_DAS NIBELUNGENLIED._
[_Scherer D._ 110, _E._ 101.]
Die Handschriften, welche das Nibelungenlied überliefern, zerfallen
in drei Hauptklassen, vertreten durch die Hohenems-Münchener
Hs. (A), die allein steht, die St. Galler Hs. (B) und die
Hohenems-Lassbergische Hs. (C). Lachmann erklärte die kürzeste
Fassung A für einen Repräsentanten des ursprünglichsten Textes,
B für Überarbeitung einer Handschrift der Klasse A, C für
Überarbeitung einer Handschrift der Klasse B. Er legte A seinen
Ausgaben zu Grunde; ‘Der Nibelunge Noth und die Klage’ (Berlin,
1826, 1841, 1851). Dagegen erklärte Holtzmann und Zarncke die
Klasse C für die ursprünglichste und legten die Hs. C ihren
Ausgaben zu Grunde; Holtzmann (Stuttgart, 1857), Zarncke (Leipzig
1856, fünfte Aufl. 1875). Pfeiffer erklärte den Ritter von
Kürenberg für den Verfasser des Nibelungenliedes. Bartsch stimmte
ihm bei, indem er eine verlorene Urgestalt des Gedichts zu erweisen
suchte, und legte seinen Ausgaben B zu Grunde (3 Bde. Leipzig,
1870-1880).