Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen Netzen fing. Das
entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm selbst die Wasserprobe vor, er
schwamm, ward schuldig erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen,
oder nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten Gesange
des Hudibras:
Has not this present Parliament
A ledger to the devil sent,
Fully empovered to treat about
Finding revolted witches out?
And has not he within one year
Hang'd threescore of them in a shire? --
Who after proved himself a witch,
And made a rod for his own breech.
Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre später im nördlichen
England vorging, berichtet =Sykes= in den Local Records. »In den
Gemeinderaths-Akten von Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom
26. März 1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern
unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen alle verdächtigen
Personen veranlasste. In Folge derselben schickte die Obrigkeit zwei
Gerichtsdiener nach Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die
Nadelprobe zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen und die ihm
Vorgeführten untersuchen wollte, ausser freier Her- und Rückreise zwanzig
Schillinge für jede Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die
Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt brachten, liess die
Obrigkeit durch die Schelle bekannt machen, wer gegen irgend ein Weib eine
Klage wegen Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle
dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig Weiber wurden
in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe unterworfen und mehrentheils
schuldig befunden. Aus einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu
St. Andrews in Schottland ersieht man, dass ein Mann und fünfzehn Weiber zu
Newcastle wegen Hexerei hingerichtet wurden. Als der Hexenfinder in dieser
Stadt mit seinem Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche
hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu untersuchen, und
erhielt drei Pfund für das Stück; aber =Henry Ogle= Esq. bemächtigte sich
seiner und forderte Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo
er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in diesem Lande
verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt wurde. Er gestand am Galgen, dass
er über zweihundertundzwanzig Weiber in beiden Königreichen um den Lohn von
zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert habe«[154]. -- Ganz
England war damals von der unheimlichen Finsterniss des Hexenglaubens
umnachtet. Scenen, wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden
überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend
angesehen[155]. -- Der berühmte Verfasser der (etwa 1633 erschienenen und
den crassesten Aberglauben vertheidigenden) Religio medici, =Thomas
Browne=, der »Vater des Deismus« gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein
Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle zwar natürlich,
aber durch den ihnen einwohnenden Teufel gesteigert wären, was er durch
Berufung auf kurz vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. -- Die
beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung als Hexen
dargethan und wurden 1665 gehängt[156]. -- Im Jahr 1682 wurden in Exeter
drei Personen wegen Hexerei hingerichtet[157].
In =Schottland= hatten die Hexenprozesse namentlich seit 1603 ihren
ununterbrochenen Fortgang gehabt, und zwar unter der eifrigsten Mitwirkung
der reformirten Geistlichkeit, die freilich die hochverdiente Hüterin der
schottischen Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk und
Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu Denunziationen zu ermuntern, waren
hier in den Kirchen Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die
Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art waren die
eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland zur Anwendung
brachte[158]. Um eine hartnäckige Hexe zu wecken, band man ihr einen
eisernen Kappzaum oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, um
das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an der Mauer in einer solchen
Weise befestigt, dass die Unglückliche sich nicht niederlegen konnte. In
dieser Stellung musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch
verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zu Geständnissen
aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde an ihr mit der tief ins Fleisch
eindringenden Nadel zur Ermittelung des Hexenmales experimentirt[159].
Ausserdem wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die Gefolterte
den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne ihr einen Schluck Wassers
zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Einzelne diese Marter --
einschliesslich der tortura insomniae -- fünf, sogar neun Tage und Nächte
hindurch ertragen mussten[160].
Ausserdem wurde aber ganz besonders »Verstockten«, welche auf diesem Wege
nicht zum Geständniss zu bringen waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln
zu Leibe gegangen. Hören wir, was =Hartpole Lecky=[161] S. 101 über
dieselben berichtet: »Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich zur
Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, die spanischen Stiefeln und die
Caschielawis. Erstere war eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse,
in welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht wurde, die
man mit einem Hammer hineintrieb, die dritte eine eiserne Form, die von
Zeit zu Zeit über einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde.
Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden gebrannt. In einem
gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von einem Manne, der achtundvierzig
Stunden unter der scharfen Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und
von einem anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage und
Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine alltäglich in den
spanischen Stiefeln gebrochen und der so gegeisselt wurde, dass ihm die
ganze Haut vom Körper gerissen ward. -- Wie viele Geständnisse durch diese
Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zwar ist uns eine
grosse Anzahl von Zeugenaussagen und Geständnissen aufbewahrt, allein diese
stammen nur von einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662
mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt und dass in
diesem Jahre =vierzehn Untersuchungscommissionen= eingesetzt waren.« Es
kann also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, dass er
habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen sehen oder wie 1678 an
einem einzigen Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt
wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere Weiber »mit gellendem
Geschrei schon halbverbrannt dem langsam sie verzehrenden Feuer sich
entwanden, einige Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten
der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem
Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen in zuckendem Todeskampfe in
die Flammen niedersanken.«[162].
Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war die Pest des
Hexenglaubens auch nach =Nordamerika= von England her eingeschleppt.
Schon im Jahr 1645 waren im Staate =Massachusetts= vier Personen der
Hexerei angeklagt und hingerichtet worden. Doch hatte dieses Vorkommniss
kein sonderliches Aufsehen gemacht. Die berüchtigte =Hexenjagd von Salem=
nahm erst später, im unmittelbaren Anschluss an eine Quäkerverfolgung,
ihren Anfang. -- Es ist dabei zu bemerken, dass die Seele derselben zwei
hochangesehene reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, nämlich
=Increase Mather=, der zweiundsechszig Jahre als Seelsorger an der
Nordkirche zu Boston gewirkt hat und dem Neu-England den ersten Grundstein
seiner Unabhängigkeit verdankt, und vor Allem dessen Sohn =Cotton
Mather=, -- wie der Vater ein ernster, gelehrter und glaubenseifriger
Prediger, dessen Name in der englischen Literatur noch heute mit
Auszeichnung genannt wird, wesshalb seine Dämonomanie noch um so
räthselhafter erscheinen kann.
Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welches sich 1688 zu
=Boston= zutrug, gab den ersten Anlass zu dem grausigen Drama.
Im Hause eines Maurers war Wäsche abhanden gekommen -- der Verdacht fiel
auf eine Waschfrau, welche in der Familie zeitweise Dienste leistete --
diese, empört über die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen gegen
ein Töchterchen der Familie entschlüpfen. Als das Kind nun den andern Tag
erkrankte und das Uebel sich auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man
auf den Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine Irländerin und
Papistin (keins von beiden sprach zu ihren Gunsten) wurde verhaftet,
verhört, und da sie unzusammenhängend und nur gebrochen englisch sprach,
schliesslich in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab,
verurtheilt und hingerichtet. -- Natürlich hatte dieser Vorgang einen
tiefen Eindruck auf das Volk gemacht und die Verblendung nahm mehr und mehr
zu. =Cotton Mather= wurde als Zeuge zu den Kindern des Maurers gerufen.
Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen Augen hier darbot, nahm er das am
meisten von Krämpfen und eigenthümlichen Zuständen befallene Kind mit nach
Hause, um es ungestört examiniren zu können. Es scheint, dass das kleine
Mädchen mancherlei von den Hexereien, welche in England und Schottland
vorgekommen sein sollten, gehört und seine Phantasie damit erfüllt hatte.
Die Kleine kam nämlich oft in Gegenwart vieler Personen in einen
eigenthümlichen Zustand, setzte sich rittlings auf einen Stuhl, trabte,
galoppirte u. s. w. Bald schien sie mit unsichtbaren Wesen zu sprechen,
bald diesen zuzuhören. Sie erzählte Cotton Mather von Versammlungen, welche
Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten hätten und bezeichnete
Personen, welche sie daselbst gesehen haben wollte u. s. w. -- Der, gelind
gesagt, etwas einfältige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von der
Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit der Hexerei
überzeugt und hat sogar über den beregten Fall ein Buch (»Memorable
Providences relating to Witchcraft and Possession.« Lond. 1689) der
Nachwelt hinterlassen.
Ein anderer Geistlicher, =Paris= aus Salem-Village, welcher seit mehreren
Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde lebte, war nicht minder von der
Sache eingenommen. Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner Familie
von eigenthümlichen Zuständen befallen; sie verkrochen sich unter den
Möbeln und in Ecken, sprachen sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen
theilweise in Krämpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht erkennen
und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken behext wären. -- Nun hatte
Paris einen Indianer und dessen Frau als Dienstboten; -- durch diese liess
er (wie es in ihrem Stamm üblich war) einen verzauberten Kuchen backen und
derselbe, einem der Familie gehörenden Hunde gegeben, sollte es möglich
machen, dass die besessenen Personen erkennen könnten, wer sie behext
hätte[163]. Das Resultat war, dass sie die beiden Indianer für schuldig
erklärten und diese, dazu gedrängt, gestanden es auch ein und wurden ins
Gefängniss geworfen.
Von nun an mehrten sich die Anklagen und am 11. April wurde eine ganze
Anzahl der Hexerei beschuldigten Personen in Salem von einem Gericht,
welches aus sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt war, in
Untersuchung genommen.
Die wunderbarsten Geständnisse wurden aus dem Mund der Besessenen
herausgelockt. Sie erzählten von einem schwarzen Manne von übernatürlicher
Grösse, welcher sie verfolge und dränge, dass sie sich in ein von ihm
hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben sollten, -- von
unheimlichen Zusammenkünften solcher Personen, die sich bereits dem Teufel
verschrieben hätten, welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und
Wein genössen und es ihr Sakrament nennten, u. s. w. Sie erzählten weiter,
dass sie auf einem Stock zu den Versammlungen ritten und dass sie die
Absicht hätten, das Reich Christi zu zerstören und das Reich des Teufels
aufzurichten und dass dann Alles gut sein würde. -- Die Tollheit ging bald
so weit, dass sogar ein vierjähriges Mädchen als der Hexerei dringend
verdächtig gefänglich eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich
zuweilen unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen es angesehen
werde, durch seinen bösen Blick Unheil zufüge.
Als im Mai 1692 Sir =W. Phipps= als Gouverneur nach Neu-England kam,
erschien dieser keineswegs als Friedensherold, sondern machte durch seine
strengen Massregeln (er befahl u. A., dass die wegen Hexerei verklagten
Gefangenen in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch ärger. Immer
mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten glaubten sich oft nur dadurch
helfen zu können, dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu
sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem Rufe stehende
Personen angeklagt, so ging man nun weiter und belastete auch
Höherstehende. Wagte Jemand zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er
ebenfalls der Hexerei verdächtig. -- Am 31. Mai 1692 wurde ein Seekapitän
aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht gestellt. Er fragte ganz
erstaunt seine Ankläger, wie sie sich nur denken könnten, dass er nach
dieser Stadt kommen möge, um Personen zu schädigen, da er Salem noch nie
zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins Gefängniss geworfen; der
Beschliesser jedoch scheint ihm zur Flucht behülflich gewesen zu sein.
Die Gefängnisse füllten sich immer mehr und manches Todesurtheil wurde
vollstreckt. Die Besessenen nahmen massenhaft zu und ihre Aussagen, oft
ganz barock, wurden von dem Gericht für Wahrheit hingenommen. Die
Besessenen wollten Besuche von den Hexen erhalten haben, welche mitten in
der Nacht durch das geschlossene Fenster kamen, sie gleich einem Alp
stundenlang drückten, so dass sie kein Glied rühren und nicht athmen
konnten; sie wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen
Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben. In den
gerichtlichen Verhören behaupteten sie den »schwarzen Mann« neben den
Angeklagten stehen zu sehen, um ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr
zu flüstern und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten so
fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen ihnen gebliebenen Beweis
des Alibi nicht gestatteten.
Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen, da standen am 5. August
wieder sechs Angeklagte vor Gericht, von welchen fünf am 19. August
hingerichtet wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher, =Mr. Georg
Burroughs=, welcher seine Richter mit dem Ausspruche, dass es weder jemals
Hexen, welche einen Bund mit dem Teufel gemacht, gegeben hätte noch gebe,
sehr erzürnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu der umstehenden
Menge und sprach zu ihr mit so viel Gefühl, dass aus manchem Auge Thränen
flossen. Da aber riefen die Ankläger: »Der schwarze Mann steht neben ihm
und diktirt ihm was er sagen soll« und Dr. Cotton Mather, der zu Pferde
anwesend war, rief der Menge zu, es sei kein wirklicher Geistlicher,
sondern seine Frömmigkeit sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so
manchmal, der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen.
-- Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt und der Henker ging zu
seiner Amtsverrichtung über. -- Mit Burroughs wurde u. A. ein früherer
Gefängnissbeamter hingerichtet, welcher, um sein trauriges Geschäft nicht
länger betreiben zu müssen, entflohen, aber auf der Flucht ergriffen worden
war.
Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem Hexenprozess zu
fungiren, wurde zu Tod gepresst, die Zunge ihm aus dem Mund gerissen und
als er im Todeskampf lag, wieder mit einem Stock in den Mund
hineingedrückt.
Neunzehn Personen waren nun bereits gehängt worden, einschliesslich des zu
Tode Gequetschten -- und die Richter begannen denn doch, sich zu fragen,
wie sie ihr Verfahren rechtfertigen sollten, wesshalb =Cotton Mather= auf
dringenden Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse durch die Presse
veröffentlichte und dieselben durch Hinweisung auf ähnliche in England
vorgekommene Fälle zu rechtfertigen suchte. »=More Wonders of the invisible
World=«, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen war doch durch
verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits ein Zweifel an der Wahrheit der
Sache entstanden und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt,
stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth auf Thiere. So wurde
z. B. ein Hund, den man für besessen und ein anderer, den man für einen
Zauberer hielt, gehängt.
Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten über. In =Andover=
liessen Leute, deren Angehörige krank waren, von Salem Personen, welche das
»Gespenster-Gesicht« hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer die
Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe Schauspiel wie in Salem
und nachdem der Friedensrichter (=Dudley Bradstreet=) dreissig bis vierzig
Personen verhaften hatte lassen, fühlte er sich doch sehr in seinem Gemüthe
beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle auszustellen. Darauf
aber wurde er selbst als der Hexerei schuldig angeklagt und musste, als
einziges Mittel seiner Rettung, die Flucht ergreifen.
Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston angeklagt; dieser
jedoch, rasch entschlossen, wusste sich einen Verhaftsbefehl gegen seine
Ankläger zu verschaffen und berechnete seinen ihm durch Verleumdung
zugefügten Schaden auf tausend Pfund Sterling. -- Dieses kühne Vorgehen
richtete viel aus -- die Anklagen hörten plötzlich auf und kamen von dieser
Zeit an in Misskredit. Viele, welche bereits Geständnisse abgelegt hatten,
zogen dieselben wieder zurück und am 3. Januar 1693 wurden an dem obersten
Gerichtshof von Salem von sechsundfünfzig Anklageschriften dieser Art
dreissig einfach bei Seite gelegt, und von den übrigen sechsundzwanzig, als
sie zum Prozess kamen, nur drei für berechtigt und die betreffenden
Personen für schuldig befunden. Ende Januar wurden zehn gefangene Personen,
welche bereits verurtheilt waren, frei gelassen.
Im April desselben Jahres wurde der Gouverneur =Phipps= von seiner Stelle
in Neu-England abgerufen und vor seiner Abreise setzte er alle wegen
Hexerei verdächtigen Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben
um diese Zeit hundertundfünfzig, von welchen fünfzig gestanden hatten,
wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert waren angeklagt, aber noch
nicht gefänglich eingezogen. -- Das Volk befürchtete von dieser Massregel,
welche es für sehr verkehrte Mildthätigkeit hielt, die schlimmsten Folgen,
allein die Hexerei hörte von diesem Augenblick an auf. Die Leute begannen
nachzudenken, sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem richtete
sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer von Salem-Village, Paris,
welcher den ersten Anstoss zur Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich
dieser nun selbst von seinem Unrecht überzeugt war, dieses eingestand und
bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch keine Ruhe, bis er Stadt und
Land verliess.
So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube, wenn auch einzelne Personen
nicht ganz davon lassen wollten. -- Einmal allerdings schien er wieder
aufleben zu wollen, indem ein junges Mädchen, =Margaret Bule= in Boston, in
Convulsionen fiel und von acht Gespenstern, die Personen ihrer
Bekanntschaft sein sollten, besucht sein wollte. =Cotton Mather= suchte sie
auf, glaubte sich von der Wahrheit ihrer Aussage zu überzeugen und leicht
hätte eine neue Flamme auflodern können, wäre ihr nicht von anderer Seite
entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter Kaufmann, =Calef=, von Boston,
besuchte nämlich Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der Ansicht
Cotton Mather's vollständig verschiedenen Resultat. Von dem Buche Calef's
»=More Wonders of the invisible World=« erhalten wir wohl die
allergenaueste Anschauung der damaligen Vorgänge in Salem und Andover.
Seit dieser Zeit hörte man in New-England nichts mehr von Hexen. Das Volk
schämte sich seiner Verirrung und bereute sie tief. Am 17. Dezember 1696
wurde in Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihung gebeten
und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht mehr gestatten zu wollen und
die Richter unterzeichneten eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und
Gott baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen. -- Eine
tiefe Beschämung hatte sich der verirrten Seelen bemächtigt.
Schliesslich sei noch eine wörtliche Erklärung einiger der Hexerei
angeklagten Frauen beigefügt. Sie sagten aus: »Als die Frau von Joseph
Ballard in Andover krank war, liess dieser -- entweder aus eigenem Antrieb
oder durch Andere dazu veranlasst -- aus Salem-Village zwei von den
sogenannten besessenen Personen herüberholen und diess war die Ursache der
schrecklichen Trübsal, welche über uns in Andover kam. Die Augen wurden uns
verbunden und unsere Hände auf die besessenen Personen gelegt, welche, als
wir in ihre Nähe kamen, von ihren Krämpfen befallen wurden. Dann sagten
sie, wir wären schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge eines
Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem gebracht wurden. Obgleich
wir uns nun diesem Verbrechen gegenüber vollständig unschuldig wussten,
waren wir doch Alle über diese Anklage so überaus erstaunt, erschreckt und
verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren. Unsere nächsten Verwandten,
welche uns in dieser schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr
kannten, verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen uns,
dasjenige zu beichten, was wir denn auch gebeichtet haben; und wahrhaftig,
dieses Bekenntniss war kein anderes, als das, was uns von einigen Herren
aufgenöthigt (suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen wären, dass
sie es wüssten und dass wir es wüssten und dass sie wüssten, wir wüssten
es -- diess Alles machte uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir
wären wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle unsere
geistigen Fähigkeiten waren uns abhanden gekommen und wir waren unfähig,
unsern Zustand beurtheilen zu können, und da sie uns mit ihrer Härte über
die Massen unfähig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wir Alles
und Alles was sie wünschten und das Meiste, was wir sagten, war in der That
eigentlich nur ein Zustimmen zu dem, was =sie= gesagt hatten.« -- So endete
die grausige =witchcraft-delusion von Salem=[164].
In =Frankreich= verliessen die Parlamente die Bahn der Besonnenheit, welche
ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das
von Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und
geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu
haben, zum Feuer[165]; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über
den Wehrwolf Jacques Rollet[166] und bestätigte 1582 das Todesurtheil einer
Hexe, welche einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt
hatte[167]. Mit der Wirksamkeit der Gerichte unter =Heinrich= III. ist
Bodin überhaupt zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht
genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene durch eine
Commission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum
Begünstigung der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes
Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich einige Verurtheilte
begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines
vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. =Clement= soll
besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt worden sein[168]. Eine
Deputation der Sechszehner hatte vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei
Candelaber aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber
berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes[169]: »On a trouvé
dernièrement, au bois de Vincennes, deux Satyres d'argent, de la hauteur de
quatre pieds. Ils étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle
il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre Seigneur
Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient des chandeliers. Ce qui
fait croire le contraire, c'est que, dans ces vases, il n'y avait pas
d'aiguille qui passât pour y mettre un cierge ou une petite chandelle;
joint qu'ils tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux
anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens que ces
Satyres, estimés par les payens êtres des dieux des forêts, où l'on tient
que les mauvais esprits se trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres
diaboliques ont été vus par messieurs de la ville. -- Outre ces deux
figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été corroyée; et sur
icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie et divers caractères. --
Tout ce qu'il (Henri III.) allait souvent au bois de Vincennes, n'était que
pour entendre à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.«
Auch mit den Zeiten =Heinrich's= IV. hätte Bodin's Eifer zufrieden sein
dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Dass im Hexenprozesse unter
diesem König eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte
aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das
Zeugniss des Convertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich
seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. »Unsere Gefängnisse, --
sagt der letztere, -- sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, dass
unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und dass wir nicht
traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen,
schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der Teufel ist ein so guter
Meister, dass wir nicht eine so grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken
können, dass nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen«[170].
Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen
liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch den seinem Vorgänger wegen
Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem
auch sei, im Jahr 1609 stellten =Despagnet=, Präsident, und =De Lancre=,
Rath des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine grosse
Untersuchung unter den Basken von Labourd an[171]. Es wurden hier mehr als
sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte
aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der
Dämonolatrie des Remigius nahe kommen[172].
Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach =Spanien= und veranlassten
daselbst die vor der Inquisition von Logroño verhandelten Prozesse, aus
deren Protokollen wir oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt
haben[173]. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño ein feierliches
Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig Personen, die bestraft wurden,
befanden sich neunundzwanzig Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie
im Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig gezeigt hatten,
frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur Uebergabe an den
weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten hatte man hierbei verschiedene
Kinder gebraucht, die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und
exorzisirte, die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt wurde, von
den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. -- Dieser Prozess
veranlasste eine niemals in den Druck gekommene Eingabe des Humanisten
=Peter de Valencia=, eines Freundes von Arias Montanus, an den
Grossinquisitor. Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses
besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der Zweifelhaftigkeit des
Gegenstandes selbst =Leugnende= zu verurtheilen; eine genaue Instruktion
für die Inquisitoren müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, dass
der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung bei Seite gelegt habe;
doch ist es gewiss, dass eine beschränkende Instruktion für die
Provinzialinquisitoren bald darauf erschien[174].
Unter =Ludwig's= XIII. Regierung erregten am meisten Aufsehen die beiden
Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy und Grandier. Der eine derselben
fällt in die Periode von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht
ohne Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht über seiner Zeit
stand. Letzteres hatte er schon 1618 als Bischof beurkundet, als er den
Gläubigen seiner Diözese eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen
liess, und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: »La _magie_
est un art de produire des effets par la puissance du diable; _sorcellerie_
ou _maléficie_ est un art de nuire aux hommes par la puissance du diable.
Il y a cette différence entre la magie et la sorcellerie, que la magie a
pour fin principale _l'ostentation_, se faire admirer; et la sorcellerie la
_nuisance_«[175].
=Louis Gaufridy=[176], Benefiziatpriester an der Kirche des Accoules zu
Marseille, galt, wie eine aus der Feder seiner Feinde geflossene
Geschichtserzählung sagt, für den frömmsten Mann auf Erden und sah seinen
Beichtstuhl besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich hört
man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, Prior von St. Maximin, an
einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters vornimmt. Die Teufel Beelzebub,
Asmodeus, Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom Antichrist und vom
jüngsten Tage und erzählen ganz besonders vom Priester Gaufridy
schreckliche Dinge. Derselbe, sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem
Teufel verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: er sei König
der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, in der Türkei und in
Deutschland, und sein Hauch bezaubere die Frauen, wenn er dieselben
missbrauchen wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den
Nonnen, =Magdalene de la Palud=, verführt, zum Hexentanze mitgenommen und
zum Abfalle bewogen; als dieselbe aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt,
habe er ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie zu
besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille die allgemeine Stimme,
dass Gaufridy dessen unschuldig sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael
verschrieen werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, wo
Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, ein umständliches
Bekenntniss über die zauberischen Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte.
Dieser ward verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des
erzbischöflichen Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit Magdalene, die
sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen der Teufel, des geistlichen
Beistands der Dominikaner und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy
schwur bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei. Magdalene
bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, und die Teufel Beelzebub und
Verrine bezeugten aus der Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer
weit schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand das
Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das Leben abzusprechen; er
wurde, um Nennung seiner Complicen zu erpressen, die man als Hunde und
Eulen schaarenweise um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann
degradirt und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze zu Aix lebendig
verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien eine umständliche Darstellung
dieser Teufelsgeschichten, wie man sie eher bei einem Cäsarius von
Heisterbach, als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. Auch liess man
ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss drucken, welches der
Mercure Français von 1617 aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein,
was wir aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in allen
Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen denen der spanischen,
englischen, deutschen, italienischen und schwedischen Hexen vollkommen
gleich. Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, als bei
Magdalene de la Palud noch die seltenere Form des Chirographums mit Blut
vorkommt[177].
Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte von Besessenen, die
ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster spielt[178]. Zu Loudun, in der
Diözese von Poitiers, lebte der Priester =Urbain Grandier= im Besitze
zweier Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen in der
Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der Protektion der Jesuiten zu
Bordeaux, in deren Schule er sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön,
kenntnissreich und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und wegen seiner
Neigung zum weiblichen Geschlechte von Ehemännern und Vätern gefürchtet.
Darum fehlte es ihm nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator
Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft seiner Tochter, die
ein dumpfes Gerücht mit Grandier in Verbindung brachte, vereinigte sich mit
etlichen seiner Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon
wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum Sturze desselben.
Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe der Gottlosigkeit, vielfacher
Unkeuschheit und sogar mitten in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf
öffentlicher Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in seinem
Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun in Paris Genugthuung suchte,
verordnete der Bischof von Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der
Hand des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). Obwohl es an
allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier dennoch vom Offizialate zur Busse
verurtheilt und der Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für
unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den königlichen
Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab sich, dass selbst falsche
Zeugnisse abgelegt worden waren; Grandier wurde daher freigesprochen und
vom Erzbischof von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine Aemter
wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, welche ihm der Erzbischof
zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten anbot, zog er jedoch mit einem
Lorbeerzweige in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen gegen
seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit durch ungemessenen
Hohn.
In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster gestiftet
worden; die Nonnen desselben waren noch arm und wohnten in einem
gemietheten Hause, in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche
unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits mehrfach das
Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren Schwestern durch
Gespenstererscheinungen zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das
Gerücht, dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der schon früher
gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche von bösen Geistern besessene
Nonnen fleissig exorzisire. Die Wahrheit war, dass er dieselben durch
mancherlei Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer höchst ruchlosen
Rolle abrichten zu lassen. Als sie die nöthige Fertigkeit erlangt hatten,
lud er einige Magistratspersonen unter der Anzeige, dass eine der Nonnen
von einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein ein. Kaum
bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte Behörde, so sprang sie unter
Zuckungen auf, grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete
sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, Mönche aus dem von
Grandier heftig befehdeten Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und
ersterer richtete an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam
ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa animositatis. Frage:
Per quod pactum? Antwort: Per flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage:
Quis misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd und stockend
ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! Antwort: Grandier. Frage: Dic
qualitatem! Antwort: Sacerdos. Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti
Petri. Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! -- Hierauf
kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. Mignon aber nahm die beiden
Magistratspersonen bei Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe
viele Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers Gaufridy.
Dergleichen Scenen wiederholten sich an den folgenden Tagen vor einer
Schaar von Neugierigen. In einer derselben entstand das Geschrei, eine
Katze sei durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand eine Katze
auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette der Oberin, und einer der
Exorzisten beschwor sie unter vielfacher Bekreuzung. Manche unter den
Umstehenden wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten
Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für den folgenden Tag die
definitive Austreibung der Teufel, und als das Gericht zur bestimmten
Stunde erschien, um ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre
mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende.
Mittlerweile hatte sich =Grandier= beim königlichen Baillif und beim
Bischof von Poitiers über Verleumdung beklagt; dieser jedoch gab ihm kein
Gehör, und als jener die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die
Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die Nonnen, noch die
Exorzisten, sondern beriefen sich auf den Bischof. Bald fing ein zweiter
Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein
und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen
deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das
Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei
Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's Klagen
wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif
entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit
Schimpf bestanden. Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, der
die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen Kirche in dem
Geschehenen nicht erkennen wolle, und sie erhielten neuen Muth, als ihnen
der Bischof noch zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem
angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche in der
Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen zur Beobachtung nach
Loudun schickte. Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und
der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr
Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder
diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten. (Anfang
1632.)
=Mignon= und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch,
weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath von
=Laubardemont=, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem
königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten.
Dieser Mann war ein Verwandter der Domina und wurde bald in das Interesse
der Verschworenen gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den Verfasser
eines Pasquills[179], das kurz zuvor zu Gunsten der Königin Mutter gegen
Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. Kaum war Laubardemont wieder in
Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor;
nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt
und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: =la
Démonomanie de Loudun= eine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren
Ereignisse dargestellt wurden. Da, gegen das Ende des Jahres, erschien
plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher
Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen
Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar
die Appellation ab. Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und
der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges
fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die
Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass
darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's Feinde
hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als
Exorzisten, Experten und Zeugen.
Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt von Tag zu Tag. Die
Mönche Frankreichs, den Pater Joseph an der Spitze, verhandelten damals
stark den vom Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel,
wenn er ordnungsmässig beschworen werde, =sich gezwungen sehe, die Wahrheit
zu sagen=. Dieser Satz war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke,
sondern auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für angefochtene
Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. In der Hoffnung, durch die
Besessenen von Loudun die Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten
Mönche verschiedener Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph hatte
sich incognito eingefunden; da er aber die Sache allzu plump angelegt fand,
um nicht in der öffentlichen Meinung zu verunglücken, so zog er sich
frühzeitig zurück und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande.
Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam in Programmen
vorherverkündigten Taschenspielerstücke gänzlich scheiterten. Einst war
angesagt, dass am folgenden Tage der Teufel während der Exorzismen dem
Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen und so lange in der Luft
schweben lassen werde, als man ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden
bis zum Abend verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter dem
Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht aufgeführt werden, weil
etliche neugierige Zweifler unter das Kirchendach vorgedrungen waren und
daselbst einen Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung wartete,
um mittelst eines Angelhakens, der an einem Faden durch ein Loch der Decke
hinabgelassen werden sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu
bewerkstelligen. Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten jetzt murrend
und kopfschüttelnd ab. Da erschien der Bischof von Poitiers persönlich, um
gegen den Unglauben zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es
eine Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu sei, nicht
an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. »Dieses ist es, -- schrieb
der Pater Tranquille, -- dass wir sagen können, dieses Unternehmen sei
Gottes Werk, weil es ein Werk des Königs.« Die überaus schamlosen Reden und
Geberden der Besessenen hatten beim Volke Unwillen erregt; auch =davon= zu
reden wurde durch öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der
Kanzel verboten.
Mittlerweile war =Grandier= verhört, confrontirt und der Nadelprobe
unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der
Nonnen das Stigma sein sollte, das =runde= Ende der Sonde angesetzt, an den
übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den Knochen eingebohrt,
um ihn zum Schreien zu bringen. Falsche Zeugen waren verhört worden, und
selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's
Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's
Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung
unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der
Zauberei beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten
Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter Thränen der Reue betheuerten,
dass sie nur Werkzeuge der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die
Geistlichen versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar
diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission trat zusammen, das
Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt nicht zweifelhaft sein konnte. In
dieser Noth richtete die Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift
unmittelbar an den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche
laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen Aussagen des
Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, und bat um Ueberweisung der
Sache an das Parlament von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht
der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen
Versammlung »der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten
reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute« ihren Ursprung
verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art
bei schwerer Strafe.
=Grandier= sah sein Ende nahen. Er hatte in dem ganzen Prozesse nichts zu
bekennen gehabt, als die Autorschaft hinsichtlich des bei ihm gefundenen
Traktats gegen den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von ihm
eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem Unwillen die
Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten Verfahrens. Am 18. August 1634
sprach die Commission folgendes Urtheil: »Wir haben kund gethan und thun
kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender Weise des Lasters der
Zauberei und Hexerei und der Besessenheit der Teufel, die durch sein
Verursachen einigen Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen
weltlichen Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen
Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt sei. Zur Abbüssung
derselben haben wir diesen Grandier verdammt und verdammen ihn, mit
entblösstem Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende Fackel von
zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre von St. Peter auf dem Markte
und vor der Kirche der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den
Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung zu bitten. Und
wenn dieses geschehen ist, so soll er auf den Platz des heiligen Kreuzes
geführt werden und daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen,
welchen man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch sein Leib
lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen Zeichen, die bei den Akten
aufgehoben sind, und nebst dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der
Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in die Luft gestreut
werden. Wir haben auch kund gethan und thun hiermit kund, dass alle und
jede seine Güter dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch
so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres vorausgenommen werde,
damit man dafür eine kupferne Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt
gegenwärtigen Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen
Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem Gedächtniss
aufgehoben werde. Und bevor man zur Vollstreckung des gegenwärtigen
Urtheils schreite, verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung
seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche Tortur
gebracht werde.«
=Grandier= hörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, überstand die Folter mit
Ausdauer, obgleich man ihm die Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster
Weise zusammenkeilte, und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe
als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, die besessenen Nonnen aber
in seinem Leben nicht gesehen habe. Nach der Folter war Laubardemont über
zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm
vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab.
Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir
noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der
Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben Tags wurde das Urtheil
vollstreckt, nur dass der Unglückliche wegen Zerschmetterung seiner Beine
nicht, wie der Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe
liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte er zum Volke reden;
die Exorzisten aber schütteten ihm eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht,
und als die Wirkung desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse.
Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie Bekenntnisse, und
als diese nicht erfolgten, geriethen sie in so heftigen Zorn, dass sie die
vom Propsteirichter zugestandene Erdrosselung vor dem Anzünden des
Holzstosses zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, die dem
Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie nicht zulaufen konnte, und
der Pater Lactantius übernahm selbst das Amt des Henkerknechts, indem er
eiligst den Brand ins Holz warf. Grandier rief: »Deus meus, ad te vigilo,
miserere mei, Deus!« Seine Stimme wurde von den Kapuzinern unterdrückt, die
abermals den Inhalt ihrer Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen.
Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen noch immer nicht auf.
Wir gedenken indessen dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient
noch bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in dem Munde einer
Besessenen blutig erschien und die Teufel, obgleich mit grossem
Widerstreben, für die Transsubstantiation Zeugniss ablegten. Laubardemont
nahm den Reformirten einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides an die
Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch die Geschenke der Gläubigen
sich eine sorgenfreie Existenz gesichert sahen. Der Pater =Lactantius=
starb in Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm der Jesuit
=Surin= die Exorzismen. Zahlreiche Schriften erschienen zur Erbauung des
Publikums. Der Gedanke, das Zeugniss des Teufels für dogmatische und
Inquisitionszwecke zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten ganz
ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige sogleich in der Geburt
erstickten. So war man eben im Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas,
Carmin und Gilman aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle
U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, auszutreiben, als
Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, durch einfache Androhung weltlicher
Strafen die Teufel und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe
brachte. Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, und
Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode den Exorzisten das bisher
bezogene Salar zurückbehalten hatte, fand es endlich an der Zeit, alle
weiteren Wunderthaten der frommen Väter ernstlich zu verbieten.
Im achtzehnten Jahrhundert schrieb =La Menardaye= zur Vertheidigung der
Exorzismen von Loudun und veröffentlichte eine Abschrift derjenigen
Urkunde, durch welche sich Grandier dem Teufel verschrieben haben
soll[180]. Das Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers
unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden ein Facsimile
desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung ausgestellten Reverses als
Beilage im ersten Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide
Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers vor der
Revolution in den Archiven von Poitiers befunden haben.
In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts legte der Doctor der
Theologie und Pfarrer zu Vibrai, =Jean Baptiste Thiers=, die Ueberzeugung
der gebildeten Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen
Traité des superstitions, qui regardent les sacremens (Paris, 1679) dar,
welches Werk 1741 schon die vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der
erste Band des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen Verbote
der Zauberei zusammenstellt, und die »schwarze Magie« zwar als nichtige
Thorheit aber auch als schwerstes Verbrechen zu erweisen sucht, hierher.
Die folgenden Bände enthalten unter dem Titel des »Aberglaubens« nichts
anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die sieben Sakramente der
katholischen Kirche bezüglichen Lehren, welche von dieser als Irrlehren
verworfen sind.
Von =Schweden= ist es nicht bekannt, dass es vor dem dreissigjährigen
Kriege oder während desselben Zauberer verbrannt habe; man weiss sogar,
dass Christina und ihre Generale solche Verfolgungen in den deutschen
Landen hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, war es, als
hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben den zurückbehaltenen
Tribut mit einem Male nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale
im Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte kennt[181].
Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle spielten.
Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und Mora in Dalecarlien
zeigten sich auffallende Erscheinungen: sie fielen in Ohnmachten und
Krämpfe und erzählten bald im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von
Paroxysmus von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin sie von den
Hexen mitgenommen worden seien, um dem daselbst gefeierten Sabbath
beizuwohnen. Hierselbst behaupteten sie zuweilen vom Teufel Schläge
erhalten zu haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. Ein
unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien gegen die Hexen,
und vom Hofe ward eine Commission gesendet, um die Sache zu untersuchen.
Dieselbe verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte an
dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder weniger Uebereinstimmung
ein höchst tolles Bild von den Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit
ihnen confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. Sie sagten
aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine derselbe in der Gestalt des
tollen Andreas im grauen Rocke mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit
einem rothen Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von
mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder von bedeutender
Länge. Er schmiere die Kinder mit einer Salbe ein, setze sie auf eins
seiner Thiere, und fahre mit ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast
stehe, in dessen Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären,
weideten, und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler und wildesten
Ausschweifungen stattfänden. Etliche der Kinder sprachen auch von einem
weissen Engel, der ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie
anreize, indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben keinen langen
Bestand haben werde. Dieser gute Engel stellte sich auch bisweilen an den
Eingang des Blakullahauses zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren
zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. -- Von den Eltern erfuhr
die Commission, dass die Kinder Nachts in den Armen derselben und in den
Betten gelegen hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten
erzählten. -- Mittelst der Folter machte sich die Commission den ganzen
Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt wurden vierundachtzig Erwachsene und
fünfzehn Kinder verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines
Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht und zwanzig
der Kleinsten nur an drei aufeinander folgenden Tagen gezüchtigt und
siebenundvierzig andere Personen von der Instanz entbunden.
Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen das Gewöhnliche von den
Hexentänzen, in einzelnen Zügen nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als
anderwärts. Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht,
führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt sie, wenn sie
nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn Kinder mitbringen. Um den
letzteren einen bequemen Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres
Bockes durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu Blakulla wird
in des Teufels Namen getauft, geschmaust, getanzt und gebuhlt. Der Teufel
prügelt oft Hexen und Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe,
lässt sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist sogar einmal
bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit gestorben. Er hat auch leibliche
Söhne und Töchter zu Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher
Kinder nur Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen.
Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen das Urtheil und
kehrten, von dem Danke der Thalmänner begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande
betete man sonntäglich in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die Macht
des Teufels; König =Karl= XI. aber äusserte später gegen den Herzog von
Holstein: »seine Richter und Commissarien hätten auf vorgebrachten
eindringlichen Beweis mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode
verurtheilt und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen und durch
Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche Thatsachen oder nur die
Wirkung zügelloser Einbildungskraft gewesen, sei er bis jetzt nicht im
Stande zu entscheiden.«
Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei =Glanvil=, =Bekker= und
=Hauber= keine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich
gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den
eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter
Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung
einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht
weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen
kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll.
Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die
Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften
Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt
haben. Hier bleibt die Suggestion -- von wem sie auch gekommen sein mag --
die einzig mögliche Vermuthung und klagt die Richter und Commissarien
nicht weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, wie einer über
alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an.
Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte,
berichtet =Thomasius=, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten,
auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die
Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige
Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige,
nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: »Aus
dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht
zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die Rachgierigen.« Erst als
schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen
Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu
führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete. Er versprach
nämlich mit Vorwissen seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben
Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von einer ehrbaren
Person alsbald auf eine andere überzutragen[182].
Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch könnte manche seltsame
Geschichte erzählt werden. Es liesse sich ausser vielem Andern berichten,
wie mit Mazarin's Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers
exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert wurde[183]; wie
die Schweizer im Begriffe waren, einen Marionettenmann zum Tode zu führen;
wie eine Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean Pierre
d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein Experiment über die
Harmonie der Töne an einem Skelet angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu
Haye du Puis auf Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von
Coignies die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden wurde. Wir
könnten dann weiter durchmustern, was sich in Dänemark, Preussen, Polen,
Ungarn und Italien, in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab;
aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung des Ziels ermüden an
dem überall wesentlich gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und
Strafe, bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende
Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen Troste enden, dass in jenem
Jahrhundert ausser England irgend eine Nation die unserige in der Anzahl
der Opfer eingeholt oder überboten hätte.
Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen Abnahme und Heilung
der Seuche!