geb. 7. März 1907, verschwand 14. Juni 1924.
Der 17jährige Sohn Erich des Kaufmanns Max de Vries in Hannover, welcher
bei seinem Onkel, dem Bäckermeister Schulze in Celle in der Lehre war,
fuhr Pfingsten 1924 auf Besuch zu den Eltern. Er war ein gesunder,
schöner, wenig welterfahrener, leichtgläubiger Junge. Da die Eltern
gerade einen Pfingstausflug machten, fand der Knabe die Wohnung
verschlossen und ging zu seiner in der Herschelstraße wohnenden Tante,
wo die Eltern auch einen Hausschlüssel für Erich abgegeben hatten. Er
blieb dort bis abends ½11 Uhr, nahm dann Abschied und sagte, er wolle
nun nach Hause zur Hildesheimerstraße. Als die Familie gegen 12 Uhr vom
Ausfluge nach Hause kam, war der Junge nicht in der Wohnung, so daß man
annahm, daß er entweder bei der Tante oder gar nicht aus Celle
herübergekommen sei; man legte wie immer die Sperrkette vor die Flurtür.
Am nächsten Morgen gegen 10 Uhr erschien der Knabe und erzählte seiner
Stiefmutter, er habe in der Nacht zweimal gegen 3 und gegen 6 Uhr an der
Flurtür geklingelt, da er der Sperrkette wegen nicht öffnen konnte; der
Hund habe sehr laut gebellt, da aber niemand geöffnet habe, sei er
fortgegangen und sei die ganze Nacht mit zwei Männern, einem jungen und
einem älteren durch die Altstadt spazieren gegangen. Die Erzählung
erschien durchaus unglaubhaft. Am 12. Juni bat Erich um Erlaubnis, mit
einem Freunde, einem schon ausgelernten Bäckerjungen ausgehen zu dürfen.
Am 14. Juni morgens 10 Uhr ging er, wie fast regelmäßig, nach der Ohe
zum Baden. Der Vater mahnte ihn, er möge zeitig wiederkommen, denn er
wolle mit ihm heute zum Bäcker-Obermeister, damit er eine Stelle in
Hannover bekomme; der Junge brachte seine Freude zum Ausdruck, daß er in
Hannover bleiben dürfe. Er ist an diesem Morgen nicht zurückgekehrt.
Seine Schwester, die 11jährige Hildegard, bekundet, daß am 10. Juni, als
ihr Bruder in der Ohe badete, und sie derweil auf seine Sachen aufpaßte,
ein Herr am Ufer gestanden habe, den sie jetzt bestimmt als Haarmann
wiedererkennt, die Badenden aufmerksam beobachtete und dann ihren
Bruder, als dieser aus dem Wasser stieg, eine Zeitlang genau betrachtet
habe. Haarmann sei dann auf sie beide zugetreten, habe nach der
Tageszeit gefragt und habe sich entfernt. Man fand den Anzug, kenntlich
besonders an einem von einer Zigarette eingebrannten kleinen Loch im
linken Hosenbein, die Seidenflorstrümpfe, das Batikziertüchlein, die
Brille und den von der Schwester geschenkten Taschenkamm in
Haarmanns Wohnung, der sich denn auch zuletzt bequemte, die
Untersuchungskommission zum Teich am Eingang des Schloßgartens zu
führen, wohin er (in der Aktentasche des getöteten Koch) die
Leichenteile in vier Gängen getragen hatte. – Er meint, daß er die
Bekanntschaft des Erich de Vries auf dem Bahnhof gemacht habe. Er hat
ihn wahrscheinlich, wie er es beständig tat, mit Beschenken von
Zigaretten an sich gelockt.
Rechtstechnisches.
Je weiter die Verhandlungen fortschritten, um so klarer drängte sich die
Überzeugung auf, daß man eine Schlange nicht richten kann, ohne zugleich
den Sumpf _mit_ vor Gericht zu stellen, daraus allein die Schlange ihre
Nahrung zog. Dies war nun vor dem Schwurgericht in Hannover nicht
möglich. Und zwar aus den folgenden Gründen: 1. Haarmann machte alle
seine Aussagen unter dem Druck und in Abhängigkeit von der
_hannoverschen Polizei_; insbesondere in Abhängigkeit von dem
Polizeiarzt Dr. Schackwitz, der ihn völlig zu _lenken_ vermochte. Man
setze einmal den Fall, dieser Kriminalprozeß wäre in einer anderen
Stadt, z. B. in Leipzig oder in Berlin verhandelt und ein anders
eingestellter, aber gleich eindrucksvoller Arzt wäre jeden Morgen in
Haarmanns Zelle getreten etwa mit den Worten: „Fritz, was bist du für
ein großartiger Kerl, daß du zehn Jahre lang die dumme Behörde in
Hannover an der Nase herumgeführt hast,“ so würde der ganze Kriminalfall
ein _völlig anderes Gesicht_ bekommen haben. Es hätte sich dann
erwiesen, daß ein schadhaftes Rechtssystem und eine schadhafte
Psychiatrie die dreißig Morde mit verschuldet haben. Da aber Haarmann in
Hannover verblieb und seine letzten Tage völlig abhängig waren von der
Gunst der Behörde, so hütete er sich sorglich, das auszusagen, was auch
_diese_ mitbelastet hätte. Ja, man benutzte Haarmann geflissentlich zur
Entlastung der in Hannover herrschenden _Zustände_ und ging in derselben
Weise schonend mit ihm um, wie er seinerseits _günstig_ für das Polizei-
und Gerichts-Personal aussagte. 2. Man hatte als Sachverständige nur die
dem Gericht nächstgelegenen Ärzte zugelassen, welche von Berufs- und
Amtswegen bereits in der Vorgeschichte des Falles mitwirkten und darum
ebensowenig wie der Schwurgerichtshof „die idealen Bedingungen zu
vollkommen unbefangener Rechtsfindung“ erfüllen _konnten_. a) Gutachter
I, Gerichtsmedizinalrat Brandt, war derselbe Gutachter, welcher schon
1908 (im Gegensatz zu drei anderen nichtbeamteten Ärzten) den Haarmann
gelegentlich seiner Sexualperversionen für geistig gesund erklärt und
damit vom Irrenhaus freigemacht hatte. Brandt hätte, wenn er jetzt
dieses sein erstes Gutachten umgestoßen hätte, seine „Mitschuld“ an
allen seit 1908 eingetretenen Irrsinnstaten eingestehen müssen. b)
Gutachter II, Gerichtsmedizinalrat Schackwitz, war derselbe Gutachter,
der als Polizeiarzt das im Februar 1924 ihm zugetragene Fleisch
vielleicht nicht falsch, aber jedenfalls nach _nicht genügend exakter_
Untersuchung für „Schweinefleisch“ erklärte und der jedenfalls als
nebenamtlicher Polizeiarzt kein unbedingtes _Interesse_ daran hatte,
eine etwaige Mitschuld der Behörden oder gar seiner selbst scharf und
klar ans Tageslicht zu bringen. c) Gutachter III, Geh. Medizinalrat
Schultze aus Göttingen, war zwar sicher unvoreingenommen; aber _kannte_
die früheren Gutachten, als er das seine abgab (was z. B. nach
englischem Recht nicht zulässig ist). – Ich will absehen von einer
ganzen Reihe von rechtstechnischen Fehlern, die im Laufe des Prozesses
gemacht wurden. Notwendig schien es mir, um der Wahrheit willen diese
grundsätzlichen Bedenken nicht zu verschweigen.
Der Ausschluß der Kritik.
Man nahm keinen Anstand, auch bei den Teilen der Verhandlung, während
deren die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, die 21 Vertreter der
Presse im Saale zu lassen. Da diese alle nur „Berichterstatter“ waren,
so wurde in der Öffentlichkeit kein Versuch unternommen, das Grauenhafte
geistig auszuwerten; dagegen wurde die ganze Bevölkerung Deutschlands
wochenlang mit dem widerwärtigsten Schmutz und Blöff genährt. Um so
erstaunlicher war der Zwischenfall, der am elften Tage der Verhandlungen
zu einer wüsten, unsinnigen Entladung führte. – Schon in den ersten
Tagen des Prozesses wurden die Verhandlungen wiederholt jäh unterbrochen
durch Ansprachen und Einschüchterungen an die „Presse“, von der man
sachliche – (das hieß aber in Wahrheit: die Mitschuld der Behörden und
Zustände _verschweigende_) Berichterstattung erwartete. Da nach § 176
des Gerichtsverfassungsgesetzes dem Präsidenten die Verteilung der
Plätze im Saale zustand, so konnte dieser androhen, solche Schreiber,
die „unsachlich und unwahr“ berichten würden, von der Verhandlung
auszuschließen. Da jeder im Saal durch Amt, Beruf, Erwerbspflicht
gebunden war, so war es unmöglich, daß die im Solde des Zeitungssystems
arbeitenden Berichterstatter (abgesehen von berufsmäßigen Protesten der
Kommunisten, die in Hannover aber nur eine einzige, wenig einflußreiche
Zeitung besaßen), das öffentliche Gewissen aufpeitschen und dies „Panama
der Kultur“ enthüllen würden. So erhub sich denn während des Prozesses
eine der bänglichsten aller Fragen: Wie weit darf ein Berichterstatter
an der „öffentlichen Rechtsfindung“ (natürlich _nicht_ an der
„Jurisdiktion“) _kritisch mitarbeiten_ und mithin in ein noch
schwebendes Verfahren geistig eingreifen? Ich glaube, daß nur in _einem_
Fall die Gerichtskritik beschränkt werden muß: Wenn sie dazu mißbraucht
wird, um zum Nachteil eines Angeklagten öffentlich Stimmung zu machen;
wie es in Deutschland hundertfach geschieht; handle es sich nun um Max
Hölz oder Maximilian Harden, Ernst Toller oder Adolf Hitler. – Ein
solcher Mißbrauch politischer Zu- und Abneigungen war aber im Falle
Haarmann ausgeschlossen. Daß der Wolfsmensch unschädlich zu machen sei,
stand für jeden von vornherein fest. Sein Kriminalfall hatte
mehr sittliche, kulturkritische und seelenkundliche als
rechtswissenschaftliche Bedeutung. Im übrigen besitzt jeder Gerichtshof
ein einfaches Mittel, um sich vor jeder Beeinflussung durch die
öffentliche Meinung zu schützen. Er braucht sich nur ganz der _Sache_
hinzugeben; nicht rechts und nicht links blickend. Es ist ein tiefes
Unrecht, während einer strengen, sachlichen Arbeit in Zeitungen
nachzulesen, „welche Presse man hat“ d. h. ob der Eitelkeit
geschmeichelt oder ob sie gekränkt wird. Stößt man aber wirklich auf
Geister, mit denen man glaubt sich auseinandersetzen zu müssen, so suche
man _gemeinsame_ Arbeit zu tun. Der anständige Mensch wird lieber
positiv mitarbeiten, als sich kritisch einstellen. Es bedarf also nur
des menschlichen und sachlichen Fühlungnehmens. Gegen diese Grundsätze
sündigte das hannoversche Gericht in fast unbegreiflicher Weise. Man
rechtsprechelte fürs Auge. Man versuchte gleichzeitig mit der
Entscheidung der Rechtsfälle auch die Prüflese der „öffentlichen
Meinung“ einzuleiten. Fortwährend brachten Gerichtsdiener die neuesten
Zeitungsblätter. In dem überhitzten Saal, zehn Tage lang von früh bis
spät, unausgeschlafen, überrege und überarbeitet, Stuhl an Stuhl
sitzend, vermochte keiner etwas anderes zu erfühlen als nur sich selber.
Aus Karriereehrgeiz, Wissenschaftsdünkel, Selbstgerechtigkeit und
Gottähnlichkeitsgefühlen ballte sich über den wenigen noch besonnenen
Häuptern allmählich eine dicke Wolke von Mißwollen, Unbehagen,
Feindseligkeit und Angst zusammen, so daß der schließliche Donnerkrach
vorauszusehen war. Ich darf hier einige persönliche Bemerkungen nicht
zurückhalten. Ich hatte, indem ich aus Vorliebe für Seelenkunde dem
Verfahren beiwohnte, nicht im mindesten die Absicht, diesen Rechtsfall
zu schulmeistern. Das Gebiet war so abstoßend ekelhaft, daß ich
freiwillig niemals mich dareingemengt hätte. Aber da ich nun einmal für
deutsche Zeitungen das Schreiben von Berichten übernommen hatte, so
wurde ich durch, bis zu Beleidigung und persönliche Bedrohung mälig
fortschreitende _Einschüchterungsversuche_ durch das hannoversche
Gericht selber, in immer gespanntere Haltung _hineingedrängt_. Man hatte
mich zugelassen, erstens, weil man kaum mehr als den Namen von mir
kannte, zweitens, weil man von einem beamteten Hochschullehrer nicht
eben eine Kritik der Behörden seiner Heimatstadt erwartete; drittens,
weil man von der keineswegs „radikalen“ Presse, die zu vertreten ich
übernommen hatte, am wenigsten die nachmals doch als notwendig sich
ergebende scharfe Beleuchtung der verrotteten Zustände befürchtete. Man
wäre jeder möglichen Rücksicht von meiner Seite gewiß gewesen, wenn man
sachlichen Willen zur Wahrheit bewiesen und mir nicht vor Augen gestellt
hätte das traurige Kleinstadtschauspiel gekränkten Juristenehrgeizes,
medizinischer Selbstgerechtigkeit und amtlichen Machtmißbrauchs; das
Schauspiel eines aufgescheuchten Ameisenhaufens, der den störenden
Fremdkörper stechend und säurespritzend zu entfernen trachtet. Nicht
einmal die unter durchbildeten Menschen selbstverständlichen Formen
wurden leidlich gewahrt, sondern sobald die ersten verfänglichen
Berichte im Gerichtssaal nachgelesen wurden, begann eine ungeheuerliche
In-Acht- und Bann-Erklärung Aller gegen Einen. Nach mehreren ähnlichen
Zwischenfällen, bei denen mir die Entfernung aus dem Saale angedroht
wurde, wenn ich meine Überzeugung weiterhin zum Ausdruck brächte, zückte
endlich am elften Tage der vernichtende Blitz, indem die
Sachverständigen sich weigerten, ihre (mir übrigens schon bekannten)
Gutachten in meiner Gegenwart abzugeben; die Staatsanwaltschaft sich
durch meine Berichterstattung beeinträchtigt, die Verteidiger sich für
beleidigt erklärten; der Vorsitzende aber mich anherrschte: „Sie sind
hier als Reporter zugelassen, nicht als Schriftsteller. Wir können im
Gerichtssaal keinen Herren dulden, der Psychologie treibt.“ – Ich wurde,
da ich mir ruhig und sachlich diese Beeinflussung verbat, aus dem Saale
hinausgewiesen. An den Vorgang knüpften sich lange Zeitungskriege, indem
von der einen Seite meine Person herabgewürdigt, die Öffentlichkeit, die
Hochschule, die Studentenschaft, sogar das Kultusministerium aufgehetzt;
von der anderen Seite dagegen mein Handeln mit Zolas oder Voltaires
Kriminalkritik verglichen wurde, _beides_ wohl nur Beweis dafür, daß
eine naturlos-unmenschlich gewordene Rechtsmaschinerie zwar jede
„Tendenz“ der Hexe Politik, jede Selbstüberhebung des blinden Riesen
Wissenschaft verzeiht, daß sie jede Sprache der Absichten oder der
Zwecke begreift; eines aber niemals: Das natürliche Gefühl des
menschlichen Herzens.
Das Todesurteil.
Nachdem die Sachverständigen ihre Gutachten dahin abgegeben hatten, daß
Haarmann zwar eine „pathologische Persönlichkeit“, nicht aber des
„freien Willens“ und der „Verantwortungsfähigkeit“ bei Begehung seiner
Taten beraubt gewesen sei (sintemalen weder „Absenzen“ vorlagen, noch
auch „Epileptische Äquivalente“, noch auch ein „Manisch-depressives
Irresein“, endlich auch weder „Schwachsinn“, noch „Hebephrenie“), so
begannen denn die Plaidoyers. Das des Oberstaatsanwalts: klar
und maßvoll; alles Wesentliche zusammenfassend; das des
Haarmannverteidigers: unsachlich, wichtigtuerisch und kenntnislos; das
des Gransverteidigers: sachlicher, aber recht ungeschickt und
unbedeutend. Das Verhalten der beiden Angeklagten blieb das Gleiche: das
eines alten eingekesselten Wolfes und das eines jungen in tückische
Falle geratenen Fuchses. Der Wolf, blutige Tränen vergießend,
Bibelsprüche zitierend, alle seine Bluttaten aus der „Ungunst der
Verhältnisse“ erklärend, suchte zu beweisen, daß er unter günstigeren
Umständen auch einen vortrefflichen Polizeihund hätte abgeben können und
daß in seiner Unmoral eigentlich auch Moral verborgen läge; der Fuchs
dagegen sammelte alle Kraft auf den Versuch, mit Hinterlassung einer
Pfote oder des eingeklemmten Schwanzes wenigstens mit dem Leben
davonzukommen. Auch ihr gegenseitiges Verhältnis blieb bis zum Schlusse
das gleiche: Der Wolf, den jüngeren bedrohend und doch um Gemeinschaft
werbend; der Fuchs eiskalt, bleich, lauernd, sich dieser
Todesbruderschaft erwehrend. Am 19. Dezember, morgens 10 Uhr, wurde das
Urteil verkündet: Haarmann wurde in 24 Fällen 24 Mal zum Tode
verurteilt. Grans wurde wegen Anstiftung zum Morde (im Fall Hannappel)
zum Tode und wegen Beihilfe zum Morde (im Fall Wittig) zu 12 Jahren
Zuchthaus verurteilt. Haarmann nahm das Urteil an. Grans meldete seine
Rechtsrüge.
Ergebnis.
Mären von Wolfsmenschentum und Vampirismus reichen zurück in die fernste
Vorzeit der heute lebenden Völker. Sie sind überall mit Sexualmythen
verknüpft gewesen. Um das Wiederauftauchen der „Lykandrie“ inmitten der
abendländischen Zivilisationsmenschheit zu klären, muß man wohl ausgehen
von solchen Naturspielen, in denen noch Liebesleben und Todessehnsucht,
Wille zur Vernichtung des anderen und Wille zum Selbstvernichtetwerden,
ja Mördertum und Zärtlichkeit wunderbar ineinander spielt, wie bei den
schönsten Geschöpfen der Natur: Schmetterlingen und Insekten. – Wie es
zu vermuten steht, daß in Haarmann auch ein beständig mit dem Leben
spielender Wille zur Selbstauflösung lebendig ist – (hatte ich doch
zuweilen den Eindruck, als ob er sich vom „Hingerichtet werden“ einen
letzten Orgasmus verspreche) –, so darf man durchaus glauben, daß dieser
gefühlstote Mensch im „Liebesrausch“ eine ihn selbst auslöschende und
ihn weit über seinen Alltag hinausreißende Überspannung erlitt,
wehrloser und schicksalhafter, als der orgiastische Zustand eines mit
„Hemmungen“ versehenen Kulturmenschen, für welchen ja auch Liebe und
selbst Verbrechen eine Art leichtes Sinnenspiel und behagliches
Genußmittel geworden ist. Gerade daß die ursprünglich überstarke
Geschlechtlichkeit dieses Androgynen und Androlyken völlig erschöpft und
verausgabt wurde, macht es begreiflich, daß er gleichsam nur aus dem
untersten Bodensatz hervorzuholen vermochte die Urerbschaften einer
versunkenen Gattung, für welche ursprünglich der Trieb des
Sicheinbeißens und Verschlingens (auch des Sicheinverleibens „fremder“
Natur in Form des Essens und Trinkens) ein das Einzelwesen
auslöschender, auf ursprünglichste Mitahmung zurückführender
dionysisch-(„zagrystisch“) erotischer Akt war. Wir wissen nicht einmal,
ob nicht selbst das Sichzerreißen der Tiere irgend ein natürliches
Wollusterlebnis in sich schließt, so daß, wenn der Wolf das Lamm würgen
muß, man ebensogut sagen könnte: Er liebt, wie: er haßt die Lämmer. Ich
erinnere mich eines Hundes, der getötet werden mußte, weil er triebmäßig
bestimmte andere Hunde (und zwar immer Hunde von gleicher, schon sehr
degenerierter Art wie er selber) anfiel und würgte, bis sie tot waren.
Dabei zeigte sich an dem Tiere zweifellos geschlechtliche Erregung. Bei
solchen Erscheinungen müßte eine biologische Erklärung einsetzen, die
seelenkundliche müßte das Traumleben, die Jugendumgebungen, das
Spielzeug und die Wunschvorstellungen der Kinder- und Jünglingsjahre
viel genauer erforschen, als die Schulpsychologie und -medizin von heute
das vermag. –
„Und jedermann mordet sein liebstes Ding,
Damit ihr es alle nur hört,
Der eine tuts mit bösem Blick,
Der andre mit Schmeichelwort,
Der Feigling tuts in einem Kuß,
Der Held mit seinem Schwert.“ ...
So verklingt der Aufschrei des in Zuchthäusern verunzüchteten Lebens in
Oscar Wildes Ballade. Daß aber Tod und Liebe, Eros und Eris,
ursprünglich verschlungen sind, ist Gerechtigkeit der Natur, welche
fordert, daß höchste Bestätigung auch Vollendung sei. Auf den Gipfeln
erhabener Erotik brauchen freilich Schicksalsergriffene nicht wie in der
vormenschlichen Natur noch den Lustmord aneinander zu begehen, denn hier
ist die Naturmacht zu solcher Seelengewalt geworden, daß sie das
Schicksal zwingt, zu töten, wie Überragendes den Blitz auf sich zieht.
Daß aber die sogenannt höheren Geschöpfe und zumal der Mensch ihre
Liebesakte zeitlich überdauern und überstehen, gleichsam eigenste
Selbsterfüllung überlebend, wird zweifellos erkauft mit der Minderung an
Sättigungskraft erotischen Lebens, ja, diese Entsinnlichung dürfte
innerhalb des „Kulturprozesses“ schon eingetreten _sein_, damit eben
Hemmungen überhaupt wirksam werden _können_. Wir normalen und
beherrschten Menschen haben uns den vormenschlichen Triebdämonen wohl
weniger durch „Sublimierung“, als durch die geistbedingte (d. h. Logos-
und Ethosbedingte) wachsende Abkältung der Erdkraft entzogen. Nun kommt
noch einmal durch eine Art Regiefehler ein Naturspiel wie dieser
Triebmonomane in eine Schicht von Lebewesen, wo nur mittlere
Temperaturen des Eros die Bürger-Rechte haben. Nicht schon schicksalhaft
und todverbunden mit religiösen, mythischen, enthusiastischen Mächten
und andererseits nicht mehr tief genug stehend, daß Tod und Wollust von
Natur aus noch zusammenfallen, scheint er unter riesigem Triebdruck doch
gezwungen, dem großen Liebestodgesetze scheußliche Treue zu wahren;
„scheußlich“ nur deshalb, weil in einer selber verfratzten und
depravierten „Kulturmenschheit“ auch das Naturantlitz nur in Form der
Fratze und Entartung durchbrechen kann. – Denn wie der Hund, das typisch
moralisch-altruistische Geschöpf nur geschwächte und ausgeprügelte
Wolfsnatur darlebt, so scheint auch die _Moral_ der Kulturmenschheit nur
eine Art versetzte und „veredelte“ Wollust zu bergen, so daß nach dem
Gesetz des Pendels das höchste Ausmaß auf der einen Seite sogleich nach
der anderen Seite hin umschlägt, wie denn moralische Fanatiker gleich
Torquemada, Dante, Robespierre etwas Wölfisches haben und der wüste
Amokläufer etwas vom christlichen Heiligen. Dieses Wolfstum bei Radio
und Elektrizität, der Kannibalismus in feiner Wäsche und eleganter
Kleidung, dürfte somit ein Merkmal sein für die Seele der
abendländischen Wolfsmenschheit überhaupt; im Kleinen noch einmal das
Selbe wiederholend, was im Großen darlebten fünf Heldenkriegsjahre, in
denen jegliches Werktum des Mordens und jeder Wohlstand seelischen Todes
im Dienste des Wolfsherzens und der Wolfsmoral stand und die älteste
Erkenntnis wieder die jüngste ward: „Homo homini lupus e natura“, der
Mensch ist dem Menschen von Natur der Wolf. Ich habe 1914 in einem
Lazarett einen Menschen behandelt, dessen Ruhm und Glück es war,
wiederholt an Wachtposten der Feinde herangeschlichen zu sein und sie
mit den Händen erwürgt zu haben; _dessen_ Brust aber – schmückte das
Eiserne Kreuz. – Die Frage, ob es sich in einem solchen Falle um
„Irrsinn“ handle, oder ob der Mensch vor den Gesetzen verantwortlich
sei, scheint mir müßig und sinnlos. Der Irrsinn liegt oft im Tun selbst.
Dabei bleibt natürlich der wachbewußte Oberbau, abgeschnürt vom
Triebvampirismus, völlig unversehrt. Es fehlen in solchen Fällen alle
stabilisierenden Hemmungen (das was man bei „Zurechnungsfähigkeit“ eben
voraussetzen muß). An ihre Stelle traten wieder wie beim Tier die
automatischen Triebreaktionen, alle jene „Stereotypien“, für welche die
Sachverständigen kein Auge hatten. Man kann mir nun freilich einen
naheliegenden Einwand machen: Haarmann mordete ja nicht _zwecklos_. Er
war nicht _reiner_ „Triebverbrecher“ (so wenig wie Grans reiner
„Intelligenzverbrecher“ ist). Er hat in mehreren Fällen möglicherweise
auch ohne Geschlechtsrausch aus Besitzgier, Rache, Angst vor
Mitwisserschaft gemordet. Dazu aber muß Folgendes bemerkt sein: Eine auf
der Grundlage teilweisen Schwachsinns jahrzehntelang eingeschliffene und
gewohnheitsmäßig gewordene Triebneurose wird selbstverständlich zuletzt
nicht eben wählerisch vorgehen. Haarmann tötete schließlich so leicht,
wie er sich die Stiefel putzte. Ja, das Töten in Heimlichkeit (wir
werden sogleich sehen, daß diese _Heimlichkeit_ wesenhaft zur
Triebwollust mit gehörte) vielleicht sogar schon das Hantieren mit
Leichenteilen (man kennt ja bei Infantilen solche Fälle von
„Nekrophilie“) wurde für Haarmann allmählich von schauerlichem _Reiz_.
Ich kann mich nicht enthalten, einige tiefschürfende Worte Nietzsches
hierher zu setzen: „So spricht der rote Richter: ‚Was _mordete_ doch
dieser Verbrecher? Er wollte rauben.‘ Aber ich sage Euch: seine Seele
wollte _Blut_, nicht Raub: er dürstete nach dem Glück des Messers. Seine
arme Vernunft aber begriff diesen Wahnsinn nicht und überredete ihn.
‚Was liegt an Blut!‘ sprach sie; ‚willst du nicht zum mindesten einen
Raub dabei machen? Eine Rache nehmen?‘ Und er horchte auf seine arme
Vernunft, wie Blei lag ihre Rede auf ihm. – Da raubte er, als er
mordete. Er wollte sich nicht seines Wahnsinns schämen.“ (Es hat
sicherlich Stunden gegeben, wo sich der Wolf vor dem jungen Fuchs
_schämte_, daß er mordete, _ohne_ dabei auf „die Kleider zu achten“.) –
Dem hannoverschen Gericht und seinen Sachverständigen schreibe ich aber
auch die folgenden Worte Nietzsches ins Stammbuch:
„Was ist dieser Mensch? Ein Knäuel von Krankheiten, welche durch den
Geist in die Welt hinausgreifen; da wollen sie Beute machen. Aber dies
will nicht in Eure Ohren; Euren Guten schade es, sagt Ihr mir, aber was
liegt mir an Euren Guten! Vieles an Euren Guten macht mir Ekel und
wahrlich nicht ihr Böses. Wollte ich doch, sie hätten einen Wahnsinn, an
dem sie zu Grunde gingen, gleich diesem bleichen Verbrecher. Wahrlich,
ich wollte ihr Wahnsinn hieße Wahrheit oder Treue oder Gerechtigkeit.
Aber sie haben ihre Tugend, um lange zu leben und in einem erbärmlichen
Behagen.
Ich bin ein Geländer am Strome: fasse mich, wer mich fassen kann. Eure
Krücke aber bin ich nicht.“ – –
* * * * *
Ich will nunmehr auf einen wesentlichen Punkt hinweisen, der von den
Seelenerratern des hannoverschen Gerichts gleichfalls recht mißkannt
wurde: Die scheinbare Motivlosigkeit vieler Mordtaten. Ich habe bereits
bemerkt, daß das Suchen nach Beweggründen außerhalb der Geschehnisreihen
durchaus hinauskommt auf den logisch-ökonomischen Zwang, das geballte
und unausmeßliche Schicksal künstlich zu _verengern_, um es faßbar zu
machen für begreifende Orientierung. Es dürfte in Wirklichkeit niemals
eine Tat aus _einem_ Motiv geschehen. Es würde aber auch keineswegs
gegen die Möglichkeit von Taten sprechen, wenn überhaupt keine Gründe
für sie auffindbar wären, wie denn der Wolf das eine Mal das Lamm ohne
Not zerreißt, das andere Mal, obwohl das Zerreißen zu erwarten wäre,
grundlos an ihm vorüberblickt. – Die eigentümlichste Ungewißheit aber
obwaltet in solchen Fällen, wo gerade die Dunkelheit und der Reiz, den
das Heimliche und Bodenlose ausübt, _selber_ zum Urgrund von Taten
geworden ist. Unverkennbar ist diese Motivationslosigkeit bei manchen
Formen des Giftmordes. Ich möchte dafür folgendes im zweiten Kriegsjahr
1915 selbst erlebte Beispiel anführen. Ich befand mich im ärztlichen
Dienst in einem mit fünfhundert Schwerverletzten belegten Lazarett. Es
waren besonders viele russische Gefangene dort. Als Dolmetscher in der
russischen Abteilung arbeitete ein junger Balte (20jährig, freundlich,
gefällig, hilfsbereit, scheinbar der ideale Krankenpfleger und Helfer,
daher allgemein beliebt und von Kranken, Schwestern, Ärzten als
allgemeines „Faktotum“ geschätzt). Es fiel auf, daß unter den Russen
viele Todesfälle vorkamen, die aus dem Wesen der Krankheit nicht zu
erklären waren. Als diese dunkle, todbringende Epidemie nicht nachließ,
kam man schließlich auf den Verdacht, es müsse sich um Vergiftungen
handeln. Die Toten wurden ausgegraben; im Magen wurde Arsen
nachgewiesen. Gleichzeitig wurde festgestellt, daß aus dem Giftschrank
des im Lazarett befindlichen Laboratoriums Giftstoffe entfernt waren.
Die Oberschwester führte zu den Schränken des Arbeitsraumes die
Schlüssel. Sie konnten nur an die Ärzte nach Genehmigung des Oberarztes
ausgehändigt werden. Es war nun aber einige Male geschehen, daß, wenn
ein Medikament nötig war, wir unseren Vertrauensmann, Oskar, eben den
jungen Balten, zu der Oberschwester mit der Bitte um einen Schlüssel
geschickt hatten; bei dieser Gelegenheit konnte der junge Mann wohl an
den Giftschrank herangekommen sein. Als die Untersuchung eingeleitet
wurde, war der Balte verschwunden; als das ganze Haus nach ihm abgesucht
wurde, kam eine Ordonnanz kreidebleich und meldete, auf dem Boden in den
Sparren des Dachwerks hänge Oskar. Er war bereits tot; die Untersuchung
blieb ergebnislos, doch zweifelte niemand, daß dieser bei allen beliebte
junge Mensch in etwa zwanzig Fällen seine eigenen Landsleute, zu denen
er übrigens nicht die mindeste Feindseligkeit zeigte, ohne jeden Zweck
und Sinn durch Beimischung von Gift in ihre Speisen langsam getötet
hatte. Damals im Kriege machte man sich angesichts solcher Rätsel nicht
allzu viele Kopfschmerzen. Die meisten beruhigten sich mit dem
Schlagwort: „Sadismus.“ Sie erklärten sich den Fall so, wie man etwa bei
schlecht gearteten Kindern oft die Neigung zu grausamen Tierquälereien
bemerkt: die Kinder beobachten halb mit Schauer, halb mit widerwilligem
Entzücken die Zuckungen des gequälten Geschöpfs. Sie werden bei solchem
Herumproben von Neugier und Entsetzen weiter und weiter getrieben. Auch
mochte jene medizinische und wissenschaftliche Wichtigmacherei, die sich
in einem Spielen mit Menschen und Menschenschicksal selbstbehagt, an dem
lichtscheuen Treiben des jungen Balten einigen Anteil haben. Aber indem
ich mir den Menschen wieder vergegenwärtige, seine bescheidene
Eitelkeit, wenn man ihn lobte („Der hats hinter den Ohren“; „In dem
steckt mehr als man ihm ansieht“), so scheint es mir sehr möglich, daß
ausschließlich die Spielerei mit dem Dunkel und ein Reiz des
Geheimnisses diesen Burschen aus verschlagenem Ehrgeiz zum Massenmörder
gemacht hat. – Im Falle Haarmann aber stieg der Reiz des Heimlichen auch
noch aus anderen Triebwurzeln; nämlich aus jener Sinnlichkeit, die man
wohl ein _entpersönlichtes_ Liebesleben nennen könnte. Musterfall
dieser Entpersönlichung ist die Onanie, an welcher sowohl die
Persönlichkeitslosigkeit des Gefühls wie der Reiz der Verborgenheit zu
haften pflegt. Die größte Qual, die man Haarmann antun konnte, war die,
daß man ihm die Bilder der Opfer vorlegte, ihm von seinen Knaben
erzählte und sie ihm persönlich nahe brachte. Sie waren für ihn immer
nur „schöne Jungens“, von deren Persönlichem er so wenig wie möglich
_wissen_ wollte, denn bei genauer Bekanntschaft (wie bei Grans) verlor
sich der generelle Trieb, welcher darauf ausging, die jungen Körper ganz
Unbekannter in Verborgenheit zu packen, zu zerreißen, zu verzehren. –
Ich habe in der „Symbolik der Gestalt“ (Verlag Niels Kampmann Berlin,
1925) ausführlich aufgezeigt, daß Merkmale von Sinnlichkeit nichts zu
tun haben mit Erotik im Sinn des persönlichen Lebens. Im Gegenteil: die
eigentlich _sinnlichen_ Naturen sind niemals starke Erotiker und auf
immer unfähig, an einer lebenausfüllenden Leidenschaft haften zu
bleiben. Es besteht aber die beachtenswerte Tatsache, daß die generelle
„libido“ gebunden ist an die Werkzeuge der ursprünglicheren _Nah_sinne
(wie z. B. an Schmecken, Riechen, Ergreifen, Küssen, Saugen usw.);
während Auge und Ohr als Bild- und Fernsinne eine stärkere Beziehung zum
einmalig persönlichen und eine minder nahe Beziehung zum geschlechtlich
generellen Seelenleben haben; womit manche physiognomische Anhaltspunkte
gegeben sind. (Die unsägliche Ahnungslosigkeit gegenüber
charakterologischer Forschung kam darin zum Ausdruck, daß man keinerlei
physiognomische Untersuchung des Haarmann vornahm. Es ließ sich aber das
schwächere Ausmaß des Mittelhirns im Vergleich zu Vorder- und
Hinterhaupt, sowie das Überwiegen der Nahsinne über die Fernsinne schon
vom bloßen Sehen ziemlich sicher vermuten.) Man könnte eine Art
„Kompensation“ suchen, in dem merkwürdigen Umstand, daß dort, wo eine
kahle, traumlose Geschlechtslust herrschend geworden ist, sehr leicht
Berührungsangst und Nähescheu sich zu entwickeln pflegen. Bei Haarmann
wurde mir auffallend, daß er jedem Wissen um die Personen seiner Opfer
ängstlich aus dem Wege ging; (darum ist für den Seelenforscher besonders
rätselhaft jener einzige Fall, wo er nach Ermordung des 12jährigen
Abeling in Verkleidung die Schwester des Getöteten aufsucht, um sich die
Gesichtszüge des Kindes zurückzurufen). Die gräßliche Traumlosigkeit
seines nackten Trieblebens ging so weit, daß Haarmann außer dem
gemeinsten Allgemeinsten (außer Gefräßigkeit und Geschlechtstrieb)
überhaupt keine _persönlichen_ Sehnsüchte je besaß. Seine Zuneigung zu
Grans war die einzig persönliche, ideale Seite seines Lebens. Nur in
dieser _einen_ Beziehung wuchs er über das Animalische hinaus. Von den
Bergen der Schweiz, die er in empfänglichster Jugend sah, hat er so gut
wie gar keinen Eindruck behalten. Er hatte nicht das mindeste
„Naturgefühl“. Ein Busch oder Baum war ihm nichts anderes, als das
günstige Versteck für Sittlichkeitsdelikte. So wie in der Tiefe der See
ein gefräßiger Kracke alles andere holde Leben ringsum langsam auffrißt,
so hatte die unpersönliche „Sinnlichkeit“ allmählich alle persönlicheren
Inhalte verschlungen. Er besuchte wohl gelegentlich ein Theater, einen
Zirkus oder ein Kino; aber ausschließlich zu dem Zwecke, um „hübsche
Jungen“ zu sehen und wenn möglich, mit ihnen in Berührung zu kommen. Er
hat nie ein Buch angerührt, nie Musik gehört. Politik und öffentliches
Leben waren ihm vollkommen gleichgültig. Er besuchte Sportplätze oder
Bäder nur darum, weil man dort nackte junge Leiber zu Gesicht bekommt. –
–
Die tiefste Schicht im Wesen des Triebverbrechers entdecken wir aber
erst, wenn wir die Natur des dolosen Zweckverbrechens _daneben_ halten.
Wenn man Wahrheit hätte suchen wollen, statt Wahrheit aus dem
Gerichtssaal auszuweisen, dann hätte man gerade aus diesem seltsamen
_Nebeneinander_ viel lernen können. – Eine kurze philosophische
Betrachtung bahne uns den Weg.
Gleichwie das Licht und die Flamme, so lange sie umschlossen bleiben vom
Kreislauf des Lebens das allbelebende und erwärmende Urwesen, ja,
vielleicht das Wesen des Lebens selber sind, dagegen sobald sie
abgetrennt und losgelöst der Natur gegenüberstehen, zum schrecklichen
Dämon werden, zum einzigen Element, darin keinerlei organisches Leben
mehr gedeihen kann und welches _alles_ Leben zu verzehren trachtet und
wohl am Ende aller Enden auch verzehren _wird_; genau so ist das, was
wir Menschen den „Geist“ nennen, so lange es umschlossen bleibt vom
Kreislauf des Lebens das allbelebende und erwärmende Urwesen, ja,
vielleicht das zeugende Wesen des Lebens selbst; aber sobald der Geist
sich losreißt vom Naturschoß und als wachbewußte Zweckwelt heraustritt
aus dem träumenden Element des Vorbewußten, so wandelt er sich zum
schrecklichen Dämon, zum kalten Witz, darin keinerlei Seelisches mehr
gedeihen kann und der alles Dumpfe und Schlafende aufzuzehren bemüht ist
und wohl am Ende aller Enden auch aufzehren _wird_. Dies ist nun
das ganze schreckliche Rätsel unseres Zeitalters, unseres
Menschenschicksals, unserer Kultur: Die Loslösung und Unverbundenheit
beider ist da! Der Mensch als ein Stück Naturseele und der Mensch als
zweckesetzender Geist _sind_ auseinander getreten! Das Schauspiel
unserer Erdhälfte ist die Tragödie einer Seele, die nicht mehr Schritt
halten kann mit den Werken und Werten, die sie aus sich selber
herausgestellt hat. Die Werke sind größer und edler geworden als der
Mensch _selbst_. Oder wie ich vorhin sagte: „Der Wolfsmensch mit Radio
und Elektrizität“; das ist die Signatur unseres Lebensalters. Solche
Unverbundenheit des Naturelements mit dem Geistigen zeugt aber nach zwei
Seiten hin eine unvermeidliche Entartung: Entgeistigte, sinnlose,
irrsinnige Natur auf der einen Seite! – Naturlose, seelenlose
Geistigkeit auf der anderen! Dort wo im „modernen Menschen“ noch
Naturtriebe durchbrechen, entbehren sie der eingeborenen Vernunft und
sinnvollen Schönheit, welche überall dort das Leben durchgeistigen, wo
die Wesen noch einverschlungen blieben im kosmischen Ring. Dort aber, wo
der „moderne Mensch“ aus dem Naturelement heraus und in maßloser
Selbstüberhebung der Erde übermächtigend gegenübertrat, da ist er zum
Teufel an ihr geworden. – Wir haben an Haarmann und Grans die
klassischen Schulfälle dieser hoffnungslosen Entzweiung: Hier das caput
mortuum des _entfesselten Bestientums_, dort den nackten, vom letzten
Tröpflein Seele verlassenen, teuflisch leerlaufenden _Intellekt_.
Und es ist nur allzuverständlich, daß diese beiden Pole zur Symbiose
sich aufeinanderpfropften und in künstlicher Vernietung wieder zur
perversen Einheit banden, was von Natur aus heillos auseinanderbrach.
Diese Doppelform der Entartung zeigt sich wie an vielen anderen
Merkmalen vor allem auch an der Stellung der beiden zu Rausch und
Alkohol. Grans ist ein so leerer, ausgehöhlter, vernüchterter Mensch,
daß außerhalb von Nutzzwecken und Absichten seiner Selbstsucht, die
Träume oder Räusche des Blutes für ihn nicht vorhanden sind. Eben darum
ist der künstliche Rausch sein Bedürfnis. Er gibt ihm die einzige
Möglichkeit, von sich loszukommen. Haarmann dagegen ist ein so
triebtierischer, blindwütiger, vergeilter Mensch, daß ihn Alkohol
bleiern traurig macht, wenn er andere auflockert. So etwa wie ein
Blinder das schielende Auge des Taubstummen, der Taubstumme die
krächzende Stimme des Blinden beneidet, so bewunderte hier jeder den
Ausfall im andern: der gerissene Fuchs den Wolfsblutdurst, welcher
zwecklos ins Bodenlose springt; der irrsinnige Wolf aber jene
Fuchsbesonnenheit, die nie etwas ohne Vorteil tut. – – Irrsinn und
Teufelei! das sind die Pole dieser „Besten aller möglichen Welten“ ...
Unser aller Schuld.
Wenn in die Gewohnheitsabläufe menschlichen Seelenlebens eine bange
Frage fällt, wie ein Stein in das ausgewaschene Bett eines Stromes, dann
haben wir wunderbar bequeme Streckformen zur Hand, um das Rätsel zu
entwirken, und den Stein des Anstoßes kleinzukriegen. Wir reden von
„Schuld“ und schieben den Bruch unserer Natur, (der eigentlich
hinauskommt auf unseren Bruch mit der Natur), auf unabänderliche
Gesetze, Umstände oder Schicksale. – Ich habe in meiner
Rechtsphilosophie („Wertaxiomatische Studien“, Leipzig 1914, Verlag
Felix Meiner) ausführlich dargelegt, daß der Satz vom zureichenden
Grunde hinauskommt auf eben dieses _Schuldsuchen_ (d. h. daß auch das
Logische vom moralischen _Wollen_ unterströmt ist), wobei (§ 13 „Epochen
der Schuld“) der Mensch zwar langsam, aber unausbleiblich dahin geführt
wird, alle „Schuld“ einzig zu suchen in sich selber: „Jeder ist schuldig
an Jedem, und ich bin der Schuldigste unter allen.“ – –
Wie wir von fremder Seele niemals mehr und niemals anderes wissen können
als was wir eben aus uns _selber_ wissen, so ist an Abändern, Verbessern
und Aufrichten nur gerade so weit zu denken, als wir in unserem eigenen
Leben die _Mitschuld_ am Verhalten des anderen aufzufinden vermögen. So
lange dieses „Selbstrichtertum der menschlichen Gemeinschaft“ nicht die
Grundstimmung der Rechtsfindung geworden ist, bleibt eben alles Urteilen
ein bloßes Quälen und Rachenehmen solcher, die das Glück gehabt haben,
den Zuchthäusern zu entgehen, an solchen, die das Unglück haben, in die
Zuchthäuser hinein zu kommen. Denn was wir alle in jedem Augenblick des
Lebens tun (man braucht nicht mal zu denken an das Millionenmorden,
Rauben, Plündern, Lügen, Ausspionieren, Vergiften in den sogenannten
„_großen_ Zeiten der Weltgeschichte“), ist den Inhalten wie den
Beweggründen nach genau _dasselbe_, was auch Tier, Kind und Verbrecher
tut. Sobald wir aber die „Schuld“ an den Übeln unserer Gemeinschaft
abschieben können auf die _anderen_, so sind wir enthoben allen
beunruhigenden Mitverschuldungs- und Miterleidungs-Erlebnissen. Daher
besteht schon im alltäglichen Leben die Strebung, dort, wo einer Person
unserer Umgebung ein Unfall zustößt, so lange zu forschen, bis wir die
„Schuld“ in ein unrichtiges Verhalten auf _ihrer_ Seite hineinverlegen
können. (Daher in der deutschen Sprache der tiefe Doppelsinn der Worte
„Geschick“ und „Ungeschick“.) So aber fällen wir auch juridische
Urteile. Wir fällen sie zu unserer _eigenen Beruhigung_.
Von allen Ökonomien der Denkfaulheit ist nun das „anathema sit“ die
bequemste Methode. Verbrennen, verketzern, Kopf abschlagen, moralisch
entrüstet sein, das war von jeher die _einfachste_ Auflösung jener
peinlichen Bewußtseinsstauung, daß wir selber einem Irrationalen _nicht
gewachsen sind_.
Auf den theoretischen Gebieten schafft man sich Unbequemes am besten
dadurch vom Halse, daß man die Augen davor schließt, es nicht an sich
herankommen läßt, daß man es zur Not mit irgendeiner Formel abwehrt oder
– aus dem Gerichtssaale herausweist. Auf dem praktischen Gebiet werden
die unangenehmen Selbsterkenntnisse am besten dadurch vermieden, daß man
Problematischem den Kopf abschlägt.
Der Prozeß Haarmann zeigt uns die alte Wahrheit! Es werden Jahrhunderte
kommen, die (aus dem Geiste feinerer Rechtsethik) das Todesurteil für
ebenso unsinnig halten, wie es beispiellos abgeschmackt war, daß ein
moderner Gerichtshof, den ich (wär ich minder verantwortungsbewußt) mit
ein paar Strichen auf immer verlächerlichen könnte, mich aus dem
Gerichtssaal hinauswies mit der Begründung, daß ich „geistig unfähig
sei, seinen Verhandlungen folgen und sie sachlich wiedergeben zu
können“. Die ganze Barbarei unserer Seelenkunde wie unserer Sittenlehre
trat in diesem Straffall scharf an den Tag. Immer wird die unwillkommene
Pflanze ausgerodet (die unter- wie die übernormale), wo doch unsere
Arbeit sein soll: Die Erde besser zu lieben; den Acker edler zu
bestellen. – Die Schlechtgeborenheit und Schlechtgeborgenheit, die
falsche Zeugung und falsche Erziehung, die verkehrte Auslese, der Mangel
an Gesundheitspflege und an Gemeinschaftsseele, die unsinnige
Geistesverwirrung großer Menschenmassen durch Zeitungen, Halbbildung,
Partei- und Staatspolitik (die selbst nichts anderes ist, als das
_organisierte Verbrechen_ und von Staatswegen Das züchtet, was sie von
Privatwegen – wenn es herauskommt – _bestraft_ –), die Armut, der
Schmutz, der Klassenkampf, alles das erzeugt hüben: Wolfsmenschen, und
drüben: die intelligenten Schmarotzer. Das Zuchthaus verunzüchtet sie
zur Homosexualität. Ein sinnloser Strafvollzug mordet in ihnen, was
vielleicht an zarteren Keimen noch da wäre und läßt zuletzt nichts übrig
als die moralische Gehässigkeit und Selbstüberheblichkeit einer jeden
Gruppe gegen jede andere, bestenfalls noch ein mattdumpfes
Solidaritätsgefühl des Einzelnen mit anderen „Außenseitern der
Gesellschaft“.
Nicht aber die Natur schuf die bösartigen Ungeheuer. Der Käfig schuf
sie. Der Mensch ist so anfällig und triebunsicher geworden, daß man auch
den stärksten, kühnsten und klügsten mit leichter Mühe durch ein paar
Tage Käfig zu allem Bösen wie allem Irrsinnigen _bringen_ kann. Wir
haben es also erreicht. Unsere Irrenhäuser liefern Irrsinn. Unsere
Zuchthäuser züchten Verbrecher ...
* * * * *
Am Morgen des 19. Dezember wurde das Todesurteil gefällt. Am Abend
dieses Tages wurde noch einmal Gericht gehalten. Gericht über das
Gericht! Da kamen in einem kahlen Hinterzimmer, bevor sie wieder an ihre
Heimstätten zurückfuhren, die Eltern der gemordeten Kinder zusammen:
bescheidene, gebeugte, tiefgedemütigte Menschen, Klage führend und
Anklage. Es war kein einziger darunter, den die abgeschlossene
Verhandlung Genugtuung oder Gerechtigkeit hatte fühlen lassen. Es war
kein einziger darunter, dem die Fragen: „Wie konnte uns das geschehen?
Wodurch? Warum? Wozu?“ irgendwie klarer geworden wären. Nichts als ein
Haufe gallebitterer, verworrener, dunkel grollender und im tiefsten
gekränkter Menschlichkeiten war aus diesem Prozeß hervorgegangen. Sie
hatten mich zu ihrer Versammlung gebeten, weil sie, meine Maßregelung im
Gerichtssaal kennend, eine große Anklage gegen Gericht, Behörden,
Polizei, Regierungs- und Oberpräsidium erwarteten. Ich wußte, wie
nutzlos und hilflos das alles wäre. All die Aufrufe und Anklagen der
unglücklichen Eltern sind denn auch nachmals nur in die Papierkörbe
gewandert und unbeantwortet geblieben. – Ich vermochte nichts, als zum
Gedächtnis für dreißig Kinder, die beim ersten sehnsüchtigen Ausflug in
den lockenden Lebenswald dem Werwolf in den Rachen liefen, so sachlich
als möglich, diese Blätter hier niederzuschreiben ... Zur Zeit, wo das
Buch im Druck erscheint, wird vielleicht das sinnlose Ende des sinnlosen
Dramas vollzogen sein. Menschlich das mildeste (denn hinter aller
Zwangsgier der Wollust brennt stets auch Wille zur Selbstvernichtung);
juristisch, ethisch, sozialpolitisch das dümmste aller Urteile und dem
Wesen der Strafe (die nicht Instinkte ausroden, sondern nutzen und
läutern muß), ganz widersprechend ...
Hinter dem Bahnhof der Stadt Hannover, im totesten seelenlosesten
Steinwüstenbezirk an der Cellerstraße, dort wo die ersten der
geschilderten Morde begangen sind, liegt das Zuchthaus; ein riesiges
Gelände, umzirkt von einer trostlosen Riesenmauer aus roten Backsteinen.
Auf einem Winkel dieser Mauer blüht ein holdes Wunder, das jeder
Hannoveraner kennt: eine kleine Birke, der zarteste und zäheste Baum, so
blond und so bescheiden, so herb und so lieblich, von so verletzlicher
und zarter Rinde und von so zäher und gesunder Wurzel, wie die Kinder
unserer niedersächsischen Landschaft. Sie hat durch ein Wunder mitten in
der baumlosen Steinwüste just auf der roten Zuchthausmauer Wurzel
geschlagen, ein Gruß des guten Lebens, das durch all unser menschliches
Zucht- und Unzuchtelend _doch_ wieder hindurchbricht. Hier nun wird das
Fallbeil stehen und der rote Richter sein sinnloses Amt erfüllen.
Dieser Tag (so habe ich den Behörden meiner Heimatstadt vorgeschlagen)
soll dem Andenken jener dreißig Kinder gehören. In alten Zeiten, als
noch das Erlebnis der Gemeinschuld im Menschen fruchtbar war (etwas
vollkommen anderes als unser jetziger juristischer Begriff von
Kollektivhaftbarkeit), da pflegte, wenn Blutschuld über einer Stadt lag,
ein Werk des Gemeinsinns: Kapelle, Kloster, Denkmal, Baumpflanzung den
Ruf der Bürgerschaft wieder zu entsühnen. Das älteste Bauwerk Hannovers,
die schöne Nikolaikapelle am Klagesmarkt, soll aus solcher Gemeinsühne
entstanden sein. Der Tag, an dem der letzte Wolf unserer Wälder getötet
wird, soll als Buß- und Bettag für die Stadt Hannover gelten. Man hat
(nicht am wenigsten durch die Sensationsreportage des Zeitungsunwesens)
so tief an Scham und Seele der Volkheit gesündigt, daß nun diejenigen,
die für die Gesundheit unseres Volkes sich verantwortlich wissen:
Geistliche, Ärzte, Lehrer, versuchen mögen, auch dieses Grauenvolle
wieder in Würde und Schönheit zurückzulenken. Man soll in den Schulen zu
den Kindern, in den Kirchen zu den Erwachsenen sprechen. Alle
Glocken der Stadt sollen mahnen. Und zur selben Stunde, wo der
schuldig-unschuldige Unhold stirbt, wollen wir die traurigen Überreste
der dreißig jungen Menschen in einen gemeinsamen Sarg betten, mit Blumen
schmücken und auf Kosten unserer Stadt in unsere Erde legen; nicht
verborgen auf einem Kirchhofe, nein! auf einem unserer großen
öffentlichen Plätze. Und wir alle, eine ganze Stadt, werden hinterher
gehen: Senatoren und Magistrat, Bürgermeister, Ämter, Behörden,
Lehrerschaft, Geistlichkeit, Oberpräsident, Regierungspräsident,
Polizeipräsident – nicht um „letzte Ehre zu erweisen“ (das können wir
gar nicht), sondern um gemeinsame _Schuld_ auf uns zu nehmen.
Es hat Könige gegeben, die an dem Tage wo ihr Volk unterlag, sich selber
das Ende bereiteten. Kant hat den Grundsatz ausgesprochen: „An dem Tage,
wo Krieg ausbricht, hat die Regierung sofort freiwillig die Macht
niederzulegen, denn sie hat bewiesen, daß sie Das nicht zu verhindern
imstande ist, was hintan zu halten der ganze _Sinn_ ihres Amtes war.“ –
Es gibt zum Glück auch bei uns noch Beamte, die freiwillig aus dem Amte
scheiden, wenn das Schicksal sich stärker zeigte, als sie selber zu sein
vermochten. Die verantwortlichen Männer Hannovers erwiesen sich nicht
als adelige Männer. – – Man hat die bitterböse Stimmung, die der
Haarmannprozeß hinterlassen hat, damit zu beschwichtigen versucht, daß
man verheißen hat, ihm eine Kette „Disziplinarverfahren“ folgen zu
lassen, durch welche die Mitschuld der einzelnen Subalternbeamten
gesühnt werden solle; man unterlasse diese Komödie, durch die einem viel
zu langmütigen, viel zu schwerfälligen Volke immer wieder Sand in die
Augen gestreut wird; denn wer hat Vorteile daran, daß in einem vom
übelsten Spitzelunwesen und Sykophantentum zersetzten Rechtsstaat zwei
oder drei ungeschickte oder erfolglose kleine Unterbeamte einen Rüffel
davontragen oder auf einen anderen Posten verschoben werden? Nein!
Steigen wir in uns selbst hinab und nehmen die Schuld ruhig auf uns!
Danach aber soll keiner mehr das Recht haben zu fragen: „Wer trägt die
Schuld?“ soll keiner mehr die _andere_ Seite belasten dürfen. Wir gehen
alle in gemeinsamer Elternschaft hinter dem Sarge der durch unsere
Schuld unerfüllt gebliebenen Jugend. Neben dem Mordhaus, wo die Kinder
geopfert sind, liegt ein weiter baumüberblühter Platz. Im Hintergrunde
steht eine Kirche; darin schläft der klügste Mann, den Hannover besessen
hat: Leibniz. Auf diesem Platz wollen wir sie in unseren Boden legen.
Aus unseren Harzbergen holen wir dann Granit, oder besser noch holen aus
unserer Haide einen der großen Findlinge ferner Urzeit. Der diene zum
Denkstein und die Nachwelt lese darauf nur drei Worte:
„_Unser aller Schuld!_“
Nachwort.
Mein Buch ist abgeschlossen und liegt vor mir, fertig gesetzt. Die
Revision, die der junge Hans Grans einlegte, wurde vom Reichsgericht
verworfen. _Das Todesurteil ist rechtskräftig geworden._
Da ereignet sich soeben ein Umstand, den wohl jedermann, wenn er ihn in
einem Kriminalroman lesen würde, als tolle Phantasie bezeichnet hätte.
Der Bote Lüters, Hannover, Große Wallstraße 3, findet auf der Straße
einen mit der Bezeichnung „Wertbrief“ versehenen und mit einer in Meran
abgestempelten Marke beklebten Briefumschlag, adressiert an Buchhändler
Albert Grans, den Vater des zum Tode Verurteilten. Er befördert das
Schreiben an den Adressaten, der es mir vorlegt. Es ist der folgende
vier Seiten lange Brief des Massenmörders Haarmann.
Hannover, den 5. Februar.