Angekl.: _Mir war im Augenblick alles so egal._

Vors.: Sie haben sich also um das Schicksal dieses schriftlichen

Geständnisses gar nicht mehr gekümmert?

Angekl.: Gar nicht, auch nicht, als ich verhaftet wurde.

Das Geständnis lautete folgendermaßen: „Ich bestätige hiermit, daß ich

nicht mit Absicht und willens war, aber aus Leichtsinn Schuld an den im

Juli 1922 im Hause Stülpnagel vorgekommenen Bleivergiftungen trage.“

Im weiteren Verlaufe des Verhöres verlangte die Angeklagte neuerlich den

Ausschluß der Öffentlichkeit, da sie zu ihrer Rechtfertigung delikate

Dinge vorbringen müsse.

Vors.: Wir werden ja die ganzen fünf Tage von diesen Dingen reden

müssen. Sie wissen ganz genau, daß wir irgendwelche Sachen, die delikat

sind, nicht berühren werden.

Angekl.: Um Himmelswillen, Sie müssen doch denken, daß ich als Frau von

dem anderen nicht reden konnte. Sind Sie denn kein Mensch, daß Sie das

nicht verstehen?

Vors.: Das verstehe ich vollkommen.

Die Angeklagte erzählt dann, daß sie sich in dieser Zeit sehr krank

gefühlt habe und in Anbetracht der Krankheit ihres Vaters für ihren

Geisteszustand gefürchtet habe. Sie suchte damals Beziehung zu einer

Wahrsagerin und diese, eine gewisse Frau Maresch, habe ihr ein

nervenstärkendes Mittel gegeben, das ihr sehr gut tat. Außerdem habe ihr

eine unbekannte Frau ein Abortivmittel ins Büro gebracht. Über die

Farbe, die Beschaffenheit und die Packung dieses Abtreibungsmittels gibt

die Angeklagte ganz unbestimmte Auskunft.

Vors.: Wie lange haben Sie das Mittel eingenommen?

Der Fall Vukobrankovics · 第 5 / 14 题