ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.

1879. Nº 9. September.

Wissenschaftliche Mittheilungen.

Althochdeutsches aus dem 11. Jahrhundert.

In der Sammelhandschrift C. 171 der Stadtbibliothek in der Wasserkirche

zu Zürich, klein 8º, von verschiedenen Händen des 11.-12. Jahrh.

zusammengeschrieben, auf Bl. 1 das Psalterium Jeronimi, dann von Bl.

17 a eine Reihe lateinischer Beichtformeln und Gebete enthaltend,

Bl. 151 mit einem solchen schließend, fand Herr Prof. S. Vögelin das

nachfolgende deutsche Stück, welches Bl. 106 b ausfüllt.

Sinc den saltare unde tuͦ dine uenie zu ieglichemo salmen unt sprih

G͠la patri unt Req^it et Gip zu iegelicher uenie ein almvͦsen

unt ein cherzen gemezzen nah dem mitteristemo uingere diner zesewen

hant unt tuͦ daz nahtes. unt friume des morgenes alle die selmisse

die duͦ megest. unt bit die brieste daz si die sele dines friuntes

dem almahtigen gote beuelhen mit uollemo ambahte alsame da men den

lichnamen der erde beualch. Daz tu an dem sibenten unt zu iegelichemo

drizegisten so chumet dir diu sele zegesihte alnah diu so ir dine stet.

/Basel./ /M. Heyne./

Ein Spinett vom Jahre 1580.

Mit einer Tafel.

Das interessanteste Stück der im germanischen Museum aufbewahrten

Sammlung musikalischer Instrumente ist ohne Zweifel ein Spinett mit der

oben angegebenen Jahreszahl, sowohl wegen seiner äußeren Ausstattung,

als wegen der inneren Einrichtung, die dasselbe noch um eine oder

einige Stufen dem Ursprunge des Claviers näher stellt, als die von

Prätorius beschriebenen Werke, aus dessen /Sciagraphia/ wir erst

genauere Kenntniß über die älteren Musikinstrumente erhalten. Hat

sich dasselbe auch, wie aus der Abbildung ersichtlich, bis zu vier

Octaven erweitert und statt der zwanzig Tasten, mit welchen sich nach

Prätorius’ Angabe das erste Clavichord vom einsaitigen Monochord

abgelöst, deren neunundvierzig angenommen, auch Tasten für alle

Halbtöne nach der heute noch üblichen Weise eingefügt, so steht es doch

nach der Art, wie es die Töne hervorbringt, noch auf dem ältesten Boden

des Saitenspiels, für welches anfänglich die Harfe, später die Laute

maßgebend war. Die Saiten werden noch nicht angeschlagen, sondern durch

kleine Federn, die in den aufstehenden Enden der Tasten angebracht

sind, gerissen, wie es bis zum Beginn des 16. Jahrh. auch bei den

letztgenannten Instrumenten, den Lauten, der Fall war. Diese primitive

Technik hat aber bereits die Schwierigkeit, welcher sie zu begegnen

hat, erkannt und ist auf sinnreiche Weise bemüht gewesen, sie zu

überwinden. Die Hämmer, an welchen die Federn befestigt, sind nämlich

in Gabelform gebildet, in deren Oeffnung ein leichter Holzzapfen an

quergehendem Drahtstift so hängt, daß er durch das längere und deshalb

schwerere untere Ende in senkrechter Stellung erhalten wird. Ein am

unteren Ende der Gabelöffnung, hinter dem hängenden Zapfen angebrachter

Fischbeinstift verhindert, daß jener sich nach vorn überneigen kann,

was geschehen würde, sobald die im oberen Ende angebrachte Feder, ein

vorn zugespitztes Stück einer Gänsepose, von unten durch Erhebung des

Hammers an die Saite gedrängt wird.

Ohne diesen dem Zapfen durch den Stift gegebenen Halt würde die Saite

weniger stark gerissen, der Ton somit abgeschwächt, wenn nicht ganz

aufgehoben werden. Die ganze Anordnung ist aber erforderlich, damit

nicht die Feder, welche durch Anschlagen der Taste über die Saite

erhoben wird, beim Zurückfallen derselben, indem sie sich wieder unter

die letztere begibt, diese noch einmal reiße und so den Ton zweimal

hervorbringe, oder, was bei der Leichtigkeit der Hämmer wirklich der

Fall sein würde, auf der Saite liegen bleibe und so ein wiederholtes

Anschlagen der Taste tonlos mache. Bei der bestehenden Einrichtung

aber legt der Zapfen beim Sinken des Hammers sich nach hinten über,

und die Feder gleitet möglichst leise über die Saite zurück, indem sie

im sanften Rückschlage auf dieselbe zugleich die Aufgabe der neueren

Gegenhämmer versieht und das zu lange Nachklingen der Saite verhindert.

Der Ton unseres Instrumentes ist bereits stärker und voller, als der,

welchen fast zweihundert Jahre später die fünf Octaven haltenden und

angeschlagenen Claviere geben.

Eine eigenthümliche Bereicherung des hier besprochenen ist ein zweites,

kleineres Spinett, welches, in das erstere eingeschoben, so weit daraus

hervorgezogen werden kann, daß es ein vierhändiges Spiel ermöglicht. Es

enthält ebenfalls vier Octaven und ist in der beschriebenen Einrichtung

jenem gleich. Nur sind die Saiten in entsprechender Weise verkürzt, und

statt der zwei Schalllöcher des ersteren enthält es nur ein solches.

Der Fuss, welcher das Instrument gegenwärtig trägt, ist neu

hinzugefügt. Ursprünglich war es ohne Zweifel ohne einen solchen und,

wie noch die bei Prätorius abgebildeten, bestimmt, auf einen Tisch oder

wol eher auf eine Bank von entsprechender Höhe gelegt zu werden. --

Im Uebrigen ist seine äußere Ausstattung eine glänzende; sie bezeugt

sicherlich, daß es aus vornehmem Besitze stammt. Charakteristischer

Weise ist aber aller Schmuck auf den inwendigen Raum verlegt, so

daß das Ganze bei geschlossenem Deckel nur wie ein schwarzer Kasten

erscheint und erst nach Aufschlagen des letzteren der ganze Reichthum

an figürlichen und ornamentalen Malereien, vergoldeten Medaillons u.

s. w. sichtbar wird. Die untere Seite des Deckels zeigt eine in freier

Landschaft sich erlustierende Gesellschaft. In einem von niedrigen

Höhenzügen gegen den Horizont abgeschlossenen Thale breitet, wie es

scheint, mit zwei Armen ein Fluss sich aus, der auf der so gebildeten

Landzunge ein stattliches Schloß mit daran stoßendem Park und Garten

bespült. Der letztere, durch hölzerne Stakete abgeschlossen und im

Geschmacke des ausgehenden 16. Jahrh. mit zugeschnittenen Gängen

und Lauben, Springbrunnen, Tischen, Sitzen u. s. w. ausgestattet,

bildet den Schauplatz der dargestellten Vergnügungen. Ein Theil der

Gesellschaft befindet sich noch an der Tafel unter der großen Laube,

deren kuppelförmiges Blätterdach von Karyatidenpfeilern getragen wird,

wie es scheint, beim Nachtisch; denn die breiten Venetianergläser

machen sich bereits als die am meisten gehandhabten Geräthe bemerkbar,

und ein Diener bringt auf einer Schüssel einen großen Kuchen herzu.

Ein anderer Theil hat sich bereits durch den Garten zerstreut und

in verschiedenen Gruppen auf dem Rasen gelagert. Links blicken in

bewegter Unterhaltung ein Herr und zwei Damen über das Geländer in

den Fluß; daneben macht ein anderes Paar mit dem Hausnarren und einem

Zwerge sich zu schaffen, -- ein Zeichen, daß wir in angesehener

Gesellschaft uns befinden; denn beide letztere pflegten damals nur

den fürstlichen Hofstaat zu bereichern. Andere sind in musikalischer

Unterhaltung begriffen, wobei Lautenspiel und Gesang vorherrschen;

wieder andere lustwandeln paarweise, ruhen auf gemauerten und mit

Brettern bedeckten Bänken u. s. w. -- Ein in Charnieren hängender

oberer Theil des Deckels, bestimmt, die Vorderseite des Instrumentes

zu schützen, enthält, in Oel gemalt, eine Darstellung Davids, der von

Saul, vor welchem er gespielt, mit dem Speere bedroht wird, daneben

als Randverzierung allerlei Musikinstrumente. Doch stammt die Malerei

aus späterer Zeit und ist deshalb in unsere Abbildung nicht mit

aufgenommen. Der Resonanzboden ist mit einzelnen Blumen bemalt; die

drei erwähnten Schalllöcher aber sind mit zierlich durchbrochenen, zum

Theil in der Mitte vertieften Rosetten ausgelegt, deren vergoldetes

Maßwerk noch gothische Motive aufweiset. Die Vorderseite sowohl beim

großen, wie beim kleinen Spinett, ebenso die Klappe, welche das

letztere in seinem Verschlusse birgt, zeigen, auf röthlichem Grunde

weiß und gelb ausgeführt, Arabesken in reinem Renaissancestil, welche

den Raum zwischen sieben vergoldeten Medaillons füllen, die ihrerseits

durch breite, schwarze und mit weißen Linienornamenten verzierte Rahmen

noch mehr hervorgehoben werden. Die auf den Medaillons dargestellten

Personen sind: Prinz Alexander Farnese, Wilhelm von Oranien, welcher

zweimal vorkommt, Kaiser Maximilian II. und seine Gemahlin Maria als

Königin von Böhmen, Anna von Oesterreich, Gemahlin König Philipps

II. von Spanien, König Philipp II. selbst und Charlotte von Bourbon,

Gemahlin des Prinzen Wilhelm von Oranien. -- Der Deckel eines links,

in der vordern Ecke des Resonanzbodens angebrachten, zur Aufbewahrung

des Stimmhammers, der Saiten u. s. w. bestimmten Kästchens enthält

ebenfalls ein hübsches Bildchen: einen Herrn und eine Dame, welche,

im Gespräch begriffen, in freier Landschaft einander gegenüber

stehen. Diese, wie die übrigen älteren Malereien, sind in brillanten

Wasserfarben ausgeführt.

Eine werthvolle Zugabe ist der Name des Meisters /Martinus van

der Biest/, der sich als Verfertiger des Instrumentes nebst der

Jahreszahl der Entstehung 1580 auf der Spannleiste über den Saiten

genannt hat. Zu bedauern ist daß er nicht auch den Ort angegeben; denn

die Herkunft zu wissen, wäre nicht minder wichtig. -- Der Name verräth

den Meister sogleich als Niederländer; auch könnte das Vorherrschen der

Bildnisse aus der oranischen Familie auf den Medaillons auf denselben

Ursprung deuten. Mehr noch würde es besagen, wenn bekannt wäre, wem

der auf der Innenseite der Klappe angebrachte und beim Herabhängen

derselben sichtbar werdende Wahlspruch: /espoir confoirte/

angehört habe. Die bekannten Prinzen der oranischen Familie führten

andere Devisen, soweit ihre zahlreichen Portraits darüber Auskunft

geben. Ein Martin van der Biest soll gegen Ende des 16. Jahrh. in

München gelebt haben. Wäre dieser der Verfertiger unseres Instrumentes,

so fiele dasselbe in die Glanzperiode, welche die Pflege der Musik

in Bayern unter Herzog Wilhelm V. gewann, und würde dadurch, als

unmittelbares Zeugniß derselben, doppelt interessant. -- Vielleicht

gibt diese Mittheilung Anlaß, dem Meister an Ort und Stelle weiter

nachzuspüren.

v. E.

Leipziger Zoll- und Messstreitigkeiten aus dem Ende des 14.

Jahrhunderts.

„Wir schepphin der Stat zu lipczk bekennen daz wir vmb recht seyn

gefraget nach disen worten | vor vns send komen eczliche geste in

vnseren jaremarkte vnd haben geclagt vber vnsern zolner wy daz er sy

vͤbernomen habe an dem zolle | dor zu hat geantwort vnser zolner

vnd spricht er habe sy nicht vͤber nomen an dem zolle daz wolle er

wol erwysen mit dem rechten. Nu hat vnser richter vns vmb daz vrteile

gefraget | wye daz vnser zolner erwysen schol vff seynem zole wenn er

yn nennet er sey seyn erbezole vnd wye vnser zolner den zole nemen

sol dez hat er nicht brife noch alde kuntschaft[356]. Bitten wir

wͤch[357] daz ir vns vnderwyset mit rechte wy vnszer zolner daz

erwysen sol vff seynen zole daz er recht tu vnd den gesten auch recht

geschehe oder waz recht sey.

Hir vff sprechen wir Schepphen zu lipczk eyn recht.

Nach dem male dy geste den zolner schuldigen daz er sy an dem zolle

vͤbirnomen habe vnd der zolner dor zu neyn spricht So mage er dez

vnschuldig werden mit seynes selbes hand zu den heiligen[358] ob er

thar[359] von rechtes wegen.

Daz dis recht recht sey dez zu eynem vrkunde haben wir schepphen zu

lipczk vnsz jnsigel ruckenhalben[360] an disen offen brif laszin

drucken.“

Vorstehendes ist entnommen einem alten, 1388 angelegten Stadtbuche auf

der hiesigen Rathsbibliothek (drittletztes Bl.). Die Eintragung rührt

der Schrift nach ohne Zweifel von Mag. Friederic Eybanger de Nurnberg

her, der das Stadtbuch angelegt hat, und stammt, wenn nicht aus dem

Jahre 1388 selbst, so doch sicherlich aus einem der nächsten Jahre.

Die Rechtsentscheidung, von der das Stadtbuch die obige undatierte

Copie enthält, gehört wahrscheinlich auch dem 9. Jahrzehnt des 14.

Jahrh. an und betraf wol /vogtländische/ „Gäste des Leipziger

Jahrmarkts“, da sie sich eben in dem hiesigen Stadtbuch findet, und

zwar unter einer kleinen Reihe von Copieen von Urkunden, die sich auf

Plauen, Hof und Weida beziehen.

/Plauen./ /Joh. Müller./

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) Neue Folge · 第 120 / 177 题