Krankenversicherung: Umfang:
Zwangsversicherung: für Arbeiter und Angestellte in Gewerbe und
Handel.
Statutarisch: für Landwirtschaft und Hausindustrie.
Freiwillig: für Dienstboten.
Krankenversicherung: Leistungen:
Freie ärztliche Behandlung und Arznei längstens für 13 Wochen oder
Krankengeld: 50-75% des zu Grunde zu legenden Lohns.
Wochenbettunterstützung: bis auf die Dauer von 6 Wochen. Sterbegeld:
das Zwanzig- bis Vierzigfache des Tagelohns (letzteres beides nur
durch Orts-, Betriebs-, Bau-, oder Innungskassen).
Rekonvalescentenfürsorge bis auf die Dauer eines Jahrs.
Unfallversicherung: Umfang:
Zwangsversicherung für: Arbeiter und Betriebsbeamte in Gewerbe und
Landwirtschaft. Statutarisch: für Betriebsbeamte mit Jahresgehalt über
2000 Mk., Kleinunternehmer in Baugewerbe und Landwirtschaft.
Freiwillig für Unternehmer und nicht versicherungspflichtiges
Personal.
Unfallversicherung: Leistungen:
Freie Kur und Unfallrente bis 66-2/3% des Jahreslohns, oder freie
Anstaltspflege nebst Angehörigenrente von der 13. Woche an bis 60% des
Jahreslohns. Sterbegeld in der Höhe des zwanzigfachen Tagelohns,
Hinterbliebenenrente bis 60% des Jahreslohns. Schadenersatz bei
Verletzungen.
Invaliden- und Altersversicherung: Umfang:
Zwangsversicherung für alle Lohnarbeiter und Angestellte. Durch
Beschluß des Bundesrats Ausdehnung auf Kleinunternehmer und
Hausindustrielle.
Invaliden- und Altersversicherung: Leistungen:
Freie Kur nebst Angehörigenunterstützung zur Verhütung der
Invalidität. Beitragserstattung bei Tod oder Heirat. Nach vollendetem
70. Lebensjahr eine Altersrente nach Lohnklassen abgestuft von 110 bis
230 Mk. jährlich. Nach eingetretener Invalidität eine nach der Zahl
der Beitragswochen und der Lohnklassen abgestufte Rente, deren
unterste Grenze 116,40 Mk. beträgt, deren oberste bis 450 Mk., nach 50
Jahren Beitragszahlung in der obersten Lohnklasse, betragen kann.