1879. Nº 12. December.
Wissenschaftliche Mittheilungen.
Ein Hexenprozeß aus Vorarlberg v. J. 1597.
„Es lohnte wirklich der Mühe, die Hexenprozesse unseres Vaterlandes
einer größeren Aufmerksamkeit zu würdigen und eine Geschichte derselben
von ihrem ersten Auftauchen bis zu den letzten Ausklängen des
Zauberwahns zu fertigen. Es würde eine solche Arbeit werthvolle Funde
für Kultur- und Sittengeschichte ergeben...“
(J. Zingerle: Barbara Pachlerin, die Sarnthaler Hexe, und Mathias
Perger, der Lauterfresser. Zwei Hexenprozesse. Innsbruck, 1858.
Vorrede, S. IX.)
Diese Worte des berühmten Germanisten mögen es rechtfertigen, wenn in
diesen Blättern wieder einmal ein Bild der traurigsten, unsinnigsten
aller Verirrungen des menschlichen Geistes, des Hexenwahns, aus
dem Staub und Moder der Archive hervorgezogen wird. Der Schauplatz
des traurigen Vorgangs ist diesmal die Herrschaft Sonnenberg in
Vorarlberg. Im Archive des dem Freiherrn von Sternbach gehörigen
Schlosses zu Bludenz findet sich eine Reihe von Hexenprozeßakten,
welche indeß blos aus dem über die Geständnisse der Hexen aufgenommenen
Protokolle und aus dem Urtheilsspruche bestehen, eines eigentlichen
Verhörprotokolles aber ermangeln, übrigens in ihrem Inhalte, nämlich in
den einbekannten Hexenstücken, alle eine große -- höchst wahrscheinlich
auf schablonenmäßige Behandlung aller derartigen Prozesse seitens des
Gerichtes zurückzuführende -- Aehnlichkeit unter einander aufweisen.
Ein solches Geständnißprotokoll lassen wir hier nun folgen und
schicken nur voraus, daß im Jahre 1597, also in der Blüthezeit
der Hexenprozesse, 8 Weiber, von welchen zwei aus der Herrschaft
Sonnenberg; die übrigen theils aus der Bludenzer Herrschaft, theils
aus dem Thale Montafon waren, als der Hexerei verdächtig in Bludenz
eingezogen und 5 davon zum Feuertode verurtheilt wurden. Ueber die
beiden Weiber aus der Herrschaft Sonnenberg wurde ein besonderes
(nachstehend mitgetheiltes) Protokoll aufgenommen, obgleich sie mit den
übrigen Weibern gleichzeitig verhört, gefoltert und verbrannt wurden.
Malefiz-Gerichtsprotocolum
de anno 1597.
Urgicht[458] und Bekenntnuß.
Elsa Dünserin, uß Braz und Petronilla Gortterin von Nenzingen, beid
der Herschaft Sonenberg, welche Beid irer bösen verleumbdung halber,
hernach vermeldter laidiger sündlicher begangener übelthatten uf
Mitwoch den 18. und Sambstag den 28. Tag des Monats Juni ano 97
fenklich inkommen,[459] und dieselbigen in Güettiger und peinlicher
Befragung bekandt:
1. Das allerhöchst und sündlichst Laster, so sy beide obermelte
Weibspersonen begangen, das sy sich auf Anstiftung und Begerung des
bösen Geists (der Inen Gelt zu geben versprochen; der Dünserin Geist
habe sich Belzabub und der Gortterin -- Bolderlinn genant,) Gottes
allmächtigen, seiner würdigen lieben Mutter Maria und aller Haylligen
Gottes verleungnet, ime zuogesagt und versprochen, weder Gott,
seine liebe Mutter, noch die Haylligen anzurueffen, sonder nit mer
zu bethen, darauf auch sie Beid mit Ime reverent der Unkeuschheit
pflegen. So sie aber hernacher oft und dick[460] gar übel gereuwen.[461]
Hinder solliches laidiges und verdambliches Laster hat sich die
Dunserin ungefähr vor 30 Jahren verschinen[462] begeben. Und die
Gortterin vor 4 verschinen Jahren.
2. Item ungefähr in 8 Tagen nach irem Versprechen seye der böse Geist
wieder zue der Dünserin gekommen, abermals reverent der Unkeuschheit
mit ihro pflegen, und ihro ein Heffele mit Salb geben. Dasselbig hab
sie mit worten, so er sie underwiesen, in eine Muttele,[463] das wie
ein Schäffle geformiret gewest, gestrichen, und desselbigmals mit irem
Buolen, genannten Belzebuob, ins roth Horn gefahren, daselbst sei ihr
Schwester Barbara sambt irem Buolen, einem bösen Geist, zu ihr kommen.
Damals haben sie die Reiffen gemacht,[464] hat aber wenig Schaden
bracht.
3. item vor etlich verschinen Jahren sei sie mit ihrem Buhlen in
Lagandt gefahren. Daselbst haben sie dem Schedler ein kleines Rindle
verzehrt.
4. item vor etlich Jahren sein sie abermals mit ihrem Buhlen uf einen
Spitz[465] gefahren usserhalb bei dem vorder Land, müg aber nit wissen,
wie der Spitz hayst, da sein ihrer zehn gwest, sie hab aber keine
kannt. Da haben sie uf Gehaiß der bösen Gaister Wasser tragen und mit
denen Worten, wie sie die bösen Gaister underwiesen, usgeschütt. Davon
das groß Regenwetter erfolgt, darmit sie den Wein verderbt.
5. item sie und genannte ihr Schwester Barbara haben vor etlich Jahren
in Braz, in dem Keller genannt, ein Reiffen gemacht, die hab wenig
Schaden than.
6. item, wann sie von ihren Mann hinweg gefahren, so hab sie ihme
reverend ein alten Schweinstrog zugelegt, alsdann sei er nit erwacht,
bis sie wieder kommen.
7. item, einsmals sei sie auf den Heuberg am Reittanz gefahren. Da
seien ihro drei Tisch voll gewest. Haben ein Rind daselbsten verzehrt,
sie müg nit wissen, weß das Rind gewest sei und hab auch keine kannt.
8. item, dem Hanns Schedler in Brand hab sie vielmalen seinem Vieh die
Milch genomen. Das hab sie mit Sach, wie sie ihr Buol underwiesen,
zuweg bringen köunen, wann ainer sein Vieh nit wol gesegnet gehabt.
9. item vor Jahren sei sie mit ihrem Buolen ins Palendt gefahren und
den Bach angricht, da er groß angloffen; der hab aber kain Schaden than.
10 u. 11. item zwei unterschidliche mal sei sie mit ihrem Buhlen,
einmal ins Greob-Tobel und einmal ins Paldend gefahren; jedwedersmal
ein Hagel gemacht, der hab nit sonders großen Schaden thun, wan (_nur_)
ein wenig ins Korn und Hanf.
12. item Regenwetter hab sie ohne Zahl gemacht, das sie hab thun
müssen, ihr Buol Belzabuob hab sie darzu zwengt.[466]