Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens an Hexerei und der
Hexenverfolgung während des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.
a) =Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul Leymann und Friedrich Spee.=
Welche Wüste, welche Mördergrube war aus Deutschland, war aus dem gesammten
christlichen Abendlande geworden! Ueberall, in allen Landen ertönte der
Schrei der Verzweiflung in den Folterkammern und aller Orten rauchten die
Scheiterhaufen, auf denen ein dämonischer Aberglaube seine Opfer
brachte, -- Jahr aus Jahr ein! Und immer von Neuem schleppten Gerichte und
juristische Fakultäten Opfer herbei, deren Glieder auf der Marterbank mit
dem Hexenhammer zerschlagen, deren Leiber zerrissen und in Flammen geworfen
wurden! -- War denn da Niemand, der die Gräuel des Wahnsinns erkannte und
seine Stimme gegen sie zu erheben wagte?
Allerdings gab es Einzelne, die es einsahen, dass ein scheusslicher
Molochsdienst in der Hexenverfolgung verübt ward, und die vor demselben
warnten; und diese Einzelnen fanden sich -- im =Jesuitenorden= vor! Allein
es war ein schreckliches Zeichen der Zeit, dass nachdem zwei Ordensmänner
an dem System der Hexenverfolgung zu rütteln gewagt hatten, der Dritte, vor
dessen Geistesauge sich die Unvernunft und Unmenschlichkeit derselben am
vollständigsten bloslegte, und der es darum nicht lassen konnte, seine
Stimme laut und vernehmlich gegen das frevelhafte Martern und Morden zu
erheben, die Nothwendigkeit einsah, dieses nur vom dichtesten Versteck aus
zu thun, in welchem kein Mensch ihn vermuthen konnte.
Der erste Jesuit, der sich der Unglücklichen annahm, war =Adam Tanner=
(=Thanner=), der 1572 zu Innsbruck geboren, 1617 in den Jesuitenorden
eintrat, vierzehn Jahre lang als Professor der Theologie an der Universität
zu Innsbruck fungirte und am 25. Mai 1632 starb[184]. Er hatte sich ein
ungewöhnlich reiches theologisches Wissen angeeignet, was ihn aber nicht
hinderte, sich auch um Naturwissenschaft und Anderes zu kümmern. Sein
Biograph, der Jesuit =Fr. X. Kropf=, sagt von ihm (Hist. Prov. Soc. Jesu
Germ. super, P. 5): »seine liebste Erholung war der Wald und der Gesang der
Vögel.« Sein Hauptwerk war die von ihm 1626 und 1627 zu Ingolstadt auf
Kosten des akademischen Senats in vier Foliobänden herausgegebene Schrift
»Universa Theologia scholastica, speculativa, practica«, und dieses Werk
ist es eben, welches hier in Betracht kommt.
In der fünften »Disputatio« des ersten Bandes spricht er nämlich von den
Engeln und Dämonen, wobei er allerlei »Dubia«, namentlich auch die Frage
erörtert, »was von der Versetzung der =Hexen= nach ihren Sammelplätzen zu
halten sei und ob sie wirklich getragen würden«. Indem er nun dieses für
ganz unmöglich erklärt, so äussert er seine Meinung dahin, dass die Angaben
der Weiber, welche durch den Teufel zu den Hexensabbathen gebracht sein
wollten, in der Regel auf Träumen und Sinnestäuschungen beruhten. Er
bemerkt auch, dass die meisten dieser Hexen verheirathet seien. Wie wäre es
nun möglich, dass sie so viele Nächte hindurch von ihren Männern entfernt
wären, ohne dass diese es merkten? Doch vielleicht glaube man, dass der
Teufel an die Stelle der Weiber irgend einen Scheinkörper lege; allein man
dürfe nicht annehmen, dass Gott so leicht und so häufig dem Teufel eine
solche Täuschung und Berückung unschuldiger Männer gestatte. Viele dieser
Weibspersonen, sowohl verheirathete als unverheirathete, seien auch in
ihren Wohnungen durch Thüren, Fensterbalken und Riegel so wohl verwahrt,
dass sie der Teufel ganz unmöglich entführen könne, ohne Lärm zu machen.
Auf die Geständnisse der Hexen sei nichts zu geben; denn deren Aussagen
ständen oft miteinander in Widerspruch, und wenn sie behaupteten, dass sie
in Gestalt einer Katze, einer Maus oder eines Vogels vom Satan
hinweggeführt worden seien, so könne dieses nur als Phantasterei angesehen
werden. Die Dämonen besässen auch nicht die Gewalt, aus sich selbst (ohne
göttliche Zulassung) und durch angebliche Zauberer Menschen und Thieren zu
schaden, ausgenommen den Fall, dass sie giftige Salben oder sonstige Mittel
anwendeten, welche den Menschen auf natürliche Weise schädlich wären.
Im dritten Bande seines Werks und zwar in der vierten Disputatio
(Quaestio 5) handelt Tanner eingehend von dem Prozesse gegen die crimina
excepta, insbesondere gegen das crimen veneficii. Er verlangt, dass in
denselben nach Vernunft und Billigkeit vorgegangen werde, wesshalb die
Richter vor Allem darauf achten sollen, dass nicht aus einem solchen
Prozesse auch für Unschuldige Gefahr erwachse. Denn »wie gross ist die
Schmach, wie gross sind die Qualen, denen Unschuldige ausgesetzt sein
können, wenn sie Jahre lang in Prozesse wegen angeblicher Hexerei
verwickelt sind! Wie gross ist der Schaden, der daraus für viele, manchmal
auch vornehme, Familien erwächst!«
Ferner müsse es als Grundsatz gelten, dass die wegen Verdachts der Hexerei
Eingezogenen nicht von vornherein als Schuldige angesehen und behandelt
werden dürften, wesshalb ihnen die Möglichkeit, sich von dem Verdachte zu
reinigen, nothwendig zu geben sei. Die auf der Tortur erpressten
Geständnisse seien ohne allen Werth und jeder auf dieselben sich gründende
Urtheilsspruch sei nichtig und an sich ungültig.
Hierauf wendet sich Tanner gegen die von vielen »Doctores« vertretene
Ansicht, dass, um zur peinlichen Frage schreiten zu können, die
Denunziation Eines oder mehrer Mitschuldigen genüge. Habe man keine
sicheren Indizien, so dürfe man auf blosse Denunziation hin, und wenn
dieselbe von noch so Vielen ausgehe, Personen, die sich sonst eines guten
Rufes erfreuten, weder martern noch verurtheilen. Diese Behauptung
widerspreche zwar der Ansicht vieler Rechtsgelehrten und der üblichen
Praxis der Gerichte, allein sie beruhe auf der Vernunft. Denn entweder
seien die Denunzianten wirklich, wie sie von sich selbst aussagen, Hexen
und Zauberer oder sie seien es nicht. Sind sie es nicht, so lügen sie,
indem sie dann »Mitschuldige« nicht haben können; sind sie aber wirklich,
wie angenommen wird, Hexen und Zauberer, so sind sie vermöge der Natur
dieses Verbrechens solche Personen, von denen man anzunehmen hat, dass sie
Allen, zumal unschuldigen Leuten, auf jede Weise, also auch durch eine
Verderben bringende falsche Aussage schaden wollen. Wie könnte also ihre
Aussage von solchem Gewicht sein, dass sie genüge, um sonst unbescholtene
Leute einzukerkern und mit den schrecklichsten Torturen zu peinigen!
Um zu beweisen, wie gefährlich und thöricht es sei, auf derlei
Denunziationen hin die peinliche Frage zu verhängen, erzählt =Tanner=, es
sei ihm von zwei sehr angesehenen und gelehrten Männern gesagt worden, dass
gewisse Personen, von deren =Unschuld= sie vollkommen überzeugt gewesen,
nur um der ihnen drohenden Tortur zu entgehen, absichtlich allerlei Dinge
ausgesagt hätten, weil sie geglaubt, dass sie nach denselben auf der Folter
befragt werden würden. Wie leichtfertig bisweilen die Untersuchung geführt
werde, beweise der Fall, der sich unlängst in einer Stadt am Rhein
zugetragen, dass nämlich, (wie in einem völlig zuverlässigen Bericht an die
juristische Fakultät zu Ingolstadt gemeldet werde) dort, als die
Geständnisse der wegen Hexerei Verurtheilten öffentlich vorgelesen und
unter anderen Verbrechen auch verschiedene Mordthaten und Verzauberungen,
die gewissen und mit Namen genannten Personen daselbst zugefügt worden
seien, aufgerufen wurden, jene Personen selbst, die gesund und wohlbehalten
zugegen waren, die Falschheit der vorgelesenen Geständnisse bezeugt haben.
Weiterhin weist =Tanner= (im strikten Gegensatz zu =Delrio=) nach, wie
nothwendig es sei, dass die Prozessführung in allen Punkten durch klare
Bestimmungen festgestellt und der Willkür der Richter entzogen werde. Auch
müsse man den wegen Hexerei Angeklagten, die oft ganz ungebildete,
einfältige Personen seien, ordentliche Vertheidiger geben (was freilich
Viele nicht zulassen wollten!) und bei der Anwendung der Tortur müsse man
das Mass beobachten und Alles vermeiden, wodurch das Schamgefühl verletzt
werde.
Den Geistlichen macht es Tanner zur Pflicht, wenn sie sich von der Unschuld
Angeklagter überzeugt zu haben glauben, dieses den Richtern mitzutheilen
und dieselben zu einer Revision der Akten zu veranlassen. Namentlich aber
haben dieselben jedem Verurtheilten einzuschärfen, dass er, wenn er etwa
eine unschuldige Person denunzirt hat, sub peccato mortali verpflichtet
ist, diese falsche Aussage zu widerrufen.
In den folgenden Abschnitten erörtert =Tanner= die Fragen, auf welche
Weise sich der Christ gegen Zaubereien zu schützen habe, und durch welche
Mittel dieselben zu bekämpfen und auszurotten seien. In ersterer Beziehung
empfiehlt er den Gebrauch =geistlicher= Mittel. Dämonen, Zauberer und
Hexen, sagt er, können ja nur wenn es »ob bonum finem«, mit göttlicher
Zulassung geschehe, nicht aber aus sich selbst heraus leiblichen Schaden
bringen. Weil darum die ganze Sache von der göttlichen Vorsehung abhängt,
sei das beste Mittel zur Abwehr zauberischer Anläufe fester Glaube an Gott,
Gebet, Fleiss in der Heiligung, Gebrauch der Sakramente, werkthätige Liebe.
Zur Unterdrückung und Ausrottung der Hexerei könne aber die Strenge des
Gerichtsverfahrens gar nichts beitragen. Vielmehr müsse man hierzu nach dem
Gesetze der Liebe Christi verfahren. Diejenigen, welche vor ihren
Seelsorgern wegen vorgekommener Ausübung der Zauberei ihre Reue erklärten,
sollte man darum gar nicht dem weltlichen Richter überantworten. Auch würde
es sich in vielen Fällen sehr empfehlen, bei schon Verurtheilten die
weltliche Strafe in öffentliche Kirchenbusse zu verwandeln. »Ich zweifle
nicht,« sagt Tanner, »dass durch solche Demüthigung der Teufel weit mehr
verwirrt und ohnmächtig gemacht werden wird als durch tausend
Todesurtheile.« Immer wieder kommt Tanner darauf zurück, dass hier nicht
mit leiblichen, sondern mit geistigen und geistlichen Waffen zu kämpfen
sei; und zu diesen geistigen Waffen rechnet er vor Allem eine gute
Erziehung der Jugend und eine sorgfältige Unterweisung derselben in den
Wahrheiten des Evangeliums.
Dieses war das ernste und geistesgewaltige Zeugniss, welches der fromme und
aufrichtige Jesuit =Tanner= gegen den Dämon des Hexenglaubens ablegte, von
dem die abendländische Christenheit unter der menschenmörderischen Faust
der Justiz über ein Jahrhundert lang zerfleischt wurde. Der ehrliche
=Tanner= hat darüber vielfache Verfolgung und grosses Herzeleid ertragen
müssen. Zwei Inquisitoren, welche seine Aeusserungen über die
Hexenverfolgung gelesen hatten, erklärten laut, sie würden diesen
Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bekämen, sofort auf die Folter
spannen. -- Als Tanner gestorben war, gab es wohl Wenige, die seine
Auslassungen über die Hexenprozesse nicht für Thorheit hielten.
Unter diesen Wenigen, die anders dachten, war wiederum ein Jesuit, =Paul
Laymann=, der (1575 zu Innsbruck geboren) in München und Dillingen
Professor des kanonischen Rechts war und am 13. November 1635 zu Konstanz
an der Pest starb[185]. Sein Hauptwerk, welches er hinterlassen hat, ist
seine zuerst 1625 in München herausgegebene Theologia moralis. In derselben
wirft er (Lib. III. de institia Tract. 6, cap. 5) die Frage auf: ob es
besser sei, gegen die Zauberer und Hexen =vorsichtig= und nur dann
einzuschreiten, wenn genügende Indizien vorhanden seien, oder ob es
gerathener sei, wegen der Schwere und Schädlichkeit dieses Verbrechens auch
in =zweifelhaften= Fällen den Prozess einzuleiten -- und entscheidet sich
für die Ansicht, dass man nicht leicht Denunziationen Glauben zu schenken
habe, wenn nicht die betreffende Person überhaupt verrufen oder der gegen
dieselbe rege gewordene Verdacht durch sichere Indizien begründet worden
sei. Allerdings stehe es geschrieben: Maleficos non patieris vivere, aber
ebenso fest stehe auch das Gesetz: Ne insontem occidas! Habe man daher
bezüglich eines Angeklagten zu befürchten, dass derselbe ein Zauberer sei,
und falls er nicht justifizirt werde, Gott und den Menschen Unbilden
zufüge, und habe man andererseits zu besorgen, dass ihm als einem
vielleicht fälschlich Angeklagten durch das Gefängniss und die Tortur
ungerechter Weise an Ehre, Leib und Leben Schaden zugefügt werde, so habe
man das kleinere Uebel zu ertragen, damit nicht ein grösseres entstehe,
welches durch ein höheres Gesetz verboten sei.
Indessen war die Zeit für die Mahnungen eines Tanner und Laymann taub. Man
marterte und mordete ruhig weiter, und es schien in Erfüllung gehen zu
sollen, worauf Laymann in seiner Theol. mor. (L. III. Tr. 6, P. 3)
hingewiesen hatte: »Es ist jetzt soweit gekommen, dass, wenn solche
Prozesse noch länger fortgesetzt werden, ganze Dörfer, Märkte und Städte
veröden, und dass Niemand mehr sicher sein wird, auch nicht einmal
Geistliche und Priester.«
Da wurde plötzlich eine neue Stimme laut, welche noch vernehmlicher, noch
gewaltiger als die bisherigen auf den Wahnsinn der Hexenverfolgung hinwies
und vor fernerer Vergiessung des Blutes Unschuldiger warnte.
Wir reden von der =Cautio criminalis=[186], welche 1631 zu Rinteln
erschien. Der Verfasser dieser Schrift war kein anderer, als der Jesuit
=Friedrich Spee=[187], der Sprosse des adeligen (jetzt gräflichen)
Geschlechts der =Spee von Langenfeld=. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im
Kölnischen geboren, war er als neunzehnjähriger Jüngling bei den Jesuiten
zu Trier als Novize eingetreten, von wo er in das Ordenshaus zu Köln
übersiedelte. Hier 1621 unter die Väter der Gesellschaft aufgenommen, wurde
er wegen seiner ungewöhnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur der
Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg zu Paderborn
versetzt, von wo aus er dem in die Gemeinden und namentlich in den Adel der
Diözese Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten sollte.
Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit soll es ihm auch
gelungen sein, den grössten Theil des paderbörner Adels in die katholische
Kirche zurückzuführen. Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in
Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu gleichem Zwecke 1627
nach Bamberg und Würzburg berief. Hier jedoch, wo eben damals die
grausigsten Hexenverfolgungen im Gange waren, sah sich derselbe alsbald in
einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt ward, als
Beichtvater der zum Tode verurtheilten Hexen zu fungiren. Diese neue
Berufsthätigkeit liess Spee tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele
Tausende verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem Auge und es
trieb ihn zu kühner, männlicher That. Er schrieb seine =Cautio criminalis=,
eine Warnungsschrift, die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das
Paderbörner Land zurückgekehrt war, in einer protestantischen Stadt
(Rinteln) drucken zu lassen wagte, -- und zwar anonym. Alle Welt staunte,
als sie das für Jedermann überraschende Buch sah. Schon binnen wenigen
Monaten waren (wie der Verleger Gronäus zu Frankfurt a. M. im Vorwort der
zweiten Ausgabe bemerkt) alle Exemplare vergriffen. Niemand ahnte, wer der
Verfasser sei und sogar noch vierzehn Jahre nach Spee's Tode war selbst dem
Uebersetzer des Buches die Herkunft desselben noch unbekannt. Erst durch
=Leibnitz=, welcher Spee als Charakter und Schriftsteller mit Recht sehr
hochhielt[188], haben wir erfahren, dass derselbe der Verfasser
ist[189]. -- »Dieser grosse Mann -- sagt er von Spee -- verwaltete in
Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen und Würzburgischen
viele Personen wegen Zauberei verurtheilt und verbrannt wurden. =Johann
Philipp von Schönborn=, später Bischof von Würzburg und zuletzt Kurfürst
von Mainz, lebte damals in Würzburg als junger Kanonikus und hatte mit Spee
eine vertraute Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge Mann
fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres Haupt habe, als seinen
Jahren gemäss sei, antwortete dieser: das rühre von den Hexen her, die er
zum Scheiterhaufen begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn, und
Spee löste ihm das Räthsel folgendermassen: Er habe durch alle
Nachforschungen in seiner Stellung als Beichtvater bei keinem von
denjenigen, die er zum Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich hätte
überzeugen können, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei mit Recht wäre
zur Last gelegt worden. Einfältige Leute hätten sich auf seine
beichtväterlichen Fragen, aus Furcht vor wiederholter Tortur, anfänglich
allerdings für Hexen ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, dass
vom Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen gefasst und aus
ganz anderem Tone gesprochen. Unter Heulen und Schluchzen hätten Alle die
Unwissenheit oder Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und
noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer Unschuld
angerufen. Die häufige Wiederholung solcher Jammerscenen habe einen so
tiefen Eindruck auf ihn gemacht, =dass er vor der Zeit grau geworden=. Als
Schönborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand ihm dieser, dass
er der Verfasser der Cautio criminalis sei. In der Folge wurde Schönborn
Bischof und Reichsfürst, und so oft eine Person der Zauberei bezüchtigt
wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen Mannes, die Sache vor
seine eigene Prüfung und fand die von jenem ausgesprochenen Warnungen nur
allzu begründet. So hörten in jener Gegend die Menschenbrände auf«[190].
Aus dem Erwähnten ist leicht abzunehmen, was Spee mit seiner Schrift
bezweckte. Er hatte in der nächsten Nähe den Hexenprozess in seiner
furchtbarsten Uebertreibung kennen gelernt und wollte dem Unwesen
entgegentreten. Indessen ist es nicht das Prinzip selbst, was er bekämpft,
sondern die Praxis. Er räumt die Existenz der Hexerei und die
Nothwendigkeit eines Verfahrens gegen dieselbe ein; aber unter seinen
Händen schmilzt der Hexenglaube so sehr zusammen und erhält das Verfahren
eine so vollkommene Umgestaltung, dass bei gewissenhafter Durchführung
seiner Grundsätze Deutschland schwerlich wieder einen einzigen Hexenbrand
gesehen hätte. Seine scharfe Kritik ergiesst sich über den Aberglauben und
die Gehässigkeit des Pöbels, die Habsucht, Unwissenheit und geistige
Unselbstständigkeit der Richter, den Leichtsinn der Fürsten, die
Beschränktheit und den Fanatismus der Geistlichen, die Trüglichkeit der
sogenannten Indizien, die Ungewissheit und Fabelhaftigkeit der angeblichen,
theils abgefolterten, theils überlieferten Thatsachen, die Grausamkeit der
Tortur und überhaupt über die Unregelmässigkeit und Nichtigkeit des ganzen
Verfahrens. Die Hervorhebung einzelner Stellen wird auch diesen
Schriftsteller und seine Zeit am besten charakterisiren.
»=Erste Frage.= Ob auch in Wahrheit Zauberer, Hexen und Unholden seien?
Ja. Dann ob mir zwar nicht unbewusst, dass etliche, und darunter auch
einige katholische Gelehrte, die ich eben nicht nennen mag, dasselbige in
Zweifel gezogen; obs auch zwar etliche davor halten oder muthmassen wollen,
dass mans in der katholischen Kirchen nicht allzeit geglaubt habe, dass
die Hexen und Unholden ihre leiblichen Zusammenkünfte hielten; ob auch wohl
endlich ich selbst, als ich mit unterschiedlichen dieses Lasters
Schuldthätigen in ihren Gefängnissen viel und oft umgegangen und der Sachen
nicht allein fleissig und genau, sondern fast vorwitzig nachgeforschet,
mich nicht ein-, sondern etlichemal so betreten gefunden, dass ich fast
nicht gewusst, was ich diessfalls glauben sollte. Nichtsdestoweniger
nachdem ich meine hierbei sich ereignende zweifelhafte und verwirrte
Gedanken kürzlich zusammenfasse und erwäge, so halte ich's gänzlich davor,
dass in der Welt wahrhaftig etliche Zauberer und Unholden seien und dass
dasselbig von Niemandem ohne Leichtfertigkeit und groben Unverstand
geleugnet werden könne. -- -- Dass aber deren so viel, oder auch, dass die
alle mit einander, welche bisher unterm Prätext dieses Lasters in die Luft
geflogen, Zauberer oder Hexen seien oder gewesen sein sollen, das glaube
ich nicht, und glauben's auch andere gottesfürchtige Leute mit mir nicht.
Und wird mich auch Keiner, der nur nicht etwan auf des gemeinen Pöbels
Geschrei oder Ansehen der Personen zuplatzen, sondern dem Handel mit Witz
und Vernunft nachdenken wird, leichtlich überreden, dass ich dasselbige
glauben soll.« -- --
»=Die andere Frage.= Ob's in Deutschland mehr Zauberer, Hexen und Unholden
gebe, als anderswo?
Diese Frage trifft eine Sache an, so ich nicht weiss; ich will aber für die
Langeweile mit einem Worte dasjenige sagen, was mir vorkommt: =Man meinet
und hält's einmal davor=, dass in Deutschland mehr Zauberer seien, als
anderswo. Ursach ist diese: Es rauchet ja in Deutschland fast allenthalben.
=Wovon und warum?= Darum, weil man in Arbeit ist, die Zauberer und
Zauberinnen zu verbrennen und auszurotten; ist denn nicht hieraus klärlich
abzunehmen, dass diess Unheil in Deutschland weit eingerissen sei? Und zwar
diess Rösten, Sengen und Brennen ist eine Zeitlang in unserem lieben
Vaterlande so gross gewesen, dass wir die deutsche Ehre bei unsern
ausländischen Feinden nicht um ein Geringes verkleinert und unsern Geruch
bei Pharaone stinkend gemacht haben.« (Als Ursachen des Wahnes, dass es so
viele Zauberer geben solle, betrachtet Spee: 1) den Aberglauben des Volks,
das sich Hagel, Seuchen etc. nicht aus natürlichen Ursachen zu erklären
wisse, und 2) Missgunst und Bosheit des Pöbels, welcher Reichthum und
Ansehen Anderer gerne aus verbotenen Künsten herleite.)
=Aus der achten Frage.=
»Weil wir's in der That verspüren, dass, wann man den Hexenprozess einmal
angefangen hat, derselbe etliche Jahre währt und die Zahl derer, so
gestraft werden sollen, mehr und mehr zunehme, also dass man ganze Dörfer
ausbrennet und doch anders nichts ausgerichtet hat, als dass die Protocolla
mit deren Namen, so von den Hingerichteten denunziiret und besaget worden,
eben so voll seien, als auch vorhin, dermassen, dass es scheinet, wo man
also eifrig darin fortfahren wollte, des Brennens kein Ende sein würde, bis
das ganze Land verbrennet oder sonsten hingerichtet wäre: und gleichwie
noch niemals einiger Fürst oder Herr gefunden ist, der nicht gezwungen
worden, dem Hexenprozess ein Ende zu machen, also hat auch noch keiner das
Ende desselbigen, und wie er zum Aufhören kommen möchte, gefunden, sondern
hat dem Brennen ein Ende machen müssen. Weil nun dies ein schwer und weit
aussehendes Werk ist, sollte man dann nicht allermöglichsten Fleiss
anwenden, damit ja kein Irrthum dabei einschleichen und nicht die
Unschuldigen in diess Unwesen mit eingeflochten werden möchten?
Insonderheit, da es die Erfahrung bezeuget, dass, wenn nur eine Einzige
in's Spiel geräth, sobalden unzählige Andere mit eingezogen
werden.« -- -- --
=Neunte Frage.= §. 6.
»Dahero mir ohnlängst einer (ein Inquirent) sagte: 'Ich weiss wohl, dass in
diesem Wesen auch einige Unschuldige mit unterlaufen; aber desshalben mache
ich mir kein Gewissen, sintemal mein Fürst, der doch ein sehr vorsichtiger,
gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich in diesem Lande fortfahren
solle; der wird wohl wissen und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, was er
befiehlt; mir gebührt, dass ich demselbigen nachkomme.' -- Ist das nicht
(Gott erbarm's!) eine lustige Sache? Fürsten und Herren legen alle Sorge
von sich ab und hängen dieselbe auf ihre Amtleute und Räthe und deroselben
Conscienz und Gewissen; diese thun dergleichen und werfen's auf ihrer
Herren Gewissen! Der Fürst sagt: Unsere Räthe mögen sehen, was sie zu thun
haben; die Räthe sagen: Der Fürst möge sehen, dass er's verantworte. Ist
das nicht ein schöner Circul? Welcher aber wird vor Gott verantworten
müssen? Dann weil es jener sehen soll und dieser soll's sehen, geschieht's,
dass es Niemand siehet oder achtet.«