Verhältnissen.

Gleicher Lohn daher für alle, soweit es dabei auf die Pflicht des

Staates ankommt. Die Ortszulagen allein würden das Grundgehalt der in

bedeutenderen Ortschaften wirkenden Kollegen verschieben.

Soweit durfte ich 1919 nicht gehen. Ich entschloß mich widerstrebend

für die Beibehaltung der drei Lehrergruppen. Nach der Seite mußte

also das wohlüberlegte Werk ein Torso bleiben. Der Zukunft bleibt es

vorbehalten, auch hier dem gerechten Empfinden zum vollen Rechte zu

verhelfen.

Im mittleren Unterricht konnte ich, bei der ungünstigen Zeitlage, nur

die eine und andere Verwaltungsmaßregel treffen, die bezeugt, daß ich

meinen als Professor aufrichtig vertretenen Grundsätzen treu blieb und

das alte Standesgefühl hoch hielt.

Wie diese Treue der Erinnerung auch im Ausland nicht immer als

selbstverständlich und alltäglich hingenommen wird, beweist der

folgende kleine Vorfall:

Im Sommer 1920 besuchte ich zugunsten der an deutschen Hochschulen

studierenden Luxemburger die Unterrichtsministerien in Berlin und

München.

In München traf ich den bekannten Pädagogen, meinen lieben, am 29.

Januar 1925 allzufrüh geschiedenen Freund ~Dr. Xaver Thalhofer~.

Wir tauschten unsere letztjährigen Erlebnisse und Erfahrungen aus und

ich erzählte unter anderm, was ich vor einiger Zeit auch zugunsten

unserer höheren Lehrerschaft verfügt hatte.

Eben ging an unserm Tisch ein Herr vorbei, der meinen Nachbarn

freundlich grüßte. Dr. Thalhofer ruft ihn an, wendet sich mit einem

raschen: „Sie gestatten doch!" mir zu, stellt mir seinen Freund,

einen Schulmann, vor, und meint mit pathetischer Geberde: „Erlaube,

daß ich dich mit einem Manne bekannt mache, der seinesgleichen nicht

hat. Denk dir, Mensch! Dieser Luxemburger war Oberlehrer, er ist nun

Unterrichtsminister und er hat als solcher wirklich etwas für seine

früheren Kollegen getan. Das ist doch unerhört, wie!" Der Angeredete

bestätigte lachend und verneigte sich tief.

Weitere Reformen oder Neuerungen, auch auf dem Gebiete der

öffentlichen Gesundheitspflege, wurden in Angriff genommen und zum

Teil bis an den Abschluß weitergeführt.

Ich spürte mich bei jedem dieser Werke auf eigene Verantwortung

gestellt. Wenn auch von einer Partei in meiner Regierungsstellung

abhängig, hielt ich mich immer über den Parteien und ich könnte mich

auch nie in ein anderes Verhältnis finden.

Der innere Friede der Heimat lag mir besonders am Herzen. Einem

gewissermaßen einmütigen Willen unserer Bevölkerung durfte auf die

Dauer niemand sein Recht versagen.

In diesem Sinne wurde die Gesetzesnovelle vom 2. August 1921,

wodurch der so heiß umstrittene Artikel 22 des Schulgesetzes vom

10. August 1912 seine volle Ausführungsmöglichkeit erhalten sollte,

von mir vorbereitet. Unser neuernannter Bischof, Msgr. Nommesch,

hatte mir gegenüber den Wunsch geäußert, die Spannung zwischen

Kirche und Staat gehoben zu sehen, und erklärte, uns in den Grenzen

seiner Kräfte entgegenzukommen. Seinen aufrichtigen Worten edler

Versöhnlichkeit gebührte Vertrauen. Ich erachtete es als meine

Pflicht, staatlicherseits das Nötige zu veranlassen, um das durch den

Gesetzgeber von 1912 gegebene Versprechen zu halten, und arbeitete die

Novelle aus. Sie wurde einige Monate später von meinem Nachfolger zur

Annahme gebracht.

Staat und Kirche haben sich bei dieser friedlichen Beilegung eines

überflüssigen Zwistes nichts vergeben. Unsere Volksschule aber wurde

damit dem innerpolitischen Parteihader, hoffen wir für immer, entzogen.

* * * * *

Endlich hatten sich die Führer in Rechtspartei und Regierung mit einem

Umbau des Ministeriums vertraut gemacht und suchten neue Männer.

Da Herr Pescatore zugleich mit Hrn. Liesch und mir austreten wollte,

stand der Weg zur Bildung einer einheitlichen Rechtsregierung offen.

Damit wurden klare Verhältnisse geschaffen und die Steuerung ganz den

Händen anvertraut, die imstande waren, das nach harten Stürmen wieder

seetüchtig aufgetakelte Schifflein mit eigener Kraft und zielbewußt

vollends in den Hafen zu lotsen.

Am 15. April 1921 bewilligte uns ein großherzoglicher Beschluß den

erbetenen Abschied.

Im Dienste · 第 41 / 48 题