=Erster Band:=
enthaltend Kapitel 1 und 2.
_Mit Macaulay's Portrait_.
Leipzig, 1856.
G. H. Friedlein.
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* * * *
Erstes Kapitel.
Geschichte Englands vor der Restauration.
=Inhalt.=
Seite
Einleitung 5
Britannien unter den Römern 6
Britannien unter den Sachsen 7
Bekehrung der Sachsen zum Christenthume 8
Dänische Invasionen 10
Die Normannen 10
Die normannische Eroberung 12
Trennung Englands von der Normandie 13
Die Vermischung der Volksstämme 14
Englische Eroberungen auf dem Festlande 15
Der Krieg der Rosen 17
Aufhören der Leibeigenschaft 17
Wohlthätiges Wirken der römisch-katholischen Religion 18
Die frühere englische Staatsverfassung als oft
falsch dargestellt 19
Natur der beschränkten Monarchien des Mittelalters 21
Hoheitsrechte der früheren englischen Könige 21
Beschränkungen der Hoheitsrechte 22
Widerstand, die gewöhnliche Schranke der Tyrannei 25
Eigenthümlicher Charakter der englischen Aristokratie 27
Regierung der Tudors 28
Die beschränkten Monarchien des Mittelalters sind allgemein
in absolute Monarchien verwandelt 30
Die englische Monarchie als besondere Ausnahme 31
Die Reformation und ihre Wirkungen 31
Ursprung der Kirche von England 35
Ihr eigenthümlicher Charakter 36
Das Verhältniß, in welchem sie zu der Krone stand 37
Die Puritaner 40
Ihr republikanischer Geist 41
Gegen die Regierung Elisabeths erhob sich keine
systematische parlamentarische Opposition 41
Monopolfrage 42
Schottland und Irland werden wieder mit England Theile ein
und desselben Reichs 43
Verminderung des Einflusses Englands nach der
Thronbesteigung Jakobs I. 46
Die Lehre vom göttlichen Rechte 47
Die Kluft zwischen der Kirche und den Puritanern
wird größer 49
Thronbesteigung und Charakter Karls I. 55
Taktik der Opposition im Hause der Gemeinen 55
Bitte um Recht 56
Die Bitte um Recht wird verletzt 57
Charakter und Ansichten Wentworths 57
Charakter Laud's 58
Sternkammer und Hohe Commission 58
Schiffsgeld 59
Widerstand gegen die Liturgie in Schottland 60
Ein Parlament wird berufen und aufgelöst 62
Das Lange Parlament 63
Erstes Auftreten der beiden großen englischen Parteien 64
Der irische Aufstand 68
Die Remonstration 69
Anklage der fünf Mitglieder 70
Karls Abreise von London 71
Anfang des Bürgerkrieges 73
Erfolge der Royalisten 75
Erstehen der Independenten 75
Oliver Cromwell 76
Selbstverläugnungsverordnung 76
Sieg des Parlaments 77
Herrschaft und Charakter der Armee 77
Unterdrückung der Aufstände gegen die Soldatenherrschaft 79
Verfahren gegen den König 80
Seine Hinrichtung 82
Unterwerfung Irlands und Schottlands 83
Das Lange Parlament wird vertrieben 84
Oliver Cromwells Protektorat 86
Richard, Cromwells Nachfolger 89
Sturz Richards und Wiedereinsetzung des Langen Parlaments 91
Zweite Vertreibung des Langen Parlaments 92
Die Armee von Schottland rückt in England ein 93
Monk erklärt sich für ein freies Parlament 94
Allgemeine Wahl von 1660 95
Die Restauration 96
[_Einleitung._] Es ist meine Absicht, die Geschichte Englands von der
Thronbesteigung König Jakobs II. bis auf eine Zeit herab zu schreiben,
deren sich noch jetzt lebende Menschen erinnern. Ich will die Fehlgriffe
berichten, durch die sich das Haus Stuart in wenig Monaten einen
getreuen Adel und eine anhängliche Geistlichkeit entfremdete; die Bahn
der Revolution verfolgen, die dem langen Kampfe zwischen unsern
souverainen Herrschern und ihren Parlamenten ein Ziel setzte und nicht
minder die Rechte des Volkes als die der regierenden Fürstenfamilie
feststellte; ich will ferner von dem neu errichteten Throne erzählen,
der viel unruhige Jahre hindurch erfolgreich gegen äußere und innere
Feinde vertheidigt ward; erzählen, wie unter dem Schutze desselben die
Ausübung der Gesetze und die Sicherheit des Eigenthums sich mit einer
Freiheit der Discussion und des individuellen Handelns, wie sie früher
nicht gekannt, als vereinbar erwies; wie aus der glücklichen
Vereinbarung von Ordnung und Freiheit eine in den Jahrbüchern der
Geschichte beispiellose bürgerliche Wohlfahrt erblühte, wie unser
Vaterland sich rasch aus einem Zustande schmählicher Abhängigkeit
zu der Autorität eines Schiedsrichters unter den europäischen Mächten
emporschwang; wie mit seinem Reichthume sein kriegerischer Ruhm wuchs;
wie es sich durch kluge und unerschütterliche Zuverlässigkeit nach und
nach einen öffentlichen Credit schuf, der, Wunder bewirkend, den
Staatsmännern früherer Zeiten unglaublich erschienen sein würde;
wie aus einem riesigen Handel eine Seemacht hervorging, mit welcher
verglichen jede andere Seemacht älterer und neuerer Zeit zu völliger
Bedeutungslosigkeit herabsinkt; wie Schottland nach jahrhundertlanger
Feindschaft mit England nicht nur durch die Bande der Gesetze, sondern
durch die noch unauflöslicheren Bande der gemeinsamen Interessen und der
Zuneigung vereinigt ward; wie die britischen Ansiedelungen in Amerika
schnell reicher und mächtiger wurden, als jene Königreiche, welche
Cortez und Pizarro den Ländern Karls V. gewannen; und wie endlich
britische Abenteurer in Asien ein Reich gründeten, das dem Alexanders an
Glanz und Festigkeit nicht nachstand.
Nicht minder habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, große Unglücksfälle,
aus denen Triumphe hervorgingen, zu berichten und große nationale
Verbrechen und Thorheiten, die tiefer erniedrigen, als irgend ein
Mißgeschick; ich werde darthun, daß die Güter, welche wir zu den
höchsten Segnungen zählen, nicht rein wie Gold sind; daß das System,
nach welchem man unsere Freiheiten gegen die Willkür der königlichen
Macht schützte, eine neue Art Mißbräuche erschuf, die man in
unbeschränkten Monarchien nicht kennt; man wird ersehen, daß theils
durch unkluge Einmischung, theils durch thörichte Vernachlässigung,
aus der Blüte des Wohlstandes und der Ausdehnung des Handels nicht nur
unermeßlicher Segen, sondern auch Übel hervorgingen, welche armen und
uncultivirten Gesellschaften fremd sind; wie in zwei bedeutenden
Besitzthümern der Krone dem verübten Unrechte gerechte Vergeltung ward;
wie Unklugheit und Eigensinn die Bande lös'ten, welche die
nordamerikanischen Kolonien mit dem Mutterlande vereinten; wie das mit
dem Fluche der Herrschaft eines Volksstammes über den andern und einer
Konfession über die andere belastete Irland zwar ein Glied des
Staatskörpers blieb, aber welk und ausgerenkt ihm keine Kraft verlieh,
so daß Alle, welche die Größe Englands fürchten oder beneiden,
vorwurfsvoll darauf hindeuten.
Wenn mich nicht alles täuscht, wird trotzdem meine bunte Erzählung in
den religiösen Gemüthern Dankbarkeit und in der Brust der
Vaterlandsfreunde neue Hoffnung erwecken, denn die Geschichte unsers
Vaterlandes, welche die letzten einhundertundsechzig Jahre umschließt,
ist unbedingt die Geschichte der physischen, moralischen und geistigen
Fortbildung. Alle die, welche ihr Zeitalter mit dem idealen, goldenen
vergleichen, mögen von Entartung und Verfall reden; aber keiner, der die
Vergangenheit genau kennt, wird sich geneigt fühlen, unmuthig und
verzweifelnd auf die Gegenwart zu blicken.
Ich würde die Aufgabe, die ich mir gestellt, nur unvollkommen lösen,
wenn ich allein von Schlachten und Belagerungen, von dem Bilden und
Auflösen der Ministerien und von Palastintriguen und Parlamentsdebatten
reden wollte; es wird vielmehr mein Bestreben sein, eben so sorgfältig
die Geschichte des Volks aufzuzeichnen, als die der Regierung; die
Entwickelung der nützlichen und zierenden Künste, die Entstehung
religiöser Sekten und die Veränderungen auf dem Gebiete der
Wissenschaften zu schildern; ein Bild von den Sitten der verschiedenen
Generationen zu liefern, ja selbst der Veränderungen zu erwähnen, die in
Kleidung, häuslicher Einrichtung, bei Gastmählern und öffentlichen
Vergnügungen stattgefunden haben. Den Vorwurf, die Würde der Geschichte
verletzt zu haben, will ich gern ertragen, wenn es mir nur gelingt, den
Engländern des neunzehnten Jahrhunderts ein treues Bild von dem Leben
ihrer Vorfahren zu liefern.
Die Begebenheiten, die ich zu berichten mir vorgenommen, bilden nur den
einzelnen Act eines großen und ereignißreichen Drama's, das Jahrhunderte
umfaßt, und er würde sehr unvollkommen verstanden werden, wenn die
Verwickelung der vorhergehenden Acte nicht allgemein bekannt wäre.
Ich werde deshalb meine Darstellung durch eine flüchtige Skizze der
frühesten Geschichte unseres Vaterlandes einleiten, werde zwar schnell
über manche Jahrhunderte hinweggehen, aber bei den Wechselfällen des
Kampfes länger verweilen, der die Regierung König Jakobs II. auf den
entscheidenden Wendepunkt brachte.[1]
[Anmerkung 1: In diesem und dem nächsten Kapitel habe ich nur
selten für nöthig erachtet, Quellen zu citiren, weil ich in diesen
Kapiteln weder die Ereignisse ausführlich behandelt, noch
unbekannte Materialien benutzt. Die Thatsachen, deren ich erwähne,
sind größtentheils solche, die Jeder, der nur einigermaßen in der
englischen Geschichte bewandert ist, entweder schon kennt, oder er
wird wenigstens wissen, wo er Belehrung darüber findet. In den
folgenden Kapiteln aber werde ich die Quellen, aus denen ich
geschöpft, sorgfältig angeben.]
[_Britannien unter den Römern._] In den ersten Zuständen Britanniens
deutet nichts auf die Größe hin, die es zu erreichen bestimmt war. Als
die Bewohner desselben zuerst den tyrischen Schiffern bekannt wurden,
standen sie wenig über den Eingeborenen der Sandwichinseln. Zwar
unterjochten es die römischen Waffen, aber es erhielt nur eine schwache
Färbung von römischen Künsten und Wissenschaften. Von den westlichen
Provinzen, welche sich die Cäsaren unterwarfen, war es die letzte, aber
auch die erste wieder, die ihnen verloren ging. Man findet in Britannien
nichts von Überresten prächtiger Säulenhallen oder Wasserleitungen;
unter den Meistern lateinischer Dichtkunst und Beredtsamkeit findet man
keinen Schriftsteller britischer Geburt aufgezeichnet; es ist demnach
nicht wahrscheinlich, daß die Inselbewohner je mit der Sprache ihrer
italischen Zwingherren allgemein vertraut gewesen sind. Von dem
atlantischen Meere bis zu den Rheinländern war Jahrhunderte hindurch die
lateinische Sprache die vorherrschende; sie hat die celtische Sprache
verdrängt, hat der deutschen widerstanden und ist noch jetzt die
Grundlage der französischen, spanischen und portugiesischen. Das Latein
scheint auf unserer Insel nie die alte galische Sprache bewältigt zu
haben, auch hat es sich gegen das Germanische nicht behaupten können.
Die unbedeutende und oberflächliche Bildung, welche die Briten von ihren
südlichen Beherrschern empfangen, verlöschten die Drangsale des fünften
Jahrhunderts. In den Königreichen des Festlandes, in die das römische
Reich damals zerfallen war, lernten die Eroberer viel von dem
unterjochten Stamme. In Britannien wurden die Unterjochten eben so
barbarisch, als die Sieger.
[_Britannien unter den Sachsen._] Alle Häuptlinge, Alarich, Theodorich,
Chlodowig, Alboin, die in den festländischen Provinzen des römischen
Reichs deutsche Dynastien gründeten, waren eifrige Christen; das Gefolge
des Ida und des Cerdic aber brachte allen Aberglauben der Elbe nach
ihren Ansiedelungen in Britannien. Während die deutschen Herrscher in
Paris, Toledo, Arles und Ravenna ehrfurchtsvoll den Lehren der Bischöfe
Gehör gaben, Reliquien von Märtyrern verehrten und sich eifrig an den
theologischen Streitfragen von Nicäa betheiligten, übten die Herrscher
von Wessex und Mercia ihre wilden Gebräuche in den Tempeln des Thor und
Wodan.
Die auf den Trümmern des Westreichs gegründeten festländischen
Königreiche unterhielten noch ferner einigen Verkehr mit jenen östlichen
Provinzen, in denen die alte Civilisation, wenn auch nach und nach unter
dem Einflusse schlechter Regierung schwindend, immer noch die Barbaren
in Erstaunen setzte und belehrte, in denen der Hof stets noch den Glanz
des Diocletian und des Constantin entfaltete, die Bildwerke des Polyklet
und die Gemälde des Apelles die öffentlichen Gebäude schmückten, und
fleißige Pedanten, wenn auch ohne Geschmack, Verstand und Geist, die
Meisterwerke des Sophokles, Demosthenes und Plato zu lesen und zu
erklären im Stande waren. Von dieser Verbindung war Britannien völlig
ausgeschlossen; seine Küsten wurden von den cultivirten Bewohnern der
Länder am Bosporus mit jenem unheimlichen Grauen betrachtet, mit welchem
die Meerenge der Scylla und die Stadt der lästrygonischen Kannibalen zu
Homers Zeiten die Ionier erfüllten. Es gab auf unserer Insel eine
Provinz, deren Boden, wie Prokopius erfahren, mit Schlangen bedeckt war
und deren Luft kein Mensch einathmen und in ihr leben konnte. Zu dieser
Einöde wurden die Seelen der Verstorbenen aus dem Frankenlande um
Mitternacht übergeschifft; ein fremder Fischerstamm besorgte dies
unheimliche Geschäft. Deutlich vernahm der Bootsmann die Sprache der
Todten; die Last derselben senkte den Kiel tief in das Wasser, ihre
Gestalten aber blieben dem sterblichen Auge unsichtbar. Wunderdinge
dieser Art erzählt ein geschickter Geschichtsschreiber, der Zeitgenosse
Belisars, Simplicius und Tribonian's, in vollem Ernste dem reichen und
gebildeten Konstantinopel von einem Lande, in welchem der Gründer
Konstantinopels sich den kaiserlichen Purpur angelegt hatte. Von allen
andern Provinzen des westlichen Reichs haben wir eine zusammenhängende
Kunde; nur in Britannien werden zwei Zeitalter der Wahrheit durch ein
Zeitalter der Fabel völlig getrennt. Odoaker und Totila, Euric und
Trasimund, Chlodwig, Fredegunde und Brunhild sind geschichtliche Männer
und Frauen; aber Hengist und Horsa, Vortigern und Rowena, Arthur und
Mordred sind mythische Personen, deren Existenz zu bezweifeln ist und
deren Abenteuer in die Klasse der des Herkules und Romulus zu werfen
sind.
[_Bekehrung der Sachsen zum Christenthume._] Endlich beginnt das Dunkel
sich zu lichten, und das Land, das als Britannien aus dem Gesichtskreise
entschwunden, erscheint als England wieder. Mit der Bekehrung der
sächsischen Ansiedler zum Christenthume begann eine lange Reihe
heilsamer Umgestaltungen, obgleich die Kirche selbst durch den
Aberglauben und die Philosophie, gegen die sie lange und endlich
siegreich gekämpft, tief verderbt war, und den von den alten Schulen
entnommenen Lehrsätzen, sowie den alten Tempeln entlehnten Gebräuchen zu
willig Eingang gestattet hatte. Römische Politik und gothische
Unwissenheit, griechische Spitzfindigkeit und syrische Asketik hatten
vereint zu ihrer Verderbniß gewirkt; aber ihr war noch genug von der
erhabenen Gotteslehre und milden Moral früherer Zeit geblieben, um
manchen Geist zu erheben, manches Herz zu läutern. Ebenso gehörte
Manches, was in späterer Zeit als ihr Hauptmakel betrachtet wurde, im
siebenten Jahrhunderte und noch lange nach demselben zu ihren größten
Verdiensten. So würden Übergriffe der Geistlichkeit in die
Obliegenheiten der bürgerlichen Obrigkeit in unserer Zeit ein großes
Übel sein; aber was unter einer guten Regierung ein Übel ist, kann unter
einer durchaus schlechten zum Segen werden. Es ist besser, wenn die
Menschen durch weise, gut ausgeübte Gesetze und durch eine aufgeklärte
öffentliche Meinung, als durch listige Priester regiert werden; aber es
ist wiederum besser, wenn Priesterlist statt roher Gewalt, wenn ein
Prälat wie Dunstan, statt eines Kriegers wie Penda herrscht. Eine in
Rohheit versunkene Gesellschaft, die nur durch physische Kraft regiert
wird, hat vollen Grund sich zu freuen, wenn ein Stand, dessen Wirken
geistiger und moralischer Natur ist, die Obergewalt erhält. Ohne Zweifel
wird ein solcher Stand seine Macht mißbrauchen; aber selbst eine
gemißbrauchte geistige Macht ist stets edler und besser, als jene, die
sich nur auf die Kraft des Körpers stützt. Die sächsischen Chroniken
erzählen von Tyrannen, die, auf dem Gipfel ihrer Macht angelangt, von
Reue ergriffen, die durch Verbrechen erworbenen Genüsse und Würden
verschmähten, ihre Kronen niederlegten und durch harte Büßungen und
unausgesetzte Gebete die verübten Frevel sühnen wollten: diese
Erzählungen haben einigen Schriftstellern Anlaß zu bitteren,
verachtenden Äußerungen gegeben, Schriftstellern, die sich der
Freisinnigkeit rühmten, im Grunde aber so engherzig waren, als es nur
ein Mönch aus der finstern Zeit sein kann, und an alle Ereignisse in der
Geschichte den Maßstab zu legen pflegten, den die Pariser Gesellschaft
des achtzehnten Jahrhunderts verwendete. Ein System, sollte ich glauben,
das, wenn auch immerhin durch Aberglauben entstellt, dennoch in die
durch rohe Muskelkraft und Geisteskühnheit beherrschten Gesellschaften
starke moralische Schranken einführte, die verwegensten und mächtigsten
Herrscher lehrte, daß sie, gleich ihren niedrigsten Knechten,
verantwortliche Wesen seien, ein solches System hätte verdient, von
Philosophen und Menschenfreunden mit größerer Achtung erwähnt zu
werden. --
Dieselben Bemerkungen gelten auch in Bezug auf die Verachtung, mit der
man im vorigen Jahrhunderte von den Pilgerfahrten, den heiligen
Zufluchtsstätten, den Kreuzzügen und den mönchischen Institutionen des
Mittelalters zu sprechen pflegte. In Zeiten, in denen die Menschen weder
durch Lernbegierde noch durch Gewinn zu reisen veranlaßt wurden, war es
besser, daß der rohe Nordländer Italien und den Osten als Pilger
besuchte, als wenn er nie etwas Anderes als die schmutzigen Wohnungen
und die wilden Wälder, in denen er geboren, gesehen hätte. In Zeiten,
in denen das Leben und die weibliche Ehre täglich der Gefahr ausgesetzt
waren, von Tyrannen und Räubern angegriffen zu werden, war es besser,
daß die Grenzen eines Heiligenschreines mit einer unvernünftigen Scheu
betrachtet wurden, als wenn es gar keine der Rohheit und Freiheit
verschlossene Zufluchtsstätte gegeben hätte. In Zeiten, wo die
Staatsmänner unfähig zur Aufstellung umfassender politischer
Combinationen waren, war es besser, daß die christlichen Völker sich
vereinigt zur Wiedergewinnung des heiligen Grabes erhoben, als wenn sie
von der mahomedanischen Macht eins nach dem andern überwältigt worden
wären. Wenn man auch mit Recht in späterer Zeit die Trägheit und
Üppigkeit der religiösen Orden tadelte, so war es gewiß gut, daß es in
dem Zeitalter der Rohheit und Gewalttätigkeit ruhige Klöster und Gärten
gab, in denen die Künste des Friedens in Sicherheit gepflegt, edle und
zum Nachdenken geneigte Gemüther eine Zufluchtsstätte finden konnten;
wo ein Bruder sich mit dem Abschreiben von Virgil's Äneide, ein anderer
sich mit dem Studium der Analysen des Aristoteles beschäftigte; wo es
dem Kunstsinnigen gestattet war, eine Sammlung Märtyrerlegenden
auszumalen, oder ein Crucifix zu schnitzeln, und denen, die Sinn für
Naturwissenschaft hatten, Versuche über die Eigenschaften der Pflanzen
und Mineralien anzustellen. Wären solche friedlichen Orte nicht hier und
dort unter den Hütten eines elenden Landvolkes und unter den Burgen
eines übermüthigen Adels verstreut gewesen, es würden die Bewohner
Europa's nur Last- und Raub-Thiere gewesen sein. Die Theologen haben die
Kirche oft mit der Arche verglichen, von der wir im Buche der Genesis
lesen: Die Ähnlichkeit mit derselben war nie vollkommener als während
jener bösen Zeit, wo sie allein in Finsterniß und Sturm sich auf den
Wogen, die alle großen Werke antiker Macht und Weisheit begraben hatten,
erhielt, und den schwachen Keim in sich trug, dem eine zweite und
ruhmreichere Civilisation entsprießen sollte.
Selbst die geistliche Obergewalt, die der Pabst sich anmaßte, hat in den
finstern Zeitaltern mehr Gutes als Böses bewirkt. Die Vereinigung der
Nationen des westlichen Europa's zu einem großen Gemeinwesen war ihr
Werk. Was die olympischen Wagenkämpfe und das pythische Orakel den
griechischen Städten, von Trapezunt bis Massalia, das waren Rom und sein
Bischof den Christen der lateinischen Kirche von Calabrien bis zu den
Hebriden. Es erwuchsen so Gefühle umfassenden Wohlwollens; Volksstämme,
durch Meere und Berge von einander getrennt, erkannten ein brüderliches
Band und ein gemeinsames Buch der öffentlichen Gesetze an, und selbst im
Kriege ward die Grausamkeit des Siegers nicht selten durch den Gedanken
gemildert, daß er und seine unterjochten Feinde alle Glieder eines
großen Bundes seien.
Diesem Bunde nun traten unsere sächsischen Vorfahren bei. Es entstand
ein regelmäßiger Verkehr zwischen unsern Küsten und jenem Theile
Europa's, in dem die Spuren der alten Macht und Staatskunst noch
sichtbar waren. Viel edle Denkmäler, die während der Zeit zerstört oder
verunstaltet worden, standen noch in ihrer alten Pracht, und Reisende,
denen Livius und Sallust unverständlich waren, konnten sich aus den
römischen Wasserleitungen und Tempeln einen schwachen Begriff von
römischer Geschichte bilden. Der immer noch von Erz schimmernde Dom des
Agrippa; das Grabmal des Hadrian, der Säulen und Statuen noch nicht
beraubt; das flavische Amphitheater, noch nicht zu einem Steinbruche
herabgesunken, erzählten den Pilgern von Mercia und Northumberland einen
Theil der Geschichte jener großen aufgeklärten Welt, die untergegangen
war. Mit tief eingeprägter Ehrfurcht in den kaum geöffneten Gemüthern
kehrten die Inselbewohner zurück und erzählten den staunenden Bewohnern
der Hütten von London und York, daß ein mächtiges, jetzt erloschenes
Geschlecht bei dem Grabe des heiligen Petrus Gebäude aufgeführt habe,
die vor dem jüngsten Tage nicht untergehen würden. Die Gelehrsamkeit
folgte dem Christenthume; die Dichtkunst und Beredtsamkunst der Zeit des
Augustus ward in den Klöstern von Mercia und Northumberland mit Eifer
geübt, und die Namen des Beda, des Alcuin und des Johannes, auch Erigena
genannt, wurden durch ganz Europa mit Recht gefeiert. In diesem Zustande
befand sich unser Vaterland, als im neunten Jahrhundert die letzte große
Einwanderung der Barbaren des Nordens begann.
[_Dänische Invasionen._] Mehrere Menschenalter hindurch kamen aus
Dänemark und Skandinavien zahllose Seeräuber, die sich durch Kraft,
Muth, schonungslose Grausamkeit und Haß gegen den christlichen Namen
auszeichneten. Kein Land litt durch diese Einfälle so viel, als England,
dessen Küste den Häfen, aus denen sie ausfuhren, nahe lag, und kein
Theil unserer Insel war weit genug vom Meere entfernt, um vor Angriffen
sicher zu sein. Dieselben Grausamkeiten, die den Sieg der Sachsen über
die Celten begleitet, erlitten nach Jahrhunderten die Sachsen von der
Hand der Dänen. Die Gesittung, die sich neu zu heben begann, ward von
dem Schlage getroffen und sank wiederum darnieder. Große Colonien
Abenteurer von der Ostsee ließen sich an den östlichen Küsten nieder,
dehnten sich nach und nach westwärts aus, und, unterstützt durch stete
Verstärkungen von jenseits des Meeres, trachteten sie danach, sich der
Herrschaft des ganzen Reichs zu bemächtigen. Der Kampf zwischen den
beiden wilden germanischen Stämmen dauerte sechs Menschenalter hindurch.
-- Jeder gewann abwechselnd den Sieg. Furchtbare Metzeleien, denen eine
nicht minder furchtbare Rache folgte, verheerte Provinzen, geplünderte
Klöster und zerstörte Städte bilden den größten Theil der Geschichte
jener furchtbaren Zeit. Als endlich der Norden keine Verwüster mehr
aussandte, erlosch nach und nach der gegenseitige Haß der Stämme,
und wechselseitige Verheirathungen fanden häufiger statt. Die Dänen
erlernten die Religion der Sachsen, und somit schwand eine Ursache
tödtlicher Erbitterung. Die dänische und sächsische Sprache, Dialekte
einer ausgebreiteten Mundart, verschmolzen ineinander; noch aber war die
Verschiedenheit zwischen den beiden Völkern nicht völlig verschwunden,
als ein Ereigniß beide in gemeinsamer Knechtschaft und Erniedrigung zu
den Füßen eines dritten Volkes niederbeugte.
[_Die Normannen._] Unter den Volksstämmen der Christenheit behaupteten
um jene Zeit die Normannen den ersten Platz. Muth und Wildheit
zeichneten sie unter den Seeräubern aus, die Skandinavien zur Verheerung
des westlichen Europa's ausgesendet hatte. Ihre Segel bildeten lange den
Schrecken beider Küsten des Kanals. Mehr als einmal drangen ihre Waffen
tief in das Herz des Karolingischen Reiches; sie siegten unter den
Mauern von Mastricht und Paris. Einer der schwachen Erben Karls des
Großen trat endlich den Fremden eine fruchtbare Provinz ab, die ein
mächtiger Strom durchzog, und von dem Meere, ihrem Lieblingselemente,
bespült ward. In dieser Provinz gründeten sie nun einen mächtigen Staat,
der nach und nach seinen Einfluß über die angrenzenden Fürstenthümer
Bretagne und Maine ausdehnte. Die Normannen, ohne den unerschrockenen
Muth abzulegen, der der Schrecken der Länder von der Elbe bis zu den
Pyrenäen gewesen, eigneten sich bald alle, und mehr noch als alle
Kenntniß und Gesittung an, die sie in dem Lande der neuen Ansiedelung
fanden. Einfälle von Außen wehrte ihre Tapferkeit ab, und in dem Innern
ihres Gebiets begründeten sie eine Ordnung, die dem fränkischen Reiche
lange unbekannt gewesen war. Sie traten zu dem Christenthume über, und
mit dem Christenthume lernten sie einen großen Theil von dem, was der
Clerus lehrte. Ihre Muttersprache gaben sie auf, und nahmen die
französische an, in welcher das Latein das vorherrschende Element
bildete. Der neuen Sprache verliehen sie nun bald eine Würde und
Bedeutung, die sie nie zuvor besessen hatte. Dem vorgefundenen
Sprachgemenge gaben sie durch die Schrift eine feste Form, und bedienten
sich ihrer in der Gesetzgebung, in der Poesie, und in dem Roman.
Die thierische Unmäßigkeit, zu der alle andern Zweige der großen
germanischen Familie nur zu sehr sich hinneigten, legten sie ab. Der
verfeinerte Luxus der Normannen bildete einen scharfen Kontrast zu der
rohen Gefräßigkeit und Trunksucht ihrer sächsischen und dänischen
Nachbarn. -- Nicht in Massen von Speisen und in großen Gefäßen mit
starken Getränken entfaltete sich dieser Luxus, sondern in großen und
prächtigen Bauwerken, kostbaren Rüstungen, schönen Pferden, auserlesenen
Falken, wohlgeordneten Turniren, mehr feinen als überladenen
Gastmählern, und in Weinen, die sich mehr durch Wohlgeschmack als
berauschende Kraft auszeichneten. Jener ritterliche Geist, der auf die
Politik, die Moral und Gesittung aller europäischen Nationen einen so
mächtigen Einfluß ausgeübt, stand bei den normannischen Edlen in hoher
Blüthe; sie zeichneten sich durch anmuthige Haltung und einnehmende
Manieren aus; nicht minder auch durch ihre Gewandtheit in
Unterhandlungen, und eine natürliche Beredtsamkeit, die sie eifrig
pflegten. Einer der normännischen Geschichtsschreiber sagt rühmend, daß
die Edlen seines Stammes Redner von der Wiege an seien. Ihren größten
Ruhm aber errangen sie durch ihre kriegerischen Thaten. Vom atlantischen
Ocean bis zum todten Meere waren die Länder Zeugen von den Wundern ihrer
Kriegszucht und Tapferkeit. Ein normännischer Ritter an der Spitze eines
Häufleins Krieger versprengte die Celten von Connaught. Ein Anderer
gründete die Monarchie beider Sicilien, und sah die Kaiser des Ost und
West vor seinen Waffen fliehen. Ein Dritter, der Ulysses des ersten
Kreuzzuges, ward von seinen Gefährten zum Beherrscher von Antiochien
ernannt, und ein Vierter, jener Tankred, dessen Name in Tasso's
erhabenem Gedichte fortlebt, wurde in der ganzen Christenheit als der
tapferste und großmüthigste unter den Kämpfern des heiligen Grabes
gepriesen. Die Nähe eines so bedeutenden Volkes begann schon früh seine
Wirkung auf den Volksgeist in England zu äußern. Englische Prinzen
erhielten, schon vor der Eroberung, ihre Erziehung in der Normandie.
Englische Bisthümer und Landgüter wurden Normannen zu Lehen gegeben. Das
Französisch der Normandie war die gewöhnliche Sprache im Palaste von
Westminster. Der Hof von Rouen scheint dem Eduards des Bekenners
dasselbe gewesen zu sein, was lange Zeit nachher der Hof von Versailles
dem Karls II. war.
[_Die normannische Eroberung._] Durch die Schlacht von Hastings und die
ihr folgenden Ereignisse gelangte nicht nur ein Herzog der Normandie auf
den englischen Thron, es ward auch die ganze Bevölkerung Englands der
Tyrannei des normännischen Stammes preisgegeben. Selten ist die
Unterjochung einer Nation durch die andere, selbst in Asien,
vollständiger gewesen. Die Führer der Eroberer vertheilten das Land
unter sich, starke militärische Einrichtungen, eng mit den Verhältnissen
des Grundeigenthums verbunden, machten es den fremden Siegern möglich
die Landeskinder zu unterdrücken. Ein grausames und rücksichtlos grausam
angewendetes Strafgesetzbuch schützte nicht nur die Vorrechte, sondern
auch die Lustbarkeiten der fremden Unterjocher. Aber dennoch ließ das
unterworfene Volk, obgleich geknechtet und mit Füßen getreten, seinen
Stachel fühlen. Einige kühne Männer, die Lieblingshelden unserer
ältesten Balladen, flüchteten sich in die Wälder und unternahmen von
dort aus, trotz der Feuerglocken- und Forstgesetze, einen Raubkrieg
gegen ihre Unterdrücker. Täglich wurden Meuchelmorde verübt; mancher
Normanne verschwand plötzlich und spurlos; viele der aufgefundenen
Leichen trugen die Spuren der Gewaltthätigkeit. Man drohte den Mördern
mit martervollen Todesstrafen und stellte die strengsten Nachforschungen
an; diese waren aber gewöhnlich ohne Erfolg, denn die ganze Nation hatte
sich zu ihrem Schutze verschworen. Endlich ward für nöthig erachtet,
jedem Distrikte, in welchem eine Person von fränkischer Abkunft
erschlagen aufgefunden wurde, eine schwere Buße aufzuerlegen, und dieser
Bestimmung ließ man bald eine andere folgen, wonach jede ermordete
Person für einen Franken gelten sollte, wenn nicht ihre sächsische
Abkunft erwiesen würde.
In den anderthalb Jahrhunderten nach der Eroberung giebt es eigentlich
keine englische Geschichte. Die fränkischen Könige Englands schwangen
sich zu einer Bedeutung empor, welche die benachbarten Völker mit
Staunen und Schrecken erfüllte. Sie eroberten Irland, ließen sich von
Schottland huldigen, und wurden durch ihre Tapferkeit, Politik und ihre
glücklichen Heirathsbündnisse auf dem Festlande weit mächtiger, als ihre
Lehnsherren, die Könige von Frankreich. Asien und Europa ließen sich
durch die Macht und den Glanz unserer Tyrannen blenden; arabische
Chronisten berichteten mit Widerstreben aber doch mit Bewunderung den
Fall von Acre, die Vertheidigung Joppe's und den siegreichen Kriegszug
nach Ascalon. Noch lange Zeit brachten arabische Mütter mit dem Namen
des löwenherzigen Plantagenet ihre Kinder zum Schweigen. Es schien
selbst einmal, als ob die Linie des Hugo Capet enden solle, wie die
Merowingischen und Karolingischen Linien geendet hatten, und als ob sich
eine einzige große Monarchie von den Orkaden bis zu den Pyrenäen
ausdehnen würde. Nach den meisten Ansichten ist die Größe eines
Herrschers mit der Größe des ihm untergebenen Volkes so eng verbunden,
daß fast jeder englische Geschichtsschreiber die Macht und den Glanz der
fremden Oberherrn mit triumphirender Freude berichtet und den Verfall
dieser Macht und dieses Glanzes als ein Unglück für unser Vaterland
beklagt. Dies ist wahrlich ebenso abgeschmackt, als wenn ein Neger von
Haiti in unserer Zeit mit Nationalstolz die Größe Ludwigs XIV. preisen
und von Blenheim und Ramilies mit patriotischer Trauer und Beschämung
reden wollte.
Der Eroberer und seine Nachkommen bis zur vierten Generation waren keine
Engländer, und fast alle in Frankreich geboren; den größten Theil ihrer
Lebenszeit brachten sie in Frankreich zu; das Französische war ihre
gewöhnliche Sprache; fast jedes hohe Amt, das sie zu besetzen hatten,
ward Franzosen übertragen, und jede auf dem Festlande gemachte neue
Erwerbung entfremdete sie der Bevölkerung unserer Insel immer mehr.
Einer der tüchtigsten von ihnen versuchte es zwar, indem er sich mit
einer englischen Prinzessin vermählte, die Herzen seiner englischen
Unterthanen zu gewinnen; allein der größte Theil seiner Barone
betrachtete diese Verbindung aus demselben Gesichtspunkte, wie man heute
in Virginien die Verbindung eines weißen Pflanzers mit einem
Quadronen-Mädchen betrachten würde. In der Geschichte wird er mit dem
ehrenvollen Beinamen Beauclerc genannt; aber zu seiner Zeit legten ihm
die eigenen Landsleute mit verachtender Anspielung auf seine sächsische
Verbindung einen sächsischen Spottnamen bei. Wäre es, wie es einmal den
Anschein hatte, den Plantagenets gelungen, ganz Frankreich unter ihrer
Herrschaft zu vereinigen, so würde England wahrscheinlich nie zu einer
unabhängigen Existenz gelangt sein. Seine Fürsten, Lords und Prälaten
wären nach Abstammung und Sprache von den Handwerkern und Bauern völlig
verschieden gewesen; die Erträge seiner ausgebreiteten Grundstücke
würden die Feste und Lustbarkeiten an den Ufern der Seine verschlungen
haben, und die edle Sprache eines Milton und Burke würde ein bäuerischer
Dialekt ohne Literatur, ohne festgeregelte Grammatik, ohne geordnete
Orthographie geblieben und verächtlich dem Gebrauche der Bauern
überlassen worden sein. Niemand von englischer Abkunft würde im Stande
gewesen sein eine hohe Stellung zu erlangen, ohne in Sprache und Sitte
ein Franzose zu werden. --
[_Trennung Englands von der Normandie._] Daß England einem solchen
Geschicke entging, hat es einem Ereigniß zu danken, das die
Geschichtsschreiber allgemein als ein unheilvolles geschildert haben.
Das Interesse des Landes stand dem seiner Herrscher so entschieden
entgegen, daß nur die Mißgriffe und Unglücksfälle derselben bessere
Aussichten gewähren konnten. Die Fähigkeiten, und selbst die guten
Eigenschaften seiner sechs ersten fränkischen Könige waren ihm ein
Fluch; die Thorheiten und Fehler des siebenten gereichten ihm zum Segen.
Wenn Johann die großen Eigenschaften seines Vaters, Heinrich Beauclercs,
oder des Eroberers geerbt, auch wenn er nur den kriegerischen Muth von
Stephan oder Richard besessen hatte, und wäre der König von Frankreich
zu gleicher Zeit so unfähig, wie alle anderen Nachfolger Hugo Capets,
so würde das Haus Plantagenet zu der einflußreichsten Höhe in Europa
gelangt sein. Aber gerade in jener Zeit ward Frankreich, zum ersten Male
seit Karls des Großen Tode, von einem kräftigen, fähigen Fürsten
regiert; England aber, seit der Schlacht von Hastings in der Regel von
klugen Staatsmännern und stets von tapfern Kriegern geleitet, fiel der
Botmäßigkeit eines Schwätzers und Feiglings anheim. Von diesem
Augenblicke an ward seine Aussicht lichter. Johann wurde aus der
Normandie verjagt, die normännischen Edelleute mußten zwischen der Insel
und dem Festlande wählen und gemeinschaftlich mit dem Volke, das sie
stets geknechtet und verachtet hatten, von dem Meere eingeschlossen,
kamen sie nach und nach dahin, England als ihr Vaterland und die
Engländer als ihre Landsleute zu betrachten. Beide Volksstämme, einander
so lange feindlich gesinnt, erkannten nun bald, daß sie
gemeinschaftliche Interessen und gemeinschaftliche Feinde hatten; sie
litten beide zugleich unter der Tyrannei eines schlechten Königs, und
beide waren gleich entrüstet über die Bevorzugung, die der Hof den
Eingeborenen von Poitou und Aquitanien angedeihen ließ. Die Urenkel der
Streiter Wilhelms begannen sich denen Harolds freundschaftlich zu
nähern, und das erste Pfand ihrer Versöhnung ward der große
Freiheitsbrief, den sie vereint errungen und zu ihrem gemeinsamen Wohle
entworfen hatten.
[_Die Vermischung der Volksstämme._] Hier beginnt die Geschichte des
englischen Volkes. Die Geschichte der frühern Begebenheiten ist die
Geschichte der von einzelnen Stämmen verübten und erlittenen Übel,
von Volksstämmen, die zwar auf englischem Boden wohnten, aber sich
gegenseitig mit einer Abneigung betrachteten, wie man sie selten bei
Völkern findet, die durch natürliche Grenzen von einander geschieden
sind, denn selbst die gegenseitige Erbitterung im Kriege begriffener
Länder ist jener gegenüber nur schwach zu nennen, die moralisch
getrennte, aber örtlich vermischte Nationen hegen. Dieser Stammeshaß ist
in keinem Lande so arg gewesen, als in England; aber auch nirgends ist
er gründlicher vertilgt. Die Stadien des Prozesses, der die feindlichen
Elemente in eine gleiche Masse verschmolz, sind uns nicht näher bekannt;
aber es ist gewiß, daß die Kluft zwischen Sachsen und Normannen noch
sehr stark hervortrat, als Johann König wurde, daß sie jedoch vor dem
Ende der Regierung seines Enkels fast völlig verschwunden war. Zur Zeit
Richards I. war die gewöhnliche Verwünschung eines edeln Normanns: »ich
will zum Engländer werden!« -- und die gebräuchliche Form einer
unwilligen Weigerung: »haltet Ihr mich für einen Engländer?« Hundert
Jahre später war der Nachkomme eines solchen Edelmanns stolz auf den
Namen eines Engländers.
Die Quellen der bedeutendsten Ströme, die ganzen Ländern Fruchtbarkeit
bringen und reich beladene Flotten zum Meere tragen, müssen in wilden
und unfruchtbaren Bergketten aufgesucht werden, die auf den Landkarten
ungenau angegeben und von Reisenden nur selten erforscht sind. Mit einer
solchen Bergkette läßt sich die Geschichte unseres Vaterlandes während
des dreizehnten Jahrhunderts nicht unpassend vergleichen. Ob auch jener
Abschnitt unserer Annalen unfruchtbar und dunkel ist, so können wir doch
nur in ihm den Ursprung unserer Freiheit, unseres Glücks und unseres
Ruhmes suchen. Damals entstand das große englische Volk, und es begann
der Nationalcharakter desselben jene Eigenthümlichkeiten zu entfalten,
die er seitdem stets bewahrt hat; damals wurden unsere Väter in der
vollsten Bedeutung des Wortes Insulaner, aber nicht nur Insulaner der
geographischen Lage nach, sondern auch in ihrer Politik, ihrer Denkart
und ihren Sitten. Damals trat zuerst bestimmt und klar jene Verfassung
hervor, die seitdem durch alle Wechselfälle ihre Identität bewahrte,
jene Verfassung, von der alle freien Verfassungen der Welt nur
Nachbildungen sind, und die, ungeachtet einiger Mängel, als die Erste
von allen gehalten zu werden, würdig ist, unter der je eine große
Gesellschaft Jahrhunderte hindurch bestanden hat. Damals geschah es,
daß das Haus der Gemeinen, dieses Musterbild aller repräsentativen
Versammlungen der alten und neuen Welt, zu den ersten Sitzungen
zusammentrat, und daß das gemeine Recht zu der Würde einer Wissenschaft
erhoben und ein nicht unwürdiger Rival der kaiserlichen
Rechtsgelehrsamkeit wurde. Damals machte der Muth jener Seeleute, welche
die Mannschaft der rohen Barken der fünf Häfen bildeten, zuerst die
Flagge Englands auf dem Meere furchtbar; es wurden die ältesten
Hochschulen gegründet, die noch jetzt in den beiden großen
Nationalsitzen der Gelehrsamkeit bestehen; es bildete sich die Sprache,
die zwar weniger wohlklingend als die des Südens, aber an Kraft,
Reichthum und Tauglichkeit für die erhabensten Zwecke des Dichters,
des Philosophen und des Redners nur von der Sprache Griechenlands
übertroffen wird; und damals endlich dämmerte der erste schwache Schein
jener edlen Literatur auf, die zu den glänzendsten und unvergänglichen
Schätzen Englands gehört.
Bereits zu Anfang des vierzehnten Jahrhunderts waren die Volksstämme
fast völlig in einander verschmolzen und untrügliche Zeichen deuteten
an, daß aus der Mischung dreier Zweige der großen teutonischen Familie
mit den Urbewohnern Britanniens ein Volk hervorgegangen sei, das keinem
andern der Welt nachstand. Und wahrlich, das England, nach dem Johann
von Philipp August einst vertrieben worden, hatte mit dem England, aus
welchem die Heere Eduards III. zur Eroberung Frankreichs auszogen, fast
nichts gemein.
[_Englische Eroberungen auf dem Festlande._] Es folgte nun ein Zeitraum
von mehr als hundert Jahren, in welchem die Engländer vorzüglich danach
strebten, durch die Gewalt der Waffen auf dem Festlande ein großes Reich
zu gründen. Zwar schien es, daß für die Ansprüche Eduards auf die von
dem Hause Valois in Besitz genommene Erbschaft seine Unterthanen sich
wenig interessirten; aber die Eroberungssucht des Fürsten bemächtigte
sich bald des Volkes. Der Krieg war von jenen Kriegen sehr verschieden,
welche die Plantagenets des zwölften Jahrhunderts gegen die Nachkommen
Hugo Capets unternommen hatten; denn hätte Heinrich II. oder Richard I.
sein Ziel erreicht, so würde England eine französische Provinz geworden
sein. Eduard's III. und Heinrichs V. Glück machte Frankreich für einige
Zeit zu einer englischen Provinz. Mit derselben Geringschätzung, mit der
im zwölften Jahrhunderte die Eroberer vom Festlande die Insulaner
betrachtet, blickten diese nun auf das Volk des Festlandes. Jeder
Freisasse von Kent bis Northumberland erachtete sich einem Stamme
angehörig, der zum Siegen und zum Herrschen geboren, und mit Hohn
blickte er auf das Volk, vor dem seine Ahnen einst gezittert hatten.
Selbst die Ritter von Gascogne und Guienne, die tapfer unter dem
schwarzen Prinzen gefochten hatten, betrachteten die Engländer als Leute
geringerer Art und schlossen sie verächtlich von ehrenvollen und
einträglichen Posten aus. Nach kurzer Zeit schon beachteten unsere
Vorfahren den ursprünglichen Grund des Streites nicht mehr, sie begannen
die französische Krone nur für einen Zubehör der englischen zu halten,
und wenn sie, unter Verletzung des ordentlichen Erbfolgerechts, die
Krone Englands auf das Haus Lancaster übertrugen, so scheinen sie der
Ansicht gewesen zu sein, daß das Recht Richards II. auf die französische
Krone natürlich auch auf dieses Haus übergehe. Sie bethätigten einen
Eifer und eine Kraft, die einen merkwürdigen Contrast zu der Lauheit der
Franzosen bildeten, für die der Ausgang des Kampfes weit wichtiger war.
Die englischen Waffen erfochten in jener Zeit gegen an Zahl überlegene
Heerhaufen Siege, die zu den größten gehören, von denen die Geschichte
des Mittelalters berichtet, und es waren dies in der That Siege, denen
sich eine Nation mit Stolz rühmen darf, weil man sie dem moralischen
Übergewichte der Sieger beizumessen hat, das sich selbst in den
niedrigsten Reihen deutlich zeigte. Die Ritter Englands fanden in denen
Frankreichs würdige Nebenbuhler. Chandos kämpfte mit Du Guesclin als
einem ebenbürtigen Feinde. Aber es fehlte Frankreich an Fußvolk, das den
englischen Bogen und Streitäxten die Spitze zu bieten vermochte. Ein
französischer König ward gefangen nach London gebracht; ein englischer
König ward in Paris gekrönt. Weit über die Pyrenäen und Alpen hinaus
wurde das Banner des heiligen Georg getragen. Im Süden vom Ebro gewannen
die Engländer eine große Schlacht, die das Geschick von Leon und
Castilien für einige Zeit entschied, und die englischen Compagnien
gewannen ein furchtbares Ansehen bei den Kriegerbanden, die ihre Waffen
an die Fürsten und Republiken Italiens verdungen hatten.
In jener kriegerisch bewegten Zeit vernachlässigten jedoch unsere Väter
die Künste des Friedens nicht. Während Frankreich vom Kriege verwüstet
wurde, daß es zuletzt in seiner Zerstörung selbst einen beklagenswerthen
Schutz gegen neue Einfälle fand, sammelten die Engländer ruhig ihren
Erndtesegen ein, verschönerten ihre Städte, und pflegten in Sicherheit
das Recht, den Handel und die Wissenschaften. -- Jener Zeit gehören
viele unserer edelsten Baudenkmäler an. Es entstanden die schönen
Kapellen des Neuen-Collegiums und von St. Georg; das Schiff der
Kathedrale von Winchester und das Chor des Münsters von York; der
Spitzthurm von Salisbury und die majestätischen Thürme von Lincoln. Eine
reiche und kernige Sprache, hervorgegangen aus dem Zusammenflusse der
französischen und deutschen, ward nun ein Gemeingut der Aristokratie und
des Volks. Bald begann der Genius dieses bewundernswerthe Werkzeug zu
würdigen Zwecken zu benutzen. Während englische Heerhaufen, die
verwüsteten Provinzen Frankreichs hinter sich lassend, triumphirend in
Valladolid einzogen und bis vor die Thore von Florenz Schrecken
verbreiteten, schilderten englische Dichter in lebhaften Farben den
mannigfaltigen Wechsel menschlicher Sitten und Schicksale; es strebten
englische Denker nach Wissen oder wagten Zweifel zu hegen, wo die
Bigotterie sich begnügte zu staunen und zu glauben. Dieselbe Zeit, aus
welcher der schwarze Prinz und Derby, Chandos und Hawkwood hervorging,
gebar auch Geoffroy Chaucer und John Wycliffe. --
So glänzend und erhaben war der erste Auftritt des eigentlich so zu
nennenden englischen Volks unter den Nationen der Welt. Aber während wir
die hohen, achtunggebietenden Eigenschaften unserer Voreltern mit
Wohlgefallen betrachten, dürfen wir uns nicht verhehlen, daß das von
ihnen erstrebte Ziel vom Gesichtspunkte der Humanität und der
aufgeklärten Politik ein durchaus verwerfliches ist und daß die
Mißgeschicke, durch die sie nach einem langen und blutigen Kampfe die
Hoffnung auf Gründung eines großen festländischen Reiches aufzugeben
gezwungen wurden, wahrhafte Segnungen, und nur scheinbar Unglücksfälle
waren. Der Geist der Franzosen erwachte endlich; sie begannen den
fremden Eroberern einen kräftigen nationalen Widerstand zu leisten, und
von dieser Zeit an waren die Geschicklichkeit der englischen Feldherren
und der Muth ihrer Soldaten, zum Heile für die Menschheit, ohne Erfolg.
Unsere Vorfahren gaben, nach vielen blutigen Kämpfen, mit schmerzlicher
Reue den Streit auf. Seitdem hat nie mehr eine englische Regierung
ernstlich und beharrlich den Plan verfolgt, große Eroberungen auf dem
Festlande zu machen. Zwar fuhr das Volk fort, Crecy, Poitiers und
Agincourt ein solches Andenken zu bewahren, und man konnte noch viel
Jahre später durch das Versprechen eines Eroberungszuges nach Frankreich
leicht sein Blut wallend machen und ihm Hilfsgelder ablocken; aber zum
Glück hat die Thatkraft unsers Vaterlandes sich edlern Zielen
zugewendet, und es nimmt jetzt in der Geschichte der Menschheit eine
weit ehrenvollere Stellung ein, als wenn es, wie es einmal den Anschein
hatte, durch Waffengewalt ein Übergewicht erlangt hätte, das dem der
frühern römischen Republik ähnlich wäre.
[_Der Krieg der Rosen._] In die Grenzen der Insel wiederum
eingeschlossen, schwang nun das kriegslustige Volk die Waffen, die der
Schrecken Europa's gewesen, im Bürgerkriege. Die englischen Barone
hatten lange die Mittel zur Bestreitung ihres verschwenderischen
Aufwandes aus den unterjochten Provinzen Frankreichs gezogen. Diese
Hilfsquelle war nun versiegt; aber die vom Glücke erzeugte Gewohnheit
der Prunksucht und Üppigkeit dauerte fort, und die großen Lords, die
ihre Gelüste durch Plünderung der Franzosen nicht mehr befriedigen
konnten, beraubten nun mit großem Eifer einer den andern. Das Gebiet,
auf das sie jetzt beschränkt waren, reichte -- wie Comines, der
schärfste Beobachter jener Zeit, sich ausdrückt -- für sie alle nicht
aus. Zwei aristokratische Parteien, angeführt von zwei Zweigen der
königlichen Familie, begannen nun einen langen und schrecklichen Kampf
um die Oberherrschaft. Da die Erbitterung derselben nicht eigentlich aus
dem Streite wegen der Erbfolge hervorgegangen, so dauerte sie noch lange
fort, nachdem jeder Grund zu diesem Streite verschwunden war. Die Partei
der rothen Rose überlebte den letzten Fürsten, der, gestützt auf das
Recht Heinrichs IV., Anspruch auf die Krone machte. Die Partei der
weißen Rose überlebte die Heirath Richmonds mit Elisabeth. Der Führer
beraubt, die irgend einen annehmbaren Rechtstitel aufzuweisen hatten,
schlossen sich die Anfänger Lancasters einer Bastardlinie an, und die
Anhänger Yorks stellten eine Reihe von Betrügern auf. Nachdem viel
ehrgeizige Edelleute auf dem Kampfplatze oder durch die Hand des Henkers
gefallen, nachdem viel berühmte Häuser auf immer aus der Geschichte
verschwunden und die noch übrig gebliebenen großen Familien durch
schwere Unglücksfälle erschöpft und zu klarer Besinnung gekommen waren,
erkannte man endlich von allen Seiten an, daß in dem Hause Tudor alle
Ansprüche der streitenden Plantagenets sich vereinigten.
[_Aufhören der Leibeigenschaft._] Inzwischen trat eine Veränderung ein,
von unendlich größerer Wichtigkeit, als die Erwerbung oder der Verlust
einer Provinz, als die Erhebung oder der Sturz einer Dynastie. Es
verschwand nämlich die Sklaverei mit allen sie begleitenden Übeln. --
Es ist bemerkenswerth, daß die beiden größten und heilsamsten socialen
Umwälzungen, die in England stattgefunden, die nämlich, welche im
dreizehnten Jahrhundert der Willkürherrschaft eines Volksstammes über
den andern und die, welche einige Menschenalter später dem
Eigenthumsrechte des Menschen am Menschen ein Ende machte, still und
unmerklich erregt und vollbracht wurden. Die Beobachter jener Zeit
wurden durch diese Umwälzungen nicht überrascht, und die
Geschichtsschreiber haben ihnen nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Weder
durch gesetzliche Anordnung, noch durch physische Kraft wurden sie
bewirkt; es waren moralische Ursachen, die geräuschlos erst den Abstand
zwischen dem Normann und dem Sachsen, und später zwischen Herrn und
Sklaven verwischten. Den Augenblick genau zu bestimmen, wann diese
Unterschiede aufhörten, könnte niemand wagen, denn es mögen wohl noch
spät im vierzehnten Jahrhunderte einige schwache Spuren der alten
normännischen Sinnesart gefunden werden; auch von den Forschern in der
Zeit der Stuarts schwache Spuren der Leibeigenschaft entdeckt sein, und
ist diese Einrichtung bis zur gegenwärtigen Stunde gesetzlich noch nicht
abgeschafft.
[_Wohlthätiges Wirken der römisch-katholischen Religion._] Es würde im
hohen Grade ungerecht sein, nicht anzuerkennen, daß bei diesen beiden
großen Befreiungswerken die Religion der gewaltigste Hebel gewesen,
und ob ein reinerer Glaube sich wirksamer erwiesen hätte, ist wohl in
Zweifel zu ziehen. Der wohlwollende Geist der christlichen Sittenlehre
ist unbezweifelt den Kastenunterschieden abhold; aber der römischen
Kirche sind sie ganz besonders verhaßt, weil sie mit andern ihrem
Systeme wesentlichen Unterschieden nicht zu vereinbaren sind. So legt
sie jedem Priester eine geheimnißvolle Würde bei, die ihn berechtigt,
von jedem Laien Ehrfurcht zu fordern; auch schließt sie niemanden aus
Gründen der Nationalität oder der Geburt vom Priesterstande aus. Ihre
Lehrsätze, so irrig sie in Bezug auf den priesterlichen Charakter auch
sein mögen, haben schon oft einige der größten Übel gemildert, von denen
die Gesellschaft heimgesucht werden kann. Es darf ein Aberglaube nicht
unbedingt für schädlich gehalten werden, der in Ländern, die unter dem
Fluche der Tyrannei eines Volksstammes über den andern seufzen, eine von
der nationalen Verschiedenheit völlig unabhängige Aristokratie schafft,
das Verhältniß zwischen den Bedrückern und Bedrückten umkehrt und den
erblichen Herrn zwingt, vor dem geistlichen Richterstuhle seines
erblichen Untergebenen das Knie zu beugen. In Ländern, wo die Sklaverei
fortbesteht, zeigt sich noch heutigen Tages das Pabstthum in einem
vortheilhaften Contraste zu andern Formen des Christenthums. Es ist
allgemein bekannt, daß die gegenseitige Abneigung zwischen den
europäischen und afrikanischen Racen in Rio Janeiro bei weitem nicht so
stark ist, als in Washington, und in unserm eigenen Vaterlande äußerte
diese Eigenthümlichkeit des römisch-katholischen Systems zur Zeit des
Mittelalters manche heilsame Wirkung. Es wurden zwar gleich nach der
Schlacht bei Hastings sächsische Prälaten und Äbte gewaltsam von ihren
Ämtern vertrieben und geistliche Abenteurer vom Festlande zu Hunderten
in reiche Pfründen eingesetzt; aber auch damals erhoben fromme
Geistliche normännischer Abkunft gegen eine derartige Verletzung der
Kirchenverfassung ihre Stimmen, lehnten die Annahme der Bischofsmütze
aus den Händen des Eroberers ab und ermahnten ihn, bei dem Heile seiner
Seele, nicht zu vergessen, daß die unterjochten Insulaner seine
Mitchristen seien. Der Erzbischof Anselm war der erste Beschützer,
den die Engländer unter der herrschenden Kaste fanden. In jener Zeit,
wo der englische Name als ein Vorwurf galt und alle bürgerlichen und
militärischen Würden ausschließlich den Landsleuten des Eroberers
gebührend betrachtet wurden, nahm der verachtete Volksstamm mit
lebhafter Freude die Nachricht auf, daß einer der seinigen, Nikolaus
Breakspear, auf den päbstlichen Stuhl erhoben sei und Gesandten, den
edelsten Häusern der Normandie entsprossen, seinen Fuß zum Kusse
gereicht habe. Es war nicht minder ein nationaler als ein religiöser
Drang, der Massen von Menschen zu der Kapelle Becket's trieb, des ersten
Engländers, der den fremden Tyrannen seit der Eroberung furchtbar
geworden. Unter denen, welche jenen Freibrief errangen, der die
Privilegien der normännischen Barone und der sächsischen Freisassen
zugleich sicherte, stand ein Nachfolger Becket's in erster Reihe.
Wieviel die katholische Geistlichkeit später bei der Abschaffung der
Leibeigenschaft mitgewirkt hat, erfahren wir aus dem unverwerflichen
Zeugnisse des Sir Thomas Smith, eines der befähigtesten protestantischen
Räthe Elisabeths. Wenn der sterbende Sklavenbesitzer nach dem letzten
Sacramente verlangte, so beschworen ihn stets seine geistlichen
Beistände bei dem Heile seiner Seele, er möge seine Brüder freigeben,
für die Christus gestorben sei. Die Kirche wendete ihr furchtbares
Getriebe mit einem solchen Erfolge an, daß noch vor dem Eintritte der
Reformation fast alle Leibeigenen im Königreiche frei geworden, mit
Ausnahme der ihr selbst angehörigen, die, wie man ihr nachrühmen muß,
einer sehr milden Behandlung genossen zu haben scheinen.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß nach diesen beiden großen Revolutionen
unsere Vorfahren von allen Völkern in Europa die beste Regierung
besaßen. Das gesellschaftliche System hatte sich drei Jahrhunderte
hindurch ununterbrochen heilsam entwickelt. Es hat unter den ersten
Plantagenets Barone gegeben, die ihrem souverainen Herrscher Trotz zu
bieten vermochten, und Bauern, die mit den Schweinen und Ochsen, welche
sie hüteten, auf eine gleiche Stufe heruntergebracht waren: die maßlose
Gewalt der Barone war nach und nach geschwächt, der Zustand des Bauern
gehoben worden, und zwischen dem Adel- und dem Arbeiterstande hatte sich
eine landbau- und handeltreibende Mittelklasse gebildet. Es mögen nun
immerhin noch mehr Ungleichheiten bestanden haben, als dem Glücke und
der Tugend unseres Geschlechts ersprießlich gewesen; aber niemand konnte
sich der Autorität der Gesetze entziehen, und niemand war völlig von dem
Schutze desselben ausgeschlossen.
Daß die staatlichen Einrichtungen Englands schon in dieser frühen Zeit
von den Engländern mit Stolz und Liebe und von den aufgeklärtesten
Männern der Nachbarvölker mit Bewunderung und Neid betrachtet wurden,
läßt sich klar und deutlich beweisen; aber über die Beschaffenheit
dieser Einrichtungen ist oft unredlich und bitter gestritten worden.
[_Die frühere englische Staatsverfassung als oft falsch dargestellt._]
Die geschichtliche Literatur Englands hat in der That unter einem
Umstande hart gelitten, der nicht wenig zu dem Glücke desselben
beigetragen. So groß die Umgestaltung seines Staatswesens in den letzten
sechs Jahrhunderten auch gewesen ist, sie war doch nur eine Wirkung
allmäligen Fortschreitens, und nicht des Zerstörens und Wiederaufbauens.
Die jetzige Verfassung unseres Vaterlandes verhält sich zu jener, unter
der es vor fünfhundert Jahren blühte, wie der Baum zu dem Sprößlinge,
wie der Mann zu dem Knaben. Die Umwandlung war eine große; aber nie hat
es eine Zeit gegeben, in der nicht der Haupttheil des Bestehenden alt
gewesen wäre. Eine auf diese Weise entstandene Staatsverfassung muß
natürlich viel Unregelmäßigkeiten enthalten; aber neben den Übeln,
die nur aus Unregelmäßigkeiten hervorgehen, besitzen wir viel, was sie
reichlich aufwiegt. Andere Staaten besitzen regelrechter aufgestellte
Verfassungen; aber keinem andern ist es bis jetzt gelungen, Revolution
und Gesetz, Fortschritt und Stehenbleiben, die rüstige Kraft der Jugend
mit der Majestät kaum erdenklichen Alterthums zu vereinigen.
Diese große Segnung hat aber auch ihre Schattenseiten, und eine
derselben ist, daß die Quellen, in denen wir Aufklärung über unsere
frühere Geschichte suchen, vom Parteigeiste vergiftet sind. Es giebt
kein Land, in dem die Staatsmänner so unter dem Einflusse der
Vergangenheit gestanden, und die Geschichtsschreiber sich so von der
Gegenwart leiten ließen. Allerdings besteht zwischen beiden
Erscheinungen ein natürlicher Zusammenhang; denn wenn die Geschichte nur
als eine Schilderung des Lebens und der Sitten, oder als eine Sammlung
von Versuchen betrachtet wird, aus der sich allgemeine Grundsätze der
Staatsweisheit ableiten lassen, wird der Geschichtsschreiber sich eben
nicht stark versucht fühlen, Begebenheiten aus alter Zeit falsch
darzustellen. Wenn aber die Geschichte als ein Archiv mit Urkunden
angesehen, von denen die Rechte der Regierungen und der Völker abhangen,
so wird die Neigung zu fälschen fast unwiderstehlich. Für einen
Franzosen giebt es jetzt kein Interesse, das ihn antriebe, die Macht der
Könige aus dem Hause Valois zu hoch zu erheben oder zu klein
darzustellen. Die Privilegien der allgemeinen Reichsstände, der Stände
von Bretagne und von Burgund sind jetzt Dinge von eben so wenig
praktischer Wichtigkeit, als die Verfassung des jüdischen Sansedrin oder
des Amphiktyonengerichts. Das neue System wird von dem alten durch die
Kluft einer großen Revolution völlig geschieden. Für die englische
Nation giebt es keine solche Kluft, die ihre Existenz in zwei bestimmt
geschiedene Theile trennt. Unsere Gesetze und Gewohnheiten sind nie in
einem allgemeinen, nicht wieder auszugleichenden Umsturze untergegangen;
die im Mittelalter stattgehabten Ereignisse sind für uns immer noch
vollgültig, die größten Staatsmänner nehmen bei den wichtigsten
Veranlassungen Bezug darauf. Als zum Beispiel König Georg III. so krank
wurde, daß er den Verrichtungen seines königlichen Amtes nicht obliegen
konnte, und die Mehrzahl der tüchtigsten Rechtsgelehrten und Politiker
über das unter diesen Umständen einzuschlagende Verfahren sehr
getheilter Meinung waren, erklärten die Häuser des Parlaments, nur dann
zur Berathung irgend eines Regentschaftsplanes zu schreiten, wenn alle
Beispiele, die von der frühesten Zeit an in unsern Annalen zu finden,
zusammengestellt und geordnet seien. Es wurden Ausschüsse ernannt,
welche die alten Urkunden des Reichs prüfen sollten. Der erste Vorgang,
über den Bericht erstattet wurde, war der aus dem Jahre 1217; man legte
den Vorgängen aus den Jahren 1326, 1377 und 1422 große Wichtigkeit bei,
aber als den Fall, der hier mit Recht maßgebend sein könne, hielt man
den von 1455. Und so wurden oft in unserm Vaterlande die theuersten
Parteiinteressen von den Resultaten antiquarischer Forschungen abhängig
gemacht. Die nicht zu vermindernde Folge davon war, daß unsere
Alterthumsforscher ihre Untersuchungen als Parteimänner anstellten.
Man kann sich daher nicht wundern, wenn Diejenigen, welche über die
Grenzen des Hoheitsrechtes und der Freiheit in der alten englischen
Staatsverfassung geschrieben haben, gewöhnlich nicht als Richter,
sondern als eifrige, unredliche Advokaten aufgetreten sind; sie
verhandelten ja nicht über einen spekulativen, sondern über einen
solchen Stoff, der in einem unmittelbaren praktischen Zusammenhange mit
den wichtigsten und aufregendsten Streitfragen ihrer Zeit stand. -- Von
dem Beginne des langen Streites zwischen dem Parlamente und den Stuarts
bis zu der Zeit, wo die Ansprüche der Letztern nicht mehr furchtbar
waren, gab es wenig praktisch wichtigere Fragen als die, ob die
Regierung dieser Familie mit der alten Verfassung des Königreichs in
Übereinstimmung gestanden habe oder nicht. Diese Frage konnte nur
dadurch entschieden werden, daß man die Geschichtsberichte über frühere
Regierungen in Betracht zog. -- Bracton und Fleta, der »Spiegel der
Gerechtigkeit« und die Parlamentsarchive wurden durchforscht, um
Beschönigungen für die Übergriffe der Sternkammer sowohl, als für die
des höchsten Gerichtshofes aufzufinden. Viele Jahre hindurch suchte
jeder whiggistische Geschichtsschreiber eifrig den Beweis zu führen,
daß die altenglische Regierungsform eine republikanische, und jeder
toryistische, daß sie eine despotische gewesen sei.
So gesinnt blickten beide Parteien in die Chroniken des Mittelalters.
Beide fanden sehr leicht, was sie suchten; aber beide wollten hartnäckig
auch nur das sehen, was sie suchten. Die Eiferer für die Stuarts konnten
eben so leicht Beispiele von Bedrückungen der Unterthanen, als die
Vertheidiger der Rundköpfe Beispiele davon auffinden, daß der Krone
entschlossen und erfolgreich Widerstand geleistet worden sei. Die Tories
führten aus alten Schriften fast eben so unterwürfige Ausdrücke an, als
die waren, welche man von der Kanzel von Mainwaring herab hörte, und die
Whigs entdeckten eben so kühne und strenge Worte, als je von Bradshaw's
Richtersitze ertönten. Eine Partei von Schriftstellern stellte
zahlreiche Beispiele von Gelderpressungen auf, die sich Könige ohne
Bewilligung des Parlaments erlaubt hatten; andere führten Fälle an,
in denen das Parlament sich die Macht angeeignet hatte, den König zu
bestrafen. Wer nur die eine Hälfte der Beweise sah, hätte glauben mögen,
die Plantagenets seien unumschränkt wie die türkischen Sultane gewesen;
wer nur die andere sah, hätte schließen können, daß die Plantagenets
eben so wenig wirkliche Macht gehabt, als die Dogen von Venedig, und
beide Folgerungen wären gleich weit von der Wahrheit entfernt gewesen.
[_Natur der beschränkten Monarchien des Mittelalters._] Die alte
englische Verfassung gehörte jener Klasse beschränkter Monarchien an,
die im Mittelalter in Westeuropa entstanden, und, mancher
Verschiedenheiten ungeachtet, dennoch eine große Familienähnlichkeit
unter einander hatten. Eine solche Ähnlichkeit kann nicht befremden. Die
Länder, in denen diese Monarchien entstanden, waren Provinzen eines und
desselben großen kultivirten Reichs gewesen, das fast gleichzeitig von
Stämmen einer und derselben rohen und kriegerischen Nation überfallen
und unterjocht worden war. Sie waren ferner Glieder eines und desselben
großen Bundes gegen den Islam, und standen mit einer und derselben
stolzen und ehrgeizigen Kirche in Gemeinschaft. Ihre Staatsverfassung
nahm nun natürlich eine gleiche Form an. Die Institutionen derselben
entstammten theils dem kaiserlichen, theils dem päbstlichen Rom, theils
dem alten Germanien. Alle hatten Könige, und in allen war die
Königswürde nach und nach streng erblich geworden; alle hatten einen
Adel mit Vorrechten, die ursprünglich auf militärischen Rang basirt
waren. Die Ritterwürde und die Wappenregeln besaßen alle
gemeinschaftlich; ebenso hatten alle reich dotirte kirchliche
Stiftungen, städtische Korporationen mit ausgedehnten Freiheiten,
und Reichsversammlungen, deren Genehmigung zur Gültigkeit vieler
öffentlicher Akte erforderlich war.
[_Hoheitsrechte der frühern englischen Könige._] Von allen diesen
einander ähnlichen Verfassungen ward die englische, schon von einer
frühen Zeit an, mit Recht für die beste gehalten. Die Hoheitsrechte des
Regenten erstreckten sich unzweifelhaft sehr weit. Der Geist der
Religion und des Ritterthums wirkten vereint zur Erhöhung seiner Würde.
Das heilige Öl war auf sein Haupt gegossen worden; den tapfersten und
edelsten Rittern war es keine Erniedrigung, vor seinen Füßen zu knien.
Seine Person war unverletzlich, er allein nur besaß das Recht, die
Stände des Reichs zu berufen und nach Belieben zu entlassen, und alle
legislativen Handlungen derselben bedurften seiner Zustimmung. Er stand
an der Spitze der ausübenden Verwaltung, war das einzige Organ in den
Verhandlungen mit auswärtigen Mächten, der Oberbefehlshaber der Land-
und See-Macht des Staats, der Quell der Gerechtigkeit, der Gnade und der
Ehre. Der Regent besaß weitgreifende Befugnisse zur Regelung des
Handels: er hatte das Recht, Münzen schlagen zu lassen, Maaß und Gewicht
festzustellen und Märkte und Häfen zu gründen. Seine Rechte als
Schirmherr der Kirche waren unermeßlich; seine erblichen Einkünfte, wenn
sie sparsam verwaltet wurden, reichten zur Deckung der gewöhnlichen
Regierungskosten aus. Der ihm eigenthümliche Grundbesitz hatte eine
weite Ausdehnung, und in der Eigenschaft als Oberlehnsherr des gesammten
Grund und Bodens seines Königreichs besaß er manches einträgliche und
furchtbare Recht, das ihn in den Stand setzte, seine Gegner zu
beeinträchtigen und niederzudrücken, Diejenigen aber, die seine Gunst
genossen, ohne eigene Kosten zu bereichern und zu erheben.
[_Beschränkungen der Hoheitsrechte._] Aber seine Macht, wenn auch weit
ausgedehnt, ward dennoch durch drei große verfassungsmäßige Bestimmungen
beschränkt, die so alt waren, daß niemand den Beginn ihrer Existenz
kennt, und so wirksam, daß ihre natürliche, viele Menschenalter hindurch
fortgesetzte Entwickelung die Ordnung der Dinge hervorgebracht hat,
unter der wir jetzt leben.
Erstens konnte der König, ohne die Zustimmung seines Parlaments kein
Gesetz erlassen; zweitens konnte er ohne die Zustimmung desselben keine
Steuern ausschreiben, und drittens war er gehalten, die exekutive Gewalt
nach den Landesgesetzen zu üben; verletzte er diese Gesetze, so waren
seine Räthe und Beamten verantwortlich.
Kein aufrichtiger Tory wird läugnen können, daß diese Prinzipien vor
fünfhundert Jahren die Geltung von Grundgesetzen erlangt hatten;
andererseits wird kein ehrlicher Whig behaupten, daß sie in derselben
frühen Zeit frei von aller Zweideutigkeit gewesen und in allen ihren
Konsequenzen streng durchgeführt seien. Eine Verfassung des Mittelalters
ging nicht, wie im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert, als
selbstständiges Ganze aus einem einzigen Akte hervor, und ward eben so
wenig in einer einzigen Urkunde vollständig niedergelegt; nur in dem
verfeinerten und spekulativen Zeitalter wird das Staatswesen
systematisch geordnet. Der Fortschritt des Staatswesens in ungebildeten
Gesellschaften läßt sich mit dem der Sprache und der Verskunst
vergleichen. Ungebildete Gesellschaften haben oft eine reiche und
kräftige Sprache, aber es fehlt ihnen eine wissenschaftliche Grammatik,
die Definition von Haupt- und Zeitwörtern, die Namen für Deklinationen,
Modi, Tempora und Laute; sie haben eine Verskunst die oft viel Kraft und
Anmuth besitzt; aber sie haben keine Regeln des Versmaßes, und der
Minstrel, dessen nur durch das Ohr geregelte Verse die Hörer entzücken,
würde selbst nicht angeben können, aus wieviel Dactylen und Trochäen
jede seiner Zeilen besteht. Gleich der Beredtsamkeit, die älter als die
Syntaxis, und dem Gesange, der älter als die Prosodie ist, kann ein
Staat lange zuvor, ehe die Grenzen zwischen der gesetzgebenden,
ausübenden und richterlichen Gewalt genau bestimmt sind, einen hohen
Grad der Vortrefflichkeit erlangt haben.
So war es in unserm Vaterlande. Zwar war die Grenzlinie der königlichen
Gewalt im Allgemeinen ziemlich klar, aber nicht überall mit Genauigkeit
und Bestimmtheit angegeben. Deshalb gab es nahe der Grenze einen
streitigen Boden, auf dem stets Eingriffe und Zurückerpressungen
stattfanden, bis endlich nach Jahrhunderten des Kampfes bestimmte und
dauerhafte Grenzmarken errichtet wurden. Es dürfte lehrreich sein,
anzugeben, auf welche Weise und bis zu welcher Ausdehnung unsere frühern
Regenten die drei großen Grundsätze, welche die Freiheiten des Volks
schützten, gewöhnlich zu verletzen pflegten.
Kein englischer König hat je die gesetzgebende Gewalt in ihrem ganzen
Umfange beansprucht. Der gewaltthätigste und herrschsüchtigste
Plantagenet hat sich nie das Recht angemaßt, ohne die Zustimmung seines
großen Rathes anzuordnen, daß eine Jury aus zehn, statt aus zwölf
Personen bestehen, daß das Gedinge einer Witwe das Viertheil statt des
Drittheils betragen, daß der Meineid als ein Todesverbrechen betrachtet,
oder daß der Gebrauch der gleichmäßigen Erbtheilung unter Brüdern in
Yorkshire eingeführt werden solle[2]. Aber dem Könige stand das Recht
zu, Verbrecher zu begnadigen, und es giebt einen Punkt, wo das Recht der
Begnadigung und das Recht der Gesetzgebung in einander zu fließen
scheinen und leicht, wenigstens in einer nicht aufgeklärten Zeit,
verwechselt werden können. Ein Strafgesetz ist thatsächlich aufgehoben,
wenn die durch dasselbe auferlegten Strafen so oft erlassen werden,
als sie verwirkt sind. Der Souverain besaß ohne Zweifel die Befugniß,
unbeschränkt Strafen zu erlassen; demnach war er befugt, ein Strafgesetz
thatsächlich aufzuheben. Es konnte scheinen, als ließe sich kein
begründeter Einwand aufstellen, wenn er das, was ihm thatsächlich
auszuführen zustand, auch formell ausführen wollte. So entstand an der
zweifelhaften Grenze zwischen der vollziehenden und gesetzgebenden
Gewalt mit Hilfe spitzfindiger und höfischer Rechtsgelehrten die große
Anomalie, die unter dem Namen des Begnadigungsrechts bekannt ist.
Seit undenklichen Zeiten ist es in England unbestritten ein
Fundamentalgesetz gewesen, daß der König ohne Bewilligung des
Parlamentes Steuern nicht auferlegen könne. Dieses Gesetz befand sich
unter den Artikeln, zu deren Unterzeichnung Johann von den Baronen
gezwungen wurde. Eduard I. wagte es, diese Bestimmung zu überschreiten;
aber er stieß, obgleich er sehr geschickt, mächtig und bei dem Volke
beliebt war, auf einen Widerstand, dem nachzugeben er für gut befand.
Deshalb gelobte er ausdrücklich für sich und seine Erben, nie wieder
ohne Zustimmung und Willfährigkeit der Stände irgend eine Steuer erheben
zu wollen. Diesen feierlichen Vertrag versuchte sein mächtiger und
siegreicher Enkel zu brechen, aber dem Versuche ward ein kräftiger
Widerstand entgegengesetzt. Entmuthigt gaben die Plantagenets endlich
diesen Punkt auf; aber wenn sie auch offen das Gesetz nicht mehr
verletzten, so wußten sie dennoch durch Umgehung desselben sich
vorkommenden Falls zu temporären Zwecken außerordentlich Beihilfe zu
verschaffen. Das Eintreiben von Steuern war ihnen nicht erlaubt, aber
sie nahmen das Recht in Anspruch, zu bitten und zu borgen; sie baten
dann mitunter in einem Tone, der dem des Befehlens nicht unähnlich war,
und borgten nicht selten, ohne viel an Rückzahlung zu denken. Aber schon
in der Thatsache, daß man für nöthig hielt, diese Erpressungen mit den
Namen freiwilliger Steuern und Darlehn zu bemänteln, liegt der genügende
Beweis, daß die Gültigkeit der großen verfassungsmäßigen Bestimmung
allgemein anerkannt war.
Daß der Grundsatz, »der König von England ist verbunden, das Land den
Gesetzen gemäß zu verwalten, und seine Räthe und Beamten sind
verantwortlich, wenn er wider das Gesetz handelt,« schon in einer sehr
frühen Zeit festgestellt worden, beweisen die strengen Urtheile, die oft
gegen die Günstlinge des Königs erlassen und vollzogen sind; aber dessen
ungeachtet ist es auch erwiesen, daß die Plantagenets oft die Rechte
einzelner Personen verletzten, nur damit die beeinträchtigten Parteien
oft keine Rechtshilfe erlangen konnten. Nach dem Gesetze konnte kein
Engländer auf den alleinigen Befehl des Herrschers verhaftet oder
gefangen gehalten werden; aber es ist thatsächlich, daß der Regierung
mißliebige Personen ohne jede andere Autorität als den königlichen
Befehl eingekerkert wurden. Nach dem Gesetze durfte die Folter, die
Schmach der römischen Rechtspflege, unter allen Umständen bei keinem
englischen Unterthanen angewendet werden; nichtsdestoweniger wurde bei
den Wirren des fünfzehnten Jahrhunderts eine Folterbank in dem Tower
aufgestellt, und gelegentlich unter dem Vorwande politischer
Nothwendigkeit, angewendet. Aus solchen Gesetzwidrigkeiten den Schluß
ziehen zu wollen, die englischen Monarchen seien in der Theorie oder
Praxis unumschränkt gewesen, würde indeß ein großer Irrthum sein. Wir
leben in einer höchst gebildeten bürgerlichen Gesellschaft, in der
mittelst der Presse und der Post Nachrichten so reißend schnell
verbreitet werden, daß jeder Act grober Rechtsverletzung, in welchem
Theile unserer Insel er auch begangen sein mag, in wenig Stunden von
Millionen besprochen wird. Wollte jetzt ein englischer Souverain, der
Habeas Corpus Acte entgegen, einen Unterthanen einkerkern oder einen
Verschwörer auf die Folterbank spannen lassen, die Nachricht davon würde
augenblicklich die ganze Nation electrisiren. Im Mittelalter war der
Zustand der Gesellschaft ein ganz anderer; selten und nur mit großer
Schwierigkeit gelangten die Beeinträchtigungen Einzelner zur Kenntniß
des Publikums. Monate lang konnte Jemand gesetzwidrig in dem Schlosse
von Carlisle oder Norwich gefangen gehalten werden, ohne daß die
leiseste Kunde davon nach London kam; und es ist sehr wahrscheinlich,
daß die Folterbank manches Jahr gebraucht worden, ehe die Mehrzahl des
Volks auch nur geahnt, daß sie je in Anwendung gebracht. Auch waren
unsere Vorfahren durchaus nicht so fest von der Nothwendigkeit
überzeugt, große allgemeine Regeln festzuhalten, als wir; denn wir haben
aus langer Erfahrung gelernt, daß man irgend eine Verletzung der
Verfassung nicht ohne Gefahr unbemerkt könne vorübergehen lassen. Man
theilt jetzt allgemein die Ansicht, daß eine Regierung die strenge Rüge
des Parlamentes verdiene, wenn sie Vollmachten unnöthigerweise
überschreitet; daß sie aber, wenn sie im Drange der Nothwendigkeit und
aus reiner Absicht ihre Vollmachten überschritten hat, ohne Verzug das
Parlament um nachträgliche Genehmigung angehen müsse. Aber so dachten
die Engländer des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts nicht; sie
zeigten wenig Neigung, eines Grundsatzes wegen, und nur seiner selbst
wegen, zu streiten, oder gegen eine Regelwidrigkeit, die nicht zugleich
eine Belästigung war, Beschwerde zu führen. So lange im Allgemeinen die
Verwaltung einen milden und volksthümlichen Charakter trug, gestatteten
sie ihrem Regenten gern einigen Spielraum; ja sie verziehen ihm nicht
nur bei allgemein als gut anerkannten Zwecken eine das Gesetz
überschreitende Gewalt, sie zollten ihm auch noch Beifall, und waren,
so lange sie unter seiner Regierung sich der Sicherheit und Wohlfahrt
erfreuten, nur zu geneigt zu glauben, daß der, den seine Ungunst
getroffen, sie auch verdient habe. Aber diese Nachsicht hatte eine
Grenze, und der König, der zu viel auf die Langmuth des englischen
Volkes baute, handelte nicht weise, denn es gestattete ihm wohl
mitunter, die verfassungsmäßige Linie zu überschreiten, aber es
beanspruchte dann auch für sich selbst das Recht, über diese Linie
hinauszugehen, wenn seine Übergriffe so ernst waren, daß sie Besorgniß
erweckten. Wagte er, nicht zufrieden mit der gelegentlichen Bedrückung
Einzelner, große Massen zu bedrücken, so riefen seine Unterthanen
schleunig die Gesetze an, und war diese Berufung ohne Erfolg, so wandten
sie sich eben so schleunig an den Gott der Schlachten.
[Anmerkung 2: Dies hat Hallam im ersten Kapitel seiner
+constitutional History+ vortrefflich auseinandergesetzt.]
[_Widerstand, die gewöhnliche Schranke der Tyrannei im Mittelalter._]
Die Engländer durften aber auch ruhig dem Könige einige Übergriffe
nachsehen, denn sie besaßen für den Fall der Noth einen Zügel, der den
ungestümsten und stolzesten Herrscher bald zur Vernunft brachte,
den Zügel der physischen Gewalt. Einem Engländer des neunzehnten
Jahrhunderts wird es schwer fallen, sich einen Begriff davon zu machen,
wie leicht und schnell vor vierhundert Jahren ein solches Mittel
angewendet wurde. Das Volk versteht seit langer Zeit nicht mehr, die
Waffen zu gebrauchen. Unsern Voreltern war die Stufe der Vollendung
unbekannt, auf der jetzt die Kriegskunst steht, und nur eine besondere
Klasse besitzt die Kenntniß derselben. Hunderttausend Mann gut
disciplinirter und gut geleiteter Truppen halten Millionen von Bauern
und Handwerkern nieder, und einige Regimenter Garden reichen aus, um
allen unzufriedenen Geistern einer großen Hauptstadt Furcht einzuflößen.
Zugleich läßt aber auch die stete Vermehrung des Wohlstandes dem
denkenden Menschen einen Aufstand weit furchtbarer erscheinen, als eine
schlechte Regierung. Es sind ja unermeßliche Summen auf Werke verwendet,
die bei dem Ausbruche einer Revolution in wenig Stunden zu Grunde gehen
würden. Schon die Masse von beweglichen Gütern, die allein in den Läden
und Magazinen von London aufgespeichert liegt, übersteigt diejenige
fünfhundertmal, welche die ganze Insel zur Zeit der Plantagenets
enthielt; stürzte man nun die Regierung durch physische Gewalt,
so würden alle diese beweglichen Güter einer drohenden Gefahr der
Plünderung und Zerstörung ausgesetzt sein. Aber noch größer wäre die
Gefahr für den öffentlichen Credit, mit dem die Existenz Tausender von
Familien unmittelbar zusammenhängt, und mit dem der Credit der ganzen
Handelswelt unzertrennlich verbunden ist. Man kann ohne Übertreibung
behaupten, daß ein Bürgerkrieg, nur eine Woche auf englischem Boden
geführt, jetzt ein Unheil erzeugen würde, das vom Hoangho bis zum
Missouri sich fühlbar macht und Spuren zurückläßt, die nach einem
Jahrhunderte noch sichtbar sind. In einem solchen Zustande der
Gesellschaft muß der Widerstand als ein Heilmittel betrachtet werden,
das bei weitem verzweifelter ist, als jede Krankheit, die den Staat
heimsuchen kann. Zur Zeit des Mittelalters dagegen wandte man den
Widerstand als ein gewöhnliches Heilmittel gegen politische Übel an,
denn es war ein Mittel, das man stets bei der Hand hatte und, wenn auch
für den Augenblick von starker Wirkung, dennoch ohne empfindliche und
dauernde Folgen blieb. Wenn ein bei dem Volke angesehener Führer sein
Banner für eine volksthümliche Sache erhob, so konnte in einem Tage eine
unregelmäßige Armee versammelt sein. Regelmäßige Truppen gab es damals
nicht. Jeder war ein wenig Soldat, aber keiner mehr als das. Der
Nationalreichthum bestand vorzüglich in Viehherden, in der jährlichen
Erndte und in den einfachen, vom Volke bewohnten Gebäuden. Sämmtliche
Hausgeräthe, die Vorräthe in den Kaufläden, und die Maschinen des ganzen
Reichs waren nicht so viel werth, als das Eigenthum einzelner
Kirchspiele unserer Zeit. Das Fabrikwesen war roh, der Credit fast
unbekannt. Die Gesellschaft erholte sich daher von der Erschütterung,
sobald der sie bewirkende Stoß vorüber war. Das Gemetzel auf dem
Schlachtfelde, einige nachfolgende Hinrichtungen und Güterconfiscationen
waren sämmtliche Drangsale eines Bürgerkriegs. Eine Woche später trieb
der Bauer wieder sein Gespann, und der Edelmann ließ wieder seine Falken
über das Feld von Towton oder Bosworth fliegen, als ob kein
ungewöhnliches Ereigniß den gewöhnlichen Lauf des menschlichen Lebens
unterbrochen hätte.
Es sind nun hundertundsechzig Jahre verflossen, seit das englische Volk
gewaltsam eine Regierung gestürzt hat. Während der einhundertundsechzig
Jahre vor der Vereinigung der Rosen regierten neun Könige in England.
Sechs von diesen neun Königen wurden abgesetzt, und fünf verloren mit
der Krone auch das Leben. Hieraus geht klar hervor, daß jeder Vergleich
zwischen unserer alten und neuen Staatsform zu völlig unrichtigen
Schlüssen führen muß, wenn man die Wirkung des den Plantagenets durch
den Widerstand und durch die stete Furcht vor demselben auferlegten
Zwanges nicht streng berücksichtigt. Unsere Vorfahren besaßen ein sehr
kräftiges Schutzmittel gegen die Tyrannei, das uns fehlt, und deshalb
konnten sie ohne Bedenken auf andere Garantien verzichten, denen wir mit
Recht die höchste Wichtigkeit beilegen. Da wir aber die Schranke der
physischen Gewalt einer schlechten Regierung nicht entgegenstellen
können, ohne uns der Gefahr von Übeln auszusetzen, vor denen der Gedanke
allein schon zurückbebt, so handeln wir offenbar sehr klug, wenn wir
alle verfassungsmäßigen Hinderungsmittel einer solchen Regierung
gegenüber stets im Stande der Wirksamkeit erhalten, die Anfänge von
Übergriffen eifersüchtig bewachen, und Abweichungen von der Regel, auch
wenn sie an und für sich unbedenklich erscheinen, nicht ungerügt
hingehen lassen, damit sie nicht die Bedeutung von Präcedenzfällen
erhalten. Eine so scharfe Wachsamkeit war vor vierhundert Jahren
unnöthig. Ein Volk kühner Bogenschützen und Lanzenträger konnte, ohne
große Gefahr für seine Freiheiten, dem Fürsten einige Ungesetzlichkeiten
nachsehen, dessen Regierung im Allgemeinen gut und dessen Thron durch
keine Compagnie geübter Soldaten beschützt war.
Mag immerhin dieses System in Vergleich mit jenen sorgfältig
ausgearbeiteten Verfassungen, an denen die letzten siebzig Jahre so
fruchtbar gewesen, roh erscheinen, so erfreuten sich die Engländer
dennoch unter demselben eines hohen Maßes von Freiheit und Glück.
Obgleich der Staat unter der schwachen Regierung Heinrichs VI. in erster
Zeit durch Parteiungen und zuletzt durch den Bürgerkrieg zerrissen
wurde; obgleich Eduard IV. ein ausschweifender und herrschsüchtiger
Fürst war; obgleich Richard III. als ein Ungeheuer von Schlechtigkeiten
geschildert worden ist, und obgleich die Bedrückungen Heinrichs VII.
großen Mißmuth erregten: so steht es dennoch fest, daß unsere Vorfahren
unter diesen Königen weit besser regiert wurden, als die Belgier unter
Philipp, dem man den Beinamen des Guten gegeben, oder als die Franzosen
unter jenem Ludwig, den man den Vater seines Volkes nannte. Es scheint
selbst, daß unser Vaterland, während die Kriege der Rosen am ärgsten
wütheten, sich in einer glücklichern Lage befunden habe, als die
benachbarten Reiche in den Jahren tiefen Friedens. Comines war einer der
aufgeklärtesten Staatsmänner seiner Zeit; er hatte die reichsten und die
gebildeten Theile des Festlandes besucht, hatte in den reichen Städten
von Flandern, den Manchesters und Liverpools des fünfzehnten
Jahrhunderts, sich aufgehalten, das eben erst durch die Prachtliebe
Lorenzo's neu geschmückte Florenz gesehen, und ebenso Venedig, bevor es
durch die Verbündeten von Cambray gedemüthigt war: dieser ausgezeichnete
Staatsmann erklärte nach reiflicher Erwägung, daß England von allen
Ländern, die er kenne, am besten regiert werde. Die Verfassung desselben
bezeichnete er ausdrücklich als ein gerechtes und heiliges Werk, das
zugleich dem Volke Schutz, und der Hand des Fürsten, der es achte, wahre
Stärke verleihe. Es seien die Unterthanen, sagte er, in keinem andern
Lande so sicher vor Unrecht geschützt. Die aus unsern inneren Kriegen
hervorgegangenen Drangsale erstreckten sich, nach seiner Ansicht, nur
auf den Adel und die kampffähigen Männer; sie hinterließen keine Spuren,
als zerstörte Wohnplätze und entvölkerte Städte, wie er sie an andern
Orten zu sehen gewohnt war.
[_Eigenthümlicher Charakter der englischen Aristokratie._] Es war jedoch
die Wirksamkeit der die königlichen Hoheitsrechte beschränkenden
Bestimmungen nicht allein, wodurch sich England vor den meisten
Nachbarländern vortheilhaft unterschied; das Verhältniß des hohen Adels
zu den übrigen Volksklassen war eine gleich wichtige, wenn auch weniger
beachtete Eigenthümlichkeit. Es gab zwar eine starke erbliche
Aristokratie, aber sie war von allen dergleichen Aristokratien die am
wenigsten anmaßende und ausschließende, denn sie besaß nichts von dem
gehässigen Charakter einer Kaste, sie nahm fortwährend Glieder aus dem
Volke in sich auf, und gab aus ihrer Mitte dem Volke Glieder, die sich
mit ihm mischten. Jeder Gentleman konnte ein Peer werden. Der jüngere
Sohn eines Peers war nur ein Gentleman, und die Enkel von Peers standen
im Range neuernannten Rittern nach. Die Würde des Ritters war Keinem
unerreichbar, der durch Fleiß und Sparsamkeit ein ansehnliches
Grundstück erworben, oder durch Tapferkeit in einer Schlacht oder
Belagerung sich hervorzuthun vermochte. Es gereichte der Tochter eines
Herzogs, selbst eines solchen von königlichem Geblüte, nicht zur Unehre,
wenn sie einen ausgezeichneten Bürgersmann heirathete. Sir John Howard
zum Beispiel heirathete die Tochter des Thomas Mowbray, Herzogs von
Norfolk; Sir Richard Pole heirathete die Gräfin von Salisbury, die
Tochter des Herzogs Georg von Clarence. Eine edle Abkunft stand zwar in
großem Ansehen, aber es gab, zum Glück für unser Vaterland, keinen
nothwendigen Zusammenhang zwischen einer edeln Abkunft und den
Vorrechten der Peerswürde. Nicht nur das Haus der Lords hatte lange
Stammbäume und alte Wappen aufzuweisen, man fand sie auch außer
demselben. Es gab Emporkömmlinge mit den höchsten Titeln, aber es gab
auch Männer ohne Titel, Nachkommen von Rittern, welche die Reihen der
Sachsen bei Hastings durchbrochen oder die Mauern von Jerusalem
erstiegen hatten. Es gab Bohun's, Mowbray's, de Veres, selbst Verwandte
des Hauses Plantagenet, die keinen andern Titel als den des Esquire's
und keine andern bürgerlichen Vorrechte hatten, als die, deren sich
jeder Pächter und Krämer erfreute. Eine Grenzlinie welche, wie in andern
Ländern, den Patrizier vom Plebejer scheidet, gab es bei uns nicht.
Der Freisasse fühlte sich nicht geneigt, unzufrieden auf die Würden zu
blicken, die seinen eigenen Kindern erreichbar waren, und der Edelmann
von hohem Range fühlte sich nicht versucht, einen Stand mit Verachtung
zu behandeln, zu dem seine Kinder hinabsteigen mußten.
Nach den Kriegen der Häuser York und Lancaster wurden die Bande, welche
den Adel und das Volk umschlangen, inniger und zahlreicher, als je. Wie
groß die durch diese Kriege unter der alten Aristokratie angerichtete
Verwüstung war, läßt sich aus einem einzigen Umstande folgern. Im Jahre
1451 berief Heinrich IV. dreiundfünfzig weltliche Lords zum Parlamente;
die Zahl der von Heinrich VII. im Jahre 1485 berufenen weltlichen Lords
betrug nur neunundzwanzig, und von diesen waren mehrere erst kurz vor
der Berufung zur Peerswürde erhoben worden. Im Laufe des folgenden
Jahrhunderts wurden die Reihen des hohen Adels stark aus der Gentry
ergänzt. Zu dieser heilsamen Vermischung der Stände trug besonders die
Verfassung des Hauses der Gemeinen bei. Der abgeordnete Ritter der
Grafschaft war das verbindende Glied zwischen dem Baron und dem Krämer.
Auf denselben Bänken zwischen Goldschmieden, Tuchhändlern und
Gewürzkrämern, welche die Handelsstädte in das Parlament gesandt hatten,
saßen auch Mitglieder, die man in jedem andern Lande für Edelleute und
Erbgutsherrn erachten würde, denn sie waren berechtigt, Gericht zu
halten und Wappen zu führen, und konnten durch viele Generationen zurück
ihre ehrenvolle Abstammung verfolgen. Einige von ihnen waren jüngere
Söhne und Brüder hoher Lords, andere konnten sich sogar von königlicher
Abkunft rühmen. Endlich trat der älteste Sohn eines Earl von Bedford,
dem man als Courtoisie den Titel seines Vaters beigelegt, als Bewerber
um einen Platz im Hause der Gemeinen auf, und seinem Beispiele folgten
andere. Waren die Erben der Großen des Reichs einmal Glieder dieses
Hauses, so nahmen sie sich der Privilegien desselben ebenso eifrig an,
als irgend einer der Bürger, mit denen sie gemischt waren. So ward schon
von frühen Zeiten an unsere Demokratie die am meisten aristokratische,
und unsere Aristokratie die am meisten demokratische von der Welt, eine
Eigenthümlichkeit, die sich bis zu unsern Tagen erhalten, und manche
wichtige moralische und politische Wirkung geäußert hat.
[_Regierung der Tudors._] Die Regierung Heinrichs VII., seines Sohnes
und seiner Enkel war im Allgemeinen willkürlicher, als die der
Plantagenets. Dieser Unterschied läßt sich, bis zu einer gewissen
Grenze, aus dem persönlichen Charakter erklären, denn Muth und
Willenskraft waren Männern und Frauen des Hauses Tudor gemein. Während
eines Zeitraums von einhundertzwanzig Jahren übten sie ihre Macht stets
mit Energie, oft mit Gewaltthätigkeit, mitunter selbst mit Grausamkeit
aus. Nach dem Beispiele der ihnen vorangegangenen Herrscherfamilie
verletzten sie nicht selten die Rechte einzelner Unterthanen, erhoben
zuweilen Steuern unter dem Namen von Anleihen und Geschenken, befreieten
sich von Straferlassen, und wenn sie auch nie aus eigener
Machtvollkommenheit ein bleibendes Gesetz zu geben wagten, so erlaubten
sie sich dennoch bei vorkommenden Fällen, wenn das Parlament nicht
versammelt war, vorübergehenden Bedürfnissen durch vorübergehende
Verfügungen abzuhelfen. Die Bedrückung über einen gewissen Punkt
hinauszutreiben, war indeß den Tudors nicht möglich, da sie keine
bewaffnete Macht besaßen und von einem bewaffneten Volke umgeben waren.
Die Wache des Palastes bestand nur aus wenigen Dienern, welche das
Aufgebot einer einzigen Grafschaft oder eines einzigen Distrikts von
London leicht hätte überwältigen können. Auf solche Weise wurden diese
stolzen Fürsten in stärkere Schranken gehalten, als auferlegte Gesetze
zu ziehen vermögen, in Schranken, die sie zwar nicht hinderten, mitunter
gegen einen Einzelnen willkürlich und selbst grausam zu verfahren, die
aber doch das Volk im Allgemeinen vor dauernden Bedrückungen sicher
stellten.
In dem Bereiche ihres Hofes konnten sie zwar gefahrlos als Tyrannen
auftreten, aber sie mußten doch stets mit Besorgniß auf die Stimmung
des Landes achten. Heinrich VIII. z.B. fand keinen Widerstand, als er
Buckingham und Surrey, Anna Boleyn und Lady Salisbury auf das Schaffot
bringen wollte; als er aber ohne Bewilligung des Parlamentes den
sechsten Theil des Vermögens seiner Unterthanen als Steuer forderte,
fand er sich bald genöthigt, davon abzustehen. Hunderte und Tausende
riefen, daß sie Engländer und nicht Franzosen, freie Männer und nicht
Knechte seien. In Kent mußten die königlichen Kommissäre ihr Leben durch
die Flucht retten; in Suffolk griffen viertausend Männer zu den Waffen,
während die königlichen Statthalter in dieser Grafschaft vergebens ein
Heer zusammenzubringen suchten. Wer sich auch nicht an dem Aufstande
betheiligte, erklärte dennoch, daß er in einem solchen Kampfe nicht
gegen seine Brüder fechten wolle. So stolz und eigensinnig Heinrich auch
war, er mied nicht ohne Grund den Kampf mit dem aufgeregten Geiste der
Nation, denn ihm schwebte das Schicksal seiner Vorgänger, die zu
Berkeley und Pomfret umgekommen waren, vor Augen. Er widerrief nicht nur
seine ungesetzlichen Erlasse, er verzieh nicht nur allen Mißvergnügten;
er entschuldigte sich selbst öffentlich und feierlich deswegen, daß er
die Gesetze verletzt habe.
Sein Benehmen bei diesem Anlasse bezeichnet die ganze Politik seines
Hauses. Die Fürsten dieser Linie besaßen ein hitziges Temperament und
einen hochfliegenden Geist, aber sie kannten den Charakter des Volks,
das sie regierten, und nie trieben sie, wie manche ihrer Vorgänger und
Nachfolger, die Hartnäckigkeit bis zu einem gefährlichen Punkte. Die
Tudors handelten stets so besonnen, daß ihre Macht zwar oft Widerstand
fand, aber nie gestürzt wurde. Die Herrschaft eines Jeden derselben ward
durch starke Ausbrüche der Unzufriedenheit gestört, aber stets gelang es
der Regierung, die Aufständischen entweder zu beruhigen, oder sie zu
besiegen und zu bestrafen. Durch rechtzeitige Zugeständnisse wußte sie
auch mitunter Bürger-Unruhen abzuwenden; in der Regel aber blieb sie
fest, und rief die Nation um Hilfe an. Die Nation folgte dem Rufe,
sammelte sich um den Herrscher, und machte ihm die Unterwerfung der
kleinen Anzahl Mißvergnügter möglich.
Auf diese Weise entwickelte sich die Größe und Blüthe Englands von
Heinrichs III. bis zu Elisabeths Zeit unter einer Verfassung, die den
Keim zu unsern gegenwärtigen Institutionen in sich trug, und, wenn sie
auch nicht genau bestimmt war und streng beobachtet wurde, dennoch durch
die Furcht der Regierenden vor dem Geiste und der Kraft der Regierten
gegen das Ausarten in Despotismus nachdrücklich geschützt ward.
Eine solche Staatsverfassung paßt indeß nur für ein eigenes Stadium in
der Ausbildung der Gesellschaft. Dieselben Ursachen, die in den
friedlichen Künsten eine Theilung der Arbeit bewirken, müssen endlich
auch den Krieg zu einer besondern Wissenschaft und einem besondern
Gewerbe machen. Es kommt eine Zeit, in welcher der Gebrauch der Waffen
die volle Aufmerksamkeit eines besondern Standes zu beanspruchen
beginnt; es zeigt sich bald, daß noch so tapfere Bauern und Bürger
geübten Soldaten gegenüber nicht Stand halten können, Männern, deren
ganzes Leben eine Vorbereitung auf den Tag der Schlacht ist, deren
Nerven durch das stete Vertrautsein mit der Gefahr abgehärtet sind, und
deren Bewegungen die völlige Genauigkeit eines Uhrwerks eigen ist. Man
begreift, daß der Schutz von ganzen Nationen nicht länger mehr sicher
solchen Streitern anvertraut werden könne, die zu einem vierzigtägigen
Feldzuge dem Pfluge oder Webstuhle entnommen sind. Bildet irgend ein
Staat ein großes, stehendes Heer, so müssen die Nachbarstaaten dem
Beispiele nachahmen, wenn sie sich einem fremden Joche nicht unterwerfen
wollen. Wo aber ein großes stehendes Heer vorhanden ist, kann die
beschränkte Monarchie nach Art des Mittelalters nicht länger
fortbestehen; der Regent ist mit einem Male von der Hauptfessel seiner
Macht befreit und wird unvermeidlich absolut, wenn ihm nicht Schranken
angewiesen werden, die einer Gesellschaft als überflüssig erscheinen
würden, in der Jeder vorkommenden Falls, aber Keiner stets Soldat ist.
[_Die beschränkten Monarchien des Mittelalters sind allgemein in
absolute Monarchien verwandelt._] Mit der Gefahr kamen auch die Mittel,
sich vor ihr zu schützen. In den Monarchien des Mittelalters besaßen die
Fürsten die Macht des Schwertes, die Nation aber die Macht des
Geldbeutels, und in demselben Maße, wie die fortschreitende Civilisation
das Schwert des Fürsten der Nation stets furchtbarer ward, so ward der
Geldbeutel der Nation dem Fürsten stets nothwendiger. Die erblichen
Einkünfte des Letztern reichten nicht länger für die Kosten der
Civilverwaltung aus, und es war völlig unmöglich, daß er ohne ein
geregeltes und umfassendes Steuersystem eine große Masse disciplinirter
Truppen in steter Thätigkeit erhalten konnte. Die Politik, welche die
parlamentarischen Versammlungen Europa's hätten befolgen müssen, wäre
gewesen: fest auf ihr verfassungsmäßiges Recht zu bestehen, wonach ihnen
die Bewilligung und das Ablehnen des Geldes zustand, und entschlossen,
so lange die Summen für den Unterhalt der Armeen zu verweigern, bis sie
hinreichende Bürgschaft gegen Despotismus erlangt hätten.
Nach dieser weisen Politik handelte man nur in unserm Vaterlande; in den
benachbarten Königreichen traf man große militärische Einrichtungen,
aber man dachte nicht daran, der öffentlichen Freiheit Schutzwehren zu
errichten, und hieraus folgte, daß überall die alten parlamentarischen
Verfassungen aufhörten. In Frankreich, wo sie stets schwach gewesen,
siechten sie hin, bis sie endlich an völliger Schwäche erstarben. In
Spanien, wo sie so stark gewesen wie nur irgend in Europa, vertheidigten
sie tapfer ihr Leben, aber zu spät. Die Handwerker von Toledo und
Valladolid vertheidigten ohne Erfolg die Privilegien der Castilischen
Cortes gegen die alten geübten Kriegerhaufen Karls V., und ebenso
erfolglos kämpften eine Generation später die Bürger von Saragossa gegen
Philipp II. für die alte Verfassung von Aragonien. So sanken die großen
Nationalversammlungen der festländischen Monarchien eine nach der andern
zu völliger Nichtigkeit herab, Versammlungen, die einst minder stolz und
mächtig gewesen, als jene in Westminster. Wenn sie zusammentraten,
geschah es nur, um einige ehrwürdige Förmlichkeiten zu beobachten,
ungefähr wie jetzt unsere Kirchenversammlungen.
[_Die englische Monarchie als besondere Ausnahme._] In England
gestalteten sich die Dinge anders. Dieses besondere Glück hat es
vorzüglich seiner insularischen Lage zu danken. Für die Würde und selbst
für die Sicherheit der französischen und spanischen Monarchien wurden
schon vor dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts große militärische
Einrichtungen unentbehrlich. Hätte eine dieser beiden Mächte eine
Entwaffnung vorgenommen, so würde sie bald dem Übergewichte der andern
unterworfen gewesen sein. England aber, durch das Meer vor Angriffen von
Außen geschützt und selten in Kriegsunternehmungen auf dem Festlande
begriffen, befand sich noch nicht in der Nothwendigkeit, regelmäßige
Truppen zu halten. Das sechzehnte und siebzehnte Jahrhundert fanden es
noch ohne stehende Heere. Zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts hatte
die Staatswissenschaft schon beträchtliche Fortschritte gemacht; das
Schicksal der spanischen Cortes und der französischen allgemeinen
Reichsstände war unsern Parlamenten eine ernste Mahnung gewesen,
und noch zu rechter Zeit, die Natur und Größe der Gefahr vollkommen
erkennend, ergriffen sie ein System der Taktik, das nach einem drei
Generationen hindurch dauernden Kampfe endlich dennoch den Sieg errang.
Fast jeder Schriftsteller, der von diesem Kampfe geschrieben, ist
darzuthun bemüht gewesen, daß die Parthei, der er angehörte, es war, die
für die unveränderte Beibehaltung der alten Verfassung kämpfte; aber das
Wahre ist, daß die alte Verfassung nicht unverändert beibehalten werden
konnte. Ein Gesetz, erhaben über alle Berechnungen menschlicher
Weisheit, hat geboten, daß Verfassungen jener besondern Art, wie sie im
vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderte in Europa allgemein gewesen,
nicht länger mehr bestehen sollten. Die Frage war also nicht, ob unsere
Regierungsform eine Veränderung erleiden, sondern welcher Art diese
Veränderung sein müsse. Durch das Erstehen einer neuen und mächtigen
Kraft war das alte Gleichgewicht gestört und alle beschränkten
Monarchien hatten sich eine nach der andern in unbeschränkte verwandelt.
Was an andern Orten geschehen, würde sicher auch bei uns geschehen sein,
wenn das Gleichgewicht nicht dadurch hergestellt worden wäre, daß man
einen großen Theil der Macht von der Krone auf das Parlament übertrug.
Es fehlte nicht viel, so hätten unsern Fürsten Zwangsmittel zu Gebote
gestanden, wie kein Plantagenet oder Tudor sie je besessen, und sie
wären unvermeidlich Despoten geworden, hätte man ihnen nicht zu gleicher
Zeit Beschränkungen auferlegt, denen kein Plantagenet oder Tudor je
unterworfen gewesen.