DAS VOLKSEPOS.

_DAS NIBELUNGENLIED._

[_Scherer D._ 110, _E._ 101.]

Die Handschriften, welche das Nibelungenlied überliefern, zerfallen

in drei Hauptklassen, vertreten durch die Hohenems-Münchener

Hs. (A), die allein steht, die St. Galler Hs. (B) und die

Hohenems-Lassbergische Hs. (C). Lachmann erklärte die kürzeste

Fassung A für einen Repräsentanten des ursprünglichsten Textes,

B für Überarbeitung einer Handschrift der Klasse A, C für

Überarbeitung einer Handschrift der Klasse B. Er legte A seinen

Ausgaben zu Grunde; ‘Der Nibelunge Noth und die Klage’ (Berlin,

1826, 1841, 1851). Dagegen erklärte Holtzmann und Zarncke die

Klasse C für die ursprünglichste und legten die Hs. C ihren

Ausgaben zu Grunde; Holtzmann (Stuttgart, 1857), Zarncke (Leipzig

1856, fünfte Aufl. 1875). Pfeiffer erklärte den Ritter von

Kürenberg für den Verfasser des Nibelungenliedes. Bartsch stimmte

ihm bei, indem er eine verlorene Urgestalt des Gedichts zu erweisen

suchte, und legte seinen Ausgaben B zu Grunde (3 Bde. Leipzig,

1870-1880).

The German Classics from the Fourth to the Nineteenth Century, Vol. 1 (of 2) · 第 83 / 276 题