~a.~ Leibliche Zeichen.
§ 27 (57 ff.). † 266. Wenn das Auge juckt, so bekommt man Besuch
(Raschau). -- * 267. Wenn das Ohr klingt, so denkt Jemand an einen
(Zwickau). Oder: Wenn das rechte Ohr klingt, bedeutet es gute Nachrede,
wenn das linke, das Gegentheil (allg.); denkt man dabei: „der oder der
redet Schlimmes von mir“, so hört das Klingen sofort auf, wenn man
richtig gerathen (Annaberg).
† 268. Wenn man des Morgens nüchtern dreimal niest, so bekommt man den
Tag über ein Geschenk (Annaberg, Sosa) oder erfährt eine Neuigkeit
(Zwickau). -- † 269. „Nüchterne Nieß, setzt Geld oder Stieß“, d. i.
Stöße (Zwickau). -- 270. Schlucken bedeutet, daß man in demselben
Augenblick verlästert werde (Raschau).
271. Wenn einem die Zähne weit auseinander stehen, so kommt man weit
fort (Marienberg).
272. Wenn sich ein Mädchen beim Waschen die Schürze naß macht, so
bekommt sie einen versoffenen Mann (Marienberg), vgl. 499. -- *
273. Wenn eines der Brautleute bei der Trauung niest, so wird die
Ehe unglücklich (Marienberg), vgl. 517. -- * 274. Wenn die Kinder
Mitesser (kleine Schwäre) haben, werden sie nicht über zwölf Jahre alt
(Zwickau), vgl. 475 u. 530.
~b.~ Andere Zeichen von mehr geistiger Art.
§ 28 (60 ff.). 275. Das +Vergessen+ ist ein sehr häufiges
Schicksalszeichen; ganz allgemein gilt es als ein Unglückszeichen, wenn
man beim Ausgehen etwas vergessen hat und daher wieder umkehren muß,
vgl. 397. Doch kann man das Unglück abwenden, wenn man in das Zimmer
zurückkehrt und vor dem Wiederfortgehen kurze Zeit sich niedersetzt
(allg.). -- 276. Vergißt Jemand, was er sagen wollte, so war es eine
Lüge (allg.). -- Vgl. noch 27, 32, 33, 34 u. 156. -- 277. Wenn die
Köchin die Suppe versalzt, ist sie verliebt (allg.), vgl. 499. -- *
278. Wer den Hausschlüssel verliert, wird bald sterben (Breitenbrunn),
vgl. 397 u. 530.
† 279. Wenn eins der Brautleute auf dem Wege zur Kirche oder in der
Kirche sich umsieht, so löst sich die Ehe bald wieder (Grünstädtel),
oder die betreffende Person lebt nicht mehr lange (Geier), oder die
zu hoffenden Kinder bekommen, wenn es die Braut thut, schiefe Hälse
(Zwickau), vgl. 483. -- 280. Wenn eines der Brautleute auf dem Wege zur
Kirche den Trauring verliert, so wird die Ehe unglücklich (Marienberg),
vgl. 261, 397 u. 513.