eine gemeine Versammlungsstaette sein, welche die Dingstaette und die
gemeinen Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo die Gaugenossen
an jedem achten Tag des Verkehrs wie des Vergnuegens wegen sich
zusammenfanden und wo sie im Kriegsfall sich und ihr Vieh vor dem
einfallenden Feind sicherer bargen als in den Weilern, die aber
uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war. Ganz aehnliche
alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande der
Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz
heisst in Italien "Hoehe" (capitolium, wie akra, das Berghaupt) oder
"Wehr" (arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage
einer kuenftigen, indem die Haeuser an die Burg sich anschliessen
und spaeterhin sich umgeben mit dem "Ringe" (urbs mit urvus, curvus,
vielleicht auch mit orbis verwandt). Den aeusserlichen Unterschied
zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, deren die Burg
moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel nur ein
einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht die
vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen italischen
Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst spaet und zum
Teil noch bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig gelangt sind, wie
im Marserland und in den kleinen Gauen der Abruzzen, noch einigermassen
sich erkennen laesst. Die Landschaft der Aequiculer, die noch in der
Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern in unzaehligen offenen Weilern
wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher Mauerringe, die als "veroedete
Staedte" mit einzelnen Tempeln das Staunen der roemischen wie der
heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre "Urbewohner"
(aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu koennen meinten.
Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht ummauerte Staedte
erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen, wie sie in
aelterer Zeit ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in weniger
kunstvoller Weise angelegt, bestanden. Dass in derselben Epoche, wo
die zu staedtischen Ansiedlungen uebergegangenen Staemme ihren Staedten
steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen Landschaften, die in
offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer
Festungen durch Steinbauten ersetzten, ist natuerlich; als dann in
der Zeit des gesicherten Landfriedens man solcher Festungen nicht
mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten verlassen und bald den
spaeteren Generationen ein Raetsel. Jene Gaue also, die in einer
Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine gewisse Anzahl
Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als die
urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der italischen
Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums dergleichen
Gaue sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen noch von
besonderem historischen Interesse. Das isolierte Albaner Gebirge, das
den Ansiedlern die gesundeste Luft, die frischesten Quellen und die am
meisten gesicherte Lage darbot, diese natuerliche Burg Latiums, ist ohne
Zweifel von den Ankoemmlingen zuerst besetzt worden. Hier lag denn
auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb Palazzuola zwischen dem
Albanischen See (Lago di Castello) und dem Albanischen Berg (Monte Cavo)
lang hingestreckt Alba, das durchaus als Ursitz des latinischen Stammes
und Mutterort Roms sowie aller uebrigen altlatinischen Gemeinden galt;
hier an den Abhaengen die uralten latinischen Ortschaften Lanuvium,
Aricia und Tusculum. Hier finden sich auch von jenen uralten Bauwerken,
welche die Anfaenge der Zivilisation zu bezeichnen pflegen und gleichsam
der Nachwelt zum Zeugnis dastehen davon, dass Pallas Athene in der Tat,
wenn sie erscheint, erwachsen in die Welt tritt: so die Abschroffung der
Felswand unterhalb Alba nach Palazzuola zu, welche den durch die steilen
Abhaenge des Monte Cavo nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von
Norden her ebenso unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu
verteidigenden Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei
laesst; und vor allem der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss
maechtige Lavawand mannshoch gebrochene Stollen, durch welchen der in
dem alten Krater des Albaner Gebirges entstandene See bis auf seine
jetzige Tiefe abgelassen und fuer den Ackerbau auf dem Berge selbst ein
bedeutender Raum gewonnen worden ist. Natuerliche Festen der latinischen
Ebene sind auch die Spitzen der letzten Auslaeufer der Sabinergebirge,
wo aus solchen Gauburgen spaeter die ansehnlichen Staedte Tibur und
Praeneste hervorgingen. Auch Labici, Gabii und Nomentum in der Ebene
zwischen dem Albaner und Sabinergebirge und dem Tiber; Rom am Tiber,
Laurentum und Lavinium an der Kueste sind mehr oder minder alte
Mittelpunkte latinischer Kolonisation, um von zahlreichen andern, minder
namhaften und zum Teil fast verschollenen zu schweigen. Alle diese Gaue
waren in aeltester Zeit politisch souveraen und wurden ein jeder von
seinem Fuersten unter Mitwirkung des Rates der Alten und der Versammlung
der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch ging nicht bloss das Gefuehl der
Sprach- und Stammgenossenschaft durch diesen ganzen Kreis, sondern
es offenbarte sich dasselbe auch in einer wichtigen religioesen und
staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde der saemtlichen latinischen
Gaue. Die Vorstandschaft stand urspruenglich nach allgemeinem italischen
wie hellenischen Gebrauch demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die
Bundesstaetten lagen; es war dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie
gesagt; als der aelteste und vornehmste der latinischen betrachtet ward.
Der berechtigten Gemeinden waren anfaenglich dreissig, wie denn diese
Zahl als Summe der Teile eines Gemeinwesens in Griechenland wie in
Italien ungemein haeufig begegnet. Welche Ortschaften zu den
dreissig altlatinischen Gemeinden oder, wie sie in Beziehung auf
die Metropolrechte Albas auch wohl genannt werden, zu den dreissig
albanischen Kolonien urspruenglich gezaehlt worden sind, ist nicht
ueberliefert und nicht mehr auszumachen. Wie bei den aehnlichen
Eidgenossenschaften zum Beispiel der Boeoter und der Ionier die
Pamboeotien und Panionien, war der Mittelpunkt dieser Vereinigung das
"latinische Fest" (feriae Latinae), an welchem auf dem "Berg von Alba"
(mons Albanus, Monte Cavo) an einem alljaehrlich von dem Vorstand dafuer
fest gesetzten Tage dem "latinischen Gott" (Iuppiter Latiaris) von dem
gesamten Stamm ein Stieropfer dargebracht ward. Zu dem Opferschmaus
hatte jede teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses an Vieh,
Milch und Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck
zu empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und
sind wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser
Verbindung dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen.
Seit aeltester Zeit schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg
von Alba auch Versammlungen der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf
der benachbarten latinischen Dingstaette am Quell der Ferentina (bei
Marino); und ueberhaupt kann eine solche Eidgenossenschaft nicht gedacht
werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des Bundes und eine fuer die
ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde wegen Verletzung
des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem Fall selbst
auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und glaublich. Auch
die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft der latinischen
Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des aeltesten
Bundesrechts gedacht werden, so dass also der Latiner mit der Latinerin
rechte Kinder erzielen und in ganz Latium Grundbesitz erwerben
und Handel und Wandel treiben konnte. Der Bund mag ferner fuer die
Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und Bundesgericht
angeordnet haben; dagegen laesst sich eine eigentliche Beschraenkung des
souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und Frieden durch den
Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen Zweifel, dass mit
der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war, einen Bundeskrieg
abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei denn ein
Bundesfeldherr, ein Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte. Aber
wir haben keinen Grund anzunehmen, dass in diesem Fall jede Gemeinde
rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu leisten, oder dass es ihr
umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg selbst gegen ein
Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass waehrend
der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen
Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich
in dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit
zugestanden. Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des
fuehrenden Gaues zu bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine
Ursache vorhanden ist, in der albanischen Vorstandschaft eine wahre
politische Hegemonie ueber Latium zu erkennen und dass moeglicher-, ja
wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in Latium zu bedeuten hatte
als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5. Ueberhaupt war
der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes vermutlich
lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges Aggregat
verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden, sondern der
rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes. Wenn der
latinische Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische Gemeinden umfasst
haben mag, so hat er doch zu keiner Zeit einer nicht latinischen die
Mitgliedschaft gewaehrt - sein Gegenbild in Griechenland ist nicht
die delphische Amphiktyonie, sondern die boeotische oder aetolische
Eidgenossenschaft. ----------------------------------------------- ^4
Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand" (indutiae Macr. Sat.
1, 16; ekecheriai Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht erlaubt,
waehrend desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.). ^5 Die oft in
alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba einstmals in den
Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe, findet bei genauerer
Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung. Alle Geschichte geht
nicht von der Einigung, sondern von der Zersplitterung der Nation aus,
und es ist sehr wenig wahrscheinlich, dass das Problem, das Rom nach
manchem durchkaempften Jahrhundert endlich loeste, die Einigung
Latiums, schon vorher einmal durch Alba geloest worden sei. Auch ist
es bemerkenswert, dass Rom niemals als Erbin Albas eigentliche
Herrschaftsansprueche gegen die latinischen Gemeinden geltend gemacht,
sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich begnuegt hat, die
freilich, als sie mit der materiellen Macht sich vereinigte, fuer die
hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe gewaehrte. Von eigentlichen
Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese ist, ueberall kaum die Rede
sein; und am wenigsten reichen Stellen wie Fest. v. praetor p. 241
und Dion. Hal. 3, 10 aus, um Alba zum latinischen Athen zu stempeln.
----------------------------------------------- Diese allgemeinen
Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die Linien schaerfer zu
ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das mannigfache Spiel, wie
die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich in Latium gesucht und
geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige Zeugen voruebergegangen,
und es muss genuegen, das Eine und Bleibende darin festzuhalten,
dass sie in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt zwar nicht ihre
Einheitlichkeit aufgaben, aber doch das Gefuehl der nationalen
Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und damit den Fortschritt
vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem jede
Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen Einigung, mit
der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte. 4. Kapitel
Die Anfaenge Roms Etwa drei deutsche Meilen von der Muendung des
Tiberflusses stromaufwaerts erheben sich an beiden Ufern desselben
maessige Huegel, hoehere auf dem rechten, niedrigere auf dem linken; an
den letzteren haftet seit mindestens dritthalbtausend Jahren der Name
der Roemer. Es laesst sich natuerlich nicht angeben, wie und wann er
aufgekommen ist; sicher ist nur, dass in der aeltesten uns bekannten
Namensform die Gaugenossen Ramner (Ramnes) heissen, nicht Romaner; und
diese der aelteren Sprachperiode gelaeufige, dem Lateinischen aber in
frueher Zeit abhanden gekommene ^1 Lautverschiebung ist ein redendes
Zeugnis fuer das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung
laesst sich nicht geben; moeglich ist es, dass die Ramner die Stromleute
sind. ----------------------------------------------- ^1 Aehnlichen
Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen saemtlich aeltester
Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt horreum, Fabii
Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus.
----------------------------------------------- Aber sie blieben nicht
allein auf den Huegeln am Tiberufer. In der Gliederung der aeltesten
roemischen Buergerschaft hat sich eine Spur erhalten, dass dieselbe
hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier wahrscheinlich
ehemals unabhaengiger Gaue, der Ramner, Titier und Lucerer, zu einem
einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synoekismus wie derjenige war,
woraus in Attika Athen hervorging ^2. Wie uralt diese Drittelung der
Gemeinde ist ^3, zeigt wohl am deutlichsten, dass die Roemer namentlich
in staatsrechtlicher Beziehung fuer "teilen" und "Teil" regelmaessig
sagen "dritteln" (tribuere) und "Drittel" (tribus) und dieser Ausdruck
schon frueh, wie unser Quartier, die urspruengliche Zahlbedeutung
einbuesst. Noch nach der Vereinigung besass jede dieser drei ehemaligen
Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der gemeinschaftlichen
Feldmark und war in der Buergerwehr wie im Rate der Alten gleichmaessig
vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch drei teilbare
Mitgliederzahl fast aller aeltesten Kollegien, der heiligen Jungfrauen,
der Taenzer, der Ackerbrueder, der Wolfsgilde, der Vogelschauer,
wahrscheinlich auf diese Dreiteilung zurueckgeht. Man hat mit diesen
drei Elementen, in die die aelteste roemische Buergerschaft zerfiel,
den heillosesten Unfug getrieben; die unverstaendige Meinung, dass die
roemische Nation ein Mischvolk sei, knuepft hier an und bemueht sich
in verschiedenartiger Weise, die drei grossen italischen Rassen als
komponierende Elemente des aeltesten Rom darzustellen und das Volk, das
wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine Religion rein und
volkstuemlich entwickelt hat, in ein wuestes Geroelle etruskischer und
sabinischer, hellenischer und leider sogar pelasgischer Truemmer zu
verwandeln. Nach Beseitigung der teils widersinnigen, teils grundlosen
Hypothesen laesst sich in wenige Worte zusammenfassen, was ueber die
Nationalitaet der komponierenden Elemente des aeltesten roemischen
Gemeinwesens gesagt werden kann. Dass die Ramner ein latinischer
Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da sie dem neuen roemischen
Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die Nationalitaet der vereinigten
Gemeinde wesentlich bestimmt haben werden. Ueber die Herkunft der
Lucerer laesst sich nichts sagen, als dass nichts im Wege steht, sie
gleich den Ramnern dem latinischen Stamm zuzuweisen. Dagegen die zweite
dieser Gemeinden wird einstimmig aus der Sabina abgeleitet, und dies
kann wenigstens zurueckgehen auf eine in der titischen Bruederschaft
bewahrte Ueberlieferung, wonach dieses Priesterkollegium bei dem
Eintritt der Titier in die Gesamtgemeinde zur Bewahrung des sabinischen
Sonderrituals gestiftet worden waere. Es mag also in einer sehr fernen
Zeit, als der latinische und der sabellische Stamm sich noch in Sprache
und Sitte bei weitem weniger scharf gegenueber standen als spaeter der
Roemer und der Samnite, eine sabellische Gemeinde in einen latinischen
Gauverband eingetreten sein - wahrscheinlich, da die Titier in der
aelteren und glaubwuerdigen Ueberlieferung ohne Ausnahme den Platz vor
den Ramnern behaupten, in der Art, dass die eindringenden Titier
den aelteren Ramnern den Synoekismus aufnoetigten. Eine Mischung
verschiedener Nationalitaeten hat hier also allerdings stattgefunden;
aber schwerlich hat sie viel tiefer eingegriffen als zum Beispiel die
einige Jahrhunderte spaeter erfolgte Uebersiedlung des sabinischen Attus
Clauzus oder Appius Claudius und seiner Genossen und Klienten nach Rom.
So wenig wie diese Aufnahme der Claudier unter die Roemer berechtigt
die aeltere der Titier unter die Ramner, die Gemeinde darum den
Mischvoelkern beizuzaehlen. Mit Ausnahme vielleicht einzelner, im
Ritual fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch sabellische
Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die
latinische Sprache fuer eine solche Annahme schlechterdings keinen
Anhalt ^4. Es waere in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfuegung
einer einzelnen Gemeinde von einem dem latinischen naechstverwandten
Stamm die latinische Nationalitaet auch nur in fuehlbarer Weise getruebt
haette; wobei vor allem nicht vergessen werden darf, dass in der Zeit,
wo die Titier neben den Ramnern sich ansaessig machten, die latinische
Nationalitaet auf Latium ruhte und nicht auf Rom. Das neue dreiteilige
roemische Gemeinwesen war, trotz etwaiger urspruenglich sabellischer
Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner gewesen war,
ein Teil der latinischen Nation.
----------------------------------------------------------------------
^2 Eine wirkliche Zusammensiedlung ist mit dem Synoekismus nicht
notwendig verbunden, sondern es wohnt jeder wie bisher auf dem Seinigen,
aber fuer alle gibt es fortan nur ein Rat- und Amthaus (Thuk. 2,
15; Hdt. 1, 170). ^3 Man koennte sogar, im Hinblick auf die attische
tritt?s, die umbrische trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die
Dreiteilung der Gemeinde eine graecoitalische Grundform sei; in
welchem Falle die Dreiteilung der roemischen Gemeinde gar nicht auf die
Verschmelzung mehrerer einstmals selbstaendigen Staemme zurueckgefuehrt
werden duerfte. Aber um eine gegen die Ueberlieferung sich also
auflehnende Annahme aufzustellen, muesste doch die Dreiteilung im
graecoitalischen Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu
sein scheint, und ueberall gleichmaessig als Grundschema erscheinen. Die
Umbrer koennen das Wort tribus moeglicherweise erst unter dem Einfluss
der roemischen Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es
nicht mit Sicherheit nachzuweisen. ^4 Nachdem die aeltere Meinung,
dass das Lateinische als eine Mischsprache aus griechischen und
nicht-griechischen Elementen zu betrachten sei, jetzt von allen Seiten
aufgegeben ist, wollen selbst besonnene Forscher (z. B. A. Schwegler,
Roemische Geschichte. Bd. 1, Tuebingen 1853, S. 184, 193) doch noch in
dem Lateinischen eine Mischung zweier nahverwandter italischer
Dialekte finden. Aber vergebens fragt man nach der sprachlichen oder
geschichtlichen Noetigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache
als Mittelglied zwischen zwei anderen erscheint, so weiss jeder
Sprachforscher, dass dies ebenso wohl und haeufiger auf
organischer Entwicklung beruht als auf aeusserlicher Mischung.
--------------------------------------------------- Lange bevor eine
staedtische Ansiedlung am Tiber entstand, moegen jene Ramner, Titier,
Lucerer erst vereinzelt, spaeter vereinigt auf den roemischen Huegeln
ihre Burg gehabt und von den umliegenden Doerfern aus ihre Aecker
bestellt haben. Eine Ueberlieferung aus diesen uraeltesten Zeiten mag
das "Wolfsfest" sein, das das Geschlecht der Quinctier am palatinischen
Huegel beging: ein Bauern- und Hirtenfest, das wie kein anderes die
schlichten Spaesse patriarchalischer Einfalt bewahrt und merkwuerdig
genug noch im christlichen Rom sich unter allen heidnischen Festen am
laengsten behauptet hat. Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spaetere
Rom hervor. Von einer eigentlichen Stadtgruendung, wie die Sage sie
annimmt, kann natuerlich in keinem Fall die Rede sein: Rom ist nicht
an einem Tage gebaut worden. Wohl aber verdient es eine ernstliche
Erwaegung, auf welchem Wege Rom so frueh zu einer hervorragenden
politischen Stellung innerhalb Latiums gelangt sein kann, waehrend man
nach den Bodenverhaeltnissen eher das Gegenteil erwarten sollte. Die
Staette, auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als
die der meisten alten Latinerstaedte. Der Weinstock und der Feigenbaum
gedeihen in Roms naechster Umgebung nicht wohl und es mangelt an
ausgiebigen Quellen- denn weder der sonst treffliche Born der Camenen
vor dem Capenischen Tor noch der spaeter im Tullianum gefasste
Kapitolinische Brunnen sind wasserreich. Dazu kommt das haeufige
Austreten des Flusses, der bei sehr geringem Gefaell die in der
Regenzeit reichlich zustroemenden Bergwasser nicht schnell genug
dem Meere zuzufuehren vermag und daher die zwischen den Huegeln sich
oeffnenden Taeler und Niederungen ueberstaut und versumpft. Fuer den
Ansiedler ist die Oertlichkeit nichts weniger als lockend, und schon in
alter Zeit ist es ausgesprochen worden, dass auf diesen ungesunden und
unfruchtbaren Fleck innerhalb eines gesegneten Landstrichs sich nicht
die erste naturgemaesse Ansiedlung der einwandernden Bauern gelenkt
haben koenne, sondern dass die Not oder vielmehr irgendein besonderer
Grund die Anlage dieser Stadt veranlasst haben muesse. Schon die Legende
hat diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage
Roms durch Ausgetretene von Alba unter Fuehrung der albanischen
Fuerstensoehne Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch
der aeltesten Quasihistorie, die seltsame Entstehung des Orts an so
unguenstiger Staette zu erklaeren und zugleich den Ursprung Roms an die
allgemeine Metropole Latiums anzuknuepfen. Von solchen Maerchen, die
Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade geistreiche
Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu
machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergoennt, noch
einen Schritt weiter zu tun und nach Erwaegung der besonderen
Lokalverhaeltnisse nicht ueber die Entstehung des Ortes, aber ueber
die Veranlassung seines raschen und auffallenden Gedeihens und
seiner Sonderstellung in Latium eine positive Vermutung aufzustellen.
Betrachten wir vor allem die aeltesten Grenzen des roemischen Gebietes.
Gegen Osten liegen die Staedte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in
naechster Naehe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen
Mauerring entfernt, und muss die Gaugrenze hart vor den Stadttoren
gewesen sein. Gegen Sueden trifft man in einem Abstand von drei
deutschen Meilen auf die maechtigen Gemeinden Tusculum und Alba und es
scheint das roemische Stadtgebiet hier nicht weiter gereicht zu haben
als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom. Ebenso war
in suedwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium bereits
am sechsten Milienstein. Waehrend so landeinwaerts der roemische
Gau ueberall in die moeglichst engen Schranken zurueckgewiesen ist,
erstreckt er sich dagegen seit aeltester Zeit ungehindert an beiden
Ufern des Tiber gegen das Meer hin, ohne dass zwischen Rom und der
Kueste irgendeine als alter Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft,
irgendeine Spur alter Gaugrenze begegnete. Die Sage, die fuer alles