Vors.: Sie haben sich also um das Schicksal dieses schriftlichen
Geständnisses gar nicht mehr gekümmert?
Angekl.: Gar nicht, auch nicht, als ich verhaftet wurde.
Das Geständnis lautete folgendermaßen: „Ich bestätige hiermit, daß ich
nicht mit Absicht und willens war, aber aus Leichtsinn Schuld an den im
Juli 1922 im Hause Stülpnagel vorgekommenen Bleivergiftungen trage.“
Im weiteren Verlaufe des Verhöres verlangte die Angeklagte neuerlich den
Ausschluß der Öffentlichkeit, da sie zu ihrer Rechtfertigung delikate
Dinge vorbringen müsse.
Vors.: Wir werden ja die ganzen fünf Tage von diesen Dingen reden
müssen. Sie wissen ganz genau, daß wir irgendwelche Sachen, die delikat
sind, nicht berühren werden.
Angekl.: Um Himmelswillen, Sie müssen doch denken, daß ich als Frau von
dem anderen nicht reden konnte. Sind Sie denn kein Mensch, daß Sie das
nicht verstehen?
Vors.: Das verstehe ich vollkommen.
Die Angeklagte erzählt dann, daß sie sich in dieser Zeit sehr krank
gefühlt habe und in Anbetracht der Krankheit ihres Vaters für ihren
Geisteszustand gefürchtet habe. Sie suchte damals Beziehung zu einer
Wahrsagerin und diese, eine gewisse Frau Maresch, habe ihr ein
nervenstärkendes Mittel gegeben, das ihr sehr gut tat. Außerdem habe ihr
eine unbekannte Frau ein Abortivmittel ins Büro gebracht. Über die
Farbe, die Beschaffenheit und die Packung dieses Abtreibungsmittels gibt
die Angeklagte ganz unbestimmte Auskunft.
Vors.: Wie lange haben Sie das Mittel eingenommen?