Damit ist der Auftrag des Prince de Ligne beendet."

Der Prinz reiste ab. Und das Blatt „+Le Luxembourg+" stellte sein

Erscheinen ein.

* * * * *

Am 17. Oktober war auch für unsere Konstituante die Stunde gekommen.

Sie hatte die ihr gestellte Aufgabe endlich bewältigt. Die

Staatsgewalt war auf durchaus demokratische Grundlage gestellt

worden. Das Wahlgesetz wurde umgestaltet. Allgemeines Wahlrecht,

Frauenstimmrecht, Verhältniswahl wurden eingeführt. Das Land umfaßte

nur noch vier Wahlbezirke; die Zahl der Abgeordneten wurde leider

nicht genügend herabgesetzt.

Mit der politischen Gleichberechtigung der Frau war ich seit

langen Jahren einverstanden. Ich achtete die um mich wirkenden und

emporwachsenden Luxemburgerinnen zu hoch, als daß ich ihnen ein Recht

hätte vorenthalten wollen, das dem letzten der Mannskerle zugestanden

wurde. Ein stärkerer politischer Einfluß der Frau kann zudem der

Menschheit nur zum Vorteil sein. Ohne die Beihilfe der Frau kann die

Herrschaft der Menschenwürde, kann der soziale Friede, kann auch der

Friede der Welt nicht gegründet werden.

Allerdings hätte ich das wahlberechtigte Alter für alle nicht auf 21,

sondern auf 25 Jahre hinausgerückt.

Mit der Verhältniswahl konnte ich mich schwerer befreunden. Im

Leben wie in der Kammer entscheidet im kritischen Augenblick und

als letzter Ausweg gewöhnlich die schlichte Mehrheit. Für bestimmte

Parteien bedeutet die Neuerung allerdings einen Gewinn und eine

gewisse Sicherheit. Als Unfug aber muß es bezeichnet werden, daß sich

ein Gewählter ohne weiteres zugunsten eines Nichtgewählten, der, bei

einem Kartell z. B. einer andern Partei angehören kann, zurückziehen

darf. Damit wird es letzten Endes dem ersten besten möglich, gegen den

ausgesprochenen Volkswillen den Zutritt zur Kammer zu erschleichen

oder zu erzwingen. Wir haben nach der Richtung schon Erfahrungen

gemacht. Der ganze um das Wahlgeschäft vertane Aufwand endet damit in

der Posse.

Die Tagung der Konstituante reicht vom 17. August 1918 bis zum 17.

Oktober 1919. Dieses Jahr besteht wahrscheinlich als das bewegteste

und das inhaltreichste unserer neuern Geschichte. Wie in größern

Nachbarstaaten, so entbrannte auch bei uns der Kampf zwischen dem

überlieferten Recht und dem neuen Verlangen. Der Streit wurde scharf

geführt und tobte sich in der Leidenschaft der Stunde mehr als einmal

am Rand des Abgrundes aus. Aber Vaterlandsliebe und Überlegung

behielten die Oberhand. Das bewährte Alte wurde in die Gegenwart

herübergerettet und die neue Zukunft umsichtig vorbereitet.

Auch in ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit darf die Konstituante mit

Ehren bestehen.

Sie hat sich um das freie Vaterland verdient gemacht.

* * * * *

Sonntag, den 26. Oktober fanden die allgemeinen Neuwahlen statt.

Gewählt wurden 27 Rechtsparteiler, 8 Radikale, 8 Sozialisten, 3

Nationalparteiler und 2 Volksparteiler.

Die Rechte wird in der neuen Kammer über die Mehrheit verfügen.

Das Land hat die Politik des Ministeriums

Reuter--Welter--Liesch--Neyens--Collart entschieden gutgeheißen.

Damit war für mich die Frist gekommen, die ich für meinen Rücktritt

gestellt hatte.

Die politische Lage war geklärt, die Hauptgefahr vorbei, die

Rechtspartei durfte eine einheitliche Regierung bilden.

Am 1. November 1919 schrieb ich folgendes Gesuch:

„Königliche Hoheit!

Ich nehme mir die ehrerbietigste Freiheit, Ew. Königl. Hoheit zu

bitten, mir meine Entlassung als Generaldirektor des öffentlichen

Unterrichts zu gewähren.

Die Gründe, die mich zur Zeit der Thronbesteigung Ew. Königl. Hoheit

zum Wiedereintritt in die Regierung bestimmten, sind hinfällig

geworden.

Die Selbständigkeit des Großherzogtums ist gesichert. Seine

Unabhängigkeit wird gewährleistet durch die Anwesenheit eines

Herrscherhauses, das Wurzel faßt im heimatlichen Grund und in den

luxemburgischen Herzen.

Die Wahlen haben in die Volksvertretung eine einheitlich geschlossene

Mehrheit entsandt, die befähigt ist, die wirtschaftliche und

politische Zukunft unseres Landes einzurichten.

Ich glaube daher, von dem Posten scheiden zu dürfen, zu dem Ew.

Königl. Hoheit mich zu berufen geruhten und den ich mit aufrichtiger

und gefaßter Überzeugung innehielt. Ich trete zurück, um mich

Beschäftigungen wieder zuzuwenden, die meinem Charakter besser

entsprechen und wobei es mir gestattet sein wird, auch künftig dem

Vaterland zu dienen, meine Pflicht zu tun als guter Bürger und als

treuer Beamter."

Ich bat den Staatsminister, dieses Schreiben an die Großherzogin

weiterzugeben.

Er wies es als unbestellbar an mich zurück und redete im Unmut auf

mich ein. Wie ich überhaupt so was schreiben und behaupten könne! Die

Lage sei doch gar nicht so geklärt, das Wichtigste sei kaum begonnen,

geschweige zum guten Ende geführt.

Herr Reuter behielt mit seinem Bedenken gegen mich recht. Ich nahm den

Brief zurück.

Im Dienste · 第 34 / 48 题