Angekl.: _Bis es mir einmal herunterfiel._

Vors.: In der Untersuchung haben Sie stets behauptet, daß dieses Mittel

auf die Lebensmittel Stülpnagels gefallen ist. Ist das richtig?

Angekl.: Die Sache hat sich wirklich so zugetragen.

Vors.: Und dadurch, daß das Pulver auf die verpackten Lebensmittel

herunterfiel, das Sie dann noch wegkehrten, sollen diese Lebensmittel

vergiftet worden sein? Das werden die Geschworenen kaum glauben. Sagen

Sie doch die Wahrheit. Fiel das Pulver wirklich auf die Lebensmittel?

Angekl.: Nein.

Vors.: Dem Stülpnagel haben Sie gesagt, das Pulver ist da, um „_Leid und

Liebe zu wecken_“. Als Stülpnagel fragte: „Um Gottes willen, warum denn

auch für die Jungen?“ haben Sie erwidert: „_Die Jungen werden es

leichter aushalten._“

Angekl.: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

Vors.: Bei der Beichte haben Sie dem Stülpnagel das Säckchen mit dem

Bleiweiß übergeben?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Er hat es untersuchen lassen und da hat sich herausgestellt, daß

das Säckchen nur Mehl enthalten hat. Da hat er es weggeworfen.

Angekl.: Da muß er rein das Säckchen mit einem anderen vertauscht haben.

Vors.: Die richtigere Lösung wäre aber die, daß Sie ihm eben nur ein

Säckchen mit Mehl übergeben haben, um nicht überwiesen werden zu können.

Es wurde hierauf der Zeuge Ernst Stülpnagel vorgerufen. Er ist

einundfünfzig Jahre alt, ein Preuße. Er ist klein, untersetzt,

rotwangig, ohne Nerven. Die Angeklagte nannte ihn gerne „Stilpe“. Er

steht mit beiden Füßen auf dem Boden der Tatsachen; Familie, Frau und

Kinder kommen in zweiter Linie. Über die erotischen Beziehungen ist den

Akten nichts zu entnehmen, da die Verhandlungen, die sich darauf

bezogen, unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurden. Er hat die

Angeklagte verführt, ist ihr aber nicht treu geblieben und dies soll das

Motiv ihrer Handlungen gewesen sein. Aber es scheint vielmehr, daß die

stärksten Grundlagen ihrer Beziehungen geschäftlicher Natur waren und in

diesem Kreise bewegen sich auch die Aussagen am ersten Verhandlungstage.

Er gibt an, er hätte im Januar 1919, als er aus dem Felde zurückkehrte,

annonciert, daß er für seine Verlagsbuchhandlung eine Hilfskraft

brauche. Wegen ihrer guten Zeugnisse engagierte er die Angeklagte, ohne

von ihrem Vorleben etwas zu wissen, vorerst in untergeordneter Stellung.

Sie erwies sich als sehr verwendbar und tüchtig. Eines Tages, sagte der

Zeuge, kam sie zu mir und meinte, ich möge ihr eine bessere Verwendung

geben, die Arbeit wäre ihrem Bildungsstand und ihren Fähigkeiten nicht

angemessen. Das habe ich denn auch getan. Ich war erfreut, zu sehen, mit

welchem Eifer und welcher Hingabe sie ihre Pflicht erfüllte, wie

erstaunlich leicht sie alles auffaßte und wie rasch sie sich in den

verwickelten Geschäftsbetrieb einarbeitete. _Sie war auch ganz bestimmt

uneigennützig_, und hat auch immer dagegen protestiert, wenn ich ihren

Gehalt aufbessern wollte. Selbstverständlich mußte ich ihr, wie sie in

die erste Stellung aufrückte, auch eine bessere Bezahlung geben. Im

Geschäft habe ich sie streng behandelt.

Vors.: Allmählich haben Sie sie auch liebgewonnen. Bitte mir kurz zu

sagen, wie sich das entwickelt hat. Wann sind Sie ihr näher gekommen?

Zeuge: Im September 1920.

Aus der Anklageschrift geht hervor, daß sie die Stellung einer

Prokuristin einnahm, daß sie infolge ihres Ehrgeizes in kürzester Zeit

die eigentliche Leitung des Geschäftes übernehmen durfte und den Chef

vertrat, wenn er verreiste. Ihr Privatleben hielt sie vor anderen

Angestellten geheim, machte aber ihrem Chef zeitweise, wenn sie

schlechter Laune war, große Szenen, beschimpfte ihn, und es kam sogar zu

Handgreiflichkeiten. Inzwischen hatte sie zur Familie des Stülpnagel

Beziehungen angeknüpft, war häufig Gast in der in Ober-St. Veit

gelegenen Wohnung und wurde so intim mit der Familie, daß sie

schließlich auch den Einkauf der Lebensmittel übernahm. Diese

Lebensmittel wurden im Büro im Heinrichshof gesammelt und dann durch

einen Diener oder von einem der jungen Söhne des Stülpnagel im Rucksack

in die Wohnung befördert. Im Mai 1922 fühlte sie sich Mutter werden und

soll nun von ihrem Chef verlangt haben, daß er sich scheiden lasse und

sie heiraten solle. Stülpnagel weigerte sich und das soll nun der Anlaß

gewesen sein, Mittel und Wege zu finden, um die Familie aus dem Wege zu

räumen.

Sie hatte sich eingehend mit Giftmordliteratur beschäftigt, schon

deshalb, weil in ihrem ersten Prozesse ein Buch über Giftmorde eine

große Rolle gespielt hatte. Dabei kam sie auf Bleiweiß, eine Chemikalie,

die in nordischen Ländern häufig zur Fruchtabtreibung verwendet wird.

Sie verschaffte sich also Bleiweiß, ein weißes, geschmack- und

geruchloses Pulver, mischte es unter das Mehl, den Gries, das Salz und

den Zucker, unter die Lebensmittel also, die sie im Büro ansammelte.

Stülpnagel selbst soll nicht so sehr von dem Gift betroffen worden sein,

weil er, wie die V. wußte, meist im Gasthause aß und am Sonntag Ausflüge

unternahm. Drei Wochen hindurch wurden die vergifteten Lebensmittel

verwendet. Die V. aß ziemlich regelmäßig mit und es scheint, daß ihre

Erkrankung länger dauernde Folgen hatte als die der übrigen. Auf Anraten

des Hausarztes wurden die Lebensmittel untersucht, Herr Stülpnagel nahm

Proben in Säckchen und brachte sie mit in sein Kontor. Jetzt erfolgte

das schon erwähnte schriftliche und mündliche Geständnis. Die

Giftmischerin gab ihrem Geliebten ziemlich deutlich ihre Mordabsicht zu,

denn sie flehte ihn an, sie zu schonen, sie müßte sich erschießen, auf

ihre Tat stehe lebenslänglicher Kerker. Als der Vorsitzende ihr dies

vorhält, antwortet die Angeklagte: „Das habe ich sicher nicht gesagt,

ich hatte nur den einen Gedanken, die Sache aufzuhalten.“ Da sich die

Verhandlung in diesem Augenblicke den sexuellen Beziehungen der

Angeklagten zuwendet, wird aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit die

weitere Verhandlung wieder für geheim erklärt und sodann die Sitzung

geschlossen.

Dem zweiten Verhandlungstage ging in der Presse folgendes Stimmungsbild

voraus: „Das Vorspiel hat lange gedauert. In der Sprache des Films nennt

man es Präsentation ... Man sieht das einschmeichelndste Lächeln der

Schauspieler, ihre wirkungsvollsten Attitüden. Die Tragödin zum Beispiel

macht ein bezauberndes, am liebsten überraschend leichtsinniges Gesicht

(wegen des Kontrastes). Damit alle Welt sagt: Ach, wie ist sie schön!

Dann füllen sich ihre Augen ganz unversehens mit Glut, mit Leidenschaft,

ihre Hände beginnen ein nerviges Spiel, sie atmet stark, höher belebt. –

Die atmende, innerlich kraftvoll gespannte Frau ist zu tragischem Tun

bereit, wobei alle erstaunlichen äußeren Eigenschaften der Darstellerin

die Szene allein beherrschen. Ein paar besondere Augensterne, vollendete

Linien ... Oft gerät die Schönheit im Laufe des Stückes in Unordnung,

kann nicht mehr in gleichem Maße die Einbildungskraft umklammern. Aber

die Präsentation hat sich tief in die _Sinne_ des Zuschauers

eingeschrieben, es gibt Leute, die sich hoffnungslos vergafft haben ...

Nun kennt man die Klugheit der Angeklagten, ihre rassige Heftigkeit,

ihre stupende Rednergabe. Es war Anschauungsunterricht.“

Im Laufe des zweiten Verhandlungstages wurde vor allem die Vernehmung

des Ernst Stülpnagel, die schon am Abend vorher begonnen hatte,

weitergeführt. Hing gestern der Blick der Angeklagten, wie der

Berichterstatter schreibt, mit geradezu bezwingender Kraft und Schärfe

an ihm, als er zu sprechen begann, so hat heute diese Spannung

nachgelassen. Sie weiß, wie er auftritt und daß er sie nicht im Stiche

läßt. Sie ist es, die ihm zu Hilfe eilt, als sie fürchtet, er sei zu

schwach im Kampf mit dem entgegenkommenden Richter. Sie sekundiert.“

Nach den Angaben der Anklageschrift hatte die Angeklagte im Laufe der

Untersuchung ihre Verantwortung fortwährend gewechselt und so hatte sie

auch über ihre Beziehungen zu Stülpnagel ein wirres Durcheinander von

Widersprüchen zu Protokoll gegeben. Sie leugnete einmal ihre intimen

Beziehungen, um dann wieder von ihrer tiefen Neigung zu ihm zu sprechen.

Nicht ohne Interesse ist der Umstand, daß der Zeuge seiner Frau

gegenüber das Geständnis der V. verschwieg, obwohl er mit ihr in einer

anscheinend ganz glücklichen Ehe gelebt hat.

Auch dem Untersuchungsrichter gegenüber hat Stülpnagel vorerst mit

keinem Worte dieses schriftliche Geständnis erwähnt, obwohl er doch

wissen mußte, daß er sich durch dieses Verschweigen zum Mitschuldigen

machte. Er kommt bei seiner Aussage auf dieses schriftliche Geständnis

zurück, und behauptet, daß er nur in seiner zerrissenen Gemütsverfassung

an dieses Schriftstück nicht gedacht habe. Der Vorsitzende hält ihm vor,

er solle nicht versuchen, seine Aussage zu verbessern. Er scheine sich

nicht darüber klar zu sein, und auch im Publikum herrsche diese Ansicht

(!), daß auch das Verschweigen gewisser Dinge für den Zeugen strafbar

sei.

Zeuge Stülpnagel: Ich gebe ja ohne weiteres zu ...

Vors. (unterbricht ihn): Das brauchen Sie nicht zuzugeben, das war ein

Fehler, den Sie gemacht haben.

Die Angeklagte erhebt sich und bittet ums Wort (!): Sie übersehen (zum

Vorsitzenden gewendet), daß der Herr Zeuge eine gesetzliche Berechtigung

hatte, gewisse Dinge nicht zu sagen.

Vors.: Einen gesetzlichen Grund kenne ich nicht.

Zeuge: Ich möchte heute nur hinzufügen: die innigen Gefühle, die ich für

Milica Vukobrankovics heute natürlich nicht mehr empfinde – aber ich muß

doch alles in seinem inneren Zusammenhange darstellen, ich, der ich M.

V. am meisten belaste, muß auch alle ihre Lichtseiten schildern, die mir

sie wert gemacht haben und das will ich tun und davon will ich nicht

mich abbringen lassen.

Vors.: Sie tun so, als ob man Sie daran hindern wollte ...

Zeuge: Ich habe mir ein halbes Jahr mein Gehirn darüber zermartert über

das _Warum_. Was kann die Beschuldigte getrieben haben, eine derartige

Tat zu begehen? Wenn man einen großen Einsatz wagt, muß dem gegenüber

doch ein großes Gewinst stehen. Welchen Gewinn hätte sie durch ihre Tat

haben können, ich sehe keinen, nicht den geringsten. Im Gegenteil, sie

hat sich durch ihre Tat in jedem Falle in die größte Gefahr begeben. Wo

soll der Nutzen liegen? Meine Familie, von der sie weiß, daß ich sehr an

ihr hänge, erkrankt schwer. Ich selbst auch, ich war am schwersten

krank. Nehmen Sie an, ich gesunde und meine Familie geht zugrunde. Hat

die V. als die gescheite Person, als die sie immer hingestellt wurde,

auch nur mit einem Gedanken daran denken können, daß dann eine

Verbindung zwischen ihr und mir möglich wäre? Selbst, wenn ich nichts

von der Sache gewußt hätte, ich halte das psychologisch für ganz

unmöglich.

Vors.: Warum nicht?

Zeuge: Ausgeschlossen, gänzlich ausgeschlossen.

Vors.: So sagen Sie, warum nicht. Sie haben sich doch gestern so warm

für die Angeklagte eingesetzt und haben gesagt, ich nehme sie wieder in

mein Geschäft.

Zeuge: Ich habe gesagt: wenn das nicht geschehen wäre, das ist doch

selbstverständlich.

Eine Geschworene: Der Herr Zeuge hat gestern gesagt, ich bedaure jeden

Tag und jede Stunde, daß ich sie nicht mehr bei mir habe. Das hat bei

mir einen tiefen Eindruck gemacht und ich habe mir den Wortlaut gemerkt.

Zeuge: Ich werde das Gute, das ich an ihr kennen gelernt habe, weiter

schätzen. Ich will das sagen und muß das sagen ... Ich möchte jetzt an

die erste Frage anknüpfen, ich sehe tatsächlich nicht, wie diese kluge

Person mit kalter Überlegung gehandelt haben soll, selbst wenn sie hätte

Rache nehmen wollen. An mir hätte sie ein viel wirkungsvolleres Mittel

gehabt.

Vors.: Zum Beispiel?

Zeuge: Sie hätte mir geschäftlich so viel schaden können, was mich viel

mehr getroffen hätte, als vielleicht dieser Giftmordversuch.

Vors.: Der eine macht es eben so, der andere so.

Hatten Sie den Eindruck, daß die Angeklagte etwas Strafwürdiges begangen

hat?

Zeuge: Daran hatte ich damals noch nicht gedacht.

Vors.: Für mich ist es wichtig, zu wissen, ob Sie aus dem Verhalten der

Angeklagten entnommen haben, daß etwas Strafbares geschehen ist.

Zeuge: Das gewiß.

Angekl.: Ich muß leider feststellen, daß sich Herr Stülpnagel irrt. Von

lebenslangem Kerker habe ich nie gesprochen. Ich bin auch heute noch der

Ansicht, daß ich nicht hierher gehöre, sondern zu einem Arzt. Wenn

jemand (es handelt sich um den Augenblick, in dem die V. den Stülpnagel

um Mitleid anflehte) von lebenslangem Kerker gesprochen hat, dann ist es

vielleicht meine Mutter, die damals mit Herrn Stülpnagel über die Sache

gesprochen hat und das verwechselt er vielleicht.

Zeuge: Ich habe _diesen_ Ausspruch der Angeklagten in meiner Erinnerung.

Ich möchte ja gerne anders aussagen, aber ich halte mich an die

Wahrheit.

Eine Geschworene: Herr Zeuge, warum wäre die Möglichkeit einer Ehe

zwischen Ihnen und der V. ausgeschlossen gewesen?

Zeuge: Ich hätte nie wieder geheiratet.

Vors.: Wissen Sie, daß die Angeklagte gesagt hat, er hätte mich

wahrscheinlich nicht geheiratet, weil er andere gehabt hat?

Vert.: Das Fräulein V. war nicht auf die Gattin eifersüchtig, sondern

auf andere Mädchen.

Vors.: Herr Stülpnagel hat auch von den großen Leidenschaftsausbrüchen

erzählt, die dieses Wort „niemals“ hervorgerufen hat.

Angekl.: Ich bitte, die Sache ist mir nicht gleichgültig. Sie ist für

mich als Frau von großem Wert. Ich hätte genug Männer gefunden, die mich

geheiratet hätten trotz meiner schrecklichen Vorstrafe, die ich ganz

unschuldig bekommen habe. (Unruhe im Auditorium.) Ich habe es nicht

notwendig gehabt, mich einem Mann an den Hals zu werfen. Ich bin Herrn

Stülpnagel nie nachgerannt. Ich glaube, jeder Frau muß die Geduld

reißen, wenn ihre _Ehre_ systematisch in den Kot gezogen wird.

Als der Vorsitzende an den Zeugen die Frage stellt, ob er nicht mit der

Angeklagten darüber gesprochen habe, wie sie zu dieser Tat gekommen sei,

springt Milica Vukobrankovics auf und unter den Rufen: „_Ich kann nicht!

Ich kann nicht!_“ eilt sie bei der Saaltüre hinaus. Zwei Justizsoldaten

folgen ihr rasch nach. Im Einverständnis mit dem Verteidiger wird die

Verhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt. Nun wird

eine kleine Pause eingerückt. Als der Gerichtshof wieder zusammentritt,

wird auch die Angeklagte wieder hereingeführt, und der Verteidiger

bittet für ihr Verhalten von vorhin um Entschuldigung. Es sei ein

Nervenzusammenbruch gewesen, verständlich bei einer Frau, die nur von

Brom lebt.

Vors.: Das wird zur Kenntnis genommen.

Nach Eröffnung der Verhandlung bittet dann am nächsten Tage die

Angeklagte ums Wort und sagt: Ich möchte heute um etwas Nachsicht

bitten. Ich habe die ganze Nacht erbrochen und habe mich nur

hergeschleppt, weil ich wirklich nicht wünsche, daß die Verhandlung

vertagt wird. Ich habe mich gestern auch nicht ganz richtig ausgedrückt.

Ich habe gesagt, daß ich im Gefängnis hungerte und fror. Ich möchte

nochmals betonen, daß ich gestern nur flüchtig gesagt habe: daß ich

damit keinem der Herren aus dem Landesgericht II. einen Vorwurf machen

wollte. Gerade der Herr Oberdirektor Schmidt ist mir außerordentlich

liebenswürdig entgegengekommen. Er ist ein sehr humaner Mann, aber ein

Gefängnis ist kein Sanatorium. Ich war damals schwer krank und hätte

wohl eher in ein Sanatorium als in ein Gefängnis gehört. Der Herr

Oberdirektor Schmidt konnte mir keine andere Kost als die Gefängniskost

zur Verfügung stellen und die Gefängniskost konnte ich nicht genießen,

weil ich Bleivergiftung hatte und alles erbrach. Infolgedessen habe ich

wirklich buchstäblich manchmal gehungert. Ebenso war das mit dem

Frieren. Die Herren wissen selber, daß es in den Amtsräumen kalt ist,

auch im Sommer. Ich habe mir aber infolge der Bleivergiftung auch eine

starke Blutarmut und einen Gelenkrheumatismus zugezogen und daher die

Kälte sehr unangenehm empfunden. Am wenigsten möchte ich dem Herrn

Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen. Er war ungemein streng, aber

er hat mich immer gerecht und human behandelt.

Vors.: Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, frage ich Sie: Wurden

Sie von irgend jemand zu dieser Erklärung beeinflußt?

Angekl.: Nein. Ich hatte diese Erklärung schon gestern abgeben wollen,

aber Herr Präsident werden sich erinnern, daß Sie mich unterbrochen

haben.

Es erfolgt nun das Verhör mit der Gattin des Ernst Stülpnagel. Der

Vorsitzende fragt Frau Stülpnagel, warum denn am 3. Juli ihre

Lebensmittel plötzlich beseitigt worden seien.

Zeugin: Mein Mann hat gesagt, er habe telephonisch mit dem Arzt

gesprochen, der die Meinung ausgedrückt hat, die Lebensmittel müssen

weg, sie enthalten offenbar Gift.

Vors.: Von dem Geständnis der V. haben Sie also nichts gewußt?

Zeugin: Nichts.

Vert.: Und dieses telephonische Gespräch mit dem Arzt hat gar nicht

stattgefunden. Herr Stülpnagel wollte offenbar das Geheimnis der V.

nicht preisgeben.

Vors.: Wie stehen Sie denn mit Ihrem Mann?

Zeugin: Wir haben immer sehr gut miteinander gelebt und leben auch heute

noch in bester Harmonie.

Die Zeugin erzählt dann vom Verlaufe ihrer Krankheit, die Mitte Juli am

stärksten auftrat. Dabei wird die Äußerung der Angeklagten erwähnt:

„Essen Sie nur viel von dem Zwieback!“, und der Verteidiger fragt die

Zeugin, ob ihr das nicht aufgefallen sei.

Diese an sich sehr überflüssige Äußerung der V., wie im weiteren

Verlaufe ihr Hineindrängen in die von ihr vergiftete Familie scheint im

gewissen Sinne für den Giftmord charakteristisch zu sein. Von einer

anderen Giftmischerin, der Marie Jeanerette, einer früheren

Krankenpflegerin und Pseudophilanthropin, wird berichtet, daß sie den

Verwandten und Freunden ihrer Opfer deren Tod und die Symptome, unter

denen er auftreten würde, voraussagte und damit Beweise für ihre Schuld

lieferte. In unserem Falle war die Anwesenheit der Angeklagten in dem

Hause ihres Geliebten durchaus nicht notwendig und für die Angeklagte

selbst war dieser Verkehr auch gesundheitlich gefährlich. Abgesehen

davon kam sie dabei unter die Augen der alten Frau Konegen, einer

vierundsiebzigjährigen Frau, der Mutter der Dorothea Stülpnagel. Diese

alte Dame war die einzige, welche die Angeklagte durchschaute.

Nun wurde der praktische Arzt vorgerufen, den die Angeklagte während

ihrer Schwangerschaft aufgesucht hatte. Unmittelbar nach dem Zeugen

tritt die V. in den Saal und sagt erregt zum Vorsitzenden: „Ich bitte

dieses Verhör wieder unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu führen.“

Vors.: Aber diese Dinge sind doch schon wiederholt hier erörtert worden.

Jetzt ist doch eine geheime Verhandlung wahrhaftig nicht nötig.

Angekl.: Ja, Herr Präsident, es geht ja nicht um Ihre Nerven, _nicht um

Ihre Schamhaftigkeit_. Ich verlange Ausschluß der Öffentlichkeit.

Der Vorsitzende läßt den Saal räumen, und der Zeuge wird in geheimer

Verhandlung einvernommen.

Ist es schon an sich sehr interessant, daß die Angeklagte ihr

Hauptverbrechen unter ähnlichen Begleitumständen wiederholte und dem

Hause Piffl ein Haus Stülpnagel folgen ließ, so ist es nicht minder

merkwürdig, daß sie jetzt auch das Nebenverbrechen, die Verleumdung,

derentwegen allein sie im ersten Prozeß verurteilt worden war, im

zweiten Falle wiederholte.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie im Laufe der

Untersuchung wiederholt dem Untersuchungsrichter beteuert habe, es müsse

noch ein _Zweiter_ Gift in die Lebensmittel gemengt haben, als sie

bereits ihre Versuche eingestellt hatte.

Vors.: Wie konnten Sie, Fräulein, dem Richter solche ungeheuerliche

Dinge erzählen?

Angekl.: Jeder kämpft um seine Existenz, Herr Hofrat, wenn Sie an meiner

Stelle wären, würden Sie auch so handeln.

Vors.: Nein, ich würde die Wahrheit sagen.

Angekl.: Aus Ihnen spricht der Richter, aber nicht der Mensch.

Vors.: Auch als Mensch würde ich sagen, das habe ich getan und so habe

ich gehandelt.

Vert.: Vielleicht hat sie sich geschämt, ein Geständnis abzulegen. (In

Wirklichkeit war das Geständnis schriftlich schon vor Monaten erfolgt.)

Angekl.: Bei einem Geständnis kam bei mir außer diesen Dingen auch noch

die weibliche Scham dazu, die mich nicht sprechen ließ.

Vors.: Was Ihre weibliche Scham verletzt, hätten Sie ja verschweigen

können.

Angekl. (fast weinend): Sie nennen es Lügen, ich phantasiere so gern.

Sie nennen mich lügnerisch. Als Mensch würde ich ja so gern dem Menschen

ein Geständnis ablegen, es hat mich immer gedrängt, dem

Untersuchungsrichter, dem Menschen, zu gestehen. Aber hinter dem

Untersuchungsrichter steht der Staatsanwalt, der aus einer

_Verzweiflungstat_ den tückischen Mord machen will.

Vors.: Sie vergessen eben, daß die Richter auch Menschen sind und diesen

Menschen hätten Sie sich als Mensch zeigen können.

Nun wird die alte Frau Konegen vernommen. Sie erzählt, daß sie einen

eigenen Haushalt führe, obwohl sie in einem Hause mit ihrer Tochter

zusammen wohne, und daß sie nur, als Frau Stülpnagel erkrankte, in der

Küche mitgeholfen habe. Sie selbst ist nie krank geworden.

Vors.: Wann ist Ihre Tochter erkrankt?

Zeugin Konegen: Das kann ich genau sagen. Am 12. Juni, ich brauche nur

in meinen Aufzeichnungen nachzusehen.

Unter vergnügtem Lachen im Zuschauerraum (!) zieht die alte Dame ihre

Papiere hervor und beginnt vorzulesen:

„Am 9. Juni waren die Kinder krank, dann wieder besser.

Am 12. Juni Dorothea krank.

Der Fall Vukobrankovics · 第 6 / 14 题