Copyright 1925 by Verlag Die Schmiede Berlin

Vorwort.

Kein Baum und kein Wald rauscht durch diese Geschichte. Keine Blume und

kein Stern blicken tröstend darein. Es handelt sich um das hoffnungslos

dunkle Gemälde einer von allen Naturgöttern ausgestoßenen

Höhlenmenschheit, welcher auch das Beglückendste und Heiligste, das im

Kosmos waltet: die schöpferische Liebesmacht der Natur zu Verbrechen und

Krankheit, Laster und Unnatur mißraten ist. Nur mit Widerwillen, ja oft

mit Ekel bin ich, ganz andersartige Lebensarbeit unterbrechend, der

Chronist dieses Stückes „Kulturgeschichte“ geworden. Aber erstens wurde

ich da hineingedrängt durch ein Gericht, das die Wahrheit zu

verschleiern drohte und mithin das ewig _gültige_ Recht zu Gunsten des

bloß zeitlich geltenden Rechtes zu beugen unternahm. Weil aber die

Wahrheit bedroht war, so wurde es fast zur Pflicht, folgerichtig

durchzugreifen und den gesamten Rechtsfall klar und sachlich vor die

Nachwelt zu bringen. Dazu aber kam ein Zweites: In Stadt und Schauplatz

gewurzelt, war ich der Einzige, der Ort, Zeit, Personen und

Zusammenhänge völlig übersehen konnte. Und so wurde es auch von dieser

Seite her zur Pflicht gegen die künftigen Geschlechter, den

merkwürdigsten Rechtsfall unserer Tage aufzubewahren. Es geschah so, daß

dem einfachen Leser alle Vorgänge bildhaft lebendig werden, daß

andererseits aber auch für die Wissenschaft: Psychologie, Psychiatrie,

Strafrecht und Rechtsethik, das Studium dieses Kriminalfalles wertvoll

bleibt. Darüber hinaus aber sehe man in dieser Schrift ein Stück

Zeitkritik und Charakterkunde; denn in dieser Hinsicht kann dies Buch

gelten als ein sinnfälliges Beispiel zu den Lehren, die ich in

„Untergang der Erde am Geist“ und „Geschichte als Sinngebung des

Sinnlosen“ über Philosophie der _Kultur_ und in der „Symbolik der

menschlichen Gestalt“ zur _Psychologie_ niedergelegt habe.

Hannover, im Januar 1925.

_Theodor Lessing_,

Dr. med. und phil. Prof. der Psychologie.

Erster Teil.

Ort und Zeit des Dramas.

Hannover, die Hauptstadt der gleichnamigen deutschen Provinz und der

Mittelpunkt der niedersächsischen Lande, liegt an den letzten Ausläufern

des deutschen Mittelgebirges, von welchem aus sich die norddeutsche

Ebene mit ihren sandigen Kiefern- und Heidebezirken bis fern zur

Nordseeküste hinabzieht. Das Flüßchen Leine, vom Eichsfelde kommend und

die zwischen Harz und Weserbergen eingesenkte hügelige Mulde Göttingens

durchfließend, erreicht unterhalb Elze, zwischen dem Hildesheimer Walde

und dem Osterwalde hervorbrechend, die kahle norddeutsche Ebene; von

Hannover ab macht der Fluß einen Bogen nach Westen und mündet hinter

Hudemühlen im Großen Moor. Das „_Hohe Ufer_“, dort wo der Fluß die

Deisterbäche Ihme und Föße aufnahm und in schnellem Laufe die Altstadt

durcheilt, hat wohl dem um 1050 zuerst erwähnten Orte den Namen gegeben:

„_Honovere_“. – Eine Stadt im Grünen! Denn ein Waldgürtel, die

Eilenriede genannt, 2500 Morgen weit, umzieht die Stadt in weitem

Halbkreis und läßt nur nach Süden die Ebene offen, in welche sich die

sogenannte Masch (oder Marsch) hineinschiebt, ein wasserreiches,

sumpfiges Flachland, an dessen Rande wiederum Waldhügel, genannt Deister

(von Dixter-Dichtwald), die Stadt umgrenzen. Wenige europäische Städte

haben zwischen 1850 und 1900 so völlig ihr Antlitz verändert. Bis 1866

war Hannover die weltfern-vornehme Residenz der alten englischen

Welfenkönige. In dem grünumbuschten Idyll der durch sechshundert Jahre

träumenden Niedersachsenstadt schlugen die ersten Lerchen der deutschen

Lyrik: Hölty und Bürger, sodann die Frühnachtigallen der Romantik: die

Brüder Schlegel; hier grübelten Lichtenberg und Leisewitz, Detmold und

Feder, und vor allem der wissensreichste deutsche Denker: Leibniz.

Moritz und Iffland sind hier geboren, sowie Hartleben und Frank

Wedekind. Als Hannover 1866 durch Bismarck für Preußen annektiert wurde,

hatte die Stadt kaum 70000 Einwohner. Aber in der Zeit nach dem

siegreichen Kriege mit Frankreich zwischen 1870 und 1873, in der

sogenannten Gründerzeit, hielt die Industrie machtvoll Einzug, so daß

die kleinen lieblichen Dörfer der Umgebung, Hainholz, Döhren, Limmer,

List bald zu rußigen Fabrikvororten sich wandelten. Eine Technische

Hochschule wurde gebaut; die Deisterkohle geschürft, und vollends

änderte sich das Stadtbild, als der schiffbare Rhein-Weser-Leine-Kanal

angelegt und in den großen „Mittellandkanal“ überführt wurde,

gleichzeitig aber die riesigen Kalischätze des Bodens rund um Hannover

abgebaut zu werden begannen. Eine einzige Fabrikanlage, die sogen.

„Continental“, welche sich mit dem Herstellen künstlichen Kautschuks

beschäftigte, machte binnen weniger Jahre aus dem kleinen Vorort

Vahrenwald ein fünfzehntausendköpfiges Proletarierviertel. Brauereien,

Spinnereien, Wollwäschereien, die Maschinenfabriken von Gebr. Körting

und Georg Egestorff und die sogen. Hanomag, eine Wagen- und Waggonfabrik

wandelten das jenseit der Ihme gelegene Dorf Linden in eine

Fabrikvorstadt von über hunderttausend Beamten- und Proletarierfamilien.

Immerhin war diese Entwicklung zu Geldherrschaft und Werkertum, darunter

die alte Adels- und Bauernkultur Niedersachsens erstickte, keineswegs

ungewöhnlich. Sie war das allgemeine Wesensgepräge des wilhelminischen

Deutschlands. Wahres Höllenchaos aber setzte ein, als dies preußische

Machtreich zerbrach, und eine an Töten und „Requirieren“ gewöhnte, im

fünfjährigen Weltkriege verwilderte Jugend, alle Zucht und Form

abschüttelnd, in die völlig armgewordene, ausgesogene Heimat

zurückkehrte. 14 Millionen Tote! Im Osten Hungersnöte, welche ganze

Länderstriche dahinrafften und schließlich dahin führten, daß Eltern

ihre Kinder, Kinder ihre Eltern fraßen. Entartung, Verarmung, Verwirrung

ohnegleichen. Das deutsche Geld auf dem Weltmarkt so entwertet, daß nur

durch das immer neue Drucken und Hinausschleudern immer neuer wertloser

Papierfetzen ein trostloses Scheinleben von Tag zu Tag gefristet wurde.

In dieser sogenannten „Inflationszeit“, anhebend mit dem Zusammenbruch

der deutschen Heere im Weltkrieg und den Stürmen der deutschen

Revolution, begann die Bedeutung der Stadt Hannover als eines

internationalen Durchgangs- und Schiebermarktes plötzlich zu wachsen.

Die Stadt beherbergte um 1918 etwa 450000 Menschen. Knapp vier

Eisenbahnstunden von Berlin, Deutschlands großem Wasserkopfe entfernt,

knapp acht Stunden entfernt von Köln (wo damals Engländer-, Franzosen-

und Belgierherrschaft begann), war Hannover der günstigste Mittelpunkt

für das Tausch-, Schieber- und Transaktions-Geschäft, welches Tausende

ernährte. Alle Welt lebte von Spekulation. Da Geld nichts mehr galt, und

nur Sachwerte das Leben fristen konnten, so wurde aufgekauft, getauscht

und gestohlen wie nie zuvor. Und zwischen Berlin, in welches der

slavische, wendische, polnische, jüdische Osten einströmte; Amsterdam,

wo viel Reichtum abfloß nach Holland und England und endlich Köln,

welches nach Belgien und Frankreich die Brücke schlug, lag Hannover aufs

günstigste in der Mitte, so daß sich hier aufzutun vermochten hundert

neue Gründungen, hundert neue Vergnügungs- und Lasterstätten, die ein

schlimmes Händler-, Schieber-, Parasiten- und Schmarotzervolk ins Land

brachten, langsam zerfressend die alte bürgerliche Tüchtigkeit und

ehrenfeste Solidität der (wie ein großer Dichter sie nannte) „_fahlsten_

unserer Städte“.

An drei Stellen der Stadt erhob sich ein Gauner-, Hehler- und

Prostitutionsmarkt ohnegleichen, dessen die Behörden nicht mehr Herr

wurden. Zunächst im Bahnhof und auf den ihn umgebenden Plätzen. Hier

wurde in der schweren Brotmarkenzeit, wo man Brot, Fleisch und Milch nur

in kleinsten Rationen gegen teures Geld und nach stundenlangem

„Schlangenstehn“ erhalten konnte, unter der Hand ein schwunghafter

Handel mit gestohlenem und heimlich geschlachtetem Nutzvieh, auch mit

Kaninchen, Ziegen, Hunden und Katzen, mit Kartoffeln, Mehl und mit

allerhand gepaschter und verschobener Ware getrieben; vor allem aber mit

Kleidern, Wäsche und Schuhen. Hier versammelten sich allnächtlich in den

Wartesälen viele Obdachlose, Arbeitslose, Hungrige und Entgleiste.

Geht man vom Bahnhof aus die breite Baumallee der Bahnhofsstraße

entlang, so gelangt man nach wenigen Minuten in die Georgstraße, die

Herzader der Stadt. Ein weiter Boulevard, lindenüberblüht, voller Beete,

Gartenanlagen, Pavillons und Denkmäler. Und dort zwischen dem alten

berühmten Hoftheater und den schönen Gartenanlagen des sogenannten Café

Kröpcke befand sich um 1918 ein _zweites_ Zentrum der Sittenlosigkeit:

der „Markt der männlichen Prostituierten“, deren 500 damals in den

Polizeilisten eingeschrieben standen, indes der Kriminaloberinspektor

die Gesamtzahl der sogenannten Homosexuellen in Hannover auf nahezu

40000 veranschlagte. Sie bildeten eine eigene kleine Welt. In einem der

schönsten Lokale der Kalenberger Vorstadt, dem sogen. Neustädter

Gesellschaftshaus veranstalteten sie Gesellschaftsabende und Bälle, bei

denen Knaben und Jünglinge in weiblicher Ballkleidung den Damenflor

vertraten. Ein zweiter minder vornehmer Treffpunkt war der alte Ballhof,

ein Barocksaal aus der Königs- und Kurfürstenzeit. Und für die

allerunterste Schicht gab es in einer der ältesten und verrufensten

Straßen der Altstadt, welche „Neue Straße“ heißt, ein kleines Tanzlokal,

genannt „Zur schwulen Guste“, wo nur auf ein bestimmtes Zeichen hin

zugelassen, lesbische Mädchen und gleichgeschlechtlich gerichtete Männer

nachts zusammenkamen. Aber das dritte Hauptzentrum alles Luder- und

Lasterlebens war die malerische Altstadt, dort wo der Fluß an dem

sogenannten Hohen-Ufer entlang eine von vielen Brücken überquerte, als

„Klein-Venedig“ bekannte, uralte Inselstadt bildet: Verfallene Winkel,

Jahrhunderte altes Gemäuer, ein trotziger altsächsischer Beguinenturm

und ein Gewirre von Giebeln, Fachwerk und baufälligen, noch ans

Mittelalter mahnenden Gassen, aus deren Mitte jene Kirche ragt, in

welcher Leibniz begraben liegt, sowie der auf dem „Berge“, einer

plangemachten Rampe, erbaute maurische Judentempel. Dieser Stadtteil,

unmittelbar benachbart dem vom Strome bespülten mächtigen Schlosse der

Welfen, war einst der _vornehmste_ Stadtteil, ist aber im Laufe der

Zeiten, ähnlich der Umgebung des Berliner Schlosses, zum ärmsten

Kaschemmen- und Verbrecherviertel herabgesunken. Gleich dem alten

Hildesheim, Braunschweig und Goslar, das Entzücken für jedes

schönheitsuchende Auge, wurde dieses älteste Hannover die Brutstätte

lichtloser, armutgelber, in Verfall und Moder atmender, zum Unglück

verfluchter Geschlechter. –

Die „Neue Straße“ mit dem einstigen Wohnhaus des Herzogs Friedrich

Wilhelm von Braunschweig, dem späteren Armenhaus, zieht sich entlang der

steilen Uferhöhe des Flusses. Die Hinterwände ihrer dreihundertjährigen

Häuser, ihre Erker und Balkone stürzen jäh hinab in den Fluß, über

dessen Ufern die grünumbuschten armen Höfe und rührend bescheidenen

Gärtchen schweben. Nicht weit davon, dem Judentempel gegenüber, liegt

die sogenannte „Rote Reihe“; eine Gruppe müder, einander kaum noch

stützender morscher Häuser, in deren einem (dem Mordhaus benachbart)

einst der Elektrotechniker Rühmkorff die Induktionselektrizität

entdeckte. In diesem schmutzigen Häusergewirre, auf den seit

Jahrhunderten ausgetretenen elenden Holzstiegen, in Verschlägen, mehr

Käfigen gleich, nur durch dünne Tapetenwände oder Bretterverschläge

voneinander abgetrennt, hausten in Deutschlands Elendszeit die Ärmsten

der Armen. Die aus dem großen Kriege übriggebliebene Jugend hatte die

Lehre begriffen, daß man um eines Rockes, um eines Paar Stiefeln willen

den Feind töten darf. Und „Feind“ ist jeder _andere_. Auf der „Insel“

war Diebesbörse und Hehlermarkt. Hier wurde (in der Sprache dieser

Hinterwelt geredet) allabendlich geküngelt und gekütchebütcht. Hier

wurde Schores geschoben (d. h. Diebesware verhandelt), wurde Rebbes

gemacht, wurde manche „heiße Sache gedreht“. Abends, wenn der Mond hing

über den morschen Dächern und grauen Schloten und den gespenstigen

schwarzen Fluß versilberte, kam die schwere, dürre, zermürbte,

zerarbeitete Leidensmenschheit aus ihren alten Kästen hervor und hing

und hockte über der stinkenden Lagune, auf der alten Brücke: arme,

sorgenschwere, kinderreiche Mütter, müdegewordene, früh verstumpfte

Männer. Und dazwischen wimmelte lebensgierig das junge Volk; die Unzahl

der Gassendirnen und ihrer Zuhälter, „Nepper“, „Strezer“,

„Schoresmacher“, die in der „Kreuzklappe“, im „Kleeblatt“, im „deutschen

Hermann“ manche Missetat baldowerten, während die rätselhaften Sterne

glitzerten im dunklen Wasser des in sich selbst versumpfenden Stromes.

Die ersten Leichenfunde.

Am 17. Mai 1924 fanden Kinder, die an der Wasserkunst nahe dem Schlosse

Herrenhausen spielten, einen Menschenschädel. Am 29. Mai wurde mitten in

der Stadt an der Brückmühle hinterm Leineschloß im Mühlengraben ein

feiner Jünglingsschädel angespült. Am 13. Juni klagten die augenlosen

Höhlen zweier neuer Schädel zum Licht. Wiederum: der eine im Osten der

Stadt bei der Wasserkunst; der andere im Westen neben der Brückmühle.

Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab, daß es sich handelte um Köpfe

junger Menschen im Alter von 18 bis 20 Jahren. Bei dem am 13. Juni bei

der Brückmühle gefundenen um den eines 11 bis 13 Jahre alten Knaben. Bei

allen Schädeln war festzustellen, daß sie mit einem scharfen Instrument

vom Rumpfe getrennt worden waren. Fleischteile fehlten fast völlig oder

waren verwest, da die Knochen anscheinend schon lange Zeit im Wasser

gelegen hatten. An dem am 13. Juni bei der „Wasserkunst“ gefundenen

Kopfe ließ sich feststellen, daß die Kopfhaut durch einen skalpartigen

Schnitt vom Knochen abgelöst worden war. Man riet zunächst darauf, daß

die Schädel aus der Göttinger Anatomie stammten, oder daß sie in Alfeld,

wo zu jener Zeit eine Typhusepidemie herrschte, in die Leine geworfen

waren, oder endlich, daß sie ins Wasser geschleudert wurden,

gelegentlich von Gräberschändungen, die im Engesohder Friedhof entdeckt

wurden. Keine von diesen Vermutungen bestätigte sich. Dagegen fanden

Knaben, die auf einer Wiese in der Döhrener Masch spielten, einen Sack

mit menschlichen Knochen, und am 24. Juli wurde in der Feldmark Garbsen

abermals ein offenbar vom Körper getrennter skalpierter Schädel

aufgefunden, welcher wiederum von einem ganz jungen Menschen stammte.

Die vielen Knochenfunde konnten nicht verborgen bleiben. Es bemächtigte

sich weiter Volkskreise eine schon lange vorbereitete Schrecksucht.

Schon seit Jahr und Tag nämlich war im Volke ein abergläubisches Gerücht

im Schwange: „Es gibt in der Altstadt Menschenfallen. Junge Kinder

verschwinden in Kellern. Knaben werden in den Fluß versenkt.“ Man

erzählte, daß in der schweren Notzeit Menschenfleisch auf dem Markt

verkauft worden sei. In den Dörfern um Hannover weigerten sich junge

Mägde, in die Stadt einkaufen zu gehen. Und die ungewisse Angst vor

einem die Gegend unsicher machenden „Werwolf“ wuchs von Tag zu Tag. In

den Jahren 1918 bis 1924 waren außergewöhnlich viele Menschen vermißt

oder verschwunden. Im Jahre 1923 wuchs die Zahl der als vermißt

Gemeldeten auf fast 600, und wenn auch die größere Anzahl der Vermißten

sich wieder einfand, so blieb doch im Vergleich mit anderen gleichgroßen

Städten die Anzahl der Verschwundenen in Hannover ziemlich groß. Die

Nachforschung zeigte, daß es sich recht häufig handelte um Knaben und

Jünglinge zwischen 14 und 18 Jahren.

Am Pfingstsonntag des Jahres 1924 zogen Hunderte aus Hannover und

Umgebung an die „Hohen Ufer“, besetzten die kleinen Stege und

Leinebrücken der Altstadt und begannen ein fieberhaftes Suchen nach

Leichenteilen und Knochen. Am fünften Juli in der Morgenfrühe wurde,

nachdem man noch eine ganze Anzahl menschlicher Knochen gefunden hatte,

das ganze Flußbett von der Brückmühle an bis zur großen Leinebrücke am

Clevertor abgedämmt und durch Polizeibeamte und städtische Arbeiter

gründlich nach Leichenteilen durchsucht. Diese Stelle der Leine liegt

mitten in der Stadt. Sie kann von Selbstmördern wegen des dort

stattfindenden starken Verkehrs nicht aufgesucht werden. Das Ergebnis

war furchtbar. Es wurden über 500 Leichenteile gefunden, deren

Untersuchung durch den Gerichtsarzt ergab, daß es sich um die Reste von

mindestens 22 Personen handelte, von denen ungefähr ein Drittel im Alter

zwischen 15 und 20 gestanden haben mochte. Etwa die Hälfte hatte schon

längere Zeit im Wasser gelegen. – An den noch frischen Knochen aber

wiesen die Gelenke glatte Schnittflächen auf.

Inzwischen war teils durch das forsch zugreifende Vorgehen des

Kriminalkommissars Retz, eines freundlichen jungen Riesen, teils durch

eine Reihe merkwürdiger Zufälle die Aufklärung gelungen. Am 23. Juni

wurde der vermutliche Täter ins Gerichtsgefängnis eingeliefert. Es war

der am 25. Oktober 1879 zu Hannover geborene Friedrich, genannt Fritz,

Haarmann; fünfzehnmal vorbestraft; seit 1918 Spitzel im Dienste der

Kriminalpolizei; im übrigen Handel treibend mit Kleidern und Fleisch;

seit vielen Jahren auf der Sicherheits- und Kriminalpolizei bekannt als

Homosexueller. – Seine Erscheinung warf alle gewohnten Vorstellungen von

Mord und Mördern über den Haufen.

Das Signalement.

Vor uns steht eine keineswegs unsympathische Erscheinung. Äußerlich

betrachtet: ein schlichter Mann aus dem Volke. Freundlich blickend und

gefällig, zuvorkommend; auffallend gepflegt, sauber und „tipp-topp“. Er

ist gut mittelgroß, breit und wohlgebaut und hat ein zwar derbes, grobes

aber gleichsam wie blankgescheuertes, klares und offenes

Vollmondsgesicht mit frischen Farben und kleinen neugierigen und

fröhlichen Tieräuglein. Sein Schädel ist rund, zeigt breite fliehende

Stirn, schmales Mittelhaupt und eine steile Linie des Hinterhauptes. Die

Ohren sind nicht groß, liegen ein wenig unterhalb der Augenhöhe und

stehen vom Kopfe ab. Auch die Nase ist nicht groß und so wenig

auffallend wie das ganze Antlitz. Im Profil nicht unedel, sieht sie doch

von vorn betrachtet etwas knollig aus, ist an der Wurzel breit und hat

starke witternde Flügel. Der Mund ist klein, frech und dicklippig. Die

Zunge, in der Erregung vorschnellend und die Lippen netzend, ist

auffallend fleischig; die Zähne sind weiß, stark, scharf und gesund; das

Kinn tritt energisch vor. Die Oberlippe schmückt ein kleines englisches

Bärtchen, die vollen Wangen sind sauber rasiert. Sein bräunliches

Haupthaar, glatt anliegend und links gescheitelt, ist nicht eben voll.

Das zwischen braun und grau schillernde Auge ist kalt und seelenlos;

aber gerissen und verschlagen und meistens in Bewegung. Der Blick ist

suchend nach außen gekehrt; aber vergletschert zu unnahbarer

Verschlossenheit, sobald die hysterisch auf- und abflutende Stimmung auf

Peinliches festgelegt wird. Merkwürdig aber ist folgender Gegensatz:

Diese Physiognomie ist auffallend gebunden, ungelöst, und „wie

eingespunden im Fasse ihres Ich“. Zugleich aber gibt sich der Mann

unerträglich geschwätzig, mitteilungsbedürftig und überbeweglich. Er

redet fortwährend auf sein Gegenüber ein; dabei fuchtelt er mit seinen

weißen weichlichen Händen und den langen Fingern, an denen er in der

Nervosität unaufhörlich zerrt und zupft. An der linken Hand fehlt ihm

ein Fingerglied. Er gibt an, daß es bei einer Schlägerei ihm abgebissen

worden sei. Auch sein Rumpf ist gut entwickelt; der Nacken ist stark und

gemein; Brust und Rücken zeigen wie das Gesäß rundliche weibische

Fettpolster. Der Leib ist zwar derb; aber hat etwas vom Weibe. Das

Geschlechtsglied ist stark; die Schambehaarung verläuft nicht im spitzen

Winkel zum Nabel; sondern im flachen Bogen oberhalb des Schambeines. Die

plumpen Füße haben flache Sohlen. Die Stimme, breiig, schleimig und nah

am Diskant, erinnert an das Organ alter Frauen. Der ganze Habitus ist

„androgyn“. Man möchte sagen: nicht männlich, nicht weiblich, nicht

kindlich. Aber männisch, weibisch und kindisch _zugleich_. Am

auffallendsten an dem Mann (leider von den Sachverständigen nicht

studiert und nicht einmal beachtet) sind die vielen Automatismen

und Stereotypien. (Als „Automatismen“ bezeichne ich solche

Ausdrucksbewegungen, die unwillkürlich wiederkehren; als „Stereotypien“

solche, die allmählich zu Gewohnheit geworden sind.) Automatisch sind z.

B. gewisse Bewegungen: eine Art Taperigkeit oder Tatteligkeit des

Ganges, sodann (besonders wenn man ihn lobt oder in Verlegenheit bringt)

eine fast kokette Schwänzelei mit Gesäß und Unterkörper. Ferner: Sobald

er müde wird, beginnt er automatisch mit der linken Hand an eine

bestimmte Stelle des rechten Mittelhauptes zu greifen, als wenn sich

dort ein kranker Fleck befände. Wenn er den Faden verliert (denn er muß

wie Sternes Korporal Trim „alle Sachen ganz von vorn erzählen“) macht er

eine typische Leckbewegung mit der fleischigen Zunge. _Stereotyp_ ist an

ihm jenes ewige Zerren an den Fingern, das Benetzen der Lippen, das

Einkneifen der Augenlider, sobald er eine Verteidigungshaltung annimmt.

Auch sind alle seine Reden übervoll von stereotypen Redensarten. (Nüch?

nüch wahr? Och! Och ne! „Und so weiter, und so weiter!“ Ach Unsinn! ...

Er spricht übrigens auffallend hannoveranisch.) Bestimmte

Lieblingsvorstellungen kehren immer wieder. (Z. B., daß alle Jungens in

ihn verliebt seien; daß nicht er hinter Knaben, sondern daß die Knaben

alle hinter ihm her seien; daß auch die Frauen (die er im übrigen tief

verachtet und gleichsam als Nebenbuhlerinnen empfindet) gern mit ihm

„poussieren“ möchten.) Obwohl er nicht den mindesten Sinn hat für fremde

Rechte und überhaupt keine sozialen (sympathetischen, altruistischen;

aus Mitleid fließenden) Gefühle hegt, ist er doch durchaus gesellig. Die

beiden tiefsten Gefühle seiner Natur sind das Bedürfnis nach Wollust und

das Bedürfnis nach Zärtlichkeit. Und sie sind so aneinandergefesselt,

wie im Mahabharata der Menschenfresser Hidimba, der Dämon der Blutgier,

gebunden ist an seine Schwester Hidimba, die Göttin der zärtlichen

Schönheit. Er möchte geliebt, ja er möchte gerne bewundert sein und

steckt voll von Beachtungs- und Beeinträchtigungsideen, wobei er mault

und schmollt wie ein dummes, störrisches Kind, das sich immer

benachteiligt wähnt. – Er liebt weibliche Arbeiten, backt, kocht und

stopft Strümpfe, raucht aber dabei schwere Zigarren. Immerhin gehört er

zum Typus des „Weibmannes“ (der sogenannten Tante). Seine

Lieblingsgenüsse sind Bohnenkaffee, starke Zigarren und Harzkäse. Im

allgemeinen erscheint er wie ein gar nicht bösartiges, ganz im

Augenblick lebendes, völlig eigenbezügliches und durchaus triebhaftes

Tier; renommistisch, aber leicht lenkbar. Jede Vorstellung, die man ihm

eingibt, hat die Strebung für sein Bewußtsein sofort „Wirklichkeit“ zu

werden; eben darum ist er vollkommen außerstande, _abstrakte_, d. h.

unbildliche Vorstellungen festzuhalten. Man könnte in dieser Hinsicht

sagen, daß sein Verstand weit schlechter entwickelt ist, als seine

Vernunft. Dieser „Kurzschluß“ zwischen Vorstellung und Wirklichkeit ist

so unmittelbar, daß, wenn er z. B. vom Köpfen („Geköppt werden“)

spricht, er bildhaft den Gang zum Schafott und das Fallen des

Fallmessers dem Besucher vorahmt; wenn er erzählt, wie er die Leichen

zerstückelte, so ahmt er mit den Händen die Schnitte nach; steigert er

sich in Sentimentales hinein („Ich will auf dem Klagesmarkt hingerichtet

werden. Auf meinem Grabe steht der Spruch: ‚Hier ruht der Massenmörder

Haarmann.‘ An meinem Geburtstage kommt Hans und legt einen Kranz

nieder“), dann kommen ihm sogleich Tränen ins Auge; berichtet er von

Geschlechtlichem, dann greift er (selbst im Gerichtssaal) automatisch in

die Geschlechtsgegend. Er ist ein Stück Natur; ohne Logik und ohne

Moral. Aber auch ohne logische und moralische Heuchelei.

Elternhaus und Jugend.

Am 25. Dezember 1921 verstarb, 76 Jahre alt, in Hannover der „olle

Haarmann“. Manche Hannoveraner erinnern sich noch an das vermickerte,

gnitterische, zänkische, immer übellaunige und übelnehmerische Männlein,

als an das Urbild eines Krakehlers und mißwollenden Pfennigfuchsers. – –

Hinter allen „Schürzen“ war er her. Abendlich aber randalierte oder

prahlte er in den alten Pinten, Kabakken und Kabuffs der Altstadt. Schon

_sein_ Vater war Querulant und Trinker gewesen. Und in der Familie gab

es ebensoviel Erbbelastete wie in Zolas Familie Rougon-Macquart. Der

„Olle Haarmann“ war in seiner Jugend Lokomotivheizer; hatte aber den

Dienst, darin er für unzuverlässig galt, 1886 verlassen, wegen eines

angeblich im Betriebe erlittenen Unfalls, wobei sein Lokomotivführer zu

Tode kam. Er prozessierte, ein typischer Rentenhysteriker, mit der

Eisenbahndirektion, obwohl er eigentlich in ganz behaglichen

Verhältnissen leben konnte. Denn durch eine Nutzheirat mit einer sieben

Jahre älteren Frau, seiner am 5. April 1901 verstorbenen Ehefrau

Johanne, geb. Claudius, waren ihm ein paar Häuser und ein kleines

Vermögen in die Hände gekommen, so daß er in der „Gründerzeit“ zum

wohlhabenden Bürger geworden, fortan auskömmlich zu leben vermochte. –

Er war ein wüster, zänkischer, kleinlicher, verschlagener Mensch, und

sein unzufriedenes Wesen wurde unleidlicher noch, als er, in reifen

Jahren syphilitisch geworden, seinen alten Frauenzimmergeschichten –

(bald nach seiner Heirat schon nahm er mehrfach Maitressen ins Haus) –

nicht mehr nachgehen konnte ... Die Mutter des Mörders war eine

einfältige, etwas blöde Person, früh verbraucht, überaltert und seit der

Geburt des sechsten Kindes (eben des Triebverbrechers) immer bettlägerig

dahinkränkelnd. Von den sechs Kindern wurde der älteste Sohn Adolf ein

braver kleinbürgerlicher Werkmeister auf der „Continental“, ordentlicher

Philister und Familienvater. Der zweite Sohn, Wilhelm, wurde in jungen

Jahren wegen eines Sittlichkeitsdelikts bestraft, begangen an dem

12jährigen Töchterchen eines benachbarten Gastwirts, und auch die drei

Töchter, alle drei von ihren Männern früh geschieden, erwiesen sich als

leicht aufgeregte, triebbelastete Naturen. Eine der Schwestern, Frau

Rüdiger, verstarb in den Kriegsjahren. Mit der zweiten, Frau Erfurdt,

konnte der Mörder sich nie recht vertragen, und nur die Schwester Emma,

eine Frau Burschel, blieb stets mit ihm verbunden, was aber doch nicht

ausschloß, daß auch diese beiden Geschwister zwischendurch miteinander

prozessierten, ja, daß der Bruder gelegentlich in dem Zigarrenladen der

Schwester Diebstähle und sogar Einbrüche veranstaltete, die er nachher

unter Tränen ableugnete oder anderen in die Schuhe schob. – Friedrich

(genannt Fritz), Heinrich, Karl Haarmann wurde am 25. Oktober 1879 als

jüngstes Kind geboren; die Mutter war damals 41 Jahre alt. Aus der

frühesten Jugend wissen wir nur (aus Erzählungen der Geschwister), daß

dieses Kind von der immer kränklichen Mutter sehr verhätschelt wurde. –

Für den Seelenforscher ist es von Wichtigkeit, daß schon der kleine

Knabe in dem Vater eine Art Nebenbuhler sah, welchen er haßte und tot

wünschte. Durch das ganze Leben zieht sich diese Feindschaft mit dem

Vater. Die beiden beschuldigen und bedrohen einander. Der Vater droht,

den Sohn ins Irrenhaus zu bringen, der Sohn will den Vater (wegen eines

angeblichen Mordes an seinem Lokomotivführer) ins Zuchthaus setzen. Es

kommt immer wieder zu Mißhandlungen und Schlägereien. Jeder behauptet,

daß der andere ihm nach dem Leben trachte, ihn vergiften wolle, ihn

beeinträchtige. Zwischendurch verbinden sie sich aber auch mal wieder zu

gemeinsamen Betrügereien oder entlasten einander vor Gericht. Das

Verhältnis Haarmanns zur Mutter dagegen ist von immer gleicher

Schwärmerei. Sie ist die Einzige, von der er Gütiges zu erzählen weiß

und stets mit sentimentalen Gefühlen spricht. Im übrigen ist die Familie

heillos zerrüttet. Die Geschwister prozessieren unaufhörlich. Erst um

das Erbteil der am 5. April 1901 verstorbenen Mutter; späterhin auch um

das väterliche Erbe. Aus den Anekdoten, die wir aus den Kinderjahren

Haarmanns erfahren konnten, entnehmen wir zwei Züge: Erstens seine

weiblichen („transvestiten“) Neigungen. Er spielte gern mit Puppen,

machte auch weibliche Handarbeiten und wurde in Gesellschaft von Knaben

rot und verlegen. Zweitens: seine Neigung, Angst und Entsetzen in seiner

Umgebung zu erregen, indem er die Schwestern festband, ausgestopfte

Kleiderpuppen auf die Treppe legte, heimlich nachts an die Fenster

klopfte und Gespensterfurcht erweckte. Ostern 1886 kam er auf die

Bürgerschule 4 am Engelbostelerdamm. Die Lehrer schildern das hübsche

Kind als verwöhnt, verzärtelt, still, leicht lenksam, allgemein beliebt

und verträumt. Sein Betragen war „musterhaft“; aber alle Leistungen weit

unter Durchschnitt. Nachdem er zweimal (1888 und 1890) in der

siebenstufigen Schule „sitzen geblieben“ war, wurde er 1894 als Schüler

der 3. Klasse in der Christuskirche von Pastor Hardelandt konfirmiert.

Noch nach einem Menschenalter beklagte er sich bitter darüber, daß er

bei dieser Gelegenheit ein altes Gesangbuch getragen habe, während seine

Geschwister ein neues bekommen hätten. Er sollte nun Schlosserlehrling

werden, erwies sich aber als unbrauchbar, und so gab man ihn mit einem

Schub anderer Kapitulanten auf die Unteroffizier-Vorschule Neu-Breisach.

Am 4. April 1895 kam er in Neu-Breisach im Breisgau an: ein körperlich

gut entwickelter, kräftiger, etwas zu Korpulenz neigender, 16jähriger,

gesunder Junge mit hübschem, regelmäßigem aber ausdruckslosem Gesicht.

Er war ein guter Turner, ein folgsamer Soldat; aber am 3. September wird

er in das Garnison-Lazarett überführt, weil sich plötzlich „Anzeichen

von geistiger Störung“ bei ihm bemerkbar machten. Es handelte sich um

zeitweise Bewußtseinstrübungen (Absenzen) oder um eine Angstneurose. Man

führte sie auf eine Gehirnerschütterung beim Reckturnen zurück oder auf

einen während der Manöverübungen erlittenen Sonnenstich. Nach 14 Tagen

wurde er als gesund entlassen, weil nur vorübergehende Halluzinationen

hatten festgestellt werden können. Aber schon am 11. Oktober mußte er

wiederum dem Lazarett zugeführt werden, weil sich bei ihm erneut eine

Störung zeigte, die im Krankenjournal bezeichnet wurde als

„Epileptisches Aequivalent“. So wurde er denn am 3. November 1895 als

ungeheilt in die Heimat entlassen, nachdem er selbst um seine Entlassung

gebeten hatte, „weil es ihm auf der Unteroffizierschule nicht mehr

gefalle“. Sein Vater, der 1888 eine kleine Zigarrenfabrik begründet

hatte, wollte ihn in dieser beschäftigen, aber, da der Junge nicht

arbeiten mochte, so kam es nun täglich zu neuen Zänkereien zwischen

Vater und Sohn. Inzwischen hatte auch das Geschlechtsleben des

Frühentwickelten mächtig eingesetzt. Nachdem (offenbar schon im

siebenten Lebensjahre) Geschlechtsvergehen auf der Schulbank den Jungen

früh verdorben hatten und ihn zum Verderber für andere Knaben werden

ließen, scheint seine erste „Liebeserfahrung“ die gewesen zu sein, daß

eine in der Nachbarschaft wohnende 35jährige mannweibliche Frauensperson

den 16jährigen dazu verführte, nachts über ein Dach hinweg durchs

Fenster bei ihr einzusteigen; von da ab setzten dann ein: jene

fortwährenden Sittlichkeitsdelikte an kleinen und größeren Kindern, die

durch das ganze Leben Haarmanns, man könnte fast sagen Tag um Tag,

hindurch gehen (und es bedauerlich machen, daß man diesen

Triebirrsinnigen nicht nach dem neunten oder zehnten Triebvergehen ruhig

_kastriert_ hat, wodurch alle seine späteren Mordtaten wären verhindert

worden). Mitte Juli 1896 wurde ein erstes Strafverfahren gegen den

17jährigen eingeleitet, weil er in mehreren Fällen kleine Kinder in

Hauseingänge oder in Keller gelockt und mit ihnen unzüchtige Handlungen

vorgenommen hatte. Auf Entschluß der Strafkammer wurde am 6. Februar

1897 der Bursche zur Beobachtung seines Geisteszustandes in die

Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim überführt. Hier wurde bei

ihm „Geisteskrankheit“ (angeborener Schwachsinn) festgestellt. Er wurde

am 25. März 1897 in Hildesheim entlassen und nunmehr von der Polizei als

„gemeingefährlicher Geisteskranker“ dem städtischen Krankenhaus auf der

Bult in Hannover zugeführt. Das Strafverfahren wurde auf Grund des § 51

St.G.B. eingestellt. Im Bultkrankenhause verblieb der Schwerbelastete

bis zum 28. Mai 1897. An diesem Tage wurde er auf Antrag des Magistrats

Hannover wieder in die Hildesheimer Irrenanstalt gebracht, nachdem durch

das Gutachten des Stadtarztes Dr. Schmalfuß (den ich als besonnenen und

gewissenhaften Arzt kannte), _unheilbarer Schwachsinn_ festgestellt war.

In der Irrenanstalt Hildesheim nun muß der junge Mensch ein „psychisches

Trauma“, d. h. eine Seelenverängstigung erlitten haben, die für sein

ganzes weiteres Leben entscheidend blieb. Obwohl ich Haarmann als einen

Erzschauspieler gekannt habe und nie geneigt war, ihm eine Angabe mehr

als _halb_ zu glauben, so glaube ich ihm doch ohne weiteres jene immer

wiederkehrende Angst vor dem Irrenhause, die ihn immer neu ausrufen

ließ: „Köpft mich; aber bringt mich nicht wieder ins Irrenhaus.“ – Der

Kreis von Lebensschmarotzern, der in späteren Jahren den monomanen

Triebirrsinn des Unseligen ausnutzte und gleichsam auf den Spuren dieses

Werwolfs sein Leben fristete wie Hyänen auf Spuren des Panthers, hatte

unbedingt Gewalt über Haarmann, so bald man ihn nur mit der Drohung

einschüchterte: „Wir bringen dich ins _Irrenhaus_.“ Schon am 13. Oktober

gelang es ihm, gelegentlich einer Gartenarbeit aus dem Irrenhause zu

entweichen. Aber fünf Tage später wurde er in seiner elterlichen Wohnung

ergriffen und nach Hildesheim zurückgebracht. Aber von nun ab lauerte er

nur auf Gelegenheit, wieder auszubrechen. Sie bot sich, als man ihn

Weihnachten nach der Idiotenanstalt in Langenhagen versetzte; zwei Tage

später, am 25. Dezember 1897 – während der Lichterbaum brannte – war er

entwichen. Er flüchtete – anscheinend mit Hilfe der Eltern – in die

Schweiz, wo ein Verwandter der Mutter in der Nähe von Zürich als

Kunstmaler lebte. Unerklärlich freilich ist es, wie es ihm gelang, von

der Polizei ein Unbescholtenheitszeugnis zu erhalten.

Von Mai 98 bis März 99 arbeitete er erst als Handlanger auf einer

Schiffswerft, dann beim Apotheker Dürenberger in Zürich. Im April 99

kehrte er nach Hannover zurück, wo inzwischen sein Entweichen in

Vergessenheit geraten war. Er war jetzt 20 Jahre alt ...

Wieder begann das alte Lungerleben. Der Vater versuchte, ihn in seiner

Zigarrenfabrik zu beschäftigen. Der Sohn zeigte sich arbeitsscheu. Vater

und Sohn schlugen sich; die schwache, vom Manne unterdrückte Mutter trat

ohne rechten Rückhalt für den Jungen ein. In einem dem alten Haarmann

gehörigen Hause in der Burgstraße wohnte ein Arbeiter namens Loewert.

Seine Tochter Erna, ein derbes, blondes Mädchen, grob und hübsch, wurde

Haarmanns „Braut“; Weihnachten 1899 verlobten sie sich förmlich, mit

Einstimmung der beiden Familien, die von dieser festen Bindung eine

Heilung für das Herumstreichertum des jungen Mannes erhofften. Dieses

Liebesverhältnis dauerte drei Jahre. Die Erna Loewert wurde die nächste

Freundin der Schwestern Haarmann. Sie wurde im Jahre 1901 von dem

23jährigen Burschen schwanger; aber das Kind wurde durch eine Hebamme

abgetrieben. Im Oktober 1900 erhielt Haarmann einen Gestellungsbefehl.

Er unterbrach sein arbeitsscheues Herumtreiberleben, um abermals Soldat

zu werden. Am 12. Oktober 1900 wurde er als Ersatzrekrut beim

Jägerbataillon 10 in Bitsch bei Colmar eingestellt. Von dieser Zeit

sprach er stets als von der schönsten seines Lebens. Seine Vorgesetzten

waren mit ihm zufrieden. Hauptmann v. Gottberg nahm ihn zum Burschen.

Leutnant Fischer lobte ihn als „den besten Schützen in der Kompagnie“.

In diese Militärdienstzeit fiel der Tod seiner Mutter, zu deren

Beerdigung er Ostern 1901 nach Hannover in Urlaub fuhr. Der Vater wollte

jetzt den Verkehr mit der Erna Loewert nicht mehr leiden und schrieb, um

das Verhältnis zu hintertreiben, an den Bataillonskommandeur nach

Bitsch; aber man hatte keinen Anlaß, den dienstwilligen Soldaten zu

tadeln, bis im Oktober die Manöver kamen und bei einem anstrengenden

Marsch Haarmann zusammenbrach, wonach Schwindelanfälle und

Schwächezustände eintraten, infolge deren er am 4. Dezember wegen

„Neurasthenie“ ans Garnisonlazarett in Bitsch überwiesen wurde. Hier

soll ein junger Stabsarzt sich für den hübschen Jungen ungebührlich

interessiert haben. Er blieb länger als vier Monate im Lazarett. Da man

aus seinem Leiden nicht klug werden konnte, so wurde er am 14. Mai 1902

nach Straßburg ins Garnisonlazarett I auf die Station für Nervenkranke

überführt. Und dort wurde Folgendes festgestellt: „Es liegt ein schon

lange bestehender Intelligenzdefekt vor, der aber nur bei systematischer

Prüfung zu Tage tritt, da im übrigen Haarmann durchaus keinen

schwachsinnigen Eindruck macht. Mit höchster Wahrscheinlichkeit ist

anzunehmen, daß er im Jahre 1895 an Hebephrenie (Jugendirrsinn)

erkrankte, daß sich hieran ein erheblicher Schwachsinn anschloß, der

eine angeborene Idiotie vortäuschte, worauf allmählich wieder eine

gewisse Besserung eintrat. Haarmann ist wegen überstandener

Geisteskrankheit, die einen gewissen Schwachsinn hinterlassen hat, für

dienstunbrauchbar und teilweise erwerbsunfähig zu betrachten.“ – Beim

Generalkommando des 15. Armeekorps in Straßburg wurde angenommen, daß

das früher bei Haarmann bestehende Leiden durch den Militärdienst,

insbesondere durch die Anstrengungen bei den Herbstübungen 1901

erheblich verschlimmert worden sei. Durch Verfügung vom 23. Juli 1902

wurde er demgemäß „auf Grund innerer Dienstbeschädigung als dauernd

ganzinvalide, zeitig _teilweise_ erwerbsunfähig und dauernd untauglich

zur Verwendung im Zivildienst anerkannt.“ Er wurde sodann am 28. Juli

vom Jägerbataillon in Bitsch entlassen. In der Überweisungsnationale ist

seine Führung als „recht gut“ bezeichnet. – Er bezog von nun an eine

militärische Rente, die monatlich 21 Mark betrug. Er zog nunmehr zu

seiner in Hannover wohnenden Schwester, Frau Burschel. Und wieder begann

der alte Kriegszustand mit dem Vater. Er verklagte diesen (1902) auf

Gewährung von Unterhalt, da er wegen seines Nerven- und Herzleidens

außerstande sei, regelmäßig zu arbeiten und von seiner militärischen

Rente nicht leben könne. Der Vater wendete ein, daß der Sohn seine

Krankheit nur vorgetäuscht habe, um vom Militär frei kommen und sein

Verhältnis mit der Erna Loewert fortsetzen zu können. Er sei ganz gesund

und nur zu träge, um regelmäßig zu arbeiten. Haarmann wurde denn auch

mit seiner Klage auf Unterhalt abgewiesen. Aber nunmehr wurde das

Verhältnis zum Vater vollends unerträglich. Im Februar 1903 erstattete

der Vater bei der Staatsanwaltschaft Anzeige, daß Haarmann ihn und seine

Geschwister mit Totschlag bedroht, ihn der Ermordung des

Lokomotivführers Schröder bezichtigt und von seinem Bruder Adolf habe

Geld erpressen wollen. Gleichzeitig beantragte er (eigentlich im

Widerspruch zu der früheren Angabe, daß der Sohn seine Krankheit nur

_vortäusche_) den Haarmann als gemeingefährlichen Geisteskranken in eine

Irrenanstalt unterzubringen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil die

Angehörigen bei ihrer polizeilichen Vernehmung die Behauptungen des

Vaters nicht bestätigten. Der Sohn drehte nun den Spieß um und verklagte

den Vater wegen wissentlich falscher Anschuldigung, worauf nunmehr

wieder die Geschwister bei ihrer gerichtlichen Vernehmung die Angaben

des _Vaters_ bestätigten, so daß auch dies Verfahren ergebnislos

eingestellt werden mußte. Auf Grund der in der Anzeige des Vaters

enthaltenen Angaben über die _Gemeingefährlichkeit_ des Sohnes,

veranlaßte aber nunmehr das Polizeipräsidium in Hannover eine

Untersuchung durch den Kreisarzt Dr. Andrae. Dieser erstattete am 14.

Mai 1903 sein Gutachten. Es kam darauf hinaus, daß „Haarmann zwar

moralisch minderwertig, wenig intelligent, träge, roh, leicht reizbar,

rachsüchtig und gänzlich egoistisch, nicht aber im eigentlichen Sinn

‚geisteskrank‘ sei, so daß kein Anlaß bestehe, ihn von Amtswegen in eine

Irrenanstalt unterzubringen“. Demgemäß wurde davon Abstand genommen. So

war denn der Wolf (24 Jahre alt) auf die menschliche Gesellschaft

losgelassen.

Auf der Verbrecherlaufbahn.

Zunächst versteckte sich der junge Faulpelz hinter seine „Braut“. Der

Vater leiht 1500 Mark. Damit begründet der Sohn auf den Namen seiner

Braut ein Fischgeschäft. (An der Lutherkirche 9.) Davon soll sie ihn

ernähren. Er selbst versucht sich als Versicherungsagent; arbeitet aber

gar nicht mehr, als durch Verfügung des Generalkommandos des X.

Armeekorps in Hannover vom 15. Juli 1904 er als dauernd ganzinvalide und

_größtenteils_ erwerbsunfähig anerkannt und seine Monatsrente auf 24

Mark erhöht wird. Schon zu Anfang 1904 war das vom Vater erhaltene Geld

völlig aufgezehrt, und mit dem Fischgeschäft ging es abwärts. Um diese

Zeit ging auch die Verlobung mit Erna in die Brüche. Haarmann erzählt

uns das so: „Erna war in anderen Umständen von mir; sie war lieb zu mir

und wollte weiter poussieren; aber ich konnte nicht mehr. Sie verkehrte

mit Student Heinemann. Ich sagte es zu Emma. Da wurde Erna giftig und

hat mich aus dem Geschäft ’rausgeschmissen und da es auf ihren Namen

eingetragen war, konnte ich nichts machen.“ – Die Wahrheit ist, daß

Haarmann bei seinem Luderleben um diese Zeit gonorrhoisch erkrankte und

seither, den Frauen gegenüber immer gleichgültiger werdend, sich

ausschließlich einem gleichgeschlechtlichen Triebleben dahingab. Aber

erst aus dem Frühjahr 1905 kann ein längeres Verhältnis mit einem Manne

nachgewiesen werden, in welchem Haarmann zweifellos der passive Teil

gewesen ist. Der betreffende (um 1916 verstorben) war ein gräflicher

Kammerdiener, namens Adolf Meil, damals schon ein Mann Ende vierzig (der

von seiner ehemaligen Herrin eine Rente bezog, angeblich, weil er „etwas

nachgeholfen hatte“, als der alte Graf im Bade einem Schlaganfall erlag

und die junge Gräfin zur Witwe machte). Haarmann erzählte die Anfänge

dieser Bekanntschaft uns folgendermaßen: „Ich komme vom Jahrmarkt und

denke reine gar nichts. Plötzlich redet Einer mich an. Er hat ’ne Brille

auf. Er sagt: ‚Kommen Sie auch vom Marcht?‘ Ich denke, das ist ein

Schullehrer. Er nahm mich mit zur Nelkenstraße. Bei der Kranzbinderei

von Goslar bleibt er stehen und sagt: ‚Hier wohne ich nun.‘ Ich ging mit

’rauf. Er kochte Bohnenkaffee. Er küßt mich. Ich bin schüchtern.

Mittlerweile wirds zwölf. Er sagt: ‚Es ist doch schon so spät, schlafe

bei mir.‘ Ich tat es. Er machte alles, was ich noch nicht kannte. Ich

kriegt es mit der Angst. Ich habe ihm das ganze Bett vollgemacht. Danach

lernte ich aber hundert solchene kennen.“ – Bis 1904 war Haarmann immer

der Justiz entgangen. Aber von seinem 26. Lebensjahre an rollt sich ab

eine solche Strafliste, daß in den folgenden zwanzig Jahren nahezu ein

Drittel aller Tage in Untersuchungszellen, Gefängnissen oder

Zuchthäusern verbracht wurde. Seine erste Straftat hat einen

Beigeschmack von Komik. Er liest in der Zeitung, daß in der

Ultramarinfabrik „Laux & Vaubel“ ein „Fakturist“ gesucht werde. Er weiß

nicht, was das Wort Fakturist bedeutet, aber er entsendet ein glänzend

geschriebenes Bewerbungsschreiben. Der Chef läßt ihn kommen, und er

verspricht mit der ganzen Treuherzigkeit, die er vorzutäuschen verstand,

jede nur erforderliche Leistung. Man ließ ihn nun Rechnungen ausziehen;

aber entdeckt nach einigen Tagen zahllose Unpünktlichkeiten. Er

entschuldigt sich mit Krankheit und gelobt Besserung. Auf seinem Büro

arbeitet ein kleiner Lehrling, den er durch Zigaretten und Liebkosungen

besticht, statt seiner die schwierigeren Arbeiten zu machen. Er selbst

kontrolliert lediglich die Nummern der abfahrenden Wagen. Er freundet

sich an mit der in der Fabrik reinmachenden Scheuerfrau Guhlisch. Eine

energische, vorurteilsfreie Person mit einem ebenso „vorurteilsfreien“

zehnjährigen Schlingel von Sohn. Die drei begründeten eine Art

Diebskompagnie. Nach Schluß der Büros werden große Mengen Marineblau und

andere Farbstoffe auf die Seite geschafft. Haarmann arbeitet dabei als

Angestellter der Frau Guhlisch. Zwischendurch macht man auch bei einem

Hausgenossen der Guhlisch kleinere Einbruchsdiebstähle und an freien

Abenden unternehmen Haarmann und der kleine Guhlisch methodische

Streifzüge auf die Kirchhöfe, wo sie Ketten, Metalle, Teile von

Grabdenkmälern stehlen. – Die Diebstähle in der Fabrik kamen erst

heraus, als Haarmann schon lange wegen Unbrauchbarkeit entlassen war,

und zwar wurden sie erst entdeckt, als die Kunden sich darüber

beschwerten, daß Waren, welche sie von Haarmann stets zu halben Preisen

bezogen hätten, nunmehr wieder doppelt so teuer bezahlt werden mußten.

Vom 4. Juli bis 19. Oktober 1904 wurde Haarmann nicht weniger als

viermal vom Schöffengericht und von der Strafkammer wegen schweren

Diebstahls und Unterschlagung verurteilt. Die folgenden Jahre brachten

dann eine fortlaufende Kette neuer Diebstähle, Einbrüche, Betrügereien

und Sittlichkeitsverbrechen, und es ist wohl auch für die Praxis des

Strafvollzuges im 20. Jahrhundert kennzeichnend, daß jedes Mal, wenn der

Übeltäter aus dem „Kittchen“ zurückkehrte, seine Verschlagenheit wie

sein Verbrechen größer wurde. Die Planmäßigkeit seiner Taten war

erstaunlich. Er kaufte sich z. B. einen kleinen Desinfektionsapparat und

mietete ein Hofzimmer, angeblich, um eine Desinfektionsanstalt zu

betreiben. Dann verfolgte er die Todesanzeigen in den Zeitungen und ging

in die Trauerhäuser, wo er sich als „Beamter der städtischen

Desinfektion“ vorstellte und den Leuten riet, daß sie das Totenzimmer

oder die Sachen des Verstorbenen desinfizieren lassen sollten; diese

Desinfektion nahm er dann dem Scheine nach vor und benutzte die

Gelegenheit zu Diebstählen; wenn man ihm gelegentlich eine Erquickung

anbot, so lehnte er treuherzig ab mit der Begründung: „Ich darf als

Beamter in den Häusern nichts annehmen.“ Ein andermal wurde er nahe der

Herrenhäuser Allee beim Abschrauben eines Türdrückers ertappt; er wies

nach, daß an seiner Haustüre der Drücker fehle und daß er das fehlende

eben habe ergänzen wollen. Seine Frechheit war so groß, daß er einmal

unmittelbar, ehe er in Untersuchungshaft abgeführt wurde, noch schnell

seinem Logiswirt einen Topf mit sechzig eingelegten Eiern stahl. Während

des Jahres 1905 wurde Haarmann insgesamt zu 13 Monaten Gefängnis

verurteilt; aber in den späteren Jahren scheint er seine Taten

vorsichtiger ausgeführt oder besser verborgen gehalten zu haben. Die

Feindschaft mit dem Vater, welcher ihn für kerngesund aber arbeitsscheu

hielt und als großen Simulanten bezeichnete, führte dahin, daß Haarmann

am 1. November 1906 wegen Körperverletzung des Vaters zu einem Monat

Gefängnis verurteilt wurde. Die Streitigkeiten zwischen beiden hatten

hauptsächlich zum Gegenstande, daß der Sohn die Herausgabe seines

mütterlichen Erbteils verlangte und der Vater es nicht auszahlen zu

können erklärte. In den folgenden Jahren unternahm er immer wieder mit

dem jungen Guhlisch Raubausflüge auf die Kirchhöfe (wobei vielleicht der

Grund gelegt wurde zu seiner späteren Gleichgültigkeit gegen das

Hantieren mit Leichenteilen). Zwischendurch fand er durch Vermittlung

seines Bruders Adolf Stellung auf der „Continental“, wo er gut

verdiente. – Man darf es als Glücksfall betrachten, daß Haarmann ein

Jahr vor Ausbruch des Weltkrieges eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren

erlitt, so daß er während der Kriegsjahre in den Strafanstalten Celle,

Lüneburg, Rendsburg und Rawitsch interniert war; es wäre nicht

auszudenken, was ein solcher Mensch in einer Zeit, wo jeder

Gewaltinstinkt dem „Feinde“ gegenüber freigegeben wurde, an

Verbrechertaten hätte begehen können. Übrigens kann auch der folgende

Umstand zu denken geben: Als in den letzten Kriegsjahren Mangel an

Arbeitskräften herrschte, weil alle verfügbare Mannheit an der Front

war, da wurden die Zuchthaussträflinge als Landarbeiter auf Gütern

verwendet; auch Haarmann arbeitete in dieser Zeit auf den Ländereien

eines Rittergutsbesitzers v. Hugo bei Rendsburg; und zwar so zu

allgemeiner Zufriedenheit, daß man ihn lieb gewann und nicht wieder

ziehen lassen wollte. Die fünfjährige Zuchthausstrafe 1913 wurde unter

sehr erschwerenden Umständen verhängt. Ende 1913 fanden in dem vornehmen

Viertel „die List“ zahlreiche Kellerdiebstähle statt. Schließlich wurde

Haarmann bei dem Versuch, einen Kellereinbruch zu verüben, ertappt und

festgenommen. Man fand bei der Durchsuchung seiner Wohnung ein riesiges

Lager gestohlener Konserven, Weinflaschen, Eier und Fleischwaren. Seiner

Wohnungswirtin und seinem 17jährigen Freunde Fritz Algermissen hatte er

lange Zeit hindurch Eßwaren geschenkt oder billig verkauft, unter dem

Vorgeben, er sei Chemiker auf der Continental-Fabrik und habe eine

Agentur für Lebensmittel. Trotz einwandfreier Beweise für schwere

Diebstähle in zehn Fällen, schwur Haarmann: „Bei Gott und dem Grabe

meiner Mutter. Machen Sie mich nicht unglücklich. Ich bin unschuldig,“

verzichtete aber, als er zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, auf

Einlegung eines Rechtsmittels. Von Ende 1905 bis Ende 1912 befand er

sich nur wenige Monate in Freiheit. Merkwürdig ist es, daß, obwohl nach

Haarmanns eigenen Angaben die sittlichen Verfehlungen an Knaben und

Jünglingen, sobald er in Freiheit war, nahezu zur täglichen Gewohnheit

wurden, die Verurteilung wegen solcher Vergehen verhältnismäßig selten

erfolgte; meistens darum, weil die Betroffenen zu schamhaft waren ihn

anzuzeigen. Erst 1911 wurde eine Anzeige wegen Vergehens gegen § 175

StGB. erstattet, indem vier Väter wegen „Beleidigung“ ihrer Kinder

gemeinsam klagten, doch wurde das Verfahren eingestellt, da die Aussagen

der Knaben gar zu unbestimmt blieben. Am abscheulichsten war wohl jener

Fall, der im November 1912 ihm eine Zusatzstrafe von zwei Monaten

Zuchthaus eintrug: er hatte einen ihm gänzlich unbekannten 13jährigen

Schulknaben auf der Straße angesprochen und gegen Geldversprechen, mit

der Mahnung, er dürfe seinen Eltern nichts davon sagen, in seine Wohnung

zu verschleppen und zu homosexuellem Verkehr zu verlocken gesucht. –

Diese Vorgeschichte lag vor, als Haarmann im April 1918 aus dem

Zuchthause entlassen, nach kurzem Gastspiele in Berlin, wieder in

Hannover auftauchte. Und nun erfolgten die ersten Mordtaten. Die ersten

wenigstens, welche man (allerdings erst sechs Jahre später) ihm

_nachzuweisen_ vermochte.

Die Zeit der Revolution 1918/19.

Die Zeit der Heimkehr aus dem Zuchthause Rawitsch schilderte uns

Haarmann folgendermaßen: „Als ich aus dem Kittchen entlassen wurde, fuhr

ich nach Berlin. Aber da war nicht viel los. Da ging ich wieder nach

Hannover. Ich ging gleich zu Emma. Bertchen, Emmas Jüngste, sagte: ‚Iß

nicht so viel Brot, Onkel. Wir stehn Schlange; sind alle krank.‘ Da

sagte ich: ‚Will mal sehen, mein Kind, was sich machen läßt.‘ Ich ging

gleich zum Bahnhof. Emma gab Geld. Da sind ja die Schiebers, die

Hamsterers! Da klauten wir. Da hatten wir alles. Da wurden wir alle

wieder schöne dick. Emma verkaufte weiter. Da ging aber der olle

Haarmann zum Hauswirt. Da hat er mich verklatscht. Da sagte Emma:

‚Fritz, geh’ man wieder weg‘.“ – Haarmann war in eine Zeit

hineingeraten, in der alle seine bösen Urtriebe wild ins Kraut schießen

konnten. Sein Hauptquartier wurde die große Vorhalle des Hauptbahnhofs

in Hannover, wo ein schwunghafter Handel mit gestohlenem oder

schwarzgeschlachtetem Fleisch und mit allen, in jenen Tagen nicht mehr

aufzutreibenden, in Deutschland schwer entbehrten Gebrauchsgütern

getrieben wurde. April 1918 mietete Haarmann von der Ww. Schildt in dem

Hause Cellerstraße 27 einen Laden mit Hinterzimmer, angeblich zu

Bürozwecken. Der Laden wurde mit einigen Möbelstücken notdürftig

ausgestattet. Er wohnte zunächst noch bei seiner Schwester Burschel; zog

aber Ende August in das Hinterzimmer des Ladens. Es begann dort ein

Betrieb, der den Hausbewohnern immer rätselhafter und unheimlicher

wurde. Aus und ein flogen junge Leute. Sie brachten Rucksäcke mit

Fleisch. Nachts hörten die Nachbarn ein Hacken und Klopfen in dem

Hinterzimmer; sie nahmen an, daß Haarmann das zu seinem Schleichhandel

„gehamsterte“ Fleisch zerlege. Neben dem Haarmannschen Laden war der

Gemüseladen von Frau Seemann, einer verängstigten Frau, die in jenen

schweren Tagen mit ihrem Nachbarn wohl ein bißchen Kippe machte und

gelegentlich ebenfalls von den bei Haarmann ein- und ausgehenden jungen

Leuten einige Schleichware billig erstand. Diese bängliche Frau war wohl

die erste, der eine Ahnung davon aufstieg, daß in dem Nebenraum dunkle

Mordtaten vorgehen könnten. Einmal, als Haarmann im Nebenraum Knochen

hackte, klopfte sie an die Wand und rief hinüber: „Krieg’ ich auch was

ab?“ Haarmann rief zurück: „Ne, das nächste Mal.“ Anderen Tages brachte

er ihr einen Sack Knochen. „Ich machte Sülze daraus, aber ich dachte: I

gitte, die sehn so weiß aus; mir wird fies davor.“ Erst sechs Jahre

später klärte sich auf, daß in diesem Hinterzimmer in der Cellerstraße

mindestens zwei Personen getötet wurden: der 14jährige Sohn Hermann des

Fahrradhändlers G. Koch und der 15jährige Friedel des Gastwirts Rothe;

und wenn auch ungewiß blieb, ob Haarmann das Fleisch der getöteten

Knaben bei seinem Fleischhandel mit verwendete (vielleicht hat ein

letztes Restchen menschlicher Scham ihn abgehalten, das Gräßlichste

einzugestehen), so ist doch so viel gewiß, daß nicht erst 1923 der

Tötungszwangstrieb einsetzte, sondern daß schon in den Jahren 1918-1923

manche Mordtat geschehen sein muß. Diese Taten sind nicht ans Tageslicht

gekommen. Haarmann, der sonst ein ausgezeichnetes Erinnerungsvermögen

hat, konnte sich an die Zahl seiner Opfer so wenig erinnern, wie an ihre

Gesichter (wie er denn überhaupt alles Quälende aus seinem Bewußtsein zu

verdrängen versucht). Nach der Zahl seiner Morde befragt, pflegte er,

unsicher und wortkarg werdend, sofort zu erwidern: „Es können dreißig,

es können vierzig sein; ich weiß das nicht“; im einzelnen aber gab er

immer nur solche Fälle zu, die ihm nachgewiesen werden konnten, und mit

einem fast gemütlichen Hohn hielt er oft dem Staatsanwalt vor: „Es sind

auch Opfer da, die Sie _nicht_ wissen. Die aber, die _Sie_ meinen, sind

es nicht.“

Stellung zur Polizei.

Das Schauergemälde der Jahre 1918-1924 wird sich uns im Laufe des

Prozesses enthüllen. Um aber das Ungeheuerliche der _äußeren_

Möglichkeit nach zu begreifen, müssen wir uns vorweg erinnern an jene

Rechts- und Polizeizustände, die gegen Ende des fünfjährigen

Völkermordens fast in ganz Europa herrschten; in jenen Tagen, wo mehr

als eine Million Menschen unter den Augen der „Kulturmenschheit“

glattweg verhungerte. Deutschland hatte kein Heer. Die proletarische

Jugend, aufgeregt, verwildert, und jahrelang aufs unverantwortlichste

irregeleitet und mißbraucht, entbehrte plötzlich der Hemmung und

Führung. Das geschlagene Volk schlug zurück. Der politische Mord wurde

zur Gewohnheit. Die durch den Vertrag von Versailles beschränkte

Polizeimacht (Schutz-, Sicherheits- und Kriminalpolizei) konnte mit den

aus langem Kriegsleben Zurückkehrenden, der bürgerlichen Seßhaftigkeit

entwöhnten verbrecherischen Elementen nicht fertig werden. Die untere

Polizeimannschaft, nach der 4. bis 7. Gehaltsklasse besoldet, Männer,

die mehrmals in der Woche die Nächte bis früh 4 Uhr auf der Straße

zubringen und dann doch schon wieder gegen 9 Uhr auf dem Büro sein

müssen, war so jämmerlich bezahlt, daß sie für jede kleinste Hilfe und

für jedes Geschenk, sogar aus Verbrecherhänden, immer empfänglicher

wurde. Man verlangte von diesen mit Recht verbitterten, nur wenig

gebildeten Subalternbeamten Übermenschliches. Das gesamte

Unzuchtsdezernat der Kriminalpolizei in Hannover bestand zu Haarmanns

Zeiten aus 12 Kriminalbeamten und einem Kommissar, welche ungefähr 4000

von Prostitution lebende Frauen (wovon nur 400 eingeschriebene Dirnen

sind) und mindestens 300 männliche Prostituenten zu überwachen hatten.

Für die Nachforschung und das Wiederermitteln von „Vermißten“ war (und

ist) vom Staat eine so lächerlich geringe Geldsumme zur Verfügung

gestellt, daß schon um der Kosten willen eine wirklich gründliche Suche

nach verschwundenen Personen nicht einsetzen konnte. Dort, wo von

Haarmanns Opfern die Spuren gefunden wurden, geschah das fast immer

durch _Privat_-Detektive oder durch die nachforschenden Angehörigen

selbst. Die Schuld lag also zweifellos am System, nicht an den einzelnen

Beamten. Es ist aber klar, daß gerade in solchen verwilderten Tagen die

Sicherheits-, Schutz- und Kriminalbehörden auf die Mithilfe des

„Publikums“ angewiesen sind und daß sie, wenn keiner ihnen hilft und

jeder nur mit sich und dem eigenen Elend beschäftigt ist, sich aus der

Verbrecherwelt selber ihre Helfer heranziehen müssen. Man bezeichnet

solche Helfer als Spitzel, Zuträger, Achtgroschenjungen, Provokateure

und Vigilanten. Sie spielen die Rolle der Spione im Kriege. Man benutzt

sie und verachtet sie. Haarmann nun wurde von der Polizei in den Jahren

1918 bis 1924 beständig zu Spitzeldiensten herangezogen und erwies sich

in vielen schwierigen Fällen – (bei der Aushebung einer Verbrecherbande,

die falsches Geld herstellte; bei der Aufdeckung eines Diebstahles von

Treibriemen; ja sogar beim Aufspüren von vermißten Personen) – als sehr

verwendbar und nützlich. Wir werden sehen, wie dieser Mann in _beiden_

Welten daheim war, bald einmal der Polizei einen seiner Buhljungen oder

Kumpane in die Hände spielte, bald einmal wieder seine Beziehungen zu

den Polizeiorganen zugunsten der Verbrecherwelt und vor allem zugunsten

seiner _eigenen_, in tiefster Heimlichkeit wuchernden Mordwollust

benutzte. Nahezu alle seine Verbrechen wurden dadurch möglich, daß er

für das naive Volk (das in Deutschland den Polizeibeamten für eine Art

_richterliche_ Person hält) und zumal für die unerfahrene Jugend

zwischen 14 und 18, die er zu verführen pflegte, eine amtliche

Vertrauensperson war. Er durchforschte fast Nacht um Nacht die Wartesäle

des Bahnhofs; die er (ganz gleich, ob nun dank eines nicht-offiziellen

oder [wie eine große Reihe von Zeugen aussagen] dank eines _offiziellen_

Polizeiausweises) jederzeit betreten konnte, obwohl sie sonst nur von

Reisenden, die eine Fahrkarte vorwiesen, zur Nachtzeit besucht werden

durften. Er konnte auch ungehindert jederzeit durch die Bahnsperren

gehen, da die Beamten ihn kannten und ihm Ehrbezeugungen erwiesen. Er

machte sich an durchreisende oder auf dem Bahnhof sich umhertreibende

junge Menschen heran, durchmusterte ihre Personalausweise, befragte sie

nach dem Ziele der Reise, machte gelegentlich die auf dem Bahnhof

eingestellte Behörde (Bahn-, Sicherheits- und Kriminalwachen) auf

Verdächtiges oder Verdächtige aufmerksam; ja, es ist vorgekommen, daß er

selber auf der Bahnhofswache Telephongespräche führte und Verhöre

aufnahm. Solchen Jungen, die ihm wohlgefielen (Obdachlosen, entlaufenen

Fürsorgezöglingen, Arbeitslosen) bot er gerne Essen, Arbeit und Wohnung

an, behielt sie eine oder auch mehrere Nächte bei sich, verführte sie zu

Geschlechtsvergehen und tötete die schönsten im nachtumgrauten

Sinnenrausch. Da er alle Bereitschaften kannte, das Fahndungsblatt las,

die Razzien vorauswußte und überhaupt wie ein Zugehöriger zur

Kriminalpolizei obwaltete, so hatte er es leicht, solche Lieblinge, die

selber irgend etwas ausgefressen hatten, in seinen Schutz zu nehmen und

vor der Polizei zu decken, während umgekehrt dort, wo er gereizt,

gehänselt oder nicht ernst genommen wurde, er die Jünglinge dem Weibel

in die Finger spielte und „verschütt gehen“ ließ. Dieser Tatbestand, daß

Haarmann die Polizei nutzte, so wie er selber zu oft recht billigen

Lorbeeren von den kleineren Beamten genutzt wurde, ist bei dem ganzen

Kriminalfall mit stillschweigender Übereinkunft _aller_ Behörden

verschleiert worden; ähnlich wie man das ungeheure Spionage-

und Lügensystem der Kriegsjahre allgemein verschleiert. Es

geschieht gar nicht selten, daß eine zum Häscherdienst benutzte

Verbrecherpersönlichkeit jedem einzelnen Mitgliede der Behörde recht gut

bekannt ist, daß aber, wenn der Mann seine Beziehungen _mißbraucht_, die

Institution von ihm abrückt und in der Öffentlichkeit erklärt: „Die

Stellung des Mannes war nicht amtsförmlich; er bezog keinen Sold; er

führte keine amtlichen Ausweise, kurz, die Behörde _kennt_ ihn gar

nicht.“ Spitzel, Aufpasser, Zuträger, Vigilanten sind eben niemals

„offiziell“. Und es gibt zahllose kleine Gefälligkeiten zwischen

Behörden und Verbrecherwelt, die viel gewagter und gefährlicher sind,

als ein ehrlicher Sold. Das Wort „Behörde“ ist eben nur ein

Gedankenwort; dahinter stehen Menschen und ihre Menschlichkeiten. – Die

Wahrheit ist, daß das Treiben Haarmanns zwischen 1918 und 1924 gerade

nur darum _möglich_ war, _weil_ er unter beständiger Polizeiaufsicht

stand und weil von einem so allvertrauten, allgemein beliebten und

täglich mit allen Polizeipersonen freundschaftlich verkehrenden Manne

man zwar alle erdenklichen sittlichen Laster, ganz sicher aber nie einen

tief verborgenen Mordwahnsinn vermutete. Wollte auch ich diesen Punkt

hier verschleiern, so wäre es mir unmöglich, den Kriminalfall

_aufzuklären_. Wir müssen gerade diesen Umstand: die Polizeifunktion des

Haarmann, scharf herausstellen.

Die Geschlechtsverbrechen.

Obwohl somit bis zum Jahre 1924 die vielen Mordtaten des Haarmann trotz

mehrerer Anzeigen aus seinem Bekannten- und Nachbarkreise und trotz

mehrfacher Verdachtsgründe unentdeckt und im Dunkel blieben, so wurde

doch bei den immer wiederkehrenden Haussuchungen und Überwachungen etwas

anderes vollkommen klargestellt: Der Gewohnheitsverbrecher, der

beständig von Schwärmen blutjunger Menschen umgeben lebte, welche er

nutzte, oder welche ihn nutzten, fröhnte jeder nur erdenklichen

Widernatürlichkeit des Geschlechtslebens. Als man wegen des

verschwundenen Rothe bei ihm forschte (Oktober 1918), fand man zwar

nicht den vermißten Knaben, wohl aber einen anderen nackten Knaben bei

ihm im Bette. Er hatte die Knaben angesprochen, bewirtet und dann mit in

die Wohnung genommen, wo sie gegen Geld Unsagbares machen mußten. Da er

auch andere Fälle dieser Art zugab, so wurde Oktober 1918 ein

Strafverfahren wegen tätlicher Beleidigung eingeleitet, welches im April

1919 mit seiner Verurteilung zu neun Monaten Gefängnis endete.

Inzwischen war ihm die Wohnung in der Cellerstraße zu „heiß“ geworden,

und er verzog Anfang Dezember 1918 nach Seydlitzstraße 15 zu einer Frau

Hederich, bei welcher er eine Wohnung mietete, angeblich als „Lagerraum

für Zigarren, Chemikalien und anderes“. Es gehörte zu Haarmanns

Gepflogenheiten, sich immer einen jungen Menschen als „Meschores“

(Faktotum) zu halten. Dieser hatte die Wohnung reinzuhalten und alle

Verrichtungen zu erfüllen, die man sonst einem Mädchen zumutet. Ein

junger Arbeiter, namens Friedrich Oswald, welchen Haarmann mittellos am

Bahnhof aufgriff, wurde in die neue Wohnung eingesetzt, bekam sein

eigenes Zimmer und hatte im Auftrage Haarmanns nebenher auch tätig zu

sein für eine der Schwester befreundete Zigarrenhändlerin, mit welcher

Haarmann lichtscheue Beziehungen unterhielt. Auch in _dieser_ Wohnung

fanden bald wieder polizeiliche Durchsuchungen statt, als Haarmann in

Verdacht geraten war, den seit September 1918 vermißten Schüler Koch

getötet zu haben, und auch in diesem Falle mußte der Mordverdacht zwar

fallen gelassen werden, dagegen wurde erwiesen, daß Haarmann neuerdings

mit ganz jungen Burschen widernatürliche Unzucht getrieben hatte,

woraufhin Haarmann vom 2. Juni bis 19. Juli in Haft behalten wurde,

sodann aber das Verfahren aus § 175 eingestellt werden mußte, weil die

beteiligten Burschen ihre ursprünglichen Angaben nicht aufrecht

erhielten. Vor der Hauptverhandlung in dieser Sache war auf Veranlassung

der Staatsanwaltschaft eine gerichtsärztliche Untersuchung des

Angeschuldigten auf seinen Geisteszustand vorgenommen worden, weil

dieser in dem vorerwähnten Verfahren, in welchem er zu neun Monaten

Gefängnis verurteilt war, behauptet hatte, daß er „nicht

zurechnungsfähig“ sei und an Fallsucht leide. Der Gerichtsmedizinalrat

Dr. Brandt gab am 12. Juni 1919 das Gutachten ab, daß Haarmann nicht

geisteskrank und für alle Delikte, insbesondere für sexuelle, voll

verantwortlich sei. Das Gutachten war im wesentlichen auf Grund der

eigenen Angaben Haarmanns erstattet, wobei dieser verschwiegen hatte,

daß er in früheren Jahren im Irrenhaus gewesen sei. – Da ihm nun auch

_diese_ Wohnung „heiß“ geworden war, so verzog Haarmann im September

1919 zu einer Frau Kroell, Nikolaistraße 13. Auch hier setzte er den

Verkehr mit jungen Leuten fort. Die Logiswirtin beobachtete, daß er mit

diesen Unsägliches trieb und bestand darauf, daß er sogleich ausziehe.

Er verzog darauf in eine _andere_ Wohnung der Nikolaistraße. Um diese

Zeit, Anfang Oktober 1919 trat aber in Haarmanns Leben jener Freund, mit

dem er fortan auf Tod und Leben zusammengeschmiedet blieb. –

Zur Seelenkunde.

Wir haben gehört, daß im Juni 1919 der hannoversche Gerichtsarzt den

Haarmann für „zurechnungsfähig“ und „verantwortlich“ erklärte. Dieses

Gutachten steht in merkwürdigem Widerspruch zu einem andern, welches der

Nervenarzt Dr. Bartsch am 18. Dezember 1922 über Haarmann an das

Versorgungsamt der Stadt Hannover erstattete. Haarmann war damals

bezüglich Fortbezugs oder Erhöhung seiner Invalidenrente vom

Versorgungsamte dem genannten Arzte zur Untersuchung zugesandt worden

und dieser stellte fest, (allerdings nach einer nur kurzen Unterredung

und Intelligenzprüfung), einen „hochgradigen Schwachsinn“; ja, regte an,

den Bruder Haarmanns zu veranlassen, den Schwachsinnigen zu entmündigen.

Die Gerichtssachverständigen im späteren Prozeß (die zwei hannoverschen

Gerichtsärzte und der Ordinarius für Psychiatrie in Göttingen) haben es

wahrscheinlich zu machen versucht, daß die Gutachten der Irrenärzte in

Hildesheim und Langenhagen von 1899, jene der Militärärzte von 1898 und

1902 und endlich auch das Gutachten des Dr. Bartsch von 1922 auf Grund

„hysterischer Simulationen“ zustande gekommen seien, indem Haarmann das

_eine_ Mal das Bestreben hatte, vom Militärdienst loszukommen, das

_andere_ Mal das Bestreben, eine möglichst hohe Rente herauszupressen. –

– Alles Gefrage nach „Zurechnungsfähigkeit“, „Verantwortlichkeit“,

„Irrsinn“ bleibe nun hier zunächst ganz dahingestellt! Der Leser sei

gewarnt, verwickelte Dinge so einfach, einfache sich so verwickelt zu

denken, wie das die auf Eingliederung und „klinische Bilder“ versessene

mit sehr schwer bestimmbaren und oft schnell wieder veraltenden

griechisch-lateinischen Orakelworten (schizophren, zyklothym,

hysterisch, hebephrenisch usw.) arbeitende medizinische Psychologie

unvermeidlich tun _muß_. Die Tatsache, daß alle Regungen des logischen

Oberbaues tadellos in Ordnung sind, schließt nicht aus, daß die gesamte

seelische Unterwelt ohne jede Zusammenhangsmöglichkeit mit Vernunft oder

Einsicht ihr eigenes vollkommen _krankes_ Leben führt. Erkrankungen sind

nicht immer von _positiver_ Natur. Sie können oft nur als

„Ausfallserscheinungen“ oder als „Vereinzelungen“ (Dissoziation) erspürt

werden. Auch die Tatsache, daß ein Mensch Irrsinn oder Schwachsinn

_simuliert_, oder sich in Krankheiten hineinflüchtet, schließt nicht

aus, daß er nicht zugleich doch _wirklich_ irrsinnig oder schwachsinnig

ist, und zwar kann ebensowohl, (wie bei Hamlet), ein gespielter Irrsinn

einen wirklichen _überdecken_, wie auch just das Spielen der Krankheit

gerade die _wirkliche_ Krankheit sein kann. Ja, die Verfilzung und

Überschneidung wirklicher und bloß gespielter Erlebnisreihen pflegt

selbst im einfältigsten Triebwesen weit verwickelter zu liegen, als wir

das ahnen. Um daher das Folgende wirklich zu _verstehen_ und so zu

verstehen, daß es auch nach hundert Jahren (wo unsere gesamte heutige

Psychiatrie und wissenschaftliche Psychologie veraltet sein wird), noch

einige Gültigkeit behält, müssen wir uns vereinbaren, bloß Seele zu

Seele, uns einzufühlen und „mitzuahmen“, aber alle vorzeitigen

Formulierungen und wissenschaftlichen Erklärungen streng zu vermeiden.

Dazu aber ist auch _dies_ erforderlich, daß wir keine „Analogien“ und

„Parallelen“ zu dem merkwürdigsten Kriminalfall unserer Tage aufsuchen.

Vor allem meide man das unerträgliche „sexualpathologische“ Geschwätz,

über „Sadismus“, „Masochismus“ und dergl. Mit dem Kriminalfall des

Marquis de Sade (welcher eine widernatürliche Lust am _Quälen_ zeigte;

von dem Blute grausam gemarterter Kinder sich heiße Bäder bereiten ließ

u. a. m.) hat der hochnotpeinliche Fall des Haarmann nicht die mindeste

Verwandtschaft, da bei Haarmann nicht die Machtwut des Andere_quälens_,

sondern schlechthin nur das Töten im Geschlechtsrausch und schließlich

die dunkle Heimlichkeit des Zerreißens und Verschlingens _überhaupt_ zur

überwertigen Triebballung geworden ist. Anderes stärkeres Leben

vernichten oder sich von anderem stärkeren Leben vernichten lassen; sich

selber hinzugeben an den Tod oder tötend das Andere sich einzuverleiben;

Fressen und Gefressenwerden, das sind die beiden polaren Achsen des

_gesamten_ kosmischen Lebensspieles, und es ist nicht viel damit

erklärt, wenn man im Schwengelspiel erotischer Willensgewalten bald den

einen, bald den andern Pol in einseitiger Übersteigerung entartet

findet. Will man aber durchaus für das auf den folgenden Blättern

Niedergelegte eine _vorläufige Formel_, so erinnere man sich an die

uralten germanischen Mythen von dem in Wolfsgestalt Menschgewordenen

„Urbösen“; an die Sagen vom Werwolf (dem roman. loupgaron, den

angelsächs. werewolfes), dem „kugelfesten“, nur gegen _heilige_ Hände

wehrlosen Unhold, der verflucht ist, Kindern die Kehle durchbeißen und

sie zerfleischen zu müssen. An vergessene Mären der Urzeit denke man,

von Elsen, Alpen, Luren, von Drachen, Sauriern, Leopardenmenschen, von

Wendehäutern, Succubi und Incubi. Man denke an den geilen Blutschink,

der noch heute haust im Paznaunertal, allnächtlich dem See entsteigend

und nach Opfern suchend, denen er das Blut aussaugt. Man denke an den

Nachtmahr unserer Wälder; die blutdürstige Ludak der Finnen und Lappen.

Lykanthropen nannte die antike Welt solche Mordwesen. Mit einem solchen

Fall von _Lykanthropie_ haben wir im folgenden uns zu befassen. Es ist

sehr merkwürdig, daß in denselben Tagen, wo der Kriminalfall Haarmann

verhandelt wurde, noch ein zweiter Fall von Anthropophagie

(Triebkannibalismus) ans Tageslicht kam. In einem von mehreren Parteien

bewohnten Wohnhause nahe der Stadt Münsterberg, an der Strecke

Breslau-Glatz in Schlesien, lebte durch lange Jahre der Landwirt Karl

Denke, ein als frömmster Kirchengänger des Sprengels bekannter und

geehrter Einsiedler, 54 Jahre alt. Am 20. Dezember 1924 sprach ein

vorübergehender Handwerksbursche, namens Vincenz Oliver, den Mann um

eine Gabe an und wurde eingeladen, ins Haus zu kommen. Als er am Tische

Platz genommen hatte, wurde er plötzlich von Denke mit einer Spitzhacke

überfallen, doch gelang es ihm, zu entkommen. Nunmehr wurde Denke in

Schutzhaft genommen, erhängte sich aber im Untersuchungsgefängnis.

Darauf nahm die Polizei eine Haussuchung im Gehöft des Denke vor. Man

fand zahlreiche Papiere von verschwundenen Handwerksburschen, sowie in

der Scheuer Töpfe mit gepökeltem Fleisch, das von den Gerichtsärzten

einwandfrei als Menschenfleisch festgestellt wurde. – Man konnte

feststellen, daß der Mann seit mindestens 20 Jahren sehr viele Menschen,

Mädchen und Jünglinge, tötete, aß, verschlang oder ihr Fleisch auf

Märkten verkaufte.

Der Freund.

Man denke sich in den Tiefen der Untersee einen zähen, klugen

Taschenkrebs, welcher nistet auf dem Höhlenhaus eines im Dunkel sich

vollsaugenden, schleimigen Quallentieres, etwa eines pflanzenhaften

Riesenpolypen, so hat man ein ungefähres _Bild_ für die merkwürdige

„Symbiose“ von Triebverbrechen und Intelligenzdrohnentum, von

Lebensirrsinn und Geistschmarotzerei, welche vom Oktober 1919 ab den

blonden zarten mädchenhaften Hans Grans (den dennoch zäheren und

wehrfähigeren) mit dem um 24 Jahre älteren weibisch rohen, schwammigen

und wüsten Haarmann untrennbar verband. Grans ist ein hübscher,

lebensgieriger, eigenbezüglicher Junge aus einem kinderreichen

Elternhaus, wo Frau Sorge wohl oft saß an Stelle der Seele. Die Eltern

haben in der dunkelsten Altstadt einen kleinen Papier- und

Buchbinderladen mit einer Leihbücherei alter Schmöker, aus denen der

ehrgeizige, liebenswürdige Schlingel sich Fernweh anlas nach großem

Leben und vornehmer Welt. Er besucht bis Quinta die Oberrealschule, wird

dann auf die Bürgerschule gesteckt, und als er sie durchlaufen hat, 1915

konfirmiert. Als Handlungslehrling in einer Metallwarenfabrik (Söhlmann)

unterschlägt er Portokassenbeträge und geht mit gefälschten Quittungen

zu Kunden der Firma, um Beträge einzukassieren, die er vernascht und

verraucht. Dann arbeitet das hoffnungsvolle Früchtchen in der Industrie

rund um Hannover, zuletzt in der Bergmann-Elektrizitäts-Gesellschaft in

Berlin. 1918 wird er Aushelfer bei der Post, scheidet aber bald wieder

aus, um beim Minenwerfer-Sturm-Detachement Heuschkel einzutreten. Am 1.

Oktober 1919 wird er auch hier wegen Unpünktlichkeit im Dienst

entlassen. Er fällt nun wieder dem Vater zur Last; dem er vorspiegelt,

daß er bei der Reichswehr eintreten wolle. In Wahrheit treibt er sich

mit Weibern herum und als der Vater nachprüft, ob der Junge sich denn

überhaupt bei der Reichswehr gemeldet habe, läuft er eines Tages von

Hause fort, nächtigt in den Spelunken der Altstadt und erwirbt seinen

Unterhalt durch Handel mit alten Kleidungsstücken auf dem Bahnhof. Damit

war er in das Bereich des Haarmann getreten. Einer der anderen jungen

Spitzbuben auf dem Bahnhof macht ihn auf „das schwule Paket“ aufmerksam.

„Du, Hans, der hat neulich einem hübschen Jungen 20 Mark gegeben“ und

der junge Grans, durchaus nur in der Absicht, Geld zu verdienen, macht

sich auf der Straße an den weit älteren Mann heran. Der nimmt ihn mit in

seine Wohnung Nikolaistraße 46 bei Kisserow. „Ich hatte zuerst einen Tik

auf Hans. Aber als ich ihn nackt sah, mochte ich ihn nicht. Er ist so

behaart wie ein Affe. Wirklich, Sie können mir es glauben; wie ein Affe

sah Hans aus. Aber später hat er sich alles abrasiert.“ Der Junge bleibt

nun bei Haarmann wohnen, und es entwickelt sich das merkwürdigste

Verhältnis. „Er war wie mein Kind. Ich habe ihn gehalten wie meinen

Sohn. Ich habe ihn aus dem Sumpfe geholt und wollte nicht, daß er wieder

unter die Räder komme.“ Vier Jahre lang blieben die beiden befreundet.

Offenbar bestritt Haarmann den Lebensunterhalt des hübschen Jungen.

Zeitweise gab er dem Grans englische Zigaretten zu verkaufen; wenn der

dafür mehr erhielt als ihm von Haarmann in Rechnung gestellt wurde, so

durfte er den Mehrerlös für sich behalten. Das Verhältnis war wohl

geschlechtlich; aber nicht _nur_ geschlechtlich. Denn alles, was an

idealen Regungen in Haarmanns völlig roher Tierseele überhaupt aufkommen

konnte, das sammelte sich um den jungen Grans, und wenn man behauptet

hat, daß es lediglich das Bewußtsein der Mitwisserschaft an schlimmen

Taten und die Angst vor Verrat war, was Haarmann in späteren Jahren

völlig unter die Hörigkeit seines kindlich rücksichtslosen Quälers und

geliebten Tyrannen brachte, so muß man doch andererseits auch bedenken,

daß Haarmann jederzeit den jungen Schnösel hätte beseitigen können, wie

er andere Mitwisser seiner Morde möglicherweise beseitigt _hat_; (wie

denn in der Tat die beiden oft einander gegenseitig mit Polizei drohten

ja, mit gezückten Messern „Mörder“ schreiend, sich gegenüberstanden;

aber zuletzt doch immer wieder zusammenkrochen.) – Gericht und

Geschworene haben sich das Verhältnis recht einfach zurechtgelegt:

„Grans wußte um den ersten Mord an Friedel Rothe. Um einen Mitwisser

stumm zu machen, _darum_ nahm Haarmann den Grans bei sich auf und wurde

sein Pflegevater.“ Wir werden sehen, daß ein ungemein verwickeltes

Gefühlsverhältnis diese zwei Entgleisten am Außenrande der menschlichen

Gesellschaft so aneinander band, daß sie weder ganz mit einander, noch

auch ohne einander zu leben vermochten. Zu der Zeit, wo Haarmann den

jungen Freund bei sich aufnahm, sollte er gerade die am 23. April 1919

erkannte Gefängnisstrafe von neun Monaten antreten. Um ihr nun zu

entgehen, wechselte er schnell die Wohnung, ohne sich polizeilich

abzumelden. Er wohnte Dezember und Januar bei einer Witwe Birnstiel in

der Füsilierstraße; Grans zog in die nah benachbarte Bronsartstraße. Es

kam aber auch mit der Birnstiel zu Zänkereien, und als Haarmann sie

mißhandelte, zeigte die alte Frau ihn an, worauf er festgenommen und

gleich zur Vollstreckung der neun Monate Gefängnis zurückgehalten wurde.

Bis 3. Dezember 1920 blieb er nun im Gefängnis. Während dieser Zeit (vom

März bis Dezember 1920) war der junge Grans wieder sich selbst

überlassen. Er trieb sich herum, wurde mehrfach wegen Diebstahls, auch

einmal wegen widernatürlicher Unzucht angezeigt; aber die Verfahren

mußten wegen nicht ausreichenden Beweises eingestellt werden. Am 27.

November wurde er endlich festgenommen, weil er ein unterschlagenes

Fahrrad auf dem Hehlermarkt am Hohen Ufer zu verkaufen suchte. Schon am

1. Dezember wurde er, da kein Fluchtverdacht bestand, wieder entlassen,

und zwei Tage später kam Haarmann aus ‚Numero Sicher‘ zurück und sie

feierten ein frohes Wiedersehen in ihrer Stammkneipe beim „dicken

Fritz“. Allerdings wurde Grans schließlich doch am 5. März 1921 wegen

Hehlerei zu drei Wochen Gefängnis verurteilt, erhielt aber bedingte

Strafaussetzung auf drei Jahre.

So folgte nun wieder eine Zeit unausgesetzten Zusammenlebens, von

Dezember 1920 bis Ende August 1921. Sie traten auf als zwei

gutgekleidete äußerlich anständige Herren. Zunächst nahmen sie Wohnung

im „Christlichen Hospiz“ und späterhin mieteten sie sich ein in einem

kleinen bürgerlichen Gasthof „Fürst zur Lippe“; in der Osterstraße,

lebten dort recht gut und scheinbar solide und führten angeblich ein

Wäschegeschäft. Es wirkte fast ergreifend, als der Besitzer dieses

Gasthofes, ein Herr Wiedemann und seine Tochter, eine Frau Koch, vor

Gericht erschienen und bekundeten, daß sie zwei so noblen und

liebenswürdigen Herren unmöglich etwas Schlechtes zutrauen konnten.

Abends, wenn die beiden von ihren Geschäftsgängen in den Gasthof

zurückkehrten, brachten sie dem dreijährigen Töchterchen der Frau Koch

ein Spielzeug oder Süßigkeiten mit, und selbst, als beim Wegzug der

beiden, alle Wäsche des Gasthauses _mit_ verschwand, kam keiner auf den

Gedanken, daß just Herr Haarmann und sein „junger Angestellter“ die

Täter sein könnten. In Wirklichkeit aber bestand ihr Geschäft damals

darin, daß Haarmann in den vornehmen Stadtteilen Wäschestücke

erbettelte, indem er den Leuten vorspielte, er sei vertriebener

Oberschlesier, sei ein notleidender Kriegsinvalide, sammele für die

„Herberge zur Heimat“, müsse für seinen 76jährigen Vater sorgen und

ähnliches mehr. Er fragte bescheiden, ob er nicht alte Wäschestücke oder

Kleider billig _kaufen_ könne; meistens erhielt er dann Allerlei zum

Geschenk, was Grans ihm abnahm und bei den Trödlern in der Burgstraße

verkaufte. Sie erzielten durch den Verschleiß der so erbettelten Sachen

einen Tagesverdienst von 30 bis 60 Mark. Zwischendurch gaben sie mal

eine Gastrolle in Hamburg oder in Berlin. Grans verbrachte das Geld mit

Weibern und im Kartenspiel. Bei solcher Streiferei wurden sie

schließlich am 10. Januar 1921 festgenommen, doch gelang es Grans, sich

freizulügen, während Haarmann zu drei Wochen Haft wegen Bettelns

verurteilt wurde. Da in den Zeitungen vor den beiden Schwindlern gewarnt

wurde, so begannen sie nunmehr ihren Wäschehandel anders aufzuziehen;

Haarmann mußte auf die Höfe gehen und die zum Trocknen aufgehängte

Wäsche stehlen; Grans entfernte die eingestickten Namenszeichen und

verkaufte sodann die Wäsche. Bei der Ausführung eines solchen

Diebstahles wurden sie am 31. August 1921 abermals abgefaßt und wieder

gelang es dem jungen Fuchs, sich herauszuwinden, während der alte Wolf

verurteilt wurde zu sechs Monaten Gefängnis, die er vom November 1921

bis März 1922 in der Gefangenenarbeitsstelle Jägerheide im Müggenburger

Moor bei Celle absaß. – Zuvor aber hatten sie die Wohnung gewechselt.

Sie zogen in das Mordhaus Neue Straße 4. Mitten ins Gespensterviertel.

Psychologische Bemerkungen.

Haarmann. Die Geschichte eines Werwolfs · 第 2 / 34 题