Vors.: In der Untersuchung haben Sie stets behauptet, daß dieses Mittel
auf die Lebensmittel Stülpnagels gefallen ist. Ist das richtig?
Angekl.: Die Sache hat sich wirklich so zugetragen.
Vors.: Und dadurch, daß das Pulver auf die verpackten Lebensmittel
herunterfiel, das Sie dann noch wegkehrten, sollen diese Lebensmittel
vergiftet worden sein? Das werden die Geschworenen kaum glauben. Sagen
Sie doch die Wahrheit. Fiel das Pulver wirklich auf die Lebensmittel?
Angekl.: Nein.
Vors.: Dem Stülpnagel haben Sie gesagt, das Pulver ist da, um „_Leid und
Liebe zu wecken_“. Als Stülpnagel fragte: „Um Gottes willen, warum denn
auch für die Jungen?“ haben Sie erwidert: „_Die Jungen werden es
leichter aushalten._“
Angekl.: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Vors.: Bei der Beichte haben Sie dem Stülpnagel das Säckchen mit dem
Bleiweiß übergeben?
Angekl.: Jawohl.
Vors.: Er hat es untersuchen lassen und da hat sich herausgestellt, daß
das Säckchen nur Mehl enthalten hat. Da hat er es weggeworfen.
Angekl.: Da muß er rein das Säckchen mit einem anderen vertauscht haben.
Vors.: Die richtigere Lösung wäre aber die, daß Sie ihm eben nur ein
Säckchen mit Mehl übergeben haben, um nicht überwiesen werden zu können.
Es wurde hierauf der Zeuge Ernst Stülpnagel vorgerufen. Er ist
einundfünfzig Jahre alt, ein Preuße. Er ist klein, untersetzt,
rotwangig, ohne Nerven. Die Angeklagte nannte ihn gerne „Stilpe“. Er
steht mit beiden Füßen auf dem Boden der Tatsachen; Familie, Frau und
Kinder kommen in zweiter Linie. Über die erotischen Beziehungen ist den
Akten nichts zu entnehmen, da die Verhandlungen, die sich darauf
bezogen, unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurden. Er hat die
Angeklagte verführt, ist ihr aber nicht treu geblieben und dies soll das
Motiv ihrer Handlungen gewesen sein. Aber es scheint vielmehr, daß die
stärksten Grundlagen ihrer Beziehungen geschäftlicher Natur waren und in
diesem Kreise bewegen sich auch die Aussagen am ersten Verhandlungstage.
Er gibt an, er hätte im Januar 1919, als er aus dem Felde zurückkehrte,
annonciert, daß er für seine Verlagsbuchhandlung eine Hilfskraft
brauche. Wegen ihrer guten Zeugnisse engagierte er die Angeklagte, ohne
von ihrem Vorleben etwas zu wissen, vorerst in untergeordneter Stellung.
Sie erwies sich als sehr verwendbar und tüchtig. Eines Tages, sagte der
Zeuge, kam sie zu mir und meinte, ich möge ihr eine bessere Verwendung
geben, die Arbeit wäre ihrem Bildungsstand und ihren Fähigkeiten nicht
angemessen. Das habe ich denn auch getan. Ich war erfreut, zu sehen, mit
welchem Eifer und welcher Hingabe sie ihre Pflicht erfüllte, wie
erstaunlich leicht sie alles auffaßte und wie rasch sie sich in den
verwickelten Geschäftsbetrieb einarbeitete. _Sie war auch ganz bestimmt
uneigennützig_, und hat auch immer dagegen protestiert, wenn ich ihren
Gehalt aufbessern wollte. Selbstverständlich mußte ich ihr, wie sie in
die erste Stellung aufrückte, auch eine bessere Bezahlung geben. Im
Geschäft habe ich sie streng behandelt.
Vors.: Allmählich haben Sie sie auch liebgewonnen. Bitte mir kurz zu
sagen, wie sich das entwickelt hat. Wann sind Sie ihr näher gekommen?
Zeuge: Im September 1920.
Aus der Anklageschrift geht hervor, daß sie die Stellung einer
Prokuristin einnahm, daß sie infolge ihres Ehrgeizes in kürzester Zeit
die eigentliche Leitung des Geschäftes übernehmen durfte und den Chef
vertrat, wenn er verreiste. Ihr Privatleben hielt sie vor anderen
Angestellten geheim, machte aber ihrem Chef zeitweise, wenn sie
schlechter Laune war, große Szenen, beschimpfte ihn, und es kam sogar zu
Handgreiflichkeiten. Inzwischen hatte sie zur Familie des Stülpnagel
Beziehungen angeknüpft, war häufig Gast in der in Ober-St. Veit
gelegenen Wohnung und wurde so intim mit der Familie, daß sie
schließlich auch den Einkauf der Lebensmittel übernahm. Diese
Lebensmittel wurden im Büro im Heinrichshof gesammelt und dann durch
einen Diener oder von einem der jungen Söhne des Stülpnagel im Rucksack
in die Wohnung befördert. Im Mai 1922 fühlte sie sich Mutter werden und
soll nun von ihrem Chef verlangt haben, daß er sich scheiden lasse und
sie heiraten solle. Stülpnagel weigerte sich und das soll nun der Anlaß
gewesen sein, Mittel und Wege zu finden, um die Familie aus dem Wege zu
räumen.
Sie hatte sich eingehend mit Giftmordliteratur beschäftigt, schon
deshalb, weil in ihrem ersten Prozesse ein Buch über Giftmorde eine
große Rolle gespielt hatte. Dabei kam sie auf Bleiweiß, eine Chemikalie,
die in nordischen Ländern häufig zur Fruchtabtreibung verwendet wird.
Sie verschaffte sich also Bleiweiß, ein weißes, geschmack- und
geruchloses Pulver, mischte es unter das Mehl, den Gries, das Salz und
den Zucker, unter die Lebensmittel also, die sie im Büro ansammelte.
Stülpnagel selbst soll nicht so sehr von dem Gift betroffen worden sein,
weil er, wie die V. wußte, meist im Gasthause aß und am Sonntag Ausflüge
unternahm. Drei Wochen hindurch wurden die vergifteten Lebensmittel
verwendet. Die V. aß ziemlich regelmäßig mit und es scheint, daß ihre
Erkrankung länger dauernde Folgen hatte als die der übrigen. Auf Anraten
des Hausarztes wurden die Lebensmittel untersucht, Herr Stülpnagel nahm
Proben in Säckchen und brachte sie mit in sein Kontor. Jetzt erfolgte
das schon erwähnte schriftliche und mündliche Geständnis. Die
Giftmischerin gab ihrem Geliebten ziemlich deutlich ihre Mordabsicht zu,
denn sie flehte ihn an, sie zu schonen, sie müßte sich erschießen, auf
ihre Tat stehe lebenslänglicher Kerker. Als der Vorsitzende ihr dies
vorhält, antwortet die Angeklagte: „Das habe ich sicher nicht gesagt,
ich hatte nur den einen Gedanken, die Sache aufzuhalten.“ Da sich die
Verhandlung in diesem Augenblicke den sexuellen Beziehungen der
Angeklagten zuwendet, wird aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit die
weitere Verhandlung wieder für geheim erklärt und sodann die Sitzung
geschlossen.
Dem zweiten Verhandlungstage ging in der Presse folgendes Stimmungsbild
voraus: „Das Vorspiel hat lange gedauert. In der Sprache des Films nennt
man es Präsentation ... Man sieht das einschmeichelndste Lächeln der
Schauspieler, ihre wirkungsvollsten Attitüden. Die Tragödin zum Beispiel
macht ein bezauberndes, am liebsten überraschend leichtsinniges Gesicht
(wegen des Kontrastes). Damit alle Welt sagt: Ach, wie ist sie schön!
Dann füllen sich ihre Augen ganz unversehens mit Glut, mit Leidenschaft,
ihre Hände beginnen ein nerviges Spiel, sie atmet stark, höher belebt. –
Die atmende, innerlich kraftvoll gespannte Frau ist zu tragischem Tun
bereit, wobei alle erstaunlichen äußeren Eigenschaften der Darstellerin
die Szene allein beherrschen. Ein paar besondere Augensterne, vollendete
Linien ... Oft gerät die Schönheit im Laufe des Stückes in Unordnung,
kann nicht mehr in gleichem Maße die Einbildungskraft umklammern. Aber
die Präsentation hat sich tief in die _Sinne_ des Zuschauers
eingeschrieben, es gibt Leute, die sich hoffnungslos vergafft haben ...
Nun kennt man die Klugheit der Angeklagten, ihre rassige Heftigkeit,
ihre stupende Rednergabe. Es war Anschauungsunterricht.“
Im Laufe des zweiten Verhandlungstages wurde vor allem die Vernehmung
des Ernst Stülpnagel, die schon am Abend vorher begonnen hatte,
weitergeführt. Hing gestern der Blick der Angeklagten, wie der
Berichterstatter schreibt, mit geradezu bezwingender Kraft und Schärfe
an ihm, als er zu sprechen begann, so hat heute diese Spannung
nachgelassen. Sie weiß, wie er auftritt und daß er sie nicht im Stiche
läßt. Sie ist es, die ihm zu Hilfe eilt, als sie fürchtet, er sei zu
schwach im Kampf mit dem entgegenkommenden Richter. Sie sekundiert.“
Nach den Angaben der Anklageschrift hatte die Angeklagte im Laufe der
Untersuchung ihre Verantwortung fortwährend gewechselt und so hatte sie
auch über ihre Beziehungen zu Stülpnagel ein wirres Durcheinander von
Widersprüchen zu Protokoll gegeben. Sie leugnete einmal ihre intimen
Beziehungen, um dann wieder von ihrer tiefen Neigung zu ihm zu sprechen.
Nicht ohne Interesse ist der Umstand, daß der Zeuge seiner Frau
gegenüber das Geständnis der V. verschwieg, obwohl er mit ihr in einer
anscheinend ganz glücklichen Ehe gelebt hat.
Auch dem Untersuchungsrichter gegenüber hat Stülpnagel vorerst mit
keinem Worte dieses schriftliche Geständnis erwähnt, obwohl er doch
wissen mußte, daß er sich durch dieses Verschweigen zum Mitschuldigen
machte. Er kommt bei seiner Aussage auf dieses schriftliche Geständnis
zurück, und behauptet, daß er nur in seiner zerrissenen Gemütsverfassung
an dieses Schriftstück nicht gedacht habe. Der Vorsitzende hält ihm vor,
er solle nicht versuchen, seine Aussage zu verbessern. Er scheine sich
nicht darüber klar zu sein, und auch im Publikum herrsche diese Ansicht
(!), daß auch das Verschweigen gewisser Dinge für den Zeugen strafbar
sei.
Zeuge Stülpnagel: Ich gebe ja ohne weiteres zu ...
Vors. (unterbricht ihn): Das brauchen Sie nicht zuzugeben, das war ein
Fehler, den Sie gemacht haben.
Die Angeklagte erhebt sich und bittet ums Wort (!): Sie übersehen (zum
Vorsitzenden gewendet), daß der Herr Zeuge eine gesetzliche Berechtigung
hatte, gewisse Dinge nicht zu sagen.
Vors.: Einen gesetzlichen Grund kenne ich nicht.
Zeuge: Ich möchte heute nur hinzufügen: die innigen Gefühle, die ich für
Milica Vukobrankovics heute natürlich nicht mehr empfinde – aber ich muß
doch alles in seinem inneren Zusammenhange darstellen, ich, der ich M.
V. am meisten belaste, muß auch alle ihre Lichtseiten schildern, die mir
sie wert gemacht haben und das will ich tun und davon will ich nicht
mich abbringen lassen.
Vors.: Sie tun so, als ob man Sie daran hindern wollte ...
Zeuge: Ich habe mir ein halbes Jahr mein Gehirn darüber zermartert über
das _Warum_. Was kann die Beschuldigte getrieben haben, eine derartige
Tat zu begehen? Wenn man einen großen Einsatz wagt, muß dem gegenüber
doch ein großes Gewinst stehen. Welchen Gewinn hätte sie durch ihre Tat
haben können, ich sehe keinen, nicht den geringsten. Im Gegenteil, sie
hat sich durch ihre Tat in jedem Falle in die größte Gefahr begeben. Wo
soll der Nutzen liegen? Meine Familie, von der sie weiß, daß ich sehr an
ihr hänge, erkrankt schwer. Ich selbst auch, ich war am schwersten
krank. Nehmen Sie an, ich gesunde und meine Familie geht zugrunde. Hat
die V. als die gescheite Person, als die sie immer hingestellt wurde,
auch nur mit einem Gedanken daran denken können, daß dann eine
Verbindung zwischen ihr und mir möglich wäre? Selbst, wenn ich nichts
von der Sache gewußt hätte, ich halte das psychologisch für ganz
unmöglich.
Vors.: Warum nicht?
Zeuge: Ausgeschlossen, gänzlich ausgeschlossen.
Vors.: So sagen Sie, warum nicht. Sie haben sich doch gestern so warm
für die Angeklagte eingesetzt und haben gesagt, ich nehme sie wieder in
mein Geschäft.
Zeuge: Ich habe gesagt: wenn das nicht geschehen wäre, das ist doch
selbstverständlich.
Eine Geschworene: Der Herr Zeuge hat gestern gesagt, ich bedaure jeden
Tag und jede Stunde, daß ich sie nicht mehr bei mir habe. Das hat bei
mir einen tiefen Eindruck gemacht und ich habe mir den Wortlaut gemerkt.
Zeuge: Ich werde das Gute, das ich an ihr kennen gelernt habe, weiter
schätzen. Ich will das sagen und muß das sagen ... Ich möchte jetzt an
die erste Frage anknüpfen, ich sehe tatsächlich nicht, wie diese kluge
Person mit kalter Überlegung gehandelt haben soll, selbst wenn sie hätte
Rache nehmen wollen. An mir hätte sie ein viel wirkungsvolleres Mittel
gehabt.
Vors.: Zum Beispiel?
Zeuge: Sie hätte mir geschäftlich so viel schaden können, was mich viel
mehr getroffen hätte, als vielleicht dieser Giftmordversuch.
Vors.: Der eine macht es eben so, der andere so.
Hatten Sie den Eindruck, daß die Angeklagte etwas Strafwürdiges begangen
hat?
Zeuge: Daran hatte ich damals noch nicht gedacht.
Vors.: Für mich ist es wichtig, zu wissen, ob Sie aus dem Verhalten der
Angeklagten entnommen haben, daß etwas Strafbares geschehen ist.
Zeuge: Das gewiß.
Angekl.: Ich muß leider feststellen, daß sich Herr Stülpnagel irrt. Von
lebenslangem Kerker habe ich nie gesprochen. Ich bin auch heute noch der
Ansicht, daß ich nicht hierher gehöre, sondern zu einem Arzt. Wenn
jemand (es handelt sich um den Augenblick, in dem die V. den Stülpnagel
um Mitleid anflehte) von lebenslangem Kerker gesprochen hat, dann ist es
vielleicht meine Mutter, die damals mit Herrn Stülpnagel über die Sache
gesprochen hat und das verwechselt er vielleicht.
Zeuge: Ich habe _diesen_ Ausspruch der Angeklagten in meiner Erinnerung.
Ich möchte ja gerne anders aussagen, aber ich halte mich an die
Wahrheit.
Eine Geschworene: Herr Zeuge, warum wäre die Möglichkeit einer Ehe
zwischen Ihnen und der V. ausgeschlossen gewesen?
Zeuge: Ich hätte nie wieder geheiratet.
Vors.: Wissen Sie, daß die Angeklagte gesagt hat, er hätte mich
wahrscheinlich nicht geheiratet, weil er andere gehabt hat?
Vert.: Das Fräulein V. war nicht auf die Gattin eifersüchtig, sondern
auf andere Mädchen.
Vors.: Herr Stülpnagel hat auch von den großen Leidenschaftsausbrüchen
erzählt, die dieses Wort „niemals“ hervorgerufen hat.
Angekl.: Ich bitte, die Sache ist mir nicht gleichgültig. Sie ist für
mich als Frau von großem Wert. Ich hätte genug Männer gefunden, die mich
geheiratet hätten trotz meiner schrecklichen Vorstrafe, die ich ganz
unschuldig bekommen habe. (Unruhe im Auditorium.) Ich habe es nicht
notwendig gehabt, mich einem Mann an den Hals zu werfen. Ich bin Herrn
Stülpnagel nie nachgerannt. Ich glaube, jeder Frau muß die Geduld
reißen, wenn ihre _Ehre_ systematisch in den Kot gezogen wird.
Als der Vorsitzende an den Zeugen die Frage stellt, ob er nicht mit der
Angeklagten darüber gesprochen habe, wie sie zu dieser Tat gekommen sei,
springt Milica Vukobrankovics auf und unter den Rufen: „_Ich kann nicht!
Ich kann nicht!_“ eilt sie bei der Saaltüre hinaus. Zwei Justizsoldaten
folgen ihr rasch nach. Im Einverständnis mit dem Verteidiger wird die
Verhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt. Nun wird
eine kleine Pause eingerückt. Als der Gerichtshof wieder zusammentritt,
wird auch die Angeklagte wieder hereingeführt, und der Verteidiger
bittet für ihr Verhalten von vorhin um Entschuldigung. Es sei ein
Nervenzusammenbruch gewesen, verständlich bei einer Frau, die nur von
Brom lebt.
Vors.: Das wird zur Kenntnis genommen.
Nach Eröffnung der Verhandlung bittet dann am nächsten Tage die
Angeklagte ums Wort und sagt: Ich möchte heute um etwas Nachsicht
bitten. Ich habe die ganze Nacht erbrochen und habe mich nur
hergeschleppt, weil ich wirklich nicht wünsche, daß die Verhandlung
vertagt wird. Ich habe mich gestern auch nicht ganz richtig ausgedrückt.
Ich habe gesagt, daß ich im Gefängnis hungerte und fror. Ich möchte
nochmals betonen, daß ich gestern nur flüchtig gesagt habe: daß ich
damit keinem der Herren aus dem Landesgericht II. einen Vorwurf machen
wollte. Gerade der Herr Oberdirektor Schmidt ist mir außerordentlich
liebenswürdig entgegengekommen. Er ist ein sehr humaner Mann, aber ein
Gefängnis ist kein Sanatorium. Ich war damals schwer krank und hätte
wohl eher in ein Sanatorium als in ein Gefängnis gehört. Der Herr
Oberdirektor Schmidt konnte mir keine andere Kost als die Gefängniskost
zur Verfügung stellen und die Gefängniskost konnte ich nicht genießen,
weil ich Bleivergiftung hatte und alles erbrach. Infolgedessen habe ich
wirklich buchstäblich manchmal gehungert. Ebenso war das mit dem
Frieren. Die Herren wissen selber, daß es in den Amtsräumen kalt ist,
auch im Sommer. Ich habe mir aber infolge der Bleivergiftung auch eine
starke Blutarmut und einen Gelenkrheumatismus zugezogen und daher die
Kälte sehr unangenehm empfunden. Am wenigsten möchte ich dem Herrn
Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen. Er war ungemein streng, aber
er hat mich immer gerecht und human behandelt.
Vors.: Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, frage ich Sie: Wurden
Sie von irgend jemand zu dieser Erklärung beeinflußt?
Angekl.: Nein. Ich hatte diese Erklärung schon gestern abgeben wollen,
aber Herr Präsident werden sich erinnern, daß Sie mich unterbrochen
haben.
Es erfolgt nun das Verhör mit der Gattin des Ernst Stülpnagel. Der
Vorsitzende fragt Frau Stülpnagel, warum denn am 3. Juli ihre
Lebensmittel plötzlich beseitigt worden seien.
Zeugin: Mein Mann hat gesagt, er habe telephonisch mit dem Arzt
gesprochen, der die Meinung ausgedrückt hat, die Lebensmittel müssen
weg, sie enthalten offenbar Gift.
Vors.: Von dem Geständnis der V. haben Sie also nichts gewußt?
Zeugin: Nichts.
Vert.: Und dieses telephonische Gespräch mit dem Arzt hat gar nicht
stattgefunden. Herr Stülpnagel wollte offenbar das Geheimnis der V.
nicht preisgeben.
Vors.: Wie stehen Sie denn mit Ihrem Mann?
Zeugin: Wir haben immer sehr gut miteinander gelebt und leben auch heute
noch in bester Harmonie.
Die Zeugin erzählt dann vom Verlaufe ihrer Krankheit, die Mitte Juli am
stärksten auftrat. Dabei wird die Äußerung der Angeklagten erwähnt:
„Essen Sie nur viel von dem Zwieback!“, und der Verteidiger fragt die
Zeugin, ob ihr das nicht aufgefallen sei.
Diese an sich sehr überflüssige Äußerung der V., wie im weiteren
Verlaufe ihr Hineindrängen in die von ihr vergiftete Familie scheint im
gewissen Sinne für den Giftmord charakteristisch zu sein. Von einer
anderen Giftmischerin, der Marie Jeanerette, einer früheren
Krankenpflegerin und Pseudophilanthropin, wird berichtet, daß sie den
Verwandten und Freunden ihrer Opfer deren Tod und die Symptome, unter
denen er auftreten würde, voraussagte und damit Beweise für ihre Schuld
lieferte. In unserem Falle war die Anwesenheit der Angeklagten in dem
Hause ihres Geliebten durchaus nicht notwendig und für die Angeklagte
selbst war dieser Verkehr auch gesundheitlich gefährlich. Abgesehen
davon kam sie dabei unter die Augen der alten Frau Konegen, einer
vierundsiebzigjährigen Frau, der Mutter der Dorothea Stülpnagel. Diese
alte Dame war die einzige, welche die Angeklagte durchschaute.
Nun wurde der praktische Arzt vorgerufen, den die Angeklagte während
ihrer Schwangerschaft aufgesucht hatte. Unmittelbar nach dem Zeugen
tritt die V. in den Saal und sagt erregt zum Vorsitzenden: „Ich bitte
dieses Verhör wieder unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu führen.“
Vors.: Aber diese Dinge sind doch schon wiederholt hier erörtert worden.
Jetzt ist doch eine geheime Verhandlung wahrhaftig nicht nötig.
Angekl.: Ja, Herr Präsident, es geht ja nicht um Ihre Nerven, _nicht um
Ihre Schamhaftigkeit_. Ich verlange Ausschluß der Öffentlichkeit.
Der Vorsitzende läßt den Saal räumen, und der Zeuge wird in geheimer
Verhandlung einvernommen.
Ist es schon an sich sehr interessant, daß die Angeklagte ihr
Hauptverbrechen unter ähnlichen Begleitumständen wiederholte und dem
Hause Piffl ein Haus Stülpnagel folgen ließ, so ist es nicht minder
merkwürdig, daß sie jetzt auch das Nebenverbrechen, die Verleumdung,
derentwegen allein sie im ersten Prozeß verurteilt worden war, im
zweiten Falle wiederholte.
Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie im Laufe der
Untersuchung wiederholt dem Untersuchungsrichter beteuert habe, es müsse
noch ein _Zweiter_ Gift in die Lebensmittel gemengt haben, als sie
bereits ihre Versuche eingestellt hatte.
Vors.: Wie konnten Sie, Fräulein, dem Richter solche ungeheuerliche
Dinge erzählen?
Angekl.: Jeder kämpft um seine Existenz, Herr Hofrat, wenn Sie an meiner
Stelle wären, würden Sie auch so handeln.
Vors.: Nein, ich würde die Wahrheit sagen.
Angekl.: Aus Ihnen spricht der Richter, aber nicht der Mensch.
Vors.: Auch als Mensch würde ich sagen, das habe ich getan und so habe
ich gehandelt.
Vert.: Vielleicht hat sie sich geschämt, ein Geständnis abzulegen. (In
Wirklichkeit war das Geständnis schriftlich schon vor Monaten erfolgt.)
Angekl.: Bei einem Geständnis kam bei mir außer diesen Dingen auch noch
die weibliche Scham dazu, die mich nicht sprechen ließ.
Vors.: Was Ihre weibliche Scham verletzt, hätten Sie ja verschweigen
können.
Angekl. (fast weinend): Sie nennen es Lügen, ich phantasiere so gern.
Sie nennen mich lügnerisch. Als Mensch würde ich ja so gern dem Menschen
ein Geständnis ablegen, es hat mich immer gedrängt, dem
Untersuchungsrichter, dem Menschen, zu gestehen. Aber hinter dem
Untersuchungsrichter steht der Staatsanwalt, der aus einer
_Verzweiflungstat_ den tückischen Mord machen will.
Vors.: Sie vergessen eben, daß die Richter auch Menschen sind und diesen
Menschen hätten Sie sich als Mensch zeigen können.
Nun wird die alte Frau Konegen vernommen. Sie erzählt, daß sie einen
eigenen Haushalt führe, obwohl sie in einem Hause mit ihrer Tochter
zusammen wohne, und daß sie nur, als Frau Stülpnagel erkrankte, in der
Küche mitgeholfen habe. Sie selbst ist nie krank geworden.
Vors.: Wann ist Ihre Tochter erkrankt?
Zeugin Konegen: Das kann ich genau sagen. Am 12. Juni, ich brauche nur
in meinen Aufzeichnungen nachzusehen.
Unter vergnügtem Lachen im Zuschauerraum (!) zieht die alte Dame ihre
Papiere hervor und beginnt vorzulesen:
„Am 9. Juni waren die Kinder krank, dann wieder besser.
Am 12. Juni Dorothea krank.