Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:
Fabriken, Werkstätten mit Motorbetrieb, die mehr als 5 Personen, alle
industriellen Betriebe, die mehr als 10 Personen, und alle
gefährlichen Betriebe, die weniger als 6 Personen beschäftigen, mit
Ausnahme der Werkstätten, in denen nur Familienmitglieder arbeiten und
in denen ungefährliche Gewerbe betrieben werden.
Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.
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Arbeitszeit: b) Der Frauen.
11 Stunden. An Vorabenden der Sonn- und Festtagen 10 Stunden, 1 Stunde
Pause. Für Frauen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, 1-1/2 Stunde.
Ueberstunden: a) Der jungen Leute.
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Ueberstunden: b) Der Frauen.
Für nicht mehr als 14 Tage im Jahr durch besondere Erlaubnis der
Behörden gestattet.
Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland
zulässig.
Nachtarbeit:
Von 8 Uhr abends bis 5 resp. 6 Uhr morgens verboten.
Sonntagsarbeit:
Verboten.
Arbeitsbeschränkung:
Wie in Deutschland und Oesterreich.
Schutzzeit der Schwangeren: