Allgemeine Eintheilung der Logik

In dem, was über den Begriff dieser Wissenschaft und wohin seine

Rechtfertigung falle, gesagt worden ist, liegt, daß die allgemeine

Eintheilung hier nur vorläufig seyn, gleichsam nur insofern angegeben

werden kann, als der Verfasser die Wissenschaft bereits kennt, daher

historisch hier zum Voraus anzuführen im Stande ist, zu welchen

Hauptunterschieden sich der Begriff in seiner Entwickelung bestimmen

wird.

Doch kann versucht werden, das was zum Eintheilen erforderlich ist, zum

Voraus im Allgemeinen verständlich zu machen, obgleich auch dabei ein

Verfahren der Methode in Anspruch genommen werden muß, das seine volle

Verständigung und Rechtfertigung erst innerhalb der Wissenschaft

erhält.—Zuvörderst also ist zu erinnern, daß hier vorausgesetzt wird,

die Eintheilung müsse mit dem Begriffe zusammenhängen, oder vielmehr in

ihm selbst liegen. Der Begriff ist nicht unbestimmt, sondern bestimmt

an ihm selbst; die Eintheilung aber drückt entwickelt diese seine

Bestimmtheit aus; sie ist das Urtheil desselben, nicht ein Urtheil über

irgend einen äußerlich genommenen Gegenstand, sondern das Urtheilen,

d.i. Bestimmen des Begriffs an ihm selbst. Die Rechtwinklichkeit,

Spitzwinklichkeit u.s. f., wie die Gleichseitigkeit u.s.f., nach

welchen Bestimmungen die Dreiecke eingetheilt werden, liegt nicht in

der Bestimmtheit des Dreiecks selbst, d.h. nicht in dem, was der

Begriff des Dreiecks genannt zu werden pflegt, ebenso wenig als in dem,

was für den Begriff des Thieres überhaupt, oder des Säugethiers, Vogels

u.s.w. die Bestimmungen liegen, nach welchen jenes in Säugethiere,

Vögel u.s. w. und diese Klassen in weitere Gattungen eingetheilt

werden. Solche Bestimmungen werden anderswoher, aus der empirischen

Anschauung aufgenommen; sie treten zu jenem sogenannten Begriffe von

Außen hinzu. In der philosophischen Behandlung des Eintheilens muß der

Begriff selbst sich als ihren Ursprung enthaltend zeigen.

Der Begriff der Logik aber selbst ist in der Einleitung als das

Resultat einer jenseits liegenden Wissenschaft, damit hier gleichfalls

als eine Voraussetzung angegeben worden. Die Logik bestimmte sich

danach als die Wissenschaft des reinen Denkens, die zu ihrem Princip

das reine Wissen habe, die nicht abstrakte, sondern dadurch konkrete

lebendige Einheit, daß in ihr der Gegensatz des Bewußtseyns von einem

subjektiv—für sich Seyenden und einem zweiten solchen Seyenden, einem

Objektiven, als überwunden, und das Seyn als reiner Begriff an sich

selbst, und der reine Begriff als das wahrhafte Seyn gewußt wird. Dieß

sind sonach die beiden Momente, welche im Logischen enthalten sind.

Aber sie werden nun als untrennbar seyend gewußt, nicht wie im

Bewußtseyn jedes auch als für sich seyend; dadurch, allein, daß sie

zugleich als unterschiedene (jedoch nicht für sich seyende) gewußt

werden, ist ihre Einheit nicht abstrakt, todt, unbewegend, sondern

konkret.

Diese Einheit macht das logische Princip zugleich als Element aus, so

daß die Entwickelung jenes Unterschiedes, der sogleich in ihm ist, nur

innerhalb dieses Elementes vor sich geht. Denn indem die Eintheilung,

wie gesagt worden, das Urtheil des Begriffs, das Setzen der ihm schon

immanenten Bestimmung und damit seines Unterschiedes ist, so darf dieß

Setzen nicht als ein Wiederauflösen jener konkreten Einheit in ihre

Bestimmungen, wie sie als für sich seyend gelten sollen, gefaßt werden,

was hier ein leeres Zurückgehen auf den vorigen Standpunkt, den

Gegensatz des Bewußtseyns wäre; dieser ist vielmehr verschwunden; jene

Einheit bleibt das Element, und aus ihr tritt jenes Unterscheiden der

Eintheilung und überhaupt der Entwickelung nicht mehr heraus. Damit

sind die früher (auf dem Wege zur Wahrheit) für sich seyenden

Bestimmungen, wie ein Subjektives und Objektives, oder auch Denken und

Seyn oder Begriff und Realität, wie sie in irgend einer Rücksicht

bestimmt worden seyn mögen, nun in ihrer Wahrheit, d.i. in ihrer

Einheit, zu Formen herabgesetzt. In ihrem Unterschiede blieben sie

daher selbst an sich der ganze Begriff und dieser wird in der

Eintheilung nur unter seinen eigenen Bestimmungen gesetzt.

So ist es der ganze Begriff, der das eine Mal als seyender Begriff, das

andere Mal als Begriff zu betrachten ist; dort ist er nur Begriff an

sich, der Realität oder des Seyns, hier ist er Begriff als solcher, für

sich seyender Begriff, (wie er es um konkrete Formen zu nennen, im

denkenden Menschen, aber auch schon, freilich nicht als bewußter noch

weniger als gewußter Begriff, im empfindenden Thier, und in der

organischen Individualität überhaupt ist; Begriff an sich ist er aber

nur in der unorganischen Natur).—Die Logik wäre hiernach zunächst in

die Logik des Begriffs als Seyns, und des Begriffs als Begriffs, —oder

indem wir uns der sonst gewöhnlichen, obgleich der unbestimmtesten und

darum der vieldeutigsten Ausdrücke bedienen,—in die objektive und

subjektive Logik einzutheilen.

Nach dem zu Grunde liegenden Elemente aber der Einheit des Begriffs in

sich selbst und damit der Untrennbarkeit seiner Bestimmungen, müssen

diese ferner auch, insofern sie unterschieden, der Begriff in ihrem

Unterschiede gesetzt wird, wenigstens in Beziehung aufeinander stehen.

Es ergiebt sich daraus eine Sphäre der Vermittelung, der Begriff als

System der Reflexionsbestimmungen, d.i. des zum Insichseyn des Begriffs

übergehenden Seyns, der auf diese Weise noch nicht als solcher für sich

gesetzt ist, sondern mit dem unmittelbaren Seyn als einem ihm auch

Äußeren zugleich behaftet ist. Dieß ist die Lehre von dem Wesen, die

zwischen der Lehre vom Seyn und der vom Begriff inmitten steht.—Sie ist

in der allgemeinen Eintheilung dieses logischen Werks noch unter die

objektive Logik gestellt worden, insofern, ob das Wesen zwar bereits

das Innere, dem Begriffe der Charakter des Subjekts ausdrücklich

vorzubehalten ist.

Kant[4] hat in neueren Zeiten dem, was gewöhnlich Logik genannt worden,

noch eine, nämlich eine transcendentale Logik gegenüber gestellt. Das,

was hier objektive Logik genannt worden, würde zum Theil dem

entsprechen, was bei ihm die transcendentale Logik ist. Er

unterscheidet sie von dem, was er allgemeine Logik nennt, so, daß sie

à) die Begriffe betrachte, die sich a priori auf Gegenstände beziehen,

somit nicht von allem Inhalte der objektiven Erkenntniß abstrahire,

oder daß sie die Regeln des reinen Denkens eines Gegenstandes enthalte,

und ß) zugleich auf den Ursprung unserer Erkenntniß gehe, insofern sie

nicht den Gegenständen zugeschrieben werden könne.—Diese zweite Seite

ist es, auf die das philosophische Interesse Kants ausschließend

gerichtet ist. Sein Hauptgedanke ist, die Kategorien dem

Selbstbewußtseyn, als dem subjektiven Ich, zu vindiciren. Vermöge

dieser Bestimmung bleibt die Ansicht innerhalb des Bewußtseyns und

seines Gegensatzes stehen, und hat außer dem Empirischen des Gefühls

und der Anschauung noch Etwas, das nicht durch das denkende

Selbstbewußtseyn gesetzt und bestimmt ist, ein Ding-an-sich, ein dem

Denken fremdes und äußerliches, übrig bleiben; obgleich leicht

einzusehen ist, daß ein solches Abstraktum, wie Ding-an-sich, selbst

nur ein Produkt des, und zwar nur abstrahirenden, Denkens ist.—Wenn

andere Kantianer sich über das Bestimmen des Gegenstandes durch Ich so

ausgedrückt haben, daß das Objektiviren des Ich, als ein ursprüngliches

und nothwendiges Thun des Bewußtseyns anzusehen sey, so daß in diesem

ursprünglichen Thun noch nicht die Vorstellung des Ich selbst ist,—als

welche erst ein Bewußtseyn jenes Bewußtseyns, oder selbst ein

Objektiviren jenes Bewußtseyn sey,—so ist dieses von dem Gegensatze des

Bewußtseyns befreite objektivirende Thun näher dasjenige, was für

Denken als solches überhaupt genommen werden kann.[5] Dieses Thun

sollte aber nicht mehr Bewußtseyn genannt werden; Bewußtseyn schließt

den Gegensatz des Ich und seines Gegenstandes in sich, der in jenem

ursprünglichen Thun nicht vorhanden ist. Die Benennung Bewußtseyn wirft

noch mehr den Schein von Subjektivität auf dasselbe, als der Ausdruck

Denken, der aber hier überhaupt im absoluten Sinne als unendliches mit

der Endlichkeit des Bewußtseyns nicht behaftetes, Denken, kurz Denken

als solches, zu nehmen ist.

[4] Ich erinnere, daß ich auf die kantische Philosophie in diesem

Werke darum häufig Rücksicht nehme, (was manchen überflüssig scheinen

könnte) weil sie,—ihre nähere Bestimmtheit so wie die besonderen

Theile der Ausführung mögen sonst und auch in diesem Werke betrachtet

werden, wie sie wollen,—die Grundlage und den Ausgangspunkt der

neueren deutschen Philosophie ausmacht, und dieß ihr Verdienst durch

das, was an ihr ausgesetzt werden möge, ihr ungeschmälert bleibt. Auch

darum ist auf sie in der objektiven Logik häufig Rücksicht zu nehmen,

weil sie sich auf wichtige bestimmtere Seiten des Logischen näher

einläßt, spätere Darstellungen von Philosophie hingegen dasselbe wenig

beachtet, zum Theil oft nur eine rohe,—aber nicht

ungerächte,—Verachtung dagegen bewiesen haben. Das bei uns am

weitesten verbreitete Philosophiren tritt nicht aus den kantischen

Resultaten, daß die Vernunft keinen wahren Gehalt erkennen könne, und

in Ansehung der absoluten Wahrheit auf das Glauben zu verweisen sey,

heraus. Was aber bei Kant Resultat ist, damit wird in diesem

Philosophiren unmittelbar angefangen, damit die vorhergehende

Ausführung, aus welche jenes Resultat herkömmt, und welche

philosophisches Erkennen ist, vorweggeschnitten. Die kantische

Philosophie dient so als ein Polster für die Trägheit des Denkens, die

sich damit beruhigt, daß bereits Alles bewiesen und abgethan sey. Für

Erkenntniß und einen bestimmten Inhalt des Denkens, der in solcher

unfruchtbaren und trockenen Beruhigung sich nicht findet, ist sich

daher an jene vorangegangene Ausführung zu wenden.

[5] Wenn der Ausdruck objektivirendes Thun des Ich an andere

Produktionen des Geistes, z.B. die der Phantasie erinnern kann, so ist

zu bemerken, daß von einem Bestimmen eines Gegenstandes die Rede ist,

insofern dessen Inhalts-Momente nicht dem Gefühl und der Anschauung

angehören. Solcher Gegenstand ist ein Gedanke, und ihn bestimmen heißt

Theils ihn erst produciren, Theils insofern er ein Vorausgesetztes

ist, weitere Gedanken über ihn haben, ihn denkend weiter entwickeln.

Indem nun das Interesse der kantischen Philosophie auf das sogenannte

Transcendentale der Denkbestimmungen gerichtet war, ist die Abhandlung

derselben selbst leer ausgegangen; was sie an ihnen selbst sind, ohne

die abstrakte, allen gleiche Relation auf Ich, ihre Bestimmtheit gegen

und ihr Verhältniß zu einander ist nicht zu einem Gegenstande der

Betrachtung gemacht worden; die Erkenntniß ihrer Natur hat sich daher

durch diese Philosophie nicht im geringsten gefördert gefunden. Das

einzige Interessante, was hierauf Beziehung hat, kommt in der Kritik

der Ideen vor. Für den wirklichen Fortschritt der Philosophie aber war

es nothwendig, daß das Interesse des Denkens auf die Betrachtung der

formellen Seite, des Ich, des Bewußtseyns als solchen, d.i. der

abstrakten Beziehung eines subjektiven Wissens auf ein Objekt, gezogen,

daß die Erkenntniß der unendlichen Form, d.i. des Begriffs, auf diese

Weise eingeleitet wurde. Um jedoch diese Erkenntniß zu erreichen, mußte

jene endliche Bestimmtheit, in der die Form als Ich, Bewußtseyn ist,

noch abgestreift werden. Die Form so in ihre Reinheit herausgedacht,

enthält es dann in sich selbst, sich zu bestimmen, d.i. sich Inhalt zu

geben, und zwar denselben in seiner Nothwendigkeit,—als System der

Denkbestimmungen.

Die objektive Logik tritt damit vielmehr an die Stelle der vormaligen

Metaphysik, als welche das wissenschaftliche Gebäude über die Welt war,

das nur durch Gedanken aufgeführt seyn sollte.—Wenn wir auf die letzte

Gestalt der Ausbildung dieser Wissenschaft Rücksicht nehmen, so ist

erstens unmittelbar die Ontologie, an deren Stelle die objektive Logik

tritt,—der Theil jener Metaphysik, der die Natur des Ens überhaupt

erforschen sollte;—das Ens begreift sowohl Seyn als Wesen in sich, für

welchen Unterschied unsere Sprache glücklicherweise den verschiedenen

Ausdruck gerettet hat.—Alsdann aber begreift die objektive Logik auch

die übrige Metaphysik insofern in sich, als diese mit den reinen

Denkformen die besondern, zunächst aus der Vorstellung genommenen

Substrate, die Seele, die Welt, Gott, zu fassen suchte, und die

Bestimmungen des Denkens das Wesentliche der Betrachtungsweise

ausmachten. Aber die Logik betrachtet diese Formen frei von jenen

Substraten, den Subjekten der Vorstellung, und ihre Natur und Werth an

und für sich selbst. Jene Metaphysik unterließ dieß und zog sich daher

den gerechten Vorwurf zu, sie ohne Kritik gebraucht zu haben, ohne die

vorgängige Untersuchung, ob und wie sie fähig seyen, Bestimmungen des

Dings-an-sich, nach kantischem Ausdruck,—oder vielmehr des Vernünftigen

zu seyen.—Die objektive Logik ist daher die wahrhafte Kritik

derselben,—eine Kritik, die sie nicht nach der abstrakten Form der

Apriorität gegen das Aposteriorische, sondern sie selbst in ihrem

besondern Inhalte betrachtet.

Die subjektive Logik ist die Logik des Begriffs,—des Wesens, das seine

Beziehung auf ein Seyn oder seinen Schein aufgehoben hat, und in seiner

Bestimmung nicht äußerlich mehr, sondern das freie selbstständig, sich

in sich bestimmende Subjektive, oder vielmehr das Subjekt selbst

ist.—Indem das Subjektive das Mißverständniß von Zufälligem und

Willkürlichem, so wie überhaupt von Bestimmungen, die in die Form des

Bewußtseyns gehören, mit sich führt, so ist hier auf den Unterschied

von Subjektivem und Objektivem, der sich späterhin innerhalb der Logik

selbst näher entwickeln wird, kein besonderes Gewicht zu legen.

Die Logik zerfällt also zwar überhaupt in objektive und subjektive

Logik, bestimmter aber hat sie die drei Theile:

Wissenschaft der Logik — Band 1 · 第 5 / 52 题