Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine Stadt, sondern nur

eine gemeine Versammlungsstaette sein, welche die Dingstaette und die

gemeinen Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo die Gaugenossen

an jedem achten Tag des Verkehrs wie des Vergnuegens wegen sich

zusammenfanden und wo sie im Kriegsfall sich und ihr Vieh vor dem

einfallenden Feind sicherer bargen als in den Weilern, die aber

uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war. Ganz aehnliche

alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande der

Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz

heisst in Italien "Hoehe" (capitolium, wie akra, das Berghaupt) oder

"Wehr" (arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage

einer kuenftigen, indem die Haeuser an die Burg sich anschliessen

und spaeterhin sich umgeben mit dem "Ringe" (urbs mit urvus, curvus,

vielleicht auch mit orbis verwandt). Den aeusserlichen Unterschied

zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, deren die Burg

moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel nur ein

einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht die

vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen italischen

Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst spaet und zum

Teil noch bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig gelangt sind, wie

im Marserland und in den kleinen Gauen der Abruzzen, noch einigermassen

sich erkennen laesst. Die Landschaft der Aequiculer, die noch in der

Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern in unzaehligen offenen Weilern

wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher Mauerringe, die als "veroedete

Staedte" mit einzelnen Tempeln das Staunen der roemischen wie der

heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre "Urbewohner"

(aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu koennen meinten.

Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht ummauerte Staedte

erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen, wie sie in

aelterer Zeit ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in weniger

kunstvoller Weise angelegt, bestanden. Dass in derselben Epoche, wo

die zu staedtischen Ansiedlungen uebergegangenen Staemme ihren Staedten

steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen Landschaften, die in

offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer

Festungen durch Steinbauten ersetzten, ist natuerlich; als dann in

der Zeit des gesicherten Landfriedens man solcher Festungen nicht

mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten verlassen und bald den

spaeteren Generationen ein Raetsel. Jene Gaue also, die in einer

Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine gewisse Anzahl

Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als die

urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der italischen

Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums dergleichen

Gaue sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen noch von

besonderem historischen Interesse. Das isolierte Albaner Gebirge, das

den Ansiedlern die gesundeste Luft, die frischesten Quellen und die am

meisten gesicherte Lage darbot, diese natuerliche Burg Latiums, ist ohne

Zweifel von den Ankoemmlingen zuerst besetzt worden. Hier lag denn

auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb Palazzuola zwischen dem

Albanischen See (Lago di Castello) und dem Albanischen Berg (Monte Cavo)

lang hingestreckt Alba, das durchaus als Ursitz des latinischen Stammes

und Mutterort Roms sowie aller uebrigen altlatinischen Gemeinden galt;

hier an den Abhaengen die uralten latinischen Ortschaften Lanuvium,

Aricia und Tusculum. Hier finden sich auch von jenen uralten Bauwerken,

welche die Anfaenge der Zivilisation zu bezeichnen pflegen und gleichsam

der Nachwelt zum Zeugnis dastehen davon, dass Pallas Athene in der Tat,

wenn sie erscheint, erwachsen in die Welt tritt: so die Abschroffung der

Felswand unterhalb Alba nach Palazzuola zu, welche den durch die steilen

Abhaenge des Monte Cavo nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von

Norden her ebenso unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu

verteidigenden Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei

laesst; und vor allem der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss

maechtige Lavawand mannshoch gebrochene Stollen, durch welchen der in

dem alten Krater des Albaner Gebirges entstandene See bis auf seine

jetzige Tiefe abgelassen und fuer den Ackerbau auf dem Berge selbst ein

bedeutender Raum gewonnen worden ist. Natuerliche Festen der latinischen

Ebene sind auch die Spitzen der letzten Auslaeufer der Sabinergebirge,

wo aus solchen Gauburgen spaeter die ansehnlichen Staedte Tibur und

Praeneste hervorgingen. Auch Labici, Gabii und Nomentum in der Ebene

zwischen dem Albaner und Sabinergebirge und dem Tiber; Rom am Tiber,

Laurentum und Lavinium an der Kueste sind mehr oder minder alte

Mittelpunkte latinischer Kolonisation, um von zahlreichen andern, minder

namhaften und zum Teil fast verschollenen zu schweigen. Alle diese Gaue

waren in aeltester Zeit politisch souveraen und wurden ein jeder von

seinem Fuersten unter Mitwirkung des Rates der Alten und der Versammlung

der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch ging nicht bloss das Gefuehl der

Sprach- und Stammgenossenschaft durch diesen ganzen Kreis, sondern

es offenbarte sich dasselbe auch in einer wichtigen religioesen und

staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde der saemtlichen latinischen

Gaue. Die Vorstandschaft stand urspruenglich nach allgemeinem italischen

wie hellenischen Gebrauch demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die

Bundesstaetten lagen; es war dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie

gesagt; als der aelteste und vornehmste der latinischen betrachtet ward.

Der berechtigten Gemeinden waren anfaenglich dreissig, wie denn diese

Zahl als Summe der Teile eines Gemeinwesens in Griechenland wie in

Italien ungemein haeufig begegnet. Welche Ortschaften zu den

dreissig altlatinischen Gemeinden oder, wie sie in Beziehung auf

die Metropolrechte Albas auch wohl genannt werden, zu den dreissig

albanischen Kolonien urspruenglich gezaehlt worden sind, ist nicht

ueberliefert und nicht mehr auszumachen. Wie bei den aehnlichen

Eidgenossenschaften zum Beispiel der Boeoter und der Ionier die

Pamboeotien und Panionien, war der Mittelpunkt dieser Vereinigung das

"latinische Fest" (feriae Latinae), an welchem auf dem "Berg von Alba"

(mons Albanus, Monte Cavo) an einem alljaehrlich von dem Vorstand dafuer

fest gesetzten Tage dem "latinischen Gott" (Iuppiter Latiaris) von dem

gesamten Stamm ein Stieropfer dargebracht ward. Zu dem Opferschmaus

hatte jede teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses an Vieh,

Milch und Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck

zu empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und

sind wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser

Verbindung dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen.

Seit aeltester Zeit schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg

von Alba auch Versammlungen der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf

der benachbarten latinischen Dingstaette am Quell der Ferentina (bei

Marino); und ueberhaupt kann eine solche Eidgenossenschaft nicht gedacht

werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des Bundes und eine fuer die

ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde wegen Verletzung

des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem Fall selbst

auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und glaublich. Auch

die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft der latinischen

Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des aeltesten

Bundesrechts gedacht werden, so dass also der Latiner mit der Latinerin

rechte Kinder erzielen und in ganz Latium Grundbesitz erwerben

und Handel und Wandel treiben konnte. Der Bund mag ferner fuer die

Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und Bundesgericht

angeordnet haben; dagegen laesst sich eine eigentliche Beschraenkung des

souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und Frieden durch den

Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen Zweifel, dass mit

der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war, einen Bundeskrieg

abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei denn ein

Bundesfeldherr, ein Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte. Aber

wir haben keinen Grund anzunehmen, dass in diesem Fall jede Gemeinde

rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu leisten, oder dass es ihr

umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg selbst gegen ein

Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass waehrend

der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen

Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich

in dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit

zugestanden. Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des

fuehrenden Gaues zu bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine

Ursache vorhanden ist, in der albanischen Vorstandschaft eine wahre

politische Hegemonie ueber Latium zu erkennen und dass moeglicher-, ja

wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in Latium zu bedeuten hatte

als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5. Ueberhaupt war

der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes vermutlich

lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges Aggregat

verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden, sondern der

rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes. Wenn der

latinische Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische Gemeinden umfasst

haben mag, so hat er doch zu keiner Zeit einer nicht latinischen die

Mitgliedschaft gewaehrt - sein Gegenbild in Griechenland ist nicht

die delphische Amphiktyonie, sondern die boeotische oder aetolische

Eidgenossenschaft. ----------------------------------------------- ^4

Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand" (indutiae Macr. Sat.

1, 16; ekecheriai Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht erlaubt,

waehrend desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.). ^5 Die oft in

alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba einstmals in den

Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe, findet bei genauerer

Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung. Alle Geschichte geht

nicht von der Einigung, sondern von der Zersplitterung der Nation aus,

und es ist sehr wenig wahrscheinlich, dass das Problem, das Rom nach

manchem durchkaempften Jahrhundert endlich loeste, die Einigung

Latiums, schon vorher einmal durch Alba geloest worden sei. Auch ist

es bemerkenswert, dass Rom niemals als Erbin Albas eigentliche

Herrschaftsansprueche gegen die latinischen Gemeinden geltend gemacht,

sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich begnuegt hat, die

freilich, als sie mit der materiellen Macht sich vereinigte, fuer die

hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe gewaehrte. Von eigentlichen

Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese ist, ueberall kaum die Rede

sein; und am wenigsten reichen Stellen wie Fest. v. praetor p. 241

und Dion. Hal. 3, 10 aus, um Alba zum latinischen Athen zu stempeln.

----------------------------------------------- Diese allgemeinen

Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die Linien schaerfer zu

ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das mannigfache Spiel, wie

die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich in Latium gesucht und

geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige Zeugen voruebergegangen,

und es muss genuegen, das Eine und Bleibende darin festzuhalten,

dass sie in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt zwar nicht ihre

Einheitlichkeit aufgaben, aber doch das Gefuehl der nationalen

Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und damit den Fortschritt

vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem jede

Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen Einigung, mit

der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte. 4. Kapitel

Die Anfaenge Roms Etwa drei deutsche Meilen von der Muendung des

Tiberflusses stromaufwaerts erheben sich an beiden Ufern desselben

maessige Huegel, hoehere auf dem rechten, niedrigere auf dem linken; an

den letzteren haftet seit mindestens dritthalbtausend Jahren der Name

der Roemer. Es laesst sich natuerlich nicht angeben, wie und wann er

aufgekommen ist; sicher ist nur, dass in der aeltesten uns bekannten

Namensform die Gaugenossen Ramner (Ramnes) heissen, nicht Romaner; und

diese der aelteren Sprachperiode gelaeufige, dem Lateinischen aber in

frueher Zeit abhanden gekommene ^1 Lautverschiebung ist ein redendes

Zeugnis fuer das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung

laesst sich nicht geben; moeglich ist es, dass die Ramner die Stromleute

sind. ----------------------------------------------- ^1 Aehnlichen

Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen saemtlich aeltester

Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt horreum, Fabii

Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus.

----------------------------------------------- Aber sie blieben nicht

allein auf den Huegeln am Tiberufer. In der Gliederung der aeltesten

roemischen Buergerschaft hat sich eine Spur erhalten, dass dieselbe

hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier wahrscheinlich

ehemals unabhaengiger Gaue, der Ramner, Titier und Lucerer, zu einem

einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synoekismus wie derjenige war,

woraus in Attika Athen hervorging ^2. Wie uralt diese Drittelung der

Gemeinde ist ^3, zeigt wohl am deutlichsten, dass die Roemer namentlich

in staatsrechtlicher Beziehung fuer "teilen" und "Teil" regelmaessig

sagen "dritteln" (tribuere) und "Drittel" (tribus) und dieser Ausdruck

schon frueh, wie unser Quartier, die urspruengliche Zahlbedeutung

einbuesst. Noch nach der Vereinigung besass jede dieser drei ehemaligen

Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der gemeinschaftlichen

Feldmark und war in der Buergerwehr wie im Rate der Alten gleichmaessig

vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch drei teilbare

Mitgliederzahl fast aller aeltesten Kollegien, der heiligen Jungfrauen,

der Taenzer, der Ackerbrueder, der Wolfsgilde, der Vogelschauer,

wahrscheinlich auf diese Dreiteilung zurueckgeht. Man hat mit diesen

drei Elementen, in die die aelteste roemische Buergerschaft zerfiel,

den heillosesten Unfug getrieben; die unverstaendige Meinung, dass die

roemische Nation ein Mischvolk sei, knuepft hier an und bemueht sich

in verschiedenartiger Weise, die drei grossen italischen Rassen als

komponierende Elemente des aeltesten Rom darzustellen und das Volk, das

wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine Religion rein und

volkstuemlich entwickelt hat, in ein wuestes Geroelle etruskischer und

sabinischer, hellenischer und leider sogar pelasgischer Truemmer zu

verwandeln. Nach Beseitigung der teils widersinnigen, teils grundlosen

Hypothesen laesst sich in wenige Worte zusammenfassen, was ueber die

Nationalitaet der komponierenden Elemente des aeltesten roemischen

Gemeinwesens gesagt werden kann. Dass die Ramner ein latinischer

Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da sie dem neuen roemischen

Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die Nationalitaet der vereinigten

Gemeinde wesentlich bestimmt haben werden. Ueber die Herkunft der

Lucerer laesst sich nichts sagen, als dass nichts im Wege steht, sie

gleich den Ramnern dem latinischen Stamm zuzuweisen. Dagegen die zweite

dieser Gemeinden wird einstimmig aus der Sabina abgeleitet, und dies

kann wenigstens zurueckgehen auf eine in der titischen Bruederschaft

bewahrte Ueberlieferung, wonach dieses Priesterkollegium bei dem

Eintritt der Titier in die Gesamtgemeinde zur Bewahrung des sabinischen

Sonderrituals gestiftet worden waere. Es mag also in einer sehr fernen

Zeit, als der latinische und der sabellische Stamm sich noch in Sprache

und Sitte bei weitem weniger scharf gegenueber standen als spaeter der

Roemer und der Samnite, eine sabellische Gemeinde in einen latinischen

Gauverband eingetreten sein - wahrscheinlich, da die Titier in der

aelteren und glaubwuerdigen Ueberlieferung ohne Ausnahme den Platz vor

den Ramnern behaupten, in der Art, dass die eindringenden Titier

den aelteren Ramnern den Synoekismus aufnoetigten. Eine Mischung

verschiedener Nationalitaeten hat hier also allerdings stattgefunden;

aber schwerlich hat sie viel tiefer eingegriffen als zum Beispiel die

einige Jahrhunderte spaeter erfolgte Uebersiedlung des sabinischen Attus

Clauzus oder Appius Claudius und seiner Genossen und Klienten nach Rom.

So wenig wie diese Aufnahme der Claudier unter die Roemer berechtigt

die aeltere der Titier unter die Ramner, die Gemeinde darum den

Mischvoelkern beizuzaehlen. Mit Ausnahme vielleicht einzelner, im

Ritual fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch sabellische

Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die

latinische Sprache fuer eine solche Annahme schlechterdings keinen

Anhalt ^4. Es waere in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfuegung

einer einzelnen Gemeinde von einem dem latinischen naechstverwandten

Stamm die latinische Nationalitaet auch nur in fuehlbarer Weise getruebt

haette; wobei vor allem nicht vergessen werden darf, dass in der Zeit,

wo die Titier neben den Ramnern sich ansaessig machten, die latinische

Nationalitaet auf Latium ruhte und nicht auf Rom. Das neue dreiteilige

roemische Gemeinwesen war, trotz etwaiger urspruenglich sabellischer

Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner gewesen war,

ein Teil der latinischen Nation.

----------------------------------------------------------------------

^2 Eine wirkliche Zusammensiedlung ist mit dem Synoekismus nicht

notwendig verbunden, sondern es wohnt jeder wie bisher auf dem Seinigen,

aber fuer alle gibt es fortan nur ein Rat- und Amthaus (Thuk. 2,

15; Hdt. 1, 170). ^3 Man koennte sogar, im Hinblick auf die attische

tritt?s, die umbrische trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die

Dreiteilung der Gemeinde eine graecoitalische Grundform sei; in

welchem Falle die Dreiteilung der roemischen Gemeinde gar nicht auf die

Verschmelzung mehrerer einstmals selbstaendigen Staemme zurueckgefuehrt

werden duerfte. Aber um eine gegen die Ueberlieferung sich also

auflehnende Annahme aufzustellen, muesste doch die Dreiteilung im

graecoitalischen Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu

sein scheint, und ueberall gleichmaessig als Grundschema erscheinen. Die

Umbrer koennen das Wort tribus moeglicherweise erst unter dem Einfluss

der roemischen Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es

nicht mit Sicherheit nachzuweisen. ^4 Nachdem die aeltere Meinung,

dass das Lateinische als eine Mischsprache aus griechischen und

nicht-griechischen Elementen zu betrachten sei, jetzt von allen Seiten

aufgegeben ist, wollen selbst besonnene Forscher (z. B. A. Schwegler,

Roemische Geschichte. Bd. 1, Tuebingen 1853, S. 184, 193) doch noch in

dem Lateinischen eine Mischung zweier nahverwandter italischer

Dialekte finden. Aber vergebens fragt man nach der sprachlichen oder

geschichtlichen Noetigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache

als Mittelglied zwischen zwei anderen erscheint, so weiss jeder

Sprachforscher, dass dies ebenso wohl und haeufiger auf

organischer Entwicklung beruht als auf aeusserlicher Mischung.

--------------------------------------------------- Lange bevor eine

staedtische Ansiedlung am Tiber entstand, moegen jene Ramner, Titier,

Lucerer erst vereinzelt, spaeter vereinigt auf den roemischen Huegeln

ihre Burg gehabt und von den umliegenden Doerfern aus ihre Aecker

bestellt haben. Eine Ueberlieferung aus diesen uraeltesten Zeiten mag

das "Wolfsfest" sein, das das Geschlecht der Quinctier am palatinischen

Huegel beging: ein Bauern- und Hirtenfest, das wie kein anderes die

schlichten Spaesse patriarchalischer Einfalt bewahrt und merkwuerdig

genug noch im christlichen Rom sich unter allen heidnischen Festen am

laengsten behauptet hat. Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spaetere

Rom hervor. Von einer eigentlichen Stadtgruendung, wie die Sage sie

annimmt, kann natuerlich in keinem Fall die Rede sein: Rom ist nicht

an einem Tage gebaut worden. Wohl aber verdient es eine ernstliche

Erwaegung, auf welchem Wege Rom so frueh zu einer hervorragenden

politischen Stellung innerhalb Latiums gelangt sein kann, waehrend man

nach den Bodenverhaeltnissen eher das Gegenteil erwarten sollte. Die

Staette, auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als

die der meisten alten Latinerstaedte. Der Weinstock und der Feigenbaum

gedeihen in Roms naechster Umgebung nicht wohl und es mangelt an

ausgiebigen Quellen- denn weder der sonst treffliche Born der Camenen

vor dem Capenischen Tor noch der spaeter im Tullianum gefasste

Kapitolinische Brunnen sind wasserreich. Dazu kommt das haeufige

Austreten des Flusses, der bei sehr geringem Gefaell die in der

Regenzeit reichlich zustroemenden Bergwasser nicht schnell genug

dem Meere zuzufuehren vermag und daher die zwischen den Huegeln sich

oeffnenden Taeler und Niederungen ueberstaut und versumpft. Fuer den

Ansiedler ist die Oertlichkeit nichts weniger als lockend, und schon in

alter Zeit ist es ausgesprochen worden, dass auf diesen ungesunden und

unfruchtbaren Fleck innerhalb eines gesegneten Landstrichs sich nicht

die erste naturgemaesse Ansiedlung der einwandernden Bauern gelenkt

haben koenne, sondern dass die Not oder vielmehr irgendein besonderer

Grund die Anlage dieser Stadt veranlasst haben muesse. Schon die Legende

hat diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage

Roms durch Ausgetretene von Alba unter Fuehrung der albanischen

Fuerstensoehne Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch

der aeltesten Quasihistorie, die seltsame Entstehung des Orts an so

unguenstiger Staette zu erklaeren und zugleich den Ursprung Roms an die

allgemeine Metropole Latiums anzuknuepfen. Von solchen Maerchen, die

Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade geistreiche

Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu

machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergoennt, noch

einen Schritt weiter zu tun und nach Erwaegung der besonderen

Lokalverhaeltnisse nicht ueber die Entstehung des Ortes, aber ueber

die Veranlassung seines raschen und auffallenden Gedeihens und

seiner Sonderstellung in Latium eine positive Vermutung aufzustellen.

Betrachten wir vor allem die aeltesten Grenzen des roemischen Gebietes.

Gegen Osten liegen die Staedte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in

naechster Naehe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen

Mauerring entfernt, und muss die Gaugrenze hart vor den Stadttoren

gewesen sein. Gegen Sueden trifft man in einem Abstand von drei

deutschen Meilen auf die maechtigen Gemeinden Tusculum und Alba und es

scheint das roemische Stadtgebiet hier nicht weiter gereicht zu haben

als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom. Ebenso war

in suedwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium bereits

am sechsten Milienstein. Waehrend so landeinwaerts der roemische

Gau ueberall in die moeglichst engen Schranken zurueckgewiesen ist,

erstreckt er sich dagegen seit aeltester Zeit ungehindert an beiden

Ufern des Tiber gegen das Meer hin, ohne dass zwischen Rom und der

Kueste irgendeine als alter Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft,

irgendeine Spur alter Gaugrenze begegnete. Die Sage, die fuer alles

Römische Geschichte — Buch 1 · 第 4 / 26 段