3. Zaubernde Handlungen.

§ 37 (120 ff.). Zu der Zauberei durch gewisse Thätigkeiten der

Sinneswerkzeuge oder durch Handlungen rechnen wir den sogenannten

„+bösen Blick+“ (+Wuttke+, § 120) mit verderblicher, das +Anhauchen+

und +Anspucken+ (vgl. 443) mit heilsamer Wirkung; ferner gehört das

dreimalige +Herumgehen+ oder +Herumreiten+ um einen Gegenstand dazu.

Oft kommt auch das +Stehlen+ als eine den Zauber mit bedingende

Handlung vor, indem manche Dinge nur dann den Zauber ausüben, wenn sie

gestohlen sind. Das ist der Gegensatz zu dem Aberglauben, der sich auf

Erbsachen gründet (§ 32) und zu der Sitte, nichts ganz umsonst weg zu

geben (vgl. 386).

* 326. Man stiehlt ein Stück Holz und verbrennt es am Andreasabend. Wer

während dieser Zeit in die Stube tritt, führt den Namen des künftigen

Gatten (Annaberg). Besonders wirksam ist Holz von einem Erbzaun

abgebrochen (Marienberg). Auch nimmt man wohl neunerlei verschiedene

Holzarten und verbrennt sie Mittags zwischen 11 und 12 Uhr oder Abends

während des Siebenuhrläutens (Annaberg), vgl. 295 u. 499. -- * 327.

Man stiehlt ein Stück Fleisch und reibe bei zunehmendem Monde die

Warzen oder sonst ein Gebrechen, das man los werden will, indem man

sagt: „Was ich seh’, nimmt zu, was ich streich’, nehm’ ab. So gut wie

dies Stücklein Fleisch verdorrt, soll auch mein Gebrechen verdorren“

(Lauter), vgl. 433.

Andererseits wird wieder vorgeschrieben, daß gewisse Dinge

zauberkräftig sind, wenn man dieselben +erbettelt+ oder ohne

abzuhandeln +gekauft+ hat.

Den Handlungen sind auch beizuzählen die als „+Sympathie+“ (vgl.

§ 42) bezeichneten Zaubermittel, wobei die Krankheit auf einen

anderen Gegenstand über- und abgeleitet wird, dieser also in die

„Mitleidenheit“ gezogen wird.

328. Hat man Warzen oder sonst etwas Böses am Körper, so bestreicht man

das Krankhafte mit etwas Leinwand und legt diese mit in den Sarg. Mit

dem Verwesen der Leiche vergeht auch das Uebel (Zschopau). Vgl. 120,

141, 327, 433, 443 und +Wuttke+ § 266. -- * 329. Trägt man Salpeter,

Kampfer und Schwefel acht Tage lang auf der Brust in einem Säckchen

verwahrt und wirft dann dieses rücklings in einen Bach, so vergeht der

Zahnschmerz, vgl. 434.

Spuren von +Opfern+, die ebenfalls unter den Begriff einer Handlung

fallen, finden sich vereinzelt.

† 330. Wenn man Aepfel oder Birnen schüttelt, läßt man einen Apfel oder

eine Birne hängen, damit der Baum wieder trage (Sosa), vgl. 465. --

Dieser Gebrauch beruht wohl auf einem dem Wodan geweihten Dank.

Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges: Ein Beitrag zur Kenntnis des Volksglaubens und Volkslebens im Königreich Sachsen · 第 31 / 54 题