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Der erste Prozeß Vukobrankovics.

Am 28. Oktober 1918 begann der erste Prozeß gegen die 24jährige

Bürgerschullehrerin Milica Vukobrankovics de Vuko et Branko vor den

Wiener Geschworenen. Die Angeklagte war beschuldigt, in der Familie des

Landesschulinspektors Rudolf Piffl den Speisen Arsenik beigemengt und

eine Phosphorpille angefertigt zu haben, um die Ehefrau des Piffl aus

der Welt zu schaffen. Als die Nachforschungen, einmal unterbrochen und

dann wieder aufgenommen, auf die Angeklagte als Täterin hinwiesen,

suchte sie den Verdacht auf den Adoptivsohn des Ehepaares Piffl, Albert

Zelenka Piffl, zu lenken. Es wurde deshalb gegen sie die Anklage auf

Mordversuch und auf Verleumdung erhoben.

Die M. V. hatte in der Familie der Piffl freundschaftlich verkehrt und

war wie eine Tochter angesehen worden. Beide Eheleute waren bedeutend

älter als sie, der Mann war 56, die Frau 51 Jahre alt. Nun ereignete es

sich, daß Frau Piffl, sowie deren Mutter und Tante nach dem Genuß von

Limonade und später nach einer Mehlspeise erkrankten und daß die Ärzte

eine Arsenikvergiftung feststellten. Man brach hierauf den Verkehr mit

der Angeklagten, die sich durch den Besitz eines Buches über die

Psychologie des Giftmordes verdächtig gemacht hatte, ab; sie verstand es

aber, sich wieder einzudrängen und versuchte immer wieder, das Mißtrauen

ihrer Freunde zu entkräften. Am 14. Februar fand man nun in einer

Schachtel, aus der Frau Piffl ihre Pillen gegen Herzbeschwerden zu

nehmen pflegte, eine Phosphorpille. Daraufhin wurde die Anzeige

erstattet. Am 11. März schickte die Angeklagte ein Schulmädchen in die

Wohnung des Piffl, das dem öffnenden Dienstmädchen sagte, es wolle Herrn

Piffl persönlich sprechen. Es brachte Blumen für ihn. Da er nicht

anwesend war, entfernte sich das Kind, das man eine kurze Zeit im

Vorzimmer allein gelassen hatte. Zwei Stunden später wurde bei dem

Inspektor ein Brief abgegeben, des Inhalts, er möge unter dem Sofa im

Vorzimmer nachsehen, es scheine dort ein „geheimes Depot Alberts“ (des

Stiefsohnes) zu sein. Es fand sich unter dem Sofa ein Tiegel mit rotem

Phosphor und ein Fläschchen mit Opiumtropfen. Es stellte sich bald

heraus, daß das Schulmädchen auf Befehl der V. die Gifte dort verborgen

hatte.

Die Angeklagte wurde verhaftet. Sie leugnete beharrlich. Zur

Durchführung des Indizienbeweises waren über 40 Zeugen vorgeladen. Ein

psychiatrisches Gutachten war eingeholt worden, es bezeichnete die

Angeklagte als geistig gesund. Der Verteidiger versucht die Ablehnung

der Gutachter durchzusetzen, sie hätten sich in ihrem Bericht auch über

die Tat selbst geäußert und seien befangen. Dieser Antrag wird

abgelehnt.

Wir lassen nun die wichtigsten Momente der Verhandlung folgen, weil sich

aus ihnen, besonders aus den Einzelheiten und aus der Art, wie sich die

V. benimmt und verteidigt, erst ein Bild der geistigen Voraussetzungen

ergibt, unter denen die Tat begangen wurde.

Vorsitzender: Bekennen Sie sich schuldig?

Angeklagte (sehr laut und energisch): Nein, nach keiner Richtung, Herr

Präsident.

Vors.: Sie leugnen also, Gift in die Speisen getan zu haben.

Angekl.: Ich habe das nicht getan.

Vors.: Und was ist es mit der Verleumdung?

Angekl.: Ich erkläre, daß es mir niemals darum zu tun war, den Buben zu

beschuldigen. In meiner grenzenlosen Aufregung wollte ich nur darauf

hinweisen, daß auch ein anderer es getan haben könne, denn ich hatte

doch keinen Grund, so etwas auszuführen.

Sie erzählt nun, daß sie kurz nach Kriegsausbruch aus der Schweiz

heimgekehrt sei und sich der Kriegsfürsorge zur Verfügung gestellt habe.

Dadurch kam sie mit ihrem ehemaligen Direktor, dem Landesschulinspektor

Piffl und dessen Frau in nähere Berührung. Frau P. bat sie, sie möge dem

Adoptivsohn Nachhilfestunden erteilen. Dies habe sie unentgeltlich

übernommen. Aus Erkenntlichkeit hierfür hatte die Familie sie in den

Jahren 1915/16 zum Sommeraufenthalt eingeladen. 1915 war sie in

Kranichberg, dem Schlosse des Kardinals Piffl, der der Bruder des

Landesschulinspektors ist. Am 17. Dezember 1917 habe sie zur Linderung

eines starken Hustens in der Apotheke ein Limonadenpulver gekauft. Als

sie bei der Familie P. zu Besuch war, hatte sie es benützen wollen, man

brachte ein Glas Wasser und Frau Piffl wollte auch davon kosten. Es

wurden noch zwei Gläser gebracht, sie bereitete für alle die Limonade

und tat auch Zucker hinein. Frau P. hätte eines von den Gläsern gewählt.

Dem Sohne hätte es so geschmeckt, daß er sich ein Päckchen mit den

Limonadekristallen erbat. Bald nachher wurde Frau P. von einem

Unwohlsein befallen, sie klagte, daß sie erbrechen müsse. Sie hätte

vielleicht die Limonade nicht trinken sollen. Sie, die V., hätte

gemeint, die Limonade sei wohl nicht die Ursache des Erbrechens, sonst

wäre sie doch auch selbst erkrankt. Vorsichtshalber hätte sie aber

Albert gesagt, er möge das Limonadepulver einem Arzte zeigen, bevor er

es benütze.

Nun kam die Rede auf die Mehlspeisevergiftungen am 23. März. Die

Angeklagte bestreitet, an diesem Tage vormittags bei P. gewesen zu sein,

da sie bestimmt wisse, damals sei sie unwohl gewesen. Erst nachmittags

habe sie von Herrn P. gehört, daß alle Familienmitglieder mit Ausnahme

von ihm und Albert nach dem Genuß einer Maisspeise erkrankt seien und zu

Bette lägen. Der herbeigeholte Hausarzt, Primarius Dr. Swoboda sprach

sofort den Verdacht aus, die Maisspeise habe Rattengift enthalten.

(Diesem Arzte stellte die V. später, als er „leider“ schon verstorben

war, ein sehr lobendes Zeugnis wegen seiner trefflichen Diagnostik aus.

Er habe als der einzige Arzt sofort das Richtige getroffen, während sich

später, bei den Vergiftungen im Hause Stülpnagel, alle anderen Ärzte

sich als „Trottel“ bewiesen hätten, und sie selbst die einzige gewesen

sei, die das „Rad aufgehalten“ hätte.) Er nahm sofort ein Stück der

verdächtigen Speise an sich, um es untersuchen zu lassen und sagte, er

müsse die Strafanzeige erstatten. Sie selbst sei aber, führt die V. aus,

an allem gänzlich unbeteiligt gewesen.

Staatsanwalt: Es ist merkwürdig, daß Sie alles hervorheben, was Ihnen

bedenklich erscheint.

Angekl.: Nun ja, aus demselben Grunde, weshalb Sie alles hervorheben,

was mich belastet.

Trotzdem sei der Verkehr, wenn auch nicht in der ungezwungenen Weise wie

bisher weitergegangen. Sie, die V. hätte der Familie zeigen wollen, daß

sie _ihr verzeihe_, sie habe auch einen Besuch der Frau P. bei sich

zuhause empfangen, und eine Einladung nach Kranichberg für sich und ihre

Mutter. Bald nachher wurde sie wegen der Giftaffäre zur Polizei

vorgeladen. Ihre Mutter sei darüber so böse geworden, daß sie erklärte,

mit den Piffl nicht mehr verkehren zu wollen.

Der Vorsitzende stellt nun fest, daß der Verdacht gegen die V. erst rege

wurde, als Frau Piffl in der Handtasche der Angeklagten die Broschüre

„Die Psychologie des Giftmordes“ fand.

Angekl.: Die Broschüre hat damit nichts zu tun.

Staatsanwalt: Sie gaben zu, daß Herr Piffl zumeist später mittagmahlte

als die Familie?

Angekl.: Nein, es kam öfter vor, daß, wenn er nicht im Büro weilte, er

rechtzeitig zum Essen kam, also auch vergiftet werden konnte.

Staatsanwalt: Sie haben stets behauptet, Frau Piffl sei Ihnen freundlich

entgegengekommen, trotzdem haben Sie eine Novelle geschrieben: „Das

Armband“, die auf Frau Piffl gemünzt ist, die Sie in der Figur der

Kommerzienrätin als herzloses, scheußliches Wesen hinstellen.

Angekl.: Es haben sich Zwischenfälle ereignet, Unstimmigkeiten.

Verteidiger: Sagen Sie es nur heraus, Eifersucht der Frau Piffl.

Angekl.: In der Novelle ist ja kein Name genannt und ich kann nichts

dafür, daß Frau Piffl die Kommerzienrätin auf sich bezogen hat.

Vors.: Wir kommen nun zum (3.) Giftmordversuch, dem mit der

Phosphorpille am 14. Februar. In einer Schachtel mit Pillen, die nur für

Frau Piffl bestimmt waren, wurde eine Phosphorpille gefunden und es wird

Ihnen zur Last gelegt, daß Sie die Pille hineingeschmuggelt haben.

Angekl.: Es ist befremdend, daß man nur mich beschuldigte, da ich doch

gar keine _Ursache_ dazu hatte. Ich wußte ja auch gar nicht, aus welcher

Schachtel Frau Piffl Pillen nimmt, denn es waren auf der Kredenz zwei

Schachteln.

Staatsanwalt: Wie können Sie sich so genau erinnern, daß Sie damals nie

allein gewesen sind?

Angekl.: Ich bin ja drei Tage später zur Rede gestellt worden.

Psychiater Dr. v. Wieg: Nach Ihrer hier bekundeten ethischen Auffassung

frage ich Sie, was hatten Sie nach diesem Vorfall für einen Grund, sich

nochmals einem solchen Verdachte auszusetzen? Es wäre doch psychologisch

begründet, wenn Sie sich schuldlos fühlten, um keinen Preis dieses Haus

wieder zu betreten.

Angekl.: Ich selbst habe den Verkehr abgebrochen, ich wollte sogar die

Familie auf _Ehrenbeleidigung_ klagen, stand aber davon ab, um den

Skandal zu vermeiden. Dann hat Frau Piffl mir die Hand zum Frieden

geboten, indem sie mir einmal Konzertkarten brachte. Ich war eben ein

_guter Tepp_ (dummer Kerl). Denn wie könnten Sie sonst meine

Handlungsweise deuten?

Psychiater: Weil Sie moralisch defekt sind.

Angekl. (gereizt): Ich bitte das zu begründen. Hat man einen moralischen

Defekt, wenn man einem Menschen die Hand zum Frieden reicht?

Vert.: Und nicht zu vergessen, daß die Frau des Vorgesetzten, des

Landesschulinspektors der Lehrerin das Versöhnungsangebot machte.

Angekl. (zum Gerichtshof): Ich hätte eine große Bitte. Schon von allem

Anfang an empfand ich, daß die Herren Psychiater gegen mich

voreingenommen sind. Sie haben mich von allem Anfang an wie eine

Schwerverbrecherin behandelt. Könnten nicht andere Psychiater

herangezogen werden?

Vors.: Es liegt kein Anlaß vor, die Herren für befangen zu halten, sie

sind Ihnen doch ganz fremd gewesen. Ihre Fragen stützen sich auf die

Untersuchungsergebnisse.

Später wendet sich die V. gegen die Bemerkung eines Gerichtspsychiaters,

daß sie nach dem Vorfall mit der Giftpille nicht besonders aufgeregt

gewesen sei.

Angekl. (sehr scharf): Ich war genug aufgeregt, denn es ist keine

Kleinigkeit, wenn man gegen jemand eine solche Beschuldigung erhebt.

Sie schildert nun ausführlich ihre vielfachen Bemühungen, sich vor der

Familie P. von dem auf sie gefallenen Verdachte zu reinigen. Endlich

gelang es ihr, von Herrn Piffl empfangen zu werden. Er begrüßte sie

anscheinend sehr verlegen und sagte dann, es sei etwas sehr peinliches

geschehen, der Verdacht, die Giftpille in die Schachtel getan zu haben

richte sich gegen sie. „Als ich,“ sagte die Angeklagte, dies mit

Entschiedenheit zurückwies, verschanzte sich Herr Piffl hinter seine

Frau. So lassen Sie mich doch mit ihr sprechen, meinte ich, und wirklich

erschien dann Frau Piffl. Es kam zu einer Auseinandersetzung, und _ich

war fest entschlossen, die Sache anzuzeigen_, dann überlegte ich es mir,

denn Frau P. hatte mir am Schlusse der Szene gesagt: „Sagen Sie aber ja

nicht, daß ich Sie beschuldigt habe.“ Da dachte ich mir, was nützt denn

die Anzeige, die Frau wird doch alles in Abrede stellen. Außerdem dachte

ich an die Aufregungen, denen meine Mutter neuerlich ausgesetzt sein

würde und ich beschloß, der Sache freien Lauf zu lassen, da sie sich in

ein paar Tagen aufklären müsse.

Vors.: Sie sollen auch Herrn Piffl gesagt haben, er möge im Kasten

nachsehen, vielleicht finde er dort etwas.

Sagen Sie nur, was Sie dachten. Sie begehen _hier_ damit keine

Verleumdung, denn hier sind Sie, um sich zu rechtfertigen.

Angekl.: Ich dachte mir, man sagt mir so kaltblütig ins Gesicht, daß ich

die Giftmischerin bin und es könnte doch _auch_ der Bub gewesen sein.

Ich wollte ihm damit kein Unrecht tun.

Vors.: Sie haben schon vorher bei Herrn Piffl auf den Albert als den

möglichen Täter hingewiesen.

Angekl.: Ich wollte nur, daß einmal ordentlich nachgesehen wird.

Vors.: Wie haben Sie sich das Fläschchen mit der Aufschrift „Gift“

verschafft, das Sie dann an Piffl gesandt haben?

Angekl.: Ich war in höchster Aufregung, habe in der Schule die

Lehrmittelsammlung aufgesucht und in einem Kasten das Fläschchen

gefunden.

Vors.: Und Sie haben dann das Schulmädchen mit diesem Fläschchen und mit

einem zweiten aus Ihrer Wohnung zu Piffl gesandt.

Die Angeklagte erzählt nun den Vorfall und sagt, sie habe sich damals in

einem Traumzustand befunden (dieser Traumzustand kehrt in stereotyper,

erstarrter Form bei der Verantwortung der V. im zweiten Prozeß wieder),

so daß sie kaum wußte, was sie getan habe. Am Tage vorher habe sie eine

Wahrsagerin getroffen, die ihr prophezeit habe, daß Leute, die sie für

Freunde halte, gegen sie falsch sein würden.

Dann sprach die Wahrsagerin von einem Kasten mit einem Dantekopf, und

weil in der Wohnung Piffls ein solcher Kasten stand, kam ihr die Idee,

daß in dem Kasten etwas sein könne, das Aufklärung bringen würde. Sie

habe daraufhin dem Herrn Piffl gesagt, er möge in dem Kasten nachsehen.

Nie habe sie daran gedacht, den Verdacht auf Albert zu lenken, sie

wollte nur, daß man einmal gründlich in der Wohnung nachschaue, damit

die Wahrheit an den Tag komme.

Vors.: Sie haben einen Blumenstock gekauft und dem Schulkinde

eingeschärft, es solle sagen, eine ehemalige Schülerin bringe dem Herrn

Landesschulinspektor diesen Stock. Den ersten unbewachten Augenblick

soll das Kind dazu benützen, das Giftfläschchen unter dem Diwan zu

verstecken. Als das Kind Sie gefragt hat, was es antworten soll, wenn es

um seinen Namen gefragt wird, haben Sie gesagt: Sag, was du willst.

Angekl.: Das zeigt doch, wie verwirrt ich war. Da zeigt sich, fährt die

Angeklagte fort, daß meine Absicht nicht so verwerflich gewesen ist,

denn sonst hätte ich dem Kinde aufgetragen, einen falschen Namen zu

nennen. (Gerade das ist falsch. Denn wenn sie dem Kinde aufgetragen

hätte, einen falschen Namen zu nennen, hätte sie sich dem Kinde

gegenüber bloßgestellt und es hätte bei einer späteren Einvernahme gegen

sie zum Beweis werden können.)

Staatsanwalt: Sie haben sich eben ein Kind ausgesucht, das als diebisch

und verdorben bekannt ist und vorausgesetzt, das Kind werde sich nicht

beim richtigen Namen nennen. Was haben Sie gemacht, als das Kind bei

Piffl war?

Angekl.: Ich habe in einem Kaffeehause gewartet.

Staatsanwalt: Und waren nach Angaben von Zeugen dort sehr heiter, haben

dem Kind nach der Rückkehr Schokolade gezahlt.

Vors.: Und eine Stunde später haben Sie auf der Rückseite einer

Extraausgabe dem Herrn Piffl geschrieben, er solle unter dem Diwan

nachsehen, es dürfte sich dort ein Giftdepot des Albert befinden. (Ein

Beweis für das Hineindrängen der Angeklagten in die Folgen ihrer Tat.

Hätte sie ruhig gewartet, bis beim Aufräumen das Giftdepot gefunden

wurde, dann hätte sich der Verdacht vielleicht doch auf Albert gelegt,

jedenfalls auf eine dritte Hand, da doch die V. damals nicht mehr im

Haus verkehrte. Aber sie konnte es nicht erwarten. Zeichen einer

besonderen Schlauheit gab sie damit nicht. Schlauheit ist aber auch für

die Giftmörderinnen gar nicht charakteristisch, viel eher ihr

auffallendes „Glück“.)

Die Angeklagte verantwortet sich wieder in ihrer Weise, sie habe das in

ihrer grenzenlosen Verzweiflung getan, um den ungerechten Verdacht von

sich abzuwälzen. Der Präsident stellt fest, daß die Angeklagte in einem

Turnsaal, wo Gift in versperrtem Kasten untergebracht war, einen Monat

hindurch Unterricht erteilt hat.

Angekl.: Da müßte festgestellt werden, daß in dieser Zeit der Kasten

erbrochen worden ist. (Die Gegenfrage des Vorsitzenden: Woher sonst

haben Sie sich das Fläschchen mit Opium und den Tiegel mit Phosphor

verschafft, unterblieb; denn einfach „finden“, wie sie vorhin aussagte,

konnte sie so gefährliche Stoffe nicht.) Dr. Swoboda, der Hausarzt der

Familie, konstatiert, daß infolge schlechtschmeckender Speisen

Erkrankungen in der Familie Piffl vorgekommen sind. Er habe der Frau

Pillen verschrieben, die in seiner Gegenwart in der Apotheke in das

Schächtelchen gefüllt wurden. Er halte es für ausgeschlossen, daß etwa

aus Fahrlässigkeit die Phosphorpille in die Schachtel gelangt sein

könne. Früher schon habe er Herrn und Frau Piffl Arsenikpillen

verschrieben, die kleiner waren als die zuletzt verordneten, fabrikmäßig

erzeugten Pillen.

Die Angeklagte versucht sofort diese Verschiedenheit für sich

auszunützen: diese zweiten Pillen hätte sie gar nicht zu Gesicht

bekommen. „Die angeblich von mir erzeugte Giftpille hätte daher nach dem

Muster der mir bekannten Pillen kleiner ausfallen müssen.“ (Daß sie aber

die anderen wirklich nicht gekannt hat, kann sie nicht beweisen und so

scheinen ihre Argumente immer schlagkräftig, sind aber durchaus nicht

beweisend.) Im Laufe des zweiten Verhandlungstages konstatiert der

Präsident, daß die Leihbibliothek Last das Buch „Die Psychologie des

Giftmordes“ nie geführt hat. Und aus der Leihbibliothek Last hat die V.

ihre Bücher bezogen. M. V. hätte nur Bücher ernsten Inhalts gelesen:

„Also sprach Zarathustra“ von Nietzsche, „Rom“ von Zola. Nun wird

ausdrücklich von einer Broschüre gesprochen, die in dem Täschchen der V.

gefunden wird. Die Leihbibliothek Last führt aber nur gebundene Bücher.

Es ist also auch dieser Umstand keineswegs entlastend für die V.

Die Schulbehörde bezeichnet die V. als sehr intelligent, sehr

wissensdurstig. Die Berufskolleginnen seien ihr niemals so nahe

gekommen, um ein klares Bild von ihrem Innenleben gewinnen zu können.

Auch sonst wird keine Freundin oder sonst ein Mensch namhaft gemacht,

der der V. menschlich wirklich nahe gestanden sei, ihre Mutter

vielleicht ausgenommen.

Sie hat kaum mit anderen Menschen als den Piffl verkehrt. Diese wurden

das Objekt ihrer Giftpläne; das Zentrum ihres Giftkomplexes, obgleich,

darin kann man ihr glauben, der Hausherr als Mann sie nicht sehr gereizt

hat. Ähnlich wie hier ist es dann auch mit dem Tatbestand des zweiten

Prozesses. Sie hat nicht etwa einen weiten Freundeskreis, aus dem sie

die Menschen auswählt, die sich für ihre Pläne aus irgendeinem Grunde

geeignet zeigen oder ihr Vorteile versprechen, sondern sie zieht eben

die Menschen zur Vergiftung heran, die sie gerade neben sich hat.

Nun wird Marie Pichlmayer vernommen, die Köchin bei Piffls war. Sie

berichtet über die Erkrankungen, die sich bei der Familie Piffl nach dem

Genusse von Powideltascherln und der Maisspeise eingestellt haben. Die

V. habe die Küche nur passiert, sich in derselben aber während der Zeit,

in der die Zeugin im Hause Piffl diente, niemals längere Zeit

aufgehalten. Sie entlastet also, soweit es auf sie ankommt, die

Angeklagte, jedenfalls ein Zeichen einer guten Gesinnung, und dies um so

mehr, als aus der Verhandlung hervorgeht, daß man die Köchin stark im

Verdacht hatte, die Vergiftungen verschuldet zu haben. Erst nach einer

sehr umfangreichen Untersuchung hatte man den Verdacht aufgegeben, da er

ein völlig negatives Resultat ergeben hatte.

Nun schildert Frau Antonie Piffl, wie der Verkehr mit der V. entstand,

wie die Beziehungen der Familie zu ihr immer freundschaftlicher wurden

und sagt: „Wir haben sie immer sehr lieb gehabt, sie war wie das Kind im

Hause.“

Vors.: Hat die Angeklagte ein besonderes Interesse an Ihrem Mann

gezeigt?

Zeugin: Anfangs _nicht_.

Den ersten Verdacht gegen die V. hätte sie gefaßt, als ihr in Erinnerung

kam, daß sie bei ihr das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen habe.

Sie dachte nun daran, wie sich die V. in die Familie eingedrängt habe,

teilte nun eines Morgens ihrem Manne ihre Bedenken mit.

Man beschloß, die V. auf die Probe zu stellen. Nachdem sich die Frau P.

überzeugt hatte, daß sich das Buch _noch in der Tasche der Angeklagten

befand_, fragte man sie plötzlich in Gegenwart des Herrn Piffl: „Kennen

Sie das Buch ‚Psychologie des Giftmordes‘“? Sie erwiderte ganz

unschuldig: „Nein. Was ist denn das?“ Ich und mein Mann wechselten einen

Blick und waren ganz entsetzt.

Der Präsident fragte nun die Zeugin, ob sie glaube, daß die V.

Gelegenheit hatte, sich in der Speisekammer der Familie P. zu

beschäftigen. Die Zeugin erwidert, M. V. habe offenbar den

Speisekammerschlüssel, der eines Tages spurlos verschwunden sei,

heimlich an sich genommen.

Die Angeklagte springt erregt auf und ruft, zum Staatsanwalt gewendet:

„Bitte, Herr Staatsanwalt, mich auch wegen Diebstahls und Einbruchs

anzuklagen!“ Die Angeklagte weiß natürlich genau, daß der Staatsanwalt

dies nicht tun kann. Selbst wenn man ihr beweisen könnte, was an sich

sehr plausibel ist und durch die Ergebnisse des zweiten Prozesses fast

zur apodiktischen Sicherheit wird, daß sie den Eingang in die

Speisekammer auf irgendeine Weise „gefunden“ hat, so wäre das doch nie

als Einbruch und ebensowenig als Diebstahl anzusehen, als man einen

Raskolnikoff, der mit einem Beil, das ihm nicht gehört, gemordet hat,

des Diebstahls wegen belangen wird. Der Präsident geht darauf gar nicht

ein, bittet sie bloß, sich zu beruhigen. Sie versucht eine zweite

Attacke: „Es ist mir zu Ohren gekommen, daß man mich für eine Serbin

hält. Ich fühlte mich stets als Wienerin. Mein Großvater war Hauptmann

bei der Wiener Bürgergarde und die Wiener von damals würden sich keinen

Serben als Hauptmann genommen haben.“

Der erste Prozeß spielte sich noch unter der Regierung Habsburg ab, wenn

auch schon in den letzten Tagen des Kaiserreichs. In dem zweiten Prozeß,

der in der Republik Deutschösterreich stattfand, rechnete die V. nicht

mehr mit der Abneigung der Altösterreicher gegen die Serben. Sie rühmt

sich dann die Erbin eines serbischen Woiwodengeschlechtes, dem einmal

halb Serbien gehört habe und dessen tragisches Schicksal in einem

serbischen Heldenepos verherrlicht sei. Sie wendet sich also nach der

Seite, die ihr vorteilhafter erscheint.

Im weiteren Verlaufe des Verhörs mit Frau Piffl stellt diese fest, daß

nur _ein_ Glas Limonade, und nicht deren drei auf dem Tische standen.

Früher hat die Frau Piffl, für deren außerordentlich humane Gesinnung

auch die Adoption des Albert spricht, günstiger für die V. in diesem

Punkte ausgesagt.

Staatsanwalt: Die Frau Zeugin hat damals ja dann selbst angegeben, sie

habe damals bei einem früheren Verhör alles vorgebracht, was der

Angeklagten günstig sein könnte. Nachher hat sie an den

Untersuchungsrichter eine Zuschrift gerichtet, sie fühle sich

verpflichtet, ihren früheren Aussagen etwas hinzuzufügen. „Ich war auch

damals von der Schuld der V. vollständig überzeugt, doch als Fräulein V.

und ihre Mutter bei mir erschienen und sagten, sie müßten sich das Leben

nehmen, dachte ich, christlich zu handeln, wenn ich meine Ansicht über

den Fall abschwäche. Jetzt bin ich aber von ihrer Schuld vollkommen

wieder überzeugt.“ (Eine ganz ähnliche Szene hat sich ein paar Jahre

später zwischen der V. und dem Verlagsbuchhändler Stülpnagel abgespielt.

Auch hier hat sie um Mitleid angefleht und gesagt, er müsse sie retten,

denn sie wisse, auf ihrer Tat, der Vergiftung der Familie St., stünde

lebenslänglicher Kerker. Freilich hat sie versucht, bei der Verhandlung

auch dies abzuleugnen, doch trotz ihres herausfordernden Benehmens blieb

St. bei seiner Aussage.) Diesmal, im ersten Prozeß, gelingt der V. der

Bluff: Ohne mit einer Wimper zu zucken, so erzählt der Berichterstatter,

blickte sie der Frau Piffl ins Gesicht und rief aus: „Schauen Sie mir in

das Auge, wie ich Ihnen ins Auge sehen kann, denn mein Gewissen ist

rein.“ Kein Wunder, wenn sich die herzkranke alte Dame einschüchtern

ließ.

Sehr charakteristisch ist der Brief, den die V. nach Absendung des

Giftpaketes durch die Schülerin an das Ehepaar sandte. Sie spielt mit

dem Gedanken des Giftes mit einer Selbstverständlichkeit, die staunen

macht. Sie schlägt der Frau P. vor, sich mit ihr auf neutralem Boden zu

treffen. „Unter den vielen Leuten,“ schreibt sie, „werde die Frau Piffl

hoffentlich keine Angst haben, daß ich sie umbringe. Von einer Anzeige

stehe ich ab, weil ich Ihnen keine Bosheit zufügen will und ich gesehen

habe, daß die Herren von der Polizei und vom Gerichte das Pulver nicht

erfunden haben.“ Natürlich fühlt sich die V. völlig sicher. Ein Zeichen

der besonderen Tücke ist es, daß sich diese Szene mit dem Blumenstock

und dem Giftdepot unter dem Sofa gerade an dem Geburtstag der Frau Piffl

abspielen muß. Zu den schon bekannten Tatsachen über die Methode der V.

kommt noch hinzu, daß die V. das Kind nach vollzogenem Auftrage mit den

Worten empfing: „Das hast du gut gemacht.“ Außer der Schokolade gab sie

ihr auch 4 Kronen.

Die Zeugin Piffl sagte nun aus, es schmerze sie tief, daß auch nur der

leiseste Verdacht auf ihren Adoptivsohn falle. Sie wolle auch gewissen

Verleumdungen entgegentreten, indem sie bekanntgebe, was sie bewogen

habe, dieses Kind zu adoptieren: Vor 12 Jahren sei sie mit ihrem Gatten

bei einer Weihnachtsfeier in einer klösterlichen Anstalt gewesen, dort

wäre ein dreijähriges Kind als Jesuskind in der Krippe gelegen. Das arme

Waisenkind hat mich so erbarmt, sagt die Frau Piffl, daß ich mich schon

damals entschlossen habe, es anzunehmen. Vorerst verblieb es im

Waisenhause. Das Kind war mir schon damals sehr anhänglich. Als der

Knabe sechs Jahre alt war, nahm ich ihn in mein Haus. Er war stark

unterernährt, ganz herabgekommen, trotz seiner sechs Jahre konnte er

kaum ein paar Worte sprechen, denn das Waisenhaus war tschechisch, der

Knabe deutsch. Mit Sorgfalt und Liebe habe ich ihn herangezogen, heute

ist er ein vollentwickelter kräftiger Junge, sehr brav, Vorzugsschüler

in der sechsten Gymnasialklasse. Er ist _langsam_ im Sprechen und

Denken, aber im Herzen ein Gold, das Kind hat mich unendlich lieb, daß

dieses Kind mich hätte ermorden wollen – nein, das ist ganz undenkbar.

Staatsanwalt: Zur Zeit der Giftpille waren nur drei Personen in der

Wohnung. Kommen Ihr Gemahl und Albert nach Ihrer Meinung in Betracht?

Zeugin: Absolut nicht. Das kann ich beschwören.

Vert.: Aus welchem Grunde soll es die V. gewesen sein? Glauben Sie, daß

irgendwelche unerlaubten Beziehungen zwischen Ihrem Mann und der

Angeklagten bestanden?

Zeugin: Ganz gewiß nicht. Mein Gatte ist ein tadelloser Charakter.

Vert.: Glauben Sie, daß die V. ein Interesse an Ihrem Gemahl hatte?

Zeugin: Das schon. Ihr Verhalten war darnach.

Vert. (zur V.): Sie sollen darnach getrachtet haben, Frau

Landesschulinspektor zu werden.

Angekl. (energisch): Wenn die Sache nicht so traurig wäre, müßte ich

lächeln. Aus welchem _Grunde_ denn?

Staatsanwalt: Weil Sie ehrgeizig sind.

Angekl.: Es wäre doch kein anderes gesellschaftliches Milieu, in das ich

kommen konnte. Mein Vater war Bezirkshauptmann und Herr Piffl ist

Landesschulinspektor. Das ist doch ziemlich die gleiche soziale

Stellung. Wäre ich so schlecht, wie man mich hinstellt, dann hätte ich

eine Fürstin umgebracht, um eben Fürstin zu werden. (!)

Staatsanwalt: Auch der Bruder des Herrn Piffl, der Kardinal, hat

fürstlichen Rang.

Angekl.: Frau Kardinal hätte ich doch nie werden können. (Lebhafte

Heiterkeit.)

Nun wird der 56jährige gebrechliche Herr Piffl vernommen, der mit leiser

Stimme aussagt. Er hält die V. in ihrem Berufe für sehr verwendbar und

hochbegabt, er habe manchmal das Bedürfnis gehabt, sich mit ihr über

pädagogische Themen auszusprechen.

Vors.: Haben Sie bemerkt, daß die Angeklagte ein besonderes sexuelles

Interesse für Sie bekundete?

Zeuge: Mir ist das nicht aufgefallen.

Staatsanwalt: Beim Untersuchungsrichter sagten Sie aus, daß Sie den

Eindruck hatten, M. V. sei Ihnen in gewissem Sinn nachgelaufen, sie habe

die Tat begangen, um Ihre Frau zu werden.

Zeuge: Ja, das sagte ich und es ist auch möglich, daß es so war.

Die weiteren Verhöre bringen wenig Interessantes. Nur ein kleiner Zug,

die philanthropische Heuchelei der V. wird an einer Stelle gestreift.

Diese philanthropische und scheinbar humane Neigung ist bei sehr vielen

Giftmischern zu finden. Ich komme darauf noch später zurück. Es handelt

sich hier darum, ob die V. gewußt hat, daß die Schülerin, die von ihr zu

der Familie P. gesandt wurde, verlogen und diebisch war. Eine Zeugin

sagt aus, die V. sei einmal dabei gewesen, wie die Schülerin wegen eines

Diebstahls eine Stunde lang verhört wurde. Darauf sagt die V.: Ich habe

das nicht in Abrede gestellt. Mein _Zweck_ war, dem Mädchen, von dem ich

wußte, daß es sehr arm war, _einen kleinen Verdienst zukommen zu

lassen_.

Interessant ist auch folgender Augenblick des Verhörs. Es soll die

Novelle der V. „Das Armband“ verlesen werden. Nun erhebt sich die

Angeklagte und wendet sich direkt an die Geschworenen, was

prozeßtechnisch natürlich nicht zulässig ist. „Meine Herren

Geschworenen! Gestatten Sie, daß ich der Verlesung einige erläuternde

Worte vorausschicke. Ich habe in der Novelle lediglich die Erinnerungen

verwertet, die ich in der ersten gegen mich geführten gerichtlichen

Untersuchung gesammelt habe. Ich veränderte die Namen und die Tatsachen

so, daß nur ganz eingeweihte den Zusammenhang verstehen konnten.

Übrigens wird die Familie Piffl nicht im geringsten in der Novelle

beleidigt.“

Nun wird die Novelle verlesen, sie soll stilistisch sehr hübsch gehalten

sein, sie schildert die Geschichte einer Waise aus sehr gutem Hause, die

in den Verdacht gerät, an dem Verschwinden eines kostbaren Armbandes

beteiligt gewesen zu sein.

Hier drängt sich die Angeklagte in ihre Tat. Das ist verstandesmäßig gar

nicht zu erklären, hängt aber mit dem Wesen des Giftkomplexes zusammen.

Die Angeklagte mußte wissen, daß die Novelle gerade den Beteiligten in

die Hände kommen würde.

Staatsanwalt: Sie haben die Novelle im September verfaßt, also zu einer

Zeit, wo schon wieder freundschaftliche Beziehungen zu der Familie Piffl

bestanden. Halten Sie das für angemessen?

Angekl.: Ich war im September, wie ich beweisen kann, in Waidhofen, es

war also schon räumlich unmöglich, daß ich im Hause Piffl verkehrte.

(Sachlich ist auch dies unrichtig, denn die Familie Piffl befand sich

ganz in der Nähe.)

Staatsanwalt: Aber Sie hätten die Novelle doch zurückziehen können.

Angekl.: In meiner damaligen Aufregung habe ich daran gar nicht gedacht.

Es wird nun festgestellt, daß in den Schulen zur Zeit, als die

Giftmordversuche sich in der Familie Piffl ereigneten, Giftstoffe

abhanden gekommen sind.

Der Gerichtschemiker gibt ferner an, daß die Giftpille, die in die

Arzneischachtel der Frau Piffl hineingeschmuggelt war, aus gelbem,

giftigem Phosphor hergestellt war. Sie ist nicht von einem Fachmann,

sondern von einem Laien angefertigt, der sich einige Kenntnisse in der

Chemie erworben hat. Es wird ferner festgestellt, daß aus der Flasche,

die sich im Turnsaale der Schule in der Renngasse befand, einige Stücke

von dem Phosphor abgetrennt waren. In dieser Schule hatte die V. zuletzt

Unterricht erteilt.

Vors.: Die Lehrer sagten, daß dieser Flasche seit mindestens zwei bis

drei Jahren kein Phosphor entnommen worden war.

Sachverständiger: So lange scheint es nicht gewesen zu sein, die

Schnittflächen sind jüngeren Datums.

Der Indizienbeweis ist also hier dem Gerichte fast mit voller Sicherheit

geglückt, denn wer soll noch in der letzten Zeit Stücke vom Phosphor

abgeschnitten haben?

Nun äußert sich der Professor Haberda über die Arsenikvergiftung der

Familie Piffl. Die Dosis, welche nach Konstatierung der Ärzte den

einzelnen Speisen beigemengt war, hätte hingereicht, einen tötlichen

Ausgang herbeizuführen. Nun hätten die betreffenden Personen einen

widerlichen Geschmack verspürt und nur geringe Mengen davon gegessen.

Woher dieser Geschmack rühre, könne er nicht sagen, denn Arsenik habe

fast gar keinen Geschmack. Daher komme es, daß jemand eine Speise, der

Arsenik auch in tötlicher Dosis beigemengt ist, arglos verzehren kann.

Er faßt zusammen: bezüglich der Limonade lasse sich eine Vergiftung

nicht behaupten, die Erkrankung der Frau Piffl könne auch aus

natürlichen Ursachen erfolgt sein. Aber in den beiden anderen Fällen,

Powidltascherln und Maiskuchen, _lag sicher eine Arsenikvergiftung vor_.

Der nächste Zeuge, der Chefredakteur der „Österreichischen Illustrierten

Zeitung“, in dessen Blatt die Angeklagte Gedichte veröffentlicht hat,

wird nun vernommen. Dieser Mann zeigt nun Zeichen einer

außerordentlichen „Bezauberung“. So wie jetzt noch die Angeklagte auf

ihn wirkt, hat sie früher auf das Ehepaar Piffl gewirkt. Auf diese

eigenartige Kraft der Giftmischerinnen, Menschen bedingungslos an sich

zu locken, zu bezaubern, komme ich später noch zurück. Der Zeuge

versucht zuerst, die Verhandlung zu sabotieren; er erkenne das Recht des

Schwurgerichtes, Verhandlungen zu führen, nicht mehr an, denn die

Regierung von Österreich sei an den Deutschen Nationalrat übergegangen.

Der Vorsitzende erwidert, daß die bestehenden Gesetze noch in Kraft

seien. Der Zeuge gibt nun an, daß er die Angeklagte für unschuldig

halte. Der Untersuchungsrichter hätte alles, was er, der Zeuge,

zugunsten der Angeklagten erzählt habe, unterdrückt.

Präsident: Sie können sich _hier_ vollkommen frei aussprechen.

Staatsanwalt: Ich beantrage schon jetzt die Vorladung des

Untersuchungsrichters.

Der Zeuge erzählt hierauf, daß die Angeklagte gute Gedichte

veröffentlicht hat und daß sie eine angenehme Mitarbeiterin war. Sie

habe bloß in ganz belanglosen Dingen die Unwahrheit gesagt, sonst habe

sie nie gelogen. Von den Vorfällen im Hause Piffl habe er keine

Kenntnis.

Nach dem Protokoll des Untersuchungsrichters hatte der Zeuge auch

angegeben, daß die V. ihm homosexuell schien, und daß sie eine besondere

Vorliebe für geistig tätige Personen und alte Herren hatte.

Eine Kollegin der Angeklagten erzählt, als Kameradin wäre die Angeklagte

sehr liebenswürdig, stets hilfsbereit, im Wesen und Betragen stets

gleichmäßig gewesen. Von der Familie Piffl hätte sie nur mit Achtung und

Wärme gesprochen, krankhaften Ehrgeiz hätte sie nicht an ihr beobachtet.

Nun wird die vierzehnjährige Bürgerschülerin verhört, die auf Geheiß der

Angeklagten seinerzeit das Gift in die Wohnung Piffls gebracht hatte.

Die kleine Zeugin bestätigt, daß die V. ihr alles genau

auseinandergesetzt habe, und daß sie nach dieser Anleitung vorgegangen

sei. Sie habe ihr auch befohlen, im Notfalle falsche Angaben zu machen

und selbst der eigenen Mutter gegenüber tiefstes Stillschweigen zu

bewahren. Trotzdem habe sie daheim der Mutter alles erzählt.

Staatsanwalt zur Angeklagten: Was sagen Sie dazu?

Angekl.: Daß ich es heute tief bereue und daß dies mein einziger

Fehltritt in der ganzen Geschichte war. In meiner Verzweiflung suchte

ich nach einem Ausweg.

Staatsanwalt: Handelt man so, wenn man sich in einer großen Aufregung

befindet, daß man einem Kind einen förmlichen Feldzugsplan bekannt gibt?

Angekl. (erregt): Ja, so handelt man, wenn man sinnlos vor Verzweiflung

ist. (Dabei stand kein vitales Interesse der Angeklagten auf dem Spiel,

da die erste Untersuchung niedergeschlagen war. Daß die Angeklagte

während dieser Komödie heiter im Caféhause saß, wird von ihr offenbar

gar nicht als Widerspruch zu dieser „sinnlosen Verzweiflung“ empfunden.

Da sie selbst nicht logisch denkt und, typisch für eine Giftmischerin,

planlos vorgeht, setzt sie auch bei anderen voraus, daß sie nicht

logisch denken.)

Der Präsident konstatiert, daß der Vater der Angeklagten an Blödsinn

gestorben ist.

Außerordentlich interessant und charakteristisch für das Hereindrängen

der Giftmischerin in ihre Tat ist ein langer Brief, den die Angeklagte

bald nach der Giftpillenaffäre an den Kardinal Fürst-Erzbischof Dr.

Piffl geschrieben hat. Dieser war an der Sache selbst ganz unbeteiligt.

Die M. V. beleuchtete die Vorgänge im Hause Piffl, verteidigt sich gegen

den schweren Schuldverdacht und schreibt schließlich: „Eminenz, ich

schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich bin unschuldig. Ich bitte

Sie, sich nicht eher ein Urteil über mich zu bilden, bevor Sie mich

nicht gehört haben. Nicht um Gnade und Gefälligkeit bitte ich Sie,

sondern um ein _gerechtes Urteil_, denn ich will rein dastehen. Wenn es

einen gerechten Gott im Himmel gibt, muß _meine Unschuld_ zutage

kommen.“ Die Angeklagte verwahrt sich gegen die Anschauung, daß sie

erblich belastet sei und bittet schließlich den Kardinal, mit dem Herrn

Inspektor und seiner hochgradig hysterischen Frau ein ernstes Wort zu

reden.

Staatsanwalt: Warum haben Sie diesen Brief geschrieben?

Angekl.: In meiner großen Aufregung damals. Er ist förmlich eine

Photographie meiner Seele.

Als die Angeklagte weitere Fragen des Vorsitzenden in polemischem Sinne

beantwortet, bemerkt der Staatsanwalt kopfschüttelnd: „Sie sind eine

_Meisterin in der Verdrehung_!“

Sofort gibt die V. zurück: „Und Sie, Herr Staatsanwalt, sind ein

Künstler im Nichtverstehenwollen!“

Nun erfolgt die Verlesung des psychiatrischen Gutachtens. Es ist einige

Jahre später ein Fakultätsgutachten über die V. erstattet worden. Jedes

dieser Gutachten beleuchtet die V. von einer anderen Seite. Im Detail

ist das erste recht interessant, und sicher weniger befangen als das

zweite. Aber das zweite gibt die ganze seelische Lage der Angeklagten

wieder, nur ist es in den Folgerungen zaghafter, es macht fast den

Eindruck, als ob die V. in der Zwischenzeit noch faszinierender,

zwingender und geistig gewaltsamer geworden wäre und daher kommt die

Schüchternheit des zweiten Gutachtens in wesentlichen Punkten.

Professor Dr. Hövel erstattet sodann folgendes psychiatrische Gutachten.

Die Angeklagte machte den Eindruck einer Persönlichkeit von geradezu

glänzender Intelligenz. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, ihr

sprachlicher Ausdruck außerordentlich gewandt, ihre Kombinationsgabe

ungeheuer entwickelt, sie erfaßt schnell die Situation und findet sich

in jeder Lage zurecht. Symptome von Geistesschwäche oder geistiger

Erkrankung konnten nicht nachgewiesen werden. Wohl aber sind an der

Angeklagten während der Untersuchung durch die Zeugenaussagen einzelne

bemerkenswerte Eigenschaften wahrgenommen worden, die auf eine

degenerative Veranlagung hinweisen. Sie bietet eine Gesichtsasymmetrie

dar, ihr Augenweiß ist bläulich gefärbt, sie zeigt eine deutliche

Wirbelsäulenverkrümmung nach rückwärts. Das sind Symptome einer leichten

Körperverkrüppelung, der erfahrungsgemäß mehr oder mindergradige

Verkrüppelung des Seelenlebens gegenübersteht. Sie ist nicht aus ganz

gesundem Stamme hervorgegangen, gewisse Charaktereigentümlichkeiten, die

auch während der Verhandlung zutage getreten sind, sind zweifellos

angeboren.

Der Sachverständige führt als Degenerationsmerkmale an: Rücksichtslose

Streberei, berechnendes, herrisches, hochfahrendes Wesen, Härte und

Willenskraft, große Neigung zur Ironie gegen andere, während sie selbst

ungemein empfindlich ist. Sie hat sich selbst ihrer scharfen Zunge

gerühmt, und, daß sie am liebsten mit bissigen Menschen zu tun hat.

Hinter ihrer äußerlichen Ruhe verbirgt sich ihr krasser Egoismus,

Strebertum, Rücksichtslosigkeit und Bissigkeit.

Die Angeklagte sei aber auch ethisch defekt, das gehe daraus hervor, wie

sie dem geliebten Ziehsohn des Ehepaares Piffl gegenüber gehandelt hat.

Er war ihr geliebter Schüler und, wie sie wußte, ein braver Junge, und

sie verdächtigte ihn trotzdem. Es ist ihr bewußt, daß, wenn ihre

Verleumdung Glauben findet, sie damit dem Ehepaar Piffl, dem sie großen

Dank schuldet, den tiefsten Schmerz zufügt. Das, wie ihr Benehmen dem

von ihr verleiteten Schulmädchen gegenüber weist mit Bestimmtheit auf

einen ethischen Defekt hin. Und damit fällt ihr die Maske vom Gesicht.

Sie ist sicher nicht nur eine Egoistin und Streberin, sondern auch eine

Heuchlerin, der man die ihr zur Last gelegten Delikte wohl zutrauen

kann. Sie ist auch eine verlogene Person mit erotischen Neigungen. Sie

macht gern frivole Witze mit älteren Herren und habe sich nicht

gescheut, bei der Untersuchung ihres Geisteszustandes dem Psychiater zu

sagen, am liebsten seien ihr Geistliche, weil man mit ihnen frei

sprechen kann, ohne gleich einen Heiratsantrag fürchten zu müssen. Was

die _Motive_ der Tat betrifft, so dürfte auch Rachsucht gegen Frau P. im

Spiel gewesen sein, ein weiterer Beweggrund _kann_ auch das in der

Anklageschrift geltend gemachte Motiv sein, daß die V. Frau

Landesschulinspektorin und damit die Schwägerin eines Erzbischofs werden

wollte. Rachsucht sei ja häufig die Wurzel von Giftmord (?).

Zusammenfassend, schließt der Sachverständige, kann man sagen, daß die

V. eine Person mit erworbenen ethischen Defekten, daß sie aber weder

geisteskrank noch geistesschwach ist und es auch zur Zeit der Begehung

der ihr zur Last gelegten Taten nicht gewesen ist. Die Tat ist ihr

zuzutrauen und ihre hohe Intelligenz läßt sie nur um so

gemeingefährlicher erscheinen.

Nach einigen Fragen des Staatsanwaltes und des Verteidigers erhebt sich

die V. und sagt zu Prof. Hövel: „Ich bin Ihnen für ihre Ausführungen

sehr dankbar, Herr Professor. Ich wollte ja nichts anderes, als

vollkommen geistesgesund erklärt werden, damit die Verhandlung nicht

verschoben werde. Was aber die Schilderung meines Charakters anbetrifft,

so schaut mir da ein ganz fremdes Bild entgegen. Das bin ich nicht. Sie

haben mich, Herr Professor, im ganzen viermal gesehen und mir dreimal in

den Hals geschaut. Ich bestreite entschieden, daß man nach einer

viermaligen Begegnung ein solches Charakterbild abgeben kann.“

Am 1. November 1918 wurde nach den Schlußausführungen des Staatsanwalts

und des Verteidigers folgendes Urteil gefällt:

Die _erste_ Frage auf Giftmordversuch (mit Powideltascherln) wurde

einstimmig verneint.

Die Fragen auf Giftmordversuch (mit Maisauflauf und der Phosphorpillen)

mit 7 Stimmen Ja gegen 5 Stimmen Nein beantwortet, was ebenfalls eine

Verneinung der Schuld bedeutet.

Die Frage auf Verleumdung des Albert Zelenka Piffl wurde einstimmig

bejaht und die Zusatzfrage, ob diese Tat mit besonderer Arglist verübt

wurde, bejahten die Geschworenen mit 10 Stimmen gegen 2 Nein.

Nun wurde die Angeklagte in den Saal gerufen und der Präsident teilte

ihr das Verdikt mit. Sie blieb regungslos an der Barre stehen und

antwortete auf die Frage, ob sie den Wahrspruch verstanden habe mit

einem leisen Ja.

Auf Grund dieses Wahrspruches wurde die Angeklagte vom Verbrechen des

versuchten Giftmordes in drei Fällen _freigesprochen_, dagegen wegen

Verbrechens der Verleumdung zu zwei Jahren schweren Kerkers, verschärft

durch Fasten und hartes Lager alle Vierteljahr verurteilt. In diese

Strafe wurde die Untersuchungshaft vom 22. März d. J. bis 1. November d.

J. eingerechnet. Überdies wurde der Adelsverlust ausgesprochen.

Auf die Frage des Präsidenten, ob die Angeklagte etwas zu sagen habe,

antwortete sie: Jawohl! Ich danke den Herren Geschworenen.

Der zweite Prozeß.

In der Zeit vom 11. bis 15. Dezember 1923 fand vor den Wiener

Geschworenen der zweite Prozeß Milica Vukobrankovics wegen

Giftmordversuches statt. Die Presse betrachtete diesen Prozeß von

vornherein als Sensationsangelegenheit und bevor noch das

Geschworenenkollegium zusammengestellt war, fanden sich in den großen

Blättern ausführliche Aufsätze über das persönliche, das private

Verhalten der Angeklagten, über ihre interessante Erscheinung und über

ihren Namen, ihre fürstliche Abstammung. Ursprünglich schien die

Durchführung des Prozesses gefährdet, nicht etwa, weil der Sachverhalt

des neuen Vergehens noch unklar war, denn dieser, gleich dem ersten, war

so einfach in den Tatsachen, daß es eines so lange dauernden Prozesses

gar nicht bedurft hätte, sondern weil die Angeklagte, nach versuchtem

Hungerstreik, durch verschiedene Maßnahmen von sich aus die Verhandlung

als solche in Frage gestellt hatte. Sie war dieses Mal ebenso wie das

erste Mal auf der Straße verhaftet worden und in den Polizeiarrest

gekommen. Dort wurde sie für vollkommen gesund erklärt, obwohl sie, nach

ihrer späteren Angabe, sich häufig erbrochen und sich so schlecht

gefühlt habe, daß sie sich kaum auf den Füßen halten konnte, offenbar

hatte sie auch einen Hungerstreik begonnen. Außerdem handelte es sich um

Nachwirkungen einer Bleivergiftung. Erst jetzt, als auf Antrag des

Untersuchungsrichters die Gerichtsärzte sie untersuchten, und die

Bleivergiftung bei ihr festgestellt hatten, wurde sie als krank

behandelt. Am 9. Juli kam sie in die psychiatrische Klinik, war klar und

geordnet und befand sich nach Angabe der Ärzte in einer durchaus ruhigen

Stimmungslage. Sie erklärte dem diensthabenden Arzte zuerst bestimmt,

auch hier den Hungerstreik durchführen zu wollen; auf die Möglichkeit

der Ernährung durch die Schlundsonde aufmerksam gemacht, entschloß sie

sich, sogleich eine Tasse Milch zu sich zu nehmen, ebenso die

Abendmahlzeit zu verzehren. Während der ersten zwei Monate befand sie

sich dort körperlich wohl, und nahm um 8 Kilogramm zu. Alsdann wurde sie

wieder in das Landgericht II zurückgebracht, also in wesentlich

strengere und schlechtere Behandlung. In der Zelle soll es trotz des

Sommers kalt gewesen sein, so daß sie ständig fror und von der Mutter

warme Kleidungsstücke erbat. Ganz unberechtigt müssen ihre Klagen also

nicht gewesen sein, wie auch aus ihren eigenen Aufzeichnungen

hervorgeht. Die Zeitungen sprachen aber mit Voreingenommenheit „von

einer wahren Passion, die das Landgericht II, und zwar Richter, Beamte,

Ärzte, die Funktionäre des Gefangenenhausdienstes, keiner ausgenommen,

mit diesem Häftling zu erdulden hätten,“ der sich seit anderthalb Jahren

im Gewahrsam des Gerichts auf dem Hernalsergürtel in Wien befand. Die

Frage der Schuld der Vukobrankovics, schreibt eine Zeitung, ist das

Thema des beginnenden Prozesses, aber es hat wohl kaum jemals in Wien

einen Untersuchungshäftling gegeben, der seiner Umgebung soviel

Unannehmlichkeiten und Scherereien bereitet hätte. Die Haft ist

gewöhnlich eine unvermeidliche Unbill gegen den Beschuldigten, aber in

diesem Falle scheint es nach übereinstimmenden Berichten, daß das

Gerichtspersonal, immer in Atem gehalten, auch einen Teil davon tragen

mußte. Eine Probe ihres heftigen Temperamentes, des Eigensinns und

unzähliger weiblicher Ränke hat die V. allerdings auch schon in ihrem

ersten Prozesse gegeben. Die Öffentlichkeit hat eigentlich nur von dem

Hungerstreik erfahren, den sie in der Haft inszenierte, und der erst

nach einer Reihe von Tagen, mühsam durch Zuspruch ihres Verteidigers,

Dr. Kraszna, und des Gefangenenhausdirektors zu Ende kam. Wiederholt hat

sie verschiedene Exzesse begangen, insbesondere beschimpfende Äußerungen

gegen die Psychiater ...

Ganz anders wird der Ton der Presse, als die V. am ersten

Verhandlungstage vor dem zahlreich erschienenen vornehmen Publikum sich

persönlich zeigt. Ich lasse den Bericht desselben Berichterstatters

folgen: „Wenn die lohende Flamme der Sensation nicht wäre, von der die

Szene immerzu wie mit rotem Theaterlicht übergossen wird, es gäbe

vielleicht einen merkwürdigen, aber stillen Prozeß ... Nun aber belagert

die Neugier die Persönlichkeit der Angeklagten, die es in allen Nerven

spürt. Milica V. als Weib. Sie ist sicher ein eigenartiger Frauentypus

jugoslawischer Rasse. Ein längliches, energievolles Gesicht, das in

reizvollem Gegensatz steht zu üppigen, braunen Haarflechten, die

kronenartig aufgebaut sind. Eine hübsche Frau, gut gewachsen, elegant.

Ein Schimmer von Geistigkeit, der über dem Gesicht liegt, sich in jeder

Kopfbewegung, und in den eigentümlichen, kleinen Rucken der Hände

ausspricht, fällt auf, und dieser harte Wille, mit dem sie sich selbst

in Zucht hält, ihre blitzschnellen klugen Reden formt. Ja, sie ist

erstaunlich klug, eine Dialektikerin, die mit gefährlichen Pointen, mit

einem raffinierten Zickzack von Antworten das System eines Verhöres in

Verwirrung bringen kann ...“ Man sieht also, es ist ein ganz anderer

Eindruck, den die geständige Giftmörderin, die wegen des gleichen

Deliktes rückfällige Verbrecherin erweckt. – Die feuilletonistische

Stimmungsmache, die einem Wiener Prozeß vorangeht, wäre dieser

ausführlichen Darlegung nicht wert, wenn sie nicht etwas bezeichnendes

enthielte: den Beweis für den außerordentlich begütigenden, bezaubernden

Eindruck, den Giftmörder und Giftmörderinnen bei den Richtern und bei

anderen Menschen oft erwecken und der, wie ich später ausführen will,

sich bei der berühmten Brinvilliers, bei der Gesche Gottfried in Bremen

und anderen findet, auch bei einem männlichen Giftmörder, Georg C. Diese

Verbrecher verstehen sich das Wohlwollen der Richter und der Zeugen in

einem Maße zu erwerben, das man um so weniger psychologisch erklären

kann, als bei jedem doch die Befürchtung bestehen müßte, er könne, wenn

der Täter oder die Täterin freigesprochen würde, selbst ein Opfer ihres

Gifttriebes werden. Rationale Betrachtung versagt am ehesten beim

Giftmord. Wäre es denn anders erklärlich, daß Giftmörder wie die

Gottfried ihre Taten bis an dreißigmal in typischer Weise _wiederholen_

können, ohne daß der persönliche Zauber, der sie schützend umgibt,

gebrochen wird? Die V. kam aus dem Gefängnis, aber sie war nicht wegen

Giftmordversuchs, sondern nur wegen Verleumdung darin gefangen gewesen,

und der Richter, von einer in Österreich damals ganz ungewohnten Milde,

hatte seiner Zeit mit großem Wohlwollen den ersten Prozeß geleitet, der

Staatsanwalt hatte am Ende seines Plädoyers gesagt: „Ich will es nicht

allein auf mein Gewissen nehmen, daß eine Unschuldige verurteilt werde.

Prüfen Sie den Fall nüchtern und überlegen Sie das Für und Wider!“ Dabei

lagen die Arsenproben, das Opium und der Phosphor auf dem

Verhandlungstisch! Selbst zu der Verurteilung wegen Verleumdung wäre es

nicht gekommen, wenn nicht die Angeklagte selbst durch einen

schriftlichen Verleumdungsbrief an den Kardinal Piffl dem Gerichte ein

nicht umzustoßendes Beweismittel ihrer Schuld wenigstens nach dieser

Richtung gegeben hätte. Auch jetzt, vier Jahre nach der ersten

Verurteilung, lag ein schriftliches Bekenntnis der V. vor, das sie ihrem

„Opfer“ und Mitschuldigen in einer Person, dem Verlagsbuchhändler Ernst

Stülpnagel „spontan“ übergeben hatte. Ich komme noch darauf zurück. Der

Tatbestand, der jetzt vorlag, war folgender:

Am 31. Oktober 1918 war das erste Urteil, wie oben erwähnt, gefällt: M.

V. wurde wegen Verleumdung des Sohnes ihrer Opfer, des jungen Piffl, zu

zwei Jahren schweren Kerkers und zum Verlust des Adels verurteilt. Gegen

Ende des Jahres 1919 wurde sie von Staatswegen begnadigt und kam wieder

nach Wien.

Sie suchte und fand Arbeit zuerst bei einer Modistin, war dann

Sekretärin in einer Schuhfabrik und kam dann durch eine Annonce zu der

Verlagsanstalt Konegen, deren Chef Ernst Stülpnagel war. Sie trat am 1.

Mai 1920 in das Geschäft ein, avanzierte sehr schnell zur ersten

Sekretärin, knüpfte ein intimes Verhältnis mit dem Chef an, wurde nach

ungefähr einem Jahre schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. In diese

Zeit, Sommer 1920, fallen die Vergiftungen: vergiftet sollten werden:

Die Frau des Chefs, Dorothea Stülpnagel, und die beiden Söhne. Aber auch

der Mann bekam von dem Gift, es war Bleiweiß, sie selbst mußte auch

davon nehmen, die Dienstboten wurden ebensowenig verschont wie die

Haustiere, Katze und Hund, weil eben die gesamten Lebensmittelvorräte

der Familie von ihr mit Bleiweiß versetzt waren. Ein Angestellter

Stülpnagels machte nun dessen Schwiegermutter auf die Vorgeschichte der

M. V. zur selben Zeit aufmerksam, als eben der Arzt, spät genug, den

Charakter der sonderbaren Krankheit erkannt hatte, die alle

Familienmitglieder betroffen und bei dem älteren Knaben bereits

bedrohliche Formen angenommen hatte. In diesem Augenblick machte die

Angeklagte ihrem Geliebten ein Geständnis erst mündlich, dann in

schriftlicher Form und beide gingen daran, die vergifteten Lebensmittel

wieder beiseite zu schaffen. Ein Teil mußte untersucht werden, wurde als

vergiftet befunden und die Angeklagte wurde verhaftet. Sie versuchte

erst davon zu überzeugen, daß sie das Bleiweiß als Abtreibemittel für

sich hatte verwenden wollen und daß durch Zufall das Gift in die

Lebensmittel hineingekommen sei. Raffiniert, aber nicht eben so klug,

als es dem oberflächlichen Beurteiler erschien, war das ausgeklügelte

Verfahren, daß sie den in der Küche verwendeten Staubzucker in einer

Drogerie eingekauft hatte, die auch Bleiweiß führte, um die Schuld an

den Vergiftungen im Notfall auf die Unachtsamkeit des Drogisten

abzuwälzen. Von der Unsinnigkeit dieses Versuches wurde sie bald

überzeugt, erprobte dann die Ausrede, die im Kellerlokal ihres Büros

hausenden Pfadfinder hätten das Bleiweiß zum Weißen ihres Wohnraumes

verwendet und dann sei es durch Verwechslung in die Speisen der Familie

S. gekommen, die aber in einem anderen Stadtteil Wiens, in dem Vororte

St. Veit, wohnte.

Das sind die Tatsachen und sie sind an sich sehr dürftig. Was sich an

Interessantem bot, ging erst aus der Verhandlung selbst hervor, die

übrigens nicht sehr planvoll geführt wurde. Der Vorsitzende, abwechselnd

feig und vor der Angeklagten zurückweichend, dann wieder brutal und

höhnisch, vermochte die Zügel nicht in der Hand zu behalten. Bei jeder

Gelegenheit war die Angeklagte imstande, ihre scheinbare Superiorität

geltend zu machen, wobei sie einmal mit unglaublichem Selbstbewußtsein

auftrat, das andere Mal sich hinter der weiblichen Ehre und ihrem zarten

Schamgefühl verschanzte.

Immerhin bietet der Prozeß eine Anzahl von Tatsachen, die das

Seelenleben dieser Giftmörderin beleuchten. Sie ist, wie schon aus dem

ersten Prozeß hervorgeht, keine Mörderin von großem Format. Man darf

auch keine Konflikte oder wirklichen Ausbrüche aus den Untergründen der

Seele erwarten. Auch besonders drückende Angst vor den Folgen tritt

nicht deutlich in Erscheinung. Aber dies alles ist überhaupt für die

Giftmörder nicht bezeichnend. Was aber diese Art Verbrecher gemein hat,

außer der unbeschreibbaren Verzauberung, die schon erwähnt wurde, ist

folgendes: Eine Planlosigkeit, die sich dummschlau hinter einem

scheinbaren Plan, einer scheinbaren Willensabsicht verbirgt. Alle echten

Giftmörder morden planlos, und das ist mit der erwähnten persönlichen

Bezauberung der Hauptgrund, weshalb sie oft nur durch „fremde“ Zufälle,

oder erst so sehr spät entdeckt werden. Die erwähnte Gesche Gottfried

hatte im Verlauf von zehn Jahren fünfzehn oder zwanzig Särge bei

demselben Tischler für die von ihr Ermordeten, Mann, Kinder, Freunde und

Fremde bestellt. Trotzdem fiel das nicht auf und selbst den letzten Mord

erkannte man erst durch einen Zufall. Die Brinvilliers wäre nie entdeckt

worden, wenn nicht ihr Komplize, Graf Saint Croix, bei dem

Experimentieren mit Giften seine gläserne Maske, die ihn vor den

Giftschwaden schützen sollte, verloren hätte und plötzlich selbst am

eigenen Gift gestorben wäre. Er hinterließ eine Kassette mit einer

Unmasse Gift und mit der ausführlichen Angabe, alles sei an die Marquise

von B. uneröffnet zurückzustellen. Die Marquise aber verriet sich durch

ein sechzehn Seiten langes Memorial, das sie anstatt einer Beichte

niedergeschrieben hatte und das als Zeugnis gegen sie, formal-juristisch

mit Recht, im höheren Sinne aber mit Unrecht verwendet wurde. Hang zu

schriftlichen Ergüssen findet man relativ oft bei Giftmördern. Ein

anderer Giftmörder, Georg C., hatte seine erste Frau, seine zehn Kinder

umgebracht und dann seine zweite Frau zu vergiften versucht. Verdächtig

machte ihn aber nicht die jedem Laien auffallende Gleichartigkeit seiner

Taten, sondern, daß er sich einem oberflächlich informatorischen Verhör

nicht stellen wollte, ohne Not floh und ohne Not zurückkam. Auch er war,

ebenso wie die M. V. mit unglaublicher Leichtfertigkeit an sein

furchtbares Werk gegangen. Motive im eigentlichen Sinne kennen diese

Menschen nicht; daher versagt jede „vernunftgemäße“ Betrachtungsweise.

Er nahm, wie auch die Gesche Gottfried und die Brinvilliers, seine

Strafe mit einem gewissen Gleichmut hin. Einsicht in das Grauenvolle

seines Verbrechens fehlte ihm bis zu dem Grade, daß er über dieses

Fehlen selbst erstaunt war. Er sagt sehr bezeichnend; nachdem er

erzählt, wie er ein Kind, einen Säugling vergiftet habe: Er glaube,

während seiner zweiten Ehe seine fünf Kinder vergiftet zu haben, und

bekannte weiter, daß er „auch seinen Sohn Lorenz erster Ehe, geboren den

1., gestorben den 28. August 1790 durch einen gleichfalls mit

Fliegenstein vergifteten Schluzer (Schnuller) umgebracht habe. Das Kind

habe sich, gleich nachdem es den Schluzer ausgesogen habe, erbrochen und

sei nach einem halben Tage, in Gichtern (an Krämpfen) gestorben. Er

wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, all dieses zu tun, es sei ihm nie

beigefallen, daß er sich dadurch eines Verbrechens schuldig mache. Er

kenne doch die Gebote Gottes, und wisse, was einem Christen zustehe, und

könne darum nicht sagen, was ihn verleitet habe. Weder Völlerei noch

Übermut seien die Ursachen seiner Handlungen gewesen, und auch nicht

Wucher und Habsucht. Kurz, er könne nicht sagen, warum er es getan habe,

obschon er bei Vernunft gewesen sei. Auf ähnliche Äußerungen bei der

Gesche Gottfried komme ich später zurück.

Was ferner im höchsten Maße für diese Art Verbrecher kennzeichnend ist,

ist ihre völlige Fühllosigkeit und Kälte gegenüber den durch sie

hervorgebrachten Leiden, die sie von einer eigenartigen „Paradoxie des

Gefühls“ geleitet, durch ernst gemeinte Pflege und verschiedenartige

Linderung abzuschwächen suchen, ohne daß ihnen das Wesentliche ihrer

Taten auch nur ahnungsweise zum Bewußtsein kommt. Vielleicht ist es so

zu verstehen, wenn es in einem Briefe der Madame de Sevigné über die

Marquise von Brinvilliers heißt: _Son Confesseur dit, que c’est une

sainte._ Über die unerwartet milde Behandlung der Marquise, die den

eigenen Vater und ihre Brüder durch qualvolles Leiden zugrunde gerichtet

hatte, sagt die kluge Sevigné: _Le monde est bien injuste, il l’a bien

été pour la B. Jamais tant de crimes n’ont été traités si doucement ..._

Denn sie wurde nicht auf die Folter gespannt, man machte sie so an Gnade

glauben, ließ sie die Gnade so fest erwarten, daß sie nicht darauf

vorbereitet war, zu sterben und sagte, als sie schon das Schafott

betrat: Das ist also alles?

Diese drei Momente, als da sind: 1. die persönliche Bezauberung, die von

dem Giftmörder ausgeht, 2. die Planlosigkeit bei der Tat, und 3. fast

völlige Abwesenheit des subjektiven Schuldgefühls, völlige Gefühlskälte

mit einem gewissen Wohlwollen und einer Art Menschlichkeit kombiniert,

wird man auch bei der V. finden. Auch ein anderes Zeichen, das besonders

bei den weiblichen Giftmörderinnen charakteristisch zu sein scheint,

fehlt nicht. Eine gewisse Sentimentalität, ein Schwelgen in Phrasen,

Frömmelei oder Pochen auf ein Ehrgefühl, das nicht mehr da ist. Dazu

kommt ein eigenartiges Spielen: mit der Möglichkeit der Tat, ein Spiel

mit den Folgen, ein Spiel mit den Opfern. Alles geht leicht und ohne

Ziel. So erprobte die Brinvilliers ihre Giftdrogen an den Armen. Sie

vergiftete Biskuits und spendete sie den Armen und gab sich Mühe zu

erfahren, wie sie gewirkt. Aber sie nahm nichts davon ganz ernst. Die V.

tat ähnliches. Die Gesche vergiftete sogar ihre beste Freundin und

weinte echte Tränen bei ihrem Tode. Aber sie litt so wenig unter dem

Gewicht ihrer Taten, daß sie noch kurz vor ihrer Hinrichtung mit einer

Begnadigung rechnete und mit einer Anstellung im Weibergefängnis.

In dem Falle V. sprach man unaufhörlich von dem ungeheuren

Willensaufgebot der Angeklagten, ihrer ungemessenen Energie, ihrem

Ehrgeiz, doch es bleibt nichts als ein derber Wille zu leben und zu

gelten und das Pochen auf ihre feudale Abkunft. Daß sie die jüngste

Bürgerschullehrerin war, wird eigens rühmend hervorgehoben. Aber sie

selbst sagt den Richtern, es wäre gar kein Motiv des Ehrgeizes da, denn

was könne es für die ehemalige Fürstin bedeuten, daß sie Frau

Landesschulinspektor werde oder die Frau eines in nicht sehr guten

Verhältnissen sich befindenden Verlagsbuchhändlers Stülpnagel?

Wir lassen nun die Geschichte des Prozesses soweit folgen, als die

einzelnen Augenblicke der Verhandlung einen besonderen Einblick in das

Seelenleben der Angeklagten erlauben.

Am ersten Verhandlungstage bemerkte der Verteidiger: Weil schon vorhin

von ihren angeblichen Bestrebungen die Rede war (im Laufe des ersten

Prozesses, da sie die Schwägerin des Kardinals werden sollte), so wäre

es auch am Platze, darüber zu sprechen, daß sie aus einem fürstlichen

Geschlecht stamme.

Angekl.: _Ich kenne keinen Stolz in der Beziehung_, ich hätte meine

alten Adelspapiere ausgraben und mich Fürstin nennen können, da brauchte

ich wahrlich nicht den Kardinal Piffl dazu.

Der Fall Vukobrankovics · 第 2 / 14 题