NEUNZEHNTES KAPITEL.

Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn

angeregte Streit. Bodin. Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius

Loos. Flade. Remigius. Jakob I. Delrio u. A.

Der erste kühne Held, der es wagte gegen den Dämon, welcher am Marke der

Menschheit nagte, seine Stimme zu erheben, war =Cornelius Agrippa von

Nettesheim=, Generaladvokat zu Metz[1]. In seiner Jugend hatte sich

derselbe viel mit den auf die Magie bezüglichen Schriften beschäftigt, und

war bald zu dem Schlusse gekommen, dass dieselbe entweder auf Betrug oder

auf einer besonderen Kenntniss der Natur beruhen müsse. Aus diesen Gedanken

ging seine erste Hauptschrift »de incertitudine et vanitate scientiarum«

hervor, die eine Satire auf den damaligen Zustand der Wissenschaften

enthält. Von hier aus gelang es ihm auch allmählich sich zu einer von dem

Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurtheilung des Hexenglaubens und der

Hexenverfolgung zu erheben. Gegen beide richtete er seine Schrift »de

occulta philosophia« (Paris 1531, Köln 1533). Diese Schrift jedoch sowie

seine geschickte Vertheidigung einer Bäuerin, welche der Inquisitor Savin

verbrennen wollte, machte ihn suspect. Man sagte ihm nach, dass er selbst

mit dem Teufel im Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren

angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Brüssel im Gefängniss schmachten.

Nach seinem Tode erzählte man, er habe auf seinem Sterbebette einen

schwarzen Hund aus seinem Nacken gezogen, der ein Dämon war, und habe dabei

gerufen: der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein furchtbarer Hass

auf dem freisinnigen und muthigen Manne. Doch war sein Auftreten nicht

erfolglos geblieben, indem er wenigstens Einen Schüler hinterliess, der auf

den Wegen des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der Leibarzt des

Herzogs Wilhelm von Cleve, =Johann Weier=[2] (in seinen lateinischen

Schriften =Wierus=, auch =Piscinarius= genannt). -- Zu Grave an der Maas

(nicht weit von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnjähriger

Schüler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim angeschlossen, dem er auch

1530 nach Bonn gefolgt war, worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt,

dann 1537 in Orleans die medizinische Doktorwürde erlangt und hernach zur

Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere Theile des Orients,

sowie auch die griechischen Inseln, namentlich Kandia bereist hatte. Im

Jahr 1545 in die Heimath zurückgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt

niedergelassen, wo er wegen der ungewöhnlichen Vielseitigkeit seiner

Bildung die besondere Aufmerksamkeit =Konrad von Heresbach's= auf sich zog,

der 1550 seine Berufung auf die Stelle eines fürstlichen Leibarztes an dem

Hofe zu Düsseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm nun Weier wahr, wie

sein Fürst mit den Unglücklichen, die der Zauberei angeklagt waren, weit

vorsichtiger und milder verfuhr, als man anderwärts that, und nur dann zu

scharfer Strafe griff, wenn er sich überzeugte, dass eigentliche

Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch andern Ländern ein

wohlthätiges Licht anzünden zu können, bestimmte den wackeren Arzt im Jahr

1563 zur Herausgabe seiner fünf Bücher De praestigiis daemonum et

incantationibus ac veneficiis, -- eines Werkes, welches rasch (1564, 1566,

1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel die sechste, erlebte und

welches ausserdem auch in deutscher und französischer Uebersetzung weithin

Verbreitung fand[3]. Weier war nach Agrippa von Nettesheim (dessen Andenken

er in dem Buche mit rührender Pietät vertheidigt,) der erste, der gegen

Alles was zum Hexenwahn gehörte und gegen die ganze Tollheit, Rohheit und

Niederträchtigkeit der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher

Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden Schriftsteller, die

diesen Gegenstand berührten, in ihm entweder einen Bundesgenossen, oder

einen Gegner ersten Rangs erkannten[4]. Zwar hat auch er über die Begriffe

seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht ganz erhoben, und

es bleibt auch für ihn noch eine Magie, die durch den Beistand des bösen

Geistes wirkt[5]; aber sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen

Vorstellungen von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem

persönlichen Verkehr mit den Menschen bekämpft und Vieles aus natürlichen

Gründen erklärt, was man bisher dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine

auctoritätsgläubigen Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu

lenken, indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur auf der

Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei gänzlich fremd sei, welche die

Bibel und das römische Recht mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem

literarischen Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes

religiöses Interesse zum Grunde. Es war ihm Herzenssache, dem Reiche

Gottes, dem Interesse des Glaubens zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss

des Glaubens sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine eigentliche

Epidemie seiner Zeit erkannte. =Darum= entwarf er 1562 bei einer grossen

Jagd, die Herzog Wilhelm hielt, im Schlosse Hambach sein Buch »von den

Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei«, das er im folgenden

Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht seiner Zeit hinauswarf[6]. Geist

und Charakter des Buches, so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel

bestimmt war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich am treuesten

kund geben[7].

»Als aber dieser Gräuel, -- heisst es in der Zueignung an Wilhelm von

Cleve, -- jetzund von etwas Jahren her ein wenig gestillet, und ich derhalb

gute Hoffnung gefasst hatte, es würde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen

sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden Lehr gar

abgeschafft und aufgehebt würde, so sehe ich doch wohl von Tag zu Tag je

länger je mehr, dass ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, weder

(als) von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und täglich bringt. --

Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der Mehrtheil Theologi schweigen

und durch die Finger sehen; die verkehrten Meinungen von Ursprung der

Krankheiten, auch gottloser abergläubischer Ableinung derselben die Medici

leiden und gestatten, auch überdas die Erfahrenen der Rechten, angesehen,

dass es ein alt Herkommen und derhalb ein ausgesprochene Sach ist, fürüber

passieren lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss zu den armen

Leutlin diesen verworrenen, schädlichen Handel zu offenbaren oder zum

wenigsten zu verbessern sich unterwinden wölle, gehört wird: so hat mich,

Gnädiger Fürst und Herr, für nützlich und nothwendig angesehen, die Hand,

wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich gleich meines Vorhabens

nicht in alleweg gewährt, jedoch Andern, so in Verstand und Urtheil solcher

Sachen mir den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt zu

sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten und ihre

Meinungen auch zu fällen, zu geben.«

In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser und Reich[8] wird mit eben

so viel Bescheidenheit, als Freimüthigkeit gesagt: »Bitte demnach fürs

Andere Ew. Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger dann

zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew. Majestäten, Durchl. und Gnaden wöllen sich

nicht irr machen lassen den alten und von vielen Jahren her eingewurzelten

Wahn, sondern vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft,

Landen und Gebiet sich zuträgt, dass über solche teufelische Sachen

berathschlagt, Gericht besessen und Urtheil gefällt soll werden, dass

alsdann gedachtem Rath, so in diesen Büchern gezeigt, nachgesetzt und

gefolgt soll werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu thun

ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's bisher unrichtig und

verworren genug gehalten hat. Auf solche Weis zweifelt mir gar nicht,

werden alle rechtgeschaffenen Christen des leidigen Satans Betrug und

Täuscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht vermöge, wie

bisher dafür gehalten worden, wohl erkennen können. Auch wird hinfürder

desto weniger unschuldiges Blut vergossen werden, nach welchem sonst den

leidigen Teufel, als der ein Mörder von Anbeginn an gewest, ohn Unterlass

hüngert und dürstet. Dessgleichen wird auch gemeiner Landfried, welchem er

als der Stifter alles Lärmens zum Bittersten feind, so leichtlich nicht

zerstöret werden können. So werden sich auch die Regenten und Obrigkeiten

für dem nagenden Wurm des Gewissens desto weniger zu fürchten haben; und

wird endlichen so des Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je länger je

mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das Reich unsers Herrn

Christi je länger je weiter sich ausbreiten.«

Buch II. Kap. 1. »Also ist nun gewiss und offenbar, dass vielerlei

Schwarzkünstler, auch für dieselben in hebräischer, griechischer und

lateinischer Zungen mancherlei Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den

Handel kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel Zäuberer. Daher

kommt es auch, dass alsbald man die Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den

allernächsten die Zäuberer des ägyptischen Königs Pharaonis, deren

Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht und auf die Bahn

bringt. Derhalben nehm ich kein Blatt für das Maul, sondern sag's gut rund,

dass alle teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen hab, in

diesem Argument, wiewohl sie es vornen her mit herrlichen Titeln schön

aufmutzen und allein auf die heilige Schrift sich berufen, hören lassen,

jedoch alle sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an einen

Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr, dieweil ich sehe, dass sie

den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln, das Ungewitter und

Leibsverletzungen betreffend, gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn

alles Urtheil, Unterschied und Erbärmde dem Henker an die Hand geben und im

Rauch gen Himmel schicken.« Weier will nun unter denen, welche man bisher

in =eine= Kategorie zusammenwarf, drei Klassen unterschieden haben:

1) »Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames, d. i. Zäuberer und

Schwarzkünstler, welche wissentlich und willentlich mit Hülf und Beistand

der bösen Geister allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien

unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen und Versegnen ihren

Nächsten hinters Licht führen und das edel Studium der Medicin mit ihren

teuflischen Betrügereien beflecken.« Zwischen Magie und Theurgie will er

keinen Unterschied gelten lassen: »es sind zwei Paar Hosen eines Tuchs.«

2) »Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr, betagtes Alters,

ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge bei ihnen selber, in welcher

arbeitseliger elenden Vetteln Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer

Melancholei beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als ganz

subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet ihnen durch seine

Verblendung und Täuschereien allerlei Unglück, Schaden und Verderben

anderer Leut so stark ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's

gethan, da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.« Anderwärts sagt

er: »Lamiam heisse ich ein solches Weib, welches mit dem Teufel ein

schändliches, grausames oder imaginirtes Verbündniss aus freiem Willen,

oder durch des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten um

seine Hülf, etzliche böse Ding durch Gedanken, unheilsames Wünschen, zu

begehen und zu vollbringen vermeint, als dass sie die Luft mit

ungewöhnlichem Donner, Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter

erwecken, die Früchte auf dem Felde verderben oder anderswohin bringen,

unnatürliche Krankheiten der Menschen oder Viehe zufügen, solche wiederumb

heilen und abwenden, in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit

den bösen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die Menschen in

Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei närrische Dinge zeigen und zu

Werk bringen können, wie dann die Poeten viel Lügen hiervon erdichtet und

geschrieben, dem Sprichwort nach: Pictoribus atque poëtis quidlibet audendi

semper fuit aequa potestas.«

3) »Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen oder an Ort und End, da

es mit dem Athem angezogen mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen

und das Vieh härtiglich beschädigen und verletzen. -- Zwischen den

Zäuberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher in ein Zunft und

Gesellschaft gerechnet, ist ein langer, breiter und dicker Unterscheid.«

Die Schwarzkünstler und Giftmischer nun will Weier mit dem Tode bestraft

haben; auf die sogenannten Hexen aber seien die im Pentateuch und im

römischen Recht enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden.

Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben den Stab, indem er

denselben für das Erzeugniss einer kranken Phantasie erkläre. Die

Hexenbrände seien desshalb eine Ungerechtigkeit. »Die wahnwitzigen, vom

bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl verrückt ist, so

doch keine sonderbare Missethat begangen, hat man ohn alles Erbarmen in

tiefe, finstere Thürn geworfen, für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und

endlich in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, dass man allein auf

ihr blosse Bekanntniss und Bericht aushin führe, auch nicht genugsam, was

zwischen einer Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.«

»Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, geplagte Leut viel

lieber einmal im Feuer sterben wollen, denn so unmenschlicher Weise so

vielmal aus einander gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und

gemartert zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen Leute und

Peiniger nicht erkennen, dass oftmals unschuldig Blut vergossen und durch

die grosse Pein hingerichtet worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals

geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kräfte verlieren und in

dem Gefängniss ihr Leben enden, alsdann wollen die Richter in diesem ihre

Entschuldigung fürwenden, dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben

sich selbst im Gefängniss umbracht, seyen verzweifelt und der Teufel habe

ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu öffentlicher Straf nicht seyen

geführet worden.«

Unwissende Aerzte und intriguante Kleriker sind die Hauptbeförderer des

Hexenglaubens[9]. »Die Münche rühmen sich der Arznei, deren sie sich aber

eben wie ein Kuh Sackpfeifens verstehen. Sie überreden die unverständigen

Leute, dass eine Krankheit von Zauberern komme. Hierdurch hängen sie

mancher unschuldigen, gottesfürchtigen Matronen ein solch Schlötterlein an,

das weder ihr, noch ihren Nachkommen der Rhein zu ewigen Zeiten nimmermehr

abwäscht. Denn sie je vermeinen, der Sach sey nicht genug geschehen, wenn

sie allein in Anzeigung und Entdeckung der Krankheiten Ursprung und

Herkommen ein Puppen schiessen, sondern sie müssen auch die Unschuldigen

verleumden und Verdacht machen, bei leichtgläubigen Leuten untödtlichen und

nimmer ablöschlichen Neid und Hass anzünden, mit Zank und Hader ganze

Nachbarschaften erfüllen, Freundschaften zertrennen, das Band der

Blutsverwandtschaft auflösen, zu Scharmutz und Streit, also zu reden,

Lärmen schlagen, Kerker und Gefängnisse zurüsten und aufs allerletzt

Todschläg und Blutvergiessen auf mancherlei Weise anstiften, nicht allein

der unschuldigen, falsch angegebenen und verdachten Weiber, sondern auch

derer, so sich ihren mit einem Wörtlein annehmen und sie zu vertheidigen

unterwinden dürfen. Dass der Sach aber in Wahrheit also sey, darf ich

eigentlich, kein Blatt für das Maul genommen, bezeugen, und wenn ihnen

schon der Kopf zu tausend Stücken zerspringen sollt. Denn es erfährt's und

rühmt's ihr Prinzipal Beelzebub, dass diese fleischlichen, oder geistlichen

sollt ich sagen, Personen, so zu seinem Fürnehmen treffliche gute Werkzeug

sind, mehrertheils unter dem Deckmantel der Geistlichkeit ihren Dienst ihm

treulich und unverdrossen leisten: welche entweder von Gelds oder Ehrgeiz

wegen ihre eigenen und auch anderer Leute Seelen dem Teufel so schändlich

auf den Schwanz binden und hieneben die uralte fast nützliche, ja

nothwendige Kunst der Medicin mit solchem falschen Wahn des Verhexens in

natürlichen Krankheiten beflecken und besudeln.«

Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester bei der Heilung von

Zauberschäden benahmen, zwei Beispiele.

»Es hat einer aus dieser beschorenen Rott kürzlich ein erdichtet, erlogen

Gespräch in Druck verfertigt, doch allein in deutscher Zungen (denn

vielleicht das Latein um das liebe Herrlein ziemlich theuer ist gewesen):

es sey nämlich vor etlich Jahren einem Weibe das Bäuchlein dermaassen

aufgegangen, dass Jedermann, sie gehe schwanger, gänzlich vermeinet habe.

Und dieweil sie guter Hoffnung, sie würde noch vor Fastnacht des Kinds

genesen, und aber solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei

ihm Rath und Hülf gesucht, da habe er ihr einen Trank eingegeben, dadurch

er bei seinem geschworenen Eid zwo Kannen Kirschenstein, die zum Theil

schon angefangen grünen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen,

von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kauz die Anatomica etwan nicht wohl

gestudirt haben; denn dass es eine lange, breite, dicke Lügen sey, mag ein

Jeder dabei wohl leichtlich abnehmen«[10].

»Eben dieser Gaukler hat in einer berühmten Stadt in Geldern, da ich vor

Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfräulein, so mit etwas Krankheit

beladen, gänzlich überredet, sie sey veruntreuet worden, es sey ihr auch

durch kein ander Mittel zu helfen, es werde ihr denn das Amt der heiligen

Mess auf dem Bauch gehalten. Welches als es ihm zugelassen und vergönnt,

ist ihre Sache zehnfältig böser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr

denn von einer natürlichen Krankheit beschwert, hat aber nachmals nicht

anders, denn als ob sie verzaubert wäre, angefangen zu wüthen, dass es ihm

von der Aebtissin oder Priorin oft verwiesen und unter die Nasen gestossen

worden. Aber es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so hat

doch dieser spöttliche Brillenreisser und Merlinschreiber seine Kunden, die

ihm anhangen und ihn, vielleicht dass sie mehr Geistlichkeit und Andacht,

als aber ist, hinter ihm suchen (denn er Amts halben ein Pfarrherr ist) gar

hoch achten.«

Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen die unwissenden

Aerzte, besonders die anmassenden Jünger des Paracelsus, zu Felde. Die

Chemie aber will Weier nicht verachten.

»Darzwischen aber bin ich nicht darwider, dass es aller ungeschickter

Knöpfen, die sich der Arznei unverschämt und betrüglich rühmen, einige und

allgemeine Zuflucht sei, wenn sie einer Krankheit Ursach und noch viel

minder mit was Mittel ihr zu begegnen sey, nicht wissen und desshalb aus

ihrer Unwissenheit, wie ein Blinder von der Farben ein Urtheil fällen

müssen, dass sie denn allernächsten, es sey der Mensch verzäubert oder

veruntreuet, fürwenden, wöllen also mit diesem Deckmäntelein ihre

Unwissenheit und Unerfahrniss in Sachen dieser theuren Kunst verstreichen

und verdecken, die Händ wäschen, nach dem Sprichwort, aufstehen und von

dannen gehen, nicht anderst denn wie das ungehöbelt Geschwärm der Chirurgen

oder Wundärzten, ich hätte schier gesagt der Kälberärzten, auch thun,

welche dem allernächsten, so sie Gangrenam, Sphacelum, Phagedenam oder

andere zornige unheilsame Geschwer nicht heilen können, S. Quirino, Antonio

und andern Heiligen sie zuschreiben. Welche doch Anfangs so bös nicht

gewesen, sondern durch ihr Salben und Schmieren, so sie aus keinen gewissen

Gründen wissen, sondern allein aus wenig ungewissen Erfahrnissen muthmassen

und auf des Schleifers Lebkuchen und gerad wohl hin brauchen, erst so bös

worden sind. Aber damit die Schälk nicht müssen Nachred besorgen, oder

etwan, dass man mit ihnen gar für die Schmitten fahre, gewärtig seyn,

wissen sie sich nit besser denn mit solcher Ausred zu beschönen und aus der

Sach zu schleichen.«

Die Facta in Betreff der fremdartigen Gegenstände, die sich zuweilen im

menschlichen Körper finden sollen, wie Haarknäuel, Eisenstücke, Steine,

Nadeln, Sand u. dgl. im Magen und Darmkanal, leugnet Weier nicht, erklärt

sie aber durch diabolische Besessenheit, nicht durch Behexung.

Mit Beifall verweilt er bei dem weisen Verfahren seines Herrn, des Herzogs

von Cleve, in Zaubersachen. Ein Bauer, dessen Kühen die Milch ausblieb,

hatte einen Wahrsager befragt, und dieser des Maiers junge Tochter als Hexe

angegeben. Das Mädchen ward ergriffen, gestand, was man wollte, und

bezeichnete noch sechszehn Weiber als Mitschuldige. Als nun der Herzog um

die Genehmigung weiterer Schritte angegangen wurde, befahl er, den

Wahrsager zu verhaften, das Mädchen in einen guten Religionsunterricht zu

geben, die sechszehn Weiber aber ungekränkt zu lassen. »Wollte Gott« --

fährt Weier fort, »dass alle Obrigkeiten diesem Exempel nachkämen, so würde

nicht so viel unschuldiges Blut dem Teufel zu gefallen vergossen werden.

Aber es ist fürwahr hoch zu bedauern, dass oftmals der Fürsten Räth, auch

andere Fürgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn (-- die es

nicht antrifft, verzeihen mir --), dass sie weder in dieser, noch in

einigen andern zweifelhaftigen Sachen ein recht satt Urtheil fällen können,

und derhalben nirgends anders wohin, denn dass es Blut koste, sehen und

sich richten können.«

Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war daher ungemein, seine

wohlthätigen Wirkungen freilich nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn

Jahren erschienen fünf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine deutsche

Uebersetzung[11]. Viele Gelehrte, besonders Aerzte, gaben einen lauten

Beifall zu erkennen, der edle =Cujacius= schätzte das Werk[12], und =Johann

Brentz=, Probst zu Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem

Verfasser, worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen Bestrebungen

das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu retten suchte, dass er den Hexen,

deren Unvermögen Hagel zu machen er selbst in früheren Predigten behauptet

hatte, wenigstens einen strafbaren =Conat= beimass. Vom Pfalzgrafen

=Friedrich=, dessen theologische Fakultät Anfangs noch scharf hinter den

Hexen her gewesen war[13], rühmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der

Vernunft Gehör gegeben habe; Aehnliches sagt er von der clevischen

Regierung und vom Grafen von Nieuwenar. Letzterer begnügte sich, eine

geständige Angeklagte des Landes zu verweisen, hauptsächlich aus Rücksicht

auf ihre eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms und

anderwärts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch, dass man auch in Württemberg

um dieselbe Zeit wenigstens zu grösserer Vorsicht im Verfahren sich

bequemte, eine gründlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien

verlangte und, -- was als etwas Besonderes hervorgehoben wird, -- zur

Folterung niemals anders als auf gerichtliches Erkenntniss schritt[14]: so

bleibt kein Zweifel daran übrig, dass Weier's Buch dem Hexenprozesse im

deutschen Reiche einen harten Stoss gegeben hat. Er selbst spricht in

seinen späteren Schriften mit Befriedigung über die Erfolge seines Kampfes;

=Crespet= klagt über die Rückwirkungen desselben auf Frankreich; das

glänzendste Zeugniss aber hat ihm, ohne es zu wollen, der fanatische

=Bartholomäus de Spina= ausgestellt. »Die Pest des Hexenwesens«, sagt der

Magister sacri palatii, -- »ist gegenwärtig so arg, dass neulich in einer

Versammlung Satan, der, wie einige der vom Inquisitor Verhafteten ausgesagt

haben, in Gestalt eines Fürsten erschien, zu den Hexen sprach: Seid alle

getrost; denn es werden nicht viele Jahre vergehen, so triumphirt ihr über

alle Christen, weil es mit dem Teufel vortrefflich steht durch die

Bemühungen Weier's und seiner Jünger, die sich gegen die Inquisitoren mit

der Behauptung aufwerfen, dass diess alles nur thörichte Einbildung sei,

und so diese gottlosen Apostaten begünstigen und in ihren Ketzereien

indirekt bestärken. Denn sähen sich nicht die Väter Inquisitoren gehemmt

durch die Bedenklichkeiten dieser Leute, auf deren Aussprüche oft die

Fürsten wie auf die Worte der Weisen horchen und der Inquisition die

schuldige Hülfe entziehen, so wäre durch den glühenden Eifer besagter

Inquisitoren diese Sekte bereits gänzlich ausgerottet, oder wenigstens aus

dem Gebiete der Christenheit verjagt«[15].

Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu kühne Hoffnungen für die

Ungestörtheit seiner Verbündeten gebaut. Der Theorie und der Praxis war von

dem muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, als dass sich

nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die Hand reichen sollen. Kaum hatte

man sich daher von der ersten Ueberraschung etwas erholt, so eröffneten

Gesetzgeber, Richter und Gelehrte aus den vier akademischen Fakultäten

gegen ihn einen dreissigjährigen Krieg, in welchem nur wenige, obwohl

achtungswerthe, Bundesgenossen ihm zur Seite standen, und an dessen Ende

das von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes Land war, in

welchem die Barbarei für mehr als ein ganzes Jahrhundert ihr blutiges

Panier aufpflanzen durfte.

Zuerst begannen ein angeblicher Fürst =della Scala= und der pseudonyme =Leo

Suavius= (eigentlich =Johannes Campanus=), ein französischer Paracelsist,

das Geplänkel; Weier schrieb gegen sie eine Apologie[16] und wies sie mit

siegender Derbheit zurück. Dann trat die schon oben erwähnte =kursächsische

Kriminalordnung= hervor (1572) und verkündete mit Ueberbietung der Carolina

folgende Strafbestimmung: »So jemands in Vergessung seines christlichen

Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniss aufrichtet, umgehet, oder zu

schaffen hat, dass dieselbige Person, ob sie gleich mit Zauberey niemands

Schaden zugefüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft

werden soll.« Man sieht, wie in dem protestantischen Lande der Fürst als

summus episcopus auch das geistliche Moment vertrat, während die Carolina

vom Umgang mit dem Teufel schweigt und nur eine äussere Rechtsverletzung

mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser Kriminalordnung

wird Weier vornehm abgefertigt; er sei Arzt, nicht Jurist.

Zunächst trat dann eine theologische Auctorität für den Hexenglauben und

die Hexenverfolgung in die Schranken, indem der berühmte =Lambert

Danäus= -- der eigentliche Vater der reformirten Moraltheologie, als

selbstständiger theologischen Disciplin -- 1575 zu Köln seinen Dialog De

veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios vocant,

herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene Auffassung und

Verfolgung der Hexerei (z. B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur)

vom theologischen Standpunkte aus vollständig gerechtfertigt ward. Des

heidelberger Arztes =Thomas Erastus= Buch de lamiis et strigibus (1577), in

dialogischer Form, angefüllt mit dem seit dem Malleus längst Gewohnten und

ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration, als einen

wirklichen Angriff[17].

Zwei oder drei Jahre später trat der in Frankreich hoch gefeierte Philosoph

=Jean Bodin= (1530, [+]1596), Heinrich's III. Günstling, und bereits durch

seine staatsphilosophischen Träumereien bekannt, mit seinem Traité de la

démonomanie des sorciers (Paris, 1580, 4^o.) hervor[18]. Bodin hatte bei

einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz geführt und mit

unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei und Hexenwesen bezügliche

Literatur vertieft. Dadurch war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben

aller Völker und aller Zeiten die Realität des Hexenwesens verbürgt sei. Er

wusste auch über zahllose Hexenprozesse und über die Motive der

Verurtheilung einer Legion von Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen

das Auftreten Weier's nichts anderes als eine auf der lächerlichsten

Selbstüberschätzung beruhende Missachtung einer jedem vernünftigen Menschen

von selbst einleuchtenden Auctorität und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht

zwecklos ist das Buch dem Präsidenten des seit langer Zeit besonneneren

pariser Parlaments in äusserst schmeichelnden Ausdrücken gewidmet. Ueberall

ist man dem Verfasser zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich

weit mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der vorigen

Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem Antriebe einzuschreiten

und nicht erst die Schritte des königlichen Prokurators abzuwarten; ja er

will nach Mailänder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen

eingeführt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern. Er zählt fünfzehn

einzelne Verbrechen auf, aus welchen die Zauberei sich zusammensetze, und

beweist daraus eine fünfzehnfache Todeswürdigkeit. Dem Werke hängte Bodin

eine ausführliche Widerlegung Weier's an, um, wie er sagt, die durch diesen

angegriffene Ehre Gottes zu schirmen. Diese Vertheidigung nun beruht,

ausser der Wiederholung der alten Fabeln und der Berufung auf die

Ergebnisse der neueren Praxis, hauptsächlich auf der boshaften Taktik,

Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe zu stellen und zu insinuiren,

dass er des verdächtigen Agrippa Schüler war. Ohne Zweifel hätte es der

französische Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch Edelin's

Ausgang genommen hätte[19]. Bodin ist indessen eine Auctorität geworden,

und selbst im Auslande hat man sich oft auf ihn bezogen[20].

Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche, protestantische

Philosoph =Wilhelm Adolph Scribonius=, Professor zu Marburg, als

Parteigänger in dem grossen Kampfe. Seine zufällige Anwesenheit zu Lemgo,

als man gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm, veranlasste

es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch ungewiss über die

Rechtmässigkeit des Geschehenen, den damals viel geltenden Gelehrten um ein

nachträgliches Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr 1583

gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben zur Rechtfertigung

des Hexenbades[21] und verwickelte sich in eine so unhaltbare Deduktion

über die spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass er sich

alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten nachdrücklichst befehdet

sah und dass selbst bei manchen erklärten Hexenverfolgern jene Probe in

Misskredit brachte[22].

Einen wuchtigen Schlag führte damals in England ein Laie, =Reginald Skot=,

der als Privatmann zu Smeeth lebte und 1599 starb, durch Veröffentlichung

seiner Schrift =Discovery of witchcraft= aus[23]. Skot deckte in seinem

Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer Kühnheit auf, die vor ihm noch

kein Schriftsteller gewagt hatte. Unerschrockenen Muthes legte er es in

beredtester Sprache dar, mit welcher Grausamkeit die Geständnisse erpresst

und mit welcher Lüderlichkeit die Indizien beschafft würden. Er zeigte,

dass die Gaukeleien, welche man dem Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts

als Absurditäten und Gemeinheiten wären, die auf gar nichts beruhten. Dabei

legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand, sondern auch (sehr

geschickt) an das protestantische Bewusstsein seiner Landsleute Berufung

ein, um ihnen ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes

Verfolgungssystem gehässig erscheinen zu lassen.

Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten verdross, war, dass

sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung entstehen sahen. Denn Viele, die

an der Befähigung der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit

derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens den Luftflug,

den Sabbath und den Concubitus nicht mehr als wirklich gelten lassen. Der

gelehrte Frankfurter Jurist =Joh. Fichard= gestand in seinen »Consilien«

(z. B. Tom. II. Cons. 113 vom Jahr 1564), dass er die nächtlichen

Teufelstänze und Mahle und die Vermischung des Teufels mit Frauen für

nichts Anderes als für Träumereien und Täuschungen halte, wegen deren man

nicht auf Feuertodesstrafe erkennen dürfe (wobei er freilich im Uebrigen

ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und auf den Feuertod erkannte,

wenn Hexen gestanden, dass sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer

Weise Schaden verursacht hätten). -- Noch entschiedener als Fichard trat

der mecklenburgische Jurist =Joh. Georg Godelmann= auf[24]. In Vorlesungen,

die er im Jahr 1584 in Rostock über die Carolina gehalten hatte, und die er

später erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de magis veneficis et

lamiis deque his recte cognoscendis et puniendis, sagt er unter Anderem

(Lib. III. cap. 11): »Die Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich dass

sie Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei getödtet

haben, und wenn sich dieses so erfindet, so sind sie nach Art. 109 der

Carolina zu verbrennen; oder sie gestehen =Unmögliches=, z. B. dass sie

durch einen engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere sich

verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben, und =dann= sind sie nicht

zu strafen, sondern vielmehr mit Gottes Wort besser zu unterrichten; oder

endlich gestehen sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie mit

einer ausserordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, Verbannung oder

Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt werden können. -- Diese Strafe

soll ihrem Leichtsinn gelten, weil sie den teuflischen Einflüsterungen

nicht standhaft genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.« -- In

einem anderen, dem Lib. III. jenes Werkes vorgedruckten Gutachten von 1587

sagt =Godelmann=: »Was das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen,

Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben und zum Tanz,

desgleichen auch die fleischlichen Vermischungen, so die bösen Geister mit

solchen Weibern vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner

Einfalt dafür, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie

ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche glauben, dass die Hexen

und Zauberer in Katzen, Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn dass

solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem alten Concilio, so

zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!), geschlossen worden. -- Endlich wird

auch den Hexen vorgeworfen, dass sie böse Wetter machen können, so doch

Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. -- Derentwegen kann kein

Richter Jemanden auf solche Punkte peinigen, viel weniger tödten, weil

derselbigen mit keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht

wird.«

In demselben Sinne veröffentlichte damals =Augustin Lercheimerus= 1585 zu

Heidelberg ein »Bedenken von der Zauberey«, welches 1593 auch zu Basel,

1597 zu Speier neu edirt ward. Lercheimer sagt: »Die Hexen werden in ihrem

Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist kein natürlich Werk, noch

wahre natürliche Lust dabei, wie sie selbst bekennen. -- Denn was kann ein

Geist und ein Leib miteinander schaffen? -- Und dass es zu mehrmalen eine

Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die Hexen damit an, dass sie

bekennen, sie seien vom Geiste beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette

gelegen und er habs nicht empfunden.« -- Selbst der strenge Ketzerrichter

=Hard. a Dassell= (Verf. des oben erwähnten Responsum von 1597,) war der

Meinung, dass sehr oft die Aussagen von Frauen über ihre Hexenfahrten,

ihre Buhlerei mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Träumerei beruhten.

Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise durchzubrechen, welche sich

vor Allem dadurch kennzeichnete, dass sie von jeder Auctorität und

Tradition unabhängig, principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage

ruhte, in Zweifel zog. Der »Philosoph«, der mit dieser Anschauungsweise

zuerst (1588) hervortrat, war der originelle =Michel de Montaigne=, ein

Gelehrter, der seinen Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der

Kühnheit seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war von dem, was man

über die Hexen und deren Treiben sagte, gar nichts verbürgt; vielmehr sei

anzunehmen, dass es theilweise mit ganz natürlichen Dingen zugehe,

theilweise auf Sinnentäuschung, beziehungsweise auf Lüge beruhe. Er meint,

es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere Sinne uns täuschen, als dass ein

altes Weib auf einem Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es müsse

weit weniger befremden, wenn Zungen lügen, als wenn Hexen die angeblichen

Thaten ausführten. Darum möge man den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten

u. dgl. eingestehen wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen.

C'est mettre, sagt er, ses conjectures à bien haut prix, que d'en faire

cuire un homme tout vif!

Was nun =Montaigne= in der Form eines Zweifels ausgesprochen, das wurde von

dem gleichzeitigen Skeptiker, dem Grossvikar =Pierre Charron= zu Paris

([+]1603) geradezu geleugnet und bekämpft, und es begann jetzt in

Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden, die alles Wunderbare

mit Widerwillen betrachtete, die Alles aus einem natürlichen Zusammenhange

erfassen wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes als Wahn und

Trug erkannte.

Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis des

Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, zu retten, schrieb

der trierische Suffraganbischof =Peter Binsfeld= 1589 seinen Traktat de

confessionibus maleficorum et sagarum und gab denselben zwei Jahre darauf,

besonders zum Gebrauch der baierischen Gerichte, wo er Beifall gefunden

hatte, neu bearbeitet heraus[25]. Die Realität des Pactums wird darin gegen

Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; die Auctorität des

Kanons Episcopi aber, als einer von ganz andern Dingen redenden Stelle,

abgewiesen. Kirchenväter, Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im

Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise für die Wahrheit

eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's Schrift hat in der Praxis Ansehen

erlangt, er selbst aber den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier

Ehrenmänner, die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben.

=Cornelius Callidius Loos= (=Loseus=), um 1546 zu Gouda in Holland geboren

(in seinen Schriften sich auch Cornelius Callidius und Finius nennend),

Canonicus in seiner Vaterstadt, war zwar ein erklärter Gegner des

Protestantismus, der ihn bei Einführung der Reformation von seiner Stelle

vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgeklärten des Jahrhunderts, die

in der ganzen Hexerei und ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in

der Hexenverfolgung eine »neue Alchymie« erkannten, nach welcher man »aus

Menschenblut Gold und Silber mache«[26]. Im Trierischen, wohin er sich

geflüchtet, fand er unter dem schwachen Johann VI. alle Gräuel des

Hexenprozesses vor. Schon früher durch einige gelehrte Streitschriften

bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man eine siegende

Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als er jedoch nach einiger Zeit eine

Schrift, de vera et falsa magia betitelt, zu Köln in Druck geben wollte,

fand es sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht der

Hexenverfolger aufs Rücksichtsloseste gezüchtigt hatte. Das Manuscript ward

confiscirt, er selbst auf Befehl des päpstlichen Nuntius im Kloster

St. Maximin bei Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf

gezwungen, den er am 15. März 1592 vor dem Generalvikar der Diözese Trier,

Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters ablesen und unterzeichnen musste.

Die Anführung einiger Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden)

Widerrufs wird den Geist seines Wirkens und die Grösse der ihm angethanen

Schmach darthun[27].

»=Art.= I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und missbillige ich, was

ich oft schriftlich und mündlich vor vielen Personen behauptet und als den

Hauptgrundsatz meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung,

leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der körperlichen Ausfahrt

der Hexen schreibt; sowohl weil diess ganz und gar nach ketzerischer

Bosheit riecht, als auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand

geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten Majestät schmeckt.

»=Art.= II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe durch heimlich an

gewisse Personen abgesandte Briefe gegen die Obrigkeit hartnäckig und ohne

haltbaren Grund ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet

sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber durch die

Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu gestehen, was sie niemals gethan

haben, dass durch hartherzige Schlächterei unschuldiges Blut vergossen und

dass mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und Silber

hervorgelockt werde.

»=Art.= III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch Privatunterredungen,

theils durch verschiedene Briefe an beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen

und Richter bei den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt.

»=Art.= IV. Und folglich, da der hochwürdigste und durchlauchtigste

Erzbischof und Kurfürst von Trier nicht nur gestattet, dass in seiner

Diözese die Zauberer und Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden,

sondern auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der Gerichtskosten in

Hexensachen erlassen hat, habe ich in unüberlegter Verwegenheit besagten

Kurfürsten stillschweigend der Tyrannei bezichtigt.

»=Art.= V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich folgende meine Sätze: dass

es keine Zauberer gebe, die Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen,

mit Hülfe desselben Wetter machen und Aehnliches ausführen, sondern dass

diess alles Träume seien.« U. s. w.

Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie erkannte sich

Loos, wenn er rückfällig werden sollte, jeder willkürlichen Bestrafung

würdig und wurde sodann aus dem Lande gejagt. In Brüssel fand er nach

einigem Umherirren eine Freistätte und Anstellung als Vicarius an einer

Kirche. Bald trat er mit seinen Sätzen von Neuem hervor und büsste dafür

als Rückfälliger lange Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er

nochmals den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage, als der Tod

am 3. März 1593 zu Brüssel (nach anderer Angabe zu Mainz) ihn aller

Verfolgung entzog.

Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen. Der Doctor =Dietrich

Flade=, kurfürstlicher Rath und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der

Universität, war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an

welche Loos sich schriftlich und mündlich gewandt hatte[28]. Wenigstens

suchte auch er in seinem praktischen Kreise dem Unwesen Einhalt zu thun,

indem er Alles aufbot, um die gesammte Hexerei als Chimäre hinzustellen.

Doch mochte er noch so nachdrücklich auf den Kanon Episcopi sich berufen,

gerade dieses machte man zum Indicium gegen ihn selbst. Wer die Hexen

vertheidigte, der war ja selbst der Hexerei verdächtig. »Ihm trat, sagt

Delrio, Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung entgegen und

gab seinen Traktat über die Bekenntnisse der Hexen heraus. Flade wurde

verhaftet, gestand endlich sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin,

und wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte Indizium

gründet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung u. s. w.« Mit ihm fielen

zwei Bürgermeister, einige Rathsherren und Schöffen und mehrere Priester.

Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein reicher Mann gewesen.

Eine Summe von 4000 fl., die er bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf

Befehl des Kurfürsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt. In

späteren Prozessen wird sein Name mehrfach unter den Mitschuldigen beim

Hexentanze auf der hetzeroder Haide genannt[29].

Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande Lothringen =Nikolaus

Remigius=, herzoglich lothringischer Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem

reichen Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine Dämonolatrie

zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf, ihrer Gemeinnützigkeit

halber, auch deutsch erschien[30]. Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal

in jeder Verlegenheit und führt ihn auf den scheinbar verschiedensten Wegen

zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen Punkt, für welchen der

Verfasser nicht aus irgend einem nach Namen und Tag bezeichneten

Prozessfall einen Beleg beibrächte. So verficht er zwar die =leibliche=

Ausfahrt der Hexen, lässt aber daneben auch eine =eingebildete=, obgleich

eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der Hexen ist zugleich giftig und

unschädlich: =giftig=, sobald sie die Hexe selbst auch nur in der

geringsten Quantität aufstreicht; =unschädlich=, sobald sie in die Hände

des Gerichts fällt, und wären es ganze Töpfe voll. Das Weib, dem man

ankommen will, ist verdächtig, wenn es =oft=, und wenn es =nie= in die

Kirche geht, wenn sein Leib =warm=, und wenn er =kalt= ist. Während der

sechszehn Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind, seiner

eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger als =achthundert=

Zauberer zum Tode verurtheilt worden, eben so viele waren entweder

entwichen, oder hatten durch die Tortur nicht überführt werden können.

Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein Wirken zurück; doch hat

er sich =eine= Schwachheitssünde vorzuwerfen. Einst hatte er nämlich, dem

Mitleiden seiner Collegen nachgebend, siebenjährige Kinder, die beim

Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er sie, nackt

ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre Eltern den Feuertod erlitten

hatten, mit Ruthen herumhauen liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte

ihm, dass auch sie den Tod verdient hatten; denn »ein heylsamer Eyffer ist

allezeit dem schedlichen eusserlichen Schein der Begnadigung

vorzuziehen«[31]. In Würzburg und Bamberg hat man später diesen heilsamen

Eifer zu wahren gewusst.

Mit dem Minister Remigius wetteiferte bald ein königlicher Schriftsteller

um den Preis in der Bekämpfung des satanischen Reiches, kein geringerer als

=Jakob= I. von Schottland und England, jener Fürst, der so stolz war auf

seine Theologie und sein Lateinsprechen. Noch bevor er den englischen Thron

bestieg, hatte er seine =Dämonologie= geschrieben und den Grundsätzen

derselben in seinem schottischen Reiche Geltung verschafft[32]. Ein wahres

Wort hat er in der Vorrede gesprochen, indem er von Bodin's Dämonomanie

versichert, sie sei »majore collecta studio, quam scripta judicio«; aber

die Nachwelt muss von der königlichen Dämonologie leider dasselbe

sagen. -- Jakob unterscheidet zwischen der Magie (auch necromantia) und dem

Veneficium (auch incantatio oder Hexerei). Die Venefici sind =Sklaven=, die

Nekromanten =Gebieter= des Teufels. Zwar gebieten sie nicht absolut,

sondern bedingt, nicht kraft ihrer Kunst, sondern vermöge eines Vertrags.

Denn um ihnen Leib und Seele abzugewinnen, macht sich der Teufel

verbindlich, in einigen untergeordneten Dingen ihrem Befehle zu gehorchen.

Die kindischen Beschwörungen zur Heilung, das Nestelknüpfen, die Astrologie

und das Horoskopstellen sind nur das ABC des Teufels, wodurch er, da diese

Dinge ziemlich unschuldig erscheinen, die Neugierigen in sein Netz lockt.

Der hierdurch verführte gelehrte Magier schreitet bald zum mündlichen oder

schriftlichen Pactum. Der Teufel ist der Affe Gottes; der Kuss wird ihm auf

die Hinterseite gegeben, weil Moses den Herrn auch nur von hinten sehen

konnte. Zwei Arten der Hexenfahrt müssen angenommen werden: 1) eine

leibliche, wenn die Hexen an nahegelegene Orte theils zu Fuss oder Pferd,

theils mit des Teufels Hülfe durch die Luft kommen; 2) eine im Geiste, wenn

der Ort so entfernt ist, dass die in einem Moment zu vollendende Reise

vermöge ihrer Schnelligkeit die Unmöglichkeit des Athemholens voraussetzen

würde. Den Coitus mit den Incuben und Succuben räumt der König ein, nicht

aber die Erzeugung von Ungeheuern und wirklichen Kindern. Die Magier

sowohl, als die Hexen sollen mit dem Tode bestraft werden. In einem andern,

der Ausbildung seines Sohns zum Regenten gewidmeten Werke[33] stellt Jakob

unter denjenigen Verbrechen, wo die königliche Begnadigung Sünde wäre, die

Zauberei oben an.

Oft liegt dem König die Wahrheit so nahe vor den Füssen, dass er gleichsam

darüber stolpert, aber sein dämonenaufspürendes Auge bleibt stets nach den

Wolken gerichtet. So antwortet er auf die Frage: warum in Lappland,

Finnland, den Orkaden und shetländischen Inseln der dämonische Concubitus

häufiger sei, als anderwärts: »Wo die Unwissenheit der Menschen am dicksten

ist, da ist auch die Unverschämtheit des Teufels am gröbsten.« Da, wo er

die Wahrnehmung abhandelt, dass es früher mehr Gespenster gegeben habe,

jetzt mehr Hexen, heisst es: »So ist's uns auch in England gegangen; denn

während der papistischen Finsterniss sah man mehr Gespenster und Geister,

als mit Worten auszudrücken möglich ist; jetzt sind sie so selten, dass man

in einem ganzen Jahrhundert kaum von einem einzigen Falle hört. Aber damals

waren die Hexereien nicht so häufig als jetzt, wo dieselben sich allerdings

im höchsten Grade vervielfacht haben.« Freilich hatte England in den Zeiten

des Papismus noch keinen Jakob I., der die Kunst besass, überall Hexereien

zu entdecken. Bei näherer Prüfung würde der König gefunden haben, dass er,

anstatt zu Gunsten des Papismus Zeugniss zu geben, der bekanntermaassen

sowohl vor, als nach der Reformation auf dem Continent in der

Hexenverfolgung sich überschwänglich zeigte, sich selbst anzuklagen hatte,

indem er dieses Erbstück des Papismus, ohne es als solches zu erkennen,

blindlings durch Schrift und Gesetze in alle Adern seiner Völker

verbreitete.

Endlich trat der gewaltigste Verfechter des Hexenprozesses, =Martin del

Rio= (=Delrio=) hervor, um den Angriffen auf denselben ein für allemal ein

Ende zu machen. Delrio war 1551 zu Antwerpen von spanischen Eltern geboren,

hatte zu Paris, Douai und Löwen Philosophie und die Rechte studirt und in

der letzteren Wissenschaft zu Salamanca den Doktorgrad erlangt[34]. In

Brabant wurde er dann in rascher Folge zum Rathe des höchsten Conseils, zum

Intendanten der Armee, zum Vicekanzler und Procureur-Général ernannt.

Während der Bürgerkriege verliess er die Niederlande und ward Jesuit in

Valladolid, kehrte aber bald zurück und lehrte an verschiedenen

Universitäten Philosophie und Theologie. Er starb 1608 zu Löwen.

Im Jahre 1599 erschienen seine berühmten Disquisitiones magicae in sechs

Büchern[35]. Sie sollten dasjenige leisten, was man von Loos vergeblich

erwartet hatte. Unter allen Hexenverfolgern ist Delrio unstreitig der

gelehrteste und schlaueste. Stellenweise zeigt er sogar eine gewisse

Aufklärung, Liberalität und Billigkeit. Verschiedene Arten abergläubischer

Heilungen werden von ihm gründlich bekämpft, um andern, nicht weniger

abergläubischen, Platz zu machen. Charaktere, Sigille, Bilder, Zahlen und

Worte haben ihm zufolge keine natürliche oder magische Fähigkeit,

Krankheiten oder andere Schäden zu entfernen; Amulette besitzen nur

insofern Kraft, als dieselbe etwa in ihrem Stoffe liegt. Alle Theurgie oder

weisse Magie ist unwirklich; die Dämonen lassen sich vom Menschen nicht

zwingen. Diess alles aber bahnt nur den Weg zu dem Grundsatze, dass jene

Charaktere, Sigille u. s. w. nur willkürlich verabredete Zeichen seien,

unter welchen der Teufel =allerdings wirke=, nicht gezwungen, sondern in

Folge =eines Vertrages=. Das Pactum mit dem Teufel, in welchem die

Abschwörung des Christenthums inbegriffen ist, bildet die Grundlage aller

Zauberei; die dämonische Magie zu leugnen, ist ketzerisch. Sie ist der

Inbegriff alles Diabolischen und des Todes würdig; gegen sie, wie gegen

alle andern Uebel, schützen nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie

Segen, Exorcismen, Kreuze, Reliquien, Agnus Dei u. s. w., deren Verdienst

gepriesen und durch erbauliche Geschichten beglaubigt wird. Niemand kann in

diesen Dingen abergläubischer sein, als Delrio. In der Lehre von den

Zaubergräueln folgt er ganz seinen Vorgängern, die er nur an Kenntnissen

und dialektischer Gewandtheit übertrifft. Der Kanon Episcopi wird in einer

weitläuftigen Abhandlung aller Bedeutung beraubt: er handle weder von den

Hexen der neueren Zeit, noch würde er, selbst wenn diess wäre, denselben

irgendwie nützen, da er auch diejenigen Weiber, welche die Luftfahrt nur in

der Einbildung machen, als Ungläubige (infideles) bezeichne. Die Hexen aber

sollen, auch wenn sie Niemanden beschädigt haben, schon blos um ihres

Teufelsbundes willen getödtet werden. Auch im Prozesse weiss Delrio sich

das Ansehen der Besonnenheit zu geben, indem er unwesentliche Einzelheiten,

die gleichwohl grossen Anstoss gegeben hatten, wie das Hexenbad und die

Nadelprobe, missbilligt, auch mit schönen Worten zum Maasshalten in der

Tortur räth; dabei bleibt ihm aber, wie allen Uebrigen, die Zauberei ein

crimen exceptum, wo Alles vom Ermessen des Richters abhängt, und aus dem

den Inquisiten von ihm umgeworfenen Netze ist kein Entkommen möglich.

Völlige Lossprechung, obgleich rechtlich denkbar, widerräth er; der Richter

soll nur von der Instanz entbinden.

Wo Gelehrsamkeit und Sophismen nicht mehr ausreichen wollen, da wird durch

vornehmes Naserümpfen, durch Verdächtigen und Schrecken gewirkt. Die

früheren Gegner seines Systems oder einzelner Sätze desselben, einen

Melanchthon, Alciatus, Agrippa, Weier, Montaigne u. A. macht er

lächerlich. Ketzer, einseitige Literatoren, Legisten und Rabulisten müssen

schweigen, wo der Jesuit redet, und dürfen sich weder auf den Kanon

Episcopi, noch auf den gesunden Menschenverstand berufen; wer keine Hexen

glaubt, ist kein Katholik. Seinen künftigen Gegnern aber hält er erst die

Katastrophe eines Edelin, Loos und Flade vor, und dann fordert er sie auf,

seine Lehre von der Wirklichkeit der Hexenfahrten entweder zu widerlegen,

oder anzunehmen. Dieses geschieht in eben demselben Kapitel, in welchem das

=Läugnen= der Hexengräuel als Indizium der Zauberei aufgestellt wird. In

der That, von solchem Geschütz vertheidigt, ist Delrio's Werk ein Bollwerk

des Hexenprozesses geworden, und mehrere Menschenalter sind vergangen, ehe

der erste wirksame Angriff auf dasselbe gewagt wurde. Kaum dass einzelne

Stimmen über das Tumultuarische und die unmässige Barbarei der

Prozessbehandlung sich vernehmlich zu machen wagten; die Hauptsache blieb

unangefochten.

Kurz nach Delrio schrieb sein Landsmann =Torreblanca= eine Dämonologie in

vier Büchern[36]. Sie ist dem Papste Paul V. gewidmet und hat die

Approbation des heiligen Officiums. Hieraus folgt von selbst der Schluss,

dass sie sich von dem bereits bekannten System nicht entferne[37].

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 14 / 63 题