Laut, allen Anwesenden vernehmlich sprach der Richter: „Das ischt eben
die alte und ewig dumme Geschichte. Ihr Bauern haltet immer _männliche_
Hunde, Dörcher und fahrendes Volk immer Weibchen. Und da wundert ihr
Bauern euch dann, und könnt nicht begreifen, daß eure Hofhunde fremde
Leute lautlos einlassen! Geschieht euch ganz recht! Also der Hofhund hat
nicht gemeldet, gut. Habt ihr irgend ein Anzeichen an den Außenseiten
gefunden?“
Servaz verneinte diese Frage und verwies auf die völlig intakt
gebliebenen Fenstergitter.
Langsam ging der Richter von Fenster zu Fenster des Erdgeschosses und
zog einen zusammenlegbaren Maßstab aus der Tasche, mit welchem er die
Sprossenentfernung im Gitter maß.
Staunend sagte Amareller. „Mit Verlaub, Herr Richter, durch selle Gitter
wird decht keiner durchschlupfen können!“
„Du schweigst, bis du wieder gefragt wirst!“ erwiderte der Richter,
namens Ehrenstraßer und prüfte dann die Vergitterung auf etwaige
Konstruktionsfehler, worauf der Befehl erfolgte, es sollen sich alle
Anwesenden in den Flur des Hauses begeben. Nun widmete der Richter seine
ganze Aufmerksamkeit dem Boden rings um das Gehöfte, und suchte nach
Spuren und Fußabdrücken. Um das Haus ist der Boden kiesig, fest, nichts
zu finden. Doch schon in geringer Entfernung wird der Boden,
entsprechend dem bezeichnenden Gehöftnamen (Hemmern = Nißwurz,
moos-sumpfiger Grund) weich, und der Richter hatte nicht lange zu
suchen, da stieß er auch schon auf Abdrücke von Schuhen im moosigen
Boden, eine Fährte von überraschenden Eigenschaften. Einmal finden sich
die Abdrücke stark nach auswärts gerichtet, wodurch der Richter
kombinierte, daß der Erzeuger dieser Fährte Plattfüße habe. Die nächste
Prüfung der Fährte warf aber die Vermutung, daß sie vom Diebe herrühren
könnte, über den Haufen, denn die Fährte geht gemäß den Abdrücken im
weichen Boden auf das Haus zu, nicht von demselben weg.
Der Richter wurde von diesem Faktum einigermaßen überrascht und ging der
Fährte entgegen, weiter in den Moorboden hinein, bis sie sich auf den
zur Sicherung der Passanten gelegten Pfadbrettern verlor.
Ist diese Fährte nun die zum Hause führende, so muß jene, welche vom
Hause wegzieht, gefunden werden. Mit der größten Sorgfalt und
Gründlichkeit suchte der Richter nach der Weggangsspur, er mühte sich
ab, und verwendete alle seine Amtserfahrung für diese Suche, doch
vermochte er nicht einen vom Hause führenden Fußabdruck zu finden. So
kehrte Ehrenstraßer denn zur zuführenden Spur zurück, und hob mehrere
Abdrücke mit charakteristischen Nägeleindrücken aus dem Boden aus, um
sie mit größter Sorgfalt zwischen mitgeführten Pappendeckeln zu
verwahren, und eingebunden der Feldtasche einzuverleiben, die der
Untersuchungsrichter ähnlich wie die Offiziere solche umgehängt tragen,
an der linken Hüftenseite trägt.
Nun wurde der Protokollführer gerufen und demselben alles Einschlägige
über die gemachten Wahrnehmungen diktiert. Zur größten Verwunderung der
Bauern ließ sie der Richter nun einzeln vor das Haus treten, wobei
Ehrenstraßer scharf auf die Formation der Füße achtete. Nicht einer von
den Leuten, auch nicht vom Gesinde, hat Plattfüße.
Der Richter schickte die überflüssig gewordenen Nachbarn nach Hause und
nahm nun die Dienstboten einzeln vor, welche nach der Meinung des
Amareller verdächtig sein müssen, weil die Fenstergitter unbeschädigt
geblieben sind.
Gleich dem ersten Knecht maß der Richter mit dem Zollstab das
Querdurchmaß des Kopfes, das zur Hälfte der Mund des grenzenlos
Überraschten betrug.
„Abtreten! Der nächste vor!“ lautete der Befehl. Ein schmächtig gebauter
junger Bursche trat heran, der nun den rechten Arm über den Kopf
emporstrecken mußte. Rasch wurde nun dem Burschen der Kopf nebst dem
emporgestreckten Arme in der Quere gemessen, und das Resultat machte
den Richter stutzig, denn es betrug der Kopfdurchmesser inklusive Arm
genau 14 cm und dieselbe Distanz weisen die Sprossenentfernungen auf.
Für den Untersuchungsrichter ist dadurch klargelegt, daß dieser Bursche
durch die Gittersprossendistanz durchschlüpfen kann und daß das Gitter
mit 14 cm Sprossenentfernung kein Hindernis für ein Eindringen von außen
bildet. Ist der Bursche daher der Dieb, so brauchte er nicht von außen
einzusteigen.
Eine Kopfmessung der übrigen erachtete der Richter zwecklos, nachdem die
Gittersprossenentfernung die Möglichkeit eines Eindringens von außen
gewährleistet. Die Untersuchung wurde nun auf das Haus im Innern und die
Truhe ausgedehnt.
Viel bot der Lokalaugenschein nicht. Der Richter fand, daß die Truhe wie
ein Koffer geöffnet werden konnte, wenn man den Deckel aufschlug. Rostig
und alt war das Schloß; kaum geeignet, einen besonderen Widerstand zu
leisten; ebenso alt und morsch war das Truhenholz. Ehrenstraßer besah
sich die Stelle genau, wo der unbekannte Dieb mit einem Instrument
eingesetzt haben mußte, um den Deckel aufzusprengen. Deutlich ist zu
sehen, daß ein Stemmeisen knapp neben dem Schlosse zwischen dem obersten
Rand der Vorderwand und dem Deckel eingeführt wurde, das Holz zeigt den
betreffenden Abdruck des Werkzeuges und läßt erkennen, daß auf das Heft
des Werkzeuges ein Druck nach unten ausgeübt worden sein mußte. Das
Eisen hat also gleichzeitig in die Vorderwand der Truhe hinunter, mit
dem Schneidende aber auch hinauf auf den Innenteil des Truhendeckels
gedrückt und sohin die Öffnung des Deckels erzielt.
Diese Wahrnehmung ergänzte eine weitere Nachforschung, welche ergab, daß
um das Mal, welches das Eisen in das Brett drückte, das Holz sehr stark
im Gefüge war. Der Eindruck läßt erkennen, daß das Eisen vorne schmäler
gewesen sein muß.
Sorgfältig prüfte der Untersuchungsrichter nun auch die Innenseite des
aufgesprengten Deckels und fand, daß an der Wirkungsstelle, wo das
Eisenende den Druck ausübte, eine Figuration vorhanden ist, die zackig
nach abwärts läuft. Sofort kombinierte der Richter, daß das Werkzeug
kein normales Stemmeisen gewesen sein könne, eher eine Art
Schraubenzieher, dessen eine Ecke an der Schneide abgebrochen sein
mußte. Dieses Eckenteilchen war aber nicht zu finden, so sehr sich
Ehrenstraßer auch abmühte. Nun wurden die Entfernungen der Druckstellen
gemessen und die Resultate dem Protokollführer diktiert. Ohne das
Instrument selbst zu haben, ist zu konstatieren, daß die Schneide jetzt
38 mm breit ist, daß sie vor dem Abbrechen der Ecke 41 mm breit war und
daß das Stemmeisen 94 mm von der Schneide gegen das Heft hin gemessen,
eine Breite von 54 mm haben mußte.
Weitere Erfolge konnten nicht erzielt werden. Gleichwohl nahm der
gewissenhafte Richter nun noch die Verhöre der Dienstboten vor und zwar
wurde zunächst die Küchenmagd Gretl, eine kräftige junge Person,
citiert, die zitternd in der Verhörstube erschien.
Ehrenstraßer richtete die üblichen Vorfragen an die Person in
hochdeutscher Sprache, bekam aber keine Antwort, daher er die Fragen im
Dialekt wiederholte. Jetzt verstand ihn die Magd und gab ihr Nationale
an.
„Hast du in der vergangenen Nacht etwas Besonderes wahrgenommen?“ frug
der Richter.
Die Magd wechselte die Farbe, ward bleich, dann wieder rot, ein Beben
lief durch den ganzen Körper, eine unverkennbare Angst war vom Gesicht
abzulesen. Stotternd beteuerte Gretl: „Ich hab' ganz gewiß nichts
g'stohlen!“
„Das glaub' ich ja auch! Aber du mußt mir schon sagen, was du in dieser
Nacht beobachtet hast. Ischt jemand eingestiegen?“
„Sall woaß ich nuit!“
„Ischt jemand an deiner Thür' vorbei?“
„Sall schon!“
„Und was ischt dann geschehen?“
„Ich kann's nicht sagen, ich hab' zu fest g'schlafen und bin erst wach
worden, wie's vorbei war!“
„Was war vorbei?“
Zögernd und in großer Scheu gestand die Dirn, daß sie beim Erwachen
einen Strohkranz um den Kopf hatte.
„Hast du einen Burschen in der letzten Zeit abgewiesen?“
Gretl nickte.
„Welcher Bursch' war das?“
„Der Seppel, seller, der heute von Enk gemessen worden ischt mit'm Kopf
und Arm!“
„Also ischt jener Seppl dir aufsässig, er verfolgt dich?“
„Ja, sall ischt schon so!“
„Liegst du allein in der Schlafkammer?“
„Es liegt noch die Stalldirn drinnen in der Nacht!“
„Und diese hat auch nichts gehört?“
„Nein!“
„Hast nichts gefunden, was der Seppl in der Schlafkammer zurückgelassen
hat?“
„Decht wohl! Ein rotes Tüchel hat er vergessen!“
Jetzt wußte der erfahrene Richter den Sachverhalt genau, den er der
Dirne aufzählte: „Der abgewiesene Seppel wollte sich an dir rächen! Er
ischt heute Nacht mit einer rot verhüllten Laterne[1] in die Kammer
geschlichen und ihr Dirnen habt fest geschlafen. Zum Hohn und Spott hat
der Seppel dir den Strohkranz auf den Kopf gelegt, den du beim Erwachen
vorgefunden hast.“
„Sall ischt richtig! Ich bitt', gnä' Herr, verzählen Sie's nicht
weiter, die Schand' ischt zu groß!“ bat die Dirne flehentlich.
„Schon gut! Vom Einbruch hast du nichts wahrgenommen?“
„Nichts, gnä' Herr!“
Das Verhör der Stalldirne ergab nur die Bestätigung, daß der Strohkranz
vorgefunden wurde. Vom Einbrecher selbst fehlt jede Spur. Die
Untersuchung wie das Protokoll wurden geschlossen und die
Gerichtskommission verließ den Hemmernmooshof und dessen laut um sein
verlorenes Geld jammernden Besitzer.
* * * * *
In seiner kahlen, dürftig mit den allernotwendigsten Geräten, wie Tisch,
Stuhl, kleines Waschservice und Aktenständer möblierten Kanzlei im
kleinen Gerichtsgebäude des Bergstädtchens präparierte der
Bezirksrichter Ehrenstraßer sorgfältig die zu Amt gebrachten,
ausgehobenen Spuren, die inzwischen eingetrocknet sind, doch die Nägel
und Schuheiseneindrücke deutlich zeigen. Sie werden dem Akt einverleibt,
der nun ruhen muß, bis der berühmte Zufall seine ersehnte Rolle zu
spielen beliebt. Schon wollte der Richter den Akt dem Rubrum „Buchstabe
A“ einverleiben, da fiel Ehrenstraßer ein, die Angelegenheit doch nicht
mit der heutigen, nahezu ergebnislosen Untersuchung auf sich beruhen zu
lassen. Der Amtsdiener Perathoner, ein kugelrundes Männchen, das in der
Körperfülle im schreienden Gegensatz zur mageren Gage stand, erhielt
Befehl, den Gendarmeriewachtmeister zu holen, und geschäftig wie immer,
eilte der Diener zur Kaserne.
Ehrenstraßer erledigte inzwischen einen Citoakt in seiner ruhigen,
gewissenhaften Weise. So still ist's in dem kahlen, schlechtgetünchten
Raum, daß das Kritzeln der Feder auf dem ziemlich rauhen Aktenpapier,
sowie das Summen einiger nach Freiheit lüsternen Fliegen an den
geschlossenen, vorhanglosen Fenstern das einzige Geräusch geben.
Ganz in die Arbeit versunken, überhörte der Richter das leise Klopfen
sowie das Aufklinken des Thürschlosses. Erst als eine silberhelle
Mädchenstimme rief: „Lieber Papa!“ hob Ehrenstraßer den Kopf und blickte
auf.
„Ah, mein Herzensschatz! Tritt nur ein, Emmy! Was führt dich zur
Amtszeit zu mir?“
Verlegen, lieblich errötend steht die etwa zwanzigjährige blonde Tochter
aus erster Ehe vor dem Papa, eine hübsche Erscheinung, und in der
Kopfbildung wie in den Augen von unverkennbarer Ähnlichkeit mit dem
Vater. Ob der leisen Rüge, die Emmy in der Frage Papas sogleich empfand,
bat die Tochter, das Eindringen in die Kanzlei zur Amtszeit gütigst
entschuldigen zu wollen.
„Schon gut, Emmy! Du weißt, daß ich während der Amtsstunden
ausschließlich meinem Berufe angehöre und hier Störungen in
Privatangelegenheiten vermieden wissen will. Es muß sonach deinem Besuch
ein besonderes Ereignis zu Grunde liegen! Sprich, mein Kind: Was führt
dich hierher?“
Ehrenstraßer hatte sich erhoben und trat seiner Tochter näher, die
plötzlich die Arme ausbreitete, dem überraschten Vater um den Hals fiel
und an seiner Brust zu weinen begann.
„Emmy Kind! Was soll denn das bedeuten?“
Unter Thränen schluchzte die Tochter: „Verzeih, lieber Papa! Laß mich
weinen an deiner treuen Vaterbrust!“
„Um Gotteswillen! Was bewegt dich so sehr? Was ischt denn vorgefallen?“
Das Mädchen erbebte und weinte heftig, ohne eine Antwort zu geben.
Forschend richtete der Richter seine scharfen Blicke auf die Tochter,
deren Verhalten ihm völlig unfaßbar erscheint.
„Hat es zu Hause Verdruß gegeben, Emmy?“
Die Tochter schüttelte den Blondkopf.
„Ischt dir jemand zu nahe getreten? Ich kann das bei den ruhigen
Verhältnissen in unserm Städtchen nicht glauben. Sprich, mein Kind! Und
vergiß nicht: Ich bin zur Arbeit hier verpflichtet! Sprich!“
„Ich kann nicht, lieber Papa!“ stammelte Emmy.
„O, Weiber! Widerspruch über Widerspruch! Da kommst du mir in die
Kanzlei in einem Zustande, der an Fassungslosigkeit grenzt, suchst eine
Aussprache mit deinem Vater und nun du reden darfst, und sollst, heißt
es: Ich kann nicht reden! Das verstehe, wer will; ich verstehe es
nicht!“
„Verzeihe, guter, lieber Papa!“
Der Richter wurde stutzig und wiederholte die Worte: „Verzeihe, guter,
lieber Papa! Das klingt gewissermaßen verdächtig! Ist im Herzkämmerchen
etwas nicht in der Alltagsordnung, was?“
In großer Verwirrung flüsterte Emmy unter erneuter Umarmung dem Vater
zu: „Verzeih' mir, süßer Papa! Ich kann nichts dafür — Franz!“
Jetzt löste Ehrenstraßer die Umarmung und ernst sprach er: „Was muß ich
hören? Wer ischt Franz? Wie kommt meine engelreine Tochter zu einem
Franz? Wer ischt das? Was hat es gegeben? Ich will nicht hoffen — —“
Abwehrend rief Emmy: „Nein, nein, lieber Papa, wie kannst du nur denken!
Ich kenne meine Pflicht! Aber —“
„Was aber?“
Verwirrt stammelte Emmy: „Franz, der Sohn des Cementfabrikanten
Ratschiller, hat mich begleitet auf dem üblichen Spaziergang und hat
mich —“
„Nun?“
„..... hat mich gefragt, ob ich seine Frau werden möchte! Verzeihe mir,
lieber Papa!“
„So? Das ischt ja das Allerneuste! Und der junge Mann scheint nicht zu
wissen, bei wem man zuerst in solchen Angelegenheiten anfrägt?“
Errötend lispelte Emmy: „Verzeihe, Papa! Franz wollte zuerst meine
Meinung wissen, er kommt dann gewiß zu dir, um deinen Segen zu
erbitten!“
„Ei, der Tausend! Also perfectum est! Ich muß sagen: Eine solche
Selbständigkeit hätte ich meiner sanften Emmy gar nicht zugetraut! Du
hast dem Cementmenschen also schlankweg dein Jawort gegeben?“
„Doch nicht, lieber Papa! Ich habe nur gesagt, Franz solle um deinen
Segen bitten!“
„Ach, du liebe Einfalt vom Lande!“ lachte der Richter auf.
„Bitte, bitte, lieber Herzenspapa, sei nicht böse, und gieb uns deine
Einwilligung!“ flehte in holder Verwirrung die Tochter.
„Adagio, lento tempo, Kind! Ein alter Jurist überstürzt nichts! Und im
tempo furioso wird nicht geheiratet. Der alte, goldene Juristenspruch:
„Quis, quid, ubi, quibus auxilius, cur quomodo, quando“ gilt auch in
diesem Falle!“
„Papa, ich verstehe kein Wort von dem gelehrten Zeug!“
Ehrenstraßer lächelte. „Das glaub' ich gern! Doch genug nun von der
überraschenden Sache! Geh' heim, Emmy, wir werden darüber schon noch
reden!“
„Bitte, Herzensväterchen, bitte schön!“ schmeichelte das Mädchen.
„Nur nicht pressieren, Kind! Ich höre Stimmen im Warteraum, es wird der
citierte Wachtmeister kommen! Verlaß mich nun, Kind, mich ruft die
Pflicht! Adieu, Emmy!“
Das Mädchen küßte Papa herzhaft und wirbelte dann zur Thüre hinaus.
„Eine schöne Bescheerung! Aber ein gutes Kind ischt Emmy doch, denn von
dem Werber weg ischt sie zum Vater gelaufen! Eigentlich ganz natürlich,
ich bin ihr ja der einzige und nächste, hm, der einzige dürfte ich
gewesen sein!“ murmelte der Richter und klingelte dann.
„Herr Bezirksrichter befehlen?“ fragte der eintretende Diener.
„Ischt der Wachtmeister da? Soll eintreten!“
„Zu Befehl, Herr Bezirksrichter!“ rief Perathoner und schob seine
Kugelgestalt ins Vorzimmer hinaus.
Gleich darauf trat der stämmige Gendarmeriewachtmeister, der wohl in
Uniform war, jedoch nur das Seitengewehr und statt des Federnhutes das
gewöhnliche Dienstkäppi trug, salutierend ein und stellte sich
militärisch stramm vor dem Richter auf. „Herr Bezirksrichter befehlen?“
„Mein lieber Wachtmeister! Sie werden vom Gendarmen, der heute mit auf
Kommission beim Amareller war, bereits erfahren haben, daß wir nicht
viel Erfolg hatten. Ich will den Akt nun nicht schlummern lassen,
vielleicht kann seitens der Gendarmerie gelegentlich eine wertvolle
Wahrnehmung gemacht werden. Ich möchte Sie daher dahin verständigen, daß
nach dem Befund der erbrochenen Truhe im Hemmernmooshofe das gebrauchte
Werkzeug sehr wahrscheinlich ein Schraubenzieher mit einer abgebrochenen
Ecke gewesen ischt. Achten Sie und die Ihnen unterstellte Mannschaft bei
Requisitionen, Besuchen und sonstigen Patrouillen auf ähnlich
beschaffene derartige Werkzeuge und erstatten Sie mir dann sogleich
Anzeige.“
„Sehr wohl! Haben Herr Bezirksrichter sonst noch Befehle für mich?“
„Nein! Ich danke Ihnen!“
Mit militärischem Gruß trat der Wachtmeister ab. Der Richter wollte sich
weiter seiner Arbeit widmen, doch parierten die Gedanken nimmer, die
sich mit der überraschend gekommenen Verlobung beschäftigten. So quälte
sich Ehrenstraßer ab, einen Akt fertig zum Expedit zu stellen und
endlich legte er die Feder nieder und ging nach Hause.