[290] Allerhöchste Entschließung vom 9. Juli 1844. -- Gleichzeitig mit

den Anträgen der galizischen Stände hatten die niederösterreichischen

Stände den Antrag auf Ablösung der Zehnten und Fronden gestellt. Die

Regierung ließ diesen Antrag ohne Antwort, auch als die Stände ihn

im nächsten Jahre wiederholten und eingehend begründeten. Vergl.

*Springer* a. a. O. I. Bd. S. 543 f.

[291] Gubernialbericht vom 26. September 1844. Hofkanzleivortrag vom

14. November 1844. Allerhöchste Entschließungen vom 11. März 1845.

[292] Verhandlungen etc. 1845. S. 39 ff.

[293] ebend. S. 43 f.

[294] ebd. S. 67 ff.

[295] Es fanden auch Vorbesprechungen der Kommissionsmitglieder statt,

in denen die verschiedenen Reformpläne begutachtet wurden. Vergl.

*Sala* a. a. O. S. 159.

[296] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 123 ff.

[297] In Übersetzung mitgeteilt bei *Sala* a. a. O. S. 339-349. Da der

Aufruf scharfe Ausfälle gegen die österreichische Regierung enthielt,

wurde er von den Bauern den Militärbehörden übergeben. Ebendort S. 127.

[298] Geboren 1776 zu Rastatt, gest. 1856 in Wien als

Reichsratspräsident. Vergl. *Wurzbach*, Biographisches Lexikon.

[299] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 142 f.

[300] Vergl. (*Sacher-Masoch*), Polnische Revolutionen. Prag 1863. S.

58.

[301] Der Erlaß ist mitgeteilt bei *Ostaszewski-Barański* a. a. O.

S. 64 ff. Vergl. *Sala* a. a. O. S. 187 f.

[302] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 179-196. *Ostaszewski-Barański*

a. a. O. S. 69-82. *Ostrow*, Der Bauernkrieg vom Jahre 1846 in

Galizien. Wien 1869, S. 38-59.

[303] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 196-203, 224-240.

*Ostaszewski-Barański* a. a. O. S. 83 ff. *Ostrow* a. a. O. S. 66 ff.

[304] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 204-211. *Ostaszewski-Barański*

a. a. O. S. 140-146. *Ostrow* a. a. O. S. 78-86.

[305] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 260-293. *Ostaszewski-Barański*

a. a. O. S. 83-169. *Ostrow* a. a. O. S. 59-66. *Tessarczyk*, Rzeź

Galicyjska 1846 r. Kraków 1848. S. 1 ff. -- Der bekannteste Führer

der galizischen Bauern war *Jakob Szela* aus Smarzowa (Kreis Tarnow),

der zur Zeit des Aufstandes im Alter von ungefähr 65 Jahren stand.

Zwanzig Jahre lang führte er als Deputierter der Gemeinden Smarzowa

und Siedliska einen Prägravationsprozeß gegen die adelige Familie

Bogusz. Des Lesens und Schreibens unkundig, hatte er sich dennoch

mit merkwürdiger Anstelligkeit eine nicht unbedeutende Kenntnis der

Untertansgesetze erworben, so daß er von allen Gemeinden des Kreises

bei vorkommenden Streitigkeiten um Rat angegangen wurde. Im Verlaufe

des Smarzower Prozesses war es mehreremale zwischen ihm und Bogusz zu

persönlichen Reibungen gekommen, bis Bogusz sich weigerte, Szela länger

als Gemeindevertreter anzuerkennen. Der Kreishauptmann *Breinl* wies

Szelas Rekurs ab, doch die Hofkanzlei setzte ihn wieder in seine Würde

ein. Von da an war Szela ein entschiedener Feind der Gutsherren. Vergl.

über Szela außer den oben citierten Schriften noch: (*Sacher-Masoch*)

a. a. O. S. 108-116. *Das Polenattentat* a. a. O. S. 277-287. "Kaum

ist jemals über eine geschichtliche Persönlichkeit so verschieden

geurtheilt worden, wie über den galizischen Bauer Jakob Szela." [Marie

von *Ebner-Eschenbach*, Jakob Szela (in Dorf- und Schloßgeschichten,

Berlin 1894).]

[306] Es ist überflüssig, die unsinnigen Behauptungen der polnischen

Parteien zu widerlegen. Nach *Ostaszewski-Barański* (a. a. O. S. 53)

soll der Tarnower Kreishauptmann Josef *Breinl* Ritter von Wallerstein

am 16. Februar 1846 zu Szela gesagt haben: "Die Regierung rechnet

auf Dich. Ich gebe Dir Vollmacht, in Deinem Bezirke zu thun, was Dir

belieben wird. Sei Dir Deiner Stellung bewusst! Der Generalgouverneur

ist der Erste in Galizien, Du bist der Zweite im Range. Du hast alle

Machtbefugnisse. 24 Stunden lang darfst du Edelleute morden und

ausrauben. Der ganze Ertrag der Räubereien ist Dein. Wann Du dem

Adel Hände und Füße gebrochen haben wirst, liefere die Gefesselten

in das Kreisamt ein, wo ich Dir für jeden Todten 10 fl., für jeden

Verwundeten 5 fl. und für jeden unverletzten Gefangenen 2 fl. bezahlen

werde." Eine aktenmäßige Widerlegung dieser Anschuldigungen gibt *Sala*

a. a. O. S. 302-313. -- Die Beschuldigungen der Regierungsorgane

gingen von den Demokraten aus, die sich vor der öffentlichen Meinung

rechtfertigen wollten. Den Aristokraten war die Wahrheit durchaus nicht

unbekannt und sie gaben auch öffentlich den Demokraten Schuld an den

traurigen Ereignissen. Vergl. *Heltman* a. a. O. S. 106. -- Ein Teil

der Demokraten schien übrigens mit den Erfolgen seiner Wühlereien

ganz zufrieden zu sein. So erklärte einer ihrer Führer (Dembowski) am

26. Februar 1846, also nach den furchtbaren Ausschreitungen der Bauern

(in einer im Krakauer Revolutionsklube gehaltenen Rede), er wundere

sich, daß das Volk mit dem Adel nicht strenger verfahren sei. ("O!

dziwna, dziwna ta łagodność naszego ludu, że uraz tak łatwo zapomina,

że srożej sie nie pomścił na tych, którzy go tak długo deptali i

bezcześcili.") *Ostaszewski-Barański* a. a. O. S. 234.

[307] Schreiben des Fürsten Metternich an die österreichischen

Vertreter im Auslande, ddo. Wien 7. März 1846. (Augsburger Allgemeine

Zeitung. S. 589 f.)

[308] Vergl. *Sala* a. a. O. S. 324.

[309] Erlaß des Generalgouverneurs ddo. Bochnia 9. März 1846. -- Vergl.

*Sala* a. a. O. S. 295.

[310] Erlaß des Generalgouverneurs ddo. Bochnia 10. März 1846. --

Vergl. *Sala* a. a. O. S. 296.

[311] Gubernialsitzung vom 30. März 1846. -- Vergl. auch *Sala*

a. a. O. S. 315 ff.

[312] Hofkanzleisitzungen vom 9. und vom 16. März 1846. Allerhöchstes

Handbillet vom 22. März 1846.

[313] Bericht vom 22. März 1846.

[314] Kommissionelle Beratung der Hofkanzlei vom 31. März 1846. Die

Hofkanzlei erstattete die obenstehenden Anträge, nachdem sie eingehend

erwogen hatte "1. ob es der Regierung zusteht, Privatrechte imperativ

zu normieren, 2. ob es wegen des Einflusses auf die anderen Provinzen

nicht bedenklich wäre, sich durch die Widersetzlichkeit der galizischen

Unterthanen Zugeständnisse abdringen zu lassen, 3. ob aus der Aufhebung

der Robot nicht große Nachtheile für die Landeskultur zu besorgen

wären". Einen entscheidenden Einfluß auf den Beschluß der Kommission

nahm der Hofkammerpräsident Baron *Kübeck*. -- Die Umwandlung der

Naturalfrone in eine Geldleistung sollte schrittweise im Laufe mehrerer

Jahre vor sich gehen.

[315] *Provinzial*-Gesetzsammlung 44. -- Vortrag des Erzherzogs

vom 1. April 1846. Vergl. *Sala* a. a. O. S. 326. *Grünberg*, Die

Grundentlastung. S. 29 f.

[316] Berichte vom 17., 18. und 22. April 1846. -- Vergl. *Galizien und

die Robotfrage.* Leipzig 1846, S. 74.

[317] Im Monate April überreichte Jakob Szela im Namen von 50 Gemeinden

der Kreise Tarnow und Jaslo ein Gesuch um allgemeine Aufhebung der

Robot.

[318] Sitzung des Guberniums vom 16. Juni 1846 unter dem Vorsitze des

Gubernialpräsidenten Baron Krieg. Anwesend: die Hofräte Ettmayer und

von Milbacher, der Gefallsadministrator Pöcher, der Kammerprokurator

Holzgethan, die Gubernialräte von Widmann und Emminger, die

Kreishauptleute von Czetsch und Martinowitz, Ritter von Krajewski,

Verwalter von Micewski und die ständischen Deputierten Moritz Ritter

von Kraiński und Agenor Graf Gołuchowski. -- Vergl. Bronisław

*Loziński*, Agenor hr. Gołuchowski. We Lwowie 1901. S. 13 ff.

[319] *Jasiński* schrieb in der öfter erwähnten Denkschrift: "Man kann

130 Tage im Jahre von 10-12 Joch arbeiten, weil das Jahr 365 Tage

zählt, aber für 130 Tage schuldige Robot zu bezahlen wäre nicht so

leicht, weil der Grundertrag wenigstens in Galizien keine besonders

große Procenten abwirft."

[320] Das Projekt Kraiński-Gołuchowski ist abgedruckt bei (*Kraiński*),

Memoiren und Aktenstücke, S. 227-284.

[321] Die 30% setzten sich zusammen aus "5% auf die mit dem Bestande

der Urbarialleistung verbundenen Regieausgaben der Grundherren; 5%

zur Vervollständigung der den Unterthanen für den Abgang des ihnen

zustehenden Weiderechts auf herrschaftlichen Brach- und Stoppelfeldern

zukommenden Entschädigung (die Gutsherren sollten gleichfalls auf

das ihnen infolge politischer Vorschriften zukommende Weiderecht auf

den unterthänigen Brach- und Stoppelfeldern verzichten); 10% für

das aufzuhörende Recht, Klaub-, Lager- und Abraumholz, dann Bauholz

aus den herrschaftlichen Waldungen zu beziehen; 10% für die den

Unterthanen mit dem Aufhören des Unterthansverhältnisses entgehenden

Wohlthaten (nämlich a) der unentgeltlichen Patrimonialgerichtsbarkeit,

b) der gesetzlichen Vertretung vor Gericht, c) des Unterhaltes der

Ortspolizei, der Conscription- und Recrutierungsgeschäfte, dann

der mit Sanitäts-, Ortspolizeivorschriften verbundenen Unkosten,

rücksichtlich welcher Obliegenheiten die Grundherren im Verhältnisse

ihres Grundbesitzes von nun an mit jedem Gemeindemitgliede gleichmäßig

beizutragen hatten").

[322] Vor seinem Rücktritte hatte der Erzherzog noch in einer

Denkschrift (vom 23. April 1846) seiner Meinung über die galizischen

Verhältnisse Ausdruck gegeben. Vergl. *Sala* a. a. O. S. 327.

[323] Allerhöchstes Kabinetschreiben vom 3. Juli 1846.

[324] Instruktion für Stadion vom 20. Juli 1846.

[325] Vergl. *Grünberg*, Grundentlastung S. 32. -- Der betreffende

Passus in der Instruktion für Stadion lautete: "In Absicht auf die

Frage der Ablösung der Roboten haben Sie vorerst jene Bestimmungen

abzuwarten, welche ich über die diesfalls im allgemeinen eingeleitete

Verhandlung beschließen werde."

[326] Berichte Stadions vom 7. August und 4. Dezember 1846.

[327] Gubernialverordnung vom 28. August 1846.

(Provinzialgesetzsammlung 99.) -- Circular vom 16. Dezember 1846.

[328] Gubernialverordnung vom 28. August 1846.

(Provinzialgesetzsammlung 100.)

[329] Gubernialkundmachung vom 25. August 1846.

(Provinzialgesetzsammlung 97.) -- Die Maßregeln erregten das

größte Mißfallen der Großgrundbesitzer, die nichts weniger als das

vollständige Aufgeben des Bauernschutzes forderten. Vergl. die

dem Hofkommissär von 107 Gutsbesitzern übergebene Bittschrift bei

(*Kraiński*) Memoiren und Aktenstücke. S. 203-225.

[330] Vorträge des Hofkommissärs vom 6., 13., 14. und 15.

September; allerhöchstes Kabinetschreiben an den Grafen Rudolf

Stadion vom 12. November; 3 Kreisschreiben vom 25. November 1846.

(Provinzialgesetzsammlung 127-129.) Instruktion für die Kreisämter

und ihre Bezirkskommissäre. Unterricht für die Grundherrschaften

und Steuerbezirksobrigkeiten. Beide vom 18. Dezember 1846.

(Provinzialgesetzsammlung 140 und 141.)

[331] Die Einteilung in Klassen sollte nach folgenden Grundsätzen

geschehen:

*Klassenbestimmung für die Handrobot:*

--------+-------------------------------------------+-----------+

| Von einem Grundbesitze, | |

| von welchem bezahlt wird | Wird |

Klassen +-------------------------------------------+ geleistet |

| Grundsteuer nach dem Steuerfuße | jährl. |

| des Verwaltungsjahres 1845/46 | |

--------+----------+----------+----------+----------+-----------+

| über fl. | kr. | bis fl. | kr. | Handtage |

+----------+----------+----------+----------+-----------+

I. | -- | -- | 1 | 20-9/15 | 26 |

II. | 1 | 20-9/15 | 2 | 14-5/15 | 52 |

III. | 2 | 14-5/15 | 3 | 8-1/15 | 78 |

IV. | 3 | 8-1/15 | 4 | 1-12/15 | 104 |

V. | 4 | 1-12/15 | so weit | | 156 |

| | | immer | | |

--------+----------+----------+----------+----------+-----------+

NB. In die für die Handrobot festgesetzten Klassen sind alle jene

Grundbesitzer zu reihen, welche bisher nur Hand- oder Fußrobot

geleistet haben, die von ihnen geleistete Steuer möge noch so hoch

steigen.

*Klassenbestimmung für die Zugrobot:*

--------+------------------------------------+-------------+---------------

Klassen | Von einem Grundbesitze, | |

| von welchem bezahlt wird | Wird |

+------------------------------------+ geleistet |

| Grundsteuer nach dem Steuerfuße | jährl. |

| des Verwaltungsjahres 1845-46 | |

--------+------+----------+-------+----------+-------------+

| über | kr. | bis | kr. | Zugtage |

| fl. | | fl. | | |

--------+------+----------+-------+----------+-------------+---------------

| | | | | 104 einsp. | } Je nachdem

I. | 3 | 8-1/15 | 4 | 1-12/15 | oder | } die Robot

| | | | | 52 zweisp. | } bisher

| | | | | | } einspänn.

| | | | | 156 einsp. | } oder zweisp.

II. | 4 | 1-12/15 | 6 | 43 | oder | } geleistet

| | | | | 78 zweisp. | } wurde.

| | | | | |

| | | | | 104 zweisp. | }

III. | 6 | 43 | 7 | 36-11/15 | oder | } Je nachdem

| | | | | 83 dreisp. | } die Robot

| | | | | | } bisher zwei-

| | | | | 156 zweisp. | } oder dreisp.

IV. | 7 | 36-11/15 | 12 | 18-13/15 | oder | } geleistet

| | | | | 132 dreisp. | } wurde.

| | | | | |

| | | | | | } Je nachdem

| | | | | 156 dreisp. | } die Robot

V. | 12 | 18-13/15 | 14 | 33-2/15 | oder | } bisher drei-

| | | | | 104 viersp. | } oder viersp.

| | | | | | } geleistet

VI. | 14 | 33-2/15 | so | | 156 viersp. | } wurde.

| | | weit | | |

| | | immer | | |

--------+------+----------+-------+----------+-------------+---------------

N. B. In die Klassen der Zugrobot sind alle jene Grundbesitzer

einzureihen, die bisher Zugrobot geleistet und mehr als 3 fl. 8-1/15

kr. Steuer gezahlt haben.

[332] Vergl. *Grünberg*, Die Grundentlastung. S. 34 ff. -- ebendort ist

auch das Hofkanzleidekret abgedruckt.

[333] Kaiserliche Resolution vom 14. Dezember 1846: "Wann und ob

in ganz gleicher Form die vorerwähnte Vorschrift (nämlich das

Hofkanzleidekret vom 18. Dezember) auch für Galizien kundzumachen

sey, -- darüber ist noch vorläufig das Gutachten der Landesbehörden

einzuholen, und Mir dasselbe gehörig beleuchtet zur Schlussfassung

vorzulegen." Das Gubernium sprach sich für die Publizierung des

Gesetzes in Galizien aus, und die Hofkanzlei stellte dementsprechend

ihre Anträge, doch verschob die Resolution vom 13. April 1847 die

Kundmachung, "bis die angeordnete Robotregulierung vollständig oder

größtenteils durchgeführt sein wird."

[334] Am 9. Januar 1847 zeigte Stadion die Beendigung seiner Mission

an und wurde mit Allerhöchstem Handschreiben vom 20. Februar 1847

seiner Stellung als Hofkommissär enthoben, wobei der Kaiser, da er

seine "persönliche Einwirkung bei der Durchführung der für Galizien

getroffenen Einrichtungen" für notwendig erachtete, sich vorbehielt,

ihn "im gemessenen Augenblick" wieder nach Galizien zu entsenden, um

wahrheitsgetreue Berichte über die Fortschritte des Reformwerkes zu

erhalten.

[335] Bericht des Truppendivisionskommandanten in Tarnow F. M. L. Baron

Wetzlar vom 16. Januar 1847 und des kommandierenden Generals in Lemberg

FZM. Hammerstein vom 21. Januar 1847.

[336] Vergl. *Hillbricht* im "Jurist". Jahrgang 1848, S. 177. -- Der

Reinertrag der Rustikalgründe betrug 8,452.151 fl. 35-2/8 kr. Da der

Wert der Kleingaben 884.445 fl. 29-5/8 kr. ausmachte, so verblieben

als Wert der regulierten Robot 3,341.620 fl. 18 kr. Das kam, auf Fuß-

(Hand-)robot reduziert, 33,416.203 Tagen gleich, gegen 47,857.943 der

alten Schuldigkeit. Der Ausfall, den die Obrigkeiten an Robot erlitten,

betrug also mindestens 14,441.740 reducierte Handtage oder 30·18%. In

Wirklichkeit war er jedoch viel größer, da die Regulierung immer nur

zu Gunsten der Untertanen geschehen konnte. Auch lokal herrschte große

Verschiedenheit; manche Dominien verloren gar nichts, manche über 60%.

[337] Gubernialbericht vom 27. Januar, Hofkanzleivortrag vom 22.

Februar, Resolution vom 17. April 1947. Vergl. *Loziński* a. a. O.

S. 25 f.

[338] Hofkanzleivorträge vom 22. Februar und 21. März. Handschreiben

vom 6. März und 31. März. Resolution vom 2. Juni 1847.

[339] Nach der Stadion'schen Klasseneinteilung entfiel ein Handtag auf

2-1/15 kr. Steuerleistung; es ergab sich also nach dem Vorschlage des

Guberniums ein Mehr von 1,183.066 Handtagen zu Gunsten der Obrigkeiten.

[340] Graf Franz von Stadion-Warthausen (1806-1853) war ein Sohn des

Grafen Johann Philipp und ein älterer Bruder des Grafen Rudolf. Er war

schon 1828-1832 im politischen Dienste in Galizien verwendet worden.

Vergl. *Wurzbach* a. a. O.

[341] Interessant war die Begründung, die Kraus gab: "Wird der

Grundsatz festgehalten, dass die Schuldigkeiten der Unterthanen

individuell den halben Grundertrag nicht übersteigen sollen, so könnte

dies auch auf andere Provinzen zurückwirken und dort -- (wo wie in

Böhmen und Mähren die Robotregulierung nach dem Steuergulden erfolgte)

die nicht unbedenkliche Forderung nach einer ähnlichen Behandlung

der Unterthansschuldigkeiten veranlassen." (Hofkanzleivortrag vom

27. November 1847.)

[342] "Darstellung der Verhandlungen über die Robotregulierung, dann

gänzliche Aufhebung der Robot in Galizien" (Hofkanzleiakt).

[343] *Springer* a. a. O. II. S. 233.

[344] Die Petition vom 18. März ist abgedruckt bei *Widmann*, Fr.

*Smolka* S. 806-809; die Adresse vom 6. April ebendort S. 810-817.

[345] Schreiben des Grafen *Franz Stadion* an den Minister des Innern

Freiherrn von Pillersdorf ddo. Lemberg 13. Mai 1848. (Gazeta lwowska.

1848. Dodatek zu Nr. 68. S. 1-14.)

[346] Vergl. *Heltmann* a. a. O. S. 165 ff. 273 ff.

[347] Kreisschreiben vom 5. April 1848. (Gedruckt; in die

Provinzialgesetzsammlung nicht aufgenommen.) Diesem Kreisschreiben

waren am 20. und 29. März zwei andere ähnlichen Inhalts vorausgegangen,

die mir jedoch nur aus der knappen Inhaltsangabe bei Wurzbach a. a. O.

(Art. Stadion) bekannt sind.

[348] Berichte vom 12. und vom 14. April 1848.

[349] Provinzialgesetzsammlung 25.

[350] Das Patent ist vom 17. April datiert und wurde mit

Gubernialkundmachung vom 14. Mai publiziert. (Provinzialgesetzsammlung

34.)

[351] Die Grundentlastung a. a. O. -- Über die Höhe der Kleingaben

fehlen die Angaben. -- Diejenigen Gutsherren, die die Frone geschenkt

hatten, erhielten keine Entschädigung. Vergl. *Loziński* a. a. O.

S. 230 f.

[352] Vergl. *Zyblikiewicz*, Indemnizacya. W Krakowie 1880. S. 1 ff.

[353] Kundmachung des Finanzministeriums vom 27. November 1890, R. G.

Bl. 219.

[354] R. G. Bl. 130.

[355] Landesgesetze vom 30. Dezember 1875 (L. G. Bl. 55 des Jahres

1877), vom 8. Dezember 1877 (L. G. Bl. 56), vom 22. April 1889 (L. G.

Bl. 30).

[356] Landesgesetz vom 12. August 1866 (L. G. Bl. 20).

[A] Ein Zusammentreffen äußerer Umstände verhinderte den Verfasser, die

Staatsratsakten der josefinischen Zeit zu benützen.

Bei der Transkription vorgenommene Änderungen:

- "die mit weitaus geringeren Rechten ausgestalteten Bürger" geändert

in "die mit weitaus geringeren Rechten ausgestatteten Bürger"

- in "plus souvent sans procedure et sans formalité": é in formalité

ergänzt

- in "Durch die Urbarialregierung wurden die Einkünfte mancher

Edelleute um 1/2 bis 2/3 vermindert.": Urbarialregierung geändert in

Urbarialregulierung.

- "auf Veranlassung des Erzherzogs-Generalgouverneur" geändert in "auf

Veranlassung des Erzherzog-Generalgouverneurs"

Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848) · 第 14 / 14 段