6. Kapitel.

Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen. Englische

Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.

Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag

wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten

bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten,

weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über

freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten

für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen

zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von

der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht

beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten

Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel

zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten,

wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu

verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde

vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England

ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte,

daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag

abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die

Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen

Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die

er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte

erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der

Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den

Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene

fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher

juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in

England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor

befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft,

indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den

hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die

Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem

Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die

Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5].

Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen

Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die

unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich

nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig

scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von

ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie

die andern Fremden[7].

Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen

wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder

ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die

Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen

konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen

Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten

sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die

Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen

zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der

Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten

hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die

Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen

Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat

konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht

entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit,

die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9].

Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie

ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie

über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte

fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI.

gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von

alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10].

In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die

gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen

Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre

Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und

die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar

1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm

gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die

englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im

Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der

König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von

den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in

den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11].

Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei

den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des

Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine

feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe

nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege

Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten

ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in

vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt

u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben

und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über

die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die

hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber

besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer,

über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe

waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr

als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit

1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12].

Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen

Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der

zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen.

Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den

Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre

auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen

Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die

Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht

berühren[13].

Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag

zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister

das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu

entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte

jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die

hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner

Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14].

Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren,

fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen.

Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung

ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen

lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König,

Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische

Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten

nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England

König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im

Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph

hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil

die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch

dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten

aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief

ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die

vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die

hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus

Florenz und Venedig gleichgestellt[18].

Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer kräftigen

Gegenmaßregel. Sie begnügte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit

England zu warnen. In Preußen blieb den Engländern der freie Handel

gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das

gänzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern

und in England, führte aber eine Annäherung der hansischen Gruppen

herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklärten es wegen der

mißlichen Lage des Kaufmanns für dringend erforderlich, daß sobald wie

möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19].

Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die

Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen

schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes ließ es wünschenswert

erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des

vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen

Lande verschlossen, und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich

wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dänemark und der Hanse

ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten.

Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dänischen König, an

den Hochmeister und die Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten

und die alten Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten[20].

Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres von den englischen

Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lübeck

geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich wohl wegen des geringen

Besuchs des Tages durch die Städte, keine endgültige Regelung der

gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft,

die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der

Versuch, den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten,

scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preußen vom

Genuß der hansischen Freiheiten ausschließen wollten, erklärten die

übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer den Bruch mit der

gesamten Hanse nach sich ziehen würde[21].

Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von

Dänemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung,

daß die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorläufig noch offen

blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemühungen bald darauf durch eine

rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449

brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe große

Baienflotte auf, die zur Hälfte in die hansischen, zur Hälfte in die

niederländischen Städte gehörte. In England ließ man die holländischen,

seeländischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die

hansischen dagegen, die hauptsächlich in Lübeck und Danzig beheimatet

waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung

verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmächtig, gegen

die Übeltäter, die auch hohen Kreisen angehörten[24], einzuschreiten

und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik

beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die

Führung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser

Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von

Boston wurden hansische Schiffe überfallen, und die Engländer drohten,

sie würden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen anträfen,

aufgreifen und ausplündern[25].

Die geschädigten Hansestädte beantworteten die englischen Gewalttaten

mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26].

Doch konnten sich die lübischen Ratsherren nicht entschließen, sofort

alle Brücken zu einer friedlichen Verständigung mit England abzubrechen.

Obwohl Heinrich VI. die städtischen Anträge auf Auslieferung des

Genommenen zurückwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Güter

geschädigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preußen und die

Lübecker anzuhalten[27], gaben die Städte in Bremen die Lübecker

Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die

Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Länder zu verbieten, ab. Ihre

Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie

an, wenn sie in Flandern englische Gesandte anträfen, mit ihnen über

eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger

war die rheinisch-westfälische Städtegruppe, die durch die Wegnahme der

Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel

mit England zu unterbrechen. Köln erwog schon im Oktober den Gedanken

einer Trennung von der übrigen Hanse und befahl seinem Vertreter in

Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschließen, falls Lübeck auf

Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29].

In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter

eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preußen,

wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des

preußischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, daß die große

Mehrzahl der englischen Bevölkerung durchaus friedlich gegen die Preußen

gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten

dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preußen, das ihnen

wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Länder.

Hätten sie Freundschaft mit Preußen, so glaubten sie die ganze übrige

Hanse entbehren zu können. Es ist bezeichnend für die Stimmung der

ländlichen Kreise Englands, daß 1450 die Kenter Aufständischen u. a. die

Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plünderer der preußischen

Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in großes

Verderben gebracht hätten[30].

Von diesen Kreisen gedrängt, knüpfte die englische Regierung

Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449

in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine

Tagfahrt im Juni des nächsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr

zwischen beiden Ländern wurde bis zum nächsten Martinstage freigegeben;

die Beschlagnahme der Güter blieb dagegen bestehen, obwohl die Engländer

bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen

wurden in England noch vor Schluß des Jahres die hansischen Privilegien

wieder in Kraft gesetzt; nur die Lübecker und Danziger wurden vom Genuß

derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer

waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt

und setzten sich über den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten

Verkehr garantierte, hinweg. Der König und sein Rat waren nicht

imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger

erklärten offen, sie nähmen alles, was deutsch spreche[32].

Es muß sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, daß England

mit Preußen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, daß Lübeck

dagegen nicht ohne die Erfüllung seiner hohen Entschädigungsforderung

Frieden schließen wollte. Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen

Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister

mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken

werde[33]. Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er

abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte.

In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben. Die

lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen

Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen

Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer

bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage

ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte. Sie

wünschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den

Engländern, weil sie der Haltung Lübecks mißtrauten. Sie befürchteten,

daß Lübeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurückschrecken

werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die

Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber

gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des

gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während

der preußische Handel zurückging[34].

Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die

Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert. Diese stießen Ende

Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen

englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen

in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie

gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit

seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35].

Es ist wohl kein Zweifel, daß der lübische Rat die Gefangennahme der

Gesandten nicht veranlaßt hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch

des Unwillens, der in weiten Kreisen Lübecks gegen die Engländer herrschte.

Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte

sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preußisch-englischen

Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lübeck hatte die Leitung der

Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einfluß beschloß im

September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Könige eine

neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschädigungsfrage

regeln sollte. Außerdem verabredeten die Städte in einem Geheimartikel,

daß vom November ab jeder Verkehr mit England aufhören sollte, falls der

König neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung

erzielt würde. In betreff der Privilegien wollten die Städte allseitige

Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht größten Städte des Landes

für ihre dauernde Beobachtung fordern[37].

In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder

einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich

bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob

die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht

von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte. Den Kaufleuten

wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder

in Kraft gesetzt. In allen Hafenstädten ließ der König verkünden, daß er

Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38].

Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten

die preußischen und rheinischen Städte an den Abmachungen des letzten

Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lübischen

Entschädigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lübeck

im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschließen.

Infolge des Abfalles der beiden Gruppen mußten die lübischen Vertreter

den wortbrüchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen

Unterhändler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben.

Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nächsten

Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preußen und Kölnern

besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis

Michaelis 1452 freigegeben[39].

Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen

die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr

mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse

des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten.

Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner

Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lübecks schon schwierig

zu werden begann. Aber Lübeck änderte seine Haltung nicht. Es teilte

Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten

werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte

Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft

zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40].

Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne

Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen. Heinrich VI. war nicht

abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen

Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und

Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen,

erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die

Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlängerte

daraufhin im Juni 1452 die Gültigkeit des Vertrages bis Michaelis

1453[41].

Inzwischen hatte Lübeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaßregeln

den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war

damals nicht ungünstig. Christian von Dänemark hatte wieder mit England

gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preußen,

englische Güter durch die dänischen Gewässer zu führen[42]. Zur selben

Zeit sperrte Lübeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so daß dem

englischen Handel beide Zugänge zur Ostsee verschlossen waren[43].

Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen,

schickte Lübeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel

ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen

und außerhansischen als den englischen Handel trafen und Lübeck durch

die Klagen der Geschädigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte

verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurück[45]. Doch

dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen

Politik. Es bestand nach wie vor darauf, daß England vor Beginn der

Verhandlungen seinen Bürgern Entschädigung gewähren müsse[46]. Es zeigte

sich damals deutlich, daß Lübeck allein der Kitt war, der die vielfach

sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen

Städte zusammenhielt, und daß, wenn Lübeck sich abseits hielt, es

unmöglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister

noch Köln konnten an Lübecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des

Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden,

antworteten nur Hamburg und Köln samt seinem Anhang zustimmend; von den

meisten andern Städten war überhaupt keine Äußerung zu erlangen[47]. Da

unter diesen Umständen Verhandlungen mit den Engländern keinen Erfolg

versprechen konnten, blieb nichts anderes übrig als die Tagfahrt

nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des

Handelsverkehrs mit Preußen wünschte, verlängerte Heinrich VI. die

Gültigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle

hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lübecker bis Michaelis 1456 in

seinen Schutz[48].

Wenig später begann auch Lübeck einzulenken und sich den andern Städten

wieder zu nähern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich

bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein

halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der

Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der

heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere

Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England

unmöglich. Danzig erklärte sich außerstande, Gesandte nach den

Niederlanden oder nach England hinüberzusenden. Unterstützt von Hamburg

und Köln, bat es Heinrich VI., einen längeren Stillstand mit der

gesamten Hanse abzuschließen. Den Engländern kam der Wunsch der Städte

sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem

Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen

achtjährigen Frieden. Nachdem Lübeck die Gefangenen, die es noch in Haft

hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. März 1456 der Stillstand von

Heinrich VI. feierlich verkündet[50].

Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen

Handelsverkehrs konnte aber in der überall von Kriegslärm erfüllten Zeit

nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dänischen

und Danziger Kapern beunruhigt und mußte zuzeiten ganz eingestellt

werden. Den Engländern verschloß außerdem ihre Feindschaft mit Christian

von Dänemark in den fünfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders

sah es in der Nordsee aus. Französische, englische und friesische

Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die

Hände fiel. In England selbst waren die Verhältnisse friedlichem Handel

und Verkehr ebensowenig günstig. In der Mitte der fünfziger Jahre

begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden

Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche

rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenübergestanden.

Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine

neue schwere Gewalttat der Engländer ließ den Kampf mit Lübeck schon

nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der

Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus

der Baie heimkehrende lübische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich

weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit

zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem

Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein.

Sofort nach dem Bekanntwerden des Überfalls setzte Heinrich VI. eine

Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoßes prüfen sollte.

Es ließ sich aber voraussehen, daß ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis

führen würde. Denn wie hätte der König es wagen sollen, den mächtigen

Warwick, den Parteigänger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu

ziehen[52].

Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lübeck den Kaperkrieg gegen

England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erließ es an die übrigen

Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten.

Doch auch diesmal fand Lübeck bei den andern Städten keine Unterstützung.

Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war,

und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen

Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der

westlichen Hansestädte hin, die nie dazu zu bringen sein würden, im

Interesse Lübecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lübeck

scheint ihren Vorstellungen Gehör geschenkt und vorläufig von weiteren

Maßregeln gegen die Engländer abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es

abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen würden.

Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der

Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen

Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs

nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich

mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor

an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard

aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt

wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten

Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine

Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren

und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung

vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht

als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch

Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die

erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet

war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung

der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen

und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte

deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit

geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung

so großer Rechte erfüllen müßten[55].

Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung

vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen

durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen

gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor

fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte

und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den

englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das

Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis

die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt

seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für

wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er

gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen

die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57].

Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen

Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später

einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige

Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282

den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen

die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen

versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage

ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten

befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen

werde[58].

Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen,

hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der

Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln

oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu

berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es

den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit

hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors

um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit

England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten

1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns

eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der

hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im

Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft

nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit

der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der

englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf

Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard

IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf

weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die

Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten,

vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten

die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen

Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark

zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte

England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund

infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die

besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden

begann[61].

Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren

zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer

Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch

hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und

dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England

gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in

betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion

scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen

mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen

Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464

Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest

ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der

süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64].

In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der

englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt

werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren

nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des

Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals

seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den

hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66].

Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67],

verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die

Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung

leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik

beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische

Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England

die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen

brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel

erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre

Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem

Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der

kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der

nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der

Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen

Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung

des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die

Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon

allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen

England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit

Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten,

aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten

die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen.

Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft

fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu

lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die

Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand

ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu

ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem

guten Ende zu führen[70].

Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein.

Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte,

brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund

mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England.

Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war,

schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester

Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger

Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem

englischen Handel wieder offen[71].

Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck

bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den

Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt

von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die

Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre

Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund

erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten

Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen

und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach

dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr

unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß

die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute

sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm

überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde.

Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der

Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren

Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten,

bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es

unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande

hinüberzuschicken[73].

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit · 第 22 / 34 题