Deutschland

Krankenversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung: für Arbeiter und Angestellte in Gewerbe und

Handel.

Statutarisch: für Landwirtschaft und Hausindustrie.

Freiwillig: für Dienstboten.

Krankenversicherung: Leistungen:

Freie ärztliche Behandlung und Arznei längstens für 13 Wochen oder

Krankengeld: 50-75% des zu Grunde zu legenden Lohns.

Wochenbettunterstützung: bis auf die Dauer von 6 Wochen. Sterbegeld:

das Zwanzig- bis Vierzigfache des Tagelohns (letzteres beides nur

durch Orts-, Betriebs-, Bau-, oder Innungskassen).

Rekonvalescentenfürsorge bis auf die Dauer eines Jahrs.

Unfallversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung für: Arbeiter und Betriebsbeamte in Gewerbe und

Landwirtschaft. Statutarisch: für Betriebsbeamte mit Jahresgehalt über

2000 Mk., Kleinunternehmer in Baugewerbe und Landwirtschaft.

Freiwillig für Unternehmer und nicht versicherungspflichtiges

Personal.

Unfallversicherung: Leistungen:

Freie Kur und Unfallrente bis 66-2/3% des Jahreslohns, oder freie

Anstaltspflege nebst Angehörigenrente von der 13. Woche an bis 60% des

Jahreslohns. Sterbegeld in der Höhe des zwanzigfachen Tagelohns,

Hinterbliebenenrente bis 60% des Jahreslohns. Schadenersatz bei

Verletzungen.

Invaliden- und Altersversicherung: Umfang:

Zwangsversicherung für alle Lohnarbeiter und Angestellte. Durch

Beschluß des Bundesrats Ausdehnung auf Kleinunternehmer und

Hausindustrielle.

Invaliden- und Altersversicherung: Leistungen:

Freie Kur nebst Angehörigenunterstützung zur Verhütung der

Invalidität. Beitragserstattung bei Tod oder Heirat. Nach vollendetem

70. Lebensjahr eine Altersrente nach Lohnklassen abgestuft von 110 bis

230 Mk. jährlich. Nach eingetretener Invalidität eine nach der Zahl

der Beitragswochen und der Lohnklassen abgestufte Rente, deren

unterste Grenze 116,40 Mk. beträgt, deren oberste bis 450 Mk., nach 50

Jahren Beitragszahlung in der obersten Lohnklasse, betragen kann.

Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite · 第 44 / 47 题