Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn
angeregte Streit. Bodin. Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius
Loos. Flade. Remigius. Jakob I. Delrio u. A.
Der erste kühne Held, der es wagte gegen den Dämon, welcher am Marke der
Menschheit nagte, seine Stimme zu erheben, war =Cornelius Agrippa von
Nettesheim=, Generaladvokat zu Metz[1]. In seiner Jugend hatte sich
derselbe viel mit den auf die Magie bezüglichen Schriften beschäftigt, und
war bald zu dem Schlusse gekommen, dass dieselbe entweder auf Betrug oder
auf einer besonderen Kenntniss der Natur beruhen müsse. Aus diesen Gedanken
ging seine erste Hauptschrift »de incertitudine et vanitate scientiarum«
hervor, die eine Satire auf den damaligen Zustand der Wissenschaften
enthält. Von hier aus gelang es ihm auch allmählich sich zu einer von dem
Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurtheilung des Hexenglaubens und der
Hexenverfolgung zu erheben. Gegen beide richtete er seine Schrift »de
occulta philosophia« (Paris 1531, Köln 1533). Diese Schrift jedoch sowie
seine geschickte Vertheidigung einer Bäuerin, welche der Inquisitor Savin
verbrennen wollte, machte ihn suspect. Man sagte ihm nach, dass er selbst
mit dem Teufel im Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren
angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Brüssel im Gefängniss schmachten.
Nach seinem Tode erzählte man, er habe auf seinem Sterbebette einen
schwarzen Hund aus seinem Nacken gezogen, der ein Dämon war, und habe dabei
gerufen: der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein furchtbarer Hass
auf dem freisinnigen und muthigen Manne. Doch war sein Auftreten nicht
erfolglos geblieben, indem er wenigstens Einen Schüler hinterliess, der auf
den Wegen des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der Leibarzt des
Herzogs Wilhelm von Cleve, =Johann Weier=[2] (in seinen lateinischen
Schriften =Wierus=, auch =Piscinarius= genannt). -- Zu Grave an der Maas
(nicht weit von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnjähriger
Schüler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim angeschlossen, dem er auch
1530 nach Bonn gefolgt war, worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt,
dann 1537 in Orleans die medizinische Doktorwürde erlangt und hernach zur
Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere Theile des Orients,
sowie auch die griechischen Inseln, namentlich Kandia bereist hatte. Im
Jahr 1545 in die Heimath zurückgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt
niedergelassen, wo er wegen der ungewöhnlichen Vielseitigkeit seiner
Bildung die besondere Aufmerksamkeit =Konrad von Heresbach's= auf sich zog,
der 1550 seine Berufung auf die Stelle eines fürstlichen Leibarztes an dem
Hofe zu Düsseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm nun Weier wahr, wie
sein Fürst mit den Unglücklichen, die der Zauberei angeklagt waren, weit
vorsichtiger und milder verfuhr, als man anderwärts that, und nur dann zu
scharfer Strafe griff, wenn er sich überzeugte, dass eigentliche
Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch andern Ländern ein
wohlthätiges Licht anzünden zu können, bestimmte den wackeren Arzt im Jahr
1563 zur Herausgabe seiner fünf Bücher De praestigiis daemonum et
incantationibus ac veneficiis, -- eines Werkes, welches rasch (1564, 1566,
1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel die sechste, erlebte und
welches ausserdem auch in deutscher und französischer Uebersetzung weithin
Verbreitung fand[3]. Weier war nach Agrippa von Nettesheim (dessen Andenken
er in dem Buche mit rührender Pietät vertheidigt,) der erste, der gegen
Alles was zum Hexenwahn gehörte und gegen die ganze Tollheit, Rohheit und
Niederträchtigkeit der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher
Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden Schriftsteller, die
diesen Gegenstand berührten, in ihm entweder einen Bundesgenossen, oder
einen Gegner ersten Rangs erkannten[4]. Zwar hat auch er über die Begriffe
seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht ganz erhoben, und
es bleibt auch für ihn noch eine Magie, die durch den Beistand des bösen
Geistes wirkt[5]; aber sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen
Vorstellungen von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem
persönlichen Verkehr mit den Menschen bekämpft und Vieles aus natürlichen
Gründen erklärt, was man bisher dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine
auctoritätsgläubigen Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu
lenken, indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur auf der
Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei gänzlich fremd sei, welche die
Bibel und das römische Recht mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem
literarischen Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes
religiöses Interesse zum Grunde. Es war ihm Herzenssache, dem Reiche
Gottes, dem Interesse des Glaubens zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss
des Glaubens sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine eigentliche
Epidemie seiner Zeit erkannte. =Darum= entwarf er 1562 bei einer grossen
Jagd, die Herzog Wilhelm hielt, im Schlosse Hambach sein Buch »von den
Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei«, das er im folgenden
Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht seiner Zeit hinauswarf[6]. Geist
und Charakter des Buches, so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel
bestimmt war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich am treuesten
kund geben[7].
»Als aber dieser Gräuel, -- heisst es in der Zueignung an Wilhelm von
Cleve, -- jetzund von etwas Jahren her ein wenig gestillet, und ich derhalb
gute Hoffnung gefasst hatte, es würde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen
sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden Lehr gar
abgeschafft und aufgehebt würde, so sehe ich doch wohl von Tag zu Tag je
länger je mehr, dass ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, weder
(als) von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und täglich bringt. --
Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der Mehrtheil Theologi schweigen
und durch die Finger sehen; die verkehrten Meinungen von Ursprung der
Krankheiten, auch gottloser abergläubischer Ableinung derselben die Medici
leiden und gestatten, auch überdas die Erfahrenen der Rechten, angesehen,
dass es ein alt Herkommen und derhalb ein ausgesprochene Sach ist, fürüber
passieren lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss zu den armen
Leutlin diesen verworrenen, schädlichen Handel zu offenbaren oder zum
wenigsten zu verbessern sich unterwinden wölle, gehört wird: so hat mich,
Gnädiger Fürst und Herr, für nützlich und nothwendig angesehen, die Hand,
wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich gleich meines Vorhabens
nicht in alleweg gewährt, jedoch Andern, so in Verstand und Urtheil solcher
Sachen mir den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt zu
sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten und ihre
Meinungen auch zu fällen, zu geben.«
In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser und Reich[8] wird mit eben
so viel Bescheidenheit, als Freimüthigkeit gesagt: »Bitte demnach fürs
Andere Ew. Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger dann
zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew. Majestäten, Durchl. und Gnaden wöllen sich
nicht irr machen lassen den alten und von vielen Jahren her eingewurzelten
Wahn, sondern vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft,
Landen und Gebiet sich zuträgt, dass über solche teufelische Sachen
berathschlagt, Gericht besessen und Urtheil gefällt soll werden, dass
alsdann gedachtem Rath, so in diesen Büchern gezeigt, nachgesetzt und
gefolgt soll werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu thun
ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's bisher unrichtig und
verworren genug gehalten hat. Auf solche Weis zweifelt mir gar nicht,
werden alle rechtgeschaffenen Christen des leidigen Satans Betrug und
Täuscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht vermöge, wie
bisher dafür gehalten worden, wohl erkennen können. Auch wird hinfürder
desto weniger unschuldiges Blut vergossen werden, nach welchem sonst den
leidigen Teufel, als der ein Mörder von Anbeginn an gewest, ohn Unterlass
hüngert und dürstet. Dessgleichen wird auch gemeiner Landfried, welchem er
als der Stifter alles Lärmens zum Bittersten feind, so leichtlich nicht
zerstöret werden können. So werden sich auch die Regenten und Obrigkeiten
für dem nagenden Wurm des Gewissens desto weniger zu fürchten haben; und
wird endlichen so des Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je länger je
mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das Reich unsers Herrn
Christi je länger je weiter sich ausbreiten.«
Buch II. Kap. 1. »Also ist nun gewiss und offenbar, dass vielerlei
Schwarzkünstler, auch für dieselben in hebräischer, griechischer und
lateinischer Zungen mancherlei Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den
Handel kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel Zäuberer. Daher
kommt es auch, dass alsbald man die Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den
allernächsten die Zäuberer des ägyptischen Königs Pharaonis, deren
Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht und auf die Bahn
bringt. Derhalben nehm ich kein Blatt für das Maul, sondern sag's gut rund,
dass alle teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen hab, in
diesem Argument, wiewohl sie es vornen her mit herrlichen Titeln schön
aufmutzen und allein auf die heilige Schrift sich berufen, hören lassen,
jedoch alle sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an einen
Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr, dieweil ich sehe, dass sie
den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln, das Ungewitter und
Leibsverletzungen betreffend, gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn
alles Urtheil, Unterschied und Erbärmde dem Henker an die Hand geben und im
Rauch gen Himmel schicken.« Weier will nun unter denen, welche man bisher
in =eine= Kategorie zusammenwarf, drei Klassen unterschieden haben:
1) »Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames, d. i. Zäuberer und
Schwarzkünstler, welche wissentlich und willentlich mit Hülf und Beistand
der bösen Geister allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien
unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen und Versegnen ihren
Nächsten hinters Licht führen und das edel Studium der Medicin mit ihren
teuflischen Betrügereien beflecken.« Zwischen Magie und Theurgie will er
keinen Unterschied gelten lassen: »es sind zwei Paar Hosen eines Tuchs.«
2) »Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr, betagtes Alters,
ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge bei ihnen selber, in welcher
arbeitseliger elenden Vetteln Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer
Melancholei beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als ganz
subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet ihnen durch seine
Verblendung und Täuschereien allerlei Unglück, Schaden und Verderben
anderer Leut so stark ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's
gethan, da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.« Anderwärts sagt
er: »Lamiam heisse ich ein solches Weib, welches mit dem Teufel ein
schändliches, grausames oder imaginirtes Verbündniss aus freiem Willen,
oder durch des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten um
seine Hülf, etzliche böse Ding durch Gedanken, unheilsames Wünschen, zu
begehen und zu vollbringen vermeint, als dass sie die Luft mit
ungewöhnlichem Donner, Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter
erwecken, die Früchte auf dem Felde verderben oder anderswohin bringen,
unnatürliche Krankheiten der Menschen oder Viehe zufügen, solche wiederumb
heilen und abwenden, in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit
den bösen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die Menschen in
Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei närrische Dinge zeigen und zu
Werk bringen können, wie dann die Poeten viel Lügen hiervon erdichtet und
geschrieben, dem Sprichwort nach: Pictoribus atque poëtis quidlibet audendi
semper fuit aequa potestas.«
3) »Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen oder an Ort und End, da
es mit dem Athem angezogen mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen
und das Vieh härtiglich beschädigen und verletzen. -- Zwischen den
Zäuberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher in ein Zunft und
Gesellschaft gerechnet, ist ein langer, breiter und dicker Unterscheid.«
Die Schwarzkünstler und Giftmischer nun will Weier mit dem Tode bestraft
haben; auf die sogenannten Hexen aber seien die im Pentateuch und im
römischen Recht enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden.
Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben den Stab, indem er
denselben für das Erzeugniss einer kranken Phantasie erkläre. Die
Hexenbrände seien desshalb eine Ungerechtigkeit. »Die wahnwitzigen, vom
bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl verrückt ist, so
doch keine sonderbare Missethat begangen, hat man ohn alles Erbarmen in
tiefe, finstere Thürn geworfen, für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und
endlich in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, dass man allein auf
ihr blosse Bekanntniss und Bericht aushin führe, auch nicht genugsam, was
zwischen einer Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.«
»Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, geplagte Leut viel
lieber einmal im Feuer sterben wollen, denn so unmenschlicher Weise so
vielmal aus einander gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und
gemartert zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen Leute und
Peiniger nicht erkennen, dass oftmals unschuldig Blut vergossen und durch
die grosse Pein hingerichtet worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals
geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kräfte verlieren und in
dem Gefängniss ihr Leben enden, alsdann wollen die Richter in diesem ihre
Entschuldigung fürwenden, dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben
sich selbst im Gefängniss umbracht, seyen verzweifelt und der Teufel habe
ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu öffentlicher Straf nicht seyen
geführet worden.«
Unwissende Aerzte und intriguante Kleriker sind die Hauptbeförderer des
Hexenglaubens[9]. »Die Münche rühmen sich der Arznei, deren sie sich aber
eben wie ein Kuh Sackpfeifens verstehen. Sie überreden die unverständigen
Leute, dass eine Krankheit von Zauberern komme. Hierdurch hängen sie
mancher unschuldigen, gottesfürchtigen Matronen ein solch Schlötterlein an,
das weder ihr, noch ihren Nachkommen der Rhein zu ewigen Zeiten nimmermehr
abwäscht. Denn sie je vermeinen, der Sach sey nicht genug geschehen, wenn
sie allein in Anzeigung und Entdeckung der Krankheiten Ursprung und
Herkommen ein Puppen schiessen, sondern sie müssen auch die Unschuldigen
verleumden und Verdacht machen, bei leichtgläubigen Leuten untödtlichen und
nimmer ablöschlichen Neid und Hass anzünden, mit Zank und Hader ganze
Nachbarschaften erfüllen, Freundschaften zertrennen, das Band der
Blutsverwandtschaft auflösen, zu Scharmutz und Streit, also zu reden,
Lärmen schlagen, Kerker und Gefängnisse zurüsten und aufs allerletzt
Todschläg und Blutvergiessen auf mancherlei Weise anstiften, nicht allein
der unschuldigen, falsch angegebenen und verdachten Weiber, sondern auch
derer, so sich ihren mit einem Wörtlein annehmen und sie zu vertheidigen
unterwinden dürfen. Dass der Sach aber in Wahrheit also sey, darf ich
eigentlich, kein Blatt für das Maul genommen, bezeugen, und wenn ihnen
schon der Kopf zu tausend Stücken zerspringen sollt. Denn es erfährt's und
rühmt's ihr Prinzipal Beelzebub, dass diese fleischlichen, oder geistlichen
sollt ich sagen, Personen, so zu seinem Fürnehmen treffliche gute Werkzeug
sind, mehrertheils unter dem Deckmantel der Geistlichkeit ihren Dienst ihm
treulich und unverdrossen leisten: welche entweder von Gelds oder Ehrgeiz
wegen ihre eigenen und auch anderer Leute Seelen dem Teufel so schändlich
auf den Schwanz binden und hieneben die uralte fast nützliche, ja
nothwendige Kunst der Medicin mit solchem falschen Wahn des Verhexens in
natürlichen Krankheiten beflecken und besudeln.«
Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester bei der Heilung von
Zauberschäden benahmen, zwei Beispiele.
»Es hat einer aus dieser beschorenen Rott kürzlich ein erdichtet, erlogen
Gespräch in Druck verfertigt, doch allein in deutscher Zungen (denn
vielleicht das Latein um das liebe Herrlein ziemlich theuer ist gewesen):
es sey nämlich vor etlich Jahren einem Weibe das Bäuchlein dermaassen
aufgegangen, dass Jedermann, sie gehe schwanger, gänzlich vermeinet habe.
Und dieweil sie guter Hoffnung, sie würde noch vor Fastnacht des Kinds
genesen, und aber solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei
ihm Rath und Hülf gesucht, da habe er ihr einen Trank eingegeben, dadurch
er bei seinem geschworenen Eid zwo Kannen Kirschenstein, die zum Theil
schon angefangen grünen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen,
von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kauz die Anatomica etwan nicht wohl
gestudirt haben; denn dass es eine lange, breite, dicke Lügen sey, mag ein
Jeder dabei wohl leichtlich abnehmen«[10].
»Eben dieser Gaukler hat in einer berühmten Stadt in Geldern, da ich vor
Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfräulein, so mit etwas Krankheit
beladen, gänzlich überredet, sie sey veruntreuet worden, es sey ihr auch
durch kein ander Mittel zu helfen, es werde ihr denn das Amt der heiligen
Mess auf dem Bauch gehalten. Welches als es ihm zugelassen und vergönnt,
ist ihre Sache zehnfältig böser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr
denn von einer natürlichen Krankheit beschwert, hat aber nachmals nicht
anders, denn als ob sie verzaubert wäre, angefangen zu wüthen, dass es ihm
von der Aebtissin oder Priorin oft verwiesen und unter die Nasen gestossen
worden. Aber es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so hat
doch dieser spöttliche Brillenreisser und Merlinschreiber seine Kunden, die
ihm anhangen und ihn, vielleicht dass sie mehr Geistlichkeit und Andacht,
als aber ist, hinter ihm suchen (denn er Amts halben ein Pfarrherr ist) gar
hoch achten.«
Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen die unwissenden
Aerzte, besonders die anmassenden Jünger des Paracelsus, zu Felde. Die
Chemie aber will Weier nicht verachten.
»Darzwischen aber bin ich nicht darwider, dass es aller ungeschickter
Knöpfen, die sich der Arznei unverschämt und betrüglich rühmen, einige und
allgemeine Zuflucht sei, wenn sie einer Krankheit Ursach und noch viel
minder mit was Mittel ihr zu begegnen sey, nicht wissen und desshalb aus
ihrer Unwissenheit, wie ein Blinder von der Farben ein Urtheil fällen
müssen, dass sie denn allernächsten, es sey der Mensch verzäubert oder
veruntreuet, fürwenden, wöllen also mit diesem Deckmäntelein ihre
Unwissenheit und Unerfahrniss in Sachen dieser theuren Kunst verstreichen
und verdecken, die Händ wäschen, nach dem Sprichwort, aufstehen und von
dannen gehen, nicht anderst denn wie das ungehöbelt Geschwärm der Chirurgen
oder Wundärzten, ich hätte schier gesagt der Kälberärzten, auch thun,
welche dem allernächsten, so sie Gangrenam, Sphacelum, Phagedenam oder
andere zornige unheilsame Geschwer nicht heilen können, S. Quirino, Antonio
und andern Heiligen sie zuschreiben. Welche doch Anfangs so bös nicht
gewesen, sondern durch ihr Salben und Schmieren, so sie aus keinen gewissen
Gründen wissen, sondern allein aus wenig ungewissen Erfahrnissen muthmassen
und auf des Schleifers Lebkuchen und gerad wohl hin brauchen, erst so bös
worden sind. Aber damit die Schälk nicht müssen Nachred besorgen, oder
etwan, dass man mit ihnen gar für die Schmitten fahre, gewärtig seyn,
wissen sie sich nit besser denn mit solcher Ausred zu beschönen und aus der
Sach zu schleichen.«
Die Facta in Betreff der fremdartigen Gegenstände, die sich zuweilen im
menschlichen Körper finden sollen, wie Haarknäuel, Eisenstücke, Steine,
Nadeln, Sand u. dgl. im Magen und Darmkanal, leugnet Weier nicht, erklärt
sie aber durch diabolische Besessenheit, nicht durch Behexung.
Mit Beifall verweilt er bei dem weisen Verfahren seines Herrn, des Herzogs
von Cleve, in Zaubersachen. Ein Bauer, dessen Kühen die Milch ausblieb,
hatte einen Wahrsager befragt, und dieser des Maiers junge Tochter als Hexe
angegeben. Das Mädchen ward ergriffen, gestand, was man wollte, und
bezeichnete noch sechszehn Weiber als Mitschuldige. Als nun der Herzog um
die Genehmigung weiterer Schritte angegangen wurde, befahl er, den
Wahrsager zu verhaften, das Mädchen in einen guten Religionsunterricht zu
geben, die sechszehn Weiber aber ungekränkt zu lassen. »Wollte Gott« --
fährt Weier fort, »dass alle Obrigkeiten diesem Exempel nachkämen, so würde
nicht so viel unschuldiges Blut dem Teufel zu gefallen vergossen werden.
Aber es ist fürwahr hoch zu bedauern, dass oftmals der Fürsten Räth, auch
andere Fürgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn (-- die es
nicht antrifft, verzeihen mir --), dass sie weder in dieser, noch in
einigen andern zweifelhaftigen Sachen ein recht satt Urtheil fällen können,
und derhalben nirgends anders wohin, denn dass es Blut koste, sehen und
sich richten können.«
Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war daher ungemein, seine
wohlthätigen Wirkungen freilich nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn
Jahren erschienen fünf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine deutsche
Uebersetzung[11]. Viele Gelehrte, besonders Aerzte, gaben einen lauten
Beifall zu erkennen, der edle =Cujacius= schätzte das Werk[12], und =Johann
Brentz=, Probst zu Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem
Verfasser, worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen Bestrebungen
das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu retten suchte, dass er den Hexen,
deren Unvermögen Hagel zu machen er selbst in früheren Predigten behauptet
hatte, wenigstens einen strafbaren =Conat= beimass. Vom Pfalzgrafen
=Friedrich=, dessen theologische Fakultät Anfangs noch scharf hinter den
Hexen her gewesen war[13], rühmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der
Vernunft Gehör gegeben habe; Aehnliches sagt er von der clevischen
Regierung und vom Grafen von Nieuwenar. Letzterer begnügte sich, eine
geständige Angeklagte des Landes zu verweisen, hauptsächlich aus Rücksicht
auf ihre eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms und
anderwärts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch, dass man auch in Württemberg
um dieselbe Zeit wenigstens zu grösserer Vorsicht im Verfahren sich
bequemte, eine gründlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien
verlangte und, -- was als etwas Besonderes hervorgehoben wird, -- zur
Folterung niemals anders als auf gerichtliches Erkenntniss schritt[14]: so
bleibt kein Zweifel daran übrig, dass Weier's Buch dem Hexenprozesse im
deutschen Reiche einen harten Stoss gegeben hat. Er selbst spricht in
seinen späteren Schriften mit Befriedigung über die Erfolge seines Kampfes;
=Crespet= klagt über die Rückwirkungen desselben auf Frankreich; das
glänzendste Zeugniss aber hat ihm, ohne es zu wollen, der fanatische
=Bartholomäus de Spina= ausgestellt. »Die Pest des Hexenwesens«, sagt der
Magister sacri palatii, -- »ist gegenwärtig so arg, dass neulich in einer
Versammlung Satan, der, wie einige der vom Inquisitor Verhafteten ausgesagt
haben, in Gestalt eines Fürsten erschien, zu den Hexen sprach: Seid alle
getrost; denn es werden nicht viele Jahre vergehen, so triumphirt ihr über
alle Christen, weil es mit dem Teufel vortrefflich steht durch die
Bemühungen Weier's und seiner Jünger, die sich gegen die Inquisitoren mit
der Behauptung aufwerfen, dass diess alles nur thörichte Einbildung sei,
und so diese gottlosen Apostaten begünstigen und in ihren Ketzereien
indirekt bestärken. Denn sähen sich nicht die Väter Inquisitoren gehemmt
durch die Bedenklichkeiten dieser Leute, auf deren Aussprüche oft die
Fürsten wie auf die Worte der Weisen horchen und der Inquisition die
schuldige Hülfe entziehen, so wäre durch den glühenden Eifer besagter
Inquisitoren diese Sekte bereits gänzlich ausgerottet, oder wenigstens aus
dem Gebiete der Christenheit verjagt«[15].
Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu kühne Hoffnungen für die
Ungestörtheit seiner Verbündeten gebaut. Der Theorie und der Praxis war von
dem muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, als dass sich
nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die Hand reichen sollen. Kaum hatte
man sich daher von der ersten Ueberraschung etwas erholt, so eröffneten
Gesetzgeber, Richter und Gelehrte aus den vier akademischen Fakultäten
gegen ihn einen dreissigjährigen Krieg, in welchem nur wenige, obwohl
achtungswerthe, Bundesgenossen ihm zur Seite standen, und an dessen Ende
das von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes Land war, in
welchem die Barbarei für mehr als ein ganzes Jahrhundert ihr blutiges
Panier aufpflanzen durfte.
Zuerst begannen ein angeblicher Fürst =della Scala= und der pseudonyme =Leo
Suavius= (eigentlich =Johannes Campanus=), ein französischer Paracelsist,
das Geplänkel; Weier schrieb gegen sie eine Apologie[16] und wies sie mit
siegender Derbheit zurück. Dann trat die schon oben erwähnte =kursächsische
Kriminalordnung= hervor (1572) und verkündete mit Ueberbietung der Carolina
folgende Strafbestimmung: »So jemands in Vergessung seines christlichen
Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniss aufrichtet, umgehet, oder zu
schaffen hat, dass dieselbige Person, ob sie gleich mit Zauberey niemands
Schaden zugefüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft
werden soll.« Man sieht, wie in dem protestantischen Lande der Fürst als
summus episcopus auch das geistliche Moment vertrat, während die Carolina
vom Umgang mit dem Teufel schweigt und nur eine äussere Rechtsverletzung
mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser Kriminalordnung
wird Weier vornehm abgefertigt; er sei Arzt, nicht Jurist.
Zunächst trat dann eine theologische Auctorität für den Hexenglauben und
die Hexenverfolgung in die Schranken, indem der berühmte =Lambert
Danäus= -- der eigentliche Vater der reformirten Moraltheologie, als
selbstständiger theologischen Disciplin -- 1575 zu Köln seinen Dialog De
veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios vocant,
herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene Auffassung und
Verfolgung der Hexerei (z. B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur)
vom theologischen Standpunkte aus vollständig gerechtfertigt ward. Des
heidelberger Arztes =Thomas Erastus= Buch de lamiis et strigibus (1577), in
dialogischer Form, angefüllt mit dem seit dem Malleus längst Gewohnten und
ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration, als einen
wirklichen Angriff[17].
Zwei oder drei Jahre später trat der in Frankreich hoch gefeierte Philosoph
=Jean Bodin= (1530, [+]1596), Heinrich's III. Günstling, und bereits durch
seine staatsphilosophischen Träumereien bekannt, mit seinem Traité de la
démonomanie des sorciers (Paris, 1580, 4^o.) hervor[18]. Bodin hatte bei
einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz geführt und mit
unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei und Hexenwesen bezügliche
Literatur vertieft. Dadurch war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben
aller Völker und aller Zeiten die Realität des Hexenwesens verbürgt sei. Er
wusste auch über zahllose Hexenprozesse und über die Motive der
Verurtheilung einer Legion von Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen
das Auftreten Weier's nichts anderes als eine auf der lächerlichsten
Selbstüberschätzung beruhende Missachtung einer jedem vernünftigen Menschen
von selbst einleuchtenden Auctorität und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht
zwecklos ist das Buch dem Präsidenten des seit langer Zeit besonneneren
pariser Parlaments in äusserst schmeichelnden Ausdrücken gewidmet. Ueberall
ist man dem Verfasser zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich
weit mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der vorigen
Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem Antriebe einzuschreiten
und nicht erst die Schritte des königlichen Prokurators abzuwarten; ja er
will nach Mailänder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen
eingeführt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern. Er zählt fünfzehn
einzelne Verbrechen auf, aus welchen die Zauberei sich zusammensetze, und
beweist daraus eine fünfzehnfache Todeswürdigkeit. Dem Werke hängte Bodin
eine ausführliche Widerlegung Weier's an, um, wie er sagt, die durch diesen
angegriffene Ehre Gottes zu schirmen. Diese Vertheidigung nun beruht,
ausser der Wiederholung der alten Fabeln und der Berufung auf die
Ergebnisse der neueren Praxis, hauptsächlich auf der boshaften Taktik,
Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe zu stellen und zu insinuiren,
dass er des verdächtigen Agrippa Schüler war. Ohne Zweifel hätte es der
französische Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch Edelin's
Ausgang genommen hätte[19]. Bodin ist indessen eine Auctorität geworden,
und selbst im Auslande hat man sich oft auf ihn bezogen[20].
Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche, protestantische
Philosoph =Wilhelm Adolph Scribonius=, Professor zu Marburg, als
Parteigänger in dem grossen Kampfe. Seine zufällige Anwesenheit zu Lemgo,
als man gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm, veranlasste
es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch ungewiss über die
Rechtmässigkeit des Geschehenen, den damals viel geltenden Gelehrten um ein
nachträgliches Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr 1583
gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben zur Rechtfertigung
des Hexenbades[21] und verwickelte sich in eine so unhaltbare Deduktion
über die spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass er sich
alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten nachdrücklichst befehdet
sah und dass selbst bei manchen erklärten Hexenverfolgern jene Probe in
Misskredit brachte[22].
Einen wuchtigen Schlag führte damals in England ein Laie, =Reginald Skot=,
der als Privatmann zu Smeeth lebte und 1599 starb, durch Veröffentlichung
seiner Schrift =Discovery of witchcraft= aus[23]. Skot deckte in seinem
Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer Kühnheit auf, die vor ihm noch
kein Schriftsteller gewagt hatte. Unerschrockenen Muthes legte er es in
beredtester Sprache dar, mit welcher Grausamkeit die Geständnisse erpresst
und mit welcher Lüderlichkeit die Indizien beschafft würden. Er zeigte,
dass die Gaukeleien, welche man dem Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts
als Absurditäten und Gemeinheiten wären, die auf gar nichts beruhten. Dabei
legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand, sondern auch (sehr
geschickt) an das protestantische Bewusstsein seiner Landsleute Berufung
ein, um ihnen ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes
Verfolgungssystem gehässig erscheinen zu lassen.
Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten verdross, war, dass
sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung entstehen sahen. Denn Viele, die
an der Befähigung der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit
derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens den Luftflug,
den Sabbath und den Concubitus nicht mehr als wirklich gelten lassen. Der
gelehrte Frankfurter Jurist =Joh. Fichard= gestand in seinen »Consilien«
(z. B. Tom. II. Cons. 113 vom Jahr 1564), dass er die nächtlichen
Teufelstänze und Mahle und die Vermischung des Teufels mit Frauen für
nichts Anderes als für Träumereien und Täuschungen halte, wegen deren man
nicht auf Feuertodesstrafe erkennen dürfe (wobei er freilich im Uebrigen
ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und auf den Feuertod erkannte,
wenn Hexen gestanden, dass sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer
Weise Schaden verursacht hätten). -- Noch entschiedener als Fichard trat
der mecklenburgische Jurist =Joh. Georg Godelmann= auf[24]. In Vorlesungen,
die er im Jahr 1584 in Rostock über die Carolina gehalten hatte, und die er
später erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de magis veneficis et
lamiis deque his recte cognoscendis et puniendis, sagt er unter Anderem
(Lib. III. cap. 11): »Die Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich dass
sie Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei getödtet
haben, und wenn sich dieses so erfindet, so sind sie nach Art. 109 der
Carolina zu verbrennen; oder sie gestehen =Unmögliches=, z. B. dass sie
durch einen engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere sich
verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben, und =dann= sind sie nicht
zu strafen, sondern vielmehr mit Gottes Wort besser zu unterrichten; oder
endlich gestehen sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie mit
einer ausserordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, Verbannung oder
Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt werden können. -- Diese Strafe
soll ihrem Leichtsinn gelten, weil sie den teuflischen Einflüsterungen
nicht standhaft genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.« -- In
einem anderen, dem Lib. III. jenes Werkes vorgedruckten Gutachten von 1587
sagt =Godelmann=: »Was das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen,
Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben und zum Tanz,
desgleichen auch die fleischlichen Vermischungen, so die bösen Geister mit
solchen Weibern vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner
Einfalt dafür, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie
ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche glauben, dass die Hexen
und Zauberer in Katzen, Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn dass
solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem alten Concilio, so
zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!), geschlossen worden. -- Endlich wird
auch den Hexen vorgeworfen, dass sie böse Wetter machen können, so doch
Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. -- Derentwegen kann kein
Richter Jemanden auf solche Punkte peinigen, viel weniger tödten, weil
derselbigen mit keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht
wird.«
In demselben Sinne veröffentlichte damals =Augustin Lercheimerus= 1585 zu
Heidelberg ein »Bedenken von der Zauberey«, welches 1593 auch zu Basel,
1597 zu Speier neu edirt ward. Lercheimer sagt: »Die Hexen werden in ihrem
Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist kein natürlich Werk, noch
wahre natürliche Lust dabei, wie sie selbst bekennen. -- Denn was kann ein
Geist und ein Leib miteinander schaffen? -- Und dass es zu mehrmalen eine
Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die Hexen damit an, dass sie
bekennen, sie seien vom Geiste beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette
gelegen und er habs nicht empfunden.« -- Selbst der strenge Ketzerrichter
=Hard. a Dassell= (Verf. des oben erwähnten Responsum von 1597,) war der
Meinung, dass sehr oft die Aussagen von Frauen über ihre Hexenfahrten,
ihre Buhlerei mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Träumerei beruhten.
Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise durchzubrechen, welche sich
vor Allem dadurch kennzeichnete, dass sie von jeder Auctorität und
Tradition unabhängig, principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage
ruhte, in Zweifel zog. Der »Philosoph«, der mit dieser Anschauungsweise
zuerst (1588) hervortrat, war der originelle =Michel de Montaigne=, ein
Gelehrter, der seinen Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der
Kühnheit seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war von dem, was man
über die Hexen und deren Treiben sagte, gar nichts verbürgt; vielmehr sei
anzunehmen, dass es theilweise mit ganz natürlichen Dingen zugehe,
theilweise auf Sinnentäuschung, beziehungsweise auf Lüge beruhe. Er meint,
es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere Sinne uns täuschen, als dass ein
altes Weib auf einem Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es müsse
weit weniger befremden, wenn Zungen lügen, als wenn Hexen die angeblichen
Thaten ausführten. Darum möge man den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten
u. dgl. eingestehen wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen.
C'est mettre, sagt er, ses conjectures à bien haut prix, que d'en faire
cuire un homme tout vif!
Was nun =Montaigne= in der Form eines Zweifels ausgesprochen, das wurde von
dem gleichzeitigen Skeptiker, dem Grossvikar =Pierre Charron= zu Paris
([+]1603) geradezu geleugnet und bekämpft, und es begann jetzt in
Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden, die alles Wunderbare
mit Widerwillen betrachtete, die Alles aus einem natürlichen Zusammenhange
erfassen wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes als Wahn und
Trug erkannte.
Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis des
Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, zu retten, schrieb
der trierische Suffraganbischof =Peter Binsfeld= 1589 seinen Traktat de
confessionibus maleficorum et sagarum und gab denselben zwei Jahre darauf,
besonders zum Gebrauch der baierischen Gerichte, wo er Beifall gefunden
hatte, neu bearbeitet heraus[25]. Die Realität des Pactums wird darin gegen
Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; die Auctorität des
Kanons Episcopi aber, als einer von ganz andern Dingen redenden Stelle,
abgewiesen. Kirchenväter, Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im
Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise für die Wahrheit
eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's Schrift hat in der Praxis Ansehen
erlangt, er selbst aber den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier
Ehrenmänner, die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben.
=Cornelius Callidius Loos= (=Loseus=), um 1546 zu Gouda in Holland geboren
(in seinen Schriften sich auch Cornelius Callidius und Finius nennend),
Canonicus in seiner Vaterstadt, war zwar ein erklärter Gegner des
Protestantismus, der ihn bei Einführung der Reformation von seiner Stelle
vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgeklärten des Jahrhunderts, die
in der ganzen Hexerei und ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in
der Hexenverfolgung eine »neue Alchymie« erkannten, nach welcher man »aus
Menschenblut Gold und Silber mache«[26]. Im Trierischen, wohin er sich
geflüchtet, fand er unter dem schwachen Johann VI. alle Gräuel des
Hexenprozesses vor. Schon früher durch einige gelehrte Streitschriften
bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man eine siegende
Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als er jedoch nach einiger Zeit eine
Schrift, de vera et falsa magia betitelt, zu Köln in Druck geben wollte,
fand es sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht der
Hexenverfolger aufs Rücksichtsloseste gezüchtigt hatte. Das Manuscript ward
confiscirt, er selbst auf Befehl des päpstlichen Nuntius im Kloster
St. Maximin bei Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf
gezwungen, den er am 15. März 1592 vor dem Generalvikar der Diözese Trier,
Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters ablesen und unterzeichnen musste.
Die Anführung einiger Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden)
Widerrufs wird den Geist seines Wirkens und die Grösse der ihm angethanen
Schmach darthun[27].
»=Art.= I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und missbillige ich, was
ich oft schriftlich und mündlich vor vielen Personen behauptet und als den
Hauptgrundsatz meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung,
leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der körperlichen Ausfahrt
der Hexen schreibt; sowohl weil diess ganz und gar nach ketzerischer
Bosheit riecht, als auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand
geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten Majestät schmeckt.
»=Art.= II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe durch heimlich an
gewisse Personen abgesandte Briefe gegen die Obrigkeit hartnäckig und ohne
haltbaren Grund ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet
sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber durch die
Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu gestehen, was sie niemals gethan
haben, dass durch hartherzige Schlächterei unschuldiges Blut vergossen und
dass mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und Silber
hervorgelockt werde.
»=Art.= III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch Privatunterredungen,
theils durch verschiedene Briefe an beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen
und Richter bei den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt.
»=Art.= IV. Und folglich, da der hochwürdigste und durchlauchtigste
Erzbischof und Kurfürst von Trier nicht nur gestattet, dass in seiner
Diözese die Zauberer und Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden,
sondern auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der Gerichtskosten in
Hexensachen erlassen hat, habe ich in unüberlegter Verwegenheit besagten
Kurfürsten stillschweigend der Tyrannei bezichtigt.
»=Art.= V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich folgende meine Sätze: dass
es keine Zauberer gebe, die Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen,
mit Hülfe desselben Wetter machen und Aehnliches ausführen, sondern dass
diess alles Träume seien.« U. s. w.
Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie erkannte sich
Loos, wenn er rückfällig werden sollte, jeder willkürlichen Bestrafung
würdig und wurde sodann aus dem Lande gejagt. In Brüssel fand er nach
einigem Umherirren eine Freistätte und Anstellung als Vicarius an einer
Kirche. Bald trat er mit seinen Sätzen von Neuem hervor und büsste dafür
als Rückfälliger lange Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er
nochmals den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage, als der Tod
am 3. März 1593 zu Brüssel (nach anderer Angabe zu Mainz) ihn aller
Verfolgung entzog.
Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen. Der Doctor =Dietrich
Flade=, kurfürstlicher Rath und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der
Universität, war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an
welche Loos sich schriftlich und mündlich gewandt hatte[28]. Wenigstens
suchte auch er in seinem praktischen Kreise dem Unwesen Einhalt zu thun,
indem er Alles aufbot, um die gesammte Hexerei als Chimäre hinzustellen.
Doch mochte er noch so nachdrücklich auf den Kanon Episcopi sich berufen,
gerade dieses machte man zum Indicium gegen ihn selbst. Wer die Hexen
vertheidigte, der war ja selbst der Hexerei verdächtig. »Ihm trat, sagt
Delrio, Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung entgegen und
gab seinen Traktat über die Bekenntnisse der Hexen heraus. Flade wurde
verhaftet, gestand endlich sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin,
und wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte Indizium
gründet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung u. s. w.« Mit ihm fielen
zwei Bürgermeister, einige Rathsherren und Schöffen und mehrere Priester.
Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein reicher Mann gewesen.
Eine Summe von 4000 fl., die er bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf
Befehl des Kurfürsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt. In
späteren Prozessen wird sein Name mehrfach unter den Mitschuldigen beim
Hexentanze auf der hetzeroder Haide genannt[29].
Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande Lothringen =Nikolaus
Remigius=, herzoglich lothringischer Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem
reichen Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine Dämonolatrie
zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf, ihrer Gemeinnützigkeit
halber, auch deutsch erschien[30]. Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal
in jeder Verlegenheit und führt ihn auf den scheinbar verschiedensten Wegen
zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen Punkt, für welchen der
Verfasser nicht aus irgend einem nach Namen und Tag bezeichneten
Prozessfall einen Beleg beibrächte. So verficht er zwar die =leibliche=
Ausfahrt der Hexen, lässt aber daneben auch eine =eingebildete=, obgleich
eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der Hexen ist zugleich giftig und
unschädlich: =giftig=, sobald sie die Hexe selbst auch nur in der
geringsten Quantität aufstreicht; =unschädlich=, sobald sie in die Hände
des Gerichts fällt, und wären es ganze Töpfe voll. Das Weib, dem man
ankommen will, ist verdächtig, wenn es =oft=, und wenn es =nie= in die
Kirche geht, wenn sein Leib =warm=, und wenn er =kalt= ist. Während der
sechszehn Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind, seiner
eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger als =achthundert=
Zauberer zum Tode verurtheilt worden, eben so viele waren entweder
entwichen, oder hatten durch die Tortur nicht überführt werden können.
Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein Wirken zurück; doch hat
er sich =eine= Schwachheitssünde vorzuwerfen. Einst hatte er nämlich, dem
Mitleiden seiner Collegen nachgebend, siebenjährige Kinder, die beim
Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er sie, nackt
ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre Eltern den Feuertod erlitten
hatten, mit Ruthen herumhauen liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte
ihm, dass auch sie den Tod verdient hatten; denn »ein heylsamer Eyffer ist
allezeit dem schedlichen eusserlichen Schein der Begnadigung
vorzuziehen«[31]. In Würzburg und Bamberg hat man später diesen heilsamen
Eifer zu wahren gewusst.
Mit dem Minister Remigius wetteiferte bald ein königlicher Schriftsteller
um den Preis in der Bekämpfung des satanischen Reiches, kein geringerer als
=Jakob= I. von Schottland und England, jener Fürst, der so stolz war auf
seine Theologie und sein Lateinsprechen. Noch bevor er den englischen Thron
bestieg, hatte er seine =Dämonologie= geschrieben und den Grundsätzen
derselben in seinem schottischen Reiche Geltung verschafft[32]. Ein wahres
Wort hat er in der Vorrede gesprochen, indem er von Bodin's Dämonomanie
versichert, sie sei »majore collecta studio, quam scripta judicio«; aber
die Nachwelt muss von der königlichen Dämonologie leider dasselbe
sagen. -- Jakob unterscheidet zwischen der Magie (auch necromantia) und dem
Veneficium (auch incantatio oder Hexerei). Die Venefici sind =Sklaven=, die
Nekromanten =Gebieter= des Teufels. Zwar gebieten sie nicht absolut,
sondern bedingt, nicht kraft ihrer Kunst, sondern vermöge eines Vertrags.
Denn um ihnen Leib und Seele abzugewinnen, macht sich der Teufel
verbindlich, in einigen untergeordneten Dingen ihrem Befehle zu gehorchen.
Die kindischen Beschwörungen zur Heilung, das Nestelknüpfen, die Astrologie
und das Horoskopstellen sind nur das ABC des Teufels, wodurch er, da diese
Dinge ziemlich unschuldig erscheinen, die Neugierigen in sein Netz lockt.
Der hierdurch verführte gelehrte Magier schreitet bald zum mündlichen oder
schriftlichen Pactum. Der Teufel ist der Affe Gottes; der Kuss wird ihm auf
die Hinterseite gegeben, weil Moses den Herrn auch nur von hinten sehen
konnte. Zwei Arten der Hexenfahrt müssen angenommen werden: 1) eine
leibliche, wenn die Hexen an nahegelegene Orte theils zu Fuss oder Pferd,
theils mit des Teufels Hülfe durch die Luft kommen; 2) eine im Geiste, wenn
der Ort so entfernt ist, dass die in einem Moment zu vollendende Reise
vermöge ihrer Schnelligkeit die Unmöglichkeit des Athemholens voraussetzen
würde. Den Coitus mit den Incuben und Succuben räumt der König ein, nicht
aber die Erzeugung von Ungeheuern und wirklichen Kindern. Die Magier
sowohl, als die Hexen sollen mit dem Tode bestraft werden. In einem andern,
der Ausbildung seines Sohns zum Regenten gewidmeten Werke[33] stellt Jakob
unter denjenigen Verbrechen, wo die königliche Begnadigung Sünde wäre, die
Zauberei oben an.
Oft liegt dem König die Wahrheit so nahe vor den Füssen, dass er gleichsam
darüber stolpert, aber sein dämonenaufspürendes Auge bleibt stets nach den
Wolken gerichtet. So antwortet er auf die Frage: warum in Lappland,
Finnland, den Orkaden und shetländischen Inseln der dämonische Concubitus
häufiger sei, als anderwärts: »Wo die Unwissenheit der Menschen am dicksten
ist, da ist auch die Unverschämtheit des Teufels am gröbsten.« Da, wo er
die Wahrnehmung abhandelt, dass es früher mehr Gespenster gegeben habe,
jetzt mehr Hexen, heisst es: »So ist's uns auch in England gegangen; denn
während der papistischen Finsterniss sah man mehr Gespenster und Geister,
als mit Worten auszudrücken möglich ist; jetzt sind sie so selten, dass man
in einem ganzen Jahrhundert kaum von einem einzigen Falle hört. Aber damals
waren die Hexereien nicht so häufig als jetzt, wo dieselben sich allerdings
im höchsten Grade vervielfacht haben.« Freilich hatte England in den Zeiten
des Papismus noch keinen Jakob I., der die Kunst besass, überall Hexereien
zu entdecken. Bei näherer Prüfung würde der König gefunden haben, dass er,
anstatt zu Gunsten des Papismus Zeugniss zu geben, der bekanntermaassen
sowohl vor, als nach der Reformation auf dem Continent in der
Hexenverfolgung sich überschwänglich zeigte, sich selbst anzuklagen hatte,
indem er dieses Erbstück des Papismus, ohne es als solches zu erkennen,
blindlings durch Schrift und Gesetze in alle Adern seiner Völker
verbreitete.
Endlich trat der gewaltigste Verfechter des Hexenprozesses, =Martin del
Rio= (=Delrio=) hervor, um den Angriffen auf denselben ein für allemal ein
Ende zu machen. Delrio war 1551 zu Antwerpen von spanischen Eltern geboren,
hatte zu Paris, Douai und Löwen Philosophie und die Rechte studirt und in
der letzteren Wissenschaft zu Salamanca den Doktorgrad erlangt[34]. In
Brabant wurde er dann in rascher Folge zum Rathe des höchsten Conseils, zum
Intendanten der Armee, zum Vicekanzler und Procureur-Général ernannt.
Während der Bürgerkriege verliess er die Niederlande und ward Jesuit in
Valladolid, kehrte aber bald zurück und lehrte an verschiedenen
Universitäten Philosophie und Theologie. Er starb 1608 zu Löwen.
Im Jahre 1599 erschienen seine berühmten Disquisitiones magicae in sechs
Büchern[35]. Sie sollten dasjenige leisten, was man von Loos vergeblich
erwartet hatte. Unter allen Hexenverfolgern ist Delrio unstreitig der
gelehrteste und schlaueste. Stellenweise zeigt er sogar eine gewisse
Aufklärung, Liberalität und Billigkeit. Verschiedene Arten abergläubischer
Heilungen werden von ihm gründlich bekämpft, um andern, nicht weniger
abergläubischen, Platz zu machen. Charaktere, Sigille, Bilder, Zahlen und
Worte haben ihm zufolge keine natürliche oder magische Fähigkeit,
Krankheiten oder andere Schäden zu entfernen; Amulette besitzen nur
insofern Kraft, als dieselbe etwa in ihrem Stoffe liegt. Alle Theurgie oder
weisse Magie ist unwirklich; die Dämonen lassen sich vom Menschen nicht
zwingen. Diess alles aber bahnt nur den Weg zu dem Grundsatze, dass jene
Charaktere, Sigille u. s. w. nur willkürlich verabredete Zeichen seien,
unter welchen der Teufel =allerdings wirke=, nicht gezwungen, sondern in
Folge =eines Vertrages=. Das Pactum mit dem Teufel, in welchem die
Abschwörung des Christenthums inbegriffen ist, bildet die Grundlage aller
Zauberei; die dämonische Magie zu leugnen, ist ketzerisch. Sie ist der
Inbegriff alles Diabolischen und des Todes würdig; gegen sie, wie gegen
alle andern Uebel, schützen nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie
Segen, Exorcismen, Kreuze, Reliquien, Agnus Dei u. s. w., deren Verdienst
gepriesen und durch erbauliche Geschichten beglaubigt wird. Niemand kann in
diesen Dingen abergläubischer sein, als Delrio. In der Lehre von den
Zaubergräueln folgt er ganz seinen Vorgängern, die er nur an Kenntnissen
und dialektischer Gewandtheit übertrifft. Der Kanon Episcopi wird in einer
weitläuftigen Abhandlung aller Bedeutung beraubt: er handle weder von den
Hexen der neueren Zeit, noch würde er, selbst wenn diess wäre, denselben
irgendwie nützen, da er auch diejenigen Weiber, welche die Luftfahrt nur in
der Einbildung machen, als Ungläubige (infideles) bezeichne. Die Hexen aber
sollen, auch wenn sie Niemanden beschädigt haben, schon blos um ihres
Teufelsbundes willen getödtet werden. Auch im Prozesse weiss Delrio sich
das Ansehen der Besonnenheit zu geben, indem er unwesentliche Einzelheiten,
die gleichwohl grossen Anstoss gegeben hatten, wie das Hexenbad und die
Nadelprobe, missbilligt, auch mit schönen Worten zum Maasshalten in der
Tortur räth; dabei bleibt ihm aber, wie allen Uebrigen, die Zauberei ein
crimen exceptum, wo Alles vom Ermessen des Richters abhängt, und aus dem
den Inquisiten von ihm umgeworfenen Netze ist kein Entkommen möglich.
Völlige Lossprechung, obgleich rechtlich denkbar, widerräth er; der Richter
soll nur von der Instanz entbinden.
Wo Gelehrsamkeit und Sophismen nicht mehr ausreichen wollen, da wird durch
vornehmes Naserümpfen, durch Verdächtigen und Schrecken gewirkt. Die
früheren Gegner seines Systems oder einzelner Sätze desselben, einen
Melanchthon, Alciatus, Agrippa, Weier, Montaigne u. A. macht er
lächerlich. Ketzer, einseitige Literatoren, Legisten und Rabulisten müssen
schweigen, wo der Jesuit redet, und dürfen sich weder auf den Kanon
Episcopi, noch auf den gesunden Menschenverstand berufen; wer keine Hexen
glaubt, ist kein Katholik. Seinen künftigen Gegnern aber hält er erst die
Katastrophe eines Edelin, Loos und Flade vor, und dann fordert er sie auf,
seine Lehre von der Wirklichkeit der Hexenfahrten entweder zu widerlegen,
oder anzunehmen. Dieses geschieht in eben demselben Kapitel, in welchem das
=Läugnen= der Hexengräuel als Indizium der Zauberei aufgestellt wird. In
der That, von solchem Geschütz vertheidigt, ist Delrio's Werk ein Bollwerk
des Hexenprozesses geworden, und mehrere Menschenalter sind vergangen, ehe
der erste wirksame Angriff auf dasselbe gewagt wurde. Kaum dass einzelne
Stimmen über das Tumultuarische und die unmässige Barbarei der
Prozessbehandlung sich vernehmlich zu machen wagten; die Hauptsache blieb
unangefochten.
Kurz nach Delrio schrieb sein Landsmann =Torreblanca= eine Dämonologie in
vier Büchern[36]. Sie ist dem Papste Paul V. gewidmet und hat die
Approbation des heiligen Officiums. Hieraus folgt von selbst der Schluss,
dass sie sich von dem bereits bekannten System nicht entferne[37].