Die Reflexion als absolute Reflexion ist das in ihm selbst scheinende
Wesen, und setzt sich nur den Schein, das Gesetztseyn, voraus; sie ist
als voraussetzende unmittelbar nur setzende Reflexion. Aber die
äußerliche oder reale Reflexion setzt sich als aufgehoben, als das
Negative ihrer voraus. Sie ist in dieser Bestimmung verdoppelt; das
einemal als das Vorausgesetzte, oder die Reflexion in sich, die das
Unmittelbare ist. Das andere Mal ist sie die als negativ sich auf sich
beziehende Reflexion; sie bezieht sich auf sich als auf jenes ihr
Nichtseyn.
Die äußerliche Reflexion setzt also ein Seyn voraus, erstens nicht in
dem Sinne, daß seine Unmittelbarkeit nur Gesetztseyn oder Moment ist,
sondern vielmehr, daß diese Unmittelbarkeit die Beziehung auf sich, und
die Bestimmtheit nur als Moment ist. Sie bezieht sich auf ihre
Voraussetzung so, daß diese das Negative der Reflexion ist, aber so daß
dieses Negative als Negatives aufgehoben ist.—Die Reflexion in ihrem
Setzen, hebt unmittelbar ihr Setzen auf, so hat sie eine unmittelbare
Voraussetzung. Sie findet also dasselbe vor, als ein solches von dem
sie anfängt, und von dem aus sie erst das Zurückgehen in sich, das
Negiren dieses ihres Negativen ist. Aber daß dieß Vorausgesetzte ein
Negatives oder Gesetztes ist, geht dasselbe nichts an; diese
Bestimmtheit gehört nur der setzenden Reflexion an, aber in dem
Voraussetzen ist das Gesetztseyn nur als aufgehobenes. Was die
äußerliche Reflexion an dem Unmittelbaren bestimmt und setzt, sind
insofern demselben äußerliche Bestimmungen.—Sie war das Unendliche in
der Sphäre des Seyns; das Endliche gilt als das Erste, als das Reale,
von ihm wird als dem zu Grunde liegenden und zu Grund liegen bleibenden
angefangen, und das Unendliche ist die gegenüber stehende Reflexion in
sich.
Diese äußere Reflexion ist der Schluß, in welchem die beiden Extreme,
das Unmittelbare und die Reflexion in sich, sind; die Mitte desselben
ist die Beziehung beider, das bestimmte Unmittelbare, so daß der eine
Theil derselben, die Unmittelbarkeit nur dem einen Extreme, die andere,
die Bestimmtheit oder Negation, nur dem andern Extreme zukommt.
Aber das Thun der äußeren Reflexion näher betrachtet, so ist sie
zweitens Setzen des Unmittelbaren, das insofern das Negative oder
Bestimmte wird; aber sie ist unmittelbar auch das Aufheben dieses ihres
Setzens; denn sie setzt das Unmittelbare voraus; sie ist im Negiren das
Negiren dieses ihres Negirens. Sie ist aber unmittelbar damit ebenso
Setzen, Aufheben des ihr negativen Unmittelbaren, und dieses, von dem
sie als von einem Fremden anzufangen schien, ist erst in diesem ihrem
Anfangen. Das Unmittelbare ist auf diese Weise nicht nur an sich, das
hieße für uns oder in der äußeren Reflexion, dasselbe was die Reflexion
ist, sondern es ist gesetzt, daß es dasselbe ist. Es ist nämlich durch
die Reflexion als ihr Negatives oder als ihr Anderes bestimmt, aber sie
ist es selbst, welche dieses Bestimmen negirt.—Es ist damit die
Äußerlichkeit der Reflexion gegen das Unmittelbare aufgehoben; ihr sich
selbst negirendes Setzen ist das Zusammengehen ihrer mit ihrem
Negativen, mit dem Unmittelbaren und dieses Zusammengehen ist die
wesentliche Unmittelbarkeit selbst. —Es ist also vorhanden, daß die
äußere Reflexion nicht äußere, sondern ebenso sehr immanente Reflexion
der Unmittelbarkeit selbst ist; oder daß das was durch die setzende
Reflexion ist, das an und für sich seyende Wesen ist. So ist sie
bestimmende Reflexion.
Anmerkung.
Die Reflexion wird gewöhhlicher Weise in subjektivem Sinne genommen,
als die Bewegung der Urtheilskraft, die über eine gegebene unmittelbare
Vorstellung hinausgeht, und allgemeine Bestimmungen für dieselbe sucht
oder damit vergleicht. Kant setzt die reflektirende Urtheilskraft, der
bestimmenden Urtheilskraft entgegen. (Kritik der Urtheilskraft.
Einleit. S. XXIII. f.) Er definirt die Urtheilskraft überhaupt als das
Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken.
Ist das Allgemeine (die Regel, das Princip, das Gesetz) gegeben, so ist
die Urtheilskraft, welche das Besondere darunter subsumirt, bestimmend.
Ist aber nur das Besondere wozu sie das Allgemeine finden soll, so ist
die Urtheilskraft bloß reflektirend. Die Reflexion ist somit hier
gleichfalls das Hinausgehen über ein Unmittelbares zum Allgemeinen. Das
Unmittelbare wird theils erst durch diese Beziehung desselben auf sein
Allgemeines bestimmt als Besonders; für sich ist es nur ein Einzelnes,
oder ein unmittelbares Seyendes. Theils aber ist das, worauf es bezogen
wird, sein Allgemeines, seine Regel, Princip, Gesetz; überhaupt das in
sich reflektirte, sich auf sich selbst beziehende, das Wesen oder das
Wesentliche.
Es ist aber hier nicht, weder von der Reflexion des Bewußtseyns, noch
von der bestimmteren Reflexion des Verstandes, die das Besondere und
Allgemeine zu ihren Bestimmungen hat, sondern von der Reflexion
überhaupt die Rede. Jene Reflexion, der Kant das Aufsuchen des
Allgemeinen zum gegebenen Besondern zuschreibt, ist, wie erhellt,
gleichfalls nur die äußere Reflexion, die sich auf das Unmittelbare als
auf ein gegebenes bezieht.
—Aber es liegt darin auch der Begriff der absoluten Reflexion; denn das
Allgemeine, das Princip oder Regel und Gesetz, zu dem sie in ihrem
Bestimmen fortgeht, gilt als das Wesen jenes Unmittelbaren, von dem
angefangen wird, somit dieses als ein Nichtiges, und die Rückkehr aus
demselben, das Bestimmen der Reflexion, erst als das Setzen des
Unmittelbaren nach seinem wahrhaften Seyn; also das was die Reflexion
an ihm thut und die Bestimmungen, die von ihr herkommen, nicht als ein
jenem Unmittelbaren Äußerliches, sondern als dessen eigentliches Seyn.
Die äußerliche Reflexion war auch gemeint, wenn der Reflexion
überhaupt, wie es eine Zeitlang Ton in der neuern Philosophie war,
alles Üble nachgesagt und sie mit ihrem Bestimmen als der Antipode und
Erbfeind der absoluten Betrachtungsweise angesehen wurde. In der That
geht auch die denkende Reflexion, insofern sie sich als äußerliche
verhält, schlechthin von einem gegebenen, ihr fremden Unmittelbaren
aus, und betrachtet sich als ein bloß formelles Thun, das Inhalt und
Stoff von außen empfange, und für sich nur die durch ihn bedingte
Bewegung sey.—Ferner, wie sich sogleich bei der bestimmenden Reflexion
näher ergeben wird, sind die reflektirten Bestimmungen anderer Art, als
die bloß unmittelbaren Bestimmungen des Seyns. Letztere werden leichter
als vorübergehende, bloß relative, in der Beziehung auf Anderes
stehende zugegeben; aber die reflektirten Bestimmungen haben die Form
des An-und-Fürsichseyns; sie machen sich daher als die Wesentlichen
geltend, und statt übergehend in ihre entgegengesetzten zu seyn,
erscheinen sie vielmehr als absolut, frei und gleichgültig gegen
einander. Sie widersetzen sich daher hartnäckig ihrer Bewegung, das
Seyn derselben ist ihre Identität mit sich in ihrer Bestimmtheit, nach
welcher sie, ob sie sich zwar gegenseitig voraussetzen, in dieser
Beziehung sich schlechthin getrennt erhalten.