X.

Der nächste Tag im k. k. Bezirksgericht brachte das einmal in der Woche

übliche Spezifikum des sogenannten „Amtstages“ und damit eine Qual für

den Richter, der an diesem Tage Advokat, Rechtslehrer, Notar,

Vermittler, Rater und wo thunlich, Helfer sein muß. Es ist am bestimmten

„Amtstag“ jedermann gestattet, sein Anliegen dem Gerichtsvorstand

vorzutragen, Ansuchen, Beschwerden &c. in Streitangelegenheiten und

Strafsachen, sowie im „außerstreitigen Verfahren“ (Erbschaften,

Vormundschaftswesen und dergl.) kostenlos zu Protokoll zu geben. Dieß

ist eine große Wohlthat für die Bevölkerung, die jeder Bauer bis in die

entlegensten Einöden hinauf genau kennt und von welcher meist

ausgiebiger Gebrauch gemacht wird. Zum Amtstag kommen alle, welche ein

Anliegen bedrückt; zu Ehrenstraßer um so lieber, da dieser humane

Richter in den Augen der Bevölkerung ein sogenannter „gemeiner Mann“

ist, d.h. leutselig, warmfühlend und nicht hochfahrend, also ein Herz

für die Bevölkerung hat. Ein Amtstag verlangt viel Lungenkraft vom

Richter, der Auskunft und Belehrung meist doppelt und dreifach erteilen

muß, bis der Bergbauer verstanden hat und zufriedengestellt ist. Des

weiteren muß der Richter an solchen Tagen eine wahrhaftige Engelsgeduld

haben, denn die Naivität des Bergvolkes ist groß und unausrottbar.

So frühe Ehrenstraßer auch in seiner Kanzlei erschienen war, es warteten

bereits Leute auf den Beginn des „Amtstages“ im Vorzimmer, und es fing

der Richter die Amtshandlung an, bevor die Uhr die sonst übliche

Beginnstunde anzeigte.

Perathoner ließ die zuerst erschienene Partei vor und aus den

Ladezetteln ersah Ehrenstraßer den Zweck sogleich.

Eine Näherin aus dem Mittelgebirge hatte die „mündliche“ Vorladung[5]

eines Bauers gefordert, weil dieser sie öffentlich als Hexe verschrieen

habe.

Auf heute war nun der Sühneversuch angesetzt und sowohl die Klägerin wie

der Beklagte standen vor dem Richter.

Der Bauer gab auf Vorhalt zu, das Weib als Hexe verschrieen zu haben,

weil die Näherin seiner Kuh einen bösen Blick zugeworfen habe.

„Aber Jörgel! Ein Blick schadet doch nichts!“ meinte Ehrenstraßer.

„So meinst, Herr Tagrichter! Seit die Hex' im Haus war, giebt meine Kuh

keine Milch mehr, und es war eine so gut milchende Kuh!“

Ehrenstraßer bemühte sich im Dialekt eine Zeitlang, derlei Ansichten

als puren Aberglauben hinzustellen und als Unsinn zu erklären, doch der

Bauer schüttelte nur den dicken Kopf.

„So willst du das Schimpfwort nicht zurücknehmen, Jörgel?“

„Nu (nein)!“

„Gut; es ischt solches Wort eine Beleidigung, und diese wird bestraft.

Der Jörgel wird daher fünf Gulden Strafe zahlen müssen und zwar gleich

da auf den Tisch!“

„Zahlen thu' ich nix!“

„Dann wirst halt auf drei Tag' eingelocht!“

„Sell möcht' ich mir decht ersparen!“

„So mußt du die Beleidigung zurücknehmen!“

„Muß ich dann nix zahlen?“

„Nein!“

„Ich nimm die „Hex'“ z'ruck!“

Endlich hatte Ehrenstraßer die Leute so weit, daß die Näherin die Klage

zurückzog und mit der Revokation zufrieden, sich entfernte. Der Bauer

blieb aber in der Kanzlei stehen, so daß der Richter fragte, was denn

noch gewünscht werde.

Jörgel rief gedämpften Tones: „Herr Gerichtshallunk![6] Ich will Euch

nur sagen, _selles Mensch hat mir meine Kuh decht verhext!_“ und sprang

zur Thüre hinaus.

Auf das Klingelzeichen trat die zweite Partei[7] in die Kanzlei, eine

Frauensperson in den dreißiger Jahren von nichts weniger denn

begehrenswertem Äußern, die sich verbeugte und sogleich in medias res

eingehend, zum Bezirksrichter sagte. _„Herr Scharfrichter, ich brauchet

einen Kindesvater!“_

Ergraut in der Praxis, unterdrückte Ehrenstraßer das Lächeln und

erwiderte. „Und den soll ich Euch wohl verschaffen, was?“

„Ja, gnä' Herr! Ich thät' schön bitten, _suchen's Ihnen den besseren aus

von den Mannsbildern_, viere sind es! Der Seppele ischt aber der

mindescht, der hat nix und kann auch nixn zahlen! _Sust_ (sonst) _haben

Sie aber die Wahl!_ Ich bitt'!“

Vergeblich blieb alle Belehrung. Der Richter schickte die naive Person

mit der Mahnung heim, es solle sich das Weibele die Sache derweil

überlegen und selber wählen und dann in drei Wochen wiederkommen.

Kaum war die Person fort, brachte der Amtsdiener die eben eingelaufene

Morgenpost in die Kanzlei, und erlaubte sich die Bemerkung. „Herr

Bezirksrichter, ich glaub', dasmal ischt 'was Besonderes dabei!“

„Warum?“

„Weil ein Briefumschlag mit roter Tinte geschrieben ischt!“

„Schon gut, geben Sie her! Die nächste Partei soll warten, bis ich

klingle!“

Während sich Perathoner entfernte, griff Ehrenstraßer, den doch die

Neugierde etwas reizte, nach dem Brief mit roter Adresse. „Soll mich

wundern, wenn das nicht mit einer Kindsangelegenheit zusammenhängt!“

dachte der Richter, riß den Umschlag auf und suchte die Unterschrift.

Richtig, anonym, Poststempel vom gestrigen, im Städtchen aufgegeben.

Der mit roter Tinte geschriebene Brief hatte folgenden Wortlaut:[8]

„Bittgesuch!

an das löbliche k. k. Bezirksgericht.

Daß ich mir die Freiheit nehme, mein dringendes Bittgesuch an Sie zu

richten, wollen Sie doch entschuldigen. Da ich ein lediges

Frauenzimmer in bedrängten Vermögensverhältnissen bin, so wage ich es,

meine Notlage an Sie zu melden und sollte es auch für mich Nutzen

schaffen, für welche Zwecke ich es hauptsächlich unternehme, so werde

ich dann, als jetzt nicht Unterzeichnete, mich bei Ihnen persönlich

schuldig bedanken. Wie ich schon hörte, sind Sie ein guter Vertreter

Ihrer Unterthanen und man weiß ja, daß _Sie der Vater aller ledigen

Kinder im Bezirke sind_. Sie sind also auch ein guter Vertreter der

ledigen Kinder, deren Vaterpflicht oft entzogen ist und lobe deshalb

Ihre gutmütige Vorsorge, daß Sie diese schon welche derzeit geboren,

während Sie im Orte sind, hauptsächlich dessen Vater zu Ihrer Pflicht

angehalten haben.

Da es aber noch viele ältere Kinder, welche derzeit von ihrem Vater

sehr wenig oder noch gar nichts erhalten haben, zur Unterstützung für

daß Fortkommen, so bitte ich deshalb gehorsamst, Ihre wohlwollende

Gütte, möchten auch dieser Kinder Väter sammt Vormund einvernehmen,

welche schon älter sind, da wohl etliche derselben noch keinen Vormund

haben, und mit der Kindesmutter, auf welcher alle Sorge lastet, wird

Mutwillen getrieben, so daß selbe oft selbst bereits nichts mehr

anzuziehen hat, noch vielweniger das Kind. Wenn man dann was verlangt

für das Kind, so giebt es alle möglichen Ausreden, wenn z.B. das Kind

und dessen Kind anderer Glaubens-Confesion ist, als der Vater, so

heißt es, mußt mir halt das Kind lassen, sonst zahl' ich nichts, wenn

schon dann auch auf das Kind schlecht geschaut wird beim Vater, — oder

kannst thun was du willst, es gehört nicht mein, trotzdem oft im

Mindesten kein Zweifel noch Ursach' wäre, über die Gewißheit der

Vaterschaft, oder — ein Bauernsohn kann nichts geben, weil er bei der

Militär ist, obschon die Interessen vom väterlichen Erbteil völlig

wären, kurz und gut, wenn oft sonst keine Ausrede ist, so heißt es,

mußt mich halt anzeigen, was ich nicht zu fürchten habe, überhaupt

wenn einer schon mehrere Kinder hat, weil ich selbst nicht habe,

obschon sie es im Vorhinein nicht sagen, das sie nichts haben. Da

heißt es noch oft, so und so viel hab' ich Vermögen und das und jenes

bekommst du von mir oder ich werde dich heirathen und die einfältigen

Frauenzimmer lassen sich so unbewußt oft bethören, oder wie schon

vorkommen ischt, daß einer ein Geld von etlichen hundert Gulden hatte

in der Sparkasse, und wie er für seine fünfte Kindsmutter sämtliche

Kosten zu zahlen hatte, behob er vorläufig den Betrag von der

Sparkasse, verschwändete den größten Teil davon selbst und das andere

lieh er sammt Schuldschein Jemanden und sagt nicht wem, ohne für die

Kinder was anzuwenden.

Jetzt gute Herren habe ich erwähnt in diesen Bittgesuch für mich und

im Namen aller Betrefenden wie es so häufig unter den gewissenlosen

Leuten vorkommt und wird noch einmal gebeten um Anordnung und

Einvernehmung der Persohnen für Kinder, welche schon früher gebohren

worden, da Sie noch nicht in der Stadt waren, so wird Ihre Güte viel

Dank erwerben. Insbesondere bitte ich, das Sie, Herr Bezirksrichter

und Kindsvater, sich um mich und mein zwölfjähriges Dirndl vor Gericht

annähmen, weil ich mich schenihre des Weiteren, so möchten Sie die

Sache kriminalisch doch ohne Angabe meines Nahmens und Wohnortes

betreiben. Sind Sie doch so wohl!

Bergrichters Erdenwallen · 第 20 / 40 题