DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens an Hexerei und der

Hexenverfolgung während des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.

a) =Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul Leymann und Friedrich Spee.=

Welche Wüste, welche Mördergrube war aus Deutschland, war aus dem gesammten

christlichen Abendlande geworden! Ueberall, in allen Landen ertönte der

Schrei der Verzweiflung in den Folterkammern und aller Orten rauchten die

Scheiterhaufen, auf denen ein dämonischer Aberglaube seine Opfer

brachte, -- Jahr aus Jahr ein! Und immer von Neuem schleppten Gerichte und

juristische Fakultäten Opfer herbei, deren Glieder auf der Marterbank mit

dem Hexenhammer zerschlagen, deren Leiber zerrissen und in Flammen geworfen

wurden! -- War denn da Niemand, der die Gräuel des Wahnsinns erkannte und

seine Stimme gegen sie zu erheben wagte?

Allerdings gab es Einzelne, die es einsahen, dass ein scheusslicher

Molochsdienst in der Hexenverfolgung verübt ward, und die vor demselben

warnten; und diese Einzelnen fanden sich -- im =Jesuitenorden= vor! Allein

es war ein schreckliches Zeichen der Zeit, dass nachdem zwei Ordensmänner

an dem System der Hexenverfolgung zu rütteln gewagt hatten, der Dritte, vor

dessen Geistesauge sich die Unvernunft und Unmenschlichkeit derselben am

vollständigsten bloslegte, und der es darum nicht lassen konnte, seine

Stimme laut und vernehmlich gegen das frevelhafte Martern und Morden zu

erheben, die Nothwendigkeit einsah, dieses nur vom dichtesten Versteck aus

zu thun, in welchem kein Mensch ihn vermuthen konnte.

Der erste Jesuit, der sich der Unglücklichen annahm, war =Adam Tanner=

(=Thanner=), der 1572 zu Innsbruck geboren, 1617 in den Jesuitenorden

eintrat, vierzehn Jahre lang als Professor der Theologie an der Universität

zu Innsbruck fungirte und am 25. Mai 1632 starb[184]. Er hatte sich ein

ungewöhnlich reiches theologisches Wissen angeeignet, was ihn aber nicht

hinderte, sich auch um Naturwissenschaft und Anderes zu kümmern. Sein

Biograph, der Jesuit =Fr. X. Kropf=, sagt von ihm (Hist. Prov. Soc. Jesu

Germ. super, P. 5): »seine liebste Erholung war der Wald und der Gesang der

Vögel.« Sein Hauptwerk war die von ihm 1626 und 1627 zu Ingolstadt auf

Kosten des akademischen Senats in vier Foliobänden herausgegebene Schrift

»Universa Theologia scholastica, speculativa, practica«, und dieses Werk

ist es eben, welches hier in Betracht kommt.

In der fünften »Disputatio« des ersten Bandes spricht er nämlich von den

Engeln und Dämonen, wobei er allerlei »Dubia«, namentlich auch die Frage

erörtert, »was von der Versetzung der =Hexen= nach ihren Sammelplätzen zu

halten sei und ob sie wirklich getragen würden«. Indem er nun dieses für

ganz unmöglich erklärt, so äussert er seine Meinung dahin, dass die Angaben

der Weiber, welche durch den Teufel zu den Hexensabbathen gebracht sein

wollten, in der Regel auf Träumen und Sinnestäuschungen beruhten. Er

bemerkt auch, dass die meisten dieser Hexen verheirathet seien. Wie wäre es

nun möglich, dass sie so viele Nächte hindurch von ihren Männern entfernt

wären, ohne dass diese es merkten? Doch vielleicht glaube man, dass der

Teufel an die Stelle der Weiber irgend einen Scheinkörper lege; allein man

dürfe nicht annehmen, dass Gott so leicht und so häufig dem Teufel eine

solche Täuschung und Berückung unschuldiger Männer gestatte. Viele dieser

Weibspersonen, sowohl verheirathete als unverheirathete, seien auch in

ihren Wohnungen durch Thüren, Fensterbalken und Riegel so wohl verwahrt,

dass sie der Teufel ganz unmöglich entführen könne, ohne Lärm zu machen.

Auf die Geständnisse der Hexen sei nichts zu geben; denn deren Aussagen

ständen oft miteinander in Widerspruch, und wenn sie behaupteten, dass sie

in Gestalt einer Katze, einer Maus oder eines Vogels vom Satan

hinweggeführt worden seien, so könne dieses nur als Phantasterei angesehen

werden. Die Dämonen besässen auch nicht die Gewalt, aus sich selbst (ohne

göttliche Zulassung) und durch angebliche Zauberer Menschen und Thieren zu

schaden, ausgenommen den Fall, dass sie giftige Salben oder sonstige Mittel

anwendeten, welche den Menschen auf natürliche Weise schädlich wären.

Im dritten Bande seines Werks und zwar in der vierten Disputatio

(Quaestio 5) handelt Tanner eingehend von dem Prozesse gegen die crimina

excepta, insbesondere gegen das crimen veneficii. Er verlangt, dass in

denselben nach Vernunft und Billigkeit vorgegangen werde, wesshalb die

Richter vor Allem darauf achten sollen, dass nicht aus einem solchen

Prozesse auch für Unschuldige Gefahr erwachse. Denn »wie gross ist die

Schmach, wie gross sind die Qualen, denen Unschuldige ausgesetzt sein

können, wenn sie Jahre lang in Prozesse wegen angeblicher Hexerei

verwickelt sind! Wie gross ist der Schaden, der daraus für viele, manchmal

auch vornehme, Familien erwächst!«

Ferner müsse es als Grundsatz gelten, dass die wegen Verdachts der Hexerei

Eingezogenen nicht von vornherein als Schuldige angesehen und behandelt

werden dürften, wesshalb ihnen die Möglichkeit, sich von dem Verdachte zu

reinigen, nothwendig zu geben sei. Die auf der Tortur erpressten

Geständnisse seien ohne allen Werth und jeder auf dieselben sich gründende

Urtheilsspruch sei nichtig und an sich ungültig.

Hierauf wendet sich Tanner gegen die von vielen »Doctores« vertretene

Ansicht, dass, um zur peinlichen Frage schreiten zu können, die

Denunziation Eines oder mehrer Mitschuldigen genüge. Habe man keine

sicheren Indizien, so dürfe man auf blosse Denunziation hin, und wenn

dieselbe von noch so Vielen ausgehe, Personen, die sich sonst eines guten

Rufes erfreuten, weder martern noch verurtheilen. Diese Behauptung

widerspreche zwar der Ansicht vieler Rechtsgelehrten und der üblichen

Praxis der Gerichte, allein sie beruhe auf der Vernunft. Denn entweder

seien die Denunzianten wirklich, wie sie von sich selbst aussagen, Hexen

und Zauberer oder sie seien es nicht. Sind sie es nicht, so lügen sie,

indem sie dann »Mitschuldige« nicht haben können; sind sie aber wirklich,

wie angenommen wird, Hexen und Zauberer, so sind sie vermöge der Natur

dieses Verbrechens solche Personen, von denen man anzunehmen hat, dass sie

Allen, zumal unschuldigen Leuten, auf jede Weise, also auch durch eine

Verderben bringende falsche Aussage schaden wollen. Wie könnte also ihre

Aussage von solchem Gewicht sein, dass sie genüge, um sonst unbescholtene

Leute einzukerkern und mit den schrecklichsten Torturen zu peinigen!

Um zu beweisen, wie gefährlich und thöricht es sei, auf derlei

Denunziationen hin die peinliche Frage zu verhängen, erzählt =Tanner=, es

sei ihm von zwei sehr angesehenen und gelehrten Männern gesagt worden, dass

gewisse Personen, von deren =Unschuld= sie vollkommen überzeugt gewesen,

nur um der ihnen drohenden Tortur zu entgehen, absichtlich allerlei Dinge

ausgesagt hätten, weil sie geglaubt, dass sie nach denselben auf der Folter

befragt werden würden. Wie leichtfertig bisweilen die Untersuchung geführt

werde, beweise der Fall, der sich unlängst in einer Stadt am Rhein

zugetragen, dass nämlich, (wie in einem völlig zuverlässigen Bericht an die

juristische Fakultät zu Ingolstadt gemeldet werde) dort, als die

Geständnisse der wegen Hexerei Verurtheilten öffentlich vorgelesen und

unter anderen Verbrechen auch verschiedene Mordthaten und Verzauberungen,

die gewissen und mit Namen genannten Personen daselbst zugefügt worden

seien, aufgerufen wurden, jene Personen selbst, die gesund und wohlbehalten

zugegen waren, die Falschheit der vorgelesenen Geständnisse bezeugt haben.

Weiterhin weist =Tanner= (im strikten Gegensatz zu =Delrio=) nach, wie

nothwendig es sei, dass die Prozessführung in allen Punkten durch klare

Bestimmungen festgestellt und der Willkür der Richter entzogen werde. Auch

müsse man den wegen Hexerei Angeklagten, die oft ganz ungebildete,

einfältige Personen seien, ordentliche Vertheidiger geben (was freilich

Viele nicht zulassen wollten!) und bei der Anwendung der Tortur müsse man

das Mass beobachten und Alles vermeiden, wodurch das Schamgefühl verletzt

werde.

Den Geistlichen macht es Tanner zur Pflicht, wenn sie sich von der Unschuld

Angeklagter überzeugt zu haben glauben, dieses den Richtern mitzutheilen

und dieselben zu einer Revision der Akten zu veranlassen. Namentlich aber

haben dieselben jedem Verurtheilten einzuschärfen, dass er, wenn er etwa

eine unschuldige Person denunzirt hat, sub peccato mortali verpflichtet

ist, diese falsche Aussage zu widerrufen.

In den folgenden Abschnitten erörtert =Tanner= die Fragen, auf welche

Weise sich der Christ gegen Zaubereien zu schützen habe, und durch welche

Mittel dieselben zu bekämpfen und auszurotten seien. In ersterer Beziehung

empfiehlt er den Gebrauch =geistlicher= Mittel. Dämonen, Zauberer und

Hexen, sagt er, können ja nur wenn es »ob bonum finem«, mit göttlicher

Zulassung geschehe, nicht aber aus sich selbst heraus leiblichen Schaden

bringen. Weil darum die ganze Sache von der göttlichen Vorsehung abhängt,

sei das beste Mittel zur Abwehr zauberischer Anläufe fester Glaube an Gott,

Gebet, Fleiss in der Heiligung, Gebrauch der Sakramente, werkthätige Liebe.

Zur Unterdrückung und Ausrottung der Hexerei könne aber die Strenge des

Gerichtsverfahrens gar nichts beitragen. Vielmehr müsse man hierzu nach dem

Gesetze der Liebe Christi verfahren. Diejenigen, welche vor ihren

Seelsorgern wegen vorgekommener Ausübung der Zauberei ihre Reue erklärten,

sollte man darum gar nicht dem weltlichen Richter überantworten. Auch würde

es sich in vielen Fällen sehr empfehlen, bei schon Verurtheilten die

weltliche Strafe in öffentliche Kirchenbusse zu verwandeln. »Ich zweifle

nicht,« sagt Tanner, »dass durch solche Demüthigung der Teufel weit mehr

verwirrt und ohnmächtig gemacht werden wird als durch tausend

Todesurtheile.« Immer wieder kommt Tanner darauf zurück, dass hier nicht

mit leiblichen, sondern mit geistigen und geistlichen Waffen zu kämpfen

sei; und zu diesen geistigen Waffen rechnet er vor Allem eine gute

Erziehung der Jugend und eine sorgfältige Unterweisung derselben in den

Wahrheiten des Evangeliums.

Dieses war das ernste und geistesgewaltige Zeugniss, welches der fromme und

aufrichtige Jesuit =Tanner= gegen den Dämon des Hexenglaubens ablegte, von

dem die abendländische Christenheit unter der menschenmörderischen Faust

der Justiz über ein Jahrhundert lang zerfleischt wurde. Der ehrliche

=Tanner= hat darüber vielfache Verfolgung und grosses Herzeleid ertragen

müssen. Zwei Inquisitoren, welche seine Aeusserungen über die

Hexenverfolgung gelesen hatten, erklärten laut, sie würden diesen

Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bekämen, sofort auf die Folter

spannen. -- Als Tanner gestorben war, gab es wohl Wenige, die seine

Auslassungen über die Hexenprozesse nicht für Thorheit hielten.

Unter diesen Wenigen, die anders dachten, war wiederum ein Jesuit, =Paul

Laymann=, der (1575 zu Innsbruck geboren) in München und Dillingen

Professor des kanonischen Rechts war und am 13. November 1635 zu Konstanz

an der Pest starb[185]. Sein Hauptwerk, welches er hinterlassen hat, ist

seine zuerst 1625 in München herausgegebene Theologia moralis. In derselben

wirft er (Lib. III. de institia Tract. 6, cap. 5) die Frage auf: ob es

besser sei, gegen die Zauberer und Hexen =vorsichtig= und nur dann

einzuschreiten, wenn genügende Indizien vorhanden seien, oder ob es

gerathener sei, wegen der Schwere und Schädlichkeit dieses Verbrechens auch

in =zweifelhaften= Fällen den Prozess einzuleiten -- und entscheidet sich

für die Ansicht, dass man nicht leicht Denunziationen Glauben zu schenken

habe, wenn nicht die betreffende Person überhaupt verrufen oder der gegen

dieselbe rege gewordene Verdacht durch sichere Indizien begründet worden

sei. Allerdings stehe es geschrieben: Maleficos non patieris vivere, aber

ebenso fest stehe auch das Gesetz: Ne insontem occidas! Habe man daher

bezüglich eines Angeklagten zu befürchten, dass derselbe ein Zauberer sei,

und falls er nicht justifizirt werde, Gott und den Menschen Unbilden

zufüge, und habe man andererseits zu besorgen, dass ihm als einem

vielleicht fälschlich Angeklagten durch das Gefängniss und die Tortur

ungerechter Weise an Ehre, Leib und Leben Schaden zugefügt werde, so habe

man das kleinere Uebel zu ertragen, damit nicht ein grösseres entstehe,

welches durch ein höheres Gesetz verboten sei.

Indessen war die Zeit für die Mahnungen eines Tanner und Laymann taub. Man

marterte und mordete ruhig weiter, und es schien in Erfüllung gehen zu

sollen, worauf Laymann in seiner Theol. mor. (L. III. Tr. 6, P. 3)

hingewiesen hatte: »Es ist jetzt soweit gekommen, dass, wenn solche

Prozesse noch länger fortgesetzt werden, ganze Dörfer, Märkte und Städte

veröden, und dass Niemand mehr sicher sein wird, auch nicht einmal

Geistliche und Priester.«

Da wurde plötzlich eine neue Stimme laut, welche noch vernehmlicher, noch

gewaltiger als die bisherigen auf den Wahnsinn der Hexenverfolgung hinwies

und vor fernerer Vergiessung des Blutes Unschuldiger warnte.

Wir reden von der =Cautio criminalis=[186], welche 1631 zu Rinteln

erschien. Der Verfasser dieser Schrift war kein anderer, als der Jesuit

=Friedrich Spee=[187], der Sprosse des adeligen (jetzt gräflichen)

Geschlechts der =Spee von Langenfeld=. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im

Kölnischen geboren, war er als neunzehnjähriger Jüngling bei den Jesuiten

zu Trier als Novize eingetreten, von wo er in das Ordenshaus zu Köln

übersiedelte. Hier 1621 unter die Väter der Gesellschaft aufgenommen, wurde

er wegen seiner ungewöhnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur der

Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg zu Paderborn

versetzt, von wo aus er dem in die Gemeinden und namentlich in den Adel der

Diözese Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten sollte.

Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit soll es ihm auch

gelungen sein, den grössten Theil des paderbörner Adels in die katholische

Kirche zurückzuführen. Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in

Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu gleichem Zwecke 1627

nach Bamberg und Würzburg berief. Hier jedoch, wo eben damals die

grausigsten Hexenverfolgungen im Gange waren, sah sich derselbe alsbald in

einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt ward, als

Beichtvater der zum Tode verurtheilten Hexen zu fungiren. Diese neue

Berufsthätigkeit liess Spee tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele

Tausende verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem Auge und es

trieb ihn zu kühner, männlicher That. Er schrieb seine =Cautio criminalis=,

eine Warnungsschrift, die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das

Paderbörner Land zurückgekehrt war, in einer protestantischen Stadt

(Rinteln) drucken zu lassen wagte, -- und zwar anonym. Alle Welt staunte,

als sie das für Jedermann überraschende Buch sah. Schon binnen wenigen

Monaten waren (wie der Verleger Gronäus zu Frankfurt a. M. im Vorwort der

zweiten Ausgabe bemerkt) alle Exemplare vergriffen. Niemand ahnte, wer der

Verfasser sei und sogar noch vierzehn Jahre nach Spee's Tode war selbst dem

Uebersetzer des Buches die Herkunft desselben noch unbekannt. Erst durch

=Leibnitz=, welcher Spee als Charakter und Schriftsteller mit Recht sehr

hochhielt[188], haben wir erfahren, dass derselbe der Verfasser

ist[189]. -- »Dieser grosse Mann -- sagt er von Spee -- verwaltete in

Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen und Würzburgischen

viele Personen wegen Zauberei verurtheilt und verbrannt wurden. =Johann

Philipp von Schönborn=, später Bischof von Würzburg und zuletzt Kurfürst

von Mainz, lebte damals in Würzburg als junger Kanonikus und hatte mit Spee

eine vertraute Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge Mann

fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres Haupt habe, als seinen

Jahren gemäss sei, antwortete dieser: das rühre von den Hexen her, die er

zum Scheiterhaufen begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn, und

Spee löste ihm das Räthsel folgendermassen: Er habe durch alle

Nachforschungen in seiner Stellung als Beichtvater bei keinem von

denjenigen, die er zum Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich hätte

überzeugen können, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei mit Recht wäre

zur Last gelegt worden. Einfältige Leute hätten sich auf seine

beichtväterlichen Fragen, aus Furcht vor wiederholter Tortur, anfänglich

allerdings für Hexen ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, dass

vom Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen gefasst und aus

ganz anderem Tone gesprochen. Unter Heulen und Schluchzen hätten Alle die

Unwissenheit oder Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und

noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer Unschuld

angerufen. Die häufige Wiederholung solcher Jammerscenen habe einen so

tiefen Eindruck auf ihn gemacht, =dass er vor der Zeit grau geworden=. Als

Schönborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand ihm dieser, dass

er der Verfasser der Cautio criminalis sei. In der Folge wurde Schönborn

Bischof und Reichsfürst, und so oft eine Person der Zauberei bezüchtigt

wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen Mannes, die Sache vor

seine eigene Prüfung und fand die von jenem ausgesprochenen Warnungen nur

allzu begründet. So hörten in jener Gegend die Menschenbrände auf«[190].

Aus dem Erwähnten ist leicht abzunehmen, was Spee mit seiner Schrift

bezweckte. Er hatte in der nächsten Nähe den Hexenprozess in seiner

furchtbarsten Uebertreibung kennen gelernt und wollte dem Unwesen

entgegentreten. Indessen ist es nicht das Prinzip selbst, was er bekämpft,

sondern die Praxis. Er räumt die Existenz der Hexerei und die

Nothwendigkeit eines Verfahrens gegen dieselbe ein; aber unter seinen

Händen schmilzt der Hexenglaube so sehr zusammen und erhält das Verfahren

eine so vollkommene Umgestaltung, dass bei gewissenhafter Durchführung

seiner Grundsätze Deutschland schwerlich wieder einen einzigen Hexenbrand

gesehen hätte. Seine scharfe Kritik ergiesst sich über den Aberglauben und

die Gehässigkeit des Pöbels, die Habsucht, Unwissenheit und geistige

Unselbstständigkeit der Richter, den Leichtsinn der Fürsten, die

Beschränktheit und den Fanatismus der Geistlichen, die Trüglichkeit der

sogenannten Indizien, die Ungewissheit und Fabelhaftigkeit der angeblichen,

theils abgefolterten, theils überlieferten Thatsachen, die Grausamkeit der

Tortur und überhaupt über die Unregelmässigkeit und Nichtigkeit des ganzen

Verfahrens. Die Hervorhebung einzelner Stellen wird auch diesen

Schriftsteller und seine Zeit am besten charakterisiren.

»=Erste Frage.= Ob auch in Wahrheit Zauberer, Hexen und Unholden seien?

Ja. Dann ob mir zwar nicht unbewusst, dass etliche, und darunter auch

einige katholische Gelehrte, die ich eben nicht nennen mag, dasselbige in

Zweifel gezogen; obs auch zwar etliche davor halten oder muthmassen wollen,

dass mans in der katholischen Kirchen nicht allzeit geglaubt habe, dass

die Hexen und Unholden ihre leiblichen Zusammenkünfte hielten; ob auch wohl

endlich ich selbst, als ich mit unterschiedlichen dieses Lasters

Schuldthätigen in ihren Gefängnissen viel und oft umgegangen und der Sachen

nicht allein fleissig und genau, sondern fast vorwitzig nachgeforschet,

mich nicht ein-, sondern etlichemal so betreten gefunden, dass ich fast

nicht gewusst, was ich diessfalls glauben sollte. Nichtsdestoweniger

nachdem ich meine hierbei sich ereignende zweifelhafte und verwirrte

Gedanken kürzlich zusammenfasse und erwäge, so halte ich's gänzlich davor,

dass in der Welt wahrhaftig etliche Zauberer und Unholden seien und dass

dasselbig von Niemandem ohne Leichtfertigkeit und groben Unverstand

geleugnet werden könne. -- -- Dass aber deren so viel, oder auch, dass die

alle mit einander, welche bisher unterm Prätext dieses Lasters in die Luft

geflogen, Zauberer oder Hexen seien oder gewesen sein sollen, das glaube

ich nicht, und glauben's auch andere gottesfürchtige Leute mit mir nicht.

Und wird mich auch Keiner, der nur nicht etwan auf des gemeinen Pöbels

Geschrei oder Ansehen der Personen zuplatzen, sondern dem Handel mit Witz

und Vernunft nachdenken wird, leichtlich überreden, dass ich dasselbige

glauben soll.« -- --

»=Die andere Frage.= Ob's in Deutschland mehr Zauberer, Hexen und Unholden

gebe, als anderswo?

Diese Frage trifft eine Sache an, so ich nicht weiss; ich will aber für die

Langeweile mit einem Worte dasjenige sagen, was mir vorkommt: =Man meinet

und hält's einmal davor=, dass in Deutschland mehr Zauberer seien, als

anderswo. Ursach ist diese: Es rauchet ja in Deutschland fast allenthalben.

=Wovon und warum?= Darum, weil man in Arbeit ist, die Zauberer und

Zauberinnen zu verbrennen und auszurotten; ist denn nicht hieraus klärlich

abzunehmen, dass diess Unheil in Deutschland weit eingerissen sei? Und zwar

diess Rösten, Sengen und Brennen ist eine Zeitlang in unserem lieben

Vaterlande so gross gewesen, dass wir die deutsche Ehre bei unsern

ausländischen Feinden nicht um ein Geringes verkleinert und unsern Geruch

bei Pharaone stinkend gemacht haben.« (Als Ursachen des Wahnes, dass es so

viele Zauberer geben solle, betrachtet Spee: 1) den Aberglauben des Volks,

das sich Hagel, Seuchen etc. nicht aus natürlichen Ursachen zu erklären

wisse, und 2) Missgunst und Bosheit des Pöbels, welcher Reichthum und

Ansehen Anderer gerne aus verbotenen Künsten herleite.)

=Aus der achten Frage.=

»Weil wir's in der That verspüren, dass, wann man den Hexenprozess einmal

angefangen hat, derselbe etliche Jahre währt und die Zahl derer, so

gestraft werden sollen, mehr und mehr zunehme, also dass man ganze Dörfer

ausbrennet und doch anders nichts ausgerichtet hat, als dass die Protocolla

mit deren Namen, so von den Hingerichteten denunziiret und besaget worden,

eben so voll seien, als auch vorhin, dermassen, dass es scheinet, wo man

also eifrig darin fortfahren wollte, des Brennens kein Ende sein würde, bis

das ganze Land verbrennet oder sonsten hingerichtet wäre: und gleichwie

noch niemals einiger Fürst oder Herr gefunden ist, der nicht gezwungen

worden, dem Hexenprozess ein Ende zu machen, also hat auch noch keiner das

Ende desselbigen, und wie er zum Aufhören kommen möchte, gefunden, sondern

hat dem Brennen ein Ende machen müssen. Weil nun dies ein schwer und weit

aussehendes Werk ist, sollte man dann nicht allermöglichsten Fleiss

anwenden, damit ja kein Irrthum dabei einschleichen und nicht die

Unschuldigen in diess Unwesen mit eingeflochten werden möchten?

Insonderheit, da es die Erfahrung bezeuget, dass, wenn nur eine Einzige

in's Spiel geräth, sobalden unzählige Andere mit eingezogen

werden.« -- -- --

=Neunte Frage.= §. 6.

»Dahero mir ohnlängst einer (ein Inquirent) sagte: 'Ich weiss wohl, dass in

diesem Wesen auch einige Unschuldige mit unterlaufen; aber desshalben mache

ich mir kein Gewissen, sintemal mein Fürst, der doch ein sehr vorsichtiger,

gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich in diesem Lande fortfahren

solle; der wird wohl wissen und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, was er

befiehlt; mir gebührt, dass ich demselbigen nachkomme.' -- Ist das nicht

(Gott erbarm's!) eine lustige Sache? Fürsten und Herren legen alle Sorge

von sich ab und hängen dieselbe auf ihre Amtleute und Räthe und deroselben

Conscienz und Gewissen; diese thun dergleichen und werfen's auf ihrer

Herren Gewissen! Der Fürst sagt: Unsere Räthe mögen sehen, was sie zu thun

haben; die Räthe sagen: Der Fürst möge sehen, dass er's verantworte. Ist

das nicht ein schöner Circul? Welcher aber wird vor Gott verantworten

müssen? Dann weil es jener sehen soll und dieser soll's sehen, geschieht's,

dass es Niemand siehet oder achtet.«

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 25 / 63 题