Der Prinz reiste ab. Und das Blatt „+Le Luxembourg+" stellte sein
Erscheinen ein.
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Am 17. Oktober war auch für unsere Konstituante die Stunde gekommen.
Sie hatte die ihr gestellte Aufgabe endlich bewältigt. Die
Staatsgewalt war auf durchaus demokratische Grundlage gestellt
worden. Das Wahlgesetz wurde umgestaltet. Allgemeines Wahlrecht,
Frauenstimmrecht, Verhältniswahl wurden eingeführt. Das Land umfaßte
nur noch vier Wahlbezirke; die Zahl der Abgeordneten wurde leider
nicht genügend herabgesetzt.
Mit der politischen Gleichberechtigung der Frau war ich seit
langen Jahren einverstanden. Ich achtete die um mich wirkenden und
emporwachsenden Luxemburgerinnen zu hoch, als daß ich ihnen ein Recht
hätte vorenthalten wollen, das dem letzten der Mannskerle zugestanden
wurde. Ein stärkerer politischer Einfluß der Frau kann zudem der
Menschheit nur zum Vorteil sein. Ohne die Beihilfe der Frau kann die
Herrschaft der Menschenwürde, kann der soziale Friede, kann auch der
Friede der Welt nicht gegründet werden.
Allerdings hätte ich das wahlberechtigte Alter für alle nicht auf 21,
sondern auf 25 Jahre hinausgerückt.
Mit der Verhältniswahl konnte ich mich schwerer befreunden. Im
Leben wie in der Kammer entscheidet im kritischen Augenblick und
als letzter Ausweg gewöhnlich die schlichte Mehrheit. Für bestimmte
Parteien bedeutet die Neuerung allerdings einen Gewinn und eine
gewisse Sicherheit. Als Unfug aber muß es bezeichnet werden, daß sich
ein Gewählter ohne weiteres zugunsten eines Nichtgewählten, der, bei
einem Kartell z. B. einer andern Partei angehören kann, zurückziehen
darf. Damit wird es letzten Endes dem ersten besten möglich, gegen den
ausgesprochenen Volkswillen den Zutritt zur Kammer zu erschleichen
oder zu erzwingen. Wir haben nach der Richtung schon Erfahrungen
gemacht. Der ganze um das Wahlgeschäft vertane Aufwand endet damit in
der Posse.
Die Tagung der Konstituante reicht vom 17. August 1918 bis zum 17.
Oktober 1919. Dieses Jahr besteht wahrscheinlich als das bewegteste
und das inhaltreichste unserer neuern Geschichte. Wie in größern
Nachbarstaaten, so entbrannte auch bei uns der Kampf zwischen dem
überlieferten Recht und dem neuen Verlangen. Der Streit wurde scharf
geführt und tobte sich in der Leidenschaft der Stunde mehr als einmal
am Rand des Abgrundes aus. Aber Vaterlandsliebe und Überlegung
behielten die Oberhand. Das bewährte Alte wurde in die Gegenwart
herübergerettet und die neue Zukunft umsichtig vorbereitet.
Auch in ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit darf die Konstituante mit
Ehren bestehen.
Sie hat sich um das freie Vaterland verdient gemacht.
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Sonntag, den 26. Oktober fanden die allgemeinen Neuwahlen statt.
Gewählt wurden 27 Rechtsparteiler, 8 Radikale, 8 Sozialisten, 3
Nationalparteiler und 2 Volksparteiler.
Die Rechte wird in der neuen Kammer über die Mehrheit verfügen.
Das Land hat die Politik des Ministeriums
Reuter--Welter--Liesch--Neyens--Collart entschieden gutgeheißen.
Damit war für mich die Frist gekommen, die ich für meinen Rücktritt
gestellt hatte.
Die politische Lage war geklärt, die Hauptgefahr vorbei, die
Rechtspartei durfte eine einheitliche Regierung bilden.
Am 1. November 1919 schrieb ich folgendes Gesuch:
„Königliche Hoheit!
Ich nehme mir die ehrerbietigste Freiheit, Ew. Königl. Hoheit zu
bitten, mir meine Entlassung als Generaldirektor des öffentlichen
Unterrichts zu gewähren.
Die Gründe, die mich zur Zeit der Thronbesteigung Ew. Königl. Hoheit
zum Wiedereintritt in die Regierung bestimmten, sind hinfällig
geworden.
Die Selbständigkeit des Großherzogtums ist gesichert. Seine
Unabhängigkeit wird gewährleistet durch die Anwesenheit eines
Herrscherhauses, das Wurzel faßt im heimatlichen Grund und in den
luxemburgischen Herzen.
Die Wahlen haben in die Volksvertretung eine einheitlich geschlossene
Mehrheit entsandt, die befähigt ist, die wirtschaftliche und
politische Zukunft unseres Landes einzurichten.
Ich glaube daher, von dem Posten scheiden zu dürfen, zu dem Ew.
Königl. Hoheit mich zu berufen geruhten und den ich mit aufrichtiger
und gefaßter Überzeugung innehielt. Ich trete zurück, um mich
Beschäftigungen wieder zuzuwenden, die meinem Charakter besser
entsprechen und wobei es mir gestattet sein wird, auch künftig dem
Vaterland zu dienen, meine Pflicht zu tun als guter Bürger und als
treuer Beamter."
Ich bat den Staatsminister, dieses Schreiben an die Großherzogin
weiterzugeben.
Er wies es als unbestellbar an mich zurück und redete im Unmut auf
mich ein. Wie ich überhaupt so was schreiben und behaupten könne! Die
Lage sei doch gar nicht so geklärt, das Wichtigste sei kaum begonnen,
geschweige zum guten Ende geführt.
Herr Reuter behielt mit seinem Bedenken gegen mich recht. Ich nahm den
Brief zurück.