Gesetze des Erkennens. (Fortsetzung.)

Giebt es keine weiteren Gesetze des Erkennens? Die genannten Gesetze sind

eigentlich nur Gesetze für das Einzelwirkliche; sie geben Bestimmungen

über das, was zu ihnen gehört oder nicht zu ihnen gehört. Sofern dieses

Einzelwirkliche das Subjekt der Urteile bildet, sind sie Gesetze der

Urteile. Aber das Einzelwirkliche ist Glied der Gesamtwirklichkeit, und

diese seine Stellung zur Gesamtwirklichkeit macht sein eigentliches Wesen

aus. Es muss auch Gesetze für den Zusammenhang alles Wirklichen geben, den

wir auf dem Wege des Schlusses erkennen. Diese Gesetze sind darum Gesetze

des Schlusses. Es sind drei Gesetze: das Gesetz der Einheit, das Gesetz

der Kausalität und das Gesetz des Grundes. Es ist eine alte Rede vom

Einheitsstreben unserer Vernunft. Aber Einheit ist nicht Einerleiheit,

nicht Dieselbheit, sogern das auch der Analytiker annähme. Die rein

äusserlichen Orts- und Zeitbestimmungen, deren wir zur Unterscheidung des

Einzelwirklichen von einander bedürfen, setzen feste Punkte in Raum und

Zeit voraus, die dann aber sofort sich in lauter Beziehungen auflösen.

Beziehungen ohne Beziehungsglieder sind undenkbar. Also muss ein über

allen Zeit- und Raumbestimmungen stehendes Sein angenommen werden, das

diesen Beziehungen Halt und Bestand giebt. Unser Bewusstsein, das

ebenfalls dem Fluss der Zeit angehört, kann dieses Sein nicht ausmachen.

Man kann sich auch nicht darauf berufen, dass Raum und Zeit etwa nur

Formen unserer Anschauung sind. Das mag sein, eine Bedeutung für die Welt

der Wirklichkeit kommt ihnen unzweifelhaft zu, mögen wir dieselbe kennen

oder nicht. Zu dem gleichen Ergebnis führte schon den Aristoteles die

Bewegung, die er als eine anfangslose betrachtete. Nehmen wir eine

rückwärts sich erstreckende unendliche Zahl von Bewegungsgliedern an, von

denen das nachfolgende Glied immer von dem vorausgehenden abhängt, so

haben wir lauter abhängige Glieder; die unendliche Reihe ist so lange ohne

Halt und Bestand, als wir nicht ein über ihr stehendes Unbewegtes, den

unbewegten Beweger des Aristoteles annehmen, in dem die Bewegung ihren

Grund hat, ohne dass er an ihr teilnimmt. Wir betonten früher, dass es

keine Einzelwahrheit giebt und demnach auch strenggenommen keine einzelnen

Wesen, da alles mit einander im Zusammenhang steht, und das Eine in dem

Andern seine Stütze und seine Begründung findet. Das Reich der Wahrheit

ist ein Ganzes, keine Summe von Teilen, kein wirres Durcheinander, sondern

eine nach Gründen geordnete oder besser durch einen

Begründungszusammenhang gegliederte Einheit. Jede Wahrheit hat ihren

objektiven Grund, auch die unmittelbar einleuchtenden Thatsachen und

Prinzipien, für die wir einen Beweis nicht führen können und die in sofern

_subjektiv_ für uns _grundlos_ sind. Man könnte sich das Reich der

Wahrheit nun als ein System von Gliedern denken, die sich gegenseitig

stützen und tragen. Allein die Beziehung zur Erkenntnis ist der Wahrheit

wesentlich. Die Wahrheiten sind keine Dinge an sich, die wir so erkennen,

wie sie unerkannter Weise sind. Ihr Einheitspunkt ist darum das ihnen

allen gemeinsame göttliche Erkennen oder Denken, an dem unser Erkennen

teilnimmt. In ihm haben sie ihren letzten _objektiven Grund_, ganz

verschieden von dem subjektiven Grund unserer Einsicht. In diesen

Gedankengängen von den Zeit- und Ortsbestimmungen zu dem über Zeit und Ort

Erhabenen, von der Bewegung zu dem unbewegten Beweger, von dem System der

Wahrheiten zu dem Erkennenden und Denkenden, in dem es seinen Grund hat,

macht sich das Einheitsgesetz unseres Denkens geltend. Es lautet: Das

System der Wahrheit setzt einen Erkennenden voraus, in dem es seine

Einheit hat.

Als weiteres Gesetz unseres Erkennens bezeichnen wir das Gesetz der

Kausalität: Was anfängt zu existieren, setzt ein Anderes voraus, das bei

seinem Anfange schon vorhanden ist und diesen Anfang ermöglicht -- Gesetz

der Ermöglichung. Das Gesetz der Kausalität verhält sich ähnlich zum

Einheitsgesetz wie das des Widerspruchs zum Gesetz der Übereinstimmung.

Wie das Gesetz des Widerspruchs zum Gesetze der Übereinstimmung

hinüberleitet, so das Gesetz der Kausalität zum Einheitsgesetz. Meistens

müssen wir uns mit der Wegräumung des Unwesentlichen begnügen, und dazu

verhilft uns das Gesetz des Widerspruchs immer, auch wenn wir nicht im

stande sind, das Wesentliche oder eigentliche Wesen der Dinge zu erkennen.

Meistens müssen wir uns auch zufrieden geben mit der Herstellung des

Kausalzusammenhangs der Dinge mittels des Kausalitätsgesetzes. Und diese

Herstellung gelingt uns fast immer, wenn wir auch die Stellung der Dinge

in der Gesamtheit des Wirklichen nach dem Einheitsgesetz nicht zu erkennen

vermögen. Falsch ist die Formel des Gesetzes: Was anfängt zu existieren,

setzt ein Anderes voraus, aus dem es notwendig hervorgeht. Diese Formel

schiebt das Gesetz der Kausalität in das Gesetz des Grundes hinein, die

Wirkung wird dadurch zur blossen logischen Folge herabgesetzt. Was immer

unter dem causari verstanden werden mag, es ist verschieden von sequi. Das

Gesetz der Kausalität in der von uns gegebenen Form ist unmittelbar

evident. Es leuchtet uns unabweislich ein, dass kein Ding sich den Anfang

seines Seins selbst geben kann, sondern eines Andern bedarf, das diesen

Anfang ermöglicht, obgleich die erstere Annahme keineswegs einen

Widerspruch einschliesst. Sicher wäre es widersprechend, wenn man annehmen

wollte, ein Ding könne freilich nicht selbst seinen Anfang ermöglichen,

und doch leugnete, dass dazu etwas von ihm Verschiedenes schon bei seinem

Anfange Vorhandenes notwendig sei. Aber bedarf es einer Ermöglichung des

Anfangs? Darüber sagt uns das Gesetz des Widerspruchs nichts. Das Gesetz

der Kausalität bejaht die Frage, und diese Bejahung drückt seinen

eigentlichen Sinn aus. Natürlich ist das Gesetz der Kausalität auch ganz

etwas andres, als das von der Gleichförmigkeit des Naturlaufs, das auf

induktivem Wege gewonnen wird, und als das viel weniger gesicherte

Seitenstück desselben, dass alle Denkenden unter gleichen Umständen

gleiche Urteile fällen. Das Gesetz von der Gleichförmigkeit des Naturlaufs

ist nur eine Zusammenfassung unserer Erfahrungen von der Qualität der

Ursachen oder Ermöglichungsgründe, worüber uns natürlich nur die Erfahrung

und nicht das ganz allgemeine Gesetz der Kausalität oder Ermöglichung

belehren kann. Von Evidenz kann bei dem Gesetze der Gleichförmigkeit keine

Rede sein.

Als letztes Gesetz erwähnen wir das Gesetz des Grundes. Es lautet: Bei

Bejahung des Grundes muss auch die Folge bejaht werden, und bei Verneinung

der Folge muss auch der Grund verneint werden. Da eine Folge verschiedene

Gründe haben kann, so gilt wenigstens nicht allgemein die Umkehrung des

ersten Teiles des Gesetzes: Bei Bejahung der Folge muss auch der Grund

bejaht werden. Da die Folge im Grunde enthalten ist, so gilt natürlich

immer: Wenn die Folge, das Enthaltene, nicht vorhanden ist, so ist auch

der Grund, das die Folge notwendig Enthaltende, nicht vorhanden. Es

handelt sich hier offenbar lediglich um das Verhältnis des Enthaltenseins.

Das Gesetz des Grundes ist nichts andres, als das Gesetz des

Enthaltenseins in seiner Anwendung auf zwei oder mehrere Urteile, die sich

wie Grund und Folge verhalten. Natürlich kann das Gesetz des Grundes

ebensowenig wie das des Enthaltenseins zu einer Erweiterung unserer

Erkenntnisse dienen und hat deshalb, wie dieses letztere, einen bloss

formalen Charakter.

Wenn wir das in einem Subjekt Enthaltene von ihm leugnen, das in einem

bejahten Urteil enthaltene andere Urteil leugnen, oder auch trotz der

Verneinung des enthaltenen Urteils das enthaltende bejahen, so verstossen

wir nicht bloss gegen das Gesetz des Enthaltenseins und gegen das Gesetz

des Grundes sondern auch gegen das Gesetz des Widerspruchs: wir

widersprechen uns selbst. Insofern kann man die Form, welche wir, die

Verneinung zu Hülfe nehmend, dem Gesetze des Grundes geben können: Bei

Bejahung des Grundes darf nicht die Folge verneint und bei Verneinung der

Folge nicht der Grund bejaht werden, als dritte Form des Gesetzes des

Widerspruchs bezeichnen. Das, was wir als erste Form des Gesetzes des

Widerspruchs bezeichnen können: Das Nichtzugehörige nicht zusprechen oder

als zugehörig bejahen, ist natürlich von etwas anderer Art als die dem

Verhältnis des Enthaltenseins entsprechende zweite und dritte Form des

Gesetzes. Wer gegen diese zweite und dritte Form verstösst, widerspricht

sich selbst, wer hingegen gegen die erste Form verstösst, legt bloss einem

Subjekt ein nicht zu ihm gehörendes Prädikat bei, das im Subjekt nicht

enthalten ist, ihm also auch nicht widerspricht. Aber er legt doch ein

nicht zugehörendes Prädikat als zugehörend bei und begeht in sofern einen

Widerspruch.

Das Gesetz der Übereinstimmung, das Einheitsgesetz und das Gesetz der

Kausalität sind Realgesetze, die den Fortschritt unsres Denkens

ermöglichen und begründen, müssen darum als Gesetze des Erkennens im

strengen Sinne bezeichnet werden; das Gesetz des Enthaltenseins und das

Gesetz des Grundes sind Formalgesetze, nach denen der Inhalt der

gewonnenen Erkenntnis zergliedert wird, also eigentlich Denkgesetze. Indes

auch durch Verneinung des Nichtzugehörigen und ebenso auch durch

Verneinung des Nichtenthaltenen findet entschieden ein Fortschritt des

Erkennens statt. Insofern kann auch das Gesetz des Widerspruchs eine reale

Bedeutung haben.

Fünfzehnte Untersuchung.

Erkenntnis und blinde Überzeugung.

Wir unterschieden den Blick, der die zusammengehörigen Merkmale entdeckt;

das Sichaufdrängen oder Einleuchten der Zusammengehörigkeit; das Sehen,

Wahrnehmen dieser Zusammengehörigkeit oder die Einsicht in dieselbe, worin

der eigentliche Erkenntnisakt besteht; den gedanklichen Ausdruck der

Zusammengehörigkeit im Urteil; das Bewusstsein der Objektivität oder

Wahrheit des Urteils, das dem Einleuchten oder Sichaufdrängen der

Zusammengehörigkeit entspricht; endlich die Überzeugung von der Wahrheit

oder Gültigkeit des Urteils, die zur Gewissheit wird, wenn sie jeden

Zweifel ausschliesst. Die thörichte Frage, ob das Ding so ist, wie wir es

mit den leiblichen Augen sehen, stellen wir nicht, auch nicht die, ob ein

solches Ding existiert, sondern die andere, was das Ding seinem Wesen,

seiner Wahrheit nach ist. Das hängt natürlich von seiner Stellung in der

Gesamtheit des Wirklichen ab und kann nur mit dem Auge des Geistes gesehen

werden.

Das auf Einsicht beruhende Urteil und die auf Einsicht beruhende

Überzeugung haben natürlich, wie die Einsicht selbst, in dem Einleuchten

der Zusammengehörigkeit einen vernünftigen sie vollkommen rechtfertigenden

Grund, der aber, wie wir sehen werden, keineswegs zwingend ist. Einsicht

darf nicht mit Denknotwendigkeit verwechselt werden. Allein Urteil und

Überzeugung können auch ohne vernünftigen Grund eintreten. Wir sprechen

dann von blindem Urteil, blinder Überzeugung. Natürlich hat auch das

blinde Urteil und die blinde Überzeugung einen Grund, nur keinen

zureichenden, wirklich rechtfertigenden Grund. Ihr Grund besteht in den

Gefühlen des Gefallens und Missfallens, der Abneigung und Zuneigung, in

der durch die Meinung anderer, zu der auch die öffentliche Meinung gehört,

entstehenden Gewöhnung, in den von dort her rührenden Vorurteilen der

Familie, des Standes, der Nation, der Konfession, des Berufs, in der

Erziehung, in ererbten und erworbenen Gehirndispositionen, endlich im

Egoismus und Lebenstrieb, der sich im Wettbewerb und im Kampfe ums Dasein

kundgiebt. Aus allen diesen Gründen entsteht zunächst ein blindes

Urteilen, oder gedankliches Behaupten, das, wenn es oft genug wiederholt

wird, eine blinde Überzeugung zur Folge hat, die freilich auch unmittelbar

aus diesen Gründen, insbesondere aus den Gefühlen der Abneigung und

Zuneigung, des Gefallens und Missfallens, dann aus dem Egoismus und

Lebenstriebe hervorgehen kann. Diesem blinden Urteilen und Überzeugtsein

folgt dann das vermeintliche Sehen, Wahrnehmen der Zusammengehörigkeit,

die vermeintliche Einsicht in dieselbe, die natürlich keine Erkenntnis

ist, weil sie des vernünftigen Grundes, auf dem alle Erkenntnis beruht,

ermangelt. Die Erkenntnis ist wirkliche, nicht bloss vermeintliche

Einsicht in die Zusammengehörigkeit und beruht auf dem Einleuchten dieser

Zusammengehörigkeit. Diese wirkliche Einsicht geht immer dem Urteil, der

gedanklich behaupteten Zusammengehörigkeit, voran und unterscheidet sich

dadurch wesentlich von der vermeintlichen Einsicht. Wie solche blinden

Urteile und Überzeugungen des vernünftigen, sie rechtfertigenden Grundes

ermangeln, der nur in dem Einleuchten der Wahrheit bestehen kann, so

ermangeln sie damit auch des Kennzeichens der Wahrheit, das eben in diesem

Einleuchten besteht. Wenn sie wahr sind, so sind sie doch nur zufälliger

Weise wahr; eine Bürgschaft für ihre Wahrheit bieten sie in keiner Weise.

Mit der in der Einsicht bestehenden Erkenntnis ist immer eine Gewissheit

verbunden, sie ist von derselben unabtrennbar. Unter Gewissheit aber

verstehen wir eine Überzeugung, die jeden Zweifel ausschliesst. So lange

wir zweifeln, hin- und herschwanken, oder auch die Gründe für oder gegen

eine Sache abwägen, erkennen wir nicht. Wenn wir aber sagen: das ist

zweifelhaft, entweder weil gar keine Gründe dafür sprechen, oder weil die

Gründe, die dafür sprechen, nicht durchschlagend sind; wenn wir ferner

sagen: das ist wahrscheinlich oder das ist unwahrscheinlich, weil mehr

oder weniger Gründe für eine Sache sprechen als für ihr Gegenteil, so ist

das eine Erkenntnis; wir sagen so, weil wir es einsehen. Eine

wahrscheinliche oder zweifelhafte Einsicht giebt es nicht, sondern nur

eine Einsicht, dass etwas wahrscheinlich oder zweifelhaft ist. Die

Einsicht ist eben immer mit der Gewissheit verbunden und von ihr

unabtrennbar, aber auch die blinde Überzeugung kann jeden Zweifel

ausschliessen und so zur Gewissheit werden. Von dieser Art ist

unzweifelhaft die Überzeugung des Fanatikers oder desjenigen, der

blindlings einem Andern in rückhaltloser, unbedingter Weise vertraut. Ihre

Überzeugung schliesst sicher jeden Zweifel aus und muss darum als

Gewissheit bezeichnet werden. Freilich ist das eine blinde Gewissheit, die

von der auf Einsicht beruhenden und von ihr unabtrennbaren Gewissheit

verschieden ist. Offenbar hat die Gewissheit, insofern sie jeden Zweifel

ausschliesst, also nach ihrer negativen Seite, keine Grade; nach ihrer

positiven Seite hat sie allerdings, wenigstens als blinde Gewissheit,

ebenso wie die blinde Überzeugung, Grade. Die blinde Gewissheit kann nicht

als ein Maximum der blinden Überzeugung betrachtet werden, sondern ist

durch die Leidenschaftlichkeit des Blindglaubenden einer Steigerung bis

ins Unermessliche fähig. Anders scheint es mit der auf Einsicht beruhenden

Gewissheit zu sein. Die Einsicht hat natürlich keine Grade, sie ist

entweder vorhanden oder nicht vorhanden. Ein Mehr oder Minder giebt es

hier nicht. Dasselbe scheint auch von der mit der Einsicht verbundenen

Gewissheit zu gelten. Sie ist nicht bloss nach ihrer negativen sondern

auch nach ihrer positiven Seite ohne Grade.

Sechzehnte Untersuchung.

Zulänglichkeit des Kennzeichens der Wahrheit.

Es ist keine Frage, dass es ein vermeintliches Einleuchten giebt, dass wir

oft glauben, die Zusammengehörigkeit leuchte uns ein und doch hinterher

bekennen müssen, dass wir uns getäuscht haben. Wir wechseln nicht bloss

unsere Ansichten sondern auch unsere Einsichten, verwerfen eine frühere

Einsicht als bloss vermeintlich und setzen eine andere möglicherweise

wieder vermeintliche an ihre Stelle. Alles auf Grund des, sei es

wirklichen, sei es vermeintlichen Einleuchtens. Wie kann da dieses

Einleuchten noch als massgebendes und entscheidendes Kennzeichen der

Wahrheit betrachtet werden? Wir haben schon gezeigt, dass die mit Einsicht

verbundene Gewissheit von andrer Art ist als die ohne Einsicht. Was von

der Gewissheit gilt, die ohne Einsicht eintritt, muss natürlich auch von

der Gewissheit behauptet werden, die sich mit der vermeintlichen Einsicht

verbindet. Da sich nun immer mit der vermeintlichen Einsicht ebenso wie

mit der wirklichen eine Gewissheit verbindet, so können wir beide schon

durch die Art der mit ihnen verbundenen Gewissheit unterscheiden. Aber

auch abgesehen von diesem Unterschiede zwischen der vermeintlichen und

wirklichen Einsicht können wir uns der ersteren erwehren und ihr gegenüber

die letztere zur Geltung bringen. Der vermeintlichen und wirklichen

Einsicht entspricht das vermeintliche und wirkliche Einleuchten oder

Evidentsein eines Sachverhaltes. Es kann nun irgend etwas mittelbar oder

unmittelbar einleuchtend sein. Alle des Beweises bedürftigen Sätze sind,

wenn sie bewiesen sind, mittelbar einleuchtend; unmittelbar einleuchtend

ist nach unsrer Auffassung nicht bloss das Gesetz des Widerspruchs,

sondern auch das der Ermöglichung oder Kausalität.

Nehmen wir nun an, dass ein Satz in mittelbarer Weise einleuchtend zu sein

scheint, so können wir, wenn sein Gegenteil mittelbar einleuchtend gemacht

werden kann, einen Beweis hierfür erbringen und dadurch den Schein des

Einleuchtens beseitigen. Mag aber das Gegenteil des Satzes auch eines

Beweises nicht fähig sein, in jedem Falle sind wir im stande, den Beweis,

der für den in mittelbarer Weise scheinbar einleuchtenden Satz geführt

wird, zu prüfen und, falls sich hierbei ein Fehler ergiebt, durch diese

Prüfung den Schein des Einleuchtens zu zerstören. Nehmen wir ferner an,

dass ein Satz in unmittelbarer Weise einleuchtend zu sein scheint, so

können wir für das Gegenteil einen Beweis zu führen suchen und dadurch den

Schein des Einleuchtens entfernen. Es bleibt noch ein Fall als möglich

übrig. Ein Satz könnte unmittelbar einleuchtend scheinen und sein

Gegenteil auch nur unmittelbar einleuchten, sodass wir also keinen Beweis

für dasselbe zu führen im Stande sind. Hier stehen nun freilich Ja und

Nein einander gegenüber, und eine Entscheidung ist unmöglich. Aber dieser

vierte Fall ist in der Geschichte der Philosophie nicht vorgekommen.

Heraklit und Hegel haben das Gesetz des Widerspruchs geleugnet, aber ihr

Recht zu dieser Leugnung durch einen Beweis darzuthun gesucht. In neuester

Zeit hat man das Gesetz der Kausalität nicht eigentlich geleugnet aber

doch bezweifelt, dass es unmittelbar einleuchtend sei. Aber auch diesen

Zweifel sucht man zu begründen, indem man dem Gesetze der Kausalität das

Gesetz von der Gleichförmigkeit des Naturlaufs, das nur auf einer

Induktion beruht, substituiert -- eine Zusammenfassung unsrer Erfahrungen

über die Qualität der zu bestimmten Wirkungen gehörenden Ursachen. Solche

Gedankengänge, die das unmittelbare Einleuchten gewisser Sätze bestreiten,

kommen natürlich im wirklichen Leben nicht vor. Man ist hier eher geneigt,

das unmittelbare Einleuchten gewisser dem sinnlichen Schein oder einer

unberechtigten Verallgemeinerung zu liebe aufgestellter Sätze zu

behaupten, wie z. B. das unmittelbare Einleuchten des Satzes, dass die

Sonne still steht. Hier ist es ein Leichtes, durch den Beweis des

Gegenteils den Schein des unmittelbaren Einleuchtens zu zerstören.

Es ergiebt sich, dass wir dem unleugbaren Vorkommen einer vermeintlichen

Einsicht und eines vermeintlichen Einleuchtens nicht ratlos

gegenüberstehen und uns hierdurch in der Annahme des Einleuchtens der

Zusammengehörigkeit als eines zuverlässigen und entscheidenden

Kennzeichens der Wahrheit nicht irre machen lassen dürfen. Wir können

nicht bloss die wirkliche Einsicht von der vermeintlichen an bestimmten

Merkmalen unterscheiden, wir können auch die entstehende vermeintliche

Einsicht überwinden, und zwar durch die wirkliche Einsicht.

Siebzehnte Untersuchung.

Einsicht und Denknotwendigkeit.

Die Einsicht oder Erkenntnis beruht, wie wir sahen, auf einem

vernünftigen, zureichenden, sie völlig rechtfertigenden Grunde. Es ist

aber zu beachten wichtig, dass dieser Grund nicht zwingend wirkt. Einsicht

hat nichts mit äusserem Zwange oder innerer Nötigung gemein; sie kann

darum auch keineswegs mit Denknotwendigkeit verselbigt werden. Allerdings

kommt in unsren Schlussfolgerungen aus der Einsicht häufig so etwas wie

Denknotwendigkeit zum Ausdruck. Wir sagen: es kann nicht anders sein, es

muss so sein. Wir sagen das nicht bloss, wenn es sich um begriffliche,

sondern auch, wenn es sich um bloss thatsächliche Wahrheiten handelt. Wenn

wir sie einsehen, so erscheint uns das Gegenteil ausgeschlossen, also

unmöglich. Woher kommt das? Offenbar lediglich von der mit der Einsicht

verbundenen Gewissheit. Wir sind gewiss, das heisst, aller Zweifel und

damit auch die Möglichkeit, dass es anders sein könnte, die Möglichkeit

des Gegenteils ist ausgeschlossen. So sagen wir denn eben wegen dieser

Gewissheit: so muss es sein. Soll das etwa heissen, dass zwischen den

zusammengehörigen Gliedern, deren Zusammengehörigkeit wir einsehen, ein

Notwendigkeitszusammenhang besteht? Sicherlich nicht. Denn sonst dürften

wir nicht in gleicher Weise reden, wenn es sich um bloss thatsächliche

Wahrheiten handelt, bei denen offenbar die Annahme eines

Notwendigkeitszusammenhangs ausgeschlossen ist. Indes könnte immerhin die

Einsicht überall da mit der Denknotwendigkeit verselbigt werden müssen, wo

ein solcher Notwendigkeitszusammenhang des Zusammengehörigen vorliegt. Das

bedarf einer nähern Untersuchung.

Es fragt sich, ob bei allen begrifflichen Sätzen eine solche

Denknotwendigkeit vorhanden ist, und weiterhin, ob dort, wo sie vorhanden,

die Denknotwendigkeit mit der Einsicht ein und dasselbe ist. In den

Gesetzen des Erkennens und Denkens kommt anscheinend überall eine

Denknotwendigkeit zum Ausdrucke. Gesetz der Übereinstimmung: Das

Zugehörige _muss_ zugesprochen, _darf nicht_ abgesprochen, das

Nichtzugehörige _darf nicht_ zugesprochen, _muss_ abgesprochen werden. Das

Gesetz des Enthaltenseins: Das Enthaltene _muss_ zugesprochen, _darf

nicht_ abgesprochen, das Nichtenthaltene _darf nicht_ als enthalten

zugesprochen, _muss_ abgesprochen werden. Das Gesetz der Einheit: Das

System der Wahrheit setzt _notwendig_ einen Denkenden voraus. Das Gesetz

der Ermöglichung: Was anfängt, zu existieren, setzt _notwendig_ ein

Anderes voraus, das bei seinem Anfange schon vorhanden ist und diesen

ermöglicht. Das Gesetz des Grundes: Aus der Wahrheit des Grundes ergiebt

sich _notwendig_ die Wahrheit der Folge, aus der Falschheit der Folge die

Falschheit des Grundes. Das »muss«, »darf nicht«, »notwendig« drückt hier

zunächst auch nichts anderes als die Gewissheit aus, die jeden Zweifel und

damit die Möglichkeit des Andersseinkönnens ausschliesst. Aber es verhält

sich doch bei diesen Gesetzen mit der Notwendigkeit nicht gleichmässig.

Ein Notwendigkeitsverhältnis zwischen dem Ding und dem von ihm Ausgesagten

liegt unzweifelhaft vor, wenn das Ausgesagte in dem Dinge enthalten ist.

Natürlich ebenso, wenn es sich nicht um Dinge sondern um Urteile handelt,

wenn nach dem Gesetze des Grundes aus der Wahrheit des den Grund bildenden

Urteils die Wahrheit des die Folge ausdrückenden Urteils und wenn aus der

Falschheit des die Folge ausdrückenden Urteils die Falschheit des den

Grund bildenden Urteils erschlossen wird. In diesen beiden Fällen,

allgemeiner: in Urteilen, wo es sich um ein Enthaltensein handelt, mag man

von einer Denknotwendigkeit reden, aber man darf eben nur dies mit dem

Enthaltensein gegebene Notwendigkeitsverhältnis darunter verstehen. Wir

sind durch nichts äusserlich gezwungen oder innerlich genötigt, das in

einem Dinge Enthaltene von ihm auszusagen oder aus einem Urteil als dem

Grunde ein anderes als seine Folge abzuleiten. Wir sehen freilich mit

einer allen Zweifel ausschliessenden Gewissheit ein, dass das Urteil, in

dem wir das in einem Ding Enthaltene von ihm aussagen, notwendig wahr sein

muss, ebenso, dass das Urteil wahr sein muss, das sich als Folge aus einem

andren Urteil als seinem Grunde ergiebt. Aber wiederum ist zu beachten

wichtig, dass diese Einsicht in die Wahrheit der Urteile mit der im

Enthaltensein gegebenen Denknotwendigkeit nichts zu thun hat, von ihr ganz

und gar verschieden ist und sich in keiner Weise auf sie stützt. Es

ergiebt sich, dass, wenn auch in Bezug auf das Enthaltensein von

Denknotwendigkeit geredet werden kann, diese Denknotwendigkeit doch nicht

mit der Einsicht verwechselt oder verselbigt werden darf.

Auch in Bezug auf das zusammengehörige Nichtenthaltene kann von

Denknotwendigkeiten geredet werden. Man hat von jeher unterschieden

zwischen den Proprietäten oder wahren Eigenschaften, die nicht als

Merkmale im Ding enthalten sind und ihm doch notwendig zukommen, und

zwischen den Accidentien, die ihm zukommen können. Richtung und

Geschwindigkeit sind für die Bewegung, Stärke und Höhe für den Ton solche

Eigenschaften, aber die bestimmte Richtung und Geschwindigkeit, die

bestimmte Stärke und Höhe sind nicht notwendig. Ohne jene Eigenschaften

kann Bewegung und Ton gar nicht vorhanden sein, wohl aber ohne diese

Bestimmtheiten. Die Zugehörigkeit ist hier Denknotwendigkeit. Aber es ist

zu beachten wichtig: nicht weil es denknotwendig ist, betrachten wir

dieses Zugehörige als zugehörig, sondern nur darum, weil uns die

Zugehörigkeit einleuchtet und wir sie einsehen. Jede Eigenschaft setzt

ferner ein Selbständiges, jede Bewegung, jede Veränderung ein Bewegliches,

ein Veränderliches, ein Beharrliches voraus. Wir können das nicht anders

denken; also wiederum eine Denknotwendigkeit innerhalb des Zugehörigen,

Nichtenthaltenen. Es scheint, als wenn dieser Denknotwendigkeit gar keine

Einsicht entspricht. Wir sehen ein, dass und warum das Enthaltensein

denknotwendig ist; aber wir sehen nicht ein, warum wir in unsrem Denken

für die Eigenschaft ein Selbständiges, für die Bewegung ein Bewegliches,

für die Veränderung ein Veränderliches voraussetzen müssen. Wir können nur

sagen, die Einrichtung unsres Denkens bringt das so mit sich. Die Röte hat

doch ihren eigenen Inhalt, ebenso die Bewegung, ebenso die Veränderung.

Warum setzt sie etwas voraus, das rot ist, sich bewegt, sich verändert?

Hier scheint bloss ein blindes Müssen vorhanden zu sein, das auf einer

Einrichtung, auf einem Mechanismus unsres Denkorganismus beruht. Es

scheint nicht unwichtig zu beachten, dass keine Denknotwendigkeit besteht,

jedes Selbständige mit Eigenschaften auszustatten oder jedem Beharrlichen

eine Bewegung oder Veränderung zuzuschreiben. Wenn wir einem

Selbständigen, einem Dinge eine Eigenschaft zuschreiben, ihm Bewegung oder

Veränderung beilegen, so geschieht das, weil uns die betreffenden

Zusammengehörigkeiten einleuchten.

Auch bezüglich des Nichtenthaltenen und Nichtzugehörigen giebt es

Denknotwendigkeiten, die wir als Unverträglichkeitsverhältnisse

bezeichnen. Sie sind überall dort vorhanden, wo von einem Subjekt ein

Prädikat notwendig ausgeschlossen ist. Das gilt von allen Prädikaten, die

das kontradiktorische Gegenteil des Subjekts ausdrücken. Es gilt ferner

von allen Dingen -- das Wort im engern Sinne genommen -- unter einander.

Da sie ein Eigensein haben und einander gegenüber selbständig sind, können

sie nicht von einander ausgesagt werden. Bei vielen Prädikaten macht sich

in ihrem Verhältnis zu einander diese Unverträglichkeit geltend, die nur

die Kehrseite der Notwendigkeit ist. Sie können nicht zugleich von

demselben Subjekt ausgesagt werden; so: Bejahen und Verneinen desselben

Gegenstands, Wollen und Widerstreben in Bezug auf denselben Gegenstand,

die sogenannten konträren Gegensätze arm und reich, jung und alt, gross

und klein, schwarz und weiss usw. Dass wir diese Prädikate als

unverträglich miteinander oder mit dem Subjekt erkennen, hat seinen Grund

natürlich lediglich in dem Einleuchten der Unverträglichkeit, nicht in der

mit ihr gegebenen Denknotwendigkeit, sodass also auch hier

Denknotwendigkeit und Einsicht als etwas ganz Verschiedenes erscheint.

Es fragt sich, ob nicht eine Denknotwendigkeit in dem Einheitsgesetz und

dem Gesetz der Kausalität vorliegt, und weiterhin, ob nicht diese

Denknotwendigkeit mit der Einsicht als ein und dasselbe gesetzt werden

muss. Zunächst ist einleuchtend, dass es sich für uns nicht darum handeln

kann, zu entscheiden, ob zwischen dem Denkenden und dem System der

Wahrheit, zwischen dem den Anfang irgendwie Ermöglichenden und dem

Anfangenden ein Notwendigkeitszusammenhang besteht, sondern lediglich

darum, ob er von dem Einheits- und Kausalitätsgesetz gefordert wird und in

diesen Gesetzen zum Ausdrucke kommt. Beides wird nun geleugnet werden

müssen. In dem Einheitsgesetz (das System der Wahrheit setzt einen

Denkenden voraus, der alle Wahrheit erkennt) und in dem Gesetz der

Kausalität (das Anfangende setzt ein anderes schon Bestehendes voraus, das

seinen Anfang ermöglicht) ist von einem Notwendigkeitsverhältnis zwischen

dem Denkenden und dem System der Wahrheit, zwischen dem den Anfang

Ermöglichenden und dem Anfangenden in keiner Weise die Rede; ein solches

Notwendigkeitsverhältnis wird darum auch von diesen Gesetzen nicht

gefordert. Nur insofern kommt auch in diesen Gesetzen ein

Notwendigkeitsverhältnis zum Ausdruck, als das System der Wahrheit

notwendig einen Erkennenden, und das Anfangende notwendig einen

Ermöglichungsgrund voraussetzt. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dieses

Notwendigkeitsverhältnis als eine Denknotwendigkeit zu bezeichnen; aber

wiederum gilt, dass diese Denknotwendigkeit nicht der Grund unsrer

Einsicht in die Wahrheit dieser Gesetze ist, dass vielmehr dieser Grund,

wie überall so auch hier, nur das Einleuchten der Zusammengehörigkeit sein

kann. Auch hier sind also Denknotwendigkeit und Einsicht ganz und gar

verschieden.

Achtzehnte Untersuchung.

Einsicht und Wille.

Da mit der Einsicht keinerlei Zwang oder innere Nötigung für uns verbunden

ist, so sind wir im Stande uns derselben zu entziehen, wenn sie unsren

Neigungen nicht entspricht, wie viele Erfahrungen unseres Lebens uns

bestätigen. Das Widerstreben gegen die erkannte Wahrheit ist eine leider

nur zu häufig vorkommende Thatsache. Wir können unsren Blick von dem

Sichaufdrängen und Einleuchten der Zusammengehörigkeit ablenken und auf

etwas andres richten, uns dadurch die eintretende Einsicht aus dem Sinne

schlagen, in den Hintergrund drängen, verdunkeln und sogar ganz

beseitigen, um uns einem entgegengesetzten, blinden Dafürhalten, das

unsren Neigungen besser entspricht, hinzugeben. Aber auch wenn dies nicht

der Fall ist, bleibt die Einsicht und das ihr folgende Urteil oft ein

blosser Verstandesakt, selbst vorausgesetzt, dass entgegengesetzte

Interessen vorhanden sind aber keinen Einfluss ausüben, weil der Wille

nicht widerstrebt. Ganz verschieden von diesen Verstandesakten ist die

Liebe zur Wahrheit, die sich in der Hingabe und Unterwerfung des Willens

unter die Wahrheit und in dem Ergriffen- und Unterjochtwerden des Gemütes

von der Wahrheit kundthut und der Vertiefung in die Wahrheit, insbesondere

in ihren überzeitlichen Charakter, zu folgen pflegt. Es ist klar, dass die

Wahrheitserkenntnis erst durch diese Mitbeteiligung des Willens und Gemüts

eine Bedeutung für unser inneres Leben erhält. Die Anerkennung der

erkannten Wahrheit, das Festhalten an ihr trotz entgegengesetzter Neigung

ist eine strenge sittliche Pflicht, ja die höchste sittliche Pflicht, denn

alles Unsittliche hat seine letzte Wurzel und Quelle in dem Widerstreben

gegen die erkannte Wahrheit, was schon in dem blossen Sichabwenden und

Unbeachtetlassen der eben aufleuchtenden Einsicht sich kundgiebt. Die

erkannte Wahrheit ist ein sittliches Gut, nicht ein Gut des egoistischen

Willens sondern ein Gut des Gemeinschaftswillens; ja sie ist das Gut der

Güter, das höchste Gut, denn alle andren Güter erhalten nur durch sie

ihren Wert. Die Wahrheitsliebe ist Pflicht jedes Menschen, die glühende

Liebe zur Wahrheit ist die Tugend des wissenschaftlichen Forschers. Das

Wort Kants vom guten Willen gilt im höchsten Sinne von der Wahrheit: Das

einzige, was nicht bloss in der Welt der wollenden Wesen, wie der gute

Wille, sondern überhaupt um seiner selbst willen gut ist, ist die

Wahrheit, denn alles andere ist nur gut durch sie. Das gilt von allen

Wahrheiten. Einer besondren Beachtung bedürfen die sittlichen und

religiösen Wahrheiten, die Wahrheiten, welche, allgemeiner gesprochen,

unser praktisches Verhalten und unsre persönlichen Beziehungen regeln. Sie

müssen natürlich den Willen in ganz andrer Weise beeinflussen und das

Gemüt in Anspruch nehmen und doch bleiben gerade sie häufig lediglich

blosse Kopfwahrheiten. Die mit ihnen verbundene Einsicht ist natürlich

auch ein Verstandesakt. Sitte und Gewohnheit bringen es mit sich, dass man

ihnen die Anerkennung im Denken und Reden nicht versagt. Diese Anerkennung

wird als etwas Selbstverständliches betrachtet. Aber sie ist auch

lediglich eine Anerkennung des Verstandes, die diesen Wahrheiten in

gedankenloser Weise entgegengebracht wird, ohne dass der Wille und das

Herz davon irgendwie berührt werden, selbst wenn das Leben des

Anerkennenden den Wahrheiten durchaus widerspricht. Der Widerspruch

zwischen den Gewohnheiten des Lebens, wie sie im Handeln sich kundgeben

und zwischen der ebenfalls im Denken und Reden zur Gewohnheit gewordenen

Anerkennung kommt gar nicht mehr zum Bewusstsein. Die Gewohnheit auf

beiden Seiten lässt eine Reflexion gar nicht aufkommen und alles als

selbstverständlich erscheinen. Das ist die Lage der meisten Menschen, die

im Reden und Denken an der ihnen anerzogenen Moral und Religion

festhalten, obgleich die Grundsätze dieser Moral und Religion auf ihre

Gesinnung, ihr Leben und Handeln gar keinen Einfluss ausüben. Ihre Moral

und Religion ist lediglich zur Kopfwahrheit geworden. Wie oft werden

Grundsätze im Denken und Reden als selbstverständlich anerkannt und doch

im Leben und Handeln ohne weiteres, wir müssen sagen gedankenlos,

unbewusst, mit Füssen getreten. Wer verurteilt in seinem Denken und Reden

nicht den Egoismus, und wer zieht das zuerst deutlich, dann immer weniger

deutlich, zuletzt gar nicht mehr als minderwertig erkannte eigene Ich

nicht dem fremden vor?

Vierter Abschnitt.

Umfang unsres Wissens.

Neunzehnte Untersuchung.

Schranken unsres Erkennens.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Gegenstand und das Ziel des

Erkennens nichts andres sein kann als die Wahrheit in ihrem überzeitlichen

Charakter, der allein ihre Allgemeingültigkeit für alle Denkenden

verbürgt. Aber es fragt sich, ob die thatsächliche Beschaffenheit der

Erkenntnisvorgänge dieser Aufgabe in jeder Hinsicht angemessen ist und

gerecht wird. Um diese Frage zu beantworten, gehen wir von der seit

Aristoteles und dem Neuplatoniker Porphyrius üblichen Unterscheidung

zwischen den Prädikabilien und Prädikamenten oder Kategorien aus. Unter

Prädikabilien verstehen wir höchste Aussagen über Begriffe, unter

Prädikamenten oder Kategorien höchste Aussagen über das Seiende. Man zählt

nach Porphyrius fünf Prädikabilien: Gattung, Art, Differenz, das

Notwendige (Proprietät), das Zufällige (Accidenz), die wesentlichen

Merkmale, welche in Gattung, Art und Differenz vorhanden sind, von den

ausserwesentlichen notwendigen oder zufälligen unterscheidend; ferner nach

Aristoteles zehn Kategorien: Substanz, Eigenschaften, Grösse, Beziehung,

Ort, Zeitpunkt, Lage, Thun, Leiden, Zustand.

Die notwendigen Merkmale oder Proprietäten sollen also etwas anderes als

die Eigenschaften sein. Die Eigenschaft kann sowohl Proprietät als

Accidenz sein, sie kann dem Ding sowohl notwendig als zufällig zukommen.

Z. B. ist die weisse Farbe und das Kranksein eine Eigenschaft gewisser

Menschen, aber doch nur ein Accidenz. Es gehört zum Wesen der Eigenschaft,

dass sie nicht ohne ein Selbständiges sein kann, dessen Eigenschaft sie

ist, dass sie ein Selbständiges notwendig voraussetzt: aber darum ist sie

noch nicht notwendig für dieses Selbständige. Das gilt nur von der

Proprietät. So setzt auch das Anfangende einen Ermöglichungsgrund

notwendig voraus, geht aber darum noch keineswegs aus diesem

Ermöglichungsgrund notwendig hervor oder ist mit ihm notwendig verbunden.

Die Proprietät gehört, wie das Accidenz, zum Ausserwesentlichen; die

Eigenschaft kann sowohl zum Wesentlichen als Ausserwesentlichen gehören.

Man sieht, die Unterscheidung von Proprietät und Eigenschaft lässt sich

zur Not aufrecht erhalten und durchführen. Aber warum sollen die

Proprietäten, warum soll überhaupt das Ausserwesentliche nur eine Aussage

über Begriffe enthalten? Gehört das Ausserwesentliche nicht auch zum

Seienden? Gattung und Art sind offenbar Prädikabilien, wenn man sie

einfach nach dem Verhältnis des Allgemeinen und Besondern ins Auge fasst.

Aber die Alten haben mit Recht Gattung und Art nicht bloss nach diesem

Verhältnis bestimmt, sondern für beide nur die wesentlichen Merkmale in

Anspruch genommen und die ausserwesentlichen auf Proprietät und Accidenz

verteilt. Ist aber nun das Wesentliche und weiterhin das Wesen ein blosses

Prädikabile? und nicht vielmehr eine Kategorie? Ja, die Kategorie der

Kategorien? Das Seiende ist doch eben nur ein Seiendes dadurch, dass es

ein Wesen, eine Wahrheit hat.

Verschiedenheit und Gleichheit sind sicher unmittelbar nur Aussagen über

unsre Begriffe, keine Kategorien, ebensowenig das Nichtseiende, die

Negation des einen vom andern; Mensch als Nicht-Pflanze z. B. Demnach kann

auch die Zahl keine Kategorie sein; sie ist der Gattung verwandt und wie

diese Zusammenfassung niederer Einheiten zu einer höheren Einheit; nur

dass bei der Gattung in dieser höheren Einheit die niedern für das

Bewusstsein verschwinden, während sie bei der Zahl im Bewusstsein

festgehalten werden. Aber wie steht es mit der Einheit im höchsten Sinne?

Ist sie auch keine Kategorie? Sicher ist sie eine Kategorie. Nur dadurch,

dass das Seiende ein Teil der Einen Wahrheit ist und an ihr teilnimmt, ist

es ein Seiendes; die Einheit wie das Wesen, wie die Wahrheit selbst ist in

der That die höchste Kategorie; sie ist von Wahrheit und Wesen nicht zu

trennen, so wenig wie das Wesen von der Wahrheit und die Wahrheit vom

Seienden.

Es mag angemessen sein, das für ein Ding Notwendige und das ihm Zufällige

zu unterscheiden; aber wichtiger ist die Frage, ob etwas darum, weil es

zufällig ist, weniger zum Seienden gehört. Zufällig ist dem Menschen das

Kranksein, das Krüppelhaftsein, wohl auch die Farbe, die schwarze, gelbe,

rote Haut; aber sind diese Eigenschaften darum weniger seiend, weil sie

zufällig sind? Was hat es mit dem Zufälligen überhaupt in Hinsicht des

Seins auf sich? Fragen wir endlich, ist die Wirklichkeit eine Kategorie?

Auch die nichtseinsollende Wirklichkeit? Sicherlich wird man diese Frage

bejahen müssen! Wir kommen auf den ersten Teil derselben zurück. Wie steht

es mit der Negation, die als Negation des Nichtzugehörigen,

Nichtenthaltenen für den Fortschritt unsres Erkennens von so grosser

Wichtigkeit ist? Hat sie eine reale Bedeutung? Wenn man sagt, das eine ist

bloss nichtseiend mit Bezug auf das andere, nicht aber an sich, so

vergisst man, dass das Nichtsein des andern die Beschränktheit, die

Endlichkeit des einen, gleichsam das im einen selbst vorhandene Nichtsein

voraussetzt. Was hat es mit diesem anscheinend seienden Nichtsein auf

sich?

Wie die Prädikabilien von dem Gedanken des Enthaltenseins, von dem

Verhältnis des Allgemeinen zum Besondren beherrscht sind, so tritt für die

Tafel der Kategorien die sinnliche, sinnfällige Wirklichkeit (Substanz,

Grösse, Ort, Lage) in den Vordergrund. Das entspricht in gewisser Hinsicht

der thatsächlichen Beschaffenheit unsrer Erkenntnisvorgänge, aber in

keiner Weise dem Zwecke derselben. Je mehr wir uns von der sinnfälligen

Wirklichkeit entfernen, desto inhaltleerer wird anscheinend unser Denken.

Wir haben immer weniger Anlass, mit der Negation zu unterscheiden und zu

trennen. Das Verhältnis des Enthaltenseins tritt in den Vordergrund, das

Denken ist sozusagen in dasselbe eingespannt, die Einheit wird zur

Einerleiheit, das Wesen zum inhaltsleeren Allgemeinen; selbst die Wahrheit

kommt auf das Enthaltensein zurück (immanenter Wahrheitsbegriff). Und doch

hat das Verhältnis des Enthaltenseins für unser Erkennen nur eine

untergeordnete Bedeutung. Die sogenannte sinnfällige Wirklichkeit kann,

wie wir noch sehen werden, nur die Bedeutung eines Erkenntnismittels

haben, das wohl die Richtung des Erkennens, aber nicht sein Ziel bestimmt.

In dieser thatsächlichen Beschaffenheit unsrer Erkenntnisvorgänge liegt

offenbar eine Schranke für das seinem Ziele zustrebende Erkennen.

Als weitere Schranken unsres Erkennens lehrt eine eingehende Betrachtung

die Kategorien des Raumes, der Zeit, der Substanz und Kausalität kennen,

die in unsrem Erkennen die grösste Rolle spielen. Vergleichen wir das

System der Wahrheit, wie es unsrem Erkennen gegeben wird oder

entgegentritt, einem Gebäude, in dem wir das Gerüste oder Fachwerk von der

ausfüllenden Masse, einem Gewebe, in dem wir die Kette von dem Einschlag

unterscheiden, so können Raum, Zeit, Substanz und Kausalität als das

Gerüste oder Fachwerk für das Gebäude der Wahrheit oder als die Kette für

das Gewebe, das sie bildet, bezeichnet werden.

Die Kategorien Raum und Zeit setzen die Sinnenbilder der Ausdehnung und

Bewegung voraus, gehen aber weit über diese Sinnenbilder hinaus; sie

bestehen in einer begrifflichen Bearbeitung derselben, die nicht etwa

bloss das in ihnen Enthaltene wiedergiebt, sondern auch das für das Denken

ihnen Zugehörige hinzufügt. Aber in dieser begrifflichen Bearbeitung

steckt ebenso wie in den entsprechenden Sinnenbildern ein irrationales

oder dem Denken inkommensurables Element. Es ist für Ausdehnung und Raum

die Berührung der Teile, welche das den beiden wesentliche Nebeneinander

ausschliesst; es ist für Bewegung und Zeit der Übergang, der das der

Bewegung und Zeit wesentliche Nacheinander ausschliesst. Zwischen zwei

nebeneinander liegenden Orten giebt es keinen dritten, beiden gemeinsamen;

zwischen zwei auf einander folgenden Zeitpunkten keinen dritten, beiden

gemeinsamen. Und doch setzt das die Berührung und der Übergang voraus,

wenn wir mit dem Denken zu erfassen suchen, was sie besagen. Die

Kategorien der Substanz und Kausalität verlangen, dass dem Sinnenbild des

Ausgedehnten und Bewegten der der innern Erfahrung entstammende

Willensimpuls in associativer Weise unterlegt wird. Dadurch entstehen aus

dem Ausgedehnten die den Raum ausfüllenden und damit Widerstand

entgegensetzenden Dinge -- neue, umfassendere Sinnenbilder, deren

begriffliche Bearbeitung die Begriffe der Substanz und Kausalität ergiebt.

Auch diese enthalten das irrationale, dem Denken inkommensurable Element

in verstärktem, verdoppeltem Masse. Die Berührung wird für die Substanz

zur Quelle des Nebeneinander, trotzdem sie eigentlich das Nebeneinander

ausschliesst. Der Übergang wird für die Kausalität zur Quelle des

Nacheinander, trotzdem der Übergang das Nacheinander ausschliesst.

Natürlich sind die Begriffe von Raum und Zeit, von Substanz und Kausalität

nicht etwa bloss umgeformte Sinnenbilder oder sinnliche Empfindungen, sie

sind das Erzeugnis einer begrifflichen Bearbeitung und gehen insofern weit

über das sinnliche Gebiet hinaus; aber in ihnen bleibt ein aus der

Empfindung stammendes, für das Denken nicht aufzuhellendes,

undurchsichtiges Element. Trotzdem schon in den Sinnenbildern der

Ausdehnung und Bewegung und mehr noch in den umfassenderen Sinnenbildern,

die aus ihnen durch associative Verknüpfung mit dem Willensimpuls

entstehen, am meisten aber in der begrifflichen Bearbeitung dieser

Sinnenbilder der synthetische Charakter unsres Erkennens zum Ausdrucke

kommt, kann doch in allen unsren Erkenntnissen, in denen diese

Sinnenbilder und die aus ihnen durch begriffliche Bearbeitung gewonnenen

Kategorien der Zeit, des Raumes, der Substanz und Kausalität eine Rolle

spielen, von einem Einleuchten des Zusammengehörigen und von einer

Einsicht in dasselbe keine Rede sein; ausser insofern wir von dem in den

Sinnenbildern enthaltenen und in diesen Kategorien wiederkehrenden

irrationalen Element absehen. Sehen wir von diesem irrationalen Element

ab, so bleibt uns eine blosse Mannigfaltigkeit in Raum und Zeit übrig,

über die wir, was das Verhältnis und die Zusammenordnung der Teile angeht,

einleuchtende und einsichtige Urteile zu fällen im Stande sind.

In den Gesetzen des Erkennens und Denkens, die wir als einleuchtend und

einsichtig betrachten, haben wir von den Vorstellungen Substanz und

Kausalität natürlich keinen Gebrauch machen können. Das Gesetz der

Übereinstimmung spricht von Dingen, aber in ganz allgemeinem Sinne, wonach

Eigenschaften, Vorgänge, Beziehungen auch als Dinge gelten können; nicht

aber im Sinne der Substanzvorstellung. Im Gesetze der Kausalität haben wir

nur von der Ermöglichung des Anfangs reden können, nicht von der

Kausalität im Sinne der Ursachvorstellung als hervorbringender Ursache.

Dass etwas in einem bestimmten Zeitpunkte anfängt, hat für uns keine

grössere Schwierigkeit zu denken, als dass es in einem bestimmten

Zeitpunkte oder an einem bestimmten Orte vorhanden ist. Man könnte in dem

Einheitsgesetze unsres Erkennens den Einen Erkennenden als Träger und

Erzeuger des überzeitlichen, natürlich auch überräumlichen Systemes aller

Wahrheit auffassen; aber es ist einleuchtend, dass das Wort Träger in

diesem Falle nicht im Sinne der Substanzvorstellung und das Wort Erzeuger

nicht im Sinne der Ursachvorstellung gedacht wird.

Raum und Zeit bieten der Erkenntnis freilich noch eine andere

Schwierigkeit. Sie verhalten sich völlig gleichgültig gegen den Inhalt,

passen sich jedem Inhalte an, vermehren den Inhalt in keiner Weise und

bilden insofern einen Gegensatz zu Substanz und Kausalität. Man kann sie

deshalb als Formalkategorien, Substanz und Kausalität im Gegensatz zu

ihnen als Realkategorien bezeichnen. Die Frage nach der Bedeutung von Raum

und Zeit für den Inhalt ist darum eine unabweisliche, um so mehr, da nur

durch sie die Individualisierung der Dinge und Vorgänge möglich ist. Sie

sind die Prinzipien der Individuation, durch die allein für unser Denken

die Dinge aus der Sphäre der unbestimmten und darum bloss gedanklichen

Allgemeinheit herausgehoben und zu Wirklichkeiten gestempelt werden, die

nur Einzelwirklichkeiten sein können. Was haben Raum und Zeit im Reiche

der Wahrheit für eine Bedeutung, wie unterscheiden sich Wahrheit und

Wirklichkeit? das ist die für das Erkennen schwierige, vielleicht

unlösbare, jedenfalls noch nicht gelöste Frage. Sagen wir, das Wahre ist

wirklich, insofern es vom göttlichen Wesen nicht bloss gedacht sondern

auch gewollt wird, Raum und Substanz sind der symbolische Ausdruck für die

scheinbare Selbständigkeit der Dinge ihm gegenüber, Zeit und Kausalität

der symbolische Ausdruck für die völlige Abhängigkeit der Dinge von ihm,

so sind das jedenfalls viel zu allgemeine Antworten, um als genügend

gelten zu können, obgleich sie eine ganze Weltanschauung und vielleicht

die einzig mögliche enthalten. Natürlich muss das Weltwirkliche sich in

völliger Abhängigkeit von Gott befinden. Der Willensakt, dem es seinen

Ursprung verdankt, kann ihm nur eine scheinbare, keine wirkliche

Selbständigkeit verleihen. Wo gäbe es in der Welt auch etwas wirklich

völlig Selbständiges? Es giebt kein gottfremdes, ihm nicht gehörendes Sein

-- ein solches würde ja eine Schranke für Gott, ein zweiter Gott sein.

Unter dieser Voraussetzung ist jener göttliche Wille nur als

Selbstentsagung, Selbstentäusserung, Selbstverzicht Gottes zu denken,

durch welche den Dingen der Welt eine Selbständigkeit geliehen wird, die

ihnen eigentlich nicht zukommt. Diese geliehene Selbständigkeit kommt in

Raum und Substanz, hingegen die wirkliche Unselbständigkeit, die

unbeschadet jener besteht, in Zeit und Kausalität zum Ausdruck. Hiernach

ist die Wirklichkeit nicht wie Raum und Zeit eine Formalkategorie, was man

wegen des Zusammenhangs der Entstehung unserer Erkenntnis der Wirklichkeit

mit den Kategorien von Raum und Zeit erwarten sollte. Sie beruht auf dem

wirklichen Akte der Selbstentsagung und Selbstentäusserung Gottes, dessen

Ergebnis, die geliehene Selbständigkeit, nicht als etwas bloss Scheinbares

betrachtet werden kann. Die auf ihren Wirklichkeitssinn pochenden

Philosophen der Gegenwart werden diese Gedanken für übersteigend oder gar

verstiegen halten, das ist ebenso leicht als überflüssig. Wünschenswert

wäre, dass sie endlich erklärten, worin denn nach ihrer Meinung die

Wirklichkeit im Unterschied von der Wahrheit bestehe und ob Raum und Zeit

bloss für das Zustandekommen unserer Erkenntnis der Wirklichkeit oder auch

für diese selbst eine Bedeutung haben.

Zwanzigste Untersuchung.

Die Erkenntnis der Aussenwelt.

Wenn wir die Entstehung und Zusammensetzung unsrer Vorstellungen der

Weltdinge und ihrer Ordnung in Raum und Zeit ins Auge fassen, wie sie nach

dem gesicherten Ergebnis der Psychologie notwendig gedacht werden muss, so

können wir keinen Augenblick darüber zweifeln, dass wir von der

Beschaffenheit dieser Dinge keine Erkenntnis haben. Die Annahme, dass die

Dinge so sind, wie wir sie wahrnehmen, beruht offenbar auf einer bloss

vermeintlichen, durch die Psychologie völlig beseitigten Einsicht. Für den

Kenner der Psychologie ist die Frage, ob die Dinge so sind, wie wir sie

sehen, einfach ungereimt. Jeder hat sein besonderes, eigenes Gesichtsbild

von den Dingen, und dieses besteht aus den Gesichtsempfindungen und den

mit ihnen associierten Tastempfindungen: seine Stelle im Raum wird

bestimmt durch die für das Zustandekommen dieser Tastempfindungen

erforderlichen Muskelempfindungen der Arm- und Beinexkursionen. Zu einem

uns gegenüberstehenden sogenannten Gegenstande wird das Ding durch die von

unsren Bewegungen hergenommene und dem bewegten Gesichtsbilde zu Grunde

gelegte Willensenergie, die allmählich verblasst und als Restbestand das

den Raum ausfüllende und Widerstand entgegensetzende Ding übrig lässt.

Wenn wir die Dinge so wahrnehmen sollen, wie sie sind, dann muss diese

ihre Beschaffenheit in blossen Empfindungen bestehen, und die Dinge können

nichts als Vorstellungen sein. Allein niemand versteht unter den Dingen

blosse Komplexe von Empfindungen oder Vorstellungen, auch nicht

fortdauernde (unter gleichen Umständen immer wiederkehrende) Möglichkeiten

von Empfindungen; ganz abgesehen davon, dass diese Möglichkeiten als reale

Möglichkeiten gedacht werden müssen und so einen Ermöglichungsgrund der

Empfindungen voraussetzen. Alle denken unter den Dingen etwas von den

Empfindungen und Vorstellungen Verschiedenes.

Müssen wir also auf die Erkenntnis der Beschaffenheit der Dinge

verzichten, so fragt sich, ob wir nicht wenigstens die Existenz von

Dingen, die uns unter der Hülle von Empfindungen bewusst werden, erkennen

können. Davon nun, dass von uns verschiedene, durch die Empfindungen und

Vorstellungen uns gegebene und unsrem Bewusstsein gegenwärtige Dinge

existieren, davon haben wir eine unmittelbare Einsicht. Die

Zusammengehörigkeit dieser Empfindungen und Vorstellungen mit einem von

uns verschiedenen Sein oder Etwas leuchtet uns unmittelbar ein. Die

Einsicht davon lässt sich nicht wegdisputieren; sie bleibt bestehen, auch

wenn die anfängliche Einsicht, dass wir die Beschaffenheit der Dinge

erkennen, beseitigt oder als eine bloss vermeintliche Einsicht erkannt

ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einsicht eine unmittelbare ist und

die Zusammengehörigkeit uns unmittelbar einleuchtet. Sie ist nicht

vermittelt durch die Einsicht, die wir vom Gesetz der Kausalität haben.

Wir schliessen nicht daraus, dass die Empfindungen ohne unser Zuthun in

uns entstehen, auf etwas von uns Verschiedenes, das ihren Anfang

ermöglicht. Gegen diesen Schluss ist mit Recht eingewendet worden, dass

die Empfindungen möglicherweise aus uns entstehen könnten, ohne dass wir

darum wüssten. Unsre Erkenntnis von den Dingen der Aussenwelt, sofern es

sich um ihre Existenz handelt, ist eine streng unmittelbare; von dem

Bewusstsein einer Ursache, eines Anfangs und einer Ermöglichung des

Anfangs ist in ihr nichts zu entdecken, wie das schon oft hervorgehoben

worden ist. Für die Nichtexistenz der Dinge in dem Sinne, in dem wir sie

verstehen, ist eine unmittelbare Evidenz nie in Anspruch genommen worden,

kann auch, so viel ich sehe, in Zukunft nicht in Anspruch genommen werden.

Sie sind natürlich verschieden von den Empfindungskomplexen, den

Willensdingen, von ihrer Substanz und Kausalität, deren Entstehung und

Zusammensetzung uns die Psychologie mit durchsichtiger Klarheit kennen

lehrt. Sie können Gedanken sein und sind nach unsrer Auffassung Gedanken

Gottes, oder wenn man lieber will, des Bewusstseins überhaupt (Berkeley,

Rehmke), also nicht Gedanken unsres oder meines individuellen

Bewusstseins. Sie sind nicht Dinge an sich, die wir erkennen, wie sie

unerkannterweise sind, sondern ein von Ewigkeit und vor uns Gedachtes, und

unsre Erkenntnis derselben ist nur ein Nachdenken eines Vorhergedachten.

Giebt es keine unmittelbare Evidenz der Nichtexistenz der Dinge in diesem

Sinne, so ist der seltene Fall, wo sich Evidenz und Evidenz wie Ja und

Nein gegenüber stehen, also ausgeschlossen, der einzige Fall, in dem wir

uns auf eine Evidenz nicht berufen könnten. Für die Nichtexistenz von

Dingen in unsrem Sinne scheint auch kein Beweis geführt werden zu können.

Positivisten wie Stuart Mill, welche sich auf die fortdauernde Möglichkeit

der Empfindungen, aus denen sich das Vorstellungsbild der Dinge ergiebt,

zurückziehen, müssen diese Möglichkeit als reale fassen und bedürfen daher

für sie eines Ermöglichungsgrundes, den sie nur in den Dingen in unsrem

Sinne finden können. Idealisten wie Berkeley, Rehmke können gegen die

Annahme von Dingen als Gedanken Gottes oder des Bewusstseins überhaupt von

ihrem Standpunkte aus keinen Beweis zu erbringen versuchen.

Hingegen können wir unsere Annahme von solchen Dingen, die wir durch

unmittelbare Einsicht gewinnen, auch noch durch einen Beweis stützen. Seit

Cartesius ist in der Philosophie die abstrakte Trennung von Leib und

Seele, von Körperwelt und Bewusstsein, die von ihm aus bloss methodischen

Gründen eingeführt wurde, zu einer gewohnheitsmässigen Annahme geworden,

über deren Recht oder Unrecht kaum noch reflektiert wird. Aristoteles und

den mittelalterlichen Philosophen war diese Annahme völlig fremd. Auch

unsere Psychologie setzt die abstrakte Trennung von Leib und Seele als

selbstverständlich voraus, sie geht darum von den Empfindungen als den

Anfangszuständen des Bewusstseins aus und legt auf Grund derselben und im

Anschluss an sie den reichen Inhalt des Bewusstseinslebens dar. Das bietet

methodische Vorteile und ist insofern nicht zu verwerfen. Allein schon

eine Definition der Empfindung ist unmöglich ohne Zuhilfenahme

körperlicher Vorgänge, der Sinnesreize und Gehirnerregungen. Ausserdem

wird niemand bestreiten, dass das Kind von Empfindungen als

Bewusstseinsvorgängen noch nichts weiss. In unsrem entwickelten

Bewusstseinsleben treten ferner die Empfindungen nie als Empfindungen, als

Bewusstseinsvorgänge auf. Man hat deshalb gesagt, sie seien uns nicht als

Empfindungen sondern als objektivierte Vorstellungen gegeben. Was heisst

das? Werden Empfindungen je objektiviert und dadurch zu Vorstellungen? Die

Theorie der Objektivation und Projektion ist veranlasst durch die Farben,

die Empfindungen sind und doch von uns in der Ferne als den Dingen

anhaftend gesehen werden. Allein mit den Farbenempfindungen sind

entsprechende Tastempfindungen associiert, die wir nur haben können, wenn

wir den Gegenstand berühren. Es ist darum begreiflich, dass wir beim Sehen

des Gegenstandes uns in Gedanken an seinen Ort versetzen und ihn nun

unmittelbar, wie mit den Tastempfindungen so auch mit den

Gesichtsempfindungen der Farben umkleiden (hierin liegt der Grund, wie bei

der Erörterung über die Erinnerung deutlich werden wird, warum wir bei der

äussern Wahrnehmung nicht leicht von einer Einsicht reden). Wir würden

nicht von objektivierten oder gar projizierten Empfindungen als dem

unmittelbar Gegebenen reden, sondern vorziehen zu sagen, dass uns die

Empfindungen nicht als Empfindungen ursprünglich gegeben sind sondern als

Erkenntnismittel.

Auf einer gewissen Stufe des entwickelten Bewusstseins hören schon beim

unmündigen Kinde die Empfindungen auf unverstandene Zustände zu sein. Es

erhebt sich der auf das Wesen der Dinge und die Wahrheit gerichtete Blick

des Geistes, durchdringt die sinnliche Hülle der Empfindungen, die in

jedem andere und besondere sind, und erfasst das für alle Zeit und darum

auch für alle Denkenden den Empfindungen irgend entsprechende, jedenfalls

mit ihnen zusammengehörende Sein und Etwas, d. h. das für alle Zeit und

für alle Denkenden gültige Wesen der Dinge in der unbestimmten Weise, wie

es eben dem Begriffe des Seins und Etwas entspricht. Natürlich bleibt die

Empfindung das Kleid, die Hülle dieses unbestimmten Seins und Etwas, der

Stützpunkt, das Schwungbrett, um mit Platon zu reden, für diesen Blick des

Geistes, das er nicht entbehren kann. Empfindungen als

Bewusstseinsvorgänge sind Abstraktionen, als Erkenntnismittel für die

Aussenwelt sind sie das ursprünglich Gegebene. Aber auch für die höchsten

Begriffe können wir dieses Erkenntnismittel, wie Aristoteles zuerst sieht,

nicht entbehren. Kein Begriff ohne Phantasiebild -- dieser Satz stammt von

ihm. Er will sagen: kein Begriff ohne wieder auflebende Empfindungen, die

als Erkenntnismittel funktionieren. Dem Blick des Geistes, der das den

Empfindungen entsprechende Sein findet oder entdeckt, folgt das

Einleuchten der Zusammengehörigkeit und diesem die Einsicht in die

Zusammengehörigkeit. Aber nur von dem ganz unbestimmten Sein und Etwas der

Dinge, das freilich für alle Zeit und für alle Denkenden gilt, giebt uns

diese Einsicht Kunde, nicht von seiner Beschaffenheit. Etwas Näheres von

seiner Beschaffenheit, freilich noch unbestimmt genug, erfahren wir nach

dem Einheitsgesetz unsres Erkennens, nach dem alle Wahrheit und damit

alles Wesen der Dinge Gedanke Gottes ist. Hiernach muss dann auch das mit

den Empfindungen zusammengehörende Sein und Etwas als Gedanke Gottes

gefasst werden. Davon haben wir dann eine mittelbare, eine durch das

Einheitsgesetz vermittelte Erkenntnis.

Wir gehen bei unsrer Beweisführung davon aus, dass nicht bloss unser Leib

sondern auch die Körperwelt mit unsrem Bewusstsein eine Einheit bilden.

Denn nur unter dieser Voraussetzung scheint eine unmittelbare Erkenntnis

der Körperwelt aus den Empfindungen und durch sie, wenn auch nur ganz

unbestimmt, als eines Etwas oder Seienden möglich zu sein. Aber besteht

jene Annahme zu recht? Können wir wirklich nicht bloss von einer Einheit

unsres Leibes, sondern auch der Körperwelt mit unsrem Bewusstsein reden?

Zunächst unterscheidet das Kind seinen eigenen Leib noch nicht von fremden

Körpern. Erst die Schmerzgefühle, welche mit den Angriffen auf den Leib

verbunden sind, machen ihm klar, dass es sich mit dem eigenen Körper

anders verhält als mit fremden Körpern. Dann steht doch auch der eigene

Körper mit der ganzen Körperwelt in einer auf beständigem Austausch

beruhenden Verbindung; sie bilden mit einander eine unauflösliche Einheit,

in dem es kein Leeres und keine Sprünge giebt. (Horror vacui. Natura non

facit saltus.) Natürlich leugnen wir nicht, dass das Verhältnis des

Bewusstseins zu dem, was wir unsren Leib nennen, ein andres ist als zu den

fremden Körpern. Aber erstens ist dies Verhältnis uns unbekannt; zweitens

ist es nicht zu allen Teilen des eigenen Leibes das gleiche, scheint zu

vielen Teilen desselben vielmehr kein engeres zu sein wie zu der übrigen

Körperwelt; drittens endlich ist dieses Verhältnis, was die Erkenntnis des

eigenen und der fremden Körper angeht, sicher das gleiche, und bloss in

dieser Hinsicht kommt dieses Verhältnis für uns hier in Betracht.

Wir fragen endlich, wie weit denn unsre Einsicht bezüglich der Aussenwelt

reicht? Wir antworten: genau so weit, als unsere wirkliche Erkenntnis;

denn diese ist mit der Einsicht ein und dasselbe. Natürlich gehört Raum

und Zeit, Substanz und Ursache, nicht minder aber auch Materie und Kraft,

in denen die gleichen irrationalen, dem Denken inkommensurabeln, durch

dasselbe nicht aufzuhellenden Elemente enthalten sind, bloss zu der

Erscheinung der Welt in unsrem Bewusstsein. Abgesehen von den Urteilen

über das in diesen Formen Verbundene giebt es keinerlei Einsicht von

ihnen, was natürlich nicht hindert, dass wir von dem in diesen Formen

Gegebenen, unter ihnen Erfassten eine Einsicht haben. Sehen wir aber von

dieser Erscheinung der Aussenwelt in uns ab, so bleibt kaum etwas anderes

übrig, als ein unbestimmtes Seiendes, das freilich im Gegensatz zu dieser

Erscheinung objektiv für alle Zeit und für alle Denkenden gültig ist, und

in diesem Sinne existiert. Giebt es eine Vielheit von Dingen in der

Aussenwelt, die wir freilich nur nach den sinnfälligen Eigenschaften ihrer

Erscheinung unterscheiden können? Wir werden behaupten müssen, dass wir

davon eine einsichtige Erkenntnis haben, sofern es sich um die grossen

Himmelskörper einschliesslich unsrer Erde und um die kleinen Menschen-,

Tier- und Pflanzenkörper handelt, auch bezüglich der Atome der Physiker,

bezüglich der Aggregatzustände Luft, Wasser, Erde, ferner der Berge,

Flüsse, Thäler, Meere. Aber was diese vielen Dinge der Natur sind, die wir

nur nach ihrer Erscheinung im Bewusstsein bestimmen und unterscheiden

können, insbesondere, wodurch sie sich in Wirklichkeit unterscheiden,

wissen wir nicht. Die Vielheit stellt sich uns ferner als eine gebrochene

Einheit dar. Natürlich haben wir auch von den Ergebnissen der

beschreibenden Naturwissenschaften, sofern sie wirklich wissenschaftliche

Ergebnisse sind, einsichtige Erkenntnisse, bei denen freilich immer

vorbehalten bleibt, was es mit den Körpern, von denen sie handeln,

eigentlich auf sich hat, was sie abgesehen von ihrer Erscheinung in unsrem

Bewusstsein sein mögen. Das Gleiche gilt von den Ergebnissen der Chemie,

Astronomie, Physik, Mechanik und zwar in um so höherem Grade, je weiter

wir uns in diesen Wissenschaften von den verwickelten Verhältnissen des

Einzelwirklichen entfernen, jemehr wir von ihnen abstrahieren. Bis an die

äusserste Grenze der Abstraktion gehen wir in der Geometrie und

Arithmetik, und daher rührt die durchsichtige Klarheit der Sätze dieser

Wissenschaften. Bei der Geometrie bleibt freilich noch der Raum und die

Ausdehnung mit dem in ihnen enthaltenen irrationalen Elemente gleichsam

als Hindernis einer vollkommen uneingeschränkten Einsicht bestehen, die

wir erst für die Sätze der Arithmetik, bei der auch dieses Hindernis in

Fortfall kommt, in Anspruch nehmen können.

Einundzwanzigste Untersuchung.

Über die Erkenntnis des eigenen Bewusstseins.

Die Erkenntnis der Aussenwelt ist, wie wir sehen, überall durch

unüberschreitbare Schranken eingeengt. Wenn wir von der Existenz der Dinge

und Vorgänge der Aussenwelt und ebenso der Beziehungen zwischen ihnen auch

eine wirkliche, in der Einsicht bestehende Erkenntnis haben, so bleibt uns

die nähere Beschaffenheit dieser Dinge und ebenso der Vorgänge doch

verborgen. Wir können sie nur nach ihrer Erscheinung in unsrem Bewusstsein

näher bestimmen, und diese mag für ihre Unterscheidung ausreichen, kann

uns aber über ihre Beschaffenheit keine Belehrung geben. Der Aussenwelt

steht die Innenwelt unsres Bewusstseins gegenüber. Können wir von dieser

Einsichten, Erkenntnisse gewinnen, die umfassender und vertiefter sind,

wie manchmal behauptet wird? Von einer Reihe von Forschern, die sich an

Brentano anschliessen, wird angenommen, dass wir Einsichten überhaupt nur

von den Gegenständen der innern Wahrnehmung, also von der eigenen

Innenwelt haben können, nicht aber von den Gegenständen der äussern

Wahrnehmung, also von der Aussenwelt, sofern sie Gegenstand der äussern

Wahrnehmung ist.

Einführung in die moderne Logik. Erster Teil. · 第 42 / 46 题