14) Biedet man dir ein Billiches, vnd Ruͦckhet zu deinen
vorhabenden Zill, so druckhe bald ab ehe dichs Reuet.
15) Keinen aber gib dein eußerstes wortt, bis er nicht zuvor selbst
dazue Ruckht.
16) Bedenckhe daß ihrer Viel deiner wahrn auch haben, vnd milder
im hingeben sein möchten alß du; derselben Köpff mustu dich auch
annehmen, wiltu anderst nit steckhen bleiben.
17) Seye resolvirt vnd vorbedacht, was zue thun ist, drockhe
nit lang, bis vff den Letzen pfennign, dann man scheucht solche
verkauffer.