III. Haus und Familie.

§ 97. Hausbau und Hochzeit, Taufe und Begräbniß sind, abgesehen von

den dabei stattfindenden Schmausereien, mit mancherlei Gebräuchen und

Sitten ausgestattet. Vgl. § 44-46.

1. +Hausbau.+ 836. Ist der Dachstuhl aufgesetzt, so wird das Haus

gehoben. Der Besitzer ladet Freunde, Nachbarn u. s. w. ein, ihm

das Haus heben zu helfen. Die Bauleute schmücken ein Tannen- oder

Birkenbäumchen mit bunten Tüchern und Sträußen und befestigen dasselbe

an der Giebelspitze des Daches. Hierauf versammeln sie sich in

sonntäglichem Anzuge sammt den Gästen des Bauherrn. Der Baumeister

oder der Obergeselle besteigt den First und hält von der Höhe herab

eine kurze Ansprache. Am Schlusse derselben trinkt er auf das Wohl des

Besitzers und seiner Familie und wirft das geleerte Glas herunter.

Zerbricht es, so ist es ein günstiges Anzeichen, bleibt es ganz, so

bedeutet es Brand- oder anderes Unglück (vgl. 229 u. 887). Die ganze

Versammlung singt hierauf das Lied: Nun danket Alle Gott. Mahl (der

„Hebeschmaus“) und Tanz beschließt die Festlichkeit.

2. +Hochzeit.+ 837. Die Brautleute werden von Verwandten und Freunden

mit Geschenken, mit einem Hausrath, bedacht (allg.). -- 838. Der

Kutscher, der das Brautpaar zur Kirche führt, bekommt ein buntes Tuch

an den Rock gesteckt (Mildenau). -- 839. Während das Brautpaar auf dem

Weg zur Kirche ist, sowie bei der Rückkehr aus derselben, wird mit

Pistolen, Böllern u. s. w. geschossen (Geiersdorf, Schwarzbach). --

840. Auf dem Wege zur Kirche wird das Brautpaar mit getheerten Stricken

angehalten und muß sich mit Geld lösen (Zschopau). -- 841. Bei dem

Hochzeitsschmaus darf die Brautsuppe nicht fehlen (Grünstädtel) und

nur Ein Glas wird auf den Tisch gesetzt (Mildenau). -- 842. Während

des Tanzes suchen die junge Burschen die Braut zu „rauben“: gelingt

es, so wird der unachtsame Bräutigam durch Hohngelächter gestraft

(Schneeberg). -- 843. Der Brautkranz wird der Braut unter Scherzreden

abgenommen und sie statt dessen mit einer Haube geschmückt, während

der Bräutigam hie und da mit einer Zipfelmütze beglückt wird. -- 844.

Nachdem der Braut der Kranz abgenommen ist, werden ihr die Augen

verbunden und ihr der Kranz in die Hand gegeben. Hierauf bilden ihre

Freundinnen einen Kreis und tanzen um sie herum. Welchem Mädchen die

Braut mit verbundenen Augen den Kranz hinreicht, dieses ist die nächste

Braut (Schneeberg). -- 845. Wenn das junge Ehepaar auf dem sogenannten

Kammerwagen, der die Ausstattung der Braut enthält, aus dem Dorfe

fährt, so werden sie aufgehalten, indem man zwei Rechen zusammenbindet

und über den Weg hält (Zschopau), oder ein buntes Band in der Mitte

mit einem Herzchen verziert (Schwarzbach), davor zieht. Die Gehemmten

müssen sich mit einem Geldstück lösen. -- 846. Noch gedenken wir

eines Gebrauchs in +Annaberg+, der seit der 2. Hälfte des vorigen

Jahrhunderts in Wegfall gekommen ist: Vor dem Hochzeitshaus wurde

gegen eine Abgabe von 1 Thlr. 14 Ggr. an die städtische Kasse, die

„Hochzeitsküche“, eine Art Bude, in der die Speisen zubereitet wurden,

aufgeschlagen. Diese Abgabe mußte bezahlt werden, auch wenn diese Küche

nicht beansprucht wurde.

§ 98. 3. +Taufe.+ 847. Sind die Pathen in der Kirche angelangt, oder

mit dem Täufling wieder daheim angekommen, so stecken sie dem Kinde

den „Pathenbrief“ mit einer Denkmünze oder einem Geldstück in das

Einbindebett (vgl. 888). -- 848. Wenn die Gevattern aus der Kirche

in das Haus zurückkehren, so kommt ihnen der Kindtaufsvater mit der

Branntweinflasche entgegen und „schenkt“ Jedem einmal (Schwarzbach).

-- 849. Bei dem Kindtaufsessen sitzen die Gevattern oben an. -- 850.

+Das „Liebereigeben“ in Ehrenfriedersdorf+: Wenn die Gäste beim

Kindtaufsschmause sitzen, wobei die beiden Gevattersbursche die

Gevattersjungfrau in der Mitte haben (wenn das Kind ein Knabe ist;

ist das Kind ein Mädchen, so sitzt der Gevattersbursche obenan und

zu seinen Seiten die beiden Gevatterinnen), so nehmen jene, nach

einer kurzen einleitenden Ansprache der Hebamme, die zugleich den

Ceremonienmeister macht, je ein gefülltes Bierglas, welches mit einem

Teller bedeckt ist und trinken ihrer Mitgevatterin mit den Worten

zu: „Prost auf die Lieberei.“ Diese antwortet: „Wohl bekomm’s auf

die Lieberei.“ Die Wechselreden auf die „Lieberei“ werden nun eine

Zeitlang unter Witz und Scherz fortgesetzt, bis endlich unversehens

das Mädchen ein Geschenk (z. B. eine Porzellanfigur oder dergl.) auf

einen Teller legt. Dies befriedigt jedoch die jungen Leute nicht,

und daher wird der Wettstreit fortgesetzt, bis die Gevatterin ein

Geschenk bietet, das den Erwartungen entspricht, z. B. eine Tasse.

Als Gegengeschenk empfängt die Gebende eine Zuckerdüte. -- 851.

Während der Taufmahlzeit geben die weiblichen Pathen dem Mitgevatter

ein Geschenk, z. B. eine seidene Weste. Dafür bezahlt dieser die

„Auflage“ (d. h. einen Beitrag zur Schulkasse oder zu anderen Zwecken,

der gewöhnlich mittelst eines herumgehenden Tellers einkassirt

wird) für seine Gevatterinnen (Schwarzbach). -- 852. Die Taufe

wird bei Familien der höheren Stände meist im Hause vollzogen, bei

bürgerlichen Familien geschieht dies jedoch nur im Nothfall. -- 853.

Wir lassen die Beschreibung eines +Tauffestes+, wie es etwa in einer

Bürgerfamilie Annabergs vor ohngefähr 30 Jahren gehalten wurde, folgen.

Der Hauptsache nach herrschen auch jetzt noch dieselben Gebräuche.

Gewöhnlich wurde gleich im Gevatterbrief, welchen jedesmal die Hebamme

oder „Wehfrau“ brachte, zum Essen eingeladen und man bemaß darnach die

Eingebinde und Geschenke. Nach beendigtem Nachmittagsgottesdienst,

oder in der Woche um 3 Uhr, wurden die zwei Nebengevattern in die

Kirche gefahren, der oder die Pathe aber zur Abholung des Täuflings in

das Kindtaufshaus. Nach beendigter Taufe fuhren alle mit dem Täufling

nach Hause, wo zunächst Kaffee und Kuchen servirt wurden. Dieser

Kuchen war sehr gut und drei bis vier Finger hoch, weshalb er „dicker

Kuchen“ genannt wurde. Während des Kaffee’s wurden die Kinder der

Pathen und der übrigen Gäste, die sogenannten „Zupfgäste“, spazieren

gefahren. Nach deren Zurückkunft fuhr man die weiblichen Gevattern

nach Hause, um sich umzukleiden, während die männlichen im Taufhause

blieben und sich bei Bier und Tabak (letzterer lag auf einem zinnernen

Teller und wurde aus Thonpfeifen geraucht) unterhielten. Nach der

Rückkehr der Frauen und Jungfrauen blieb die Gesellschaft beisammen

und vertrieb sich die Zeit bis zum Abendessen auf mannichfaltige

Weise. Neuerdings ist es Sitte, nach dem Kaffee durch die gemeinsame

Fahrt nach einem der Dorfwirthshäuser wo Tanz ist, namentlich nach

Sehma, die Zeit sich zu verkürzen. Das Abendessen bestand entweder in

gebratener Schweinskeule mit Sauerkraut, oder in gekochten Schinken

mit Pflaumen, Preiselsbeeren, Hagebutten mit Rosinen, oder mit Salat;

auch Karpfen mit Krautsalat oder Rindfleisch mit gedämpfter Brühe,

Rosinen und Mandeln waren gebräuchlich. Als Zukost gab man Semmeln

oder Brodchen, die man wohl auch aushöhlte und mit Hagebutten,

Rosinen oder gebackenen Pflaumen sammt der Brühe füllte und an die

kleinen Zupfgäste vertheilte. Nach dem Essen wurden Pfänder- oder

andere Gesellschaftsspiele vorgenommen und nach Mitternacht wieder

Kaffee und Kuchen aufgetragen. -- Am Tage nach der Kindtaufe erhielt

jeder Gevatter ein Viertel „dicken Kuchens“ in das Haus geschickt.

Sehr gewöhnlich war es, daß die Gevattern am nächsten Sonntag einen

Wochenbesuch machten, wo wieder Kuchen und Kaffee und gegen Abend

Butterbrod mit kalter Küche vorgesetzt wurde.

854. Bei der Taufe, als dem Feste der Namensgebung, gedenken wir

noch der sehr verbreiteten Sitte der sogenannten „+Spitznamen+.“

Es wird bei diesem meist der Taufname (natürlich im Volksdialekt)

dem Familiennamen angehängt, z. B. „Richterlieb“ (Gottlieb

Richter). Hat nun dieser Richterlieb einen Sohn Karl, so heißt

dieser „Richterliebkarl“ und dessen Sohn Gottfried wird nun

„Richterliebkarlfried“ oder mit Hinweglassung des großväterlichen

Taufnamens „Richterkarlfried“ genannt. Andere Beispiele sind:

„Hansenfritzenkarlfried“, „Bachfritzkarl“, „Bauerhanscordel“, vgl.

858 u. 859. -- Andere Spitznamen leiten sich von dem Stande oder

dem Namen der Wohnung ab. Z. B. es wohnt Jemand in einer Mühle, die

„Sorge“ genannt, so wird er der „Sorgenmüller“ genannt, auch wenn

er gar nicht Müller heißt, oder bestimmter, wenn sein Taufname Karl

ist, der „Sorgenmüllerkarl“. Sein Sohn, der vielleicht August heißt,

wird als „Sorgenmüllerkarlgust“ bezeichnet, auch wenn er einen andern

Beruf, als sein Vater gewählt hat. -- „Schneiderliebgust“ ist der Sohn

August des Schneiders Gottlieb N. N. -- Auch von anderen Umständen

und Verhältnissen wird der Spitzname entnommen, z. B. hat Jemand die

Gewohnheit nur fuchsfarbige Pferde zu halten, so nennt man ihn selbst

Fuchs und hängt den Taufnamen dazu, also „Fuchsdavid“, seine Tochter

Auguste heißt „Fuchsdavidguste“ u. s. w.

4. +Begräbniß.+ Bezüglich der Leichenbegängnisse sind uns keine

eigenthümlichen Gebräuche mitgetheilt worden. Denn die folgenden sind

allgemein verbreitet: 855. Der Schulmeister begiebt sich mit der

erwachsenen Schuljugend, deren Einer das Kreuz vorträgt, unter dem

Geläute Einer Glocke zur bestimmten Stunde, gewöhnlich Nachmittags

1 Uhr, in das Trauerhaus. Dort werden einige Lieder aus dem

„Sterbebüchel“ und zuletzt eine Arie gesungen. Dann setzt sich der Zug

nach dem Gottesacker in Bewegung (Geiersdorf). -- 856. Ist der Sarg

in das Grab gelassen, so werfen die Angehörigen je drei Hände voll

Erde darauf (allg.). -- 857. Beim Begräbniß eines Soldaten, der einen

Feldzug mitgemacht hat, wird von den begleitenden Kameraden über das

Grab geschossen (Marienberg). -- Ueber Leichenbegängniß und Begräbniß

in +Annaberg+ vgl. der Gottesacker zu Annaberg (Annaberg, 1860), S. 140

ff.

Anhang.

§ 99. Lieder und Reime im obererzgebirgischen Volksdialekt.

Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges: Ein Beitrag zur Kenntnis des Volksglaubens und Volkslebens im Königreich Sachsen · 第 42 / 54 题