entscheiden haben. Meine Herren Geschworenen, es gibt Augenblicke, in
denen uns bei unserer Pflicht fast Grauen packt vor Mitleid mit dem
Menschen. Furchtbar ist es uns vor dem Menschen und furchtbar für ihn!
Das sind die Augenblicke, in denen einen jenes tierische Entsetzen
ansieht – wenn der Verbrecher schon begreift, daß alles für ihn verloren
ist, doch trotzdem noch kämpft, trotzdem noch mit seinem Richter bis zur
letzten Verzweiflung ringen will. Das sind die Augenblicke, in denen
sich alle Instinkte der Selbsterhaltung plötzlich in ihm erheben, und er
in seiner Lebensangst uns mit durchbohrendem, flehend-bittendem und
leidendem Blick ansieht, wenn er unseren Blick zu erhaschen versucht,
wenn er uns, unser Gesicht, unsere Gedanken erforschen, erraten will,
wenn er wartet, von welcher Seite wir ihn wohl anfassen werden, und er
in seinem erschütterten Gehirn tausend Pläne gebiert, – und doch scheut
er sich, zu sprechen, aus Furcht, sich zu ... versprechen! Diese
erniedrigendsten Augenblicke für die Seele des Menschen, dieser Gang der
Seele durch alle Höllenqualen, dieser Gang durch die Purgatorien, dieser
tierische Trieb der Selbstrettung – sind furchtbar anzusehen! Sie
erschüttern zuweilen selbst den Richter und rufen in ihm tiefes Mitleid
hervor. Dieses ganze Entsetzen haben wir damals gesehen. Ganz zuerst war
er wie betäubt, und im Schreck entschlüpften ihm ein paar Worte, die ihn
stark kompromittieren: ‚Blut! Ich hab’s verdient!‘ waren seine ersten
Worte. Doch er bezwang sich schnell. Was er sagen, was er antworten
sollte – alles das wußte er noch nicht, er hatte noch nichts vorbereitet
– außer der einen ganz allgemeinen Ableugnung: ‚Am Tode meines Vaters
bin ich unschuldig!‘ Das ist vorläufig sein Zaun, dort aber, hinter dem
Zaun, werden wir vielleicht noch etwas arrangieren können: irgendeine
Barrikade vielleicht! Er beeilt sich, indem er unseren Fragen
zuvorkommen will, seinen ersten kompromittierenden Ausrufen einen
anderen Sinn unterzuschieben. Er sagt, daß er sich nur an dem Tode
Grigorijs schuldig erkläre. ‚An diesem Blute trage ich die Schuld, wer
aber hat den Vater erschlagen, meine Herren, wer hat ihn erschlagen? Wer
hat das denn tun können, _wenn nicht ich_?‘ Hören Sie, danach fragt er
_uns_, _uns_, die mit eben dieser Frage zu ihm gekommen sind! Beachten
Sie es, meine Herren, dieses kleine vorauseilende Wort: ‚wenn nicht
ich‘, diese tierische Schlauheit in der Naivität, diese Karamasoffsche
Ungeduld! Nicht ich habe erschlagen, so etwas darf niemand auch nur zu
denken wagen. ‚Ich wollte ihn erschlagen, meine Herren, ich wollte ihn
erschlagen‘, gesteht er schnell ein – oh, er beeilt sich, beeilt sich
ungeheuer – ‚aber trotzdem bin ich unschuldig, nicht ich habe ihn
erschlagen!‘ Er gibt uns also zu, daß er habe erschlagen wollen: Jetzt
seht ihr sozusagen selbst, wie aufrichtig ich bin, nun, dafür aber
glaubt mir jetzt schneller das andere, daß nicht ich erschlagen habe.
Oh, in solchen Fällen kann der Verbrecher zuweilen unglaublich
leichtsinnig und leichtgläubig sein. Und nun plötzlich wird an ihn, ganz
wie zufällig, treuherzig die Frage gestellt: ‚Aber sollte dann nicht
vielleicht Ssmerdjäkoff der Mörder sein?‘ Und es geschah, was wir
erwartet hatten: Es ärgerte ihn maßlos, daß man ihm zuvorkam und so
plötzlich damit überraschte, während er noch nicht Zeit gehabt hatte,
sich vorzubereiten, den Augenblick zu wählen und zu benutzen, wann es am
glaubwürdigsten und für ihn folglich am vorteilhaftesten sein werde, mit
Ssmerdjäkoff herauszurücken. Seiner Natur gemäß warf er sich sofort aufs
äußerste Gegenteil, und er fing an, uns aus allen Kräften davon zu
überzeugen, daß Ssmerdjäkoff nicht habe erschlagen können, daß er zu so
etwas überhaupt nicht fähig sei. Glauben Sie aber seiner scheinbaren
Überzeugung nicht, sie ist nur seine Schlauheit: Er gibt die Idee,
Ssmerdjäkoff auszuspielen, noch längst nicht auf. Im Gegenteil, er wird
ihn schon ausspielen – denn wen sollte er sonst beschuldigen? – Nur wird
er es in einem anderen Augenblick tun, da jetzt die Sache vorläufig
verspielt ist. Vielleicht wird er ihn erst am nächsten Tage anbringen,
oder vielleicht auch erst nach einer Anzahl Tage, in einem günstigen
Augenblick, in dem er uns dann selbst plötzlich zuschreien kann: ‚Sie
wissen doch noch, ich selbst habe ja mehr als Sie die Täterschaft
Ssmerdjäkoffs abgeleugnet und ihn verteidigt, jetzt aber habe auch ich
mich überzeugt, daß er den Mord verübt hat, nur er allein, und wie
sollte er es denn nicht getan haben!‘ Vorläufig aber ergeht er sich in
finsterer und gereizter Verneinung, die Unduldsamkeit und der Zorn
flüstern ihm die ungeschickteste und unwahrscheinlichste Schilderung
ein, wie er in das Fenster des Vaters hineingeblickt habe und
ehrerbietig wieder fortgegangen sei. Das Wichtigste ist, daß er die
ganze Sachlage noch nicht kennt, daß er noch nicht weiß, was der wieder
zu sich gekommene Grigorij ausgesagt hat. Wir gehen zur Besichtigung und
Durchsuchung über. Die Durchsuchung erzürnt, aber ermutigt ihn auch
wieder: Das ganze Geld hat man doch nicht gefunden, sondern nur
tausendfünfhundert Rubel. Und selbstverständlich kommt ihm erst in
diesem Augenblick zornigen Schweigens zum erstenmal im Leben die Idee
von dem _früher_ eingenähten Gelde. Zweifellos fühlt er selbst die ganze
Unwahrscheinlichkeit seiner Erfindung und quält sich, quält sich
entsetzlich, indem er nachdenkt, wie er sie wahrscheinlicher machen
könnte, ob sich die Sache nicht so erklären ließe, daß ein ganz
glaubhafter Roman daraus entstehe. In solchen Fällen ist aber die erste
Bedingung, daß man den Verbrecher überrumpelt, daß man ihn ganz
unverhofft fängt, damit er seine vielversprechenden geheimen Pläne in
der ganzen, sie bloßstellenden Offenherzigkeit darlegt, damit ihre
Widersprüche und Unwahrscheinlichkeiten noch auffallender hervortreten.
Zum Sprechen kann man den Verbrecher nur durch eines zwingen: Durch die
plötzliche und anscheinend unbeabsichtigte Mitteilung irgendeiner neuen
Tatsache, irgendeines besonderen Umstandes, dessen Bedeutung erdrückend
ist, den er aber bis dahin noch gar nicht geahnt und auch überhaupt
nicht vorausgesetzt hat. Eine solche Tatsache hatten wir schon in
Bereitschaft, schon lange in Bereitschaft: Das war die Aussage des
Dieners Grigorij in betreff der offenen Tür, durch die der Angeklagte
aus dem Hause hinausgelaufen ist. Diese Tür hatte er ganz vergessen, und
daß Grigorij sie gesehen haben könnte, daran hatte er nicht einmal
gedacht. Der Effekt war denn auch danach: Er sprang plötzlich auf und
schrie: ‚Ssmerdjäkoff ist es, Ssmerdjäkoff hat es getan!‘ und sofort
kommt er mit seinem geheimen Entwurf heraus, und er gibt ihn in der
aller unwahrscheinlichsten Form zum besten, denn Ssmerdjäkoff hätte den
Alten doch nur dann erschlagen können, nachdem der Angeklagte Grigorij
niedergeschlagen hatte und fortgelaufen war. Als wir ihm aber nun
mitteilten, daß Grigorij die offene Tür zuvor gesehen, und beim
Hinaustreten aus seinem Schlafzimmer Ssmerdjäkoff hinter dem
Bretterverschlage stöhnen gehört habe – da war Karamasoff wie
zerschmettert. Mein Kollege, unser ehrenwerter, scharfsinniger Nikolai
Parfenowitsch, hat mir später eingestanden, daß er ihn in jenem
Augenblick bis zu Tränen bemitleidet habe. Und in diesem Augenblick nun
entschließt er sich, um die Sache wieder gutzumachen: erzählt uns von
dem berühmten Säckchen, in das er das Geld eingenäht, und das er am
Halse auf der Brust getragen haben will –: ‚So mag es denn sein, so
hören Sie denn auch das!‘ Meine Herren Geschworenen, ich habe Ihnen
schon gesagt, warum ich diese Erfindung von dem vor einem Monat
eingenähten Gelde nicht nur für eine Anekdote, sondern für die
allerunwahrscheinlichste Dichtung, die man sich im gegebenen Fall nur
denken kann, halte. Ja, selbst wenn man einen Wettbewerb veranstalten
wollte, in diesem Fall etwas noch Unwahrscheinlicheres sich auszudenken,
so würde man gewiß nichts finden, was jene Erklärung in der Beziehung
noch übertrumpfte. In einem solchen Falle kann man den triumphierenden
Romantiker vor allem mittels der Details schlagen, mittels jener selben
Einzelheiten, an denen die Wirklichkeit stets so reich ist, die aber von
diesen unglücklichen und unfreiwilligen Dichtern, eben als völlig
bedeutungslose und unnötige Kleinigkeiten, überhaupt nicht beachtet
werden. Oh, in einem solchen Augenblick ist es ihnen nicht um die
kleinen Einzelheiten zu tun! Ihr Verstand schafft ein grandioses Ganzes,
– und da wagt man es, ihnen mit solchem Kleinzeug zu kommen! Aber gerade
das ist ja die Falle, mit der man sie fängt. Man stellt dem Angeklagten
kurz folgende Frage: ‚Nun, aber wo haben Sie denn das Material zum
Säckchen hergenommen, wer hat denn den Sack genäht?‘ – ‚Ich habe ihn
selbst genäht.‘ – ‚Und von wo haben Sie das Zeug dazu hergenommen?‘
Dadurch fühlt sich der Angeklagte bereits gekränkt, er glaubt, daß man
sich mit diesem Zeuge über ihn lustig machen wolle, und zwar glaubt er
das im Ernst, im Ernst, sage ich Ihnen! Aber so sind sie ja alle! – ‚Ich
habe von einem meiner Hemden ein Stück abgerissen.‘ – ‚Vortrefflich.
Dann werden wir morgen unter Ihrer Wäsche ein Hemd finden, von dem ein
Stück abgerissen ist.‘ Und bedenken Sie doch nur, meine Herren
Geschworenen, wenn wir nun dieses Hemd gefunden hätten (und wie hätte es
sich denn inzwischen verlieren können, wir hätten es doch sicherlich in
einem Koffer oder in der Kommode gefunden, wenn ein solches Hemd mit
einer abgerissenen Ecke nur jemals auch tatsächlich existiert hätte) –
das aber wäre ein Faktum, ein greifbares Faktum zugunsten des
Angeklagten gewesen, ein, wenn auch schwacher Beweis für die Wahrheit
seiner Aussage! Er aber scheint darauf überhaupt nicht zu verfallen. –
‚Ich erinnere mich nicht mehr, vielleicht riß ich das Zeug auch nicht
vom Hemde ab ... ich glaube, ich nähte das Geld in die Haube der
Hauswirtin ein.‘ – ‚In was für eine Haube?‘ – ‚Ich hatte sie einmal von
ihr fortgeschleppt, sie trieb sich da irgendwo umher, ein alter
Kattunlappen.‘ – ‚Und Sie erinnern sich dessen genau?‘ – ‚Nein, genau
erinnere ich mich dessen nicht ...‘ Und dabei ärgert er sich über alle
Maßen. Indessen, fragt man sich, wie kann er denn das so schnell
vergessen haben? Gerade diese kleinen Nebensächlichkeiten prägen sich
dem Menschen von allen Eindrücken, die er in gleich schrecklichen
Lebensstunden empfängt, am schärfsten ein, und gerade ihrer erinnert er
sich später am deutlichsten. Der Verbrecher, der zum Richtplatz geführt
wird, der vergißt zuweilen alles, ein irgendwo flüchtig bemerktes grünes
Dach aber, oder eine Dohle auf einem Kreuze – die behält er. Als der
Angeklagte dieses Zeugsäckchen für das Geld zusammennähte, da wollte er
doch nicht von den übrigen Hausbewohnern überrascht werden. Er verbarg
sich vor ihnen. So müßte er sich auch noch erinnern, wie er, mit der
Nadel in der Hand, voll Erniedrigung die Angst empfunden hat, es könne
jemand zu ihm hereinkommen, und wie er beim ersten Geräusch
aufgesprungen ist, um sich hinter dem Vorhang zu verstecken ... Doch
wozu rede ich so ausführlich von diesen Nebensachen, dem sogenannten
Kleinkram?“ unterbrach sich plötzlich Hippolyt Kirillowitsch. „Ich tue
es ja nur darum, weil der Angeklagte nach wie vor aufs hartnäckigste auf
dieser abgeschmackten Erfindung besteht, selbst heute noch! Während
dieser ganzen zwei Monate hat der Angeklagte nichts mehr zu erklären
vermocht, seit jener Schicksalsnacht hat er zu seinen früheren
phantastischen Aussagen, die er in derselben Nacht gemacht hat, nichts
mehr hinzugefügt. ‚Alles das sind, sozusagen, nur kleinliche
Nebensachen, glauben Sie mir lieber auf mein Ehrenwort!‘ Oh, wie gern
würden wir glauben, wie würden wir uns freuen, wenn wir daran glauben
könnten, und wäre es auch nur auf das Ehrenwort hin! Sind wir denn etwa
Schakale, die nach Menschenblut dürsten? Geben Sie uns, beweisen Sie uns
nur eine Tatsache zugunsten des Angeklagten, und wir werden uns darüber
freuen, – nur selbstverständlich eine greifbare, reale, nicht nur eine
Folgerung nach dem Gesichtsausdruck des Angeklagten, die noch dazu
dessen leiblicher Bruder macht, oder so eine Behauptung, daß er, als er
sich mit der Hand auf die Brust schlug, damit unbedingt auf das
Geldsäckchen habe weisen wollen, und das noch dazu in der Dunkelheit.
Wir werden uns von Herzen darüber freuen, ich werde der erste sein, der
die Anklage zurückzieht, ich werde mich beeilen, meine Anklage
zurückzuziehen. Jetzt jedoch fordert die Gerechtigkeit, daß sie
befriedigt werde, und ich bestehe darauf, daß es geschehe, denn wir
können kein Wort von dem Gesagten zurücknehmen.“ Hippolyt Kirillowitsch
ging darauf zum Schluß über. Er war wie im Fieber, er schrie nach Sühne
für das vergossene Blut, für das Blut des Vaters, den der Sohn
erschlagen hatte, um ihn „in der niedrigsten Weise zu berauben“. Er wies
unerbittlich auf das tragische und verhängnisvolle Zusammentreffen der
Tatsachen hin. „Und was Sie auch von dem Verteidiger des Angeklagten,
dessen Talent weit bekannt ist, hören mögen“ (Hippolyt Kirillowitsch
konnte sich diese Bemerkung doch nicht verbeißen), „ja, wie beredte und
rührende Worte hier auch ertönen mögen, die es auf Ihre Sentimentalität
abgesehen haben, so vergessen Sie doch nicht, daß Sie sich in diesem
Augenblick im Heiligtum unserer Gerechtigkeit befinden. Vergessen Sie
nicht, daß Sie die Verteidiger unserer Wahrheit sind, die Verteidiger
unseres heiligen Rußland, die Verteidiger seiner Grundfesten, seiner
Familie und alles Heiligen in ihm! Ja, in diesem Augenblick vertreten
Sie ganz Rußland, und Ihr Urteil wird nicht nur hier in diesem Saale
erschallen, nein, über ganz Rußland hin wird es erklingen, und ganz
Rußland wird Ihre Worte vernehmen, wie die Worte seiner Verteidiger und
Richter, und es wird durch Ihren Urteilsspruch entweder ermutigt oder
niedergebeugt werden. Peinigen Sie unser Rußland nicht, meine Herren
Geschworenen, enttäuschen Sie nicht seine Erwartungen! Die Troika
unseres Schicksals jagt dahin – vielleicht kopfüber ins Verderben. Schon
lange streckt man in ganz Rußland die Hände empor, der rasenden Troika
entgegen, und man ruft alle auf, um die besessene, irrsinnige,
schonungslose Jagd aufzuhalten. Und wenn die anderen Völker bisher noch
vor dem blindlings daherjagenden Dreigespann zur Seite getreten sind, so
haben sie das vielleicht durchaus nicht aus Ehrerbietung getan, wie es
der große Dichter wünschte, sondern einfach aus Entsetzen – das sollte
man sich merken. Aus Entsetzen, vielleicht aber auch aus Ekel vor ihr.
Und es ist noch gut, daß sie sich abwenden, was aber dann, wenn sie
aufhören, beiseite zu treten, sich vielmehr plötzlich wie eine feste
Mauer vor der jagenden Erscheinung erheben, um selbst der wahnsinnigen,
wilden Jagd unserer Zügellosigkeit Einhalt zu tun, um sich selbst, die
ganze Aufklärung und die ganze Zivilisation zu retten! Ja, solche
erregte Stimmen aus Europa haben auch wir schon vernommen. Schon
beginnen sie zu ertönen. Verlocken Sie sie nicht zur Tat, fordern Sie
sie nicht heraus, indem Sie den Mord des Vaters durch den leiblichen
Sohn gutheißen!“ ...
Zwar hatte Hippolyt Kirillowitsch sich schon zuvor nicht wenig hinreißen
lassen. Nun schloß er in dieser Weise mit dem höchsten Pathos – und, in
der Tat, der Eindruck, den seine Rede hinterließ, war wirklich
außerordentlich. Er selbst aber ging, kaum daß er sie beendet hatte,
eiligst hinaus und, wie gesagt, im anderen Zimmer soll er beinahe in
Ohnmacht gefallen sein. Das Publikum klatschte nicht Beifall, aber die
ernsten Leute waren befriedigt. Nur die Damen waren es weniger, doch
hatte schließlich auch ihnen seine Beredtsamkeit gefallen, um so mehr,
als sie an dem Endergebnis noch immer nicht zweifelten und von
Fetjukowitsch alles erwarteten: „Zum Schluß wird er das Wort ergreifen
und dann selbstverständlich alle besiegen!“
Zunächst wandten sich alle Blicke zu Mitjä, und man beobachtete ihn
neugierig. Während der ganzen Rede des Staatsanwalts hatte er stumm
dagesessen, die Arme gekreuzt, die Zähne zusammengebissen, den Blick zu
Boden gesenkt. Nur ein paarmal hatte er den Kopf ein wenig erhoben und
aufgehorcht. Besonders als von Gruschenka die Rede gewesen war. Als der
Staatsanwalt Rakitins Ausspruch über sie zitiert hatte, war auf Mitjäs
Lippen ein verächtliches Lächeln erschienen, und er hatte ziemlich
hörbar gesagt: „_Ce Bernard!_“ Als aber Hippolyt Kirillowitsch darauf zu
sprechen gekommen war, wie er ihn in Mokroje ausgefragt und gequält
hatte, da hatte Mitjä plötzlich den Kopf erhoben und mit höchster
Aufmerksamkeit zugehört. An einer Stelle der Rede hatte es fast
geschienen, daß er sofort aufspringen und etwas dazwischenschreien
würde, doch hatte er sich bezwungen und nur einmal verächtlich mit der
Achsel gezuckt. Über diesen Schlußteil der Anklagerede, besonders über
die Leistung des Staatsanwalts beim ersten Verhör in Mokroje, wurde
später viel in unserer Gesellschaft gesprochen und bei der Gelegenheit
auch über Hippolyt Kirillowitsch gelacht: „Der gute Mann konnte doch
seine Fähigkeiten nicht mit Stillschweigen übergehen,“ hieß es da,
„sonst wird man ja so leicht unterschätzt!“
Die Sitzung wurde unterbrochen, aber nur auf eine sehr kurze Zeit, auf
fünfzehn, höchstens zwanzig Minuten. Im Publikum unterhielt man sich
währenddessen, und es wurden verschiedene Meinungen geäußert. Einige von
ihnen habe ich behalten.
„Hm, eine ernste Rede,“ bemerkte mit krauser Stirn ein Herr in einer
Gruppe neben mir.
„An Psychologie hat er ein gehöriges Quantum verpufft,“ meinte eine
andere Stimme.
„Ja, aber es ist doch alles wahr, was er gesagt hat, unantastbare
Wahrheit!“
„Ja, darin ist er Meister.“
„Er hat das Fazit gezogen.“
„Auch für uns, auch für uns hat er das Fazit gezogen!“ ließ sich eine
dritte Stimme vernehmen. „Erinnern Sie sich noch, wie er zu Anfang der
Rede sagte, daß alle so seien wie Fedor Pawlowitsch!“
„Und zum Schluß sagte er es noch einmal. Nur braucht es deshalb noch
nicht wahr zu sein.“
„Und stellenweise war er auch etwas unklar.“
„Bißchen hitzig.“
„Aber es war doch ungerecht, wenn man’s genau nimmt, das war es schon.“
„Na, wissen Sie, das kann man schließlich doch nicht so sagen, er hat’s
immerhin geschickt gemacht. Lange genug hat der Mann gewartet, jetzt hat
er endlich mal die Gelegenheit gehabt, sich auszusprechen, hehe!“
„Wer weiß, was der Verteidiger sagen wird.“
In einer anderen Gruppe:
„Aber den Petersburger konnte er doch nicht ungeschoren lassen, nur war
die Bemerkung ganz überflüssig: ‚Die es auf Ihre Sentimentalität
abgesehen haben,‘ wissen Sie noch, kurz vor dem Schluß?“
„Ja, das war etwas ungeschickt.“
„Hatte es zu eilig.“
„Ein nervöser Mensch.“
„Ja ja, wir haben gut lachen, wie aber muß dem Angeklagten zumute sein?“
„Das ist schon wahr, wie mag es in Mitjenka aussehen!“
„Was meinen Sie, was wird der Verteidiger sagen?“
In einer dritten Gruppe:
„Was ist das da für eine Dame, diese mit dem Lorgnon, die dicke, die an
der Ecke sitzt?“
„Das ist eine Generalin, eine geschiedene Frau, ich kenne sie.“
„Na ja, da geht’s natürlich nicht mehr ohne Lorgnon.“
„Altes Gerümpel.“
„Das finde ich nicht, scheint sogar ganz pikant zu sein.“
„Neben ihr, zwei Plätze weiter, sitzt eine Blondine, die ist besser.“
„Aber das haben sie doch geschickt gemacht, wie sie ihn in Mokroje
geklappt haben, nicht?“
„Ja, das läßt sich nicht leugnen. Darum hat er es auch hier wieder
erzählt. Und wievielmal hat er es dabei schon bei seinen Bekannten zum
besten gegeben!“
„Und auch jetzt mußte es wieder herhalten. Nichts als Eigenliebe!“
„Ein gekränkter Mensch, hehe!“
„Und der sich dazu noch sehr leicht gekränkt fühlt. Viel Rhetorik, lange
Phrasen.“
„Und dann will er uns schrecken, das nicht zu vergessen, will uns Angst
machen. Zum Beispiel, was er da von der Troika sagte, Sie wissen doch
noch? ‚Dort gibt es Hamlets, bei uns aber gibt es vorläufig noch
Karamasoffs!‘ An sich war es ja ganz treffend.“
„Das hat er aus Berechnung gesagt, für die Liberalen natürlich. Der Kerl
fürchtet sich!“
„Und auch den Advokaten fürchtet er.“
„Ja, weiß Gott, was Fetjukowitsch sagen wird!“
„Nun, was er auch sagen sollte, unsere Bauernköppe wird er doch nicht
unter den Tisch reden.“
„Sie glauben?“
In einer vierten Gruppe:
„Was er da von der Troika sagte, war gut. – Du weißt doch noch, als er
von den Völkern sprach, daß sie nicht warten würden.“
„Wieso?“
„Nun, im englischen Parlament ist schon in der vorigen Woche wegen der
Nihilisten ein Mitglied aufgestanden und hat die Minister gefragt, ob es
nicht Zeit wäre, in die Vorgänge der barbarischen Nation einzugreifen
und ihr Bildung beizubringen – das heißt also: uns. Darauf hat Hippolyt
angespielt, ich weiß es genau, daß er das gemeint hat. Noch in der
vorigen Woche sprach er davon.“
„Hoho! Noch hat der Fuchs den Braten nicht!“
„Welchen Braten? Wieso noch nicht?“
„Was dann, wenn wir ihnen Kronstadt vor der Nase abschließen und ihnen
kein Korn geben – wo wollen sie es dann hernehmen?“
„Aber aus Amerika! Jetzt nehmen sie alles aus Amerika!“
„Red keinen Unsinn!“
Da ertönte die Glocke, und alles stürzte zu den Plätzen. Fetjukowitsch
bestieg die Tribüne.
X.
Die Rede des Verteidigers. Ein Stock hat zwei Enden
Alles war verstummt, als die ersten Worte des berühmten Redners
erklangen. Alle Blicke hingen wie gebannt an ihm. Er begann ganz ohne
Umschweife, einfach und überzeugt, ohne die geringste Anmaßung, ohne den
geringsten Ansatz zu Schönrederei, zu überschwenglichen Tönen oder
gefühlvollen Worten. Er sprach wie ein Mensch, der im engen Kreise
mitfühlender Freunde das Wort ergriffen hat. Sein Organ war wundervoll,
tragend und angenehm, und es schien, daß in dieser Stimme sogar etwas
Aufrichtiges und Treuherziges durchklang. Doch schon nach den ersten
Sätzen fühlten alle, daß der Redner sich ganz plötzlich auch zu wahrem
Pathos emporschwingen und „mit ungeahnter Kraft die Herzen treffen
konnte“. Er sprach vielleicht weniger regelrecht als Hippolyt
Kirillowitsch, vielleicht sogar grammatikalisch nicht ganz korrekt,
dafür aber auch nicht in so langen Sätzen und eigentlich sogar
treffender. Nur eines mißfiel anfänglich den Damen: er krümmte immer so
absonderlich seinen Rücken, namentlich zu Anfang seiner Rede; nicht, als
hätte er sich verbeugt, sondern als wenn er zu seinen Zuhörern
hinstrebte, wobei er immer nur die obere Hälfte seines langen Rückens
nach vorn bog, ganz als wäre in der Mitte dieses langen, schmalen
Rückens ein Gelenk angebracht gewesen, so daß das Rückgrat sich fast
unter einem rechten Winkel biegen konnte. Zu Anfang seiner Rede sprach
er wie gehackt, die Sätze ohne inneren Zusammenhang, scheinbar plan- und
systemlos, indem er die Tatsachen, wie sie ihm in den Sinn kamen,
aufgriff – aber zu guter Letzt entstand doch ein abgerundetes Ganzes.
Seine Rede könnte man in zwei Hälften einteilen: die erste Hälfte war
die Kritik, die Widerlegung der Anklage – nicht ohne boshafte und
sarkastische Bemerkungen –, in der zweiten Hälfte dagegen änderte er
plötzlich seinen Ton und sogar sein ganzes Verfahren: da erhob er sich
zu jenem Pathos, von dem ich schon sprach, so daß der Saal, der darauf
nur gewartet zu haben schien, wie vor Begeisterung erbebte. – Er trat
sogleich an die Sache heran und begann damit, daß das Feld seiner
Tätigkeit eigentlich in Petersburg sei; doch geschehe es deshalb nicht
zum ersten Male, daß er dem Ruf in eine andere Stadt folge, um einen
Angeklagten zu verteidigen; er tue dies jedoch immer nur dann, wenn er
entweder von der Unschuld des Betreffenden überzeugt sei oder dieselbe
im voraus als mindestens sehr wahrscheinlich annehmen zu dürfen glaube.
„Dasselbe war auch diesmal der Fall. Schon aus den ersten
Zeitungsnachrichten las ich etwas heraus, das mir sehr zugunsten des
Angeklagten auffiel. Mit einem Wort, mich interessierte zuerst und vor
allen Dingen eine bestimmte juristische Tatsache, die sich in der
Gerichtspraxis allerdings häufig wiederholt, doch noch niemals, wie mir
scheint, mit so charakteristischen Besonderheiten zutage getreten ist,
wie gerade im vorliegenden Fall. Diese Tatsache müßte ich eigentlich
erst zu Ende meiner Rede hinstellen, wenn ich alles Gesagte
zusammenfasse, doch werde ich den betreffenden Gedanken schon zu Anfang
meiner Rede aussprechen, denn es ist nun einmal meine Schwäche, den
Gegenstand mit geradem Griff anzufassen, ohne ihn zuerst mit Winkelzügen
zu umkreisen, ohne Effekte vorzubereiten und etwa die großen Eindrücke
für den Schluß aufzusparen. Das ist vielleicht unklug von mir, doch
dafür ist es offenherzig. Dieser mein Hauptgedanke nun, diese meine
Formel geht dahin: Es gibt eine erdrückende Menge von Beweisen, die alle
gegen den Angeklagten zeugen, und zu gleicher Zeit gibt es keinen
einzigen Beweis, der der Kritik wirklich standhält, sobald man ihn
einzeln, an und für sich, betrachtet. Als ich die Nachrichten und
Gerüchte über diesen Mord in den Zeitungen weiter verfolgte, fand ich
mich immer mehr in meiner Ansicht bestärkt – und da erhielt ich denn
plötzlich von den Verwandten des Angeklagten die Aufforderung, seine
Verteidigung zu übernehmen. Ich reiste natürlich sofort hierher und
überzeugte mich hier endgültig von der Richtigkeit meiner Annahme. Ja,
und so habe ich denn, um diese gefahrvolle Verkettung von Tatsachen zu
zerstören und die Unbewiesenheit und das Phantastische jeder einzelnen
anklagenden Tatsache klarzulegen, in diesem Prozeß die Verteidigung
übernommen.“
Mit dieser Erklärung begann der Verteidiger und fuhr dann fort, wie
folgt:
„Meine Herren Geschworenen, ich bin als Fremder hierhergekommen. Ich
habe alle Eindrücke unvoreingenommen empfangen. Der Angeklagte, ein
wilder, zügelloser Charakter, hatte mich vorher nicht beleidigt, wie er
vielleicht Hunderte hier in der Stadt beleidigt hat, weswegen denn viele
im voraus gegen ihn gestimmt sein mögen. Gewiß sehe auch ich ein, daß
das sittliche Gefühl der hiesigen Gesellschaft sich mit Recht empört
hat: Der Angeklagte ist kein ruhig lebender, kein sich mäßigender
Mensch. Dessen ungeachtet hat ihn die hiesige Gesellschaft bereitwillig
empfangen, und selbst im Hause des verehrten Anklägers hat er
freundliche Aufnahme gefunden.“ (Bei diesen Worten ertönte leises
Lachen, allerdings nur von ein paar Personen, die es außerdem noch
schnell unterdrückten – doch hatten es alle gehört: man wußte in der
ganzen Stadt, daß Hippolyt Kirillowitsch Mitjä nur gegen seinen Willen
in seinem Hause empfangen hatte, und zwar nur aus dem einen Grunde, weil
jener seiner Frau interessant erschienen war; seine Frau war eine höchst
tugendhafte, wohltätige und achtbare Dame; nur war sie im Grunde ihres
Wesens phantastisch, war das, was man originell nennt; und in gewissen
Fällen, vornehmlich in Kleinigkeiten, widersetzte sie sich gern ihrem
Gemahl; übrigens war Mitjä nur sehr selten bei ihnen gewesen.)
„Nichtsdestoweniger wage ich anzunehmen,“ fuhr der Verteidiger fort,
„daß selbst bei einem so unabhängigen Geiste und gerecht urteilenden
Charakter, wie sie mein verehrter Widersacher besitzt, sich ein gewisses
nicht zutreffendes Vorurteil gegen meinen unglücklichen Klienten
herausgebildet hat. Und das ist ja auch nur zu natürlich. Der
Unglückliche hat gar zu sehr verdient, daß man gegen ihn ein ungünstiges
Vorurteil faßte. Das beleidigte sittliche und mehr noch, das ästhetische
Gefühl pflegt mitunter unerbittlich zu sein. Gewiß haben wir in der
ausgezeichneten Anklagerede eine strenge Analyse des Charakters und der
Taten des Angeklagten vernommen; es lag darin ein streng kritisches
Verhalten zur Sache, und vor allem wurden psychologische Tiefen vor uns
aufgetan, um uns das Wesen der Sache zu erklären, in die einzudringen
bei dem geringsten absichtlich und böswillig vorurteilsvollen Verhalten
zur Person des Angeklagten für den Ankläger unmöglich gewesen wäre! Aber
es gibt Dinge, die in ähnlichen Fällen sogar schlimmer, sogar
verderblicher sind, als selbst eine absichtlich vorgefaßte Gehässigkeit
im Verhalten zur Sache. Das geschieht, wenn uns zum Beispiel ein
gewisses, sagen wir künstlerisches Spiel verlockt, oder das Bedürfnis
nach künstlerischem Schaffen, sozusagen das Bedürfnis, einen Fall zu
einem ganzen Roman auszuspinnen, besonders wenn Gott uns noch mit
reichen psychologischen Gaben ausgestattet hat. Schon in Petersburg, als
ich mich anschickte, hierher zu fahren, machte man mich darauf
aufmerksam – was ich freilich schon wußte –, daß ich hier als
Widersacher einen tiefen und feinen Psychologen antreffen werde, der
sich schon des längeren durch seine Fähigkeiten einen besonderen Ruf in
unserer noch jungen juristischen Welt erworben hat. Nur ist die
Psychologie, meine Herren, zwar ein tiefes Ding, doch gleicht sie nicht
wenig – einem Stocke mit zwei Enden.“ (Leises Gelächter im Publikum.)
„Sie werden mir gewiß meinen trivialen Vergleich verzeihen. Ich rechne
mich selbst nicht zu den Meistern der Redekunst. Allein ich will ein
Beispiel anführen – das erste beste, das mir aus der Anklagerede
einfällt: Der Angeklagte klettert nachts, auf der Flucht aus dem Garten,
über den Zaun und streckt mit einem Schlage – er hatte eine kleine
Mörserkeule in der Hand – den alten Diener, der ihn am Bein festhält, zu
Boden. Darauf springt er sofort in den Garten zurück und müht sich
während ganzer fünf Minuten um den Verletzten, weil er feststellen will,
ob er ihn erschlagen hat, oder ob der Alte noch lebt. Nun will der
Ankläger um keinen Preis an die Wahrheit der Aussage des Angeklagten
glauben, daß er aus _Mitleid_ zum alten Grigorij herabgesprungen sei.
‚Nein,‘ meint er, ‚in solch einem Augenblick kann man nicht so
zartfühlend sein, das ist ganz ausgeschlossen, das wäre gar zu
unnatürlich; er ist nur zu dem einen Zweck wieder hinabgesprungen, um
sich zu überzeugen, ob der einzige Zeuge seiner Tat tot oder lebendig
ist – folglich haben wir hier den besten Beweis dafür, daß er das
Verbrechen verübt hat, da er aus keinem einzigen anderen Grunde, Drange
oder Gefühle in den Garten zurückspringen konnte.‘ Das ist Psychologie.
Doch nehmen wir jetzt dieselbe Psychologie, und wenden wir sie
gleichfalls an, nur mit dem Unterschiede, daß wir sie am anderen Ende
anfassen, und wie wir sehen werden, ergibt sich dann sofort etwas nicht
weniger Wahrscheinliches. Der Mörder springt aus Vorsicht hinab, um sich
zu überzeugen, ob der Zeuge tot oder lebendig ist, indessen hat er
soeben erst im Zimmer seines von ihm erschlagenen Vaters, wie der Herr
Ankläger selbst bezeugt, einen anderen ungeheuer wichtigen Zeugen
hinterlassen, nämlich das zerrissene Kuvert, auf dem geschrieben steht,
daß es einmal dreitausend Rubel enthalten hat. ‚Hätte er dieses Kuvert
mitgenommen, so würde jetzt niemand in der ganzen Welt wissen, daß
dieses Geldpaket vorhanden gewesen ist – und folglich auch niemand, daß
ein _Raubmord_ stattgefunden hat.‘ Ich zitiere den Ausspruch des
Anklägers. Also ganz hat seine Überlegungskraft nicht ausgereicht, wie
wir sehen: der Mensch hat den Kopf verloren, hat Angst bekommen und ist
fortgelaufen, und hat sogar ein solches Beweisstück gegen sich auf dem
Fußboden hinterlassen! Nachdem er aber zwei Minuten später noch einen
zweiten Menschen erschlagen hat, stellt sich bei ihm sofort wie auf
Wunsch die herzloseste und berechnendste Überlegungskraft und Vorsicht
ein. Doch gut, gesetzt, daß es so gewesen ist, – gerade darin soll ja
die größte Feinheit der Psychologie bestehen, daß man unter solchen
Umständen blutdürstig und scharfsichtig wie ein kaukasischer Adler ist,
im nächsten Augenblick dagegen blind und schüchtern wie ein gewöhnlicher
Maulwurf. Aber wenn ich nun schon einmal so blutdürstig und grausam
berechnend bin, daß ich nach dem Totschlage nur zu dem Zweck
hinabspringe, um nachzusehen, ob der Zeuge meines Verbrechens tot oder
lebendig ist, so fragt sich doch, denke ich, wozu ich mich mit diesem
neuen, meinem zweiten Opfer ganze fünf Minuten lang abmühen sollte,
wobei ich nur riskiere, mir noch andere Zeugen auf den Hals zu ziehen?
Wozu sollte ich dann mit meinem Taschentuch dem Alten das Blut vom
Gesichte abwischen, wenn nicht ausdrücklich zu dem einen Zweck, daß
dieses Taschentuch später ein schweres Beweisstück gegen mich werden
kann? Nein, wenn ich schon einmal so berechnend und grausam bin, sollte
es dann nicht besser sein, den niedergeworfenen Diener mit derselben
Mörserkeule noch einmal und noch einmal auf den Kopf zu schlagen, ihn
endgültig zu erschlagen, um auf diese Weise, indem ich den einzigen
Zeugen töte, das Herz von jeder Sorge zu befreien? Und schließlich, ich
springe hinab, um zu sehen, ob der gefährliche Zeuge lebendig oder tot
ist, und hinterlasse bei der Gelegenheit sofort einen anderen Zeugen,
nämlich diese selbe Mörserkeule, die ich in Gegenwart zweier Frauen
ergriffen habe, die alle beide jederzeit diesen Gegenstand
wiedererkennen und aussagen können, daß _ich_ ihn aus ihrer Küche
mitgenommen habe und folglich wohl auch der Mörder sein werde. Und nicht
etwa, daß ich sie dort im Garten vergessen oder in der Zerstreutheit aus
der Hand habe fallen lassen! Nein, ich habe meine Waffe ausdrücklich
fortgeworfen, denn man hat sie etwa fünfzehn Schritt von der Stelle, wo
Grigorij hingefallen war, aufgefunden. Jetzt fragt sich doch, weshalb
hat der Angeklagte das getan? Und dafür gibt es nur eine Erklärung: nur
deshalb, weil es ihm bitter leid tat, einen Menschen erschlagen zu
haben, einen alten Diener. Jawohl: deshalb, und nur deshalb hat er im
Ärger mit einer Verwünschung die Mörserkeule fortgeschleudert, da sie
eben die Waffe war, mit der er den Menschen getötet hatte. Anders kann
es überhaupt nicht gewesen sein. Warum hätte er sie sonst mit solcher
Wut so weit fortschleudern sollen, und nicht etwa ins Gebüsch, sondern
zur Rasenfläche hin, wo sie dann noch auf die sichtbarste Stelle,
nämlich auf den Kiesweg, gefallen ist! Wenn er aber Schmerz und Leid
darüber empfinden konnte, daß er einen Menschen erschlagen hatte, nun,
so empfand er diesen Schmerz und dieses Leid eben nur deshalb, weil er
den Vater nicht erschlagen hatte. Hätte er vorher schon den Vater
erschlagen, so wäre er nicht aus Mitleid zu dem anderen Verletzten
hinabgesprungen – dann hätte er bereits ganz andere Gefühle gehabt, dann
wäre es ihm nicht mehr um andere zu tun gewesen und um Mitleid mit
ihnen, sondern um ihn selbst, und darum, daß er sich rettete. Und so ist
es auch gewesen. Anderenfalls hätte er, wie gesagt, Grigorijs Schädel
endgültig eingeschlagen und hätte sich nicht ganze fünf Minuten um ihn
gemüht. Mitleid und das Verlangen, ihm zu helfen, konnten nur darum in
seinem Herzen zu Wort kommen, weil sein Gewissen noch rein war. Das ist
auch Psychologie. Aber wir kommen mit ihr zu einem etwas anderen
Ergebnis. Ich habe absichtlich, meine Herren Geschworenen, die
Psychologie zu Hilfe genommen, um an diesem Beispiel anschaulich zu
beweisen, daß man mit ihr jeden beliebigen Schluß ziehen kann. Es kommt
dabei nur darauf an, in wessen Händen sie sich befindet. Ja, die
Psychologie kann selbst die ernstesten Männer verleiten, Romane zu
dichten, mag es auch ganz unfreiwillig geschehen. Ich betone: ich rede
nur von der überflüssigen Psychologie, meine Herren Geschworenen, von
dem gewissen Mißbrauch, der mit ihr zuweilen getrieben wird.“
Hier hörte man wieder von ein paar Seiten leises beifälliges Lachen, das
natürlich an die Adresse des Staatsanwalts ging. Ich werde nicht die
ganze Rede des Verteidigers wiedergeben, sondern nur einige Stellen, die
von den Hauptpunkten handelten.
XI.
Kein Geld. Keine Beraubung
Es gab in der Rede des Verteidigers einen Punkt, der alle in Erstaunen
setzte, nämlich – die vollständige Ableugnung der Tatsache, daß die
verhängnisvollen Dreitausend überhaupt existiert hätten, und die
Schlußfolgerung daraus, daß mithin die Möglichkeit einer Beraubung
überhaupt ausgeschlossen sei.
„Meine Herren Geschworenen,“ hub der Verteidiger wieder an, „im
vorliegenden Fall setzt jeden unvoreingenommenen Menschen sofort eine
charakteristische Besonderheit in Erstaunen, nämlich: daß der Angeklagte
eines Raubmordes beschuldigt wird, wir aber zu gleicher Zeit vor der
vollständigen Unmöglichkeit stehen, beweisen zu können, was nun
eigentlich geraubt worden ist. Geld, sagt man, sei geraubt, dreitausend
Rubel – aber haben diese denn je in Wirklichkeit existiert? Das weiß
niemand. Überlegen Sie sich: erstens, woher wissen wir, daß es
dreitausend waren, und wer hat sie gesehen? Sie wirklich gesehen und
darauf hingewiesen, daß sie in einem Kuvert mit einer Aufschrift lagen,
hat nur der Diener Ssmerdjäkoff. Und nur er allein hat schon vor der
Katastrophe dem Angeklagten, sowie dessen Bruder Iwan Fedorowitsch,
davon Mitteilung gemacht. Auch Fräulein Sswetlowa war davon
unterrichtet. Indessen haben diese drei Personen das Geld nicht gesehen,
gesehen hat es wiederum nur Ssmerdjäkoff – und da stellt sich doch von
selbst die Frage: wenn es wahr ist, daß diese Dreitausend existiert
haben und Ssmerdjäkoff sie gesehen hat, wann hat er sie dann zum
letztenmal gesehen? Wie, wenn der alte Herr sie von dort – sie sollen ja
unter dem Kopfkissen gelegen haben – fortgenommen und sie wieder in die
Schatulle zurückgelegt hat, ohne es ihm zu sagen? Beachten Sie wohl,
nach den Worten Ssmerdjäkoffs lag das Geld im Bett, sogar unter dem
Federbett; der Angeklagte hätte es also unter dem Federbett hervorziehen
müssen. Indessen war das Bett ganz unberührt, was ausdrücklich im
Protokoll bemerkt worden ist. Wie konnte es nun wohl möglich sein, daß
der Angeklagte das Bett gar nicht durchwühlt und dazu noch mit seinen
blutigen Händen die frische, feine Bettwäsche, die eigens zu diesem
Abend aufgedeckt worden war, nicht beschmutzt haben soll? Darauf sagt
man uns: aber das Kuvert lag doch auf dem Fußboden! Gerade von diesem
Kuvert lohnt es sich, etwas mehr zu reden. Vorhin bin ich nicht wenig
erstaunt gewesen: als der verehrte Ankläger von diesem Kuvert sprach,
erklärte er plötzlich selbst – beachten Sie dies wohl, meine Herren –
erklärte er selbst in seiner Rede an der Stelle, wo er darauf hinwies,
daß es eine Abgeschmacktheit sei, Ssmerdjäkoff des Mordes auch nur zu
verdächtigen: ‚Wenn dieses Kuvert nicht dagewesen, nicht als Beweisstück
liegen geblieben wäre, wenn der Mörder es mitgenommen hätte, so hätte
niemand in der ganzen Welt je erfahren, daß ein solches Geldpaket
existiert hat, und daß das Geld von dem Angeklagten gestohlen worden
ist.‘ Also nur dieses zerrissene Stück Papier mit der Aufschrift hat
nach dem Bekenntnis des Anklägers selbst die Beschuldigung des
Angeklagten, einen Raubmord verübt zu haben, veranlaßt, ‚denn sonst
hätte niemand gewußt, daß ein Diebstahl stattgefunden, und daß dieses
Geld wirklich existiert hat.‘ Genügt es denn wirklich, dieses Stück
Papier auf dem Fußboden, ist das denn wirklich ein Beweis, daß in ihm
Geld gelegen, und daß dieses Geld wiederum gestohlen worden ist? ‚Aber
Ssmerdjäkoff hat doch in diesem Kuvert das Geld gesehen,‘ wird uns
gesagt. Wann aber, _wann_ hat er es zum letztenmal gesehen, das ist es,
was ich frage? Ich habe mit Ssmerdjäkoff darüber gesprochen, und er hat
mir gesagt, daß er es zwei Tage vor der Katastrophe noch gesehen habe.
Warum aber kann ich zum Beispiel nicht annehmen, daß dem alten Fedor
Pawlowitsch eingefallen ist, als er ganz allein in seinem Hause
eingeschlossen war, in ungeduldiger, erregter Erwartung seiner Geliebten
– daß ihm da plötzlich eingefallen ist, vielleicht auch um sich die Zeit
zu vertreiben, das Paket zu öffnen und das Geld herauszunehmen? ‚Ach,
zum Teufel mit dem albernen Kuvert und seiner Aufschrift,‘ hat er
vielleicht bei sich gesagt, ‚so wird sie mir ja überhaupt nicht glauben,
daß wirklich Geld darin ist, wenn ich ihr aber dreißig Regenbogen in der
Hand zeige, das wird stärker ziehen, da wird ihr der Mund wässern.‘ –
Und er zerreißt die Schnur, nimmt das Geld heraus und wirft das Kuvert,
wie es dem Hausherrn und Besitzer des Geldpakets niemand verbieten kann,
einfach auf den Fußboden, unbekümmert um jedes Beweisstück. Meine Herren
Geschworenen, was ist wohl möglicher als eine solche Auslegung des
Tatbestandes? Warum sollte das unmöglich sein? Wenn sich also nur irgend
etwas Ähnliches annehmen läßt, so fällt die Beschuldigung des Diebstahls
ganz von selbst weg: wenn kein Geld existiert hat, so hat auch kein Raub
stattgefunden. Wenn das Kuvert auf dem Fußboden ein Beweis dafür sein
soll, daß das Geld sich in ihm befunden hat, warum kann ich dann nicht
das Gegenteil behaupten, nämlich, daß das Kuvert deshalb auf dem
Fußboden lag, weil sich in ihm kein Geld mehr befand, weil dasselbe vom
Besitzer schon früher herausgenommen worden war? ‚Ja, wo aber war in dem
Falle das Geld geblieben, wenn Fedor Pawlowitsch es aus dem Paket
genommen haben soll – bei der Haussuchung hat man keines gefunden!‘
Zunächst hat man in seiner Schatulle einen Teil des Geldes gefunden, und
dann hätte er ja schon am Morgen oder am Tage vorher über dasselbe
verfügen, es auswechseln, fortschicken oder überhaupt verausgaben können
und schließlich durchaus nicht für nötig befunden haben, seine Gedanken,
Pläne und Handlungen Ssmerdjäkoff sofort mitzuteilen. Wenn aber schon
eine Möglichkeit zu einer solchen Annahme vorhanden ist – wie kann man
dann noch so hartnäckig und bestimmt den Angeklagten beschuldigen, daß
der Mord von ihm um des Raubes willen ausgeführt worden sei, und daß die
Beraubung wirklich stattgefunden habe? Auf diese Weise betreten wir
tatsächlich das Gebiet des Romanes. Wenn man behauptet, daß die und die
Sache geraubt worden ist, so muß man auch unfehlbar beweisen können, daß
diese Sache wirklich existiert hat. Hier aber hat sie nicht einmal
jemand gesehen. Unlängst ist in Petersburg ein junger Mensch von
achtzehn Jahren, ein halber Knabe, ein kleiner Hausierer, mitten am
hellen Tage mit einem Beil bewaffnet in eine Wechselbude eingedrungen
und hat mit unglaublicher, in solchen Fällen allerdings typischer
Dreistigkeit den Besitzer der Wechselbude erschlagen und
tausendfünfhundert Rubel, die in der Kasse lagen, in seine Tasche
gesteckt. Innerhalb fünf Stunden war er schon verhaftet. Außer fünfzehn
Rubel, die er inzwischen verausgabt hatte, erhielt man die ganzen
Tausendfünfhundert wieder. Außerdem gab ein Kommis, der erst nach dem
Totschlag in die Wechselbude zurückgekehrt war, der Polizei nicht nur
die gestohlene Summe an, sondern noch dazu, aus welchem Gelde, d. h. aus
wieviel Regenbogen, wieviel blauen und roten Kreditbilletts, wieviel
Goldgeld und so weiter sie bestanden hatte, und richtig fand man bei dem
verhafteten Mörder genau das angegebene Geld wieder. Hinzu kam das volle
und aufrichtige Geständnis des Mörders, daß er getötet und dieses Geld
aus der Kasse herausgenommen habe. Sehen Sie, meine Herren Geschworenen,
das nenne ich Beweise! Denn hierbei sehe ich das Geld, halte es
gleichsam selbst in der Hand und kann ganz einfach nicht behaupten, daß
es kein Geld gegeben habe. Verhält es sich in diesem Falle ebenso? Dabei
handelt es sich hier um Leben und Tod, um das Schicksal eines Menschen.
‚Wie,‘ sagt man, ‚er hat doch die ganze Nacht gepraßt, hat mit vollen
Händen Geld ausgestreut, er gesteht ja selbst, daß er tausendfünfhundert
Rubel gehabt habe – woher kann er sie genommen haben?‘ Aber gerade
dadurch, daß nur anderthalbtausend festgestellt werden konnten, die
andere Hälfte der Summe aber unauffindbar, unnachweisbar blieb, wird
doch bewiesen, daß dieses Geld sich niemals in dem Kuvert befunden haben
kann. Nach der Berechnung der Zeit, und zwar nach der genauesten, hat es
sich in der Voruntersuchung gezeigt, und es ist sogar bewiesen worden,
daß der Angeklagte von den Mägden gleich zum Beamten Perchotin gelaufen
ist, sich also nicht vorher noch in seine Wohnung begeben hat, ja, daß
er nirgendwohin gegangen und die ganze Zeit mit Menschen zusammengewesen
ist, folglich also auch nicht von den Dreitausend die Hälfte irgendwo in
der Stadt versteckt haben kann. Das ist auch der Grund, warum der
Ankläger auf der Annahme bestand, daß das Geld irgendwo im Dorfe Mokroje
in einem Winkel der Herberge versteckt sei. Warum nicht gar in den
Kellern des Udolfschen Schlosses, meine Herren! Ist diese Voraussetzung
etwa nicht phantastisch, nicht romantisch? Und, beachten Sie wohl,
sobald nur diese eine Annahme, daß sie in Mokroje versteckt sein können,
unmöglich wird, so – fliegt die ganze Beschuldigung der Beraubung in die
Luft, denn wo können diese anderthalb Tausend sonst geblieben sein?
Durch welches Wunder können sie verschwunden sein, wenn es unantastbar
feststeht, daß der Angeklagte nirgendwohin gegangen ist? Und mit solchen
Märchen sind wir bereit, ein Menschenleben zu vernichten! Nun sagt man:
‚Immerhin kann er nicht beweisen, woher er die anderthalb Tausend, die
er in der Hand gehabt, genommen hat; außerdem haben alle gewußt, daß er
vor dieser Nacht kein Geld besessen hat.‘ Ich frage dagegen: wer hat das
gewußt? Der Angeklagte hat doch klar und bestimmt ausgesagt, woher er
das Geld genommen hat, und wenn Sie wollen, meine Herren Geschworenen,
wenn Sie wollen – so kann es nichts Wahrscheinlicheres geben als diese
Aussage, und außerdem nichts, was mit dem Charakter und der Seele des
Angeklagten besser übereinstimmte. Der Anklage gefällt aber ihr eigener
Roman gar zu sehr: ein willensschwacher Mensch, er entschließt sich,
dreitausend Rubel, die ihm so beschämend von der Braut angeboten werden,
anzunehmen, und natürlich ist ausgeschlossen, daß er die Hälfte davon in
ein Säckchen eingenäht hat, im Gegenteil, selbst wenn er sie eingenäht
hätte, so hätte er doch alle zwei Tage etwas davon herausgenommen und
auch die ganze andere Hälfte auf diese Weise in einem Monat verlebt!
Erinnern Sie sich bitte, diese Behauptung wurde in einem Tone
aufgestellt, der jeden Widerspruch ausschloß. Wie aber, wenn sich das
gar nicht so zugetragen hat, wie aber, wenn man in diesem Roman aus
Dmitrij Karamasoff eine ganz andere Person gemacht hat? Darauf wird man
vielleicht antworten: ‚Es sind doch Zeugen vorhanden, die gesehen haben,
daß er im Dorfe Mokroje die ganzen Dreitausend, die er von Fräulein
Werchoffzeff genommen, verschleudert hat, noch einen Monat vor der
Katastrophe, auf einmal, wie eine einzige Kopeke, folglich kann er also
nichts zurückbehalten haben.‘ Aber wer sind denn diese Zeugen? Was man
diesen Zeugen aufs Wort alles glauben kann, haben wir ja schon beim
Verhör gesehen! Außerdem scheint ein Stück Brot in der fremden Hand
immer größer als in der eigenen. Schließlich hat keiner von den Zeugen
das Geld gezählt, sondern nur nach dem Augenmaß geurteilt. Hat doch der
Zeuge Maximoff ausgesagt, daß in den Händen des Angeklagten sich
zwanzigtausend Rubel befunden hätten. Sehen Sie, meine Herren
Geschworenen, wie die Psychologie ihre zwei Enden hat, und gestatten Sie
mir daher gütigst, sie auch beim anderen Ende anzufassen: es ist zum
mindesten interessant zu konstatieren, was dabei herauskommt.
Also ... Einen Monat vor der Katastrophe wurden dem Angeklagten von
Fräulein Werchoffzeff zur Absendung durch die Post dreitausend Rubel
anvertraut. Es fragt sich aber, ob ihm dieselben wirklich in so
schmachvoller und erniedrigender Weise übergeben worden sind, wie das
vorhin dargestellt wurde? Bei der ersten Aussage des Fräulein
Werchoffzeff über diesen Gegenstand schien es durchaus nicht so,
durchaus nicht so; in der zweiten Aussage hörten wir nur den Aufschrei
der Rache und Wut und eines lange unterdrückten Hasses. Doch allein
schon, daß die Zeugin das erstemal unrichtig ausgesagt hat, gibt uns die
Berechtigung anzunehmen, daß die zweite Aussage gleichfalls unrichtig
ist. Der Ankläger ‚will nicht, wagt es nicht‘ – das sind seine eigenen
Worte – an diesen Roman zu rühren. Schön! Auch ich will nicht daran
rühren, aber ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn die reine und
sittlich hochstehende Persönlichkeit, die das sehr geehrte Fräulein
Werchoffzeff unstreitig ist – wenn eine solche Persönlichkeit, sage ich,
sich erlaubt, plötzlich vor Gericht ihre erste Aussage zu widerrufen,
und zwar mit der Absicht, den Angeklagten zu vernichten, so ist doch
klar, daß diese Aussage nicht kaltblütig und leidenschaftslos gemacht
worden ist. Wird man uns nun wirklich das Recht nehmen, daraus zu
folgern, daß eine rachedürstige Frau vieles übertreiben kann? Daß sie
gerade die Schande und den Schimpf vergrößert hat, die mit dem
Geldangebot verbunden gewesen ist? Im Gegenteil, ich bin überzeugt, das
Geld war so angeboten worden, daß er es annehmen konnte, besonders da
unser Angeklagter ein leichtsinniger Mensch ist. Er rechnete dabei
natürlich auf das Geld, das er noch von seinem Vater zu erhalten hatte,
auf die Dreitausend, die jener ihm schuldete. Das war leichtsinnig,
gewiß, aber gerade infolge dieses Leichtsinns war er fest überzeugt, daß
der Vater die Dreitausend ihm geben werde und müsse, daß er, wenn er sie
erhalten habe, das von Fräulein Werchoffzeff ihm anvertraute Geld immer
noch ersetzen und nach Moskau abschicken könne. Aber der Ankläger will
es unter keiner Bedingung zulassen, daß er am selben Tage noch vom
erhaltenen Geld die Hälfte habe in ein Säckchen einnähen können: ‚Ein
solcher Charakter kann so etwas nicht tun.‘ Und doch hat er selbst
ausgerufen, daß Karamasoff eine breit angelegte Natur sei, hat selbst
ausgerufen, daß Karamasoff sich in zwei entgegengesetzte Abgründe zu
gleicher Zeit versenken könne! Karamasoff ist ja doch eine Natur mit
zwei Seiten, mit zwei Abgründen, so daß er selbst bei der
grenzenlosesten Schwelgerei innehalten kann, weil ihn plötzlich die
andere Seite, der andere Abgrund lockt. Die andere Seite aber war die
Liebe – diese neue, wie Pulver aufgeflammte Liebe! Zu dieser Liebe
jedoch hatte er Geld nötig, oh! viel mehr, als er nötig gehabt hätte, um
mit seiner Geliebten ein Fest zu feiern! Denn sagte sie ihm: ‚Ich bin
dein, ich will nicht zu Fedor Pawlowitsch,‘ so hätte er sie genommen und
fortgebracht – dazu aber hatte er Geld nötig! Das war wichtiger, als
sich amüsieren! Und Karamasoff soll das nicht verstanden haben? Gerade
diese Sorge machte ihn ja fast krank! Was ist nun verständlicher, als
daß er die Hälfte des Geldes auf alle Fälle oder vielmehr für diesen
einen Fall aufbewahrte? Inzwischen aber vergeht die Zeit, und Fedor
Pawlowitsch gibt ihm die Dreitausend nicht heraus, im Gegenteil, der
Angeklagte erfährt sogar, daß gerade mit diesem Gelde seine Geliebte
angelockt werden soll. ‚Wenn Fedor Pawlowitsch das Geld nicht auszahlt,‘
denkt er, ‚so werde ich vor Katerina Iwanowna als Dieb dastehen.‘ Und da
kommt ihm denn der Gedanke, diese Anderthalbtausend, die er auf der
Brust trägt, Fräulein Werchoffzeff abzugeben und ihr zu sagen: ‚Ich bin
ein Schuft, aber kein Dieb!‘ Folglich hatte er einen doppelten Grund,
dieses Geld wie seinen Augapfel aufzubewahren, und nicht etwa jeden Tag
das Säckchen aufzutrennen und einen Hundertrubelschein nach dem anderen
herauszunehmen und zu verschleudern. Warum sprechen Sie dem Angeklagten
das Gefühl der Ehre ab? Nein, Ehrgefühl hat er, wenn auch oft kein
richtiges, nehmen wir sogar an, ein etwas absonderliches, aber er hat
trotzdem eines bis zur Leidenschaft – das hat er bewiesen! Und, siehe
da, die Sache wird kompliziert, die Qualen der Eifersucht erreichen den
höchsten Grad, und diese beiden Fragen werden immer quälender und
quälender in dem erhitzten Gehirn des Angeklagten: ‚Gebe ich es Katerina
Iwanowna zurück, womit bringe ich dann Gruschenka fort?‘ Wenn er diesen
ganzen Monat so wütete, trank und sich aus dem einen Gasthaus ins andere
schleppte, so tat er dies doch nur, weil er sonst nicht die Kraft gehabt
hätte, diese Qualen zu ertragen. Diese Fragen spitzten sich bei ihm mit
der Zeit dermaßen zu, daß sie ihn schließlich fast zur Verzweiflung
brachten. Er schickte, glaube ich, seinen jüngsten Bruder zum Vater, um
jenen noch zum letztenmal um die Dreitausend zu bitten, doch konnte er
die Antwort nicht abwarten, er geriet außer sich, stürzte selbst hin und
verprügelte den Alten in Gegenwart von Zeugen. Nach diesem Vorfall,
versteht sich, kann er nicht mehr darauf rechnen, daß der Vater sie ihm
geben werde. Am Abend desselben Tages schlägt er sich auf die Brust, auf
die Stelle, wo das Geldsäckchen sich befindet, und schwört dem Bruder,
daß er noch eine Möglichkeit habe, nicht zum Schurken zu werden, doch
fühle er schon voraus, daß er ein Schuft bleiben werde, daß er die
Möglichkeit, sich zu rehabilitieren, nicht benutzen werde, weil seine
Charakterstärke nicht dazu ausreicht. Warum aber, warum glaubt der
Ankläger nicht der Aussage Alexei Karamasoffs, die so rein, so
aufrichtig, so ehrlich und unbeabsichtigt gemacht worden ist? Warum will
er mich glauben machen, daß das Geld in irgendeinem Kellerwinkel des
Udolfschen Schlosses sich befinde? Am selben Abend, nach dem Gespräch
mit dem Bruder, schreibt der Angeklagte den verhängnisvollen Brief, und
dieser Brief ist das hauptsächlichste, soll das großartigste Beweisstück
dafür sein, daß der Angeklagte einen Raubmord verübt habe. ‚Ich werde
alle Leute bitten, und wenn sie mir das Geld nicht geben, so erschlage
ich den Vater und nehme unter dem Federbett das Paket mit dem rosa
Bande, wenn nur Iwan fortführe‘ – oder so ungefähr –: das sei das
regelrechte Programm eines Raubmörders, und wie sollte es das denn nicht
sein? ‚Es hat sich alles so zugetragen, wie im Briefe geschrieben
steht!‘ ruft der Ankläger aus. Zunächst ist der Brief in der Trunkenheit
geschrieben worden, und in großer Gereiztheit; zweitens, das Geldpaket
erwähnt er nur auf die Mitteilungen Ssmerdjäkoffs hin; er selbst hat es
nicht gesehen; und drittens, ist der Brief geschrieben worden, nur
_geschrieben_, ob der Mord sich aber auch so zugetragen hat – womit will
man das beweisen? Hat der Angeklagte das Geld unter dem Kissen gefunden,
hat er es an sich genommen, hat es dieses Geld überhaupt gegeben? Ja,
und lief denn der Angeklagte wegen des Geldes zu dem Hause seines
Vaters, denken Sie doch daran, vergessen Sie doch dieses eine nicht! Er
ist doch Hals über Kopf hingelaufen, aber nicht, um zu rauben, sondern
um zu erfahren, wo sie ist, dieses Weib, das ihn zugrunde gerichtet hat!
Also ist er nicht nach dem Programme, nicht nach dem Wortlaute seines
Briefes hingelaufen, nicht um zu rauben, aus Berechnung zu rauben,
sondern plötzlich, unvorhergesehen, in eifersüchtigem Zorn ist er
hingelaufen! ‚Ja,‘ sagt man, ‚er ist doch hingelaufen, hat totgeschlagen
und wird auch das Geld genommen haben.‘ Aber, frage ich, hat er denn
überhaupt erschlagen? Die Beschuldigung, daß er den Vater beraubt habe,
weise ich mit Unwillen zurück: Man kann niemanden des Raubes
beschuldigen, wenn man nicht ganz genau auf das Geraubte hinweisen kann,
das ist ein Axiom! Hat er aber auch wirklich getötet, ohne zu rauben
getötet? Ist das nachweisbar? Oder ist auch das eine Dichtung?“
XII.
Und kein Mord
„Meine Herren Geschworenen, es handelt sich um ein Menschenleben, da
müssen wir vorsichtiger sein. Wie wir gehört haben, hat der Ankläger
selbst zugegeben, daß er bis auf den heutigen Tag, bis zur heutigen
Gerichtsverhandlung, nicht gewagt habe, den Angeklagten eines
vollständig bewußten und beabsichtigten Mordes zu beschuldigen, bis
vorhin dieser verhängnisvolle ‚trunkene‘ Brief dem Gericht übergeben
wurde! ‚Es ist geschehen, wie es dort geschrieben steht,‘ sagt die
Anklage. Ich aber wiederhole noch einmal: Er ist zu ihr gelaufen, nur um
zu erfahren, wo sie ist. Das ist doch eine unwiderlegbare Tatsache.
Hätte er sie zu Hause gefunden, so wäre er bei ihr geblieben und hätte
das im Brief Angedrohte nicht gehalten. Er ist ganz plötzlich und
unvorbedachterweise hingelaufen und seines ‚trunkenen‘ Briefes hat er
sich in dem Augenblick überhaupt nicht mehr erinnert. ‚Er ergriff aber
die Mörserkeule,‘ wird die Anklage hier einwenden. Erinnern Sie sich
doch nur, meine Herren, was für eine Psychologie einzig und allein aus
dieser einen Mörserkeule entwickelt worden ist, warum er diese
Mörserkeule als Waffe angesehen, als Waffe ergriffen haben soll usw.
usw. Hierbei ging mir nun der allergewöhnlichste Gedanke durch den Kopf:
Wie, wenn diese Mörserkeule nicht auf dem Küchentisch gelegen hätte, von
wo der Angeklagte sie ergriffen hat, sondern wenn sie im Schrank gewesen
wäre, – so wäre sie doch dem Angeklagten nicht in die Augen gefallen,
und er wäre mit leeren Händen, ohne Waffe, davongelaufen und hätte dann
überhaupt niemanden erschlagen können. Wie kann denn die Mörserkeule als
Beweis dafür genügen, daß er sich vorsätzlich bewaffnet und vorsätzlich
ermordet habe? Er hat in den Gasthäusern herumgeschrien, er werde den
Vater erschlagen; zwei Tage vorher aber, als er diesen trunkenen Brief
geschrieben, ist er ruhig gewesen und hat im Gasthause nur einen Kommis
um seinen Platz gebracht, ‚denn ohne Streit konnte Karamasoff doch nicht
auskommen‘. Darauf jedoch antworte ich, daß, wenn er sich schon einen
Mord ausgedacht, wenn er sogar schon den ganzen Mordplan entworfen
hätte, so würde er sich nicht mehr mit dem Kommis gestritten haben, ja,
vielleicht wäre er dann überhaupt nicht in das Gasthaus gegangen, denn
ein Mensch, der sich mit solchen Dingen beschäftigt, sucht Stille,
Heimlichkeit, der möchte unsichtbar sein, damit man nichts von ihm sieht
noch hört, ihn womöglich ganz und gar vergißt, und zwar nicht etwa aus
Berechnung, sondern aus Instinkt. Meine Herren Geschworenen, die
Psychologie hat zwei Enden, und auch wir können Psychologie treiben. Was
alle diese trunkenen Schreie im Laufe des ganzen Monats anbelangt, nun,
so schreien Betrunkene und Kinder immer viel, besonders wenn sie sich
miteinander streiten oder zanken: ‚Ich werde dich erschlagen!‘ sagen sie
schon beim kleinsten Ärger, aber gerade sie tun es hinterher nicht. Und
selbst dieser verhängnisvolle Brief, – ist er denn nicht auch der Schrei
eines Gereizten, der das Gasthaus in betrunkenem Zustande verläßt? Ist
das nicht gleichfalls wie: ‚Ich werde euch alle totschlagen, alle ohne
Ausnahme!‘ Warum sollte dem nicht so sein? Warum soll dieser
verhängnisvolle Brief, warum soll er, im Gegenteil, nicht geradezu –
lächerlich sein? Darum, weil man den Vater erschlagen vorgefunden hat,
weil ein Zeuge den Angeklagten im Garten, bewaffnet und fortlaufend,
gesehen hat und selbst von ihm niedergestreckt worden ist. Darum hat
sich alles nach dem schwarz auf weiß Geschriebenen buchstäblich erfüllt,
und darum ist der Brief nicht bloß lächerlich, sondern verhängnisvoll!
Gott sei Dank, jetzt sind wir beim I-punkte angelangt: ‚Er ist im Garten
gewesen, folglich ist er der Mörder.‘ Mit diesen beiden Sätzen: ‚er ist
im Garten gewesen‘ – ‚folglich ist er der Mörder‘, scheint mir alles
erschöpft zu sein, die ganze Anklage. Aber wie nun, wenn er ihn nicht
erschlagen hat, obgleich er dagewesen ist? Oh, ich gebe ja zu, daß die
Verkettung der Tatsachen, das Zusammentreffen aller verdächtigen
Aussagen von einer gewissen Bedeutsamkeit sein kann. Betrachten Sie
jedoch die Tatsachen einzeln, ohne sich von ihrer Verkettung
beeinflussen zu lassen: warum, zum Beispiel, will die Anklage die
Aussage des Angeklagten, daß er vom Fenster des Vaters fortgelaufen sei,
unter keiner Bedingung auch nur als wahrscheinlich zulassen? Denken Sie
an die Sarkasmen, die der Ankläger hier in bezug auf die Ehrerbietung
und die ‚frommen‘ Gefühle gemacht hat, die sich plötzlich des Mörders
bemächtigt haben sollen. Wie aber, wenn in der Tat sich etwas Ähnliches
zugetragen hat: und wenn ihn auch keine Ehrerbietung veranlaßt hat,
fortzugehen, so kann es doch ein gewisses heiliges Gefühl gewesen sein
...? ‚Meine Mutter muß in diesem Augenblick für mich gebetet haben,‘
sagt der Angeklagte, und behauptet, daß er fortgelaufen sei, sobald er
sich überzeugt habe, daß die Sswetlowa nicht beim Vater war. ‚Er konnte
sich aber doch nicht durch das Fenster überzeugen,‘ entgegnet uns die
Anklage. Warum konnte er denn das nicht? Das Fenster wurde doch auf das
vom Angeklagten gegebene Zeichen geöffnet. Bei der Gelegenheit kann
Fedor Pawlowitsch ein Wort entschlüpft sein, ein Ausruf hat vielleicht
genügt – und das hat den Angeklagten vielleicht sofort davon überzeugt,
daß die Sswetlowa nicht bei ihm war. Warum muß man durchaus
voraussetzen, daß eine Sache so gewesen sei, wie wir sie uns vorstellen,
oder richtiger, wie wir sie uns unbedingt vorstellen wollen? In der
Wirklichkeit können tausend Dinge vorübergehend auftauchen, die selbst
der feinsten Beobachtung eines Romanschriftstellers entgehen würden.
‚Ja, aber Grigorij hat die Tür offen gesehen, folglich muß der
Angeklagte im Hause gewesen sein, und – folglich hat er ihn erschlagen.‘
Von dieser Tür, meine Herren Geschworenen ... Sehen Sie, diese
offenstehende Tür hat nur eine Person gesehen, die sich indessen zu der
Zeit selbst in einem Zustande befunden hat, der ... nun – möge auch die
Tür offen gestanden haben, möge der Angeklagte sie geöffnet und aus dem
Gefühl der Selbsterhaltung gelogen haben, ‚was ja so verständlich in
seiner Lage wäre,‘ möge er, gut, möge er ins Haus eingedrungen sein –
warum muß er ihn dann auch erschlagen haben? Er kann durch die Zimmer
gelaufen sein, den Vater sogar gestoßen, geschlagen haben, doch deswegen
kann er noch immer, nachdem er sich überzeugt hatte, daß die Sswetlowa
nicht bei ihm war, ohne zu erschlagen, wieder fortgelaufen sein, froh
darüber, daß sie nicht da war und er den Vater nicht zu erschlagen
brauchte. Darum ist er vielleicht einige Minuten später vom Zaun zum
alten Grigorij, den er im Jähzorn beschädigt hatte, hinabgesprungen –
eben weil er imstande war, ein reines Gefühl, ein Gefühl des Mitleids
und des Bedauerns zu empfinden. Er, der soeben der Versuchung, den Vater
zu erschlagen, entgangen war, und der nun in seinem reinen Herzen Freude
darüber empfand, daß er den Vater nicht getötet hatte! Schön bis zum
Entsetzen beschreibt uns der Ankläger den schrecklichen Zustand des
Angeklagten im Dorfe Mokroje, als die Liebe sich ihm plötzlich zuwandte
und ihn zu neuem Leben aufrief, und als es ihm nun zu lieben unmöglich
war, weil vor seinem Bewußtsein die blutige Leiche des Vaters lag und
diese Leiche auch schon das Gericht hinter ihm herschickte. Nun hat aber
der Ankläger die Möglichkeit einer solchen Liebesleidenschaft in diesem
Augenblick immerhin zugelassen und sie nach seiner Psychologie
folgendermaßen erklärt: ‚Ein trunkener Zustand war es, noch muß der
Verbrecher durch zwei Straßen fahren, bis zum Richtplatze ist noch weit‘
usw. usw. Haben Sie da vielleicht nicht eine andere Person geschaffen,
Herr Ankläger? Das möchte ich Sie denn doch fragen. Sollte der
Angeklagte wirklich so roh und herzlos sein, daß er in diesem Augenblick
an Liebe und Winkelzüge vor Gericht denken konnte, wenn auf seinem
Gewissen das Blut seines Vaters lag? Nein, nein und abermals nein!
Anderenfalls hätte er, sobald er sich gesagt, daß sie ihn liebte, ‚ihn
zu sich heranzog, ihm ein neues Glück verhieß,‘ – oh, ich schwöre es,
dann hätte er ein zweifaches, dreifaches Bedürfnis empfunden, sich zu
töten, und er hätte sich auch getötet, wenn, wie gesagt, die Leiche des
_Vaters_ vor seinem Bewußtsein gelegen hätte! O nein, dann hätte er
nicht vergessen, wo seine Pistolen lagen! Ich kenne den Angeklagten: die
rohe Herzlosigkeit, die ihm vom Ankläger zugesprochen wird, stimmt nicht
mit seinem Charakter überein. Er hätte sich getötet, das ist sicher; er
hat sich aber nicht getötet, weil ‚die Mutter für ihn gebetet hatte‘ und
sein Herz unschuldig am Blute seines Vaters war. Er quälte sich in
dieser Nacht in Mokroje nur um den verwundeten Grigorij und betete zu
Gott, daß der Alte wieder zu sich kommen möge, daß der Schlag nicht
tödlich sein möge! Warum soll man nicht diese Auslegung der Ereignisse
als wahr annehmen? Welch einen sicheren Beweis haben wir dafür, daß der
Angeklagte uns belügt? Aber da ist ja die Leiche des Vaters, und man
wird uns sofort wieder auf sie hinweisen. Gut, er ist hinausgelaufen,
ohne ihn zu erschlagen, wer aber hat dann den Alten erschlagen?
Ich wiederhole es, die ganze Logik der Anklage besteht nur in dieser
Frage: wer hat erschlagen, wenn nicht er? Man sagt, daß man niemanden an
seine Stelle setzen könne. Meine Herren Geschworenen, verhält es sich
wirklich so? Kann man denn wirklich niemand statt seiner beschuldigen?
Wir haben gehört, wie der Ankläger alle Personen, die sich in dieser
Nacht im Hause befunden haben, an den Fingern aufgezählt hat. Im ganzen
waren es fünf Menschen. Ich gebe vollkommen zu, daß drei von ihnen
außerhalb jedes Verdachtes stehen: der Erschlagene selbst, der alte
Grigorij und seine Frau. Es bleiben also nur noch der Angeklagte und
Ssmerdjäkoff übrig. Und siehe da, der Ankläger behauptet mit Pathos, daß
der Angeklagte nur deshalb auf Ssmerdjäkoff hinweise, weil er doch auf
niemand anderen mehr hinweisen könne, daß aber, wenn noch irgendeine
sechste Person oder nur ein Schatten von einer sechsten Person da wäre,
der Angeklagte sofort aufgeben würde, Ssmerdjäkoff zu beschuldigen, daß
er sich sogar schämen würde, einen so lächerlichen Verdacht
auszusprechen, und gegen den Sechsten aussagen würde. Meine Herren
Geschworenen, warum kann ich nicht genau das Entgegengesetzte behaupten?
Es stehen zwei Menschen vor uns: der Angeklagte und Ssmerdjäkoff, –
warum kann ich nicht sagen, daß Sie meinen Klienten nur darum
beschuldigen, weil Sie niemand anders zu beschuldigen haben? Und nur
darum haben Sie niemanden zu beschuldigen, weil Sie voreingenommen
Ssmerdjäkoff von jedem Verdacht ausgeschlossen haben. Ja, es ist wahr,
auf Ssmerdjäkoff weisen nur der Angeklagte, seine beiden Brüder und die
Sswetlowa hin, sonst niemand. Aber es ist doch noch ein Etwas vorhanden,
das auf ihn hinweist! Das ist eine gewisse, wenn auch unklare Gärung,
eine Stimmung, eine Frage, die wie ein Verdacht durch die Gesellschaft
geht: ein Gerücht verbreitet sich ... es ist da eine allgemeine
Erwartung. Schließlich sind da auch noch einige sehr bemerkenswerte
Tatsachen, die zeugen könnten, wenn sie auch ein wenig unbestimmt sind,
was ich zugeben muß: erstens ist da dieser epileptische Anfall gerade am
Tage der Katastrophe, ein Anfall, den der Ankläger so sehr zu
verteidigen sich bemüht hat. Dann ist da dieser plötzliche Selbstmord
Ssmerdjäkoffs am Vorabend der Gerichtsverhandlung. Und ebenso unerwartet
kommt nun, heute vor Gericht, die Aussage des einen Bruders des
Angeklagten, der bis dahin an die Schuld des Bruders geglaubt hatte, und
der nun plötzlich das Geld bringt und Ssmerdjäkoff als den Mörder
angibt. Oh, ich bin vollkommen überzeugt, genau so wie der Gerichtshof
und die Staatsanwaltschaft, daß Iwan Karamasoff an einem Nervenfieber
erkrankt ist, daß seine Aussage in der Tat nur ein verzweifelter, im
Fieber ersonnener Versuch, seinen Bruder zu retten, sein kann, und er
bloß die Schuld auf den Erhängten abwälzen wollte. Immerhin ist abermals
der Name Ssmerdjäkoff genannt worden, und abermals scheint man etwas
Rätselhaftes gehört zu haben. Da ist irgend etwas noch nicht zu Ende
gesprochen, meine Herren Geschworenen! Da fehlt noch ein Schluß, und das
letzte Wort wird vielleicht noch einmal gesagt werden! Doch lassen wir
das jetzt beiseite. Es ist eine Sache, die uns noch bevorsteht. Der
Gerichtshof hat nichtsdestoweniger beschlossen, die Verhandlung
fortzuführen. Und so will ich denn vorläufig etwas zu der Charakteristik
des verstorbenen Ssmerdjäkoff bemerken, die der Ankläger mit solchem
Geschick vor uns entrollt hat. Obgleich ich das Talent meines
Widersachers aufrichtig bewundert habe, kann ich nicht mit den
Grundzügen dieser seiner Charakteristik übereinstimmen. Ich bin bei
Ssmerdjäkoff gewesen, ich habe ihn gesehen und mit ihm gesprochen, und
ich muß gestehen, er hat auf mich einen ganz anderen Eindruck gemacht.
Gesundheitlich war er schwach, das ist wahr, aber was seinen Charakter
und sein Herz anbelangt – oh, da war er nicht schwach, nein, in diesen
beiden Dingen war der Mensch durchaus nicht so schwach, wie der Ankläger
von ihm glaubt! Auch habe ich durchaus keine Schüchternheit an ihm
wahrgenommen, jene Schüchternheit, die der Ankläger für so
charakteristisch an ihm hält. Treuherzigkeit habe ich an ihm erst recht
nicht bemerkt, im Gegenteil, ich fand ihn schrecklich mißtrauisch, was
er nur durch Naivität zu verbergen suchte. Seinen Verstand fand ich
geradezu hoch entwickelt, während die Anklage ihn im Gegenteil als einen
Schwachsinnigen hinstellte. Auf mich hat er einen ganz bestimmten
Eindruck gemacht: ich bin mit der Überzeugung fortgegangen, daß er ein
durchaus schlechter, maßlos ehrgeiziger, rachsüchtiger, ein boshafter
und neidischer Mensch ist. Ich habe einige Erkundigungen über ihn
eingezogen, und ich habe folgendes erfahren: Er hat seine Herkunft
gehaßt, hat sich ihrer geschämt und hat vor Wut geknirscht bei dem
Gedanken, daß er von der ‚Stinkenden‘ abstammte. Gegen den Diener
Grigorij und dessen Frau, seine beiden Wohltäter von Kindheit an, hat er
sich unehrerbietig betragen. Rußland hat er verflucht und verspottet. Er
hat davon geträumt, nach Frankreich zu fahren und einen Franzosen aus
sich zu machen. Er hat oft davon gesprochen, daß ihm dazu die Mittel
fehlten. Mir scheint, daß er niemanden geliebt hat, außer sich selbst.
Jedenfalls hat er sich bis zur Krankhaftigkeit hochgeschätzt. Bildung
hat er nur in guten Kleidern, reinen Plätthemden und gewichsten Stiefeln
gesehen. Er hat sich – und dafür gibt es Beweise – für den unehelichen
Sohn Fedor Pawlowitschs gehalten und hat seine Stellung im Vergleich zu
den ehelichen Kindern seines Herrn gehaßt: ‚Ihnen gehört alles, mir aber
nichts, sie haben alle Rechte, sind die Erben, ich aber bin nur der
Koch.‘ Er hat mir mitgeteilt, daß er mit Fedor Pawlowitsch zusammen das
Geld ins Kuvert getan habe. Die Bestimmung dieser Summe – mit
dreitausend Rubeln hätte er seine Karriere machen können – war ihm
natürlich gleichfalls verhaßt. Dazu hat er noch die dreitausend Rubel in
hellen regenbogenfarbenen Kreditbilletten gesehen – danach habe ich ihn
ausdrücklich gefragt. Oh, zeigen Sie niemals einem neidischen und
eigensüchtigen Menschen viel Geld auf einmal! Er aber hat damals zum
erstenmal eine so große Summe in der Hand gehalten. Der Eindruck dieses
regenbogenfarbenen Pakets konnte sich in seiner Einbildungskraft
widerspiegeln, bis zur höchsten Erregung, wenn auch zunächst ohne
Folgen. Der verehrte Ankläger hat mit außergewöhnlicher Feinheit alle
pro und contra Annahmen der Möglichkeit, Ssmerdjäkoff des Mordes zu
beschuldigen, vor uns skizziert und uns noch besonders gefragt: Wozu
sollte er einen Epilepsieanfall simuliert haben? Aber er braucht ihn ja
gar nicht simuliert zu haben, der Anfall konnte doch auch ganz von
selbst und natürlich gekommen sein. Doch ebenso natürlich kann der
Anfall dann auch wieder vorübergegangen und kann der Kranke aufgewacht
sein. Nehmen wir an, er hat sich nicht sofort erholt, aber er ist
vielleicht zu sich gekommen und aufgewacht, wie das bei den
Fallsüchtigen häufig vorkommt. Die Anklage fragt: In welchem Augenblick
hat denn Ssmerdjäkoff den Mord verübt? Diesen Augenblick festzustellen,
ist außerordentlich leicht. Er ist aus tiefem Schlaf erwacht – denn er
schlief doch nur: nach einem Anfalle verfällt der Epileptiker immer in
einen tiefen Schlaf – genau in dem Augenblick, als der alte Grigorij den
fortlaufenden Angeklagten auf dem Zaune am Fuß packte und über den
ganzen Garten hin: ‚Vatermörder!‘ schrie. Dieser ungewöhnliche Schrei
durch die Stille und Dunkelheit kann Ssmerdjäkoff sehr wohl aufgeweckt
haben, da sein Schlaf zu der Zeit durchaus nicht mehr so fest zu sein
brauchte: er hätte schon eine Stunde vorher erwachen können. Daraufhin
kann er sehr wohl aus dem Bett aufgestanden und unbewußt, ohne jegliche
Absicht, hinausgegangen sein, um zu sehen, was dieser Schrei auf sich
hatte. In seinem Kopf ist noch krankhafter Dunst, das Bewußtsein
schlummert noch, – da ist er aber schon im Garten: Er tritt an die
erleuchteten Fenster heran und erfährt von seinem Herrn, der natürlich
über sein Erscheinen sehr erfreut ist, die schreckliche Nachricht. Er
überlegt sofort. Von dem erschrockenen Herrn erfährt er alle
Einzelheiten. Und plötzlich durchzuckt sein zerstörtes und krankes
Gehirn ein Gedanke, – ein schrecklicher, aber verführerischer und
unabweisbarer Gedanke: den Herrn zu ermorden, die Dreitausend zu nehmen
und später alles auf den jungen Herrn zu wälzen! Wen würde man
verdächtigen, wenn nicht den jungen Herrn, denn er war dagewesen, das
konnte man beweisen?! Eine schreckliche Gier nach Geld, nach der Beute,
konnte ihn, zusammen mit der Vorstellung von der Straflosigkeit, gepackt
haben. Oh, diese plötzlichen und unabweisbaren Ausbrüche stellen sich so
oft bei einer sich darbietenden Gelegenheit ein – hauptsächlich bei
Mördern, die sich noch vor einer Minute nicht bewußt waren, daß sie
töten würden! Und nun: Ssmerdjäkoff konnte zum Herrn hineingehen und
seinen Plan ausführen, aber womit, mit welcher Waffe? Mit dem ersten
besten Stein, den er im Garten ergriffen hatte. Aber wozu, zu welchem
Zweck? Nun, mit dreitausend Rubeln kann man doch Karriere machen! Bitte,
ich widerspreche mir durchaus nicht: Das Geld kann ja doch existiert
haben. Und Ssmerdjäkoff wußte sogar ganz allein, wo es zu finden war, wo
es beim Herrn lag. – Aber der Umschlag des Geldes, das zerrissene Kuvert
‚auf dem Fußboden‘? Der Ankläger machte, als er vom Paket sprach, eine
außerordentlich feine Bemerkung darüber, daß nur ein ungewohnter Dieb,
wie z. B. Karamasoff, das Kuvert auf dem Fußboden hätte liegen lassen
können, Ssmerdjäkoff dagegen niemals ein Beweisstück seines Verbrechens
liegen gelassen haben würde. Meine Herren Geschworenen, als ich das
hörte, fühlte ich plötzlich, daß er mir etwas bereits Bekanntes sagte.
Stellen Sie sich vor: Genau dieselbe Bemerkung, diesen Hinweis darauf,
daß nur Karamasoff mit dem Paket so hätte verfahren können, habe ich
genau vor zwei Tagen von Ssmerdjäkoff selbst gehört, und er hat mich
damit sogar in Erstaunen gesetzt: Mir fiel nämlich sofort auf, daß er
sich naiv stellte, um mir diesen Gedanken aufzubinden. Ich sollte selbst
zu diesem Schluß kommen. Jawohl, er hat sich ordentlich bemüht, mir
diesen Gedanken einzugeben. Und jetzt frage ich: Hat er nicht auch dem
verehrten Ankläger diesen Gedanken in derselben Weise eingeflüstert? Man
wird sagen: Aber die Alte, die Frau Grigorijs? Sie hat doch gehört, wie
der Kranke neben ihr die ganze Nacht gestöhnt hat. Es ist möglich, daß
sie es gehört hat, aber die Einbildungskraft ist oft sehr stark. Ich
kannte eine Dame, die sich bitter beklagte, daß die ganze Nacht ein Hund
auf dem Hofe sie durch fortwährendes Bellen gestört und sie daher fast
überhaupt nicht geschlafen habe. Dabei hatte das arme Tier, wie sich
später herausstellte, im ganzen nur zwei oder dreimal gebellt. Aber das
ist ja ganz natürlich! Der Mensch schläft, und plötzlich hört er ein
Stöhnen, er erwacht und ärgert sich, daß man ihn gestört hat, schläft
aber augenblicklich wieder ein. Nach zwei Stunden hört er wieder ein
Stöhnen, wieder wacht er auf, und wieder schläft er ein; schließlich
wieder ein Stöhnen, und zwar wiederum nach zwei Stunden, im ganzen also
nur dreimal in der Nacht. Am Morgen steht er auf und beklagt sich, daß
er in der Nacht ununterbrochen gestört worden sei. So muß es ihm auch
durchaus erscheinen! die Zwischenräume von zwei Stunden hat er
verschlafen und erinnert sich ihrer nicht, erinnert sich nur der Minuten
des Erwachens, und da scheint es ihm denn, er sei die ganze Nacht
gestört worden. Aber warum, warum, ruft die Anklage aus, warum hat
Ssmerdjäkoff in seinem Schreiben vor dem Tode nicht alles eingestanden?
‚Zu dem einen reichte das Gewissen,‘ haben wir doch noch vor kurzem
gehört, ‚zum anderen aber nicht.‘ Aber erlauben Sie: Gewissen – das ist
doch schon Reue, und Reue konnte bei diesem Selbstmörder vielleicht
überhaupt nicht vorhanden gewesen sein, sondern nur Verzweiflung.
Verzweiflung aber und Reue sind zwei ganz verschiedene Dinge. Die
Verzweiflung kann boshaft und unstillbar sein, und der Selbstmörder kann
in dem Augenblick, als er Hand an sich legte, diejenigen sogar doppelt
gehaßt haben, die er sein ganzes Leben lang beneidet hat. Meine Herren
Geschworenen, vermeiden Sie es, einen Justizirrtum zu begehen! Warum
soll das unwahrscheinlich sein, was ich Ihnen soeben vorgelegt und
geschildert habe? Finden Sie einen Fehler in meiner Auslegung, finden
Sie, daß sie unmöglich, absurd ist? Wenn nur ein Schatten von
Möglichkeit, nur ein Schatten von Wahrheit in meiner Annahme ist – so
enthalten Sie sich einer Verurteilung! Und kann denn hier nur von einem
Schatten die Rede sein? Ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich
glaube an meine Auslegung, die ich Ihnen soeben auseinandergesetzt habe,
an meine Erklärung des Mordes! Doch hauptsächlich, hauptsächlich regt es
mich auf, und der Gedanke erbittert mich geradezu, daß aus der ganzen
Menge von Tatsachen, die die Anklage gegen den Angeklagten auftürmt,
nicht eine einzige Tatsache bewiesen und daher unwiderruflich ist, und
daß der Unglückliche nur durch die Verkettung der Tatsachen zugrunde
gehen soll. Ja, diese Verkettung der Tatsachen ist schrecklich! Dieses
Blut, dieses von den Fingern herabfließende Blut, die blutdurchtränkte
Wäsche, die schwarze Nacht, durch die der Schrei ‚Vatermörder!‘ gellt,
und der mit verwundetem Schädel am Boden Liegende, darauf diese Unmenge
von Hinweisen, Gesten, Ausrufen des Angeklagten – oh, alles das kann
stark beeinflussen! Kann das aber auch Ihre Überzeugung beeinflussen,
kann das auch Ihre Überzeugung bestechen, meine Herren Geschworenen?
Denken Sie daran, daß Ihnen die unumschränkte Macht zu binden und zu
lösen gegeben ist. Doch je größer die Gewalt ist, um so schwerer ist
ihre Anwendung. Nicht ein Jota werde ich von dem aufgeben, was ich
soeben gesagt habe. Doch möge es sein, nehmen wir an, daß ich auf einen
Augenblick mit der Anklage übereinstimme: Daß mein unglücklicher Klient
seine Hände mit dem Blute des Vaters befleckt hat. Das ist nur eine
Annahme, meine Herren. Ich wiederhole es, daß ich auch nicht einen
Augenblick an seiner Unschuld zweifle. Aber nehmen wir einmal an, daß
der Angeklagte des Vatermordes schuldig ist. So hören Sie bitte meine
Rede bis zu Ende, selbst wenn ich sogar diese Annahme zulasse. Mir liegt
etwas auf dem Herzen, was ich aussprechen möchte, denn ich fühle auch in
Ihren Herzen und Gedanken diesen großen Kampf ... Verzeihen Sie mir
dieses Wort, meine Herren Geschworenen, von Ihren Herzen und Gedanken.
Doch ich möchte bis zum Ende wahr und aufrichtig bleiben. Meine Herren,
seien wir es einmal alle – seien wir wahr und aufrichtig!“
An dieser Stelle wurde der Verteidiger durch ziemlich starken Applaus
unterbrochen. In der Tat, seine letzten Worte hatte er in einem so
ehrlich klingenden Tone gesprochen. Alle fühlten, daß er wirklich etwas
zu sagen hatte, und daß das, was er jetzt sagen würde, vielleicht das
allerwichtigste war. Als aber der Vorsitzende den Applaus hörte,
klingelte er sofort und drohte mit erhobener Stimme an, daß er den Saal
„räumen“ lassen werde, falls Ähnliches noch einmal vorkommen sollte.
Alles wurde still, und Fetjukowitsch begann von neuem – diesmal mit
einer geradezu beseelten Stimme, die jetzt ganz anders klang als vorhin.
XIII.
Der Übertreter des Gebots
„Nicht nur die Verkettung der Tatsachen vernichtet meinen Klienten,“ hub
er an, „nein, meine Herren Geschworenen, im Grunde ist es nur eine
einzige Unleugbarkeit, die ihm den Hals bricht: das ist – der Leichnam
des alten Vaters! Wäre es ein gewöhnlicher Mord, so würden Sie bei der
Richtigkeit, Unbewiesenheit und Phantastik der sogenannten
Anklage_beweise_ – wenn man jeden von ihnen einzeln und nicht in der
Gesamtheit betrachtet –, so würden Sie, sage ich, die Anklage
zurückweisen, oder Sie würden sich mindestens bedenken, das Leben eines
Menschen nur auf Grund des Vorurteils, das er leider gar zu sehr
verdient hat, zugrunde zu richten! Hier aber handelt es sich nicht um
einen gewöhnlichen Mord, sondern um einen Vatermord! Das imponiert! Und
zwar in einem solchen Maße, daß selbst die Nichtigkeit und
Unbewiesenheit der anklagenden Tatsachen selbst dem Vorurteilslosesten
nicht mehr so nichtig und nicht mehr so unbewiesen erscheinen. Wie nun
einen solchen Angeklagten rechtfertigen? Wie, wenn er den Mord verübt
hat und ungestraft entkommt? – Das ist es, was ein jeder sich in seinem
Herzen unwillkürlich, instinktiv fragt. Ja, es ist ein schreckliches
Ding, das Blut des Vaters zu vergießen, das Blut desjenigen, der mich
gezeugt, geliebt, sein Leben für mich nicht geschont hat, der von meinen
ersten Kinderjahren an für mich bei jeder Kinderkrankheit gezittert,
sein ganzes Leben lang nur für mein Glück gearbeitet und gelitten, nur
von meinen Freuden und Erfolgen gelebt hat! Ja, einen solchen Vater zu
erschlagen – das wäre nicht auszudenken! Meine Herren Geschworenen, was
ist ein Vater, ein wirklicher Vater, was ist das für ein Wort, was für
eine unheimlich große Idee liegt in diesem großen Worte? Wir haben
soeben darauf hingewiesen, was ein wahrer Vater ist, und was er sein
soll. In dem vorliegenden Falle jedoch, der uns jetzt alle so
beschäftigt, und der uns quält und bis ins Herz getroffen hat, in diesem
vorliegenden Falle entspricht der Vater, der verstorbene Fedor
Pawlowitsch Karamasoff, nicht im geringsten, nicht im allermindesten
jenem Begriff von einem Vater, den wir im Herzen tragen. Das ist das
Unglück. Ja, in der Tat, gar mancher Vater ist das Unglück seiner
Kinder. Betrachten wir dieses Unglück jetzt etwas aus der Nähe, – und
wir dürfen doch, meine Herren Geschworenen, im Hinblick auf die
Wichtigkeit der bevorstehenden Entscheidung, vor nichts zurückschrecken.
Gerade jetzt dürfen wir weniger denn je mit den Händen gewisse Ideen
zurückscheuchen, wie Kinder oder ängstliche Frauen, um den treffenden
Vergleich des verehrten Anklägers zu gebrauchen. Nun hat mein
hochgeachteter Gegner – der schon mein Gegner war, noch bevor ich mein
erstes Wort gesprochen hatte – hat mein Gegner mehr als einmal
ausgerufen: ‚Nein, ich will die Verteidigung des Angeklagten keinem
anderen überlassen –, ich bin der Ankläger, ich will auch der
Verteidiger sein!‘ Das hat er, wie gesagt, ein paarmal ausgerufen,
indessen hat er aber zu erwähnen vergessen, daß der Angeklagte, wenn er
ganze dreiundzwanzig Jahre lang eine solche Dankbarkeit für ein einziges
Pfund Nüsse im Herzen bewahrt hat, das ihm der einzige Mensch geschenkt
hat, der während seines Aufenthaltes als Kind im Elternhause freundlich
zu ihm gewesen ist, daß ein solcher Mensch in diesen dreiundzwanzig
Jahren auch nicht hat vergessen können, wie er auf dem Hinterhofe
barfüßig umhergelaufen ist, mit bloßen Beinchen und in ‚Höschen an einem
Knopf‘, wie dies uns der menschenfreundliche Doktor Herzenstube
geschildert hat. Meine Herren Geschworenen, wozu sollen wir noch näher
dieses Unglück untersuchen und wiederholen, was doch alle schon wissen!
Was hat mein Klient hier vorgefunden, als er nach Haus, zum Vater kam?
Und warum, warum nur stellt man meinen Klienten als gefühllosen
Egoisten, als Ungeheuer dar? Er ist gewiß zügellos, wild und wüst, und
dafür verurteilen wir ihn auch jetzt. Wer aber ist schuld an seinem
unglücklichen Leben, wen trifft die Schuld, daß er bei guten Anlagen
eine so schlechte Erziehung erhalten hat, dieser kleine verlassene Junge
mit dem prächtigen liebebedürftigen Herzen? Hat ihm denn auch nur ein
einziger Mensch Vernunft beigebracht, hat ihm denn überhaupt jemand auch
nur ein wenig Liebe in seiner freudlosen Kindheit gezeigt? Mein Klient
ist nur unter Gottes Obhut aufgewachsen, also mit anderen Worten: wie
ein wildes Tier. Vielleicht hat er sich danach gesehnt, seinen Vater
nach so langer Zeit wiederzusehen, er hat vielleicht schon tausendmal,
wenn er sich seiner Kindheit wie eines Traumes entsann, die widerlichen
Erinnerungen verscheucht und sich mit ganzer Seele danach gesehnt,
seinen Vater rechtfertigen und umarmen zu können! Und nun, was findet er
hier? Mit zynischem Spott, mit Mißtrauen und Betrügereien wegen des
strittigen Geldes wird er empfangen. Die Gespräche und die
Lebensphilosophie, die er täglich ‚beim Kognak‘ mit anhören muß,
verursachen ihm fast Übelkeit. Und alsbald sieht er, wie dieser Vater
mit seinem, des Sohnes Gelde, ihm, dem Sohne, die Geliebte abspenstig
machen will. Das ist mehr als ekelhaft und grausam, meine Herren
Geschworenen. Und dieser selbe alte Vater beklagt sich nun bei allen
über die Unehrerbietigkeit des Sohnes, sucht ihn in der ganzen
Gesellschaft anzuschwärzen, mit Schmutz zu bewerfen, ihm zu schaden, wo
er nur kann, er verleumdet ihn überall, und schließlich kauft er seine
Wechsel auf, um ihn, seinen leiblichen Sohn, ins Gefängnis zu bringen!
Meine Herren Geschworenen, diese Seelen, diese dem Anscheine nach
wilden, heftigen, zügellosen Menschen, wie mein Klient, sind
meistenteils sehr zärtlich, nur zeigen sie es nicht. Lachen Sie bitte
nicht, lachen Sie nicht über meine Worte! Der verehrte Ankläger hat
meinen Klienten vorhin in unbarmherziger Weise zu verspotten gesucht,
indem er in ganz besonderer Art andeutete, daß Dmitrij Karamasoff
Schiller liebe: alles ‚Schöne und Hehre‘. Ich hätte mich an seiner
Stelle darüber nicht lustig gemacht, wenn ich der Ankläger gewesen wäre.
Denn diese Herzen, – oh, erlauben Sie mir, daß ich diese Herzen
verteidige, die so selten verstanden und so oft ungerecht beurteilt
werden! Diese Herzen sehnen sich so oft nach Zärtlichkeit, Schönheit und
Gerechtigkeit, sie tun es gleichsam aus Widerspruch zu sich selbst, zu
ihrem wüsten Leben, ihrer Wildheit. Sie sehnen sich vielleicht unbewußt
danach, aber sie sehnen sich mit ihrer ganzen Leidenschaft. Äußerlich
leidenschaftlich und hart, sind sie fähig, bis zur Qual etwas
liebzugewinnen, ein Weib zum Beispiel, und das lieben sie dann mit einer
geistigen, einer höheren Liebe. Ich bitte Sie wiederum, nicht über mich
zu lachen. Ich wiederhole: das pflegt gerade bei diesen Naturen am
häufigsten vorzukommen. Nur können sie ihre Leidenschaft, die zuweilen
gewiß sehr roh ist, nicht verbergen, und das ist es dann, was allen
sofort an ihnen auffällt. Jawohl: das wird sofort bemerkt. Den inneren
Menschen aber sieht niemand. Doch ihre Leidenschaften werden schnell
gestillt, und dieser anscheinend rohe und grausame Mensch sucht in der
Nähe eines edlen und schönen Wesens nur Erneuerung, sucht die
Möglichkeit, sich zu bessern, gut zu werden, ehrlich und edel, oder
‚schön und erhaben‘, wie sehr dieses Wort auch verspottet werden mag.
Ich habe gesagt, daß ich nicht wage, über den Roman meines Klienten mit
Fräulein Werchoffzeff zu sprechen. Ich denke aber, daß mir doch ein
halbes Wort über ihn gestattet sein wird. Wir alle haben vorhin gehört –
nicht die Aussage, sondern nur das wahnsinnige Geschrei eines Weibes,
das sich rächen will. Doch nicht ihr, oh, wahrlich nicht, ihr steht es
zu, ihm einen Treubruch vorzuwerfen, denn sie, sie selbst hat ihm die
Treue zuerst gebrochen. Hätte sie nur einen Augenblick Zeit gehabt,
nachzudenken, so würde sie bestimmt nicht eine solche Aussage gemacht
haben. Meine Herren Geschworenen, glauben Sie ihr nicht, nein, mein
Klient ist kein ‚Auswurf des Menschengeschlechts‘, kein ‚Ungeheuer‘, wie
sie ihn vorhin genannt hat! Der gekreuzigte Menschenfreund hat gesagt:
‚Ich bin der gute Hirt, ein guter Hirt gibt seine Seele hin für seine
Schafe, auf daß kein einziges untergehe ...‘ Richten auch wir keine
Menschenseele zugrunde! Ich habe soeben gefragt, was das Wort ‚Vater‘
bedeutet, und ich habe gesagt, daß es ein großes Wort, eine uns teure
Benennung sei. Doch, meine Herren Geschworenen, mit einem Worte muß man
ehrlich umgehen, und ich verlange, daß man jedem Dinge seinen richtigen
Namen gibt, nicht aber, daß man Worte, die uns teuer sind, mißbraucht.
Und darum sage ich dreist: Ein Vater, wie der erschlagene alte
Karamasoff, kann nicht Vater genannt werden, er ist dieses Namens nicht
wert! Die Liebe zum Vater ist, wenn sie vom Vater nicht gerechtfertigt
wird, eine Albernheit, eine Unmöglichkeit. Liebe kann man nicht aus
Nichts schaffen, nur Gott allein vermag aus Nichts etwas zu schaffen.
‚Väter, betrübet nicht eure Kinder‘, schreibt der Apostel aus der Fülle
seines liebeglühenden Herzens heraus. Nicht wegen meines Klienten führe
ich hier diese heiligen Worte an, um aller Väter willen rufe ich sie uns
wieder ins Gedächtnis. Wer hat mir die Macht und das Recht gegeben, den
Vätern Liebe zu lehren? Niemand. Aber als Mensch und als Staatsbürger
rufe ich die Väter auf – _vivos voco_! Wir weilen nicht lange hier auf
Erden, wir tun viel üble Taten, wir reden viel üble Worte. Darum aber
sollten wir alle den geeigneten Augenblick unseres Zusammenseins
benutzen, um einander ein gutes Wort zu sagen. So tue denn auch ich:
solange ich an diesem Platze stehe, will ich meinen Augenblick benutzen.
Nicht umsonst ist uns diese Tribüne durch höchsten Willen geschenkt
worden – von ihr aus hört uns ganz Rußland. Nicht nur zu den hier
versammelten Vätern rede ich, sondern allen Vätern rufe ich zu: ‚Väter,
betrübet nicht eure Kinder!‘ Ja, erfüllen wir zuerst selbst das Gebot
Christi – dann erst können wir auch von unseren Kindern die Erfüllung
der Gebote verlangen! Andernfalls sind wir nicht die Väter, sondern die
Feinde unserer Kinder, und auch sie sind dann nicht unsere Kinder,
sondern unsere Feinde, und wir selbst machen sie zu unseren Feinden!
‚Mit welchem Maße du messest, wird dir wiedergemessen werden‘ – das sage
nicht ich, das droht uns das Evangelium an: Mit dem Maße sollst du
wiedermessen, mit dem dir gemessen wird. Wie soll man nun die Kinder
anklagen, wenn sie uns mit demselben Maße wiedermessen, mit dem wir
messen? In Finnland kam vor kurzem ein Mädchen, eine Dienstmagd, in den
Verdacht, im geheimen ein Kind geboren zu haben. Man fing an, sie zu
beobachten, und schließlich fand man auf dem Hausboden, ganz unter dem
Dache, in einer Ecke unter Ziegelsteinen ihren Koffer, von dem niemand
etwas gewußt hatte. Und in diesem Koffer fand man die kleine Leiche
ihres neugeborenen Kindes. Im selben Koffer fand man außerdem noch die
Skelette zweier schon früher von ihr geborener und, wie sie selbst
eingestanden hat, von ihr im Augenblick der Geburt umgebrachter Kinder.
Meine Herren Geschworenen, ist das nun eine Mutter ihrer Kinder? Wohl
hat sie sie geboren, aber ist sie ihnen denn eine Mutter gewesen? Wer
von uns wird wagen, sie mit dem heiligen Mutternamen zu nennen? Seien
wir mutig, meine Herren Geschworenen, seien wir sogar kühn, denn wir
sind verpflichtet, es zu sein, besonders in diesem Augenblick, und uns
nicht vor gewissen Worten und Ideen zu fürchten, wie die Moskauer
Kaufmannsfrauen, die vor ‚Metall‘ und ‚Schwefeläther‘ Angst haben.[31]
Nein, beweisen wir, daß auch wir in den letzten zehn Jahren der
Entwicklung fortgeschritten sind, und sagen wir gerade heraus: Der
Erzeuger ist noch nicht Vater, Vater ist, wer nicht nur erzeugt, sondern
den Namen Vater auch verdient hat. Oh, gewiß, es gibt auch noch eine
andere Deutung, eine andere Auffassung und Auslegung des Wortes Vater,
die verlangt, daß mein Vater auch dann, wenn er ein Ungeheuer ist, wenn
er zum Verbrecher an seinem Kinde geworden ist, immer noch mein Vater
bleibe, und zwar nur darum, weil er mich erzeugt hat. Doch diese
Bedeutung ist sozusagen schon eine mystische, die ich nicht mit dem
Verstande begreifen, sondern nur mit dem Glauben annehmen kann, oder
richtiger gesagt, auf Treu und Glauben, wie es uns mit vielem anderen
ergeht, das wir nicht begreifen können, und an das zu glauben uns
lediglich die Religion gebietet. Aber ein solcher Fall mag dann
außerhalb des Bereiches des wirklichen Lebens bleiben. Im Bereiche des
wirklichen Lebens dagegen, das nicht nur seine besonderen Rechte hat,
sondern selbst auch große Pflichten auferlegt, – in diesem Bereiche
müssen wir, und sind wir sogar verpflichtet, wenn wir menschlich und
Christen sein wollen, nur diejenigen Überzeugungen durchzuführen, die
von der Vernunft und der Erfahrung gutgeheißen, die durch den
Schmelzofen der Analyse hindurchgegangen sind. Mit einem Wort, wir haben
vernünftig zu handeln und nicht unvernünftig, wie etwa im Traum und in
der Phantasie, damit wir den Menschen keinen Schaden zufügen, damit wir
keinen Menschen unnütz quälen und zugrunde richten. Dann, dann erst wird
es eine wirklich christliche Tat sein, nicht nur eine mystische, sondern
eine vernünftige und eine bereits wahrhaft menschenfreundliche Tat ...“
Bei diesen Worten erhob sich an vielen Stellen des Saales starker
Applaus, aber Fetjukowitsch begann sogleich mit den Armen zu fuchteln,
als flehe er darum, ihn nicht zu unterbrechen und ihn ausreden zu
lassen. Im Augenblick wurde es still. Der Redner fuhr fort:
„Glauben Sie denn, meine Herren Geschworenen, daß solche Fragen unsere
Kinder unberührt lassen können, wenn sie, sagen wir, schon Jünglinge
sind, oder, sagen wir, wenn sie schon angefangen haben nachzudenken?
Nein, das können sie nicht, und wir können auch keine unmögliche
Schonung von ihnen verlangen. Der Anblick eines unwürdigen Vaters,
besonders im Vergleich mit anderen, würdigen Vätern seiner
Altersgenossen, veranlaßt den Jüngling unwillkürlich zum Nachdenken und
gibt ihm unwillkürlich qualvolle Fragen ein. Auf diese Fragen aber wird
ihm immer nur die eine Bürokratenantwort zuteil: ‚Er hat dich erzeugt,
du bist Blut von seinem Blut, folglich mußt du ihn lieben.‘ Wie soll da
der Jüngling nicht ernster darüber nachdenken und sich nicht
unwillkürlich fragen: ‚Ja, hat er mich denn geliebt, als er mich
zeugte?‘ und er wundert sich selbst immer mehr darüber. ‚Hat er mich
denn um meinetwillen erzeugt? Er kannte mich doch gar nicht, er hat ja
nicht einmal gewußt, welch eines Geschlechtes ich sein würde, er hat
vielleicht überhaupt nicht an mich gedacht, in jenem Augenblick der
Leidenschaft, die vielleicht nur vom Weine herrührte, und in dem er mir
vielleicht bloß die Neigung zum Trunke vererbte. Das sind seine ganzen
Wohltaten an mir ... Warum nun soll ich ihn jetzt mein ganzes Leben lang
dafür lieben, daß er mich zwar erzeugt, dann aber, seit dem ersten Tage
meines Lebens mich überhaupt nicht geliebt hat?‘ Diese Fragen werden
Ihnen vielleicht roh und grausam erscheinen, doch fordern Sie von einem
so jungen Geiste nicht Unmögliches, verlangen Sie nicht, daß er sich
mäßige und in allem ebenso denke wie seine Lehrer. ‚Jage die Natur zur
Tür hinaus, sie fliegt durchs Fenster wieder herein.‘ Und vor allen
Dingen, ja, vor allen Dingen fürchten wir uns nicht vor ‚Metall‘ und
‚Schwefeläther‘ und entscheiden wir über die Frage so, wie es Vernunft
und Nächstenliebe verlangen, und nicht so, wie mystische Begriffe
vorschreiben. Wie aber soll man darüber entscheiden? Sehr einfach: Mag
der Sohn vor seinen Vater hintreten und ihn nicht leichtfertig, sondern
ernst und bedacht fragen: ‚Vater, sage du mir: Warum soll ich dich
lieben? Vater, beweise mir, daß ich dich lieben muß.‘ Und wenn dieser
Vater dann imstande und fähig ist, ihm zu antworten und zu beweisen, so
wird es eine gute Familie sein, die nicht nur auf mystischem Vorurteil
allein beruht, sondern auf vernünftigen, selbstbewußten und streng
humanen Grundlagen. Im entgegengesetzten Falle, wenn der Vater es ihm
nicht beweisen kann – so ist die Familie aufgelöst, so ist ihr Ende
gekommen: Er hört auf, Vater zu sein, und der Sohn erlangt die Freiheit
und das Recht, seinen Vater hinfort für einen ihm Fremden und sogar für
seinen Feind zu halten. Meine Herren Geschworenen, unsere Tribüne sollte
die Schule der Wahrheit und der gesunden Auffassung sein!“
Hier wurde der Redner durch unbändigen, beinahe rasenden Applaus
unterbrochen. Selbstverständlich, es applaudierte nicht der ganze Saal,
aber immerhin reichlich die Hälfte des ganzen Publikums. Es waren die
Väter und Mütter, die Beifall klatschten. Von oben, wo die Damen saßen,
hörte man Beifallsrufe, winkte man mit den Taschentüchern. Der
Vorsitzende griff nach seiner Glocke und begann aus allen Kräften zu
läuten. Das Benehmen des Publikums hatte ihn offenbar sehr empört.
Trotzdem wagte er nicht, den Saal räumen zu lassen, wie er noch kurz
vorher gedroht hatte: Selbst die ehrwürdigen, hohen Standespersonen, die
hinter dem Gerichtshofe auf besonderen Lehnstühlen saßen, die alten
Herren mit den Sternen auf den Röcken, selbst die applaudierten und
gaben dem Redner ihren Beifall zu erkennen. So begnügte sich denn der
Vorsitzende, als der Lärm sich gelegt hatte, mit der strengen
Wiederholung derselben Androhung, den Saal „räumen“ zu lassen, und der
triumphierende Fetjukowitsch ergriff von neuem das Wort.
„Meine Herren Geschworenen, Sie erinnern sich dieser furchtbaren Nacht,
von der heute schon so viel gesprochen worden ist, in der der Sohn über
den Zaun geklettert war, der des Vaters Besitztum einschloß, und wie
dieser Sohn dann schließlich vor seinen Vater trat und Auge in Auge
seinem Erzeuger, seinem Feinde und Beleidiger gegenüberstand. Ich
behaupte, und ich bestehe mit ganzem Nachdruck darauf, daß er nicht um
des Geldes willen in den Garten gelaufen war. Die Beschuldigung, er habe
einen Raubmord verübt, ist vollkommen unsinnig, ist eine Ungereimtheit,
wie ich vorhin schon auseinandergesetzt habe. Und auch nicht, um ihn zu
erschlagen, ist er bei seinem Vater eingedrungen. Wenn er schon früher
diese Absicht gehabt hätte, so würde er sich doch wenigstens mit einer
Waffe versehen haben, denn diese kleine Mörserkeule hat er ja doch nur
unwillkürlich ergriffen, ohne selbst zu wissen warum und wozu. Nehmen
wir jetzt an, daß er das Zeichen an die Tür geklopft hat und ins Haus
eingedrungen ist – ich habe ja schon gesagt, daß ich keinen Augenblick
an diese Fabel glaube, – aber nehmen wir jetzt einmal an, daß es so
gewesen sei! Meine Herren Geschworenen, ich schwöre Ihnen bei allem, was
heilig ist: Wäre der Tote nicht sein Vater gewesen, sondern ein Fremder,
der ihn gekränkt und beleidigt hat, so wäre er, nachdem er alle Zimmer
durchsucht und sich überzeugt hätte, daß das geliebte Weib sich nicht im
Hause befand, so wäre er, das sage ich, unverzüglich wieder
hinausgelaufen, ohne dem Rivalen etwas anzutun, er hätte ihn vielleicht
hart und grob angefahren, doch das wäre dann auch alles gewesen, denn er
hätte weiter keine Zeit für ihn gehabt – er mußte doch erfahren, wo sie
sich befand! Aber der Vater, der Vater – oh, alles hat nur der Anblick
des Vaters getan, seines von Kindheit an verhaßten Feindes, seines
Beleidigers, der jetzt – sein ungeheuerlicher Rivale war! Da hat ihn
denn der Haß unwillkürlich überwältigt, da war keine Zeit mehr zum
Überlegen; alles erhob sich in einem Augenblick! Das war ein Affekt des
Wahnsinns oder völliger Sinnlosigkeit, gleichzeitig aber auch ein Affekt
der Natur, die für ihre ewigen Gesetze unaufhaltbar und unbewußt Rache
nimmt, wie dies die Natur ständig tut. Aber der Mörder hat auch da nicht
ermordet – das behaupte ich, das rufe ich dreist aus –, nein, er hat nur
in angeekeltem Unwillen mit der Hand einmal ausgeholt, ohne erschlagen
zu wollen, ohne zu wissen, daß er erschlagen würde. Hätte er nicht diese
verhängnisvolle Mörserkeule in der Hand gehabt, so hätte er den Vater
vielleicht nur verprügelt, aber nicht erschlagen. Als er fortlief, wußte
er nicht, ob der von ihm niedergestreckte alte Mann wirklich tot war.
Ein solcher Todschlag ist kein Mord. Und ein solcher Todschlag ist erst
recht kein Vatermord. Nein, den Todschlag eines solchen Vaters kann man
nicht Vatermord nennen. Ein solcher Todschlag könnte nur aus Vorurteil
Vatermord genannt werden! Und hat nun dieser Todschlag wirklich
stattgefunden, ist er denn auch wirklich von dem Angeklagten ausgeführt
worden? Das frage ich Sie immer und immer wieder! Das frage ich alle aus
der Tiefe meiner Seele unermüdlich, immer wieder! Meine Herren
Geschworenen, da werden wir ihn nun verurteilen, und er wird sich dann
sagen: ‚Diese Menschen haben nichts für mich getan, nichts für meine
Erziehung, meine Bildung, um mich besser zu machen, um mich zum Menschen
zu machen. Sie haben mich nicht gespeist und getränkt, im Kerker haben
sie den Nackten nicht besucht, und diese selben Menschen haben mich
jetzt noch zur Zwangsarbeit verurteilt. Jetzt ist meine Schuld getilgt,
jetzt haben wir abgerechnet, ich habe bezahlt, jetzt bin ich weder ihnen
noch sonst jemandem etwas schuldig. Sie sind böse – nun, so werde auch
ich böse sein. Sie sind grausam – so werde auch ich grausam sein.‘ Sehen
Sie, das wird er sich sagen. Und ich schwöre Ihnen, meine Herren
Geschworenen: mit Ihrer Schuldigsprechung werden Sie seine Schuld nur
erleichtern, denn damit werden Sie seinem Gewissen das Schuldbewußtsein
nehmen. Er wird das von ihm vergossene Blut verfluchen, aber nicht
bereuen. Und zu gleicher Zeit vernichten Sie den Menschen in ihm, Sie
nehmen ihm die Möglichkeit, noch ein Mensch zu werden, denn er würde
dann sein Leben lang böse und blind bleiben. Oder wollen Sie ihn lieber
schwer, grausam, mit der allerhärtesten Strafe bestrafen, die man sich
nur denken kann, um dafür seine Seele aufzurichten und auf ewig zu
retten? Wenn Sie das wollen, so erdrücken Sie ihn durch Ihre
Barmherzigkeit! Sie werden sehen, Sie werden es hören, wie er
zusammenzucken, und wie seine Seele erschrecken wird: ‚Mir diese Güte,
mir soviel Liebe! – habe ich denn das verdient?‘ – wird das erste sein,
was er ausruft. Oh, ich kenne, ich kenne dieses Herz, dieses stürmische,
doch edelmütige Herz, meine Herren Geschworenen. Es wird sich vor Ihrer
Tat niederbeugen, es sehnt sich nach einem großen Liebesbeweise, es wird
entflammen und auferstehen, um dann nie wieder hinabzusinken. Es gibt
Seelen, die in ihrer Begrenztheit die ganze Welt beschuldigen. Doch
erdrücken Sie diese Seele mit Ihrer Barmherzigkeit, erweisen Sie ihr nur
einmal im Leben Liebe, und sie wird ihre Tat verfluchen, denn es liegen
viel, viel gute Keime in ihr. Seine Seele wird sich weiten und wird
einsehen, wie barmherzig Gott ist, wie schön und gerecht die Menschen
sind. Die Reue und die unermeßliche Schuld, die er von nun an abzutragen
haben wird, werden ihn zuerst entsetzen und niederdrücken. Er wird nicht
sagen: ‚Wir haben abgerechnet.‘ Er wird sagen: ‚Ich bin vor allen
Menschen schuldig und bin der Unwürdigste unter ihnen.‘ Mit Tränen der
Reue und brennender, quälender Rührung wird er ausrufen: ‚Die Menschen
sind besser als ich, denn sie haben mich nicht verderben, sondern retten
wollen.‘ Wie leicht ist es für Sie, diese Barmherzigkeit zu üben, denn
bei dem Mangel jeder, auch nur einigermaßen glaubwürdiger Schuldbeweise,
wird es Ihnen denn doch zu schwer werden, ihn schuldig zu sprechen. ‚Es
ist besser, zehn Schuldige unbestraft zu entlassen, als einen
Unschuldigen zu bestrafen‘ – hören Sie sie, meine Herren Geschworenen,
hören Sie sie, diese erhabene Stimme aus dem vorigen Jahrhundert unserer
ruhmreichen Geschichte? Wie, kommt es denn mir zu, mir geringem
Menschen, Sie daran zu erinnern, daß das russische Gericht nicht nur dem
Schuldigen eine Sühne auferlegen, sondern daß es den verlorenen Menschen
retten will! Mag bei den anderen Völkern nach dem Buchstaben des
Strafgesetzes gerichtet werden, wir aber richten nach dem Geist und der
Bedeutung des Gesetzes, wir wollen die Rettung und die Wiedergeburt der
Gefallenen! Und wenn es so ist, wenn Rußland und sein Gericht wirklich
so ist, dann – vorwärts, Rußland! Und lassen wir uns nicht schrecken,
oh, ängstigen Sie uns nicht mit rasenden Troiken, vor denen alle Völker
voll Abscheu zur Seite treten! Nicht die irrsinnig jagende Troika,
sondern der erhabene russische Triumphwagen wird ruhig und majestätisch
ans Ziel gelangen. In Ihren Händen liegt das Schicksal meines Klienten,
in Ihren Händen liegt auch das Schicksal unserer russischen Wahrheit und
Gerechtigkeit. Sie werden sie retten, Sie werden sie verteidigen, Sie
werden beweisen, daß wir Männer haben, die sie aufrechterhalten, und daß
sie in guten Händen ruht!“
XIV.
Das Urteil der Bauern
So schloß Fetjukowitsch, und der Ausbruch der Begeisterung im
Zuhörerraum war dieses Mal unaufhaltsam wie ein Sturm. Niemand hätte ihm
Einhalt tun können. Die Damen weinten, auch viele Männer waren dem
Weinen nahe, und selbst zwei von den hohen Standespersonen vergossen
Tränen. Der Vorsitzende ergab sich denn auch in die Lage und legte nur
zögernd die Hand an die Glocke: „Einen solchen Enthusiasmus
unterdrücken, das wäre ja ebenso gewesen, wie ein Heiligtum
unterdrücken!“ sollen unsere Damen später gesagt haben. Auch der Redner
war sichtlich und aufrichtig gerührt. Aber siehe da, in einem solchen
Augenblick erhob sich plötzlich unser Hippolyt Kirillowitsch noch
einmal, um zu entgegnen. Geärgert und höchst ungehalten blickte man ihn
an. „Wie? Was soll das? Er wagt noch zu entgegnen?“ fragten sich die
Damen empört. Doch selbst wenn alle Damen der Welt, und an ihrer Spitze
sogar die Frau Hippolyt Kirillowitschs, sich dagegen empört hätten – es
wäre unmöglich gewesen, ihn in diesem Augenblick noch aufzuhalten. Er
war bleich und zitterte am ganzen Körper vor Aufregung. Die ersten
Worte, die er sprach, waren völlig unverständlich: Er war atemlos,
sprach alles undeutlich aus, schien sogar den Faden zu verlieren. Doch
das legte sich bald. Ich will aus dieser zweiten Rede des Staatsanwalts
nur einige Sätze anführen.
„... Uns wird der Vorwurf gemacht, daß wir Romane erdichten. Was aber
tut denn der Verteidiger, wenn man seine Rede nicht einen Roman nennen
soll, einen doppelten sogar? Es fehlte ja nur noch, daß er ihn in Versen
vorgetragen hätte. Fedor Pawlowitsch zerreißt, während er die Geliebte
erwartet, das Kuvert und wirft es auf den Fußboden. Es wird sogar
gesagt, was er bei dieser unbegreiflichen Prozedur geredet habe. Ist das
keine Dichtung? Und wo ist der Beweis dafür, daß er das Geld
herausgenommen hat? Wer hat es gehört, daß er dabei gesprochen hat? Der
schwachsinnige Idiot Ssmerdjäkoff wird uns als irgendein Byronscher Held
geschildert, der sich an der Gesellschaft für seine illegitime Geburt
rächt – oder ist das kein Poem im Byronschen Geschmack? Und der Sohn,
der beim Vater eingedrungen ist, ihn erschlägt, und auch wieder nicht
erschlägt, der ist ja mehr als ein Romanheld, ist selbst ein lebendiges
Poem, ist eine Sphinx, die Rätsel aufgibt, welche sie freilich selbst
niemals lösen wird. Wenn er erschlagen hat, so hat er erschlagen. Wer
aber kann verstehen, daß er erschlagen hat und dabei doch nicht
erschlagen haben soll? Dann wird uns verkündet, daß unsere Tribüne die
Tribüne der Wahrheit und gesunden Auffassung sei, und siehe da, von
dieser Tribüne der ‚gesunden Auffassung‘ erschallt mit der
Unantastbarkeit eines Axioms die Behauptung, daß den Vatermord wirklich
Vatermord nennen, nichts als Vorurteil sei! Aber, wenn das Verbot, den
Vater zu ermorden, nur ein Vorurteil ist, und wenn jedes Kind seinen
Vater fragen soll: ‚Vater, warum soll ich dich lieben?‘ – was wird dann
aus uns werden, wo bleiben dann die Grundfesten der Gesellschaft und der
Familie? Der Vatermord, sehen Sie mal, ist dasselbe, was in der
Vorstellung der Moskauer Kaufmannsfrau Metall und Schwefeläther ist. Die
teuersten, heiligsten Gebote in der Bestimmung und der zukünftigen
Bedeutung des russischen Gerichts werden uns leichtfertig entstellt
vorgemalt, nur um den einen Zweck zu erreichen: um die Rechtfertigung
dessen durchzusetzen, was wir nicht rechtfertigen dürfen. Oh, erdrücken
Sie ihn mit Ihrer Barmherzigkeit, ruft der Verteidiger aus, – für den
Verbrecher ist das wahrhaftig alles, was er braucht! Dann können wir ja
morgen sehen, wie niedergedrückt er sein wird! Und ist der Verteidiger
nicht noch zu bescheiden, wenn er nur die Freisprechung des Angeklagten
verlangt? Warum verlangt er nicht gleich, daß man ein Stipendium auf den
Namen des Vatermörders stifte, zur Verewigung seiner Heldentat, ein
Stipendium, das der Nachwelt und der jungen Generation zugute kommen
könnte? Da wäre doch das Evangelium und die ganze Religion verbessert.
Das ist, heißt es, alles nur Mystizismus, nur wir allein haben das
wirkliche Christentum, das bereits durch die Analyse der Vernunft und
gesunden Auffassung revidiert worden ist. Und siehe, man richtet vor uns
einen Pseudochristus auf! _Mit welchem Maß ihr messet, wird euch
wiedergemessen werden_, ruft der Verteidiger aus, und im selben
Augenblick verkündet er, daß Christus gelehrt habe, mit demselben Maße
wiederzumessen, mit dem uns gemessen wird, – und das alles von der
Tribüne der Wahrheit und der gesunden Auffassung! Wir haben erst am
Abend vor unserer Rede einen Blick in die Bibel geworfen, und zwar
einzig und allein zu dem Zweck, um mit der Kenntnis eines immerhin ganz
originellen Werkes zu glänzen, eines Werkes, das man schließlich auch
zur Erreichung eines gewissen Eindruckes gebrauchen kann, je nach
Bedarf, versteht sich, immer nach Bedarf! Das Gebot Christi aber ist
nicht, mit demselben Maße zu messen, sondern sich davor zu hüten, so zu
messen, denn also tut die böse Welt. Wir aber sollen verzeihen und auch
noch die rechte Backe hinhalten, nicht aber mit demselben Maße
wiedermessen, mit dem unsere Feinde messen. Ja, das hat uns unser Gott
gelehrt, nicht aber, daß das Verbot für die Kinder, ihre Väter zu
erschlagen, ein Vorurteil sei. Wenigstens werden wir uns nicht
unterfangen, von der Tribüne der Wahrheit und gesunden Auffassung herab
das Evangelium unseres Gottes zu verbessern, den der Verteidiger bloß
den ‚gekreuzigten Menschenfreund‘ zu nennen geruht, das genügt ja auch
vollkommen, seiner Meinung nach, im Gegensatz zum ganzen rechtgläubigen
Rußland, das zu Ihm emporruft: ‚Denn wahrlich bist du unser Gott‘ ...“
Hier aber griff der Vorsitzende ein und unterbrach unseren erregten
Hippolyt Kirillowitsch, indem er ihn bat, nicht zu übertreiben, die
pflichtschuldigen Grenzen einzuhalten usw. usw., was die Vorsitzenden in
solchen Fällen gewöhnlich sagen. Auch der Saal war unruhig geworden. Das
Publikum war in Bewegung. Man hörte sogar schon einige Ausrufe des
Unwillens. Fetjukowitsch entgegnete nicht einmal. Er bestieg nur die
Tribüne, um mit gekränkter Stimme – die Hand aufs Herz gepreßt – ein
paar würdevolle Worte zu diesem selben Publikum zu sagen. Bei der
Gelegenheit tat er nur einmal noch leicht und spöttisch der „Romane“ und
der „Psychologie“ Erwähnung und brachte dann noch geschickt das Zitat
an: ‚Jupiter, du ärgerst dich, folglich hast du Unrecht‘ – womit er
natürlich beifälliges Lachen im Publikum hervorrief, denn unser Hippolyt
Kirillowitsch glich niemandem weniger, als einem Jupiter. Auf die
Anschuldigung, er habe der jungen Generation gestattet, die Väter zu
erschlagen, bemerkte Fetjukowitsch nur höchst überlegen, daß er auf so
etwas überhaupt nicht entgegnen wolle. Und über den „Pseudochrist“ sowie
über den Vorwurf, daß er Christus nicht Gott, sondern nur den
„gekreuzigten Menschenfreund“ genannt habe, „was der Rechtgläubigkeit
widersprechen soll und niemals von der Tribüne der Wahrheit und der
gesunden Auffassung herab gesagt werden könne“, ließ Fetjukowitsch nur
eine kurze Bemerkung fallen, in der er auf die „Insinuation“ hinwies. Im
übrigen bemerkte er noch, daß er, als er zu uns gereist sei, wenigstens
darauf gerechnet habe, die hiesige Tribüne werde gegen Beschuldigungen
geschützt sein, die seiner Person gefährlich werden könnten, als
Staatsbürger und treuer Untertan, der er sei ... Doch bei diesen Worten
wurde auch er vom Vorsitzenden unterbrochen, und so schloß er denn seine
Rede mit einer Verbeugung, unter allgemeinem, beifälligem Gemurmel des
Saales. Hippolyt Kirillowitsch dagegen war, nach der Meinung unserer
Damen, „endgültig aufs Haupt geschlagen“.
Darauf wurde dem Angeklagten selbst das Wort erteilt. Mitjä erhob sich,
sprach aber nur wenig. Er war maßlos erschöpft, sowohl körperlich wie
seelisch. Der Anschein des Selbstbewußtseins und der persönlichen Kraft,
den er beim Eintritt in den Saal gehabt hatte, war jetzt fast ganz
verschwunden. Es war, als hätte er an diesem Tage irgend etwas für sein
ganzes Leben durchlebt, etwas, das ihn ein sehr Wichtiges gelehrt, und
das er jetzt begriffen hatte, während ihm dieses Begreifen früher
unmöglich gewesen war. Seine Stimme war matt, er sprach lange nicht mehr
so laut wie vorhin. Aus seinen Worten aber klang etwas Neues heraus,
etwas Ergebenes, Besiegtes, das sich niedergebeugt und unterworfen
hatte.
„Was soll ich sagen, meine Herren Geschworenen! Ich stehe vor meinem
Gericht, ich fühle Gottes Hand über mir. Das Ende des zügellosen
Menschen ist gekommen! Aber ich sage Ihnen, wie wenn ich meinem Gotte
beichtete: Am Blute meines Vaters bin ich unschuldig, – nein, daran habe
ich keine Schuld! Zum letztenmal wiederhole ich: Nicht ich habe ihn
erschlagen! Ich bin zügellos und wild gewesen, aber ich habe das Gute
geliebt. In jedem Augenblick habe ich mir vorgenommen, mich zu bessern,
und doch habe ich gleich einem wilden Tiere dahingelebt. Ich danke dem
Staatsanwalt, er hat mir vieles über mich gesagt, was ich selbst nicht
gewußt habe, aber es ist nicht wahr, daß ich den Vater erschlagen habe,
darin täuscht sich der Staatsanwalt. Ich danke auch dem Verteidiger, ich
habe geweint, als ich ihm zuhörte, aber es ist nicht wahr, daß ich den
Vater erschlagen habe, auch die bloße Annahme ist unwahr in sich und
überflüssig. Den Ärzten aber glauben Sie nicht, ich bin bei vollem
Verstande, nur meine Seele leidet schwer. Wenn Sie mich verschonen, wenn
Sie mich freisprechen – werde ich für Sie beten. Ich werde ein besserer
Mensch werden, darauf gebe ich mein Wort, ich gebe es Ihnen, wie meinem
Gott. Wenn Sie mich aber verurteilen – so zerbreche ich selbst den Degen
über meinem Haupte, und nachdem ich es getan, werde ich die zerbrochenen
Stücke küssen! Aber verschont mich, ihr Menschen, beraubt mich nicht
meines Gottes, ich kenne mich: Ich werde wider Ihn murren! Zu schwer ist
es für meine Seele, meine Herren ... laßt den Kelch an mir
vorübergehen!“
Seine Stimme versagte, kaum konnte er noch die letzten Worte
hervorstoßen. Fast fiel er auf seinen Platz zurück. Der Gerichtshof
schritt darauf zur Aufstellung der Fragen und fragte beide Parteien nach
ihren Anträgen. Ich übergehe die Einzelheiten. Endlich erhoben sich die
Geschworenen, um sich zur Beratung zurückzuziehen. Der Vorsitzende war
sehr ermüdet und sagte ihnen daher nur ein schwaches Geleitwort: „Seien
Sie unparteiisch, lassen Sie sich nicht von den schönen Worten der
Verteidigung beeinflussen, wägen Sie gerecht, vergessen Sie nicht, daß
eine große Verantwortung auf Ihnen ruht“ usw. usw. Die Geschworenen
entfernten sich, und die Sitzung war unterbrochen. Man konnte aufstehen,
umhergehen, die verschiedenen Eindrücke austauschen, am Büfett sich
etwas stärken. Es war schon sehr spät, schon nach Mitternacht, kurz vor
eins, doch niemand fuhr nach Haus. Man war so aufgeregt, daß man an
Schlaf nicht einmal denken wollte. Alle erwarteten bangen Herzens das
Urteil, obgleich es ihnen gar nicht bange um den Richterspruch war. Die
Damen wurden höchstens von ihrer mehr hysterischen Ungeduld gepeinigt,
ihre Herzen aber waren ziemlich ruhig: „Oh, unfehlbar wird er
freigesprochen werden!“ meinte man überzeugt, und man bereitete sich
schon auf den Augenblick der großen Begeisterung vor. Ich muß gestehen,
daß auch unter dem männlichen Publikum des Saales sehr viele von der
Freisprechung fest überzeugt waren. Die einen freuten sich, die anderen
wiederum machten mürrische Gesichter, und die dritten ließen sogar ganz
niedergeschlagen die Nase hängen: Nein, die wünschten wahrlich keine
Freisprechung! Selbst Fetjukowitsch soll von seinem Erfolge fest
überzeugt gewesen sein. Er war umringt, man beglückwünschte ihn und
streute ihm Weihrauch.
„Es gibt,“ soll er gesagt haben – wie man später erzählte, „es gibt
gewisse unsichtbare Fäden, die den Verteidiger mit den Geschworenen
verbinden. Sie knüpfen sich, und man fühlt sie schon während der Rede.
Ich habe sie auch diesmal gefühlt. Die Sache ist unser, seien Sie
unbesorgt.“
„Na, meine Herren, was meinen Sie, was unsere Bäuerlein jetzt sagen
werden?“ fragte ein dicker, pockennarbiger Herr, ein Gutsbesitzer,
dessen Güter in der Nähe der Stadt lagen, indem er sich zu einer Gruppe
Herren gesellte, die eifrig disputierten.
„Aber es sind ja nicht nur Bauern allein. Vier von ihnen sind doch
Beamte.“
„Jawohl, nichts weniger als Beamte,“ sagte hinzutretend ein Mitglied des
Landtags.
„Kennen Sie den Nasarjeff, den Prochor Iwanowitsch, jenen Kaufmann mit
der Medaille, den einen von den Geschworenen?“
„Was ist denn mit ihm?“
„Ein kapitaler Kopf!“
„Aber er schweigt ja immer.“
„Das tut er, aber das ist ja um so besser. Der braucht sich nicht von
diesem Petersburger belehren zu lassen, der könnte selbst ganz
Petersburg belehren, – zwölf Stück Kinder, bedenken Sie nur das allein!“
„Aber ich bitt’ Sie, ist denn das überhaupt möglich, daß sie ihn nicht
freisprechen?“ rief in einer anderen Gruppe einer von unseren jungen
Beamten aus.
„Sicherlich wird er freigesprochen werden,“ ließ sich da eine andere
überzeugte Stimme vernehmen.
„Eine Schande, eine Schmach wäre es, wenn sie ihn nicht freisprächen!“
fuhr der junge Beamte sich ereifernd fort. „Mag er ihn doch erschlagen
haben, aber zwischen Vater und Vater ist immerhin ein Unterschied! Und
dann, er ist doch so erregt und so aufgebracht gewesen ... Er hat ja
vielleicht tatsächlich mit der Mörserkeule nur einmal so geschwenkt, und
der Alte hat dann ganz von selbst den Geist aufgegeben. Dumm war nur,
daß sie da noch den Diener an den Haaren herbeizogen. Das ist doch eine
lächerliche Verdächtigung. Ich hätte an der Stelle des Verteidigers
einfach gesagt: Er hat erschlagen, ist aber unschuldig, und damit hol
euch der Teufel!“
„Das hat er ja auch getan, nur hat er das ‚hol euch der Teufel‘ nicht
laut hinzugefügt.“
„Nein, Michael Ssemjonytsch, beinahe hat er es hinzugefügt ...“ griff
eine dritte hohe Stimme auf.
„Aber, hören Sie doch, meine Herren, man hat doch vorige Ostern die
Schauspielerin freigesprochen, die der Ehefrau ihres Geliebten die Kehle
durchgeschnitten hatte!“
„Sie hatte nicht ganz durchgeschnitten.“
„Das bleibt sich gleich, sie hatte schon angefangen zu schneiden!“
„Und was er da von den Kindern sagte? Großartig!“
„Großartig!“
„Ja, nichts zu sagen, das hat er gut gemacht.“
„Und dann das von der Mystik, von der Mystik, was? – das war doch!“
„Ach, lassen Sie doch die Mystik Mystik sein,“ unterbrach ihn ein
anderer, „versuchen Sie mal lieber, sich in die Lage unseres Hippolyt zu
versetzen, stellen Sie sich bloß mal das Leben vor, das ihn von heute ab
erwartet! Morgen wird ihm ja seine Frau wegen Mitjenka die Augen
auskratzen.“
„Ist sie hier?“
„Was hier! Wäre sie hier, so würde sie sie ihm schon ausgekratzt haben!
Nein, mein Lieber, die sitzt zu Hause und hat glücklich Zahnweh. He – he
– he!“
„Ha – ha – ha!“
In einer anderen Gruppe:
„Der Mitjenka wird ja, wie’s scheint, wahrhaftig freigesprochen werden.“
„Und die Folge davon wird sein, daß er morgen unsere ganze ‚Hauptstadt‘
auf den Kopf stellt und dann wieder mal zehn Tage lang durchgeht.“
„Tja, weiß der Teufel noch eins!“ meinte der andere kopfschüttelnd.
„Ja, Teufel hin und Teufel her, ohne Teufel geht’s nicht mehr, – ‚wo
soll er denn sein, wenn er nicht hier ist?‘“
„Meine Herren, nun gut, sagen wir: Redekunst! Aber man kann doch
faktisch nicht den Vätern die Köpfe einschlagen! Wie weit käme man denn
damit?“
„Der Triumphwagen, der Triumphwagen, wissen Sie noch?“
„Ja, der machte aus ’nem Schlitten sofort ’nen Triumphwagen.“
„Und morgen aus einem Triumphwagen einen Schlitten – ‚je nach Bedarf,
immer nach Bedarf‘.“
„Ja, heutzutage machen alles nur noch die Gewandten. Meine Herren, gibt
es überhaupt noch Wahrheit und Recht in Rußland, oder gibt es sie nicht
mehr?“
Da ertönte die Glocke. Die Geschworenen hatten sich genau eine Stunde
beraten, nicht mehr und nicht weniger. Tiefes Schweigen trat ein, kaum,
daß das Publikum sich gesetzt hatte. Ich sehe die Szene noch vor mir,
wie die Geschworenen wieder eintraten – nacheinander. Endlich! Die
einzelnen Fragen übergehe ich, und ich habe sie auch vergessen. Sie
wurden punktweise vorgelegt. Ich erinnere mich nur noch der Antwort auf
die erste und wichtigste Frage des Vorsitzenden: „Hat er vorsätzlich um
des Raubes willen erschlagen?“ (oder so ungefähr, den genauen Wortlaut
habe ich vergessen). Der ganze Saal schien wie erstorben zu sein. Da
trat der Obmann der Geschworenen, der übrigens der jüngste von ihnen
war, vor und sagte, laut und deutlich, bei der Totenstille des ganzen
Saales:
„Ja. Er ist schuldig!“
Und darauf Punkt für Punkt dieselbe Antwort: Schuldig, schuldig,
schuldig, und zwar ohne die geringste Milderung! Das hatte niemand
erwartet! Selbst die Strengsten waren überzeugt gewesen, daß man doch
wenigstens mildernde Umstände in Betracht ziehen werde. Die Totenstille
des Saales dauerte immer noch an, buchstäblich, als wären alle erstarrt
gewesen – sowohl diejenigen, welche die Verurteilung, wie diejenigen,
welche die Freisprechung gewünscht hatten. Doch das war nur in den
ersten Minuten. Dann erhob sich plötzlich ein furchtbares Chaos. Unter
dem männlichen Publikum schienen viele sehr zufrieden zu sein. Einige
rieben sich sogar die Hände, ohne ihre Freude zu verbergen. Die
Unzufriedenen dagegen waren niedergedrückt, sie flüsterten
untereinander, zuckten mit den Achseln, und schienen immer noch nicht
recht zur Besinnung kommen zu können. Aber, o Gott, was geschah mit
unseren Damen! Ich glaubte schon, es würde eine Revolution geben. Zuerst
trauten sie ihren Ohren nicht. Dann aber hörte man von allen Seiten
empörte Ausrufe: „Was soll das bedeuten? Was soll denn das heißen?“ Sie
sprangen von ihren Plätzen auf. Wahrscheinlich glaubten sie, daß man
alles sofort noch umändern und anders machen könne. Und in diesem
Augenblick erhob sich plötzlich Mitjä und schrie noch einmal laut über
den ganzen Saal hin, mit einer Stimme, die das Herz erzittern machte,
und indem er die Hände vor sich ausstreckte:
„Ich schwöre es bei Gott und seinem furchtbaren Gerichte, am Blute
meines Vaters bin ich unschuldig! Katjä, ich verzeihe dir! Brüder,
Freunde, habt Mitleid mit der anderen! ...“
Er sprach nicht zu Ende: Er schluchzte mit lauter Stimme auf, mit einer
Stimme, die an ihm ganz neu, ganz unerwartet, die weiß Gott woher
gekommen war, mit einer Stimme, bei der einen das Grauen faßte. Und da
hörten wir plötzlich von oben, aus der entferntesten Ecke des Chores,
einen gellenden Schrei: Gruschenka hatte ihn ausgestoßen. Sie hatte
schon früher die Leute angefleht, sie dorthin nach oben zu lassen, schon
vor den Plaidoyers. Mitjä wurde hinausgeführt. Die Verlesung des Urteils
wurde auf den nächsten Vormittag vertagt. Der ganze Saal erhob sich in
erregter Hast. Ich entfernte mich und hörte den Menschen nicht mehr zu.
Ich habe nur ein paar Ausrufe behalten, die ich auf der Treppe, beim
Hinauseilen, auffing.
„Der kann jetzt seine zwanzig Jahre angeschmiedet Bergwerke riechen!“
„Mindestens.“
„Ja, unsere Bäuerlein haben ihren Mann gestanden.“
„Und haben unseren Mitjenka begraben!“