Kömmt man auf der Reise zu einer andern Poststation, wo die

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Die

Postgeheimnisse

oder

die hauptsächlichsten Regeln

welche man

beim Reisen und bei Versendungen

mit

der Post

beobachten muß

um Verdruß und Verlust

zu vermeiden.

Leipzig, 1803.

Inhalt.

1. Einleitung. Nützlichkeit des Postwesens.

a. Klagen über dasselbe.

b. Allgemeine Anweisung, Verdrüßlichkeiten dabei zu vermeiden.

2. Vom Reisen mit der ordinären Post.

a. Von Bezahlung des Passagiergeldes.

b. Von der Ueberfracht.

c. -- Trinkgeldern.

d. -- der Bagage des Reisenden.

3. Vom Reisen mit Extrapost.

a. Wie viel Extrapostpferde man nehmen müsse.

b. Von Extrapostwagenkutschen, oder Chaisen &c.

c. Warum man Wartegeld bezahlen muß.

4. Von Versendungen mit der Post.

a. Vom Frankiren der Briefe; wo es nöthig und wenn es nicht

erforderlich ist.

b. Ueber den Preis des Briefporto's.

c. Von der Taxe der doppelten Briefe, der gerichtlichen Schriften,

Manuscripte u. dergl.

d. Von ankommenden Briefen, oder was man beim Empfange der Briefe

beobachten muß.

e. Wie man mit Briefen, welche man nicht einlösen will, zu verfahren

hat.

5. Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.

a. Wie man Geld in Briefe, Packete, Beutel, Fäßer u. dergl. einpacken

und verwahren müsse.

b. Vom richtigen Zeichnen der Packete.

c. Was beim Empfange der Geldbriefe und Packete zu beobachten.

d. Wie man sich zu verhalten hat, wenn unsre Sachen auf der Post

verlohren, oder beschädigt sind.

e. Ob und wie Briefe verlohren gehen und wie man sie zu suchen habe.

f. Vom Recommandiren der Briefe.

g. Was nützt das _Cito_ auf den Briefen?

h. Wegen Zurückfordern aufgegebner Briefe.

i. Von _Poste restante_ Briefen und Sachen.

k. Ob und wie man Geldvorschüße von der Post erhalten könne.

6. Von Estaffetten.

a. Was ist eine Staffette?

b. Was hat man beim Abschicken einer Staffette und beim Empfange

derselben zu beobachten?

c. Wie viel eine Staffette kostet.

7. Von Courieren.

a. Von reitenden und fahrenden Couriers.

b. Wie schnell ein Courier reiten darf.

c. Was er bezahlen muß.

8. Vom Poststationsgelde.

a. Warum es bezahlt werden muß.

b. Wer muß Stationsgeld geben?

c. Strafe derjenigen, welche eine Station vorbeifahren, ohne

Stationsgebühr zu berichtigen.

d. Von Lohn- und Miethskutschern und ob es wohlfeiler ist, sich

derselben statt der Post zu bedienen.

e. Vom Postzwange.

Einleitung.

Das Postwesen ist gegenwärtig eine so ausgebreitete und weitgreiffende

Anstalt, welche überall ohne Zweifel die bequemste und wohlfeilste

Gelegenheit, =etwas zu versenden= und =Reisen anzustellen=, darbietet,

daß nicht leicht ein Mensch, der mit andern Menschen in Verbindung

steht, desselben entbehren kann, oder sich eines andern Mittels zu jener

Absicht bedienen wird. Es ist unstreitig eine der nützlichsten

Erfindungen und wohlthätigsten Einrichtungen. Die Post verschaft nicht

nur dem Handel- und Gewerbetreibenden Publiko täglich Vortheile und

giebt vielen tausend Menschen Unterhalt; sondern sie dienet auch höhern

Zwecken für die ganze Menschheit. Das Postwesen ist, seit seiner

Einrichtung, ein vorzügliches Mittel gewesen, unsre jetzige Kultur

befördern, Wissenschaften und Aufklärung ausbreiten zu helfen, indem es

täglich den Gelehrten diente, Entdeckungen mitzutheilen und dem Genius

der Humanität den Sieg vorzubereiten. --

Dennoch wird diese Anstalt von einem großen Theile des Publikums, selbst

von solchen Leuten, denen sie täglich Nutzen verschaft, nicht gehörig

geschätzt und geachtet. Wenigstens giebt man sich nicht überall Mühe

genug, die Einrichtungen, welche im Allgemeinen und in den verschiedenen

Ländern besonders, bei dem Postwesen gemacht sind, und wodurch dessen

Betrieb und Bestand erhalten wird, kennen zu lernen und zu beobachten.

Dagegen hört man fast =täglich Klagen und Beschwerden über das

Postwesen= und über Postbediente; daher entstehen so viele

Verdrüßlichkeiten, Zänkereien und Streitigkeiten zwischen den

Postofficianten und den Reisenden und denen, welche mit der Post etwas

versenden, oder empfangen. Aus Unkunde des Postmechanismus entsteht

nicht selten Verdruß und Verlust.

Ich glaube daher ein nicht unnützes Geschäft zu übernehmen, wenn ich

mich bemühe, hier einige =Regeln und Nachrichten mitzutheilen, welche

man befolgen muß, um Verdruß und Verlust bei der Post zu vermeiden=. --

Diese Regeln sollen und können jedoch nur allgemein seyn, und ich kann

dabei natürlich nicht auf die eigenthümlichen Posteinrichtungen irgend

eines Staats, oder eines Orts, besonders Rücksicht nehmen. Da jedoch die

Einrichtungen bei dem Postwesen, so wie es gegenwärtig in Europa

beschaffen ist, im Wesentlichen große Aehnlichkeit haben; so wird man

sich mit der Befolgung dieser Anweisungen so ziemlich durch alle Länder,

wo Posten sind und wo man sich derselben bedienen will, aushelfen

können.

Für Leute, welche von Natur nicht zu Zänkereien geneigt sind und die

sich alles, was man von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne

Widerrede thun und geben, was man verlangt, oder welche die Gabe

besitzen, sich mit andern über vorkommende Zweifel und Mißverständniße

auf eine leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln

größtentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt es nicht viel und man

kann es nicht fordern, daß alle, welche mit der Post reisen, oder etwas

versenden und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln, sich, ohne

Aufklärung deshalben zu erhalten, beruhigen sollen, zumal man zugeben

muß, daß sowohl von Seiten der Postofficianten, als von Seiten der

Reisenden und Versender, Irrthümer veranlaßt und begangen werden können.

-- Jedoch muß ich gleich vorläufig, als eine Hauptregel festsetzen, daß

man sich, wie schon Moral und Lebensklugheit heischen, überall bemühen

müsse, scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen, wenn

man angenehm leben, mithin auch friedlicher und schiedlicher mit der

Post Verkehr haben will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich

auf der Stelle rächen und ausfechten zu wollen und über jeden, in diesem

Fache uns aufstoßenden Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten

genugthuende Aufklärung zu verlangen, führt gewöhnlich zu noch größern

Unannehmlichkeiten und Verdrießlichkeiten.

Statt dessen ist es besser und zweckmäßiger, in allen solchen Fällen, wo

man sich bei der Post beleidigt, oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit

den Officianten in mündliche Discussionen einzulassen, wenn man nehmlich

das Recht nicht offenbar auf der Seite hat und der Irrthum klar am Tage

liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen und sie

entweder dem Postdirectorio des Landes, oder der Regierung selbst zu

übergeben. Von diesen Behörden wird sicherlich Aufklärung des Vorfalls

und Genugthuung erfolgen und mehr kann man mit Billigkeit nicht

verlangen. Es schadet nichts, wenn eine solche Erklärung, oder

Genugthuung, nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben wird, sondern

erst mit der Zeit erfolgt. Man hat denn doch dadurch schon so viel

erlangt, daß man Verdruß und Aerger vermieden hat, welches für die

Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn ist. Die Oberpostämter

und Landesregierungen sind denn doch verbunden, die angebrachten

Beschwerden gehörig zu untersuchen und zu entscheiden, welches auch von

denselben sicher mit größerm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von

einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten. Falls aber auch auf

diesem Wege nichts auszurichten wäre (wie leider bisweilen der Fall seyn

kann) so bleibt freilich nichts übrig, wenn man nicht weiter

oberrichterliche Hülfe suchen will, als vorläufig die Beschwerden dem

Publikum selbst zur Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. --

Ueberhaupt muß man jedoch in allen Fällen, wo wir Beschwerden gegen die

Post zu haben glauben, bedenken, daß der Postofficiant nach Vorschrift

und Instruction handeln muß und daß er es nicht leicht wagen werde,

gegen Vorschrift und Instruction zu verfahren und dadurch Brodt und

Ehre aufs Spiel zu setzen.

Handelt er nach seiner Instruction; so fällt unsre Beschwerde gegen ihn

von selbst weg und wir müssen es uns schon gefallen lassen, uns nach den

Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem Orte in Absicht des

Postwesens gemacht sind, wenn wir nicht gegen diese selbst zu Felde

ziehen können. Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser,

unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als sich mit ihm in

Zänkerei einzulassen. Es ist über dieß bekannt, daß in den meisten

Ländern die Gesetze in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und daß

nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten durch die Finger sehen,

sondern dem Reisenden und Correspondenten volle Gerechtigkeit

widerfahren lassen werde. In manchen Ländern wird der herrschaftliche

Bediente, der mit Fremden in Collision geräth, nur zu strenge behandelt

und der Fremde oft zu sehr begünstigt. --

* * * * *

Ich will nun =erstlich= Regeln vortragen, welche man =beim Reisen mit

der Post= beobachten muß, und alsdann =zweitens= Anweisungen, welche

=bei Versendungen und beim Empfange von Sachen= mit der Post anwendbar

sind.

Vom Reisen mit der Post.

Wenn man mit der =ordinären Post= verreisen will; so wird es nothwendig

seyn, sich zu erkundigen, an welchem Tage und zu welcher Tageszeit und

Stunde die Post nach dem Orte, wohin man zu reisen gedenkt, abgehet.

Dieses wird man leicht aus dem Kalender oder aus der sogenannten

Posttabelle des Orts oder Landes, erfahren können. Lächerlich genug ist

es, aber der Fall tritt doch häufig ein, daß es Leute giebt, welche sich

einbilden, daß sobald sie sich im Posthause zu einer Reise melden, oder

einen Brief abgeben, auch gleich eine Post an den Ort, wohin sie zu

reisen, oder den Brief zu schicken wünschen, abgehe, oder abgehen müsse.

Solche Leute giebt es nicht nur in den sogenannten niedrigen, sondern

auch in den höhern Ständen. Und daher kann man schon abnehmen, daß die

Einrichtungen des Postwesens noch nicht so allgemein bekannt sind, als

sie es verdienen und daß die Mühe, sie bekannter zu machen nicht unnütz,

sondern verdienstlich sei. --

Hat man den Tag der Abreise festgesetzt; so verfügt man sich nach dem

Posthause des Tages, oder doch wenigstens einige Stunden vorher, und

giebt daselbst dem Postofficianten zu erkennen; daß man wünsche, nach

jenem Orte mit der =ordinären Post= zu reisen, und man bittet um einen

Platz auf dem Wagen mit der Frage: wie viel dafür bezahlt werden müsse?

-- Hierauf pflegt dann von dem Postbedienten die Frage zu geschehen: ob

man =mit=, oder =ohne Bagage= (mit einem Koffer, oder Gepäcke u. d. gl.

oder ohne dergleichen) reise? Diese Frage ist deshalben nothwendig, weil

die Passagiertaxe für Personen, welche Koffer, oder anderes Gepäck, mit

sich nehmen, natürlicher Weise höher ist, als für solche, die ohne

Bagage reisen. So zahlt z. B. auf den Preußischen Posten eine Person mit

Bagage für die Meile 6 gute Groschen, ohne Bagage nur 4 Ggr. -- Hat man

sich hierüber erklärt; so fordert der Postofficiant das Postgeld. Wenn

man nun die Meilenzahl nach dem Orte, wohin man will, weiß; so wird man

leicht selbst berechnen können, ob seine Forderung richtig, oder falsch

ist. Es ist größtentheils überall gebräuchlich, daß dieses Postgeld

sogleich erlegt werde. Man thut also wohl, wenn man sich mit Landesmünze

versiehet und zwar in nicht zu kleinen Sorten, denn der Postbediente

ist nicht verbunden, ausländisches Geld zu nehmen und das Nachzählen in

zu geringen Münzsorten würde ihm zu viel von seiner äusserst

eingeschränkten Zeit rauben. Alsdann kann man sich erkundigen, den wie

vielsten Platz man auf dem Postwagen bekommen werde und um welche Zeit

man sich zur Abfahrt einfinden müsse. --

Bei einigen Postämtern erhält man einen Zettel, oder Schein, worauf

bemerkt ist, daß man den, oder jenen Platz auf dieser, oder jener Post

bezahlt habe. Wo solche Zetteln nicht gebräuchlich sind, da werden doch

die Reisenden, so wie sie sich melden, nach der Reihe, angeschrieben und

hiernach wird bei der Abfahrt jedem sein Platz angewiesen. Die Plätze

auf einem Postwagen haben dadurch vor einander Vorzüge, daß einige

hinten, andre vorn unter dem Verdecke, andere gar außer dem Verdecke,

und noch andre grade auf der Achse, wo man die Stöße des Wagens am

heftigsten empfindet, sind. Die besten Stellen werden gewöhnlich in der

Mitte seyn. Es wird vergeblich seyn, einen andern Platz, als den man der

Ordnung nach, wie man sich gemeldet hat, erhalten muß, zu verlangen,

denn die Postbedienten richten sich hierbei nach der Regel der

Mahlmüller, welche sagt: wer zuerst kömmt, der mahlt zuerst, und sie

können von dieser Ordnung nicht abgehen, weil sie sonst andern

mitreisenden Passagieren Unrecht thun und diese sich solches nicht

gefallen lassen, sondern sich dagegen beschweren würden. Auch wird es

vergeblich seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen zu wollen,

denn der Postofficiant kann davon, weil es taxmäßig ist und er es nach

der Taxe in Rechnung bringen muß, nichts erlassen.

Nur in dem Falle, wenn man sogleich gültige Beweise des Unvermögens,

oder Armuth beibringen könnte, würde man durch bescheidene Vorstellungen

versuchen dürfen, einen Nachlaß an dem Passagiergelde zu erhalten.

Eigentlich kann jedoch ein solcher Nachlaß von keinem Postofficianten,

als auf besondern Befehl seiner Vorgesetzten, oder des Landesherrn, noch

weniger kann von ihm gänzliche Postfreiheit ohne besondre Anweisung der

Herrschaft bewilligt werden. Denn bei allen Posten ist es natürlicher

Weise allgemeines Prinzip, daß jeder, der mit der Post reiset und alles,

was mit der Post versandt wird, bezahlen muß, wovon kein Officiant, ohne

besondre Verfügung seiner Obern, abgehen darf. Die Postmeister sind

nicht Eigenthümer, sondern nur Verwalter der Posten, mithin

verpflichtet, alle Einkünfte nach der vorgeschriebenen Taxe zu

berechnen. Post- oder Portofreiheit, oder Befreiung von Bezahlung des

Postgeldes kann nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt sich

nie weiter, als in dem Maaße, in welchem sie ausdrücklich bewilligt ist.

Solche Portobefreiung pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer

gemeinnützigen Unternehmungen, oder für bestimmte Geschäfte ertheilt zu

werden.

Will man auf der Reise mit der ordinären Post =Bagage= mitnehmen; so muß

man sich erkundigen, wie viele Pfunde man frei mit sich führen dürfe? --

Da nun auf einigen Posten einem Passagiere, der das volle Postgeld

bezahlt, 50, auf andern Posten weniger, auf einigen andern hingegen

mehr, nehmlich etwa 60 bis 70 Pfund freigelassen werden; so wird jeder

Passagier, der die Schwere seines Koffers, oder seiner Bagage weiß,

selbst ausrechnen können, für wie viel Pfund er noch besonders bezahlen

müsse. Dieses Uebergewicht, welches ein Reisender auf der ordinären

Post, ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich führt, heißt in der

Postsprache: =Ueberfracht= und auch das dafür zu erlegende Geld selbst

wird Ueberfracht genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit

dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen. Theils wird auf einige

Pfunde, wenn es die Umstände gestatten, nicht geachtet, theils wird

auch die Ueberfracht selbst bei den meisten Posten nur nach der

geringern Victualien- und Büchertaxe, welche gewöhnlich 1/4 oder 1/3

geringer ist, als die Taxe für andre Waaren, genommen und bezahlt. Wenn

nun ein Passagier die Pfundezahl seiner Ueberfracht weiß und die Taxe,

oder wieviel für 1 Pfund bis an seinen Bestimmungsort, oder nach der

Station, wohin er das Postgeld zahlt, gegeben werden muß; so wird er

auch leicht selbst berechnen können, wie viel Ueberfracht er noch

bezahlen müsse und es ist rathsam, solches, sobald es gefordert wird,

ohne Anstand zu erlegen. Der Postbediente ist verpflichtet, die Bagage

der Passagiere wägen zu lassen und für die Ueberfracht Bezahlung

einzufordern und in Rechnung zu bringen, und da er sowohl, als der

Postwagenmeister, welcher das Wägen verrichtet, beeidigte Staatsdiener

sind, welche nach ihrer Instruction verfahren müssen; so wird es

vergeblich seyn, wenn ein Passagier von der Ueberfracht etwas abdingen,

oder sie sogar verweigern wollte. Der Postbediente, welcher hierbei

seine Pflicht vernachlässigt, steht in Gefahr, daß eine folgende

Poststation die Bagage der Passagiere nachwägt, und er also wenigstens

aus seiner Tasche ersetzen müsse, was er zu wenig berechnet hat. Das

Wägen der Bagage der Passagiere, so wie überhaupt aller auf dem

Postwagen befindlichen Päckereien, ist schon deshalben nothwendig, weil

die Post nur mit einer bestimmten Pfundezahl nach Maßgabe der Pferdezahl

und nach Beschaffenheit des Wagens und des Weges, belastet werden darf.

Bemerkt ein Passagier, daß ihm zu viel Ueberfracht abgefordert wird; so

kann er darüber Vorstellungen thun und bitten, daß seine Bagage in

seiner Gegenwart gewogen werde. Will man sich dazu nicht verstehen; so

bleibt dem Passagier das Mittel offen, seine Bagage auf der folgenden

Poststation, oder an dem Orte, wo er die Post verläßt, nachwägen zu

lassen und daselbst heraus zu fordern, was er anfangs zu viel bezahlt

hat. Wird ihm dieß auch hier verweigert, dann ist freilich nichts übrig,

als den Vorfall dem Oberpostamte, oder der Landesregierung schriftlich

anzuzeigen, wobei jedoch, wie sich von selbst versteht, erforderlich

ist, daß man die Bagage in Gegenwart von Zeugen genau gewogen habe, und

man kann alsdann versichert seyn, daß rechtliche Genugthuung erfolgen

werde.

Kömmt es endlich zur Abfahrt des Postwagens; so muß man sich zeitig

gehörig eingefunden haben, damit die Post nicht zu warten brauche,

wobei man sonst Gefahr läuft, daß die Post, wenn man uns vergeblich

erwartet und gesucht hat, abfährt. In diesem Falle bleibe dem Passagier

nichts übrig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er noch Hofnung

hat, sie einholen zu können, oder falls dieß nicht mehr möglich wäre,

bis zum nächsten Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr läuft, das

Passagiergeld noch einmal bezahlen zu müssen, welches auch nicht

unbillig ist, wenn entweder bei dieser Post ein anderer Reisender

abgewiesen wurde, weil die Plätze schon besetzt waren, oder weil bei der

künftigen ein anderer Passagier auf unsern Platz angenommen werden

konnte. Denn natürlicher Weise kann auf einen Postwagen nur eine

bestimmte Anzahl Reisender, so viel nehmlich Platz und Gewicht

verstatten, angenommen werden.

Ehe man jedoch abfährt, muß man sich noch mit den sogenannten

Postgehülfen und dienstbaren Geistern, als da sind der Kofferschieber,

welcher unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause geholt hat,

und der Wagenmeister, welcher die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen

anweiset und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen setzt, abfinden.

Wenn man grade nicht weiß, wie viel man einem solchen Manne geben muß;

so kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, wenn man damit

loskömmt. Gewöhnlich erhält der Kofferschieber nach Maaßgabe der

Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der

Wagenmeister 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser

Chargen in einer Person vereinigt sind, da steht es um den Geldbeutel

des Reisenden desto besser. Weil bei den Postämtern einmal Leute

gehalten werden, um die Bagage der Reisenden zur gehörigen Zeit herbei

zu holen und diese Leute von diesem Geschäft leben müssen: so wird es

nicht füglich erlaubt seyn, die Sachen durch eigene Leute nach der Post

zu schicken, welches auch schon deswegen nicht rathsam ist, weil man

selten den rechten Zeitpunkt treffen und entweder zu früh oder zu spät

damit kommen würde. Besser ist es also, wenn man auch hierbei dem einmal

eingeführten Gebrauche folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht

dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird, wenn gleich die Ausgaben

dadurch sich etwas vermehren. -- Ueberhaupt will ich jedem Reisenden den

Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau vorher zu bestimmen und

festzusetzen. Denn ob gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe

hat; so können beim Reisen doch Fälle eintreten, wo die Nebenausgaben

sich nicht vorher genau bestimmen lassen. Es hieß ja schon lange im

Sprichworte:

Wer mit der Post reiset,

Muß eines Lastträgers Rücken

und eines Fürsten Beutel haben,

weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der in den meisten Ländern

üblichen unbequemen Postwagen und schlechten Wegen, worauf es gewaltige

Ribben- und Rückenstöße setzt, sehr unbequem, sondern auch gewöhnlich

mit mehr Kosten verknüpft ist, als man sich einbildet, denn ausser dem

taxmäßigen Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben an Trinkgeldern

für Wagenmeister, Kofferschieber, Postillons &c. wohl eben so hoch, die

Zehrungskosten, wozu man oft durch die Reisegesellschaft veranlaßt wird,

ungerechnet.

Jedoch ist die ordinäre Post noch immer die wohlfeilste Art zu reisen

und zugleich mit obiger Einschränkung die bequemste. Denn schwerlich

wird man auf eine andre Weise, weder mit einem Miethpferde, noch mit

einer Lohnkutsche, die Meile mit 6 bis 8 Ggr. bestreiten können.

Vor der Abfahrt ist noch eins zu beobachten und zwar noch eine wichtige

Angelegenheit! Jedem Passagier ist anzurathen, daß er selbst zusehe,

nicht nur, wohin und wie man seinen Koffer gesetzt und befestigt habe,

sondern auch wo seine übrigen Sachen auf dem Wagen geblieben sind. --

Nach den gemeinen Rechten sollte zwar die Post für die Sicherheit der

Bagage der Reisenden bei den ordinären Posten haften, da sie für den

Transport, mithin auch für die Aufsicht bezahlt wird; allein in den

meisten Ländern hat man zu verordnen beliebt, daß die mit den Posten

Reisenden über ihre Bagage selbst wachen müssen und daß also denselben

im Fall eines Verlustes, nichts vergütet werden soll, besonders wenn

kein Schaffner oder Conducteur auf dem Postwagen ist, dem die Verwahrung

der Sachen ausdrücklich aufgetragen wird. Wo eine solche Verordnung ist,

da wird ein Passagier, dem der Koffer vom Postwagen verlohren geht,

entweder ganz vergeblich den Schutz der Gerechtigkeit anflehen, oder

doch das Ende seiner Klage nicht ohne Verdruß und Schaden erleben.

Anzurathen ist es also dem Reisenden, daß er auf der Reise so oft, als

er kann, sich nach seinen Sachen umsehe und solche, wo es nöthig scheint

sichern läßt, ja es ist sogar rathsam, daß man selbst Stricke oder

Ketten an die Koffer gebe, um sie damit befestigen zu lassen. Wird

jedoch die Bagage von Seiten der Post ausdrücklich in Verwahrung

genommen, oder auf deren Veranlassung auf einen Postbeiwagen gepackt; so

kann man mit allem Fug, wenn etwas verlohren geht, auf Erstattung des

Werths dringen, welche denn auch, nach gehöriger Untersuchung und

Entscheidung, nicht entstehen kann.

Kömmt man auf der Reise zu einer andern Poststation, wo die Pferde

gewechselt werden; so hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin

gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein Trinkgeld reichen muß,

welches derselbe mit einem gewissen Rechte fordert, und welches

gewöhnlich auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr. besteht. Ausser

diesem soll zwar der Postillon zu seiner Zehrung nichts verlangen,

allein es geht gewöhnlich so rein nicht ab, und die Reisenden werden

nicht immer umhin können, ihm vor einem Wirthshause, wo er etwa anhält,

einen Trunk reichen zu lassen. In einigen Ländern ist jedoch die

lobenswerthe Einrichtung, daß die Reisenden alle diese kleinen

Nebenausgaben an Trinkgeldern für Postillions u. dergl. gleich bei dem

Postamte taxmäßig berichtigen können, so daß ihnen auf der Reise weiter

nichts abgefordert werden darf. --

Auf einer solchen Wechselstation wird es auch rathsam seyn, sich gleich

bei der Ankunft zu erkundigen, wie lange die Post sich daselbst

aufhalten werde, damit man sich in Absicht der Geschäfte, welche man an

diesem Orte etwa zu verrichten hat, oder wegen der Ruhe, der man sich

überlassen, oder wegen der Erfrischung, welche man zu sich nehmen will,

darnach einrichten könne, um gegen die Zeit der Abfahrt wieder gehörig

bereit zu seyn.

Ist man endlich an den Ort der Bestimmung gekommen; so muß man nicht

früher das Posthaus verlassen, ehe man nicht seinen Koffer und andere

Sachen mitnehmen kann, weil sonst leicht eine Verwechselung vorgehen,

oder ein Fremder sich unsre Sachen zueignen und mit fortnehmen könnte,

welches lediglich uns zur Last fallen würde. Ausser dem Koffer noch

viele andere kleinen Packete, Schachteln und dergl. auf der Post bei

sich zu führen ist nicht rathsam, theils weil diese leicht beschädigt

und nicht gut verwahrt werden können, theils auch weil sie gewöhnlich

dem Reisenden selbst zur Last sind.

Vom Reisen mit Extra-Post.

=Extra-Post= ist dadurch von =ordinären Posten= verschieden, daß wie

letztere immer an gewissen Tagen und in bestimmter Zeit, es mögen sich

Reisende dazu angefunden haben, oder nicht, abgehen und ankommen,

erstere alsdann nur fährt, wenn es von Reisenden besonders verlangt wird

und die dabei erforderlichen Kosten von denselben bezahlt werden.

Ordinäre Posten gehen auf Kosten der Landesherren; sie müssen immer zu

der einmal bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn einmal kein

Passagier sich dazu eingefunden hätte, oder sonst keine Ladung, auch

nicht einmal ein Brief, vorhanden wäre. Die dabei erforderlichen, einmal

festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse bestritten. Extra-Posten

gehen aber blos auf Verlangen und zur Bequemlichkeit einzelner

Reisenden. Die Postkasse hat gewöhnlich davon keine Einkünfte. Das

Extra-Postwesen ist lediglich eine besondere Polizei-Einrichtung eines

Landes, worin schon ordinäre Posten sind, wodurch Reisende, welche mit

den ordinären Posten nicht reisen wollen und können, auf eine postmäßige

Art, von Station zu Station, durch die, für ordinäre Posten bestimmten

Pferde und Postillons, unter der Direction der Postmeister, für ein

landesherrlich bestimmtes Fuhrlohn und für festgesetzte Gebühren,

fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit solcher Reisenden ist

angeordnet, daß die Posthalter, wenn sich Reisende um Extra-Post melden,

anspannen lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von einer Poststation

zur andern bringen lassen müssen. Solche Reisende haben nun entweder

eigene Wagen, oder in deren Ermangelung müssen die Posthalter ihnen

Wagen für bestimmte Gebühren leihen.

Wer mit =Extra-Post= reisen will, hat dabei folgendes zu beobachten.

Wenn man die Stunde der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem

Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, und zeiget zugleich an,

wohin man zu reisen gedenkt und daß man entweder einen eigenen Wagen

habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man die Art des Wagen, den

man zu haben wünscht, bestimmen muß. An den meisten Oertern ist es

alsdann gebräuchlich, daß der Postwagenmeister kömmt, um den Wagen,

worin man reisen, nebst der Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen,

und darnach zu beurtheilen, ob der Wagen nebst der bestimmten Bagage und

der Zahl der Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt hat,

fortgeschaft werden könne, oder nicht. Denn in den Extrapost-Ordnungen,

oder Reglements, ist natürlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu

einer Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl von Personen und

Anzahl von Pfunden der Bagage, genommen werden sollen, damit die Pferde

nicht über Gebühr belästigt werden, sondern die bestimmten Stunden

halten können; denn man muß so wenig die ordinären, als Extraposten wie

Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun der Wagenmeister hierbei

nichts zu erinnern; so schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der

Bagage an und läßt sich das Fuhrlohn nebst seiner Gebühr reichen. Wenn

man weiß, wie hoch die Taxe für ein Extrapostpferd auf die Meile ist; so

wird man leicht abnehmen können, ob seine Forderung richtig, oder falsch

ist. Diese Taxe ist nicht überall und immer gleich, sondern sie wird in

den verschiedenen Ländern von den Landesregierungen gewöhnlich nach

Maaßgabe der Korn- und Fütterungspreise festgesetzt, und da sie

ehemals, bei niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6-8 Ggr.

betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und da auf 10, 12-14 und mehrere

Ggr. erhöhet. Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und der

Gebühren für Wagenmeister und Postillons ist gewöhnlich in den

Posthäusern öffentlich angeschlagen; in dessen Ermanglung wird der

Reisende wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu erkundigen.

Hat man nicht selbst einen Wagen; so muß man allerdings für den Wagen,

welchen die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer Reise darleihet,

besonders bezahlen, welches gewöhnlich für eine Chaise auf die Meile 4

Ggr. und für eine Kutsche 6 Ggr. beträgt; einen ordinären offenen Wagen

erhalten jedoch die Reisenden an vielen Orten umsonst, indem die

Gebühren dafür schon im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch

nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen und Chaisen antreffen

und erhalten können, sondern sich oft mit offenen Wagen behelfen müssen.

Man muß sich so einrichten, daß man pünktlich zu der Zeit, zu der die

Pferde bestellt und vorgespannt sind, sich einsetzen und abreisen könne,

weil man sonst, wenn man die Pferde warten läßt, -- =Wartegeld=

bezahlen muß, und zwar, nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt,

1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd für jede Stunde des Verzugs der Abfahrt.

Diese Vergütung für das Warten der Postpferde ist keines Weges unbillig,

weil die Postpferde nicht von der Willkühr und Gemächlichkeit einzelner

Reisenden abhängen dürfen und weil sie jederzeit Geld verdienen müssen,

und sie auch nicht auf andre Art gebraucht werden, wenigstens ruhen

könnten, wenn sie nicht auf uns warten müßten. Mit noch größerm Rechte

kann diese Vergütung von uns gefordert werden, wenn wir durch einen auf

der Reiseroute vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf eine

gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes Verschulden uns

verspäten.

Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu einer Poststation, wo frische

Pferde genommen werden müssen; so kann man allerdings verlangen,

höchstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt zu werden, allein

wenn man die Pferde nicht vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so

wird man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, 3/4 oder eine

volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden Pferde müssen doch erst

zubereitet, vielleicht müssen sie erst vom Acker hereingeholt werden.

Man kann nicht verlangen und erwarten, daß der Postmeister an einem

kleinen Orte beständig eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle stehen

und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon bereit habe. Es ist genug,

wenn er in diesem Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet, wenn

diese den Umständen angemessen ist, welches leider auch nicht immer ist,

weil diejenigen Leute, welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten

in der Lage gewesen sind, die Möglichkeit der Ausführung derselben

selbst versucht und erfahren zu haben.

Hierüber mit dem Posthalter Zank anzufangen, würde vergeblich, in

manchem Falle sogar unbillig seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn

um möglichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da richtet man

gewöhnlich mit freundlichen Worten mehr aus, als durch Forderung der

Strenge, oder durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der Postmeister

kann durch gutes Fahren leicht die Zeit wieder einbringen lassen, die

etwa durch ihn versäumt wurde. Größtentheils ist es überall Regel, daß

eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit sie ausfuhr und auf einer

Station ankam, weiter gebracht werden müsse. Weniger Pferde zu nehmen,

hängt also nicht von den Reisenden ab. Nur da, wo der Weg vorzüglich gut

ist, wird eine verhältnißmäßige Verringerung der Pferdezahl verstattet.

Hingegen müssen auch die mit Extrapost reisenden, wo schlechtere Wege

sind, sich eine Vermehrung der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen

lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein Postmeister, ausser den

bezahlten Pferden, auch mehr zur Erleichterung seiner Pferde,

unentgeldlich vorspannen läßt. --

Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr verbunden, auf seine Koffer

und Bagage selbst wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens,

nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, zu verlassen. Denn hier

gehet alles auf des Reisenden Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter ihm

nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Gebühr in einer bestimmten

Zeit von einer Station zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner

Bagage weiter keine Notitz, als daß sie für die bezahlten Pferde nicht

zu schwer sei. Bei einem vorfallenden Verluste wird also die Post nichts

ersetzen und wenn sich der Postillion beim Aufpacken oder Befestigen der

Bagage sollte etwas zu Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer

halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.

Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des Geldes

entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze desjenigen

Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es unangenehm,

wenn ein Sachse seine Pistole im Hannöverschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr.

ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß der

Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf Landesmünze

angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche

Kasse abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei jeder Post

wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber mit den

Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht Mißverständniß,

wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann verdrüßlich werden kann, zumal

wenn man ihm ausländische Münze aufbürdet, welche er an seinem Orte

nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke,

Batzen u. dergl. nimmt man im nördlichen Deutschland nicht gern, auch

nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust muß der Reisende

tragen und zu seinen übrigen Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben

über die verschiedenen Münzherren beklagen, welche sich noch nicht zu

einerlei Münzfuß haben vereinigen wollen. --

Von Versendungen mit der Post.

Wer =Briefe= mit der Post abschickt, welche der Empfänger postfrei

erhalten, wofür derselbe kein Postgeld (Porto) bezahlen soll, der muß

=franco=, oder =frei=, oder =postfrei=, darauf schreiben und bei der

Aufgabe das ihm dafür abgeforderte Geld bezahlen.

Nach der Postsprache heißt überhaupt alles Geld, welches für

Transportirung der Briefe, Gelder, Packete &c. an Fracht, von dem

Absender, oder von dem Empfänger, bezahlt werden muß: =Porto=. --

Zugleich heißen auch solche Briefe, welche abgeschickt werden, ohne daß

dafür am Orte der Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt

sind, sondern wofür erst der Empfänger die Fracht, oder den Lohn an die

Post bezahlen soll: =Portobriefe=. Mithin heißt, einen Brief, oder ein

Packet u. dergl. =Porto abschicken=, dafür am Orte der Absendung nichts

bezahlen, sondern die Erlegung des Porto's dem Empfänger überlassen.

Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief heißt ein franko oder =frankirter

Brief=.

Es ist der Post gewöhnlich gleichgültig, ob die Briefe und Packete von

den Absendern franko, oder porto abgeschickt werden, das heißt: ob das

dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt wird, oder ob es erst

von dem Empfänger bezahlt werden soll. Besonders ist dies der Post

gleichgültig, wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im Lande

bleiben, oder mit Posten angränzender Länder weiter geschickt werden,

mit welchen die Landesposten oder das Postamt des Absendungsorts, in

Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z. B. der Preußischen Post

völlig einerlei, ob ein von Memel nach Wesel bestimmter Brief porto,

oder franko aufgegeben wird, ob das Postgeld dafür zu Memel bezahlt ist,

oder erst in Wesel von dem Empfänger bezahlt werden soll. Eben so

verhält es sich auch bei allen den Posten, welche mit den Preußischen

Posten in Verbindung gesetzt sind, so daß die eine Post der andern das

derselben, von den verschickten Sachen gebührende Postgeld vergütet. So

kann man z. B. seine Briefe zu Berlin, oder in jedem andern Orte der

preußischen Staaten nach Rußland, Sachsen und nach vielen andern

Ländern franko, oder porto aufgeben oder absenden, weil die königliche

Postkasse das ihr dafür gebührende Porto, sowol von den inländischen,

als von jenen ausländischen Postämtern erheben kann und durch die mit

denselben führenden Abrechnungen vergütet erhält. Gleiche Bewandniß hat

es auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und Reichen. In den

österreichischen Staaten, in Frankreich, Rußland &c. können Briefe von

einer Gränze bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen

Posten von den Empfängern das erhalten können, was die Absender nicht

bezahlt haben.

Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausländische Posten mit

den inländischen keine Berechnung haben, -- theils wegen der

Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gründen.

Daher kömmt es, daß alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe

bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie

aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein Porto vergütet

wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt

werden darf. -- So verhält es sich auch mit dem grösten Theile der

österreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die

Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen Postämter den

Ausländern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto

vergüten, theils auch weil das österreichische Geld zu niedrig im Werthe

steht. Daher müssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den

österreichischen Staaten gehenden Postgüter bis an die böhmische Gränze

frankirt werden, weil die österreichischen Postämter den den Sachsen

gebührenden Porto-Vorschuß nur in österreichischem Gelde, welches gegen

sächs. Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die sächsischen

Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen können. Selbst mitten in

Deutschland findet diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende

Publikum noch Statt. -- Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der

verschiedenen Landesherren z. B. in den Staaten der Häuser Bayern,

Hessen, Sachsen &c. auch noch ein besonders dem Fürsten von Thurn und

Taxis gehörendes und unter dessen Direction stehendes Postwesen. Die

Vorfahren dieses Fürstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300 Jahren

angefangen, zuerst in Deutschland Posten anzulegen und dazu Officianten,

welche von ihnen besoldet und abhängig wurden, angestellt, und weil man

nun damals die Nützlichkeit dieser Anstalten bald empfand; so wurden

ihnen nicht nur die Anlegung der Posten von den deutschen Fürsten gern

gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen Reichsständen

eingeladen und dabei unterstützt. Nachdem sich aber nach jener Zeit

Handel und Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die Fürsten selbst

mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung ihrer Einkünfte wandten und die

Vergrößerung ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten sie auch zum

Theil die aus dem Postwesen entspringenden Aufkünfte dem Fürsten von

Thurn und Taxis nicht allein mehr überlassen, sondern sie legten nach

und nach auf eigene Kosten und Gefahr in ihren Ländern eigene Posten an,

und fingen an, die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben,

theils einzuschränken, wie schon am Ende des siebenzehnten und im

Anfange des achtzehnten Jahrhunderts vornehmlich in Oesterreich, nachher

in Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. Da jedoch nicht alle

Fürsten in diesen Maaßregeln einstimmig waren, sondern manche sich noch

immer die taxischen Posten gefallen ließen und in ihren Ländern

beibehielten; so blieb der Fürst von Thurn und Taxis im Besitz eines von

einem Ende Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens,

wobei die Officianten ihm _quoad munus et officium_ verbindlich sind und

wovon die Einkünfte in seine Kasse fließen. Ohne hier die Rechtmäßigkeit

dieser Anstalt, welche sich auf das Recht der ersten Anlage, auf langen

und verjährten Besitzstand und endlich auf Kaiserliche Belehnung gründen

soll, zu untersuchen, wollen wir nur anführen, daß dieses Postwesen um

Deutschlands Kultur, Handel und Gewerbe große Verdienste hat, und daß es

noch jetzt eine der vortheilhaftesten Anstalten für ganz Deutschland im

Allgemeinen ist, indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion

und verschiedenes Interesse getrennten Staaten des deutschen Reichs eine

gewisse Verbindung knüpft, welches den Landesposten der einzelnen

kleinen Herrschaften nicht möglich ist, sondern auch selbst mit

auswärtigen Ländern den Verkehr erleichtert, z. B. mit Frankreich, mit

der Schweitz und Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten

existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt und in Deutschland die

einzige, welche sich noch erhalten hat. --

Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes-oder ständischen Posten mit den

taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die

aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien

gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in

Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, -- daß man an vielen Orten

seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht,

sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie

zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil die taxischen Posten den

Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein

Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig

erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten

verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.

Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen

richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon weiß, wie man

sich zu verhalten hat; so muß man von den Postofficianten darüber

Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf

in diesen Fällen nicht befürchten, daß der Postofficiant, er mag in

Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen Diensten stehen, nach Willkühr

verfahre, denn er hat seine Instruction, wornach er sich richten muß,

und er kann auch nicht einen einzigen Brief, geschweige mehrere, nach

einem Orte porto laufen lassen, wohin frankirt werden muß. So ist es

z. B. eine wahre Unmöglichkeit in verschiedene Theile der österreichischen

Monarchie, da die österreichischen Posten sowol von den taxischen

Reichs- als auch von andern deutschen fürstlichen Posten gewisser Maaßen

getrennt sind, oder nach Ungarn, Italien, Spanien, England &c. Briefe

ganz porto zu senden. Sie würden nicht befördert werden können. Diese

Gefahr läuft derjenige, welcher nach solchen Oertern und Ländern Briefe

zur Post giebt, ohne zu fragen, ob er dafür etwas bezahlen müsse, und

der nicht die Anweisung des Postofficianten abwartet und befolgt.

Die zur Post bestimmten Briefe selbst müssen mit deutlich und leserlich

geschriebenen Aufschriften versehen seyn und wenn es mehrere Oerter

gleichen Namens giebt, so muß das Land, oder die Provinz, worin der Ort,

wohin unser Brief gehen soll, liegt, beigesetzt werden. Denn da es z. B.

mehrere Frankfurth, Königsberg, Bergen, Burg, Neustadt &c. giebt, und es

uns nicht gleichgültig seyn kann, ob ein nach Frankfurth am Mayn

bestimmter Brief mit der Post nach Frankfurth an der Oder, oder ein nach

Braunschweig in Niedersachsen nach Brunswyk in Amerika geschickt wird;

so ist die Beobachtung dieses Umstandes unerläßige Pflicht und das

Irregehen der Briefe kömmt lediglich auf Rechnung der Correspondenten.

Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen, muß der Absender, oder

vielmehr der Schreiber derselben, selbst mit seiner eigenen Hand franco

setzen und auch den Ort, oder die Station beifügen, wohin er bezahlen

will, weil sonst, wenn solches von einer fremden Hand geschiehet, oder

den Postbedienten überlassen bleibt, der Empfänger glauben könnte, daß

die Franchise auf der Post eigenmächtig abgeändert und damit eine

Unrichtigkeit begangen sei. Man thut wohl, wenn man das Wort: franco,

immer unten linker Hand in die Ecke der Addresse schreibt, weil es

gewöhnlich daselbst steht und also da vornehmlich gesucht wird und am

leichtesten in die Augen fällt. Man hat viele Beispiele, daß wenn

Absender das franco an einen andern Ort des Couverts und undeutlich

schreiben, so daß es von den Postofficianten nicht bemerkt wurde,

sondern derselbe den Brief porto absandte, darüber mit den Empfängern

bittere Verdrüßlichkeiten entstanden, wenn diese Porto bezahlen sollten.

Ueber den =Preis des Briefporto's=, oder der Brieffracht, läßt sich im

allgemeinen nichts Bestimmtes sagen. Er beruhet gröstentheils auf Taxen,

welche vor langer Zeit eingeführt und die im ganzen ziemlich billig

sind, zumal wenn man bedenkt, daß seit jenen Zeiten die Preise und

Kosten fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil verdoppelt sind.

Nur beim Briefporto ist gröstentheils seit der ersten Errichtung des

Postwesens in Deutschland keine Erhöhung vorgenommen, wenigstens nicht

bei den Reichsposten. Man kann es wirklich nicht anders, als sehr

wohlfeil finden, wenn man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am Mayn

für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg für 2 Ggr. senden kann. So ist

verhältnißmäßig überall das Porto bei diesen Posten und auch bei denen

ständischen Posten, welche mit jenen in Verbindung stehen. Hingegen ist

es in einigen Ländern, z. B. im Mecklenburgischen, Preußischen,

Oesterreichischen, Hessischen &c. in Betracht jenes Verhältnisses etwas

höher. Besonders wurde einstens im Brandenburgischen zur Zeit der

Herstellung der Academie der Wissenschaften zu Berlin das Porto für

jeden, einzeln zur Post gegebenen Brief, mit 6 Pfennig erhöhet; am

theuersten unter allen deutschen Territorialposten sind jedoch die

Mecklenburgischen, besonders wegen des daselbst eingeführten schweren

Münzfusses; jedoch ist im Ganzen der Unterschied nicht groß.

Man kann nicht immer den Grund angeben, warum ein Brief von einem Orte

nach einem näher liegenden mehr kostet, als nach einem entferntern,

welches doch hier und da der Fall ist. Größtentheils liegt er in der

beibehaltenen alten Reichsposttaxe, und der höhere Preis rührt

gewöhnlich davon her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind, wobei

die Taxe nach dem jetzigen _pretio rerum_ angeordnet wurde. Daher kömmt

es, daß z. B. ein Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von Hannover

bis Paderborn und Erwitte gleichfalls nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet

letztere Oerter weiter entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Berlin

bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis Wesel nicht mehr zahlt.

Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des Briefporto's den

Postofficianten zur Rede zu stellen, weil er gewöhnlich keinen Grund

davon angeben kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem Orte

gebräuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und das Porto willkührlich zu

bestimmen, wird und kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein

solches Verfahren würde nicht von langer Dauer und mit sehr unangenehmen

Folgen für ihn verbunden seyn.

Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden · 第 1 / 4 段