1. Kapitel.

Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen und den

Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.

Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten

und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König

Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter

Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst[1]. Auf ihre

Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen

Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem

Einfluß[2]. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die

Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert

die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen

Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen

eingebracht[3].

Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter

Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten

Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft,

eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein

von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch

Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war

die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr

der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener

den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr

erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen

Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den

Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim

Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers

großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber

ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später

dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen

Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu

Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde

der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch

wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei

städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht

erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der

Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir

nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue

Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie)

erscheint[7].

Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen

Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht

vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel

treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende

Zollerhöhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta

mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen

würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken-und

Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst

zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen

zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach

Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen

England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten

ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert,

daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten

streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein

Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten,

wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten.

In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit

Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur

Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen[9].

Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende

Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande

große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor.

Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria

aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der

Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals

in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern

auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten

Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem

Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor

und ließen sich noch 1311 vom König das Privileg Eduards I. von 1281

bestätigen[11]. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die

Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am

7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der

Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte

und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen,

an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten[12].

1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen

Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten,

auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne

gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und

ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte

den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch

ihre Rechte und Freiheiten[13].

Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung

der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen

Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten

Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu

betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten

haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen,

die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger

Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen

genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen

vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner,

Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium,

das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai

1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später

versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken[15]. In der Mitte

der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen

und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem

Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen[16].

Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren

und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre

Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum

Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die

Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das

Darlehen getilgt war[17].

Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit

unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], daß

bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften

Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon

die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener

getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard

III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den

italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers

der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die

reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute

vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi

und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten[19].

Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen

die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache

bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute

im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England

von größtem Einfluß geworden ist[20]. Eduard III. vergaß es den Hansen

nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine

Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem

Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein

Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor

Bedrückungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es

die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der

carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert

blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf

die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort

festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken[22]. Als 1347 der Zoll auf

englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen

Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem

ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach,

zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an

und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr

englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll

zu erheben[23].

Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches

Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie

seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte

Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen

der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten

in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria

mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist

seitdem dauernd geblieben[25].

Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre

Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts

besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser

als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen

entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von

der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel

hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit

unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen

Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das

wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und

dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel

sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen

England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren.

Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten

sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz,

Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz

wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder,

Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte,

hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl,

Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und

Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben

kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus

Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter

Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten

auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14.

Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus

diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe,

Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des

südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer

Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen

Märkte[28].

Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige

genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14.

Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den

Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston und Kingston upon

Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, während ihre Wollausfuhr aus ganz

England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch

an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 führten sie

aus London 263 Stück Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch

und 1360/61 586 Stück Tuch und 2709 Worsteds aus, während die Ausfuhr

der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stück Tuch und 3852 Worsteds

und die der anderen Fremden 528 Stück Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus

Kingston upon Hull führten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369

durchschnittlich jährlich 430 Stück Tuch, die Engländer 860 und die

anderen Fremden 150 aus[30].

Gegenüber dem überlegenen hansischen Handel hatte ein selbständiger

englischer Außenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit

Mühe behaupten. An einigen Stellen mußten die englischen Kaufleute sogar

dem mächtigen Konkurrenten das Feld überlassen.

Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hälfte des 14.

Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen

überging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit

dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der

englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht

wieder in die Höhe. Nur wenn die norwegischen Könige mit der Hanse

brachen, hob sich die Zahl der Engländer, die Bergen aufsuchten[32]. Als

1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Städte mit Hakon

und Waldemar Atterdag Bergen räumen mußten, erschienen sofort wieder die

englischen Kaufleute in größerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte

die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Städte am 3.

August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben

sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die

hansische Übermacht wurde nun so groß, daß in den nächsten Jahrzehnten

der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint.

Wenigstens hören wir nichts davon, daß englische Kaufleute Bergen

aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer

Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35].

Auf den Heringsmärkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an

eine maßgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie

gefährlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische

und schottische Händler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert

nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden

die schonenschen Schlösser den Städten zu fünfzehnjährigem Pfandbesitz

überlassen mußte, machten die Städte, um ihr Übergewicht im Heringshandel

für immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus

Schonen zu verdrängen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel

durch die Städte wurde den Schotten, Engländern und Walen das

Heringsalzen verboten und den Vögten bei einer Strafe von 50 Mark Silber

untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen

Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die

eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten.

Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaßten sie eine Petition des

Parlaments an den König, daß dieser sich bei den Städten für seine

bedrängten Untertanen auf Schonen verwenden möchte. Die hansischen

Kaufleute in England sollten sich für deren Sicherheit und Freiheit

verbürgen. König Eduard versuchte nun durch gütliche Vorstellungen bei

den Städten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber

vergeblich[38]. Die Städte kehrten sich an solche Klagen und Bitten

nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engländer bei den

Vögten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu

Lübeck den Beschluß von 1369. Zwei Jahre später griffen die Städte zu

noch schärferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die städtischen Vögte

den Engländern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen

lassen, wurde aufgehoben. Die Vögte wurden angewiesen, keinen Fremden

mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schützen[39]. Die

Hansen haben zwar durch diese Maßregeln die volle Beseitigung des

fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser

blieb so minimal, daß er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung

verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen

deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig

neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten[40].

In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte

des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in

Rostock englische Kaufleute mit dortigen Bürgern einen Vertrag über

einen Kornhandel abschließen[41]. Von nun an begegnen wir häufiger

englischen Händlern in den wendischen Städten. Der Getreidereichtum der

mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde

Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen großen Umfang hatte

dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht

für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere

Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie

die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.

Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Städte wurde

im 14. Jahrhundert für den englischen Handel das Ordensland Preußen. Die

Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ist sicher

durch die Fahrten englischer Ritter nach Preußen, die dort im Kampfe

gegen die Ungläubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig

beeinflußt und gefördert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den

Kriegszügen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders häufig

den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal

Preußen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43].

Bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen

Kaufleute in den Städten des Ordenslandes gern gesehene Gäste. Ihre

Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Häusern

vornehmer Bürger und betrieben ihre Geschäfte unter deren Schutz. Die

Bestimmungen des Gästerechts wurden scheinbar ihnen gegenüber sehr

milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir

sehen können, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie

wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Städte waren

in erster Linie an dem Handel mit Preußen beteiligt; wir finden dort

Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley,

Colchester und Boston[45].

In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhältnis, das bis

dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preußen beherrscht

hatte, eine Trübung ein. Wir dürfen die veränderte Haltung der Preußen

nicht allein auf ihren Wunsch zurückführen, den steigenden Umfang des

englischen Verkehrs in ihren Städten einzudämmen. Es ist sicher kein

Zufall, daß wir von Beschränkungen des englischen Handels erst hören,

als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im

nächsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten

und dadurch den Streit mit der Hanse herbeiführten. Als Antwort auf die

1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie

alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und

untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben

dürften[46], mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des

Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen

die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten,

zu nehmen. Vor allem schritten die städtischen Behörden gegen den

Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von

ihnen, die in Danzig gegen die Willkür der Stadt Tuch im Detail

verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drückender und lästiger

war aber für den englischen Handel, daß der Hochmeister Konrad Zöllner

von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte.

Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig

bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu

bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese

Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48].

Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir

unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich

durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr

wiederhergestellt[49].

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit · 第 12 / 34 题