1879. Nº 9. September.
Wissenschaftliche Mittheilungen.
Althochdeutsches aus dem 11. Jahrhundert.
In der Sammelhandschrift C. 171 der Stadtbibliothek in der Wasserkirche
zu Zürich, klein 8º, von verschiedenen Händen des 11.-12. Jahrh.
zusammengeschrieben, auf Bl. 1 das Psalterium Jeronimi, dann von Bl.
17 a eine Reihe lateinischer Beichtformeln und Gebete enthaltend,
Bl. 151 mit einem solchen schließend, fand Herr Prof. S. Vögelin das
nachfolgende deutsche Stück, welches Bl. 106 b ausfüllt.
Sinc den saltare unde tuͦ dine uenie zu ieglichemo salmen unt sprih
G͠la patri unt Req^it et Gip zu iegelicher uenie ein almvͦsen
unt ein cherzen gemezzen nah dem mitteristemo uingere diner zesewen
hant unt tuͦ daz nahtes. unt friume des morgenes alle die selmisse
die duͦ megest. unt bit die brieste daz si die sele dines friuntes
dem almahtigen gote beuelhen mit uollemo ambahte alsame da men den
lichnamen der erde beualch. Daz tu an dem sibenten unt zu iegelichemo
drizegisten so chumet dir diu sele zegesihte alnah diu so ir dine stet.
/Basel./ /M. Heyne./
Ein Spinett vom Jahre 1580.
Mit einer Tafel.
Das interessanteste Stück der im germanischen Museum aufbewahrten
Sammlung musikalischer Instrumente ist ohne Zweifel ein Spinett mit der
oben angegebenen Jahreszahl, sowohl wegen seiner äußeren Ausstattung,
als wegen der inneren Einrichtung, die dasselbe noch um eine oder
einige Stufen dem Ursprunge des Claviers näher stellt, als die von
Prätorius beschriebenen Werke, aus dessen /Sciagraphia/ wir erst
genauere Kenntniß über die älteren Musikinstrumente erhalten. Hat
sich dasselbe auch, wie aus der Abbildung ersichtlich, bis zu vier
Octaven erweitert und statt der zwanzig Tasten, mit welchen sich nach
Prätorius’ Angabe das erste Clavichord vom einsaitigen Monochord
abgelöst, deren neunundvierzig angenommen, auch Tasten für alle
Halbtöne nach der heute noch üblichen Weise eingefügt, so steht es doch
nach der Art, wie es die Töne hervorbringt, noch auf dem ältesten Boden
des Saitenspiels, für welches anfänglich die Harfe, später die Laute
maßgebend war. Die Saiten werden noch nicht angeschlagen, sondern durch
kleine Federn, die in den aufstehenden Enden der Tasten angebracht
sind, gerissen, wie es bis zum Beginn des 16. Jahrh. auch bei den
letztgenannten Instrumenten, den Lauten, der Fall war. Diese primitive
Technik hat aber bereits die Schwierigkeit, welcher sie zu begegnen
hat, erkannt und ist auf sinnreiche Weise bemüht gewesen, sie zu
überwinden. Die Hämmer, an welchen die Federn befestigt, sind nämlich
in Gabelform gebildet, in deren Oeffnung ein leichter Holzzapfen an
quergehendem Drahtstift so hängt, daß er durch das längere und deshalb
schwerere untere Ende in senkrechter Stellung erhalten wird. Ein am
unteren Ende der Gabelöffnung, hinter dem hängenden Zapfen angebrachter
Fischbeinstift verhindert, daß jener sich nach vorn überneigen kann,
was geschehen würde, sobald die im oberen Ende angebrachte Feder, ein
vorn zugespitztes Stück einer Gänsepose, von unten durch Erhebung des
Hammers an die Saite gedrängt wird.
Ohne diesen dem Zapfen durch den Stift gegebenen Halt würde die Saite
weniger stark gerissen, der Ton somit abgeschwächt, wenn nicht ganz
aufgehoben werden. Die ganze Anordnung ist aber erforderlich, damit
nicht die Feder, welche durch Anschlagen der Taste über die Saite
erhoben wird, beim Zurückfallen derselben, indem sie sich wieder unter
die letztere begibt, diese noch einmal reiße und so den Ton zweimal
hervorbringe, oder, was bei der Leichtigkeit der Hämmer wirklich der
Fall sein würde, auf der Saite liegen bleibe und so ein wiederholtes
Anschlagen der Taste tonlos mache. Bei der bestehenden Einrichtung
aber legt der Zapfen beim Sinken des Hammers sich nach hinten über,
und die Feder gleitet möglichst leise über die Saite zurück, indem sie
im sanften Rückschlage auf dieselbe zugleich die Aufgabe der neueren
Gegenhämmer versieht und das zu lange Nachklingen der Saite verhindert.
Der Ton unseres Instrumentes ist bereits stärker und voller, als der,
welchen fast zweihundert Jahre später die fünf Octaven haltenden und
angeschlagenen Claviere geben.
Eine eigenthümliche Bereicherung des hier besprochenen ist ein zweites,
kleineres Spinett, welches, in das erstere eingeschoben, so weit daraus
hervorgezogen werden kann, daß es ein vierhändiges Spiel ermöglicht. Es
enthält ebenfalls vier Octaven und ist in der beschriebenen Einrichtung
jenem gleich. Nur sind die Saiten in entsprechender Weise verkürzt, und
statt der zwei Schalllöcher des ersteren enthält es nur ein solches.
Der Fuss, welcher das Instrument gegenwärtig trägt, ist neu
hinzugefügt. Ursprünglich war es ohne Zweifel ohne einen solchen und,
wie noch die bei Prätorius abgebildeten, bestimmt, auf einen Tisch oder
wol eher auf eine Bank von entsprechender Höhe gelegt zu werden. --
Im Uebrigen ist seine äußere Ausstattung eine glänzende; sie bezeugt
sicherlich, daß es aus vornehmem Besitze stammt. Charakteristischer
Weise ist aber aller Schmuck auf den inwendigen Raum verlegt, so
daß das Ganze bei geschlossenem Deckel nur wie ein schwarzer Kasten
erscheint und erst nach Aufschlagen des letzteren der ganze Reichthum
an figürlichen und ornamentalen Malereien, vergoldeten Medaillons u.
s. w. sichtbar wird. Die untere Seite des Deckels zeigt eine in freier
Landschaft sich erlustierende Gesellschaft. In einem von niedrigen
Höhenzügen gegen den Horizont abgeschlossenen Thale breitet, wie es
scheint, mit zwei Armen ein Fluss sich aus, der auf der so gebildeten
Landzunge ein stattliches Schloß mit daran stoßendem Park und Garten
bespült. Der letztere, durch hölzerne Stakete abgeschlossen und im
Geschmacke des ausgehenden 16. Jahrh. mit zugeschnittenen Gängen
und Lauben, Springbrunnen, Tischen, Sitzen u. s. w. ausgestattet,
bildet den Schauplatz der dargestellten Vergnügungen. Ein Theil der
Gesellschaft befindet sich noch an der Tafel unter der großen Laube,
deren kuppelförmiges Blätterdach von Karyatidenpfeilern getragen wird,
wie es scheint, beim Nachtisch; denn die breiten Venetianergläser
machen sich bereits als die am meisten gehandhabten Geräthe bemerkbar,
und ein Diener bringt auf einer Schüssel einen großen Kuchen herzu.
Ein anderer Theil hat sich bereits durch den Garten zerstreut und
in verschiedenen Gruppen auf dem Rasen gelagert. Links blicken in
bewegter Unterhaltung ein Herr und zwei Damen über das Geländer in
den Fluß; daneben macht ein anderes Paar mit dem Hausnarren und einem
Zwerge sich zu schaffen, -- ein Zeichen, daß wir in angesehener
Gesellschaft uns befinden; denn beide letztere pflegten damals nur
den fürstlichen Hofstaat zu bereichern. Andere sind in musikalischer
Unterhaltung begriffen, wobei Lautenspiel und Gesang vorherrschen;
wieder andere lustwandeln paarweise, ruhen auf gemauerten und mit
Brettern bedeckten Bänken u. s. w. -- Ein in Charnieren hängender
oberer Theil des Deckels, bestimmt, die Vorderseite des Instrumentes
zu schützen, enthält, in Oel gemalt, eine Darstellung Davids, der von
Saul, vor welchem er gespielt, mit dem Speere bedroht wird, daneben
als Randverzierung allerlei Musikinstrumente. Doch stammt die Malerei
aus späterer Zeit und ist deshalb in unsere Abbildung nicht mit
aufgenommen. Der Resonanzboden ist mit einzelnen Blumen bemalt; die
drei erwähnten Schalllöcher aber sind mit zierlich durchbrochenen, zum
Theil in der Mitte vertieften Rosetten ausgelegt, deren vergoldetes
Maßwerk noch gothische Motive aufweiset. Die Vorderseite sowohl beim
großen, wie beim kleinen Spinett, ebenso die Klappe, welche das
letztere in seinem Verschlusse birgt, zeigen, auf röthlichem Grunde
weiß und gelb ausgeführt, Arabesken in reinem Renaissancestil, welche
den Raum zwischen sieben vergoldeten Medaillons füllen, die ihrerseits
durch breite, schwarze und mit weißen Linienornamenten verzierte Rahmen
noch mehr hervorgehoben werden. Die auf den Medaillons dargestellten
Personen sind: Prinz Alexander Farnese, Wilhelm von Oranien, welcher
zweimal vorkommt, Kaiser Maximilian II. und seine Gemahlin Maria als
Königin von Böhmen, Anna von Oesterreich, Gemahlin König Philipps
II. von Spanien, König Philipp II. selbst und Charlotte von Bourbon,
Gemahlin des Prinzen Wilhelm von Oranien. -- Der Deckel eines links,
in der vordern Ecke des Resonanzbodens angebrachten, zur Aufbewahrung
des Stimmhammers, der Saiten u. s. w. bestimmten Kästchens enthält
ebenfalls ein hübsches Bildchen: einen Herrn und eine Dame, welche,
im Gespräch begriffen, in freier Landschaft einander gegenüber
stehen. Diese, wie die übrigen älteren Malereien, sind in brillanten
Wasserfarben ausgeführt.
Eine werthvolle Zugabe ist der Name des Meisters /Martinus van
der Biest/, der sich als Verfertiger des Instrumentes nebst der
Jahreszahl der Entstehung 1580 auf der Spannleiste über den Saiten
genannt hat. Zu bedauern ist daß er nicht auch den Ort angegeben; denn
die Herkunft zu wissen, wäre nicht minder wichtig. -- Der Name verräth
den Meister sogleich als Niederländer; auch könnte das Vorherrschen der
Bildnisse aus der oranischen Familie auf den Medaillons auf denselben
Ursprung deuten. Mehr noch würde es besagen, wenn bekannt wäre, wem
der auf der Innenseite der Klappe angebrachte und beim Herabhängen
derselben sichtbar werdende Wahlspruch: /espoir confoirte/
angehört habe. Die bekannten Prinzen der oranischen Familie führten
andere Devisen, soweit ihre zahlreichen Portraits darüber Auskunft
geben. Ein Martin van der Biest soll gegen Ende des 16. Jahrh. in
München gelebt haben. Wäre dieser der Verfertiger unseres Instrumentes,
so fiele dasselbe in die Glanzperiode, welche die Pflege der Musik
in Bayern unter Herzog Wilhelm V. gewann, und würde dadurch, als
unmittelbares Zeugniß derselben, doppelt interessant. -- Vielleicht
gibt diese Mittheilung Anlaß, dem Meister an Ort und Stelle weiter
nachzuspüren.
v. E.
Leipziger Zoll- und Messstreitigkeiten aus dem Ende des 14.
Jahrhunderts.
„Wir schepphin der Stat zu lipczk bekennen daz wir vmb recht seyn
gefraget nach disen worten | vor vns send komen eczliche geste in
vnseren jaremarkte vnd haben geclagt vber vnsern zolner wy daz er sy
vͤbernomen habe an dem zolle | dor zu hat geantwort vnser zolner
vnd spricht er habe sy nicht vͤber nomen an dem zolle daz wolle er
wol erwysen mit dem rechten. Nu hat vnser richter vns vmb daz vrteile
gefraget | wye daz vnser zolner erwysen schol vff seynem zole wenn er
yn nennet er sey seyn erbezole vnd wye vnser zolner den zole nemen
sol dez hat er nicht brife noch alde kuntschaft[356]. Bitten wir
wͤch[357] daz ir vns vnderwyset mit rechte wy vnszer zolner daz
erwysen sol vff seynen zole daz er recht tu vnd den gesten auch recht
geschehe oder waz recht sey.
Hir vff sprechen wir Schepphen zu lipczk eyn recht.
Nach dem male dy geste den zolner schuldigen daz er sy an dem zolle
vͤbirnomen habe vnd der zolner dor zu neyn spricht So mage er dez
vnschuldig werden mit seynes selbes hand zu den heiligen[358] ob er
thar[359] von rechtes wegen.
Daz dis recht recht sey dez zu eynem vrkunde haben wir schepphen zu
lipczk vnsz jnsigel ruckenhalben[360] an disen offen brif laszin
drucken.“
Vorstehendes ist entnommen einem alten, 1388 angelegten Stadtbuche auf
der hiesigen Rathsbibliothek (drittletztes Bl.). Die Eintragung rührt
der Schrift nach ohne Zweifel von Mag. Friederic Eybanger de Nurnberg
her, der das Stadtbuch angelegt hat, und stammt, wenn nicht aus dem
Jahre 1388 selbst, so doch sicherlich aus einem der nächsten Jahre.
Die Rechtsentscheidung, von der das Stadtbuch die obige undatierte
Copie enthält, gehört wahrscheinlich auch dem 9. Jahrzehnt des 14.
Jahrh. an und betraf wol /vogtländische/ „Gäste des Leipziger
Jahrmarkts“, da sie sich eben in dem hiesigen Stadtbuch findet, und
zwar unter einer kleinen Reihe von Copieen von Urkunden, die sich auf
Plauen, Hof und Weida beziehen.
/Plauen./ /Joh. Müller./