ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.

1879. Nº 12. December.

Wissenschaftliche Mittheilungen.

Ein Hexenprozeß aus Vorarlberg v. J. 1597.

„Es lohnte wirklich der Mühe, die Hexenprozesse unseres Vaterlandes

einer größeren Aufmerksamkeit zu würdigen und eine Geschichte derselben

von ihrem ersten Auftauchen bis zu den letzten Ausklängen des

Zauberwahns zu fertigen. Es würde eine solche Arbeit werthvolle Funde

für Kultur- und Sittengeschichte ergeben...“

(J. Zingerle: Barbara Pachlerin, die Sarnthaler Hexe, und Mathias

Perger, der Lauterfresser. Zwei Hexenprozesse. Innsbruck, 1858.

Vorrede, S. IX.)

Diese Worte des berühmten Germanisten mögen es rechtfertigen, wenn in

diesen Blättern wieder einmal ein Bild der traurigsten, unsinnigsten

aller Verirrungen des menschlichen Geistes, des Hexenwahns, aus

dem Staub und Moder der Archive hervorgezogen wird. Der Schauplatz

des traurigen Vorgangs ist diesmal die Herrschaft Sonnenberg in

Vorarlberg. Im Archive des dem Freiherrn von Sternbach gehörigen

Schlosses zu Bludenz findet sich eine Reihe von Hexenprozeßakten,

welche indeß blos aus dem über die Geständnisse der Hexen aufgenommenen

Protokolle und aus dem Urtheilsspruche bestehen, eines eigentlichen

Verhörprotokolles aber ermangeln, übrigens in ihrem Inhalte, nämlich in

den einbekannten Hexenstücken, alle eine große -- höchst wahrscheinlich

auf schablonenmäßige Behandlung aller derartigen Prozesse seitens des

Gerichtes zurückzuführende -- Aehnlichkeit unter einander aufweisen.

Ein solches Geständnißprotokoll lassen wir hier nun folgen und

schicken nur voraus, daß im Jahre 1597, also in der Blüthezeit

der Hexenprozesse, 8 Weiber, von welchen zwei aus der Herrschaft

Sonnenberg; die übrigen theils aus der Bludenzer Herrschaft, theils

aus dem Thale Montafon waren, als der Hexerei verdächtig in Bludenz

eingezogen und 5 davon zum Feuertode verurtheilt wurden. Ueber die

beiden Weiber aus der Herrschaft Sonnenberg wurde ein besonderes

(nachstehend mitgetheiltes) Protokoll aufgenommen, obgleich sie mit den

übrigen Weibern gleichzeitig verhört, gefoltert und verbrannt wurden.

Malefiz-Gerichtsprotocolum

de anno 1597.

Urgicht[458] und Bekenntnuß.

Elsa Dünserin, uß Braz und Petronilla Gortterin von Nenzingen, beid

der Herschaft Sonenberg, welche Beid irer bösen verleumbdung halber,

hernach vermeldter laidiger sündlicher begangener übelthatten uf

Mitwoch den 18. und Sambstag den 28. Tag des Monats Juni ano 97

fenklich inkommen,[459] und dieselbigen in Güettiger und peinlicher

Befragung bekandt:

1. Das allerhöchst und sündlichst Laster, so sy beide obermelte

Weibspersonen begangen, das sy sich auf Anstiftung und Begerung des

bösen Geists (der Inen Gelt zu geben versprochen; der Dünserin Geist

habe sich Belzabub und der Gortterin -- Bolderlinn genant,) Gottes

allmächtigen, seiner würdigen lieben Mutter Maria und aller Haylligen

Gottes verleungnet, ime zuogesagt und versprochen, weder Gott,

seine liebe Mutter, noch die Haylligen anzurueffen, sonder nit mer

zu bethen, darauf auch sie Beid mit Ime reverent der Unkeuschheit

pflegen. So sie aber hernacher oft und dick[460] gar übel gereuwen.[461]

Hinder solliches laidiges und verdambliches Laster hat sich die

Dunserin ungefähr vor 30 Jahren verschinen[462] begeben. Und die

Gortterin vor 4 verschinen Jahren.

2. Item ungefähr in 8 Tagen nach irem Versprechen seye der böse Geist

wieder zue der Dünserin gekommen, abermals reverent der Unkeuschheit

mit ihro pflegen, und ihro ein Heffele mit Salb geben. Dasselbig hab

sie mit worten, so er sie underwiesen, in eine Muttele,[463] das wie

ein Schäffle geformiret gewest, gestrichen, und desselbigmals mit irem

Buolen, genannten Belzebuob, ins roth Horn gefahren, daselbst sei ihr

Schwester Barbara sambt irem Buolen, einem bösen Geist, zu ihr kommen.

Damals haben sie die Reiffen gemacht,[464] hat aber wenig Schaden

bracht.

3. item vor etlich verschinen Jahren sei sie mit ihrem Buhlen in

Lagandt gefahren. Daselbst haben sie dem Schedler ein kleines Rindle

verzehrt.

4. item vor etlich Jahren sein sie abermals mit ihrem Buhlen uf einen

Spitz[465] gefahren usserhalb bei dem vorder Land, müg aber nit wissen,

wie der Spitz hayst, da sein ihrer zehn gwest, sie hab aber keine

kannt. Da haben sie uf Gehaiß der bösen Gaister Wasser tragen und mit

denen Worten, wie sie die bösen Gaister underwiesen, usgeschütt. Davon

das groß Regenwetter erfolgt, darmit sie den Wein verderbt.

5. item sie und genannte ihr Schwester Barbara haben vor etlich Jahren

in Braz, in dem Keller genannt, ein Reiffen gemacht, die hab wenig

Schaden than.

6. item, wann sie von ihren Mann hinweg gefahren, so hab sie ihme

reverend ein alten Schweinstrog zugelegt, alsdann sei er nit erwacht,

bis sie wieder kommen.

7. item, einsmals sei sie auf den Heuberg am Reittanz gefahren. Da

seien ihro drei Tisch voll gewest. Haben ein Rind daselbsten verzehrt,

sie müg nit wissen, weß das Rind gewest sei und hab auch keine kannt.

8. item, dem Hanns Schedler in Brand hab sie vielmalen seinem Vieh die

Milch genomen. Das hab sie mit Sach, wie sie ihr Buol underwiesen,

zuweg bringen köunen, wann ainer sein Vieh nit wol gesegnet gehabt.

9. item vor Jahren sei sie mit ihrem Buolen ins Palendt gefahren und

den Bach angricht, da er groß angloffen; der hab aber kain Schaden than.

10 u. 11. item zwei unterschidliche mal sei sie mit ihrem Buhlen,

einmal ins Greob-Tobel und einmal ins Paldend gefahren; jedwedersmal

ein Hagel gemacht, der hab nit sonders großen Schaden thun, wan (_nur_)

ein wenig ins Korn und Hanf.

12. item Regenwetter hab sie ohne Zahl gemacht, das sie hab thun

müssen, ihr Buol Belzabuob hab sie darzu zwengt.[466]

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) Neue Folge · 第 152 / 177 题