27. _Erich de Vries_,

geb. 7. März 1907, verschwand 14. Juni 1924.

Der 17jährige Sohn Erich des Kaufmanns Max de Vries in Hannover, welcher

bei seinem Onkel, dem Bäckermeister Schulze in Celle in der Lehre war,

fuhr Pfingsten 1924 auf Besuch zu den Eltern. Er war ein gesunder,

schöner, wenig welterfahrener, leichtgläubiger Junge. Da die Eltern

gerade einen Pfingstausflug machten, fand der Knabe die Wohnung

verschlossen und ging zu seiner in der Herschelstraße wohnenden Tante,

wo die Eltern auch einen Hausschlüssel für Erich abgegeben hatten. Er

blieb dort bis abends ½11 Uhr, nahm dann Abschied und sagte, er wolle

nun nach Hause zur Hildesheimerstraße. Als die Familie gegen 12 Uhr vom

Ausfluge nach Hause kam, war der Junge nicht in der Wohnung, so daß man

annahm, daß er entweder bei der Tante oder gar nicht aus Celle

herübergekommen sei; man legte wie immer die Sperrkette vor die Flurtür.

Am nächsten Morgen gegen 10 Uhr erschien der Knabe und erzählte seiner

Stiefmutter, er habe in der Nacht zweimal gegen 3 und gegen 6 Uhr an der

Flurtür geklingelt, da er der Sperrkette wegen nicht öffnen konnte; der

Hund habe sehr laut gebellt, da aber niemand geöffnet habe, sei er

fortgegangen und sei die ganze Nacht mit zwei Männern, einem jungen und

einem älteren durch die Altstadt spazieren gegangen. Die Erzählung

erschien durchaus unglaubhaft. Am 12. Juni bat Erich um Erlaubnis, mit

einem Freunde, einem schon ausgelernten Bäckerjungen ausgehen zu dürfen.

Am 14. Juni morgens 10 Uhr ging er, wie fast regelmäßig, nach der Ohe

zum Baden. Der Vater mahnte ihn, er möge zeitig wiederkommen, denn er

wolle mit ihm heute zum Bäcker-Obermeister, damit er eine Stelle in

Hannover bekomme; der Junge brachte seine Freude zum Ausdruck, daß er in

Hannover bleiben dürfe. Er ist an diesem Morgen nicht zurückgekehrt.

Seine Schwester, die 11jährige Hildegard, bekundet, daß am 10. Juni, als

ihr Bruder in der Ohe badete, und sie derweil auf seine Sachen aufpaßte,

ein Herr am Ufer gestanden habe, den sie jetzt bestimmt als Haarmann

wiedererkennt, die Badenden aufmerksam beobachtete und dann ihren

Bruder, als dieser aus dem Wasser stieg, eine Zeitlang genau betrachtet

habe. Haarmann sei dann auf sie beide zugetreten, habe nach der

Tageszeit gefragt und habe sich entfernt. Man fand den Anzug, kenntlich

besonders an einem von einer Zigarette eingebrannten kleinen Loch im

linken Hosenbein, die Seidenflorstrümpfe, das Batikziertüchlein, die

Brille und den von der Schwester geschenkten Taschenkamm in

Haarmanns Wohnung, der sich denn auch zuletzt bequemte, die

Untersuchungskommission zum Teich am Eingang des Schloßgartens zu

führen, wohin er (in der Aktentasche des getöteten Koch) die

Leichenteile in vier Gängen getragen hatte. – Er meint, daß er die

Bekanntschaft des Erich de Vries auf dem Bahnhof gemacht habe. Er hat

ihn wahrscheinlich, wie er es beständig tat, mit Beschenken von

Zigaretten an sich gelockt.

Rechtstechnisches.

Je weiter die Verhandlungen fortschritten, um so klarer drängte sich die

Überzeugung auf, daß man eine Schlange nicht richten kann, ohne zugleich

den Sumpf _mit_ vor Gericht zu stellen, daraus allein die Schlange ihre

Nahrung zog. Dies war nun vor dem Schwurgericht in Hannover nicht

möglich. Und zwar aus den folgenden Gründen: 1. Haarmann machte alle

seine Aussagen unter dem Druck und in Abhängigkeit von der

_hannoverschen Polizei_; insbesondere in Abhängigkeit von dem

Polizeiarzt Dr. Schackwitz, der ihn völlig zu _lenken_ vermochte. Man

setze einmal den Fall, dieser Kriminalprozeß wäre in einer anderen

Stadt, z. B. in Leipzig oder in Berlin verhandelt und ein anders

eingestellter, aber gleich eindrucksvoller Arzt wäre jeden Morgen in

Haarmanns Zelle getreten etwa mit den Worten: „Fritz, was bist du für

ein großartiger Kerl, daß du zehn Jahre lang die dumme Behörde in

Hannover an der Nase herumgeführt hast,“ so würde der ganze Kriminalfall

ein _völlig anderes Gesicht_ bekommen haben. Es hätte sich dann

erwiesen, daß ein schadhaftes Rechtssystem und eine schadhafte

Psychiatrie die dreißig Morde mit verschuldet haben. Da aber Haarmann in

Hannover verblieb und seine letzten Tage völlig abhängig waren von der

Gunst der Behörde, so hütete er sich sorglich, das auszusagen, was auch

_diese_ mitbelastet hätte. Ja, man benutzte Haarmann geflissentlich zur

Entlastung der in Hannover herrschenden _Zustände_ und ging in derselben

Weise schonend mit ihm um, wie er seinerseits _günstig_ für das Polizei-

und Gerichts-Personal aussagte. 2. Man hatte als Sachverständige nur die

dem Gericht nächstgelegenen Ärzte zugelassen, welche von Berufs- und

Amtswegen bereits in der Vorgeschichte des Falles mitwirkten und darum

ebensowenig wie der Schwurgerichtshof „die idealen Bedingungen zu

vollkommen unbefangener Rechtsfindung“ erfüllen _konnten_. a) Gutachter

I, Gerichtsmedizinalrat Brandt, war derselbe Gutachter, welcher schon

1908 (im Gegensatz zu drei anderen nichtbeamteten Ärzten) den Haarmann

gelegentlich seiner Sexualperversionen für geistig gesund erklärt und

damit vom Irrenhaus freigemacht hatte. Brandt hätte, wenn er jetzt

dieses sein erstes Gutachten umgestoßen hätte, seine „Mitschuld“ an

allen seit 1908 eingetretenen Irrsinnstaten eingestehen müssen. b)

Gutachter II, Gerichtsmedizinalrat Schackwitz, war derselbe Gutachter,

der als Polizeiarzt das im Februar 1924 ihm zugetragene Fleisch

vielleicht nicht falsch, aber jedenfalls nach _nicht genügend exakter_

Untersuchung für „Schweinefleisch“ erklärte und der jedenfalls als

nebenamtlicher Polizeiarzt kein unbedingtes _Interesse_ daran hatte,

eine etwaige Mitschuld der Behörden oder gar seiner selbst scharf und

klar ans Tageslicht zu bringen. c) Gutachter III, Geh. Medizinalrat

Schultze aus Göttingen, war zwar sicher unvoreingenommen; aber _kannte_

die früheren Gutachten, als er das seine abgab (was z. B. nach

englischem Recht nicht zulässig ist). – Ich will absehen von einer

ganzen Reihe von rechtstechnischen Fehlern, die im Laufe des Prozesses

gemacht wurden. Notwendig schien es mir, um der Wahrheit willen diese

grundsätzlichen Bedenken nicht zu verschweigen.

Der Ausschluß der Kritik.

Man nahm keinen Anstand, auch bei den Teilen der Verhandlung, während

deren die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, die 21 Vertreter der

Presse im Saale zu lassen. Da diese alle nur „Berichterstatter“ waren,

so wurde in der Öffentlichkeit kein Versuch unternommen, das Grauenhafte

geistig auszuwerten; dagegen wurde die ganze Bevölkerung Deutschlands

wochenlang mit dem widerwärtigsten Schmutz und Blöff genährt. Um so

erstaunlicher war der Zwischenfall, der am elften Tage der Verhandlungen

zu einer wüsten, unsinnigen Entladung führte. – Schon in den ersten

Tagen des Prozesses wurden die Verhandlungen wiederholt jäh unterbrochen

durch Ansprachen und Einschüchterungen an die „Presse“, von der man

sachliche – (das hieß aber in Wahrheit: die Mitschuld der Behörden und

Zustände _verschweigende_) Berichterstattung erwartete. Da nach § 176

des Gerichtsverfassungsgesetzes dem Präsidenten die Verteilung der

Plätze im Saale zustand, so konnte dieser androhen, solche Schreiber,

die „unsachlich und unwahr“ berichten würden, von der Verhandlung

auszuschließen. Da jeder im Saal durch Amt, Beruf, Erwerbspflicht

gebunden war, so war es unmöglich, daß die im Solde des Zeitungssystems

arbeitenden Berichterstatter (abgesehen von berufsmäßigen Protesten der

Kommunisten, die in Hannover aber nur eine einzige, wenig einflußreiche

Zeitung besaßen), das öffentliche Gewissen aufpeitschen und dies „Panama

der Kultur“ enthüllen würden. So erhub sich denn während des Prozesses

eine der bänglichsten aller Fragen: Wie weit darf ein Berichterstatter

an der „öffentlichen Rechtsfindung“ (natürlich _nicht_ an der

„Jurisdiktion“) _kritisch mitarbeiten_ und mithin in ein noch

schwebendes Verfahren geistig eingreifen? Ich glaube, daß nur in _einem_

Fall die Gerichtskritik beschränkt werden muß: Wenn sie dazu mißbraucht

wird, um zum Nachteil eines Angeklagten öffentlich Stimmung zu machen;

wie es in Deutschland hundertfach geschieht; handle es sich nun um Max

Hölz oder Maximilian Harden, Ernst Toller oder Adolf Hitler. – Ein

solcher Mißbrauch politischer Zu- und Abneigungen war aber im Falle

Haarmann ausgeschlossen. Daß der Wolfsmensch unschädlich zu machen sei,

stand für jeden von vornherein fest. Sein Kriminalfall hatte

mehr sittliche, kulturkritische und seelenkundliche als

rechtswissenschaftliche Bedeutung. Im übrigen besitzt jeder Gerichtshof

ein einfaches Mittel, um sich vor jeder Beeinflussung durch die

öffentliche Meinung zu schützen. Er braucht sich nur ganz der _Sache_

hinzugeben; nicht rechts und nicht links blickend. Es ist ein tiefes

Unrecht, während einer strengen, sachlichen Arbeit in Zeitungen

nachzulesen, „welche Presse man hat“ d. h. ob der Eitelkeit

geschmeichelt oder ob sie gekränkt wird. Stößt man aber wirklich auf

Geister, mit denen man glaubt sich auseinandersetzen zu müssen, so suche

man _gemeinsame_ Arbeit zu tun. Der anständige Mensch wird lieber

positiv mitarbeiten, als sich kritisch einstellen. Es bedarf also nur

des menschlichen und sachlichen Fühlungnehmens. Gegen diese Grundsätze

sündigte das hannoversche Gericht in fast unbegreiflicher Weise. Man

rechtsprechelte fürs Auge. Man versuchte gleichzeitig mit der

Entscheidung der Rechtsfälle auch die Prüflese der „öffentlichen

Meinung“ einzuleiten. Fortwährend brachten Gerichtsdiener die neuesten

Zeitungsblätter. In dem überhitzten Saal, zehn Tage lang von früh bis

spät, unausgeschlafen, überrege und überarbeitet, Stuhl an Stuhl

sitzend, vermochte keiner etwas anderes zu erfühlen als nur sich selber.

Aus Karriereehrgeiz, Wissenschaftsdünkel, Selbstgerechtigkeit und

Gottähnlichkeitsgefühlen ballte sich über den wenigen noch besonnenen

Häuptern allmählich eine dicke Wolke von Mißwollen, Unbehagen,

Feindseligkeit und Angst zusammen, so daß der schließliche Donnerkrach

vorauszusehen war. Ich darf hier einige persönliche Bemerkungen nicht

zurückhalten. Ich hatte, indem ich aus Vorliebe für Seelenkunde dem

Verfahren beiwohnte, nicht im mindesten die Absicht, diesen Rechtsfall

zu schulmeistern. Das Gebiet war so abstoßend ekelhaft, daß ich

freiwillig niemals mich dareingemengt hätte. Aber da ich nun einmal für

deutsche Zeitungen das Schreiben von Berichten übernommen hatte, so

wurde ich durch, bis zu Beleidigung und persönliche Bedrohung mälig

fortschreitende _Einschüchterungsversuche_ durch das hannoversche

Gericht selber, in immer gespanntere Haltung _hineingedrängt_. Man hatte

mich zugelassen, erstens, weil man kaum mehr als den Namen von mir

kannte, zweitens, weil man von einem beamteten Hochschullehrer nicht

eben eine Kritik der Behörden seiner Heimatstadt erwartete; drittens,

weil man von der keineswegs „radikalen“ Presse, die zu vertreten ich

übernommen hatte, am wenigsten die nachmals doch als notwendig sich

ergebende scharfe Beleuchtung der verrotteten Zustände befürchtete. Man

wäre jeder möglichen Rücksicht von meiner Seite gewiß gewesen, wenn man

sachlichen Willen zur Wahrheit bewiesen und mir nicht vor Augen gestellt

hätte das traurige Kleinstadtschauspiel gekränkten Juristenehrgeizes,

medizinischer Selbstgerechtigkeit und amtlichen Machtmißbrauchs; das

Schauspiel eines aufgescheuchten Ameisenhaufens, der den störenden

Fremdkörper stechend und säurespritzend zu entfernen trachtet. Nicht

einmal die unter durchbildeten Menschen selbstverständlichen Formen

wurden leidlich gewahrt, sondern sobald die ersten verfänglichen

Berichte im Gerichtssaal nachgelesen wurden, begann eine ungeheuerliche

In-Acht- und Bann-Erklärung Aller gegen Einen. Nach mehreren ähnlichen

Zwischenfällen, bei denen mir die Entfernung aus dem Saale angedroht

wurde, wenn ich meine Überzeugung weiterhin zum Ausdruck brächte, zückte

endlich am elften Tage der vernichtende Blitz, indem die

Sachverständigen sich weigerten, ihre (mir übrigens schon bekannten)

Gutachten in meiner Gegenwart abzugeben; die Staatsanwaltschaft sich

durch meine Berichterstattung beeinträchtigt, die Verteidiger sich für

beleidigt erklärten; der Vorsitzende aber mich anherrschte: „Sie sind

hier als Reporter zugelassen, nicht als Schriftsteller. Wir können im

Gerichtssaal keinen Herren dulden, der Psychologie treibt.“ – Ich wurde,

da ich mir ruhig und sachlich diese Beeinflussung verbat, aus dem Saale

hinausgewiesen. An den Vorgang knüpften sich lange Zeitungskriege, indem

von der einen Seite meine Person herabgewürdigt, die Öffentlichkeit, die

Hochschule, die Studentenschaft, sogar das Kultusministerium aufgehetzt;

von der anderen Seite dagegen mein Handeln mit Zolas oder Voltaires

Kriminalkritik verglichen wurde, _beides_ wohl nur Beweis dafür, daß

eine naturlos-unmenschlich gewordene Rechtsmaschinerie zwar jede

„Tendenz“ der Hexe Politik, jede Selbstüberhebung des blinden Riesen

Wissenschaft verzeiht, daß sie jede Sprache der Absichten oder der

Zwecke begreift; eines aber niemals: Das natürliche Gefühl des

menschlichen Herzens.

Das Todesurteil.

Nachdem die Sachverständigen ihre Gutachten dahin abgegeben hatten, daß

Haarmann zwar eine „pathologische Persönlichkeit“, nicht aber des

„freien Willens“ und der „Verantwortungsfähigkeit“ bei Begehung seiner

Taten beraubt gewesen sei (sintemalen weder „Absenzen“ vorlagen, noch

auch „Epileptische Äquivalente“, noch auch ein „Manisch-depressives

Irresein“, endlich auch weder „Schwachsinn“, noch „Hebephrenie“), so

begannen denn die Plaidoyers. Das des Oberstaatsanwalts: klar

und maßvoll; alles Wesentliche zusammenfassend; das des

Haarmannverteidigers: unsachlich, wichtigtuerisch und kenntnislos; das

des Gransverteidigers: sachlicher, aber recht ungeschickt und

unbedeutend. Das Verhalten der beiden Angeklagten blieb das Gleiche: das

eines alten eingekesselten Wolfes und das eines jungen in tückische

Falle geratenen Fuchses. Der Wolf, blutige Tränen vergießend,

Bibelsprüche zitierend, alle seine Bluttaten aus der „Ungunst der

Verhältnisse“ erklärend, suchte zu beweisen, daß er unter günstigeren

Umständen auch einen vortrefflichen Polizeihund hätte abgeben können und

daß in seiner Unmoral eigentlich auch Moral verborgen läge; der Fuchs

dagegen sammelte alle Kraft auf den Versuch, mit Hinterlassung einer

Pfote oder des eingeklemmten Schwanzes wenigstens mit dem Leben

davonzukommen. Auch ihr gegenseitiges Verhältnis blieb bis zum Schlusse

das gleiche: Der Wolf, den jüngeren bedrohend und doch um Gemeinschaft

werbend; der Fuchs eiskalt, bleich, lauernd, sich dieser

Todesbruderschaft erwehrend. Am 19. Dezember, morgens 10 Uhr, wurde das

Urteil verkündet: Haarmann wurde in 24 Fällen 24 Mal zum Tode

verurteilt. Grans wurde wegen Anstiftung zum Morde (im Fall Hannappel)

zum Tode und wegen Beihilfe zum Morde (im Fall Wittig) zu 12 Jahren

Zuchthaus verurteilt. Haarmann nahm das Urteil an. Grans meldete seine

Rechtsrüge.

Ergebnis.

Mären von Wolfsmenschentum und Vampirismus reichen zurück in die fernste

Vorzeit der heute lebenden Völker. Sie sind überall mit Sexualmythen

verknüpft gewesen. Um das Wiederauftauchen der „Lykandrie“ inmitten der

abendländischen Zivilisationsmenschheit zu klären, muß man wohl ausgehen

von solchen Naturspielen, in denen noch Liebesleben und Todessehnsucht,

Wille zur Vernichtung des anderen und Wille zum Selbstvernichtetwerden,

ja Mördertum und Zärtlichkeit wunderbar ineinander spielt, wie bei den

schönsten Geschöpfen der Natur: Schmetterlingen und Insekten. – Wie es

zu vermuten steht, daß in Haarmann auch ein beständig mit dem Leben

spielender Wille zur Selbstauflösung lebendig ist – (hatte ich doch

zuweilen den Eindruck, als ob er sich vom „Hingerichtet werden“ einen

letzten Orgasmus verspreche) –, so darf man durchaus glauben, daß dieser

gefühlstote Mensch im „Liebesrausch“ eine ihn selbst auslöschende und

ihn weit über seinen Alltag hinausreißende Überspannung erlitt,

wehrloser und schicksalhafter, als der orgiastische Zustand eines mit

„Hemmungen“ versehenen Kulturmenschen, für welchen ja auch Liebe und

selbst Verbrechen eine Art leichtes Sinnenspiel und behagliches

Genußmittel geworden ist. Gerade daß die ursprünglich überstarke

Geschlechtlichkeit dieses Androgynen und Androlyken völlig erschöpft und

verausgabt wurde, macht es begreiflich, daß er gleichsam nur aus dem

untersten Bodensatz hervorzuholen vermochte die Urerbschaften einer

versunkenen Gattung, für welche ursprünglich der Trieb des

Sicheinbeißens und Verschlingens (auch des Sicheinverleibens „fremder“

Natur in Form des Essens und Trinkens) ein das Einzelwesen

auslöschender, auf ursprünglichste Mitahmung zurückführender

dionysisch-(„zagrystisch“) erotischer Akt war. Wir wissen nicht einmal,

ob nicht selbst das Sichzerreißen der Tiere irgend ein natürliches

Wollusterlebnis in sich schließt, so daß, wenn der Wolf das Lamm würgen

muß, man ebensogut sagen könnte: Er liebt, wie: er haßt die Lämmer. Ich

erinnere mich eines Hundes, der getötet werden mußte, weil er triebmäßig

bestimmte andere Hunde (und zwar immer Hunde von gleicher, schon sehr

degenerierter Art wie er selber) anfiel und würgte, bis sie tot waren.

Dabei zeigte sich an dem Tiere zweifellos geschlechtliche Erregung. Bei

solchen Erscheinungen müßte eine biologische Erklärung einsetzen, die

seelenkundliche müßte das Traumleben, die Jugendumgebungen, das

Spielzeug und die Wunschvorstellungen der Kinder- und Jünglingsjahre

viel genauer erforschen, als die Schulpsychologie und -medizin von heute

das vermag. –

„Und jedermann mordet sein liebstes Ding,

Damit ihr es alle nur hört,

Der eine tuts mit bösem Blick,

Der andre mit Schmeichelwort,

Der Feigling tuts in einem Kuß,

Der Held mit seinem Schwert.“ ...

So verklingt der Aufschrei des in Zuchthäusern verunzüchteten Lebens in

Oscar Wildes Ballade. Daß aber Tod und Liebe, Eros und Eris,

ursprünglich verschlungen sind, ist Gerechtigkeit der Natur, welche

fordert, daß höchste Bestätigung auch Vollendung sei. Auf den Gipfeln

erhabener Erotik brauchen freilich Schicksalsergriffene nicht wie in der

vormenschlichen Natur noch den Lustmord aneinander zu begehen, denn hier

ist die Naturmacht zu solcher Seelengewalt geworden, daß sie das

Schicksal zwingt, zu töten, wie Überragendes den Blitz auf sich zieht.

Daß aber die sogenannt höheren Geschöpfe und zumal der Mensch ihre

Liebesakte zeitlich überdauern und überstehen, gleichsam eigenste

Selbsterfüllung überlebend, wird zweifellos erkauft mit der Minderung an

Sättigungskraft erotischen Lebens, ja, diese Entsinnlichung dürfte

innerhalb des „Kulturprozesses“ schon eingetreten _sein_, damit eben

Hemmungen überhaupt wirksam werden _können_. Wir normalen und

beherrschten Menschen haben uns den vormenschlichen Triebdämonen wohl

weniger durch „Sublimierung“, als durch die geistbedingte (d. h. Logos-

und Ethosbedingte) wachsende Abkältung der Erdkraft entzogen. Nun kommt

noch einmal durch eine Art Regiefehler ein Naturspiel wie dieser

Triebmonomane in eine Schicht von Lebewesen, wo nur mittlere

Temperaturen des Eros die Bürger-Rechte haben. Nicht schon schicksalhaft

und todverbunden mit religiösen, mythischen, enthusiastischen Mächten

und andererseits nicht mehr tief genug stehend, daß Tod und Wollust von

Natur aus noch zusammenfallen, scheint er unter riesigem Triebdruck doch

gezwungen, dem großen Liebestodgesetze scheußliche Treue zu wahren;

„scheußlich“ nur deshalb, weil in einer selber verfratzten und

depravierten „Kulturmenschheit“ auch das Naturantlitz nur in Form der

Fratze und Entartung durchbrechen kann. – Denn wie der Hund, das typisch

moralisch-altruistische Geschöpf nur geschwächte und ausgeprügelte

Wolfsnatur darlebt, so scheint auch die _Moral_ der Kulturmenschheit nur

eine Art versetzte und „veredelte“ Wollust zu bergen, so daß nach dem

Gesetz des Pendels das höchste Ausmaß auf der einen Seite sogleich nach

der anderen Seite hin umschlägt, wie denn moralische Fanatiker gleich

Torquemada, Dante, Robespierre etwas Wölfisches haben und der wüste

Amokläufer etwas vom christlichen Heiligen. Dieses Wolfstum bei Radio

und Elektrizität, der Kannibalismus in feiner Wäsche und eleganter

Kleidung, dürfte somit ein Merkmal sein für die Seele der

abendländischen Wolfsmenschheit überhaupt; im Kleinen noch einmal das

Selbe wiederholend, was im Großen darlebten fünf Heldenkriegsjahre, in

denen jegliches Werktum des Mordens und jeder Wohlstand seelischen Todes

im Dienste des Wolfsherzens und der Wolfsmoral stand und die älteste

Erkenntnis wieder die jüngste ward: „Homo homini lupus e natura“, der

Mensch ist dem Menschen von Natur der Wolf. Ich habe 1914 in einem

Lazarett einen Menschen behandelt, dessen Ruhm und Glück es war,

wiederholt an Wachtposten der Feinde herangeschlichen zu sein und sie

mit den Händen erwürgt zu haben; _dessen_ Brust aber – schmückte das

Eiserne Kreuz. – Die Frage, ob es sich in einem solchen Falle um

„Irrsinn“ handle, oder ob der Mensch vor den Gesetzen verantwortlich

sei, scheint mir müßig und sinnlos. Der Irrsinn liegt oft im Tun selbst.

Dabei bleibt natürlich der wachbewußte Oberbau, abgeschnürt vom

Triebvampirismus, völlig unversehrt. Es fehlen in solchen Fällen alle

stabilisierenden Hemmungen (das was man bei „Zurechnungsfähigkeit“ eben

voraussetzen muß). An ihre Stelle traten wieder wie beim Tier die

automatischen Triebreaktionen, alle jene „Stereotypien“, für welche die

Sachverständigen kein Auge hatten. Man kann mir nun freilich einen

naheliegenden Einwand machen: Haarmann mordete ja nicht _zwecklos_. Er

war nicht _reiner_ „Triebverbrecher“ (so wenig wie Grans reiner

„Intelligenzverbrecher“ ist). Er hat in mehreren Fällen möglicherweise

auch ohne Geschlechtsrausch aus Besitzgier, Rache, Angst vor

Mitwisserschaft gemordet. Dazu aber muß Folgendes bemerkt sein: Eine auf

der Grundlage teilweisen Schwachsinns jahrzehntelang eingeschliffene und

gewohnheitsmäßig gewordene Triebneurose wird selbstverständlich zuletzt

nicht eben wählerisch vorgehen. Haarmann tötete schließlich so leicht,

wie er sich die Stiefel putzte. Ja, das Töten in Heimlichkeit (wir

werden sogleich sehen, daß diese _Heimlichkeit_ wesenhaft zur

Triebwollust mit gehörte) vielleicht sogar schon das Hantieren mit

Leichenteilen (man kennt ja bei Infantilen solche Fälle von

„Nekrophilie“) wurde für Haarmann allmählich von schauerlichem _Reiz_.

Ich kann mich nicht enthalten, einige tiefschürfende Worte Nietzsches

hierher zu setzen: „So spricht der rote Richter: ‚Was _mordete_ doch

dieser Verbrecher? Er wollte rauben.‘ Aber ich sage Euch: seine Seele

wollte _Blut_, nicht Raub: er dürstete nach dem Glück des Messers. Seine

arme Vernunft aber begriff diesen Wahnsinn nicht und überredete ihn.

‚Was liegt an Blut!‘ sprach sie; ‚willst du nicht zum mindesten einen

Raub dabei machen? Eine Rache nehmen?‘ Und er horchte auf seine arme

Vernunft, wie Blei lag ihre Rede auf ihm. – Da raubte er, als er

mordete. Er wollte sich nicht seines Wahnsinns schämen.“ (Es hat

sicherlich Stunden gegeben, wo sich der Wolf vor dem jungen Fuchs

_schämte_, daß er mordete, _ohne_ dabei auf „die Kleider zu achten“.) –

Dem hannoverschen Gericht und seinen Sachverständigen schreibe ich aber

auch die folgenden Worte Nietzsches ins Stammbuch:

„Was ist dieser Mensch? Ein Knäuel von Krankheiten, welche durch den

Geist in die Welt hinausgreifen; da wollen sie Beute machen. Aber dies

will nicht in Eure Ohren; Euren Guten schade es, sagt Ihr mir, aber was

liegt mir an Euren Guten! Vieles an Euren Guten macht mir Ekel und

wahrlich nicht ihr Böses. Wollte ich doch, sie hätten einen Wahnsinn, an

dem sie zu Grunde gingen, gleich diesem bleichen Verbrecher. Wahrlich,

ich wollte ihr Wahnsinn hieße Wahrheit oder Treue oder Gerechtigkeit.

Aber sie haben ihre Tugend, um lange zu leben und in einem erbärmlichen

Behagen.

Ich bin ein Geländer am Strome: fasse mich, wer mich fassen kann. Eure

Krücke aber bin ich nicht.“ – –

* * * * *

Ich will nunmehr auf einen wesentlichen Punkt hinweisen, der von den

Seelenerratern des hannoverschen Gerichts gleichfalls recht mißkannt

wurde: Die scheinbare Motivlosigkeit vieler Mordtaten. Ich habe bereits

bemerkt, daß das Suchen nach Beweggründen außerhalb der Geschehnisreihen

durchaus hinauskommt auf den logisch-ökonomischen Zwang, das geballte

und unausmeßliche Schicksal künstlich zu _verengern_, um es faßbar zu

machen für begreifende Orientierung. Es dürfte in Wirklichkeit niemals

eine Tat aus _einem_ Motiv geschehen. Es würde aber auch keineswegs

gegen die Möglichkeit von Taten sprechen, wenn überhaupt keine Gründe

für sie auffindbar wären, wie denn der Wolf das eine Mal das Lamm ohne

Not zerreißt, das andere Mal, obwohl das Zerreißen zu erwarten wäre,

grundlos an ihm vorüberblickt. – Die eigentümlichste Ungewißheit aber

obwaltet in solchen Fällen, wo gerade die Dunkelheit und der Reiz, den

das Heimliche und Bodenlose ausübt, _selber_ zum Urgrund von Taten

geworden ist. Unverkennbar ist diese Motivationslosigkeit bei manchen

Formen des Giftmordes. Ich möchte dafür folgendes im zweiten Kriegsjahr

1915 selbst erlebte Beispiel anführen. Ich befand mich im ärztlichen

Dienst in einem mit fünfhundert Schwerverletzten belegten Lazarett. Es

waren besonders viele russische Gefangene dort. Als Dolmetscher in der

russischen Abteilung arbeitete ein junger Balte (20jährig, freundlich,

gefällig, hilfsbereit, scheinbar der ideale Krankenpfleger und Helfer,

daher allgemein beliebt und von Kranken, Schwestern, Ärzten als

allgemeines „Faktotum“ geschätzt). Es fiel auf, daß unter den Russen

viele Todesfälle vorkamen, die aus dem Wesen der Krankheit nicht zu

erklären waren. Als diese dunkle, todbringende Epidemie nicht nachließ,

kam man schließlich auf den Verdacht, es müsse sich um Vergiftungen

handeln. Die Toten wurden ausgegraben; im Magen wurde Arsen

nachgewiesen. Gleichzeitig wurde festgestellt, daß aus dem Giftschrank

des im Lazarett befindlichen Laboratoriums Giftstoffe entfernt waren.

Die Oberschwester führte zu den Schränken des Arbeitsraumes die

Schlüssel. Sie konnten nur an die Ärzte nach Genehmigung des Oberarztes

ausgehändigt werden. Es war nun aber einige Male geschehen, daß, wenn

ein Medikament nötig war, wir unseren Vertrauensmann, Oskar, eben den

jungen Balten, zu der Oberschwester mit der Bitte um einen Schlüssel

geschickt hatten; bei dieser Gelegenheit konnte der junge Mann wohl an

den Giftschrank herangekommen sein. Als die Untersuchung eingeleitet

wurde, war der Balte verschwunden; als das ganze Haus nach ihm abgesucht

wurde, kam eine Ordonnanz kreidebleich und meldete, auf dem Boden in den

Sparren des Dachwerks hänge Oskar. Er war bereits tot; die Untersuchung

blieb ergebnislos, doch zweifelte niemand, daß dieser bei allen beliebte

junge Mensch in etwa zwanzig Fällen seine eigenen Landsleute, zu denen

er übrigens nicht die mindeste Feindseligkeit zeigte, ohne jeden Zweck

und Sinn durch Beimischung von Gift in ihre Speisen langsam getötet

hatte. Damals im Kriege machte man sich angesichts solcher Rätsel nicht

allzu viele Kopfschmerzen. Die meisten beruhigten sich mit dem

Schlagwort: „Sadismus.“ Sie erklärten sich den Fall so, wie man etwa bei

schlecht gearteten Kindern oft die Neigung zu grausamen Tierquälereien

bemerkt: die Kinder beobachten halb mit Schauer, halb mit widerwilligem

Entzücken die Zuckungen des gequälten Geschöpfs. Sie werden bei solchem

Herumproben von Neugier und Entsetzen weiter und weiter getrieben. Auch

mochte jene medizinische und wissenschaftliche Wichtigmacherei, die sich

in einem Spielen mit Menschen und Menschenschicksal selbstbehagt, an dem

lichtscheuen Treiben des jungen Balten einigen Anteil haben. Aber indem

ich mir den Menschen wieder vergegenwärtige, seine bescheidene

Eitelkeit, wenn man ihn lobte („Der hats hinter den Ohren“; „In dem

steckt mehr als man ihm ansieht“), so scheint es mir sehr möglich, daß

ausschließlich die Spielerei mit dem Dunkel und ein Reiz des

Geheimnisses diesen Burschen aus verschlagenem Ehrgeiz zum Massenmörder

gemacht hat. – Im Falle Haarmann aber stieg der Reiz des Heimlichen auch

noch aus anderen Triebwurzeln; nämlich aus jener Sinnlichkeit, die man

wohl ein _entpersönlichtes_ Liebesleben nennen könnte. Musterfall

dieser Entpersönlichung ist die Onanie, an welcher sowohl die

Persönlichkeitslosigkeit des Gefühls wie der Reiz der Verborgenheit zu

haften pflegt. Die größte Qual, die man Haarmann antun konnte, war die,

daß man ihm die Bilder der Opfer vorlegte, ihm von seinen Knaben

erzählte und sie ihm persönlich nahe brachte. Sie waren für ihn immer

nur „schöne Jungens“, von deren Persönlichem er so wenig wie möglich

_wissen_ wollte, denn bei genauer Bekanntschaft (wie bei Grans) verlor

sich der generelle Trieb, welcher darauf ausging, die jungen Körper ganz

Unbekannter in Verborgenheit zu packen, zu zerreißen, zu verzehren. –

Ich habe in der „Symbolik der Gestalt“ (Verlag Niels Kampmann Berlin,

1925) ausführlich aufgezeigt, daß Merkmale von Sinnlichkeit nichts zu

tun haben mit Erotik im Sinn des persönlichen Lebens. Im Gegenteil: die

eigentlich _sinnlichen_ Naturen sind niemals starke Erotiker und auf

immer unfähig, an einer lebenausfüllenden Leidenschaft haften zu

bleiben. Es besteht aber die beachtenswerte Tatsache, daß die generelle

„libido“ gebunden ist an die Werkzeuge der ursprünglicheren _Nah_sinne

(wie z. B. an Schmecken, Riechen, Ergreifen, Küssen, Saugen usw.);

während Auge und Ohr als Bild- und Fernsinne eine stärkere Beziehung zum

einmalig persönlichen und eine minder nahe Beziehung zum geschlechtlich

generellen Seelenleben haben; womit manche physiognomische Anhaltspunkte

gegeben sind. (Die unsägliche Ahnungslosigkeit gegenüber

charakterologischer Forschung kam darin zum Ausdruck, daß man keinerlei

physiognomische Untersuchung des Haarmann vornahm. Es ließ sich aber das

schwächere Ausmaß des Mittelhirns im Vergleich zu Vorder- und

Hinterhaupt, sowie das Überwiegen der Nahsinne über die Fernsinne schon

vom bloßen Sehen ziemlich sicher vermuten.) Man könnte eine Art

„Kompensation“ suchen, in dem merkwürdigen Umstand, daß dort, wo eine

kahle, traumlose Geschlechtslust herrschend geworden ist, sehr leicht

Berührungsangst und Nähescheu sich zu entwickeln pflegen. Bei Haarmann

wurde mir auffallend, daß er jedem Wissen um die Personen seiner Opfer

ängstlich aus dem Wege ging; (darum ist für den Seelenforscher besonders

rätselhaft jener einzige Fall, wo er nach Ermordung des 12jährigen

Abeling in Verkleidung die Schwester des Getöteten aufsucht, um sich die

Gesichtszüge des Kindes zurückzurufen). Die gräßliche Traumlosigkeit

seines nackten Trieblebens ging so weit, daß Haarmann außer dem

gemeinsten Allgemeinsten (außer Gefräßigkeit und Geschlechtstrieb)

überhaupt keine _persönlichen_ Sehnsüchte je besaß. Seine Zuneigung zu

Grans war die einzig persönliche, ideale Seite seines Lebens. Nur in

dieser _einen_ Beziehung wuchs er über das Animalische hinaus. Von den

Bergen der Schweiz, die er in empfänglichster Jugend sah, hat er so gut

wie gar keinen Eindruck behalten. Er hatte nicht das mindeste

„Naturgefühl“. Ein Busch oder Baum war ihm nichts anderes, als das

günstige Versteck für Sittlichkeitsdelikte. So wie in der Tiefe der See

ein gefräßiger Kracke alles andere holde Leben ringsum langsam auffrißt,

so hatte die unpersönliche „Sinnlichkeit“ allmählich alle persönlicheren

Inhalte verschlungen. Er besuchte wohl gelegentlich ein Theater, einen

Zirkus oder ein Kino; aber ausschließlich zu dem Zwecke, um „hübsche

Jungen“ zu sehen und wenn möglich, mit ihnen in Berührung zu kommen. Er

hat nie ein Buch angerührt, nie Musik gehört. Politik und öffentliches

Leben waren ihm vollkommen gleichgültig. Er besuchte Sportplätze oder

Bäder nur darum, weil man dort nackte junge Leiber zu Gesicht bekommt. –

–

Die tiefste Schicht im Wesen des Triebverbrechers entdecken wir aber

erst, wenn wir die Natur des dolosen Zweckverbrechens _daneben_ halten.

Wenn man Wahrheit hätte suchen wollen, statt Wahrheit aus dem

Gerichtssaal auszuweisen, dann hätte man gerade aus diesem seltsamen

_Nebeneinander_ viel lernen können. – Eine kurze philosophische

Betrachtung bahne uns den Weg.

Gleichwie das Licht und die Flamme, so lange sie umschlossen bleiben vom

Kreislauf des Lebens das allbelebende und erwärmende Urwesen, ja,

vielleicht das Wesen des Lebens selber sind, dagegen sobald sie

abgetrennt und losgelöst der Natur gegenüberstehen, zum schrecklichen

Dämon werden, zum einzigen Element, darin keinerlei organisches Leben

mehr gedeihen kann und welches _alles_ Leben zu verzehren trachtet und

wohl am Ende aller Enden auch verzehren _wird_; genau so ist das, was

wir Menschen den „Geist“ nennen, so lange es umschlossen bleibt vom

Kreislauf des Lebens das allbelebende und erwärmende Urwesen, ja,

vielleicht das zeugende Wesen des Lebens selbst; aber sobald der Geist

sich losreißt vom Naturschoß und als wachbewußte Zweckwelt heraustritt

aus dem träumenden Element des Vorbewußten, so wandelt er sich zum

schrecklichen Dämon, zum kalten Witz, darin keinerlei Seelisches mehr

gedeihen kann und der alles Dumpfe und Schlafende aufzuzehren bemüht ist

und wohl am Ende aller Enden auch aufzehren _wird_. Dies ist nun

das ganze schreckliche Rätsel unseres Zeitalters, unseres

Menschenschicksals, unserer Kultur: Die Loslösung und Unverbundenheit

beider ist da! Der Mensch als ein Stück Naturseele und der Mensch als

zweckesetzender Geist _sind_ auseinander getreten! Das Schauspiel

unserer Erdhälfte ist die Tragödie einer Seele, die nicht mehr Schritt

halten kann mit den Werken und Werten, die sie aus sich selber

herausgestellt hat. Die Werke sind größer und edler geworden als der

Mensch _selbst_. Oder wie ich vorhin sagte: „Der Wolfsmensch mit Radio

und Elektrizität“; das ist die Signatur unseres Lebensalters. Solche

Unverbundenheit des Naturelements mit dem Geistigen zeugt aber nach zwei

Seiten hin eine unvermeidliche Entartung: Entgeistigte, sinnlose,

irrsinnige Natur auf der einen Seite! – Naturlose, seelenlose

Geistigkeit auf der anderen! Dort wo im „modernen Menschen“ noch

Naturtriebe durchbrechen, entbehren sie der eingeborenen Vernunft und

sinnvollen Schönheit, welche überall dort das Leben durchgeistigen, wo

die Wesen noch einverschlungen blieben im kosmischen Ring. Dort aber, wo

der „moderne Mensch“ aus dem Naturelement heraus und in maßloser

Selbstüberhebung der Erde übermächtigend gegenübertrat, da ist er zum

Teufel an ihr geworden. – Wir haben an Haarmann und Grans die

klassischen Schulfälle dieser hoffnungslosen Entzweiung: Hier das caput

mortuum des _entfesselten Bestientums_, dort den nackten, vom letzten

Tröpflein Seele verlassenen, teuflisch leerlaufenden _Intellekt_.

Und es ist nur allzuverständlich, daß diese beiden Pole zur Symbiose

sich aufeinanderpfropften und in künstlicher Vernietung wieder zur

perversen Einheit banden, was von Natur aus heillos auseinanderbrach.

Diese Doppelform der Entartung zeigt sich wie an vielen anderen

Merkmalen vor allem auch an der Stellung der beiden zu Rausch und

Alkohol. Grans ist ein so leerer, ausgehöhlter, vernüchterter Mensch,

daß außerhalb von Nutzzwecken und Absichten seiner Selbstsucht, die

Träume oder Räusche des Blutes für ihn nicht vorhanden sind. Eben darum

ist der künstliche Rausch sein Bedürfnis. Er gibt ihm die einzige

Möglichkeit, von sich loszukommen. Haarmann dagegen ist ein so

triebtierischer, blindwütiger, vergeilter Mensch, daß ihn Alkohol

bleiern traurig macht, wenn er andere auflockert. So etwa wie ein

Blinder das schielende Auge des Taubstummen, der Taubstumme die

krächzende Stimme des Blinden beneidet, so bewunderte hier jeder den

Ausfall im andern: der gerissene Fuchs den Wolfsblutdurst, welcher

zwecklos ins Bodenlose springt; der irrsinnige Wolf aber jene

Fuchsbesonnenheit, die nie etwas ohne Vorteil tut. – – Irrsinn und

Teufelei! das sind die Pole dieser „Besten aller möglichen Welten“ ...

Unser aller Schuld.

Wenn in die Gewohnheitsabläufe menschlichen Seelenlebens eine bange

Frage fällt, wie ein Stein in das ausgewaschene Bett eines Stromes, dann

haben wir wunderbar bequeme Streckformen zur Hand, um das Rätsel zu

entwirken, und den Stein des Anstoßes kleinzukriegen. Wir reden von

„Schuld“ und schieben den Bruch unserer Natur, (der eigentlich

hinauskommt auf unseren Bruch mit der Natur), auf unabänderliche

Gesetze, Umstände oder Schicksale. – Ich habe in meiner

Rechtsphilosophie („Wertaxiomatische Studien“, Leipzig 1914, Verlag

Felix Meiner) ausführlich dargelegt, daß der Satz vom zureichenden

Grunde hinauskommt auf eben dieses _Schuldsuchen_ (d. h. daß auch das

Logische vom moralischen _Wollen_ unterströmt ist), wobei (§ 13 „Epochen

der Schuld“) der Mensch zwar langsam, aber unausbleiblich dahin geführt

wird, alle „Schuld“ einzig zu suchen in sich selber: „Jeder ist schuldig

an Jedem, und ich bin der Schuldigste unter allen.“ – –

Wie wir von fremder Seele niemals mehr und niemals anderes wissen können

als was wir eben aus uns _selber_ wissen, so ist an Abändern, Verbessern

und Aufrichten nur gerade so weit zu denken, als wir in unserem eigenen

Leben die _Mitschuld_ am Verhalten des anderen aufzufinden vermögen. So

lange dieses „Selbstrichtertum der menschlichen Gemeinschaft“ nicht die

Grundstimmung der Rechtsfindung geworden ist, bleibt eben alles Urteilen

ein bloßes Quälen und Rachenehmen solcher, die das Glück gehabt haben,

den Zuchthäusern zu entgehen, an solchen, die das Unglück haben, in die

Zuchthäuser hinein zu kommen. Denn was wir alle in jedem Augenblick des

Lebens tun (man braucht nicht mal zu denken an das Millionenmorden,

Rauben, Plündern, Lügen, Ausspionieren, Vergiften in den sogenannten

„_großen_ Zeiten der Weltgeschichte“), ist den Inhalten wie den

Beweggründen nach genau _dasselbe_, was auch Tier, Kind und Verbrecher

tut. Sobald wir aber die „Schuld“ an den Übeln unserer Gemeinschaft

abschieben können auf die _anderen_, so sind wir enthoben allen

beunruhigenden Mitverschuldungs- und Miterleidungs-Erlebnissen. Daher

besteht schon im alltäglichen Leben die Strebung, dort, wo einer Person

unserer Umgebung ein Unfall zustößt, so lange zu forschen, bis wir die

„Schuld“ in ein unrichtiges Verhalten auf _ihrer_ Seite hineinverlegen

können. (Daher in der deutschen Sprache der tiefe Doppelsinn der Worte

„Geschick“ und „Ungeschick“.) So aber fällen wir auch juridische

Urteile. Wir fällen sie zu unserer _eigenen Beruhigung_.

Von allen Ökonomien der Denkfaulheit ist nun das „anathema sit“ die

bequemste Methode. Verbrennen, verketzern, Kopf abschlagen, moralisch

entrüstet sein, das war von jeher die _einfachste_ Auflösung jener

peinlichen Bewußtseinsstauung, daß wir selber einem Irrationalen _nicht

gewachsen sind_.

Auf den theoretischen Gebieten schafft man sich Unbequemes am besten

dadurch vom Halse, daß man die Augen davor schließt, es nicht an sich

herankommen läßt, daß man es zur Not mit irgendeiner Formel abwehrt oder

– aus dem Gerichtssaale herausweist. Auf dem praktischen Gebiet werden

die unangenehmen Selbsterkenntnisse am besten dadurch vermieden, daß man

Problematischem den Kopf abschlägt.

Der Prozeß Haarmann zeigt uns die alte Wahrheit! Es werden Jahrhunderte

kommen, die (aus dem Geiste feinerer Rechtsethik) das Todesurteil für

ebenso unsinnig halten, wie es beispiellos abgeschmackt war, daß ein

moderner Gerichtshof, den ich (wär ich minder verantwortungsbewußt) mit

ein paar Strichen auf immer verlächerlichen könnte, mich aus dem

Gerichtssaal hinauswies mit der Begründung, daß ich „geistig unfähig

sei, seinen Verhandlungen folgen und sie sachlich wiedergeben zu

können“. Die ganze Barbarei unserer Seelenkunde wie unserer Sittenlehre

trat in diesem Straffall scharf an den Tag. Immer wird die unwillkommene

Pflanze ausgerodet (die unter- wie die übernormale), wo doch unsere

Arbeit sein soll: Die Erde besser zu lieben; den Acker edler zu

bestellen. – Die Schlechtgeborenheit und Schlechtgeborgenheit, die

falsche Zeugung und falsche Erziehung, die verkehrte Auslese, der Mangel

an Gesundheitspflege und an Gemeinschaftsseele, die unsinnige

Geistesverwirrung großer Menschenmassen durch Zeitungen, Halbbildung,

Partei- und Staatspolitik (die selbst nichts anderes ist, als das

_organisierte Verbrechen_ und von Staatswegen Das züchtet, was sie von

Privatwegen – wenn es herauskommt – _bestraft_ –), die Armut, der

Schmutz, der Klassenkampf, alles das erzeugt hüben: Wolfsmenschen, und

drüben: die intelligenten Schmarotzer. Das Zuchthaus verunzüchtet sie

zur Homosexualität. Ein sinnloser Strafvollzug mordet in ihnen, was

vielleicht an zarteren Keimen noch da wäre und läßt zuletzt nichts übrig

als die moralische Gehässigkeit und Selbstüberheblichkeit einer jeden

Gruppe gegen jede andere, bestenfalls noch ein mattdumpfes

Solidaritätsgefühl des Einzelnen mit anderen „Außenseitern der

Gesellschaft“.

Nicht aber die Natur schuf die bösartigen Ungeheuer. Der Käfig schuf

sie. Der Mensch ist so anfällig und triebunsicher geworden, daß man auch

den stärksten, kühnsten und klügsten mit leichter Mühe durch ein paar

Tage Käfig zu allem Bösen wie allem Irrsinnigen _bringen_ kann. Wir

haben es also erreicht. Unsere Irrenhäuser liefern Irrsinn. Unsere

Zuchthäuser züchten Verbrecher ...

* * * * *

Am Morgen des 19. Dezember wurde das Todesurteil gefällt. Am Abend

dieses Tages wurde noch einmal Gericht gehalten. Gericht über das

Gericht! Da kamen in einem kahlen Hinterzimmer, bevor sie wieder an ihre

Heimstätten zurückfuhren, die Eltern der gemordeten Kinder zusammen:

bescheidene, gebeugte, tiefgedemütigte Menschen, Klage führend und

Anklage. Es war kein einziger darunter, den die abgeschlossene

Verhandlung Genugtuung oder Gerechtigkeit hatte fühlen lassen. Es war

kein einziger darunter, dem die Fragen: „Wie konnte uns das geschehen?

Wodurch? Warum? Wozu?“ irgendwie klarer geworden wären. Nichts als ein

Haufe gallebitterer, verworrener, dunkel grollender und im tiefsten

gekränkter Menschlichkeiten war aus diesem Prozeß hervorgegangen. Sie

hatten mich zu ihrer Versammlung gebeten, weil sie, meine Maßregelung im

Gerichtssaal kennend, eine große Anklage gegen Gericht, Behörden,

Polizei, Regierungs- und Oberpräsidium erwarteten. Ich wußte, wie

nutzlos und hilflos das alles wäre. All die Aufrufe und Anklagen der

unglücklichen Eltern sind denn auch nachmals nur in die Papierkörbe

gewandert und unbeantwortet geblieben. – Ich vermochte nichts, als zum

Gedächtnis für dreißig Kinder, die beim ersten sehnsüchtigen Ausflug in

den lockenden Lebenswald dem Werwolf in den Rachen liefen, so sachlich

als möglich, diese Blätter hier niederzuschreiben ... Zur Zeit, wo das

Buch im Druck erscheint, wird vielleicht das sinnlose Ende des sinnlosen

Dramas vollzogen sein. Menschlich das mildeste (denn hinter aller

Zwangsgier der Wollust brennt stets auch Wille zur Selbstvernichtung);

juristisch, ethisch, sozialpolitisch das dümmste aller Urteile und dem

Wesen der Strafe (die nicht Instinkte ausroden, sondern nutzen und

läutern muß), ganz widersprechend ...

Hinter dem Bahnhof der Stadt Hannover, im totesten seelenlosesten

Steinwüstenbezirk an der Cellerstraße, dort wo die ersten der

geschilderten Morde begangen sind, liegt das Zuchthaus; ein riesiges

Gelände, umzirkt von einer trostlosen Riesenmauer aus roten Backsteinen.

Auf einem Winkel dieser Mauer blüht ein holdes Wunder, das jeder

Hannoveraner kennt: eine kleine Birke, der zarteste und zäheste Baum, so

blond und so bescheiden, so herb und so lieblich, von so verletzlicher

und zarter Rinde und von so zäher und gesunder Wurzel, wie die Kinder

unserer niedersächsischen Landschaft. Sie hat durch ein Wunder mitten in

der baumlosen Steinwüste just auf der roten Zuchthausmauer Wurzel

geschlagen, ein Gruß des guten Lebens, das durch all unser menschliches

Zucht- und Unzuchtelend _doch_ wieder hindurchbricht. Hier nun wird das

Fallbeil stehen und der rote Richter sein sinnloses Amt erfüllen.

Dieser Tag (so habe ich den Behörden meiner Heimatstadt vorgeschlagen)

soll dem Andenken jener dreißig Kinder gehören. In alten Zeiten, als

noch das Erlebnis der Gemeinschuld im Menschen fruchtbar war (etwas

vollkommen anderes als unser jetziger juristischer Begriff von

Kollektivhaftbarkeit), da pflegte, wenn Blutschuld über einer Stadt lag,

ein Werk des Gemeinsinns: Kapelle, Kloster, Denkmal, Baumpflanzung den

Ruf der Bürgerschaft wieder zu entsühnen. Das älteste Bauwerk Hannovers,

die schöne Nikolaikapelle am Klagesmarkt, soll aus solcher Gemeinsühne

entstanden sein. Der Tag, an dem der letzte Wolf unserer Wälder getötet

wird, soll als Buß- und Bettag für die Stadt Hannover gelten. Man hat

(nicht am wenigsten durch die Sensationsreportage des Zeitungsunwesens)

so tief an Scham und Seele der Volkheit gesündigt, daß nun diejenigen,

die für die Gesundheit unseres Volkes sich verantwortlich wissen:

Geistliche, Ärzte, Lehrer, versuchen mögen, auch dieses Grauenvolle

wieder in Würde und Schönheit zurückzulenken. Man soll in den Schulen zu

den Kindern, in den Kirchen zu den Erwachsenen sprechen. Alle

Glocken der Stadt sollen mahnen. Und zur selben Stunde, wo der

schuldig-unschuldige Unhold stirbt, wollen wir die traurigen Überreste

der dreißig jungen Menschen in einen gemeinsamen Sarg betten, mit Blumen

schmücken und auf Kosten unserer Stadt in unsere Erde legen; nicht

verborgen auf einem Kirchhofe, nein! auf einem unserer großen

öffentlichen Plätze. Und wir alle, eine ganze Stadt, werden hinterher

gehen: Senatoren und Magistrat, Bürgermeister, Ämter, Behörden,

Lehrerschaft, Geistlichkeit, Oberpräsident, Regierungspräsident,

Polizeipräsident – nicht um „letzte Ehre zu erweisen“ (das können wir

gar nicht), sondern um gemeinsame _Schuld_ auf uns zu nehmen.

Es hat Könige gegeben, die an dem Tage wo ihr Volk unterlag, sich selber

das Ende bereiteten. Kant hat den Grundsatz ausgesprochen: „An dem Tage,

wo Krieg ausbricht, hat die Regierung sofort freiwillig die Macht

niederzulegen, denn sie hat bewiesen, daß sie Das nicht zu verhindern

imstande ist, was hintan zu halten der ganze _Sinn_ ihres Amtes war.“ –

Es gibt zum Glück auch bei uns noch Beamte, die freiwillig aus dem Amte

scheiden, wenn das Schicksal sich stärker zeigte, als sie selber zu sein

vermochten. Die verantwortlichen Männer Hannovers erwiesen sich nicht

als adelige Männer. – – Man hat die bitterböse Stimmung, die der

Haarmannprozeß hinterlassen hat, damit zu beschwichtigen versucht, daß

man verheißen hat, ihm eine Kette „Disziplinarverfahren“ folgen zu

lassen, durch welche die Mitschuld der einzelnen Subalternbeamten

gesühnt werden solle; man unterlasse diese Komödie, durch die einem viel

zu langmütigen, viel zu schwerfälligen Volke immer wieder Sand in die

Augen gestreut wird; denn wer hat Vorteile daran, daß in einem vom

übelsten Spitzelunwesen und Sykophantentum zersetzten Rechtsstaat zwei

oder drei ungeschickte oder erfolglose kleine Unterbeamte einen Rüffel

davontragen oder auf einen anderen Posten verschoben werden? Nein!

Steigen wir in uns selbst hinab und nehmen die Schuld ruhig auf uns!

Danach aber soll keiner mehr das Recht haben zu fragen: „Wer trägt die

Schuld?“ soll keiner mehr die _andere_ Seite belasten dürfen. Wir gehen

alle in gemeinsamer Elternschaft hinter dem Sarge der durch unsere

Schuld unerfüllt gebliebenen Jugend. Neben dem Mordhaus, wo die Kinder

geopfert sind, liegt ein weiter baumüberblühter Platz. Im Hintergrunde

steht eine Kirche; darin schläft der klügste Mann, den Hannover besessen

hat: Leibniz. Auf diesem Platz wollen wir sie in unseren Boden legen.

Aus unseren Harzbergen holen wir dann Granit, oder besser noch holen aus

unserer Haide einen der großen Findlinge ferner Urzeit. Der diene zum

Denkstein und die Nachwelt lese darauf nur drei Worte:

„_Unser aller Schuld!_“

Nachwort.

Mein Buch ist abgeschlossen und liegt vor mir, fertig gesetzt. Die

Revision, die der junge Hans Grans einlegte, wurde vom Reichsgericht

verworfen. _Das Todesurteil ist rechtskräftig geworden._

Da ereignet sich soeben ein Umstand, den wohl jedermann, wenn er ihn in

einem Kriminalroman lesen würde, als tolle Phantasie bezeichnet hätte.

Der Bote Lüters, Hannover, Große Wallstraße 3, findet auf der Straße

einen mit der Bezeichnung „Wertbrief“ versehenen und mit einer in Meran

abgestempelten Marke beklebten Briefumschlag, adressiert an Buchhändler

Albert Grans, den Vater des zum Tode Verurteilten. Er befördert das

Schreiben an den Adressaten, der es mir vorlegt. Es ist der folgende

vier Seiten lange Brief des Massenmörders Haarmann.

Hannover, den 5. Februar.

Haarmann. Die Geschichte eines Werwolfs · 第 31 / 34 题