I. Das biogenetische Grundgesetz.

In allen unseren Betrachtungen haben wir gleichsam als eine

Maasseinheit für die Untersuchung der Organismenwelt die Zelle

hingestellt. Sie steht im Mittelpunkt der Theorie der Biogenesis. Auf

ihrer Eigenschaft, sich durch Theilung zu vermehren, beruht allein

die Continuität der Entwicklung. Eingeschoben als Fortpflanzungszelle

zwischen die auf einander folgenden Generationen sich entwickelnder,

functionirender und wieder absterbender vielzelliger Individuen erhält

sie allein den Lebensprocess der „naturhistorischen Art“ mit ihren

specifischen Eigenschaften.

Durch dergleichen Erwägungen wurden wir zu dem Begriff der

+Artzelle+ geführt, das heisst einer Zelle, in deren feinerer

(micellarer) Organisation die wesentlichen Eigenschaften der Art als

Bestimmungsstücke, übersetzt in das System von Zelleneigenschaften,

enthalten sind. Aus so vielen Species sich das Pflanzen- und das

Thierreich zusammensetzt, ebenso viele Artzellen sind in ihm zu

unterscheiden. Sie sind die Repräsentanten der Species, deren

wesentliche Charaktere in ihnen auf die einfachste Formel gebracht sind.

Aus philosophischen Gründen, die hier nicht weiter zu erörtern sind,

nehmen wir die Hypothese an, dass die jetzt lebenden Pflanzen- und

Thierspecies die bald mehr, bald minder complicirten Endproducte

eines unendlich langen historischen Entwicklungsprocesses sind, in

welchem sich die organische Lebenssubstanz -- ich will mich hier eines

sehr allgemeinen Ausdrucks bedienen --, beginnend mit Zuständen sehr

einfacher Organisation, von Stufe zu Stufe allmählich erhoben hat.

+Da nun die complicirteren, vielzelligen Vertreter der Art, die

Individuen höherer Ordnung (das Soma ~Weismann~’s) ihrer Anlage nach

schon durch die Organisation der Artzellen bestimmt werden, so müssen

die letzteren in der Phylogenese ebenfalls eine correspondirende

Entwicklung von einfacheren zu immer complicirteren Zuständen ihrer

feineren Organisation durchlaufen haben.+ Wie sich ein kleines,

gut angelegtes Capital durch Zinsen vermehren und ins Ungemessene

vergrössern kann, so wächst auch die in der Artzelle eingeschlossene

Erbmasse, mit kleinen Anfängen beginnend, indem von Generation zu

Generation Eigenschaften, welche im Lebensprocess der Art neu erworben

werden, zum überlieferten Stammgut hinzugeschlagen werden.

In diesem Sinne spricht auch ~Nägeli~ „von einer Geschichte des

idioplasmatischen Systems, welches in dem Laufe der Zeiten immer

reicher gegliedert wird und daher mit der Generationenfolge immer

reicher gegliederte Individuen erzeugt“. „Den ganzen Stammbaum“

bezeichnet er „im Grunde als ein einziges, aus Idioplasma bestehendes,

continuirliches Individuum, welches wächst, sich vermehrt und dabei

verändert, und welches mit jeder Generation ein neues Kleid anzieht,

d. h. einen neuen individuellen Leib bildet. Es gestaltet sich dieses

Kleid, entsprechend seiner eigenen Veränderung, periodisch etwas anders

und stets mannigfaltiger und gibt jedes Mal mit dem Wechsel desselben

auch den grössten Theil seiner eigenen Substanz preis.“

Unsere Lehre, dass die Artzelle ebenso wie der vielzellige Repräsentant

der Art im Allgemeinen eine fortschreitende und zwar correspondirende

Entwicklung im Laufe der Phylogenese durchgemacht haben, +scheint in

einem Widerspruch zu dem „biogenetischen Grundgesetz“ zu stehen+.

Nach der von ~Haeckel~ aufgestellten Formel „ist die Keimesgeschichte

ein Auszug der Stammesgeschichte; oder: die Ontogenie ist eine

Recapitulation der Phylogenie; oder etwas ausführlicher: Die

Formenreihe, welche der individuelle Organismus während seiner

Entwicklung von der Eizelle an bis zu seinem ausgebildeten Zustande

durchläuft, ist eine kurze, gedrängte Wiederholung der langen

Formenreihe, welche die thierischen Vorfahren desselben Organismus oder

die Stammformen seiner Art von den ältesten Zeiten der sogenannten

organischen Schöpfung an bis auf die Gegenwart durchlaufen haben.“

~Haeckel~ lässt den Parallelismus zwischen beiden Entwicklungsreihen

allerdings „dadurch etwas verwischt sein, dass meistens in der

ontogenetischen Entwicklungsfolge Vieles fehlt und verloren gegangen

ist, was in der phylogenetischen Entwicklungskette früher existirt und

wirklich gelebt hat“.

„Wenn der Parallelismus beider Reihen,“ bemerkt er, „vollständig wäre,

und wenn dieses grosse Grundgesetz von dem +Causalnexus der Ontogenese

und Phylogenie+ im eigentlichen Sinne des Wortes volle und unbedingte

Geltung hätte, so würden wir bloss mit Hilfe des Mikroskopes und des

anatomischen Messers die Formenreihe festzustellen haben, welche das

befruchtete Ei des Menschen bis zu seiner vollkommenen Ausbildung

durchläuft; wir würden dadurch sofort uns ein vollständiges Bild von

der merkwürdigen Formenreihe verschaffen, welche die thierischen

Vorfahren des Menschengeschlechtes von Anbeginn der organischen

Schöpfung an bis zum ersten Auftreten des Menschen durchlaufen haben.

Jene Wiederholung der Stammesgeschichte durch die Keimesgeschichte

ist eben nur in seltenen Fällen ganz vollständig und entspricht nur

selten der ganzen Buchstabenreihe des Alphabets. In den allermeisten

Fällen ist vielmehr dieser Auszug sehr unvollständig, vielfach durch

Ursachen, die wir später kennen lernen werden, verändert, gestört oder

gefälscht. Wir sind daher meistens nicht im Stande, alle verschiedenen

Formzustände, welche die Vorfahren jedes Organismus durchlaufen haben,

unmittelbar durch die Ontogenie im Einzelnen festzustellen; vielmehr

stossen wir gewöhnlich auf mannigfache Lücken.“

Die Theorie der Biogenesis macht an der von ~Haeckel~ gegebenen Fassung

des biogenetischen Grundgesetzes einige Abänderungen und erläuternde

Zusätze nothwendig, durch welche sich der oben hervorgehobene

Widersprach beseitigen lässt. Wir müssen den Ausdruck: „Wiederholung

von Formen ausgestorbener Vorfahren“ fallen lassen und dafür setzen:

Wiederholung von Formen, welche für die organische Entwicklung

gesetzmässig sind und vom Einfachen zum Complicirteren fortschreiten.

Wir müssen den Schwerpunkt darauf legen, dass in den embryonalen Formen

ebenso wie in den ausgebildeten Thierformen allgemeine Gesetze der

Entwicklung der organisirten Lebenssubstanz zum Ausdruck kommen.

Nehmen wir, um unsern Gedankengang klarer zu machen, die Eizelle.

Indem jetzt die Entwicklung eines jeden Organismus mit ihr beginnt,

wird keineswegs der alte Urzustand recapitulirt aus der Zeit, wo

vielleicht nur einzellige Amöben auf unserem Planeten existirten. Denn

nach unserer Theorie ist die Eizelle zum Beispiel eines jetzt lebenden

Säugethieres kein einfaches und indifferentes, bestimmungsloses

Gebilde, als welches sie zuweilen hingestellt wird; wir erblicken in

ihr ja das ausserordentlich complicirte Endproduct eines sehr langen

historischen Entwicklungsprocesses, welchen die organisirte Substanz

seit jener hypothetischen Epoche der Einzelligen durchgemacht hat.

Wenn schon die Eier eines Säugethieres von denen eines Reptils und

eines Amphibiums sehr wesentlich verschieden sind, weil sie ihrer

ganzen Organisation nach nur die Anlagen für ein Säugethier, wie

diese für ein Reptil oder ein Amphibium, repräsentiren, um wie viel

mehr müssen sie verschieden sein von jenen hypothetischen einzelligen

Amöben, die noch keinen andern Erwerb aufzuweisen hatten, als nur

wieder Amöben ihrer Art zu erzeugen!

Allgemein ausgedrückt, beginnt der Entwicklungsprocess bei der

Entstehung eines vielzelligen Organismus nicht da, wo er vor Urzeiten

einmal begonnen hat, sondern er ist die unmittelbare Fortsetzung des

höchsten Punktes, bis zu welchem die organische Entwicklung bis jetzt

geführt hat.

+Mit der Zelle nimmt die Ontogenese für gewöhnlich wieder ihren Anfang,

weil sie die elementare Grundform ist, an welche das organische Leben

beim Zeugungsprocess gebunden ist+, und weil sie für sich schon die

Eigenschaften ihrer Art „der Anlage nach“ repräsentirt und, losgelöst

von der höheren Individualitätsstufe, die aus der Vereinigung von

Zellen hervorgegangen ist, wieder im Stande ist, das Ganze zu

reproduciren.

Die Eizelle von jetzt und ihre einzelligen Vorfahren in der

Stammesgeschichte, die Amöben, +sind nur, insofern sie unter den

gemeinsamen Begriff der Zelle fallen, mit einander vergleichbar+, im

Uebrigen aber in ihrem eigentlichen Wesen ausserordentlich verschieden

von einander. Denn das Idioplasma jener Amöben -- so müssen wir

schliessen -- muss noch von einer relativ sehr einfachen micellaren

Organisation sein, da es nur wieder Amöben hervorzubringen die Anlage

hat; die Eizelle eines Säugethieres dagegen ist eine hochcomplicirte

Anlagesubstanz, wie früher zu begründen versucht wurde.

Man muss in der Stammesentwicklung zwei verschiedene Reihen von

Vorgängen aus einander halten:

1. +Die Entwicklung der Artzelle, welche sich in einer steten,

fortschreitenden Richtung von einer einfachen zu einer complicirteren

Organisation fortbewegt+,

2. +die sich periodisch wiederholende Entwicklung der vielzelligen

Individuen aus den einzelligen Repräsentanten der Art oder die

einzelne Ontogenie, die im Allgemeinen nach denselben Regeln wie in

den vorausgegangenen Ontogenieen erfolgt, aber jedes Mal ein wenig

modificirt, entsprechend dem Betrag, um welchen sich die Artzelle

selbst in der Phylogenese verändert hat+.

Der Gedanke lässt sich durch ein Gleichniss noch besser

veranschaulichen.

Die Zelle nimmt im Verhältniss zu dem aus ihrer Vereinigung

entstehenden Organismus eine ähnliche Stellung ein wie der einzelne

Mensch zum staatlichen Organismus. Wie die Zelle, so kann auch ein

einzelnes, von einem bestehenden Staat losgetrenntes und auf eine

unbewohnte Insel isolirtes Menschenpaar der Ausgang eines neuen

Staatengebildes werden. Dieses wird bei Gleichheit der äusseren

Factoren doch sehr verschieden ausfallen, je nach den Eigenschaften

des isolirten Menschenpaares, je nachdem es der schwarzen, der rothen

oder weissen Race angehört. Es wird aber auch verschieden ausfallen,

wenn die Isolirung an Gliedern ein und derselben Race, aber zu weit

entfernten Zeiten menschlicher Staatenbildung vorgenommen wurde. Ein

Vorfahre aus einer zweitausendjährigen Vergangenheit, zum Beispiel am

Beginn der deutschen Geschichte, wird sich auf der unbewohnten Insel in

anderer Weise einzurichten beginnen, als ein jetzt lebender Vertreter

derselben Race, der einen grossen Theil der Culturerrungenschaften

vieler Jahrhunderte in seinem Gedächtniss bewahrt und sie zum Theil

wieder seiner Descendenz überliefert. In beiden Fällen werden

gleichfalls wieder die entstehenden Staatengebilde etwas verschieden

ausfallen müssen, weil ihre Ausgangspunkte verschieden waren, weil

die isolirten Menschenpaare die Träger der Cultur verschieden weit

entwickelter Gemeinschaften waren, von welchen sie abgelöst wurden.

Aehnliche einschränkende und erläuternde Zusätze, wie sie für das

einzellige Stadium gemacht wurden, sind auch in anderen Punkten zu

dem Inhalt des biogenetischen Grundgesetzes hinzuzufügen. Allerdings

besteht in gewissem Sinne, wie anzuerkennen ist, eine Parallele

zwischen der phylogenetischen und der ontogenetischen Entwicklung.

Von dem Boden der allgemeinen Entwicklungshypothese aus, auf welchem

wir stehen, werden Formzustände, welche in der Kette der Vorfahren

Endpunkte ihrer individuellen Entwicklung waren, von ihren Nachkommen

jetzt als Embryonalstadien durchlaufen und so gewissermaassen

recapitulirt. Auch sehen wir, dass embryonale Zustände höherer

Thiergruppen mit den ausgebildeten Formen verwandter, aber im System

tiefer stehender Thiergruppen mancherlei Vergleichspunkte darbieten.

Indessen sind bei einem tieferen Eindringen in den Gegenstand über

der zu Tage tretenden Aehnlichkeit auch nicht die sehr wesentlichen

Verschiedenheiten zu übersehen, welche in mehreren Beziehungen

bestehen. Drei Punkte sind hervorzuheben.

Erstens ist das Zellenmaterial, welches innerhalb einer Vorfahrenkette

die Grundlage für jeden einzelnen ontogenetischen Process bildet, in

Bezug auf feinere Organisation und Anlage nach der oben gegebenen

Auseinandersetzung jedes Mal ein verschiedenes, und zwar wächst die

Verschiedenheit in steigender Progression, je weiter die Glieder der

Vorfahrenkette aus einander liegen.

Der Gedanke lässt sich in die These zusammenfassen: Derselben

ontogenetischen Stufe, welche im Laufe der Phylogenese periodisch

wiederkehrt, liegt alle Mal ein etwas verändertes Zellenmaterial zu

Grunde.

Hieraus ergibt sich unmittelbar als Consequenz der zweite Satz.

Zwischen der ausgebildeten Endform eines Vorfahren und der

correspondirenden Embryonalform eines weit entfernten Nachkommen,

sagen wir also zwischen der phylogenetischen Gastraea und der

Gastrula eines jetzt lebenden Säugethieres nach der Terminologie von

~Haeckel~, besteht der sehr wichtige Unterschied, dass die letztere

noch mit zahllosen Anlagen ausgestattet ist, welche der ersteren

fehlen, und welche zu ihrer Verwirklichung im Entwicklungsprocess

unaufhaltsam hindrängen. Die Gastrula ist somit als Träger bedeutender

latenter Kräfte ein ganz anderes Gebilde als die Gastraea, welche

nach Ausgestaltung ihrer Anlagen am Ziele ihrer Entwicklung angelangt

ist. Gastraea und Gastrula werden von Zellen mit sehr verschiedenen

Entwicklungstendenzen, die Gastraea von Zellen mit einfacherer, die

Gastrula von Zellen mit entsprechend complicirterer Organisation

aufgebaut.

Drittens wirken äussere und innere Factoren auf jede Stufe der

Ontogenese wohl noch in höherem Grade umgestaltend ein als auf den

ausgebildeten Organismus. Jede kleinste Veränderung, welche auf diese

Weise am Beginn der Ontogenese neu bewirkt worden ist, kann der Anstoss

sein für immer augenfälligere Formwandlungen auf späteren Stufen.

So sehen wir, wie die Masse des Deutoplasma und seine Vertheilung

in der Eizelle allein schon genügt, um dem Furchungsprocess, der

Bildung der Keimblätter, der Keimblase, der Gastrula, ein sehr

verschiedenartiges Gepräge aufzudrücken; wir sehen sogar, dass das

hervorgehobene Moment die Bildung der Körperformen, die Anlage des

Darmes (seine Abschnürung vom Dottersack), die Anlage des Herzens

aus zwei Hälften bei den meroblastischen Eiern etc. etc. bis in weit

vorgerückte Stadien der Ontogenese auf das Nachhaltigste beherrscht.

Ferner kann der Embryo durch Anpassung an besondere Bedingungen des

embryonalen Lebens, welche vorübergehender Natur sind, Organe von

ebenfalls vergänglicher Natur gewinnen, wie das Säugethierei die

verschiedenen Embryonalhüllen, Amnion, Chorion und Placenta durch

Anpassung an die Bedingungen, welche der längere Aufenthalt in der

Gebärmutter mit sich bringt.

In dieser und anderer Weise können in die Ontogenese ganz neue

Gestaltungen gewissermaassen neu eingeschoben werden (+Caenogenese+ von

~Haeckel~), Gestaltungen, welche in der Vorfahrenkette als ausgebildete

Zustände nicht existirt haben und ihrer Natur nach nicht haben

existiren können.

Ueberhaupt ist bei der Vergleichung ontogenetischer mit

vorausgegangenen phylogenetischen Entwicklungsstufen immer im Auge zu

behalten, dass in Folge der mannigfachsten Einwirkungen äusserer und

innerer Factoren das ontogenetische System in beständiger Veränderung

begriffen ist, und zwar sich im Allgemeinen in fortschreitender

Richtung verändert, +dass daher in Wirklichkeit ein späterer Zustand

niemals mehr einem vorausgegangenen entsprechen kann+.

In einem Bild hat ~Nägeli~ das Verhältniss ganz passend ausgedrückt,

indem er sagt: Die Anlagesubstanz, aus welcher sich ein neues

Individuum entwickelt, „zieht mit jeder Generation ein neues Kleid an,

d. h. sie bildet sich einen neuen, individuellen Leib. Sie gestaltet

dieses Kleid, entsprechend ihrer eigenen Veränderung, periodisch etwas

anders und stets mannigfaltiger aus“.

Ontogenetische Stadien geben uns daher nur stark abgeänderte Abbilder

von phylogenetischen Stadien, wie sie in der Vorzeit einmal existirt

haben können, entsprechen ihnen aber nicht ihrem eigentlichen Inhalte

nach.

+Dass gewisse Formzustände in der Entwicklung der Thiere mit so grosser

Constanz und in principiell übereinstimmender Weise wiederkehren,

liegt hauptsächlich daran, dass sie unter allen Verhältnissen die

nothwendigen Vorbedingungen liefern, unter denen sich allein die

folgende höhere Stufe der Ontogenese hervorbilden kann.+

Der einzellige Organismus kann sich seiner ganzen Natur nach in

einen vielzelligen Organismus nur auf dem Wege der Zellentheilung

umwandeln. Daher muss bei allen Lebewesen die Ontogenese mit einem

Furchungsprocess beginnen.

Aus einem Zellenhaufen kann sich ein Organismus mit bestimmt

angeordneten Zellenlagen und Zellengruppen nur gestalten, wenn

sich die Zellen bei ihrer Vermehrung in feste Verbände zu ordnen

beginnen und dabei nach gewissen Regeln, mit einfacheren Formen

beginnend, zu complicirteren fortschreiten. So setzt die Gastrula

als Vorbedingung das einfachere Keimblasenstadium voraus. So müssen

sich die Embryonalzellen erst in Keimblätter anordnen, welche für

weitere in ihrem Bereich wieder stattfindende Sonderungsprocesse die

nothwendige Grundlage sind. Die Anlage zu einem Auge kann sich bei den

Wirbelthieren erst bilden, nachdem sich ein Nervenrohr vom äusseren

Keimblatt abgeschnürt hat, da in ihm das Bildungsmaterial für die

Augenblasen mit enthalten ist.

+So führt uns die Vergleichung der ontogenetischen Stadien der

verschiedenen Thiere theils unter einander, theils mit den

ausgebildeten Formen niederer Thiergruppen zur Erkenntniss allgemeiner

Gesetze, von welchen der Entwicklungsprocess der organischen Materie

beherrscht wird.+ Bestimmte Formen werden trotz aller beständig

einwirkenden, umändernden Factoren im Entwicklungsprocess mit Zähigkeit

festgehalten, weil nur durch ihre Vermittelung das complicirte

Endstadium auf dem einfachsten Wege und in artgemässer Weise erreicht

werden kann.

+Zusatz+ 1.

Den Widerspruch, welchen man zwischen der Theorie der Biogenesis und

dem biogenetischen Grundgesetz construiren kann, und welchen wir durch

unsere Erläuterungen zu demselben wohl beseitigt haben, hat ~Weismann~

auch der Idioplasmatheorie von ~Nägeli~ vorgeworfen. „Geradezu als ein

Widerspruch mit sich selbst,“ bemerkt er, „erscheint die ~Nägeli~’sche

Annahme, wenn man bedenkt, dass er das ‚biogenetische Grundgesetz‘

anerkennt, in den Stadien der Ontogenese somit eine abgekürzte

Wiederholung der phyletischen Entwicklungsstadien sieht, und nun doch

die einen aus einem andern Princip erklärt als die anderen. Die Stadien

der Phylogenese beruhen nach ~Nägeli~ auf wirklicher, qualitativer

Verschiedenheit des Idioplasmas; das Keimplasma also z. B. eines Wurmes

ist qualitativ verschieden von dem des Amphioxus oder des Frosches

oder des Säugethieres. Wenn aber derartige phyletische Stadien in

der Ontogenese einer einzigen Art zusammengedrängt vorkommen, sollen

sie nur auf verschiedenen ‚Spannungs- und Bewegungszuständen‘ ein

und desselben Idioplasmas beruhen! Ich gestehe, mir scheint es ein

zwingender Schluss, dass, wenn überhaupt das Idioplasma im Laufe der

phyletischen Entwicklung seine specifische Beschaffenheit allmählich

ändert, diese Veränderungen auch in der Ontogenese durchlaufen werden

müssen, soweit dieselbe phyletische Stadien wiederholt.

Man fragt sich unwillkürlich, wie ein so scharfsinniger Denker wie

~Nägeli~ dazu kommt, einen solchen Widerspruch nicht zu sehen.“

Ich glaube nachgewiesen zu haben, dass weder von ~Nägeli~’s, noch von

meiner Seite ein Widerspruch vorliegt, sofern man nur das biogenetische

Grundgesetz von dem richtigen Gesichtspunkt aus betrachtet.

Die Zelle und die Gewebe (Vol. 2/2) · 第 200 / 225 题