Matthias Hopkins.«

Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen Netzen fing. Das

entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm selbst die Wasserprobe vor, er

schwamm, ward schuldig erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen,

oder nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten Gesange

des Hudibras:

Has not this present Parliament

A ledger to the devil sent,

Fully empovered to treat about

Finding revolted witches out?

And has not he within one year

Hang'd threescore of them in a shire? --

Who after proved himself a witch,

And made a rod for his own breech.

Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre später im nördlichen

England vorging, berichtet =Sykes= in den Local Records. »In den

Gemeinderaths-Akten von Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom

26. März 1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern

unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen alle verdächtigen

Personen veranlasste. In Folge derselben schickte die Obrigkeit zwei

Gerichtsdiener nach Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die

Nadelprobe zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen und die ihm

Vorgeführten untersuchen wollte, ausser freier Her- und Rückreise zwanzig

Schillinge für jede Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die

Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt brachten, liess die

Obrigkeit durch die Schelle bekannt machen, wer gegen irgend ein Weib eine

Klage wegen Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle

dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig Weiber wurden

in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe unterworfen und mehrentheils

schuldig befunden. Aus einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu

St. Andrews in Schottland ersieht man, dass ein Mann und fünfzehn Weiber zu

Newcastle wegen Hexerei hingerichtet wurden. Als der Hexenfinder in dieser

Stadt mit seinem Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche

hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu untersuchen, und

erhielt drei Pfund für das Stück; aber =Henry Ogle= Esq. bemächtigte sich

seiner und forderte Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo

er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in diesem Lande

verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt wurde. Er gestand am Galgen, dass

er über zweihundertundzwanzig Weiber in beiden Königreichen um den Lohn von

zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert habe«[154]. -- Ganz

England war damals von der unheimlichen Finsterniss des Hexenglaubens

umnachtet. Scenen, wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden

überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend

angesehen[155]. -- Der berühmte Verfasser der (etwa 1633 erschienenen und

den crassesten Aberglauben vertheidigenden) Religio medici, =Thomas

Browne=, der »Vater des Deismus« gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein

Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle zwar natürlich,

aber durch den ihnen einwohnenden Teufel gesteigert wären, was er durch

Berufung auf kurz vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. -- Die

beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung als Hexen

dargethan und wurden 1665 gehängt[156]. -- Im Jahr 1682 wurden in Exeter

drei Personen wegen Hexerei hingerichtet[157].

In =Schottland= hatten die Hexenprozesse namentlich seit 1603 ihren

ununterbrochenen Fortgang gehabt, und zwar unter der eifrigsten Mitwirkung

der reformirten Geistlichkeit, die freilich die hochverdiente Hüterin der

schottischen Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk und

Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu Denunziationen zu ermuntern, waren

hier in den Kirchen Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die

Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art waren die

eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland zur Anwendung

brachte[158]. Um eine hartnäckige Hexe zu wecken, band man ihr einen

eisernen Kappzaum oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, um

das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an der Mauer in einer solchen

Weise befestigt, dass die Unglückliche sich nicht niederlegen konnte. In

dieser Stellung musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch

verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zu Geständnissen

aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde an ihr mit der tief ins Fleisch

eindringenden Nadel zur Ermittelung des Hexenmales experimentirt[159].

Ausserdem wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die Gefolterte

den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne ihr einen Schluck Wassers

zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Einzelne diese Marter --

einschliesslich der tortura insomniae -- fünf, sogar neun Tage und Nächte

hindurch ertragen mussten[160].

Ausserdem wurde aber ganz besonders »Verstockten«, welche auf diesem Wege

nicht zum Geständniss zu bringen waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln

zu Leibe gegangen. Hören wir, was =Hartpole Lecky=[161] S. 101 über

dieselben berichtet: »Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich zur

Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, die spanischen Stiefeln und die

Caschielawis. Erstere war eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse,

in welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht wurde, die

man mit einem Hammer hineintrieb, die dritte eine eiserne Form, die von

Zeit zu Zeit über einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde.

Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden gebrannt. In einem

gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von einem Manne, der achtundvierzig

Stunden unter der scharfen Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und

von einem anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage und

Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine alltäglich in den

spanischen Stiefeln gebrochen und der so gegeisselt wurde, dass ihm die

ganze Haut vom Körper gerissen ward. -- Wie viele Geständnisse durch diese

Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zwar ist uns eine

grosse Anzahl von Zeugenaussagen und Geständnissen aufbewahrt, allein diese

stammen nur von einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662

mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt und dass in

diesem Jahre =vierzehn Untersuchungscommissionen= eingesetzt waren.« Es

kann also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, dass er

habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen sehen oder wie 1678 an

einem einzigen Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt

wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere Weiber »mit gellendem

Geschrei schon halbverbrannt dem langsam sie verzehrenden Feuer sich

entwanden, einige Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten

der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem

Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen in zuckendem Todeskampfe in

die Flammen niedersanken.«[162].

Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war die Pest des

Hexenglaubens auch nach =Nordamerika= von England her eingeschleppt.

Schon im Jahr 1645 waren im Staate =Massachusetts= vier Personen der

Hexerei angeklagt und hingerichtet worden. Doch hatte dieses Vorkommniss

kein sonderliches Aufsehen gemacht. Die berüchtigte =Hexenjagd von Salem=

nahm erst später, im unmittelbaren Anschluss an eine Quäkerverfolgung,

ihren Anfang. -- Es ist dabei zu bemerken, dass die Seele derselben zwei

hochangesehene reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, nämlich

=Increase Mather=, der zweiundsechszig Jahre als Seelsorger an der

Nordkirche zu Boston gewirkt hat und dem Neu-England den ersten Grundstein

seiner Unabhängigkeit verdankt, und vor Allem dessen Sohn =Cotton

Mather=, -- wie der Vater ein ernster, gelehrter und glaubenseifriger

Prediger, dessen Name in der englischen Literatur noch heute mit

Auszeichnung genannt wird, wesshalb seine Dämonomanie noch um so

räthselhafter erscheinen kann.

Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welches sich 1688 zu

=Boston= zutrug, gab den ersten Anlass zu dem grausigen Drama.

Im Hause eines Maurers war Wäsche abhanden gekommen -- der Verdacht fiel

auf eine Waschfrau, welche in der Familie zeitweise Dienste leistete --

diese, empört über die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen gegen

ein Töchterchen der Familie entschlüpfen. Als das Kind nun den andern Tag

erkrankte und das Uebel sich auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man

auf den Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine Irländerin und

Papistin (keins von beiden sprach zu ihren Gunsten) wurde verhaftet,

verhört, und da sie unzusammenhängend und nur gebrochen englisch sprach,

schliesslich in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab,

verurtheilt und hingerichtet. -- Natürlich hatte dieser Vorgang einen

tiefen Eindruck auf das Volk gemacht und die Verblendung nahm mehr und mehr

zu. =Cotton Mather= wurde als Zeuge zu den Kindern des Maurers gerufen.

Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen Augen hier darbot, nahm er das am

meisten von Krämpfen und eigenthümlichen Zuständen befallene Kind mit nach

Hause, um es ungestört examiniren zu können. Es scheint, dass das kleine

Mädchen mancherlei von den Hexereien, welche in England und Schottland

vorgekommen sein sollten, gehört und seine Phantasie damit erfüllt hatte.

Die Kleine kam nämlich oft in Gegenwart vieler Personen in einen

eigenthümlichen Zustand, setzte sich rittlings auf einen Stuhl, trabte,

galoppirte u. s. w. Bald schien sie mit unsichtbaren Wesen zu sprechen,

bald diesen zuzuhören. Sie erzählte Cotton Mather von Versammlungen, welche

Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten hätten und bezeichnete

Personen, welche sie daselbst gesehen haben wollte u. s. w. -- Der, gelind

gesagt, etwas einfältige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von der

Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit der Hexerei

überzeugt und hat sogar über den beregten Fall ein Buch (»Memorable

Providences relating to Witchcraft and Possession.« Lond. 1689) der

Nachwelt hinterlassen.

Ein anderer Geistlicher, =Paris= aus Salem-Village, welcher seit mehreren

Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde lebte, war nicht minder von der

Sache eingenommen. Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner Familie

von eigenthümlichen Zuständen befallen; sie verkrochen sich unter den

Möbeln und in Ecken, sprachen sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen

theilweise in Krämpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht erkennen

und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken behext wären. -- Nun hatte

Paris einen Indianer und dessen Frau als Dienstboten; -- durch diese liess

er (wie es in ihrem Stamm üblich war) einen verzauberten Kuchen backen und

derselbe, einem der Familie gehörenden Hunde gegeben, sollte es möglich

machen, dass die besessenen Personen erkennen könnten, wer sie behext

hätte[163]. Das Resultat war, dass sie die beiden Indianer für schuldig

erklärten und diese, dazu gedrängt, gestanden es auch ein und wurden ins

Gefängniss geworfen.

Von nun an mehrten sich die Anklagen und am 11. April wurde eine ganze

Anzahl der Hexerei beschuldigten Personen in Salem von einem Gericht,

welches aus sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt war, in

Untersuchung genommen.

Die wunderbarsten Geständnisse wurden aus dem Mund der Besessenen

herausgelockt. Sie erzählten von einem schwarzen Manne von übernatürlicher

Grösse, welcher sie verfolge und dränge, dass sie sich in ein von ihm

hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben sollten, -- von

unheimlichen Zusammenkünften solcher Personen, die sich bereits dem Teufel

verschrieben hätten, welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und

Wein genössen und es ihr Sakrament nennten, u. s. w. Sie erzählten weiter,

dass sie auf einem Stock zu den Versammlungen ritten und dass sie die

Absicht hätten, das Reich Christi zu zerstören und das Reich des Teufels

aufzurichten und dass dann Alles gut sein würde. -- Die Tollheit ging bald

so weit, dass sogar ein vierjähriges Mädchen als der Hexerei dringend

verdächtig gefänglich eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich

zuweilen unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen es angesehen

werde, durch seinen bösen Blick Unheil zufüge.

Als im Mai 1692 Sir =W. Phipps= als Gouverneur nach Neu-England kam,

erschien dieser keineswegs als Friedensherold, sondern machte durch seine

strengen Massregeln (er befahl u. A., dass die wegen Hexerei verklagten

Gefangenen in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch ärger. Immer

mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten glaubten sich oft nur dadurch

helfen zu können, dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu

sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem Rufe stehende

Personen angeklagt, so ging man nun weiter und belastete auch

Höherstehende. Wagte Jemand zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er

ebenfalls der Hexerei verdächtig. -- Am 31. Mai 1692 wurde ein Seekapitän

aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht gestellt. Er fragte ganz

erstaunt seine Ankläger, wie sie sich nur denken könnten, dass er nach

dieser Stadt kommen möge, um Personen zu schädigen, da er Salem noch nie

zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins Gefängniss geworfen; der

Beschliesser jedoch scheint ihm zur Flucht behülflich gewesen zu sein.

Die Gefängnisse füllten sich immer mehr und manches Todesurtheil wurde

vollstreckt. Die Besessenen nahmen massenhaft zu und ihre Aussagen, oft

ganz barock, wurden von dem Gericht für Wahrheit hingenommen. Die

Besessenen wollten Besuche von den Hexen erhalten haben, welche mitten in

der Nacht durch das geschlossene Fenster kamen, sie gleich einem Alp

stundenlang drückten, so dass sie kein Glied rühren und nicht athmen

konnten; sie wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen

Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben. In den

gerichtlichen Verhören behaupteten sie den »schwarzen Mann« neben den

Angeklagten stehen zu sehen, um ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr

zu flüstern und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten so

fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen ihnen gebliebenen Beweis

des Alibi nicht gestatteten.

Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen, da standen am 5. August

wieder sechs Angeklagte vor Gericht, von welchen fünf am 19. August

hingerichtet wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher, =Mr. Georg

Burroughs=, welcher seine Richter mit dem Ausspruche, dass es weder jemals

Hexen, welche einen Bund mit dem Teufel gemacht, gegeben hätte noch gebe,

sehr erzürnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu der umstehenden

Menge und sprach zu ihr mit so viel Gefühl, dass aus manchem Auge Thränen

flossen. Da aber riefen die Ankläger: »Der schwarze Mann steht neben ihm

und diktirt ihm was er sagen soll« und Dr. Cotton Mather, der zu Pferde

anwesend war, rief der Menge zu, es sei kein wirklicher Geistlicher,

sondern seine Frömmigkeit sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so

manchmal, der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen.

-- Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt und der Henker ging zu

seiner Amtsverrichtung über. -- Mit Burroughs wurde u. A. ein früherer

Gefängnissbeamter hingerichtet, welcher, um sein trauriges Geschäft nicht

länger betreiben zu müssen, entflohen, aber auf der Flucht ergriffen worden

war.

Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem Hexenprozess zu

fungiren, wurde zu Tod gepresst, die Zunge ihm aus dem Mund gerissen und

als er im Todeskampf lag, wieder mit einem Stock in den Mund

hineingedrückt.

Neunzehn Personen waren nun bereits gehängt worden, einschliesslich des zu

Tode Gequetschten -- und die Richter begannen denn doch, sich zu fragen,

wie sie ihr Verfahren rechtfertigen sollten, wesshalb =Cotton Mather= auf

dringenden Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse durch die Presse

veröffentlichte und dieselben durch Hinweisung auf ähnliche in England

vorgekommene Fälle zu rechtfertigen suchte. »=More Wonders of the invisible

World=«, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen war doch durch

verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits ein Zweifel an der Wahrheit der

Sache entstanden und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt,

stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth auf Thiere. So wurde

z. B. ein Hund, den man für besessen und ein anderer, den man für einen

Zauberer hielt, gehängt.

Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten über. In =Andover=

liessen Leute, deren Angehörige krank waren, von Salem Personen, welche das

»Gespenster-Gesicht« hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer die

Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe Schauspiel wie in Salem

und nachdem der Friedensrichter (=Dudley Bradstreet=) dreissig bis vierzig

Personen verhaften hatte lassen, fühlte er sich doch sehr in seinem Gemüthe

beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle auszustellen. Darauf

aber wurde er selbst als der Hexerei schuldig angeklagt und musste, als

einziges Mittel seiner Rettung, die Flucht ergreifen.

Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston angeklagt; dieser

jedoch, rasch entschlossen, wusste sich einen Verhaftsbefehl gegen seine

Ankläger zu verschaffen und berechnete seinen ihm durch Verleumdung

zugefügten Schaden auf tausend Pfund Sterling. -- Dieses kühne Vorgehen

richtete viel aus -- die Anklagen hörten plötzlich auf und kamen von dieser

Zeit an in Misskredit. Viele, welche bereits Geständnisse abgelegt hatten,

zogen dieselben wieder zurück und am 3. Januar 1693 wurden an dem obersten

Gerichtshof von Salem von sechsundfünfzig Anklageschriften dieser Art

dreissig einfach bei Seite gelegt, und von den übrigen sechsundzwanzig, als

sie zum Prozess kamen, nur drei für berechtigt und die betreffenden

Personen für schuldig befunden. Ende Januar wurden zehn gefangene Personen,

welche bereits verurtheilt waren, frei gelassen.

Im April desselben Jahres wurde der Gouverneur =Phipps= von seiner Stelle

in Neu-England abgerufen und vor seiner Abreise setzte er alle wegen

Hexerei verdächtigen Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben

um diese Zeit hundertundfünfzig, von welchen fünfzig gestanden hatten,

wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert waren angeklagt, aber noch

nicht gefänglich eingezogen. -- Das Volk befürchtete von dieser Massregel,

welche es für sehr verkehrte Mildthätigkeit hielt, die schlimmsten Folgen,

allein die Hexerei hörte von diesem Augenblick an auf. Die Leute begannen

nachzudenken, sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem richtete

sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer von Salem-Village, Paris,

welcher den ersten Anstoss zur Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich

dieser nun selbst von seinem Unrecht überzeugt war, dieses eingestand und

bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch keine Ruhe, bis er Stadt und

Land verliess.

So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube, wenn auch einzelne Personen

nicht ganz davon lassen wollten. -- Einmal allerdings schien er wieder

aufleben zu wollen, indem ein junges Mädchen, =Margaret Bule= in Boston, in

Convulsionen fiel und von acht Gespenstern, die Personen ihrer

Bekanntschaft sein sollten, besucht sein wollte. =Cotton Mather= suchte sie

auf, glaubte sich von der Wahrheit ihrer Aussage zu überzeugen und leicht

hätte eine neue Flamme auflodern können, wäre ihr nicht von anderer Seite

entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter Kaufmann, =Calef=, von Boston,

besuchte nämlich Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der Ansicht

Cotton Mather's vollständig verschiedenen Resultat. Von dem Buche Calef's

»=More Wonders of the invisible World=« erhalten wir wohl die

allergenaueste Anschauung der damaligen Vorgänge in Salem und Andover.

Seit dieser Zeit hörte man in New-England nichts mehr von Hexen. Das Volk

schämte sich seiner Verirrung und bereute sie tief. Am 17. Dezember 1696

wurde in Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihung gebeten

und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht mehr gestatten zu wollen und

die Richter unterzeichneten eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und

Gott baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen. -- Eine

tiefe Beschämung hatte sich der verirrten Seelen bemächtigt.

Schliesslich sei noch eine wörtliche Erklärung einiger der Hexerei

angeklagten Frauen beigefügt. Sie sagten aus: »Als die Frau von Joseph

Ballard in Andover krank war, liess dieser -- entweder aus eigenem Antrieb

oder durch Andere dazu veranlasst -- aus Salem-Village zwei von den

sogenannten besessenen Personen herüberholen und diess war die Ursache der

schrecklichen Trübsal, welche über uns in Andover kam. Die Augen wurden uns

verbunden und unsere Hände auf die besessenen Personen gelegt, welche, als

wir in ihre Nähe kamen, von ihren Krämpfen befallen wurden. Dann sagten

sie, wir wären schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge eines

Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem gebracht wurden. Obgleich

wir uns nun diesem Verbrechen gegenüber vollständig unschuldig wussten,

waren wir doch Alle über diese Anklage so überaus erstaunt, erschreckt und

verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren. Unsere nächsten Verwandten,

welche uns in dieser schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr

kannten, verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen uns,

dasjenige zu beichten, was wir denn auch gebeichtet haben; und wahrhaftig,

dieses Bekenntniss war kein anderes, als das, was uns von einigen Herren

aufgenöthigt (suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen wären, dass

sie es wüssten und dass wir es wüssten und dass sie wüssten, wir wüssten

es -- diess Alles machte uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir

wären wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle unsere

geistigen Fähigkeiten waren uns abhanden gekommen und wir waren unfähig,

unsern Zustand beurtheilen zu können, und da sie uns mit ihrer Härte über

die Massen unfähig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wir Alles

und Alles was sie wünschten und das Meiste, was wir sagten, war in der That

eigentlich nur ein Zustimmen zu dem, was =sie= gesagt hatten.« -- So endete

die grausige =witchcraft-delusion von Salem=[164].

In =Frankreich= verliessen die Parlamente die Bahn der Besonnenheit, welche

ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das

von Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und

geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu

haben, zum Feuer[165]; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über

den Wehrwolf Jacques Rollet[166] und bestätigte 1582 das Todesurtheil einer

Hexe, welche einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt

hatte[167]. Mit der Wirksamkeit der Gerichte unter =Heinrich= III. ist

Bodin überhaupt zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht

genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene durch eine

Commission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum

Begünstigung der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes

Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich einige Verurtheilte

begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines

vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. =Clement= soll

besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt worden sein[168]. Eine

Deputation der Sechszehner hatte vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei

Candelaber aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber

berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes[169]: »On a trouvé

dernièrement, au bois de Vincennes, deux Satyres d'argent, de la hauteur de

quatre pieds. Ils étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle

il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre Seigneur

Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient des chandeliers. Ce qui

fait croire le contraire, c'est que, dans ces vases, il n'y avait pas

d'aiguille qui passât pour y mettre un cierge ou une petite chandelle;

joint qu'ils tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux

anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens que ces

Satyres, estimés par les payens êtres des dieux des forêts, où l'on tient

que les mauvais esprits se trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres

diaboliques ont été vus par messieurs de la ville. -- Outre ces deux

figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été corroyée; et sur

icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie et divers caractères. --

Tout ce qu'il (Henri III.) allait souvent au bois de Vincennes, n'était que

pour entendre à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.«

Auch mit den Zeiten =Heinrich's= IV. hätte Bodin's Eifer zufrieden sein

dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Dass im Hexenprozesse unter

diesem König eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte

aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das

Zeugniss des Convertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich

seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. »Unsere Gefängnisse, --

sagt der letztere, -- sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, dass

unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und dass wir nicht

traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen,

schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der Teufel ist ein so guter

Meister, dass wir nicht eine so grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken

können, dass nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen«[170].

Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen

liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch den seinem Vorgänger wegen

Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem

auch sei, im Jahr 1609 stellten =Despagnet=, Präsident, und =De Lancre=,

Rath des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine grosse

Untersuchung unter den Basken von Labourd an[171]. Es wurden hier mehr als

sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte

aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der

Dämonolatrie des Remigius nahe kommen[172].

Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach =Spanien= und veranlassten

daselbst die vor der Inquisition von Logroño verhandelten Prozesse, aus

deren Protokollen wir oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt

haben[173]. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño ein feierliches

Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig Personen, die bestraft wurden,

befanden sich neunundzwanzig Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie

im Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig gezeigt hatten,

frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur Uebergabe an den

weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten hatte man hierbei verschiedene

Kinder gebraucht, die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und

exorzisirte, die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt wurde, von

den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. -- Dieser Prozess

veranlasste eine niemals in den Druck gekommene Eingabe des Humanisten

=Peter de Valencia=, eines Freundes von Arias Montanus, an den

Grossinquisitor. Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses

besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der Zweifelhaftigkeit des

Gegenstandes selbst =Leugnende= zu verurtheilen; eine genaue Instruktion

für die Inquisitoren müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, dass

der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung bei Seite gelegt habe;

doch ist es gewiss, dass eine beschränkende Instruktion für die

Provinzialinquisitoren bald darauf erschien[174].

Unter =Ludwig's= XIII. Regierung erregten am meisten Aufsehen die beiden

Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy und Grandier. Der eine derselben

fällt in die Periode von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht

ohne Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht über seiner Zeit

stand. Letzteres hatte er schon 1618 als Bischof beurkundet, als er den

Gläubigen seiner Diözese eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen

liess, und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: »La _magie_

est un art de produire des effets par la puissance du diable; _sorcellerie_

ou _maléficie_ est un art de nuire aux hommes par la puissance du diable.

Il y a cette différence entre la magie et la sorcellerie, que la magie a

pour fin principale _l'ostentation_, se faire admirer; et la sorcellerie la

_nuisance_«[175].

=Louis Gaufridy=[176], Benefiziatpriester an der Kirche des Accoules zu

Marseille, galt, wie eine aus der Feder seiner Feinde geflossene

Geschichtserzählung sagt, für den frömmsten Mann auf Erden und sah seinen

Beichtstuhl besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich hört

man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, Prior von St. Maximin, an

einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters vornimmt. Die Teufel Beelzebub,

Asmodeus, Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom Antichrist und vom

jüngsten Tage und erzählen ganz besonders vom Priester Gaufridy

schreckliche Dinge. Derselbe, sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem

Teufel verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: er sei König

der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, in der Türkei und in

Deutschland, und sein Hauch bezaubere die Frauen, wenn er dieselben

missbrauchen wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den

Nonnen, =Magdalene de la Palud=, verführt, zum Hexentanze mitgenommen und

zum Abfalle bewogen; als dieselbe aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt,

habe er ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie zu

besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille die allgemeine Stimme,

dass Gaufridy dessen unschuldig sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael

verschrieen werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, wo

Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, ein umständliches

Bekenntniss über die zauberischen Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte.

Dieser ward verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des

erzbischöflichen Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit Magdalene, die

sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen der Teufel, des geistlichen

Beistands der Dominikaner und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy

schwur bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei. Magdalene

bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, und die Teufel Beelzebub und

Verrine bezeugten aus der Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer

weit schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand das

Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das Leben abzusprechen; er

wurde, um Nennung seiner Complicen zu erpressen, die man als Hunde und

Eulen schaarenweise um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann

degradirt und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze zu Aix lebendig

verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien eine umständliche Darstellung

dieser Teufelsgeschichten, wie man sie eher bei einem Cäsarius von

Heisterbach, als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. Auch liess man

ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss drucken, welches der

Mercure Français von 1617 aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein,

was wir aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in allen

Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen denen der spanischen,

englischen, deutschen, italienischen und schwedischen Hexen vollkommen

gleich. Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, als bei

Magdalene de la Palud noch die seltenere Form des Chirographums mit Blut

vorkommt[177].

Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte von Besessenen, die

ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster spielt[178]. Zu Loudun, in der

Diözese von Poitiers, lebte der Priester =Urbain Grandier= im Besitze

zweier Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen in der

Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der Protektion der Jesuiten zu

Bordeaux, in deren Schule er sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön,

kenntnissreich und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und wegen seiner

Neigung zum weiblichen Geschlechte von Ehemännern und Vätern gefürchtet.

Darum fehlte es ihm nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator

Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft seiner Tochter, die

ein dumpfes Gerücht mit Grandier in Verbindung brachte, vereinigte sich mit

etlichen seiner Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon

wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum Sturze desselben.

Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe der Gottlosigkeit, vielfacher

Unkeuschheit und sogar mitten in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf

öffentlicher Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in seinem

Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun in Paris Genugthuung suchte,

verordnete der Bischof von Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der

Hand des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). Obwohl es an

allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier dennoch vom Offizialate zur Busse

verurtheilt und der Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für

unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den königlichen

Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab sich, dass selbst falsche

Zeugnisse abgelegt worden waren; Grandier wurde daher freigesprochen und

vom Erzbischof von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine Aemter

wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, welche ihm der Erzbischof

zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten anbot, zog er jedoch mit einem

Lorbeerzweige in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen gegen

seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit durch ungemessenen

Hohn.

In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster gestiftet

worden; die Nonnen desselben waren noch arm und wohnten in einem

gemietheten Hause, in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche

unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits mehrfach das

Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren Schwestern durch

Gespenstererscheinungen zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das

Gerücht, dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der schon früher

gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche von bösen Geistern besessene

Nonnen fleissig exorzisire. Die Wahrheit war, dass er dieselben durch

mancherlei Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer höchst ruchlosen

Rolle abrichten zu lassen. Als sie die nöthige Fertigkeit erlangt hatten,

lud er einige Magistratspersonen unter der Anzeige, dass eine der Nonnen

von einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein ein. Kaum

bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte Behörde, so sprang sie unter

Zuckungen auf, grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete

sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, Mönche aus dem von

Grandier heftig befehdeten Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und

ersterer richtete an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam

ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa animositatis. Frage:

Per quod pactum? Antwort: Per flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage:

Quis misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd und stockend

ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! Antwort: Grandier. Frage: Dic

qualitatem! Antwort: Sacerdos. Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti

Petri. Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! -- Hierauf

kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. Mignon aber nahm die beiden

Magistratspersonen bei Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe

viele Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers Gaufridy.

Dergleichen Scenen wiederholten sich an den folgenden Tagen vor einer

Schaar von Neugierigen. In einer derselben entstand das Geschrei, eine

Katze sei durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand eine Katze

auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette der Oberin, und einer der

Exorzisten beschwor sie unter vielfacher Bekreuzung. Manche unter den

Umstehenden wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten

Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für den folgenden Tag die

definitive Austreibung der Teufel, und als das Gericht zur bestimmten

Stunde erschien, um ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre

mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende.

Mittlerweile hatte sich =Grandier= beim königlichen Baillif und beim

Bischof von Poitiers über Verleumdung beklagt; dieser jedoch gab ihm kein

Gehör, und als jener die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die

Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die Nonnen, noch die

Exorzisten, sondern beriefen sich auf den Bischof. Bald fing ein zweiter

Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein

und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen

deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das

Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei

Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's Klagen

wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif

entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit

Schimpf bestanden. Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, der

die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen Kirche in dem

Geschehenen nicht erkennen wolle, und sie erhielten neuen Muth, als ihnen

der Bischof noch zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem

angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche in der

Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen zur Beobachtung nach

Loudun schickte. Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und

der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr

Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder

diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten. (Anfang

1632.)

=Mignon= und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch,

weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath von

=Laubardemont=, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem

königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten.

Dieser Mann war ein Verwandter der Domina und wurde bald in das Interesse

der Verschworenen gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den Verfasser

eines Pasquills[179], das kurz zuvor zu Gunsten der Königin Mutter gegen

Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. Kaum war Laubardemont wieder in

Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor;

nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt

und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: =la

Démonomanie de Loudun= eine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren

Ereignisse dargestellt wurden. Da, gegen das Ende des Jahres, erschien

plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher

Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen

Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar

die Appellation ab. Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und

der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges

fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die

Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass

darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's Feinde

hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als

Exorzisten, Experten und Zeugen.

Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt von Tag zu Tag. Die

Mönche Frankreichs, den Pater Joseph an der Spitze, verhandelten damals

stark den vom Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel,

wenn er ordnungsmässig beschworen werde, =sich gezwungen sehe, die Wahrheit

zu sagen=. Dieser Satz war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke,

sondern auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für angefochtene

Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. In der Hoffnung, durch die

Besessenen von Loudun die Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten

Mönche verschiedener Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph hatte

sich incognito eingefunden; da er aber die Sache allzu plump angelegt fand,

um nicht in der öffentlichen Meinung zu verunglücken, so zog er sich

frühzeitig zurück und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande.

Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam in Programmen

vorherverkündigten Taschenspielerstücke gänzlich scheiterten. Einst war

angesagt, dass am folgenden Tage der Teufel während der Exorzismen dem

Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen und so lange in der Luft

schweben lassen werde, als man ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden

bis zum Abend verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter dem

Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht aufgeführt werden, weil

etliche neugierige Zweifler unter das Kirchendach vorgedrungen waren und

daselbst einen Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung wartete,

um mittelst eines Angelhakens, der an einem Faden durch ein Loch der Decke

hinabgelassen werden sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu

bewerkstelligen. Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten jetzt murrend

und kopfschüttelnd ab. Da erschien der Bischof von Poitiers persönlich, um

gegen den Unglauben zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es

eine Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu sei, nicht

an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. »Dieses ist es, -- schrieb

der Pater Tranquille, -- dass wir sagen können, dieses Unternehmen sei

Gottes Werk, weil es ein Werk des Königs.« Die überaus schamlosen Reden und

Geberden der Besessenen hatten beim Volke Unwillen erregt; auch =davon= zu

reden wurde durch öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der

Kanzel verboten.

Mittlerweile war =Grandier= verhört, confrontirt und der Nadelprobe

unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der

Nonnen das Stigma sein sollte, das =runde= Ende der Sonde angesetzt, an den

übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den Knochen eingebohrt,

um ihn zum Schreien zu bringen. Falsche Zeugen waren verhört worden, und

selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's

Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's

Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung

unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der

Zauberei beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten

Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter Thränen der Reue betheuerten,

dass sie nur Werkzeuge der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die

Geistlichen versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar

diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission trat zusammen, das

Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt nicht zweifelhaft sein konnte. In

dieser Noth richtete die Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift

unmittelbar an den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche

laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen Aussagen des

Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, und bat um Ueberweisung der

Sache an das Parlament von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht

der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen

Versammlung »der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten

reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute« ihren Ursprung

verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art

bei schwerer Strafe.

=Grandier= sah sein Ende nahen. Er hatte in dem ganzen Prozesse nichts zu

bekennen gehabt, als die Autorschaft hinsichtlich des bei ihm gefundenen

Traktats gegen den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von ihm

eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem Unwillen die

Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten Verfahrens. Am 18. August 1634

sprach die Commission folgendes Urtheil: »Wir haben kund gethan und thun

kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender Weise des Lasters der

Zauberei und Hexerei und der Besessenheit der Teufel, die durch sein

Verursachen einigen Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen

weltlichen Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen

Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt sei. Zur Abbüssung

derselben haben wir diesen Grandier verdammt und verdammen ihn, mit

entblösstem Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende Fackel von

zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre von St. Peter auf dem Markte

und vor der Kirche der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den

Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung zu bitten. Und

wenn dieses geschehen ist, so soll er auf den Platz des heiligen Kreuzes

geführt werden und daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen,

welchen man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch sein Leib

lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen Zeichen, die bei den Akten

aufgehoben sind, und nebst dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der

Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in die Luft gestreut

werden. Wir haben auch kund gethan und thun hiermit kund, dass alle und

jede seine Güter dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch

so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres vorausgenommen werde,

damit man dafür eine kupferne Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt

gegenwärtigen Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen

Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem Gedächtniss

aufgehoben werde. Und bevor man zur Vollstreckung des gegenwärtigen

Urtheils schreite, verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung

seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche Tortur

gebracht werde.«

=Grandier= hörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, überstand die Folter mit

Ausdauer, obgleich man ihm die Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster

Weise zusammenkeilte, und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe

als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, die besessenen Nonnen aber

in seinem Leben nicht gesehen habe. Nach der Folter war Laubardemont über

zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm

vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab.

Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir

noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der

Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben Tags wurde das Urtheil

vollstreckt, nur dass der Unglückliche wegen Zerschmetterung seiner Beine

nicht, wie der Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe

liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte er zum Volke reden;

die Exorzisten aber schütteten ihm eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht,

und als die Wirkung desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse.

Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie Bekenntnisse, und

als diese nicht erfolgten, geriethen sie in so heftigen Zorn, dass sie die

vom Propsteirichter zugestandene Erdrosselung vor dem Anzünden des

Holzstosses zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, die dem

Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie nicht zulaufen konnte, und

der Pater Lactantius übernahm selbst das Amt des Henkerknechts, indem er

eiligst den Brand ins Holz warf. Grandier rief: »Deus meus, ad te vigilo,

miserere mei, Deus!« Seine Stimme wurde von den Kapuzinern unterdrückt, die

abermals den Inhalt ihrer Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen.

Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen noch immer nicht auf.

Wir gedenken indessen dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient

noch bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in dem Munde einer

Besessenen blutig erschien und die Teufel, obgleich mit grossem

Widerstreben, für die Transsubstantiation Zeugniss ablegten. Laubardemont

nahm den Reformirten einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides an die

Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch die Geschenke der Gläubigen

sich eine sorgenfreie Existenz gesichert sahen. Der Pater =Lactantius=

starb in Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm der Jesuit

=Surin= die Exorzismen. Zahlreiche Schriften erschienen zur Erbauung des

Publikums. Der Gedanke, das Zeugniss des Teufels für dogmatische und

Inquisitionszwecke zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten ganz

ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige sogleich in der Geburt

erstickten. So war man eben im Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas,

Carmin und Gilman aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle

U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, auszutreiben, als

Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, durch einfache Androhung weltlicher

Strafen die Teufel und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe

brachte. Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, und

Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode den Exorzisten das bisher

bezogene Salar zurückbehalten hatte, fand es endlich an der Zeit, alle

weiteren Wunderthaten der frommen Väter ernstlich zu verbieten.

Im achtzehnten Jahrhundert schrieb =La Menardaye= zur Vertheidigung der

Exorzismen von Loudun und veröffentlichte eine Abschrift derjenigen

Urkunde, durch welche sich Grandier dem Teufel verschrieben haben

soll[180]. Das Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers

unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden ein Facsimile

desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung ausgestellten Reverses als

Beilage im ersten Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide

Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers vor der

Revolution in den Archiven von Poitiers befunden haben.

In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts legte der Doctor der

Theologie und Pfarrer zu Vibrai, =Jean Baptiste Thiers=, die Ueberzeugung

der gebildeten Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen

Traité des superstitions, qui regardent les sacremens (Paris, 1679) dar,

welches Werk 1741 schon die vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der

erste Band des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen Verbote

der Zauberei zusammenstellt, und die »schwarze Magie« zwar als nichtige

Thorheit aber auch als schwerstes Verbrechen zu erweisen sucht, hierher.

Die folgenden Bände enthalten unter dem Titel des »Aberglaubens« nichts

anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die sieben Sakramente der

katholischen Kirche bezüglichen Lehren, welche von dieser als Irrlehren

verworfen sind.

Von =Schweden= ist es nicht bekannt, dass es vor dem dreissigjährigen

Kriege oder während desselben Zauberer verbrannt habe; man weiss sogar,

dass Christina und ihre Generale solche Verfolgungen in den deutschen

Landen hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, war es, als

hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben den zurückbehaltenen

Tribut mit einem Male nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale

im Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte kennt[181].

Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle spielten.

Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und Mora in Dalecarlien

zeigten sich auffallende Erscheinungen: sie fielen in Ohnmachten und

Krämpfe und erzählten bald im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von

Paroxysmus von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin sie von den

Hexen mitgenommen worden seien, um dem daselbst gefeierten Sabbath

beizuwohnen. Hierselbst behaupteten sie zuweilen vom Teufel Schläge

erhalten zu haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. Ein

unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien gegen die Hexen,

und vom Hofe ward eine Commission gesendet, um die Sache zu untersuchen.

Dieselbe verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte an

dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder weniger Uebereinstimmung

ein höchst tolles Bild von den Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit

ihnen confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. Sie sagten

aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine derselbe in der Gestalt des

tollen Andreas im grauen Rocke mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit

einem rothen Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von

mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder von bedeutender

Länge. Er schmiere die Kinder mit einer Salbe ein, setze sie auf eins

seiner Thiere, und fahre mit ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast

stehe, in dessen Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären,

weideten, und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler und wildesten

Ausschweifungen stattfänden. Etliche der Kinder sprachen auch von einem

weissen Engel, der ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie

anreize, indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben keinen langen

Bestand haben werde. Dieser gute Engel stellte sich auch bisweilen an den

Eingang des Blakullahauses zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren

zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. -- Von den Eltern erfuhr

die Commission, dass die Kinder Nachts in den Armen derselben und in den

Betten gelegen hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten

erzählten. -- Mittelst der Folter machte sich die Commission den ganzen

Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt wurden vierundachtzig Erwachsene und

fünfzehn Kinder verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines

Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht und zwanzig

der Kleinsten nur an drei aufeinander folgenden Tagen gezüchtigt und

siebenundvierzig andere Personen von der Instanz entbunden.

Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen das Gewöhnliche von den

Hexentänzen, in einzelnen Zügen nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als

anderwärts. Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht,

führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt sie, wenn sie

nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn Kinder mitbringen. Um den

letzteren einen bequemen Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres

Bockes durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu Blakulla wird

in des Teufels Namen getauft, geschmaust, getanzt und gebuhlt. Der Teufel

prügelt oft Hexen und Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe,

lässt sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist sogar einmal

bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit gestorben. Er hat auch leibliche

Söhne und Töchter zu Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher

Kinder nur Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen.

Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen das Urtheil und

kehrten, von dem Danke der Thalmänner begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande

betete man sonntäglich in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die Macht

des Teufels; König =Karl= XI. aber äusserte später gegen den Herzog von

Holstein: »seine Richter und Commissarien hätten auf vorgebrachten

eindringlichen Beweis mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode

verurtheilt und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen und durch

Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche Thatsachen oder nur die

Wirkung zügelloser Einbildungskraft gewesen, sei er bis jetzt nicht im

Stande zu entscheiden.«

Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei =Glanvil=, =Bekker= und

=Hauber= keine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich

gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den

eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter

Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung

einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht

weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen

kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll.

Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die

Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften

Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt

haben. Hier bleibt die Suggestion -- von wem sie auch gekommen sein mag --

die einzig mögliche Vermuthung und klagt die Richter und Commissarien

nicht weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, wie einer über

alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an.

Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte,

berichtet =Thomasius=, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten,

auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die

Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige

Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige,

nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: »Aus

dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht

zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die Rachgierigen.« Erst als

schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen

Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu

führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete. Er versprach

nämlich mit Vorwissen seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben

Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von einer ehrbaren

Person alsbald auf eine andere überzutragen[182].

Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch könnte manche seltsame

Geschichte erzählt werden. Es liesse sich ausser vielem Andern berichten,

wie mit Mazarin's Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers

exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert wurde[183]; wie

die Schweizer im Begriffe waren, einen Marionettenmann zum Tode zu führen;

wie eine Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean Pierre

d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein Experiment über die

Harmonie der Töne an einem Skelet angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu

Haye du Puis auf Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von

Coignies die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden wurde. Wir

könnten dann weiter durchmustern, was sich in Dänemark, Preussen, Polen,

Ungarn und Italien, in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab;

aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung des Ziels ermüden an

dem überall wesentlich gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und

Strafe, bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende

Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen Troste enden, dass in jenem

Jahrhundert ausser England irgend eine Nation die unserige in der Anzahl

der Opfer eingeholt oder überboten hätte.

Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen Abnahme und Heilung

der Seuche!

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 23 / 63 题