Lateinische Verse

aus einer Münchener Handschrift des 14. Jahrh.

Auf dem letzten Blatte (92b) des Cod. lat. Monac. 4350 aus St. Ulrich

und Afra stehen folgende Verse gegen die Bettelmönche:

Fratres currentes per mundum dona petentes

Sunt cunctas gentes in mundo decipientes.

Quosdam ligentes (_sic_), quosdam pugunt (_sic_) quasi sentes

Et quasi serpentes acuunt ligwas quoque dentes,

Ut sint rodentes comedentes atque bibentes,

Ventres implentes, dominabus sicque placentes,

Omnia colentes, mendaciter semper agentes.

Car infelices monachi faciunt meretrices

Sanctas ancillas, quoniam supponitis illas.

O turpes fratres, vos curritis per civitates

Et mendicatis universaque rogatis,

Ova, frumentum, sagimen, caseos centum,

Nummos pro panno, tamen hoc fit quater in anno.

Auf dieses in Form und Inhalt gleich mangelhafte und nur als

Stimmungszeugnisß zu beachtende Stück folgt ein etwas besseres

Frühlingslied:

1. Estas jam redit florida

Yemps quam nuper horrida

Tempus instat amabile

Mentis necans omne vile:

rosas ferens et lilium

fugarat in exilium.

cunctisque delectabile,

flores nunc juvenescunt.

2. Dulcis garritus avium

Aromatumque swavium

Flores depingunt gramina,

Juueno (sic) oblectamina

en resonat in nemore,

erbe redolent more.

per prata currunt agmina

et vetera vanescunt.

3. Hec omnia sunt vanitas

Clara cujus amenitas

Ista nobis dat gaudia,

Sed remanent perennia

unius respectu virginis,

solem obumbrat radiis.

que non sunt transitoria,

viceque sempiterna.

Amen.

/Berlin./ /W. Wattenbach./

Die heraldischen Kronen auf Siegeln des niederen Adels.

Daß sich, im Sinne des Mittelalters zu sprechen, zu Helm und Schild

geborene Personen auf ihren Siegeln statt des Helmes wol auch der Krone

bedienen, ist an und für sich auffallend genug; denn was soll, so fragt

man billiger Weise, das bildliche Zeichen hoher, königlicher Würde

im Wappenbilde eines sicherlich nicht zur Fülle der Macht berufenen

Mannes? Aber auch Frauen führen bekanntlich die sogenannten Rangkronen

über dem Wappenschilde, und es hat sich sogar in der Neuzeit das

Herkommen gebildet, nicht den Helm, sondern die Krone hauptsächlich in

den Siegeln des schönen Geschlechtes zur Verwendung zu bringen.

Ich beabsichtige nun keineswegs, über diesen Gegenstand, dessen

Erörterung ich den Sphragistikern überlassen möchte, Vermuthungen

auszusprechen; wohl aber erlaube ich mir, auf ein in ziemlich gut

erhaltenem Abdruck vorliegendes Siegel aufmerksam zu machen, weil

dasselbe ein ungemein frühes Beispiel einer, über den Schild einer

weder zum Fürsten-, noch zum Herrenstande zählenden Persönlichkeit

gestellten, heraldischen Krone ist.

Es handelt sich um das Siegel eines graduierten Klerikers. Dasselbe

hängt an einer im Generallandesarchive zu Karlsruhe befindlichen

Originalurkunde 1480 (verbis) montag nach Katharinentag (Nov. 27.),

Sect. Ueberlingen-Pfullendorf, Conv. XIII.

Der Siegler, „Cunradus Gaͤb, lerer der recht, vicarj des hofs

zu Costenntz und pfarrer zu Sulgen“, bringt, in Gemeinschaft mit

dem zuerst genannten und in rothem Wachse siegelnden Abte Johann

von Salmansweiler, zwischen dem Abte des Klosters Königsbronn und

dem Priester Michael Setzing, Leutpriester zu Pfullendorf, einen

gütlichen Vergleich über Novalzehenten zu Stande. Sein Siegel ist

ein gewöhnliches Rundsiegel in grünem Wachs, unbedeutend größer als

die Mehrzahl der damals vom niederen Adel geführten Siegel, ungefähr

von der Größe eines Zweimarkstückes. Das Wappenbild ist ein von

rechts nach links gezogener Schrägbalken, die Schildform die damals

übliche halbrunde. Zur Bezeichnung des Unterschiedes von Farbe und

Metall ist der Schild zierlich gegattert, so zwar, daß in den hiedurch

gebildeten, sehr fein gezogenen Quadrätchen je ein Kreuzchen zu stehen

kommt. Der Schild steht gerade. Ueber demselben befindet sich in

völlig deutlicher Ausprägung eine Krone mit fünf Zacken, von denen

jede in ein Dreiblatt endigt (sog. Laubkrone). Ueber die in der Mitte

befindliche Zacke hebt sich aber, unverkennbar als Kleinod (zimier),

ein Federbusch, der nicht auf den Schild aufgesetzt ist, sondern, so

zu sagen, aus der Mitte der Krone emporsteigt. Der Schild ist von

einem gut stilisierten, mehrfach gebrochenen Spruchbande umgeben.

Leider ist die Legende nicht sonderlich wohlerhalten; doch lese ich

mit völliger Sicherheit: S’. CONRAD GÄB und dazu als Schluß noch ein

Wort, welches aller Wahrscheinlichkeit nach licentiati heißen wird,

alles in kleinen gothischen Buchstaben, damaliger Druckschrift ähnlich.

Ueber das Herkommen des Konrad Gäb ist mir Näheres nicht bekannt.

Er wird zum Jahre 1484 als Doctor Conrad Gäb, Vicarius des Bischofs

Otto von Constanz, in der Zimmerischen Chronik I, 486 genannt. In

Freiburg in Breisgau saß schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts das

siegelfähige Geschlecht der Geben, welches vielfach in der Zeitschrift

für Geschichte des Oberrheins (Band XII, XIII, XVII, XXX) genannt

wird. In Schreiber’s Urkundenbuch der Stadt Freiburg II, 1, Taf. VII,

34 findet man die Abbildung des Siegels Cuͦnradi dicti Geben zum

Jahre 1370, durch welche, in Verbindung mit den Siegelbeschreibungen

der genannten Zeitschrift, die Uebereinstimmung des Wappenbildes der

Freiburger Familie mit jenem des Constanzer Generalvicarius außer Frage

gestellt wird. Ohne hieraus einen genealogischen Zusammenhang stricte

deducieren zu wollen, glaube ich doch die Wahrscheinlichkeit eines

solchen annehmen zu müssen. Der Licentiat oder Doctor Konrad Gäb führt

also sein Familienwappen und über demselben eine Krone, als das älteste

mir bekannte Beispiel der Anwendung einer heraldischen Krone über dem

Wappenschilde eines Mittelfreien.

/Karlsruhe./

/Dr. Frhr. Roth v. Schreckenstein./

Ueber Kronen.

Bemerkungen zu dem Siegel des Dr. Konrad Gäb.

Das in vorhergehendem Aufsatze beschriebene Siegel ist jedenfalls

sphragistisch hochinteressant, und es ist lebhaft zu bedauern, daß der

Herr Verfasser uns nicht in die Lage setzen konnte, eine Abbildung

desselben zu geben. Das Interesse liegt in der schwer erklärbaren

Bedeutung der Krone; doch möchten wir der Bezeichnung derselben als

„/heraldische Rangkrone/“ nicht zustimmen. Sie hat kaum Bezug

zum Rang des Siegelführers; aber es können auch Rangkronen nicht

als „heraldisch“ bezeichnet werden, wenn schon dies in unserer Zeit

geschieht.

[Illustration: Fig. 1.]

[Illustration: Fig. 2.]

[Illustration: Fig. 3.]

Das Mittelalter kannte allerdings bereits Rangkronen und wendete

sie auch in Verbindung mit der Heraldik an, aber nur für wirkliche

Kronenträger und in der ihrem Range entsprechenden Form. Wir finden

kaiserliche und königliche Wappen, bei denen statt des heraldischen

Helmes mit der Helmzier die Krone auf dem Schilde steht, und können

im 15. Jahrh. einen feststehenden Typus für die Kaiserkronen finden,

der merkwürdiger Weise scheinbar in gar nichts mit der wirklichen

Kaiserkrone übereinstimmt, aber nicht blos in Verbindung mit der

Heraldik auftritt, sondern der gesammten Kunst des 15. Jahrh. angehört.

Wie weit diese Unterscheidung etwa in das 14. Jahrh. hinaufgeht, können

wir zur Zeit nicht feststellen; im 15. finden wir sie gegeben und sehen

darin die Grundlage der „Rangkronen.“ Die Königskrone unterscheidet

sich bei allen Darstellungen -- Ausnahmen aus Mißverständnissen

oder besonderen Gründen vorbehalten -- jener Zeit, auch wo sie in

Verbindung mit der Heraldik auftritt, von der Kaiserkrone dadurch,

daß sie ein einfacher, mit Laubzacken besetzter Reif ist, während

die Kaiserkrone Bügel hat, die sich über dem Kopf wölben. Wenn es

nun auffallen muß, daß diese typische Form der Kaiserkrone keine

Aehnlichkeit mit der wirklichen hat, so hat dies seinen Grund darin,

daß die wirkliche Kaiserkrone sehr wenigen Künstlern je selbst zu

Gesicht kam und auch dem Volke unsichtbar war, da sie ja der Kaiser

selbst nur bei der Krönung trug, so daß die Künstler sich deshalb ein

typisches Bild machten, an welches auch das Volk sich derart gewöhnte,

daß es selbst in officiellen Darstellungen auftritt. Wenn wir absehen

von dem alten Holzschnitte[234] vom Beginn des 15. Jahrh., welcher

die Reichskleinodien vor Augen führt und „Kaiser Karls Krone“ so,

wie sie Fig. 1 in einer Hälfte dargestellt erscheint, abbildet, so

ist in vielen späteren Bildern eine der bischöflichen Mitra ähnliche

Form wiedergegeben; so insbesondere bei Wohlgemuth, welcher in der

Schedel’schen Chronik consequent die Kaiser und Könige in der Krone

unterscheidet. Wir erhalten davon ein deutliches Bild durch die

zwei Figuren, welche wir der Darstellung des deutschen Reiches und

seiner Glieder entnommen haben (Fig. 2) und die den Kaiser und den

König von Böhmen zeigen. Grünenberg gibt in seinem Wappenbuche eine

Darstellung der Kaiserkrone, welche auch im wesentlichen mit der Krone

übereinstimmt, die Kaiser Friedrich IV. auf seinem Grabmale in der

St. Stephanskirche zu Wien trägt (Fig. 3). Es ist dieselbe Hauptform,

welche später, am Schlusse des 16. Jahrh., der sog. „österreichischen

Hauskrone“ gegeben wurde, die, dem Kaiser dienend, nicht

Reichseigenthum, sondern solches des österreichischen Kaiserhauses war,

also auch außer der Krönung zur Verfügung stand und noch heute als

österreichische Kaiserkrone betrachtet wird. Wie entstand diese Form?

Betrachten wir (Fig. 4) die deutsche Kaiserkrone, so zeigt sich, daß

sie in nichts mit jener auf Friedrichs IV. Grabstein übereinstimmt, als

daß ein Kreuz oberhalb der Stirne steht, von welchem ein Bügel nach

rückwärts geht. Aber wir sehen neben der Hülse, in welcher der letztere

an der Rückwand und ebenso an der Vorderwand befestigt ist, noch zwei

solche etwas schräg stehende Hülsen. In diesen mag je ein flacher

Bügel befestigt gewesen sein, der als oberer Rand je eines halben

Käppchens von Sammt oder Seide diente und sofort das Charakteristische

der typischen Künstler-Kaiserkrone auch an der echten erscheinen läßt,

so daß es klar wird, wie die Künstler ihr Bild der bloßen Erinnerung

der Wirklichkeit entnahmen, indem sie nur die 8 Schildchen der echten

Krone, die sie nie nahe gesehen, in Laub umwandelten. Während die erste

uns bekannte Darstellung, die sich einigermaßen der echten Kaiserkrone

nähert, in dem Nürnberger Heilthumsbuch von 1493 enthalten ist (Fig.

5), zeigen selbst jene Siegel Kaiser Maximilians I., bei welchen

eine Krone statt des Helmes auf dem Schilde ruht, nur den Typus der

Bügelkrone, wie er populär war. Auf einem vom Kaiser verbreiteten

Flugblatte von 1508 erscheint am Fuße das Wappen Fig. 6.

[Illustration: Fig. 4.]

[Illustration: Fig. 5.]

Diese Kronen bei kaiserlichen Wappen sollen aber Kaiser- und keine

Königskronen sein, sie sollen des Kaisers Rang bezeichnen, wenn auch

das Grabmal Friedrichs IV. ähnliche Kronen auf anderen Schilden

zeigt. Bei dem Wappen von Alt-Oesterreich steht der Herzogshut auf

dem Schilde (Fig. 7) und trägt merkwürdiger Weise auch die Helmzier,

die eben zum Helm gehört, nicht zur Krone. In ähnlicher Weise, wie

hier der Herzogshut angewendet ist, tragen die Wappen der Päpste und

Bischöfe die Tiara und Mitra, das Wappen des Dogen von Venedig den

Dogenhut u. s. w., /um den Rang zu bezeichnen/. Aber während diese

Darstellungen bis in das 15. Jahrh. hinaufgehen, ist uns kein Beispiel

bekannt, daß Dynasten oder niederer Adel damals schon Rangabzeichen

mit dem Schilde verbunden hätten, noch weniger, daß sie das Zeichen

eines Ranges, den sie nicht besaßen, also eine Königskrone, als

Rangabzeichen gebraucht hätten. Als nach dem Mittelalter die Sitte

allgemein wurde, Rangabzeichen mit den Wappen zu verbinden, war es

auch nicht die Königskrone, welche jene Herren führten, sondern ein

ihnen eigenthümliches, je ihren speziellen Rang ausdrückendes Zeichen,

welches wir, weil es mit einer Königskrone Aehnlichkeit hat, als

„Grafenkrone“ oder „Freiherrenkrone“ bezeichnen. Für deren Entstehung

kann aber unser Siegel des Dr. Gäb doch keinen Anhaltspunkt gewähren;

denn die Krone dieses Siegels ist eine Königskrone, also keine, welche

den Rang des Dr. Gäb bezeichnete.

[Illustration: Fig. 6.]

Wenn es somit auch nicht schwer fällt, die vom Herrn Verfasser des

vorhergehenden Aufsatzes gewählte Bezeichnung umzustoßen, so ist es um

so schwieriger, die Bedeutung der Krone in diesem Siegel festzustellen.

In der Heraldik kommt die Krone (Königskrone) als Schildfigur häufig

vor. Als eigentliches Helmkleinod sie gesehen zu haben, erinnern wir

uns nicht; wohl aber kommt sie oft genug als Hülfskleinod, ähnlich

wie die Federkörbe, Wulste u. dgl. vor. Dafür erscheint sie bei dem

vorliegenden Siegel zu groß, da der Federbusch sie nicht ausfüllt.

Sollte nur der Siegelstecher sie in die Breite gezogen haben, weil

im Mittelalter jedes Feld durch die Figuren entsprechend gefüllt

sein mußte, ein Grundsatz, der jedem Maler oder Bildschnitzer für

jede Composition ebenso galt,[235] wie dem Heraldiker für die

Schildzeichnung, und den auch jedes schöne Siegel bezüglich der

Darstellung, ob diese nun eine heraldische war oder nicht, zur Geltung

bringt?[236] Unbedingt überzeugend ist allerdings diese Erklärung

nicht. Ist es etwa besser, anzunehmen, daß Gäb einer Bruderschaft

oder einem Orden angehörte, deren Symbol die Krone war? etwa einer

Bruderschaft der Himmelskönigin? Führte er deshalb eine Königskrone im

Siegel? die Krone der Himmelskönigin? Sollte aber auch die Krone nichts

anderes sein, als ein vom Künstler der Form des Siegelfeldes wegen ins

Breite gezogenes Hülfskleinod, so ist die Darstellung des Kleinodes

ohne Helm als Siegelbild höchst interessant, wenn auch nicht ohne

Parallelbeispiele.

[Illustration: Fig. 7.]

Zum Schlusse noch ein Wort über die Bezeichnung der Rangkrone überhaupt

als „heraldische“. Diese Bezeichnung erscheint uns, so allgemein sie

auch ist, nicht zutreffend. Heraldisch sind doch nur Schildfigur und

Kleinod, etwa Schildhalter. Sie sind eine heraldische Illustration des

Familiennamens. Der Rang des Trägers gehört in ein anderes Gebiet. Der

Träger führt seinen Rang eben so wohl wie seinen Namen; /er kann

also mit seinem Wappen die Rangbezeichnung verbinden/; sie wird

aber dadurch nicht Theil des Wappens, sondern Zugabe zu demselben, wie

sie auch nicht Theil des Monogramms oder des Buchstabens wird, wenn

der Träger seine Rangbezeichnung dem Namensinitial beifügt, eben so

wenig als man bei Verbindung von Ordensabzeichen mit dem Wappen diese

als heraldisch bezeichnen kann, während gewiß zur Darstellung der

persönlichen Verhältnisse diese Verbindung eben so berechtigt ist, als

jene des Rangabzeichens mit dem heraldischen Abzeichen des Trägers. Die

Verbindung der Darstellung sonstiger persönlichen Verhältnisse mit der

heraldischen Illustration des Namens geht ja auch bis in das 15. Jahrh.

hinauf. So führen verschiedene Nürnberger Ketzel die Zeichen ihrer

Pilgerfahrt an das heilige Grab als Beizeichen zum Wappen und auch die

Verbindung der Ordensketten und Ordensinsignien findet sich schon in

jener Zeit.

/A. Essenwein./

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) Neue Folge · 第 87 / 177 题