§ 97. Hausbau und Hochzeit, Taufe und Begräbniß sind, abgesehen von
den dabei stattfindenden Schmausereien, mit mancherlei Gebräuchen und
Sitten ausgestattet. Vgl. § 44-46.
1. +Hausbau.+ 836. Ist der Dachstuhl aufgesetzt, so wird das Haus
gehoben. Der Besitzer ladet Freunde, Nachbarn u. s. w. ein, ihm
das Haus heben zu helfen. Die Bauleute schmücken ein Tannen- oder
Birkenbäumchen mit bunten Tüchern und Sträußen und befestigen dasselbe
an der Giebelspitze des Daches. Hierauf versammeln sie sich in
sonntäglichem Anzuge sammt den Gästen des Bauherrn. Der Baumeister
oder der Obergeselle besteigt den First und hält von der Höhe herab
eine kurze Ansprache. Am Schlusse derselben trinkt er auf das Wohl des
Besitzers und seiner Familie und wirft das geleerte Glas herunter.
Zerbricht es, so ist es ein günstiges Anzeichen, bleibt es ganz, so
bedeutet es Brand- oder anderes Unglück (vgl. 229 u. 887). Die ganze
Versammlung singt hierauf das Lied: Nun danket Alle Gott. Mahl (der
„Hebeschmaus“) und Tanz beschließt die Festlichkeit.
2. +Hochzeit.+ 837. Die Brautleute werden von Verwandten und Freunden
mit Geschenken, mit einem Hausrath, bedacht (allg.). -- 838. Der
Kutscher, der das Brautpaar zur Kirche führt, bekommt ein buntes Tuch
an den Rock gesteckt (Mildenau). -- 839. Während das Brautpaar auf dem
Weg zur Kirche ist, sowie bei der Rückkehr aus derselben, wird mit
Pistolen, Böllern u. s. w. geschossen (Geiersdorf, Schwarzbach). --
840. Auf dem Wege zur Kirche wird das Brautpaar mit getheerten Stricken
angehalten und muß sich mit Geld lösen (Zschopau). -- 841. Bei dem
Hochzeitsschmaus darf die Brautsuppe nicht fehlen (Grünstädtel) und
nur Ein Glas wird auf den Tisch gesetzt (Mildenau). -- 842. Während
des Tanzes suchen die junge Burschen die Braut zu „rauben“: gelingt
es, so wird der unachtsame Bräutigam durch Hohngelächter gestraft
(Schneeberg). -- 843. Der Brautkranz wird der Braut unter Scherzreden
abgenommen und sie statt dessen mit einer Haube geschmückt, während
der Bräutigam hie und da mit einer Zipfelmütze beglückt wird. -- 844.
Nachdem der Braut der Kranz abgenommen ist, werden ihr die Augen
verbunden und ihr der Kranz in die Hand gegeben. Hierauf bilden ihre
Freundinnen einen Kreis und tanzen um sie herum. Welchem Mädchen die
Braut mit verbundenen Augen den Kranz hinreicht, dieses ist die nächste
Braut (Schneeberg). -- 845. Wenn das junge Ehepaar auf dem sogenannten
Kammerwagen, der die Ausstattung der Braut enthält, aus dem Dorfe
fährt, so werden sie aufgehalten, indem man zwei Rechen zusammenbindet
und über den Weg hält (Zschopau), oder ein buntes Band in der Mitte
mit einem Herzchen verziert (Schwarzbach), davor zieht. Die Gehemmten
müssen sich mit einem Geldstück lösen. -- 846. Noch gedenken wir
eines Gebrauchs in +Annaberg+, der seit der 2. Hälfte des vorigen
Jahrhunderts in Wegfall gekommen ist: Vor dem Hochzeitshaus wurde
gegen eine Abgabe von 1 Thlr. 14 Ggr. an die städtische Kasse, die
„Hochzeitsküche“, eine Art Bude, in der die Speisen zubereitet wurden,
aufgeschlagen. Diese Abgabe mußte bezahlt werden, auch wenn diese Küche
nicht beansprucht wurde.
§ 98. 3. +Taufe.+ 847. Sind die Pathen in der Kirche angelangt, oder
mit dem Täufling wieder daheim angekommen, so stecken sie dem Kinde
den „Pathenbrief“ mit einer Denkmünze oder einem Geldstück in das
Einbindebett (vgl. 888). -- 848. Wenn die Gevattern aus der Kirche
in das Haus zurückkehren, so kommt ihnen der Kindtaufsvater mit der
Branntweinflasche entgegen und „schenkt“ Jedem einmal (Schwarzbach).
-- 849. Bei dem Kindtaufsessen sitzen die Gevattern oben an. -- 850.
+Das „Liebereigeben“ in Ehrenfriedersdorf+: Wenn die Gäste beim
Kindtaufsschmause sitzen, wobei die beiden Gevattersbursche die
Gevattersjungfrau in der Mitte haben (wenn das Kind ein Knabe ist;
ist das Kind ein Mädchen, so sitzt der Gevattersbursche obenan und
zu seinen Seiten die beiden Gevatterinnen), so nehmen jene, nach
einer kurzen einleitenden Ansprache der Hebamme, die zugleich den
Ceremonienmeister macht, je ein gefülltes Bierglas, welches mit einem
Teller bedeckt ist und trinken ihrer Mitgevatterin mit den Worten
zu: „Prost auf die Lieberei.“ Diese antwortet: „Wohl bekomm’s auf
die Lieberei.“ Die Wechselreden auf die „Lieberei“ werden nun eine
Zeitlang unter Witz und Scherz fortgesetzt, bis endlich unversehens
das Mädchen ein Geschenk (z. B. eine Porzellanfigur oder dergl.) auf
einen Teller legt. Dies befriedigt jedoch die jungen Leute nicht,
und daher wird der Wettstreit fortgesetzt, bis die Gevatterin ein
Geschenk bietet, das den Erwartungen entspricht, z. B. eine Tasse.
Als Gegengeschenk empfängt die Gebende eine Zuckerdüte. -- 851.
Während der Taufmahlzeit geben die weiblichen Pathen dem Mitgevatter
ein Geschenk, z. B. eine seidene Weste. Dafür bezahlt dieser die
„Auflage“ (d. h. einen Beitrag zur Schulkasse oder zu anderen Zwecken,
der gewöhnlich mittelst eines herumgehenden Tellers einkassirt
wird) für seine Gevatterinnen (Schwarzbach). -- 852. Die Taufe
wird bei Familien der höheren Stände meist im Hause vollzogen, bei
bürgerlichen Familien geschieht dies jedoch nur im Nothfall. -- 853.
Wir lassen die Beschreibung eines +Tauffestes+, wie es etwa in einer
Bürgerfamilie Annabergs vor ohngefähr 30 Jahren gehalten wurde, folgen.
Der Hauptsache nach herrschen auch jetzt noch dieselben Gebräuche.
Gewöhnlich wurde gleich im Gevatterbrief, welchen jedesmal die Hebamme
oder „Wehfrau“ brachte, zum Essen eingeladen und man bemaß darnach die
Eingebinde und Geschenke. Nach beendigtem Nachmittagsgottesdienst,
oder in der Woche um 3 Uhr, wurden die zwei Nebengevattern in die
Kirche gefahren, der oder die Pathe aber zur Abholung des Täuflings in
das Kindtaufshaus. Nach beendigter Taufe fuhren alle mit dem Täufling
nach Hause, wo zunächst Kaffee und Kuchen servirt wurden. Dieser
Kuchen war sehr gut und drei bis vier Finger hoch, weshalb er „dicker
Kuchen“ genannt wurde. Während des Kaffee’s wurden die Kinder der
Pathen und der übrigen Gäste, die sogenannten „Zupfgäste“, spazieren
gefahren. Nach deren Zurückkunft fuhr man die weiblichen Gevattern
nach Hause, um sich umzukleiden, während die männlichen im Taufhause
blieben und sich bei Bier und Tabak (letzterer lag auf einem zinnernen
Teller und wurde aus Thonpfeifen geraucht) unterhielten. Nach der
Rückkehr der Frauen und Jungfrauen blieb die Gesellschaft beisammen
und vertrieb sich die Zeit bis zum Abendessen auf mannichfaltige
Weise. Neuerdings ist es Sitte, nach dem Kaffee durch die gemeinsame
Fahrt nach einem der Dorfwirthshäuser wo Tanz ist, namentlich nach
Sehma, die Zeit sich zu verkürzen. Das Abendessen bestand entweder in
gebratener Schweinskeule mit Sauerkraut, oder in gekochten Schinken
mit Pflaumen, Preiselsbeeren, Hagebutten mit Rosinen, oder mit Salat;
auch Karpfen mit Krautsalat oder Rindfleisch mit gedämpfter Brühe,
Rosinen und Mandeln waren gebräuchlich. Als Zukost gab man Semmeln
oder Brodchen, die man wohl auch aushöhlte und mit Hagebutten,
Rosinen oder gebackenen Pflaumen sammt der Brühe füllte und an die
kleinen Zupfgäste vertheilte. Nach dem Essen wurden Pfänder- oder
andere Gesellschaftsspiele vorgenommen und nach Mitternacht wieder
Kaffee und Kuchen aufgetragen. -- Am Tage nach der Kindtaufe erhielt
jeder Gevatter ein Viertel „dicken Kuchens“ in das Haus geschickt.
Sehr gewöhnlich war es, daß die Gevattern am nächsten Sonntag einen
Wochenbesuch machten, wo wieder Kuchen und Kaffee und gegen Abend
Butterbrod mit kalter Küche vorgesetzt wurde.
854. Bei der Taufe, als dem Feste der Namensgebung, gedenken wir
noch der sehr verbreiteten Sitte der sogenannten „+Spitznamen+.“
Es wird bei diesem meist der Taufname (natürlich im Volksdialekt)
dem Familiennamen angehängt, z. B. „Richterlieb“ (Gottlieb
Richter). Hat nun dieser Richterlieb einen Sohn Karl, so heißt
dieser „Richterliebkarl“ und dessen Sohn Gottfried wird nun
„Richterliebkarlfried“ oder mit Hinweglassung des großväterlichen
Taufnamens „Richterkarlfried“ genannt. Andere Beispiele sind:
„Hansenfritzenkarlfried“, „Bachfritzkarl“, „Bauerhanscordel“, vgl.
858 u. 859. -- Andere Spitznamen leiten sich von dem Stande oder
dem Namen der Wohnung ab. Z. B. es wohnt Jemand in einer Mühle, die
„Sorge“ genannt, so wird er der „Sorgenmüller“ genannt, auch wenn
er gar nicht Müller heißt, oder bestimmter, wenn sein Taufname Karl
ist, der „Sorgenmüllerkarl“. Sein Sohn, der vielleicht August heißt,
wird als „Sorgenmüllerkarlgust“ bezeichnet, auch wenn er einen andern
Beruf, als sein Vater gewählt hat. -- „Schneiderliebgust“ ist der Sohn
August des Schneiders Gottlieb N. N. -- Auch von anderen Umständen
und Verhältnissen wird der Spitzname entnommen, z. B. hat Jemand die
Gewohnheit nur fuchsfarbige Pferde zu halten, so nennt man ihn selbst
Fuchs und hängt den Taufnamen dazu, also „Fuchsdavid“, seine Tochter
Auguste heißt „Fuchsdavidguste“ u. s. w.
4. +Begräbniß.+ Bezüglich der Leichenbegängnisse sind uns keine
eigenthümlichen Gebräuche mitgetheilt worden. Denn die folgenden sind
allgemein verbreitet: 855. Der Schulmeister begiebt sich mit der
erwachsenen Schuljugend, deren Einer das Kreuz vorträgt, unter dem
Geläute Einer Glocke zur bestimmten Stunde, gewöhnlich Nachmittags
1 Uhr, in das Trauerhaus. Dort werden einige Lieder aus dem
„Sterbebüchel“ und zuletzt eine Arie gesungen. Dann setzt sich der Zug
nach dem Gottesacker in Bewegung (Geiersdorf). -- 856. Ist der Sarg
in das Grab gelassen, so werfen die Angehörigen je drei Hände voll
Erde darauf (allg.). -- 857. Beim Begräbniß eines Soldaten, der einen
Feldzug mitgemacht hat, wird von den begleitenden Kameraden über das
Grab geschossen (Marienberg). -- Ueber Leichenbegängniß und Begräbniß
in +Annaberg+ vgl. der Gottesacker zu Annaberg (Annaberg, 1860), S. 140
ff.
Anhang.
§ 99. Lieder und Reime im obererzgebirgischen Volksdialekt.