7. Kapitel.

Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.

Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses hatte sich, wie

wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich

verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, daß neue Angriffe

auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und daß die englischen

Kaufleute einer weiteren Verlängerung der Freiheiten Schwierigkeiten

machen würden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den

leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch

zum vollständigen Bruch erweiterte.

Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen

Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten

auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung ließ König

Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich

zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preußen befanden, aufgreifen und

ihre Ladung beschlagnahmen[1].

Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem Gut in

England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die Wegnahme der

Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt sich denken, daß sie

erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten Gegnern etwas am Zeuge

flicken zu können. Sie streuten aus, daß Danziger und andere Hansen den

Überfall ausgeführt und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die

Ankunft der Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß

sie diese Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre

Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er

in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden konnte, bis zur

endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, obwohl jene sich

bereit erklärt hatten, die geforderte Bürgschaft in der Höhe von 20 000

£ zu stellen[2].

Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer die

Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall veranlaßt und

ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer Teilnahme der Hansen

an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn für das Tun und Lassen seiner

früheren Auslieger, die damals im Solde König Christians standen, konnte

Danzig nicht verantwortlich gemacht werden[3]. Das wußte man in England

auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian

zeigt[4]. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung üben.

Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichen Rats,

welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten[5], den

König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt zu haben. Ihr Eigennutz

mehr als die Klagen der Kaufleute hat über alle Gründe politischer

Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwägung hätte damals den

Engländern gebieten müssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre

günstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bündnis

befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu

schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil,

daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck wieder mehr denn je

die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen

und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab

Eduard die Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit

Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt

Köln von der übrigen Hanse[6].

Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten so überraschend,

daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der

Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der

Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preußische und süderseeische

Schiffe in die englischen Häfen ein, um dort demselben Schicksal der

Beschlagnahme zu verfallen[7].

Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung ihrer

Herren an. Der Kaiser, der polnische König und viele andere Fürsten

verwandten sich auf ihre Bitten für die widerrechtlich gefangen gesetzten

deutschen Kaufleute[8], und auch König Christian von Dänemark bescheinigte

den Hansen nochmals, daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig

seien[9]. In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten

Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik

der großen Städte, besonders Londons, standen[10], traten für sie ein.

Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten,

welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen

Abnehmer auf ihren Märkten gehabt hätten[11]. Aber alle diese Einwendungen

und Fürsprachen fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21.

November verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute zum

Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an die geschädigten

Engländer verteilt werden. Die Entscheidung des Königs rief in London

eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestürmt

und teilweise zerstört; der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht

hatte, wurde in den Straßen der Stadt ergriffen und blutig

geschlagen[12].

Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die Sache der Hansen

endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die

Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt

die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen,"

schrieb es ihnen. Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der

vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien,

die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. Wir

haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende

Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich

um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Führer

der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard

von Wesel, verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten der

anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, obwohl

unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schluß, daß es

für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den

übrigen Städten keinen Bund einzugehen[13].

In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November

ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons

durchgesetzt hatten[14], nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne

Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der

hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen

die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte[15]. Köln wünschte, daß

ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es

dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den

Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner

suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder

Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte

Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren

Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse

nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England

im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute

in England, alle Briefe, die an den Ältermann und den gemeinen Kaufmann

der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurück[16].

Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute

erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben

für die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der

Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des

Verkehrs aus die politische Kurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens

seiner Landsleute am besten überschauen konnte, sprach sich für die

Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards

Verbündeter, Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich

bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln[17]. Ihm mußte ein

Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm sein, da er

seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für Eduard gab es

damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. In England flammten an

mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstände empor, und außerdem

verschlechterte sich sein Verhältnis zu Warwick, der ein Gegner des

burgundischen Bündnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das

Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der

gefahrvollen Lage des Königs erwuchs[18].

Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Kühnen an und

verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen

Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen

hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlängert. Für diese

Zugeständnisse preßte ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab[19].

Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute

Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468

tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse fassen

können[20]. Als dann im April 1469 die Städte wieder zusammenkamen,

zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Städte aus allen

Teilen der Hanse waren der Einladung Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis

auf Köln wieder einig, und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht

gegeben hatten, hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen

lübischen Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlung

des Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und beauftragten mit der

Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brügger Kontor und den

Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren

sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre

gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder

wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter

herausgeben. Wollte der König dies gewähren, so sollte innerhalb eines

Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die über die

Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Städte

scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, daß die

Verhandlungen keinen Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich

gleich darüber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen

wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni

kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, über die

jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die

Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle

gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer

Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen[21].

Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische

Vermittlungsaktion im Sande[22]. Karl dem Kühnen selbst war nach

dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer

hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls

Gegner Warwick die königlichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen

genommen. Warwick hatte nun beide Könige in seiner Gewalt und war für

mehrere Monate der tatsächliche Herr Englands[23]. Mit diesem Umschwung

verlor aber für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte

deshalb jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen

England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er

durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper

in See zu schicken[24].

Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung

zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es durch Gewalt zum

Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor eröffnete im Herbst 1469, ohne

die Zustimmung der Städte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei

bekannte Danziger Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen

die Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen

Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden

aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern zu verkaufen. Als

sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den

hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den

Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen[25].

Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger Kontor

gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß das auf der letzten

Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs

sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklärte es für

überflüssig und hielt es für besser, die Kosten eines solchen für

Seerüstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst

Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck

dagegen hielt sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die

Eröffnung des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte[26]. Der

lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der Hanse

der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde.

Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten.

Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen

der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der

yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein

wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen

entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten

einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre

gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen.

Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die

Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis

gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der

Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu

bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich,

knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines

Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und

gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen[27].

Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte

beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht

gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28].

Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen,

setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England

und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten

ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen

Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das

bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen

Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen

werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die

Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln

Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr

dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des

englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß,

ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischen und polnischen Könige und von

den Fürsten des Reichs zu erwirken[29]. Außerdem erneuerten die Städte

ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden

und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern

große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse

ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den

Beschlüssen des Hansetages Folge leiste[30].

Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von

den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl

ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe

konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir

auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine

überlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es

die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit

England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter

beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die

seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32].

Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel

zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den

Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat,

ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu

verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen

Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede

Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg

fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust

bei[33].

Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls

und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der

Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England

verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV.

vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen

Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34].

Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein

Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert

war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen

hatte[35], unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die

Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards

Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an

und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte.

Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen,

Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung

die Privilegien bestätigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie

die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor

hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er

seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich

sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in

burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor

allem, die Eduard IV. nach England zurückführten[37].

Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit

hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs

gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er

durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete

niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Köln

stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre

Privilegien wieder auf ein Jahr[38].

Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des

Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten

trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es

bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen

Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige

von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem

englischen Tuch ihre Länder[39]. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten

war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung

des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander

nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber

geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern

nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der

Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in

Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme[40].

Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des

Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an

den Rüstungen zu beteiligen[41]. Als Lübeck immer noch zögerte,

gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große

französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht

hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den

Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht.

Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den

Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin[44]. Die

andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort,

und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg

nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend

eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im

Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für

sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß[45].

1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem.

Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit

Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die

Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren.

Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs

hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem

Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang

beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung

zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die

Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die

normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen

ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor

Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig

Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an

die holländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des

Herzogs hingerichtet[49].

Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern

abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche

sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen

mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend

die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem

Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und

auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte,

die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren

Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der

englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das

Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die

Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren.

Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein,

die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden

halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die

hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden.

Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien

angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und

hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51].

Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte,

erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai

1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn

der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der

Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck

beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber

die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige

seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des

bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den

englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast

ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes,

der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit

ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen

Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei

allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren

Städten zurückgerufen[54].

Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden

waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen

zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach

den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg,

Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen

erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und

Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des

englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von

Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte

Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten,

mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse

stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr

hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer

glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für

die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten

Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen,

so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber

mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57].

Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58],

konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen

Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren

dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei

Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten,

Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59],

wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der

Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler

zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung

nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt

des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und

schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft

des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und

alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60].

Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so

machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen,

von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61],

durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung

jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht

bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die

Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli

abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden,

suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber

die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der

hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige

Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen

es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme

der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den

hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den

Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit

sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen

Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64].

Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und

England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre

Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden,

die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des

Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament

trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die

Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle

hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht

ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich

doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab

seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner

betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der

befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66].

Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen.

Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur

die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus

den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in

einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere

Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die

hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67].

Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende.

Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und

von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse

die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller

Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor

allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht

konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als

je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer

Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung

für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der

Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen

Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt

dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre

Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese

Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei

der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt

werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger

Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London,

die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten

geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die

Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über

saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch

Zollbeamte.

Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik

in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen,

zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen

der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen

Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England

gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich

damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert

wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses

Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den

englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden

Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72].

Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer

unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe

der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden

nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser

Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber

Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es

meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und

Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich,

diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch

die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem

fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu

entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig

die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und

daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in

Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig

nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die

geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78].

Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der

Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte,

zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England

nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der

Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1.

August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald

nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den

Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben

Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle

und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81].

Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem

Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und

wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474

einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer

zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen

Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren

Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden

ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und

für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84].

Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen

der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England.

Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur

Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden

konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die

von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in

London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85].

Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London

den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu

dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen

Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die

hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es

1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben

hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von

1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt

machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien

bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87].

Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den

Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors

wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen

Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen

und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in

Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die

Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte

verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen.

Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer

anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere

Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner

Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das

Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das

Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben,

damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks

entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein

allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das

Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92].

Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in

die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem

Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß

an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen.

Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns

Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich

verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und

Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre

Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor

doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die

Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und

Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen

den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93].

Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft

und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94].

Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung

verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors

und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber

zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu

erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11.

November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen.

Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine

Entschädigung von 150 £ zahlen[96]. Von einer Aussöhnung mit Gerhard

von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die

hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der

Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten

die Städte hier eine Einigung zustande[97].

Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche

Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte

Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen

Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen

Privilegien[98].

Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen

Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte

vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach

dem Abschluß des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden,

welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über

seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet

sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den

hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer

1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und

Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von

der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll.

Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen

hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück[99].

Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der

wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel

nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig

Jahren[100]. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen

Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der

zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd

verschlossen[101]. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne

Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister

wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte,

unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König

die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und

Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne

Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den

Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen

nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen.

Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und

mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer

Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf

den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die

preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng

darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien

Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden[103].

Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland

festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren

Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung,

daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien

gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten

fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die

Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen,

aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins

Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr

des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie

untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu

verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der

Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung,

den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte

lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die

Engländer nicht zulassen zu müssen[104].

Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde

nach wie vor hauptsächlich von den Hansen vermittelt. Der Handel der

Engländer nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder

in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit

Erich von Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den

Deutschen geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der

Kaperführer Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen

Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir für lange Zeit

nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen[105]. Die Engländer

begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte

des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dänischen

Könige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik

durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island,

teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die

Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen,

die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. Ihre

Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die

wiederholten dänisch-englischen Fehden[106]. Seit den siebziger Jahren

treffen wir auch deutsche Händler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf

Island. Die Engländer, über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit

ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus

dem Islandhandel zu verdrängen[107].

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit · 第 25 / 34 题