Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische
Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.
Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag
wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten
bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten,
weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über
freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten
für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen
zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von
der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht
beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten
Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel
zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten,
wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu
verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde
vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England
ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte,
daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag
abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die
Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen
Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die
er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte
erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der
Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den
Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene
fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher
juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in
England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor
befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft,
indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den
hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die
Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem
Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die
Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5].
Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen
Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die
unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich
nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig
scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von
ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie
die andern Fremden[7].
Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen
wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder
ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die
Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen
konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen
Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten
sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die
Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen
zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der
Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten
hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die
Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen
Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat
konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht
entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit,
die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9].
Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie
ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie
über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte
fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI.
gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von
alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10].
In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die
gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen
Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre
Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und
die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar
1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm
gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die
englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im
Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der
König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von
den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in
den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11].
Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei
den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des
Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine
feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe
nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege
Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten
ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in
vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt
u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben
und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über
die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die
hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber
besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer,
über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe
waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr
als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit
1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12].
Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen
Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der
zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen.
Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den
Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre
auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen
Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die
Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht
berühren[13].
Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag
zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister
das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu
entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte
jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die
hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner
Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14].
Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren,
fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen.
Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung
ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen
lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König,
Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische
Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten
nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England
König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im
Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph
hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil
die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch
dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten
aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief
ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die
vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die
hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus
Florenz und Venedig gleichgestellt[18].
Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer kräftigen
Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit
England zu warnen. In Preußen blieb den Engländern der freie Handel
gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das
gänzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern
und in England, führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen
herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der
mißlichen Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald wie
möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19].
Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die
Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen
schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes ließ es wünschenswert
erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des
vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen
Lande verschlossen, und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich
wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark und der Hanse
ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten.
Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dänischen König, an
den Hochmeister und die Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten
und die alten Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten[20].
Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres von den englischen
Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lübeck
geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich wohl wegen des geringen
Besuchs des Tages durch die Städte, keine endgültige Regelung der
gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft,
die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der
Versuch, den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten,
scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen vom
Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, erklärten die
übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer den Bruch mit der
gesamten Hanse nach sich ziehen würde[21].
Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von
Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung,
daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen
blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine
rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449
brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große
Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die
niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen,
seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die
hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet
waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung
verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen
die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten
und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik
beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die
Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser
Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von
Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten,
sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen,
aufgreifen und ausplündern[25].
Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten
mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26].
Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort
alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen.
Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des
Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter
geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die
Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker
Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die
Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre
Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie
an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über
eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger
war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der
Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel
mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken
einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in
Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf
Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29].
In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter
eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen,
wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des
preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große
Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen
gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten
dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen
wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder.
Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige
Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der
ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die
Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen
Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes
Verderben gebracht hätten[30].
Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung
Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449
in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine
Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr
zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben;
die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer
bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen
wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien
wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß
derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer
waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt
und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten
Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht
imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger
erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32].
Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England
mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck
dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung
Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen
Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister
mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken
werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er
abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte.
In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die
lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen
Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen
Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer
bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage
ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie
wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den
Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten,
daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken
werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die
Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber
gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des
gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während
der preußische Handel zurückging[34].
Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die
Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende
Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen
englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen
in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie
gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit
seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35].
Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der
Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch
des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte.
Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte
sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen
Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der
Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im
September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine
neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage
regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel,
daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der
König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung
erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige
Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes
für ihre dauernde Beobachtung fordern[37].
In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder
einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich
bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob
die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht
von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten
wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder
in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er
Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38].
Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten
die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten
Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen
Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck
im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen.
Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter
den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen
Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben.
Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten
Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern
besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis
Michaelis 1452 freigegeben[39].
Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen
die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr
mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse
des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten.
Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner
Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig
zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte
Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten
werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte
Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft
zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40].
Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne
Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht
abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen
Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und
Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen,
erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die
Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte
daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis
1453[41].
Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln
den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war
damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England
gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen,
englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben
Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem
englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43].
Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen,
schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel
ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen
und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch
die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte
verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch
dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen
Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der
Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte
sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach
sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen
Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es
unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister
noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des
Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden,
antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den
meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da
unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg
versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt
nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des
Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die
Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle
hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in
seinen Schutz[48].
Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten
wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich
bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein
halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der
Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der
heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere
Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England
unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den
Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg
und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der
gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte
sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem
Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen
achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft
hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von
Heinrich VI. feierlich verkündet[50].
Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen
Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit
nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen
und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt
werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian
von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders
sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische
Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die
Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel
und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre
begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden
Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche
rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden.
Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine
neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon
nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der
Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus
der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich
weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit
zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem
Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein.
Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine
Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte.
Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis
führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen
Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu
ziehen[52].
Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen
England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen
Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten.
Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung.
Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war,
und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen
Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der
westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im
Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck
scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren
Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es
abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden.
Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der
Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen
Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs
nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich
mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor
an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard
aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt
wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten
Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine
Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren
und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung
vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht
als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch
Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die
erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet
war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung
der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen
und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte
deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit
geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung
so großer Rechte erfüllen müßten[55].
Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung
vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen
durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen
gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor
fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte
und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den
englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das
Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis
die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt
seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für
wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er
gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen
die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57].
Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen
Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später
einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige
Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282
den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen
die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen
versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage
ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten
befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen
werde[58].
Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen,
hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der
Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln
oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu
berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es
den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit
hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors
um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit
England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten
1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns
eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der
hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im
Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft
nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit
der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der
englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf
Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard
IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf
weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die
Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten,
vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten
die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen
Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark
zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte
England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund
infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die
besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden
begann[61].
Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren
zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer
Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch
hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und
dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England
gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in
betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion
scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen
mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen
Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464
Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest
ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der
süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64].
In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der
englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt
werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren
nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des
Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals
seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den
hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66].
Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67],
verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die
Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung
leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik
beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische
Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England
die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen
brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel
erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre
Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem
Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der
kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der
nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der
Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen
Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung
des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die
Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon
allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen
England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit
Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten,
aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten
die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen.
Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft
fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu
lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die
Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand
ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu
ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem
guten Ende zu führen[70].
Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein.
Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte,
brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund
mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England.
Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war,
schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester
Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger
Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem
englischen Handel wieder offen[71].
Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck
bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den
Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt
von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die
Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre
Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund
erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten
Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen
und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach
dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr
unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß
die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute
sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm
überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde.
Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der
Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren
Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten,
bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es
unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande
hinüberzuschicken[73].