2. Die äußere Reflexion.

Die Reflexion als absolute Reflexion ist das in ihm selbst scheinende

Wesen, und setzt sich nur den Schein, das Gesetztseyn, voraus; sie ist

als voraussetzende unmittelbar nur setzende Reflexion. Aber die

äußerliche oder reale Reflexion setzt sich als aufgehoben, als das

Negative ihrer voraus. Sie ist in dieser Bestimmung verdoppelt; das

einemal als das Vorausgesetzte, oder die Reflexion in sich, die das

Unmittelbare ist. Das andere Mal ist sie die als negativ sich auf sich

beziehende Reflexion; sie bezieht sich auf sich als auf jenes ihr

Nichtseyn.

Die äußerliche Reflexion setzt also ein Seyn voraus, erstens nicht in

dem Sinne, daß seine Unmittelbarkeit nur Gesetztseyn oder Moment ist,

sondern vielmehr, daß diese Unmittelbarkeit die Beziehung auf sich, und

die Bestimmtheit nur als Moment ist. Sie bezieht sich auf ihre

Voraussetzung so, daß diese das Negative der Reflexion ist, aber so daß

dieses Negative als Negatives aufgehoben ist.—Die Reflexion in ihrem

Setzen, hebt unmittelbar ihr Setzen auf, so hat sie eine unmittelbare

Voraussetzung. Sie findet also dasselbe vor, als ein solches von dem

sie anfängt, und von dem aus sie erst das Zurückgehen in sich, das

Negiren dieses ihres Negativen ist. Aber daß dieß Vorausgesetzte ein

Negatives oder Gesetztes ist, geht dasselbe nichts an; diese

Bestimmtheit gehört nur der setzenden Reflexion an, aber in dem

Voraussetzen ist das Gesetztseyn nur als aufgehobenes. Was die

äußerliche Reflexion an dem Unmittelbaren bestimmt und setzt, sind

insofern demselben äußerliche Bestimmungen.—Sie war das Unendliche in

der Sphäre des Seyns; das Endliche gilt als das Erste, als das Reale,

von ihm wird als dem zu Grunde liegenden und zu Grund liegen bleibenden

angefangen, und das Unendliche ist die gegenüber stehende Reflexion in

sich.

Diese äußere Reflexion ist der Schluß, in welchem die beiden Extreme,

das Unmittelbare und die Reflexion in sich, sind; die Mitte desselben

ist die Beziehung beider, das bestimmte Unmittelbare, so daß der eine

Theil derselben, die Unmittelbarkeit nur dem einen Extreme, die andere,

die Bestimmtheit oder Negation, nur dem andern Extreme zukommt.

Aber das Thun der äußeren Reflexion näher betrachtet, so ist sie

zweitens Setzen des Unmittelbaren, das insofern das Negative oder

Bestimmte wird; aber sie ist unmittelbar auch das Aufheben dieses ihres

Setzens; denn sie setzt das Unmittelbare voraus; sie ist im Negiren das

Negiren dieses ihres Negirens. Sie ist aber unmittelbar damit ebenso

Setzen, Aufheben des ihr negativen Unmittelbaren, und dieses, von dem

sie als von einem Fremden anzufangen schien, ist erst in diesem ihrem

Anfangen. Das Unmittelbare ist auf diese Weise nicht nur an sich, das

hieße für uns oder in der äußeren Reflexion, dasselbe was die Reflexion

ist, sondern es ist gesetzt, daß es dasselbe ist. Es ist nämlich durch

die Reflexion als ihr Negatives oder als ihr Anderes bestimmt, aber sie

ist es selbst, welche dieses Bestimmen negirt.—Es ist damit die

Äußerlichkeit der Reflexion gegen das Unmittelbare aufgehoben; ihr sich

selbst negirendes Setzen ist das Zusammengehen ihrer mit ihrem

Negativen, mit dem Unmittelbaren und dieses Zusammengehen ist die

wesentliche Unmittelbarkeit selbst. —Es ist also vorhanden, daß die

äußere Reflexion nicht äußere, sondern ebenso sehr immanente Reflexion

der Unmittelbarkeit selbst ist; oder daß das was durch die setzende

Reflexion ist, das an und für sich seyende Wesen ist. So ist sie

bestimmende Reflexion.

Anmerkung.

Die Reflexion wird gewöhhlicher Weise in subjektivem Sinne genommen,

als die Bewegung der Urtheilskraft, die über eine gegebene unmittelbare

Vorstellung hinausgeht, und allgemeine Bestimmungen für dieselbe sucht

oder damit vergleicht. Kant setzt die reflektirende Urtheilskraft, der

bestimmenden Urtheilskraft entgegen. (Kritik der Urtheilskraft.

Einleit. S. XXIII. f.) Er definirt die Urtheilskraft überhaupt als das

Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken.

Ist das Allgemeine (die Regel, das Princip, das Gesetz) gegeben, so ist

die Urtheilskraft, welche das Besondere darunter subsumirt, bestimmend.

Ist aber nur das Besondere wozu sie das Allgemeine finden soll, so ist

die Urtheilskraft bloß reflektirend. Die Reflexion ist somit hier

gleichfalls das Hinausgehen über ein Unmittelbares zum Allgemeinen. Das

Unmittelbare wird theils erst durch diese Beziehung desselben auf sein

Allgemeines bestimmt als Besonders; für sich ist es nur ein Einzelnes,

oder ein unmittelbares Seyendes. Theils aber ist das, worauf es bezogen

wird, sein Allgemeines, seine Regel, Princip, Gesetz; überhaupt das in

sich reflektirte, sich auf sich selbst beziehende, das Wesen oder das

Wesentliche.

Es ist aber hier nicht, weder von der Reflexion des Bewußtseyns, noch

von der bestimmteren Reflexion des Verstandes, die das Besondere und

Allgemeine zu ihren Bestimmungen hat, sondern von der Reflexion

überhaupt die Rede. Jene Reflexion, der Kant das Aufsuchen des

Allgemeinen zum gegebenen Besondern zuschreibt, ist, wie erhellt,

gleichfalls nur die äußere Reflexion, die sich auf das Unmittelbare als

auf ein gegebenes bezieht.

—Aber es liegt darin auch der Begriff der absoluten Reflexion; denn das

Allgemeine, das Princip oder Regel und Gesetz, zu dem sie in ihrem

Bestimmen fortgeht, gilt als das Wesen jenes Unmittelbaren, von dem

angefangen wird, somit dieses als ein Nichtiges, und die Rückkehr aus

demselben, das Bestimmen der Reflexion, erst als das Setzen des

Unmittelbaren nach seinem wahrhaften Seyn; also das was die Reflexion

an ihm thut und die Bestimmungen, die von ihr herkommen, nicht als ein

jenem Unmittelbaren Äußerliches, sondern als dessen eigentliches Seyn.

Die äußerliche Reflexion war auch gemeint, wenn der Reflexion

überhaupt, wie es eine Zeitlang Ton in der neuern Philosophie war,

alles Üble nachgesagt und sie mit ihrem Bestimmen als der Antipode und

Erbfeind der absoluten Betrachtungsweise angesehen wurde. In der That

geht auch die denkende Reflexion, insofern sie sich als äußerliche

verhält, schlechthin von einem gegebenen, ihr fremden Unmittelbaren

aus, und betrachtet sich als ein bloß formelles Thun, das Inhalt und

Stoff von außen empfange, und für sich nur die durch ihn bedingte

Bewegung sey.—Ferner, wie sich sogleich bei der bestimmenden Reflexion

näher ergeben wird, sind die reflektirten Bestimmungen anderer Art, als

die bloß unmittelbaren Bestimmungen des Seyns. Letztere werden leichter

als vorübergehende, bloß relative, in der Beziehung auf Anderes

stehende zugegeben; aber die reflektirten Bestimmungen haben die Form

des An-und-Fürsichseyns; sie machen sich daher als die Wesentlichen

geltend, und statt übergehend in ihre entgegengesetzten zu seyn,

erscheinen sie vielmehr als absolut, frei und gleichgültig gegen

einander. Sie widersetzen sich daher hartnäckig ihrer Bewegung, das

Seyn derselben ist ihre Identität mit sich in ihrer Bestimmtheit, nach

welcher sie, ob sie sich zwar gegenseitig voraussetzen, in dieser

Beziehung sich schlechthin getrennt erhalten.

Wissenschaft der Logik — Band 1 · 第 39 / 52 题