Zweite Auflage

=Erster Band:=

enthaltend Kapitel 1 und 2.

_Mit Macaulay's Portrait_.

Leipzig, 1856.

G. H. Friedlein.

* * * * *

* * * *

Erstes Kapitel.

Geschichte Englands vor der Restauration.

=Inhalt.=

Seite

Einleitung 5

Britannien unter den Römern 6

Britannien unter den Sachsen 7

Bekehrung der Sachsen zum Christenthume 8

Dänische Invasionen 10

Die Normannen 10

Die normannische Eroberung 12

Trennung Englands von der Normandie 13

Die Vermischung der Volksstämme 14

Englische Eroberungen auf dem Festlande 15

Der Krieg der Rosen 17

Aufhören der Leibeigenschaft 17

Wohlthätiges Wirken der römisch-katholischen Religion 18

Die frühere englische Staatsverfassung als oft

falsch dargestellt 19

Natur der beschränkten Monarchien des Mittelalters 21

Hoheitsrechte der früheren englischen Könige 21

Beschränkungen der Hoheitsrechte 22

Widerstand, die gewöhnliche Schranke der Tyrannei 25

Eigenthümlicher Charakter der englischen Aristokratie 27

Regierung der Tudors 28

Die beschränkten Monarchien des Mittelalters sind allgemein

in absolute Monarchien verwandelt 30

Die englische Monarchie als besondere Ausnahme 31

Die Reformation und ihre Wirkungen 31

Ursprung der Kirche von England 35

Ihr eigenthümlicher Charakter 36

Das Verhältniß, in welchem sie zu der Krone stand 37

Die Puritaner 40

Ihr republikanischer Geist 41

Gegen die Regierung Elisabeths erhob sich keine

systematische parlamentarische Opposition 41

Monopolfrage 42

Schottland und Irland werden wieder mit England Theile ein

und desselben Reichs 43

Verminderung des Einflusses Englands nach der

Thronbesteigung Jakobs I. 46

Die Lehre vom göttlichen Rechte 47

Die Kluft zwischen der Kirche und den Puritanern

wird größer 49

Thronbesteigung und Charakter Karls I. 55

Taktik der Opposition im Hause der Gemeinen 55

Bitte um Recht 56

Die Bitte um Recht wird verletzt 57

Charakter und Ansichten Wentworths 57

Charakter Laud's 58

Sternkammer und Hohe Commission 58

Schiffsgeld 59

Widerstand gegen die Liturgie in Schottland 60

Ein Parlament wird berufen und aufgelöst 62

Das Lange Parlament 63

Erstes Auftreten der beiden großen englischen Parteien 64

Der irische Aufstand 68

Die Remonstration 69

Anklage der fünf Mitglieder 70

Karls Abreise von London 71

Anfang des Bürgerkrieges 73

Erfolge der Royalisten 75

Erstehen der Independenten 75

Oliver Cromwell 76

Selbstverläugnungsverordnung 76

Sieg des Parlaments 77

Herrschaft und Charakter der Armee 77

Unterdrückung der Aufstände gegen die Soldatenherrschaft 79

Verfahren gegen den König 80

Seine Hinrichtung 82

Unterwerfung Irlands und Schottlands 83

Das Lange Parlament wird vertrieben 84

Oliver Cromwells Protektorat 86

Richard, Cromwells Nachfolger 89

Sturz Richards und Wiedereinsetzung des Langen Parlaments 91

Zweite Vertreibung des Langen Parlaments 92

Die Armee von Schottland rückt in England ein 93

Monk erklärt sich für ein freies Parlament 94

Allgemeine Wahl von 1660 95

Die Restauration 96

[_Einleitung._] Es ist meine Absicht, die Geschichte Englands von der

Thronbesteigung König Jakobs II. bis auf eine Zeit herab zu schreiben,

deren sich noch jetzt lebende Menschen erinnern. Ich will die Fehlgriffe

berichten, durch die sich das Haus Stuart in wenig Monaten einen

getreuen Adel und eine anhängliche Geistlichkeit entfremdete; die Bahn

der Revolution verfolgen, die dem langen Kampfe zwischen unsern

souverainen Herrschern und ihren Parlamenten ein Ziel setzte und nicht

minder die Rechte des Volkes als die der regierenden Fürstenfamilie

feststellte; ich will ferner von dem neu errichteten Throne erzählen,

der viel unruhige Jahre hindurch erfolgreich gegen äußere und innere

Feinde vertheidigt ward; erzählen, wie unter dem Schutze desselben die

Ausübung der Gesetze und die Sicherheit des Eigenthums sich mit einer

Freiheit der Discussion und des individuellen Handelns, wie sie früher

nicht gekannt, als vereinbar erwies; wie aus der glücklichen

Vereinbarung von Ordnung und Freiheit eine in den Jahrbüchern der

Geschichte beispiellose bürgerliche Wohlfahrt erblühte, wie unser

Vaterland sich rasch aus einem Zustande schmählicher Abhängigkeit

zu der Autorität eines Schiedsrichters unter den europäischen Mächten

emporschwang; wie mit seinem Reichthume sein kriegerischer Ruhm wuchs;

wie es sich durch kluge und unerschütterliche Zuverlässigkeit nach und

nach einen öffentlichen Credit schuf, der, Wunder bewirkend, den

Staatsmännern früherer Zeiten unglaublich erschienen sein würde;

wie aus einem riesigen Handel eine Seemacht hervorging, mit welcher

verglichen jede andere Seemacht älterer und neuerer Zeit zu völliger

Bedeutungslosigkeit herabsinkt; wie Schottland nach jahrhundertlanger

Feindschaft mit England nicht nur durch die Bande der Gesetze, sondern

durch die noch unauflöslicheren Bande der gemeinsamen Interessen und der

Zuneigung vereinigt ward; wie die britischen Ansiedelungen in Amerika

schnell reicher und mächtiger wurden, als jene Königreiche, welche

Cortez und Pizarro den Ländern Karls V. gewannen; und wie endlich

britische Abenteurer in Asien ein Reich gründeten, das dem Alexanders an

Glanz und Festigkeit nicht nachstand.

Nicht minder habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, große Unglücksfälle,

aus denen Triumphe hervorgingen, zu berichten und große nationale

Verbrechen und Thorheiten, die tiefer erniedrigen, als irgend ein

Mißgeschick; ich werde darthun, daß die Güter, welche wir zu den

höchsten Segnungen zählen, nicht rein wie Gold sind; daß das System,

nach welchem man unsere Freiheiten gegen die Willkür der königlichen

Macht schützte, eine neue Art Mißbräuche erschuf, die man in

unbeschränkten Monarchien nicht kennt; man wird ersehen, daß theils

durch unkluge Einmischung, theils durch thörichte Vernachlässigung,

aus der Blüte des Wohlstandes und der Ausdehnung des Handels nicht nur

unermeßlicher Segen, sondern auch Übel hervorgingen, welche armen und

uncultivirten Gesellschaften fremd sind; wie in zwei bedeutenden

Besitzthümern der Krone dem verübten Unrechte gerechte Vergeltung ward;

wie Unklugheit und Eigensinn die Bande lös'ten, welche die

nordamerikanischen Kolonien mit dem Mutterlande vereinten; wie das mit

dem Fluche der Herrschaft eines Volksstammes über den andern und einer

Konfession über die andere belastete Irland zwar ein Glied des

Staatskörpers blieb, aber welk und ausgerenkt ihm keine Kraft verlieh,

so daß Alle, welche die Größe Englands fürchten oder beneiden,

vorwurfsvoll darauf hindeuten.

Wenn mich nicht alles täuscht, wird trotzdem meine bunte Erzählung in

den religiösen Gemüthern Dankbarkeit und in der Brust der

Vaterlandsfreunde neue Hoffnung erwecken, denn die Geschichte unsers

Vaterlandes, welche die letzten einhundertundsechzig Jahre umschließt,

ist unbedingt die Geschichte der physischen, moralischen und geistigen

Fortbildung. Alle die, welche ihr Zeitalter mit dem idealen, goldenen

vergleichen, mögen von Entartung und Verfall reden; aber keiner, der die

Vergangenheit genau kennt, wird sich geneigt fühlen, unmuthig und

verzweifelnd auf die Gegenwart zu blicken.

Ich würde die Aufgabe, die ich mir gestellt, nur unvollkommen lösen,

wenn ich allein von Schlachten und Belagerungen, von dem Bilden und

Auflösen der Ministerien und von Palastintriguen und Parlamentsdebatten

reden wollte; es wird vielmehr mein Bestreben sein, eben so sorgfältig

die Geschichte des Volks aufzuzeichnen, als die der Regierung; die

Entwickelung der nützlichen und zierenden Künste, die Entstehung

religiöser Sekten und die Veränderungen auf dem Gebiete der

Wissenschaften zu schildern; ein Bild von den Sitten der verschiedenen

Generationen zu liefern, ja selbst der Veränderungen zu erwähnen, die in

Kleidung, häuslicher Einrichtung, bei Gastmählern und öffentlichen

Vergnügungen stattgefunden haben. Den Vorwurf, die Würde der Geschichte

verletzt zu haben, will ich gern ertragen, wenn es mir nur gelingt, den

Engländern des neunzehnten Jahrhunderts ein treues Bild von dem Leben

ihrer Vorfahren zu liefern.

Die Begebenheiten, die ich zu berichten mir vorgenommen, bilden nur den

einzelnen Act eines großen und ereignißreichen Drama's, das Jahrhunderte

umfaßt, und er würde sehr unvollkommen verstanden werden, wenn die

Verwickelung der vorhergehenden Acte nicht allgemein bekannt wäre.

Ich werde deshalb meine Darstellung durch eine flüchtige Skizze der

frühesten Geschichte unseres Vaterlandes einleiten, werde zwar schnell

über manche Jahrhunderte hinweggehen, aber bei den Wechselfällen des

Kampfes länger verweilen, der die Regierung König Jakobs II. auf den

entscheidenden Wendepunkt brachte.[1]

[Anmerkung 1: In diesem und dem nächsten Kapitel habe ich nur

selten für nöthig erachtet, Quellen zu citiren, weil ich in diesen

Kapiteln weder die Ereignisse ausführlich behandelt, noch

unbekannte Materialien benutzt. Die Thatsachen, deren ich erwähne,

sind größtentheils solche, die Jeder, der nur einigermaßen in der

englischen Geschichte bewandert ist, entweder schon kennt, oder er

wird wenigstens wissen, wo er Belehrung darüber findet. In den

folgenden Kapiteln aber werde ich die Quellen, aus denen ich

geschöpft, sorgfältig angeben.]

[_Britannien unter den Römern._] In den ersten Zuständen Britanniens

deutet nichts auf die Größe hin, die es zu erreichen bestimmt war. Als

die Bewohner desselben zuerst den tyrischen Schiffern bekannt wurden,

standen sie wenig über den Eingeborenen der Sandwichinseln. Zwar

unterjochten es die römischen Waffen, aber es erhielt nur eine schwache

Färbung von römischen Künsten und Wissenschaften. Von den westlichen

Provinzen, welche sich die Cäsaren unterwarfen, war es die letzte, aber

auch die erste wieder, die ihnen verloren ging. Man findet in Britannien

nichts von Überresten prächtiger Säulenhallen oder Wasserleitungen;

unter den Meistern lateinischer Dichtkunst und Beredtsamkeit findet man

keinen Schriftsteller britischer Geburt aufgezeichnet; es ist demnach

nicht wahrscheinlich, daß die Inselbewohner je mit der Sprache ihrer

italischen Zwingherren allgemein vertraut gewesen sind. Von dem

atlantischen Meere bis zu den Rheinländern war Jahrhunderte hindurch die

lateinische Sprache die vorherrschende; sie hat die celtische Sprache

verdrängt, hat der deutschen widerstanden und ist noch jetzt die

Grundlage der französischen, spanischen und portugiesischen. Das Latein

scheint auf unserer Insel nie die alte galische Sprache bewältigt zu

haben, auch hat es sich gegen das Germanische nicht behaupten können.

Die unbedeutende und oberflächliche Bildung, welche die Briten von ihren

südlichen Beherrschern empfangen, verlöschten die Drangsale des fünften

Jahrhunderts. In den Königreichen des Festlandes, in die das römische

Reich damals zerfallen war, lernten die Eroberer viel von dem

unterjochten Stamme. In Britannien wurden die Unterjochten eben so

barbarisch, als die Sieger.

[_Britannien unter den Sachsen._] Alle Häuptlinge, Alarich, Theodorich,

Chlodowig, Alboin, die in den festländischen Provinzen des römischen

Reichs deutsche Dynastien gründeten, waren eifrige Christen; das Gefolge

des Ida und des Cerdic aber brachte allen Aberglauben der Elbe nach

ihren Ansiedelungen in Britannien. Während die deutschen Herrscher in

Paris, Toledo, Arles und Ravenna ehrfurchtsvoll den Lehren der Bischöfe

Gehör gaben, Reliquien von Märtyrern verehrten und sich eifrig an den

theologischen Streitfragen von Nicäa betheiligten, übten die Herrscher

von Wessex und Mercia ihre wilden Gebräuche in den Tempeln des Thor und

Wodan.

Die auf den Trümmern des Westreichs gegründeten festländischen

Königreiche unterhielten noch ferner einigen Verkehr mit jenen östlichen

Provinzen, in denen die alte Civilisation, wenn auch nach und nach unter

dem Einflusse schlechter Regierung schwindend, immer noch die Barbaren

in Erstaunen setzte und belehrte, in denen der Hof stets noch den Glanz

des Diocletian und des Constantin entfaltete, die Bildwerke des Polyklet

und die Gemälde des Apelles die öffentlichen Gebäude schmückten, und

fleißige Pedanten, wenn auch ohne Geschmack, Verstand und Geist, die

Meisterwerke des Sophokles, Demosthenes und Plato zu lesen und zu

erklären im Stande waren. Von dieser Verbindung war Britannien völlig

ausgeschlossen; seine Küsten wurden von den cultivirten Bewohnern der

Länder am Bosporus mit jenem unheimlichen Grauen betrachtet, mit welchem

die Meerenge der Scylla und die Stadt der lästrygonischen Kannibalen zu

Homers Zeiten die Ionier erfüllten. Es gab auf unserer Insel eine

Provinz, deren Boden, wie Prokopius erfahren, mit Schlangen bedeckt war

und deren Luft kein Mensch einathmen und in ihr leben konnte. Zu dieser

Einöde wurden die Seelen der Verstorbenen aus dem Frankenlande um

Mitternacht übergeschifft; ein fremder Fischerstamm besorgte dies

unheimliche Geschäft. Deutlich vernahm der Bootsmann die Sprache der

Todten; die Last derselben senkte den Kiel tief in das Wasser, ihre

Gestalten aber blieben dem sterblichen Auge unsichtbar. Wunderdinge

dieser Art erzählt ein geschickter Geschichtsschreiber, der Zeitgenosse

Belisars, Simplicius und Tribonian's, in vollem Ernste dem reichen und

gebildeten Konstantinopel von einem Lande, in welchem der Gründer

Konstantinopels sich den kaiserlichen Purpur angelegt hatte. Von allen

andern Provinzen des westlichen Reichs haben wir eine zusammenhängende

Kunde; nur in Britannien werden zwei Zeitalter der Wahrheit durch ein

Zeitalter der Fabel völlig getrennt. Odoaker und Totila, Euric und

Trasimund, Chlodwig, Fredegunde und Brunhild sind geschichtliche Männer

und Frauen; aber Hengist und Horsa, Vortigern und Rowena, Arthur und

Mordred sind mythische Personen, deren Existenz zu bezweifeln ist und

deren Abenteuer in die Klasse der des Herkules und Romulus zu werfen

sind.

[_Bekehrung der Sachsen zum Christenthume._] Endlich beginnt das Dunkel

sich zu lichten, und das Land, das als Britannien aus dem Gesichtskreise

entschwunden, erscheint als England wieder. Mit der Bekehrung der

sächsischen Ansiedler zum Christenthume begann eine lange Reihe

heilsamer Umgestaltungen, obgleich die Kirche selbst durch den

Aberglauben und die Philosophie, gegen die sie lange und endlich

siegreich gekämpft, tief verderbt war, und den von den alten Schulen

entnommenen Lehrsätzen, sowie den alten Tempeln entlehnten Gebräuchen zu

willig Eingang gestattet hatte. Römische Politik und gothische

Unwissenheit, griechische Spitzfindigkeit und syrische Asketik hatten

vereint zu ihrer Verderbniß gewirkt; aber ihr war noch genug von der

erhabenen Gotteslehre und milden Moral früherer Zeit geblieben, um

manchen Geist zu erheben, manches Herz zu läutern. Ebenso gehörte

Manches, was in späterer Zeit als ihr Hauptmakel betrachtet wurde, im

siebenten Jahrhunderte und noch lange nach demselben zu ihren größten

Verdiensten. So würden Übergriffe der Geistlichkeit in die

Obliegenheiten der bürgerlichen Obrigkeit in unserer Zeit ein großes

Übel sein; aber was unter einer guten Regierung ein Übel ist, kann unter

einer durchaus schlechten zum Segen werden. Es ist besser, wenn die

Menschen durch weise, gut ausgeübte Gesetze und durch eine aufgeklärte

öffentliche Meinung, als durch listige Priester regiert werden; aber es

ist wiederum besser, wenn Priesterlist statt roher Gewalt, wenn ein

Prälat wie Dunstan, statt eines Kriegers wie Penda herrscht. Eine in

Rohheit versunkene Gesellschaft, die nur durch physische Kraft regiert

wird, hat vollen Grund sich zu freuen, wenn ein Stand, dessen Wirken

geistiger und moralischer Natur ist, die Obergewalt erhält. Ohne Zweifel

wird ein solcher Stand seine Macht mißbrauchen; aber selbst eine

gemißbrauchte geistige Macht ist stets edler und besser, als jene, die

sich nur auf die Kraft des Körpers stützt. Die sächsischen Chroniken

erzählen von Tyrannen, die, auf dem Gipfel ihrer Macht angelangt, von

Reue ergriffen, die durch Verbrechen erworbenen Genüsse und Würden

verschmähten, ihre Kronen niederlegten und durch harte Büßungen und

unausgesetzte Gebete die verübten Frevel sühnen wollten: diese

Erzählungen haben einigen Schriftstellern Anlaß zu bitteren,

verachtenden Äußerungen gegeben, Schriftstellern, die sich der

Freisinnigkeit rühmten, im Grunde aber so engherzig waren, als es nur

ein Mönch aus der finstern Zeit sein kann, und an alle Ereignisse in der

Geschichte den Maßstab zu legen pflegten, den die Pariser Gesellschaft

des achtzehnten Jahrhunderts verwendete. Ein System, sollte ich glauben,

das, wenn auch immerhin durch Aberglauben entstellt, dennoch in die

durch rohe Muskelkraft und Geisteskühnheit beherrschten Gesellschaften

starke moralische Schranken einführte, die verwegensten und mächtigsten

Herrscher lehrte, daß sie, gleich ihren niedrigsten Knechten,

verantwortliche Wesen seien, ein solches System hätte verdient, von

Philosophen und Menschenfreunden mit größerer Achtung erwähnt zu

werden. --

Dieselben Bemerkungen gelten auch in Bezug auf die Verachtung, mit der

man im vorigen Jahrhunderte von den Pilgerfahrten, den heiligen

Zufluchtsstätten, den Kreuzzügen und den mönchischen Institutionen des

Mittelalters zu sprechen pflegte. In Zeiten, in denen die Menschen weder

durch Lernbegierde noch durch Gewinn zu reisen veranlaßt wurden, war es

besser, daß der rohe Nordländer Italien und den Osten als Pilger

besuchte, als wenn er nie etwas Anderes als die schmutzigen Wohnungen

und die wilden Wälder, in denen er geboren, gesehen hätte. In Zeiten,

in denen das Leben und die weibliche Ehre täglich der Gefahr ausgesetzt

waren, von Tyrannen und Räubern angegriffen zu werden, war es besser,

daß die Grenzen eines Heiligenschreines mit einer unvernünftigen Scheu

betrachtet wurden, als wenn es gar keine der Rohheit und Freiheit

verschlossene Zufluchtsstätte gegeben hätte. In Zeiten, wo die

Staatsmänner unfähig zur Aufstellung umfassender politischer

Combinationen waren, war es besser, daß die christlichen Völker sich

vereinigt zur Wiedergewinnung des heiligen Grabes erhoben, als wenn sie

von der mahomedanischen Macht eins nach dem andern überwältigt worden

wären. Wenn man auch mit Recht in späterer Zeit die Trägheit und

Üppigkeit der religiösen Orden tadelte, so war es gewiß gut, daß es in

dem Zeitalter der Rohheit und Gewalttätigkeit ruhige Klöster und Gärten

gab, in denen die Künste des Friedens in Sicherheit gepflegt, edle und

zum Nachdenken geneigte Gemüther eine Zufluchtsstätte finden konnten;

wo ein Bruder sich mit dem Abschreiben von Virgil's Äneide, ein anderer

sich mit dem Studium der Analysen des Aristoteles beschäftigte; wo es

dem Kunstsinnigen gestattet war, eine Sammlung Märtyrerlegenden

auszumalen, oder ein Crucifix zu schnitzeln, und denen, die Sinn für

Naturwissenschaft hatten, Versuche über die Eigenschaften der Pflanzen

und Mineralien anzustellen. Wären solche friedlichen Orte nicht hier und

dort unter den Hütten eines elenden Landvolkes und unter den Burgen

eines übermüthigen Adels verstreut gewesen, es würden die Bewohner

Europa's nur Last- und Raub-Thiere gewesen sein. Die Theologen haben die

Kirche oft mit der Arche verglichen, von der wir im Buche der Genesis

lesen: Die Ähnlichkeit mit derselben war nie vollkommener als während

jener bösen Zeit, wo sie allein in Finsterniß und Sturm sich auf den

Wogen, die alle großen Werke antiker Macht und Weisheit begraben hatten,

erhielt, und den schwachen Keim in sich trug, dem eine zweite und

ruhmreichere Civilisation entsprießen sollte.

Selbst die geistliche Obergewalt, die der Pabst sich anmaßte, hat in den

finstern Zeitaltern mehr Gutes als Böses bewirkt. Die Vereinigung der

Nationen des westlichen Europa's zu einem großen Gemeinwesen war ihr

Werk. Was die olympischen Wagenkämpfe und das pythische Orakel den

griechischen Städten, von Trapezunt bis Massalia, das waren Rom und sein

Bischof den Christen der lateinischen Kirche von Calabrien bis zu den

Hebriden. Es erwuchsen so Gefühle umfassenden Wohlwollens; Volksstämme,

durch Meere und Berge von einander getrennt, erkannten ein brüderliches

Band und ein gemeinsames Buch der öffentlichen Gesetze an, und selbst im

Kriege ward die Grausamkeit des Siegers nicht selten durch den Gedanken

gemildert, daß er und seine unterjochten Feinde alle Glieder eines

großen Bundes seien.

Diesem Bunde nun traten unsere sächsischen Vorfahren bei. Es entstand

ein regelmäßiger Verkehr zwischen unsern Küsten und jenem Theile

Europa's, in dem die Spuren der alten Macht und Staatskunst noch

sichtbar waren. Viel edle Denkmäler, die während der Zeit zerstört oder

verunstaltet worden, standen noch in ihrer alten Pracht, und Reisende,

denen Livius und Sallust unverständlich waren, konnten sich aus den

römischen Wasserleitungen und Tempeln einen schwachen Begriff von

römischer Geschichte bilden. Der immer noch von Erz schimmernde Dom des

Agrippa; das Grabmal des Hadrian, der Säulen und Statuen noch nicht

beraubt; das flavische Amphitheater, noch nicht zu einem Steinbruche

herabgesunken, erzählten den Pilgern von Mercia und Northumberland einen

Theil der Geschichte jener großen aufgeklärten Welt, die untergegangen

war. Mit tief eingeprägter Ehrfurcht in den kaum geöffneten Gemüthern

kehrten die Inselbewohner zurück und erzählten den staunenden Bewohnern

der Hütten von London und York, daß ein mächtiges, jetzt erloschenes

Geschlecht bei dem Grabe des heiligen Petrus Gebäude aufgeführt habe,

die vor dem jüngsten Tage nicht untergehen würden. Die Gelehrsamkeit

folgte dem Christenthume; die Dichtkunst und Beredtsamkunst der Zeit des

Augustus ward in den Klöstern von Mercia und Northumberland mit Eifer

geübt, und die Namen des Beda, des Alcuin und des Johannes, auch Erigena

genannt, wurden durch ganz Europa mit Recht gefeiert. In diesem Zustande

befand sich unser Vaterland, als im neunten Jahrhundert die letzte große

Einwanderung der Barbaren des Nordens begann.

[_Dänische Invasionen._] Mehrere Menschenalter hindurch kamen aus

Dänemark und Skandinavien zahllose Seeräuber, die sich durch Kraft,

Muth, schonungslose Grausamkeit und Haß gegen den christlichen Namen

auszeichneten. Kein Land litt durch diese Einfälle so viel, als England,

dessen Küste den Häfen, aus denen sie ausfuhren, nahe lag, und kein

Theil unserer Insel war weit genug vom Meere entfernt, um vor Angriffen

sicher zu sein. Dieselben Grausamkeiten, die den Sieg der Sachsen über

die Celten begleitet, erlitten nach Jahrhunderten die Sachsen von der

Hand der Dänen. Die Gesittung, die sich neu zu heben begann, ward von

dem Schlage getroffen und sank wiederum darnieder. Große Colonien

Abenteurer von der Ostsee ließen sich an den östlichen Küsten nieder,

dehnten sich nach und nach westwärts aus, und, unterstützt durch stete

Verstärkungen von jenseits des Meeres, trachteten sie danach, sich der

Herrschaft des ganzen Reichs zu bemächtigen. Der Kampf zwischen den

beiden wilden germanischen Stämmen dauerte sechs Menschenalter hindurch.

-- Jeder gewann abwechselnd den Sieg. Furchtbare Metzeleien, denen eine

nicht minder furchtbare Rache folgte, verheerte Provinzen, geplünderte

Klöster und zerstörte Städte bilden den größten Theil der Geschichte

jener furchtbaren Zeit. Als endlich der Norden keine Verwüster mehr

aussandte, erlosch nach und nach der gegenseitige Haß der Stämme,

und wechselseitige Verheirathungen fanden häufiger statt. Die Dänen

erlernten die Religion der Sachsen, und somit schwand eine Ursache

tödtlicher Erbitterung. Die dänische und sächsische Sprache, Dialekte

einer ausgebreiteten Mundart, verschmolzen ineinander; noch aber war die

Verschiedenheit zwischen den beiden Völkern nicht völlig verschwunden,

als ein Ereigniß beide in gemeinsamer Knechtschaft und Erniedrigung zu

den Füßen eines dritten Volkes niederbeugte.

[_Die Normannen._] Unter den Volksstämmen der Christenheit behaupteten

um jene Zeit die Normannen den ersten Platz. Muth und Wildheit

zeichneten sie unter den Seeräubern aus, die Skandinavien zur Verheerung

des westlichen Europa's ausgesendet hatte. Ihre Segel bildeten lange den

Schrecken beider Küsten des Kanals. Mehr als einmal drangen ihre Waffen

tief in das Herz des Karolingischen Reiches; sie siegten unter den

Mauern von Mastricht und Paris. Einer der schwachen Erben Karls des

Großen trat endlich den Fremden eine fruchtbare Provinz ab, die ein

mächtiger Strom durchzog, und von dem Meere, ihrem Lieblingselemente,

bespült ward. In dieser Provinz gründeten sie nun einen mächtigen Staat,

der nach und nach seinen Einfluß über die angrenzenden Fürstenthümer

Bretagne und Maine ausdehnte. Die Normannen, ohne den unerschrockenen

Muth abzulegen, der der Schrecken der Länder von der Elbe bis zu den

Pyrenäen gewesen, eigneten sich bald alle, und mehr noch als alle

Kenntniß und Gesittung an, die sie in dem Lande der neuen Ansiedelung

fanden. Einfälle von Außen wehrte ihre Tapferkeit ab, und in dem Innern

ihres Gebiets begründeten sie eine Ordnung, die dem fränkischen Reiche

lange unbekannt gewesen war. Sie traten zu dem Christenthume über, und

mit dem Christenthume lernten sie einen großen Theil von dem, was der

Clerus lehrte. Ihre Muttersprache gaben sie auf, und nahmen die

französische an, in welcher das Latein das vorherrschende Element

bildete. Der neuen Sprache verliehen sie nun bald eine Würde und

Bedeutung, die sie nie zuvor besessen hatte. Dem vorgefundenen

Sprachgemenge gaben sie durch die Schrift eine feste Form, und bedienten

sich ihrer in der Gesetzgebung, in der Poesie, und in dem Roman.

Die thierische Unmäßigkeit, zu der alle andern Zweige der großen

germanischen Familie nur zu sehr sich hinneigten, legten sie ab. Der

verfeinerte Luxus der Normannen bildete einen scharfen Kontrast zu der

rohen Gefräßigkeit und Trunksucht ihrer sächsischen und dänischen

Nachbarn. -- Nicht in Massen von Speisen und in großen Gefäßen mit

starken Getränken entfaltete sich dieser Luxus, sondern in großen und

prächtigen Bauwerken, kostbaren Rüstungen, schönen Pferden, auserlesenen

Falken, wohlgeordneten Turniren, mehr feinen als überladenen

Gastmählern, und in Weinen, die sich mehr durch Wohlgeschmack als

berauschende Kraft auszeichneten. Jener ritterliche Geist, der auf die

Politik, die Moral und Gesittung aller europäischen Nationen einen so

mächtigen Einfluß ausgeübt, stand bei den normannischen Edlen in hoher

Blüthe; sie zeichneten sich durch anmuthige Haltung und einnehmende

Manieren aus; nicht minder auch durch ihre Gewandtheit in

Unterhandlungen, und eine natürliche Beredtsamkeit, die sie eifrig

pflegten. Einer der normännischen Geschichtsschreiber sagt rühmend, daß

die Edlen seines Stammes Redner von der Wiege an seien. Ihren größten

Ruhm aber errangen sie durch ihre kriegerischen Thaten. Vom atlantischen

Ocean bis zum todten Meere waren die Länder Zeugen von den Wundern ihrer

Kriegszucht und Tapferkeit. Ein normännischer Ritter an der Spitze eines

Häufleins Krieger versprengte die Celten von Connaught. Ein Anderer

gründete die Monarchie beider Sicilien, und sah die Kaiser des Ost und

West vor seinen Waffen fliehen. Ein Dritter, der Ulysses des ersten

Kreuzzuges, ward von seinen Gefährten zum Beherrscher von Antiochien

ernannt, und ein Vierter, jener Tankred, dessen Name in Tasso's

erhabenem Gedichte fortlebt, wurde in der ganzen Christenheit als der

tapferste und großmüthigste unter den Kämpfern des heiligen Grabes

gepriesen. Die Nähe eines so bedeutenden Volkes begann schon früh seine

Wirkung auf den Volksgeist in England zu äußern. Englische Prinzen

erhielten, schon vor der Eroberung, ihre Erziehung in der Normandie.

Englische Bisthümer und Landgüter wurden Normannen zu Lehen gegeben. Das

Französisch der Normandie war die gewöhnliche Sprache im Palaste von

Westminster. Der Hof von Rouen scheint dem Eduards des Bekenners

dasselbe gewesen zu sein, was lange Zeit nachher der Hof von Versailles

dem Karls II. war.

[_Die normannische Eroberung._] Durch die Schlacht von Hastings und die

ihr folgenden Ereignisse gelangte nicht nur ein Herzog der Normandie auf

den englischen Thron, es ward auch die ganze Bevölkerung Englands der

Tyrannei des normännischen Stammes preisgegeben. Selten ist die

Unterjochung einer Nation durch die andere, selbst in Asien,

vollständiger gewesen. Die Führer der Eroberer vertheilten das Land

unter sich, starke militärische Einrichtungen, eng mit den Verhältnissen

des Grundeigenthums verbunden, machten es den fremden Siegern möglich

die Landeskinder zu unterdrücken. Ein grausames und rücksichtlos grausam

angewendetes Strafgesetzbuch schützte nicht nur die Vorrechte, sondern

auch die Lustbarkeiten der fremden Unterjocher. Aber dennoch ließ das

unterworfene Volk, obgleich geknechtet und mit Füßen getreten, seinen

Stachel fühlen. Einige kühne Männer, die Lieblingshelden unserer

ältesten Balladen, flüchteten sich in die Wälder und unternahmen von

dort aus, trotz der Feuerglocken- und Forstgesetze, einen Raubkrieg

gegen ihre Unterdrücker. Täglich wurden Meuchelmorde verübt; mancher

Normanne verschwand plötzlich und spurlos; viele der aufgefundenen

Leichen trugen die Spuren der Gewaltthätigkeit. Man drohte den Mördern

mit martervollen Todesstrafen und stellte die strengsten Nachforschungen

an; diese waren aber gewöhnlich ohne Erfolg, denn die ganze Nation hatte

sich zu ihrem Schutze verschworen. Endlich ward für nöthig erachtet,

jedem Distrikte, in welchem eine Person von fränkischer Abkunft

erschlagen aufgefunden wurde, eine schwere Buße aufzuerlegen, und dieser

Bestimmung ließ man bald eine andere folgen, wonach jede ermordete

Person für einen Franken gelten sollte, wenn nicht ihre sächsische

Abkunft erwiesen würde.

In den anderthalb Jahrhunderten nach der Eroberung giebt es eigentlich

keine englische Geschichte. Die fränkischen Könige Englands schwangen

sich zu einer Bedeutung empor, welche die benachbarten Völker mit

Staunen und Schrecken erfüllte. Sie eroberten Irland, ließen sich von

Schottland huldigen, und wurden durch ihre Tapferkeit, Politik und ihre

glücklichen Heirathsbündnisse auf dem Festlande weit mächtiger, als ihre

Lehnsherren, die Könige von Frankreich. Asien und Europa ließen sich

durch die Macht und den Glanz unserer Tyrannen blenden; arabische

Chronisten berichteten mit Widerstreben aber doch mit Bewunderung den

Fall von Acre, die Vertheidigung Joppe's und den siegreichen Kriegszug

nach Ascalon. Noch lange Zeit brachten arabische Mütter mit dem Namen

des löwenherzigen Plantagenet ihre Kinder zum Schweigen. Es schien

selbst einmal, als ob die Linie des Hugo Capet enden solle, wie die

Merowingischen und Karolingischen Linien geendet hatten, und als ob sich

eine einzige große Monarchie von den Orkaden bis zu den Pyrenäen

ausdehnen würde. Nach den meisten Ansichten ist die Größe eines

Herrschers mit der Größe des ihm untergebenen Volkes so eng verbunden,

daß fast jeder englische Geschichtsschreiber die Macht und den Glanz der

fremden Oberherrn mit triumphirender Freude berichtet und den Verfall

dieser Macht und dieses Glanzes als ein Unglück für unser Vaterland

beklagt. Dies ist wahrlich ebenso abgeschmackt, als wenn ein Neger von

Haiti in unserer Zeit mit Nationalstolz die Größe Ludwigs XIV. preisen

und von Blenheim und Ramilies mit patriotischer Trauer und Beschämung

reden wollte.

Der Eroberer und seine Nachkommen bis zur vierten Generation waren keine

Engländer, und fast alle in Frankreich geboren; den größten Theil ihrer

Lebenszeit brachten sie in Frankreich zu; das Französische war ihre

gewöhnliche Sprache; fast jedes hohe Amt, das sie zu besetzen hatten,

ward Franzosen übertragen, und jede auf dem Festlande gemachte neue

Erwerbung entfremdete sie der Bevölkerung unserer Insel immer mehr.

Einer der tüchtigsten von ihnen versuchte es zwar, indem er sich mit

einer englischen Prinzessin vermählte, die Herzen seiner englischen

Unterthanen zu gewinnen; allein der größte Theil seiner Barone

betrachtete diese Verbindung aus demselben Gesichtspunkte, wie man heute

in Virginien die Verbindung eines weißen Pflanzers mit einem

Quadronen-Mädchen betrachten würde. In der Geschichte wird er mit dem

ehrenvollen Beinamen Beauclerc genannt; aber zu seiner Zeit legten ihm

die eigenen Landsleute mit verachtender Anspielung auf seine sächsische

Verbindung einen sächsischen Spottnamen bei. Wäre es, wie es einmal den

Anschein hatte, den Plantagenets gelungen, ganz Frankreich unter ihrer

Herrschaft zu vereinigen, so würde England wahrscheinlich nie zu einer

unabhängigen Existenz gelangt sein. Seine Fürsten, Lords und Prälaten

wären nach Abstammung und Sprache von den Handwerkern und Bauern völlig

verschieden gewesen; die Erträge seiner ausgebreiteten Grundstücke

würden die Feste und Lustbarkeiten an den Ufern der Seine verschlungen

haben, und die edle Sprache eines Milton und Burke würde ein bäuerischer

Dialekt ohne Literatur, ohne festgeregelte Grammatik, ohne geordnete

Orthographie geblieben und verächtlich dem Gebrauche der Bauern

überlassen worden sein. Niemand von englischer Abkunft würde im Stande

gewesen sein eine hohe Stellung zu erlangen, ohne in Sprache und Sitte

ein Franzose zu werden. --

[_Trennung Englands von der Normandie._] Daß England einem solchen

Geschicke entging, hat es einem Ereigniß zu danken, das die

Geschichtsschreiber allgemein als ein unheilvolles geschildert haben.

Das Interesse des Landes stand dem seiner Herrscher so entschieden

entgegen, daß nur die Mißgriffe und Unglücksfälle derselben bessere

Aussichten gewähren konnten. Die Fähigkeiten, und selbst die guten

Eigenschaften seiner sechs ersten fränkischen Könige waren ihm ein

Fluch; die Thorheiten und Fehler des siebenten gereichten ihm zum Segen.

Wenn Johann die großen Eigenschaften seines Vaters, Heinrich Beauclercs,

oder des Eroberers geerbt, auch wenn er nur den kriegerischen Muth von

Stephan oder Richard besessen hatte, und wäre der König von Frankreich

zu gleicher Zeit so unfähig, wie alle anderen Nachfolger Hugo Capets,

so würde das Haus Plantagenet zu der einflußreichsten Höhe in Europa

gelangt sein. Aber gerade in jener Zeit ward Frankreich, zum ersten Male

seit Karls des Großen Tode, von einem kräftigen, fähigen Fürsten

regiert; England aber, seit der Schlacht von Hastings in der Regel von

klugen Staatsmännern und stets von tapfern Kriegern geleitet, fiel der

Botmäßigkeit eines Schwätzers und Feiglings anheim. Von diesem

Augenblicke an ward seine Aussicht lichter. Johann wurde aus der

Normandie verjagt, die normännischen Edelleute mußten zwischen der Insel

und dem Festlande wählen und gemeinschaftlich mit dem Volke, das sie

stets geknechtet und verachtet hatten, von dem Meere eingeschlossen,

kamen sie nach und nach dahin, England als ihr Vaterland und die

Engländer als ihre Landsleute zu betrachten. Beide Volksstämme, einander

so lange feindlich gesinnt, erkannten nun bald, daß sie

gemeinschaftliche Interessen und gemeinschaftliche Feinde hatten; sie

litten beide zugleich unter der Tyrannei eines schlechten Königs, und

beide waren gleich entrüstet über die Bevorzugung, die der Hof den

Eingeborenen von Poitou und Aquitanien angedeihen ließ. Die Urenkel der

Streiter Wilhelms begannen sich denen Harolds freundschaftlich zu

nähern, und das erste Pfand ihrer Versöhnung ward der große

Freiheitsbrief, den sie vereint errungen und zu ihrem gemeinsamen Wohle

entworfen hatten.

[_Die Vermischung der Volksstämme._] Hier beginnt die Geschichte des

englischen Volkes. Die Geschichte der frühern Begebenheiten ist die

Geschichte der von einzelnen Stämmen verübten und erlittenen Übel,

von Volksstämmen, die zwar auf englischem Boden wohnten, aber sich

gegenseitig mit einer Abneigung betrachteten, wie man sie selten bei

Völkern findet, die durch natürliche Grenzen von einander geschieden

sind, denn selbst die gegenseitige Erbitterung im Kriege begriffener

Länder ist jener gegenüber nur schwach zu nennen, die moralisch

getrennte, aber örtlich vermischte Nationen hegen. Dieser Stammeshaß ist

in keinem Lande so arg gewesen, als in England; aber auch nirgends ist

er gründlicher vertilgt. Die Stadien des Prozesses, der die feindlichen

Elemente in eine gleiche Masse verschmolz, sind uns nicht näher bekannt;

aber es ist gewiß, daß die Kluft zwischen Sachsen und Normannen noch

sehr stark hervortrat, als Johann König wurde, daß sie jedoch vor dem

Ende der Regierung seines Enkels fast völlig verschwunden war. Zur Zeit

Richards I. war die gewöhnliche Verwünschung eines edeln Normanns: »ich

will zum Engländer werden!« -- und die gebräuchliche Form einer

unwilligen Weigerung: »haltet Ihr mich für einen Engländer?« Hundert

Jahre später war der Nachkomme eines solchen Edelmanns stolz auf den

Namen eines Engländers.

Die Quellen der bedeutendsten Ströme, die ganzen Ländern Fruchtbarkeit

bringen und reich beladene Flotten zum Meere tragen, müssen in wilden

und unfruchtbaren Bergketten aufgesucht werden, die auf den Landkarten

ungenau angegeben und von Reisenden nur selten erforscht sind. Mit einer

solchen Bergkette läßt sich die Geschichte unseres Vaterlandes während

des dreizehnten Jahrhunderts nicht unpassend vergleichen. Ob auch jener

Abschnitt unserer Annalen unfruchtbar und dunkel ist, so können wir doch

nur in ihm den Ursprung unserer Freiheit, unseres Glücks und unseres

Ruhmes suchen. Damals entstand das große englische Volk, und es begann

der Nationalcharakter desselben jene Eigenthümlichkeiten zu entfalten,

die er seitdem stets bewahrt hat; damals wurden unsere Väter in der

vollsten Bedeutung des Wortes Insulaner, aber nicht nur Insulaner der

geographischen Lage nach, sondern auch in ihrer Politik, ihrer Denkart

und ihren Sitten. Damals trat zuerst bestimmt und klar jene Verfassung

hervor, die seitdem durch alle Wechselfälle ihre Identität bewahrte,

jene Verfassung, von der alle freien Verfassungen der Welt nur

Nachbildungen sind, und die, ungeachtet einiger Mängel, als die Erste

von allen gehalten zu werden, würdig ist, unter der je eine große

Gesellschaft Jahrhunderte hindurch bestanden hat. Damals geschah es,

daß das Haus der Gemeinen, dieses Musterbild aller repräsentativen

Versammlungen der alten und neuen Welt, zu den ersten Sitzungen

zusammentrat, und daß das gemeine Recht zu der Würde einer Wissenschaft

erhoben und ein nicht unwürdiger Rival der kaiserlichen

Rechtsgelehrsamkeit wurde. Damals machte der Muth jener Seeleute, welche

die Mannschaft der rohen Barken der fünf Häfen bildeten, zuerst die

Flagge Englands auf dem Meere furchtbar; es wurden die ältesten

Hochschulen gegründet, die noch jetzt in den beiden großen

Nationalsitzen der Gelehrsamkeit bestehen; es bildete sich die Sprache,

die zwar weniger wohlklingend als die des Südens, aber an Kraft,

Reichthum und Tauglichkeit für die erhabensten Zwecke des Dichters,

des Philosophen und des Redners nur von der Sprache Griechenlands

übertroffen wird; und damals endlich dämmerte der erste schwache Schein

jener edlen Literatur auf, die zu den glänzendsten und unvergänglichen

Schätzen Englands gehört.

Bereits zu Anfang des vierzehnten Jahrhunderts waren die Volksstämme

fast völlig in einander verschmolzen und untrügliche Zeichen deuteten

an, daß aus der Mischung dreier Zweige der großen teutonischen Familie

mit den Urbewohnern Britanniens ein Volk hervorgegangen sei, das keinem

andern der Welt nachstand. Und wahrlich, das England, nach dem Johann

von Philipp August einst vertrieben worden, hatte mit dem England, aus

welchem die Heere Eduards III. zur Eroberung Frankreichs auszogen, fast

nichts gemein.

[_Englische Eroberungen auf dem Festlande._] Es folgte nun ein Zeitraum

von mehr als hundert Jahren, in welchem die Engländer vorzüglich danach

strebten, durch die Gewalt der Waffen auf dem Festlande ein großes Reich

zu gründen. Zwar schien es, daß für die Ansprüche Eduards auf die von

dem Hause Valois in Besitz genommene Erbschaft seine Unterthanen sich

wenig interessirten; aber die Eroberungssucht des Fürsten bemächtigte

sich bald des Volkes. Der Krieg war von jenen Kriegen sehr verschieden,

welche die Plantagenets des zwölften Jahrhunderts gegen die Nachkommen

Hugo Capets unternommen hatten; denn hätte Heinrich II. oder Richard I.

sein Ziel erreicht, so würde England eine französische Provinz geworden

sein. Eduard's III. und Heinrichs V. Glück machte Frankreich für einige

Zeit zu einer englischen Provinz. Mit derselben Geringschätzung, mit der

im zwölften Jahrhunderte die Eroberer vom Festlande die Insulaner

betrachtet, blickten diese nun auf das Volk des Festlandes. Jeder

Freisasse von Kent bis Northumberland erachtete sich einem Stamme

angehörig, der zum Siegen und zum Herrschen geboren, und mit Hohn

blickte er auf das Volk, vor dem seine Ahnen einst gezittert hatten.

Selbst die Ritter von Gascogne und Guienne, die tapfer unter dem

schwarzen Prinzen gefochten hatten, betrachteten die Engländer als Leute

geringerer Art und schlossen sie verächtlich von ehrenvollen und

einträglichen Posten aus. Nach kurzer Zeit schon beachteten unsere

Vorfahren den ursprünglichen Grund des Streites nicht mehr, sie begannen

die französische Krone nur für einen Zubehör der englischen zu halten,

und wenn sie, unter Verletzung des ordentlichen Erbfolgerechts, die

Krone Englands auf das Haus Lancaster übertrugen, so scheinen sie der

Ansicht gewesen zu sein, daß das Recht Richards II. auf die französische

Krone natürlich auch auf dieses Haus übergehe. Sie bethätigten einen

Eifer und eine Kraft, die einen merkwürdigen Contrast zu der Lauheit der

Franzosen bildeten, für die der Ausgang des Kampfes weit wichtiger war.

Die englischen Waffen erfochten in jener Zeit gegen an Zahl überlegene

Heerhaufen Siege, die zu den größten gehören, von denen die Geschichte

des Mittelalters berichtet, und es waren dies in der That Siege, denen

sich eine Nation mit Stolz rühmen darf, weil man sie dem moralischen

Übergewichte der Sieger beizumessen hat, das sich selbst in den

niedrigsten Reihen deutlich zeigte. Die Ritter Englands fanden in denen

Frankreichs würdige Nebenbuhler. Chandos kämpfte mit Du Guesclin als

einem ebenbürtigen Feinde. Aber es fehlte Frankreich an Fußvolk, das den

englischen Bogen und Streitäxten die Spitze zu bieten vermochte. Ein

französischer König ward gefangen nach London gebracht; ein englischer

König ward in Paris gekrönt. Weit über die Pyrenäen und Alpen hinaus

wurde das Banner des heiligen Georg getragen. Im Süden vom Ebro gewannen

die Engländer eine große Schlacht, die das Geschick von Leon und

Castilien für einige Zeit entschied, und die englischen Compagnien

gewannen ein furchtbares Ansehen bei den Kriegerbanden, die ihre Waffen

an die Fürsten und Republiken Italiens verdungen hatten.

In jener kriegerisch bewegten Zeit vernachlässigten jedoch unsere Väter

die Künste des Friedens nicht. Während Frankreich vom Kriege verwüstet

wurde, daß es zuletzt in seiner Zerstörung selbst einen beklagenswerthen

Schutz gegen neue Einfälle fand, sammelten die Engländer ruhig ihren

Erndtesegen ein, verschönerten ihre Städte, und pflegten in Sicherheit

das Recht, den Handel und die Wissenschaften. -- Jener Zeit gehören

viele unserer edelsten Baudenkmäler an. Es entstanden die schönen

Kapellen des Neuen-Collegiums und von St. Georg; das Schiff der

Kathedrale von Winchester und das Chor des Münsters von York; der

Spitzthurm von Salisbury und die majestätischen Thürme von Lincoln. Eine

reiche und kernige Sprache, hervorgegangen aus dem Zusammenflusse der

französischen und deutschen, ward nun ein Gemeingut der Aristokratie und

des Volks. Bald begann der Genius dieses bewundernswerthe Werkzeug zu

würdigen Zwecken zu benutzen. Während englische Heerhaufen, die

verwüsteten Provinzen Frankreichs hinter sich lassend, triumphirend in

Valladolid einzogen und bis vor die Thore von Florenz Schrecken

verbreiteten, schilderten englische Dichter in lebhaften Farben den

mannigfaltigen Wechsel menschlicher Sitten und Schicksale; es strebten

englische Denker nach Wissen oder wagten Zweifel zu hegen, wo die

Bigotterie sich begnügte zu staunen und zu glauben. Dieselbe Zeit, aus

welcher der schwarze Prinz und Derby, Chandos und Hawkwood hervorging,

gebar auch Geoffroy Chaucer und John Wycliffe. --

So glänzend und erhaben war der erste Auftritt des eigentlich so zu

nennenden englischen Volks unter den Nationen der Welt. Aber während wir

die hohen, achtunggebietenden Eigenschaften unserer Voreltern mit

Wohlgefallen betrachten, dürfen wir uns nicht verhehlen, daß das von

ihnen erstrebte Ziel vom Gesichtspunkte der Humanität und der

aufgeklärten Politik ein durchaus verwerfliches ist und daß die

Mißgeschicke, durch die sie nach einem langen und blutigen Kampfe die

Hoffnung auf Gründung eines großen festländischen Reiches aufzugeben

gezwungen wurden, wahrhafte Segnungen, und nur scheinbar Unglücksfälle

waren. Der Geist der Franzosen erwachte endlich; sie begannen den

fremden Eroberern einen kräftigen nationalen Widerstand zu leisten, und

von dieser Zeit an waren die Geschicklichkeit der englischen Feldherren

und der Muth ihrer Soldaten, zum Heile für die Menschheit, ohne Erfolg.

Unsere Vorfahren gaben, nach vielen blutigen Kämpfen, mit schmerzlicher

Reue den Streit auf. Seitdem hat nie mehr eine englische Regierung

ernstlich und beharrlich den Plan verfolgt, große Eroberungen auf dem

Festlande zu machen. Zwar fuhr das Volk fort, Crecy, Poitiers und

Agincourt ein solches Andenken zu bewahren, und man konnte noch viel

Jahre später durch das Versprechen eines Eroberungszuges nach Frankreich

leicht sein Blut wallend machen und ihm Hilfsgelder ablocken; aber zum

Glück hat die Thatkraft unsers Vaterlandes sich edlern Zielen

zugewendet, und es nimmt jetzt in der Geschichte der Menschheit eine

weit ehrenvollere Stellung ein, als wenn es, wie es einmal den Anschein

hatte, durch Waffengewalt ein Übergewicht erlangt hätte, das dem der

frühern römischen Republik ähnlich wäre.

[_Der Krieg der Rosen._] In die Grenzen der Insel wiederum

eingeschlossen, schwang nun das kriegslustige Volk die Waffen, die der

Schrecken Europa's gewesen, im Bürgerkriege. Die englischen Barone

hatten lange die Mittel zur Bestreitung ihres verschwenderischen

Aufwandes aus den unterjochten Provinzen Frankreichs gezogen. Diese

Hilfsquelle war nun versiegt; aber die vom Glücke erzeugte Gewohnheit

der Prunksucht und Üppigkeit dauerte fort, und die großen Lords, die

ihre Gelüste durch Plünderung der Franzosen nicht mehr befriedigen

konnten, beraubten nun mit großem Eifer einer den andern. Das Gebiet,

auf das sie jetzt beschränkt waren, reichte -- wie Comines, der

schärfste Beobachter jener Zeit, sich ausdrückt -- für sie alle nicht

aus. Zwei aristokratische Parteien, angeführt von zwei Zweigen der

königlichen Familie, begannen nun einen langen und schrecklichen Kampf

um die Oberherrschaft. Da die Erbitterung derselben nicht eigentlich aus

dem Streite wegen der Erbfolge hervorgegangen, so dauerte sie noch lange

fort, nachdem jeder Grund zu diesem Streite verschwunden war. Die Partei

der rothen Rose überlebte den letzten Fürsten, der, gestützt auf das

Recht Heinrichs IV., Anspruch auf die Krone machte. Die Partei der

weißen Rose überlebte die Heirath Richmonds mit Elisabeth. Der Führer

beraubt, die irgend einen annehmbaren Rechtstitel aufzuweisen hatten,

schlossen sich die Anfänger Lancasters einer Bastardlinie an, und die

Anhänger Yorks stellten eine Reihe von Betrügern auf. Nachdem viel

ehrgeizige Edelleute auf dem Kampfplatze oder durch die Hand des Henkers

gefallen, nachdem viel berühmte Häuser auf immer aus der Geschichte

verschwunden und die noch übrig gebliebenen großen Familien durch

schwere Unglücksfälle erschöpft und zu klarer Besinnung gekommen waren,

erkannte man endlich von allen Seiten an, daß in dem Hause Tudor alle

Ansprüche der streitenden Plantagenets sich vereinigten.

[_Aufhören der Leibeigenschaft._] Inzwischen trat eine Veränderung ein,

von unendlich größerer Wichtigkeit, als die Erwerbung oder der Verlust

einer Provinz, als die Erhebung oder der Sturz einer Dynastie. Es

verschwand nämlich die Sklaverei mit allen sie begleitenden Übeln. --

Es ist bemerkenswerth, daß die beiden größten und heilsamsten socialen

Umwälzungen, die in England stattgefunden, die nämlich, welche im

dreizehnten Jahrhundert der Willkürherrschaft eines Volksstammes über

den andern und die, welche einige Menschenalter später dem

Eigenthumsrechte des Menschen am Menschen ein Ende machte, still und

unmerklich erregt und vollbracht wurden. Die Beobachter jener Zeit

wurden durch diese Umwälzungen nicht überrascht, und die

Geschichtsschreiber haben ihnen nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Weder

durch gesetzliche Anordnung, noch durch physische Kraft wurden sie

bewirkt; es waren moralische Ursachen, die geräuschlos erst den Abstand

zwischen dem Normann und dem Sachsen, und später zwischen Herrn und

Sklaven verwischten. Den Augenblick genau zu bestimmen, wann diese

Unterschiede aufhörten, könnte niemand wagen, denn es mögen wohl noch

spät im vierzehnten Jahrhunderte einige schwache Spuren der alten

normännischen Sinnesart gefunden werden; auch von den Forschern in der

Zeit der Stuarts schwache Spuren der Leibeigenschaft entdeckt sein, und

ist diese Einrichtung bis zur gegenwärtigen Stunde gesetzlich noch nicht

abgeschafft.

[_Wohlthätiges Wirken der römisch-katholischen Religion._] Es würde im

hohen Grade ungerecht sein, nicht anzuerkennen, daß bei diesen beiden

großen Befreiungswerken die Religion der gewaltigste Hebel gewesen,

und ob ein reinerer Glaube sich wirksamer erwiesen hätte, ist wohl in

Zweifel zu ziehen. Der wohlwollende Geist der christlichen Sittenlehre

ist unbezweifelt den Kastenunterschieden abhold; aber der römischen

Kirche sind sie ganz besonders verhaßt, weil sie mit andern ihrem

Systeme wesentlichen Unterschieden nicht zu vereinbaren sind. So legt

sie jedem Priester eine geheimnißvolle Würde bei, die ihn berechtigt,

von jedem Laien Ehrfurcht zu fordern; auch schließt sie niemanden aus

Gründen der Nationalität oder der Geburt vom Priesterstande aus. Ihre

Lehrsätze, so irrig sie in Bezug auf den priesterlichen Charakter auch

sein mögen, haben schon oft einige der größten Übel gemildert, von denen

die Gesellschaft heimgesucht werden kann. Es darf ein Aberglaube nicht

unbedingt für schädlich gehalten werden, der in Ländern, die unter dem

Fluche der Tyrannei eines Volksstammes über den andern seufzen, eine von

der nationalen Verschiedenheit völlig unabhängige Aristokratie schafft,

das Verhältniß zwischen den Bedrückern und Bedrückten umkehrt und den

erblichen Herrn zwingt, vor dem geistlichen Richterstuhle seines

erblichen Untergebenen das Knie zu beugen. In Ländern, wo die Sklaverei

fortbesteht, zeigt sich noch heutigen Tages das Pabstthum in einem

vortheilhaften Contraste zu andern Formen des Christenthums. Es ist

allgemein bekannt, daß die gegenseitige Abneigung zwischen den

europäischen und afrikanischen Racen in Rio Janeiro bei weitem nicht so

stark ist, als in Washington, und in unserm eigenen Vaterlande äußerte

diese Eigenthümlichkeit des römisch-katholischen Systems zur Zeit des

Mittelalters manche heilsame Wirkung. Es wurden zwar gleich nach der

Schlacht bei Hastings sächsische Prälaten und Äbte gewaltsam von ihren

Ämtern vertrieben und geistliche Abenteurer vom Festlande zu Hunderten

in reiche Pfründen eingesetzt; aber auch damals erhoben fromme

Geistliche normännischer Abkunft gegen eine derartige Verletzung der

Kirchenverfassung ihre Stimmen, lehnten die Annahme der Bischofsmütze

aus den Händen des Eroberers ab und ermahnten ihn, bei dem Heile seiner

Seele, nicht zu vergessen, daß die unterjochten Insulaner seine

Mitchristen seien. Der Erzbischof Anselm war der erste Beschützer,

den die Engländer unter der herrschenden Kaste fanden. In jener Zeit,

wo der englische Name als ein Vorwurf galt und alle bürgerlichen und

militärischen Würden ausschließlich den Landsleuten des Eroberers

gebührend betrachtet wurden, nahm der verachtete Volksstamm mit

lebhafter Freude die Nachricht auf, daß einer der seinigen, Nikolaus

Breakspear, auf den päbstlichen Stuhl erhoben sei und Gesandten, den

edelsten Häusern der Normandie entsprossen, seinen Fuß zum Kusse

gereicht habe. Es war nicht minder ein nationaler als ein religiöser

Drang, der Massen von Menschen zu der Kapelle Becket's trieb, des ersten

Engländers, der den fremden Tyrannen seit der Eroberung furchtbar

geworden. Unter denen, welche jenen Freibrief errangen, der die

Privilegien der normännischen Barone und der sächsischen Freisassen

zugleich sicherte, stand ein Nachfolger Becket's in erster Reihe.

Wieviel die katholische Geistlichkeit später bei der Abschaffung der

Leibeigenschaft mitgewirkt hat, erfahren wir aus dem unverwerflichen

Zeugnisse des Sir Thomas Smith, eines der befähigtesten protestantischen

Räthe Elisabeths. Wenn der sterbende Sklavenbesitzer nach dem letzten

Sacramente verlangte, so beschworen ihn stets seine geistlichen

Beistände bei dem Heile seiner Seele, er möge seine Brüder freigeben,

für die Christus gestorben sei. Die Kirche wendete ihr furchtbares

Getriebe mit einem solchen Erfolge an, daß noch vor dem Eintritte der

Reformation fast alle Leibeigenen im Königreiche frei geworden, mit

Ausnahme der ihr selbst angehörigen, die, wie man ihr nachrühmen muß,

einer sehr milden Behandlung genossen zu haben scheinen.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß nach diesen beiden großen Revolutionen

unsere Vorfahren von allen Völkern in Europa die beste Regierung

besaßen. Das gesellschaftliche System hatte sich drei Jahrhunderte

hindurch ununterbrochen heilsam entwickelt. Es hat unter den ersten

Plantagenets Barone gegeben, die ihrem souverainen Herrscher Trotz zu

bieten vermochten, und Bauern, die mit den Schweinen und Ochsen, welche

sie hüteten, auf eine gleiche Stufe heruntergebracht waren: die maßlose

Gewalt der Barone war nach und nach geschwächt, der Zustand des Bauern

gehoben worden, und zwischen dem Adel- und dem Arbeiterstande hatte sich

eine landbau- und handeltreibende Mittelklasse gebildet. Es mögen nun

immerhin noch mehr Ungleichheiten bestanden haben, als dem Glücke und

der Tugend unseres Geschlechts ersprießlich gewesen; aber niemand konnte

sich der Autorität der Gesetze entziehen, und niemand war völlig von dem

Schutze desselben ausgeschlossen.

Daß die staatlichen Einrichtungen Englands schon in dieser frühen Zeit

von den Engländern mit Stolz und Liebe und von den aufgeklärtesten

Männern der Nachbarvölker mit Bewunderung und Neid betrachtet wurden,

läßt sich klar und deutlich beweisen; aber über die Beschaffenheit

dieser Einrichtungen ist oft unredlich und bitter gestritten worden.

[_Die frühere englische Staatsverfassung als oft falsch dargestellt._]

Die geschichtliche Literatur Englands hat in der That unter einem

Umstande hart gelitten, der nicht wenig zu dem Glücke desselben

beigetragen. So groß die Umgestaltung seines Staatswesens in den letzten

sechs Jahrhunderten auch gewesen ist, sie war doch nur eine Wirkung

allmäligen Fortschreitens, und nicht des Zerstörens und Wiederaufbauens.

Die jetzige Verfassung unseres Vaterlandes verhält sich zu jener, unter

der es vor fünfhundert Jahren blühte, wie der Baum zu dem Sprößlinge,

wie der Mann zu dem Knaben. Die Umwandlung war eine große; aber nie hat

es eine Zeit gegeben, in der nicht der Haupttheil des Bestehenden alt

gewesen wäre. Eine auf diese Weise entstandene Staatsverfassung muß

natürlich viel Unregelmäßigkeiten enthalten; aber neben den Übeln,

die nur aus Unregelmäßigkeiten hervorgehen, besitzen wir viel, was sie

reichlich aufwiegt. Andere Staaten besitzen regelrechter aufgestellte

Verfassungen; aber keinem andern ist es bis jetzt gelungen, Revolution

und Gesetz, Fortschritt und Stehenbleiben, die rüstige Kraft der Jugend

mit der Majestät kaum erdenklichen Alterthums zu vereinigen.

Diese große Segnung hat aber auch ihre Schattenseiten, und eine

derselben ist, daß die Quellen, in denen wir Aufklärung über unsere

frühere Geschichte suchen, vom Parteigeiste vergiftet sind. Es giebt

kein Land, in dem die Staatsmänner so unter dem Einflusse der

Vergangenheit gestanden, und die Geschichtsschreiber sich so von der

Gegenwart leiten ließen. Allerdings besteht zwischen beiden

Erscheinungen ein natürlicher Zusammenhang; denn wenn die Geschichte nur

als eine Schilderung des Lebens und der Sitten, oder als eine Sammlung

von Versuchen betrachtet wird, aus der sich allgemeine Grundsätze der

Staatsweisheit ableiten lassen, wird der Geschichtsschreiber sich eben

nicht stark versucht fühlen, Begebenheiten aus alter Zeit falsch

darzustellen. Wenn aber die Geschichte als ein Archiv mit Urkunden

angesehen, von denen die Rechte der Regierungen und der Völker abhangen,

so wird die Neigung zu fälschen fast unwiderstehlich. Für einen

Franzosen giebt es jetzt kein Interesse, das ihn antriebe, die Macht der

Könige aus dem Hause Valois zu hoch zu erheben oder zu klein

darzustellen. Die Privilegien der allgemeinen Reichsstände, der Stände

von Bretagne und von Burgund sind jetzt Dinge von eben so wenig

praktischer Wichtigkeit, als die Verfassung des jüdischen Sansedrin oder

des Amphiktyonengerichts. Das neue System wird von dem alten durch die

Kluft einer großen Revolution völlig geschieden. Für die englische

Nation giebt es keine solche Kluft, die ihre Existenz in zwei bestimmt

geschiedene Theile trennt. Unsere Gesetze und Gewohnheiten sind nie in

einem allgemeinen, nicht wieder auszugleichenden Umsturze untergegangen;

die im Mittelalter stattgehabten Ereignisse sind für uns immer noch

vollgültig, die größten Staatsmänner nehmen bei den wichtigsten

Veranlassungen Bezug darauf. Als zum Beispiel König Georg III. so krank

wurde, daß er den Verrichtungen seines königlichen Amtes nicht obliegen

konnte, und die Mehrzahl der tüchtigsten Rechtsgelehrten und Politiker

über das unter diesen Umständen einzuschlagende Verfahren sehr

getheilter Meinung waren, erklärten die Häuser des Parlaments, nur dann

zur Berathung irgend eines Regentschaftsplanes zu schreiten, wenn alle

Beispiele, die von der frühesten Zeit an in unsern Annalen zu finden,

zusammengestellt und geordnet seien. Es wurden Ausschüsse ernannt,

welche die alten Urkunden des Reichs prüfen sollten. Der erste Vorgang,

über den Bericht erstattet wurde, war der aus dem Jahre 1217; man legte

den Vorgängen aus den Jahren 1326, 1377 und 1422 große Wichtigkeit bei,

aber als den Fall, der hier mit Recht maßgebend sein könne, hielt man

den von 1455. Und so wurden oft in unserm Vaterlande die theuersten

Parteiinteressen von den Resultaten antiquarischer Forschungen abhängig

gemacht. Die nicht zu vermindernde Folge davon war, daß unsere

Alterthumsforscher ihre Untersuchungen als Parteimänner anstellten.

Man kann sich daher nicht wundern, wenn Diejenigen, welche über die

Grenzen des Hoheitsrechtes und der Freiheit in der alten englischen

Staatsverfassung geschrieben haben, gewöhnlich nicht als Richter,

sondern als eifrige, unredliche Advokaten aufgetreten sind; sie

verhandelten ja nicht über einen spekulativen, sondern über einen

solchen Stoff, der in einem unmittelbaren praktischen Zusammenhange mit

den wichtigsten und aufregendsten Streitfragen ihrer Zeit stand. -- Von

dem Beginne des langen Streites zwischen dem Parlamente und den Stuarts

bis zu der Zeit, wo die Ansprüche der Letztern nicht mehr furchtbar

waren, gab es wenig praktisch wichtigere Fragen als die, ob die

Regierung dieser Familie mit der alten Verfassung des Königreichs in

Übereinstimmung gestanden habe oder nicht. Diese Frage konnte nur

dadurch entschieden werden, daß man die Geschichtsberichte über frühere

Regierungen in Betracht zog. -- Bracton und Fleta, der »Spiegel der

Gerechtigkeit« und die Parlamentsarchive wurden durchforscht, um

Beschönigungen für die Übergriffe der Sternkammer sowohl, als für die

des höchsten Gerichtshofes aufzufinden. Viele Jahre hindurch suchte

jeder whiggistische Geschichtsschreiber eifrig den Beweis zu führen,

daß die altenglische Regierungsform eine republikanische, und jeder

toryistische, daß sie eine despotische gewesen sei.

So gesinnt blickten beide Parteien in die Chroniken des Mittelalters.

Beide fanden sehr leicht, was sie suchten; aber beide wollten hartnäckig

auch nur das sehen, was sie suchten. Die Eiferer für die Stuarts konnten

eben so leicht Beispiele von Bedrückungen der Unterthanen, als die

Vertheidiger der Rundköpfe Beispiele davon auffinden, daß der Krone

entschlossen und erfolgreich Widerstand geleistet worden sei. Die Tories

führten aus alten Schriften fast eben so unterwürfige Ausdrücke an, als

die waren, welche man von der Kanzel von Mainwaring herab hörte, und die

Whigs entdeckten eben so kühne und strenge Worte, als je von Bradshaw's

Richtersitze ertönten. Eine Partei von Schriftstellern stellte

zahlreiche Beispiele von Gelderpressungen auf, die sich Könige ohne

Bewilligung des Parlaments erlaubt hatten; andere führten Fälle an,

in denen das Parlament sich die Macht angeeignet hatte, den König zu

bestrafen. Wer nur die eine Hälfte der Beweise sah, hätte glauben mögen,

die Plantagenets seien unumschränkt wie die türkischen Sultane gewesen;

wer nur die andere sah, hätte schließen können, daß die Plantagenets

eben so wenig wirkliche Macht gehabt, als die Dogen von Venedig, und

beide Folgerungen wären gleich weit von der Wahrheit entfernt gewesen.

[_Natur der beschränkten Monarchien des Mittelalters._] Die alte

englische Verfassung gehörte jener Klasse beschränkter Monarchien an,

die im Mittelalter in Westeuropa entstanden, und, mancher

Verschiedenheiten ungeachtet, dennoch eine große Familienähnlichkeit

unter einander hatten. Eine solche Ähnlichkeit kann nicht befremden. Die

Länder, in denen diese Monarchien entstanden, waren Provinzen eines und

desselben großen kultivirten Reichs gewesen, das fast gleichzeitig von

Stämmen einer und derselben rohen und kriegerischen Nation überfallen

und unterjocht worden war. Sie waren ferner Glieder eines und desselben

großen Bundes gegen den Islam, und standen mit einer und derselben

stolzen und ehrgeizigen Kirche in Gemeinschaft. Ihre Staatsverfassung

nahm nun natürlich eine gleiche Form an. Die Institutionen derselben

entstammten theils dem kaiserlichen, theils dem päbstlichen Rom, theils

dem alten Germanien. Alle hatten Könige, und in allen war die

Königswürde nach und nach streng erblich geworden; alle hatten einen

Adel mit Vorrechten, die ursprünglich auf militärischen Rang basirt

waren. Die Ritterwürde und die Wappenregeln besaßen alle

gemeinschaftlich; ebenso hatten alle reich dotirte kirchliche

Stiftungen, städtische Korporationen mit ausgedehnten Freiheiten,

und Reichsversammlungen, deren Genehmigung zur Gültigkeit vieler

öffentlicher Akte erforderlich war.

[_Hoheitsrechte der frühern englischen Könige._] Von allen diesen

einander ähnlichen Verfassungen ward die englische, schon von einer

frühen Zeit an, mit Recht für die beste gehalten. Die Hoheitsrechte des

Regenten erstreckten sich unzweifelhaft sehr weit. Der Geist der

Religion und des Ritterthums wirkten vereint zur Erhöhung seiner Würde.

Das heilige Öl war auf sein Haupt gegossen worden; den tapfersten und

edelsten Rittern war es keine Erniedrigung, vor seinen Füßen zu knien.

Seine Person war unverletzlich, er allein nur besaß das Recht, die

Stände des Reichs zu berufen und nach Belieben zu entlassen, und alle

legislativen Handlungen derselben bedurften seiner Zustimmung. Er stand

an der Spitze der ausübenden Verwaltung, war das einzige Organ in den

Verhandlungen mit auswärtigen Mächten, der Oberbefehlshaber der Land-

und See-Macht des Staats, der Quell der Gerechtigkeit, der Gnade und der

Ehre. Der Regent besaß weitgreifende Befugnisse zur Regelung des

Handels: er hatte das Recht, Münzen schlagen zu lassen, Maaß und Gewicht

festzustellen und Märkte und Häfen zu gründen. Seine Rechte als

Schirmherr der Kirche waren unermeßlich; seine erblichen Einkünfte, wenn

sie sparsam verwaltet wurden, reichten zur Deckung der gewöhnlichen

Regierungskosten aus. Der ihm eigenthümliche Grundbesitz hatte eine

weite Ausdehnung, und in der Eigenschaft als Oberlehnsherr des gesammten

Grund und Bodens seines Königreichs besaß er manches einträgliche und

furchtbare Recht, das ihn in den Stand setzte, seine Gegner zu

beeinträchtigen und niederzudrücken, Diejenigen aber, die seine Gunst

genossen, ohne eigene Kosten zu bereichern und zu erheben.

[_Beschränkungen der Hoheitsrechte._] Aber seine Macht, wenn auch weit

ausgedehnt, ward dennoch durch drei große verfassungsmäßige Bestimmungen

beschränkt, die so alt waren, daß niemand den Beginn ihrer Existenz

kennt, und so wirksam, daß ihre natürliche, viele Menschenalter hindurch

fortgesetzte Entwickelung die Ordnung der Dinge hervorgebracht hat,

unter der wir jetzt leben.

Erstens konnte der König, ohne die Zustimmung seines Parlaments kein

Gesetz erlassen; zweitens konnte er ohne die Zustimmung desselben keine

Steuern ausschreiben, und drittens war er gehalten, die exekutive Gewalt

nach den Landesgesetzen zu üben; verletzte er diese Gesetze, so waren

seine Räthe und Beamten verantwortlich.

Kein aufrichtiger Tory wird läugnen können, daß diese Prinzipien vor

fünfhundert Jahren die Geltung von Grundgesetzen erlangt hatten;

andererseits wird kein ehrlicher Whig behaupten, daß sie in derselben

frühen Zeit frei von aller Zweideutigkeit gewesen und in allen ihren

Konsequenzen streng durchgeführt seien. Eine Verfassung des Mittelalters

ging nicht, wie im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert, als

selbstständiges Ganze aus einem einzigen Akte hervor, und ward eben so

wenig in einer einzigen Urkunde vollständig niedergelegt; nur in dem

verfeinerten und spekulativen Zeitalter wird das Staatswesen

systematisch geordnet. Der Fortschritt des Staatswesens in ungebildeten

Gesellschaften läßt sich mit dem der Sprache und der Verskunst

vergleichen. Ungebildete Gesellschaften haben oft eine reiche und

kräftige Sprache, aber es fehlt ihnen eine wissenschaftliche Grammatik,

die Definition von Haupt- und Zeitwörtern, die Namen für Deklinationen,

Modi, Tempora und Laute; sie haben eine Verskunst die oft viel Kraft und

Anmuth besitzt; aber sie haben keine Regeln des Versmaßes, und der

Minstrel, dessen nur durch das Ohr geregelte Verse die Hörer entzücken,

würde selbst nicht angeben können, aus wieviel Dactylen und Trochäen

jede seiner Zeilen besteht. Gleich der Beredtsamkeit, die älter als die

Syntaxis, und dem Gesange, der älter als die Prosodie ist, kann ein

Staat lange zuvor, ehe die Grenzen zwischen der gesetzgebenden,

ausübenden und richterlichen Gewalt genau bestimmt sind, einen hohen

Grad der Vortrefflichkeit erlangt haben.

So war es in unserm Vaterlande. Zwar war die Grenzlinie der königlichen

Gewalt im Allgemeinen ziemlich klar, aber nicht überall mit Genauigkeit

und Bestimmtheit angegeben. Deshalb gab es nahe der Grenze einen

streitigen Boden, auf dem stets Eingriffe und Zurückerpressungen

stattfanden, bis endlich nach Jahrhunderten des Kampfes bestimmte und

dauerhafte Grenzmarken errichtet wurden. Es dürfte lehrreich sein,

anzugeben, auf welche Weise und bis zu welcher Ausdehnung unsere frühern

Regenten die drei großen Grundsätze, welche die Freiheiten des Volks

schützten, gewöhnlich zu verletzen pflegten.

Kein englischer König hat je die gesetzgebende Gewalt in ihrem ganzen

Umfange beansprucht. Der gewaltthätigste und herrschsüchtigste

Plantagenet hat sich nie das Recht angemaßt, ohne die Zustimmung seines

großen Rathes anzuordnen, daß eine Jury aus zehn, statt aus zwölf

Personen bestehen, daß das Gedinge einer Witwe das Viertheil statt des

Drittheils betragen, daß der Meineid als ein Todesverbrechen betrachtet,

oder daß der Gebrauch der gleichmäßigen Erbtheilung unter Brüdern in

Yorkshire eingeführt werden solle[2]. Aber dem Könige stand das Recht

zu, Verbrecher zu begnadigen, und es giebt einen Punkt, wo das Recht der

Begnadigung und das Recht der Gesetzgebung in einander zu fließen

scheinen und leicht, wenigstens in einer nicht aufgeklärten Zeit,

verwechselt werden können. Ein Strafgesetz ist thatsächlich aufgehoben,

wenn die durch dasselbe auferlegten Strafen so oft erlassen werden,

als sie verwirkt sind. Der Souverain besaß ohne Zweifel die Befugniß,

unbeschränkt Strafen zu erlassen; demnach war er befugt, ein Strafgesetz

thatsächlich aufzuheben. Es konnte scheinen, als ließe sich kein

begründeter Einwand aufstellen, wenn er das, was ihm thatsächlich

auszuführen zustand, auch formell ausführen wollte. So entstand an der

zweifelhaften Grenze zwischen der vollziehenden und gesetzgebenden

Gewalt mit Hilfe spitzfindiger und höfischer Rechtsgelehrten die große

Anomalie, die unter dem Namen des Begnadigungsrechts bekannt ist.

Seit undenklichen Zeiten ist es in England unbestritten ein

Fundamentalgesetz gewesen, daß der König ohne Bewilligung des

Parlamentes Steuern nicht auferlegen könne. Dieses Gesetz befand sich

unter den Artikeln, zu deren Unterzeichnung Johann von den Baronen

gezwungen wurde. Eduard I. wagte es, diese Bestimmung zu überschreiten;

aber er stieß, obgleich er sehr geschickt, mächtig und bei dem Volke

beliebt war, auf einen Widerstand, dem nachzugeben er für gut befand.

Deshalb gelobte er ausdrücklich für sich und seine Erben, nie wieder

ohne Zustimmung und Willfährigkeit der Stände irgend eine Steuer erheben

zu wollen. Diesen feierlichen Vertrag versuchte sein mächtiger und

siegreicher Enkel zu brechen, aber dem Versuche ward ein kräftiger

Widerstand entgegengesetzt. Entmuthigt gaben die Plantagenets endlich

diesen Punkt auf; aber wenn sie auch offen das Gesetz nicht mehr

verletzten, so wußten sie dennoch durch Umgehung desselben sich

vorkommenden Falls zu temporären Zwecken außerordentlich Beihilfe zu

verschaffen. Das Eintreiben von Steuern war ihnen nicht erlaubt, aber

sie nahmen das Recht in Anspruch, zu bitten und zu borgen; sie baten

dann mitunter in einem Tone, der dem des Befehlens nicht unähnlich war,

und borgten nicht selten, ohne viel an Rückzahlung zu denken. Aber schon

in der Thatsache, daß man für nöthig hielt, diese Erpressungen mit den

Namen freiwilliger Steuern und Darlehn zu bemänteln, liegt der genügende

Beweis, daß die Gültigkeit der großen verfassungsmäßigen Bestimmung

allgemein anerkannt war.

Daß der Grundsatz, »der König von England ist verbunden, das Land den

Gesetzen gemäß zu verwalten, und seine Räthe und Beamten sind

verantwortlich, wenn er wider das Gesetz handelt,« schon in einer sehr

frühen Zeit festgestellt worden, beweisen die strengen Urtheile, die oft

gegen die Günstlinge des Königs erlassen und vollzogen sind; aber dessen

ungeachtet ist es auch erwiesen, daß die Plantagenets oft die Rechte

einzelner Personen verletzten, nur damit die beeinträchtigten Parteien

oft keine Rechtshilfe erlangen konnten. Nach dem Gesetze konnte kein

Engländer auf den alleinigen Befehl des Herrschers verhaftet oder

gefangen gehalten werden; aber es ist thatsächlich, daß der Regierung

mißliebige Personen ohne jede andere Autorität als den königlichen

Befehl eingekerkert wurden. Nach dem Gesetze durfte die Folter, die

Schmach der römischen Rechtspflege, unter allen Umständen bei keinem

englischen Unterthanen angewendet werden; nichtsdestoweniger wurde bei

den Wirren des fünfzehnten Jahrhunderts eine Folterbank in dem Tower

aufgestellt, und gelegentlich unter dem Vorwande politischer

Nothwendigkeit, angewendet. Aus solchen Gesetzwidrigkeiten den Schluß

ziehen zu wollen, die englischen Monarchen seien in der Theorie oder

Praxis unumschränkt gewesen, würde indeß ein großer Irrthum sein. Wir

leben in einer höchst gebildeten bürgerlichen Gesellschaft, in der

mittelst der Presse und der Post Nachrichten so reißend schnell

verbreitet werden, daß jeder Act grober Rechtsverletzung, in welchem

Theile unserer Insel er auch begangen sein mag, in wenig Stunden von

Millionen besprochen wird. Wollte jetzt ein englischer Souverain, der

Habeas Corpus Acte entgegen, einen Unterthanen einkerkern oder einen

Verschwörer auf die Folterbank spannen lassen, die Nachricht davon würde

augenblicklich die ganze Nation electrisiren. Im Mittelalter war der

Zustand der Gesellschaft ein ganz anderer; selten und nur mit großer

Schwierigkeit gelangten die Beeinträchtigungen Einzelner zur Kenntniß

des Publikums. Monate lang konnte Jemand gesetzwidrig in dem Schlosse

von Carlisle oder Norwich gefangen gehalten werden, ohne daß die

leiseste Kunde davon nach London kam; und es ist sehr wahrscheinlich,

daß die Folterbank manches Jahr gebraucht worden, ehe die Mehrzahl des

Volks auch nur geahnt, daß sie je in Anwendung gebracht. Auch waren

unsere Vorfahren durchaus nicht so fest von der Nothwendigkeit

überzeugt, große allgemeine Regeln festzuhalten, als wir; denn wir haben

aus langer Erfahrung gelernt, daß man irgend eine Verletzung der

Verfassung nicht ohne Gefahr unbemerkt könne vorübergehen lassen. Man

theilt jetzt allgemein die Ansicht, daß eine Regierung die strenge Rüge

des Parlamentes verdiene, wenn sie Vollmachten unnöthigerweise

überschreitet; daß sie aber, wenn sie im Drange der Nothwendigkeit und

aus reiner Absicht ihre Vollmachten überschritten hat, ohne Verzug das

Parlament um nachträgliche Genehmigung angehen müsse. Aber so dachten

die Engländer des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts nicht; sie

zeigten wenig Neigung, eines Grundsatzes wegen, und nur seiner selbst

wegen, zu streiten, oder gegen eine Regelwidrigkeit, die nicht zugleich

eine Belästigung war, Beschwerde zu führen. So lange im Allgemeinen die

Verwaltung einen milden und volksthümlichen Charakter trug, gestatteten

sie ihrem Regenten gern einigen Spielraum; ja sie verziehen ihm nicht

nur bei allgemein als gut anerkannten Zwecken eine das Gesetz

überschreitende Gewalt, sie zollten ihm auch noch Beifall, und waren,

so lange sie unter seiner Regierung sich der Sicherheit und Wohlfahrt

erfreuten, nur zu geneigt zu glauben, daß der, den seine Ungunst

getroffen, sie auch verdient habe. Aber diese Nachsicht hatte eine

Grenze, und der König, der zu viel auf die Langmuth des englischen

Volkes baute, handelte nicht weise, denn es gestattete ihm wohl

mitunter, die verfassungsmäßige Linie zu überschreiten, aber es

beanspruchte dann auch für sich selbst das Recht, über diese Linie

hinauszugehen, wenn seine Übergriffe so ernst waren, daß sie Besorgniß

erweckten. Wagte er, nicht zufrieden mit der gelegentlichen Bedrückung

Einzelner, große Massen zu bedrücken, so riefen seine Unterthanen

schleunig die Gesetze an, und war diese Berufung ohne Erfolg, so wandten

sie sich eben so schleunig an den Gott der Schlachten.

[Anmerkung 2: Dies hat Hallam im ersten Kapitel seiner

+constitutional History+ vortrefflich auseinandergesetzt.]

[_Widerstand, die gewöhnliche Schranke der Tyrannei im Mittelalter._]

Die Engländer durften aber auch ruhig dem Könige einige Übergriffe

nachsehen, denn sie besaßen für den Fall der Noth einen Zügel, der den

ungestümsten und stolzesten Herrscher bald zur Vernunft brachte,

den Zügel der physischen Gewalt. Einem Engländer des neunzehnten

Jahrhunderts wird es schwer fallen, sich einen Begriff davon zu machen,

wie leicht und schnell vor vierhundert Jahren ein solches Mittel

angewendet wurde. Das Volk versteht seit langer Zeit nicht mehr, die

Waffen zu gebrauchen. Unsern Voreltern war die Stufe der Vollendung

unbekannt, auf der jetzt die Kriegskunst steht, und nur eine besondere

Klasse besitzt die Kenntniß derselben. Hunderttausend Mann gut

disciplinirter und gut geleiteter Truppen halten Millionen von Bauern

und Handwerkern nieder, und einige Regimenter Garden reichen aus, um

allen unzufriedenen Geistern einer großen Hauptstadt Furcht einzuflößen.

Zugleich läßt aber auch die stete Vermehrung des Wohlstandes dem

denkenden Menschen einen Aufstand weit furchtbarer erscheinen, als eine

schlechte Regierung. Es sind ja unermeßliche Summen auf Werke verwendet,

die bei dem Ausbruche einer Revolution in wenig Stunden zu Grunde gehen

würden. Schon die Masse von beweglichen Gütern, die allein in den Läden

und Magazinen von London aufgespeichert liegt, übersteigt diejenige

fünfhundertmal, welche die ganze Insel zur Zeit der Plantagenets

enthielt; stürzte man nun die Regierung durch physische Gewalt,

so würden alle diese beweglichen Güter einer drohenden Gefahr der

Plünderung und Zerstörung ausgesetzt sein. Aber noch größer wäre die

Gefahr für den öffentlichen Credit, mit dem die Existenz Tausender von

Familien unmittelbar zusammenhängt, und mit dem der Credit der ganzen

Handelswelt unzertrennlich verbunden ist. Man kann ohne Übertreibung

behaupten, daß ein Bürgerkrieg, nur eine Woche auf englischem Boden

geführt, jetzt ein Unheil erzeugen würde, das vom Hoangho bis zum

Missouri sich fühlbar macht und Spuren zurückläßt, die nach einem

Jahrhunderte noch sichtbar sind. In einem solchen Zustande der

Gesellschaft muß der Widerstand als ein Heilmittel betrachtet werden,

das bei weitem verzweifelter ist, als jede Krankheit, die den Staat

heimsuchen kann. Zur Zeit des Mittelalters dagegen wandte man den

Widerstand als ein gewöhnliches Heilmittel gegen politische Übel an,

denn es war ein Mittel, das man stets bei der Hand hatte und, wenn auch

für den Augenblick von starker Wirkung, dennoch ohne empfindliche und

dauernde Folgen blieb. Wenn ein bei dem Volke angesehener Führer sein

Banner für eine volksthümliche Sache erhob, so konnte in einem Tage eine

unregelmäßige Armee versammelt sein. Regelmäßige Truppen gab es damals

nicht. Jeder war ein wenig Soldat, aber keiner mehr als das. Der

Nationalreichthum bestand vorzüglich in Viehherden, in der jährlichen

Erndte und in den einfachen, vom Volke bewohnten Gebäuden. Sämmtliche

Hausgeräthe, die Vorräthe in den Kaufläden, und die Maschinen des ganzen

Reichs waren nicht so viel werth, als das Eigenthum einzelner

Kirchspiele unserer Zeit. Das Fabrikwesen war roh, der Credit fast

unbekannt. Die Gesellschaft erholte sich daher von der Erschütterung,

sobald der sie bewirkende Stoß vorüber war. Das Gemetzel auf dem

Schlachtfelde, einige nachfolgende Hinrichtungen und Güterconfiscationen

waren sämmtliche Drangsale eines Bürgerkriegs. Eine Woche später trieb

der Bauer wieder sein Gespann, und der Edelmann ließ wieder seine Falken

über das Feld von Towton oder Bosworth fliegen, als ob kein

ungewöhnliches Ereigniß den gewöhnlichen Lauf des menschlichen Lebens

unterbrochen hätte.

Es sind nun hundertundsechzig Jahre verflossen, seit das englische Volk

gewaltsam eine Regierung gestürzt hat. Während der einhundertundsechzig

Jahre vor der Vereinigung der Rosen regierten neun Könige in England.

Sechs von diesen neun Königen wurden abgesetzt, und fünf verloren mit

der Krone auch das Leben. Hieraus geht klar hervor, daß jeder Vergleich

zwischen unserer alten und neuen Staatsform zu völlig unrichtigen

Schlüssen führen muß, wenn man die Wirkung des den Plantagenets durch

den Widerstand und durch die stete Furcht vor demselben auferlegten

Zwanges nicht streng berücksichtigt. Unsere Vorfahren besaßen ein sehr

kräftiges Schutzmittel gegen die Tyrannei, das uns fehlt, und deshalb

konnten sie ohne Bedenken auf andere Garantien verzichten, denen wir mit

Recht die höchste Wichtigkeit beilegen. Da wir aber die Schranke der

physischen Gewalt einer schlechten Regierung nicht entgegenstellen

können, ohne uns der Gefahr von Übeln auszusetzen, vor denen der Gedanke

allein schon zurückbebt, so handeln wir offenbar sehr klug, wenn wir

alle verfassungsmäßigen Hinderungsmittel einer solchen Regierung

gegenüber stets im Stande der Wirksamkeit erhalten, die Anfänge von

Übergriffen eifersüchtig bewachen, und Abweichungen von der Regel, auch

wenn sie an und für sich unbedenklich erscheinen, nicht ungerügt

hingehen lassen, damit sie nicht die Bedeutung von Präcedenzfällen

erhalten. Eine so scharfe Wachsamkeit war vor vierhundert Jahren

unnöthig. Ein Volk kühner Bogenschützen und Lanzenträger konnte, ohne

große Gefahr für seine Freiheiten, dem Fürsten einige Ungesetzlichkeiten

nachsehen, dessen Regierung im Allgemeinen gut und dessen Thron durch

keine Compagnie geübter Soldaten beschützt war.

Mag immerhin dieses System in Vergleich mit jenen sorgfältig

ausgearbeiteten Verfassungen, an denen die letzten siebzig Jahre so

fruchtbar gewesen, roh erscheinen, so erfreuten sich die Engländer

dennoch unter demselben eines hohen Maßes von Freiheit und Glück.

Obgleich der Staat unter der schwachen Regierung Heinrichs VI. in erster

Zeit durch Parteiungen und zuletzt durch den Bürgerkrieg zerrissen

wurde; obgleich Eduard IV. ein ausschweifender und herrschsüchtiger

Fürst war; obgleich Richard III. als ein Ungeheuer von Schlechtigkeiten

geschildert worden ist, und obgleich die Bedrückungen Heinrichs VII.

großen Mißmuth erregten: so steht es dennoch fest, daß unsere Vorfahren

unter diesen Königen weit besser regiert wurden, als die Belgier unter

Philipp, dem man den Beinamen des Guten gegeben, oder als die Franzosen

unter jenem Ludwig, den man den Vater seines Volkes nannte. Es scheint

selbst, daß unser Vaterland, während die Kriege der Rosen am ärgsten

wütheten, sich in einer glücklichern Lage befunden habe, als die

benachbarten Reiche in den Jahren tiefen Friedens. Comines war einer der

aufgeklärtesten Staatsmänner seiner Zeit; er hatte die reichsten und die

gebildeten Theile des Festlandes besucht, hatte in den reichen Städten

von Flandern, den Manchesters und Liverpools des fünfzehnten

Jahrhunderts, sich aufgehalten, das eben erst durch die Prachtliebe

Lorenzo's neu geschmückte Florenz gesehen, und ebenso Venedig, bevor es

durch die Verbündeten von Cambray gedemüthigt war: dieser ausgezeichnete

Staatsmann erklärte nach reiflicher Erwägung, daß England von allen

Ländern, die er kenne, am besten regiert werde. Die Verfassung desselben

bezeichnete er ausdrücklich als ein gerechtes und heiliges Werk, das

zugleich dem Volke Schutz, und der Hand des Fürsten, der es achte, wahre

Stärke verleihe. Es seien die Unterthanen, sagte er, in keinem andern

Lande so sicher vor Unrecht geschützt. Die aus unsern inneren Kriegen

hervorgegangenen Drangsale erstreckten sich, nach seiner Ansicht, nur

auf den Adel und die kampffähigen Männer; sie hinterließen keine Spuren,

als zerstörte Wohnplätze und entvölkerte Städte, wie er sie an andern

Orten zu sehen gewohnt war.

[_Eigenthümlicher Charakter der englischen Aristokratie._] Es war jedoch

die Wirksamkeit der die königlichen Hoheitsrechte beschränkenden

Bestimmungen nicht allein, wodurch sich England vor den meisten

Nachbarländern vortheilhaft unterschied; das Verhältniß des hohen Adels

zu den übrigen Volksklassen war eine gleich wichtige, wenn auch weniger

beachtete Eigenthümlichkeit. Es gab zwar eine starke erbliche

Aristokratie, aber sie war von allen dergleichen Aristokratien die am

wenigsten anmaßende und ausschließende, denn sie besaß nichts von dem

gehässigen Charakter einer Kaste, sie nahm fortwährend Glieder aus dem

Volke in sich auf, und gab aus ihrer Mitte dem Volke Glieder, die sich

mit ihm mischten. Jeder Gentleman konnte ein Peer werden. Der jüngere

Sohn eines Peers war nur ein Gentleman, und die Enkel von Peers standen

im Range neuernannten Rittern nach. Die Würde des Ritters war Keinem

unerreichbar, der durch Fleiß und Sparsamkeit ein ansehnliches

Grundstück erworben, oder durch Tapferkeit in einer Schlacht oder

Belagerung sich hervorzuthun vermochte. Es gereichte der Tochter eines

Herzogs, selbst eines solchen von königlichem Geblüte, nicht zur Unehre,

wenn sie einen ausgezeichneten Bürgersmann heirathete. Sir John Howard

zum Beispiel heirathete die Tochter des Thomas Mowbray, Herzogs von

Norfolk; Sir Richard Pole heirathete die Gräfin von Salisbury, die

Tochter des Herzogs Georg von Clarence. Eine edle Abkunft stand zwar in

großem Ansehen, aber es gab, zum Glück für unser Vaterland, keinen

nothwendigen Zusammenhang zwischen einer edeln Abkunft und den

Vorrechten der Peerswürde. Nicht nur das Haus der Lords hatte lange

Stammbäume und alte Wappen aufzuweisen, man fand sie auch außer

demselben. Es gab Emporkömmlinge mit den höchsten Titeln, aber es gab

auch Männer ohne Titel, Nachkommen von Rittern, welche die Reihen der

Sachsen bei Hastings durchbrochen oder die Mauern von Jerusalem

erstiegen hatten. Es gab Bohun's, Mowbray's, de Veres, selbst Verwandte

des Hauses Plantagenet, die keinen andern Titel als den des Esquire's

und keine andern bürgerlichen Vorrechte hatten, als die, deren sich

jeder Pächter und Krämer erfreute. Eine Grenzlinie welche, wie in andern

Ländern, den Patrizier vom Plebejer scheidet, gab es bei uns nicht.

Der Freisasse fühlte sich nicht geneigt, unzufrieden auf die Würden zu

blicken, die seinen eigenen Kindern erreichbar waren, und der Edelmann

von hohem Range fühlte sich nicht versucht, einen Stand mit Verachtung

zu behandeln, zu dem seine Kinder hinabsteigen mußten.

Nach den Kriegen der Häuser York und Lancaster wurden die Bande, welche

den Adel und das Volk umschlangen, inniger und zahlreicher, als je. Wie

groß die durch diese Kriege unter der alten Aristokratie angerichtete

Verwüstung war, läßt sich aus einem einzigen Umstande folgern. Im Jahre

1451 berief Heinrich IV. dreiundfünfzig weltliche Lords zum Parlamente;

die Zahl der von Heinrich VII. im Jahre 1485 berufenen weltlichen Lords

betrug nur neunundzwanzig, und von diesen waren mehrere erst kurz vor

der Berufung zur Peerswürde erhoben worden. Im Laufe des folgenden

Jahrhunderts wurden die Reihen des hohen Adels stark aus der Gentry

ergänzt. Zu dieser heilsamen Vermischung der Stände trug besonders die

Verfassung des Hauses der Gemeinen bei. Der abgeordnete Ritter der

Grafschaft war das verbindende Glied zwischen dem Baron und dem Krämer.

Auf denselben Bänken zwischen Goldschmieden, Tuchhändlern und

Gewürzkrämern, welche die Handelsstädte in das Parlament gesandt hatten,

saßen auch Mitglieder, die man in jedem andern Lande für Edelleute und

Erbgutsherrn erachten würde, denn sie waren berechtigt, Gericht zu

halten und Wappen zu führen, und konnten durch viele Generationen zurück

ihre ehrenvolle Abstammung verfolgen. Einige von ihnen waren jüngere

Söhne und Brüder hoher Lords, andere konnten sich sogar von königlicher

Abkunft rühmen. Endlich trat der älteste Sohn eines Earl von Bedford,

dem man als Courtoisie den Titel seines Vaters beigelegt, als Bewerber

um einen Platz im Hause der Gemeinen auf, und seinem Beispiele folgten

andere. Waren die Erben der Großen des Reichs einmal Glieder dieses

Hauses, so nahmen sie sich der Privilegien desselben ebenso eifrig an,

als irgend einer der Bürger, mit denen sie gemischt waren. So ward schon

von frühen Zeiten an unsere Demokratie die am meisten aristokratische,

und unsere Aristokratie die am meisten demokratische von der Welt, eine

Eigenthümlichkeit, die sich bis zu unsern Tagen erhalten, und manche

wichtige moralische und politische Wirkung geäußert hat.

[_Regierung der Tudors._] Die Regierung Heinrichs VII., seines Sohnes

und seiner Enkel war im Allgemeinen willkürlicher, als die der

Plantagenets. Dieser Unterschied läßt sich, bis zu einer gewissen

Grenze, aus dem persönlichen Charakter erklären, denn Muth und

Willenskraft waren Männern und Frauen des Hauses Tudor gemein. Während

eines Zeitraums von einhundertzwanzig Jahren übten sie ihre Macht stets

mit Energie, oft mit Gewaltthätigkeit, mitunter selbst mit Grausamkeit

aus. Nach dem Beispiele der ihnen vorangegangenen Herrscherfamilie

verletzten sie nicht selten die Rechte einzelner Unterthanen, erhoben

zuweilen Steuern unter dem Namen von Anleihen und Geschenken, befreieten

sich von Straferlassen, und wenn sie auch nie aus eigener

Machtvollkommenheit ein bleibendes Gesetz zu geben wagten, so erlaubten

sie sich dennoch bei vorkommenden Fällen, wenn das Parlament nicht

versammelt war, vorübergehenden Bedürfnissen durch vorübergehende

Verfügungen abzuhelfen. Die Bedrückung über einen gewissen Punkt

hinauszutreiben, war indeß den Tudors nicht möglich, da sie keine

bewaffnete Macht besaßen und von einem bewaffneten Volke umgeben waren.

Die Wache des Palastes bestand nur aus wenigen Dienern, welche das

Aufgebot einer einzigen Grafschaft oder eines einzigen Distrikts von

London leicht hätte überwältigen können. Auf solche Weise wurden diese

stolzen Fürsten in stärkere Schranken gehalten, als auferlegte Gesetze

zu ziehen vermögen, in Schranken, die sie zwar nicht hinderten, mitunter

gegen einen Einzelnen willkürlich und selbst grausam zu verfahren, die

aber doch das Volk im Allgemeinen vor dauernden Bedrückungen sicher

stellten.

In dem Bereiche ihres Hofes konnten sie zwar gefahrlos als Tyrannen

auftreten, aber sie mußten doch stets mit Besorgniß auf die Stimmung

des Landes achten. Heinrich VIII. z.B. fand keinen Widerstand, als er

Buckingham und Surrey, Anna Boleyn und Lady Salisbury auf das Schaffot

bringen wollte; als er aber ohne Bewilligung des Parlamentes den

sechsten Theil des Vermögens seiner Unterthanen als Steuer forderte,

fand er sich bald genöthigt, davon abzustehen. Hunderte und Tausende

riefen, daß sie Engländer und nicht Franzosen, freie Männer und nicht

Knechte seien. In Kent mußten die königlichen Kommissäre ihr Leben durch

die Flucht retten; in Suffolk griffen viertausend Männer zu den Waffen,

während die königlichen Statthalter in dieser Grafschaft vergebens ein

Heer zusammenzubringen suchten. Wer sich auch nicht an dem Aufstande

betheiligte, erklärte dennoch, daß er in einem solchen Kampfe nicht

gegen seine Brüder fechten wolle. So stolz und eigensinnig Heinrich auch

war, er mied nicht ohne Grund den Kampf mit dem aufgeregten Geiste der

Nation, denn ihm schwebte das Schicksal seiner Vorgänger, die zu

Berkeley und Pomfret umgekommen waren, vor Augen. Er widerrief nicht nur

seine ungesetzlichen Erlasse, er verzieh nicht nur allen Mißvergnügten;

er entschuldigte sich selbst öffentlich und feierlich deswegen, daß er

die Gesetze verletzt habe.

Sein Benehmen bei diesem Anlasse bezeichnet die ganze Politik seines

Hauses. Die Fürsten dieser Linie besaßen ein hitziges Temperament und

einen hochfliegenden Geist, aber sie kannten den Charakter des Volks,

das sie regierten, und nie trieben sie, wie manche ihrer Vorgänger und

Nachfolger, die Hartnäckigkeit bis zu einem gefährlichen Punkte. Die

Tudors handelten stets so besonnen, daß ihre Macht zwar oft Widerstand

fand, aber nie gestürzt wurde. Die Herrschaft eines Jeden derselben ward

durch starke Ausbrüche der Unzufriedenheit gestört, aber stets gelang es

der Regierung, die Aufständischen entweder zu beruhigen, oder sie zu

besiegen und zu bestrafen. Durch rechtzeitige Zugeständnisse wußte sie

auch mitunter Bürger-Unruhen abzuwenden; in der Regel aber blieb sie

fest, und rief die Nation um Hilfe an. Die Nation folgte dem Rufe,

sammelte sich um den Herrscher, und machte ihm die Unterwerfung der

kleinen Anzahl Mißvergnügter möglich.

Auf diese Weise entwickelte sich die Größe und Blüthe Englands von

Heinrichs III. bis zu Elisabeths Zeit unter einer Verfassung, die den

Keim zu unsern gegenwärtigen Institutionen in sich trug, und, wenn sie

auch nicht genau bestimmt war und streng beobachtet wurde, dennoch durch

die Furcht der Regierenden vor dem Geiste und der Kraft der Regierten

gegen das Ausarten in Despotismus nachdrücklich geschützt ward.

Eine solche Staatsverfassung paßt indeß nur für ein eigenes Stadium in

der Ausbildung der Gesellschaft. Dieselben Ursachen, die in den

friedlichen Künsten eine Theilung der Arbeit bewirken, müssen endlich

auch den Krieg zu einer besondern Wissenschaft und einem besondern

Gewerbe machen. Es kommt eine Zeit, in welcher der Gebrauch der Waffen

die volle Aufmerksamkeit eines besondern Standes zu beanspruchen

beginnt; es zeigt sich bald, daß noch so tapfere Bauern und Bürger

geübten Soldaten gegenüber nicht Stand halten können, Männern, deren

ganzes Leben eine Vorbereitung auf den Tag der Schlacht ist, deren

Nerven durch das stete Vertrautsein mit der Gefahr abgehärtet sind, und

deren Bewegungen die völlige Genauigkeit eines Uhrwerks eigen ist. Man

begreift, daß der Schutz von ganzen Nationen nicht länger mehr sicher

solchen Streitern anvertraut werden könne, die zu einem vierzigtägigen

Feldzuge dem Pfluge oder Webstuhle entnommen sind. Bildet irgend ein

Staat ein großes, stehendes Heer, so müssen die Nachbarstaaten dem

Beispiele nachahmen, wenn sie sich einem fremden Joche nicht unterwerfen

wollen. Wo aber ein großes stehendes Heer vorhanden ist, kann die

beschränkte Monarchie nach Art des Mittelalters nicht länger

fortbestehen; der Regent ist mit einem Male von der Hauptfessel seiner

Macht befreit und wird unvermeidlich absolut, wenn ihm nicht Schranken

angewiesen werden, die einer Gesellschaft als überflüssig erscheinen

würden, in der Jeder vorkommenden Falls, aber Keiner stets Soldat ist.

[_Die beschränkten Monarchien des Mittelalters sind allgemein in

absolute Monarchien verwandelt._] Mit der Gefahr kamen auch die Mittel,

sich vor ihr zu schützen. In den Monarchien des Mittelalters besaßen die

Fürsten die Macht des Schwertes, die Nation aber die Macht des

Geldbeutels, und in demselben Maße, wie die fortschreitende Civilisation

das Schwert des Fürsten der Nation stets furchtbarer ward, so ward der

Geldbeutel der Nation dem Fürsten stets nothwendiger. Die erblichen

Einkünfte des Letztern reichten nicht länger für die Kosten der

Civilverwaltung aus, und es war völlig unmöglich, daß er ohne ein

geregeltes und umfassendes Steuersystem eine große Masse disciplinirter

Truppen in steter Thätigkeit erhalten konnte. Die Politik, welche die

parlamentarischen Versammlungen Europa's hätten befolgen müssen, wäre

gewesen: fest auf ihr verfassungsmäßiges Recht zu bestehen, wonach ihnen

die Bewilligung und das Ablehnen des Geldes zustand, und entschlossen,

so lange die Summen für den Unterhalt der Armeen zu verweigern, bis sie

hinreichende Bürgschaft gegen Despotismus erlangt hätten.

Nach dieser weisen Politik handelte man nur in unserm Vaterlande; in den

benachbarten Königreichen traf man große militärische Einrichtungen,

aber man dachte nicht daran, der öffentlichen Freiheit Schutzwehren zu

errichten, und hieraus folgte, daß überall die alten parlamentarischen

Verfassungen aufhörten. In Frankreich, wo sie stets schwach gewesen,

siechten sie hin, bis sie endlich an völliger Schwäche erstarben. In

Spanien, wo sie so stark gewesen wie nur irgend in Europa, vertheidigten

sie tapfer ihr Leben, aber zu spät. Die Handwerker von Toledo und

Valladolid vertheidigten ohne Erfolg die Privilegien der Castilischen

Cortes gegen die alten geübten Kriegerhaufen Karls V., und ebenso

erfolglos kämpften eine Generation später die Bürger von Saragossa gegen

Philipp II. für die alte Verfassung von Aragonien. So sanken die großen

Nationalversammlungen der festländischen Monarchien eine nach der andern

zu völliger Nichtigkeit herab, Versammlungen, die einst minder stolz und

mächtig gewesen, als jene in Westminster. Wenn sie zusammentraten,

geschah es nur, um einige ehrwürdige Förmlichkeiten zu beobachten,

ungefähr wie jetzt unsere Kirchenversammlungen.

[_Die englische Monarchie als besondere Ausnahme._] In England

gestalteten sich die Dinge anders. Dieses besondere Glück hat es

vorzüglich seiner insularischen Lage zu danken. Für die Würde und selbst

für die Sicherheit der französischen und spanischen Monarchien wurden

schon vor dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts große militärische

Einrichtungen unentbehrlich. Hätte eine dieser beiden Mächte eine

Entwaffnung vorgenommen, so würde sie bald dem Übergewichte der andern

unterworfen gewesen sein. England aber, durch das Meer vor Angriffen von

Außen geschützt und selten in Kriegsunternehmungen auf dem Festlande

begriffen, befand sich noch nicht in der Nothwendigkeit, regelmäßige

Truppen zu halten. Das sechzehnte und siebzehnte Jahrhundert fanden es

noch ohne stehende Heere. Zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts hatte

die Staatswissenschaft schon beträchtliche Fortschritte gemacht; das

Schicksal der spanischen Cortes und der französischen allgemeinen

Reichsstände war unsern Parlamenten eine ernste Mahnung gewesen,

und noch zu rechter Zeit, die Natur und Größe der Gefahr vollkommen

erkennend, ergriffen sie ein System der Taktik, das nach einem drei

Generationen hindurch dauernden Kampfe endlich dennoch den Sieg errang.

Fast jeder Schriftsteller, der von diesem Kampfe geschrieben, ist

darzuthun bemüht gewesen, daß die Parthei, der er angehörte, es war, die

für die unveränderte Beibehaltung der alten Verfassung kämpfte; aber das

Wahre ist, daß die alte Verfassung nicht unverändert beibehalten werden

konnte. Ein Gesetz, erhaben über alle Berechnungen menschlicher

Weisheit, hat geboten, daß Verfassungen jener besondern Art, wie sie im

vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderte in Europa allgemein gewesen,

nicht länger mehr bestehen sollten. Die Frage war also nicht, ob unsere

Regierungsform eine Veränderung erleiden, sondern welcher Art diese

Veränderung sein müsse. Durch das Erstehen einer neuen und mächtigen

Kraft war das alte Gleichgewicht gestört und alle beschränkten

Monarchien hatten sich eine nach der andern in unbeschränkte verwandelt.

Was an andern Orten geschehen, würde sicher auch bei uns geschehen sein,

wenn das Gleichgewicht nicht dadurch hergestellt worden wäre, daß man

einen großen Theil der Macht von der Krone auf das Parlament übertrug.

Es fehlte nicht viel, so hätten unsern Fürsten Zwangsmittel zu Gebote

gestanden, wie kein Plantagenet oder Tudor sie je besessen, und sie

wären unvermeidlich Despoten geworden, hätte man ihnen nicht zu gleicher

Zeit Beschränkungen auferlegt, denen kein Plantagenet oder Tudor je

unterworfen gewesen.

Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Erster Band enthaltend Kapitel 1 und 2 · 第 4 / 12 题