Schweiz

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, Werkstätten mit Motorbetrieb, die mehr als 5 Personen, alle

industriellen Betriebe, die mehr als 10 Personen, und alle

gefährlichen Betriebe, die weniger als 6 Personen beschäftigen, mit

Ausnahme der Werkstätten, in denen nur Familienmitglieder arbeiten und

in denen ungefährliche Gewerbe betrieben werden.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

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Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden. An Vorabenden der Sonn- und Festtagen 10 Stunden, 1 Stunde

Pause. Für Frauen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, 1-1/2 Stunde.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.

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Ueberstunden: b) Der Frauen.

Für nicht mehr als 14 Tage im Jahr durch besondere Erlaubnis der

Behörden gestattet.

Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland

zulässig.

Nachtarbeit:

Von 8 Uhr abends bis 5 resp. 6 Uhr morgens verboten.

Sonntagsarbeit:

Verboten.

Arbeitsbeschränkung:

Wie in Deutschland und Oesterreich.

Schutzzeit der Schwangeren:

Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite · 第 41 / 47 题