Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den
Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten
und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König
Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter
Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre
Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen
Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem
Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die
Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert
die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen
Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen
eingebracht[3].
Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter
Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten
Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft,
eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein
von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch
Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war
die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr
der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener
den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr
erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen
Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den
Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim
Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers
großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber
ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später
dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen
Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu
Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde
der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch
wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei
städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht
erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der
Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir
nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue
Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie)
erscheint[7].
Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen
Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht
vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel
treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende
Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta
mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen
würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und
Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst
zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen
zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach
Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen
England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten
ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert,
daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten
streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein
Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten,
wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten.
In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit
Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur
Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9].
Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende
Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande
große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor.
Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria
aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der
Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals
in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern
auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten
Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem
Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor
und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281
bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die
Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am
7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der
Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte
und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen,
an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12].
1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen
Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten,
auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne
gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und
ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte
den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch
ihre Rechte und Freiheiten[13].
Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung
der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen
Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten
Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu
betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten
haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen,
die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger
Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen
genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen
vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner,
Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium,
das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai
1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später
versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte
der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen
und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem
Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16].
Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren
und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre
Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum
Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die
Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das
Darlehen getilgt war[17].
Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit
unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß
bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften
Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon
die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener
getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard
III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den
italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers
der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die
reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute
vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi
und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19].
Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen
die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache
bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute
im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England
von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen
nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine
Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem
Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein
Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor
Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es
die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der
carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert
blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf
die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort
festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf
englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen
Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem
ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach,
zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an
und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr
englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll
zu erheben[23].
Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches
Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie
seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte
Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen
der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten
in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria
mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist
seitdem dauernd geblieben[25].
Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre
Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts
besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser
als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen
entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von
der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel
hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit
unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen
Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das
wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und
dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel
sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen
England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren.
Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten
sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz,
Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz
wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder,
Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte,
hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl,
Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und
Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben
kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus
Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter
Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten
auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14.
Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus
diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe,
Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des
südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer
Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen
Märkte[28].
Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige
genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14.
Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den
Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon
Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz
England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch
an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie
aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch
und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr
der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds
und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus
Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369
durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die
anderen Fremden 150 aus[30].
Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger
englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit
Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar
dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen.
Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14.
Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen
überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit
dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der
englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht
wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse
brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als
1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon
und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die
englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte
die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3.
August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben
sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die
hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten
der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint.
Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen
aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer
Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35].
Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an
eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie
gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische
und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert
nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden
die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz
überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel
für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus
Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel
durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das
Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber
untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen
Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die
eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten.
Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des
Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine
bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen
Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit
verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei
den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber
vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten
nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den
Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu
Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu
noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte
den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen
lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden
mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die
Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des
fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser
blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung
verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen
deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig
neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40].
In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte
des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in
Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über
einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger
englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der
mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde
Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte
dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht
für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere
Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie
die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.
Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde
im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die
Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher
durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe
gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig
beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den
Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig
den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal
Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43].
Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen
Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre
Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern
vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die
Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr
milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir
sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie
wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren
in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort
Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley,
Colchester und Boston[45].
In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis
dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht
hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen
nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des
englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein
Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören,
als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im
nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten
und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die
1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie
alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und
untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben
dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des
Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen
die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten,
zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den
Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von
ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail
verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger
war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner
von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte.
Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig
bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu
bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese
Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48].
Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir
unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich
durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr
wiederhergestellt[49].