13) Mache deine Rechnung, was dir zu thun vnd leidenlich ist.

14) Biedet man dir ein Billiches, vnd Ruͦckhet zu deinen

vorhabenden Zill, so druckhe bald ab ehe dichs Reuet.

15) Keinen aber gib dein eußerstes wortt, bis er nicht zuvor selbst

dazue Ruckht.

16) Bedenckhe daß ihrer Viel deiner wahrn auch haben, vnd milder

im hingeben sein möchten alß du; derselben Köpff mustu dich auch

annehmen, wiltu anderst nit steckhen bleiben.

17) Seye resolvirt vnd vorbedacht, was zue thun ist, drockhe

nit lang, bis vff den Letzen pfennign, dann man scheucht solche

verkauffer.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) Neue Folge · 第 91 / 177 题