Der nächste Tag im k. k. Bezirksgericht brachte das einmal in der Woche
übliche Spezifikum des sogenannten „Amtstages“ und damit eine Qual für
den Richter, der an diesem Tage Advokat, Rechtslehrer, Notar,
Vermittler, Rater und wo thunlich, Helfer sein muß. Es ist am bestimmten
„Amtstag“ jedermann gestattet, sein Anliegen dem Gerichtsvorstand
vorzutragen, Ansuchen, Beschwerden &c. in Streitangelegenheiten und
Strafsachen, sowie im „außerstreitigen Verfahren“ (Erbschaften,
Vormundschaftswesen und dergl.) kostenlos zu Protokoll zu geben. Dieß
ist eine große Wohlthat für die Bevölkerung, die jeder Bauer bis in die
entlegensten Einöden hinauf genau kennt und von welcher meist
ausgiebiger Gebrauch gemacht wird. Zum Amtstag kommen alle, welche ein
Anliegen bedrückt; zu Ehrenstraßer um so lieber, da dieser humane
Richter in den Augen der Bevölkerung ein sogenannter „gemeiner Mann“
ist, d.h. leutselig, warmfühlend und nicht hochfahrend, also ein Herz
für die Bevölkerung hat. Ein Amtstag verlangt viel Lungenkraft vom
Richter, der Auskunft und Belehrung meist doppelt und dreifach erteilen
muß, bis der Bergbauer verstanden hat und zufriedengestellt ist. Des
weiteren muß der Richter an solchen Tagen eine wahrhaftige Engelsgeduld
haben, denn die Naivität des Bergvolkes ist groß und unausrottbar.
So frühe Ehrenstraßer auch in seiner Kanzlei erschienen war, es warteten
bereits Leute auf den Beginn des „Amtstages“ im Vorzimmer, und es fing
der Richter die Amtshandlung an, bevor die Uhr die sonst übliche
Beginnstunde anzeigte.
Perathoner ließ die zuerst erschienene Partei vor und aus den
Ladezetteln ersah Ehrenstraßer den Zweck sogleich.
Eine Näherin aus dem Mittelgebirge hatte die „mündliche“ Vorladung[5]
eines Bauers gefordert, weil dieser sie öffentlich als Hexe verschrieen
habe.
Auf heute war nun der Sühneversuch angesetzt und sowohl die Klägerin wie
der Beklagte standen vor dem Richter.
Der Bauer gab auf Vorhalt zu, das Weib als Hexe verschrieen zu haben,
weil die Näherin seiner Kuh einen bösen Blick zugeworfen habe.
„Aber Jörgel! Ein Blick schadet doch nichts!“ meinte Ehrenstraßer.
„So meinst, Herr Tagrichter! Seit die Hex' im Haus war, giebt meine Kuh
keine Milch mehr, und es war eine so gut milchende Kuh!“
Ehrenstraßer bemühte sich im Dialekt eine Zeitlang, derlei Ansichten
als puren Aberglauben hinzustellen und als Unsinn zu erklären, doch der
Bauer schüttelte nur den dicken Kopf.
„So willst du das Schimpfwort nicht zurücknehmen, Jörgel?“
„Nu (nein)!“
„Gut; es ischt solches Wort eine Beleidigung, und diese wird bestraft.
Der Jörgel wird daher fünf Gulden Strafe zahlen müssen und zwar gleich
da auf den Tisch!“
„Zahlen thu' ich nix!“
„Dann wirst halt auf drei Tag' eingelocht!“
„Sell möcht' ich mir decht ersparen!“
„So mußt du die Beleidigung zurücknehmen!“
„Muß ich dann nix zahlen?“
„Nein!“
„Ich nimm die „Hex'“ z'ruck!“
Endlich hatte Ehrenstraßer die Leute so weit, daß die Näherin die Klage
zurückzog und mit der Revokation zufrieden, sich entfernte. Der Bauer
blieb aber in der Kanzlei stehen, so daß der Richter fragte, was denn
noch gewünscht werde.
Jörgel rief gedämpften Tones: „Herr Gerichtshallunk![6] Ich will Euch
nur sagen, _selles Mensch hat mir meine Kuh decht verhext!_“ und sprang
zur Thüre hinaus.
Auf das Klingelzeichen trat die zweite Partei[7] in die Kanzlei, eine
Frauensperson in den dreißiger Jahren von nichts weniger denn
begehrenswertem Äußern, die sich verbeugte und sogleich in medias res
eingehend, zum Bezirksrichter sagte. _„Herr Scharfrichter, ich brauchet
einen Kindesvater!“_
Ergraut in der Praxis, unterdrückte Ehrenstraßer das Lächeln und
erwiderte. „Und den soll ich Euch wohl verschaffen, was?“
„Ja, gnä' Herr! Ich thät' schön bitten, _suchen's Ihnen den besseren aus
von den Mannsbildern_, viere sind es! Der Seppele ischt aber der
mindescht, der hat nix und kann auch nixn zahlen! _Sust_ (sonst) _haben
Sie aber die Wahl!_ Ich bitt'!“
Vergeblich blieb alle Belehrung. Der Richter schickte die naive Person
mit der Mahnung heim, es solle sich das Weibele die Sache derweil
überlegen und selber wählen und dann in drei Wochen wiederkommen.
Kaum war die Person fort, brachte der Amtsdiener die eben eingelaufene
Morgenpost in die Kanzlei, und erlaubte sich die Bemerkung. „Herr
Bezirksrichter, ich glaub', dasmal ischt 'was Besonderes dabei!“
„Warum?“
„Weil ein Briefumschlag mit roter Tinte geschrieben ischt!“
„Schon gut, geben Sie her! Die nächste Partei soll warten, bis ich
klingle!“
Während sich Perathoner entfernte, griff Ehrenstraßer, den doch die
Neugierde etwas reizte, nach dem Brief mit roter Adresse. „Soll mich
wundern, wenn das nicht mit einer Kindsangelegenheit zusammenhängt!“
dachte der Richter, riß den Umschlag auf und suchte die Unterschrift.
Richtig, anonym, Poststempel vom gestrigen, im Städtchen aufgegeben.
Der mit roter Tinte geschriebene Brief hatte folgenden Wortlaut:[8]
„Bittgesuch!
an das löbliche k. k. Bezirksgericht.
Daß ich mir die Freiheit nehme, mein dringendes Bittgesuch an Sie zu
richten, wollen Sie doch entschuldigen. Da ich ein lediges
Frauenzimmer in bedrängten Vermögensverhältnissen bin, so wage ich es,
meine Notlage an Sie zu melden und sollte es auch für mich Nutzen
schaffen, für welche Zwecke ich es hauptsächlich unternehme, so werde
ich dann, als jetzt nicht Unterzeichnete, mich bei Ihnen persönlich
schuldig bedanken. Wie ich schon hörte, sind Sie ein guter Vertreter
Ihrer Unterthanen und man weiß ja, daß _Sie der Vater aller ledigen
Kinder im Bezirke sind_. Sie sind also auch ein guter Vertreter der
ledigen Kinder, deren Vaterpflicht oft entzogen ist und lobe deshalb
Ihre gutmütige Vorsorge, daß Sie diese schon welche derzeit geboren,
während Sie im Orte sind, hauptsächlich dessen Vater zu Ihrer Pflicht
angehalten haben.
Da es aber noch viele ältere Kinder, welche derzeit von ihrem Vater
sehr wenig oder noch gar nichts erhalten haben, zur Unterstützung für
daß Fortkommen, so bitte ich deshalb gehorsamst, Ihre wohlwollende
Gütte, möchten auch dieser Kinder Väter sammt Vormund einvernehmen,
welche schon älter sind, da wohl etliche derselben noch keinen Vormund
haben, und mit der Kindesmutter, auf welcher alle Sorge lastet, wird
Mutwillen getrieben, so daß selbe oft selbst bereits nichts mehr
anzuziehen hat, noch vielweniger das Kind. Wenn man dann was verlangt
für das Kind, so giebt es alle möglichen Ausreden, wenn z.B. das Kind
und dessen Kind anderer Glaubens-Confesion ist, als der Vater, so
heißt es, mußt mir halt das Kind lassen, sonst zahl' ich nichts, wenn
schon dann auch auf das Kind schlecht geschaut wird beim Vater, — oder
kannst thun was du willst, es gehört nicht mein, trotzdem oft im
Mindesten kein Zweifel noch Ursach' wäre, über die Gewißheit der
Vaterschaft, oder — ein Bauernsohn kann nichts geben, weil er bei der
Militär ist, obschon die Interessen vom väterlichen Erbteil völlig
wären, kurz und gut, wenn oft sonst keine Ausrede ist, so heißt es,
mußt mich halt anzeigen, was ich nicht zu fürchten habe, überhaupt
wenn einer schon mehrere Kinder hat, weil ich selbst nicht habe,
obschon sie es im Vorhinein nicht sagen, das sie nichts haben. Da
heißt es noch oft, so und so viel hab' ich Vermögen und das und jenes
bekommst du von mir oder ich werde dich heirathen und die einfältigen
Frauenzimmer lassen sich so unbewußt oft bethören, oder wie schon
vorkommen ischt, daß einer ein Geld von etlichen hundert Gulden hatte
in der Sparkasse, und wie er für seine fünfte Kindsmutter sämtliche
Kosten zu zahlen hatte, behob er vorläufig den Betrag von der
Sparkasse, verschwändete den größten Teil davon selbst und das andere
lieh er sammt Schuldschein Jemanden und sagt nicht wem, ohne für die
Kinder was anzuwenden.
Jetzt gute Herren habe ich erwähnt in diesen Bittgesuch für mich und
im Namen aller Betrefenden wie es so häufig unter den gewissenlosen
Leuten vorkommt und wird noch einmal gebeten um Anordnung und
Einvernehmung der Persohnen für Kinder, welche schon früher gebohren
worden, da Sie noch nicht in der Stadt waren, so wird Ihre Güte viel
Dank erwerben. Insbesondere bitte ich, das Sie, Herr Bezirksrichter
und Kindsvater, sich um mich und mein zwölfjähriges Dirndl vor Gericht
annähmen, weil ich mich schenihre des Weiteren, so möchten Sie die
Sache kriminalisch doch ohne Angabe meines Nahmens und Wohnortes
betreiben. Sind Sie doch so wohl!