Der erste Prozeß Vukobrankovics.
Am 28. Oktober 1918 begann der erste Prozeß gegen die 24jährige
Bürgerschullehrerin Milica Vukobrankovics de Vuko et Branko vor den
Wiener Geschworenen. Die Angeklagte war beschuldigt, in der Familie des
Landesschulinspektors Rudolf Piffl den Speisen Arsenik beigemengt und
eine Phosphorpille angefertigt zu haben, um die Ehefrau des Piffl aus
der Welt zu schaffen. Als die Nachforschungen, einmal unterbrochen und
dann wieder aufgenommen, auf die Angeklagte als Täterin hinwiesen,
suchte sie den Verdacht auf den Adoptivsohn des Ehepaares Piffl, Albert
Zelenka Piffl, zu lenken. Es wurde deshalb gegen sie die Anklage auf
Mordversuch und auf Verleumdung erhoben.
Die M. V. hatte in der Familie der Piffl freundschaftlich verkehrt und
war wie eine Tochter angesehen worden. Beide Eheleute waren bedeutend
älter als sie, der Mann war 56, die Frau 51 Jahre alt. Nun ereignete es
sich, daß Frau Piffl, sowie deren Mutter und Tante nach dem Genuß von
Limonade und später nach einer Mehlspeise erkrankten und daß die Ärzte
eine Arsenikvergiftung feststellten. Man brach hierauf den Verkehr mit
der Angeklagten, die sich durch den Besitz eines Buches über die
Psychologie des Giftmordes verdächtig gemacht hatte, ab; sie verstand es
aber, sich wieder einzudrängen und versuchte immer wieder, das Mißtrauen
ihrer Freunde zu entkräften. Am 14. Februar fand man nun in einer
Schachtel, aus der Frau Piffl ihre Pillen gegen Herzbeschwerden zu
nehmen pflegte, eine Phosphorpille. Daraufhin wurde die Anzeige
erstattet. Am 11. März schickte die Angeklagte ein Schulmädchen in die
Wohnung des Piffl, das dem öffnenden Dienstmädchen sagte, es wolle Herrn
Piffl persönlich sprechen. Es brachte Blumen für ihn. Da er nicht
anwesend war, entfernte sich das Kind, das man eine kurze Zeit im
Vorzimmer allein gelassen hatte. Zwei Stunden später wurde bei dem
Inspektor ein Brief abgegeben, des Inhalts, er möge unter dem Sofa im
Vorzimmer nachsehen, es scheine dort ein „geheimes Depot Alberts“ (des
Stiefsohnes) zu sein. Es fand sich unter dem Sofa ein Tiegel mit rotem
Phosphor und ein Fläschchen mit Opiumtropfen. Es stellte sich bald
heraus, daß das Schulmädchen auf Befehl der V. die Gifte dort verborgen
hatte.
Die Angeklagte wurde verhaftet. Sie leugnete beharrlich. Zur
Durchführung des Indizienbeweises waren über 40 Zeugen vorgeladen. Ein
psychiatrisches Gutachten war eingeholt worden, es bezeichnete die
Angeklagte als geistig gesund. Der Verteidiger versucht die Ablehnung
der Gutachter durchzusetzen, sie hätten sich in ihrem Bericht auch über
die Tat selbst geäußert und seien befangen. Dieser Antrag wird
abgelehnt.
Wir lassen nun die wichtigsten Momente der Verhandlung folgen, weil sich
aus ihnen, besonders aus den Einzelheiten und aus der Art, wie sich die
V. benimmt und verteidigt, erst ein Bild der geistigen Voraussetzungen
ergibt, unter denen die Tat begangen wurde.
Vorsitzender: Bekennen Sie sich schuldig?
Angeklagte (sehr laut und energisch): Nein, nach keiner Richtung, Herr
Präsident.
Vors.: Sie leugnen also, Gift in die Speisen getan zu haben.
Angekl.: Ich habe das nicht getan.
Vors.: Und was ist es mit der Verleumdung?
Angekl.: Ich erkläre, daß es mir niemals darum zu tun war, den Buben zu
beschuldigen. In meiner grenzenlosen Aufregung wollte ich nur darauf
hinweisen, daß auch ein anderer es getan haben könne, denn ich hatte
doch keinen Grund, so etwas auszuführen.
Sie erzählt nun, daß sie kurz nach Kriegsausbruch aus der Schweiz
heimgekehrt sei und sich der Kriegsfürsorge zur Verfügung gestellt habe.
Dadurch kam sie mit ihrem ehemaligen Direktor, dem Landesschulinspektor
Piffl und dessen Frau in nähere Berührung. Frau P. bat sie, sie möge dem
Adoptivsohn Nachhilfestunden erteilen. Dies habe sie unentgeltlich
übernommen. Aus Erkenntlichkeit hierfür hatte die Familie sie in den
Jahren 1915/16 zum Sommeraufenthalt eingeladen. 1915 war sie in
Kranichberg, dem Schlosse des Kardinals Piffl, der der Bruder des
Landesschulinspektors ist. Am 17. Dezember 1917 habe sie zur Linderung
eines starken Hustens in der Apotheke ein Limonadenpulver gekauft. Als
sie bei der Familie P. zu Besuch war, hatte sie es benützen wollen, man
brachte ein Glas Wasser und Frau Piffl wollte auch davon kosten. Es
wurden noch zwei Gläser gebracht, sie bereitete für alle die Limonade
und tat auch Zucker hinein. Frau P. hätte eines von den Gläsern gewählt.
Dem Sohne hätte es so geschmeckt, daß er sich ein Päckchen mit den
Limonadekristallen erbat. Bald nachher wurde Frau P. von einem
Unwohlsein befallen, sie klagte, daß sie erbrechen müsse. Sie hätte
vielleicht die Limonade nicht trinken sollen. Sie, die V., hätte
gemeint, die Limonade sei wohl nicht die Ursache des Erbrechens, sonst
wäre sie doch auch selbst erkrankt. Vorsichtshalber hätte sie aber
Albert gesagt, er möge das Limonadepulver einem Arzte zeigen, bevor er
es benütze.
Nun kam die Rede auf die Mehlspeisevergiftungen am 23. März. Die
Angeklagte bestreitet, an diesem Tage vormittags bei P. gewesen zu sein,
da sie bestimmt wisse, damals sei sie unwohl gewesen. Erst nachmittags
habe sie von Herrn P. gehört, daß alle Familienmitglieder mit Ausnahme
von ihm und Albert nach dem Genuß einer Maisspeise erkrankt seien und zu
Bette lägen. Der herbeigeholte Hausarzt, Primarius Dr. Swoboda sprach
sofort den Verdacht aus, die Maisspeise habe Rattengift enthalten.
(Diesem Arzte stellte die V. später, als er „leider“ schon verstorben
war, ein sehr lobendes Zeugnis wegen seiner trefflichen Diagnostik aus.
Er habe als der einzige Arzt sofort das Richtige getroffen, während sich
später, bei den Vergiftungen im Hause Stülpnagel, alle anderen Ärzte
sich als „Trottel“ bewiesen hätten, und sie selbst die einzige gewesen
sei, die das „Rad aufgehalten“ hätte.) Er nahm sofort ein Stück der
verdächtigen Speise an sich, um es untersuchen zu lassen und sagte, er
müsse die Strafanzeige erstatten. Sie selbst sei aber, führt die V. aus,
an allem gänzlich unbeteiligt gewesen.
Staatsanwalt: Es ist merkwürdig, daß Sie alles hervorheben, was Ihnen
bedenklich erscheint.
Angekl.: Nun ja, aus demselben Grunde, weshalb Sie alles hervorheben,
was mich belastet.
Trotzdem sei der Verkehr, wenn auch nicht in der ungezwungenen Weise wie
bisher weitergegangen. Sie, die V. hätte der Familie zeigen wollen, daß
sie _ihr verzeihe_, sie habe auch einen Besuch der Frau P. bei sich
zuhause empfangen, und eine Einladung nach Kranichberg für sich und ihre
Mutter. Bald nachher wurde sie wegen der Giftaffäre zur Polizei
vorgeladen. Ihre Mutter sei darüber so böse geworden, daß sie erklärte,
mit den Piffl nicht mehr verkehren zu wollen.
Der Vorsitzende stellt nun fest, daß der Verdacht gegen die V. erst rege
wurde, als Frau Piffl in der Handtasche der Angeklagten die Broschüre
„Die Psychologie des Giftmordes“ fand.
Angekl.: Die Broschüre hat damit nichts zu tun.
Staatsanwalt: Sie gaben zu, daß Herr Piffl zumeist später mittagmahlte
als die Familie?
Angekl.: Nein, es kam öfter vor, daß, wenn er nicht im Büro weilte, er
rechtzeitig zum Essen kam, also auch vergiftet werden konnte.
Staatsanwalt: Sie haben stets behauptet, Frau Piffl sei Ihnen freundlich
entgegengekommen, trotzdem haben Sie eine Novelle geschrieben: „Das
Armband“, die auf Frau Piffl gemünzt ist, die Sie in der Figur der
Kommerzienrätin als herzloses, scheußliches Wesen hinstellen.
Angekl.: Es haben sich Zwischenfälle ereignet, Unstimmigkeiten.
Verteidiger: Sagen Sie es nur heraus, Eifersucht der Frau Piffl.
Angekl.: In der Novelle ist ja kein Name genannt und ich kann nichts
dafür, daß Frau Piffl die Kommerzienrätin auf sich bezogen hat.
Vors.: Wir kommen nun zum (3.) Giftmordversuch, dem mit der
Phosphorpille am 14. Februar. In einer Schachtel mit Pillen, die nur für
Frau Piffl bestimmt waren, wurde eine Phosphorpille gefunden und es wird
Ihnen zur Last gelegt, daß Sie die Pille hineingeschmuggelt haben.
Angekl.: Es ist befremdend, daß man nur mich beschuldigte, da ich doch
gar keine _Ursache_ dazu hatte. Ich wußte ja auch gar nicht, aus welcher
Schachtel Frau Piffl Pillen nimmt, denn es waren auf der Kredenz zwei
Schachteln.
Staatsanwalt: Wie können Sie sich so genau erinnern, daß Sie damals nie
allein gewesen sind?
Angekl.: Ich bin ja drei Tage später zur Rede gestellt worden.
Psychiater Dr. v. Wieg: Nach Ihrer hier bekundeten ethischen Auffassung
frage ich Sie, was hatten Sie nach diesem Vorfall für einen Grund, sich
nochmals einem solchen Verdachte auszusetzen? Es wäre doch psychologisch
begründet, wenn Sie sich schuldlos fühlten, um keinen Preis dieses Haus
wieder zu betreten.
Angekl.: Ich selbst habe den Verkehr abgebrochen, ich wollte sogar die
Familie auf _Ehrenbeleidigung_ klagen, stand aber davon ab, um den
Skandal zu vermeiden. Dann hat Frau Piffl mir die Hand zum Frieden
geboten, indem sie mir einmal Konzertkarten brachte. Ich war eben ein
_guter Tepp_ (dummer Kerl). Denn wie könnten Sie sonst meine
Handlungsweise deuten?
Psychiater: Weil Sie moralisch defekt sind.
Angekl. (gereizt): Ich bitte das zu begründen. Hat man einen moralischen
Defekt, wenn man einem Menschen die Hand zum Frieden reicht?
Vert.: Und nicht zu vergessen, daß die Frau des Vorgesetzten, des
Landesschulinspektors der Lehrerin das Versöhnungsangebot machte.
Angekl. (zum Gerichtshof): Ich hätte eine große Bitte. Schon von allem
Anfang an empfand ich, daß die Herren Psychiater gegen mich
voreingenommen sind. Sie haben mich von allem Anfang an wie eine
Schwerverbrecherin behandelt. Könnten nicht andere Psychiater
herangezogen werden?
Vors.: Es liegt kein Anlaß vor, die Herren für befangen zu halten, sie
sind Ihnen doch ganz fremd gewesen. Ihre Fragen stützen sich auf die
Untersuchungsergebnisse.
Später wendet sich die V. gegen die Bemerkung eines Gerichtspsychiaters,
daß sie nach dem Vorfall mit der Giftpille nicht besonders aufgeregt
gewesen sei.
Angekl. (sehr scharf): Ich war genug aufgeregt, denn es ist keine
Kleinigkeit, wenn man gegen jemand eine solche Beschuldigung erhebt.
Sie schildert nun ausführlich ihre vielfachen Bemühungen, sich vor der
Familie P. von dem auf sie gefallenen Verdachte zu reinigen. Endlich
gelang es ihr, von Herrn Piffl empfangen zu werden. Er begrüßte sie
anscheinend sehr verlegen und sagte dann, es sei etwas sehr peinliches
geschehen, der Verdacht, die Giftpille in die Schachtel getan zu haben
richte sich gegen sie. „Als ich,“ sagte die Angeklagte, dies mit
Entschiedenheit zurückwies, verschanzte sich Herr Piffl hinter seine
Frau. So lassen Sie mich doch mit ihr sprechen, meinte ich, und wirklich
erschien dann Frau Piffl. Es kam zu einer Auseinandersetzung, und _ich
war fest entschlossen, die Sache anzuzeigen_, dann überlegte ich es mir,
denn Frau P. hatte mir am Schlusse der Szene gesagt: „Sagen Sie aber ja
nicht, daß ich Sie beschuldigt habe.“ Da dachte ich mir, was nützt denn
die Anzeige, die Frau wird doch alles in Abrede stellen. Außerdem dachte
ich an die Aufregungen, denen meine Mutter neuerlich ausgesetzt sein
würde und ich beschloß, der Sache freien Lauf zu lassen, da sie sich in
ein paar Tagen aufklären müsse.
Vors.: Sie sollen auch Herrn Piffl gesagt haben, er möge im Kasten
nachsehen, vielleicht finde er dort etwas.
Sagen Sie nur, was Sie dachten. Sie begehen _hier_ damit keine
Verleumdung, denn hier sind Sie, um sich zu rechtfertigen.
Angekl.: Ich dachte mir, man sagt mir so kaltblütig ins Gesicht, daß ich
die Giftmischerin bin und es könnte doch _auch_ der Bub gewesen sein.
Ich wollte ihm damit kein Unrecht tun.
Vors.: Sie haben schon vorher bei Herrn Piffl auf den Albert als den
möglichen Täter hingewiesen.
Angekl.: Ich wollte nur, daß einmal ordentlich nachgesehen wird.
Vors.: Wie haben Sie sich das Fläschchen mit der Aufschrift „Gift“
verschafft, das Sie dann an Piffl gesandt haben?
Angekl.: Ich war in höchster Aufregung, habe in der Schule die
Lehrmittelsammlung aufgesucht und in einem Kasten das Fläschchen
gefunden.
Vors.: Und Sie haben dann das Schulmädchen mit diesem Fläschchen und mit
einem zweiten aus Ihrer Wohnung zu Piffl gesandt.
Die Angeklagte erzählt nun den Vorfall und sagt, sie habe sich damals in
einem Traumzustand befunden (dieser Traumzustand kehrt in stereotyper,
erstarrter Form bei der Verantwortung der V. im zweiten Prozeß wieder),
so daß sie kaum wußte, was sie getan habe. Am Tage vorher habe sie eine
Wahrsagerin getroffen, die ihr prophezeit habe, daß Leute, die sie für
Freunde halte, gegen sie falsch sein würden.
Dann sprach die Wahrsagerin von einem Kasten mit einem Dantekopf, und
weil in der Wohnung Piffls ein solcher Kasten stand, kam ihr die Idee,
daß in dem Kasten etwas sein könne, das Aufklärung bringen würde. Sie
habe daraufhin dem Herrn Piffl gesagt, er möge in dem Kasten nachsehen.
Nie habe sie daran gedacht, den Verdacht auf Albert zu lenken, sie
wollte nur, daß man einmal gründlich in der Wohnung nachschaue, damit
die Wahrheit an den Tag komme.
Vors.: Sie haben einen Blumenstock gekauft und dem Schulkinde
eingeschärft, es solle sagen, eine ehemalige Schülerin bringe dem Herrn
Landesschulinspektor diesen Stock. Den ersten unbewachten Augenblick
soll das Kind dazu benützen, das Giftfläschchen unter dem Diwan zu
verstecken. Als das Kind Sie gefragt hat, was es antworten soll, wenn es
um seinen Namen gefragt wird, haben Sie gesagt: Sag, was du willst.
Angekl.: Das zeigt doch, wie verwirrt ich war. Da zeigt sich, fährt die
Angeklagte fort, daß meine Absicht nicht so verwerflich gewesen ist,
denn sonst hätte ich dem Kinde aufgetragen, einen falschen Namen zu
nennen. (Gerade das ist falsch. Denn wenn sie dem Kinde aufgetragen
hätte, einen falschen Namen zu nennen, hätte sie sich dem Kinde
gegenüber bloßgestellt und es hätte bei einer späteren Einvernahme gegen
sie zum Beweis werden können.)
Staatsanwalt: Sie haben sich eben ein Kind ausgesucht, das als diebisch
und verdorben bekannt ist und vorausgesetzt, das Kind werde sich nicht
beim richtigen Namen nennen. Was haben Sie gemacht, als das Kind bei
Piffl war?
Angekl.: Ich habe in einem Kaffeehause gewartet.
Staatsanwalt: Und waren nach Angaben von Zeugen dort sehr heiter, haben
dem Kind nach der Rückkehr Schokolade gezahlt.
Vors.: Und eine Stunde später haben Sie auf der Rückseite einer
Extraausgabe dem Herrn Piffl geschrieben, er solle unter dem Diwan
nachsehen, es dürfte sich dort ein Giftdepot des Albert befinden. (Ein
Beweis für das Hineindrängen der Angeklagten in die Folgen ihrer Tat.
Hätte sie ruhig gewartet, bis beim Aufräumen das Giftdepot gefunden
wurde, dann hätte sich der Verdacht vielleicht doch auf Albert gelegt,
jedenfalls auf eine dritte Hand, da doch die V. damals nicht mehr im
Haus verkehrte. Aber sie konnte es nicht erwarten. Zeichen einer
besonderen Schlauheit gab sie damit nicht. Schlauheit ist aber auch für
die Giftmörderinnen gar nicht charakteristisch, viel eher ihr
auffallendes „Glück“.)
Die Angeklagte verantwortet sich wieder in ihrer Weise, sie habe das in
ihrer grenzenlosen Verzweiflung getan, um den ungerechten Verdacht von
sich abzuwälzen. Der Präsident stellt fest, daß die Angeklagte in einem
Turnsaal, wo Gift in versperrtem Kasten untergebracht war, einen Monat
hindurch Unterricht erteilt hat.
Angekl.: Da müßte festgestellt werden, daß in dieser Zeit der Kasten
erbrochen worden ist. (Die Gegenfrage des Vorsitzenden: Woher sonst
haben Sie sich das Fläschchen mit Opium und den Tiegel mit Phosphor
verschafft, unterblieb; denn einfach „finden“, wie sie vorhin aussagte,
konnte sie so gefährliche Stoffe nicht.) Dr. Swoboda, der Hausarzt der
Familie, konstatiert, daß infolge schlechtschmeckender Speisen
Erkrankungen in der Familie Piffl vorgekommen sind. Er habe der Frau
Pillen verschrieben, die in seiner Gegenwart in der Apotheke in das
Schächtelchen gefüllt wurden. Er halte es für ausgeschlossen, daß etwa
aus Fahrlässigkeit die Phosphorpille in die Schachtel gelangt sein
könne. Früher schon habe er Herrn und Frau Piffl Arsenikpillen
verschrieben, die kleiner waren als die zuletzt verordneten, fabrikmäßig
erzeugten Pillen.
Die Angeklagte versucht sofort diese Verschiedenheit für sich
auszunützen: diese zweiten Pillen hätte sie gar nicht zu Gesicht
bekommen. „Die angeblich von mir erzeugte Giftpille hätte daher nach dem
Muster der mir bekannten Pillen kleiner ausfallen müssen.“ (Daß sie aber
die anderen wirklich nicht gekannt hat, kann sie nicht beweisen und so
scheinen ihre Argumente immer schlagkräftig, sind aber durchaus nicht
beweisend.) Im Laufe des zweiten Verhandlungstages konstatiert der
Präsident, daß die Leihbibliothek Last das Buch „Die Psychologie des
Giftmordes“ nie geführt hat. Und aus der Leihbibliothek Last hat die V.
ihre Bücher bezogen. M. V. hätte nur Bücher ernsten Inhalts gelesen:
„Also sprach Zarathustra“ von Nietzsche, „Rom“ von Zola. Nun wird
ausdrücklich von einer Broschüre gesprochen, die in dem Täschchen der V.
gefunden wird. Die Leihbibliothek Last führt aber nur gebundene Bücher.
Es ist also auch dieser Umstand keineswegs entlastend für die V.
Die Schulbehörde bezeichnet die V. als sehr intelligent, sehr
wissensdurstig. Die Berufskolleginnen seien ihr niemals so nahe
gekommen, um ein klares Bild von ihrem Innenleben gewinnen zu können.
Auch sonst wird keine Freundin oder sonst ein Mensch namhaft gemacht,
der der V. menschlich wirklich nahe gestanden sei, ihre Mutter
vielleicht ausgenommen.
Sie hat kaum mit anderen Menschen als den Piffl verkehrt. Diese wurden
das Objekt ihrer Giftpläne; das Zentrum ihres Giftkomplexes, obgleich,
darin kann man ihr glauben, der Hausherr als Mann sie nicht sehr gereizt
hat. Ähnlich wie hier ist es dann auch mit dem Tatbestand des zweiten
Prozesses. Sie hat nicht etwa einen weiten Freundeskreis, aus dem sie
die Menschen auswählt, die sich für ihre Pläne aus irgendeinem Grunde
geeignet zeigen oder ihr Vorteile versprechen, sondern sie zieht eben
die Menschen zur Vergiftung heran, die sie gerade neben sich hat.
Nun wird Marie Pichlmayer vernommen, die Köchin bei Piffls war. Sie
berichtet über die Erkrankungen, die sich bei der Familie Piffl nach dem
Genusse von Powideltascherln und der Maisspeise eingestellt haben. Die
V. habe die Küche nur passiert, sich in derselben aber während der Zeit,
in der die Zeugin im Hause Piffl diente, niemals längere Zeit
aufgehalten. Sie entlastet also, soweit es auf sie ankommt, die
Angeklagte, jedenfalls ein Zeichen einer guten Gesinnung, und dies um so
mehr, als aus der Verhandlung hervorgeht, daß man die Köchin stark im
Verdacht hatte, die Vergiftungen verschuldet zu haben. Erst nach einer
sehr umfangreichen Untersuchung hatte man den Verdacht aufgegeben, da er
ein völlig negatives Resultat ergeben hatte.
Nun schildert Frau Antonie Piffl, wie der Verkehr mit der V. entstand,
wie die Beziehungen der Familie zu ihr immer freundschaftlicher wurden
und sagt: „Wir haben sie immer sehr lieb gehabt, sie war wie das Kind im
Hause.“
Vors.: Hat die Angeklagte ein besonderes Interesse an Ihrem Mann
gezeigt?
Zeugin: Anfangs _nicht_.
Den ersten Verdacht gegen die V. hätte sie gefaßt, als ihr in Erinnerung
kam, daß sie bei ihr das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen habe.
Sie dachte nun daran, wie sich die V. in die Familie eingedrängt habe,
teilte nun eines Morgens ihrem Manne ihre Bedenken mit.
Man beschloß, die V. auf die Probe zu stellen. Nachdem sich die Frau P.
überzeugt hatte, daß sich das Buch _noch in der Tasche der Angeklagten
befand_, fragte man sie plötzlich in Gegenwart des Herrn Piffl: „Kennen
Sie das Buch ‚Psychologie des Giftmordes‘“? Sie erwiderte ganz
unschuldig: „Nein. Was ist denn das?“ Ich und mein Mann wechselten einen
Blick und waren ganz entsetzt.
Der Präsident fragte nun die Zeugin, ob sie glaube, daß die V.
Gelegenheit hatte, sich in der Speisekammer der Familie P. zu
beschäftigen. Die Zeugin erwidert, M. V. habe offenbar den
Speisekammerschlüssel, der eines Tages spurlos verschwunden sei,
heimlich an sich genommen.
Die Angeklagte springt erregt auf und ruft, zum Staatsanwalt gewendet:
„Bitte, Herr Staatsanwalt, mich auch wegen Diebstahls und Einbruchs
anzuklagen!“ Die Angeklagte weiß natürlich genau, daß der Staatsanwalt
dies nicht tun kann. Selbst wenn man ihr beweisen könnte, was an sich
sehr plausibel ist und durch die Ergebnisse des zweiten Prozesses fast
zur apodiktischen Sicherheit wird, daß sie den Eingang in die
Speisekammer auf irgendeine Weise „gefunden“ hat, so wäre das doch nie
als Einbruch und ebensowenig als Diebstahl anzusehen, als man einen
Raskolnikoff, der mit einem Beil, das ihm nicht gehört, gemordet hat,
des Diebstahls wegen belangen wird. Der Präsident geht darauf gar nicht
ein, bittet sie bloß, sich zu beruhigen. Sie versucht eine zweite
Attacke: „Es ist mir zu Ohren gekommen, daß man mich für eine Serbin
hält. Ich fühlte mich stets als Wienerin. Mein Großvater war Hauptmann
bei der Wiener Bürgergarde und die Wiener von damals würden sich keinen
Serben als Hauptmann genommen haben.“
Der erste Prozeß spielte sich noch unter der Regierung Habsburg ab, wenn
auch schon in den letzten Tagen des Kaiserreichs. In dem zweiten Prozeß,
der in der Republik Deutschösterreich stattfand, rechnete die V. nicht
mehr mit der Abneigung der Altösterreicher gegen die Serben. Sie rühmt
sich dann die Erbin eines serbischen Woiwodengeschlechtes, dem einmal
halb Serbien gehört habe und dessen tragisches Schicksal in einem
serbischen Heldenepos verherrlicht sei. Sie wendet sich also nach der
Seite, die ihr vorteilhafter erscheint.
Im weiteren Verlaufe des Verhörs mit Frau Piffl stellt diese fest, daß
nur _ein_ Glas Limonade, und nicht deren drei auf dem Tische standen.
Früher hat die Frau Piffl, für deren außerordentlich humane Gesinnung
auch die Adoption des Albert spricht, günstiger für die V. in diesem
Punkte ausgesagt.
Staatsanwalt: Die Frau Zeugin hat damals ja dann selbst angegeben, sie
habe damals bei einem früheren Verhör alles vorgebracht, was der
Angeklagten günstig sein könnte. Nachher hat sie an den
Untersuchungsrichter eine Zuschrift gerichtet, sie fühle sich
verpflichtet, ihren früheren Aussagen etwas hinzuzufügen. „Ich war auch
damals von der Schuld der V. vollständig überzeugt, doch als Fräulein V.
und ihre Mutter bei mir erschienen und sagten, sie müßten sich das Leben
nehmen, dachte ich, christlich zu handeln, wenn ich meine Ansicht über
den Fall abschwäche. Jetzt bin ich aber von ihrer Schuld vollkommen
wieder überzeugt.“ (Eine ganz ähnliche Szene hat sich ein paar Jahre
später zwischen der V. und dem Verlagsbuchhändler Stülpnagel abgespielt.
Auch hier hat sie um Mitleid angefleht und gesagt, er müsse sie retten,
denn sie wisse, auf ihrer Tat, der Vergiftung der Familie St., stünde
lebenslänglicher Kerker. Freilich hat sie versucht, bei der Verhandlung
auch dies abzuleugnen, doch trotz ihres herausfordernden Benehmens blieb
St. bei seiner Aussage.) Diesmal, im ersten Prozeß, gelingt der V. der
Bluff: Ohne mit einer Wimper zu zucken, so erzählt der Berichterstatter,
blickte sie der Frau Piffl ins Gesicht und rief aus: „Schauen Sie mir in
das Auge, wie ich Ihnen ins Auge sehen kann, denn mein Gewissen ist
rein.“ Kein Wunder, wenn sich die herzkranke alte Dame einschüchtern
ließ.
Sehr charakteristisch ist der Brief, den die V. nach Absendung des
Giftpaketes durch die Schülerin an das Ehepaar sandte. Sie spielt mit
dem Gedanken des Giftes mit einer Selbstverständlichkeit, die staunen
macht. Sie schlägt der Frau P. vor, sich mit ihr auf neutralem Boden zu
treffen. „Unter den vielen Leuten,“ schreibt sie, „werde die Frau Piffl
hoffentlich keine Angst haben, daß ich sie umbringe. Von einer Anzeige
stehe ich ab, weil ich Ihnen keine Bosheit zufügen will und ich gesehen
habe, daß die Herren von der Polizei und vom Gerichte das Pulver nicht
erfunden haben.“ Natürlich fühlt sich die V. völlig sicher. Ein Zeichen
der besonderen Tücke ist es, daß sich diese Szene mit dem Blumenstock
und dem Giftdepot unter dem Sofa gerade an dem Geburtstag der Frau Piffl
abspielen muß. Zu den schon bekannten Tatsachen über die Methode der V.
kommt noch hinzu, daß die V. das Kind nach vollzogenem Auftrage mit den
Worten empfing: „Das hast du gut gemacht.“ Außer der Schokolade gab sie
ihr auch 4 Kronen.
Die Zeugin Piffl sagte nun aus, es schmerze sie tief, daß auch nur der
leiseste Verdacht auf ihren Adoptivsohn falle. Sie wolle auch gewissen
Verleumdungen entgegentreten, indem sie bekanntgebe, was sie bewogen
habe, dieses Kind zu adoptieren: Vor 12 Jahren sei sie mit ihrem Gatten
bei einer Weihnachtsfeier in einer klösterlichen Anstalt gewesen, dort
wäre ein dreijähriges Kind als Jesuskind in der Krippe gelegen. Das arme
Waisenkind hat mich so erbarmt, sagt die Frau Piffl, daß ich mich schon
damals entschlossen habe, es anzunehmen. Vorerst verblieb es im
Waisenhause. Das Kind war mir schon damals sehr anhänglich. Als der
Knabe sechs Jahre alt war, nahm ich ihn in mein Haus. Er war stark
unterernährt, ganz herabgekommen, trotz seiner sechs Jahre konnte er
kaum ein paar Worte sprechen, denn das Waisenhaus war tschechisch, der
Knabe deutsch. Mit Sorgfalt und Liebe habe ich ihn herangezogen, heute
ist er ein vollentwickelter kräftiger Junge, sehr brav, Vorzugsschüler
in der sechsten Gymnasialklasse. Er ist _langsam_ im Sprechen und
Denken, aber im Herzen ein Gold, das Kind hat mich unendlich lieb, daß
dieses Kind mich hätte ermorden wollen – nein, das ist ganz undenkbar.
Staatsanwalt: Zur Zeit der Giftpille waren nur drei Personen in der
Wohnung. Kommen Ihr Gemahl und Albert nach Ihrer Meinung in Betracht?
Zeugin: Absolut nicht. Das kann ich beschwören.
Vert.: Aus welchem Grunde soll es die V. gewesen sein? Glauben Sie, daß
irgendwelche unerlaubten Beziehungen zwischen Ihrem Mann und der
Angeklagten bestanden?
Zeugin: Ganz gewiß nicht. Mein Gatte ist ein tadelloser Charakter.
Vert.: Glauben Sie, daß die V. ein Interesse an Ihrem Gemahl hatte?
Zeugin: Das schon. Ihr Verhalten war darnach.
Vert. (zur V.): Sie sollen darnach getrachtet haben, Frau
Landesschulinspektor zu werden.
Angekl. (energisch): Wenn die Sache nicht so traurig wäre, müßte ich
lächeln. Aus welchem _Grunde_ denn?
Staatsanwalt: Weil Sie ehrgeizig sind.
Angekl.: Es wäre doch kein anderes gesellschaftliches Milieu, in das ich
kommen konnte. Mein Vater war Bezirkshauptmann und Herr Piffl ist
Landesschulinspektor. Das ist doch ziemlich die gleiche soziale
Stellung. Wäre ich so schlecht, wie man mich hinstellt, dann hätte ich
eine Fürstin umgebracht, um eben Fürstin zu werden. (!)
Staatsanwalt: Auch der Bruder des Herrn Piffl, der Kardinal, hat
fürstlichen Rang.
Angekl.: Frau Kardinal hätte ich doch nie werden können. (Lebhafte
Heiterkeit.)
Nun wird der 56jährige gebrechliche Herr Piffl vernommen, der mit leiser
Stimme aussagt. Er hält die V. in ihrem Berufe für sehr verwendbar und
hochbegabt, er habe manchmal das Bedürfnis gehabt, sich mit ihr über
pädagogische Themen auszusprechen.
Vors.: Haben Sie bemerkt, daß die Angeklagte ein besonderes sexuelles
Interesse für Sie bekundete?
Zeuge: Mir ist das nicht aufgefallen.
Staatsanwalt: Beim Untersuchungsrichter sagten Sie aus, daß Sie den
Eindruck hatten, M. V. sei Ihnen in gewissem Sinn nachgelaufen, sie habe
die Tat begangen, um Ihre Frau zu werden.
Zeuge: Ja, das sagte ich und es ist auch möglich, daß es so war.
Die weiteren Verhöre bringen wenig Interessantes. Nur ein kleiner Zug,
die philanthropische Heuchelei der V. wird an einer Stelle gestreift.
Diese philanthropische und scheinbar humane Neigung ist bei sehr vielen
Giftmischern zu finden. Ich komme darauf noch später zurück. Es handelt
sich hier darum, ob die V. gewußt hat, daß die Schülerin, die von ihr zu
der Familie P. gesandt wurde, verlogen und diebisch war. Eine Zeugin
sagt aus, die V. sei einmal dabei gewesen, wie die Schülerin wegen eines
Diebstahls eine Stunde lang verhört wurde. Darauf sagt die V.: Ich habe
das nicht in Abrede gestellt. Mein _Zweck_ war, dem Mädchen, von dem ich
wußte, daß es sehr arm war, _einen kleinen Verdienst zukommen zu
lassen_.
Interessant ist auch folgender Augenblick des Verhörs. Es soll die
Novelle der V. „Das Armband“ verlesen werden. Nun erhebt sich die
Angeklagte und wendet sich direkt an die Geschworenen, was
prozeßtechnisch natürlich nicht zulässig ist. „Meine Herren
Geschworenen! Gestatten Sie, daß ich der Verlesung einige erläuternde
Worte vorausschicke. Ich habe in der Novelle lediglich die Erinnerungen
verwertet, die ich in der ersten gegen mich geführten gerichtlichen
Untersuchung gesammelt habe. Ich veränderte die Namen und die Tatsachen
so, daß nur ganz eingeweihte den Zusammenhang verstehen konnten.
Übrigens wird die Familie Piffl nicht im geringsten in der Novelle
beleidigt.“
Nun wird die Novelle verlesen, sie soll stilistisch sehr hübsch gehalten
sein, sie schildert die Geschichte einer Waise aus sehr gutem Hause, die
in den Verdacht gerät, an dem Verschwinden eines kostbaren Armbandes
beteiligt gewesen zu sein.
Hier drängt sich die Angeklagte in ihre Tat. Das ist verstandesmäßig gar
nicht zu erklären, hängt aber mit dem Wesen des Giftkomplexes zusammen.
Die Angeklagte mußte wissen, daß die Novelle gerade den Beteiligten in
die Hände kommen würde.
Staatsanwalt: Sie haben die Novelle im September verfaßt, also zu einer
Zeit, wo schon wieder freundschaftliche Beziehungen zu der Familie Piffl
bestanden. Halten Sie das für angemessen?
Angekl.: Ich war im September, wie ich beweisen kann, in Waidhofen, es
war also schon räumlich unmöglich, daß ich im Hause Piffl verkehrte.
(Sachlich ist auch dies unrichtig, denn die Familie Piffl befand sich
ganz in der Nähe.)
Staatsanwalt: Aber Sie hätten die Novelle doch zurückziehen können.
Angekl.: In meiner damaligen Aufregung habe ich daran gar nicht gedacht.
Es wird nun festgestellt, daß in den Schulen zur Zeit, als die
Giftmordversuche sich in der Familie Piffl ereigneten, Giftstoffe
abhanden gekommen sind.
Der Gerichtschemiker gibt ferner an, daß die Giftpille, die in die
Arzneischachtel der Frau Piffl hineingeschmuggelt war, aus gelbem,
giftigem Phosphor hergestellt war. Sie ist nicht von einem Fachmann,
sondern von einem Laien angefertigt, der sich einige Kenntnisse in der
Chemie erworben hat. Es wird ferner festgestellt, daß aus der Flasche,
die sich im Turnsaale der Schule in der Renngasse befand, einige Stücke
von dem Phosphor abgetrennt waren. In dieser Schule hatte die V. zuletzt
Unterricht erteilt.
Vors.: Die Lehrer sagten, daß dieser Flasche seit mindestens zwei bis
drei Jahren kein Phosphor entnommen worden war.
Sachverständiger: So lange scheint es nicht gewesen zu sein, die
Schnittflächen sind jüngeren Datums.
Der Indizienbeweis ist also hier dem Gerichte fast mit voller Sicherheit
geglückt, denn wer soll noch in der letzten Zeit Stücke vom Phosphor
abgeschnitten haben?
Nun äußert sich der Professor Haberda über die Arsenikvergiftung der
Familie Piffl. Die Dosis, welche nach Konstatierung der Ärzte den
einzelnen Speisen beigemengt war, hätte hingereicht, einen tötlichen
Ausgang herbeizuführen. Nun hätten die betreffenden Personen einen
widerlichen Geschmack verspürt und nur geringe Mengen davon gegessen.
Woher dieser Geschmack rühre, könne er nicht sagen, denn Arsenik habe
fast gar keinen Geschmack. Daher komme es, daß jemand eine Speise, der
Arsenik auch in tötlicher Dosis beigemengt ist, arglos verzehren kann.
Er faßt zusammen: bezüglich der Limonade lasse sich eine Vergiftung
nicht behaupten, die Erkrankung der Frau Piffl könne auch aus
natürlichen Ursachen erfolgt sein. Aber in den beiden anderen Fällen,
Powidltascherln und Maiskuchen, _lag sicher eine Arsenikvergiftung vor_.
Der nächste Zeuge, der Chefredakteur der „Österreichischen Illustrierten
Zeitung“, in dessen Blatt die Angeklagte Gedichte veröffentlicht hat,
wird nun vernommen. Dieser Mann zeigt nun Zeichen einer
außerordentlichen „Bezauberung“. So wie jetzt noch die Angeklagte auf
ihn wirkt, hat sie früher auf das Ehepaar Piffl gewirkt. Auf diese
eigenartige Kraft der Giftmischerinnen, Menschen bedingungslos an sich
zu locken, zu bezaubern, komme ich später noch zurück. Der Zeuge
versucht zuerst, die Verhandlung zu sabotieren; er erkenne das Recht des
Schwurgerichtes, Verhandlungen zu führen, nicht mehr an, denn die
Regierung von Österreich sei an den Deutschen Nationalrat übergegangen.
Der Vorsitzende erwidert, daß die bestehenden Gesetze noch in Kraft
seien. Der Zeuge gibt nun an, daß er die Angeklagte für unschuldig
halte. Der Untersuchungsrichter hätte alles, was er, der Zeuge,
zugunsten der Angeklagten erzählt habe, unterdrückt.
Präsident: Sie können sich _hier_ vollkommen frei aussprechen.
Staatsanwalt: Ich beantrage schon jetzt die Vorladung des
Untersuchungsrichters.
Der Zeuge erzählt hierauf, daß die Angeklagte gute Gedichte
veröffentlicht hat und daß sie eine angenehme Mitarbeiterin war. Sie
habe bloß in ganz belanglosen Dingen die Unwahrheit gesagt, sonst habe
sie nie gelogen. Von den Vorfällen im Hause Piffl habe er keine
Kenntnis.
Nach dem Protokoll des Untersuchungsrichters hatte der Zeuge auch
angegeben, daß die V. ihm homosexuell schien, und daß sie eine besondere
Vorliebe für geistig tätige Personen und alte Herren hatte.
Eine Kollegin der Angeklagten erzählt, als Kameradin wäre die Angeklagte
sehr liebenswürdig, stets hilfsbereit, im Wesen und Betragen stets
gleichmäßig gewesen. Von der Familie Piffl hätte sie nur mit Achtung und
Wärme gesprochen, krankhaften Ehrgeiz hätte sie nicht an ihr beobachtet.
Nun wird die vierzehnjährige Bürgerschülerin verhört, die auf Geheiß der
Angeklagten seinerzeit das Gift in die Wohnung Piffls gebracht hatte.
Die kleine Zeugin bestätigt, daß die V. ihr alles genau
auseinandergesetzt habe, und daß sie nach dieser Anleitung vorgegangen
sei. Sie habe ihr auch befohlen, im Notfalle falsche Angaben zu machen
und selbst der eigenen Mutter gegenüber tiefstes Stillschweigen zu
bewahren. Trotzdem habe sie daheim der Mutter alles erzählt.
Staatsanwalt zur Angeklagten: Was sagen Sie dazu?
Angekl.: Daß ich es heute tief bereue und daß dies mein einziger
Fehltritt in der ganzen Geschichte war. In meiner Verzweiflung suchte
ich nach einem Ausweg.
Staatsanwalt: Handelt man so, wenn man sich in einer großen Aufregung
befindet, daß man einem Kind einen förmlichen Feldzugsplan bekannt gibt?
Angekl. (erregt): Ja, so handelt man, wenn man sinnlos vor Verzweiflung
ist. (Dabei stand kein vitales Interesse der Angeklagten auf dem Spiel,
da die erste Untersuchung niedergeschlagen war. Daß die Angeklagte
während dieser Komödie heiter im Caféhause saß, wird von ihr offenbar
gar nicht als Widerspruch zu dieser „sinnlosen Verzweiflung“ empfunden.
Da sie selbst nicht logisch denkt und, typisch für eine Giftmischerin,
planlos vorgeht, setzt sie auch bei anderen voraus, daß sie nicht
logisch denken.)
Der Präsident konstatiert, daß der Vater der Angeklagten an Blödsinn
gestorben ist.
Außerordentlich interessant und charakteristisch für das Hereindrängen
der Giftmischerin in ihre Tat ist ein langer Brief, den die Angeklagte
bald nach der Giftpillenaffäre an den Kardinal Fürst-Erzbischof Dr.
Piffl geschrieben hat. Dieser war an der Sache selbst ganz unbeteiligt.
Die M. V. beleuchtete die Vorgänge im Hause Piffl, verteidigt sich gegen
den schweren Schuldverdacht und schreibt schließlich: „Eminenz, ich
schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich bin unschuldig. Ich bitte
Sie, sich nicht eher ein Urteil über mich zu bilden, bevor Sie mich
nicht gehört haben. Nicht um Gnade und Gefälligkeit bitte ich Sie,
sondern um ein _gerechtes Urteil_, denn ich will rein dastehen. Wenn es
einen gerechten Gott im Himmel gibt, muß _meine Unschuld_ zutage
kommen.“ Die Angeklagte verwahrt sich gegen die Anschauung, daß sie
erblich belastet sei und bittet schließlich den Kardinal, mit dem Herrn
Inspektor und seiner hochgradig hysterischen Frau ein ernstes Wort zu
reden.
Staatsanwalt: Warum haben Sie diesen Brief geschrieben?
Angekl.: In meiner großen Aufregung damals. Er ist förmlich eine
Photographie meiner Seele.
Als die Angeklagte weitere Fragen des Vorsitzenden in polemischem Sinne
beantwortet, bemerkt der Staatsanwalt kopfschüttelnd: „Sie sind eine
_Meisterin in der Verdrehung_!“
Sofort gibt die V. zurück: „Und Sie, Herr Staatsanwalt, sind ein
Künstler im Nichtverstehenwollen!“
Nun erfolgt die Verlesung des psychiatrischen Gutachtens. Es ist einige
Jahre später ein Fakultätsgutachten über die V. erstattet worden. Jedes
dieser Gutachten beleuchtet die V. von einer anderen Seite. Im Detail
ist das erste recht interessant, und sicher weniger befangen als das
zweite. Aber das zweite gibt die ganze seelische Lage der Angeklagten
wieder, nur ist es in den Folgerungen zaghafter, es macht fast den
Eindruck, als ob die V. in der Zwischenzeit noch faszinierender,
zwingender und geistig gewaltsamer geworden wäre und daher kommt die
Schüchternheit des zweiten Gutachtens in wesentlichen Punkten.
Professor Dr. Hövel erstattet sodann folgendes psychiatrische Gutachten.
Die Angeklagte machte den Eindruck einer Persönlichkeit von geradezu
glänzender Intelligenz. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, ihr
sprachlicher Ausdruck außerordentlich gewandt, ihre Kombinationsgabe
ungeheuer entwickelt, sie erfaßt schnell die Situation und findet sich
in jeder Lage zurecht. Symptome von Geistesschwäche oder geistiger
Erkrankung konnten nicht nachgewiesen werden. Wohl aber sind an der
Angeklagten während der Untersuchung durch die Zeugenaussagen einzelne
bemerkenswerte Eigenschaften wahrgenommen worden, die auf eine
degenerative Veranlagung hinweisen. Sie bietet eine Gesichtsasymmetrie
dar, ihr Augenweiß ist bläulich gefärbt, sie zeigt eine deutliche
Wirbelsäulenverkrümmung nach rückwärts. Das sind Symptome einer leichten
Körperverkrüppelung, der erfahrungsgemäß mehr oder mindergradige
Verkrüppelung des Seelenlebens gegenübersteht. Sie ist nicht aus ganz
gesundem Stamme hervorgegangen, gewisse Charaktereigentümlichkeiten, die
auch während der Verhandlung zutage getreten sind, sind zweifellos
angeboren.
Der Sachverständige führt als Degenerationsmerkmale an: Rücksichtslose
Streberei, berechnendes, herrisches, hochfahrendes Wesen, Härte und
Willenskraft, große Neigung zur Ironie gegen andere, während sie selbst
ungemein empfindlich ist. Sie hat sich selbst ihrer scharfen Zunge
gerühmt, und, daß sie am liebsten mit bissigen Menschen zu tun hat.
Hinter ihrer äußerlichen Ruhe verbirgt sich ihr krasser Egoismus,
Strebertum, Rücksichtslosigkeit und Bissigkeit.
Die Angeklagte sei aber auch ethisch defekt, das gehe daraus hervor, wie
sie dem geliebten Ziehsohn des Ehepaares Piffl gegenüber gehandelt hat.
Er war ihr geliebter Schüler und, wie sie wußte, ein braver Junge, und
sie verdächtigte ihn trotzdem. Es ist ihr bewußt, daß, wenn ihre
Verleumdung Glauben findet, sie damit dem Ehepaar Piffl, dem sie großen
Dank schuldet, den tiefsten Schmerz zufügt. Das, wie ihr Benehmen dem
von ihr verleiteten Schulmädchen gegenüber weist mit Bestimmtheit auf
einen ethischen Defekt hin. Und damit fällt ihr die Maske vom Gesicht.
Sie ist sicher nicht nur eine Egoistin und Streberin, sondern auch eine
Heuchlerin, der man die ihr zur Last gelegten Delikte wohl zutrauen
kann. Sie ist auch eine verlogene Person mit erotischen Neigungen. Sie
macht gern frivole Witze mit älteren Herren und habe sich nicht
gescheut, bei der Untersuchung ihres Geisteszustandes dem Psychiater zu
sagen, am liebsten seien ihr Geistliche, weil man mit ihnen frei
sprechen kann, ohne gleich einen Heiratsantrag fürchten zu müssen. Was
die _Motive_ der Tat betrifft, so dürfte auch Rachsucht gegen Frau P. im
Spiel gewesen sein, ein weiterer Beweggrund _kann_ auch das in der
Anklageschrift geltend gemachte Motiv sein, daß die V. Frau
Landesschulinspektorin und damit die Schwägerin eines Erzbischofs werden
wollte. Rachsucht sei ja häufig die Wurzel von Giftmord (?).
Zusammenfassend, schließt der Sachverständige, kann man sagen, daß die
V. eine Person mit erworbenen ethischen Defekten, daß sie aber weder
geisteskrank noch geistesschwach ist und es auch zur Zeit der Begehung
der ihr zur Last gelegten Taten nicht gewesen ist. Die Tat ist ihr
zuzutrauen und ihre hohe Intelligenz läßt sie nur um so
gemeingefährlicher erscheinen.
Nach einigen Fragen des Staatsanwaltes und des Verteidigers erhebt sich
die V. und sagt zu Prof. Hövel: „Ich bin Ihnen für ihre Ausführungen
sehr dankbar, Herr Professor. Ich wollte ja nichts anderes, als
vollkommen geistesgesund erklärt werden, damit die Verhandlung nicht
verschoben werde. Was aber die Schilderung meines Charakters anbetrifft,
so schaut mir da ein ganz fremdes Bild entgegen. Das bin ich nicht. Sie
haben mich, Herr Professor, im ganzen viermal gesehen und mir dreimal in
den Hals geschaut. Ich bestreite entschieden, daß man nach einer
viermaligen Begegnung ein solches Charakterbild abgeben kann.“
Am 1. November 1918 wurde nach den Schlußausführungen des Staatsanwalts
und des Verteidigers folgendes Urteil gefällt:
Die _erste_ Frage auf Giftmordversuch (mit Powideltascherln) wurde
einstimmig verneint.
Die Fragen auf Giftmordversuch (mit Maisauflauf und der Phosphorpillen)
mit 7 Stimmen Ja gegen 5 Stimmen Nein beantwortet, was ebenfalls eine
Verneinung der Schuld bedeutet.
Die Frage auf Verleumdung des Albert Zelenka Piffl wurde einstimmig
bejaht und die Zusatzfrage, ob diese Tat mit besonderer Arglist verübt
wurde, bejahten die Geschworenen mit 10 Stimmen gegen 2 Nein.
Nun wurde die Angeklagte in den Saal gerufen und der Präsident teilte
ihr das Verdikt mit. Sie blieb regungslos an der Barre stehen und
antwortete auf die Frage, ob sie den Wahrspruch verstanden habe mit
einem leisen Ja.
Auf Grund dieses Wahrspruches wurde die Angeklagte vom Verbrechen des
versuchten Giftmordes in drei Fällen _freigesprochen_, dagegen wegen
Verbrechens der Verleumdung zu zwei Jahren schweren Kerkers, verschärft
durch Fasten und hartes Lager alle Vierteljahr verurteilt. In diese
Strafe wurde die Untersuchungshaft vom 22. März d. J. bis 1. November d.
J. eingerechnet. Überdies wurde der Adelsverlust ausgesprochen.
Auf die Frage des Präsidenten, ob die Angeklagte etwas zu sagen habe,
antwortete sie: Jawohl! Ich danke den Herren Geschworenen.
Der zweite Prozeß.
In der Zeit vom 11. bis 15. Dezember 1923 fand vor den Wiener
Geschworenen der zweite Prozeß Milica Vukobrankovics wegen
Giftmordversuches statt. Die Presse betrachtete diesen Prozeß von
vornherein als Sensationsangelegenheit und bevor noch das
Geschworenenkollegium zusammengestellt war, fanden sich in den großen
Blättern ausführliche Aufsätze über das persönliche, das private
Verhalten der Angeklagten, über ihre interessante Erscheinung und über
ihren Namen, ihre fürstliche Abstammung. Ursprünglich schien die
Durchführung des Prozesses gefährdet, nicht etwa, weil der Sachverhalt
des neuen Vergehens noch unklar war, denn dieser, gleich dem ersten, war
so einfach in den Tatsachen, daß es eines so lange dauernden Prozesses
gar nicht bedurft hätte, sondern weil die Angeklagte, nach versuchtem
Hungerstreik, durch verschiedene Maßnahmen von sich aus die Verhandlung
als solche in Frage gestellt hatte. Sie war dieses Mal ebenso wie das
erste Mal auf der Straße verhaftet worden und in den Polizeiarrest
gekommen. Dort wurde sie für vollkommen gesund erklärt, obwohl sie, nach
ihrer späteren Angabe, sich häufig erbrochen und sich so schlecht
gefühlt habe, daß sie sich kaum auf den Füßen halten konnte, offenbar
hatte sie auch einen Hungerstreik begonnen. Außerdem handelte es sich um
Nachwirkungen einer Bleivergiftung. Erst jetzt, als auf Antrag des
Untersuchungsrichters die Gerichtsärzte sie untersuchten, und die
Bleivergiftung bei ihr festgestellt hatten, wurde sie als krank
behandelt. Am 9. Juli kam sie in die psychiatrische Klinik, war klar und
geordnet und befand sich nach Angabe der Ärzte in einer durchaus ruhigen
Stimmungslage. Sie erklärte dem diensthabenden Arzte zuerst bestimmt,
auch hier den Hungerstreik durchführen zu wollen; auf die Möglichkeit
der Ernährung durch die Schlundsonde aufmerksam gemacht, entschloß sie
sich, sogleich eine Tasse Milch zu sich zu nehmen, ebenso die
Abendmahlzeit zu verzehren. Während der ersten zwei Monate befand sie
sich dort körperlich wohl, und nahm um 8 Kilogramm zu. Alsdann wurde sie
wieder in das Landgericht II zurückgebracht, also in wesentlich
strengere und schlechtere Behandlung. In der Zelle soll es trotz des
Sommers kalt gewesen sein, so daß sie ständig fror und von der Mutter
warme Kleidungsstücke erbat. Ganz unberechtigt müssen ihre Klagen also
nicht gewesen sein, wie auch aus ihren eigenen Aufzeichnungen
hervorgeht. Die Zeitungen sprachen aber mit Voreingenommenheit „von
einer wahren Passion, die das Landgericht II, und zwar Richter, Beamte,
Ärzte, die Funktionäre des Gefangenenhausdienstes, keiner ausgenommen,
mit diesem Häftling zu erdulden hätten,“ der sich seit anderthalb Jahren
im Gewahrsam des Gerichts auf dem Hernalsergürtel in Wien befand. Die
Frage der Schuld der Vukobrankovics, schreibt eine Zeitung, ist das
Thema des beginnenden Prozesses, aber es hat wohl kaum jemals in Wien
einen Untersuchungshäftling gegeben, der seiner Umgebung soviel
Unannehmlichkeiten und Scherereien bereitet hätte. Die Haft ist
gewöhnlich eine unvermeidliche Unbill gegen den Beschuldigten, aber in
diesem Falle scheint es nach übereinstimmenden Berichten, daß das
Gerichtspersonal, immer in Atem gehalten, auch einen Teil davon tragen
mußte. Eine Probe ihres heftigen Temperamentes, des Eigensinns und
unzähliger weiblicher Ränke hat die V. allerdings auch schon in ihrem
ersten Prozesse gegeben. Die Öffentlichkeit hat eigentlich nur von dem
Hungerstreik erfahren, den sie in der Haft inszenierte, und der erst
nach einer Reihe von Tagen, mühsam durch Zuspruch ihres Verteidigers,
Dr. Kraszna, und des Gefangenenhausdirektors zu Ende kam. Wiederholt hat
sie verschiedene Exzesse begangen, insbesondere beschimpfende Äußerungen
gegen die Psychiater ...
Ganz anders wird der Ton der Presse, als die V. am ersten
Verhandlungstage vor dem zahlreich erschienenen vornehmen Publikum sich
persönlich zeigt. Ich lasse den Bericht desselben Berichterstatters
folgen: „Wenn die lohende Flamme der Sensation nicht wäre, von der die
Szene immerzu wie mit rotem Theaterlicht übergossen wird, es gäbe
vielleicht einen merkwürdigen, aber stillen Prozeß ... Nun aber belagert
die Neugier die Persönlichkeit der Angeklagten, die es in allen Nerven
spürt. Milica V. als Weib. Sie ist sicher ein eigenartiger Frauentypus
jugoslawischer Rasse. Ein längliches, energievolles Gesicht, das in
reizvollem Gegensatz steht zu üppigen, braunen Haarflechten, die
kronenartig aufgebaut sind. Eine hübsche Frau, gut gewachsen, elegant.
Ein Schimmer von Geistigkeit, der über dem Gesicht liegt, sich in jeder
Kopfbewegung, und in den eigentümlichen, kleinen Rucken der Hände
ausspricht, fällt auf, und dieser harte Wille, mit dem sie sich selbst
in Zucht hält, ihre blitzschnellen klugen Reden formt. Ja, sie ist
erstaunlich klug, eine Dialektikerin, die mit gefährlichen Pointen, mit
einem raffinierten Zickzack von Antworten das System eines Verhöres in
Verwirrung bringen kann ...“ Man sieht also, es ist ein ganz anderer
Eindruck, den die geständige Giftmörderin, die wegen des gleichen
Deliktes rückfällige Verbrecherin erweckt. – Die feuilletonistische
Stimmungsmache, die einem Wiener Prozeß vorangeht, wäre dieser
ausführlichen Darlegung nicht wert, wenn sie nicht etwas bezeichnendes
enthielte: den Beweis für den außerordentlich begütigenden, bezaubernden
Eindruck, den Giftmörder und Giftmörderinnen bei den Richtern und bei
anderen Menschen oft erwecken und der, wie ich später ausführen will,
sich bei der berühmten Brinvilliers, bei der Gesche Gottfried in Bremen
und anderen findet, auch bei einem männlichen Giftmörder, Georg C. Diese
Verbrecher verstehen sich das Wohlwollen der Richter und der Zeugen in
einem Maße zu erwerben, das man um so weniger psychologisch erklären
kann, als bei jedem doch die Befürchtung bestehen müßte, er könne, wenn
der Täter oder die Täterin freigesprochen würde, selbst ein Opfer ihres
Gifttriebes werden. Rationale Betrachtung versagt am ehesten beim
Giftmord. Wäre es denn anders erklärlich, daß Giftmörder wie die
Gottfried ihre Taten bis an dreißigmal in typischer Weise _wiederholen_
können, ohne daß der persönliche Zauber, der sie schützend umgibt,
gebrochen wird? Die V. kam aus dem Gefängnis, aber sie war nicht wegen
Giftmordversuchs, sondern nur wegen Verleumdung darin gefangen gewesen,
und der Richter, von einer in Österreich damals ganz ungewohnten Milde,
hatte seiner Zeit mit großem Wohlwollen den ersten Prozeß geleitet, der
Staatsanwalt hatte am Ende seines Plädoyers gesagt: „Ich will es nicht
allein auf mein Gewissen nehmen, daß eine Unschuldige verurteilt werde.
Prüfen Sie den Fall nüchtern und überlegen Sie das Für und Wider!“ Dabei
lagen die Arsenproben, das Opium und der Phosphor auf dem
Verhandlungstisch! Selbst zu der Verurteilung wegen Verleumdung wäre es
nicht gekommen, wenn nicht die Angeklagte selbst durch einen
schriftlichen Verleumdungsbrief an den Kardinal Piffl dem Gerichte ein
nicht umzustoßendes Beweismittel ihrer Schuld wenigstens nach dieser
Richtung gegeben hätte. Auch jetzt, vier Jahre nach der ersten
Verurteilung, lag ein schriftliches Bekenntnis der V. vor, das sie ihrem
„Opfer“ und Mitschuldigen in einer Person, dem Verlagsbuchhändler Ernst
Stülpnagel „spontan“ übergeben hatte. Ich komme noch darauf zurück. Der
Tatbestand, der jetzt vorlag, war folgender:
Am 31. Oktober 1918 war das erste Urteil, wie oben erwähnt, gefällt: M.
V. wurde wegen Verleumdung des Sohnes ihrer Opfer, des jungen Piffl, zu
zwei Jahren schweren Kerkers und zum Verlust des Adels verurteilt. Gegen
Ende des Jahres 1919 wurde sie von Staatswegen begnadigt und kam wieder
nach Wien.
Sie suchte und fand Arbeit zuerst bei einer Modistin, war dann
Sekretärin in einer Schuhfabrik und kam dann durch eine Annonce zu der
Verlagsanstalt Konegen, deren Chef Ernst Stülpnagel war. Sie trat am 1.
Mai 1920 in das Geschäft ein, avanzierte sehr schnell zur ersten
Sekretärin, knüpfte ein intimes Verhältnis mit dem Chef an, wurde nach
ungefähr einem Jahre schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. In diese
Zeit, Sommer 1920, fallen die Vergiftungen: vergiftet sollten werden:
Die Frau des Chefs, Dorothea Stülpnagel, und die beiden Söhne. Aber auch
der Mann bekam von dem Gift, es war Bleiweiß, sie selbst mußte auch
davon nehmen, die Dienstboten wurden ebensowenig verschont wie die
Haustiere, Katze und Hund, weil eben die gesamten Lebensmittelvorräte
der Familie von ihr mit Bleiweiß versetzt waren. Ein Angestellter
Stülpnagels machte nun dessen Schwiegermutter auf die Vorgeschichte der
M. V. zur selben Zeit aufmerksam, als eben der Arzt, spät genug, den
Charakter der sonderbaren Krankheit erkannt hatte, die alle
Familienmitglieder betroffen und bei dem älteren Knaben bereits
bedrohliche Formen angenommen hatte. In diesem Augenblick machte die
Angeklagte ihrem Geliebten ein Geständnis erst mündlich, dann in
schriftlicher Form und beide gingen daran, die vergifteten Lebensmittel
wieder beiseite zu schaffen. Ein Teil mußte untersucht werden, wurde als
vergiftet befunden und die Angeklagte wurde verhaftet. Sie versuchte
erst davon zu überzeugen, daß sie das Bleiweiß als Abtreibemittel für
sich hatte verwenden wollen und daß durch Zufall das Gift in die
Lebensmittel hineingekommen sei. Raffiniert, aber nicht eben so klug,
als es dem oberflächlichen Beurteiler erschien, war das ausgeklügelte
Verfahren, daß sie den in der Küche verwendeten Staubzucker in einer
Drogerie eingekauft hatte, die auch Bleiweiß führte, um die Schuld an
den Vergiftungen im Notfall auf die Unachtsamkeit des Drogisten
abzuwälzen. Von der Unsinnigkeit dieses Versuches wurde sie bald
überzeugt, erprobte dann die Ausrede, die im Kellerlokal ihres Büros
hausenden Pfadfinder hätten das Bleiweiß zum Weißen ihres Wohnraumes
verwendet und dann sei es durch Verwechslung in die Speisen der Familie
S. gekommen, die aber in einem anderen Stadtteil Wiens, in dem Vororte
St. Veit, wohnte.
Das sind die Tatsachen und sie sind an sich sehr dürftig. Was sich an
Interessantem bot, ging erst aus der Verhandlung selbst hervor, die
übrigens nicht sehr planvoll geführt wurde. Der Vorsitzende, abwechselnd
feig und vor der Angeklagten zurückweichend, dann wieder brutal und
höhnisch, vermochte die Zügel nicht in der Hand zu behalten. Bei jeder
Gelegenheit war die Angeklagte imstande, ihre scheinbare Superiorität
geltend zu machen, wobei sie einmal mit unglaublichem Selbstbewußtsein
auftrat, das andere Mal sich hinter der weiblichen Ehre und ihrem zarten
Schamgefühl verschanzte.
Immerhin bietet der Prozeß eine Anzahl von Tatsachen, die das
Seelenleben dieser Giftmörderin beleuchten. Sie ist, wie schon aus dem
ersten Prozeß hervorgeht, keine Mörderin von großem Format. Man darf
auch keine Konflikte oder wirklichen Ausbrüche aus den Untergründen der
Seele erwarten. Auch besonders drückende Angst vor den Folgen tritt
nicht deutlich in Erscheinung. Aber dies alles ist überhaupt für die
Giftmörder nicht bezeichnend. Was aber diese Art Verbrecher gemein hat,
außer der unbeschreibbaren Verzauberung, die schon erwähnt wurde, ist
folgendes: Eine Planlosigkeit, die sich dummschlau hinter einem
scheinbaren Plan, einer scheinbaren Willensabsicht verbirgt. Alle echten
Giftmörder morden planlos, und das ist mit der erwähnten persönlichen
Bezauberung der Hauptgrund, weshalb sie oft nur durch „fremde“ Zufälle,
oder erst so sehr spät entdeckt werden. Die erwähnte Gesche Gottfried
hatte im Verlauf von zehn Jahren fünfzehn oder zwanzig Särge bei
demselben Tischler für die von ihr Ermordeten, Mann, Kinder, Freunde und
Fremde bestellt. Trotzdem fiel das nicht auf und selbst den letzten Mord
erkannte man erst durch einen Zufall. Die Brinvilliers wäre nie entdeckt
worden, wenn nicht ihr Komplize, Graf Saint Croix, bei dem
Experimentieren mit Giften seine gläserne Maske, die ihn vor den
Giftschwaden schützen sollte, verloren hätte und plötzlich selbst am
eigenen Gift gestorben wäre. Er hinterließ eine Kassette mit einer
Unmasse Gift und mit der ausführlichen Angabe, alles sei an die Marquise
von B. uneröffnet zurückzustellen. Die Marquise aber verriet sich durch
ein sechzehn Seiten langes Memorial, das sie anstatt einer Beichte
niedergeschrieben hatte und das als Zeugnis gegen sie, formal-juristisch
mit Recht, im höheren Sinne aber mit Unrecht verwendet wurde. Hang zu
schriftlichen Ergüssen findet man relativ oft bei Giftmördern. Ein
anderer Giftmörder, Georg C., hatte seine erste Frau, seine zehn Kinder
umgebracht und dann seine zweite Frau zu vergiften versucht. Verdächtig
machte ihn aber nicht die jedem Laien auffallende Gleichartigkeit seiner
Taten, sondern, daß er sich einem oberflächlich informatorischen Verhör
nicht stellen wollte, ohne Not floh und ohne Not zurückkam. Auch er war,
ebenso wie die M. V. mit unglaublicher Leichtfertigkeit an sein
furchtbares Werk gegangen. Motive im eigentlichen Sinne kennen diese
Menschen nicht; daher versagt jede „vernunftgemäße“ Betrachtungsweise.
Er nahm, wie auch die Gesche Gottfried und die Brinvilliers, seine
Strafe mit einem gewissen Gleichmut hin. Einsicht in das Grauenvolle
seines Verbrechens fehlte ihm bis zu dem Grade, daß er über dieses
Fehlen selbst erstaunt war. Er sagt sehr bezeichnend; nachdem er
erzählt, wie er ein Kind, einen Säugling vergiftet habe: Er glaube,
während seiner zweiten Ehe seine fünf Kinder vergiftet zu haben, und
bekannte weiter, daß er „auch seinen Sohn Lorenz erster Ehe, geboren den
1., gestorben den 28. August 1790 durch einen gleichfalls mit
Fliegenstein vergifteten Schluzer (Schnuller) umgebracht habe. Das Kind
habe sich, gleich nachdem es den Schluzer ausgesogen habe, erbrochen und
sei nach einem halben Tage, in Gichtern (an Krämpfen) gestorben. Er
wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, all dieses zu tun, es sei ihm nie
beigefallen, daß er sich dadurch eines Verbrechens schuldig mache. Er
kenne doch die Gebote Gottes, und wisse, was einem Christen zustehe, und
könne darum nicht sagen, was ihn verleitet habe. Weder Völlerei noch
Übermut seien die Ursachen seiner Handlungen gewesen, und auch nicht
Wucher und Habsucht. Kurz, er könne nicht sagen, warum er es getan habe,
obschon er bei Vernunft gewesen sei. Auf ähnliche Äußerungen bei der
Gesche Gottfried komme ich später zurück.
Was ferner im höchsten Maße für diese Art Verbrecher kennzeichnend ist,
ist ihre völlige Fühllosigkeit und Kälte gegenüber den durch sie
hervorgebrachten Leiden, die sie von einer eigenartigen „Paradoxie des
Gefühls“ geleitet, durch ernst gemeinte Pflege und verschiedenartige
Linderung abzuschwächen suchen, ohne daß ihnen das Wesentliche ihrer
Taten auch nur ahnungsweise zum Bewußtsein kommt. Vielleicht ist es so
zu verstehen, wenn es in einem Briefe der Madame de Sevigné über die
Marquise von Brinvilliers heißt: _Son Confesseur dit, que c’est une
sainte._ Über die unerwartet milde Behandlung der Marquise, die den
eigenen Vater und ihre Brüder durch qualvolles Leiden zugrunde gerichtet
hatte, sagt die kluge Sevigné: _Le monde est bien injuste, il l’a bien
été pour la B. Jamais tant de crimes n’ont été traités si doucement ..._
Denn sie wurde nicht auf die Folter gespannt, man machte sie so an Gnade
glauben, ließ sie die Gnade so fest erwarten, daß sie nicht darauf
vorbereitet war, zu sterben und sagte, als sie schon das Schafott
betrat: Das ist also alles?
Diese drei Momente, als da sind: 1. die persönliche Bezauberung, die von
dem Giftmörder ausgeht, 2. die Planlosigkeit bei der Tat, und 3. fast
völlige Abwesenheit des subjektiven Schuldgefühls, völlige Gefühlskälte
mit einem gewissen Wohlwollen und einer Art Menschlichkeit kombiniert,
wird man auch bei der V. finden. Auch ein anderes Zeichen, das besonders
bei den weiblichen Giftmörderinnen charakteristisch zu sein scheint,
fehlt nicht. Eine gewisse Sentimentalität, ein Schwelgen in Phrasen,
Frömmelei oder Pochen auf ein Ehrgefühl, das nicht mehr da ist. Dazu
kommt ein eigenartiges Spielen: mit der Möglichkeit der Tat, ein Spiel
mit den Folgen, ein Spiel mit den Opfern. Alles geht leicht und ohne
Ziel. So erprobte die Brinvilliers ihre Giftdrogen an den Armen. Sie
vergiftete Biskuits und spendete sie den Armen und gab sich Mühe zu
erfahren, wie sie gewirkt. Aber sie nahm nichts davon ganz ernst. Die V.
tat ähnliches. Die Gesche vergiftete sogar ihre beste Freundin und
weinte echte Tränen bei ihrem Tode. Aber sie litt so wenig unter dem
Gewicht ihrer Taten, daß sie noch kurz vor ihrer Hinrichtung mit einer
Begnadigung rechnete und mit einer Anstellung im Weibergefängnis.
In dem Falle V. sprach man unaufhörlich von dem ungeheuren
Willensaufgebot der Angeklagten, ihrer ungemessenen Energie, ihrem
Ehrgeiz, doch es bleibt nichts als ein derber Wille zu leben und zu
gelten und das Pochen auf ihre feudale Abkunft. Daß sie die jüngste
Bürgerschullehrerin war, wird eigens rühmend hervorgehoben. Aber sie
selbst sagt den Richtern, es wäre gar kein Motiv des Ehrgeizes da, denn
was könne es für die ehemalige Fürstin bedeuten, daß sie Frau
Landesschulinspektor werde oder die Frau eines in nicht sehr guten
Verhältnissen sich befindenden Verlagsbuchhändlers Stülpnagel?
Wir lassen nun die Geschichte des Prozesses soweit folgen, als die
einzelnen Augenblicke der Verhandlung einen besonderen Einblick in das
Seelenleben der Angeklagten erlauben.
Am ersten Verhandlungstage bemerkte der Verteidiger: Weil schon vorhin
von ihren angeblichen Bestrebungen die Rede war (im Laufe des ersten
Prozesses, da sie die Schwägerin des Kardinals werden sollte), so wäre
es auch am Platze, darüber zu sprechen, daß sie aus einem fürstlichen
Geschlecht stamme.
Angekl.: _Ich kenne keinen Stolz in der Beziehung_, ich hätte meine
alten Adelspapiere ausgraben und mich Fürstin nennen können, da brauchte
ich wahrlich nicht den Kardinal Piffl dazu.