den Anträgen der galizischen Stände hatten die niederösterreichischen
Stände den Antrag auf Ablösung der Zehnten und Fronden gestellt. Die
Regierung ließ diesen Antrag ohne Antwort, auch als die Stände ihn
im nächsten Jahre wiederholten und eingehend begründeten. Vergl.
*Springer* a. a. O. I. Bd. S. 543 f.
[291] Gubernialbericht vom 26. September 1844. Hofkanzleivortrag vom
14. November 1844. Allerhöchste Entschließungen vom 11. März 1845.
[292] Verhandlungen etc. 1845. S. 39 ff.
[293] ebend. S. 43 f.
[294] ebd. S. 67 ff.
[295] Es fanden auch Vorbesprechungen der Kommissionsmitglieder statt,
in denen die verschiedenen Reformpläne begutachtet wurden. Vergl.
*Sala* a. a. O. S. 159.
[296] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 123 ff.
[297] In Übersetzung mitgeteilt bei *Sala* a. a. O. S. 339-349. Da der
Aufruf scharfe Ausfälle gegen die österreichische Regierung enthielt,
wurde er von den Bauern den Militärbehörden übergeben. Ebendort S. 127.
[298] Geboren 1776 zu Rastatt, gest. 1856 in Wien als
Reichsratspräsident. Vergl. *Wurzbach*, Biographisches Lexikon.
[299] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 142 f.
[300] Vergl. (*Sacher-Masoch*), Polnische Revolutionen. Prag 1863. S.
58.
[301] Der Erlaß ist mitgeteilt bei *Ostaszewski-Barański* a. a. O.
S. 64 ff. Vergl. *Sala* a. a. O. S. 187 f.
[302] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 179-196. *Ostaszewski-Barański*
a. a. O. S. 69-82. *Ostrow*, Der Bauernkrieg vom Jahre 1846 in
Galizien. Wien 1869, S. 38-59.
[303] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 196-203, 224-240.
*Ostaszewski-Barański* a. a. O. S. 83 ff. *Ostrow* a. a. O. S. 66 ff.
[304] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 204-211. *Ostaszewski-Barański*
a. a. O. S. 140-146. *Ostrow* a. a. O. S. 78-86.
[305] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 260-293. *Ostaszewski-Barański*
a. a. O. S. 83-169. *Ostrow* a. a. O. S. 59-66. *Tessarczyk*, Rzeź
Galicyjska 1846 r. Kraków 1848. S. 1 ff. -- Der bekannteste Führer
der galizischen Bauern war *Jakob Szela* aus Smarzowa (Kreis Tarnow),
der zur Zeit des Aufstandes im Alter von ungefähr 65 Jahren stand.
Zwanzig Jahre lang führte er als Deputierter der Gemeinden Smarzowa
und Siedliska einen Prägravationsprozeß gegen die adelige Familie
Bogusz. Des Lesens und Schreibens unkundig, hatte er sich dennoch
mit merkwürdiger Anstelligkeit eine nicht unbedeutende Kenntnis der
Untertansgesetze erworben, so daß er von allen Gemeinden des Kreises
bei vorkommenden Streitigkeiten um Rat angegangen wurde. Im Verlaufe
des Smarzower Prozesses war es mehreremale zwischen ihm und Bogusz zu
persönlichen Reibungen gekommen, bis Bogusz sich weigerte, Szela länger
als Gemeindevertreter anzuerkennen. Der Kreishauptmann *Breinl* wies
Szelas Rekurs ab, doch die Hofkanzlei setzte ihn wieder in seine Würde
ein. Von da an war Szela ein entschiedener Feind der Gutsherren. Vergl.
über Szela außer den oben citierten Schriften noch: (*Sacher-Masoch*)
a. a. O. S. 108-116. *Das Polenattentat* a. a. O. S. 277-287. "Kaum
ist jemals über eine geschichtliche Persönlichkeit so verschieden
geurtheilt worden, wie über den galizischen Bauer Jakob Szela." [Marie
von *Ebner-Eschenbach*, Jakob Szela (in Dorf- und Schloßgeschichten,
Berlin 1894).]
[306] Es ist überflüssig, die unsinnigen Behauptungen der polnischen
Parteien zu widerlegen. Nach *Ostaszewski-Barański* (a. a. O. S. 53)
soll der Tarnower Kreishauptmann Josef *Breinl* Ritter von Wallerstein
am 16. Februar 1846 zu Szela gesagt haben: "Die Regierung rechnet
auf Dich. Ich gebe Dir Vollmacht, in Deinem Bezirke zu thun, was Dir
belieben wird. Sei Dir Deiner Stellung bewusst! Der Generalgouverneur
ist der Erste in Galizien, Du bist der Zweite im Range. Du hast alle
Machtbefugnisse. 24 Stunden lang darfst du Edelleute morden und
ausrauben. Der ganze Ertrag der Räubereien ist Dein. Wann Du dem
Adel Hände und Füße gebrochen haben wirst, liefere die Gefesselten
in das Kreisamt ein, wo ich Dir für jeden Todten 10 fl., für jeden
Verwundeten 5 fl. und für jeden unverletzten Gefangenen 2 fl. bezahlen
werde." Eine aktenmäßige Widerlegung dieser Anschuldigungen gibt *Sala*
a. a. O. S. 302-313. -- Die Beschuldigungen der Regierungsorgane
gingen von den Demokraten aus, die sich vor der öffentlichen Meinung
rechtfertigen wollten. Den Aristokraten war die Wahrheit durchaus nicht
unbekannt und sie gaben auch öffentlich den Demokraten Schuld an den
traurigen Ereignissen. Vergl. *Heltman* a. a. O. S. 106. -- Ein Teil
der Demokraten schien übrigens mit den Erfolgen seiner Wühlereien
ganz zufrieden zu sein. So erklärte einer ihrer Führer (Dembowski) am
26. Februar 1846, also nach den furchtbaren Ausschreitungen der Bauern
(in einer im Krakauer Revolutionsklube gehaltenen Rede), er wundere
sich, daß das Volk mit dem Adel nicht strenger verfahren sei. ("O!
dziwna, dziwna ta łagodność naszego ludu, że uraz tak łatwo zapomina,
że srożej sie nie pomścił na tych, którzy go tak długo deptali i
bezcześcili.") *Ostaszewski-Barański* a. a. O. S. 234.
[307] Schreiben des Fürsten Metternich an die österreichischen
Vertreter im Auslande, ddo. Wien 7. März 1846. (Augsburger Allgemeine
Zeitung. S. 589 f.)
[308] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 324.
[309] Erlaß des Generalgouverneurs ddo. Bochnia 9. März 1846. -- Vergl.
*Sala* a. a. O. S. 295.
[310] Erlaß des Generalgouverneurs ddo. Bochnia 10. März 1846. --
Vergl. *Sala* a. a. O. S. 296.
[311] Gubernialsitzung vom 30. März 1846. -- Vergl. auch *Sala*
a. a. O. S. 315 ff.
[312] Hofkanzleisitzungen vom 9. und vom 16. März 1846. Allerhöchstes
Handbillet vom 22. März 1846.
[313] Bericht vom 22. März 1846.
[314] Kommissionelle Beratung der Hofkanzlei vom 31. März 1846. Die
Hofkanzlei erstattete die obenstehenden Anträge, nachdem sie eingehend
erwogen hatte "1. ob es der Regierung zusteht, Privatrechte imperativ
zu normieren, 2. ob es wegen des Einflusses auf die anderen Provinzen
nicht bedenklich wäre, sich durch die Widersetzlichkeit der galizischen
Unterthanen Zugeständnisse abdringen zu lassen, 3. ob aus der Aufhebung
der Robot nicht große Nachtheile für die Landeskultur zu besorgen
wären". Einen entscheidenden Einfluß auf den Beschluß der Kommission
nahm der Hofkammerpräsident Baron *Kübeck*. -- Die Umwandlung der
Naturalfrone in eine Geldleistung sollte schrittweise im Laufe mehrerer
Jahre vor sich gehen.
[315] *Provinzial*-Gesetzsammlung 44. -- Vortrag des Erzherzogs
vom 1. April 1846. Vergl. *Sala* a. a. O. S. 326. *Grünberg*, Die
Grundentlastung. S. 29 f.
[316] Berichte vom 17., 18. und 22. April 1846. -- Vergl. *Galizien und
die Robotfrage.* Leipzig 1846, S. 74.
[317] Im Monate April überreichte Jakob Szela im Namen von 50 Gemeinden
der Kreise Tarnow und Jaslo ein Gesuch um allgemeine Aufhebung der
Robot.
[318] Sitzung des Guberniums vom 16. Juni 1846 unter dem Vorsitze des
Gubernialpräsidenten Baron Krieg. Anwesend: die Hofräte Ettmayer und
von Milbacher, der Gefallsadministrator Pöcher, der Kammerprokurator
Holzgethan, die Gubernialräte von Widmann und Emminger, die
Kreishauptleute von Czetsch und Martinowitz, Ritter von Krajewski,
Verwalter von Micewski und die ständischen Deputierten Moritz Ritter
von Kraiński und Agenor Graf Gołuchowski. -- Vergl. Bronisław
*Loziński*, Agenor hr. Gołuchowski. We Lwowie 1901. S. 13 ff.
[319] *Jasiński* schrieb in der öfter erwähnten Denkschrift: "Man kann
130 Tage im Jahre von 10-12 Joch arbeiten, weil das Jahr 365 Tage
zählt, aber für 130 Tage schuldige Robot zu bezahlen wäre nicht so
leicht, weil der Grundertrag wenigstens in Galizien keine besonders
große Procenten abwirft."
[320] Das Projekt Kraiński-Gołuchowski ist abgedruckt bei (*Kraiński*),
Memoiren und Aktenstücke, S. 227-284.
[321] Die 30% setzten sich zusammen aus "5% auf die mit dem Bestande
der Urbarialleistung verbundenen Regieausgaben der Grundherren; 5%
zur Vervollständigung der den Unterthanen für den Abgang des ihnen
zustehenden Weiderechts auf herrschaftlichen Brach- und Stoppelfeldern
zukommenden Entschädigung (die Gutsherren sollten gleichfalls auf
das ihnen infolge politischer Vorschriften zukommende Weiderecht auf
den unterthänigen Brach- und Stoppelfeldern verzichten); 10% für
das aufzuhörende Recht, Klaub-, Lager- und Abraumholz, dann Bauholz
aus den herrschaftlichen Waldungen zu beziehen; 10% für die den
Unterthanen mit dem Aufhören des Unterthansverhältnisses entgehenden
Wohlthaten (nämlich a) der unentgeltlichen Patrimonialgerichtsbarkeit,
b) der gesetzlichen Vertretung vor Gericht, c) des Unterhaltes der
Ortspolizei, der Conscription- und Recrutierungsgeschäfte, dann
der mit Sanitäts-, Ortspolizeivorschriften verbundenen Unkosten,
rücksichtlich welcher Obliegenheiten die Grundherren im Verhältnisse
ihres Grundbesitzes von nun an mit jedem Gemeindemitgliede gleichmäßig
beizutragen hatten").
[322] Vor seinem Rücktritte hatte der Erzherzog noch in einer
Denkschrift (vom 23. April 1846) seiner Meinung über die galizischen
Verhältnisse Ausdruck gegeben. Vergl. *Sala* a. a. O. S. 327.
[323] Allerhöchstes Kabinetschreiben vom 3. Juli 1846.
[324] Instruktion für Stadion vom 20. Juli 1846.
[325] Vergl. *Grünberg*, Grundentlastung S. 32. -- Der betreffende
Passus in der Instruktion für Stadion lautete: "In Absicht auf die
Frage der Ablösung der Roboten haben Sie vorerst jene Bestimmungen
abzuwarten, welche ich über die diesfalls im allgemeinen eingeleitete
Verhandlung beschließen werde."
[326] Berichte Stadions vom 7. August und 4. Dezember 1846.
[327] Gubernialverordnung vom 28. August 1846.
(Provinzialgesetzsammlung 99.) -- Circular vom 16. Dezember 1846.
[328] Gubernialverordnung vom 28. August 1846.
(Provinzialgesetzsammlung 100.)
[329] Gubernialkundmachung vom 25. August 1846.
(Provinzialgesetzsammlung 97.) -- Die Maßregeln erregten das
größte Mißfallen der Großgrundbesitzer, die nichts weniger als das
vollständige Aufgeben des Bauernschutzes forderten. Vergl. die
dem Hofkommissär von 107 Gutsbesitzern übergebene Bittschrift bei
(*Kraiński*) Memoiren und Aktenstücke. S. 203-225.
[330] Vorträge des Hofkommissärs vom 6., 13., 14. und 15.
September; allerhöchstes Kabinetschreiben an den Grafen Rudolf
Stadion vom 12. November; 3 Kreisschreiben vom 25. November 1846.
(Provinzialgesetzsammlung 127-129.) Instruktion für die Kreisämter
und ihre Bezirkskommissäre. Unterricht für die Grundherrschaften
und Steuerbezirksobrigkeiten. Beide vom 18. Dezember 1846.
(Provinzialgesetzsammlung 140 und 141.)
[331] Die Einteilung in Klassen sollte nach folgenden Grundsätzen
geschehen:
*Klassenbestimmung für die Handrobot:*
--------+-------------------------------------------+-----------+
| Von einem Grundbesitze, | |
| von welchem bezahlt wird | Wird |
Klassen +-------------------------------------------+ geleistet |
| Grundsteuer nach dem Steuerfuße | jährl. |
| des Verwaltungsjahres 1845/46 | |
--------+----------+----------+----------+----------+-----------+
| über fl. | kr. | bis fl. | kr. | Handtage |
+----------+----------+----------+----------+-----------+
I. | -- | -- | 1 | 20-9/15 | 26 |
II. | 1 | 20-9/15 | 2 | 14-5/15 | 52 |
III. | 2 | 14-5/15 | 3 | 8-1/15 | 78 |
IV. | 3 | 8-1/15 | 4 | 1-12/15 | 104 |
V. | 4 | 1-12/15 | so weit | | 156 |
| | | immer | | |
--------+----------+----------+----------+----------+-----------+
NB. In die für die Handrobot festgesetzten Klassen sind alle jene
Grundbesitzer zu reihen, welche bisher nur Hand- oder Fußrobot
geleistet haben, die von ihnen geleistete Steuer möge noch so hoch
steigen.
*Klassenbestimmung für die Zugrobot:*
--------+------------------------------------+-------------+---------------
Klassen | Von einem Grundbesitze, | |
| von welchem bezahlt wird | Wird |
+------------------------------------+ geleistet |
| Grundsteuer nach dem Steuerfuße | jährl. |
| des Verwaltungsjahres 1845-46 | |
--------+------+----------+-------+----------+-------------+
| über | kr. | bis | kr. | Zugtage |
| fl. | | fl. | | |
--------+------+----------+-------+----------+-------------+---------------
| | | | | 104 einsp. | } Je nachdem
I. | 3 | 8-1/15 | 4 | 1-12/15 | oder | } die Robot
| | | | | 52 zweisp. | } bisher
| | | | | | } einspänn.
| | | | | 156 einsp. | } oder zweisp.
II. | 4 | 1-12/15 | 6 | 43 | oder | } geleistet
| | | | | 78 zweisp. | } wurde.
| | | | | |
| | | | | 104 zweisp. | }
III. | 6 | 43 | 7 | 36-11/15 | oder | } Je nachdem
| | | | | 83 dreisp. | } die Robot
| | | | | | } bisher zwei-
| | | | | 156 zweisp. | } oder dreisp.
IV. | 7 | 36-11/15 | 12 | 18-13/15 | oder | } geleistet
| | | | | 132 dreisp. | } wurde.
| | | | | |
| | | | | | } Je nachdem
| | | | | 156 dreisp. | } die Robot
V. | 12 | 18-13/15 | 14 | 33-2/15 | oder | } bisher drei-
| | | | | 104 viersp. | } oder viersp.
| | | | | | } geleistet
VI. | 14 | 33-2/15 | so | | 156 viersp. | } wurde.
| | | weit | | |
| | | immer | | |
--------+------+----------+-------+----------+-------------+---------------
N. B. In die Klassen der Zugrobot sind alle jene Grundbesitzer
einzureihen, die bisher Zugrobot geleistet und mehr als 3 fl. 8-1/15
kr. Steuer gezahlt haben.
[332] Vergl. *Grünberg*, Die Grundentlastung. S. 34 ff. -- ebendort ist
auch das Hofkanzleidekret abgedruckt.
[333] Kaiserliche Resolution vom 14. Dezember 1846: "Wann und ob
in ganz gleicher Form die vorerwähnte Vorschrift (nämlich das
Hofkanzleidekret vom 18. Dezember) auch für Galizien kundzumachen
sey, -- darüber ist noch vorläufig das Gutachten der Landesbehörden
einzuholen, und Mir dasselbe gehörig beleuchtet zur Schlussfassung
vorzulegen." Das Gubernium sprach sich für die Publizierung des
Gesetzes in Galizien aus, und die Hofkanzlei stellte dementsprechend
ihre Anträge, doch verschob die Resolution vom 13. April 1847 die
Kundmachung, "bis die angeordnete Robotregulierung vollständig oder
größtenteils durchgeführt sein wird."
[334] Am 9. Januar 1847 zeigte Stadion die Beendigung seiner Mission
an und wurde mit Allerhöchstem Handschreiben vom 20. Februar 1847
seiner Stellung als Hofkommissär enthoben, wobei der Kaiser, da er
seine "persönliche Einwirkung bei der Durchführung der für Galizien
getroffenen Einrichtungen" für notwendig erachtete, sich vorbehielt,
ihn "im gemessenen Augenblick" wieder nach Galizien zu entsenden, um
wahrheitsgetreue Berichte über die Fortschritte des Reformwerkes zu
erhalten.
[335] Bericht des Truppendivisionskommandanten in Tarnow F. M. L. Baron
Wetzlar vom 16. Januar 1847 und des kommandierenden Generals in Lemberg
FZM. Hammerstein vom 21. Januar 1847.
[336] Vergl. *Hillbricht* im "Jurist". Jahrgang 1848, S. 177. -- Der
Reinertrag der Rustikalgründe betrug 8,452.151 fl. 35-2/8 kr. Da der
Wert der Kleingaben 884.445 fl. 29-5/8 kr. ausmachte, so verblieben
als Wert der regulierten Robot 3,341.620 fl. 18 kr. Das kam, auf Fuß-
(Hand-)robot reduziert, 33,416.203 Tagen gleich, gegen 47,857.943 der
alten Schuldigkeit. Der Ausfall, den die Obrigkeiten an Robot erlitten,
betrug also mindestens 14,441.740 reducierte Handtage oder 30·18%. In
Wirklichkeit war er jedoch viel größer, da die Regulierung immer nur
zu Gunsten der Untertanen geschehen konnte. Auch lokal herrschte große
Verschiedenheit; manche Dominien verloren gar nichts, manche über 60%.
[337] Gubernialbericht vom 27. Januar, Hofkanzleivortrag vom 22.
Februar, Resolution vom 17. April 1947. Vergl. *Loziński* a. a. O.
S. 25 f.
[338] Hofkanzleivorträge vom 22. Februar und 21. März. Handschreiben
vom 6. März und 31. März. Resolution vom 2. Juni 1847.
[339] Nach der Stadion'schen Klasseneinteilung entfiel ein Handtag auf
2-1/15 kr. Steuerleistung; es ergab sich also nach dem Vorschlage des
Guberniums ein Mehr von 1,183.066 Handtagen zu Gunsten der Obrigkeiten.
[340] Graf Franz von Stadion-Warthausen (1806-1853) war ein Sohn des
Grafen Johann Philipp und ein älterer Bruder des Grafen Rudolf. Er war
schon 1828-1832 im politischen Dienste in Galizien verwendet worden.
Vergl. *Wurzbach* a. a. O.
[341] Interessant war die Begründung, die Kraus gab: "Wird der
Grundsatz festgehalten, dass die Schuldigkeiten der Unterthanen
individuell den halben Grundertrag nicht übersteigen sollen, so könnte
dies auch auf andere Provinzen zurückwirken und dort -- (wo wie in
Böhmen und Mähren die Robotregulierung nach dem Steuergulden erfolgte)
die nicht unbedenkliche Forderung nach einer ähnlichen Behandlung
der Unterthansschuldigkeiten veranlassen." (Hofkanzleivortrag vom
27. November 1847.)
[342] "Darstellung der Verhandlungen über die Robotregulierung, dann
gänzliche Aufhebung der Robot in Galizien" (Hofkanzleiakt).
[343] *Springer* a. a. O. II. S. 233.
[344] Die Petition vom 18. März ist abgedruckt bei *Widmann*, Fr.
*Smolka* S. 806-809; die Adresse vom 6. April ebendort S. 810-817.
[345] Schreiben des Grafen *Franz Stadion* an den Minister des Innern
Freiherrn von Pillersdorf ddo. Lemberg 13. Mai 1848. (Gazeta lwowska.
1848. Dodatek zu Nr. 68. S. 1-14.)
[346] Vergl. *Heltmann* a. a. O. S. 165 ff. 273 ff.
[347] Kreisschreiben vom 5. April 1848. (Gedruckt; in die
Provinzialgesetzsammlung nicht aufgenommen.) Diesem Kreisschreiben
waren am 20. und 29. März zwei andere ähnlichen Inhalts vorausgegangen,
die mir jedoch nur aus der knappen Inhaltsangabe bei Wurzbach a. a. O.
(Art. Stadion) bekannt sind.
[348] Berichte vom 12. und vom 14. April 1848.
[349] Provinzialgesetzsammlung 25.
[350] Das Patent ist vom 17. April datiert und wurde mit
Gubernialkundmachung vom 14. Mai publiziert. (Provinzialgesetzsammlung
34.)
[351] Die Grundentlastung a. a. O. -- Über die Höhe der Kleingaben
fehlen die Angaben. -- Diejenigen Gutsherren, die die Frone geschenkt
hatten, erhielten keine Entschädigung. Vergl. *Loziński* a. a. O.
S. 230 f.
[352] Vergl. *Zyblikiewicz*, Indemnizacya. W Krakowie 1880. S. 1 ff.
[353] Kundmachung des Finanzministeriums vom 27. November 1890, R. G.
Bl. 219.
[354] R. G. Bl. 130.
[355] Landesgesetze vom 30. Dezember 1875 (L. G. Bl. 55 des Jahres
1877), vom 8. Dezember 1877 (L. G. Bl. 56), vom 22. April 1889 (L. G.
Bl. 30).
[356] Landesgesetz vom 12. August 1866 (L. G. Bl. 20).
[A] Ein Zusammentreffen äußerer Umstände verhinderte den Verfasser, die
Staatsratsakten der josefinischen Zeit zu benützen.
Bei der Transkription vorgenommene Änderungen:
- "die mit weitaus geringeren Rechten ausgestalteten Bürger" geändert
in "die mit weitaus geringeren Rechten ausgestatteten Bürger"
- in "plus souvent sans procedure et sans formalité": é in formalité
ergänzt
- in "Durch die Urbarialregierung wurden die Einkünfte mancher
Edelleute um 1/2 bis 2/3 vermindert.": Urbarialregierung geändert in
Urbarialregulierung.
- "auf Veranlassung des Erzherzogs-Generalgouverneur" geändert in "auf
Veranlassung des Erzherzog-Generalgouverneurs"