Mit dem Namen Georg Wechters sind eine Anzahl Malerradierungen
bezeichnet, die teils aus den siebziger Jahren des 16., teils aus dem
zweiten und dritten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts stammen[157]. Unter
ersteren sind die künstlerisch bedeutsamsten die von 1579 datierten
»30 stuck zvm verzachnen for die Goldschmid«, die Wechter außer mit
seinem Namen und der Jahreszahl noch mit den Zusätzen »Maller« und
»NV̈RMBERG« versehen hat. Auf den dem 17. Jahrhundert angehörigen
Blättern ist, wo überhaupt eine Angabe darüber vorkommt, Bamberg als
Aufenthaltsort des Künstlers genannt.
Schon Nagler haben diese Thatsachen stutzig gemacht. Er vermutete
bereits, daß es sich hier nicht um eine und dieselbe Persönlichkeit,
sondern vielmehr um zwei Radierer gleichen Namens handeln werde, von
denen der eine im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts in Nürnberg,
der andere im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts in Bamberg thätig
gewesen sei. Eine 57 Jahre (von 1573 bis 1630) dauernde künstlerische
Thätigkeit, meint er, erscheine auch für ~einen~ Meister zu
lang[158]. Demgegenüber glaubte Andresen[159] doch an der Identität
des Autors aller mit dem Namen »Georg Wechter« bezeichneter Radierungen
festhalten zu sollen, wenn er auch die Möglichkeit, daß die Blätter
vielleicht zwei Meistern, etwa Vater und Sohn, zuzuteilen sein möchten,
nicht in Abrede stellen will. »Rechne ich«, sagt er, »die Jahre von
1573-1630 zusammen und noch 30 hinzu, so ergiebt sich ein Alter von
87 Jahren, das zu erreichen nicht zu den Unmöglichkeiten gehört und
Wechter vielleicht wirklich erreicht hat, wenn es anders gegründet ist,
was der neulich in München verstorbene Bamberg’sche Kunstsammler H. v.
Reider mitteilt, daß Wechter sich selbst in seinem Groteskenbuch (von
1619) unter der Figur des sehr alten, sich am Feuer wärmenden Mannes
abgebildet habe.«
Wie es sich mit dieser letzteren Angabe nun auch verhalten mag: soviel
läßt sich wenigstens mit annähernder Sicherheit nachweisen, daß der
Nürnberger Georg Wechter nicht mit dem Bamberger Künstler identifiziert
werden darf. Ein »kunstreicher Ätzmaler« Georg Wechter nämlich, aller
Wahrscheinlichkeit nach der Meister jener trefflichen Vorlagen für
Goldschmiede, starb in Nürnberg bereits am 28. März 1586 und zwar
durch Selbstmord und unter so eigentümlichen Umständen, daß sogar
ein Nürnberger Chronist, der ungenannte Verfasser der für das letzte
Viertel des 16. Jahrhunderts besonders ausgiebigen Handschrift Nr.
18025 der Bibliothek des Germanischen Museums, davon Akt genommen hat.
Er schreibt[160]:
»_Anno 1586 den Sechsundtzwainntzigisten Marty hatt sich zu
Nürmberg ein wolhabender kunstreicher Ezmahler, Geörg Wächter
genant, vff dem Lorennzer Platz wohnent vnnd bej den Sechzig
Jahren Altt, auf Sannct Rochius Kirchof vff seines Weibs
Grabstain, daruntter sie den Ailftten december Anno 1585 begraben
worden, selbsten durch den Halß Jemmerlichen erschossen, war
ein Breuttigam vnnd hette sein hochzeit am Sonntag daruor schon
angedingt, nemblich am Palm Sonntag mit Seiner Brautt bey S.
Lorenzen zu Gottes Tische ganngen. Was nun die vhrsach gewesen,
konnte man nicht aigentlich wissen. Ist sonnsten ein frommer vnd
Gottsförchtiger Mann gewesen, Ettlich wolten der Neuen Heurath die
schuldt geben._
_Sein Elttester Sohn Hauns Wechter hatt Sich bey dem Bischoff zu
Aystett mit Einem Messer Inn den Halß auch selbst erstochen, wie an
seim ortt folgen wird._«
Was in dieser Chroniknotiz über Georg Wechters Tod gesagt ist, wird in
allem wesentlichen auch durch die jetzt auf dem Kreisarchiv Nürnberg
verwahrten Ratsverlässe der ehemaligen freien Reichsstadt bestätigt. Im
XIII. Faszikel des Jahrgangs 1585/86 heißt es daselbst auf Blatt 24a zu
Montag den 28. März 1586:
»_Auf Valtin Bulmans, besichtigers der gräber, verlesene ansag, was
massen sich Jorg Wachter, ein etzer vnd maler, hie heut [!] auf S.
Rochius kirchhof mit ainer faustpuchsen, die er bei sich gehabt,
selbst in den halß geschossen, das er den negsten_ [d. h. alsbald]
_vmbgefallen vnd tod gepliben, soll man bei ime suchen lassen,
was er fur brief oder anders bei sich gehabt, alßdann auch_ [Bl.
24b] _sein freundtschafft beschicken und erkhundigung thun, was
er für anligen gehabt, oder was ime zu solcher schrecklichen that
vrsach gegeben._«
Und weiter:
[1585/86, XIII, Bl. 25b] Dienstag, 29. März 1586:
»_Auf den verlesenen bericht Jorgen Wachters, etzers, ime selbst
zugefugten ableibung halben soll man seiner freundtschafft ir
begern deß begrabens halben under seins verstorbnen weibs grabstain
mit guten worten ablainen vnd vmb mehrers abscheuhens willen an
den gewonlichen ort_ [nämlich: für Selbstmörder] _begraben lassen.
Souil aber ir begern der klaider halben belangt, inen sagen, sich
mit den pettelrichtern darumb zuuertragen._
_Vnd dieweil die pettelrichter jederman den todten cörper sehen_[Bl.
26a] _lassen vnd derwegen gelt aus den leuten geschetzt haben, soll
man sie derhalben beschicken und zured halten._«
Wie man sieht, stimmen die Angaben der Chronik und der amtlichen
Aufzeichnungen nur hinsichtlich des Datums nicht völlig überein.
Während der Chronist den 26. März (Samstag) als den Todestag Georg
Wechters bezeichnet, geben die Ratsverlässe den 28. März (Montag) als
solchen an. Ist nun schon an sich der letzteren Quelle ihrer Natur
nach die größere Glaubwürdigkeit beizumessen, so wird in diesem Falle
überdies der Schreib- oder Gedächtnisfehler des Chronisten sofort
erwiesen durch die Nachricht, die er selbst überliefert, daß nämlich
Georg Wechter noch am Sonntag davor, welcher der Palmsonntag gewesen,
mit seiner Braut zum Abendmahl in die Lorenzkirche gegangen sei. Der
Palmsonntag aber fiel 1586 auf den 27. März.
Interessant ist in dem zuletzt wiedergegebenen Ratsverlaß auch
der Schlußpassus, wonach also die Bettelrichter den Körper des
Selbstmörders für Geld haben sehen lassen und dafür zur Rede gehalten
werden sollen. Offenbar hatte das ungewöhnliche Interesse, das der
Fall erregte, seine Hauptursache in der Todesart, die der Verstorbene
gewählt: es ist in Nürnberg vielleicht das früheste Vorkommen eines
Selbstmordes vermittelst des Faustrohres, des Vorläufers der späteren
Pistole. Der tragische Vorfall, von dem wir berichten, ist also auch
waffengeschichtlich nicht ganz ohne Interesse.
Auf den Tod Georg Wechters bezieht sich endlich noch ein dritter
Ratsverlaß, den ich der Vollständigkeit wegen und als eine Ergänzung zu
dem eben berührten Passus gleichfalls hierher setzen will:
[Jahrgang 1586/87, Fasz. I, Blatt 6a] Donnerstag, 6. April 1586:
»_Auf Valtin Bulmans, deß gräberbesichtigers bei S. Rochius,
verlesene entschuldigung deß gelt nemens halben von den leuten,
so deß abgeleibten Jorgen Wechters cörper besichtigt haben, ist
verlassen, ime vnd seinem weib deßwegen ein strefliche red zu
sagen vnd beiden gräberbesichtigern bei S. Johans vnd S. Rochius
ernstlich zu undersagen vnd zu verpieten, da sich in kunfftig zeit
wiederumb_ [6b] _ein solcher schrecklicher Fall wie mit dem Wechter
zutragen wurde, die cörper in den capellen oder todtenheußlein
verschlossen zu halten vnd nicht mehr beschehner massen gelt daraus
zu schetzen, bei meiner herren ernstlichen straf._«
Im übrigen habe ich dem, was die alten Schriften über Georg Wechters
Tod melden, kaum noch etwas hinzuzufügen, zumal sich auch etwa über die
Motive, die er für seine That gehabt, nichts weiter feststellen läßt,
als was sich aus dem Thatbestande selbst zu ergeben scheint und bereits
von seinen Zeitgenossen gemutmaßt wurde.
Indessen erfordert der Schlußsatz in jener Chroniknotiz noch eine
weitere Betrachtung und Erklärung. Nach ihm soll sich auch Georg
Wechters ältester Sohn Hans, da er sich im Dienste des Bischofs von
Eichstätt befand, durch einen Messerstich in den Hals selbst das Leben
genommen haben. Der Chronist fügt hinzu, daß er darüber »an seinem
Ort« berichten werde. In unserer Handschrift, die bis zum Schluß des
Jahres 1602 reicht, kommt er jedoch nicht wieder auf diesen Fall zu
sprechen. Dennoch liegt meines Erachtens kein Grund vor, der Angabe zu
mißtrauen. Die Chronik ist, wie sich aus verschiedenen Stellen ergiebt,
im wesentlichen auf Grund gleichzeitiger Aufzeichnungen um das Jahr
1614 sehr sorgfältig zusammengeschrieben worden[161]. Es ist also
wahrscheinlich, daß der Selbstmord des Hans Wechter erst zu Anfang des
17. Jahrhunderts, nämlich in der Zeit zwischen 1602, wo die Chronik
abbricht, und 1614 erfolgt ist. Vermutlich ist dieser Hans Wechter
identisch mit einem Kupferstecher, von dem die Nürnberger Ratsverlässe
melden, daß er im Jahre 1584 sein Bürgerrecht aufgesagt habe:
[Jahrgang 1584/85, I, 17b] Mittwoch, 29. April 1584:
»_Hans Wechter, kunststecher, hat in sitzendem rath sein
burgerrecht aufgesagt, gewonlichen reuers gegeben vnd ist vmb
abschied in die losungstuben gewisen worden._«
Da Georg Wechter nach Ausweis unserer Chronik 1586 bereits ein Mann von
etwa sechzig Jahren war, kann er um jene Zeit sehr wohl bereits einen
selbständigen Sohn gehabt haben, der ja auch ausdrücklich als sein
ältester bezeichnet wird.
Der in den Ratsverlässen genannte Hans Wechter ist aber andererseits
aller Wahrscheinlichkeit nach identisch mit jenem Zeichner und
Kupferätzer dieses Namens, von dem Andresen sagt, daß er »um das Jahr
1610 blühte«[162]. Die datierten unter den mit seinem Namen oder seinem
Monogramm bezeichneten Blätter stammen aus den Jahren 1599[163],
1604[164] und 1606[165], und diese Zahlen scheinen ebenfalls dafür
zu sprechen, daß wir in dem Radierer Hans Wechter jenen ältesten
Sohn Georg Wechters zu erblicken haben, der zwischen 1602 und 1614
zu Eichstätt durch Selbstmord starb. Wir würden also, wenn wir diese
Vermutung gelten lassen, sagen können, daß Hans Wechter nach 1606 und
vor 1614, aller Wahrscheinlichkeit nach aber bald nach 1606 (oder noch
im Jahre 1606) seinem Leben ein Ende gemacht haben müsse.
Merkwürdigerweise walten nun hinsichtlich der Biographie des Hans
Wechter ganz ähnliche Schwierigkeiten und Zweifel ob, wie wir sie oben
mit Bezug auf seinen Vater Georg Wechter kennen gelernt haben. Und wie
diese Zweifel dort durch Feststellung des Todesjahrs Georg Wechters
behoben und der Thatbestand klar gelegt werden konnte, so wird sich
auch hier, wenn wir durch die angeführten Wahrscheinlichkeitsgründe den
Tod Hans Wechters in die Zeit von 1606-1614 zu setzen uns veranlaßt
sehen, die Lösung der strittigen Frage leicht ergeben.
Man hat verschiedentlich angenommen, nicht nur daß Hans Wechter
von Profession Goldschmied gewesen sei, sondern daß sich auch
Goldschmiedearbeiten seiner Hand erhalten hätten in einem zu Kopenhagen
befindlichen verzierten Stahlspiegel, der »J[ohann] Wechter 1646«
bezeichnet sei, und einer »_H. W._ 1653« signierten ähnlichen Arbeit
mit der Darstellung von Lot und seinen Töchtern in Berlin[166]. Zu
der ersteren Annahme mag wohl auch die nahe Verbindung verleitet
haben, in der ihn seine Wappenfolge mit Hieronymus Bang zeigt, der
hier als Verleger (»Hieron. Banng. Excud:«) erscheint. Hieronymus
Bang, der aus Osnabrück stammte und 1587 in Nürnberg das Bürgerrecht
erhielt, war von Profession Goldschmied, und zwar, wie es scheint, ein
vielbeschäftigter. Das im Germanischen Museum deponierte Freiherrl. von
Scheurlsche Familienarchiv z. B. bewahrt manchen Ausweis über seine
Thätigkeit als solcher, und mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit werden
ihm auch die vier von Marc Rosenberg in seinem Buche Der Goldschmiede
Merkzeichen unter Nr. 1228 beschriebenen Stücke zuzuschreiben
sein[167]. Bekannter aber noch ist er durch die von ihm herrührenden
Ornamentstiche.
Eine solche Vielseitigkeit dürfen wir nun für Hans Wechter gewiß nicht
annehmen. Die Bezeichnung »Kunststecher« in dem mitgeteilten Ratsverlaß
zeigt zur Genüge, daß er nicht Goldschmied von Profession gewesen ist.
Und daß die erwähnten Goldschmiedearbeiten von 1646 und 1653 nicht von
ihm herrühren können, ergiebt sich aus unserer chronikalischen Notiz
über den frühen und jähen Abschluß seines Lebens zu Anfang des 17.
Jahrhunderts- Es sind also auch hier zum mindesten zwei verschiedene
Persönlichkeiten anzunehmen.
Um nun aus dem vorstehend Mitgeteilten die weiteren
kunstgeschichtlichen Konsequenzen zu ziehen, würde wohl zunächst das
»Werk« sowohl des Georg Wechter als des Hans Wechter, wie es uns
Andresen darbietet, einer erneuten Prüfung und Sichtung zu unterziehen
sein. Ich kann darauf hier nicht näher eingehen, sondern muß mich auf
einige wenige Bemerkungen darüber beschränken. Am sichersten sind als
Arbeiten Georg Wechters des älteren die Vorlagen für Goldschmiede aus
dem Jahre 1579 (Andr. 10) bezeugt. Mit ihnen durch gleiche Technik,
gleichen Stil und namentlich auch gleiche Ornamentationsmotive --
man vergleiche insbesondere die auf den Blättern zur Verwendung
gekommenen Cartouchen -- auf das engste verwandt und gleichfalls als
unzweifelhafte Arbeiten unseres Künstlers auszusprechen sind sodann die
Ansichten von Windsheim (1576) und Memmingen (1573), sowie das Wappen
des Nicolaus Scheller, die alle mit des Künstlers _G W_ bezeichnet sind
(Andr. Nr. 2, 3 und 7). Rätselhaft ist mir dagegen, wie Andresen auch
in dem Porträt des Andreas Nagel, Pfarrers zu Windsheim, das unsigniert
ist und übrigens erst aus dem Jahre 1605 stammt, die gleiche Art hat
erkennen wollen (Andr. 5). Das abscheuliche Blatt hat mit dem Namen
Wechter überhaupt nichts zu thun. Als Werke des jüngeren Georg Wechter,
der zu Bamberg thätig war, sind endlich Nr. 1, 6, 8, 9 und 11 bei
Andresen zu betrachten. Auch die Ansicht des Schlosses Giech (Andr. 4)
wird aller Wahrscheinlichkeit nach ihm angehören.
Aus dem Werke Hans Wechters (Andresen IV, S. 334 ff.) möchte vielleicht
am ehesten das unbezeichnete Blatt Nr. 6: »Vergleichung der Schlüssel
des Pabstes und des Apostels Petrus«, das nach der von Andresen
gegebenen Beschreibung eine Spitze gegen die »Pabisten vnd Jesuwider«
zu enthalten scheint, auszuscheiden sein. Bei einem Künstler, der
zuletzt im Dienste des Bischofs von Eichstätt thätig, also doch wohl
ein überzeugter Katholik war, werden wir eine solche Tendenz schwerlich
voraussetzen dürfen.
[Illustration: Aus Georg Wechters d. Ä. Ansicht von Windsheim (Andr.
2).]
[Illustration]