„Und da steht er nun vor seinen Richtern, die über sein Leben zu

entscheiden haben. Meine Herren Geschworenen, es gibt Augenblicke, in

denen uns bei unserer Pflicht fast Grauen packt vor Mitleid mit dem

Menschen. Furchtbar ist es uns vor dem Menschen und furchtbar für ihn!

Das sind die Augenblicke, in denen einen jenes tierische Entsetzen

ansieht – wenn der Verbrecher schon begreift, daß alles für ihn verloren

ist, doch trotzdem noch kämpft, trotzdem noch mit seinem Richter bis zur

letzten Verzweiflung ringen will. Das sind die Augenblicke, in denen

sich alle Instinkte der Selbsterhaltung plötzlich in ihm erheben, und er

in seiner Lebensangst uns mit durchbohrendem, flehend-bittendem und

leidendem Blick ansieht, wenn er unseren Blick zu erhaschen versucht,

wenn er uns, unser Gesicht, unsere Gedanken erforschen, erraten will,

wenn er wartet, von welcher Seite wir ihn wohl anfassen werden, und er

in seinem erschütterten Gehirn tausend Pläne gebiert, – und doch scheut

er sich, zu sprechen, aus Furcht, sich zu ... versprechen! Diese

erniedrigendsten Augenblicke für die Seele des Menschen, dieser Gang der

Seele durch alle Höllenqualen, dieser Gang durch die Purgatorien, dieser

tierische Trieb der Selbstrettung – sind furchtbar anzusehen! Sie

erschüttern zuweilen selbst den Richter und rufen in ihm tiefes Mitleid

hervor. Dieses ganze Entsetzen haben wir damals gesehen. Ganz zuerst war

er wie betäubt, und im Schreck entschlüpften ihm ein paar Worte, die ihn

stark kompromittieren: ‚Blut! Ich hab’s verdient!‘ waren seine ersten

Worte. Doch er bezwang sich schnell. Was er sagen, was er antworten

sollte – alles das wußte er noch nicht, er hatte noch nichts vorbereitet

– außer der einen ganz allgemeinen Ableugnung: ‚Am Tode meines Vaters

bin ich unschuldig!‘ Das ist vorläufig sein Zaun, dort aber, hinter dem

Zaun, werden wir vielleicht noch etwas arrangieren können: irgendeine

Barrikade vielleicht! Er beeilt sich, indem er unseren Fragen

zuvorkommen will, seinen ersten kompromittierenden Ausrufen einen

anderen Sinn unterzuschieben. Er sagt, daß er sich nur an dem Tode

Grigorijs schuldig erkläre. ‚An diesem Blute trage ich die Schuld, wer

aber hat den Vater erschlagen, meine Herren, wer hat ihn erschlagen? Wer

hat das denn tun können, _wenn nicht ich_?‘ Hören Sie, danach fragt er

_uns_, _uns_, die mit eben dieser Frage zu ihm gekommen sind! Beachten

Sie es, meine Herren, dieses kleine vorauseilende Wort: ‚wenn nicht

ich‘, diese tierische Schlauheit in der Naivität, diese Karamasoffsche

Ungeduld! Nicht ich habe erschlagen, so etwas darf niemand auch nur zu

denken wagen. ‚Ich wollte ihn erschlagen, meine Herren, ich wollte ihn

erschlagen‘, gesteht er schnell ein – oh, er beeilt sich, beeilt sich

ungeheuer – ‚aber trotzdem bin ich unschuldig, nicht ich habe ihn

erschlagen!‘ Er gibt uns also zu, daß er habe erschlagen wollen: Jetzt

seht ihr sozusagen selbst, wie aufrichtig ich bin, nun, dafür aber

glaubt mir jetzt schneller das andere, daß nicht ich erschlagen habe.

Oh, in solchen Fällen kann der Verbrecher zuweilen unglaublich

leichtsinnig und leichtgläubig sein. Und nun plötzlich wird an ihn, ganz

wie zufällig, treuherzig die Frage gestellt: ‚Aber sollte dann nicht

vielleicht Ssmerdjäkoff der Mörder sein?‘ Und es geschah, was wir

erwartet hatten: Es ärgerte ihn maßlos, daß man ihm zuvorkam und so

plötzlich damit überraschte, während er noch nicht Zeit gehabt hatte,

sich vorzubereiten, den Augenblick zu wählen und zu benutzen, wann es am

glaubwürdigsten und für ihn folglich am vorteilhaftesten sein werde, mit

Ssmerdjäkoff herauszurücken. Seiner Natur gemäß warf er sich sofort aufs

äußerste Gegenteil, und er fing an, uns aus allen Kräften davon zu

überzeugen, daß Ssmerdjäkoff nicht habe erschlagen können, daß er zu so

etwas überhaupt nicht fähig sei. Glauben Sie aber seiner scheinbaren

Überzeugung nicht, sie ist nur seine Schlauheit: Er gibt die Idee,

Ssmerdjäkoff auszuspielen, noch längst nicht auf. Im Gegenteil, er wird

ihn schon ausspielen – denn wen sollte er sonst beschuldigen? – Nur wird

er es in einem anderen Augenblick tun, da jetzt die Sache vorläufig

verspielt ist. Vielleicht wird er ihn erst am nächsten Tage anbringen,

oder vielleicht auch erst nach einer Anzahl Tage, in einem günstigen

Augenblick, in dem er uns dann selbst plötzlich zuschreien kann: ‚Sie

wissen doch noch, ich selbst habe ja mehr als Sie die Täterschaft

Ssmerdjäkoffs abgeleugnet und ihn verteidigt, jetzt aber habe auch ich

mich überzeugt, daß er den Mord verübt hat, nur er allein, und wie

sollte er es denn nicht getan haben!‘ Vorläufig aber ergeht er sich in

finsterer und gereizter Verneinung, die Unduldsamkeit und der Zorn

flüstern ihm die ungeschickteste und unwahrscheinlichste Schilderung

ein, wie er in das Fenster des Vaters hineingeblickt habe und

ehrerbietig wieder fortgegangen sei. Das Wichtigste ist, daß er die

ganze Sachlage noch nicht kennt, daß er noch nicht weiß, was der wieder

zu sich gekommene Grigorij ausgesagt hat. Wir gehen zur Besichtigung und

Durchsuchung über. Die Durchsuchung erzürnt, aber ermutigt ihn auch

wieder: Das ganze Geld hat man doch nicht gefunden, sondern nur

tausendfünfhundert Rubel. Und selbstverständlich kommt ihm erst in

diesem Augenblick zornigen Schweigens zum erstenmal im Leben die Idee

von dem _früher_ eingenähten Gelde. Zweifellos fühlt er selbst die ganze

Unwahrscheinlichkeit seiner Erfindung und quält sich, quält sich

entsetzlich, indem er nachdenkt, wie er sie wahrscheinlicher machen

könnte, ob sich die Sache nicht so erklären ließe, daß ein ganz

glaubhafter Roman daraus entstehe. In solchen Fällen ist aber die erste

Bedingung, daß man den Verbrecher überrumpelt, daß man ihn ganz

unverhofft fängt, damit er seine vielversprechenden geheimen Pläne in

der ganzen, sie bloßstellenden Offenherzigkeit darlegt, damit ihre

Widersprüche und Unwahrscheinlichkeiten noch auffallender hervortreten.

Zum Sprechen kann man den Verbrecher nur durch eines zwingen: Durch die

plötzliche und anscheinend unbeabsichtigte Mitteilung irgendeiner neuen

Tatsache, irgendeines besonderen Umstandes, dessen Bedeutung erdrückend

ist, den er aber bis dahin noch gar nicht geahnt und auch überhaupt

nicht vorausgesetzt hat. Eine solche Tatsache hatten wir schon in

Bereitschaft, schon lange in Bereitschaft: Das war die Aussage des

Dieners Grigorij in betreff der offenen Tür, durch die der Angeklagte

aus dem Hause hinausgelaufen ist. Diese Tür hatte er ganz vergessen, und

daß Grigorij sie gesehen haben könnte, daran hatte er nicht einmal

gedacht. Der Effekt war denn auch danach: Er sprang plötzlich auf und

schrie: ‚Ssmerdjäkoff ist es, Ssmerdjäkoff hat es getan!‘ und sofort

kommt er mit seinem geheimen Entwurf heraus, und er gibt ihn in der

aller unwahrscheinlichsten Form zum besten, denn Ssmerdjäkoff hätte den

Alten doch nur dann erschlagen können, nachdem der Angeklagte Grigorij

niedergeschlagen hatte und fortgelaufen war. Als wir ihm aber nun

mitteilten, daß Grigorij die offene Tür zuvor gesehen, und beim

Hinaustreten aus seinem Schlafzimmer Ssmerdjäkoff hinter dem

Bretterverschlage stöhnen gehört habe – da war Karamasoff wie

zerschmettert. Mein Kollege, unser ehrenwerter, scharfsinniger Nikolai

Parfenowitsch, hat mir später eingestanden, daß er ihn in jenem

Augenblick bis zu Tränen bemitleidet habe. Und in diesem Augenblick nun

entschließt er sich, um die Sache wieder gutzumachen: erzählt uns von

dem berühmten Säckchen, in das er das Geld eingenäht, und das er am

Halse auf der Brust getragen haben will –: ‚So mag es denn sein, so

hören Sie denn auch das!‘ Meine Herren Geschworenen, ich habe Ihnen

schon gesagt, warum ich diese Erfindung von dem vor einem Monat

eingenähten Gelde nicht nur für eine Anekdote, sondern für die

allerunwahrscheinlichste Dichtung, die man sich im gegebenen Fall nur

denken kann, halte. Ja, selbst wenn man einen Wettbewerb veranstalten

wollte, in diesem Fall etwas noch Unwahrscheinlicheres sich auszudenken,

so würde man gewiß nichts finden, was jene Erklärung in der Beziehung

noch übertrumpfte. In einem solchen Falle kann man den triumphierenden

Romantiker vor allem mittels der Details schlagen, mittels jener selben

Einzelheiten, an denen die Wirklichkeit stets so reich ist, die aber von

diesen unglücklichen und unfreiwilligen Dichtern, eben als völlig

bedeutungslose und unnötige Kleinigkeiten, überhaupt nicht beachtet

werden. Oh, in einem solchen Augenblick ist es ihnen nicht um die

kleinen Einzelheiten zu tun! Ihr Verstand schafft ein grandioses Ganzes,

– und da wagt man es, ihnen mit solchem Kleinzeug zu kommen! Aber gerade

das ist ja die Falle, mit der man sie fängt. Man stellt dem Angeklagten

kurz folgende Frage: ‚Nun, aber wo haben Sie denn das Material zum

Säckchen hergenommen, wer hat denn den Sack genäht?‘ – ‚Ich habe ihn

selbst genäht.‘ – ‚Und von wo haben Sie das Zeug dazu hergenommen?‘

Dadurch fühlt sich der Angeklagte bereits gekränkt, er glaubt, daß man

sich mit diesem Zeuge über ihn lustig machen wolle, und zwar glaubt er

das im Ernst, im Ernst, sage ich Ihnen! Aber so sind sie ja alle! – ‚Ich

habe von einem meiner Hemden ein Stück abgerissen.‘ – ‚Vortrefflich.

Dann werden wir morgen unter Ihrer Wäsche ein Hemd finden, von dem ein

Stück abgerissen ist.‘ Und bedenken Sie doch nur, meine Herren

Geschworenen, wenn wir nun dieses Hemd gefunden hätten (und wie hätte es

sich denn inzwischen verlieren können, wir hätten es doch sicherlich in

einem Koffer oder in der Kommode gefunden, wenn ein solches Hemd mit

einer abgerissenen Ecke nur jemals auch tatsächlich existiert hätte) –

das aber wäre ein Faktum, ein greifbares Faktum zugunsten des

Angeklagten gewesen, ein, wenn auch schwacher Beweis für die Wahrheit

seiner Aussage! Er aber scheint darauf überhaupt nicht zu verfallen. –

‚Ich erinnere mich nicht mehr, vielleicht riß ich das Zeug auch nicht

vom Hemde ab ... ich glaube, ich nähte das Geld in die Haube der

Hauswirtin ein.‘ – ‚In was für eine Haube?‘ – ‚Ich hatte sie einmal von

ihr fortgeschleppt, sie trieb sich da irgendwo umher, ein alter

Kattunlappen.‘ – ‚Und Sie erinnern sich dessen genau?‘ – ‚Nein, genau

erinnere ich mich dessen nicht ...‘ Und dabei ärgert er sich über alle

Maßen. Indessen, fragt man sich, wie kann er denn das so schnell

vergessen haben? Gerade diese kleinen Nebensächlichkeiten prägen sich

dem Menschen von allen Eindrücken, die er in gleich schrecklichen

Lebensstunden empfängt, am schärfsten ein, und gerade ihrer erinnert er

sich später am deutlichsten. Der Verbrecher, der zum Richtplatz geführt

wird, der vergißt zuweilen alles, ein irgendwo flüchtig bemerktes grünes

Dach aber, oder eine Dohle auf einem Kreuze – die behält er. Als der

Angeklagte dieses Zeugsäckchen für das Geld zusammennähte, da wollte er

doch nicht von den übrigen Hausbewohnern überrascht werden. Er verbarg

sich vor ihnen. So müßte er sich auch noch erinnern, wie er, mit der

Nadel in der Hand, voll Erniedrigung die Angst empfunden hat, es könne

jemand zu ihm hereinkommen, und wie er beim ersten Geräusch

aufgesprungen ist, um sich hinter dem Vorhang zu verstecken ... Doch

wozu rede ich so ausführlich von diesen Nebensachen, dem sogenannten

Kleinkram?“ unterbrach sich plötzlich Hippolyt Kirillowitsch. „Ich tue

es ja nur darum, weil der Angeklagte nach wie vor aufs hartnäckigste auf

dieser abgeschmackten Erfindung besteht, selbst heute noch! Während

dieser ganzen zwei Monate hat der Angeklagte nichts mehr zu erklären

vermocht, seit jener Schicksalsnacht hat er zu seinen früheren

phantastischen Aussagen, die er in derselben Nacht gemacht hat, nichts

mehr hinzugefügt. ‚Alles das sind, sozusagen, nur kleinliche

Nebensachen, glauben Sie mir lieber auf mein Ehrenwort!‘ Oh, wie gern

würden wir glauben, wie würden wir uns freuen, wenn wir daran glauben

könnten, und wäre es auch nur auf das Ehrenwort hin! Sind wir denn etwa

Schakale, die nach Menschenblut dürsten? Geben Sie uns, beweisen Sie uns

nur eine Tatsache zugunsten des Angeklagten, und wir werden uns darüber

freuen, – nur selbstverständlich eine greifbare, reale, nicht nur eine

Folgerung nach dem Gesichtsausdruck des Angeklagten, die noch dazu

dessen leiblicher Bruder macht, oder so eine Behauptung, daß er, als er

sich mit der Hand auf die Brust schlug, damit unbedingt auf das

Geldsäckchen habe weisen wollen, und das noch dazu in der Dunkelheit.

Wir werden uns von Herzen darüber freuen, ich werde der erste sein, der

die Anklage zurückzieht, ich werde mich beeilen, meine Anklage

zurückzuziehen. Jetzt jedoch fordert die Gerechtigkeit, daß sie

befriedigt werde, und ich bestehe darauf, daß es geschehe, denn wir

können kein Wort von dem Gesagten zurücknehmen.“ Hippolyt Kirillowitsch

ging darauf zum Schluß über. Er war wie im Fieber, er schrie nach Sühne

für das vergossene Blut, für das Blut des Vaters, den der Sohn

erschlagen hatte, um ihn „in der niedrigsten Weise zu berauben“. Er wies

unerbittlich auf das tragische und verhängnisvolle Zusammentreffen der

Tatsachen hin. „Und was Sie auch von dem Verteidiger des Angeklagten,

dessen Talent weit bekannt ist, hören mögen“ (Hippolyt Kirillowitsch

konnte sich diese Bemerkung doch nicht verbeißen), „ja, wie beredte und

rührende Worte hier auch ertönen mögen, die es auf Ihre Sentimentalität

abgesehen haben, so vergessen Sie doch nicht, daß Sie sich in diesem

Augenblick im Heiligtum unserer Gerechtigkeit befinden. Vergessen Sie

nicht, daß Sie die Verteidiger unserer Wahrheit sind, die Verteidiger

unseres heiligen Rußland, die Verteidiger seiner Grundfesten, seiner

Familie und alles Heiligen in ihm! Ja, in diesem Augenblick vertreten

Sie ganz Rußland, und Ihr Urteil wird nicht nur hier in diesem Saale

erschallen, nein, über ganz Rußland hin wird es erklingen, und ganz

Rußland wird Ihre Worte vernehmen, wie die Worte seiner Verteidiger und

Richter, und es wird durch Ihren Urteilsspruch entweder ermutigt oder

niedergebeugt werden. Peinigen Sie unser Rußland nicht, meine Herren

Geschworenen, enttäuschen Sie nicht seine Erwartungen! Die Troika

unseres Schicksals jagt dahin – vielleicht kopfüber ins Verderben. Schon

lange streckt man in ganz Rußland die Hände empor, der rasenden Troika

entgegen, und man ruft alle auf, um die besessene, irrsinnige,

schonungslose Jagd aufzuhalten. Und wenn die anderen Völker bisher noch

vor dem blindlings daherjagenden Dreigespann zur Seite getreten sind, so

haben sie das vielleicht durchaus nicht aus Ehrerbietung getan, wie es

der große Dichter wünschte, sondern einfach aus Entsetzen – das sollte

man sich merken. Aus Entsetzen, vielleicht aber auch aus Ekel vor ihr.

Und es ist noch gut, daß sie sich abwenden, was aber dann, wenn sie

aufhören, beiseite zu treten, sich vielmehr plötzlich wie eine feste

Mauer vor der jagenden Erscheinung erheben, um selbst der wahnsinnigen,

wilden Jagd unserer Zügellosigkeit Einhalt zu tun, um sich selbst, die

ganze Aufklärung und die ganze Zivilisation zu retten! Ja, solche

erregte Stimmen aus Europa haben auch wir schon vernommen. Schon

beginnen sie zu ertönen. Verlocken Sie sie nicht zur Tat, fordern Sie

sie nicht heraus, indem Sie den Mord des Vaters durch den leiblichen

Sohn gutheißen!“ ...

Zwar hatte Hippolyt Kirillowitsch sich schon zuvor nicht wenig hinreißen

lassen. Nun schloß er in dieser Weise mit dem höchsten Pathos – und, in

der Tat, der Eindruck, den seine Rede hinterließ, war wirklich

außerordentlich. Er selbst aber ging, kaum daß er sie beendet hatte,

eiligst hinaus und, wie gesagt, im anderen Zimmer soll er beinahe in

Ohnmacht gefallen sein. Das Publikum klatschte nicht Beifall, aber die

ernsten Leute waren befriedigt. Nur die Damen waren es weniger, doch

hatte schließlich auch ihnen seine Beredtsamkeit gefallen, um so mehr,

als sie an dem Endergebnis noch immer nicht zweifelten und von

Fetjukowitsch alles erwarteten: „Zum Schluß wird er das Wort ergreifen

und dann selbstverständlich alle besiegen!“

Zunächst wandten sich alle Blicke zu Mitjä, und man beobachtete ihn

neugierig. Während der ganzen Rede des Staatsanwalts hatte er stumm

dagesessen, die Arme gekreuzt, die Zähne zusammengebissen, den Blick zu

Boden gesenkt. Nur ein paarmal hatte er den Kopf ein wenig erhoben und

aufgehorcht. Besonders als von Gruschenka die Rede gewesen war. Als der

Staatsanwalt Rakitins Ausspruch über sie zitiert hatte, war auf Mitjäs

Lippen ein verächtliches Lächeln erschienen, und er hatte ziemlich

hörbar gesagt: „_Ce Bernard!_“ Als aber Hippolyt Kirillowitsch darauf zu

sprechen gekommen war, wie er ihn in Mokroje ausgefragt und gequält

hatte, da hatte Mitjä plötzlich den Kopf erhoben und mit höchster

Aufmerksamkeit zugehört. An einer Stelle der Rede hatte es fast

geschienen, daß er sofort aufspringen und etwas dazwischenschreien

würde, doch hatte er sich bezwungen und nur einmal verächtlich mit der

Achsel gezuckt. Über diesen Schlußteil der Anklagerede, besonders über

die Leistung des Staatsanwalts beim ersten Verhör in Mokroje, wurde

später viel in unserer Gesellschaft gesprochen und bei der Gelegenheit

auch über Hippolyt Kirillowitsch gelacht: „Der gute Mann konnte doch

seine Fähigkeiten nicht mit Stillschweigen übergehen,“ hieß es da,

„sonst wird man ja so leicht unterschätzt!“

Die Sitzung wurde unterbrochen, aber nur auf eine sehr kurze Zeit, auf

fünfzehn, höchstens zwanzig Minuten. Im Publikum unterhielt man sich

währenddessen, und es wurden verschiedene Meinungen geäußert. Einige von

ihnen habe ich behalten.

„Hm, eine ernste Rede,“ bemerkte mit krauser Stirn ein Herr in einer

Gruppe neben mir.

„An Psychologie hat er ein gehöriges Quantum verpufft,“ meinte eine

andere Stimme.

„Ja, aber es ist doch alles wahr, was er gesagt hat, unantastbare

Wahrheit!“

„Ja, darin ist er Meister.“

„Er hat das Fazit gezogen.“

„Auch für uns, auch für uns hat er das Fazit gezogen!“ ließ sich eine

dritte Stimme vernehmen. „Erinnern Sie sich noch, wie er zu Anfang der

Rede sagte, daß alle so seien wie Fedor Pawlowitsch!“

„Und zum Schluß sagte er es noch einmal. Nur braucht es deshalb noch

nicht wahr zu sein.“

„Und stellenweise war er auch etwas unklar.“

„Bißchen hitzig.“

„Aber es war doch ungerecht, wenn man’s genau nimmt, das war es schon.“

„Na, wissen Sie, das kann man schließlich doch nicht so sagen, er hat’s

immerhin geschickt gemacht. Lange genug hat der Mann gewartet, jetzt hat

er endlich mal die Gelegenheit gehabt, sich auszusprechen, hehe!“

„Wer weiß, was der Verteidiger sagen wird.“

In einer anderen Gruppe:

„Aber den Petersburger konnte er doch nicht ungeschoren lassen, nur war

die Bemerkung ganz überflüssig: ‚Die es auf Ihre Sentimentalität

abgesehen haben,‘ wissen Sie noch, kurz vor dem Schluß?“

„Ja, das war etwas ungeschickt.“

„Hatte es zu eilig.“

„Ein nervöser Mensch.“

„Ja ja, wir haben gut lachen, wie aber muß dem Angeklagten zumute sein?“

„Das ist schon wahr, wie mag es in Mitjenka aussehen!“

„Was meinen Sie, was wird der Verteidiger sagen?“

In einer dritten Gruppe:

„Was ist das da für eine Dame, diese mit dem Lorgnon, die dicke, die an

der Ecke sitzt?“

„Das ist eine Generalin, eine geschiedene Frau, ich kenne sie.“

„Na ja, da geht’s natürlich nicht mehr ohne Lorgnon.“

„Altes Gerümpel.“

„Das finde ich nicht, scheint sogar ganz pikant zu sein.“

„Neben ihr, zwei Plätze weiter, sitzt eine Blondine, die ist besser.“

„Aber das haben sie doch geschickt gemacht, wie sie ihn in Mokroje

geklappt haben, nicht?“

„Ja, das läßt sich nicht leugnen. Darum hat er es auch hier wieder

erzählt. Und wievielmal hat er es dabei schon bei seinen Bekannten zum

besten gegeben!“

„Und auch jetzt mußte es wieder herhalten. Nichts als Eigenliebe!“

„Ein gekränkter Mensch, hehe!“

„Und der sich dazu noch sehr leicht gekränkt fühlt. Viel Rhetorik, lange

Phrasen.“

„Und dann will er uns schrecken, das nicht zu vergessen, will uns Angst

machen. Zum Beispiel, was er da von der Troika sagte, Sie wissen doch

noch? ‚Dort gibt es Hamlets, bei uns aber gibt es vorläufig noch

Karamasoffs!‘ An sich war es ja ganz treffend.“

„Das hat er aus Berechnung gesagt, für die Liberalen natürlich. Der Kerl

fürchtet sich!“

„Und auch den Advokaten fürchtet er.“

„Ja, weiß Gott, was Fetjukowitsch sagen wird!“

„Nun, was er auch sagen sollte, unsere Bauernköppe wird er doch nicht

unter den Tisch reden.“

„Sie glauben?“

In einer vierten Gruppe:

„Was er da von der Troika sagte, war gut. – Du weißt doch noch, als er

von den Völkern sprach, daß sie nicht warten würden.“

„Wieso?“

„Nun, im englischen Parlament ist schon in der vorigen Woche wegen der

Nihilisten ein Mitglied aufgestanden und hat die Minister gefragt, ob es

nicht Zeit wäre, in die Vorgänge der barbarischen Nation einzugreifen

und ihr Bildung beizubringen – das heißt also: uns. Darauf hat Hippolyt

angespielt, ich weiß es genau, daß er das gemeint hat. Noch in der

vorigen Woche sprach er davon.“

„Hoho! Noch hat der Fuchs den Braten nicht!“

„Welchen Braten? Wieso noch nicht?“

„Was dann, wenn wir ihnen Kronstadt vor der Nase abschließen und ihnen

kein Korn geben – wo wollen sie es dann hernehmen?“

„Aber aus Amerika! Jetzt nehmen sie alles aus Amerika!“

„Red keinen Unsinn!“

Da ertönte die Glocke, und alles stürzte zu den Plätzen. Fetjukowitsch

bestieg die Tribüne.

X.

Die Rede des Verteidigers. Ein Stock hat zwei Enden

Alles war verstummt, als die ersten Worte des berühmten Redners

erklangen. Alle Blicke hingen wie gebannt an ihm. Er begann ganz ohne

Umschweife, einfach und überzeugt, ohne die geringste Anmaßung, ohne den

geringsten Ansatz zu Schönrederei, zu überschwenglichen Tönen oder

gefühlvollen Worten. Er sprach wie ein Mensch, der im engen Kreise

mitfühlender Freunde das Wort ergriffen hat. Sein Organ war wundervoll,

tragend und angenehm, und es schien, daß in dieser Stimme sogar etwas

Aufrichtiges und Treuherziges durchklang. Doch schon nach den ersten

Sätzen fühlten alle, daß der Redner sich ganz plötzlich auch zu wahrem

Pathos emporschwingen und „mit ungeahnter Kraft die Herzen treffen

konnte“. Er sprach vielleicht weniger regelrecht als Hippolyt

Kirillowitsch, vielleicht sogar grammatikalisch nicht ganz korrekt,

dafür aber auch nicht in so langen Sätzen und eigentlich sogar

treffender. Nur eines mißfiel anfänglich den Damen: er krümmte immer so

absonderlich seinen Rücken, namentlich zu Anfang seiner Rede; nicht, als

hätte er sich verbeugt, sondern als wenn er zu seinen Zuhörern

hinstrebte, wobei er immer nur die obere Hälfte seines langen Rückens

nach vorn bog, ganz als wäre in der Mitte dieses langen, schmalen

Rückens ein Gelenk angebracht gewesen, so daß das Rückgrat sich fast

unter einem rechten Winkel biegen konnte. Zu Anfang seiner Rede sprach

er wie gehackt, die Sätze ohne inneren Zusammenhang, scheinbar plan- und

systemlos, indem er die Tatsachen, wie sie ihm in den Sinn kamen,

aufgriff – aber zu guter Letzt entstand doch ein abgerundetes Ganzes.

Seine Rede könnte man in zwei Hälften einteilen: die erste Hälfte war

die Kritik, die Widerlegung der Anklage – nicht ohne boshafte und

sarkastische Bemerkungen –, in der zweiten Hälfte dagegen änderte er

plötzlich seinen Ton und sogar sein ganzes Verfahren: da erhob er sich

zu jenem Pathos, von dem ich schon sprach, so daß der Saal, der darauf

nur gewartet zu haben schien, wie vor Begeisterung erbebte. – Er trat

sogleich an die Sache heran und begann damit, daß das Feld seiner

Tätigkeit eigentlich in Petersburg sei; doch geschehe es deshalb nicht

zum ersten Male, daß er dem Ruf in eine andere Stadt folge, um einen

Angeklagten zu verteidigen; er tue dies jedoch immer nur dann, wenn er

entweder von der Unschuld des Betreffenden überzeugt sei oder dieselbe

im voraus als mindestens sehr wahrscheinlich annehmen zu dürfen glaube.

„Dasselbe war auch diesmal der Fall. Schon aus den ersten

Zeitungsnachrichten las ich etwas heraus, das mir sehr zugunsten des

Angeklagten auffiel. Mit einem Wort, mich interessierte zuerst und vor

allen Dingen eine bestimmte juristische Tatsache, die sich in der

Gerichtspraxis allerdings häufig wiederholt, doch noch niemals, wie mir

scheint, mit so charakteristischen Besonderheiten zutage getreten ist,

wie gerade im vorliegenden Fall. Diese Tatsache müßte ich eigentlich

erst zu Ende meiner Rede hinstellen, wenn ich alles Gesagte

zusammenfasse, doch werde ich den betreffenden Gedanken schon zu Anfang

meiner Rede aussprechen, denn es ist nun einmal meine Schwäche, den

Gegenstand mit geradem Griff anzufassen, ohne ihn zuerst mit Winkelzügen

zu umkreisen, ohne Effekte vorzubereiten und etwa die großen Eindrücke

für den Schluß aufzusparen. Das ist vielleicht unklug von mir, doch

dafür ist es offenherzig. Dieser mein Hauptgedanke nun, diese meine

Formel geht dahin: Es gibt eine erdrückende Menge von Beweisen, die alle

gegen den Angeklagten zeugen, und zu gleicher Zeit gibt es keinen

einzigen Beweis, der der Kritik wirklich standhält, sobald man ihn

einzeln, an und für sich, betrachtet. Als ich die Nachrichten und

Gerüchte über diesen Mord in den Zeitungen weiter verfolgte, fand ich

mich immer mehr in meiner Ansicht bestärkt – und da erhielt ich denn

plötzlich von den Verwandten des Angeklagten die Aufforderung, seine

Verteidigung zu übernehmen. Ich reiste natürlich sofort hierher und

überzeugte mich hier endgültig von der Richtigkeit meiner Annahme. Ja,

und so habe ich denn, um diese gefahrvolle Verkettung von Tatsachen zu

zerstören und die Unbewiesenheit und das Phantastische jeder einzelnen

anklagenden Tatsache klarzulegen, in diesem Prozeß die Verteidigung

übernommen.“

Mit dieser Erklärung begann der Verteidiger und fuhr dann fort, wie

folgt:

„Meine Herren Geschworenen, ich bin als Fremder hierhergekommen. Ich

habe alle Eindrücke unvoreingenommen empfangen. Der Angeklagte, ein

wilder, zügelloser Charakter, hatte mich vorher nicht beleidigt, wie er

vielleicht Hunderte hier in der Stadt beleidigt hat, weswegen denn viele

im voraus gegen ihn gestimmt sein mögen. Gewiß sehe auch ich ein, daß

das sittliche Gefühl der hiesigen Gesellschaft sich mit Recht empört

hat: Der Angeklagte ist kein ruhig lebender, kein sich mäßigender

Mensch. Dessen ungeachtet hat ihn die hiesige Gesellschaft bereitwillig

empfangen, und selbst im Hause des verehrten Anklägers hat er

freundliche Aufnahme gefunden.“ (Bei diesen Worten ertönte leises

Lachen, allerdings nur von ein paar Personen, die es außerdem noch

schnell unterdrückten – doch hatten es alle gehört: man wußte in der

ganzen Stadt, daß Hippolyt Kirillowitsch Mitjä nur gegen seinen Willen

in seinem Hause empfangen hatte, und zwar nur aus dem einen Grunde, weil

jener seiner Frau interessant erschienen war; seine Frau war eine höchst

tugendhafte, wohltätige und achtbare Dame; nur war sie im Grunde ihres

Wesens phantastisch, war das, was man originell nennt; und in gewissen

Fällen, vornehmlich in Kleinigkeiten, widersetzte sie sich gern ihrem

Gemahl; übrigens war Mitjä nur sehr selten bei ihnen gewesen.)

„Nichtsdestoweniger wage ich anzunehmen,“ fuhr der Verteidiger fort,

„daß selbst bei einem so unabhängigen Geiste und gerecht urteilenden

Charakter, wie sie mein verehrter Widersacher besitzt, sich ein gewisses

nicht zutreffendes Vorurteil gegen meinen unglücklichen Klienten

herausgebildet hat. Und das ist ja auch nur zu natürlich. Der

Unglückliche hat gar zu sehr verdient, daß man gegen ihn ein ungünstiges

Vorurteil faßte. Das beleidigte sittliche und mehr noch, das ästhetische

Gefühl pflegt mitunter unerbittlich zu sein. Gewiß haben wir in der

ausgezeichneten Anklagerede eine strenge Analyse des Charakters und der

Taten des Angeklagten vernommen; es lag darin ein streng kritisches

Verhalten zur Sache, und vor allem wurden psychologische Tiefen vor uns

aufgetan, um uns das Wesen der Sache zu erklären, in die einzudringen

bei dem geringsten absichtlich und böswillig vorurteilsvollen Verhalten

zur Person des Angeklagten für den Ankläger unmöglich gewesen wäre! Aber

es gibt Dinge, die in ähnlichen Fällen sogar schlimmer, sogar

verderblicher sind, als selbst eine absichtlich vorgefaßte Gehässigkeit

im Verhalten zur Sache. Das geschieht, wenn uns zum Beispiel ein

gewisses, sagen wir künstlerisches Spiel verlockt, oder das Bedürfnis

nach künstlerischem Schaffen, sozusagen das Bedürfnis, einen Fall zu

einem ganzen Roman auszuspinnen, besonders wenn Gott uns noch mit

reichen psychologischen Gaben ausgestattet hat. Schon in Petersburg, als

ich mich anschickte, hierher zu fahren, machte man mich darauf

aufmerksam – was ich freilich schon wußte –, daß ich hier als

Widersacher einen tiefen und feinen Psychologen antreffen werde, der

sich schon des längeren durch seine Fähigkeiten einen besonderen Ruf in

unserer noch jungen juristischen Welt erworben hat. Nur ist die

Psychologie, meine Herren, zwar ein tiefes Ding, doch gleicht sie nicht

wenig – einem Stocke mit zwei Enden.“ (Leises Gelächter im Publikum.)

„Sie werden mir gewiß meinen trivialen Vergleich verzeihen. Ich rechne

mich selbst nicht zu den Meistern der Redekunst. Allein ich will ein

Beispiel anführen – das erste beste, das mir aus der Anklagerede

einfällt: Der Angeklagte klettert nachts, auf der Flucht aus dem Garten,

über den Zaun und streckt mit einem Schlage – er hatte eine kleine

Mörserkeule in der Hand – den alten Diener, der ihn am Bein festhält, zu

Boden. Darauf springt er sofort in den Garten zurück und müht sich

während ganzer fünf Minuten um den Verletzten, weil er feststellen will,

ob er ihn erschlagen hat, oder ob der Alte noch lebt. Nun will der

Ankläger um keinen Preis an die Wahrheit der Aussage des Angeklagten

glauben, daß er aus _Mitleid_ zum alten Grigorij herabgesprungen sei.

‚Nein,‘ meint er, ‚in solch einem Augenblick kann man nicht so

zartfühlend sein, das ist ganz ausgeschlossen, das wäre gar zu

unnatürlich; er ist nur zu dem einen Zweck wieder hinabgesprungen, um

sich zu überzeugen, ob der einzige Zeuge seiner Tat tot oder lebendig

ist – folglich haben wir hier den besten Beweis dafür, daß er das

Verbrechen verübt hat, da er aus keinem einzigen anderen Grunde, Drange

oder Gefühle in den Garten zurückspringen konnte.‘ Das ist Psychologie.

Doch nehmen wir jetzt dieselbe Psychologie, und wenden wir sie

gleichfalls an, nur mit dem Unterschiede, daß wir sie am anderen Ende

anfassen, und wie wir sehen werden, ergibt sich dann sofort etwas nicht

weniger Wahrscheinliches. Der Mörder springt aus Vorsicht hinab, um sich

zu überzeugen, ob der Zeuge tot oder lebendig ist, indessen hat er

soeben erst im Zimmer seines von ihm erschlagenen Vaters, wie der Herr

Ankläger selbst bezeugt, einen anderen ungeheuer wichtigen Zeugen

hinterlassen, nämlich das zerrissene Kuvert, auf dem geschrieben steht,

daß es einmal dreitausend Rubel enthalten hat. ‚Hätte er dieses Kuvert

mitgenommen, so würde jetzt niemand in der ganzen Welt wissen, daß

dieses Geldpaket vorhanden gewesen ist – und folglich auch niemand, daß

ein _Raubmord_ stattgefunden hat.‘ Ich zitiere den Ausspruch des

Anklägers. Also ganz hat seine Überlegungskraft nicht ausgereicht, wie

wir sehen: der Mensch hat den Kopf verloren, hat Angst bekommen und ist

fortgelaufen, und hat sogar ein solches Beweisstück gegen sich auf dem

Fußboden hinterlassen! Nachdem er aber zwei Minuten später noch einen

zweiten Menschen erschlagen hat, stellt sich bei ihm sofort wie auf

Wunsch die herzloseste und berechnendste Überlegungskraft und Vorsicht

ein. Doch gut, gesetzt, daß es so gewesen ist, – gerade darin soll ja

die größte Feinheit der Psychologie bestehen, daß man unter solchen

Umständen blutdürstig und scharfsichtig wie ein kaukasischer Adler ist,

im nächsten Augenblick dagegen blind und schüchtern wie ein gewöhnlicher

Maulwurf. Aber wenn ich nun schon einmal so blutdürstig und grausam

berechnend bin, daß ich nach dem Totschlage nur zu dem Zweck

hinabspringe, um nachzusehen, ob der Zeuge meines Verbrechens tot oder

lebendig ist, so fragt sich doch, denke ich, wozu ich mich mit diesem

neuen, meinem zweiten Opfer ganze fünf Minuten lang abmühen sollte,

wobei ich nur riskiere, mir noch andere Zeugen auf den Hals zu ziehen?

Wozu sollte ich dann mit meinem Taschentuch dem Alten das Blut vom

Gesichte abwischen, wenn nicht ausdrücklich zu dem einen Zweck, daß

dieses Taschentuch später ein schweres Beweisstück gegen mich werden

kann? Nein, wenn ich schon einmal so berechnend und grausam bin, sollte

es dann nicht besser sein, den niedergeworfenen Diener mit derselben

Mörserkeule noch einmal und noch einmal auf den Kopf zu schlagen, ihn

endgültig zu erschlagen, um auf diese Weise, indem ich den einzigen

Zeugen töte, das Herz von jeder Sorge zu befreien? Und schließlich, ich

springe hinab, um zu sehen, ob der gefährliche Zeuge lebendig oder tot

ist, und hinterlasse bei der Gelegenheit sofort einen anderen Zeugen,

nämlich diese selbe Mörserkeule, die ich in Gegenwart zweier Frauen

ergriffen habe, die alle beide jederzeit diesen Gegenstand

wiedererkennen und aussagen können, daß _ich_ ihn aus ihrer Küche

mitgenommen habe und folglich wohl auch der Mörder sein werde. Und nicht

etwa, daß ich sie dort im Garten vergessen oder in der Zerstreutheit aus

der Hand habe fallen lassen! Nein, ich habe meine Waffe ausdrücklich

fortgeworfen, denn man hat sie etwa fünfzehn Schritt von der Stelle, wo

Grigorij hingefallen war, aufgefunden. Jetzt fragt sich doch, weshalb

hat der Angeklagte das getan? Und dafür gibt es nur eine Erklärung: nur

deshalb, weil es ihm bitter leid tat, einen Menschen erschlagen zu

haben, einen alten Diener. Jawohl: deshalb, und nur deshalb hat er im

Ärger mit einer Verwünschung die Mörserkeule fortgeschleudert, da sie

eben die Waffe war, mit der er den Menschen getötet hatte. Anders kann

es überhaupt nicht gewesen sein. Warum hätte er sie sonst mit solcher

Wut so weit fortschleudern sollen, und nicht etwa ins Gebüsch, sondern

zur Rasenfläche hin, wo sie dann noch auf die sichtbarste Stelle,

nämlich auf den Kiesweg, gefallen ist! Wenn er aber Schmerz und Leid

darüber empfinden konnte, daß er einen Menschen erschlagen hatte, nun,

so empfand er diesen Schmerz und dieses Leid eben nur deshalb, weil er

den Vater nicht erschlagen hatte. Hätte er vorher schon den Vater

erschlagen, so wäre er nicht aus Mitleid zu dem anderen Verletzten

hinabgesprungen – dann hätte er bereits ganz andere Gefühle gehabt, dann

wäre es ihm nicht mehr um andere zu tun gewesen und um Mitleid mit

ihnen, sondern um ihn selbst, und darum, daß er sich rettete. Und so ist

es auch gewesen. Anderenfalls hätte er, wie gesagt, Grigorijs Schädel

endgültig eingeschlagen und hätte sich nicht ganze fünf Minuten um ihn

gemüht. Mitleid und das Verlangen, ihm zu helfen, konnten nur darum in

seinem Herzen zu Wort kommen, weil sein Gewissen noch rein war. Das ist

auch Psychologie. Aber wir kommen mit ihr zu einem etwas anderen

Ergebnis. Ich habe absichtlich, meine Herren Geschworenen, die

Psychologie zu Hilfe genommen, um an diesem Beispiel anschaulich zu

beweisen, daß man mit ihr jeden beliebigen Schluß ziehen kann. Es kommt

dabei nur darauf an, in wessen Händen sie sich befindet. Ja, die

Psychologie kann selbst die ernstesten Männer verleiten, Romane zu

dichten, mag es auch ganz unfreiwillig geschehen. Ich betone: ich rede

nur von der überflüssigen Psychologie, meine Herren Geschworenen, von

dem gewissen Mißbrauch, der mit ihr zuweilen getrieben wird.“

Hier hörte man wieder von ein paar Seiten leises beifälliges Lachen, das

natürlich an die Adresse des Staatsanwalts ging. Ich werde nicht die

ganze Rede des Verteidigers wiedergeben, sondern nur einige Stellen, die

von den Hauptpunkten handelten.

XI.

Kein Geld. Keine Beraubung

Es gab in der Rede des Verteidigers einen Punkt, der alle in Erstaunen

setzte, nämlich – die vollständige Ableugnung der Tatsache, daß die

verhängnisvollen Dreitausend überhaupt existiert hätten, und die

Schlußfolgerung daraus, daß mithin die Möglichkeit einer Beraubung

überhaupt ausgeschlossen sei.

„Meine Herren Geschworenen,“ hub der Verteidiger wieder an, „im

vorliegenden Fall setzt jeden unvoreingenommenen Menschen sofort eine

charakteristische Besonderheit in Erstaunen, nämlich: daß der Angeklagte

eines Raubmordes beschuldigt wird, wir aber zu gleicher Zeit vor der

vollständigen Unmöglichkeit stehen, beweisen zu können, was nun

eigentlich geraubt worden ist. Geld, sagt man, sei geraubt, dreitausend

Rubel – aber haben diese denn je in Wirklichkeit existiert? Das weiß

niemand. Überlegen Sie sich: erstens, woher wissen wir, daß es

dreitausend waren, und wer hat sie gesehen? Sie wirklich gesehen und

darauf hingewiesen, daß sie in einem Kuvert mit einer Aufschrift lagen,

hat nur der Diener Ssmerdjäkoff. Und nur er allein hat schon vor der

Katastrophe dem Angeklagten, sowie dessen Bruder Iwan Fedorowitsch,

davon Mitteilung gemacht. Auch Fräulein Sswetlowa war davon

unterrichtet. Indessen haben diese drei Personen das Geld nicht gesehen,

gesehen hat es wiederum nur Ssmerdjäkoff – und da stellt sich doch von

selbst die Frage: wenn es wahr ist, daß diese Dreitausend existiert

haben und Ssmerdjäkoff sie gesehen hat, wann hat er sie dann zum

letztenmal gesehen? Wie, wenn der alte Herr sie von dort – sie sollen ja

unter dem Kopfkissen gelegen haben – fortgenommen und sie wieder in die

Schatulle zurückgelegt hat, ohne es ihm zu sagen? Beachten Sie wohl,

nach den Worten Ssmerdjäkoffs lag das Geld im Bett, sogar unter dem

Federbett; der Angeklagte hätte es also unter dem Federbett hervorziehen

müssen. Indessen war das Bett ganz unberührt, was ausdrücklich im

Protokoll bemerkt worden ist. Wie konnte es nun wohl möglich sein, daß

der Angeklagte das Bett gar nicht durchwühlt und dazu noch mit seinen

blutigen Händen die frische, feine Bettwäsche, die eigens zu diesem

Abend aufgedeckt worden war, nicht beschmutzt haben soll? Darauf sagt

man uns: aber das Kuvert lag doch auf dem Fußboden! Gerade von diesem

Kuvert lohnt es sich, etwas mehr zu reden. Vorhin bin ich nicht wenig

erstaunt gewesen: als der verehrte Ankläger von diesem Kuvert sprach,

erklärte er plötzlich selbst – beachten Sie dies wohl, meine Herren –

erklärte er selbst in seiner Rede an der Stelle, wo er darauf hinwies,

daß es eine Abgeschmacktheit sei, Ssmerdjäkoff des Mordes auch nur zu

verdächtigen: ‚Wenn dieses Kuvert nicht dagewesen, nicht als Beweisstück

liegen geblieben wäre, wenn der Mörder es mitgenommen hätte, so hätte

niemand in der ganzen Welt je erfahren, daß ein solches Geldpaket

existiert hat, und daß das Geld von dem Angeklagten gestohlen worden

ist.‘ Also nur dieses zerrissene Stück Papier mit der Aufschrift hat

nach dem Bekenntnis des Anklägers selbst die Beschuldigung des

Angeklagten, einen Raubmord verübt zu haben, veranlaßt, ‚denn sonst

hätte niemand gewußt, daß ein Diebstahl stattgefunden, und daß dieses

Geld wirklich existiert hat.‘ Genügt es denn wirklich, dieses Stück

Papier auf dem Fußboden, ist das denn wirklich ein Beweis, daß in ihm

Geld gelegen, und daß dieses Geld wiederum gestohlen worden ist? ‚Aber

Ssmerdjäkoff hat doch in diesem Kuvert das Geld gesehen,‘ wird uns

gesagt. Wann aber, _wann_ hat er es zum letztenmal gesehen, das ist es,

was ich frage? Ich habe mit Ssmerdjäkoff darüber gesprochen, und er hat

mir gesagt, daß er es zwei Tage vor der Katastrophe noch gesehen habe.

Warum aber kann ich zum Beispiel nicht annehmen, daß dem alten Fedor

Pawlowitsch eingefallen ist, als er ganz allein in seinem Hause

eingeschlossen war, in ungeduldiger, erregter Erwartung seiner Geliebten

– daß ihm da plötzlich eingefallen ist, vielleicht auch um sich die Zeit

zu vertreiben, das Paket zu öffnen und das Geld herauszunehmen? ‚Ach,

zum Teufel mit dem albernen Kuvert und seiner Aufschrift,‘ hat er

vielleicht bei sich gesagt, ‚so wird sie mir ja überhaupt nicht glauben,

daß wirklich Geld darin ist, wenn ich ihr aber dreißig Regenbogen in der

Hand zeige, das wird stärker ziehen, da wird ihr der Mund wässern.‘ –

Und er zerreißt die Schnur, nimmt das Geld heraus und wirft das Kuvert,

wie es dem Hausherrn und Besitzer des Geldpakets niemand verbieten kann,

einfach auf den Fußboden, unbekümmert um jedes Beweisstück. Meine Herren

Geschworenen, was ist wohl möglicher als eine solche Auslegung des

Tatbestandes? Warum sollte das unmöglich sein? Wenn sich also nur irgend

etwas Ähnliches annehmen läßt, so fällt die Beschuldigung des Diebstahls

ganz von selbst weg: wenn kein Geld existiert hat, so hat auch kein Raub

stattgefunden. Wenn das Kuvert auf dem Fußboden ein Beweis dafür sein

soll, daß das Geld sich in ihm befunden hat, warum kann ich dann nicht

das Gegenteil behaupten, nämlich, daß das Kuvert deshalb auf dem

Fußboden lag, weil sich in ihm kein Geld mehr befand, weil dasselbe vom

Besitzer schon früher herausgenommen worden war? ‚Ja, wo aber war in dem

Falle das Geld geblieben, wenn Fedor Pawlowitsch es aus dem Paket

genommen haben soll – bei der Haussuchung hat man keines gefunden!‘

Zunächst hat man in seiner Schatulle einen Teil des Geldes gefunden, und

dann hätte er ja schon am Morgen oder am Tage vorher über dasselbe

verfügen, es auswechseln, fortschicken oder überhaupt verausgaben können

und schließlich durchaus nicht für nötig befunden haben, seine Gedanken,

Pläne und Handlungen Ssmerdjäkoff sofort mitzuteilen. Wenn aber schon

eine Möglichkeit zu einer solchen Annahme vorhanden ist – wie kann man

dann noch so hartnäckig und bestimmt den Angeklagten beschuldigen, daß

der Mord von ihm um des Raubes willen ausgeführt worden sei, und daß die

Beraubung wirklich stattgefunden habe? Auf diese Weise betreten wir

tatsächlich das Gebiet des Romanes. Wenn man behauptet, daß die und die

Sache geraubt worden ist, so muß man auch unfehlbar beweisen können, daß

diese Sache wirklich existiert hat. Hier aber hat sie nicht einmal

jemand gesehen. Unlängst ist in Petersburg ein junger Mensch von

achtzehn Jahren, ein halber Knabe, ein kleiner Hausierer, mitten am

hellen Tage mit einem Beil bewaffnet in eine Wechselbude eingedrungen

und hat mit unglaublicher, in solchen Fällen allerdings typischer

Dreistigkeit den Besitzer der Wechselbude erschlagen und

tausendfünfhundert Rubel, die in der Kasse lagen, in seine Tasche

gesteckt. Innerhalb fünf Stunden war er schon verhaftet. Außer fünfzehn

Rubel, die er inzwischen verausgabt hatte, erhielt man die ganzen

Tausendfünfhundert wieder. Außerdem gab ein Kommis, der erst nach dem

Totschlag in die Wechselbude zurückgekehrt war, der Polizei nicht nur

die gestohlene Summe an, sondern noch dazu, aus welchem Gelde, d. h. aus

wieviel Regenbogen, wieviel blauen und roten Kreditbilletts, wieviel

Goldgeld und so weiter sie bestanden hatte, und richtig fand man bei dem

verhafteten Mörder genau das angegebene Geld wieder. Hinzu kam das volle

und aufrichtige Geständnis des Mörders, daß er getötet und dieses Geld

aus der Kasse herausgenommen habe. Sehen Sie, meine Herren Geschworenen,

das nenne ich Beweise! Denn hierbei sehe ich das Geld, halte es

gleichsam selbst in der Hand und kann ganz einfach nicht behaupten, daß

es kein Geld gegeben habe. Verhält es sich in diesem Falle ebenso? Dabei

handelt es sich hier um Leben und Tod, um das Schicksal eines Menschen.

‚Wie,‘ sagt man, ‚er hat doch die ganze Nacht gepraßt, hat mit vollen

Händen Geld ausgestreut, er gesteht ja selbst, daß er tausendfünfhundert

Rubel gehabt habe – woher kann er sie genommen haben?‘ Aber gerade

dadurch, daß nur anderthalbtausend festgestellt werden konnten, die

andere Hälfte der Summe aber unauffindbar, unnachweisbar blieb, wird

doch bewiesen, daß dieses Geld sich niemals in dem Kuvert befunden haben

kann. Nach der Berechnung der Zeit, und zwar nach der genauesten, hat es

sich in der Voruntersuchung gezeigt, und es ist sogar bewiesen worden,

daß der Angeklagte von den Mägden gleich zum Beamten Perchotin gelaufen

ist, sich also nicht vorher noch in seine Wohnung begeben hat, ja, daß

er nirgendwohin gegangen und die ganze Zeit mit Menschen zusammengewesen

ist, folglich also auch nicht von den Dreitausend die Hälfte irgendwo in

der Stadt versteckt haben kann. Das ist auch der Grund, warum der

Ankläger auf der Annahme bestand, daß das Geld irgendwo im Dorfe Mokroje

in einem Winkel der Herberge versteckt sei. Warum nicht gar in den

Kellern des Udolfschen Schlosses, meine Herren! Ist diese Voraussetzung

etwa nicht phantastisch, nicht romantisch? Und, beachten Sie wohl,

sobald nur diese eine Annahme, daß sie in Mokroje versteckt sein können,

unmöglich wird, so – fliegt die ganze Beschuldigung der Beraubung in die

Luft, denn wo können diese anderthalb Tausend sonst geblieben sein?

Durch welches Wunder können sie verschwunden sein, wenn es unantastbar

feststeht, daß der Angeklagte nirgendwohin gegangen ist? Und mit solchen

Märchen sind wir bereit, ein Menschenleben zu vernichten! Nun sagt man:

‚Immerhin kann er nicht beweisen, woher er die anderthalb Tausend, die

er in der Hand gehabt, genommen hat; außerdem haben alle gewußt, daß er

vor dieser Nacht kein Geld besessen hat.‘ Ich frage dagegen: wer hat das

gewußt? Der Angeklagte hat doch klar und bestimmt ausgesagt, woher er

das Geld genommen hat, und wenn Sie wollen, meine Herren Geschworenen,

wenn Sie wollen – so kann es nichts Wahrscheinlicheres geben als diese

Aussage, und außerdem nichts, was mit dem Charakter und der Seele des

Angeklagten besser übereinstimmte. Der Anklage gefällt aber ihr eigener

Roman gar zu sehr: ein willensschwacher Mensch, er entschließt sich,

dreitausend Rubel, die ihm so beschämend von der Braut angeboten werden,

anzunehmen, und natürlich ist ausgeschlossen, daß er die Hälfte davon in

ein Säckchen eingenäht hat, im Gegenteil, selbst wenn er sie eingenäht

hätte, so hätte er doch alle zwei Tage etwas davon herausgenommen und

auch die ganze andere Hälfte auf diese Weise in einem Monat verlebt!

Erinnern Sie sich bitte, diese Behauptung wurde in einem Tone

aufgestellt, der jeden Widerspruch ausschloß. Wie aber, wenn sich das

gar nicht so zugetragen hat, wie aber, wenn man in diesem Roman aus

Dmitrij Karamasoff eine ganz andere Person gemacht hat? Darauf wird man

vielleicht antworten: ‚Es sind doch Zeugen vorhanden, die gesehen haben,

daß er im Dorfe Mokroje die ganzen Dreitausend, die er von Fräulein

Werchoffzeff genommen, verschleudert hat, noch einen Monat vor der

Katastrophe, auf einmal, wie eine einzige Kopeke, folglich kann er also

nichts zurückbehalten haben.‘ Aber wer sind denn diese Zeugen? Was man

diesen Zeugen aufs Wort alles glauben kann, haben wir ja schon beim

Verhör gesehen! Außerdem scheint ein Stück Brot in der fremden Hand

immer größer als in der eigenen. Schließlich hat keiner von den Zeugen

das Geld gezählt, sondern nur nach dem Augenmaß geurteilt. Hat doch der

Zeuge Maximoff ausgesagt, daß in den Händen des Angeklagten sich

zwanzigtausend Rubel befunden hätten. Sehen Sie, meine Herren

Geschworenen, wie die Psychologie ihre zwei Enden hat, und gestatten Sie

mir daher gütigst, sie auch beim anderen Ende anzufassen: es ist zum

mindesten interessant zu konstatieren, was dabei herauskommt.

Also ... Einen Monat vor der Katastrophe wurden dem Angeklagten von

Fräulein Werchoffzeff zur Absendung durch die Post dreitausend Rubel

anvertraut. Es fragt sich aber, ob ihm dieselben wirklich in so

schmachvoller und erniedrigender Weise übergeben worden sind, wie das

vorhin dargestellt wurde? Bei der ersten Aussage des Fräulein

Werchoffzeff über diesen Gegenstand schien es durchaus nicht so,

durchaus nicht so; in der zweiten Aussage hörten wir nur den Aufschrei

der Rache und Wut und eines lange unterdrückten Hasses. Doch allein

schon, daß die Zeugin das erstemal unrichtig ausgesagt hat, gibt uns die

Berechtigung anzunehmen, daß die zweite Aussage gleichfalls unrichtig

ist. Der Ankläger ‚will nicht, wagt es nicht‘ – das sind seine eigenen

Worte – an diesen Roman zu rühren. Schön! Auch ich will nicht daran

rühren, aber ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn die reine und

sittlich hochstehende Persönlichkeit, die das sehr geehrte Fräulein

Werchoffzeff unstreitig ist – wenn eine solche Persönlichkeit, sage ich,

sich erlaubt, plötzlich vor Gericht ihre erste Aussage zu widerrufen,

und zwar mit der Absicht, den Angeklagten zu vernichten, so ist doch

klar, daß diese Aussage nicht kaltblütig und leidenschaftslos gemacht

worden ist. Wird man uns nun wirklich das Recht nehmen, daraus zu

folgern, daß eine rachedürstige Frau vieles übertreiben kann? Daß sie

gerade die Schande und den Schimpf vergrößert hat, die mit dem

Geldangebot verbunden gewesen ist? Im Gegenteil, ich bin überzeugt, das

Geld war so angeboten worden, daß er es annehmen konnte, besonders da

unser Angeklagter ein leichtsinniger Mensch ist. Er rechnete dabei

natürlich auf das Geld, das er noch von seinem Vater zu erhalten hatte,

auf die Dreitausend, die jener ihm schuldete. Das war leichtsinnig,

gewiß, aber gerade infolge dieses Leichtsinns war er fest überzeugt, daß

der Vater die Dreitausend ihm geben werde und müsse, daß er, wenn er sie

erhalten habe, das von Fräulein Werchoffzeff ihm anvertraute Geld immer

noch ersetzen und nach Moskau abschicken könne. Aber der Ankläger will

es unter keiner Bedingung zulassen, daß er am selben Tage noch vom

erhaltenen Geld die Hälfte habe in ein Säckchen einnähen können: ‚Ein

solcher Charakter kann so etwas nicht tun.‘ Und doch hat er selbst

ausgerufen, daß Karamasoff eine breit angelegte Natur sei, hat selbst

ausgerufen, daß Karamasoff sich in zwei entgegengesetzte Abgründe zu

gleicher Zeit versenken könne! Karamasoff ist ja doch eine Natur mit

zwei Seiten, mit zwei Abgründen, so daß er selbst bei der

grenzenlosesten Schwelgerei innehalten kann, weil ihn plötzlich die

andere Seite, der andere Abgrund lockt. Die andere Seite aber war die

Liebe – diese neue, wie Pulver aufgeflammte Liebe! Zu dieser Liebe

jedoch hatte er Geld nötig, oh! viel mehr, als er nötig gehabt hätte, um

mit seiner Geliebten ein Fest zu feiern! Denn sagte sie ihm: ‚Ich bin

dein, ich will nicht zu Fedor Pawlowitsch,‘ so hätte er sie genommen und

fortgebracht – dazu aber hatte er Geld nötig! Das war wichtiger, als

sich amüsieren! Und Karamasoff soll das nicht verstanden haben? Gerade

diese Sorge machte ihn ja fast krank! Was ist nun verständlicher, als

daß er die Hälfte des Geldes auf alle Fälle oder vielmehr für diesen

einen Fall aufbewahrte? Inzwischen aber vergeht die Zeit, und Fedor

Pawlowitsch gibt ihm die Dreitausend nicht heraus, im Gegenteil, der

Angeklagte erfährt sogar, daß gerade mit diesem Gelde seine Geliebte

angelockt werden soll. ‚Wenn Fedor Pawlowitsch das Geld nicht auszahlt,‘

denkt er, ‚so werde ich vor Katerina Iwanowna als Dieb dastehen.‘ Und da

kommt ihm denn der Gedanke, diese Anderthalbtausend, die er auf der

Brust trägt, Fräulein Werchoffzeff abzugeben und ihr zu sagen: ‚Ich bin

ein Schuft, aber kein Dieb!‘ Folglich hatte er einen doppelten Grund,

dieses Geld wie seinen Augapfel aufzubewahren, und nicht etwa jeden Tag

das Säckchen aufzutrennen und einen Hundertrubelschein nach dem anderen

herauszunehmen und zu verschleudern. Warum sprechen Sie dem Angeklagten

das Gefühl der Ehre ab? Nein, Ehrgefühl hat er, wenn auch oft kein

richtiges, nehmen wir sogar an, ein etwas absonderliches, aber er hat

trotzdem eines bis zur Leidenschaft – das hat er bewiesen! Und, siehe

da, die Sache wird kompliziert, die Qualen der Eifersucht erreichen den

höchsten Grad, und diese beiden Fragen werden immer quälender und

quälender in dem erhitzten Gehirn des Angeklagten: ‚Gebe ich es Katerina

Iwanowna zurück, womit bringe ich dann Gruschenka fort?‘ Wenn er diesen

ganzen Monat so wütete, trank und sich aus dem einen Gasthaus ins andere

schleppte, so tat er dies doch nur, weil er sonst nicht die Kraft gehabt

hätte, diese Qualen zu ertragen. Diese Fragen spitzten sich bei ihm mit

der Zeit dermaßen zu, daß sie ihn schließlich fast zur Verzweiflung

brachten. Er schickte, glaube ich, seinen jüngsten Bruder zum Vater, um

jenen noch zum letztenmal um die Dreitausend zu bitten, doch konnte er

die Antwort nicht abwarten, er geriet außer sich, stürzte selbst hin und

verprügelte den Alten in Gegenwart von Zeugen. Nach diesem Vorfall,

versteht sich, kann er nicht mehr darauf rechnen, daß der Vater sie ihm

geben werde. Am Abend desselben Tages schlägt er sich auf die Brust, auf

die Stelle, wo das Geldsäckchen sich befindet, und schwört dem Bruder,

daß er noch eine Möglichkeit habe, nicht zum Schurken zu werden, doch

fühle er schon voraus, daß er ein Schuft bleiben werde, daß er die

Möglichkeit, sich zu rehabilitieren, nicht benutzen werde, weil seine

Charakterstärke nicht dazu ausreicht. Warum aber, warum glaubt der

Ankläger nicht der Aussage Alexei Karamasoffs, die so rein, so

aufrichtig, so ehrlich und unbeabsichtigt gemacht worden ist? Warum will

er mich glauben machen, daß das Geld in irgendeinem Kellerwinkel des

Udolfschen Schlosses sich befinde? Am selben Abend, nach dem Gespräch

mit dem Bruder, schreibt der Angeklagte den verhängnisvollen Brief, und

dieser Brief ist das hauptsächlichste, soll das großartigste Beweisstück

dafür sein, daß der Angeklagte einen Raubmord verübt habe. ‚Ich werde

alle Leute bitten, und wenn sie mir das Geld nicht geben, so erschlage

ich den Vater und nehme unter dem Federbett das Paket mit dem rosa

Bande, wenn nur Iwan fortführe‘ – oder so ungefähr –: das sei das

regelrechte Programm eines Raubmörders, und wie sollte es das denn nicht

sein? ‚Es hat sich alles so zugetragen, wie im Briefe geschrieben

steht!‘ ruft der Ankläger aus. Zunächst ist der Brief in der Trunkenheit

geschrieben worden, und in großer Gereiztheit; zweitens, das Geldpaket

erwähnt er nur auf die Mitteilungen Ssmerdjäkoffs hin; er selbst hat es

nicht gesehen; und drittens, ist der Brief geschrieben worden, nur

_geschrieben_, ob der Mord sich aber auch so zugetragen hat – womit will

man das beweisen? Hat der Angeklagte das Geld unter dem Kissen gefunden,

hat er es an sich genommen, hat es dieses Geld überhaupt gegeben? Ja,

und lief denn der Angeklagte wegen des Geldes zu dem Hause seines

Vaters, denken Sie doch daran, vergessen Sie doch dieses eine nicht! Er

ist doch Hals über Kopf hingelaufen, aber nicht, um zu rauben, sondern

um zu erfahren, wo sie ist, dieses Weib, das ihn zugrunde gerichtet hat!

Also ist er nicht nach dem Programme, nicht nach dem Wortlaute seines

Briefes hingelaufen, nicht um zu rauben, aus Berechnung zu rauben,

sondern plötzlich, unvorhergesehen, in eifersüchtigem Zorn ist er

hingelaufen! ‚Ja,‘ sagt man, ‚er ist doch hingelaufen, hat totgeschlagen

und wird auch das Geld genommen haben.‘ Aber, frage ich, hat er denn

überhaupt erschlagen? Die Beschuldigung, daß er den Vater beraubt habe,

weise ich mit Unwillen zurück: Man kann niemanden des Raubes

beschuldigen, wenn man nicht ganz genau auf das Geraubte hinweisen kann,

das ist ein Axiom! Hat er aber auch wirklich getötet, ohne zu rauben

getötet? Ist das nachweisbar? Oder ist auch das eine Dichtung?“

XII.

Und kein Mord

„Meine Herren Geschworenen, es handelt sich um ein Menschenleben, da

müssen wir vorsichtiger sein. Wie wir gehört haben, hat der Ankläger

selbst zugegeben, daß er bis auf den heutigen Tag, bis zur heutigen

Gerichtsverhandlung, nicht gewagt habe, den Angeklagten eines

vollständig bewußten und beabsichtigten Mordes zu beschuldigen, bis

vorhin dieser verhängnisvolle ‚trunkene‘ Brief dem Gericht übergeben

wurde! ‚Es ist geschehen, wie es dort geschrieben steht,‘ sagt die

Anklage. Ich aber wiederhole noch einmal: Er ist zu ihr gelaufen, nur um

zu erfahren, wo sie ist. Das ist doch eine unwiderlegbare Tatsache.

Hätte er sie zu Hause gefunden, so wäre er bei ihr geblieben und hätte

das im Brief Angedrohte nicht gehalten. Er ist ganz plötzlich und

unvorbedachterweise hingelaufen und seines ‚trunkenen‘ Briefes hat er

sich in dem Augenblick überhaupt nicht mehr erinnert. ‚Er ergriff aber

die Mörserkeule,‘ wird die Anklage hier einwenden. Erinnern Sie sich

doch nur, meine Herren, was für eine Psychologie einzig und allein aus

dieser einen Mörserkeule entwickelt worden ist, warum er diese

Mörserkeule als Waffe angesehen, als Waffe ergriffen haben soll usw.

usw. Hierbei ging mir nun der allergewöhnlichste Gedanke durch den Kopf:

Wie, wenn diese Mörserkeule nicht auf dem Küchentisch gelegen hätte, von

wo der Angeklagte sie ergriffen hat, sondern wenn sie im Schrank gewesen

wäre, – so wäre sie doch dem Angeklagten nicht in die Augen gefallen,

und er wäre mit leeren Händen, ohne Waffe, davongelaufen und hätte dann

überhaupt niemanden erschlagen können. Wie kann denn die Mörserkeule als

Beweis dafür genügen, daß er sich vorsätzlich bewaffnet und vorsätzlich

ermordet habe? Er hat in den Gasthäusern herumgeschrien, er werde den

Vater erschlagen; zwei Tage vorher aber, als er diesen trunkenen Brief

geschrieben, ist er ruhig gewesen und hat im Gasthause nur einen Kommis

um seinen Platz gebracht, ‚denn ohne Streit konnte Karamasoff doch nicht

auskommen‘. Darauf jedoch antworte ich, daß, wenn er sich schon einen

Mord ausgedacht, wenn er sogar schon den ganzen Mordplan entworfen

hätte, so würde er sich nicht mehr mit dem Kommis gestritten haben, ja,

vielleicht wäre er dann überhaupt nicht in das Gasthaus gegangen, denn

ein Mensch, der sich mit solchen Dingen beschäftigt, sucht Stille,

Heimlichkeit, der möchte unsichtbar sein, damit man nichts von ihm sieht

noch hört, ihn womöglich ganz und gar vergißt, und zwar nicht etwa aus

Berechnung, sondern aus Instinkt. Meine Herren Geschworenen, die

Psychologie hat zwei Enden, und auch wir können Psychologie treiben. Was

alle diese trunkenen Schreie im Laufe des ganzen Monats anbelangt, nun,

so schreien Betrunkene und Kinder immer viel, besonders wenn sie sich

miteinander streiten oder zanken: ‚Ich werde dich erschlagen!‘ sagen sie

schon beim kleinsten Ärger, aber gerade sie tun es hinterher nicht. Und

selbst dieser verhängnisvolle Brief, – ist er denn nicht auch der Schrei

eines Gereizten, der das Gasthaus in betrunkenem Zustande verläßt? Ist

das nicht gleichfalls wie: ‚Ich werde euch alle totschlagen, alle ohne

Ausnahme!‘ Warum sollte dem nicht so sein? Warum soll dieser

verhängnisvolle Brief, warum soll er, im Gegenteil, nicht geradezu –

lächerlich sein? Darum, weil man den Vater erschlagen vorgefunden hat,

weil ein Zeuge den Angeklagten im Garten, bewaffnet und fortlaufend,

gesehen hat und selbst von ihm niedergestreckt worden ist. Darum hat

sich alles nach dem schwarz auf weiß Geschriebenen buchstäblich erfüllt,

und darum ist der Brief nicht bloß lächerlich, sondern verhängnisvoll!

Gott sei Dank, jetzt sind wir beim I-punkte angelangt: ‚Er ist im Garten

gewesen, folglich ist er der Mörder.‘ Mit diesen beiden Sätzen: ‚er ist

im Garten gewesen‘ – ‚folglich ist er der Mörder‘, scheint mir alles

erschöpft zu sein, die ganze Anklage. Aber wie nun, wenn er ihn nicht

erschlagen hat, obgleich er dagewesen ist? Oh, ich gebe ja zu, daß die

Verkettung der Tatsachen, das Zusammentreffen aller verdächtigen

Aussagen von einer gewissen Bedeutsamkeit sein kann. Betrachten Sie

jedoch die Tatsachen einzeln, ohne sich von ihrer Verkettung

beeinflussen zu lassen: warum, zum Beispiel, will die Anklage die

Aussage des Angeklagten, daß er vom Fenster des Vaters fortgelaufen sei,

unter keiner Bedingung auch nur als wahrscheinlich zulassen? Denken Sie

an die Sarkasmen, die der Ankläger hier in bezug auf die Ehrerbietung

und die ‚frommen‘ Gefühle gemacht hat, die sich plötzlich des Mörders

bemächtigt haben sollen. Wie aber, wenn in der Tat sich etwas Ähnliches

zugetragen hat: und wenn ihn auch keine Ehrerbietung veranlaßt hat,

fortzugehen, so kann es doch ein gewisses heiliges Gefühl gewesen sein

...? ‚Meine Mutter muß in diesem Augenblick für mich gebetet haben,‘

sagt der Angeklagte, und behauptet, daß er fortgelaufen sei, sobald er

sich überzeugt habe, daß die Sswetlowa nicht beim Vater war. ‚Er konnte

sich aber doch nicht durch das Fenster überzeugen,‘ entgegnet uns die

Anklage. Warum konnte er denn das nicht? Das Fenster wurde doch auf das

vom Angeklagten gegebene Zeichen geöffnet. Bei der Gelegenheit kann

Fedor Pawlowitsch ein Wort entschlüpft sein, ein Ausruf hat vielleicht

genügt – und das hat den Angeklagten vielleicht sofort davon überzeugt,

daß die Sswetlowa nicht bei ihm war. Warum muß man durchaus

voraussetzen, daß eine Sache so gewesen sei, wie wir sie uns vorstellen,

oder richtiger, wie wir sie uns unbedingt vorstellen wollen? In der

Wirklichkeit können tausend Dinge vorübergehend auftauchen, die selbst

der feinsten Beobachtung eines Romanschriftstellers entgehen würden.

‚Ja, aber Grigorij hat die Tür offen gesehen, folglich muß der

Angeklagte im Hause gewesen sein, und – folglich hat er ihn erschlagen.‘

Von dieser Tür, meine Herren Geschworenen ... Sehen Sie, diese

offenstehende Tür hat nur eine Person gesehen, die sich indessen zu der

Zeit selbst in einem Zustande befunden hat, der ... nun – möge auch die

Tür offen gestanden haben, möge der Angeklagte sie geöffnet und aus dem

Gefühl der Selbsterhaltung gelogen haben, ‚was ja so verständlich in

seiner Lage wäre,‘ möge er, gut, möge er ins Haus eingedrungen sein –

warum muß er ihn dann auch erschlagen haben? Er kann durch die Zimmer

gelaufen sein, den Vater sogar gestoßen, geschlagen haben, doch deswegen

kann er noch immer, nachdem er sich überzeugt hatte, daß die Sswetlowa

nicht bei ihm war, ohne zu erschlagen, wieder fortgelaufen sein, froh

darüber, daß sie nicht da war und er den Vater nicht zu erschlagen

brauchte. Darum ist er vielleicht einige Minuten später vom Zaun zum

alten Grigorij, den er im Jähzorn beschädigt hatte, hinabgesprungen –

eben weil er imstande war, ein reines Gefühl, ein Gefühl des Mitleids

und des Bedauerns zu empfinden. Er, der soeben der Versuchung, den Vater

zu erschlagen, entgangen war, und der nun in seinem reinen Herzen Freude

darüber empfand, daß er den Vater nicht getötet hatte! Schön bis zum

Entsetzen beschreibt uns der Ankläger den schrecklichen Zustand des

Angeklagten im Dorfe Mokroje, als die Liebe sich ihm plötzlich zuwandte

und ihn zu neuem Leben aufrief, und als es ihm nun zu lieben unmöglich

war, weil vor seinem Bewußtsein die blutige Leiche des Vaters lag und

diese Leiche auch schon das Gericht hinter ihm herschickte. Nun hat aber

der Ankläger die Möglichkeit einer solchen Liebesleidenschaft in diesem

Augenblick immerhin zugelassen und sie nach seiner Psychologie

folgendermaßen erklärt: ‚Ein trunkener Zustand war es, noch muß der

Verbrecher durch zwei Straßen fahren, bis zum Richtplatze ist noch weit‘

usw. usw. Haben Sie da vielleicht nicht eine andere Person geschaffen,

Herr Ankläger? Das möchte ich Sie denn doch fragen. Sollte der

Angeklagte wirklich so roh und herzlos sein, daß er in diesem Augenblick

an Liebe und Winkelzüge vor Gericht denken konnte, wenn auf seinem

Gewissen das Blut seines Vaters lag? Nein, nein und abermals nein!

Anderenfalls hätte er, sobald er sich gesagt, daß sie ihn liebte, ‚ihn

zu sich heranzog, ihm ein neues Glück verhieß,‘ – oh, ich schwöre es,

dann hätte er ein zweifaches, dreifaches Bedürfnis empfunden, sich zu

töten, und er hätte sich auch getötet, wenn, wie gesagt, die Leiche des

_Vaters_ vor seinem Bewußtsein gelegen hätte! O nein, dann hätte er

nicht vergessen, wo seine Pistolen lagen! Ich kenne den Angeklagten: die

rohe Herzlosigkeit, die ihm vom Ankläger zugesprochen wird, stimmt nicht

mit seinem Charakter überein. Er hätte sich getötet, das ist sicher; er

hat sich aber nicht getötet, weil ‚die Mutter für ihn gebetet hatte‘ und

sein Herz unschuldig am Blute seines Vaters war. Er quälte sich in

dieser Nacht in Mokroje nur um den verwundeten Grigorij und betete zu

Gott, daß der Alte wieder zu sich kommen möge, daß der Schlag nicht

tödlich sein möge! Warum soll man nicht diese Auslegung der Ereignisse

als wahr annehmen? Welch einen sicheren Beweis haben wir dafür, daß der

Angeklagte uns belügt? Aber da ist ja die Leiche des Vaters, und man

wird uns sofort wieder auf sie hinweisen. Gut, er ist hinausgelaufen,

ohne ihn zu erschlagen, wer aber hat dann den Alten erschlagen?

Ich wiederhole es, die ganze Logik der Anklage besteht nur in dieser

Frage: wer hat erschlagen, wenn nicht er? Man sagt, daß man niemanden an

seine Stelle setzen könne. Meine Herren Geschworenen, verhält es sich

wirklich so? Kann man denn wirklich niemand statt seiner beschuldigen?

Wir haben gehört, wie der Ankläger alle Personen, die sich in dieser

Nacht im Hause befunden haben, an den Fingern aufgezählt hat. Im ganzen

waren es fünf Menschen. Ich gebe vollkommen zu, daß drei von ihnen

außerhalb jedes Verdachtes stehen: der Erschlagene selbst, der alte

Grigorij und seine Frau. Es bleiben also nur noch der Angeklagte und

Ssmerdjäkoff übrig. Und siehe da, der Ankläger behauptet mit Pathos, daß

der Angeklagte nur deshalb auf Ssmerdjäkoff hinweise, weil er doch auf

niemand anderen mehr hinweisen könne, daß aber, wenn noch irgendeine

sechste Person oder nur ein Schatten von einer sechsten Person da wäre,

der Angeklagte sofort aufgeben würde, Ssmerdjäkoff zu beschuldigen, daß

er sich sogar schämen würde, einen so lächerlichen Verdacht

auszusprechen, und gegen den Sechsten aussagen würde. Meine Herren

Geschworenen, warum kann ich nicht genau das Entgegengesetzte behaupten?

Es stehen zwei Menschen vor uns: der Angeklagte und Ssmerdjäkoff, –

warum kann ich nicht sagen, daß Sie meinen Klienten nur darum

beschuldigen, weil Sie niemand anders zu beschuldigen haben? Und nur

darum haben Sie niemanden zu beschuldigen, weil Sie voreingenommen

Ssmerdjäkoff von jedem Verdacht ausgeschlossen haben. Ja, es ist wahr,

auf Ssmerdjäkoff weisen nur der Angeklagte, seine beiden Brüder und die

Sswetlowa hin, sonst niemand. Aber es ist doch noch ein Etwas vorhanden,

das auf ihn hinweist! Das ist eine gewisse, wenn auch unklare Gärung,

eine Stimmung, eine Frage, die wie ein Verdacht durch die Gesellschaft

geht: ein Gerücht verbreitet sich ... es ist da eine allgemeine

Erwartung. Schließlich sind da auch noch einige sehr bemerkenswerte

Tatsachen, die zeugen könnten, wenn sie auch ein wenig unbestimmt sind,

was ich zugeben muß: erstens ist da dieser epileptische Anfall gerade am

Tage der Katastrophe, ein Anfall, den der Ankläger so sehr zu

verteidigen sich bemüht hat. Dann ist da dieser plötzliche Selbstmord

Ssmerdjäkoffs am Vorabend der Gerichtsverhandlung. Und ebenso unerwartet

kommt nun, heute vor Gericht, die Aussage des einen Bruders des

Angeklagten, der bis dahin an die Schuld des Bruders geglaubt hatte, und

der nun plötzlich das Geld bringt und Ssmerdjäkoff als den Mörder

angibt. Oh, ich bin vollkommen überzeugt, genau so wie der Gerichtshof

und die Staatsanwaltschaft, daß Iwan Karamasoff an einem Nervenfieber

erkrankt ist, daß seine Aussage in der Tat nur ein verzweifelter, im

Fieber ersonnener Versuch, seinen Bruder zu retten, sein kann, und er

bloß die Schuld auf den Erhängten abwälzen wollte. Immerhin ist abermals

der Name Ssmerdjäkoff genannt worden, und abermals scheint man etwas

Rätselhaftes gehört zu haben. Da ist irgend etwas noch nicht zu Ende

gesprochen, meine Herren Geschworenen! Da fehlt noch ein Schluß, und das

letzte Wort wird vielleicht noch einmal gesagt werden! Doch lassen wir

das jetzt beiseite. Es ist eine Sache, die uns noch bevorsteht. Der

Gerichtshof hat nichtsdestoweniger beschlossen, die Verhandlung

fortzuführen. Und so will ich denn vorläufig etwas zu der Charakteristik

des verstorbenen Ssmerdjäkoff bemerken, die der Ankläger mit solchem

Geschick vor uns entrollt hat. Obgleich ich das Talent meines

Widersachers aufrichtig bewundert habe, kann ich nicht mit den

Grundzügen dieser seiner Charakteristik übereinstimmen. Ich bin bei

Ssmerdjäkoff gewesen, ich habe ihn gesehen und mit ihm gesprochen, und

ich muß gestehen, er hat auf mich einen ganz anderen Eindruck gemacht.

Gesundheitlich war er schwach, das ist wahr, aber was seinen Charakter

und sein Herz anbelangt – oh, da war er nicht schwach, nein, in diesen

beiden Dingen war der Mensch durchaus nicht so schwach, wie der Ankläger

von ihm glaubt! Auch habe ich durchaus keine Schüchternheit an ihm

wahrgenommen, jene Schüchternheit, die der Ankläger für so

charakteristisch an ihm hält. Treuherzigkeit habe ich an ihm erst recht

nicht bemerkt, im Gegenteil, ich fand ihn schrecklich mißtrauisch, was

er nur durch Naivität zu verbergen suchte. Seinen Verstand fand ich

geradezu hoch entwickelt, während die Anklage ihn im Gegenteil als einen

Schwachsinnigen hinstellte. Auf mich hat er einen ganz bestimmten

Eindruck gemacht: ich bin mit der Überzeugung fortgegangen, daß er ein

durchaus schlechter, maßlos ehrgeiziger, rachsüchtiger, ein boshafter

und neidischer Mensch ist. Ich habe einige Erkundigungen über ihn

eingezogen, und ich habe folgendes erfahren: Er hat seine Herkunft

gehaßt, hat sich ihrer geschämt und hat vor Wut geknirscht bei dem

Gedanken, daß er von der ‚Stinkenden‘ abstammte. Gegen den Diener

Grigorij und dessen Frau, seine beiden Wohltäter von Kindheit an, hat er

sich unehrerbietig betragen. Rußland hat er verflucht und verspottet. Er

hat davon geträumt, nach Frankreich zu fahren und einen Franzosen aus

sich zu machen. Er hat oft davon gesprochen, daß ihm dazu die Mittel

fehlten. Mir scheint, daß er niemanden geliebt hat, außer sich selbst.

Jedenfalls hat er sich bis zur Krankhaftigkeit hochgeschätzt. Bildung

hat er nur in guten Kleidern, reinen Plätthemden und gewichsten Stiefeln

gesehen. Er hat sich – und dafür gibt es Beweise – für den unehelichen

Sohn Fedor Pawlowitschs gehalten und hat seine Stellung im Vergleich zu

den ehelichen Kindern seines Herrn gehaßt: ‚Ihnen gehört alles, mir aber

nichts, sie haben alle Rechte, sind die Erben, ich aber bin nur der

Koch.‘ Er hat mir mitgeteilt, daß er mit Fedor Pawlowitsch zusammen das

Geld ins Kuvert getan habe. Die Bestimmung dieser Summe – mit

dreitausend Rubeln hätte er seine Karriere machen können – war ihm

natürlich gleichfalls verhaßt. Dazu hat er noch die dreitausend Rubel in

hellen regenbogenfarbenen Kreditbilletten gesehen – danach habe ich ihn

ausdrücklich gefragt. Oh, zeigen Sie niemals einem neidischen und

eigensüchtigen Menschen viel Geld auf einmal! Er aber hat damals zum

erstenmal eine so große Summe in der Hand gehalten. Der Eindruck dieses

regenbogenfarbenen Pakets konnte sich in seiner Einbildungskraft

widerspiegeln, bis zur höchsten Erregung, wenn auch zunächst ohne

Folgen. Der verehrte Ankläger hat mit außergewöhnlicher Feinheit alle

pro und contra Annahmen der Möglichkeit, Ssmerdjäkoff des Mordes zu

beschuldigen, vor uns skizziert und uns noch besonders gefragt: Wozu

sollte er einen Epilepsieanfall simuliert haben? Aber er braucht ihn ja

gar nicht simuliert zu haben, der Anfall konnte doch auch ganz von

selbst und natürlich gekommen sein. Doch ebenso natürlich kann der

Anfall dann auch wieder vorübergegangen und kann der Kranke aufgewacht

sein. Nehmen wir an, er hat sich nicht sofort erholt, aber er ist

vielleicht zu sich gekommen und aufgewacht, wie das bei den

Fallsüchtigen häufig vorkommt. Die Anklage fragt: In welchem Augenblick

hat denn Ssmerdjäkoff den Mord verübt? Diesen Augenblick festzustellen,

ist außerordentlich leicht. Er ist aus tiefem Schlaf erwacht – denn er

schlief doch nur: nach einem Anfalle verfällt der Epileptiker immer in

einen tiefen Schlaf – genau in dem Augenblick, als der alte Grigorij den

fortlaufenden Angeklagten auf dem Zaune am Fuß packte und über den

ganzen Garten hin: ‚Vatermörder!‘ schrie. Dieser ungewöhnliche Schrei

durch die Stille und Dunkelheit kann Ssmerdjäkoff sehr wohl aufgeweckt

haben, da sein Schlaf zu der Zeit durchaus nicht mehr so fest zu sein

brauchte: er hätte schon eine Stunde vorher erwachen können. Daraufhin

kann er sehr wohl aus dem Bett aufgestanden und unbewußt, ohne jegliche

Absicht, hinausgegangen sein, um zu sehen, was dieser Schrei auf sich

hatte. In seinem Kopf ist noch krankhafter Dunst, das Bewußtsein

schlummert noch, – da ist er aber schon im Garten: Er tritt an die

erleuchteten Fenster heran und erfährt von seinem Herrn, der natürlich

über sein Erscheinen sehr erfreut ist, die schreckliche Nachricht. Er

überlegt sofort. Von dem erschrockenen Herrn erfährt er alle

Einzelheiten. Und plötzlich durchzuckt sein zerstörtes und krankes

Gehirn ein Gedanke, – ein schrecklicher, aber verführerischer und

unabweisbarer Gedanke: den Herrn zu ermorden, die Dreitausend zu nehmen

und später alles auf den jungen Herrn zu wälzen! Wen würde man

verdächtigen, wenn nicht den jungen Herrn, denn er war dagewesen, das

konnte man beweisen?! Eine schreckliche Gier nach Geld, nach der Beute,

konnte ihn, zusammen mit der Vorstellung von der Straflosigkeit, gepackt

haben. Oh, diese plötzlichen und unabweisbaren Ausbrüche stellen sich so

oft bei einer sich darbietenden Gelegenheit ein – hauptsächlich bei

Mördern, die sich noch vor einer Minute nicht bewußt waren, daß sie

töten würden! Und nun: Ssmerdjäkoff konnte zum Herrn hineingehen und

seinen Plan ausführen, aber womit, mit welcher Waffe? Mit dem ersten

besten Stein, den er im Garten ergriffen hatte. Aber wozu, zu welchem

Zweck? Nun, mit dreitausend Rubeln kann man doch Karriere machen! Bitte,

ich widerspreche mir durchaus nicht: Das Geld kann ja doch existiert

haben. Und Ssmerdjäkoff wußte sogar ganz allein, wo es zu finden war, wo

es beim Herrn lag. – Aber der Umschlag des Geldes, das zerrissene Kuvert

‚auf dem Fußboden‘? Der Ankläger machte, als er vom Paket sprach, eine

außerordentlich feine Bemerkung darüber, daß nur ein ungewohnter Dieb,

wie z. B. Karamasoff, das Kuvert auf dem Fußboden hätte liegen lassen

können, Ssmerdjäkoff dagegen niemals ein Beweisstück seines Verbrechens

liegen gelassen haben würde. Meine Herren Geschworenen, als ich das

hörte, fühlte ich plötzlich, daß er mir etwas bereits Bekanntes sagte.

Stellen Sie sich vor: Genau dieselbe Bemerkung, diesen Hinweis darauf,

daß nur Karamasoff mit dem Paket so hätte verfahren können, habe ich

genau vor zwei Tagen von Ssmerdjäkoff selbst gehört, und er hat mich

damit sogar in Erstaunen gesetzt: Mir fiel nämlich sofort auf, daß er

sich naiv stellte, um mir diesen Gedanken aufzubinden. Ich sollte selbst

zu diesem Schluß kommen. Jawohl, er hat sich ordentlich bemüht, mir

diesen Gedanken einzugeben. Und jetzt frage ich: Hat er nicht auch dem

verehrten Ankläger diesen Gedanken in derselben Weise eingeflüstert? Man

wird sagen: Aber die Alte, die Frau Grigorijs? Sie hat doch gehört, wie

der Kranke neben ihr die ganze Nacht gestöhnt hat. Es ist möglich, daß

sie es gehört hat, aber die Einbildungskraft ist oft sehr stark. Ich

kannte eine Dame, die sich bitter beklagte, daß die ganze Nacht ein Hund

auf dem Hofe sie durch fortwährendes Bellen gestört und sie daher fast

überhaupt nicht geschlafen habe. Dabei hatte das arme Tier, wie sich

später herausstellte, im ganzen nur zwei oder dreimal gebellt. Aber das

ist ja ganz natürlich! Der Mensch schläft, und plötzlich hört er ein

Stöhnen, er erwacht und ärgert sich, daß man ihn gestört hat, schläft

aber augenblicklich wieder ein. Nach zwei Stunden hört er wieder ein

Stöhnen, wieder wacht er auf, und wieder schläft er ein; schließlich

wieder ein Stöhnen, und zwar wiederum nach zwei Stunden, im ganzen also

nur dreimal in der Nacht. Am Morgen steht er auf und beklagt sich, daß

er in der Nacht ununterbrochen gestört worden sei. So muß es ihm auch

durchaus erscheinen! die Zwischenräume von zwei Stunden hat er

verschlafen und erinnert sich ihrer nicht, erinnert sich nur der Minuten

des Erwachens, und da scheint es ihm denn, er sei die ganze Nacht

gestört worden. Aber warum, warum, ruft die Anklage aus, warum hat

Ssmerdjäkoff in seinem Schreiben vor dem Tode nicht alles eingestanden?

‚Zu dem einen reichte das Gewissen,‘ haben wir doch noch vor kurzem

gehört, ‚zum anderen aber nicht.‘ Aber erlauben Sie: Gewissen – das ist

doch schon Reue, und Reue konnte bei diesem Selbstmörder vielleicht

überhaupt nicht vorhanden gewesen sein, sondern nur Verzweiflung.

Verzweiflung aber und Reue sind zwei ganz verschiedene Dinge. Die

Verzweiflung kann boshaft und unstillbar sein, und der Selbstmörder kann

in dem Augenblick, als er Hand an sich legte, diejenigen sogar doppelt

gehaßt haben, die er sein ganzes Leben lang beneidet hat. Meine Herren

Geschworenen, vermeiden Sie es, einen Justizirrtum zu begehen! Warum

soll das unwahrscheinlich sein, was ich Ihnen soeben vorgelegt und

geschildert habe? Finden Sie einen Fehler in meiner Auslegung, finden

Sie, daß sie unmöglich, absurd ist? Wenn nur ein Schatten von

Möglichkeit, nur ein Schatten von Wahrheit in meiner Annahme ist – so

enthalten Sie sich einer Verurteilung! Und kann denn hier nur von einem

Schatten die Rede sein? Ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich

glaube an meine Auslegung, die ich Ihnen soeben auseinandergesetzt habe,

an meine Erklärung des Mordes! Doch hauptsächlich, hauptsächlich regt es

mich auf, und der Gedanke erbittert mich geradezu, daß aus der ganzen

Menge von Tatsachen, die die Anklage gegen den Angeklagten auftürmt,

nicht eine einzige Tatsache bewiesen und daher unwiderruflich ist, und

daß der Unglückliche nur durch die Verkettung der Tatsachen zugrunde

gehen soll. Ja, diese Verkettung der Tatsachen ist schrecklich! Dieses

Blut, dieses von den Fingern herabfließende Blut, die blutdurchtränkte

Wäsche, die schwarze Nacht, durch die der Schrei ‚Vatermörder!‘ gellt,

und der mit verwundetem Schädel am Boden Liegende, darauf diese Unmenge

von Hinweisen, Gesten, Ausrufen des Angeklagten – oh, alles das kann

stark beeinflussen! Kann das aber auch Ihre Überzeugung beeinflussen,

kann das auch Ihre Überzeugung bestechen, meine Herren Geschworenen?

Denken Sie daran, daß Ihnen die unumschränkte Macht zu binden und zu

lösen gegeben ist. Doch je größer die Gewalt ist, um so schwerer ist

ihre Anwendung. Nicht ein Jota werde ich von dem aufgeben, was ich

soeben gesagt habe. Doch möge es sein, nehmen wir an, daß ich auf einen

Augenblick mit der Anklage übereinstimme: Daß mein unglücklicher Klient

seine Hände mit dem Blute des Vaters befleckt hat. Das ist nur eine

Annahme, meine Herren. Ich wiederhole es, daß ich auch nicht einen

Augenblick an seiner Unschuld zweifle. Aber nehmen wir einmal an, daß

der Angeklagte des Vatermordes schuldig ist. So hören Sie bitte meine

Rede bis zu Ende, selbst wenn ich sogar diese Annahme zulasse. Mir liegt

etwas auf dem Herzen, was ich aussprechen möchte, denn ich fühle auch in

Ihren Herzen und Gedanken diesen großen Kampf ... Verzeihen Sie mir

dieses Wort, meine Herren Geschworenen, von Ihren Herzen und Gedanken.

Doch ich möchte bis zum Ende wahr und aufrichtig bleiben. Meine Herren,

seien wir es einmal alle – seien wir wahr und aufrichtig!“

An dieser Stelle wurde der Verteidiger durch ziemlich starken Applaus

unterbrochen. In der Tat, seine letzten Worte hatte er in einem so

ehrlich klingenden Tone gesprochen. Alle fühlten, daß er wirklich etwas

zu sagen hatte, und daß das, was er jetzt sagen würde, vielleicht das

allerwichtigste war. Als aber der Vorsitzende den Applaus hörte,

klingelte er sofort und drohte mit erhobener Stimme an, daß er den Saal

„räumen“ lassen werde, falls Ähnliches noch einmal vorkommen sollte.

Alles wurde still, und Fetjukowitsch begann von neuem – diesmal mit

einer geradezu beseelten Stimme, die jetzt ganz anders klang als vorhin.

XIII.

Der Übertreter des Gebots

„Nicht nur die Verkettung der Tatsachen vernichtet meinen Klienten,“ hub

er an, „nein, meine Herren Geschworenen, im Grunde ist es nur eine

einzige Unleugbarkeit, die ihm den Hals bricht: das ist – der Leichnam

des alten Vaters! Wäre es ein gewöhnlicher Mord, so würden Sie bei der

Richtigkeit, Unbewiesenheit und Phantastik der sogenannten

Anklage_beweise_ – wenn man jeden von ihnen einzeln und nicht in der

Gesamtheit betrachtet –, so würden Sie, sage ich, die Anklage

zurückweisen, oder Sie würden sich mindestens bedenken, das Leben eines

Menschen nur auf Grund des Vorurteils, das er leider gar zu sehr

verdient hat, zugrunde zu richten! Hier aber handelt es sich nicht um

einen gewöhnlichen Mord, sondern um einen Vatermord! Das imponiert! Und

zwar in einem solchen Maße, daß selbst die Nichtigkeit und

Unbewiesenheit der anklagenden Tatsachen selbst dem Vorurteilslosesten

nicht mehr so nichtig und nicht mehr so unbewiesen erscheinen. Wie nun

einen solchen Angeklagten rechtfertigen? Wie, wenn er den Mord verübt

hat und ungestraft entkommt? – Das ist es, was ein jeder sich in seinem

Herzen unwillkürlich, instinktiv fragt. Ja, es ist ein schreckliches

Ding, das Blut des Vaters zu vergießen, das Blut desjenigen, der mich

gezeugt, geliebt, sein Leben für mich nicht geschont hat, der von meinen

ersten Kinderjahren an für mich bei jeder Kinderkrankheit gezittert,

sein ganzes Leben lang nur für mein Glück gearbeitet und gelitten, nur

von meinen Freuden und Erfolgen gelebt hat! Ja, einen solchen Vater zu

erschlagen – das wäre nicht auszudenken! Meine Herren Geschworenen, was

ist ein Vater, ein wirklicher Vater, was ist das für ein Wort, was für

eine unheimlich große Idee liegt in diesem großen Worte? Wir haben

soeben darauf hingewiesen, was ein wahrer Vater ist, und was er sein

soll. In dem vorliegenden Falle jedoch, der uns jetzt alle so

beschäftigt, und der uns quält und bis ins Herz getroffen hat, in diesem

vorliegenden Falle entspricht der Vater, der verstorbene Fedor

Pawlowitsch Karamasoff, nicht im geringsten, nicht im allermindesten

jenem Begriff von einem Vater, den wir im Herzen tragen. Das ist das

Unglück. Ja, in der Tat, gar mancher Vater ist das Unglück seiner

Kinder. Betrachten wir dieses Unglück jetzt etwas aus der Nähe, – und

wir dürfen doch, meine Herren Geschworenen, im Hinblick auf die

Wichtigkeit der bevorstehenden Entscheidung, vor nichts zurückschrecken.

Gerade jetzt dürfen wir weniger denn je mit den Händen gewisse Ideen

zurückscheuchen, wie Kinder oder ängstliche Frauen, um den treffenden

Vergleich des verehrten Anklägers zu gebrauchen. Nun hat mein

hochgeachteter Gegner – der schon mein Gegner war, noch bevor ich mein

erstes Wort gesprochen hatte – hat mein Gegner mehr als einmal

ausgerufen: ‚Nein, ich will die Verteidigung des Angeklagten keinem

anderen überlassen –, ich bin der Ankläger, ich will auch der

Verteidiger sein!‘ Das hat er, wie gesagt, ein paarmal ausgerufen,

indessen hat er aber zu erwähnen vergessen, daß der Angeklagte, wenn er

ganze dreiundzwanzig Jahre lang eine solche Dankbarkeit für ein einziges

Pfund Nüsse im Herzen bewahrt hat, das ihm der einzige Mensch geschenkt

hat, der während seines Aufenthaltes als Kind im Elternhause freundlich

zu ihm gewesen ist, daß ein solcher Mensch in diesen dreiundzwanzig

Jahren auch nicht hat vergessen können, wie er auf dem Hinterhofe

barfüßig umhergelaufen ist, mit bloßen Beinchen und in ‚Höschen an einem

Knopf‘, wie dies uns der menschenfreundliche Doktor Herzenstube

geschildert hat. Meine Herren Geschworenen, wozu sollen wir noch näher

dieses Unglück untersuchen und wiederholen, was doch alle schon wissen!

Was hat mein Klient hier vorgefunden, als er nach Haus, zum Vater kam?

Und warum, warum nur stellt man meinen Klienten als gefühllosen

Egoisten, als Ungeheuer dar? Er ist gewiß zügellos, wild und wüst, und

dafür verurteilen wir ihn auch jetzt. Wer aber ist schuld an seinem

unglücklichen Leben, wen trifft die Schuld, daß er bei guten Anlagen

eine so schlechte Erziehung erhalten hat, dieser kleine verlassene Junge

mit dem prächtigen liebebedürftigen Herzen? Hat ihm denn auch nur ein

einziger Mensch Vernunft beigebracht, hat ihm denn überhaupt jemand auch

nur ein wenig Liebe in seiner freudlosen Kindheit gezeigt? Mein Klient

ist nur unter Gottes Obhut aufgewachsen, also mit anderen Worten: wie

ein wildes Tier. Vielleicht hat er sich danach gesehnt, seinen Vater

nach so langer Zeit wiederzusehen, er hat vielleicht schon tausendmal,

wenn er sich seiner Kindheit wie eines Traumes entsann, die widerlichen

Erinnerungen verscheucht und sich mit ganzer Seele danach gesehnt,

seinen Vater rechtfertigen und umarmen zu können! Und nun, was findet er

hier? Mit zynischem Spott, mit Mißtrauen und Betrügereien wegen des

strittigen Geldes wird er empfangen. Die Gespräche und die

Lebensphilosophie, die er täglich ‚beim Kognak‘ mit anhören muß,

verursachen ihm fast Übelkeit. Und alsbald sieht er, wie dieser Vater

mit seinem, des Sohnes Gelde, ihm, dem Sohne, die Geliebte abspenstig

machen will. Das ist mehr als ekelhaft und grausam, meine Herren

Geschworenen. Und dieser selbe alte Vater beklagt sich nun bei allen

über die Unehrerbietigkeit des Sohnes, sucht ihn in der ganzen

Gesellschaft anzuschwärzen, mit Schmutz zu bewerfen, ihm zu schaden, wo

er nur kann, er verleumdet ihn überall, und schließlich kauft er seine

Wechsel auf, um ihn, seinen leiblichen Sohn, ins Gefängnis zu bringen!

Meine Herren Geschworenen, diese Seelen, diese dem Anscheine nach

wilden, heftigen, zügellosen Menschen, wie mein Klient, sind

meistenteils sehr zärtlich, nur zeigen sie es nicht. Lachen Sie bitte

nicht, lachen Sie nicht über meine Worte! Der verehrte Ankläger hat

meinen Klienten vorhin in unbarmherziger Weise zu verspotten gesucht,

indem er in ganz besonderer Art andeutete, daß Dmitrij Karamasoff

Schiller liebe: alles ‚Schöne und Hehre‘. Ich hätte mich an seiner

Stelle darüber nicht lustig gemacht, wenn ich der Ankläger gewesen wäre.

Denn diese Herzen, – oh, erlauben Sie mir, daß ich diese Herzen

verteidige, die so selten verstanden und so oft ungerecht beurteilt

werden! Diese Herzen sehnen sich so oft nach Zärtlichkeit, Schönheit und

Gerechtigkeit, sie tun es gleichsam aus Widerspruch zu sich selbst, zu

ihrem wüsten Leben, ihrer Wildheit. Sie sehnen sich vielleicht unbewußt

danach, aber sie sehnen sich mit ihrer ganzen Leidenschaft. Äußerlich

leidenschaftlich und hart, sind sie fähig, bis zur Qual etwas

liebzugewinnen, ein Weib zum Beispiel, und das lieben sie dann mit einer

geistigen, einer höheren Liebe. Ich bitte Sie wiederum, nicht über mich

zu lachen. Ich wiederhole: das pflegt gerade bei diesen Naturen am

häufigsten vorzukommen. Nur können sie ihre Leidenschaft, die zuweilen

gewiß sehr roh ist, nicht verbergen, und das ist es dann, was allen

sofort an ihnen auffällt. Jawohl: das wird sofort bemerkt. Den inneren

Menschen aber sieht niemand. Doch ihre Leidenschaften werden schnell

gestillt, und dieser anscheinend rohe und grausame Mensch sucht in der

Nähe eines edlen und schönen Wesens nur Erneuerung, sucht die

Möglichkeit, sich zu bessern, gut zu werden, ehrlich und edel, oder

‚schön und erhaben‘, wie sehr dieses Wort auch verspottet werden mag.

Ich habe gesagt, daß ich nicht wage, über den Roman meines Klienten mit

Fräulein Werchoffzeff zu sprechen. Ich denke aber, daß mir doch ein

halbes Wort über ihn gestattet sein wird. Wir alle haben vorhin gehört –

nicht die Aussage, sondern nur das wahnsinnige Geschrei eines Weibes,

das sich rächen will. Doch nicht ihr, oh, wahrlich nicht, ihr steht es

zu, ihm einen Treubruch vorzuwerfen, denn sie, sie selbst hat ihm die

Treue zuerst gebrochen. Hätte sie nur einen Augenblick Zeit gehabt,

nachzudenken, so würde sie bestimmt nicht eine solche Aussage gemacht

haben. Meine Herren Geschworenen, glauben Sie ihr nicht, nein, mein

Klient ist kein ‚Auswurf des Menschengeschlechts‘, kein ‚Ungeheuer‘, wie

sie ihn vorhin genannt hat! Der gekreuzigte Menschenfreund hat gesagt:

‚Ich bin der gute Hirt, ein guter Hirt gibt seine Seele hin für seine

Schafe, auf daß kein einziges untergehe ...‘ Richten auch wir keine

Menschenseele zugrunde! Ich habe soeben gefragt, was das Wort ‚Vater‘

bedeutet, und ich habe gesagt, daß es ein großes Wort, eine uns teure

Benennung sei. Doch, meine Herren Geschworenen, mit einem Worte muß man

ehrlich umgehen, und ich verlange, daß man jedem Dinge seinen richtigen

Namen gibt, nicht aber, daß man Worte, die uns teuer sind, mißbraucht.

Und darum sage ich dreist: Ein Vater, wie der erschlagene alte

Karamasoff, kann nicht Vater genannt werden, er ist dieses Namens nicht

wert! Die Liebe zum Vater ist, wenn sie vom Vater nicht gerechtfertigt

wird, eine Albernheit, eine Unmöglichkeit. Liebe kann man nicht aus

Nichts schaffen, nur Gott allein vermag aus Nichts etwas zu schaffen.

‚Väter, betrübet nicht eure Kinder‘, schreibt der Apostel aus der Fülle

seines liebeglühenden Herzens heraus. Nicht wegen meines Klienten führe

ich hier diese heiligen Worte an, um aller Väter willen rufe ich sie uns

wieder ins Gedächtnis. Wer hat mir die Macht und das Recht gegeben, den

Vätern Liebe zu lehren? Niemand. Aber als Mensch und als Staatsbürger

rufe ich die Väter auf – _vivos voco_! Wir weilen nicht lange hier auf

Erden, wir tun viel üble Taten, wir reden viel üble Worte. Darum aber

sollten wir alle den geeigneten Augenblick unseres Zusammenseins

benutzen, um einander ein gutes Wort zu sagen. So tue denn auch ich:

solange ich an diesem Platze stehe, will ich meinen Augenblick benutzen.

Nicht umsonst ist uns diese Tribüne durch höchsten Willen geschenkt

worden – von ihr aus hört uns ganz Rußland. Nicht nur zu den hier

versammelten Vätern rede ich, sondern allen Vätern rufe ich zu: ‚Väter,

betrübet nicht eure Kinder!‘ Ja, erfüllen wir zuerst selbst das Gebot

Christi – dann erst können wir auch von unseren Kindern die Erfüllung

der Gebote verlangen! Andernfalls sind wir nicht die Väter, sondern die

Feinde unserer Kinder, und auch sie sind dann nicht unsere Kinder,

sondern unsere Feinde, und wir selbst machen sie zu unseren Feinden!

‚Mit welchem Maße du messest, wird dir wiedergemessen werden‘ – das sage

nicht ich, das droht uns das Evangelium an: Mit dem Maße sollst du

wiedermessen, mit dem dir gemessen wird. Wie soll man nun die Kinder

anklagen, wenn sie uns mit demselben Maße wiedermessen, mit dem wir

messen? In Finnland kam vor kurzem ein Mädchen, eine Dienstmagd, in den

Verdacht, im geheimen ein Kind geboren zu haben. Man fing an, sie zu

beobachten, und schließlich fand man auf dem Hausboden, ganz unter dem

Dache, in einer Ecke unter Ziegelsteinen ihren Koffer, von dem niemand

etwas gewußt hatte. Und in diesem Koffer fand man die kleine Leiche

ihres neugeborenen Kindes. Im selben Koffer fand man außerdem noch die

Skelette zweier schon früher von ihr geborener und, wie sie selbst

eingestanden hat, von ihr im Augenblick der Geburt umgebrachter Kinder.

Meine Herren Geschworenen, ist das nun eine Mutter ihrer Kinder? Wohl

hat sie sie geboren, aber ist sie ihnen denn eine Mutter gewesen? Wer

von uns wird wagen, sie mit dem heiligen Mutternamen zu nennen? Seien

wir mutig, meine Herren Geschworenen, seien wir sogar kühn, denn wir

sind verpflichtet, es zu sein, besonders in diesem Augenblick, und uns

nicht vor gewissen Worten und Ideen zu fürchten, wie die Moskauer

Kaufmannsfrauen, die vor ‚Metall‘ und ‚Schwefeläther‘ Angst haben.[31]

Nein, beweisen wir, daß auch wir in den letzten zehn Jahren der

Entwicklung fortgeschritten sind, und sagen wir gerade heraus: Der

Erzeuger ist noch nicht Vater, Vater ist, wer nicht nur erzeugt, sondern

den Namen Vater auch verdient hat. Oh, gewiß, es gibt auch noch eine

andere Deutung, eine andere Auffassung und Auslegung des Wortes Vater,

die verlangt, daß mein Vater auch dann, wenn er ein Ungeheuer ist, wenn

er zum Verbrecher an seinem Kinde geworden ist, immer noch mein Vater

bleibe, und zwar nur darum, weil er mich erzeugt hat. Doch diese

Bedeutung ist sozusagen schon eine mystische, die ich nicht mit dem

Verstande begreifen, sondern nur mit dem Glauben annehmen kann, oder

richtiger gesagt, auf Treu und Glauben, wie es uns mit vielem anderen

ergeht, das wir nicht begreifen können, und an das zu glauben uns

lediglich die Religion gebietet. Aber ein solcher Fall mag dann

außerhalb des Bereiches des wirklichen Lebens bleiben. Im Bereiche des

wirklichen Lebens dagegen, das nicht nur seine besonderen Rechte hat,

sondern selbst auch große Pflichten auferlegt, – in diesem Bereiche

müssen wir, und sind wir sogar verpflichtet, wenn wir menschlich und

Christen sein wollen, nur diejenigen Überzeugungen durchzuführen, die

von der Vernunft und der Erfahrung gutgeheißen, die durch den

Schmelzofen der Analyse hindurchgegangen sind. Mit einem Wort, wir haben

vernünftig zu handeln und nicht unvernünftig, wie etwa im Traum und in

der Phantasie, damit wir den Menschen keinen Schaden zufügen, damit wir

keinen Menschen unnütz quälen und zugrunde richten. Dann, dann erst wird

es eine wirklich christliche Tat sein, nicht nur eine mystische, sondern

eine vernünftige und eine bereits wahrhaft menschenfreundliche Tat ...“

Bei diesen Worten erhob sich an vielen Stellen des Saales starker

Applaus, aber Fetjukowitsch begann sogleich mit den Armen zu fuchteln,

als flehe er darum, ihn nicht zu unterbrechen und ihn ausreden zu

lassen. Im Augenblick wurde es still. Der Redner fuhr fort:

„Glauben Sie denn, meine Herren Geschworenen, daß solche Fragen unsere

Kinder unberührt lassen können, wenn sie, sagen wir, schon Jünglinge

sind, oder, sagen wir, wenn sie schon angefangen haben nachzudenken?

Nein, das können sie nicht, und wir können auch keine unmögliche

Schonung von ihnen verlangen. Der Anblick eines unwürdigen Vaters,

besonders im Vergleich mit anderen, würdigen Vätern seiner

Altersgenossen, veranlaßt den Jüngling unwillkürlich zum Nachdenken und

gibt ihm unwillkürlich qualvolle Fragen ein. Auf diese Fragen aber wird

ihm immer nur die eine Bürokratenantwort zuteil: ‚Er hat dich erzeugt,

du bist Blut von seinem Blut, folglich mußt du ihn lieben.‘ Wie soll da

der Jüngling nicht ernster darüber nachdenken und sich nicht

unwillkürlich fragen: ‚Ja, hat er mich denn geliebt, als er mich

zeugte?‘ und er wundert sich selbst immer mehr darüber. ‚Hat er mich

denn um meinetwillen erzeugt? Er kannte mich doch gar nicht, er hat ja

nicht einmal gewußt, welch eines Geschlechtes ich sein würde, er hat

vielleicht überhaupt nicht an mich gedacht, in jenem Augenblick der

Leidenschaft, die vielleicht nur vom Weine herrührte, und in dem er mir

vielleicht bloß die Neigung zum Trunke vererbte. Das sind seine ganzen

Wohltaten an mir ... Warum nun soll ich ihn jetzt mein ganzes Leben lang

dafür lieben, daß er mich zwar erzeugt, dann aber, seit dem ersten Tage

meines Lebens mich überhaupt nicht geliebt hat?‘ Diese Fragen werden

Ihnen vielleicht roh und grausam erscheinen, doch fordern Sie von einem

so jungen Geiste nicht Unmögliches, verlangen Sie nicht, daß er sich

mäßige und in allem ebenso denke wie seine Lehrer. ‚Jage die Natur zur

Tür hinaus, sie fliegt durchs Fenster wieder herein.‘ Und vor allen

Dingen, ja, vor allen Dingen fürchten wir uns nicht vor ‚Metall‘ und

‚Schwefeläther‘ und entscheiden wir über die Frage so, wie es Vernunft

und Nächstenliebe verlangen, und nicht so, wie mystische Begriffe

vorschreiben. Wie aber soll man darüber entscheiden? Sehr einfach: Mag

der Sohn vor seinen Vater hintreten und ihn nicht leichtfertig, sondern

ernst und bedacht fragen: ‚Vater, sage du mir: Warum soll ich dich

lieben? Vater, beweise mir, daß ich dich lieben muß.‘ Und wenn dieser

Vater dann imstande und fähig ist, ihm zu antworten und zu beweisen, so

wird es eine gute Familie sein, die nicht nur auf mystischem Vorurteil

allein beruht, sondern auf vernünftigen, selbstbewußten und streng

humanen Grundlagen. Im entgegengesetzten Falle, wenn der Vater es ihm

nicht beweisen kann – so ist die Familie aufgelöst, so ist ihr Ende

gekommen: Er hört auf, Vater zu sein, und der Sohn erlangt die Freiheit

und das Recht, seinen Vater hinfort für einen ihm Fremden und sogar für

seinen Feind zu halten. Meine Herren Geschworenen, unsere Tribüne sollte

die Schule der Wahrheit und der gesunden Auffassung sein!“

Hier wurde der Redner durch unbändigen, beinahe rasenden Applaus

unterbrochen. Selbstverständlich, es applaudierte nicht der ganze Saal,

aber immerhin reichlich die Hälfte des ganzen Publikums. Es waren die

Väter und Mütter, die Beifall klatschten. Von oben, wo die Damen saßen,

hörte man Beifallsrufe, winkte man mit den Taschentüchern. Der

Vorsitzende griff nach seiner Glocke und begann aus allen Kräften zu

läuten. Das Benehmen des Publikums hatte ihn offenbar sehr empört.

Trotzdem wagte er nicht, den Saal räumen zu lassen, wie er noch kurz

vorher gedroht hatte: Selbst die ehrwürdigen, hohen Standespersonen, die

hinter dem Gerichtshofe auf besonderen Lehnstühlen saßen, die alten

Herren mit den Sternen auf den Röcken, selbst die applaudierten und

gaben dem Redner ihren Beifall zu erkennen. So begnügte sich denn der

Vorsitzende, als der Lärm sich gelegt hatte, mit der strengen

Wiederholung derselben Androhung, den Saal „räumen“ zu lassen, und der

triumphierende Fetjukowitsch ergriff von neuem das Wort.

„Meine Herren Geschworenen, Sie erinnern sich dieser furchtbaren Nacht,

von der heute schon so viel gesprochen worden ist, in der der Sohn über

den Zaun geklettert war, der des Vaters Besitztum einschloß, und wie

dieser Sohn dann schließlich vor seinen Vater trat und Auge in Auge

seinem Erzeuger, seinem Feinde und Beleidiger gegenüberstand. Ich

behaupte, und ich bestehe mit ganzem Nachdruck darauf, daß er nicht um

des Geldes willen in den Garten gelaufen war. Die Beschuldigung, er habe

einen Raubmord verübt, ist vollkommen unsinnig, ist eine Ungereimtheit,

wie ich vorhin schon auseinandergesetzt habe. Und auch nicht, um ihn zu

erschlagen, ist er bei seinem Vater eingedrungen. Wenn er schon früher

diese Absicht gehabt hätte, so würde er sich doch wenigstens mit einer

Waffe versehen haben, denn diese kleine Mörserkeule hat er ja doch nur

unwillkürlich ergriffen, ohne selbst zu wissen warum und wozu. Nehmen

wir jetzt an, daß er das Zeichen an die Tür geklopft hat und ins Haus

eingedrungen ist – ich habe ja schon gesagt, daß ich keinen Augenblick

an diese Fabel glaube, – aber nehmen wir jetzt einmal an, daß es so

gewesen sei! Meine Herren Geschworenen, ich schwöre Ihnen bei allem, was

heilig ist: Wäre der Tote nicht sein Vater gewesen, sondern ein Fremder,

der ihn gekränkt und beleidigt hat, so wäre er, nachdem er alle Zimmer

durchsucht und sich überzeugt hätte, daß das geliebte Weib sich nicht im

Hause befand, so wäre er, das sage ich, unverzüglich wieder

hinausgelaufen, ohne dem Rivalen etwas anzutun, er hätte ihn vielleicht

hart und grob angefahren, doch das wäre dann auch alles gewesen, denn er

hätte weiter keine Zeit für ihn gehabt – er mußte doch erfahren, wo sie

sich befand! Aber der Vater, der Vater – oh, alles hat nur der Anblick

des Vaters getan, seines von Kindheit an verhaßten Feindes, seines

Beleidigers, der jetzt – sein ungeheuerlicher Rivale war! Da hat ihn

denn der Haß unwillkürlich überwältigt, da war keine Zeit mehr zum

Überlegen; alles erhob sich in einem Augenblick! Das war ein Affekt des

Wahnsinns oder völliger Sinnlosigkeit, gleichzeitig aber auch ein Affekt

der Natur, die für ihre ewigen Gesetze unaufhaltbar und unbewußt Rache

nimmt, wie dies die Natur ständig tut. Aber der Mörder hat auch da nicht

ermordet – das behaupte ich, das rufe ich dreist aus –, nein, er hat nur

in angeekeltem Unwillen mit der Hand einmal ausgeholt, ohne erschlagen

zu wollen, ohne zu wissen, daß er erschlagen würde. Hätte er nicht diese

verhängnisvolle Mörserkeule in der Hand gehabt, so hätte er den Vater

vielleicht nur verprügelt, aber nicht erschlagen. Als er fortlief, wußte

er nicht, ob der von ihm niedergestreckte alte Mann wirklich tot war.

Ein solcher Todschlag ist kein Mord. Und ein solcher Todschlag ist erst

recht kein Vatermord. Nein, den Todschlag eines solchen Vaters kann man

nicht Vatermord nennen. Ein solcher Todschlag könnte nur aus Vorurteil

Vatermord genannt werden! Und hat nun dieser Todschlag wirklich

stattgefunden, ist er denn auch wirklich von dem Angeklagten ausgeführt

worden? Das frage ich Sie immer und immer wieder! Das frage ich alle aus

der Tiefe meiner Seele unermüdlich, immer wieder! Meine Herren

Geschworenen, da werden wir ihn nun verurteilen, und er wird sich dann

sagen: ‚Diese Menschen haben nichts für mich getan, nichts für meine

Erziehung, meine Bildung, um mich besser zu machen, um mich zum Menschen

zu machen. Sie haben mich nicht gespeist und getränkt, im Kerker haben

sie den Nackten nicht besucht, und diese selben Menschen haben mich

jetzt noch zur Zwangsarbeit verurteilt. Jetzt ist meine Schuld getilgt,

jetzt haben wir abgerechnet, ich habe bezahlt, jetzt bin ich weder ihnen

noch sonst jemandem etwas schuldig. Sie sind böse – nun, so werde auch

ich böse sein. Sie sind grausam – so werde auch ich grausam sein.‘ Sehen

Sie, das wird er sich sagen. Und ich schwöre Ihnen, meine Herren

Geschworenen: mit Ihrer Schuldigsprechung werden Sie seine Schuld nur

erleichtern, denn damit werden Sie seinem Gewissen das Schuldbewußtsein

nehmen. Er wird das von ihm vergossene Blut verfluchen, aber nicht

bereuen. Und zu gleicher Zeit vernichten Sie den Menschen in ihm, Sie

nehmen ihm die Möglichkeit, noch ein Mensch zu werden, denn er würde

dann sein Leben lang böse und blind bleiben. Oder wollen Sie ihn lieber

schwer, grausam, mit der allerhärtesten Strafe bestrafen, die man sich

nur denken kann, um dafür seine Seele aufzurichten und auf ewig zu

retten? Wenn Sie das wollen, so erdrücken Sie ihn durch Ihre

Barmherzigkeit! Sie werden sehen, Sie werden es hören, wie er

zusammenzucken, und wie seine Seele erschrecken wird: ‚Mir diese Güte,

mir soviel Liebe! – habe ich denn das verdient?‘ – wird das erste sein,

was er ausruft. Oh, ich kenne, ich kenne dieses Herz, dieses stürmische,

doch edelmütige Herz, meine Herren Geschworenen. Es wird sich vor Ihrer

Tat niederbeugen, es sehnt sich nach einem großen Liebesbeweise, es wird

entflammen und auferstehen, um dann nie wieder hinabzusinken. Es gibt

Seelen, die in ihrer Begrenztheit die ganze Welt beschuldigen. Doch

erdrücken Sie diese Seele mit Ihrer Barmherzigkeit, erweisen Sie ihr nur

einmal im Leben Liebe, und sie wird ihre Tat verfluchen, denn es liegen

viel, viel gute Keime in ihr. Seine Seele wird sich weiten und wird

einsehen, wie barmherzig Gott ist, wie schön und gerecht die Menschen

sind. Die Reue und die unermeßliche Schuld, die er von nun an abzutragen

haben wird, werden ihn zuerst entsetzen und niederdrücken. Er wird nicht

sagen: ‚Wir haben abgerechnet.‘ Er wird sagen: ‚Ich bin vor allen

Menschen schuldig und bin der Unwürdigste unter ihnen.‘ Mit Tränen der

Reue und brennender, quälender Rührung wird er ausrufen: ‚Die Menschen

sind besser als ich, denn sie haben mich nicht verderben, sondern retten

wollen.‘ Wie leicht ist es für Sie, diese Barmherzigkeit zu üben, denn

bei dem Mangel jeder, auch nur einigermaßen glaubwürdiger Schuldbeweise,

wird es Ihnen denn doch zu schwer werden, ihn schuldig zu sprechen. ‚Es

ist besser, zehn Schuldige unbestraft zu entlassen, als einen

Unschuldigen zu bestrafen‘ – hören Sie sie, meine Herren Geschworenen,

hören Sie sie, diese erhabene Stimme aus dem vorigen Jahrhundert unserer

ruhmreichen Geschichte? Wie, kommt es denn mir zu, mir geringem

Menschen, Sie daran zu erinnern, daß das russische Gericht nicht nur dem

Schuldigen eine Sühne auferlegen, sondern daß es den verlorenen Menschen

retten will! Mag bei den anderen Völkern nach dem Buchstaben des

Strafgesetzes gerichtet werden, wir aber richten nach dem Geist und der

Bedeutung des Gesetzes, wir wollen die Rettung und die Wiedergeburt der

Gefallenen! Und wenn es so ist, wenn Rußland und sein Gericht wirklich

so ist, dann – vorwärts, Rußland! Und lassen wir uns nicht schrecken,

oh, ängstigen Sie uns nicht mit rasenden Troiken, vor denen alle Völker

voll Abscheu zur Seite treten! Nicht die irrsinnig jagende Troika,

sondern der erhabene russische Triumphwagen wird ruhig und majestätisch

ans Ziel gelangen. In Ihren Händen liegt das Schicksal meines Klienten,

in Ihren Händen liegt auch das Schicksal unserer russischen Wahrheit und

Gerechtigkeit. Sie werden sie retten, Sie werden sie verteidigen, Sie

werden beweisen, daß wir Männer haben, die sie aufrechterhalten, und daß

sie in guten Händen ruht!“

XIV.

Das Urteil der Bauern

So schloß Fetjukowitsch, und der Ausbruch der Begeisterung im

Zuhörerraum war dieses Mal unaufhaltsam wie ein Sturm. Niemand hätte ihm

Einhalt tun können. Die Damen weinten, auch viele Männer waren dem

Weinen nahe, und selbst zwei von den hohen Standespersonen vergossen

Tränen. Der Vorsitzende ergab sich denn auch in die Lage und legte nur

zögernd die Hand an die Glocke: „Einen solchen Enthusiasmus

unterdrücken, das wäre ja ebenso gewesen, wie ein Heiligtum

unterdrücken!“ sollen unsere Damen später gesagt haben. Auch der Redner

war sichtlich und aufrichtig gerührt. Aber siehe da, in einem solchen

Augenblick erhob sich plötzlich unser Hippolyt Kirillowitsch noch

einmal, um zu entgegnen. Geärgert und höchst ungehalten blickte man ihn

an. „Wie? Was soll das? Er wagt noch zu entgegnen?“ fragten sich die

Damen empört. Doch selbst wenn alle Damen der Welt, und an ihrer Spitze

sogar die Frau Hippolyt Kirillowitschs, sich dagegen empört hätten – es

wäre unmöglich gewesen, ihn in diesem Augenblick noch aufzuhalten. Er

war bleich und zitterte am ganzen Körper vor Aufregung. Die ersten

Worte, die er sprach, waren völlig unverständlich: Er war atemlos,

sprach alles undeutlich aus, schien sogar den Faden zu verlieren. Doch

das legte sich bald. Ich will aus dieser zweiten Rede des Staatsanwalts

nur einige Sätze anführen.

„... Uns wird der Vorwurf gemacht, daß wir Romane erdichten. Was aber

tut denn der Verteidiger, wenn man seine Rede nicht einen Roman nennen

soll, einen doppelten sogar? Es fehlte ja nur noch, daß er ihn in Versen

vorgetragen hätte. Fedor Pawlowitsch zerreißt, während er die Geliebte

erwartet, das Kuvert und wirft es auf den Fußboden. Es wird sogar

gesagt, was er bei dieser unbegreiflichen Prozedur geredet habe. Ist das

keine Dichtung? Und wo ist der Beweis dafür, daß er das Geld

herausgenommen hat? Wer hat es gehört, daß er dabei gesprochen hat? Der

schwachsinnige Idiot Ssmerdjäkoff wird uns als irgendein Byronscher Held

geschildert, der sich an der Gesellschaft für seine illegitime Geburt

rächt – oder ist das kein Poem im Byronschen Geschmack? Und der Sohn,

der beim Vater eingedrungen ist, ihn erschlägt, und auch wieder nicht

erschlägt, der ist ja mehr als ein Romanheld, ist selbst ein lebendiges

Poem, ist eine Sphinx, die Rätsel aufgibt, welche sie freilich selbst

niemals lösen wird. Wenn er erschlagen hat, so hat er erschlagen. Wer

aber kann verstehen, daß er erschlagen hat und dabei doch nicht

erschlagen haben soll? Dann wird uns verkündet, daß unsere Tribüne die

Tribüne der Wahrheit und gesunden Auffassung sei, und siehe da, von

dieser Tribüne der ‚gesunden Auffassung‘ erschallt mit der

Unantastbarkeit eines Axioms die Behauptung, daß den Vatermord wirklich

Vatermord nennen, nichts als Vorurteil sei! Aber, wenn das Verbot, den

Vater zu ermorden, nur ein Vorurteil ist, und wenn jedes Kind seinen

Vater fragen soll: ‚Vater, warum soll ich dich lieben?‘ – was wird dann

aus uns werden, wo bleiben dann die Grundfesten der Gesellschaft und der

Familie? Der Vatermord, sehen Sie mal, ist dasselbe, was in der

Vorstellung der Moskauer Kaufmannsfrau Metall und Schwefeläther ist. Die

teuersten, heiligsten Gebote in der Bestimmung und der zukünftigen

Bedeutung des russischen Gerichts werden uns leichtfertig entstellt

vorgemalt, nur um den einen Zweck zu erreichen: um die Rechtfertigung

dessen durchzusetzen, was wir nicht rechtfertigen dürfen. Oh, erdrücken

Sie ihn mit Ihrer Barmherzigkeit, ruft der Verteidiger aus, – für den

Verbrecher ist das wahrhaftig alles, was er braucht! Dann können wir ja

morgen sehen, wie niedergedrückt er sein wird! Und ist der Verteidiger

nicht noch zu bescheiden, wenn er nur die Freisprechung des Angeklagten

verlangt? Warum verlangt er nicht gleich, daß man ein Stipendium auf den

Namen des Vatermörders stifte, zur Verewigung seiner Heldentat, ein

Stipendium, das der Nachwelt und der jungen Generation zugute kommen

könnte? Da wäre doch das Evangelium und die ganze Religion verbessert.

Das ist, heißt es, alles nur Mystizismus, nur wir allein haben das

wirkliche Christentum, das bereits durch die Analyse der Vernunft und

gesunden Auffassung revidiert worden ist. Und siehe, man richtet vor uns

einen Pseudochristus auf! _Mit welchem Maß ihr messet, wird euch

wiedergemessen werden_, ruft der Verteidiger aus, und im selben

Augenblick verkündet er, daß Christus gelehrt habe, mit demselben Maße

wiederzumessen, mit dem uns gemessen wird, – und das alles von der

Tribüne der Wahrheit und der gesunden Auffassung! Wir haben erst am

Abend vor unserer Rede einen Blick in die Bibel geworfen, und zwar

einzig und allein zu dem Zweck, um mit der Kenntnis eines immerhin ganz

originellen Werkes zu glänzen, eines Werkes, das man schließlich auch

zur Erreichung eines gewissen Eindruckes gebrauchen kann, je nach

Bedarf, versteht sich, immer nach Bedarf! Das Gebot Christi aber ist

nicht, mit demselben Maße zu messen, sondern sich davor zu hüten, so zu

messen, denn also tut die böse Welt. Wir aber sollen verzeihen und auch

noch die rechte Backe hinhalten, nicht aber mit demselben Maße

wiedermessen, mit dem unsere Feinde messen. Ja, das hat uns unser Gott

gelehrt, nicht aber, daß das Verbot für die Kinder, ihre Väter zu

erschlagen, ein Vorurteil sei. Wenigstens werden wir uns nicht

unterfangen, von der Tribüne der Wahrheit und gesunden Auffassung herab

das Evangelium unseres Gottes zu verbessern, den der Verteidiger bloß

den ‚gekreuzigten Menschenfreund‘ zu nennen geruht, das genügt ja auch

vollkommen, seiner Meinung nach, im Gegensatz zum ganzen rechtgläubigen

Rußland, das zu Ihm emporruft: ‚Denn wahrlich bist du unser Gott‘ ...“

Hier aber griff der Vorsitzende ein und unterbrach unseren erregten

Hippolyt Kirillowitsch, indem er ihn bat, nicht zu übertreiben, die

pflichtschuldigen Grenzen einzuhalten usw. usw., was die Vorsitzenden in

solchen Fällen gewöhnlich sagen. Auch der Saal war unruhig geworden. Das

Publikum war in Bewegung. Man hörte sogar schon einige Ausrufe des

Unwillens. Fetjukowitsch entgegnete nicht einmal. Er bestieg nur die

Tribüne, um mit gekränkter Stimme – die Hand aufs Herz gepreßt – ein

paar würdevolle Worte zu diesem selben Publikum zu sagen. Bei der

Gelegenheit tat er nur einmal noch leicht und spöttisch der „Romane“ und

der „Psychologie“ Erwähnung und brachte dann noch geschickt das Zitat

an: ‚Jupiter, du ärgerst dich, folglich hast du Unrecht‘ – womit er

natürlich beifälliges Lachen im Publikum hervorrief, denn unser Hippolyt

Kirillowitsch glich niemandem weniger, als einem Jupiter. Auf die

Anschuldigung, er habe der jungen Generation gestattet, die Väter zu

erschlagen, bemerkte Fetjukowitsch nur höchst überlegen, daß er auf so

etwas überhaupt nicht entgegnen wolle. Und über den „Pseudochrist“ sowie

über den Vorwurf, daß er Christus nicht Gott, sondern nur den

„gekreuzigten Menschenfreund“ genannt habe, „was der Rechtgläubigkeit

widersprechen soll und niemals von der Tribüne der Wahrheit und der

gesunden Auffassung herab gesagt werden könne“, ließ Fetjukowitsch nur

eine kurze Bemerkung fallen, in der er auf die „Insinuation“ hinwies. Im

übrigen bemerkte er noch, daß er, als er zu uns gereist sei, wenigstens

darauf gerechnet habe, die hiesige Tribüne werde gegen Beschuldigungen

geschützt sein, die seiner Person gefährlich werden könnten, als

Staatsbürger und treuer Untertan, der er sei ... Doch bei diesen Worten

wurde auch er vom Vorsitzenden unterbrochen, und so schloß er denn seine

Rede mit einer Verbeugung, unter allgemeinem, beifälligem Gemurmel des

Saales. Hippolyt Kirillowitsch dagegen war, nach der Meinung unserer

Damen, „endgültig aufs Haupt geschlagen“.

Darauf wurde dem Angeklagten selbst das Wort erteilt. Mitjä erhob sich,

sprach aber nur wenig. Er war maßlos erschöpft, sowohl körperlich wie

seelisch. Der Anschein des Selbstbewußtseins und der persönlichen Kraft,

den er beim Eintritt in den Saal gehabt hatte, war jetzt fast ganz

verschwunden. Es war, als hätte er an diesem Tage irgend etwas für sein

ganzes Leben durchlebt, etwas, das ihn ein sehr Wichtiges gelehrt, und

das er jetzt begriffen hatte, während ihm dieses Begreifen früher

unmöglich gewesen war. Seine Stimme war matt, er sprach lange nicht mehr

so laut wie vorhin. Aus seinen Worten aber klang etwas Neues heraus,

etwas Ergebenes, Besiegtes, das sich niedergebeugt und unterworfen

hatte.

„Was soll ich sagen, meine Herren Geschworenen! Ich stehe vor meinem

Gericht, ich fühle Gottes Hand über mir. Das Ende des zügellosen

Menschen ist gekommen! Aber ich sage Ihnen, wie wenn ich meinem Gotte

beichtete: Am Blute meines Vaters bin ich unschuldig, – nein, daran habe

ich keine Schuld! Zum letztenmal wiederhole ich: Nicht ich habe ihn

erschlagen! Ich bin zügellos und wild gewesen, aber ich habe das Gute

geliebt. In jedem Augenblick habe ich mir vorgenommen, mich zu bessern,

und doch habe ich gleich einem wilden Tiere dahingelebt. Ich danke dem

Staatsanwalt, er hat mir vieles über mich gesagt, was ich selbst nicht

gewußt habe, aber es ist nicht wahr, daß ich den Vater erschlagen habe,

darin täuscht sich der Staatsanwalt. Ich danke auch dem Verteidiger, ich

habe geweint, als ich ihm zuhörte, aber es ist nicht wahr, daß ich den

Vater erschlagen habe, auch die bloße Annahme ist unwahr in sich und

überflüssig. Den Ärzten aber glauben Sie nicht, ich bin bei vollem

Verstande, nur meine Seele leidet schwer. Wenn Sie mich verschonen, wenn

Sie mich freisprechen – werde ich für Sie beten. Ich werde ein besserer

Mensch werden, darauf gebe ich mein Wort, ich gebe es Ihnen, wie meinem

Gott. Wenn Sie mich aber verurteilen – so zerbreche ich selbst den Degen

über meinem Haupte, und nachdem ich es getan, werde ich die zerbrochenen

Stücke küssen! Aber verschont mich, ihr Menschen, beraubt mich nicht

meines Gottes, ich kenne mich: Ich werde wider Ihn murren! Zu schwer ist

es für meine Seele, meine Herren ... laßt den Kelch an mir

vorübergehen!“

Seine Stimme versagte, kaum konnte er noch die letzten Worte

hervorstoßen. Fast fiel er auf seinen Platz zurück. Der Gerichtshof

schritt darauf zur Aufstellung der Fragen und fragte beide Parteien nach

ihren Anträgen. Ich übergehe die Einzelheiten. Endlich erhoben sich die

Geschworenen, um sich zur Beratung zurückzuziehen. Der Vorsitzende war

sehr ermüdet und sagte ihnen daher nur ein schwaches Geleitwort: „Seien

Sie unparteiisch, lassen Sie sich nicht von den schönen Worten der

Verteidigung beeinflussen, wägen Sie gerecht, vergessen Sie nicht, daß

eine große Verantwortung auf Ihnen ruht“ usw. usw. Die Geschworenen

entfernten sich, und die Sitzung war unterbrochen. Man konnte aufstehen,

umhergehen, die verschiedenen Eindrücke austauschen, am Büfett sich

etwas stärken. Es war schon sehr spät, schon nach Mitternacht, kurz vor

eins, doch niemand fuhr nach Haus. Man war so aufgeregt, daß man an

Schlaf nicht einmal denken wollte. Alle erwarteten bangen Herzens das

Urteil, obgleich es ihnen gar nicht bange um den Richterspruch war. Die

Damen wurden höchstens von ihrer mehr hysterischen Ungeduld gepeinigt,

ihre Herzen aber waren ziemlich ruhig: „Oh, unfehlbar wird er

freigesprochen werden!“ meinte man überzeugt, und man bereitete sich

schon auf den Augenblick der großen Begeisterung vor. Ich muß gestehen,

daß auch unter dem männlichen Publikum des Saales sehr viele von der

Freisprechung fest überzeugt waren. Die einen freuten sich, die anderen

wiederum machten mürrische Gesichter, und die dritten ließen sogar ganz

niedergeschlagen die Nase hängen: Nein, die wünschten wahrlich keine

Freisprechung! Selbst Fetjukowitsch soll von seinem Erfolge fest

überzeugt gewesen sein. Er war umringt, man beglückwünschte ihn und

streute ihm Weihrauch.

„Es gibt,“ soll er gesagt haben – wie man später erzählte, „es gibt

gewisse unsichtbare Fäden, die den Verteidiger mit den Geschworenen

verbinden. Sie knüpfen sich, und man fühlt sie schon während der Rede.

Ich habe sie auch diesmal gefühlt. Die Sache ist unser, seien Sie

unbesorgt.“

„Na, meine Herren, was meinen Sie, was unsere Bäuerlein jetzt sagen

werden?“ fragte ein dicker, pockennarbiger Herr, ein Gutsbesitzer,

dessen Güter in der Nähe der Stadt lagen, indem er sich zu einer Gruppe

Herren gesellte, die eifrig disputierten.

„Aber es sind ja nicht nur Bauern allein. Vier von ihnen sind doch

Beamte.“

„Jawohl, nichts weniger als Beamte,“ sagte hinzutretend ein Mitglied des

Landtags.

„Kennen Sie den Nasarjeff, den Prochor Iwanowitsch, jenen Kaufmann mit

der Medaille, den einen von den Geschworenen?“

„Was ist denn mit ihm?“

„Ein kapitaler Kopf!“

„Aber er schweigt ja immer.“

„Das tut er, aber das ist ja um so besser. Der braucht sich nicht von

diesem Petersburger belehren zu lassen, der könnte selbst ganz

Petersburg belehren, – zwölf Stück Kinder, bedenken Sie nur das allein!“

„Aber ich bitt’ Sie, ist denn das überhaupt möglich, daß sie ihn nicht

freisprechen?“ rief in einer anderen Gruppe einer von unseren jungen

Beamten aus.

„Sicherlich wird er freigesprochen werden,“ ließ sich da eine andere

überzeugte Stimme vernehmen.

„Eine Schande, eine Schmach wäre es, wenn sie ihn nicht freisprächen!“

fuhr der junge Beamte sich ereifernd fort. „Mag er ihn doch erschlagen

haben, aber zwischen Vater und Vater ist immerhin ein Unterschied! Und

dann, er ist doch so erregt und so aufgebracht gewesen ... Er hat ja

vielleicht tatsächlich mit der Mörserkeule nur einmal so geschwenkt, und

der Alte hat dann ganz von selbst den Geist aufgegeben. Dumm war nur,

daß sie da noch den Diener an den Haaren herbeizogen. Das ist doch eine

lächerliche Verdächtigung. Ich hätte an der Stelle des Verteidigers

einfach gesagt: Er hat erschlagen, ist aber unschuldig, und damit hol

euch der Teufel!“

„Das hat er ja auch getan, nur hat er das ‚hol euch der Teufel‘ nicht

laut hinzugefügt.“

„Nein, Michael Ssemjonytsch, beinahe hat er es hinzugefügt ...“ griff

eine dritte hohe Stimme auf.

„Aber, hören Sie doch, meine Herren, man hat doch vorige Ostern die

Schauspielerin freigesprochen, die der Ehefrau ihres Geliebten die Kehle

durchgeschnitten hatte!“

„Sie hatte nicht ganz durchgeschnitten.“

„Das bleibt sich gleich, sie hatte schon angefangen zu schneiden!“

„Und was er da von den Kindern sagte? Großartig!“

„Großartig!“

„Ja, nichts zu sagen, das hat er gut gemacht.“

„Und dann das von der Mystik, von der Mystik, was? – das war doch!“

„Ach, lassen Sie doch die Mystik Mystik sein,“ unterbrach ihn ein

anderer, „versuchen Sie mal lieber, sich in die Lage unseres Hippolyt zu

versetzen, stellen Sie sich bloß mal das Leben vor, das ihn von heute ab

erwartet! Morgen wird ihm ja seine Frau wegen Mitjenka die Augen

auskratzen.“

„Ist sie hier?“

„Was hier! Wäre sie hier, so würde sie sie ihm schon ausgekratzt haben!

Nein, mein Lieber, die sitzt zu Hause und hat glücklich Zahnweh. He – he

– he!“

„Ha – ha – ha!“

In einer anderen Gruppe:

„Der Mitjenka wird ja, wie’s scheint, wahrhaftig freigesprochen werden.“

„Und die Folge davon wird sein, daß er morgen unsere ganze ‚Hauptstadt‘

auf den Kopf stellt und dann wieder mal zehn Tage lang durchgeht.“

„Tja, weiß der Teufel noch eins!“ meinte der andere kopfschüttelnd.

„Ja, Teufel hin und Teufel her, ohne Teufel geht’s nicht mehr, – ‚wo

soll er denn sein, wenn er nicht hier ist?‘“

„Meine Herren, nun gut, sagen wir: Redekunst! Aber man kann doch

faktisch nicht den Vätern die Köpfe einschlagen! Wie weit käme man denn

damit?“

„Der Triumphwagen, der Triumphwagen, wissen Sie noch?“

„Ja, der machte aus ’nem Schlitten sofort ’nen Triumphwagen.“

„Und morgen aus einem Triumphwagen einen Schlitten – ‚je nach Bedarf,

immer nach Bedarf‘.“

„Ja, heutzutage machen alles nur noch die Gewandten. Meine Herren, gibt

es überhaupt noch Wahrheit und Recht in Rußland, oder gibt es sie nicht

mehr?“

Da ertönte die Glocke. Die Geschworenen hatten sich genau eine Stunde

beraten, nicht mehr und nicht weniger. Tiefes Schweigen trat ein, kaum,

daß das Publikum sich gesetzt hatte. Ich sehe die Szene noch vor mir,

wie die Geschworenen wieder eintraten – nacheinander. Endlich! Die

einzelnen Fragen übergehe ich, und ich habe sie auch vergessen. Sie

wurden punktweise vorgelegt. Ich erinnere mich nur noch der Antwort auf

die erste und wichtigste Frage des Vorsitzenden: „Hat er vorsätzlich um

des Raubes willen erschlagen?“ (oder so ungefähr, den genauen Wortlaut

habe ich vergessen). Der ganze Saal schien wie erstorben zu sein. Da

trat der Obmann der Geschworenen, der übrigens der jüngste von ihnen

war, vor und sagte, laut und deutlich, bei der Totenstille des ganzen

Saales:

„Ja. Er ist schuldig!“

Und darauf Punkt für Punkt dieselbe Antwort: Schuldig, schuldig,

schuldig, und zwar ohne die geringste Milderung! Das hatte niemand

erwartet! Selbst die Strengsten waren überzeugt gewesen, daß man doch

wenigstens mildernde Umstände in Betracht ziehen werde. Die Totenstille

des Saales dauerte immer noch an, buchstäblich, als wären alle erstarrt

gewesen – sowohl diejenigen, welche die Verurteilung, wie diejenigen,

welche die Freisprechung gewünscht hatten. Doch das war nur in den

ersten Minuten. Dann erhob sich plötzlich ein furchtbares Chaos. Unter

dem männlichen Publikum schienen viele sehr zufrieden zu sein. Einige

rieben sich sogar die Hände, ohne ihre Freude zu verbergen. Die

Unzufriedenen dagegen waren niedergedrückt, sie flüsterten

untereinander, zuckten mit den Achseln, und schienen immer noch nicht

recht zur Besinnung kommen zu können. Aber, o Gott, was geschah mit

unseren Damen! Ich glaubte schon, es würde eine Revolution geben. Zuerst

trauten sie ihren Ohren nicht. Dann aber hörte man von allen Seiten

empörte Ausrufe: „Was soll das bedeuten? Was soll denn das heißen?“ Sie

sprangen von ihren Plätzen auf. Wahrscheinlich glaubten sie, daß man

alles sofort noch umändern und anders machen könne. Und in diesem

Augenblick erhob sich plötzlich Mitjä und schrie noch einmal laut über

den ganzen Saal hin, mit einer Stimme, die das Herz erzittern machte,

und indem er die Hände vor sich ausstreckte:

„Ich schwöre es bei Gott und seinem furchtbaren Gerichte, am Blute

meines Vaters bin ich unschuldig! Katjä, ich verzeihe dir! Brüder,

Freunde, habt Mitleid mit der anderen! ...“

Er sprach nicht zu Ende: Er schluchzte mit lauter Stimme auf, mit einer

Stimme, die an ihm ganz neu, ganz unerwartet, die weiß Gott woher

gekommen war, mit einer Stimme, bei der einen das Grauen faßte. Und da

hörten wir plötzlich von oben, aus der entferntesten Ecke des Chores,

einen gellenden Schrei: Gruschenka hatte ihn ausgestoßen. Sie hatte

schon früher die Leute angefleht, sie dorthin nach oben zu lassen, schon

vor den Plaidoyers. Mitjä wurde hinausgeführt. Die Verlesung des Urteils

wurde auf den nächsten Vormittag vertagt. Der ganze Saal erhob sich in

erregter Hast. Ich entfernte mich und hörte den Menschen nicht mehr zu.

Ich habe nur ein paar Ausrufe behalten, die ich auf der Treppe, beim

Hinauseilen, auffing.

„Der kann jetzt seine zwanzig Jahre angeschmiedet Bergwerke riechen!“

„Mindestens.“

„Ja, unsere Bäuerlein haben ihren Mann gestanden.“

„Und haben unseren Mitjenka begraben!“

Sämtliche Werke 9-10 · 第 37 / 40 题