§ 37 (120 ff.). Zu der Zauberei durch gewisse Thätigkeiten der
Sinneswerkzeuge oder durch Handlungen rechnen wir den sogenannten
„+bösen Blick+“ (+Wuttke+, § 120) mit verderblicher, das +Anhauchen+
und +Anspucken+ (vgl. 443) mit heilsamer Wirkung; ferner gehört das
dreimalige +Herumgehen+ oder +Herumreiten+ um einen Gegenstand dazu.
Oft kommt auch das +Stehlen+ als eine den Zauber mit bedingende
Handlung vor, indem manche Dinge nur dann den Zauber ausüben, wenn sie
gestohlen sind. Das ist der Gegensatz zu dem Aberglauben, der sich auf
Erbsachen gründet (§ 32) und zu der Sitte, nichts ganz umsonst weg zu
geben (vgl. 386).
* 326. Man stiehlt ein Stück Holz und verbrennt es am Andreasabend. Wer
während dieser Zeit in die Stube tritt, führt den Namen des künftigen
Gatten (Annaberg). Besonders wirksam ist Holz von einem Erbzaun
abgebrochen (Marienberg). Auch nimmt man wohl neunerlei verschiedene
Holzarten und verbrennt sie Mittags zwischen 11 und 12 Uhr oder Abends
während des Siebenuhrläutens (Annaberg), vgl. 295 u. 499. -- * 327.
Man stiehlt ein Stück Fleisch und reibe bei zunehmendem Monde die
Warzen oder sonst ein Gebrechen, das man los werden will, indem man
sagt: „Was ich seh’, nimmt zu, was ich streich’, nehm’ ab. So gut wie
dies Stücklein Fleisch verdorrt, soll auch mein Gebrechen verdorren“
(Lauter), vgl. 433.
Andererseits wird wieder vorgeschrieben, daß gewisse Dinge
zauberkräftig sind, wenn man dieselben +erbettelt+ oder ohne
abzuhandeln +gekauft+ hat.
Den Handlungen sind auch beizuzählen die als „+Sympathie+“ (vgl.
§ 42) bezeichneten Zaubermittel, wobei die Krankheit auf einen
anderen Gegenstand über- und abgeleitet wird, dieser also in die
„Mitleidenheit“ gezogen wird.
328. Hat man Warzen oder sonst etwas Böses am Körper, so bestreicht man
das Krankhafte mit etwas Leinwand und legt diese mit in den Sarg. Mit
dem Verwesen der Leiche vergeht auch das Uebel (Zschopau). Vgl. 120,
141, 327, 433, 443 und +Wuttke+ § 266. -- * 329. Trägt man Salpeter,
Kampfer und Schwefel acht Tage lang auf der Brust in einem Säckchen
verwahrt und wirft dann dieses rücklings in einen Bach, so vergeht der
Zahnschmerz, vgl. 434.
Spuren von +Opfern+, die ebenfalls unter den Begriff einer Handlung
fallen, finden sich vereinzelt.
† 330. Wenn man Aepfel oder Birnen schüttelt, läßt man einen Apfel oder
eine Birne hängen, damit der Baum wieder trage (Sosa), vgl. 465. --
Dieser Gebrauch beruht wohl auf einem dem Wodan geweihten Dank.